DE10118288A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung sowie entprechendes Wandbauelement - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung sowie entprechendes WandbauelementInfo
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Abstract
Um die liegende Fertigung von Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung im Elementwerk zu vereinfachen, wird auf die in einer Einschalung (1) befindliche außen zu verputzende Schicht (4) ein Fließputz (5) gegeben und gegebenenfalls die Einschalung (1) mit der zu verputzenden Schicht (4) auf dem Fließputz gerüttelt, bis dieser eine Schicht gleichmäßiger Dicke bildet. Vorzugsweise besteht die zu verputzende Schicht (4) aus nebeneinander angeordneten Mauersteinen, Beton oder Leichtbeton.
Description
Die Erfindung betrifft die liegende Fertigung von Wandbauelementen mit einer
Putzbeschichtung sowie entsprechende mit dem Verfahren hergestellte Wand
bauelemente.
Die Fertigteilbranche bietet Wandbauelemente sowohl für den Wohnungsbau
als auch für den Industriebau an. Die Elemente werden in Form von
gegossenen Betonplatten, Leichtbetonplatten oder fertigen Mauerwerken in
verschiedenen Größen vom Elementwerk zu den Baustellen geliefert, wo sie
zusammengefügt und verputzt werden. In vielen Fällen ist im Innenbereich
des späteren Gebäudes nur eine Spachtelung nötig, nämlich wenn das
Wandbauelement entsprechend glatt ist, im Außenbereich hingegen muß ein
Grundputz sowie ein Edelputz aufgetragen werden.
In zunehmendem Maße werden die Wandbauelemente, d. h. die rohen Beton
platten, Leichtbetonplatten bzw. Mauerwerke, bereits beim Hersteller verputzt.
Das zeitaufwendige Verputzen auf der Baustelle, ausgenommen das der Fugen
zwischen den einzelnen Elementen, ist dadurch nicht mehr nötig.
Die Herstellung von Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung erfolgt in
den Elementwerken unter anderem liegend in einer waagerechten Einschalung, in
die zunächst ein Dünnlagenleichtputz als Innen- oder Außenputz gegeben
wird. Anschließend wird auf die Putzschicht Beton oder Leichtbeton gegossen.
Nach dem Abbinden wird auf die Betonoberfläche eine weitere Putzschicht, in
der Regel in einer Dicke von etwa 1 Zentimeter, aufgetragen. Diese Schicht
muß dann mehrmals bearbeitet werden, u. a. durch Abziehen sowie Abreiben,
auch Abfilzen genannt. Nach diesen Arbeitsgängen hat die Putzschicht eine
waagerechte und glatte Oberfläche. Wenn auf diese Putzschicht noch eine
weitere, z. B. eine Außenputzschicht, aufgebracht werden soll, muß sie außerdem
noch aufgerauht werden. Dient die Putzschicht als Innenputz, so muß ihre
Oberfläche ganz glatt abgefilzt werden, damit auf der Baustelle beispielsweise
direkt der Innenanstrich aufgetragen oder eine Tapete aufgeklebt werden
kann.
Die Herstellung von verputzten Wandbauelementen im Elementwerk ist aller
dings sehr aufwendig. Insbesondere die Arbeitsgänge Abziehen, Filzen und
Aufrauhen der oberen Putzschicht verlangsamen den Produktionsablauf.
Ein weiterer Nachteil des Standes der Technik ist, daß beim Aufbringen eines
Putzes in Schichtdicken von etwa 10 Millimetern und mehr beim Austrocknen
des Wandelements und des Putzes unterschiedliches Trocknungsschwinden im
Wandelement und Putz stattfindet, was zu Abplatzungen oder Rissen in der
Putzschale führen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die liegende Fertigung von
Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung im Elementwerk zu verein
fachen. Dabei sollen sowohl die bisher notwendigen Arbeitsgänge nach dem
Aufbringen der oberen Putzschicht reduziert, als auch unterschiedliches
Schwinden vermieden werden. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein
entsprechendes mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Wandbau
element sowie eine entsprechende Vorrichtung bereitzustellen.
