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DE10122459A1 - Vorrichtung an einer Karde, Reinigungsmaschine, Öffnungsmaschine o. dgl. für Fasermaterial - Google Patents

Vorrichtung an einer Karde, Reinigungsmaschine, Öffnungsmaschine o. dgl. für Fasermaterial

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DE10122459A1
DE10122459A1 DE10122459A DE10122459A DE10122459A1 DE 10122459 A1 DE10122459 A1 DE 10122459A1 DE 10122459 A DE10122459 A DE 10122459A DE 10122459 A DE10122459 A DE 10122459A DE 10122459 A1 DE10122459 A1 DE 10122459A1
Authority
DE
Germany
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roller
opening
air
fiber material
air flow
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10122459A
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English (en)
Inventor
Christoph Faerber
Robert Toebben
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Truetzschler GmbH and Co KG
Original Assignee
Truetzschler GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to CH00719/02A priority patent/CH695829A5/de
Priority to US10/138,321 priority patent/US6516497B2/en
Priority to FR0205685A priority patent/FR2824569B1/fr
Priority to GB0210528A priority patent/GB2375355B/en
Priority to JP2002132877A priority patent/JP4105473B2/ja
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Abstract

Bei einer Vorrichtung an einer Karde, Reinigungsmaschine, Öffnungsmaschine o. dgl., für Fasermaterial, z. B. Baumwolle, Chemiefasern, bei der an einer schnelllaufenden Walze Abdeckelemente vorhanden sind, zwischen denen mindestens zwei Öffnungen vorhanden sind, werden durch eine erste Öffnung Fremdkörper wie Trash, Samenteile, Blattreste u. dgl. ausgeschieden und wird - in Drehrichtung der Walze gesehen - an einer zweiten Öffnung das Fasermaterial durch einen Luftstrom von der Walze abgenommen. DOLLAR A Um eine Einstellung des Faserabnahmeluftstromes und eine verbesserte Abfallqualität an einer Ausscheidestelle zu ermöglichen, ist die Stärke des Luftstromes für die Abnahme des Fasermaterials an der zweiten Öffnung einstellbar und ist der Grad der Ausscheidung der Fremdkörper durch die erste Öffnung änderbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Karde, Reinigungsmaschine, Öffnungsmaschine o. dgl. für Fasermaterial, z. B. Baumwolle, Chemiefasern, bei der an einer schnelllaufenden Walze Abdeckelemente vorhanden sind, zwischen denen mindestens drei Öffnungen vorhanden sind, wobei durch eine erste Öffnung Fremdkörper wie Trash, Samenteile, Blattreste u. dgl. ausgeschieden werden und - in Drehrichtung der Walze gesehen - an einer zweiten Öffnung das Fasermaterial durch einen Luftstrom von der Walze abgenommen wird.
Bei einer bekannten Vorrichtung (DE-PS 11 14 127) werden die von dem größten Teil der Fremdkörper befreiten Faserflocken auf einer Abnehmerwalze in den Bereich eines Luftstromes gebracht, der sie einem Siebtrommelabscheider oder einem pneumatischen Förderer zuführt. Die Abnehmerwalze besitzt einen sägezahnartigen Belag, dessen Zähne in Bezug auf die Drehrichtung vorausgerichtet sind, so dass der an ihnen hängende Faserschleier dem saugenden Luftstrom leicht folgt. Die Luft wird von außen durch Spalte angesaugt. Bei dieser Vorrichtung stört, dass eine Änderung des Luftstromes nicht möglich ist. Eine Ausscheideöffnung für Fremdkörper in der Abdeckung der Abnehmerwalze ist nicht vorhanden, da das Fasermaterial auf der Abnehmerwalze weitgehend ausgereinigt ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere eine Änderung des Faserabnahmeluftstromes erlaubt und eine verbesserte Abfallqualität an einer Ausscheideöffnung ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die Einstellung der Stärke des Luftstromes für die Abnahme des Fasermaterials an der zweiten Öffnung gelingt es, über die Änderung der Faserabnahme hinaus die Abfallqualität an einer der Faserabnahmestelle vorgelagerten Ausscheidestelle zu verbessern. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass über die Einstellung des Luftstromes der Unterdruck zwischen der Abdeckung und der Walze beeinflusst und damit die Intensität der Abscheidung der Fremdkörper an der Ausscheidestelle, d. h. an der ersten Öffnung, verbessert wird. Auf diese Weise wird das Verhältnis zwischen erwünschter Ausscheidung von Fremdkörpern und unerwünschter Ausscheidung von Gutfasern optimiert. Insbesondere gelingt es, gezielt möglichst wenig Gutfasern bei der Fremdkörperausscheidung zu verlieren.
