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DE10122035A1 - Bodenelement zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser, insbesondere in Duschen - Google Patents

Bodenelement zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser, insbesondere in Duschen

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Publication number
DE10122035A1
DE10122035A1 DE2001122035 DE10122035A DE10122035A1 DE 10122035 A1 DE10122035 A1 DE 10122035A1 DE 2001122035 DE2001122035 DE 2001122035 DE 10122035 A DE10122035 A DE 10122035A DE 10122035 A1 DE10122035 A1 DE 10122035A1
Authority
DE
Germany
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edge
floor element
element according
floor
tread plate
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2001122035
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Funck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rosskopf & Partner & Co K GmbH
Original Assignee
Rosskopf & Partner & Co K GmbH
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Publication date
Application filed by Rosskopf & Partner & Co K GmbH filed Critical Rosskopf & Partner & Co K GmbH
Priority to DE2001122035 priority Critical patent/DE10122035A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/28Showers or bathing douches
    • A47K3/40Pans or trays
    • A47K3/405Pans or trays flush with the surrounding floor, e.g. for easy access
    • AHUMAN NECESSITIES
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Abstract

Der Erfindung, die ein Bodenelement zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser, insbesondere in Duschen, betrifft, das mit einer Trittplatte versehen ist, die einen äußeren Rand, eine Unterseite und eine Oberseite aufweist und die sich mit ihrer Unterseite auf Abstützmitteln abstützt, das weiterhin einen Auffangbehälter aufweist, der mit einer Abflussöffnung versehen ist und der eine obere Öffnung aufweist, wobei der äußere Rand der Trittplatte vollständig senkrecht über der Öffnung liegt, liegt die Aufgabe zugrunde, unter Verbesserung der Betriebssicherheit und der hygienischen Anforderungen eine günstigere Fertigung zu ermöglichen. Dies wird dadurch gelöst, dass der Auffangbehälter als Auffangwanne mit einem Wannenboden und einem Wannenrand ausgebildet ist, die sich unter der gesamten Trittplatte erstreckt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Bodenelement zur Aufnahme und Ab­ leitung von Niederschlagswasser, insbesondere in Duschen mit einer Trittplatte, die einen äußeren Rand, eine Unterseite und eine Oberseite aufweist und die sich mit ihrer Unterseite auf Abstützmitteln abstützt. Weiterhin weist das Bodenelement einen Auffangbehälter, der mit einer Abflussöffnung versehen ist und der eine obere Öffnung aufweist, auf, wobei der äußere Rand der Trittplatte vollständig senkrecht über der Öffnung liegt.
Ein Bodenelement der eingangs genannten Art ist als Duschwanne in der PCT-Anmeldung PCT/ES00/80081 beschrieben. Diese Du­ schwanne besteht aus einer Abflussrinne, die als Auffangbehäl­ ter um den äußeren Rand der Dusche umläuft. Der Boden dieser Abflussrinne ist seitlich nach innen geneigt, wobei von deren tiefsten Punkt aus seitlich eine Abflussleitung zum Anschluss an einen Siphon zur Weiterleitung des Wassers an das Abwasser­ netz abgeht. Die Wände der Abflussrinne werden oben durch senkrechte Flügel jeweils nach außen abgeschlossen. Auf den Flügeln der inneren Wände der Rinne wird eine flache Platte aufgelegt, die die Trittplatte darstellt und die die Ober­ fläche des Ganzen abdeckt. Diese Trittplatte reicht bis fast ganz an den äußeren Rand der Abflussrinne, lässt aber zwischen der Trittplatte und der Außenumrandung einen kleinen Spalt rund um die Trittplatte offen.
Ein derartiges Bodenelement kann als Boden in einer Einzeldu­ sche oder aber auch in Duschräumen eingebaut werden. Besonders vorteilhaft ist es, dass dieses Bodenelement auch zu dem an­ grenzenden Fußboden ebenerdig eingebaut werden kann, so dass die Ebene der Fußbodenoberfläche im wesentlichen mit der Ebene der Trittplatte übereinstimmt. Dann erscheint lediglich ein schmaler Spalt zwischen der Trittplatte und der Außenumrandung des Bodenelements.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Duschwanne der relativ hohe Fertigungsaufwand, der darin besteht, die umlaufende Rinne so zu fertigen, dass einerseits ein bestmöglicher Ab­ fluss realisiert wird und andererseits die Trittplatte so abgestützt wird, dass ein Kippen der Trittplatte vermieden werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung besteht somit darin, ein Bodenele­ ment der eingangs genannten Art anzugeben, welches unter Ver­ besserung der Betriebssicherheit und der hygienischen Anforde­ rungen herstellungsgünstiger zu fertigen ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Auffangbehälter als Auffangwanne mit einem Wannenboden und einem Wannenrand ausgebildet ist, die sich unter der gesamten Trittplatte er­ streckt.
