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DE10121258A1 - Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen - Google Patents

Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen

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Publication number
DE10121258A1
DE10121258A1 DE10121258A DE10121258A DE10121258A1 DE 10121258 A1 DE10121258 A1 DE 10121258A1 DE 10121258 A DE10121258 A DE 10121258A DE 10121258 A DE10121258 A DE 10121258A DE 10121258 A1 DE10121258 A1 DE 10121258A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data
assembly
control center
transmission channel
transmission
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10121258A
Other languages
English (en)
Inventor
Frank-Peter Boehm
Robert Michelsen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alstom Transportation Germany GmbH
Original Assignee
Bombardier Transportation GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bombardier Transportation GmbH filed Critical Bombardier Transportation GmbH
Priority to DE10121258A priority Critical patent/DE10121258A1/de
Publication of DE10121258A1 publication Critical patent/DE10121258A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L67/00Network arrangements or protocols for supporting network services or applications
    • H04L67/01Protocols
    • H04L67/12Protocols specially adapted for proprietary or special-purpose networking environments, e.g. medical networks, sensor networks, networks in vehicles or remote metering networks
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L67/00Network arrangements or protocols for supporting network services or applications
    • H04L67/50Network services
    • H04L67/56Provisioning of proxy services
    • H04L67/568Storing data temporarily at an intermediate stage, e.g. caching
    • H04L67/5682Policies or rules for updating, deleting or replacing the stored data
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L69/00Network arrangements, protocols or services independent of the application payload and not provided for in the other groups of this subclass
    • H04L69/30Definitions, standards or architectural aspects of layered protocol stacks
    • H04L69/32Architecture of open systems interconnection [OSI] 7-layer type protocol stacks, e.g. the interfaces between the data link level and the physical level
    • H04L69/322Intralayer communication protocols among peer entities or protocol data unit [PDU] definitions
    • H04L69/329Intralayer communication protocols among peer entities or protocol data unit [PDU] definitions in the application layer [OSI layer 7]

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen vorzuschlagen, die eine universelle Anwendbarkeit und Ausbaufähigkeit entsprechend den Anforderungen gewährleistet. Dabei soll eine Vorrichtung geschaffen werden, die es erlaubt, unterschiedliche Projekte möglichst einheitlich zu realisieren und den Aufwand bei der Anpassung an spezifische Projekte zu minimieren. DOLLAR A Die Vorrichtung zur Übertragung von Informationen in Form von Daten besteht aus mindestens einer Steuerungszentrale, welche Mittel zum Empfangen von Daten beinhaltet, mindestens einer übergeordneten Zentrale, welche Mittel zum Senden von Daten beinhaltet und mindestens einem Übertragungskanal zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale und der mindestens einen Steuerungszentrale, wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen übergeordneten Zentrale zu der mindestens einen Steuerungszentrale ermöglicht. Die mindestens eine Steuerungszentrale besteht aus mindestens einer steuernden Baugruppe und mindestens einer Peripheriebaugruppe. Hard- und Software der mindestens einen steuernden Baugruppe sind nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere Peripheriebaugruppe zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen. Die Erfindung ist geeignet für - aber nicht beschränkt auf - den Einsatz zur Übermittlung von Informationen zwischen Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen und/oder zwischen mindestens einer stationären Einrichtung und mindestens einem Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug.
Die europäische Patentanmeldung EP 1 045 537 A2 beschreibt ein Verfahren zum Vorführen von Informationen, die in einem Computer gespeichert sind, insbesondere für Anwendung in einem bewegten Fahrzeug, wobei Zusatzinformationen über den digitalen Rundfunk übertragen werden. Dabei werden Stamminformationen auf einem Computer gespeichert, die danach auf mindestens einer Vorführvorrichtung vorgeführt werden. Weiterhin werden Zusatzinformationen mit Hilfe einer Sendevorrichtung und einer mit dem Computer verbundenen Empfangsvorrichtung auf den Computer übertragen. Die Zusatzinformationen werden vom Computer ausgewertet und in Abhängigkeit von den Zusatzinformationen werden die auf der mindestens einen Vorführvorrichtung vorgeführten Informationen verändert. Bei diesem Verfahren werden die Zusatzinformationen über DMB (digital multimedia broadcast) übertragen, wobei die Zusatzinformationen als MOT-Blöcke (multimedia object transform - Blöcke) im Datenbitstrom enthalten sind.