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DE10140213A1 - Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen - Google Patents

Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen

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Publication number
DE10140213A1
DE10140213A1 DE10140213A DE10140213A DE10140213A1 DE 10140213 A1 DE10140213 A1 DE 10140213A1 DE 10140213 A DE10140213 A DE 10140213A DE 10140213 A DE10140213 A DE 10140213A DE 10140213 A1 DE10140213 A1 DE 10140213A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
prophylaxis
radical
treatment
compound
octahydrophenanthrene
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10140213A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Heinrich Buschmann
Werner Guenter Englberger
Michael Przewosny
Michael Sattlegger
Hans Schick
Birgitta Henkel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gruenenthal GmbH
Original Assignee
Gruenenthal GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gruenenthal GmbH filed Critical Gruenenthal GmbH
Priority to DE10140213A priority Critical patent/DE10140213A1/de
Priority to EP02794708A priority patent/EP1423353A1/de
Priority to PCT/EP2002/008866 priority patent/WO2003016261A1/de
Priority to ARP020103094A priority patent/AR036262A1/es
Priority to PE2002000735A priority patent/PE20030386A1/es
Publication of DE10140213A1 publication Critical patent/DE10140213A1/de
Priority to US10/778,380 priority patent/US20040162432A1/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen, Verfahren zu deren Herstellung, Arzneimittel, enthaltend diese Verbindungen sowie die Verwendung dieser Verbindungen zur Herstellung von Arzneimitteln.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft substituierte Octahydrophenanthren- Verbindungen, Verfahren zu deren Herstellung, Arzneimittel enthaltend diese Verbindungen sowie die Verwendung dieser Verbindungen zur Herstellung von Arzneimitteln.
  • Die Behandlung chronischer und nicht chronischer Schmerzzustände hat in der Medizin eine große Bedeutung. Es besteht ein weltweiter Bedarf an gut wirksamen Schmerztherapien für eine patientengerechte und zielorientierte Behandlung chronischer und nicht chronischer Schmerzzustände, wobei hierunter die erfolgreiche und zufriedenstellende Schmerzbehandlung für den Patienten zu verstehen ist. Dies zeigt sich in der großen Anzahl von wissenschaftlichen Arbeiten, die auf dem Gebiet der angewandten Analgetik bzw. der Grundlagenforschung zur Nociception in letzter Zeit erschienen sind.
  • Klassische Opioide, wie beispielsweise Morphin, sind bei der Therapie starker bis stärkster Schmerzen gut wirksam. Ihr Einsatz wird jedoch durch die bekannten Nebenwirkungen, wie z. B. Atemdepression, Erbrechen, Sedierung, Obstipation und Toleranzentwicklung, limitiert. Außerdem sind sie bei neuropathischen oder inzidentiellen Schmerzen, unter denen insbesondere Tumorpatienten leiden, weniger wirksam.
  • Opioide entfalten ihre analgetische Wirkung durch Bindung an membranständige Rezeptoren, die zur Familie der sogenannten G-Protein- gekoppelten Rezeptoren gehören. Die biochemische und pharmakologische Charakterisierung von Subtypen dieser Rezeptoren hat nun die Hoffnung geweckt, daß entsprechende subtypenspezifische Wirkstoffe über ein anderes Wirkungs-/Nebenwirkungsprofil als z. B. Morphin verfügen. Weitere pharmakologische Untersuchungen haben inzwischen die Existenz mehrerer Subtypen dieser Opioidrezeptoren wahrscheinlich gemacht.
  • Daneben gibt es weitere Rezeptoren und Ionenkanäle, die wesentlich an dem System der Schmerzentstehung und Schmerzweiterleitung beteiligt sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei der NMDA-Ionenkanal, über den ein wesentlicher Teil der Kommunikation von Synapsen abläuft. Durch diesen Kanal wird der Calcium-Ionenaustausch zwischen einer neuronalen Zelle und ihrer Umgebung gesteuert.
  • Im nichtaktivierten Zustand sind die NMDA-Ionenkanäle jeweils durch einzelne Magnesiumionen verschlossen, die sich im Inneren des Kanals befinden und diesen aufgrund ihrer Größe nicht passieren können.
  • Im aktivierten Zustand können die kleineren Calcium- und Natriumionen den Kanal passieren. Die (+)-MK801-Bindungsstelle des NMDA-Ionenkanals befindet sich ebenfalls im Inneren dieses Membranproteins. Substanzen wie MK801 weisen eine Affinität zu dieser Bindungsstelle auf und verschließen den NMDA-Ionenkanal.
  • Kenntnisse über die physiologische Bedeutung von ionenkanalselektiven Substanzen sind durch die Entwicklung der patch-clamp-Technik gewonnen worden. So läßt sich eindeutig die Wirkung von NMDA-Antagonisten auf den Einfluß von Calcium-Ionen in das Zellinnere nachweisen. Es stellte sich heraus, daß diese Substanzen über ein eigenständiges antinociceptives Potential verfügen, wie z. B. Ketamin. Wichtig ist, daß der Wirkmechanismus ein ganz anderer ist, wie beispielsweise bei den Opiaten, denn durch NMDA- Antagonisten wird direkt in den entscheidenden Calciumhaushalt der Zellen bei der Schmerzweiterleitung eingegriffen. Somit besteht die Möglichkeit, auch die Behandlung von neuropathischen Schmerzformen erfolgreich durchzuführen.
  • Verschiedene NMDA-Antagonisten aus der Gruppe der Tetrahydrochinolinderivate wurden bereits in J. Med. Chem. (1992) 35, Seiten 1954-1968; J. Med. Chem. (1992) 35, Seiten 1942-1953 und Med. Chem. Res. (1991) 1; Seiten 64-73 sowie in der EP 0 386 839, WO 97/12879, WO 98/07704 und WO 98/42673 beschrieben.
  • Ferner wurde eine Vielzahl von Indikationen aufgefunden, die einer Behandlung mit NMDA-Antagonisten zugänglich sind, unter anderen auch die Schmerztherapie.
  • Darüber hinaus besteht aber noch weiterer Bedarf an wirksamen NMDA- Antagonisten, die sich vorzugsweise zur Schmerzbekämpfung eignen.
  • Eine der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe bestand daher darin, neue Verbindungen zur Verfügung zu stellen, die sich insbesondere als pharmazeutische Wirkstoffe in Arzneimitteln, vorzugsweise als Arzneimittel zur Schmerzbekämpfung, insbesondere für die Therapie von chronischen oder neuropathischen Schmerzen eignen. Des weiteren sollen sich diese Wirkstoffe auch zur Behandlung oder Prophylaxe von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere von Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder Morbus Huntington, von Migräne, Schlaganfall, cerebraler Ischämie, cerebralem Infarkt, Hirnödem, Schizophrenie, Psychosen bedingt durch erhöhten Aminosäurespiegel, AIDS-Demenz, Tourette-Syndrom, inflammatorischen und/oder allergischen Reaktionen, Unterversorgungszuständen des zentralen Nervensystems, vor allem Hypoxie und Anoxie, perinatale Asphyxie, Depressionen, seelischen Erkrankungen, Epilepsie, Harninkontinenz, Juckreiz, Tinnitus aurium, Diarrhoe, zur Anxiolyse oder zur Anästhesie eignen.
  • Überraschenderweise wurde gefunden, daß substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der nachstehenden allgemeinen Formel I als NMDA-Antagonisten wirken. Die erfindungsgemäßen Verbindungen weisen überraschenderweise eine Affinität zur (+)-MK801-Bindungsstelle des NMDA- Ionenkanals auf. Sie eignen sich daher zur Bekämpfung von Schmerz, insbesondere zur Bekämpfung von chronischem oder neuropathischem Schmerz, aber auch zur Behandlung oder Prophylaxe von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere von Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder Morbus Huntington, von Migräne, Schlaganfall, cerebraler Ischämie, cerebralem Infarkt, Hirnödem, Schizophrenie, Psychosen bedingt durch erhöhten Aminosäurespiegel, AIDS-Demenz, Tourette-Syndrom, inflammatorischen und/oder allergischen Reaktionen, Unterversorgungszuständen des zentralen Nervensystems, vor allem Hypoxie und Anoxie, perinatale Asphyxie, Depressionen, seelischen Erkrankungen, Epilepsie, Harninkontinenz, Juckreiz, Tinnitus aurium, Diarrhoe, zur Anxiolyse oder zur Anästhesie.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I


