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DE10121688B4 - Aufprallweiche A-Säule an einem Fahrzeug - Google Patents

Aufprallweiche A-Säule an einem Fahrzeug Download PDF

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DE10121688B4
DE10121688B4 DE10121688.2A DE10121688A DE10121688B4 DE 10121688 B4 DE10121688 B4 DE 10121688B4 DE 10121688 A DE10121688 A DE 10121688A DE 10121688 B4 DE10121688 B4 DE 10121688B4
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    • B62D25/04Door pillars ; windshield pillars
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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Abstract

Aufprallweiche A-Säule an einem Fahrzeug, mit einem Außenblech und einer Unterstruktur sowie einer Aufnahme mit einer frontendseitigen Anlagefläche für den Randbereich einer Windschutzscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Außenblech (1) und der Unterstruktur (4) im Bereich zwischen der Aufnahme (7) und der an die A-Säule grenzenden Fahrzeugtür (10) wenigstens ein sich in Säulenlängsrichtung erstreckendes Deformationselement (11, 12) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine aufprallweiche A-Säule an einem Fahrzeug zur Aufnahme von Aufprallenergie, die durch einen Fußgänger oder einen anderen Aufprallbeteiligten, insbesondere auch einen den aufprallenden Kopf eines Fußgängers simulierenden Impaktor, eingebracht wird.
  • Aus der DE 34 41 602 A1 ist eine A-Säule eines Kraftfahrzeuges bekannt, die ein außenseitig angeordnetes Deformationselement aufweist, das an der A-Säule angeclipst ist. Aus der DE 195 05 935 A sind unterschiedliche Ausführungen von Deformationselementen bekannt, die hinter der Innenverkleidung der A-Säule angeordnet sind und somit für den Insassen eines Kraftfahrzeuges gedacht sind, nicht jedoch für den Fußgängerschutz. Aus der DE 198 02 702 A1 sind energieaufnehmende Schaumstoffe unterschiedlicher Charakteristiken bekannt.
  • Um die Schwere von Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, bei Fußgängern oder anderen Aufprallbeteiligten zu reduzieren, deren Kopf im Falle einer Kollision auf die Fronthaube aufschlägt, sind Fronthaubenkonstruktionen bekannt geworden, die in vorbestimmten Bereichen besonders wirksam Aufprallenergie aufnehmen und abbauen können. Zur Verringerung der Verletzungen muß die beim Zusammenstoß eingebrachte Aufprallenergie in bekannter Weise entsprechend einer idealen Kurve der Beschleunigung über der Zeit weitestgehend abgebaut werden. Die wesentlichen Zusammenhänge sind in der DE 195 14 324 A1 dargestellt, in der auch zahlreiche Ausführungen von Motorhauben beschrieben. In Abhängigkeit von der Schwere und vom Verlauf des Aufpralls kann der Fußgänger oder andere Aufprallbeteiligte von der Motorhaube weiter auf die Frontscheibe oder eine A-Säule prallen. Insbesondere letztere kann wegen ihrer hohen Steifigkeit zu gravierenden Verletzungen führen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine A-Säule nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so zu gestalten, daß bei einem Aufprall eines Fußgängers oder eines anderen Aufprallbeteiligten auf diese die Verletzungsgefahr erheblich reduziert ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer A-Säule nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 jeweils durch deren kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den angeschlossenen und entsprechend rückbezogenen Unteransprüchen aufgeführt.
  • Die Erfindung besteht darin, daß bei einer aus einem Außenblech und einer Unterstruktur gebildeten A-Säule, insbesondere A-Säule, mit einer Aufnahme mit einer frontendseitigen Anlagefläche für den im wesentlichen vertikalen Randbereich einer Windschutzscheibe, zwischen dem Außenblech und der Unterstruktur im Bereich zwischen der Aufnahme und einer Fahrzeugtür wenigstens ein sich in Säulenlängsrichtung erstreckendendes Deformationselement angeordnet ist. Mit einer derartig strukturierten und weniger steif ausgelegten A-Säule kann auch der sich über die Fronthaube erhebende Fahrzeugaufbau frontendseitig fußgängerfreundlich gestaltet werden, derart, daß ein optimaler Verzögerungsverlauf bei einem Aufprall auf die A-Säule, insbesondere eines den Kopf eines Aufprallbeteiligten simulierenden Kopfimpaktors, erreicht wird, indem die Aufprallenergie mit einem möglichst kleinen Deformationsweg umgewandelt wird. Das Deformationselement ist bevorzugt ein aus einem Schaumstoff gebildetes Element. Zum Einsatz können jedoch auch balgförmig gestaltete Blechelemente oder Blech- oder Kunststoffelemente mit Rippen oder auch wabenartige Strukturen kommen. Die Verwendung von energieaufnehmendem Schaumstoff ist mit dem technologischen Vorteil verbunden, daß aus diesem gefertigte Schaumstoffelemente einfach herstellbar sind oder daß der zwischen dem Außenblech und der Unterstruktur angeordnete und für das Deformationselement vorgesehene Hohlraum auf einfache Weise ausgeschäumt werden kann. Die vorgefertigten Deformationselemente werden auf einfache Weise an der Unterstruktur angeklebt oder angeklipst.
