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Rundsieb-Papiermaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Papiermaschine,
bei der die Stoffaufschwemmung einem Siebzylinder bzw. einem über die Oberfläche
eines solchen laufenden Sieb durch einen feststehenden Stoffauflauf zugeführt wird
und der Zylinder um eine oberhalb von ihm parallel zu seiner Welle angeordnete Achse
schwenkbar ist.
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Bei den bekannten Papiermaschinen dieser Art taucht der schwenkbare
Zylinder in die Stoffaufschwemmung ein, die in einem feststehenden Trog enthalten
ist, dessen gebogene Wand dem Zylinderumfang in einem Abstand gegenübersteht, der
durch das Schwenken des Zylinders einseitig verengt wird bei gleichzeitiger Erweiterung
auf der Gegenseite. Eine genaue Regelung der Faseraufnahme durch den Zylinder wie
bei der an sich bekannten Stoffzuführung durch ein in der Weite verstellbares Mundstück
ist dabei nicht möglich.
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Gemäß der Erfindung erfolgt nun auch bei einer Maschine mit schwenkbarem
Zylinder die Zufuhr der Stoffaufschwemmung durch einen einen Teil der Zylinderoberfläche
umfassenden Stoffauflauf, und zwar besteht die Erfindung darin, daß der Zylinder
um eine in der Nähe des Auslaufspaltes zwischen ihm und dem mundstückartig. ausgebildeten,
mit seiner Außenwand einen Teil der Zylinderoberfläche umfassenden Stoffauflauf
angeordnete Achse schwenkbar ist. Dadurch schließt sich bei allen Stellungen des
Zylinders der Stoffauflauf stets eng an diesen an, während sein Querschnitt durch
das Schwenken des Zylinders verstellt wird. Die Innenwand des Auflaufes weist einen
gelenkigen Teil auf, dessen freies Ende durch Lenker mit der Welle des Zylinders
verbunden ist und somit bei jeder Stellung des Zylinders den Anschluß an diesen
beibehält.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist schließlich
der Zylinder radial zu seiner Schwenkachse einstellbar, wodurch die Höhe der Stoffauslaßöffnung
regelbar ist, in ähnlicher Weise, wie dies z. B. beim Anstellen der Brustwalze an
die Lippe des Stoffauflaufs von Langsiebmaschinen geschieht.
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In den Zeichnungen ist beispielsweise eine praktische Verkörperung
der Erfindung dargestellt.
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Fig. 1 ist eine schaubildliche Darstellung der Maschine, in der Teile
weggebrochen sind, um wichtige Einzelteile und ihr gegenseitiges Verhältnis zueinander
deutlicher erkennen zu lassen; Fig.2 veranschaulicht die Auswirkung gegenseitiger
Bewegungen zwischen den einzelnen Teilen in einem schematischen Längsschnitt durch
die Maschine; Fig. 3 ist ein Querschnitt nach der Linie 3-3 der Fig. 1. In Fig.
1 sind zwei Rundsiebzylinder 7 dargestellt, die mit zugehörigen Teilen hintereinander
in getrennten Abteilen eines Behälters 1 untergebracht sind. Die beiden Aggregate
sind identisch ausgeführt, und es kann je nach Wunsch eine beliebige Anzahl derartiger
Aggregate angewendet werden. Zu jedem Aggregat gehört außer dem Zylinder 7 eine
parallel zu dessen Achse, also quer zum Behälter 1, verlaufende Schwingwelle 2,
die in Lagern 3 auf den Seitenwänden des Behälters ruht. An dieser Welle ist die
Welle 6 des Zylinders 7 an ihren beiden Enden durch zweiteilige Schwingarme 4 aufgehängt,
deren Länge mit Hilfe von Muttern 5 verändert werden kann.
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Ferner wird die Zylinderwelle 6 an jedem Ende vom Kopf einer Lenkstange
8 umfaßt, die mit dem äußeren Ende durch ein Universalgelenk 9 an einen durch ein
Schneckenrad 11 geschraubten Gewindebolzen 10 angelenkt ist. Das Schneckenrad 11
ist axial unverschiebbar gelagert, so daß bei seiner Drehung der Bolzen 10 axial
bewegt wird. Die Schneckenräder 11 an den Enden des Zylinders 7 stehen im Eingriff
mit Schnecken 12, die auf einer Querwelle 13 befestigt sind. Die Querwelle 13 geht
durch die eine Seitenwand des Behälters 1 hindurch und trägt hier eine Kurbel 14
oder ein anderes geeignetes Treiborgan, mittels dessen sie in Umdrehung versetzt
werden kann, um die Schnecken 12 gleichzeitig zu drehen und damit dem Zylinder 7
eine Schwingbewegung zu erteilen, d. h. ihre Welle 6 in einem Kreisbogen um die
Welle 2 zu bewegen.