Die Lösung der Aufgabe durch die Erfindung besteht in einem Verfahren zur
Herstellung von Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung, bei dem auf
die in einer Einschalung befindliche zu verputzende Schicht bei liegender
Fertigung ein Fließputz, d. h. ein Mörtel fließfähiger Konsistenz, gegeben wird.
Derartige hier als fließfähige Putze eingesetzte Mörtel sind z. B. abgewandelte
Verguß- und Verpreßmörtel sowie Abwandlungen der an sich bekannten
Bodenausgleichsmassen. Durch seine fließfähige Konsistenz verteilt sich der
Putz bereits auf der darunterliegenden Fläche. Die Einschalung kann aber
zusätzlich noch mit der darin befindlichen zu verputzenden Schicht und dem
Fließputz gerüttelt werden, bis der Fließputz eine Schicht gleichmäßiger Dicke
bildet.
Als zu verputzende Schicht dient in der Regel der Kern des Wandbauelements,
der z. B. eine Betonschicht, eine Leichtbetonschicht oder eine Schicht aus
nebeneinander angeordneten Mauersteinen sein kann. Denkbar ist aber auch,
daß die zu verputzende Schicht eine bereits zuvor auf die Oberseite des
Elementkerns in beliebiger Weise aufgebrachte erste Putzschicht ist. Dies ist
zum Beispiel dann der Fall, wenn für den Außenbereich auf eine Grund
putzschicht noch eine Fließputzschicht aufgetragen werden soll. Hierbei würde
also die Fließputzschicht die äußere Putzschicht, d. h. die Außenputzschicht,
bilden.
Es ist auch denkbar, daß bei einem Element mit mehreren Putzschichten das
Auftragen einzelner Schichten mit anderen Mitteln bzw. Verfahren erfolgen
kann. Zumindest sollte aber die äußere Schicht mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren aufgebracht werden, da diese dadurch besonders glatt und gleich
mäßig wird.
Auch schon vor dem Einfüllen des Kernmaterials, z. B. des Betons, Leicht
betons oder der Mauersteine, kann eine untere Putzschicht in die liegende
Einschalung gefüllt werden. Dann wäre das Wandbauelement nach dem
Ausschalen sowohl auf der späteren Innenseite wie auch auf der Außenseite
verputzt.
Der Kern eines Wandbauelements kann, wie zuvor erwähnt, aus verschie
denen Materialien bestehen. In der Regel verwendet man Betonkerne,
Leichtbetonkerne oder eine Schicht aus Mauersteinen. Letztere kann auf
verschiedene Weisen in die Schalung eingebracht werden: So kann beispiels
weise ein aus bereits vermörtelten Steinen bestehendes, also festes,
Mauerwerk als Ganzes in die Einschalung gelegt werden und dann mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren wie eine Betonschicht verputzt werden.
Es ist aber auch denkbar, daß die Mauersteine einzeln in die Form gelegt
werden und noch nicht durch Mörtel miteinander verbunden sind. Um einen
gleichmäßigen Fugenabstand zwischen den Steinen zu erhalten, können
Abstandshalter benutzt werden. Im Fall einzelner, noch nicht vermörtelter,
Steine kann der Fließputz gleichzeitig zum Füllen der Fugen verwendet
werden. Der auf die Steine gegebene Fließputz verteilt sich dann auch in den
Fugen. Dieser Vorgang kann durch zusätzliches Rütteln der Einschalung noch
erleichtert werden. Ein vorangehendes Vermörteln der Mauersteine ist somit
nicht nötig. Das Herstellen eines festen Elementkerns und das Verputzen sind
dann ein einziger Arbeitsgang. Durch bestimmtes Anordnen der Steine in der
Schalung, z. B. durch ihr Plazieren auf Abstandshaltern, kann sich der Putz,
insbesondere während des Rüttelns, nicht nur in den Fugen und auf den
Steinen, sondern auch darunter verteilen. In diesem Fall wird mit einem
einzigen Arbeitsgang aus lose nebeneinander liegenden Mauersteinen ein
beidseitig verputztes Wandbauelement hergestellt.
Die Einschalungswände können verschiedene Höhen aufweisen, deren Dicke
von den als Kern verwendeten Mauersteinen bzw. der Betonschicht abhängt.