Zweckmäßig ist der Luftstrom für die Abnahme des Fasermaterials ein Saug- und/oder Druckluftstrom. Vorzugsweise ist zwischen der ersten Öffnung und der zweiten Öffnung im Bereich zwischen der Abdeckung und der Walze ein Unterdruck vorhanden. Mit Vorteil ist der Abdeckung ein Druckmesselement zugeordnet, mit dem der statische Druck zwischen Abdeckung und Walze messbar ist und ist der Druck zur Einstellung des Luftstromes für die Abnahme des Fasermaterials heranziehbar. Bevorzugt ist der Faserabnahmestelle eine Druckluftleitung, Druckluftkanal o. dgl. zugeordnet. Zweckmäßig ist der Druckluftleitung ein Luftmengeneinstellelement, z. B. Drossel o. dgl., zugeordnet. Mit Vorteil ist das Luftmengeneinstellelement am Anfang der zweiten Öffnung vorhanden. Vorzugsweise ist das Luftmengeneinstellelement am Ende der Abdeckung vorgesehen. Bevorzugt ist das Luftmengeneinstellelement am Ende der Druckluftleitung angeordnet. Zweckmäßig ist das Luftmengeneinstellelement als Leitflügel o. dgl. ausgebildet. Vorzugsweise ist der Leitflügel o. dgl. an seinem einen Ende in einem Drehlager gelagert. Mit Vorteil weist das andere Ende des Leitflügels in Richtung der Luftströmung. Bevorzugt weist das andere Ende des Leitflügels in Drehrichtung der Walze. Zweckmäßig ist der Druck in elektrische Signale umwandelbar. Vorzugsweise ist der Abstand des Leitflügels zur Walze regelbar. Mit Vorteil steht das Druckmesselement über eine Regeleinrichtung mit Sollwertsteller mit einem Stellglied für den Leitflügel in Verbindung. Bevorzugt ist der Abstand des Leitflügels zur Walze steuerbar. Zweckmäßig steht das Druckmesselement über eine Steuereinrichtung mit einem Stellglied für den Leitflügel in Verbindung. Vorzugsweise ist der Leitflügel an seinem einen Ende drehbar an der Abdeckung angebracht. Mit Vorteil ist die Walze mindestens ein Vorreißer einer Karde. Bevorzugt ist die Walze die Trommel einer Karde.
Zweckmäßig ist die Walze Bestandteil eines Öffners oder Reinigers. Vorzugsweise beeinflusst der Leitflügel die durch die erste Öffnung ein- und/oder austretende Luft. Mit Vorteil reguliert bei Unterdruck unter dem Abdeckelement der Leitflügel den Lufteintritt an einem stromab befindlichen Abscheideelement, z. B. Messer. Bevorzugt ist der Unterdruck stromab eines Festkardierelements vorhanden. Zweckmäßig beeinflusst das Luftmengeneinstellelement die ein- und/oder austretende Luftmenge. Vorzugsweise beeinflusst das Luftmengeneinstellelement die ein- und/oder austretende Luftströmung. Mit Vorteil ist der Luftstrom etwa tangential in Bezug auf die Walze ausgerichtet. Bevorzugt ist der zweiten Öffnung eine Absaughaube für Luft zugeordnet. Zweckmäßig ist die Stärke des Absaugluftstroms in der Absaughaube einstellbar.