    worin
    R0, R1 und R2, gleich oder verschieden, für Wasserstoff, einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-C12-aliphatischen Rest, einen cycloaliphatischen gesättigten oder ungesättigten C3-C7-Rest, einen gegebenenfalls über einen C1-C3-Alkylenrest verbundenen Aryl- oder Heteroaryl-Rest, ein Halogen oder für eine Gruppe der Formel -CN, -OR5, -SR5, -CHF2, -CF3, -NHR5, -N(R5)2, -NO2, -SO2R5 steht, oder R2 für einen Oxo-Rest steht, R3 und R4, gleich oder verschieden, für Wasserstoff, einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-C12-aliphatischen Rest, einen cycloaliphatischen gesättigten oder ungesättigten C3-C7-Rest, einen gegebenenfalls über einen C1-C3-Alkylenrest verbundenen Aryl- oder Heteroaryl-Rest steht oder R3 und R4 zusammen einen (CH2)2-7-Ring bilden und
    R5 für einen einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-C12-aliphatischen oder einen C3-C7-cycloaliphatischen Rest, einen Aryl- oder Heteroaryl-Rest steht,
    in Form ihrer Racemate, Diastereomere oder Enantiomere sowie in Form entsprechender Basen oder eines entsprechenden physiologisch verträglichen Salzes.
  • Bevorzugt sind substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I, worin der Rest R1 für Wasserstoff, einen C1-C6-Alkylrest, einen Methoxy-, Hydroxyl-, Benzyl- oder Phenethyl-Rest oder ein Halogen, vorzugsweise Chlor oder Fluor steht.
  • Weiterhin bevorzugt sind substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I, worin der Rest R2 für einen C1-C6-Alkylrest, einen Benzyl- oder Phenethyl-Rest, vorzugsweise für einen tert-Butyl-Rest steht.
  • Bevorzugt sind auch substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I, worin der Rest R3 und/oder R4 für einen C1-C3-Alkylrest steht, besonders bevorzugt für jeweils einen Methylrest stehen.
  • Des weiteren sind substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I bevorzugt, worin der Rest R5 für einen C1-C3-Alkylrest steht, besonders bevorzugt für einen Methylrest steht.
  • Die aliphatischen Reste können einfach oder mehrfach substituiert sein. Sofern die aliphatischen Reste mehr als einen Substituenten aufweisen, können diese gleich oder verschieden sein und sowohl an dem selben wie auch an verschiedenen Atomen des aliphatischen Restes gebunden sein.
  • Bevorzugt ist der aliphatische Rest ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus gegebenenfalls wenigstens einfach substituiertem Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, n-Butyl, sek-Butyl, tert-Butyl, n-Pentyl, Neopentyl, n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, Propenyl, Butenyl, Pentenyl, Hexenyl, Heptenyl, Octenyl, Propinyl, Butinyl, Pentinyl, Hexinyl, Heptinyl und Octinyl. Die Substituenten sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus F, Cl, Br, I, NH2, SH und OH.
  • Die cycloaliphatischen Reste können einfach oder mehrfach substituiert und/oder gegebenenfalls ungesättigt oder gesättigt sein. Sofern die cycloaliphatischen Reste mehr als einen Substituenten aufweisen, können diese gleich oder verschieden sein und sowohl an dem selben wie auch an verschiedenen Atomen des cycloaliphatischen Restes gebunden sein.
  • Bevorzugt ist als cycloaliphatischer Rest ein gegebenenfalls wenigstens einfach substituierter, gesättigter oder ungesättigter Cyclopropyl-, Cyclobutyl-, Cyclopentyl-, Cyclohexyl-, Cycloheptyl-, Cyclopentenyl-, Cyclohexenyl- oder Cycloheptenyl-Rest. Die Substituenten sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, NH2, SH und OH.
  • Unter einem Aryl-Rest werden im Sinne der vorliegenden Erfindung auch solche aromatischen Kohlenwasserstoffreste verstanden, die mit einem gesättigten oder zumindest einmal ungesättigten Kohlenwasserstoff- Ringsystem kondensiert sind.
  • Bevorzugt ist als Aryl-Rest ein gegebenenfalls einfach oder mehrfach substituierter Phenyl-, Naphthyl- oder Anthracenyl-Rest, besonders bevorzugt ein gegebenenfalls einfach substituierter Phenyl-Rest.
  • Sofern der Aryl-Rest mehr als einen Substituenten aufweist, können diese gleich oder verschieden sein. Vorzugsweise sind die Substituenten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, NH2, SH, OH, CF3, CN, NO2, OR5, SR5, NR5R5 und einem unsubstituierten oder wenigstens einfach mit einem Halogen, NH2, SH, OH, CF3, CN oder NO2 substituierten C1-6-Alkyl-, C1-6- Alkoxy-, C2-8-Alkenyl-, C2-8-Alkinyl-, Phenyl-, Phenoxy- oder Benzyloxy-Rest, wobei R5, die bereits oben aufgeführte Bedeutung hat.
  • Unter einem Heteroaryl-Rest werden im Sinne der vorliegenden Erfindung auch solche heteroaromatischen Kohlenwasserstoffreste verstanden, die mit einem gesättigten oder zumindest einfach ungesättigten Kohlenwasserstoff- Ringsystem kondensiert sind. Vorzugsweise enthält der Heteroaryl-Rest ein Heteroatom ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Schwefel, Stickstoff und Sauerstoff.
  • Bevorzugt ist als Heteroaryl-Rest ein gegebenenfalls wenigstens einfach substituierter Thiophenyl-, Furanyl-, Pyrrolyl-, Pyridinyl-, Pyrimidinyl-, Chinolinyl-, Isochinolinyl-, Phthalazinyl- oder Chinazolinyl-Rest.
  • Sofern der Heteroaryl-Rest mehr als einen Substituenten aufweist, können diese gleich oder verschieden sein. Vorzugsweise sind die Substituenten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Halogen, NH2, SH, OH, CF3, CN, NO2, OR5, SR5, NR5R5 und unsubstituiertem oder wenigstens einfach mit F, Cl, Br, I, NH2, SH, OH, CF3, CN oder NO2 substituiertem C1-6-Alkyl-, C1-6- Alkoxy-, C2-8-Alkenyl-, C2-8-Alkinyl-, Phenyl-, Phenoxy- oder Benzyloxy-Rest, wobei der Rest R5 die oben angegebene Bedeutung hat.
  • Ganz besonders bevorzugt sind folgende substituierte Octahydrophenanthren- Verbindungen:
    8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
    8-Dimethylaminomethyl-3-methoxy-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
    8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren-3-ol,
    8-Dimethylaminomethyl-2-fluor-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren,
    8-Dimethylaminomethyl-3-chlor,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren, und
    6-tert-Butyl-8-dimethylaminomethyl-4b5,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren
    sowie ein entsprechendes physiologisch verträgliches Salz, vorzugsweise ein Hydrochlorid.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen substituierten Octahydrophenanthren- Verbindungen, bei dem man
    eine Verbindung der allgemeinen Formel II,