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Papierstoffaufschwemmung wird aus irgendeiner Quelle durch eine Leitung
15 und ein Zweigrohr 16 dem Stoffauflauf 17 zugeführt. Dieser hat eine feststehende
Außenwand 18 und eine Innenwand 19. Die Außenwand 18 erstreckt sich vom Rohr 16
zur Welle 2 und ist vollkommen starr. In der Praxis ist sie im allgemeinen durch
geeignete Rippen oder sonstige Verstärkungsglieder versteift, so daß sie durchweg
feststeht und starr ist. Ihr unteres Ende ist mit dem Rohr 16 verbunden,
während sie mit dem oberen Ende an die Welle 2 angeschlossen ist. Der obere Teil
dieser Wand 18 ist überdies im wesentliehen
tangential zum Zylinder
7 gerichtet. Die Innenwand weist vorzugsweise einen starren Teil 19 auf, der ein
wenig über das Rohr 16 vorsteht, während ihr die Mundstückplatte bildender übriger
Teil 20 gelenkig gelagert ist. Das untere Ende dieses Teiles ist an einen festen
Zapfen 21 angelenkt, während das obere Ende an seinen Seitenkanten Zapfen 22 trägt,
die durch Lenker 23 mit der Welle 6 verbunden sind. Auf Wunsch können auch diese
Lenker zweiteilig ausgeführt und mit Muttern zum Zwecke der Einstellung versehen
sein. Zwischen den Zapfen 22 und der Achse 2a der Welle 2 ist, wie in Fig. 2 gezeigt,
der Stoffauflauf offen und bildet somit die Stoffauslaßöffnung, während unmittelbar
unterhalb der Zapfen 22 im Bereich der Mundstückplatte 20 liegende Teil das Mundstück
T des Stoffauflaufs darstellt.
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Es ist ersichtlich, daß infolge dieser Anordnung der Zylinder 7 um
die Achse 2a der Welle 2 an der Auslaßöffnung des Stoffauflaufs eine kreisbogenförmige
Bewegung ausführen kann. Bei dieser Bewegung des Zylinders bleibt die Außenwand
18 des Auflaufs unbeweglich, während das obere Ende der Mundstückplatte 20 sich
mit dem Zylinder bewegt. Fig. 2 zeigt in vollen Linien den Zylinder und die Mundstückplatte
in einer Stellung, die der maximalen Papierstoffzufuhr entspricht. Wird der Zylinder
aus dieser Stellung in die gestrichelt gezeichnete Stellung bewegt, so nimmt er
das obere Ende der Mundstückplatte mit, wodurch der Querschnitt des Mundstückes
T erheblich verkleinert und infolgedessen die der Austrittsöffnung des Auflaufs
zugeführte Papierstoffmenge entsprechend verkleinert wird. Es kann also durch Einstellen
des Zylinders die zugeführte Papierstoffmenge mit großer Feinheit in einfacher und
wirksamer Weise geregelt werden.
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Die Seitenkanten der Papierstoffleitung sind durch geeignete Deckplatten
beliebiger Ausführung abgeschlossen. Gemäß Fig. 1 und 3 ist der untere Teil des
Stoffauflaufs durch federbelastete Deckel24 abgeschlossen, die mit den linken Kanten
an der Mundstückplatte befestigt sind, aber frei auf den Kanten der entsprechenden
Teile der Außenwand 18 gleiten. Der obere Teil des Auflaufs ist an seinen Seitenkanten
durch federbelastete Deckel 25 abgeschlossen, die vorzugsweise durch Stangen 26
verstellbar sind. Die Deckel 24 und 25 können übereinandergreifen, um ein nennenswertes
Lecken zu verhindern. Ein Lecken kann auch dadurch vermindert werden, daß man die
Innenflächen der Deckel mit Gummi oder einem anderen geeigneten Dichtungsmaterial
belegt.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Regelung der Papierstoffzufuhr
während des Arbeitens der Maschine und ohne Unterbrechung des Zylinderumlaufs oder
der Papierstoffzufuhr geregelt werden. .Die sich auf dem Zylinder ablagernde Stoffschicht
wird durch den üblichen Filz F abgenommen.
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In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand in einer besonderen
praktischen Ausführung dargestellt, jedoch ist festzustellen, daß die Erfindung
sich nicht in dieser bestimmten Ausführung erschöpft. Beispielsweise können die
Lenker, statt durch das dargestellte und beschriebene Schneckengetriebe, durch hydrauliche
oder pneumatische Kolben oder auf irgendeine andere, die Einstellung der Walze bewirkende
V4'eise betätigt werden.