Die Erfindung umfasst eine weitere vorteilhafte Vorrichtung an einer Öffnungsmaschine o. dgl. für Fasermaterial, z. B. Baumwolle, Chemiefasern, bei der an einer schnelllaufenden Walze Abdeckelemente vorhanden sind, zwischen denen mindestens zwei Öffnungen vorhanden sind, wobei durch eine erste Öffnung das Fasermaterial der Walze zugeführt und - in Drehrichtung der Walze gesehen - an einer zweiten Öffnung das Fasermaterial durch einen Luftstrom von der Walze abgenommen wird und bei der die Stärke des Luftstroms für die Abnahme des Fasermaterials einstellbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch Seitenansicht eines Vierwalzenreinigers mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 schematisch Seitenansicht (teilweise) eines Dreiwalzenreinigers mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 schematisch Blockschaltbild einer Regelanordnung mit Druckmessglied, Regler und Stellglied für das Luftmengeneinstellelement,
Fig. 3a den Unterdruckluftstrom zwischen der Abdeckung und der Walze,
Fig. 4 eine Saughaube mit einstellbarem Unterdruck unmittelbar nach einer Fremdkörperausscheidung (Abfallausscheidestelle) und
Fig. 5 Seitenansicht einer Maschine gemäß Fig. 2, jedoch ohne Fremdkörperausscheidestelle.
Der in einem geschlossenen Gehäuse angeordneten Reinigungsvorrichtung, z. B. Trützschler CVT 4, wird nach Fig. 1 das zu reinigende Fasermaterial (Pfeil), das insbesondere Baumwolle ist, in Flockenform zugeführt. Dies erfolgt beispielsweise durch einen (nicht dargestellten) Füllschacht, durch ein Förderband o. dgl. Die Watte wird mittels zweier Speisewalzen 1a, 1b unter Klemmung einer Stiftwalze 2 zugeführt, die im Gehäuse drehbar gelagert ist und entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil I) umläuft. Der Stiftwalze 2 ist eine Garniturwalze 3 nachgeordnet, die mit einer Sägezahngarnitur bezogen ist. Die Walze 2 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von ca. 10 bis 21 m/sec. Die Walze 3 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von ca. 15 bis 25 m/sec. Die Walze 4 hat eine größere Umfangsgeschwindigkeit als Walze 4. Der Walze 2 sind nacheinander weitere Sägezahnwalzen 3, 4 und 5 nachgeordnet, deren Drehrichtungen mit II, III, IV bezeichnet sind. Die Walzen 2 bis 5 haben einen Durchmesser von ca. 150 bis 300 mm. Die Walzen 2 bis 5 sind vom Gehäuse umschlossen. Der Sägezahnwalze 5 sind ein Festkardierelement 8, ein einstellbares Leitelement 9, eine Luftdurchtrittsöffnung 10, ein Abscheidemesser 11 und ein Druckmesselement 12 zugeordnet. Dem Abscheidemesser ist eine Absaughaube 13 zugeordnet. Mit A ist die Arbeitsrichtung des Reinigers bezeichnet. Das Druckmesselement 12 und das einstellbare Leitelement können an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung, z. B. Mikrocomputer entsprechend Fig. 3, angeschlossen sein.
Die Walze 5 ist von einer Abdeckung 14 umschlossen, die sich aus einer Mehrzahl von gebogenen Abdeckelementen 14a bis 14d zusammensetzt. Zwischen den Abdeckelementen 14d und 14c ist die erste Öffnung vorhanden, durch die Fremdkörper u. dgl. ausgeschieden werden. Zwischen den Abdeckelementen 14c und 14b ist eine zweite Öffnung 15 vorhanden, durch die das Fasermaterial durch einen Luftstrom von der Walze 5 abgenommen wird. Zwischen den Abdeckelementen 14a und 14d ist eine dritte Öffnung vorhanden, durch die das Fasermaterial der Walze 5 von der Walze 4 zugeführt wird. Der Walze 5 ist eine pneumatische Faserabnahmeeinrichtung zugeordnet, die aus einem Kanal 16 besteht, in dessen Wandbereich die Öffnung 15 vorhanden ist (sogenanntes Luftdoffen). Der Kanal 16 weist eine Luftzuführleitung 16a, durch die ein Luftstrom B1 angesaugt, und eine Luftabsaugleitung 16b auf, durch die ein Faser-Luft-Gemisch B2 abgesaugt wird. In Fig. 1 fließt der Gesamtluftstrom B im wesentlichen von oben nach unten. Die Luftabsaugleitung 16a ist an eine (nicht dargestellte) Saugquelle angeschlossen. Am Anfang der zweiten Öffnung 15, d. h. im Endbereich der Luftzuführleitung 16a und des Abdeckelements 14c ist ein Luftmengeneinstellelement 17 angeordnet, das gemäß Fig. 2 einseitig an einem Drehgelenk befestigt und in Richtung der Pfeile C und D drehbar ist. Mit dem Luftmengeneinstellelement 17 ist die Stärke des Luftstromes B1, B2 für die Abnahme des Fasermaterials an der zweiten Öffnung 15 von der Walze 5 einstellbar und der Grad der Ausscheidung der Fremdkörper durch die erste Öffnung 10 steuerbar. Die Stärke des Luftstromes B1, B2 (Gesamtluftstrom B) ist abhängig von der Luftmenge und/oder von der Luftgeschwindigkeit und/oder vom Luftdruck.