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 29 51 6556 U1 offenbart eine Multimedia- Präsentationsanlage für öffentliche Verkehrsmittel, die eine oder mehrere verschiedene Fahrstrecken regelmäßig befahren und bestimmte Stellen der jeweiligen Fahrstrecke regelmäßig passieren oder an diesen Stellen anhalten. Dabei ist an wenigstens einer der bestimmten Stellen eine stationäre Sender/Empfänger-Einheit mit einer Kurzstrecken- Sendeleistung angeordnet. Das Verkehrsmittel weist eine eigene mobile Sender/Empfänger- Einheit auf, die mit der wenigstens einen stationären Sender/Empfänger-Einheit Daten austauscht, wenn sie in den Kurzstreckensendebereich der stationären Sender/Empfänger- Einheit gelangt. Die wenigstens eine mobile Sender/Empfänger-Einheit ist mit einer Anzeigeeinrichtung verbunden, um die empfangenen Daten und/oder spezifische andere Daten sichtbar und/oder hörbar darzustellen.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 297 08 460 U1 beinhaltet eine Multimedia- Präsentationsanlage für öffentliche Verkehrsmittel, die eine oder mehrere verschiedene Fahrstrecken regelmäßig befahren, mit wenigstens einem in dem Verkehrsmittel angeordneten Bildschirm, und einer Empfangs/Sendeeinrichtung zum Empfangen und Senden von Bilddaten und/oder Audiodaten. Die Empfangs/Sendeeinrichtung ist mit einer Steuerschaltung verbunden, welche die Wiedergabe von Bilddaten an dem wenigstens einen Bildschirm und/oder die Wiedergabe von Audiodaten steuert. Die Steuerschaltung weist eine vorzugsweise programmierbare Datenbank zur Speicherung von Abfolgedaten, welche die Abfolge von in einem Bildspeicher gespeicherten darzustellenden Videoprogrammen und/oder Audioprogrammen angeben, die mittels einer zentralen Prozessoreinheit auszuwählen und zu aktivieren sind. Weiterhin enthält die Steuerschaltung eine Code- Erkennungseinrichtung, die aus einem ankommenden Datenstrom einen Code extrahiert und erkennt, welcher Code Anweisungen enthält, welche Prioritäten den in dem Bildschirmspeicher gespeicherten Videoprogrammen für die Darstellung zuzuweisen sind, und ob die gerade empfangenen Bilddaten und/oder Audiodaten unmittelbar wiederzugeben oder im Bildspeicher abzuspeichern sind.
Das europäische Patent EP 0 765 547 B 1 offenbart ein Verfahren zur Rundfunkübertragung digitaler Audiodaten und als Datenpakete übertragener Zusatzdaten, die Bilder, Texte oder Ansagen darstellen und in als Datengruppen ausgebildete Einheiten eingeteilt werden. Dabei wird mit jeder Einheit eine Kennung der Einheit übertragen, wobei die Kennung den Namen der Einheit enthält und für jede Einheit Steuerzeichen übertragen werden. Diese Steuerzeichen geben an, über welchen Zeitraum die Einheit im Empfänger gespeichert bleibt und zu welcher Zeit die Einheit bei Auswahl über ihren Namen im Empfänger dargestellt wird.
Die europäische Patentanmeldung EP 0 996 245 A2 beschreibt Einrichtungen zum verschlüsselten Senden und Empfangen von Multimediaobjekten mit Verwendung des Übertragungssystem für den digitalen Hörrundfunk (DAB). Von jeweils einem in Datengruppen zur unverwürfelten Übertragung vorliegenden Multimediaobjekt werden mindestens die Daten einer dieser Datengruppen verwürfelt und in mindestens einer Datengruppe zur verwürfelten Übertragung abgelegt. Die zum empfangsseitigen Entwürfeln erforderlichen Parameter werden in einen, die Datengruppen enthaltenen Datenstrom eingefügt, der vor der Übertragung gespeichert wird. Im Empfänger werden die zu jeweils einem Multimediaobjekt gehörenden Datengruppen und zu verwürfelt übertragenen Datengruppen gehörende Zugriffsparameter gespeichert. Nach einer empfängerseitig erzeugten Anforderungsmeldung für das Multimediaobjekt oder bei freien Systemrecourcen werden die gespeicherten verwürfelt übertragenen Datengruppen mit Hilfe der gespeicherten Zugriffsparameter entwürfelt und zum Multimediaobjekt zusammengesetzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen vorzuschlagen, die eine universelle Anwendbarkeit und Ausbaufähigkeit entsprechend den Anforderungen gewährleistet. Dabei soll eine Vorrichtung geschaffen werden, die es erlaubt, unterschiedliche Projekte möglichst einheitlich zu realisieren und den Aufwand bei der Anpassung an spezifische Projekte zu minimieren.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Vorrichtung zur Übertragung von Informationen in Form von Daten besteht aus mindestens einer Steuerungszentrale, welche mindestens ein Mittel zum Empfangen von Daten beinhaltet, mindestens einer übergeordneten Zentrale, welche mindestens ein Mittel zum Senden von Daten beinhaltet und mindestens einem Übertragungskanal zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale und der mindestens einen Steuerungszentrale, wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen übergeordneten Zentrale zu der mindestens einen Steuerungszentrale ermöglicht. Die mindestens eine Steuerungszentrale besteht aus mindestens einer steuernden Baugruppe und mindestens einer Peripheriebaugruppe. Hard- und Software der mindestens einen steuernden Baugruppe sind nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere Peripheriebaugruppe, bestehend aus Hard- und/oder Software, zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar.