  • Um auch die Anordnung der Windschutzscheibe an der A-Säule energieaufnehmend zu gestalten, ist entlang des Randbereiches der Windschutzscheibe an der A-Säule zwischen diesem und der Anlagefläche der Aufnahme ein Deformationselement eingesetzt, daß bei einem Aufprall auf die Windschutzscheibe unter Aufnahme von Energie zusammengedrückt wird. Dadurch ist die Windschutzscheibe ebenfalls aufprallweich angeordnet und gibt bei einem Aufprall nach. Um dieses sicherzustellen, sind auch die zwischen den gegenüberliegenden A-Säulen vorhandenen Anlageflächen für die Windschutzscheibe mit Deformationselementen versehen, so daß die Windschutzscheibe allseitig an ihren Randbereichen über Deformationselemente am Fahrzeugaufbau festgelegt ist. Die Deformationselemente werden vorteilhaft ebenfalls angeklebt oder angeklipst.
  • Als ein nicht von der Erfindung umfasstes Vergleichsbeispiel wird eine aufprallweiche A-Säule vorgeschlagen, bei der das Außenblech im Bereich zwischen der Aufnahme für die Windschutzscheibe und der Fahrzeugtür ausgelassen und durch ein Kunststoffaußenteil mit einem integrierten Deformationselement ersetzt ist, wobei das Kunststoffaußenteil an der Unterstruktur anliegt. Vorteilhaft ist das als Hohlteil ausgeführte, weitgehend biegesteife Kunststoffaußenteil mit einem deformierbaren energieaufnehmenden Schaumstoff ausgeschäumt und an der Unterstruktur angeklipst oder angeklebt.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine aufprallweiche A-Säule im Bereich der Windschutzscheibe des Fahrzeugs im Querschnitt und
  • 2: eine alternative Konstruktion einer aufprallweichen A-Säule, die nicht von der Erfindung umfasst ist.
  • In 1 ist eine aus einem Außenblech 1 und einer aus zwei zu einem Hohlprofil verbundenen Innenblechen 2 und 3 bestehende Unterstruktur 4 und einem fahrgastzellenseitig am Innenblech 3 angeordneten Deformationselement 5 gebildete A-Säule dargestellt, die auf der Innenseite der Fahrgastzelle mit einer Innenverkleidung 6 versehen ist. Frontendseitig weist die A-Säule eine Einsenkung 7 mit einer Anlagefläche 8 zur Anordnung einer Windschutzscheibe 9 auf. Zwischen dem Außenblech 1 und dem Innenblech 2 sind im Bereich zwischen der Aufnahme 7 und einer an die A-Säule grenzenden Fahrzeugtür 10 zwei im wesentlichen quaderförmige Deformationselemente 11 und 12 und zwischen der Windschutzscheibe 9 und der Anlagefläche 8 ein quaderförmiges Deformationselement 13 aus geschlossenzelligem PUR-Schaum der Dichte 30 g/ l vermittels Kleberschichten 14 befestigt. Diese Deformationselemente 11, 12 und 13 erstrecken sich über die gesamte Länge der A-Säule im Bereich der Windschutzscheibe 9, wobei diese auch in ihren in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Randbereichen über Deformationselemente an der Fahrzeugkarosserie abgestützt ist (nicht dargestellt).
  • Die 2 betrifft ein nicht von der Erfindung umfasstes Vergleichsbeispiel. Die in 2 dargestellte aufprallweiche A-Säule weist ein Außenblech 15, eine aus zwei Innenblechen 16 und 17 gebildete Unterstruktur 18, ein am Innenblech 17 befestigtes Deformationsblech 19 und ein ausgeschäumtes Kunststoffaußenteil 20 als Deformationselement auf, das am Außenblech 15 und am Innenblech 16 mit Klipsen 21 befestigt ist und das im Bereich zwischen einer Windschutzscheibe 22 und einer Fahrzeugtür 23 die Außenkontur der A-Säule bildet. Zwischen der windschutzscheibenseitigen Stirnseite des Kunststoffaußenteils 20 und dem Innenblech 16 ist eine Aufnahme 24 mit einer Anlagefläche 25 für den im wesentlichen vertikal verlaufenden Randbereich der Windschutzscheibe 22 ausgebildet. An dieser Anlagefläche 25 ist die Windschutzscheibe 22 vermittels einer Kleberschicht 26 mit der Unterstruktur 18 verbunden. Der in das Kunststoffaußenteil eingebrachte Schaumstoff ist PUR mit einer Dichte von 30 g/ l. Auf der Innenseite der Fahrgastzelle ist die A-Säule mit einer Innenverkleidung 27 versehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Außenblech
    2
    Innenblech
    3
    Innenblech
    4
    Unterstruktur
    5
    Deformationsblech
    6
    Innenverkleidung
    7
    Einsenkung
    8
    Anlagefläche
    9
    Windschutzscheibe
    10
    Fahrzeugtür
    11
    Deformationselement
    12
    Deformationselement
    13
    Deformationselement
    14
    Kleberschicht
    15
    Außenblech
    16
    Innenblech
    17
    Innenblech
    18
    Unterstruktur
    19
    Deformationsblech
    20
    Kunststoffaußenteil
    21
    Klips
    22
    Windschutzscheibe
    23
    Fahrzeugtür
    24
    Aufnahme
    25
    Anlagefläche
    26
    Kleberschicht
    27
    Innenverkleidung

