DE10131242A1 - Fugenabdeckung für Dehnungsfugen - Google Patents
Fugenabdeckung für DehnungsfugenInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine Fugenabdeckung (10) für Dehnungsfugen (12) zwischen Betonplatten (14, 16) von Fahrbahnen (18) oder dgl., mit von den Fugenrändern der Betonplatten getragenen Stützprofilen (24, 26), auf denen sich die Ränder einer langgestreckten Abdeckplatte (32) für die Fuge abstützen, wobei erfindungsgemäß die Abdeckplatte (32) an zumindest zwei axial im Abstand zueinander angeordneten Punkten vom Gelenk (34) eines Scherengliedes (36) geführt wird, dessen Hebelenden sich (38, 40, 42, 44) an den sich gegenüberliegenden Fugenwänden (46, 48) abstützen und dadurch die Platte (32) zur Fugenmitte (50) ausgerichtet halten, wenn sich die Weite der Fuge (12) ändert.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Fugenabdeckung für Dehnungsfugen zwischen Betonplatten von Fahrbahnen od. dgl., mit von den Fugenrändern der Betonplatten getragenen Stützprofilen, auf denen sich die Ränder einer langgestreckten Abdeckplatte für die Fuge abstützen.
- Aus der US 6,115,980 ist eine Fugenabdeckung für Dehnungsfugen zwischen Bauteilabschnitten bekannt, bei der eine Kante der Abdeckplatte an einem Bauabschnitt angekoppelt ist, während die gegenüberliegende Kante auf einem zweiten Bauteilabschnitt gleitet, wenn sich die Fugenbreite ändert. Nachteilig ist hier die Unsymmetrie der Bewegung der Fugenabdeckung bezüglich der Fuge.
- Aus der DE 38 35 603 A1 ist eine Fugenabdeckung für Dehnungsfugen in Fahrbahnen bekannt, bei denen jeweils eine Tragplatte einheitliche, vorgefertigte Elemente umfaßt, welche mittels elastomerer Anschlußprofile in quer zur Fuge verlaufenden Teilungsebenen dichtend miteinander verbunden sind. Jedes einzelne Element umfaßt neben einer Tragplatte zwei zu beiden Seiten der Fuge im Fugenunterbau verankerte Randprofile sowie eine elastomere Schubverbindung zwischen diesen und der Tragplatte. Nachteilig ist hier der komplizierte Aufbau und die elementartige Konstruktion, die zu erheblichen Montagekosten führt.
- Der Vorteil der bei diesen beiden Entgegenhaltungen vorhandenen Abdeckplatte ist - gegenüber anderen Dehnungsfugen, die derartige Abdeckplatten nicht aufweisen, wie sie z. B. die EP 1048788 A1 zeigt - darin zu sehen, daß die Variation der Fugenbreite größer sein kann, als dieses bei nicht abgedeckten Fugen der Fall ist, weil sonst die Gefahr besteht, daß grobes Material in die Fugen eindringt und die Fugen verstopft und dadurch ihre Dehnungsfähigkeit beeinträchtigt.
- Insbesondere bei Verkehrsflächen und sonstigen baulichen Anordnungen, die Dehnungsfugen bedingen, die z. B. im Bereich von hygienisch anfälligen Örtlichkeiten vorkommen, ist es problematisch, wenn sich in den Dehnungsfugen oder an Kanten Schmutz ansammelt. Alle oben aufgeführten Entgegenhaltungen bergen diese Gefahr in sich.
- Ein Nachteil der aus der US 6,115,980 bekannten Abdeckung für Dehnungsfugen ist auch noch darin zu sehen, daß beim Überfahren mit Geräuschentwicklungen zu rechnen ist, hauptsächlich deswegen, weil die eine Seite der Fugenabdeckung zwar befestigt ist, die andere Seite aber locker aufliegt und dadurch von Saugkräften eines Autoreifens hochgezogen und anschließend wieder niedergedrückt werden kann, wodurch starke Geräuschentwicklung möglich ist.
- Anwendungen im Hygienebereich, beispielsweise in Krankenhäusern, erfordern außerdem die Möglichkeit, die Teile der Dehnungfuge möglichst einfach reinigen zu können. Das ist bei den bekannten Dehnungsfugen nicht der Fall.
- Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Fugenabdeckung für Dehnungsfugen der eingangs genannten Art, die diese Nachteile nicht aufweist und insbesondere eine symmetrische Anordnung ermöglicht, beim Überfahren durch Fahrzeuge möglichst geräuscharm bleibt, wenig schmutzempfindlich ist und im Bedarfsfall auch leicht gereinigt werden kann.
- Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß die Abdeckplatte an zumindest zwei im Abstand zueinander angeordneten Punkten von einem Gelenk eines Scherengliedes geführt wird, dessen Hebelenden sich an den sich gegenüberliegenden Fugenwänden abstützen und dadurch die Platte zur Fugenmitte ausgerichtet halten, wenn sich die Fugenbreite ändert.
- Durch diese zur Fugenmitte symmetrische Führung werden die verschieden Vorteile, die weiter oben erreicht werden sollen, ermöglicht. Insbesondere ergibt die zentrale, symmetrische Führung verringerte Bewegung der beiden Seiten der Abdeckplatte bezüglich der Stützprofile, was die Breite der verbleibenden Rest-Fugen verringert und dadurch deren Abdichtung und Füllung erleichtert. Das kommt einer Verringerung der Schmutzansammlung sowie einer höheren Belastbarkeit zu Gute. Auch wird es möglich, die Abdeckplatte geräuschärmer zu lagern.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Stützprofile Winkel, die in das Lumen der Fuge hineinreichen und die Wände bilden, an denen sich die Hebelenden des Scherengliedes abstützen. Dadurch ergibt sich eine besonders stabile Konstruktion, die außerdem den Vorteil hat, daß die Abstützung der Hebelenden sich vereinfacht und damit die Herstellungskosten erniedrigt werden.
- Aus geometrischen Gründen ist es günstig, wenn die Hebel des Scherengliedes einen (vierarmigen) Kreuzhebel bilden, weil ein Kreuzhebel - gegenüber einem (zweiarmigen) Scherenhebel weniger Probleme bei der Gewährleistung der Zentrierung bereitet. Besonders problematisch ist es, wenn die beiden aneinandergrenzenden Fahrbahnränder, die die Fuge bilden, sich axial zueinander verschieben, also nicht (oder nicht nur) den Abstand ändern.
- Besonders günstig ist es, wenn die Hebelenden des Scherengliedes in längs der Fugenwand oder Stützenprofil verlaufenden Führungen, wie Profilschienen geführt sind. Damit wird sowohl eine Axialbewegung entlang der Fuge möglich, wie auch eine Bewegung quer dazu, während umgekehrt eine Bewegung von der Fuge weg durch die Führung verhindert werden kann, was die Möglichkeit eröffnet, die Fugenabdeckung mittels Federkraft auf den Stützprofilen festzuhalten und besonders dadurch die Geräuschentwicklung zu verringern und die Dichtheit der Fugenabdeckung ständig zu gewährleisten, was im Hygienebereich von Vorteil ist.
- Der Leichtgängigkeit kommt es zu Gute, wenn die Hebelenden des Scherengliedes ein Gleitstück oder Laufrollen tragen. Die die Gleitstücke oder Laufrollen führenden Profilschienen können aus Metall gefertigt sein, in welchem Falle sie an dem Stützprofil angeschweißt werden können, oder aber auch aus Kunststoff, wie Delrien bestehen, in welchem Falle die Befestigung durch Kleben eine Alternative ist.
- Zwischen Auflagefläche des Stützprofils und der Abdeckplatte kann ein Kunststoffelement angeordnet werden, was wiederum der Geräuschverringerung dient, aber auch eine Abdichtfunktion ermöglicht, sowie den Gleitwiderstand bei Änderung der Fugenweite verringert. Das hat den Vorteil, daß die Fugenabdeckung länger wartungsfrei arbeiten kann.
- Eine besonders einfache Konstruktion ergibt sich, wenn das Gelenk des Scherengliedes ein Gewinde zur Aufnahme eines Schraubbolzens trägt oder bildet, dessen Kopf sich auf der Außenseite der Abdeckplatte abstützt und mittels Werkzeug, wie Innenbrustschraubendreher angezogen bzw. gelöst werden kann.