    mit Mg in einem geeigneten organischen Lösungsmittel, vorzugsweise in einem ehtherhaltigen organischen Lösungsmittel, besonders bevorzugt in Diethylether oder Tetrahydrofuran, und gegebenenfalls unter Schutzgasatmosphäre, vorzugsweise unter Argongas, in die entsprechende Grignard-Verbindung überführt, anschließend die Reaktionsmischung abkühlt, vorzugsweise auf 10 bis 30°C, und diese Reaktionsmischung mit einer Verbindung der allgemeinen Formel III,


    gegebenenfalls in einem organischen Lösungsmittel gelöst, umsetzt und die so erhaltene Verbindung IV


    gegebenenfalls nach üblichen Methoden reinigt und/oder isoliert,
    die Verbindung IV mit einer geeigneten Säure, vorzugsweise HBr oder Ameisensäure, in einem geeigneten Lösungsmittel, vorzugsweise Wasser oder Ameisensäure, durch Erhitzen umsetzt, mit einer geeigneten Base neutralisiert und gebenenfalls nach üblichen Methoden reinigt und/oder isoliert,
    worin die Reste R0-R5 die Bedeutung gemäß Anspruch 1 haben.
  • Verbindungen der allgemeinen Formel II und III sind am Markt erhältlich oder können durch dem Fachmann bekannte Herstellverfahren aus käuflichen Vorprodukten ohne weiteres hergestellt werden.
  • Der allgemeine Reaktionsmechanismus der Umsetzung der Verbindungen der allgemeinen Formeln II und III ist dem Fachmann auf dem Gebiet der organischen Synthese geläufig. Dem Fachmann ist die Umsetzung einer Verbindung III mit R0 = H mit einer Verbindung II als "Mannich-Reaktionstyp" und die Umsetzung einer Verbindung III mit R0 ≠ H als Reaktionstyp " Mannich Variante nach Risch" bekannt.
  • Die Mengen der einzusetzenden Reaktionskomponenten der allgemeinen Formeln II, III und IV, des Magnesiums sowie der geeigneten Säuren und Basen, die Temperatur während der Umsetzung und die Dauer der Umsetzung können variieren. Die für die jeweilige Umsetzung geeignete Menge der einzusetzenden Komponenten, die geeignete Temperatur sowie die geeignete Dauer der Umsetzung können vom Fachmann durch einfach Vorversuche ermittelt werden.
  • Vorzugsweise beträgt die Dauer der Umsetzung der Verbindungen der allgemeinen Formeln II und III zu einer Verbindung der allgemeinen Formel IV 0,1 bis 5 Stunden, besonders bevorzugt 0,5 bis 2 Stunden.
  • Vorzugsweise beträgt die Temperatur bei der Umsetzung der Verbindung der allgemeinen Formel IV mit einer geeigneten Säure 50 bis 150°C, besonders bevorzugt 80 bis 120°C.
  • Weiterhin bevorzugt ist, daß die Umsetzung der Verbindung der allgemeinen Formel IV mit einer geeigneten Säure über einen Zeitraum von 1 bis 8 Stunden, besonders bevorzugt über 3 bis 6 Stunden erfolgt.
  • Bevorzugt erfolgt die Umsetzung einer Verbindung der allgemeinen Formel I zu einem entsprechendem Hydrochlorid mit Trimethylchlorsilan in einem geeigneten Lösungsmittel, vorzugsweise Ethylmethylketon.
  • Die jeweiligen Reaktionskomponenten der allgemeinen Formeln II, III sowie Magnesiummetall, geeignete Säuren und Basen können käuflich am Markt erworben oder nach üblichen, dem Fachmann bekannten Methoden hergestellt werden.
  • Die erfindungsgemäßen substituierten Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel 1 können nach dem erfindungsgemäßen Verfahren als freie Base oder als Salz isoliert werden. Die freie Base der jeweiligen erfindungsgemäßen Verbindung der allgemeinen Formel I kann nach üblichen, dem Fachmann bekannten Methoden, beispielsweise durch Umsetzung mit einer anorganischen oder organischen Säure, vorzugsweise mit Salzsäure, Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure, Methansulfonsäure, p- Toluolsulfonsäure, Kohlensäure, Ameisensäure, Essigsäure, Oxalsäure, Bernsteinsäure, Weinsäure, Mandelsäure, Fumarsäure, Milchsäure, Citronensäure, Glutaminsäure oder Asparaginsäure, in das entsprechende, physiologisch verträgliche Salz übergeführt werden.
  • Die freie Base der jeweiligen erfindungsgemäßen Verbindung der allgemeinen Formel I kann auch mit der freien Säure oder einem Salz eines Zuckerersatzstoffes, wie z. B. Saccharin, Cyclamat oder Acesulfam, in das entsprechende physiologisch verträgliche Salz übergeführt werden.
  • Die Überführung der freien Base der jeweiligen erfindungsgemäßen Verbindung der allgemeinen Formel I in das entsprechende Hydrochlorid kann bevorzugt auch durch Versetzen der in einem geeigneten organischen Lösungsmittel, wie z. B. Butan-2-on (Methylethylketon), gelösten erfindungsgemäßen Verbindung der allgemeinen Formel I als freie Base mit Trimethylsilylchlorid (TMSCI) erhalten werden.
  • Die Umsetzung einer Verbindung der allgemeinen Formel I mit Trimethylchlorsilan zu einem entsprechendem Hydrochlorid erfolgt vorzugsweise unter Rühren über einen Zeitraum von 2 bis 8 Stunden, besonders bevorzugt über 3 bis 6 Stunden.
  • Die Temperatur dieser Umsetzung beträgt vorzugsweise 0 bis 50°C, besonders bevorzugt 20 bis 30°C.
  • Sofern die erfindungsgemäßen substituierten Octohydrophenanthren- Verbindungen der allgemeinen Formel I nach dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren in Form ihrer Racemate oder anderer Mischungen ihrer verschiedenen Enantiomeren und/oder Diastereomeren erhalten werden, können diese, sofern erforderlich, nach üblichen, dem Fachmann bekannten Verfahren getrennt und ggf. isoliert werden. Beispielhaft seien chromatographische Trennverfahren, insbesondere Flüssigkeitschromatographie-Verfahren unter Normaldruck oder unter erhöhtem Druck, bevorzugt MPLC- und HPLC- Verfahren, sowie Verfahren der fraktionierten Kristallisation genannt. Dabei können insbesondere einzelne Enantiomeren, z. B. mittels HPLC an chiraler Phase oder mittels Kristallisation mit chiralen Säuren, etwa (+)-Weinsäure, (-)- Weinsäure oder (+)-10-Camphersulfonsäure, gebildete diastereomere Salze voneinander getrennt werden.
  • Die erfindungsgemäßen substituierten Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I eignen sich als pharmazeutische Wirkstoffe in Arzneimitteln.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher Arzneimittel, die wenigstens eine erfindungsgemäße Octahydrophenanthren-Verbindung der allgemeinen Formel I sowie gegebenenfalls physiologisch verträgliche Hilfsstoffe enthalten.