Die Vorteile der Erfindung liegen in einer hohen Zukunftssicherheit, einer hohen Flexibilität, einer schnellen Realisierbarkeit in Kundenprojekten, einem kompakten und platzsparenden Aufbau. Die Vorrichtung ist bei entsprechender Ausführung fahrzeugtauglich.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass sowohl Neufahrzeuge mit der Vorrichtung ausgerüstet werden können als auch Retrofitfahrzeuge mit der Vorrichtung nachrüstbar sind. Ein zusätzlicher Vorteil liegt darin, dass die in der Vorrichtung an einem Ort vorliegenden und/oder erzeugten Informationen in Form von Daten lokal nicht begrenzt sind, d. h. in der gesamten Vorrichtung zur Verfügung stehen, insbesondere in den Fahrzeugen und in der mindestens einen übergeordneten Zentrale.
Die Erfindung wird anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels nachfolgend näher erläutert. Es zeigt schematisch und nicht maßstäblich
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Übermittlung von Informationen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Fig. 1 dient in diesem Ausführungsbeispiel der Information von Fahrgästen in Fahrzeugen 1, 2 des öffentlichen Verkehrs. Dabei kann die Information verkehrliche, werbliche oder andere Inhalte haben. Beispiel für derartige Informationen sind Informationen zur Fahrt, wie Haltestellenanzeige, Fahrtzielanzeige, Linienverlaufsanzeige oder Umsteigehinweise. Weiterhin sind Werbung und Unterhaltung in Form von Bewegtbildern, Texten, Grafiken, Animationen oder Tickerzeilen möglich. Prinzipell können die Informationen orts- und/oder zeitgebunden sein. Die Abfolge der Informationen wird im Fahrzeug und/oder in einer übergeordneten Zentrale 6 festgelegt. Bestimmte Informationen sind in ihrer Abfolge durch andere Informationen unterbrechbar oder ergänzbar. Bestimmte Informationen können auch eine beschränkte Gültigkeitsdauer haben. Alle Informationen werden in bestimmte Prioritäten klassifiziert. Der Informationsabruf kann manuell und/oder automatisch erfolgen. Die Informationen werden in der übergeordneten Zentrale 6 und/oder im Fahrzeug 1, 2 erzeugt. Die Informationen können frei und/oder nur gegen Autorisierung verfügbar sein. Bestimmte Informationen sind beispielsweise nur für den Fahrer des Fahrzeugs 1, 2 bestimmt, andere Informationen sind beispielsweise nur gegen Bezahlung zugänglich.
Weiterhin dient die Vorrichtung in diesem Ausführungsbeispiel der Übertragung von Kommunikations- und Überwachungsinformationen. Kommunikationsfunktion bedeutet beispielsweise eine Sprechkommunikation zwischen Fahrer und Fahrgästen oder Fahrer und einer Person in einer übergeordneten Zentrale oder einem anderen Fahrzeug.
Die Vorrichtung umfasst stationäre und mobile Komponenten und die Übertragungswege zwischen diesen. Die Übertragungswege beinhalteten dazu alle erforderlichen Vorrichtungen, z. B. Vorrichtungen zum Senden und Empfangen von Daten, Vorrichtungen zum Speichern von Daten und Vorrichtungen zum Verarbeiten von Daten, insbesondere Mikroprozessoreinheiten.
Auf einem Fahrzeug 1 sind zwei Steuerungszentralen 3, 4 in unterschiedlichen, gekuppelten Wagen angeordnet. Die Steuerungszentralen 3, 4 werden in diesem Ausführungsbeispiel durch auf einem Industriestandard beruhende PC's realisiert. Die Steuerungszentrale 3 beinhaltet eine in der Figur nicht dargestellte Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Daten und steht über einen bidirektionalen Übertragungskanal 5 mit einer übergeordneten Zentrale 6 in Verbindung. In anderen Ausführungsbeispielen kann der Übertragungskanal auch unidirektional ausgeführt sein. Die Übertragung der Daten kann sowohl in der einen, als auch in der anderen Richtung über verschiedene Medien erfolgen.