- Das Gelenk kann eine Hülse umfassen, die in der Abdeckplatte oder in einem von dieser getragenen Ansatz axial verschieblich gehalten ist, was eine besonders gute Führung ermöglicht, gleichzeitig aber auch eine sichere Zugkraft auf die Abdeckplatte erlaubt, die beispielsweise durch eine Druckfeder erzeugt wird.
- Das Gewinde kann von einer Mutter gebildet werden, die sich auf einer am Gelenk abgestützten Druckfeder abstützt, die die erwähnte Druckkraft erzeugt.
- Durch Lösen oder Anziehen der Schraube kann die Druckkraft verändert werden.
- Aus Stabilitätsgründen ist es sinnvoll, die Scherenglieder, die Stützprofile und/oder Verbindungselemente aus Stahl oder Edelstahl (rostfrei) herzustellen, letzteres dann, wenn besonders hohe Anforderungen an Rostfreiheit und unveränderliche Oberfläche zur leichteren Reinhaltung gefordert werden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
- Es zeigt:
- Fig. 1 in einer Querschnittsansicht eine erfindungsgemäße Fugenabdeckung für Dehnungsfugen zwischen Betonplatten von Fahrbahnen oder dgl.;
- Fig. 2A und 2B eine axiale Schnittansicht und eine Draufsicht auf ein Element des Scherengliedes, das die Druckfeder umfaßt; und
- Fig. 3A und 3B das auf das in Fig. 2A und 2B gezeigte Scherenglied aufsteckbare zweite Scherenglied in Seitenansicht und Draufsicht.
- Fig. 1 zeigt eine Fugenabdeckung 10 für Dehnungsfugen 12 zwischen Betonplatten 14, 16 einer Fahrbahn 18 oder dgl., mit von den Fugenrändern 20, 22 der Betonplatten 14, 16 getragenen Stützprofilen 24, 26, auf denen sich die Ränder 28, 30 einer langgestreckten Abdeckplatte 32 für die Fuge 12 abstützen. Entlang ihrer Längserstreckung ist die Abdeckplatte an im axialen Abstand angeordneten Punkten - mindestens zwei Punkte sind zweckmäßig - von jeweils dem Gelenk 34 eines Scheren-, speziell eines Kreuzgliedes 36 geführt, dessen Hebelenden 38, 40, 42, 44 sich an den sich gegenüberliegenden Fugenwänden 46, 48 abstützen und dadurch die Platte 32 zur Fugenmitte ausgerichtet halten, die mit der Bezugszahl 50 bezeichnet sei. Wie die Fig. 1 weiter erkennen läßt, stellen die Stützprofile 24, 26 Winkel dar, die in das Lumen der Fuge 12 hineinreichen und Wände 46, 48 bilden, an denen sich die Hebelenden des Scherengliedes abstützen. Man könnte sich damit begnügen, einfach aufgrund des Gewichtes sicherzustellen, daß die Platte 10 einschließlich der Scherengliedanordnung sich nicht von der Fuge abhebt. Um die Abdeckplatte 32 an Ort und Stelle zu halten und ein Abheben auch bei starker Rüttelbelastung durch Fahrzeugverkehr zu verhindern, hat es sich bewährt, die Hebelenden 38, 40, 42, 44 in längs der Fugenwand oder des Stützprofils 24, 26 verlaufenden Führungen zu führen, wobei die Führungen durch eine ausreichend breite Nut in die Oberfläche der Wand geführt sein kann, besser aber noch durch z. B. C-Profil aufweisende Profilschienen 52, 54, wobei die Hebelenden vorzugsweise Gleitstücke oder Rollen aus Metall tragen oder bilden, während die ebenfalls aus Metall bestehenden Führungen 52, 54 auf den Winkelprofilen 24, 26 aufgepunktet sein mögen, siehe die durch die Bezugszahlen 56, 58 dargestellten Punktschweißungen. Alternativ bestehen die Stützprofile aus Kunststoff, der dann auf z. B. ebenfalls aus Kunststoff bestehende Profilschienen 24, 26 aufgeklebt werden kann, oder auch auf andere Materialien durch Klebung befestigbar ist. Auch Schraubung oder ähnliches ist möglich.
