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DE19600318C1 - Bodenbelag - Google Patents

Bodenbelag

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DE19600318C1
DE19600318C1 DE1996100318 DE19600318A DE19600318C1 DE 19600318 C1 DE19600318 C1 DE 19600318C1 DE 1996100318 DE1996100318 DE 1996100318 DE 19600318 A DE19600318 A DE 19600318A DE 19600318 C1 DE19600318 C1 DE 19600318C1
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DE
Germany
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floor covering
base plate
floor
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connecting means
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DE1996100318
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Inventor
Gerd Franz Knoebel
Patricia Gracia Freda Mickel
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KNOEBEL GERD FRANZ 33378 RHEDA-WIEDENBRUECK DE
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KNOEBEL GERD FRANZ 33378 RHEDA-WIEDENBRUECK DE
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/20Pavings made of prefabricated single units made of units of plastics, e.g. concrete with plastics, linoleum
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/005Individual couplings or spacer elements for joining the prefabricated units
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D11/00Roof covering, as far as not restricted to features covered by only one of groups E04D1/00 - E04D9/00; Roof covering in ways not provided for by groups E04D1/00 - E04D9/00, e.g. built-up roofs, elevated load-supporting roof coverings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/10Flooring or floor layers composed of a number of similar elements of other materials, e.g. fibrous or chipped materials, organic plastics, magnesite tiles, hardboard, or with a top layer of other materials
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C2201/00Paving elements
    • E01C2201/16Elements joined together

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Bodenbelag gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Es ist bereits ein System von zu einem Bodenbelag zu verbindenden Bo­ denplatten bekannt (WO 92/20885 A1), bei dem die einzelnen Platten durch separate Verbindungsmittel zusammengehalten werden, die un­ terhalb der Platten angeordnet sind.
Diese Anordnung der Verbindungsmittel hat den Nachteil, daß ein Aus­ wechseln einzelner gebrochener Teile nur durch die Demontage minde­ stens der beiden beteiligten Bodenplatten erfolgen kann. Dies ist aber oftmals unmöglich, da die Platten und die Verbindungsmittel nach länge­ rem Liegen miteinander verkantet sind oder während des Anhebens verkanten, so daß eine größere Fläche des Bodenbelages angehoben werden muß, um einzelne Verbindungsmittel oder auch einzelne defekte Platten austauschen zu können. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Seitenränder der aneinanderstoßenden Platten dieses vorbekannten Standes der Technik senkrecht ausgeführt sein müssen, da sonst eine Verbindung mit den bekannten Verbindungsmitteln nicht zu realisieren ist. Ein weitere Nachteil besteht darin, daß bei einer leichten konvexen Wölbung des Untergrundes zwischen den Platten nach oben offene Schlitze entstehen, in denen sich Schmutz absetzen kann, der auf Dauer die Platten auseinanderdrückt und zu einer Zerstörung der Verbin­ dungsmittel führen kann. Eine leichte konkave Vertiefung des Unter­ grundes hat dagegen zur Folge, daß die Verbindungsstelle dort nicht aufliegt und bei Belastung reißt.
Weiterhin ist von Nachteil, daß zur Herstellung der bekannten Boden­ platten unnötigerweise hochwertige Rohstoffe verbraucht werden, für die zudem pro Bodenplatte zuviel Material eingesetzt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen wenig umweltbelastenden Bodenbelag aus einzelnen, durch separate Verbindungsmittel miteinan­ der koppelbaren Bodenplatten zur Verfügung zu stellen, bei dem defekte Verbindungsmittel oder Bodenplatten einfach und einzeln auszutauschen sind und der unempfindlich ist gegen einen leicht unebenen Untergrund.
Die Lösung erfolgt in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen erfin­ dungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebene technische Lehre.
Der erfinderische Bodenbelag besteht dabei aus einzelnen Bodenplatten, die über ihren Umfang symmetrisch verteilte Ausnehmungen aufweisen, die sich mit Ausnehmungen der anliegenden Bodenplatten gegenüber­ liegen, so daß von oben her problemlos ein Verbindungsmittel in diese Ausnehmungen eingeführt und auch wieder herausgezogen werden kann. Zum Auswechseln einer einzelnen Platte sind nur die Verbin­ dungsmittel dieser einen Platte zu entfernen und die Platte herauszuhe­ ben, ohne daß dabei der gesamte Bodenbelag angehoben und darunter hantiert werden muß.