Mit der Herstellung einer solchen Auffangwanne an Stelle einer Auffangrinne als Auffangbehälter wird der Fertigungsaufwand erheblich gesenkt. Zusätzlich lässt sich das Abstützen der Trittplatte und der Wasserablauf in einer solchen Auffangwanne wesentlich besser realisieren, so dass hygienischen Belangen und Sicherheitsanforderungen eher gerecht werden kann.
In einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Auffangwanne im montierten Zustand eine tiefste Stel­ le aufweist, an der die Abflussöffnung eingebracht ist. Somit wird es möglich, in dieser Abflussöffnung einen herkömmlichen Siphon mit einem Anschluss an das Abwassernetz zu montieren.
Die Hinführung des Wassers zu dieser tiefsten Stelle kann bei dieser Auffangwanne im wesentlichen behinderungsfrei erfolgen, so dass Wasseransammlungen, die im Laufe der Zeit zu Geruchs­ beeinträchtigungen führen würden, vermieden werden können.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Fläche einer senkrechten Projektion der Auffangwanne ähnlich und geringfügig größer der von dem äußeren Rand der Trittplatte eingeschlossenen Fläche ist. Unter dem Begriff "ähnlich" sollte hier der Begriff der geometrischen Ähnlich­ keit verstanden werden. Dadurch dass die Fläche der senkrech­ ten Projektion der Auffangwanne geringfügig größer ist, ent­ steht ein schmaler Rand zwischen dem Wannenrand und dem äuße­ ren Rand der Trittplatte, der dem Wasserablauf dienen kann.
Es ist zweckmäßig, die von dem äußeren Rand der Trittfläche eingeschlossene Fläche im wesentlichen rechteckig zu gestal­ ten. Unter dieser im wesentlichen rechteckigen Fläche soll auch eine solche verstanden werden, die abgerundete Ecken aufweist. Insbesondere sind hierbei auch quadratische Flächen von Vorteil, da sie sich optisch den zumeist aus quadratischen Fußbodenfliesen entstehenden Fliesenmustern anpassen. Auch das Fliesen der angrenzenden Fußbodenflächen wird durch eine qua­ dratische Flächengestaltung des Bodenelements erleichtert, insbesondere dann, wenn die Außenmaße der Auffangwanne so gewählt werden, dass sie ein Vielfaches der Normmaße von Bo­ denfliesen betragen.
Selbstverständlich sind aber auch andere Flächenformen, bei­ spielsweise runde, ovale oder vieleckige Flächen, je nach Anwendungsfall, vorstellbar.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf oder in der Unterseite der Trittplatte in einem Ab­ stand vom äußeren Rand eine Abtropfkante angeordnet ist. Das Niederschlagswasser wird nämlich von der Oberseite über den äußeren Rand zu der Trittplatte laufen und bedingt durch Adhä­ sionswirkung auch entlang der Unterseite laufen. Eine Abtropf­ kante in der Nähe des äußeren Randes bewirkt ein baldiges Abtropfen des Niederschlagswassers.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich die Abstützmittel zwischen der Unterseite der Tritt­ platte und dem Wannenboden erstrecken.
Wenn es auch grundsätzlich möglich ist, dass die Abstützmittel beispielsweise am Wannenrand angebracht sind, so bietet die Anordnung der Abstützmittel zwischen der Trittplatte und dem Wannenboden die Möglichkeit, dass damit Gewichtskräfte von der Trittplatte auf den Wannenboden senkrecht geleitet werden können, wodurch sich die Abstützmittel bei geringem Material­ einsatz doch sehr wirkungsvoll gestalten lassen.