- Die Hebelenden weisen in der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform, siehe auch die Fig. 2A, 2B und 3A und 3B, zylindrische Gleitstücke 60, 62, 64, 66 auf, die so bemaßt sind, daß sie in dem C-Profil der Führungsschienen 52, 54 mit nur geringem Spiel entlang gleiten können.
- Anstelle der Gleitstücke können auch Gleitrollen vorgesehen werden, die eine noch geringere Reibung erzeugen, allerdings komplizierter herzustellen und zu lagern sind.
- Die Fig. 1 läßt weiter erkennen, daß zwischen Auflagefläche 68, 70 einerseits und Abdeckplatte 32, andererseits ein Kunststoffelement 72, 74 angeordnet ist. Insbesondere handelt es sich dabei um ein sogenanntes Klingeritmaterial. Dies ergibt eine Geräuschdämpfung und erleichtert die Gleitfähigkeit.
- Man kann die Betonplatten 14, 16 so ausgestalten, daß sie Einsenkungen aufweisen, in die einerseits die Stützprofile 24 und 26, und weiterhin die Abdeckplatte 32 aufnehmbar ist. Einfacher wird meist sein, statt dessen die Betonplatten 14, 16 lediglich mit abgekanteten Ecken auszugestalten und später nach Montage der Fugenabdeckung einen Estrichbelag 76, 78 aufzubringen, der z. B. aus Beton oder Bitumen bestehen kann, dessen Oberfläche zu der Oberfläche der Abdeckplatte vorzugsweise fluchtet, wie in Fig. 1 dargestellt. Die aus Gründen der Bewegung zwischen den Betonplatten 14, 16 einerseits und der Abdeckplatte 32 andererseits notwendigen Fugen 78 können mit einer elastischen Dichtungsmasse ausgefüllt werden, wodurch die Gesamtanordnung wasser- und gasdicht gemacht werden kann.
- Das Gelenk 34 des Scherengliedes 36 besitzt ein Gewinde, hier durch eine Schraubenmutter 80 gebildet, zur Aufnahme eines Schraubenbolzens 82, dessen Kopf 84 sich auf der Außenseite der Abdeckplatte 32 abstützt und dadurch mittels eines Werkzeuges, wie beispielsweise eines Innenbrustschraubendrehers, gedreht und dadurch angezogen oder gelöst werden kann.
- Des weiteren weist die Gelenkanordnung 34 eine Hülse 86 auf, die in der Abdeckplatte 32 oder in einem von dieser getragenen Ansatz 38 axial verschieblich gehalten ist. Zwischen der Mutter 80 einerseits und der Hülse 86 andererseits befindet sich eine Spiraldruckfeder 90, die sich auf den einen der beiden Hebel abstützt, die ihrerseits von den Führungen 54, 52 und damit von den Stützprofilen 24, 26 gehalten wird. Das andere Ende der Feder 90 drückt gegen die Mutter 80 und damit entsteht eine Zugkraft, die auf den Kopf 84 und damit auf die Abdeckplatte 32 wirkt und diese gegen die Auflageflächen 70, 68 der Stützprofile 24, 26 drückt. Die Druckkraft kann durch mehr oder weniger starkes Anziehen des Schraubbolzens 86 und der Mutter 80 geändert werden. Die Mutter 80 wird drehstarr, aber axial verschieblich in einem an dem Hebel 92 angeschweißten Rohr 94 gehalten.
- Damit die Mutter beim vollständigen Herausdrehen der Schraube 84 (beispielsweise, um Teile der Fugenabdeckung zu ersetzen oder zu säubern) die Mutter 80 aus dem Rohr 94 nicht herausfällt, ist auf das Rohrende eine Scheibe 96 aufgeschweißt.
- In den Fig. 2A und 2B ist der untere Hebel 94 einzeln dargestellt, wobei hier auch die Endstellung der Mutter 80 erkennbar wird. Die Hülse 86 dient als Lager für das in Fig. 3A und 3B dargestellte obere Hebelglied 98. Die von den Hebelarmen 94 bzw. 98 getragenen Endstücke 60, 64 bzw. 62, 66 sind jeweils etwas außermittig montiert, derart, daß die Endstücke 60, 64 einerseits und 62, 66 andererseits mit ihren Stirnflächen zueinander fluchten und dadurch ohne Verkantung gemeinsam mit wenig Spiel in den Führungen 50, 54 gleiten können.