  • Vorzugsweise eignen sich die erfindungsgemäßen Arzneimittel zur Bekämpfung von Schmerz, besonders bevorzugt zur Bekämpfung von chronischem oder neuropathischem Schmerz.
  • Ebenfalls bevorzugt eignen sich die erfindungsgemäßen Arzneimittel zur Behandlung oder Prophylaxe von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere von Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder Morbus Huntington oder zur Behandlung oder Prophylaxe von Migräne, Schlaganfall, cerebraler Ischämie, cerebralem Infarkt, Hirnödem, Schizophrenie, Psychosen bedingt durch erhöhten Aminosäurespiegel, AIDS-Demenz, Tourette-Syndrom, inflammatorischen und/oder allergischen Reaktionen, Unterversorgungszuständen des zentralen Nervensystems, vor allem Hypoxie und Anoxie, perinatale Asphyxie, Depressionen, seelischen Erkrankungen, Epilepsie, Harninkontinenz, Juckreiz, Tinnitus aurium, Diarrhoe, zur Anxiolyse oder zur Anästhesie.
  • Die Verwendung wenigstens einer substituierten Octohydrophenanthren- Verbindung der allgemeinen Formel I zur Herstellung eines Arzneimittels zur Bekämpfung von Schmerz, insbesondere zur Bekämpfung von chronischem oder neuropathischem Schmerz, zur Behandlung oder Prophylaxe von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere von Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder Morbus Huntington oder zur Behandlung oder Prophylaxe von Migräne, Schlaganfall, cerebraler Ischämie, cerebralem Infarkt, Hirnödem, Schizophrenie, Psychosen bedingt durch erhöhten Aminosäurespiegel, AIDS-Demenz, Tourette-Syndrom, inflammatorischen und/oder allergischen Reaktionen, Unterversorgungszuständen des zentralen Nervensystems, vor allem Hypoxie und Anoxie, perinatale Asphyxie, Depressionen, seelischen Erkrankungen, Epilepsie, Harninkontinenz, Juckreiz, Tinnitus aurium, Diarrhoe, zur Anxiolyse oder Anästhesie ist daher ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Die erfindungsgemäßen Arzneimittel können auch Mischungen verschiedener Stereoisomere einer oder mehrerer erfindungsgemäßer Octohydrophenanthren- Verbindungen enthalten. So können beispielsweise auch verschiedene Enantiomeren einer erfindungsgemäßen Octohydrophenanthren-Verbindung in nicht äquimolaren Mengen vorliegen.
  • Die erfindungsgemäßen Arzneimittel enthalten neben mindestens einer erfindungsgemäßen substituierten Octohydrophenanthren-Verbindung üblicherweise weitere physiologisch verträgliche Hilfsstoffe, die bevorzugt ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Trägermaterialien, Füllstoffen, Lösungsmitteln, Verdünnungsmitteln, Farbstoffen und Bindemitteln. Die erfindungsgemäßen Arzneimittel können als flüssige, halbfeste oder feste Arzneiformen, beispielsweise in Form von Injektionslösungen, Tropfen, Säften, Sirupen, Sprays, Suspensionen, Tabletten, Patches, Kapseln, Pflastern, Zäpfchen, Salben, Cremes, Lotionen, Gelen, Emulsionen, Aerosolen oder in multipartikulärer Form, beispielsweise in Form von Pellets oder Granulaten, vorliegen und als solche auch verabreicht werden.
  • Die Auswahl der physiologisch verträglichen Hilfsstoffe sowie die einzusetzenden Mengen derselben hängt davon ab, ob das Arzneimittel oral, peroral, parenteral, intravenös, intraperitoneal, intradermal, intramuskulär, intranasal, buccal, rectal oder örtlich, zum Beispiel auf Infektionen an der Haut, der Schleimhäute und an den Augen, appliziert werden soll. Für die orale Applikation eignen sich Zubereitungen in Form von Tabletten, Dragees, Kapseln, Granulaten, Tropfen, Säften und Sirupen, für die parenterale, topische und inhalative Applikation Lösungen, Suspensionen, leicht rekonstituierbare Trockenzubereitungen sowie Sprays. Erfindungsgemäße substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen in einem Depot in gelöster Form oder in einem Pflaster, gegebenenfalls unter Zusatz von die Hautpenetration fördernden Mitteln, sind geeignete perkutane Applikationszubereitungen. Oral oder perkutan anwendbare Zubereitungsformen können die erfindungsgemäßen substituierten Octohydrophenanthren-Verbindungen verzögert freisetzen.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen Arzneimittel erfolgt mit Hilfe von üblichen, dem Fachmann bekannten Mitteln, Vorrichtungen, Methoden und Verfahren, wie sie beispielsweise in "Remington's Pharmaceutical Sciences", Hrsg. A. R. Gennaro, 17. Ed., Mack Publishing Company, Easton, Pa. (1985), insbesondere in Teil 8, Kapitel 76 bis 93, beschrieben sind. Die entsprechende Literaturbeschreibung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt als Teil der Offenbarung.
  • Die an den Patienten zu verabreichende Menge der jeweiligen erfindungsgemäßen Verbindung der allgemeinen Formel I kann variieren, beispielsweise in Abhängigkeit vom Gewicht oder dem Alter des Patienten sowie von der Applikationsart, der Indikation und dem Schweregrad der Erkrankung. Üblicherweise werden 0,5 bis 500 mg pro kg Körpergewicht des Patienten wenigstens einer erfindungsgemäßen Verbindung der allgemeinen Formel I appliziert.
  • Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von Beispielen erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
  • Beispiele
  • Die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Octahydrophenanthren- Verbindungen eingesetzten Chemikalien und Lösungsmittel wurden kommerziell, beispielsweise von Acros, Avocado, Aldrich, Fluka, Lancaster, Maybridge, Merck, Sigma oder TCI, erworben oder nach üblichen, dem Fachmann bekannten Methoden hergestellt.
  • Die dünschichtchromatographischen Untersuchungen wurden mit NPLC- Fertigplatten, Kieselgel 60 F 254, der Firma E. Merck, Darmstadt, durchgeführt.
  • Die Ausbeuten der hergestellten Verbindungen wurden nicht optimiert.
  • Alle Schmelztemperaturen sind unkorrigiert.
  • Die Analytik erfolgte über ESI-Massenspektroskopie oder NMR-Spektroskopie.
  • Soweit nicht anders angegeben, wurde Petrolether mit dem Siedebereich von 50-70°C, benutzt. Die Angabe Ether bedeutet Diethylether.
  • Als stationäre Phase für die Säulenchromatographie wurde Kieselgel 60 (0.040-0.063 mmm) der Firma E. Merck, Darmstadt, eingesetzt. Beispiel 1 8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren hydrochlorid, Verbindung (1) 1. Stufe

