DE10121258A1 - Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen - Google Patents
Vorrichtung zur Übermittlung von InformationenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen vorzuschlagen, die eine universelle Anwendbarkeit und Ausbaufähigkeit entsprechend den Anforderungen gewährleistet. Dabei soll eine Vorrichtung geschaffen werden, die es erlaubt, unterschiedliche Projekte möglichst einheitlich zu realisieren und den Aufwand bei der Anpassung an spezifische Projekte zu minimieren. DOLLAR A Die Vorrichtung zur Übertragung von Informationen in Form von Daten besteht aus mindestens einer Steuerungszentrale, welche Mittel zum Empfangen von Daten beinhaltet, mindestens einer übergeordneten Zentrale, welche Mittel zum Senden von Daten beinhaltet und mindestens einem Übertragungskanal zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale und der mindestens einen Steuerungszentrale, wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen übergeordneten Zentrale zu der mindestens einen Steuerungszentrale ermöglicht. Die mindestens eine Steuerungszentrale besteht aus mindestens einer steuernden Baugruppe und mindestens einer Peripheriebaugruppe. Hard- und Software der mindestens einen steuernden Baugruppe sind nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere Peripheriebaugruppe zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen. Die Erfindung
ist geeignet für - aber nicht beschränkt auf - den Einsatz zur Übermittlung von Informationen
zwischen Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen und/oder zwischen mindestens einer
stationären Einrichtung und mindestens einem Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug.
Die europäische Patentanmeldung EP 1 045 537 A2 beschreibt ein Verfahren zum Vorführen
von Informationen, die in einem Computer gespeichert sind, insbesondere für Anwendung in
einem bewegten Fahrzeug, wobei Zusatzinformationen über den digitalen Rundfunk
übertragen werden. Dabei werden Stamminformationen auf einem Computer gespeichert, die
danach auf mindestens einer Vorführvorrichtung vorgeführt werden. Weiterhin werden
Zusatzinformationen mit Hilfe einer Sendevorrichtung und einer mit dem Computer
verbundenen Empfangsvorrichtung auf den Computer übertragen. Die Zusatzinformationen
werden vom Computer ausgewertet und in Abhängigkeit von den Zusatzinformationen
werden die auf der mindestens einen Vorführvorrichtung vorgeführten Informationen
verändert. Bei diesem Verfahren werden die Zusatzinformationen über DMB (digital
multimedia broadcast) übertragen, wobei die Zusatzinformationen als MOT-Blöcke
(multimedia object transform - Blöcke) im Datenbitstrom enthalten sind.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 29 51 6556 U1 offenbart eine Multimedia-
Präsentationsanlage für öffentliche Verkehrsmittel, die eine oder mehrere verschiedene
Fahrstrecken regelmäßig befahren und bestimmte Stellen der jeweiligen Fahrstrecke
regelmäßig passieren oder an diesen Stellen anhalten. Dabei ist an wenigstens einer der
bestimmten Stellen eine stationäre Sender/Empfänger-Einheit mit einer Kurzstrecken-
Sendeleistung angeordnet. Das Verkehrsmittel weist eine eigene mobile Sender/Empfänger-
Einheit auf, die mit der wenigstens einen stationären Sender/Empfänger-Einheit Daten
austauscht, wenn sie in den Kurzstreckensendebereich der stationären Sender/Empfänger-
Einheit gelangt. Die wenigstens eine mobile Sender/Empfänger-Einheit ist mit einer
Anzeigeeinrichtung verbunden, um die empfangenen Daten und/oder spezifische andere
Daten sichtbar und/oder hörbar darzustellen.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 297 08 460 U1 beinhaltet eine Multimedia-
Präsentationsanlage für öffentliche Verkehrsmittel, die eine oder mehrere verschiedene
Fahrstrecken regelmäßig befahren, mit wenigstens einem in dem Verkehrsmittel angeordneten
Bildschirm, und einer Empfangs/Sendeeinrichtung zum Empfangen und Senden von
Bilddaten und/oder Audiodaten. Die Empfangs/Sendeeinrichtung ist mit einer Steuerschaltung
verbunden, welche die Wiedergabe von Bilddaten an dem wenigstens einen Bildschirm
und/oder die Wiedergabe von Audiodaten steuert. Die Steuerschaltung weist eine
vorzugsweise programmierbare Datenbank zur Speicherung von Abfolgedaten, welche die
Abfolge von in einem Bildspeicher gespeicherten darzustellenden Videoprogrammen
und/oder Audioprogrammen angeben, die mittels einer zentralen Prozessoreinheit
auszuwählen und zu aktivieren sind. Weiterhin enthält die Steuerschaltung eine Code-
Erkennungseinrichtung, die aus einem ankommenden Datenstrom einen Code extrahiert und
erkennt, welcher Code Anweisungen enthält, welche Prioritäten den in dem
Bildschirmspeicher gespeicherten Videoprogrammen für die Darstellung zuzuweisen sind,
und ob die gerade empfangenen Bilddaten und/oder Audiodaten unmittelbar wiederzugeben
oder im Bildspeicher abzuspeichern sind.