In Fig. 2 ist teilweise ein Dreiwalzenreiniger, z. B. Trützschler CXL 3, dargestellt. Der Gesamtluftstrom B zur Abnahme des Fasermaterials von der Walze 4 fließt im wesentlichen von unten nach oben durch den Kanal 16. Durch das Luftmengeneinstellelement 17 wird - im Sinne einer Drossel - die Stärke des Luftstromes B beeinflusst. Insbesondere ist die Luftzufuhr B1 durch die Luftzuführleitung 16a einstellbar. Zugleich werden aber bei einer Einstellung bzw. Änderung des Luftstromes B1 auch der Luftstrom B2 und der Luftstrom G (Unterdruck) unterhalb der Abdeckung 14f (Fig. 3a), d. h. zwischen Innenwand der Abdeckung 14f und der Walze 4, geändert. Mit 23 ist ein Ausscheidemesser, mit 24 eine Absaughaube bezeichnet. Auf diese Weise ist eine einstellbare Luftzufuhr an der Fasermaterialabsaugung 15 an einen Reiniger, z. B. CXL, verwirklicht. Zugleich ist ein einstellbarer Unterdruck unmittelbar nach der Abfallausscheidestelle 10 (erste Öffnung) geschaffen.
Nach Fig. 3 ist - entgegen der Drehrichtung 4b der Walze 4 - der zweiten Öffnung 15 und dem Luftmengeneinstellelement 17 ein Druckmesselement 18 vorgelagert, mit dem der statische Luftdruck unterhalb der Abdeckung 17 (d. h. im Spalt a zwischen Abdeckung 14f und Walzengarnitur 4a) gemessen wird. Dazu ist eine durchgehende Bohrung in der Abdeckung 14f vorhanden. Die Druckmesswerte werden zur Einstellung des Abstandes b des Leitflügels 17 zur Walze 4 herangezogen. Es kann (auf nicht dargestellte Weise) eine manuelle Einstellung der Lage des Leitflügels 17 erfolgen. Auch kann die Position des Leitflügels 17 gemäß Fig. 3 automatisch in Abhängigkeit von den Messwerten des Druckmesselements 18 eingestellt werden (Regelung). Dazu ist dem Druckmesselement 18 ein Messwertwandler 19 zugeordnet, der die Druckwerte in elektronische Signale umwandelt. Der Messwertwandler 19 ist an einen Regler 20 mit Sollwertsteller 21, z. B. Mikrocomputer, angeschlossen. Der Regler 20 steht über ein Stellglied, z. B. Schrittmotor 22, mit dem Leitelement 17 in Verbindung. In dem Regler 20 werden die Druck-Ist-Werte mit Druck-Soll-Werten verglichen und bei einer Abweichung Stellsignale 22 ausgegeben. Mit 17a ist ein Drehlager bezeichnet. Das Luftmengeneinstellelement 17 ist in Richtung der Pfeile D und C drehbar. Mit der Drehung bzw. Einstellung des Luftmengeneinstellelements 17 wird der Abstand c verändert, d. h. der Abstand zwischen dem Luftmengeneinstellelement 17 und der gegenüberliegenden Innenwand des Kanals 16.