- Die Abdeckplatte 32 kann auf ihrer nach der Montage sichtbaren Oberfläche ein gewünschtes Muster aufweisen, beispielsweise zur Kennzeichnung der Fuge.
- Die beschriebene Ausführungsform stellt damit eine zentrierte Plattenführung zur Verfügung, ist revisionsfähig, wartungsfreundlich und geräuscharm bei Lastwechseln.
- Diese Ausführungsform ist universell einsetzbar, beispielsweise in Parkhäusern und Schlachthöfen und ähnlichem. Sie ist sowohl bei Renovierung einer Gebäudeanlage wie auch bei Neuplanung einsetzbar.
- Stellt man die Scherenglieder, die Stützprofile und/oder Verbindungselement aus Stahl oder sogar Edelstahl (rostfrei) her, ergeben sich nicht nur hohe Stabilität sondern auch Korrosionsfreiheit, was die Anwendung im Hygienebereich erleichtert. Durch die äußere Ableitung der Belastungs- bzw. Auflagerkräfte (also nicht über die Aufnahmeprofile) ergibt sich eine besonders hohe Stabilität. Für die Konstruktion können genormte Teile verwendet werden. Die Konstruktion als Baugruppe erleichert die Anwendung als Ausbausystem und die Nachrüstung.
- Dadurch wird die Anordnung wirtschaftlich.
- In den folgenden Tabellen 1, 2 und 3 werden die Prinzipien der Plattenzentrierung näher erläutert, und das Scherenhebelprinzip dem Kreuzhebelprinzip gegenübergestellt. In Tabelle 1 sind die Sollpositionen dargestellt, wobei A der Mittelpunkt der Auflage bedeutet, während mit B die seitlichen Führungen gekennzeichnet sind, die beweglich sind. In Tabelle 2 wird dann der Scherenhebel näher erläutert, und seine Nachteile gegenüber der in Tabelle 3 dargestellten Funktion des Kreuzhebels wiedergegeben. Aus den Tabellen 1 bis 3 ergibt sich, daß das Prinzip des Kreuzhebels gegenüber dem Prinzip des Scherenhebels Vorteile bietet, in zwar insbesondere in drei Punkten: Bei den nötig werdenden Außendrehpunkten als Fixdrehpunkt fallen höhere Montage- und Fertigungskosten an, wenn das Scherenhebelprinzip angewendet wird. Dies bedeutet zum zweiten, daß die Montage durch eine Metallfachfirma begleitet werden müßte. Als drittes ist eine komplette Arretierung ebenfalls nicht möglich, da ein seitliches Wandern, bedingt durch entstehende Relativbewegungen, nicht verhindert werden kann.
- Die erfindungsgemäße Anordnung ist in jedem Falle aber revisions- und wartungsfreundlich. Die Revisionsfreundlichkeit ergibt sich dadurch, daß alle beweglichen Teile jeder Zeit ausgetauscht oder demontiert werden können. Die Wartungsfreundlichkeit ergibt sich insbesondere dadurch, daß der Einbau bzw. die Montage dadurch erleichtert ist, daß sämtliche Teile von oben zugänglich sind.
- Die bereits erwähnte geringe Geräuschentwicklung ergibt sich auch dadurch, daß sämtliche Berührungspunkte oder Berührungsflächen durch Kunststoffelemente oder Klingeritbahnen gedämpft werden können.
- Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung ist die breite Anwendbarkeit. So sind Anwendungsgebiete die folgenden: Parkhäuser, Schlachthöfe, Lagerhallen, allgemeine Gebäudeverbindung, Industrieanlagen (Klärwerke, Pumpenstationen usw.), Bereiche der petrochemischen Industrie, Krankenhäuser, öffentliche Bäder, und, als Sondervariante, Löschwasserdrainage.
- Wegen der vielseitig geplanten Einsatzbereiche, z. B. auf Schlachthöfen, in Parkhäusern, in der Industrie (allgemein), speziell in der petrochemischen Industrie usw., ist es günstig, sämtliche Konstruktionselemente (außer den Führungen) generell aus rostfreiem Stahl herzustellen, wie beispielsweise aus Werkzeugstahl Nr. 1.4571. Dann verhindert man die Notwendigkeit, viele Modellvarianten auf Lager zu halten.