Eine Möglichkeit besteht darin, die Abstützmittel an der Trittplatte zu befestigen. Bei einer derartigen Gestaltung ist es beispielsweise auch möglich, vorhandene Duschwannen mit einer Trittplatte nachzurüsten oder erfindungsgemäße Boden­ elemente unter Verwendung von handelsüblichen bekannten Du­ schwannen anzubieten, in dem diese Duschwannen mit einer pas­ senden Trittplatte ergänzt werden, an der Abstützmittel, bei­ spielsweise in Form von Stützfüßen, befestigt sind, so dass die Trittplatte in eine herkömmliche Duschwanne eingestellt werden kann.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Abstützmittel an der Auffangwanne befestigt sind. Dies bietet sich insbeson­ dere dann an, wenn die Trittplatte aus Natur oder Kunststein oder aus steinähnlichem Material gefertigt ist. Hierbei würde eine Befestigung von Abstützmitteln an der Trittplatte entwe­ der eine gleiche Materialverwendung für die Abstützmittel erfordern, was das Gewicht der Trittplatte erhöhen würde oder aber eine unterschiedliche Materialpaarung, was bekannte Pro­ bleme nach sich ziehen kann. In diesem Falle kann es sich als günstig erweisen, die Abstützmittel mit der Auffangwanne zu verbinden, insbesondere dann, wenn die Auffangwanne aus Metall oder Kunststofflaminat gefertigt wird.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgese­ hen, dass die Ober- und/oder die Unterseite der Trittplatte im wesentlichen eben ist. Eine ebene Fertigung der Trittplatte dürfte sich als herstellungsgünstig erweisen. Aus optischen Überlegungen heraus, kann dabei die Oberseite auch angefast werden, wohingegen die Unterseite eben gestaltet ist.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass auch die Möglichkeit be­ steht, dass die Fläche der Unterseite kleiner ist als die Fläche der Oberseite, wodurch sich ein schräger äußerer Rand ergibt. Hierbei können auch optische Erwägungen zu einer sol­ chen Gestaltung führen, da dann der äußere Rand der Tritt­ platte nicht mehr in den sichtbaren Bereich fällt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist bei einer rechteckigen Gestaltung der Auffangwanne vorgesehen, dass der Wannenboden aus vier im wesentlichen ebenen dreiseitigen Bo­ denteilflächen besteht. Diese Bodenteilflächen grenzen mit einer Seite an den Wannenrand an und sie sind mit den beiden anderen Seiten mit den jeweils benachbarten Bodenteilflächen unter Bildung einer Bodenkante verbunden. Die Bodenkanten verlaufen von dem Wannenrand zu der tiefsten Stelle hin. Eine derartige Gestaltung lässt sich auch ohne die Technologie des Tiefziehens realisieren, wodurch sich unter Umständen eine günstige Herstellung ergeben kann.
Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung kann dadurch fortgebildet werden, dass die tiefste Stelle in der Mitte des Wannenbodens liegt. Dadurch würden sich insbesondere bei einer quadrati­ schen Gestaltung vier kongruente Bodenteilflächen ergeben, was wiederum eine Vereinfachung im Herstellungsverfahren mit sich bringt.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, dass sich die Abstützmittel zwischen den Bodenkanten und der Unterseite der Trittplatte erstrecken. Damit wird die Ge­ wichtskraft von der Trittplatte über die Abstützmittel auf die Bodenkanten geleitet, die eine höhere mechanische Festigkeit aufweisen, als die Bodenteilflächen selbst.
Eine günstige Ausgestaltung hierzu ist darin zu sehen, dass die Abstützmittel als senkrecht stehende Abstützplatten ausge­ bildet sind, die in den Bodenkanten mit dem Wannenboden ver­ bunden sind und die sich von der Nähe der tiefsten Stelle unter Freilassung der Abflussöffnung bis in die Nähe des Ran­ des erstrecken, ohne diesen zu erreichen.
Insbesondere dann, wenn die Abflusswanne durch Zusammenfügen der Bodenteilflächen hergestellt wird, entstehen in den Boden­ kanten Fügekanten. Dies kann einerseits eine Materialverstär­ kung andererseits jedoch eine Strukturstörung des eingesetzten Materials zur Folge haben. Werden an der gleichen Stelle die Abstützplatten befestigt, wird die Zahl der Fügekanten ins­ gesamt verringert, was den nachfolgenden Aufwand, zum Beispiel durch das Aufbringen von Korrosionsschutz oder anderen Ober­ flächenvergütungen, verringert.
Dadurch, dass die Abstützplatten den Rand der Auffangwanne nicht erreichen, werden die Abstützplatten auch nicht sichtbar sein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an der Unterseite der Trittplatte Arretiernasen angeord­ net sind, in die die Abstützmittel ein Verschieben oder Ver­ rutschen der Trittplatte verhindernd eingreifen. Diese Arre­ tiernasen können beispielsweise beiderseits der Stellen an der Unterseite der Trittplatte angebracht sein, an der die Unter­ seite der Trittplatte auf den Abstützmitteln aufliegt. Damit wird ein Verrutschen der Trittplatte vermieden.