Das europäische Patent EP 0 765 547 B 1 offenbart ein Verfahren zur Rundfunkübertragung
digitaler Audiodaten und als Datenpakete übertragener Zusatzdaten, die Bilder, Texte oder
Ansagen darstellen und in als Datengruppen ausgebildete Einheiten eingeteilt werden. Dabei
wird mit jeder Einheit eine Kennung der Einheit übertragen, wobei die Kennung den Namen
der Einheit enthält und für jede Einheit Steuerzeichen übertragen werden. Diese Steuerzeichen
geben an, über welchen Zeitraum die Einheit im Empfänger gespeichert bleibt und zu welcher
Zeit die Einheit bei Auswahl über ihren Namen im Empfänger dargestellt wird.
Die europäische Patentanmeldung EP 0 996 245 A2 beschreibt Einrichtungen zum
verschlüsselten Senden und Empfangen von Multimediaobjekten mit Verwendung des
Übertragungssystem für den digitalen Hörrundfunk (DAB). Von jeweils einem in
Datengruppen zur unverwürfelten Übertragung vorliegenden Multimediaobjekt werden
mindestens die Daten einer dieser Datengruppen verwürfelt und in mindestens einer
Datengruppe zur verwürfelten Übertragung abgelegt. Die zum empfangsseitigen Entwürfeln
erforderlichen Parameter werden in einen, die Datengruppen enthaltenen Datenstrom
eingefügt, der vor der Übertragung gespeichert wird. Im Empfänger werden die zu jeweils
einem Multimediaobjekt gehörenden Datengruppen und zu verwürfelt übertragenen
Datengruppen gehörende Zugriffsparameter gespeichert. Nach einer empfängerseitig
erzeugten Anforderungsmeldung für das Multimediaobjekt oder bei freien Systemrecourcen
werden die gespeicherten verwürfelt übertragenen Datengruppen mit Hilfe der gespeicherten
Zugriffsparameter entwürfelt und zum Multimediaobjekt zusammengesetzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen
vorzuschlagen, die eine universelle Anwendbarkeit und Ausbaufähigkeit entsprechend den
Anforderungen gewährleistet. Dabei soll eine Vorrichtung geschaffen werden, die es erlaubt,
unterschiedliche Projekte möglichst einheitlich zu realisieren und den Aufwand bei der
Anpassung an spezifische Projekte zu minimieren.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen gemäß den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Vorrichtung zur Übertragung von Informationen in Form von Daten besteht aus
mindestens einer Steuerungszentrale, welche mindestens ein Mittel zum Empfangen von
Daten beinhaltet, mindestens einer übergeordneten Zentrale, welche mindestens ein Mittel
zum Senden von Daten beinhaltet und mindestens einem Übertragungskanal zwischen der
mindestens einen übergeordneten Zentrale und der mindestens einen Steuerungszentrale,
wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen
übergeordneten Zentrale zu der mindestens einen Steuerungszentrale ermöglicht. Die
mindestens eine Steuerungszentrale besteht aus mindestens einer steuernden Baugruppe und
mindestens einer Peripheriebaugruppe. Hard- und Software der mindestens einen steuernden
Baugruppe sind nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere
Peripheriebaugruppe, bestehend aus Hard- und/oder Software, zu beliebigen Zeitpunkten
erweiterbar.
Die Vorteile der Erfindung liegen in einer hohen Zukunftssicherheit, einer hohen Flexibilität,
einer schnellen Realisierbarkeit in Kundenprojekten, einem kompakten und platzsparenden
Aufbau. Die Vorrichtung ist bei entsprechender Ausführung fahrzeugtauglich.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass sowohl Neufahrzeuge mit der Vorrichtung
ausgerüstet werden können als auch Retrofitfahrzeuge mit der Vorrichtung nachrüstbar sind.
Ein zusätzlicher Vorteil liegt darin, dass die in der Vorrichtung an einem Ort vorliegenden
und/oder erzeugten Informationen in Form von Daten lokal nicht begrenzt sind, d. h. in der
gesamten Vorrichtung zur Verfügung stehen, insbesondere in den Fahrzeugen und in der
mindestens einen übergeordneten Zentrale.