- Für die Führungen steht das Material Delrien zur Verfügung, das ist ein abrieb- und säurefester Kunststoff mit hervorragenden Zerspanungseigenschaften, der zudem sehr kostengünstig ist.
- Die Schweißnähte sollten passiviert, also sandgestrahlt, gebrüstet und gebeizt werden.
- Die erfindungsgemäße Anordnung ist besonders geeignet für Fugenbreiten z. B. um die 100 mm und Betonplattenstärken von z. B. ab 80 mm, wobei eine obere Aufbauhöhe von etwa 10 mm sich ergibt. Der Bewegungbereich in Längsrichtung (siehe die Tabellen) beträgt z. B. +/-60 mm gesamt oder 30 mm in jede Richtung. Tabelle 1
Tabelle 2 Auswahl (Argumentation)
Tabelle 3 Auswahl (Argumentation)
Claims (12)
1. Fugenabdeckung (10) für Dehnungsfugen (12) zwischen Betonplatten (14, 16)
von Fahrbahnen (18) oder dgl., mit von den Fugenrändern (20, 22) der Betonplatten
(14, 16) getragenen Stützprofilen (24, 26), auf denen sich die Ränder (28, 30) einer
langgestreckte Abdeckplatte (32) für die Fuge abstützen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckplatte (32) an zumindest zwei axial im Abstand zueinander
angeordneten Punkten vom Gelenk (34) eines Scherengliedes (36) geführt wird,
dessen Hebelenden (38, 40, 42, 44) sich an den sich gegenüberliegenden
Fugenwänden (46, 48) abstützen und dadurch die Platte (32) zur Fugenmitte (50)
ausgerichtet hält, wenn sich die Weite der Fuge (12) ändert.
2. Fugenabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützprofile (24, 26) Winkel darstellen, die in das Lumen der Fuge (12) hineinreichen
und die Wände (46, 48) bilden, an denen sich die Hebelenden (38, 40, 42, 44) des
Scherengliedes (36) abstützen.
3. Fugenabdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hebel (92, 98) des Scherengliedes (36) einen Kreuzhebel bilden.
4. Fugenabdeckung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hebelenden (38, 40, 42, 44) des Scherengliedes (36) in längs der Fugenwand oder
Stützprofil (24, 26) verlaufenden Führungen, wie Profilschienen (52, 54) geführt sind.
5. Fugenabdeckung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hebelenden (38, 40, 42, 44) des Scherengliedes (36) Gleitstücke (60, 62, 64, 66) oder
Laufrollen tragen.
6. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Auflagefläche (68, 70) des Stützprofils (24, 26) und Abdeckplatte (32)
ein Kunststoffelement (72, 74) angeordnet ist.
7. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenk (34) des Scherengliedes (36) ein Gewinde (80) zur Aufnahme eines
Schraubbolzens (82) trägt oder bildet, dessen Kopf (84) sich auf der Außenseite der
Abdeckplatte (32) abstützt und mittels Werkzeug, wie Innenbrust-Schraubendreher,
angezogen bzw. gelöst werden kann.
8. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenk (34) eine Hülse (86) umfaßt, die in der Abdeckplatte (32) oder einem
von dieser getragenen Ansatz (88) axial verschieblich gehalten ist.
9. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse ein Stützlager oder Drehlager für die Hebel (92 bzw. 98) bildet.
10. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gewinde von einer Mutter (80) gebildet wird, die sich auf einer am Gelenk
(36) abgestützten Druckfeder (90) abstützt.
11. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scherenglieder (36), die Stützprofile (24, 26) und/oder weitere
Verbindungselemente (86, 80, 90) aus Stahl oder Edelstahl (rostfrei) gefertigt sind.
12. Fugenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungen (52, 54) aus Kunststoff bestehen.
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| CN104988848A (zh) * | 2015-07-10 | 2015-10-21 | 永嘉涛口日用品有限公司 | 一种可对伸缩缝进行自清洁的桥梁 |
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| CN105002820B (zh) * | 2015-07-10 | 2016-08-17 | 河南万方交通工程有限公司 | 一种安装自动清洁式伸缩缝装置的桥梁 |
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