Die Datenübertragung über den Übertragungskanal 5 kann leitungsgebunden oder leitungslos erfolgen. Beispiele für leitungsgebundene Übertragungskanäle sind ATM- (Asynchronous Transfer Mode-), Ethernet- oder Firewire- (IEEE1394-), RS 232-, RS 485-, CAN-Bus-basierte Übertragungskanäle. Beispiele für leitungslose Übertragungskanäle sind funk- bzw. satellitenbasierte Übertragungskanäle mit entsprechenden Übertragungsprotokollen, z. B. DAB (digital audio broadcast), DVB (digital video broadcast - über Satellit oder terrestrisch), WLAN (wireless local area network) bzw. WAN (wide area network), Bluetooth, GPS (global positioning system) oder sogenannte Handyprotokolle, wie CDPD (Cellular Digital Packet Data), GPRS (general packet radio service), GSM (Global System for Mobile Communications) bzw. UMTS (Universal Mobile Telecommunications Systems) oder HSCSD (High Speed Circuit Switched Data). Auch Kombinationen verschiedener Übertragungskanäle sind möglich. Weiterhin ist es möglich, die Daten komprimiert oder unkomprimiert zu übertragen.
In diesem Ausführungsbeispiel wird als Übertragungskanal 5 ein WLAN eingesetzt.
Weiterhin beinhaltet die Steuerungszentrale 3 eine steuernde Baugruppe 7 und zwei periphere Baugruppen 8, 9. Die steuernde Baugruppe 7, in diesem Ausführungsbeispiel ein Industrie-PC inklusive aller zum Betrieb notwendigen Komponenten, z. B. Spannungsversorgung, Speicher, I/O-Ports usw., und die peripheren Baugruppen 8, 9 sind über einen Standardbus 10, in diesem Ausführungsbeispiel über Compact PCI miteinander verbunden. Als Standardbus 10 ist beispielsweise auch ein ISA-Bus geeignet. Der Standardbus 10 ist in diesem Ausführungsbeispiel durch eine Back plane realisiert.
Die Steuerungszentrale 3 ist in 19"-Technologie ausgeführt. Dadurch wird erreicht, dass die Zahl der peripheren Baugruppen 8, 9 zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar ist. Auch die Software der steuernden Baugruppe 7 ist so ausgelegt, dass eine Erweiterbarkeit der peripheren Baugruppen 8, 9 jederzeit möglich ist. Das Änderungen zu beliebigen Zeitpunkten möglich sind, bedeutet, dass nicht nur in der Projektierungsphase Änderungen möglich sind, sondern auch beispielsweise wenn sich Kundenanforderungen ändern oder Systemanforderungen anderen Bedingungen unterliegen. So ist die erfindungsgemäße Vorrichtung jederzeit insbesondere an eventuell vorhandene Übertragungskanäle anpassbar bzw. ein Wechsel der Übertragungskanäle mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich. Die Steuerungszentrale 4 steht mit der Steuerungszentrale 3 über einen bidirektionalen Übertragungskanal 11 in Verbindung. Auch dieser Übertragungskanal 11 kann, ähnlich wie der Übertragungskanal 5, wie oben beschrieben leitungsgebunden oder leitungslos sein. Die oben genannten Beispiele für leitungsgebundene und leitungslose Übertragungskanäle gelten im Wesentlichen auch für den Übertragungskanal 11. In diesem Ausführungsbeispiel wurde für den Übertragungskanal 11 ein Ethernet gewählt.
Analog zur Steuerungszentrale 3 beinhaltet die Steuerungszentrale 4 eine steuernde Baugruppe 12 und drei periphere Baugruppen 13, 14, 15. Die steuernde Baugruppe 12, in diesem Ausführungsbeispiel ein Industrie-PC inklusive aller zum Betrieb notwendigen Komponenten, z. B. Spannungsversorgung, Speicher, I/O-Ports usw., und die peripheren Baugruppen 13, 14, 15 sind über einen Standardbus 16, der in diesem Ausführungsbeispiel dem Standardbus 10 entspricht, miteinander verbunden. Die Steuerungszentrale 4 ist in 19"-Technologie ausgeführt. Dadurch wird erreicht, dass die Zahl der peripheren Baugruppen 13, 14, 15 zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar ist. Auch die Software der steuernden Baugruppe 4 ist so ausgelegt, dass eine Erweiterbarkeit der peripheren Baugruppen 13, 14, 15 jederzeit möglich ist.
Analog zum Fahrzeug 1 ist auf einem Fahrzeug 2 eine Steuerungszentrale 17 angeordnet. Die Steuerungszentrale 17 wird ebenfalls durch einen Industrie-PC realisiert. Die Steuerungszentrale 17 beinhaltet eine in der Figur nicht dargestellte Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Daten und steht über einen bidirektionalen Übertragungskanal 18 mit der übergeordneten Zentrale 6 in Verbindung. Die Datenübertragung über den Übertragungskanal 18 kann ebenso erfolgen, wie die Datenübertragung über den Übertragungskanal 5. In diesem Ausführungsbeispiel sind die verwendeten Übertragungskanäle 5, 18 identisch. In anderen Ausführungsbeispielen kann der Übertragungskanal 18 auch unidirektional ausgeführt sein.
