DE10128640A1 - Verpackung - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D3/00—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines
- B65D3/02—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines characterised by shape
- B65D3/06—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines characterised by shape essentially conical or frusto-conical
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Abstract
Verpackung (1), insbesondere für rieselfähiges Füllgut, mit einem sich nach oben konisch verjüngenden Mantel (2), der aus einem Zuschnitt gewickelt und entlang einer Längsnaht (3) verschlossen ist, wobei in das obere Ende des Mantels (2) ein im wesentlichen ebener Deckel (4) eingesetzt ist, der mit einer zu öffnenden Entnahmeöffnung versehen ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung, insbesondere für rieselfähiges
Füllgut, mit einem sich nach oben konisch verjüngenden Mantel, der aus einem
Zuschnitt gewickelt und entlang einer Längsnaht verschlossen ist.
Eine derartige Verpackung ist beispielsweise in der DE-U 297 20 431 beschrieben,
wobei der obere Abschluß von einem sehr aufwendigen Verschlußteil gebildet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der genannten Art
einfacher auszugestalten und damit kostengünstiger herzustellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in das obere Ende des
Mantels ein im wesentlichen ebener Deckel eingesetzt ist, der mit einer zu öffnenden
Entnahmeöffnung versehen ist.
Ein im wesentlichen ebener Deckel ist nicht nur einfach und preisgünstig herzustellen
sondern läßt sich auch leicht anbringen.
Eine vorteilhafte weitere Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, daß der obere Rand
des Mantels nach innen eingebördelt und mit dem Deckel durch Siegeln od. dgl.
verbunden ist.
Dabei ist es gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, wenn der
Deckel topfförmig ausgebildet und mit dem Mantel durch Siegeln od. dgl. verbunden
ist.
Auch die topfförmige Ausgestaltung ist leicht zu bewerkstelligen, wobei ein solcher
Deckel sehr fest und unverlierbar am Mantel befestigt werden kann.
Als sehr vorteilhaft hat es sich dabei ergeben, wenn gemäß einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung der Rand des Deckels soweit ins Innere der Verpackung
gezogen ist, daß er sich am oberen Rand einer darunter gestapelten weiteren
Verpackung abzustützen vermag.
Das Entstapeln übereinander gestapelter Verpackungen ist damit stark erleichtert.
Es ist gemäß der Erfindung jedoch auch möglich, daß der Deckel als flache Scheibe
ausgebildet und mit dem Rand des Mantels durch Siegeln od. dgl. verbunden ist.
Sehr vorteilhaft kann es auch sein, wenn gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung der Mantel in seinem unteren Bereich einen nach außen
gerichteten, vorzugsweise umlaufenden Wulst aufweist.
Auf diesen eventuell auch nur abschnittsweise vorhandenen Wulst setzt sich beim
Übereinanderstapeln zweier Verpackungen der untere Mantelrand der oberen
Verpackung, so daß ein zum Entstapeln ausreichender Abstand gewährleistet ist.
Eine ebenfalls sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß das untere Ende des Mantels umgebördelt ist und zum Aufsiegeln
eines Verschlußbodens dient.
Damit ist auch das Anbringen des Bodens nach dem Befüllen der Verpackung
besonders einfach durchzuführen.
Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft ergeben, wenn gemäß einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung das untere Ende des Mantels nach außen umgebördelt ist
und vorzugsweise als Mundrolle ausgebildet ist.
An einer derartigen Mundrolle läßt sich der Boden besonders einfach anbringen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist auch dadurch gekennzeichnet, daß
der Mantel aus einem Kartonzuschnitt gewickelt ist.
Karton ist auch in verhältnismäßig dünner Ausführung ein sehr steifer Werkstoff,
wodurch die Verpackung mit einem Mantel aus Karton ausreichend steif ausgebildet
ist.
Weiterhin sehr vorteilhaft ist es, wenn erfindungsgemäß der Deckel aus Karton
hergestellt ist.
Der ebene Deckel erhält durch seine Ausgestaltung aus Karton eine sehr hohe
Steifigkeit, die er auf die gesamte Verpackung überträgt.
Die Verpackung kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auch mit
einem Boden versehen sein, der aus Karton hergestellt ist.
Bei Verwendung von Karton zum Herstellen der einzelnen Teile der Verpackung hat
es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung, die aus Karton hergestellten Teile wenigstens teilweise mit einer
Siegelschicht versehen sind.
Damit ist beispielsweise das Herstellen der Längsnaht am Mantel bzw. die Verbindung
des Mantels mit Deckel und Boden besonders einfach herzustellen.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Schnitt durch eine nicht gefüllte aber verschlossene Verpackung
mit Mantel, Deckel und Boden,
Fig. 2 zwei ineinander gestapelte Verpackungen
Fig. 3 einen Abschnitt des Deckels und
Fig. 4 einen Abschnitt des Deckels mit ausgestanzter Entnahmeöffnung.