Auch die übrigen Abmessungen wie Länge und Breite der Einschalung können
variieren.
Das zusätzlich mögliche Rütteln der Einschalung mit den darin befindlichen
Materialien erfolgt gemäß einer bevorzugten Ausführungsform mittels einer
Rüttelvorrichtung. Diese überträgt mechanische Schwingungen auf die
Einschalung und die in der Einschalung befindliche zu verputzende Schicht. Die
Bewegung während des Schwing- bzw. Rüttelvorgangs kann in verschiedenen
Richtungen erfolgen. Denkbar ist auch, daß das Rütteln, insbesondere bei
kleinen Wandbauelementen, von Hand erfolgt. Durch das Rütteln wird der
fließfähige Putz noch besser in der Einschalung verteilt, wobei zusätzlich
Lufteinschlüsse durch die Bewegung der Putzmasse entfernt werden.
Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorge
sehen, daß der Fließputz grob verteilt wird, was z. B. durch einen Estrichglätter
erfolgen kann. Auf diese Weise ist eine schnellere und gleichmäßigere
Verteilung des Fließputzes auf der darunterliegenden Schicht gewährleistet.
Die Menge des Putzes, der in die Einschalung gefüllt wird, ist vorzugsweise so
bemessen, daß die Schichtdicke nach seiner endgültigen Verteilung 1 bis
10 Millimeter beträgt. Insbesondere läßt sich die Menge derart bemessen, daß
die Putzschicht des fertigen Elements 3 bis 4 Millimeter beträgt. Ein nach
trägliches Abziehen und Abreiben des Putzes ist mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren somit nicht mehr nötig. Das Aufbringen einer Putzbeschichtung und
somit die gesamte Herstellung von liegenden Wandbauelementen wird
dadurch im Elementwerk deutlich vereinfacht.
In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, daß unmittelbar nach dem
Verteilen der oberen Fließputzschicht Dämmplatten darauf gelegt werden
können und so mit der zu verputzenden Schicht verklebt werden. Auf diese
Weise können mit einer Dämmung versehene Wandbauelemente direkt im
Werk hergestellt und zur Baustelle geliefert werden. Das zeitaufwendige
Verkleben und Auflegen der Dämmplatten sowie deren Zuschnitt wäre somit
auf der Baustelle nicht mehr nötig.
Soll der aufzubringende Fließputz als Außenputz dienen, so kann dieser auch
gegen Schlagregen hydrophobiert werden. Für spezielle Ausgestaltungen kann
vorgesehen sein, daß die Fließputzschicht zusätzlich noch eine Bewehrung,
insbesondere aus Fasern, aufweist. Weiterhin kann der Putz sowohl für die
Anwendungen im Innenbereich als auch im Außenbereich des späteren
Gebäudes eingefärbt werden.
Gleichermaßen betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Herstellung von
Wandbauelementen mit einer Putzbeschichtung unter Anwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens sowie mit diesem Verfahren hergestellte Wand
bauelemente. Diese Elemente weisen im Idealfall nach dem Ausschalen auf
beiden Seiten gleichmäßige, gegebenenfalls mit Dämmplatten versehene,
Putzschichten auf, die keiner weiteren Bearbeitung wie Abziehen, Filzen oder
Aufrauhen mehr bedürfen und kaum noch Lufteinschlüsse aufweisen. Die
entstandenen Flächen können auf Wunsch direkt gestrichen oder tapeziert
werden.
Im folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand von Zeichnungen
verdeutlicht:
Fig. 1a zeigt in perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Vorrichtung mit Rüttelvorrichtung und
Fig. 1b zeigt schematisch einen Schnitt durch die Vorrichtung.