Vorteilhaft ist auch, daß die Bodenplatten im Bereich ihrer oberen Kan­ ten und der Nutzfläche miteinander verbunden werden können, der eine höhere Festigkeit aufweist als beispielsweise die Unterseite einer Seiten­ wand. Bei einem leicht konkaven Untergrund bleiben die Kanten auch bei Belastung der Fläche in gegenseitigem Kontakt, nur die Aufstandsflä­ chen wandern unkritisch etwas auseinander.
Weiterhin ist von Vorteil, daß die Aufstandsfläche einer Bodenplatten auf ein notwendiges Maß reduziert ist, da von den Ausformungen unterhalb der Nutzfläche nur die Ecken der Bodenplatte, die Plattenmitte und die jeweiligen Seiten mitten als Auflager ausgeführt sind und die anderen, ebenfalls als dünnwandige Stege ausgeführten Ausformungen, nur als in der Höhe zurückgenommene Verstärkungsrippen ausgebildet sind. Auf diese Weise kann eine erhebliche Menge an Werkstoff eingespart wer­ den, ohne daß die Bodenplatte an Stabilität verliert.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung weist im Be­ reich der zu erwartenden bevorzugten rechtwinkligen Teilungsebenen, den Symmetrieebenen, eng nebeneinander angeordnete Verstärkungs­ rippen oder sogar eine einzelne verstärkte Mittelrippe auf, wobei die Teilungsebene auf der Nutzfläche oder auch von unten auf der Mittelrip­ pe durch eine angedeutete Trennfuge markiert ist. Die Stabilität einer Teilplatte wird damit aufrechterhalten und einem Handwerker das Verle­ gen des Bodenbelages erleichtert. Auch die Standfestigkeit einer solchen Teilplatte bleibt erhalten, da bei einer Viertelung auch mindestes ein Viertel der mittleren Auflagerfläche der ursprünglichen Platte als Ecke erhalten bleibt.
Damit der Bodenbelag auch auf leicht konvexen Flächen problemlos einsetzbar ist, können bei einer besonderen Ausführungsform die Sei­ tenwände einer Bodenplatte nach unten um einige Grad nach innen abgewinkelt sein, so daß durch die sich gegenüberliegenden Seiten­ wände keine Kraft erzeugt werden, die die Platten auseinandertreiben. Zudem können die Verbindungsmittel mindestens teilweise elastisch aus­ geführt sein, so daß sie bereits im Ruhezustand eine die Platten verspan­ nende Kraft erzeugen.
Vorteilhaft ist ebenfalls eine Ausführungsform mit einer oder mehreren zusätzlichen, in einer diagonalen oder winkligen Richtung laufenden Verstärkungsrippe, die parallel entlang einer zu erwartenden bevorzug­ ten Winkelteilung einer Bodenplatte angeordnet ist.
Im Neuzustand einer Bodenplatte können die Ausnehmungen mit einer dünnen Materialschicht verschlossen sein, die nur bei Bedarf zerstört werden muß, so daß beispielsweise die Ausnehmungen am Rand des Bodenbelages verschlossen bleiben können.
Die besondere Umweltverträglichkeit des erfinderischen Bodenbelages ergibt sich aus der Verwendung von bis zu 100% Recyclingmaterial aus Hausmüll oder Industrieabfällen, dem je nach Verwendungszweck und Belastungsanforderung nur Antioxydationsmittel und Farbstoffe beige­ mischt werden. Weiterhin ist dieser Bodenbelag selbst wieder zu 100% recyclebar.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine 3-D-Darstellung einer Bodenplatte,
Fig. 2 eine Ansicht eines Verbindungsmittels,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Verbindungsmittels der Fig. 2,
Fig. 4 eine Teilaufsicht auf ein eingesetztes Verbindungsmittel,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Verbindungsmittels der Fig. 4 im Schnitt entlang der Linie 5-5,
Fig. 6 eine Ansicht einer Bodenplatte von oben,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Bodenplatte der Fig. 6 im Schnitt entlang der Linie 7-7,
Fig. 8 eine Teilansicht einer Bodenplatte von unten und
Fig. 9 eine Vorderansicht der Bodenplatte der Fig. 8 im Schnitt entlang der Linie 9-9.