  • Aus Magnesium (128 mmol) und Phenethylbromid (2) (128 mmol) wurde unter Argon, zunächst durch Zusatz von 20% des Reagenz (2), die Grignard- Reaktion in Diethylether (15 ml) zum Anspringen gebracht. Unter Sieden wurden die restlichen 80% des Reagenz (2) in Diethylether (40 ml) innerhalb von 30 Minuten hinzugefügt. Nach einstündigem Sieden wurde auf 0°C abgekühlt und innerhalb von 10 Minuten das Keton (1) (32 mmol), gelöst in Diethylether (10 ml), hinzugegeben. Nach einstündigem Rühren bei Raumtemperatur erfolgte das Aufarbeiten durch Eintragen des Reaktionsgemisches in 5 N HCl (80 ml, 0,4 mol) unter Eiskühlung und die Abtrennung aller unpolaren Bestandteile durch Extraktion mit Diethylether. Aus der mit 5 N Natronlauge alkalisierten wäßrigen Phase wurde durch Extraktion mit Diethylether der tertiäre Alkohol (3) (60 mmol) isoliert. 2. Stufe

  • Der Alkohol (3) (1,5 g, 5,7 mmol) wurde mit 48% HBr (17 ml, 136 mmol) 4 h auf 100°C erhitzt. Nach der Neutralisation mit Natronlauge (pH 8-9) und Ausschütteln mit Diethylether wurde das Phenanthren (4) als gelbes Öl mit einer Ausbeute von 98% Diastereomeren rein erhalten. 3. Stufe