Hierzu ist es bei Vorhandensein einer Abtropfkante an der Unterseite der Trittplatte zweckmäßig, die Abtropfkante gleichzeitig als Arretiernase auszubilden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Auffangwanne mit mindestens drei Stützfüßen versehen ist. Derartige Stützfüße stellen definierte Aufstandspunkte auf eine Bauunterlage für das Bodenelement dar, so dass ein sicherer Stand gewährleistet werden kann.
Um die Baugröße des Bodenelementes so klein wie möglich zu halten, ist weiterhin vorgesehen, dass die Stützfüße unter dem Wannenboden angeordnet sind. Bei der Montage kann sodann der Monteur seitlich an das Bodenelement eingreifen und eine Hö­ henjustierung der Stellfüße, zum Beispiel durch Unterlegen von flachen Materialien vornehmen.
Zur Erleichterung auch diesen Schrittes ist es zweckmäßig, die Stützfüße höhenverstellbar zu gestalten.
Um hierzu eine Bedienung der höhenverstellbaren Stützfüße auch von oben zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, in dem Wannenboden Zugangsöffnungen vorzusehen, die von einem eigenen Rand umge­ ben sind, so dass durch diese Zugangsöffnungen kein Wasser austreten kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf dem Wannenrand eine Randplatte mit dem Wannenrand verbunden ist. Diese weist eine Oberseite, eine Unterseite, einen inneren und einen äußeren Rand auf. Dabei liegt die Oberseite der Randplatte in der Höhe der Oberseite der Tritt­ platte. Der innere Rand der Randplatte liegt über der Auf­ fangwanne und steht einen Abflussspalt bildend mit einem Ab­ stand dem äußeren Rand der Trittplatte gegenüber.
Diese Randplatte ermöglicht die Einstellung des Abflussspaltes durch das Bodenelement selbst, wodurch der Abflussspalt nicht mehr in Abhängigkeit von der Fußbodenobefläche eines eventuell angrenzenden Fußboden steht.
In einer weiteren Ausgestaltung hierzu ist vorgesehen, dass der äußere Rand der Randplatte über den Wannenrand nach außen übersteht. Dadurch kann der saubere Anschluß des Bodenelemen­ tes an einen eventuell angrenzenden Fußboden verbessert wer­ den.
Schließlich ist in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Randplatte aus dem gleichen Material wie die Trittplatte besteht, wodurch eine einheitliche äußere Erscheinungsform des Bodenelementes erreicht werden kann.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbei­ spiels näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Bodenelement in einer perspekti­ vischen Explosivdarstellung und
Fig. 2 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bodenele­ ments.
Das Bodenelement besteht aus einer Auffangwanne 1 und einer Trittplatte 2.
Die Auffangwanne weist einen senkrecht stehenden Rand 3 auf, der zugleich die äußerste Begrenzung des Bodenelementes dar­ stellt und im eingebauten Zustand mit der Ebene des angrenzen­ den Fußbodens und der Ebene der Oberseite 4 der Trittplatte 2 in einer Höhe liegt. Der Rand 3 der Auffangwanne 1 schließt eine quadratische Fläche ein. Zu dieser eingeschlossenen qua­ dratischen Fläche ist die Unterseite 5 der Trittplatte 2 wie auch die Oberseite 4 der Trittplatte 2 geometrisch ähnlich, wenn auch die Trittplatte 2 etwas kleiner ist. Somit ergibt sich zwischen dem äußeren Rand 6 der Trittplatte 2 und dem Rand 3 der Auffangwanne 1 ein schmaler Spalt, wodurch dann Niederschlagswasser in die Auffangwanne 1 ablaufen kann.
Die Auffangwanne 1 weist neben dem Rand 3 auch einen Wannenbo­ den 7 auf. Dieser Wannenboden 7 besteht aus vier dreiseitigen Bodenteilflächen 8. Jede Bodenteilfläche 8 ist mit einer Seite mit dem Rand 3 der Auffangwanne verbunden. Mit den beiden anderen Seiten ist jede Bodenteilfläche 8 mit der jeweils benachbarten Bodenteilfläche 8 unter Bildung von Bodenkanten 9 verbunden. Die Bodenkanten 9 verlaufen von dem Rand 3 der Auffangwanne 1 zur Mitte der Auffangwanne 1 zu, die gleich­ zeitig die tiefste Stelle darstellt und in der eine Abfluss­ öffnung 10 eingebracht ist.