Der Bodenbelag besteht aus einzelnen Bodenplatten 1, die mit Hilfe von Verbindungsmitteln 2 zu einer Abdeckung für begeh- oder befahrbare ebene Flächen im Innen- und Außenbereich wie Flachdächern, Terras­ sen, Balkonen, Hallenböden, Campingplätzen, Sportanlagen und sogar begehbare Grünflächen in beliebiger Größe zusammengefügt werden können. Die Nutzfläche 8 kann dabei geschlossen ausgeführt sein oder jede beliebige Form von Durchbrüchen 19 aufweisen, ebenso wie sie jede beliebige Oberflächenstruktur aufweisen kann. Durch ihr geringes Gewicht und die relativ große und stabile Auflagefläche (ca. 70 qcm) eignet sich die Bodenplatte 1 zur Trockenverlegung, auch unmittelbar auf Abdichtungsbahnen oder wärmeisolierten Flächen. Durch die Durchbrüche 19 ist weiterhin eine Dränage gewährleistet und zudem wird bei über Abläufen verlegten Bodenplatten das Verstopfen der Rohre durch Blätter o.a. verhindert.
Als Material kommen heterogene Thermoplaste wie LDPE, MDPE, HDPE, PP, PET, ABS, PVC, NY in Frage, die aus recyceltem Hausmüll oder Industrieabfällen gewonnen werden. Bei Bedarf können auch chemikali­ enbeständige und/ oder säurebeständige Materialien verwendet werden.
Die beispielhaft dargestellte Bodenplatte 1 ist rechteckig und weist die Maße 40,9 cm × 20,45 cm auf. Von der Nutzfläche 8 erstrecken sich als dünnwandige Stege ausgeführte Ausformungen nach unten, die seitlich als Seitenrand 17 ausgeführt sind, der an den Ecken 18 und mittig da­ zwischen als Auflager 5 ausgebildet ist. Der Seitenrand 17 ist dabei um­ laufend um einige Grad nach innen abgewinkelt, so daß die Außenab­ messungen der Aufstandsfläche kleiner sind als die der Nutzfläche 8. Die Bodenplatte 1 ist der Länge nach und quer halbierbar und weist im Be­ reich dieser bevorzugten Teilungsebenen verstärkte Mittelrippen 7 auf, wobei die Teilungsebene auf der Nutzfläche und unten auf der Mittelrip­ pe 7 durch eine angedeutete Trennfuge 9 kenntlich gemacht ist.
Weiterhin besitzt die Bodenplatte 1 auf ihrer Unterseite quer bzw. diago­ nal verlaufende Verstärkungsrippen 4, die im Bereich des bevorzugten winkligen Zuschnitts einer Bodenplatte angeordnet sind, um auch bei Fehlen eines Auflagers 5 eine ausreichende Festigkeit zu gewährleisten.
Die Bodenplatte 1 ist umlaufend mit Ausnehmungen 2 versehen, die sich mit Ausnehmungen andere Bodenplatten gegenüberliegen, so daß diese durch Einsetzen eines Verbindungsmittels miteinander verbunden wer­ den können. Die Ausnehmungen 2 sind in der Nutzfläche 8 der Boden­ platte 1 hinter den Seitenrändern 17 angeordnet und besitzen im we­ sentlichen eine zylindrische Form, an die sie ein schmalerer, nach oben offener seitlicher Schlitz 10 im Seitenrand 17 anschließt. Im Bereich der Nutzfläche 8 ist die Ausnehmung 2 zum Rand hin erweitert und besitzt zusätzlich auf den sich gegenüberliegenden Seiten Demontageöffnungen 16 für Werkzeuge zum Hintergreifen der Zugriffsöffnungen 15 des Ver­ bindungsmittels 3.
Ein solches Verbindungsmittel 3 ist U-förmig, mit senkrechten Schenkeln 11, die an ihren oberen Enden mit elastisch verformbaren Rastnasen 12 versehen sind, mit denen sie Rasten 13 in den Ausnehmungen 2 lösbar hintergreifen. Die Schenkel 11 sind zylinderförmig und durch einen zweiteiligen Querschenkel 14 verbunden. Der innere Teil ist schmaler als die Schenkel 11 und entspricht der Breite des Schlitzes 10 in der Seiten­ wand 17. Der äußere Teil weist eine Nut als Zugriffsöffnung 15 auf, mit deren Hilfe ein einmal verbautes Verbindungsmittel wieder aus den Aus­ nehmungen 2 herausgezogen werden kann.