  • Das Phenanthren (4) (0,8 g, 3,4 mmol) wurde in Ethylmethylketon (4 ml) gelöst, mit Trimethylchlorsilan (0,64 ml, 5,1 mmol) versetzt und 4,5 h bei Raumtemperatur gerührt. Das Hydrochlorid (5) wurde als weißer Feststoff mit einer Ausbeute von 66% und einem Schmelzpunkt von 225-229°C isoliert.
  • Beispiel 2 8-Dimethylaminomethyl-3-methoxy-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren hydrochlorid, Verbindung (2)
  • Die Darstellung der Verbindung (2) wurde im ersten Schritt analog zu Beispiel 1 durchgeführt. Anstelle von Phenethylbromid wurde 4-Methoxy-phenethylbromid verwendet. Nach der Grignardreaktion wurde die Cyclisierung von (6) mit Ameisensäure durchgeführt.


  • Zur Synthese des Phenanthrens wurde der Alkohol (6) (0,45 g, 1,64 mmol) mit Ameisensäure (1 ml) 4,5 h auf 100°C erwärmt. Nach Alkalisierung mit Natronlauge und Extraktion mit Diethylether wurde die freie Base (7) des Phenanthrens erhalten. Dann wurde zu einer Lösung des Phenanthrens (7) (0,38 g, 1,38 mmol) in MeCOEt (20 ml) ClSiMe3 (0,26 ml, 2,08 mmol) gegeben. Nach 2 h wurde das Hydrochlorid als weißer Feststoff erhalten. Die Verbindung (8) wurde mit einer Ausbeute von 60% und einem Schmelzbereich von 220-223°C isoliert.
  • Beispiel 3 8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren-3-ol hydrochlorid, Verbindung (3)
  • Die Darstellung der Verbindung wurde analog zu Beispiel 1 durchgeführt. Anstelle von Phenethylbromid wurde 4-Methoxyphenethylbromid verwendet. Nach der Fällung als Hydrochlorid wurde die Verbindung (3) als weißer Feststoff mit einem Schmelzbereich von 250-253°C erhalten. Die Ausbeute betrug 265 mg.
  • Beispiel 4 8-Dimethylaminomethyl-2-fluor-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren hydrochlorid, Verbindung (4)
  • Die Darstellung der Verbindung wurde analog zu Beispiel 1 durchgeführt. Anstelle von Phenethylbromid wurde 3-Fluorphenethylbromid verwendet. Nach der Fällung als Hydrochlorid wurde die Verbindung 4 als weißer Feststoff erhalten, der sich ab 270°C zersetzt. Die Ausbeute betrug 113 mg.
  • Beispiel 5 8-Dimethylaminomethyl-3-chlor,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren hydrochlorid, Verbindung (5)
  • Die Darstellung der Verbindung wurde analog zu Beispiel 1 durchgeführt. Anstelle von Phenethylbromid wurde 4-Chlorphenethylbromid verwendet. Nach der Fällung als Hydrochlorid wurde die Verbindung (5) als weißer Feststoff mit einem Schmelzpunkt von 240-243°C erhalten. Die Ausbeute betrug 343 mg.
  • Beispiel 6 6-tert-Butyl-8-dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10,-octahydro-phenanthren hydrochlorid, Verbindung (6)
  • Die Darstellung der Verbindung wurde analog zu Beispiel 1 durchgeführt. Anstelle von 2-Dimethylaminohexanon wurde 4-tert-Butyl-2-dimethylaminomethyl-cyclohexanon verwendet.
  • Nach der Fällung als Hydrochlorid wurde Verbindung (6) als farbloser Feststoff erhalten, der einen Schmelzbereich von 267-270°C besitzt. Die Ausbeute betrug 301 mg.
  • Die Untersuchungen zur Bestimmung der Affinität der erfindungsgemäßen Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I zur (+)-MK801- Bindungssteife des ionotropen NMDA-Rezeptors wurde an Hirnmembranhomogenaten (Homogenat von Rattenhirn ohne Cerebellum, Pons und Medulla oblongata von männlichen Ratten, Stamm Wistar, Charles River, WIGA GmbH, Sulzbach, Deutschland) durchgeführt, wie in B. M. Baron et al., Journal of Pharmacology and Experimental Therapeutics, Vol. 279, Seiten 62-68, 1996 beschrieben. Die entsprechende Literaturbeschreibung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt als Teil der Offenbarung.
  • Hierzu wurden frisch präparierte Rattengehirne nach Abtrennen von Cerebellum, Pons und Medulla oblongata in 50 mmol/l Tris/HCl (pH 7,7) mit einem Polytron-Homogenisator bei 6.000 UPM für 1 Minute unter Eiskühlung aufgeschlossen und anschließend für 15 min bei 4°C und 60.000 g zentrifugiert. Nach Dekantieren und Verwerfen des Überstandes, erneutem Aufnehmen in 50 mmol/l Tris/HCl (pH 7,7) und Aufschluß des Membranpellets mit einem Homogenisator bei 2.000 UPM für 1 Minute wurde erneut für 15 min bei 4°C und 60.000 g zentrifugiert. Der Überstand wurde wiederum verworfen und das Membranpellet in 50 mmol/l Tris/HCl (pH 7,7) homogenisiert (2.000 UPM für 1 Minute) und aliquotiert bei -70°C eingefroren.
  • Für den Rezeptorbindungstest wurden jeweils Allquote aufgetaut und anschließend für 15 min bei 4°C und 60.000 g zentrifugiert. Nach Dekantieren und Verwerfen des Überstandes wurde das Membranpellet für den Bindungstest mit Bindungstest-Puffer aufgenommen und homogenisiert (2.000 UPM für 1 Minute).
  • Als Bindungstest-Puffer wurde ein Puffer von 5 mmol/l Tris/HCl (pH 7,7), supplementiert mit 30 µmol/l Glycin und 100 µmol/l Glutaminsäure, verwendet.
  • Als radioaktiv markierter Ligand wurde 1 nmol/l (3H)-(+)-MK801 ((5R,10S)-(+)- 5-Methyl-10,11-dihydro-5H-dibenzo(a,d)cyclohepten-5,10-imin) eingesetzt. Der Anteil an unspezifischer Bindung wurde in Anwesenheit von 10 µmol/l nicht radioaktiv markiertem (+)-MK801 bestimmt.
  • In weiteren Ansätzen wurden die erfindungsgemäßen Verbindungen der oben genannten Beispiele