Durch die Einstellung der Stärke des Luftstromes B für die Abnahme des Fasermaterials an der zweiten Öffnung 15 gelingt es, über die Änderung der Faserabnahme hinaus die Abfallqualität an der der Faserabnahmestelle 15 vorgelagerten Ausscheidestelle 10 zu verbessern. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass über die Einstellung des Luftstromes B der Unterdruck zwischen der Abdeckung (14c in Fig. 1; 14f in Fig. 2) und der jeweils letzten Walze 5 bzw. 4 beeinflusst und damit die Intensität der Abscheidung der Fremdkörper an der Ausscheidestelle, d. h. an der ersten Öffnung 10 verbessert wird. Auf diese Weise wird das Verhältnis zwischen erwünschter Ausscheidung von Fremdkörpern und unerwünschter Ausscheidung von Gutfasern optimiert. Insbesondere gelingt es, gezielt möglichst wenig Gutfasern bei der Fremdkörperausscheidung zu verlieren.
Um an der Abfallausscheidestelle 10 möglichst wenig Gutfasern auszuscheiden, ist der Unterdruck in Walzendrehrichtung hinter dem Ausscheidemesser 11 bzw. 23, vorteilhaft. Dieser Unterdruck wird durch die nachgeschaltete Absaugstelle 15 erzeugt. Bei der letzten Ausscheidestelle eines Walzen-Reinigers ist diese Absaugstelle durch die Materialabsaugung vorhanden. Durch Drosselung der Luftzufuhr an der Materialabsaugung kann der Unterdruck hinter dem Ausscheidemesser und somit die Abfallqualität der letzten Ausscheidestelle beeinflusst werden. Der Luftstrom G gemäß Fig. 3a erzeugt den Unterdruck.
Jede Abfallausscheidestelle, der keine Absaugstelle für Fasermaterial folgt, kann durch eine anschließende Saughaube ergänzt werden, die den Unterdruck erzeugt. Die Höhe des erzeugten Unterdruckes kann dabei durch ein geeignetes Verstellelement einstellbar oder auch regelbar gestaltet werden. Eine solche Anordnung kann nach Fig. 4 beispielsweise an der Walze 3 des in Fig. 1 dargestellten Reinigers angeordnet sein. Der Walze 3 sind eine Abscheideöffnung 10, ein Messer 25 und eine Absaughaube 26 zugeordnet. In Drehrichtung II gesehen ist der Abscheideöffnung 10 stromab eine Luftdurchtrittsöffnung 27 nachgeordnet, an die eine Absaughaube 28 angeschlossen ist. Einer Stirnseite der Absaughaube 28 ist z. B. ein in Richtung E, F bewegbarer Schieber 29 (Drosselschieber) zugeordnet, der den Querschnitt und damit die angesaugte Luft verändert. Die Absaughauben 26 und 28 sind an (nicht dargestellte) Saugquellen angeschlossen. Durch die Absaughaube 28 wird nur Luft, d. h. kein Fasermaterial abgesaugt. Auf diese Weise ist eine Saughaube mit einstellbarem Unterdruck unmittelbar nach einer Abfallausscheidestelle verwirklicht.
Fig. 5 zeigt eine Maschine wie in Fig. 2, jedoch ohne Ausscheidestelle für Fremdkörper. Das kann eine Öffnungsmaschine z. B. für Chemiefasern sein. Durch das einstellbare Luftmengeneinstellelement 17 wird die Stärke des Faserabnahmeluftstromes B, der aus den Teilluftströmen B1 und B2 besteht, verändert. Mit 30 ist die Öffnung zwischen den Abdeckungen 14e und 14g bezeichnet, durch die das Fasermaterial von der Walze 3 auf die Walze 4 übergeht.