Die Erfindung wird anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
nachfolgend näher erläutert. Es zeigt schematisch und nicht maßstäblich
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Fig. 1 dient in diesem Ausführungsbeispiel der
Information von Fahrgästen in Fahrzeugen 1, 2 des öffentlichen Verkehrs. Dabei kann die
Information verkehrliche, werbliche oder andere Inhalte haben. Beispiel für derartige
Informationen sind Informationen zur Fahrt, wie Haltestellenanzeige, Fahrtzielanzeige,
Linienverlaufsanzeige oder Umsteigehinweise. Weiterhin sind Werbung und Unterhaltung in
Form von Bewegtbildern, Texten, Grafiken, Animationen oder Tickerzeilen möglich.
Prinzipell können die Informationen orts- und/oder zeitgebunden sein. Die Abfolge der
Informationen wird im Fahrzeug und/oder in einer übergeordneten Zentrale 6 festgelegt.
Bestimmte Informationen sind in ihrer Abfolge durch andere Informationen unterbrechbar
oder ergänzbar. Bestimmte Informationen können auch eine beschränkte Gültigkeitsdauer
haben. Alle Informationen werden in bestimmte Prioritäten klassifiziert. Der
Informationsabruf kann manuell und/oder automatisch erfolgen. Die Informationen werden in
der übergeordneten Zentrale 6 und/oder im Fahrzeug 1, 2 erzeugt. Die Informationen können
frei und/oder nur gegen Autorisierung verfügbar sein. Bestimmte Informationen sind
beispielsweise nur für den Fahrer des Fahrzeugs 1, 2 bestimmt, andere Informationen sind
beispielsweise nur gegen Bezahlung zugänglich.
Weiterhin dient die Vorrichtung in diesem Ausführungsbeispiel der Übertragung von
Kommunikations- und Überwachungsinformationen. Kommunikationsfunktion bedeutet
beispielsweise eine Sprechkommunikation zwischen Fahrer und Fahrgästen oder Fahrer und
einer Person in einer übergeordneten Zentrale oder einem anderen Fahrzeug.
Die Vorrichtung umfasst stationäre und mobile Komponenten und die Übertragungswege
zwischen diesen. Die Übertragungswege beinhalteten dazu alle erforderlichen Vorrichtungen,
z. B. Vorrichtungen zum Senden und Empfangen von Daten, Vorrichtungen zum Speichern
von Daten und Vorrichtungen zum Verarbeiten von Daten, insbesondere
Mikroprozessoreinheiten.
Auf einem Fahrzeug 1 sind zwei Steuerungszentralen 3, 4 in unterschiedlichen, gekuppelten
Wagen angeordnet. Die Steuerungszentralen 3, 4 werden in diesem Ausführungsbeispiel
durch auf einem Industriestandard beruhende PC's realisiert. Die Steuerungszentrale 3
beinhaltet eine in der Figur nicht dargestellte Vorrichtung zum Senden und Empfangen von
Daten und steht über einen bidirektionalen Übertragungskanal 5 mit einer übergeordneten
Zentrale 6 in Verbindung. In anderen Ausführungsbeispielen kann der Übertragungskanal
auch unidirektional ausgeführt sein. Die Übertragung der Daten kann sowohl in der einen, als
auch in der anderen Richtung über verschiedene Medien erfolgen.
Die Datenübertragung über den Übertragungskanal 5 kann leitungsgebunden oder leitungslos
erfolgen. Beispiele für leitungsgebundene Übertragungskanäle sind ATM- (Asynchronous
Transfer Mode-), Ethernet- oder Firewire- (IEEE1394-), RS 232-, RS 485-, CAN-Bus-basierte
Übertragungskanäle. Beispiele für leitungslose Übertragungskanäle sind funk- bzw.
satellitenbasierte Übertragungskanäle mit entsprechenden Übertragungsprotokollen, z. B.
DAB (digital audio broadcast), DVB (digital video broadcast - über Satellit oder terrestrisch),
WLAN (wireless local area network) bzw. WAN (wide area network), Bluetooth, GPS (global
positioning system) oder sogenannte Handyprotokolle, wie CDPD (Cellular Digital Packet
Data), GPRS (general packet radio service), GSM (Global System for Mobile
Communications) bzw. UMTS (Universal Mobile Telecommunications Systems) oder
HSCSD (High Speed Circuit Switched Data). Auch Kombinationen verschiedener
Übertragungskanäle sind möglich. Weiterhin ist es möglich, die Daten komprimiert oder
unkomprimiert zu übertragen.
In diesem Ausführungsbeispiel wird als Übertragungskanal 5 ein WLAN eingesetzt.