In Fig. 1a ist ein Einschalungsrahmen 1 aus Metall zu sehen, der auf einer
glatten Metallplatte 2 aufliegt. Zusammen bilden Rahmen 1 und Platte 2 eine
Einschalung. In dieser ist ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beidseitig
verputztes Wandbauelement zu erkennen, wobei bedingt durch die perspek
tivische Ansicht nur die obere Putzschicht 5, d. h. die Fließputzschicht, zu
sehen ist. Im hinteren Bereich des Wandbauelements sind zwei Reihen mit
Dämmplatten 6 aufgeklebt. Unter der Metallplatte 2 ist eine Vorrichtung 7
angeordnet, die die gesamte Einschalung sowie ihre Füllung in Schwingungen
versetzen kann. Die Schwingungen erfolgen in verschiedenen Richtungen, in
der Zeichnung dargestellt durch Pfeile. Sie verbessern die gleichmäßige
Verteilung der oberen Putzschicht 5 im fließfähigen Zustand, also noch vor
dem Aufkleben der Dämmplatten 6, in der Einschalung auf der darunter
liegenden Fläche, hier der Oberseite einer Betonplatte.
Fig. 1b zeigt einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung und die
darin befindlichen Materialien. Unter der Vorrichtung ist zunächst die Rüttel
vorrichtung 7 zu erkennen, auf der wiederum die, an der Oberseite glatte,
Metallplatte 2 aufliegt. Auf der Metallplatte 2 liegt der Metallrahmen 1. In die
Einschalung wurde zunächst eine Putzschicht 3 in einer Dicke von 4 Milli
metern gegeben, auf die anschließend eine Betonschicht 4 in einer Dicke von
18 Zentimetern gegossen wurde. Nach dem Abbinden des Betons wurde auf
seine Oberseite Fließputz 5 gegeben, der zunächst mit einem Estrichglätter
grob verteilt wurde. Durch Betätigen der Rüttelvorrichtung 7 wurde der Fließ
putz 5 zu einer gleichmäßig dicken Schicht von wiederum 4 Millimetern
verteilt. Anschließend wurden die beiden Reihen der in Fig. 1b nicht sicht
baren Dämmplatten 6 auf den noch nicht getrockneten Fließputz 5 gelegt und
auf diese Weise mit der darunter befindlichen Betonschicht 4 verklebt.
Nach erfolgtem Trocknen und Abbinden aller drei Schichten kann die
Einschalung entfernt und das Wandbauelement liegend oder stehend zur
Baustelle transportiert werden.
1
Einschalungsrahmen
2
Metallplatte
3
untere Putzschicht
4
zu verputzende Schicht
5
obere Putzschicht aus Fließputz
6
Dämmplatte
7
Rüttelvorrichtung
Claims (16)
1. Verfahren zur Herstellung von Wandbauelementen mit einer Putz
beschichtung, dadurch gekennzeichnet, daß bei liegender Fertigung auf
die in einer Einschalung (1) befindliche außen zu verputzende Schicht
(4) ein Fließputz (5) gegeben und gegebenenfalls die Einschalung (1) mit
der zu verputzenden Schicht (4) und dem Fließputz (5) gerüttelt wird, bis
der Fließputz (5) eine Schicht gleichmäßiger Dicke bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu
verputzende Schicht (4) eine Betonschicht oder eine Leichtbetonschicht ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu
verputzende Schicht (4) eine Schicht aus nebeneinander angeordneten
Mauersteinen ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fließputzschicht (5) die Außenputzschicht bildet.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
Fließputz (5), insbesondere während des Rüttelns, auch in den Fugen
zwischen den Steinen verteilt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steine derart angeordnet sind, daß sich der Fließputz (5), insbesondere
während des Rüttelns, auch unter den Steinen verteilt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rütteln mittels einer Rüttelvorrichtung (7) erfolgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fließputz (5), z. B. mit einem Estrichglätter, grob verteilt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Menge des Fließputzes (5) derart bemessen ist, daß die Schicht
dicke nach seiner Verteilung 1 bis 10 mm, insbesondere 3 bis 4 mm,
beträgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fließputzschicht (5) hydrophobiert wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fließputzschicht (5) eine Bewehrung aufweist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bewehrung aus Fasern besteht.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fließputzschicht (5) eingefärbt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß Dämmplatten (6) durch die Fließputzschicht (5) mit der zu verputzen
den Schicht (4) verklebt werden.
15. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
1 bis 14.
16. Wandbauelement, das mit dem Verfahren nach einem der Ansprüche
1 bis 14 hergestellt ist.
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