    (1) 8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
    (2) 8-Dimethylaminomethyl-3-methoxy-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
    (3) 8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren-3-ol,
    (4) 8-Dimethylaminomethyl-2-fluor-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
    (5) 8-Dimethylaminomethyl-3-chlor,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren,
    (6) 6-tert-Butyl-8-dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,

    in Konzentrationsreihen zugegeben und die Verdrängung des radioaktiven Liganden aus seiner spezifischen Bindung am NMDA-Rezeptor ermittelt. Die jeweiligen Dreifachansätze wurden für 40 Minuten bei 25°C im Wasserbad inkubiert und anschließend zur Bestimmung des an das Hirnmembranhomogenat gebundenen radioaktiven Liganden mittels Filtration durch Glasfaserfilter (GF/B) geerntet. Die durch die Glasfaserfilterscheiben zurückgehaltene Radioaktivität wurde nach Zugabe von Szintillatorflüssigkeit im β-Counter vermessen.
  • Die aus Dreifachansätzen resultierende prozentuale Hemmung der spezifischen Bindung des Liganden (3H)-(+)-MK801 in Gegenwart von je 10 µmol/l der substituierten Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I ist in der Tabelle 1 angegeben und dient als Maß für die Affinität der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen Formel I zu der (+)-MK801- Bindungsstelle des ionotropen NMDA-Rezeptors.
  • Von jeder dieser Verbindungen (1) bis (6) wurde gemäß den angegebenen molekularpharmakologischen Untersuchungen die Affinität zu der (+)-MK801- Bindungsstelle des ionotropen NMDA-Rezeptors bestimmt. Die entsprechende prozentuale Hemmung der spezifischen Bindung des Liganden (3H)-(+)-MK801 sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Tabelle 1

  • Pharmakologische Untersuchungen Writhing-Test an der Maus
  • Die analgetische Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Verbindungen im Phenylchinon-induzierten Writhing-Test, modifiziert nach I. C. Hendershot, J. Forsaith in J. Pharmacol. Exp. Ther. 125, 237-240 (1959), an der Maus untersucht. Hierzu wurden männliche Mäuse mit einem Gewicht von 25-30 g verwendet. Gruppen von jeweils 10 Tieren pro Substanzdosis erhielten 10 Minuten nach intravenöser Gabe der Prüfsubstanzen 0,3 ml/Maus einer 0,02%igen wässrigen Lösung von Phenylchinon (Phenylbenzochinon, Fa. Sigma, Deisenhofen; Herstellung der Lösung unter Zusatz von 5% Ethanol und Aufbewahrung im Wasserbad bei 45°C) intraperitoneal appliziert. Die Tiere wurden anschließend einzeln in Beobachtungskäfige gesetzt. Mit Hilfe eines Drucktastenzähler wurde die Anzahl der Schmerzinduzierten Streckbewegungen (sogenannte Writhing-Reaktionen = Durchdrücken des Körpers mit Abstrecken der Hinterextremitäten) 5-20 Minuten nach der Phenylchinon-Gabe ausgezählt. Als Kontrolle wurden Tiere mitgeführt, die nur physiologische Kochsalzlösung mit Phenylchinon erhielten.
  • Alle Substanzen wurden in der Standarddosis von 10 mg/kg getestet. Die prozentuale Hemmung (% Hemmung) der Writhingreaktionen durch eine Substanz wurde nach folgender Formel berechnet:


  • Alle untersuchten erfindungsgemäßen Verbindungen zeigten eine mittelstarke bis starke analgetische Wirkung.
  • Die Zuordnung der Verbindungen in Tabelle 2 ist identisch mit der Zuordnung der vorstehenden Tabelle 1. Tabelle 2

Claims (42)

1. Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen der allgemeinen Formel I


worin
R0, R1 und R2, gleich oder verschieden, für Wasserstoff, einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-C12-aliphatischen Rest, einen cycloaliphatischen gesättigten oder ungesättigten C3-C7-Rest, einen gegebenenfalls über einen C1-C3-Alkylenrest verbundenen Aryl- oder Heteroaryl-Rest, ein Halogen oder für eine Gruppe der Formel -CN, -OR5, -SR5, -CHF2, -CF3, -NHR5, -N(R5)2, -NO2, SO2R5-Rest steht, oder
R2 für einen Oxo-Rest steht,
R3 und R4, gleich oder verschieden, für Wasserstoff, einen linearen oder unverzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-C12-aliphatischen Rest, einen cycloaliphatischen gesättigten oder ungesättigten C3-C7-Rest, einen gegebenenfalls über einen C1-C3-Alkylenrest verbundenen Aryl- oder Heteroaryl-Rest steht oder R3 und R4 zusammen einen (CH2)2-7- Ring bilden und
R5 für einen einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-C12-aliphatischen oder einen cycloaliphatischen C3-C7- Rest, einen Aryl- oder Heteroaryl-Rest steht,
in Form ihrer Racemate, Diastereomere oder Enantiomere sowie in Form entsprechender Basen oder eines entsprechenden physiologisch verträglichen Salzes.
2. Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R1 für Wasserstoff, einen C1-C6-Alkylrest, einen Methoxy-, Hydroxyl-, Benzyl-, Phenethyl-Rest oder ein Halogen, vorzugsweise Chlor oder Fluor steht.
3. Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß R2 für einen C1-C6-Alkylrest, einen Benzyl- oder Phenethyl-Rest, vorzugsweise für einen tert-Butyl-Rest steht.
4. Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß R3 und/oder R4 für einen C1-C3-Alkylrest steht, vorzugsweise für jeweils einen Methylrest stehen.
5. Substituierte Octahydrophenanthren-Verbindungen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß R5 für einen C1-C3- Alkylrest steht, vorzugsweise für einen Methylrest steht.
6. Eine substituierte Octahydrophenanthren-Verbindung aus der Gruppe umfassend:

8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
8-Dimethylaminomethyl-3-methoxy-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren,
8-Dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren-3-ol,
8-Dimethylaminomethyl-2-fluor-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren,
8-Dimethylaminomethyl-3-chlor,6,7,8,8a,9,10-octahydro-phenanthren,
6-tert-Butyl-8-dimethylaminomethyl-4b,5,6,7,8,8a,9,10-octahydrophenanthren, sowie ein entsprechendes physiologisch verträgliches Salz, vorzugsweise ein Hydrochlorid.
7. Verfahren zur Herstellung von substituierten Octahydrophenanthren- Verbindungen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man
eine Verbindung der allgemeinen Formel II,


mit Mg in einem geeigneten organischen Lösungsmittel, vorzugsweise in einem etherhaltigen organischen Lösungsmittel, besonders bevorzugt in Diethylether oder Tetrahydrofuran, und gegebenenfalls unter Schutzgasatmosphäre, vorzugsweise unter Argongas, in die entsprechende Grignard-Verbindung überführt, anschließend die Reaktionsmischung abkühlt, vorzugsweise auf 10 bis 30°C, und diese Reaktionsmischung mit einer Verbindung der allgemeinen Formel III,


gegebenenfalls in einem organischen Lösungsmittel gelöst, umsetzt und die so erhaltene Verbindung IV


gegebenenfalls nach üblichen Methoden reinigt und/oder isoliert, die Verbindung IV mit einer geeigneten Säure, vorzugsweise HBr oder Ameisensäure, in einem geeigneten Lösungsmittel, vorzugsweise Wasser oder Ameisensäure, durch Erhitzen umsetzt, mit einer geeigneten Base neutralisiert und gebenenfalls nach üblichen Methoden reinigt und/oder isoliert,
worin die Reste R0-R5 die Bedeutung gemäß Anspruch 1 haben.
8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung der Verbindungen der allgemeinen Formeln II und III zu einer Verbindung der allgemeinen Formel IV innerhalb von 0,1 bis 5 Stunden, vorzugsweise 0,5 bis 2 Stunden erfolgt.
9. Verfahren gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung der Verbindung der allgemeinen Formel IV mit einer geeigneten Säure durch Erhitzen auf 50 bis 150°C, vorzugsweise auf 80 bis 120°C, erfolgt.
10. Verfahren gemäß Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung der Verbindung der allgemeinen Formel IV mit einer geeigneten Säure über 1 bis 8 Stunden, vorzugsweise für 3 bis 6 Stunden erfolgt.
11. Verfahren zur Herstellung des Hydrochlorids einer Verbindung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindung der allgemeinen Formel I, gegebenenfalls in einem geeigneten Lösungsmittel, vorzugsweise Ethylmethylketon, mit Trimethylchlorsilan umgesetzt wird.
12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung gegebenenfalls unter Rühren über einen Zeitraum von 2 bis 8 Stunden, vorzugsweise über 3 bis 6 Stunden erfolgt
13. Verfahren gemäß Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung gegebenenfalls unter Rühren bei 0 bis 50°C, vorzugsweise bei 20 bis 30°C erfolgt.
14. Arzneimittel enthaltend wenigstens eine substituierte Octahydrophenanthren-Verbindung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 und gegebenenfalls physiologisch verträgliche Hilfsstoffe.
15. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 enthaltend wenigstens ein Gemisch der Enantiomeren einer Verbindung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die beiden Enantiomeren nicht in äquimolaren Mengen vorliegen.
16. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 enthaltend wenigstens ein Gemisch der Enantiomeren einer Verbindung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei eines der Enantiomere einen relativen Anteil zwischen 5 und 45 Massenprozent am Enantiomerengemisch hat.
17. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Bekämpfung von Schmerz.
18. Arzneimittel gemäß Anspruch 17 zur Bekämpfung von chronischem Schmerz.
19. Arzneimittel gemäß Anspruch 17 zur Bekämpfung von neuropathischem Schmerz.
20. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von neurodegenerativen Erkrankungen, vorzugsweise von Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder Morbus Huntington.
21. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Schlaganfall.
22. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von cerebraler Ischämie.
23. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von cerebralem Infarkt.
24. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Hirnödem.
25. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Anxiolyse.
26. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Anästhesie.
27. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Schizophrenie.
28. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Psychosen bedingt durch erhöhten Aminosäurespiegel.
29. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von AIDS-Demenz.
30. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe des Tourette-Syndroms.
31. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von inflammatorischen und/oder allergischen Reaktionen.
32. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Unterversorgungszuständen des zentralen Nervensystems, vorzugsweise Hypoxie oder Anoxie.
33. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von perinataler Asphyxie.
34. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Depressionen.
35. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von seelischen Erkrankungen.
36. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Epilepsie.
37. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Harninkontinenz.
38. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Juckreiz.
39. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Tinnitus aurium.
40. Arzneimittel gemäß Anspruch 14 zur Behandlung oder Prophylaxe von Diarrhoe.
41. Verwendung wenigstens eines substituierten Octahydrophenanthrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung eines Arzneimittels zur Bekämpfung von Schmerz, vorzugsweise von chronischem oder neuropathischem Schmerz.
42. Verwendung wenigstens eines substituierten Octahydrophenanthrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung oder Prophylaxe von neurodegenerativen Erkrankungen, vorzugsweise von Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder Morbus Huntington, zur Behandlung oder Prophylaxe von Migräne, Schlaganfall, cerebraler Ischämie, cerebralem Infarkt, Hirnödem, Schizophrenie, Psychosen bedingt durch erhöhten Aminosäurespiegel, AIDS-Demenz, Tourette-Syndrom, inflammatorischen und/oder allergischen Reaktionen, Unterversorgungszuständen des zentralen Nervensystems, insbesondere Hypoxie und Anoxie, perinatale Asphyxie, Depressionen, seelischen Erkrankungen, Epilepsie, Harninkontinenz, Juckreiz, Tinnitus aurium, Diarrhoe, zur Anxiolyse oder zur Anästhesie.
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