Weiterhin beinhaltet die Steuerungszentrale 3 eine steuernde Baugruppe 7 und zwei periphere
Baugruppen 8, 9. Die steuernde Baugruppe 7, in diesem Ausführungsbeispiel ein Industrie-PC
inklusive aller zum Betrieb notwendigen Komponenten, z. B. Spannungsversorgung,
Speicher, I/O-Ports usw., und die peripheren Baugruppen 8, 9 sind über einen Standardbus 10,
in diesem Ausführungsbeispiel über Compact PCI miteinander verbunden. Als
Standardbus 10 ist beispielsweise auch ein ISA-Bus geeignet. Der Standardbus 10 ist in
diesem Ausführungsbeispiel durch eine Back plane realisiert.
Die Steuerungszentrale 3 ist in 19"-Technologie ausgeführt. Dadurch wird erreicht, dass die
Zahl der peripheren Baugruppen 8, 9 zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar ist. Auch die
Software der steuernden Baugruppe 7 ist so ausgelegt, dass eine Erweiterbarkeit der
peripheren Baugruppen 8, 9 jederzeit möglich ist. Das Änderungen zu beliebigen Zeitpunkten
möglich sind, bedeutet, dass nicht nur in der Projektierungsphase Änderungen möglich sind,
sondern auch beispielsweise wenn sich Kundenanforderungen ändern oder
Systemanforderungen anderen Bedingungen unterliegen. So ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung jederzeit insbesondere an eventuell vorhandene Übertragungskanäle anpassbar
bzw. ein Wechsel der Übertragungskanäle mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich.
Die Steuerungszentrale 4 steht mit der Steuerungszentrale 3 über einen bidirektionalen
Übertragungskanal 11 in Verbindung. Auch dieser Übertragungskanal 11 kann, ähnlich wie
der Übertragungskanal 5, wie oben beschrieben leitungsgebunden oder leitungslos sein. Die
oben genannten Beispiele für leitungsgebundene und leitungslose Übertragungskanäle gelten
im Wesentlichen auch für den Übertragungskanal 11. In diesem Ausführungsbeispiel wurde
für den Übertragungskanal 11 ein Ethernet gewählt.
Analog zur Steuerungszentrale 3 beinhaltet die Steuerungszentrale 4 eine steuernde
Baugruppe 12 und drei periphere Baugruppen 13, 14, 15. Die steuernde Baugruppe 12, in
diesem Ausführungsbeispiel ein Industrie-PC inklusive aller zum Betrieb notwendigen
Komponenten, z. B. Spannungsversorgung, Speicher, I/O-Ports usw., und die peripheren
Baugruppen 13, 14, 15 sind über einen Standardbus 16, der in diesem Ausführungsbeispiel
dem Standardbus 10 entspricht, miteinander verbunden. Die Steuerungszentrale 4 ist in
19"-Technologie ausgeführt. Dadurch wird erreicht, dass die Zahl der peripheren
Baugruppen 13, 14, 15 zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar ist. Auch die Software der
steuernden Baugruppe 4 ist so ausgelegt, dass eine Erweiterbarkeit der peripheren
Baugruppen 13, 14, 15 jederzeit möglich ist.
Analog zum Fahrzeug 1 ist auf einem Fahrzeug 2 eine Steuerungszentrale 17 angeordnet. Die
Steuerungszentrale 17 wird ebenfalls durch einen Industrie-PC realisiert. Die
Steuerungszentrale 17 beinhaltet eine in der Figur nicht dargestellte Vorrichtung zum Senden
und Empfangen von Daten und steht über einen bidirektionalen Übertragungskanal 18 mit der
übergeordneten Zentrale 6 in Verbindung. Die Datenübertragung über den
Übertragungskanal 18 kann ebenso erfolgen, wie die Datenübertragung über den
Übertragungskanal 5. In diesem Ausführungsbeispiel sind die verwendeten
Übertragungskanäle 5, 18 identisch. In anderen Ausführungsbeispielen kann der
Übertragungskanal 18 auch unidirektional ausgeführt sein.
Weiterhin beinhaltet die Steuerungszentrale 17 eine steuernde Baugruppe 19 und eine
periphere Baugruppe 20. Die steuernde Baugruppe 19, in diesem Ausführungsbeispiel ein
Mikroprozessor inklusive aller zum Betrieb notwendigen Komponenten, z. B. Speicher, I/O-
Ports, Spannungsversorgung usw., und die periphere Baugruppe 20 sind über einen
Standardbus 21 der in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls dem Standardbus 10 entspricht,
miteinander verbunden. Die Steuerungszentrale 17 ist ebenso in 19"-Technologie ausgeführt.
Dadurch wird erreicht, dass die Zahl der peripheren Baugruppen 20 zu beliebigen Zeitpunkten
erweiterbar ist. Auch die Software der steuernden Baugruppe 19 ist so ausgelegt, dass eine
Erweiterbarkeit der peripheren Baugruppen 20 jederzeit möglich ist.