Weiterhin beinhaltet die Steuerungszentrale 17 eine steuernde Baugruppe 19 und eine periphere Baugruppe 20. Die steuernde Baugruppe 19, in diesem Ausführungsbeispiel ein Mikroprozessor inklusive aller zum Betrieb notwendigen Komponenten, z. B. Speicher, I/O- Ports, Spannungsversorgung usw., und die periphere Baugruppe 20 sind über einen Standardbus 21 der in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls dem Standardbus 10 entspricht, miteinander verbunden. Die Steuerungszentrale 17 ist ebenso in 19"-Technologie ausgeführt. Dadurch wird erreicht, dass die Zahl der peripheren Baugruppen 20 zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar ist. Auch die Software der steuernden Baugruppe 19 ist so ausgelegt, dass eine Erweiterbarkeit der peripheren Baugruppen 20 jederzeit möglich ist.
Entsprechen die verwendeten Technologien der Steuerungszentralen 3, 4, 17, insbesondere der peripheren Baugruppen 8, 9, 13, 14, 15, 20 einander, wie in diesem Ausführungsbeispiel, so sind diese kundenfreundlich und anwendungsorientiert jederzeit austauschbar und auswechselbar.
Weiterhin wird über die Übertragungskanäle 5, 11, 18 ein internetbasiertes Übertragungsprotokoll gewählt, um eine Austauschbarkeit der Übertragungsmedien zu ermöglichen. Dabei ist die Informationsübermittlung fileorientiert, d. h. die Daten werden entsprechend der Anwendung klassifiziert und unabhängig und getrennt voneinander übertragen. Dies hat den Vorteil, dass zur Aktualisierung und/oder Änderung der Daten lediglich die geänderten Daten übertragen werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Daten in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit übertragen werden können. Daten, die zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, können bereits im Vorfeld übertragen werden, wodurch eine höhere Übertragungssicherheit erreicht wird, da im Fehlerfall die Übertragung bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs wiederholt werden kann. Die Auslastung des Übertragungskanals kann optimiert werden, wodurch seine Bandbreite reduziert werden kann und/oder der Verbindungsaufbau nur bei tatsächlichem Bedarf erfolgt, was zur Reduzierung der laufenden Kosten des Gesamtsystems beitragen kann.
Die Verfügbarkeit der Übertragungskanäle 5, 11, 18 kann infolge der anwendungsspezifischen Informationen ständig oder nur bei Bedarf bestehen. Das bedeutet, dass die Kapazität der Übertragungskanäle 5, 11, 18 dynamisch den Anforderungen angepasst werden kann.
Die übergeordnete Zentrale 6 beinhaltet einen Mikroprozessor mit allen zum Betrieb erforderlichen Komponenten, z. B. Spannungsversorgung, Speicher, I/O-Ports. Die übergeordnete Zentrale 6 stellt zum einen die Informationen in Form von Daten bereit, verarbeitet diese und übernimmt die Steuerung der an die einzelnen Steuerungszentralen 3, 4, 17 zu übertragenden Daten. Weiterhin kann die übergeordnete Zentrale 6 Interfaces zu Fremdsystemen, die Informationen in Form von Daten zur Verfügung stellen, beinhalten. Mögliche Komponenten sind auch Geräte zur Bearbeitung von Daten, insbesondere im Sinne der Gestaltung von Bildinhalten und/oder der Aufnahme von Ansagetexten. Weiterhin kann die übergeordnete Zentrale 6 Geräte zum Vergleichen bereits vorhandener mit aktuell im System erzeugten Daten zum Zwecke der Aktualisierung der Daten des Gesamtsystems und/oder Geräte zur Datenauswertung, bei denen das Ergebnis der Auswertung bestimmte Reaktionen erfordert, z. B. Diagnosedaten, die im Fehlerfall Servicehandlungen auslösen, umfassen.
Die Steuerungszentralen 3, 4, 17 beinhalten zum einen Komponenten, die zur Übermittlung und Wiedergabe von Nutzinformationsdaten, insbesondere Fahrgastinformationsdaten von der übergeordneten Zentrale 6 dienen. Beispiele hierfür sind aktuelle Fahrpläne, Unterhaltungsdaten, z. B. Musik- oder Videodaten.
Die Steuerungszentralen 3, 4, 17 beinhalten weiterhin Komponenten, die zur Bereitstellung und Übermittlung von Wartungs- und Servicedaten von und zur übergeordneten Zentrale 6 dienen. Beispiele hierfür sind Daten zur Fernwartung oder Daten zur Durchführung von Softwareupdates, insbesondere der Software der steuernden Baugruppen 7, 13, 19.