Claims (11)

1. Bodenbelag aus einzelnen, durch separate Verbindungsmittel mitein­ ander koppelbaren Bodenplatten mit einer Nutzfläche und sich davon nach unten erstreckenden, als Seitenrand, Verstärkungsmittel und Aufla­ ger dienenden Ausformungen, dadurch gekennzeichnet, daß jede Bo­ denplatte (1) über ihren Umfang verteilt Ausnehmungen (2) aufweist, in die die Verbindungsmittel (3) zum An- und Abkoppeln andere Boden­ platten (1) von oben her einsteckbar und wieder herausziehbare sind und daß die Ausformungen als dünnwandige Stege ausgeführt sind, die als Seitenrand (17) an den Ecken (18) und mittig zwischen den Ecken sowie in der Mitte der Bodenplatte (1) Auflager (5) bilden und dazwi­ schen als in der Höhe zurückgenommene Verstärkungsrippen (6, 4) aus­ geführt sind.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver­ stärkungsrippen (6) der Bodenplatte (1) rechts und links der zu erwar­ tenden bevorzugten quer- und längsverlaufenden Teilungsebenen eng parallel nebeneinander angeordnet oder als stark verdickte Mittelrippen (7) ausgeführt sind und daß nach einer Längs- und Querteilung minde­ stens ein Teil des in der Mitte der Bodenplatte (1) als Auflager (5) ausge­ führten Ausformung erhalten ist.
3. Bodenbelag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Oberseite der Nutzfläche (8) und/oder auf der Unterseite der Boden­ platte (1) die bevorzugten Teilungsebenen durch eine Unterteilung der Nutzfläche (8) in mehrere Teilflächen mittels einer angedeuteten Trenn­ fuge (9) gekennzeichnet ist.
4. Bodenbelag nach einem oder beiden der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Verstärkungsrippen (4) der Bodenplatte (1) parallel entlang der zu erwartenden bevorzugten winkli­ gen Teilungsebenen angeordnet sind.
5. Bodenbelag nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (2) für die Ver­ bindungsmittel (3) im Neuzustand einer Bodenplatte (1) durch eine dün­ ne Materialschicht verschlossen sind, die bei Bedarf, insbesondere durch die Verbindungsmittel (3) selbst, durchstoßen werden können.
6. Bodenbelag nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel (3) U-förmig ist, wobei die beiden senkrechten Schenkel (11) an ihren Enden Rastna­ sen (12) aufweisen, die mit Rasten (13) in den Ausnehmungen (2) der Bodenplatte (1) korrespondieren und diese hintergreifen und daß der Querschenkel (14) im Bereich zwischen den beiden senkrechten Schen­ kein (11) schmaler ausgeführt ist als diese und mit einem schmalen, )nach oben offenen Schlitz (10) im Seitenrand (17) der Bodenplatte (1), hinter dem sich eine Ausnehmung (2) befindet, korrespondiert und daß der Querschenkel (14) oben und/oder seitlich seines im eingebauten Zustand nach oben gerichteten Bereiches mit Zugriffsöffnungen (15) zum Entfernen des Verbindungsmittels (3) aus einer Bodenplatte (1) versehen ist, die ihrerseits über Demontageöffnungen (16) in der Bodenplatte (1) zugänglich sind.
7. Bodenbelag nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß minde­ stens der Querschenkel (14) des U-förmigen Verbindungsmittels (3) ela­ stisch ausgeführt ist, so daß im eingebauten Zustand zwei Bodenplatten (1) spielfrei und gegeneinander vorspannbar miteinander koppelbar sind.
8. Bodenbelag nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenränder (17) der Bodenplat­ te (1) nach unten um einige Grad nach innen abgewinkelt sind.
9. Bodenbelag nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) aus bis zu 100% Recyclingmaterial besteht und zu 100% recyclebar ist.
10. Bodenbelag nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbelag aus chemikalienbe­ ständigem Material gefertigt ist.
11. Bodenbelag nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutzfläche (8) glatt oder struktu­ riert, geschlossen oder mit beliebigen Durchbrüchen (19) versehen ist.
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