Entsprechen die verwendeten Technologien der Steuerungszentralen 3, 4, 17, insbesondere
der peripheren Baugruppen 8, 9, 13, 14, 15, 20 einander, wie in diesem Ausführungsbeispiel,
so sind diese kundenfreundlich und anwendungsorientiert jederzeit austauschbar und
auswechselbar.
Weiterhin wird über die Übertragungskanäle 5, 11, 18 ein internetbasiertes
Übertragungsprotokoll gewählt, um eine Austauschbarkeit der Übertragungsmedien zu
ermöglichen. Dabei ist die Informationsübermittlung fileorientiert, d. h. die Daten werden
entsprechend der Anwendung klassifiziert und unabhängig und getrennt voneinander
übertragen. Dies hat den Vorteil, dass zur Aktualisierung und/oder Änderung der Daten
lediglich die geänderten Daten übertragen werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin,
dass die Daten in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit übertragen werden können. Daten, die
zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, können bereits im Vorfeld übertragen werden,
wodurch eine höhere Übertragungssicherheit erreicht wird, da im Fehlerfall die Übertragung
bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs wiederholt werden kann. Die Auslastung des
Übertragungskanals kann optimiert werden, wodurch seine Bandbreite reduziert werden kann
und/oder der Verbindungsaufbau nur bei tatsächlichem Bedarf erfolgt, was zur Reduzierung
der laufenden Kosten des Gesamtsystems beitragen kann.
Die Verfügbarkeit der Übertragungskanäle 5, 11, 18 kann infolge der anwendungsspezifischen
Informationen ständig oder nur bei Bedarf bestehen. Das bedeutet, dass die Kapazität der
Übertragungskanäle 5, 11, 18 dynamisch den Anforderungen angepasst werden kann.
Die übergeordnete Zentrale 6 beinhaltet einen Mikroprozessor mit allen zum Betrieb
erforderlichen Komponenten, z. B. Spannungsversorgung, Speicher, I/O-Ports. Die
übergeordnete Zentrale 6 stellt zum einen die Informationen in Form von Daten bereit,
verarbeitet diese und übernimmt die Steuerung der an die einzelnen
Steuerungszentralen 3, 4, 17 zu übertragenden Daten. Weiterhin kann die übergeordnete
Zentrale 6 Interfaces zu Fremdsystemen, die Informationen in Form von Daten zur Verfügung
stellen, beinhalten. Mögliche Komponenten sind auch Geräte zur Bearbeitung von Daten,
insbesondere im Sinne der Gestaltung von Bildinhalten und/oder der Aufnahme von
Ansagetexten. Weiterhin kann die übergeordnete Zentrale 6 Geräte zum Vergleichen bereits
vorhandener mit aktuell im System erzeugten Daten zum Zwecke der Aktualisierung der
Daten des Gesamtsystems und/oder Geräte zur Datenauswertung, bei denen das Ergebnis der
Auswertung bestimmte Reaktionen erfordert, z. B. Diagnosedaten, die im Fehlerfall
Servicehandlungen auslösen, umfassen.
Die Steuerungszentralen 3, 4, 17 beinhalten zum einen Komponenten, die zur Übermittlung
und Wiedergabe von Nutzinformationsdaten, insbesondere Fahrgastinformationsdaten von der
übergeordneten Zentrale 6 dienen. Beispiele hierfür sind aktuelle Fahrpläne,
Unterhaltungsdaten, z. B. Musik- oder Videodaten.
Die Steuerungszentralen 3, 4, 17 beinhalten weiterhin Komponenten, die zur Bereitstellung
und Übermittlung von Wartungs- und Servicedaten von und zur übergeordneten Zentrale 6
dienen. Beispiele hierfür sind Daten zur Fernwartung oder Daten zur Durchführung von
Softwareupdates, insbesondere der Software der steuernden Baugruppen 7, 13, 19.
Welche Aufgaben erfüllt werden sollen, ist durch den Anwendungsfall spezifiziert. Sollen
nachträglich weitere Aufgaben erfüllt oder bestehende Aufgaben nicht mehr realisiert werden,
so ist ein Austausch, das Hinzufügen oder Entfernen der entsprechenden Komponenten durch
Austausch, Hinzufügen oder Entfernen der peripheren Baugruppen 8, 9, 13, 14, 15, 20 und
entsprechender Softwareanpassung möglich. Bei Selbsterkennungsfunktion der peripheren
Baugruppen 8, 9, 13, 14, 15, 20 (plug and play), erfolgt auch eine entsprechende
Softwareanpassung automatisch, so dass auch eine zusätzliche Softwareanpassung entfällt.
Nachfolgend sind mögliche Komponenten aufgeführt.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
kann eine Vorrichtung zur Wiedergabe akustischer oder optischer Informationen beinhalten.