Entlang der Bodenkante 9 sind senkrecht stehende Abstützplat­ ten 11 mit der Bodenkante 9 verbunden. Die Abstützplatten 11 weisen eine obere Abstützkante 12 auf. Die Abstützkanten 12 liegen alle in einer Ebene, die um einen Betrag unter der Ebene liegt, die von der Oberseite 4 der Trittplatte und dem Rand 3 Auffangwanne gebildet wird und der gleich der Dicke der Trittplatte 2 ist.
Die Abstützkanten 12 sind mit weichelastischem Material be­ klebt, was ein gleichmäßiges und rutschfestes Aufliegen der Trittplatte 2 auf den Abstützkanten 12 unterstützt.
Die Abstützplatten 11 erstrecken sich von der tiefsten Stelle der Auffangwanne 1 zum Rand 3 der Auffangwanne, ohne den Rand 3 jedoch zu erreichen. In der Mitte der Auffangwanne 1 wird die Abflussöffnung 10 durch die Abstützplatten 11 freigehal­ ten.
An der Unterseite der Trittplatte 2 ist eine Abtropf- und Arretierkante 13 in einem Abstand von dem äußeren Rand 6 der Trittplatte 1 angebracht. Dabei ist der Abstand der Abtropf- und Arretierkante 13 von dem äußeren Rand 6 der Trittplatte 2 so gewählt, dass die Abtropf- und Arretierkante 13 in den Bereich zwischen der Abstützplatte 11 und dem Rand 3 der Auf­ fangwanne 1 zu liegen kommt. Würde die Trittplatte 2 seitlich verschoben werden, so stößt dann die Abtropf- und Arretierkan­ te 13 an die Abstützplatten an und verhindert ein weiteres seitliches Rutschen.
Unter dem Wannenboden 7 ist die Auffangwanne 1 mit Stützfüßen 14 versehen. Diese Stützfüße 14 sind höhenverstellbar ausge­ bildet, so dass die Stützplatten 15 der Stützfüße 14 über eine nicht näher dargestellte Spindel herausgedreht werden können. Zur Bedienung dieser Spindel sind in dem Wannenboden 7 Zu­ gangsöffnungen 16 eingebracht. Um zu verhindern, dass durch die Zugangsöffnungen 16 Wasser aus der Auffangwanne 1 aus­ treten kann, sind die Zugangsöffnungen 16 mit je einem eigenen Rand 17 versehen. Im dargestellten Beispiel bestehen die Rän­ der 17 der Zugangsöffnungen 16 aus Rohrstücken, die rund um die Zugangsöffnungen 16 mit dem Wannenboden 7 verschweißt sind und die oben offen sind. Durch diese Öffnungen kann dann mit­ tels eines Schraubendrehers oder eines Steckschlüssels oder eines ähnlichen Werkzeuges die Spindel des jeweiligen Stützfu­ ßes gedreht und die Stützplatte rausgeschraubt werden, so dass damit eine genaue Justierung der Auffangwanne 1 möglich ist.
Bezugszeichenliste
1
Auffangwanne
2
Trittplatte
3
Rand der Auffangwanne
4
Oberseite der Trittplatte
5
Unterseite der Trittplatte
6
äußerer Rand der Trittplatte
7
Wannenboden
8
Bodenteilfläche
9
Bodenkante
10
Abflussöffnung
11
Abstützplatte
12
Abstützkante
13
Abtropf- und Arretierkante
14
Stützfuß
15
Stützplatte
16
Zugangsöffnung
17
Rand der Zugangsöffnung

Claims (23)

1. Bodenelement zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags­ wasser, insbesondere in Duschen, mit einer Trittplatte, die einen äußeren Rand, eine Unterseite und eine Oberseite aufweist und die sich mit ihrer Unterseite auf Abstütz­ mittel abstützt und mit einem Auffangbehälter, der mit einer Abflussöffnung versehen ist und eine obere Öffnung aufweist, wobei der äußere Rand der Trittplatte vollstän­ dig senkrecht über der Öffnung liegt, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der Auffangbehälter als Auffangwanne (1) mit einem Wannenboden (7) und einem Wan­ nenrand (3) ausgebildet ist, die sich unter dem gesamten Trittplatte (2) erstreckt.