Claims (34)

1. Vorrichtung an einer Karde, Reinigungsmaschine, Öffnungsmaschine o. dgl., für Fasermaterial, z. B. Baumwolle, Chemiefasern, bei der an einer schnelllaufenden Walze Abdeckelemente vorhanden sind, zwischen denen mindestens drei Öffnungen vorhanden sind, wobei durch eine erste Öffnung Fremdkörper wie Trash, Samenteile, Blattreste u. dgl. ausgeschieden werden und - in Drehrichtung der Walze gesehen - an einer zweiten Öffnung das Fasermaterial durch einen Luftstrom von der Walze abgenommen und durch eine dritte Öffnung das Fasermaterial der Walze zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Luftstromes (B; B1, B2) für die Abnahme des Fasermaterials an der zweiten Öffnung (15) einstellbar und der Grad der Ausscheidung der Fremdkörper durch die erste Öffnung (10) änderbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstrom (B; B1, B2) für die Abnahme des Fasermaterials ein Saug- und/oder Druckluftstrom ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Öffnung (10) und der zweiten Öffnung (15) im Bereich zwischen der Abdeckung (14c; 14f) und der Walze (5; 4) ein Unterdruck vorhanden ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckung (14c; 14f) ein Druckmesselement (12; 31) zugeordnet ist, mit dem der statische Druck zwischen Abdeckung (14c; 14f) und Walze (5; 4) messbar ist und der Druck zur Einstellung des Luftstromes (B; B1, B2) für die Abnahme des Fasermaterials heranziehbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserabnahmestelle (15) eine Absaugleitung, Absaugkanal (16; 16a, 16b) o. dgl. zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugleitung (16) ein Luftmengeneinstellelement (17), z. B. Drossel o. dgl., zugeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) am Anfang der zweiten Öffnung (15) vorhanden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) am Ende der Abdeckung (14c; 14f) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) am Ende der Luftzuführleitung (16a) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) als Leitflügel o. dgl. ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitflügel (17) o. dgl. an seinem einen Ende in einem Drehlager (17a) gelagert ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Ende des Leitflügels (17) in Richtung der Luftströmung (B) weist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Ende des Leitflügels (17) in Drehrichtung der Walze (IV; 4b) weist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck in elektrische Signale umwandelbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (b) des Leitflügels (17) zur Walze (4; 5) regelbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmesselement (18; 31) über eine Regeleinrichtung (20) mit Sollwertsteller (21) mit einem Stellglied (22) für den Leitflügel (17) in Verbindung steht.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (b) des Leitflügels (17) zur Walze (4; 5) steuerbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmesselement (18; 31) über eine Steuereinrichtung mit einem Stellglied (22) für den Leitflügel (17) in Verbindung steht.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitflügel (17) an seinem einen Ende drehbar (17a) an der Abdeckung (14c; 14f) angebracht ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (4; 5) mindesten ein Vorreißer einer Karde ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (4; 5) die Trommel einer Karde ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (4; 5) Bestandteil eines Öffners oder Reinigers ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitflügel (17) die durch die erste Öffnung (10) ein- und/oder austretende Luft beeinflusst.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass bei Unterdruck unter dem Abdeckelement (14c; 14f) der Leitflügel (17) den Lufteintritt an einem stromauf befindlichen Ausscheideelement, z. B. Messer (11; 23), reguliert.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterdruck stromab eines Festkardierelements (8) vorhanden ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) die in den Kanal (16) ein- und/oder austretende Luftmenge beeinflusst.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) die in den Kanal (16) ein- und/oder austretende Luftströmung beeinflusst.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftmengeneinstellelement (17) den Druck des Luftstromes (B; B1, B2) in dem Kanal (16) beeinflusst.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstrom (B; B1, B2) etwa tangential in Bezug auf die Walze (4; 5) ausgerichtet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der ersten Öffnung (10) eine Absaughaube (13; 24) für Luft zugeordnet ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Absaugluftstroms in der Absaughaube (13; 24; 26; 28) einstellbar ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (10) für die Fremdkörperausscheidung eine Absaughaube (28) für Luft nachgeordnet ist (Fig. 4).
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitflügel (17) den Luftstrom (G) unter dem Abdeckelement (14c; 14f) beeinflusst.
34. Vorrichtung an einer Öffnungsmaschine o. dgl. für Fasermaterial, z. B. Baumwolle, Chemiefasern, bei der an einer schnelllaufenden Walze Abdeckelemente vorhanden sind, zwischen denen mindestens zwei Öffnungen vorhanden sind, wobei durch eine erste Öffnung das Fasermaterial der Walze zugeführt und - in Drehrichtung der Walze gesehen - an einer zweiten Öffnung das Fasermaterial durch einen Luftstrom von der Walze abgenommen wird, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Luftstroms (B; B1, B2) für die Abnahme des Fasermaterials einstellbar ist.
DE10122459A 2001-05-09 2001-05-09 Vorrichtung an einer Karde, Reinigungsmaschine, Öffnungsmaschine o. dgl. für Fasermaterial Withdrawn DE10122459A1 (de)

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