Zur Wiedergabe von optischen Informationen dienen insbesondere zeilenorientierte oder
vollgrafische (TFT-Bildschirm, LED-Matrix) Anzeigeelemente. So ist beispielsweise ein
Abspielen von Videos im Fahrgastraum eines Nahverkehrszuges möglich, wobei die
Videodaten aus dezentralen Quellen (z. B. Internet, Videoabspielgeräten o. ä.) stammen
können, von der übergeordneten Zentrale 6 aufbereitet und an eine Steuerungszentrale 3, 4, 17
übertragen und anschließend über Videoplayer als Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
abgespielt werden. Lautsprecher oder ähnliche Beschallungsanlagen dienen als
Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 zur Wiedergabe akustischer Informationen, z. B.
Verkehrsdurchsagen oder Musik. Die Steuerungszentralen 3, 4, 17 dienen dabei zum Empfang
des digitalen Datenstroms, der Speicherung der Daten auf einem in der Figur nicht dargestellten
Speicher, insbesondere auf einer Festplatte. Weiterhin ermöglichen die
Steuerungszentralen 3, 4, 17 einen Vergleich neu empfangener Daten mit bereits vorhandenen
und Feststellung möglicher Änderungen. Die Übertragung der Daten auf die Vorrichtungen
zur Datenwiedergabe erfolgt vorzugsweise über eine breitbandige Schnittstelle.
Es ist möglich, die Steuerung mittels der Steuerungszentralen 3, 4, 17 so auszulegen, dass eine
Überprüfung der im Speicher abgelegten Daten auf deren Gültigkeit für Fahrzeug, Linie
und/oder Sendezeit und Zuordnung zu den Wiedergabevorrichtungen erfolgt.
Weiterhin ist es möglich, die Steuerung mittels Steuerungszentralen 3, 4, 17 so auszulegen,
dass dynamische Beiträge, z. B. Nachrichtenmeldungen eingefügt werden. Mittels einer
Prioritätenliste kann im Falle von Unregelmäßigkeiten im Fahrtablauf oder aufgrund
unvorhergesehener aktueller Ereignisse der zugehörige Programmablauf der
Steuerungszentralen 3, 4, 17 an die Situation angepasst werden. Typisches Beispiel für eine
dann notwendige Einsatzkorrektur eines Beitrages wäre, wenn wegen einer Verzögerung im
Fahrtablauf ein ortsabhängiger Beitrag zurückgehalten werden muss, um dann erst später,
nämlich wenn der richtige Ort erreicht ist, abgespielt zu werden. Die diversen denkbaren
Abhängigkeiten für den Einsatz von Beiträgen, wie dynamische (Ort, Zeit, spontan usw.)
und/oder statische (Fahrtziel, Route, Fahrtrichtung usw.) Abhängigkeiten werden durch eine
Ordnung anhand der Prioritätenliste festgelegt. Die Beitragsklassifikation in der
Prioritätenliste unterscheidet dabei z. B. Beiträge, die andere Beiträge ersetzen, Beiträge, die
orts- und/oder zeitabhängig einsetzbar sind, dabei andere Beiträge verschieben, selbst aber
nicht (zeitlich und/oder örtlich) verschiebbar sind, Beiträge, die orts- und/oder zeitabhängig
einsetzbar sind, dabei andere Beiträge verschieben und selbst ebenfalls verschiebbar sind,
Beiträge, die andere Beiträge verschieben, selbst aber nicht verschoben werden (z. B. zum
Einhalten einer Reihenfolge) und Beiträge, die andere Beiträge verschieben und selbst
verschoben werden.
Die notwendigen fahrtspezifischen Informationen (Ziel, Route, Linie usw.) können
beispielsweise über einen vorhandenen IBIS-Bus (Integrierter Bord-Informationssystem-Bus)
verfügbar sein.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
kann Diagnosefunktionskomponenten und/oder eine Schnittstelle zu einem vorhandenen
Diagnosesystem beinhalten. Die von vorhandenen Diagnosesystemen oder den
Diagnosefunktionskomponenten gelieferten Daten werden durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung verarbeitet und können sowohl in den Fahrzeugen 1, 2 als auch in der
übergeordneten Zentrale 6 zur Verfügung stehen.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
kann eine Vorrichtung zur Erfassung physikalischer Größen beinhalten. Beispiele hierfür sind
Temperatursensoren zur Überwachung der Temperatur einzelner Komponenten oder
Gassensoren, insbesondere CO2-Sensoren zur Überwachung der Innenraumluft des Fahrzeugs.