2. Bodenelement nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Auffangwanne (1) im montierten Zustand eine tiefste Stelle aufweist, an der die Abfluss­ öffnung (10) eingebracht ist.
3. Bodenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Fläche einer senkrechten Projektion der Auffangwanne (1) ähnlich und geringfügig größer der von dem äußeren Rand (6) der Trittplatte (2) eingeschlossenen Fläche ist.
4. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, dass die von dem äußeren Rand (6) der Trittplatte (2) eingeschlossene Flä­ che im wesentlichen rechteckig ist.
5. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, dass auf oder in der Unterseite (5) der Trittplatte (2) in einem Abstand vom äußeren Rand (6) eine Abtropfkante (13) angeordnet ist.
6. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, dass der Wannen­ rand (3) im wesentlichen senkrecht ausgebildet ist.
7. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, dass sich die Abstützmittel (11) zwischen der Unterseite (5) der Tritt­ platte (2) und dem Wannenboden (7) erstrecken.
8. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, dass die Abstütz­ mittel an der Trittplatte (2) befestigt sind.
9. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, dass die Abstütz­ mittel (11) an der Auffangwanne (1) befestigt sind.
10. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, dass die Ober- (4) und/oder die Unterseite (5) der Trittplatte (2) im wesent­ lichen eben ist.
11. Bodenelement nach den Ansprüchen 1 bis 4 und einem der Ansprüche 5 bis 10. dadurch gekennzeich­ net, dass der Wannenboden (7) aus vier im wesentlichen ebenen und dreiseitigen Bodenteilflächen (8) besteht, die mit einer Seite an dem Wannenrand (3) angrenzen und mit den beiden anderen Seiten mit den jeweils benachbarten Bodenteilflächen (8) unter Bildung einer Bodenkante (9) verbunden sind und die Bodenkanten (9) von dem Wannenrand (3) zu der tiefsten Stelle verlaufen.
12. Bodenelement nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die tiefste Stelle in der Mitte des Wannenbodens (7) liegt.
13. Bodenelement nach Anspruch 7 und 11 oder 12, da­ durch gekennzeichnet, dass sich die Abstützmittel (11) zwischen Bodenkanten (9) und der Unter­ seite (5) der Trittplatte (2) erstrecken.
14. Bodenelement nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Abstützmittel als senk­ recht stehende Abstützplatten (11) ausgebildet sind, die in den Bodenkanten (9) mit dem Wannenboden (7) verbunden sind und die sich von der Nähe der tiefsten Stelle unter Freilassung der Abflussöffnung (10) bis in die Nähe des Randes (3) erstrecken, ohne diesen zu erreichen.
15. Bodenelement nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 1 bis 8 oder 10 bis 14, dadurch gekennzeich­ net, dass an der Unterseite (5) der Trittplatte (2) Arretiernasen (13) angeordnet sind, in die die Abstütz­ mittel (11) ein Verschieben oder Verrutschen der Tritt­ platte (2) verhindernd eingreifen.
16. Bodenelement nach Anspruch 5 und 15, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Abtropfkante (13) gleichzeitig als Arretiernase ausgebildet ist.
17. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, dass die Auffang­ wanne (1) mit mindestens drei Stützfüßen (14) versehen ist.
18. Bodenelement nach Anspruch 17, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Stützfüße (14) unter dem Wannenboden (7) angeordnet sind.
19. Bodenelement nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützfüße (14) hö­ henverstellbar ausgebildet sind.
20. Bodenelement nach Anspruch 18 und 19, dadurch ge­ kennzeichnet, dass in dem Wannenboden (7) Zu­ gangsöffnungen (16) zu den Stützfüßen (14) eingebracht sind, die von einem eigenen Rand (17) umgeben sind.
21. Bodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 20, da­ durch gekennzeichnet, dass auf dem Wan­ nenrand (3) eine Randplatte mit dem Wannenrand (3) verbun­ den ist, die eine Oberseite, eine Unterseite, einen inne­ ren und einen äußeren Rand aufweist, wobei die Oberseite der Randplatte in der Höhe der Oberseite (4) der Tritt­ platte (2) liegt und der innere Rand der Randplatte über Auffangwanne liegt und einen Abflussspalt bildend mit einem Abstand dem äußeren Rand (6) der Trittplatte (2) gegenübersteht.
22. Bodenelement nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der äußere Rand der Rand­ platte über den Wannenrand (3) nach außen übersteht.
23. Bodenelement nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Randplatte aus dem gleichen Material wie die Trittplatte (2) besteht.
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