Welche Aufgaben erfüllt werden sollen, ist durch den Anwendungsfall spezifiziert. Sollen nachträglich weitere Aufgaben erfüllt oder bestehende Aufgaben nicht mehr realisiert werden, so ist ein Austausch, das Hinzufügen oder Entfernen der entsprechenden Komponenten durch Austausch, Hinzufügen oder Entfernen der peripheren Baugruppen 8, 9, 13, 14, 15, 20 und entsprechender Softwareanpassung möglich. Bei Selbsterkennungsfunktion der peripheren Baugruppen 8, 9, 13, 14, 15, 20 (plug and play), erfolgt auch eine entsprechende Softwareanpassung automatisch, so dass auch eine zusätzliche Softwareanpassung entfällt.
Nachfolgend sind mögliche Komponenten aufgeführt.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 kann eine Vorrichtung zur Wiedergabe akustischer oder optischer Informationen beinhalten. Zur Wiedergabe von optischen Informationen dienen insbesondere zeilenorientierte oder vollgrafische (TFT-Bildschirm, LED-Matrix) Anzeigeelemente. So ist beispielsweise ein Abspielen von Videos im Fahrgastraum eines Nahverkehrszuges möglich, wobei die Videodaten aus dezentralen Quellen (z. B. Internet, Videoabspielgeräten o. ä.) stammen können, von der übergeordneten Zentrale 6 aufbereitet und an eine Steuerungszentrale 3, 4, 17 übertragen und anschließend über Videoplayer als Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 abgespielt werden. Lautsprecher oder ähnliche Beschallungsanlagen dienen als Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 zur Wiedergabe akustischer Informationen, z. B. Verkehrsdurchsagen oder Musik. Die Steuerungszentralen 3, 4, 17 dienen dabei zum Empfang des digitalen Datenstroms, der Speicherung der Daten auf einem in der Figur nicht dargestellten Speicher, insbesondere auf einer Festplatte. Weiterhin ermöglichen die Steuerungszentralen 3, 4, 17 einen Vergleich neu empfangener Daten mit bereits vorhandenen und Feststellung möglicher Änderungen. Die Übertragung der Daten auf die Vorrichtungen zur Datenwiedergabe erfolgt vorzugsweise über eine breitbandige Schnittstelle.
Es ist möglich, die Steuerung mittels der Steuerungszentralen 3, 4, 17 so auszulegen, dass eine Überprüfung der im Speicher abgelegten Daten auf deren Gültigkeit für Fahrzeug, Linie und/oder Sendezeit und Zuordnung zu den Wiedergabevorrichtungen erfolgt.
Weiterhin ist es möglich, die Steuerung mittels Steuerungszentralen 3, 4, 17 so auszulegen, dass dynamische Beiträge, z. B. Nachrichtenmeldungen eingefügt werden. Mittels einer Prioritätenliste kann im Falle von Unregelmäßigkeiten im Fahrtablauf oder aufgrund unvorhergesehener aktueller Ereignisse der zugehörige Programmablauf der Steuerungszentralen 3, 4, 17 an die Situation angepasst werden. Typisches Beispiel für eine dann notwendige Einsatzkorrektur eines Beitrages wäre, wenn wegen einer Verzögerung im Fahrtablauf ein ortsabhängiger Beitrag zurückgehalten werden muss, um dann erst später, nämlich wenn der richtige Ort erreicht ist, abgespielt zu werden. Die diversen denkbaren Abhängigkeiten für den Einsatz von Beiträgen, wie dynamische (Ort, Zeit, spontan usw.) und/oder statische (Fahrtziel, Route, Fahrtrichtung usw.) Abhängigkeiten werden durch eine Ordnung anhand der Prioritätenliste festgelegt. Die Beitragsklassifikation in der Prioritätenliste unterscheidet dabei z. B. Beiträge, die andere Beiträge ersetzen, Beiträge, die orts- und/oder zeitabhängig einsetzbar sind, dabei andere Beiträge verschieben, selbst aber nicht (zeitlich und/oder örtlich) verschiebbar sind, Beiträge, die orts- und/oder zeitabhängig einsetzbar sind, dabei andere Beiträge verschieben und selbst ebenfalls verschiebbar sind, Beiträge, die andere Beiträge verschieben, selbst aber nicht verschoben werden (z. B. zum Einhalten einer Reihenfolge) und Beiträge, die andere Beiträge verschieben und selbst verschoben werden.