Eine Weiterleitung dieser Daten an die übergeordnete Zentrale 6 und/oder Speicherung der
Daten in einem Speicher kann Aufschlüsse über den Zustand von Fahrzeugkomponenten
geben und damit zur effektiven Instandsetzung des Fahrzeugs 1, 2 beitragen. Der Speicher
kann dabei in der übergeordneten Zentrale 6, in einer Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
oder in einer steuernden Baugruppe 7, 12, 19 angeordnet sein. Bei Bedarf ist ein Austausch
des Speichers jederzeit möglich, so dass die gespeicherten Daten auch auf externen Geräten
ausgewertet werden können.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
kann eine Sprechstelle im Halb- oder Vollduplexbetrieb beinhalten, deren zugehörige
Sprechstelle einer anderen steuernden Baugruppe 7, 12, 19 und/oder
Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 und/oder der übergeordneten Zentrale 6 zugeordnet
ist. Dadurch ist eine direkte Kommunikation zwischen Personen in den Fahrzeugen 1, 2
und/oder Personen in der Nähe der übergeordneten Zentrale 6 möglich.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
kann eine Vorrichtung zur Bilderfassung und/oder Bildauswertung beinhalten. Dies
ermöglicht z. B. die Überwachung von Fahrgasträumen mittels einer Videokamera als
Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20. Die von der Videokamera aufgenommenen
Videobilder können direkt übertragen und in der übergeordneten Zentrale 6 oder vom
Fahrzeugführer verfolgt oder in einem Speicher abgelegt werden, so dass die
Videoinformationen jederzeit abrufbar sind. Der Speicher kann dabei in der übergeordneten
Zentrale 6, in einer Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 oder in einer steuernden
Baugruppe 7, 12, 19 angeordnet sein. Bei Bedarf ist ein Austausch des Speichers jederzeit
möglich, so dass die Videodaten auch auf externen Geräten ausgewertet werden können.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20
kann eine Schnittstelle zu einer bereits im Fahrzeug 1, 2 vorhandenen IBIS-Anbindung
beinhalten. Diese erlaubt es, den Datenverkehr auf dem IBIS-Bus und somit die aktuelle
Position mitzuhören oder auch solche Informationen in Form von Daten an andere Teilnehmer
am IBIS-Wagenbus zu liefern.
Um eine dezentrale Einspeisung von Programminhalten in einzelne Fahrzeuge 1, 2
vornehmen zu können, kann eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine
Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 über eine zusätzliche Schnittstelle, z. B. ein
100 Mbit-Ethernet-Interface oder ein CD-ROM-Laufwerk verfügen.
Schließlich kann eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 auch eine oder mehrere weitere
steuernde Baugruppen und/oder eine oder mehrere weitere Peripheriebaugruppen beinhalten.
Dadurch kann zum einen die Vielfältigkeit des Funktionsumfangs erhöht und zum anderen die
erfindungsgemäße Vorrichtung universeller erweitert werden.
Zusätzlich zu den im Ausführungsbeispiel vorhandenen Übertragungskanälen 5, 11, 18 ist es
auch möglich, einen oder mehrere, in der Figur nicht dargestellte Übertragungskanäle zwischen
den Steuerungszentralen 3, 4, 17 unterschiedlicher Fahrzeuge 1, 2 zu realisieren. Dadurch
wird zum einen eine zusätzliche Übertragungsmöglichkeit zwischen
Steuerungszentralen 3, 4, 17, unabhängig von übergeordneter Zentrale 6 und
Übertragungskanälen 5, 18 zwischen der übergeordneten Zentrale 6 und den
Steuerungszentralen 3, 17, erreicht und zum anderen können dann die Steuerbaugruppen der
Fahrzeuge Informationen in Form von Daten direkt austauschen. Ein Vorteil ist die
Möglichkeit zusätzliche Redundanzen der Übertragungskanäle zu schaffen. Weitere Vorteile
liegen darin, dass Steuerungszentralen von Fahrzeugen, die sich innerhalb einer beschränkten
Erreichbarkeitszone befinden, Informationen in Form von Daten für Steuerungszentralen
anderer Fahrzeuge, die sich außerhalb dieser Erreichbarkeitszone befinden, übertragen
können, mit dem Ziel, diese Informationen in Form von Daten während einer Begegnung auf
der Strecke an die für die übergeordnete Zentrale nicht erreichbaren Steuerungsbaugruppen zu
übertragen.
Weiterhin ist es auch, alternativ zum Ausführungsbeispiel möglich, nicht nur eine
übergeordnete Zentrale 6 vorzusehen, sondern mehrere. Dies könnte beispielsweise bei
Verkehrsverbünden Anwendung finden, bei denen ein gemeinsames Strecken- und
Fahrplannetz bei separater Informationsversorgung der Fahrzeuge erfolgen soll.