Mit 1 ist in Fig. 1 eine Verpackung bezeichnet, die einen nach oben konisch verjüngten
Mantel 2 aufweist, der aus Karton gewickelt und entlang einer Längsnaht 3
verschlossen ist. Am oberen Ende der Verpackung 1 ist ein ebenfalls aus Karton
hergestellter Deckel 4 angeordnet, der einen nach unten gerichteten Umfangsrand 5
und eine ebene Deckelfläche 6 aufweist. Das obere Ende 21 des Mantels 2 ist nach
innen bis zur Anlage an der Deckelfläche 6 umgelegt und mit dieser
zusammengesiegelt.
Kurz vor dem unteren Ende ist der Mantel 2 mit einem umlaufenden Wulst 22
versehen, der nach außen über die Mantelfläche vorsteht. Das untere Ende des Mantels
2 ist als Mundrolle 23 ausgebildet, die nach außen absteht. Auf die Unterseite dieser
Mundrolle 23 ist ein Deckel 7 aufgesiegelt, der aus Karton hergestellt ist und
normalerweise erst nach dem Befüllen angebracht wird.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann der Deckel auch als flache Scheibe ausgebildet sein,
die mit dem umgelegten Rand 21 des Mantels 2 verbunden ist. Beim dargestellten
Stapeln mehrerer Verpackungen übereinander stützt sich die jeweils obere Verpackung
mit ihrem unteren Ende an dem Wulst 22 ab. Diese Maßnahme dient dem leichteren
Entstapeln übereinander gestapelter Verpackungen.
Bei der Ausgestaltung mit topfförmigem Deckel kann sich beim Übereinanderstapeln
der untere Rand 5 des Deckels 4 am oberen Ende der darunter stehenden Verpackung
abstützen, wodurch ebenfalls ein leichtes Entstapeln gewährleistet ist.
Die Deckelfläche 6 ist beim in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer
Entnahmeöffnung versehen, wozu die Deckelfläche mit einer Perforationslinie 61 und
einer Biegelinie 62 versehen ist. Zum leichteren Aufbrechen der Perforationlinie,
vorallem nach außen, ist auf den von der Perforationlinie eingegrenzten Abschnitt eine
Aufreißhilfe 63 aufgebracht, deren freies Ende 64 zum Erleichtern des Anfassens nicht
angesiegelt ist.
Anstelle dieser aufbrechbaren Entnahmeöffnung ist auch eine ausgestanzte
Entnahmeöffnung 65 möglich, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Diese
Entnahmeöffnung ist mit einem Etikett 63 verschlossen, wodurch das Füllgut bis zur
Entnahme wirksam geschützt ist. Durch einfaches Entfernen bzw. Abheben des
Etiketts kann die Öffnung zugänglich gemacht werden.
Claims (16)
1. Verpackung (1), insbesondere für rieselfähiges Füllgut, mit einem sich nach
oben konisch verjüngenden Mantel (2), der aus einem Zuschnitt gewickelt und
entlang einer Längsnaht (3) verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in
das obere Ende des Mantels (2) ein im wesentlichen ebener Deckel (4) eingesetzt
ist, der mit einer zu öffnenden Entnahmeöffnung versehen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere
Rand (21) des Mantels (2) nach innen eingebördelt und mit dem Deckel (4) durch
Siegeln od. dgl. verbunden ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Deckel (4) topfförmig ausgebildet und mit dem Mantel (2) durch Siegeln od. dgl.
verbunden ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (5) des
Deckels (4) soweit ins Innere der Verpackung gezogen ist, daß er sich am oberen
Rand einer darunter gestapelten weiteren Verpackung (1) abzustützen vermag.
5. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) als
flache Scheibe ausgebildet und mit dem Rand (21) des Mantels (2) durch Siegeln
od. dgl. verbunden ist.
6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mantel (2) in seinem unteren Bereich einen nach außen
gerichteten, vorzugsweise umlaufenden Wulst (22) aufweist.
7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das untere Ende des Mantels (2) umgebördelt ist und zum
Aufsiegeln eines Verschlußbodens (7) dient.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende
des Mantels (2) nach außen umgebördelt ist und vorzugsweise als Mundrolle (23)
ausgebildet ist.
9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mantel (2) aus einem Kartonzuschnitt gewickelt ist.
10. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (4) aus Karton hergestellt ist.
11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (7) aus Karton hergestellt ist.
12. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die aus Karton hergestellten Teile (2, 4, 7) wenigstens
teilweise mit einer Siegelschicht versehen sind.
13. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (6) eine Entnahmeöffnung (61, 65) aufweist.
14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entnahmeöffnung (61, 65) mit einem abnehmbaren Etikett (63) verschlossen ist.
15. Verpackung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entnahmeöffnung durch eine Perforationslinie (61) gebildet ist, entlang der die
Entnahmeöffnung aufgerissen werden kann.
16. Verpackung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entnahmeöffnung (65) als Ausstanzung ausgebildet und durch ein Etikett (63)
verschlossen ist.
Priority Applications (1)
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| DE10128640A DE10128640A1 (de) | 2000-07-18 | 2001-06-15 | Verpackung |
Publications (1)
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Family Applications (2)
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Family Applications Before (1)
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| DE20012593U Expired - Lifetime DE20012593U1 (de) | 2000-07-18 | 2000-07-18 | Verpackung |
Country Status (2)
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