Die notwendigen fahrtspezifischen Informationen (Ziel, Route, Linie usw.) können beispielsweise über einen vorhandenen IBIS-Bus (Integrierter Bord-Informationssystem-Bus) verfügbar sein.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 kann Diagnosefunktionskomponenten und/oder eine Schnittstelle zu einem vorhandenen Diagnosesystem beinhalten. Die von vorhandenen Diagnosesystemen oder den Diagnosefunktionskomponenten gelieferten Daten werden durch die erfindungsgemäße Vorrichtung verarbeitet und können sowohl in den Fahrzeugen 1, 2 als auch in der übergeordneten Zentrale 6 zur Verfügung stehen.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 kann eine Vorrichtung zur Erfassung physikalischer Größen beinhalten. Beispiele hierfür sind Temperatursensoren zur Überwachung der Temperatur einzelner Komponenten oder Gassensoren, insbesondere CO2-Sensoren zur Überwachung der Innenraumluft des Fahrzeugs. Eine Weiterleitung dieser Daten an die übergeordnete Zentrale 6 und/oder Speicherung der Daten in einem Speicher kann Aufschlüsse über den Zustand von Fahrzeugkomponenten geben und damit zur effektiven Instandsetzung des Fahrzeugs 1, 2 beitragen. Der Speicher kann dabei in der übergeordneten Zentrale 6, in einer Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 oder in einer steuernden Baugruppe 7, 12, 19 angeordnet sein. Bei Bedarf ist ein Austausch des Speichers jederzeit möglich, so dass die gespeicherten Daten auch auf externen Geräten ausgewertet werden können.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 kann eine Sprechstelle im Halb- oder Vollduplexbetrieb beinhalten, deren zugehörige Sprechstelle einer anderen steuernden Baugruppe 7, 12, 19 und/oder Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 und/oder der übergeordneten Zentrale 6 zugeordnet ist. Dadurch ist eine direkte Kommunikation zwischen Personen in den Fahrzeugen 1, 2 und/oder Personen in der Nähe der übergeordneten Zentrale 6 möglich.
Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 kann eine Vorrichtung zur Bilderfassung und/oder Bildauswertung beinhalten. Dies ermöglicht z. B. die Überwachung von Fahrgasträumen mittels einer Videokamera als Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20. Die von der Videokamera aufgenommenen Videobilder können direkt übertragen und in der übergeordneten Zentrale 6 oder vom Fahrzeugführer verfolgt oder in einem Speicher abgelegt werden, so dass die Videoinformationen jederzeit abrufbar sind. Der Speicher kann dabei in der übergeordneten Zentrale 6, in einer Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 oder in einer steuernden Baugruppe 7, 12, 19 angeordnet sein. Bei Bedarf ist ein Austausch des Speichers jederzeit möglich, so dass die Videodaten auch auf externen Geräten ausgewertet werden können. Eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 kann eine Schnittstelle zu einer bereits im Fahrzeug 1, 2 vorhandenen IBIS-Anbindung beinhalten. Diese erlaubt es, den Datenverkehr auf dem IBIS-Bus und somit die aktuelle Position mitzuhören oder auch solche Informationen in Form von Daten an andere Teilnehmer am IBIS-Wagenbus zu liefern.
Um eine dezentrale Einspeisung von Programminhalten in einzelne Fahrzeuge 1, 2 vornehmen zu können, kann eine steuernde Baugruppe 7, 12, 19 und/oder eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 über eine zusätzliche Schnittstelle, z. B. ein 100 Mbit-Ethernet-Interface oder ein CD-ROM-Laufwerk verfügen.
Schließlich kann eine Peripheriebaugruppe 8, 9, 13, 14, 15, 20 auch eine oder mehrere weitere steuernde Baugruppen und/oder eine oder mehrere weitere Peripheriebaugruppen beinhalten. Dadurch kann zum einen die Vielfältigkeit des Funktionsumfangs erhöht und zum anderen die erfindungsgemäße Vorrichtung universeller erweitert werden.
Zusätzlich zu den im Ausführungsbeispiel vorhandenen Übertragungskanälen 5, 11, 18 ist es auch möglich, einen oder mehrere, in der Figur nicht dargestellte Übertragungskanäle zwischen den Steuerungszentralen 3, 4, 17 unterschiedlicher Fahrzeuge 1, 2 zu realisieren. Dadurch wird zum einen eine zusätzliche Übertragungsmöglichkeit zwischen Steuerungszentralen 3, 4, 17, unabhängig von übergeordneter Zentrale 6 und Übertragungskanälen 5, 18 zwischen der übergeordneten Zentrale 6 und den Steuerungszentralen 3, 17, erreicht und zum anderen können dann die Steuerbaugruppen der Fahrzeuge Informationen in Form von Daten direkt austauschen. Ein Vorteil ist die Möglichkeit zusätzliche Redundanzen der Übertragungskanäle zu schaffen. Weitere Vorteile liegen darin, dass Steuerungszentralen von Fahrzeugen, die sich innerhalb einer beschränkten Erreichbarkeitszone befinden, Informationen in Form von Daten für Steuerungszentralen anderer Fahrzeuge, die sich außerhalb dieser Erreichbarkeitszone befinden, übertragen können, mit dem Ziel, diese Informationen in Form von Daten während einer Begegnung auf der Strecke an die für die übergeordnete Zentrale nicht erreichbaren Steuerungsbaugruppen zu übertragen.