Claims (23)
1. Vorrichtung zur Übertragung von Informationen in Form von Daten bestehend aus
mindestens einer Steuerungszentrale (3, 4, 17), welche mindestens ein Mittel zum Empfangen von Daten beinhaltet,
mindestens einer übergeordneten Zentrale (6), welche mindestens ein Mittel zum Senden von Daten beinhaltet,
mindestens einem Übertragungskanal (5, 18) zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) und der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17), wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) zu der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17) ermöglicht,
wobei die mindestens eine Steuerungszentrale (3, 4, 17) besteht aus
mindestens einer steuernden Baugruppe (7, 12, 19) und
mindestens einer Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20),
wobei Hard- und Software der mindestens einen steuernden Baugruppe (7, 12, 19) nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar sind.
mindestens einer Steuerungszentrale (3, 4, 17), welche mindestens ein Mittel zum Empfangen von Daten beinhaltet,
mindestens einer übergeordneten Zentrale (6), welche mindestens ein Mittel zum Senden von Daten beinhaltet,
mindestens einem Übertragungskanal (5, 18) zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) und der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17), wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) zu der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17) ermöglicht,
wobei die mindestens eine Steuerungszentrale (3, 4, 17) besteht aus
mindestens einer steuernden Baugruppe (7, 12, 19) und
mindestens einer Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20),
wobei Hard- und Software der mindestens einen steuernden Baugruppe (7, 12, 19) nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Übertragungkanal (5, 18) zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6)
und der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17) ein bidirektionaler
Übertragungskanal (5, 18) ist, wobei die mindestens eine Steuerungszentrale (3, 4, 17)
zusätzlich Mittel zum Senden von Daten und die übergeordnete Zentrale (6) zusätzlich
Mittel zum Empfangen der Daten beinhaltet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die übergeordnete
Zentrale (6) stationär und/oder auf einem Fahrzeug angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
mindestens eine Steuerungszentrale (17) auf einem Fahrzeug, angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) auf einem Fahrzeug angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4; 17) auf unterschiedlichen Fahrzeugen
angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) mindestens ein
Übertragungskanal (11) besteht, wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten
zwischen den mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) ermöglicht, wobei die
mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) auf dem gleichen Fahrzeug (1, 2) und/oder
auf unterschiedlichen Fahrzeugen (1, 2) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Daten akustisch und/oder optisch wiedergebbare Informationen enthalten.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Daten Kommunikationsinformationen enthalten.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Daten Informationen zur Überwachung enthalten.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der
Übertragungkanal (5, 11, 18) leitungsgebunden und/oder leitungslos ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein zur
Übertragung der Daten über den Übertragungskanal (5, 11, 18) insbesondere
internetbasiertes Übertragungsprotokoll verwendet wird, welches die Austauschbarkeit
der Übertragungsmedien gewährleistet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
über den Übertragungskanal (5, 11, 18) übertragenen Daten fileorientiert sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Übertragungskapazität des Übertragungkanals (5, 11, 18) dynamisch den Anforderungen
anpassbar ist, insbesondere der Übertragungskanal (5, 11, 18) ständig oder zeitweise
besteht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) Diagnosefunktionskomponenten und/oder
eine Schnittstelle zu einem vorhandenen Diagnosesystem beinhaltet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Vorrichtung zur Wiedergabe akustischer
oder optischer Informationen beinhaltet.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Vorrichtung zur Erfassung
physikalischer Größen beinhaltet.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Sprechstelle im Halb- oder
Vollduplexbetrieb ist, deren zugehörige Sprechstelle einer anderen steuernden
Baugruppe (7, 12, 19) und/oder Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) und/oder der
mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) zugeordnet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Vorrichtung zur Bilderfassung und/oder
Bildauswertung beinhaltet.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) einen, insbesondere während des Betriebes
austauschbaren Speicher zum Speichern von Überwachungsinformationen beinhaltet.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine
Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Schnittstelle zur IBIS-Anbindung
beinhaltet.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die
Daten komprimiert und/oder unkomprimiert über den Übertragungskanal (5, 11, 18)
übertragen werden.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Fahrzeug ein Bus, eine Straßenbahn, ein Nahverkehrszug, eine
Regionalbahn, eine Fernbahn, ein Schiff oder ein Flugzeug ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10121258A DE10121258A1 (de) | 2001-04-24 | 2001-04-24 | Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10121258A DE10121258A1 (de) | 2001-04-24 | 2001-04-24 | Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10121258A1 true DE10121258A1 (de) | 2002-11-07 |
Family
ID=7683325
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10121258A Ceased DE10121258A1 (de) | 2001-04-24 | 2001-04-24 | Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10121258A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2097281A4 (de) * | 2006-12-26 | 2010-12-29 | Carrier Corp | System und verfahren zum programmieren von klimaanlagenmodulen |
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2001
- 2001-04-24 DE DE10121258A patent/DE10121258A1/de not_active Ceased
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