Claims (6)

  1. Aufprallweiche A-Säule an einem Fahrzeug, mit einem Außenblech und einer Unterstruktur sowie einer Aufnahme mit einer frontendseitigen Anlagefläche für den Randbereich einer Windschutzscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Außenblech (1) und der Unterstruktur (4) im Bereich zwischen der Aufnahme (7) und der an die A-Säule grenzenden Fahrzeugtür (10) wenigstens ein sich in Säulenlängsrichtung erstreckendes Deformationselement (11, 12) angeordnet ist.
  2. A-Säule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deformationselement (11, 12) aus einem Aufprallenergie aufnehmenden Schaumstoff gebildet ist.
  3. A-Säule nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen dem Außenblech (1) und der Unterstruktur (4) gegebene Raum ausgeschäumt ist.
  4. A-Säule nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahme (7) zwischen dem Randbereich der Windschutzscheibe (9) und der Anlagefläche (8) ein Deformationselement (13) angeordnet ist.
  5. A-Säule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Deformationselement (11, 12) bzw. das Kunststoffaußenteil (20) wenigstens an der Unterstruktur (4, 18) angeklebt oder angeklipst ist.
  6. A-Säule nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Deformationselement (13) mit dem Randbereich der Windschutzscheibe (9) und mit der Aufnahme (7), insbesondere im Bereich der Anlagefläche (8), verklebt ist.
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