Weiterhin ist es auch, alternativ zum Ausführungsbeispiel möglich, nicht nur eine übergeordnete Zentrale 6 vorzusehen, sondern mehrere. Dies könnte beispielsweise bei Verkehrsverbünden Anwendung finden, bei denen ein gemeinsames Strecken- und Fahrplannetz bei separater Informationsversorgung der Fahrzeuge erfolgen soll.

Claims (23)

1. Vorrichtung zur Übertragung von Informationen in Form von Daten bestehend aus
mindestens einer Steuerungszentrale (3, 4, 17), welche mindestens ein Mittel zum Empfangen von Daten beinhaltet,
mindestens einer übergeordneten Zentrale (6), welche mindestens ein Mittel zum Senden von Daten beinhaltet,
mindestens einem Übertragungskanal (5, 18) zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) und der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17), wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten von der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) zu der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17) ermöglicht,
wobei die mindestens eine Steuerungszentrale (3, 4, 17) besteht aus
mindestens einer steuernden Baugruppe (7, 12, 19) und
mindestens einer Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20),
wobei Hard- und Software der mindestens einen steuernden Baugruppe (7, 12, 19) nach dem Baukastenprinzip durch mindestens eine weitere Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) zu beliebigen Zeitpunkten erweiterbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungkanal (5, 18) zwischen der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) und der mindestens einen Steuerungszentrale (3, 4, 17) ein bidirektionaler Übertragungskanal (5, 18) ist, wobei die mindestens eine Steuerungszentrale (3, 4, 17) zusätzlich Mittel zum Senden von Daten und die übergeordnete Zentrale (6) zusätzlich Mittel zum Empfangen der Daten beinhaltet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die übergeordnete Zentrale (6) stationär und/oder auf einem Fahrzeug angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Steuerungszentrale (17) auf einem Fahrzeug, angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) auf einem Fahrzeug angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4; 17) auf unterschiedlichen Fahrzeugen angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) mindestens ein Übertragungskanal (11) besteht, wobei dieser mindestens eine Übertragung von Daten zwischen den mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) ermöglicht, wobei die mindestens zwei Steuerungszentralen (3, 4) auf dem gleichen Fahrzeug (1, 2) und/oder auf unterschiedlichen Fahrzeugen (1, 2) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten akustisch und/oder optisch wiedergebbare Informationen enthalten.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten Kommunikationsinformationen enthalten.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten Informationen zur Überwachung enthalten.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungkanal (5, 11, 18) leitungsgebunden und/oder leitungslos ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein zur Übertragung der Daten über den Übertragungskanal (5, 11, 18) insbesondere internetbasiertes Übertragungsprotokoll verwendet wird, welches die Austauschbarkeit der Übertragungsmedien gewährleistet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die über den Übertragungskanal (5, 11, 18) übertragenen Daten fileorientiert sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungskapazität des Übertragungkanals (5, 11, 18) dynamisch den Anforderungen anpassbar ist, insbesondere der Übertragungskanal (5, 11, 18) ständig oder zeitweise besteht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) Diagnosefunktionskomponenten und/oder eine Schnittstelle zu einem vorhandenen Diagnosesystem beinhaltet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Vorrichtung zur Wiedergabe akustischer oder optischer Informationen beinhaltet.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Vorrichtung zur Erfassung physikalischer Größen beinhaltet.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Sprechstelle im Halb- oder Vollduplexbetrieb ist, deren zugehörige Sprechstelle einer anderen steuernden Baugruppe (7, 12, 19) und/oder Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) und/oder der mindestens einen übergeordneten Zentrale (6) zugeordnet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Vorrichtung zur Bilderfassung und/oder Bildauswertung beinhaltet.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) einen, insbesondere während des Betriebes austauschbaren Speicher zum Speichern von Überwachungsinformationen beinhaltet.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine steuernde Baugruppe (7, 12, 19) und/oder eine Peripheriebaugruppe (8, 9, 13, 14, 15, 20) eine Schnittstelle zur IBIS-Anbindung beinhaltet.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten komprimiert und/oder unkomprimiert über den Übertragungskanal (5, 11, 18) übertragen werden.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Fahrzeug ein Bus, eine Straßenbahn, ein Nahverkehrszug, eine Regionalbahn, eine Fernbahn, ein Schiff oder ein Flugzeug ist.
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