DE10117205A1 - Vorrichtung zur Vorbereitung von Zellen für die Kryokonservierung - Google Patents
Vorrichtung zur Vorbereitung von Zellen für die KryokonservierungInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zur Vorbereitung von peripheren Blutstammzellen für die Kryokonservierung stellt ein geschlossenes steriles System dar, das ein zur einmaligen Verwendung bestimmtes Schlauchleitungsset mit verschiedenen Folienbeuteln umfasst. Die Vorrichtung erlaubt die Aufarbeitung der Stammzellen in einem standardisierten Verfahren, wobei das Risiko des Auftretens von Fehlern und bakteriellen Kontaminationen verringert wird. Das dem Blut entnommene Zellentransplantat wird in einem Aufnahmebehältnis (1) gesammelt. Aus einem oder mehreren Beuteln werden dem Zellentransplantat eine oder mehrere Zusatzlösungen zugemischt. Die Mischung aus Transplantat und Zusatzlösung wird anschließend in einen oder mehrere Lagerbeutel (13, 14) überführt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vorbereitung von
Zellen, insbesondere Stammzellen für die Kryokonservierung und
die Verwendung derselben.
Das Tiefgefrieren von lebender Zellsubstanz wird im allgemeinen
als Kryokonservierung bezeichnet. Die Kryokonservierung
beispielsweise von Blutbestandteilen ist allgemein bekannt.
Für spezielle Therapieverfahren in der Medizin werden periphere
Blutstammzellen benötigt, die dem Blut von Patienten oder
gesunden Spendern mit Hilfe eines Zellseparators entnommen
werden. Nach der Entnahme müssen die Stammzellen im Labor für die
Kryokonservierung vorbereitet werden.
Als räumliche Voraussetzung für die Kryokonservierung sind z. B.
eine sterile Werkbank innerhalb eines Reinraums erforderlich. Zur
Vorbereitung der Zellen für die Kryokonservierung ist es
erforderlich, das Volumen des Transplantats zu ermitteln und eine
vorher aus mehreren Lösungen hergestellte Gefrierschutzlösung
zuzumischen, sowie entsprechende Proben des Transplantats für die
Laboruntersuchungen zu entnehmen. Hierzu muss das Transplantat
von Hand mittels Spritzen und Schlauchleitungen mehrfach
umgefüllt werden. Die Vorbereitung der Zellen für die
Kryokonservierung wird meist durch entsprechend ausgebildete
medizinisch-technische Assistenten durchgeführt.
Die Stammzellentransplantation ist zur Zeit ein gängiges
Verfahren in der Therapie bestimmter bösartiger Erkrankungen. Sie
wird an größeren hämatoonkologischen Zentren inzwischen als
Routineverfahren durchgeführt.
Die Bereitstellung von Reinräumen in den Transplantationszentren
setzt hohe Investitionen voraus, zusätzlich zu der sehr
aufwendigen Unterhaltung. Da die Vorbereitung der Stammzellen
nicht standardisiert ist, besteht das Risiko des Auftretens von
Fehlern beim Mischen der Flüssigkeiten oder bakterieller
Kontaminationen. Diese können für die Patienten erhebliche
Konsequenzen haben. Ferner ist die Vorbereitung der Stammzellen
für die Kryokonservierung relativ Zeit- und kostenintensiv.
In einem Artikel von M. Körbling, T. M. Fliedner, E. Rüber und H.
Pflieger, Transfusion May-June 1980, Volume 20, No. 3, S. 293 ff
wird eine Anordnung beschrieben, die einen Stammzellenbeutel,
einen Beutel zur Aufnahme eines Kryoprotektivums (DMSO) und einen
Lagerbeutel umfasst. Die Beutel sind über Schlauchleitungen
miteinander verbunden, so dass die Gefrierschutzlösung in den
Stammzellenbeutel und die Mischung aus Stammzellenkonzentrat und
Gefrierschutzlösung in den Lagerbeutel überführt werden können.
Das Mischen und Abfüllen des Transplantats muss von Hand
durchgeführt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu
schaffen, durch die das Kontaminationsrisiko bei der Vorbereitung
von Zellen für die Kryokonservierung verringert ist. Ferner ist
es Aufgabe der Erfindung, die Prozesssicherheit zu erhöhen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den im
Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Vorbereitung von Zellen,
insbesondere Stammzellen für die Kryokonservierung, weist ein
Aufnahmebehältnis zur Aufnahme von Zelltransplantat, insbesondere
Stammzelltransplantat, auf. Das Aufnahmebehältnis kann
unmittelbar mit einem Zellseparator oder einer anderen geeigneten
Vorrichtung verbunden werden.
Ferner weist die erfindungsgemäße Vorrichtung Mittel zur
Bereitstellung mindestens einer mit dem Zelltransplantat zu
mischenden Zusatzlösung auf. Hierbei kann es sich um eine bei der
Kryokonservierung allgemein gebräuchliche Gefrierschutzlösung
und/oder eine Waschlösung handeln. Ferner ist mindestens ein
Lagerbehältnis zur Aufnahme der zu konservierenden Mischung von
Zelltransplantat und Zusatzlösung vorgesehen. Die in das
Lagerbehältnis abgefüllte Mischung wird sodann zur Konservierung
tiefgefroren, vorzugsweise schockgefroren. Vorzugsweise sind
mindestens zwei Lagerbehältnisse vorgesehen. Durch das Vorsehen
mehrerer Lagerbehältnisse ist sichergestellt, dass bei
Beschädigung oder Kontaminierung eines Lagerbehältnisses dennoch
eine ausreichende Anzahl an Zelltransplantat, insbesondere
Stammzelltransplantat, vorhanden ist.
Ferner weist die erfindungsgemäße Vorrichtung Fluidelemente zur
Flüssigkeitsverbindung zwischen dem Aufnahmebehältnis, den
Mitteln zur Bereitstellung von Zusatzflüssigkeit und dem
Lagerbehältnis auf. Hierdurch ist ein in sich geschlossenes
steriles an einen Zellseparator oder dgl. anschließbares System
ausgebildet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung stellt somit ein einfach zu
handhabendes System dar, mit dem Zellen, insbesondere
Stammzellen, in einem standardisierten Verfahren für die
Kryokonservierung zusammen mit einem Zellseparator vorbereitet
werden können. Die Vorbereitung der Zellen kann je nach
Ausbaustufe der Vorrichtung grundsätzlich mit nur wenigen
manuellen Eingriffen oder auch vollautomatisch erfolgen.
In dem Aufnahmebehältnis wird das dem Blut von Patienten oder
gesunden Spendern mit Hilfe eines Zellseparators entnommene
Zellentransplantat gesammelt. Das Zellenkonzentrat wird
vorzugsweise aus dem Zellseparator direkt in das
Aufnahmebehältnis überführt. Der Anschluss des Zellseparators
erfolgt mit einer Anschlussleitung, die in das Aufnahmebehältnis
führt.
Da die Vorrichtung den Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte
vorgibt, ist das Verfahren zur Aufbereitung der Stammzellen
standardisiert. Das Risiko des Auftretens von Fehlern wird somit
minimiert. Auch können die einzelnen Verfahrensschritte für die
Kryokonservierung in relativ kurzer Zeit und ohne Transport des
Transplantats durchgeführt werden.
Als in sich geschlossenes System ist die Kontaminationsgefahr
erheblich verringert bzw. vollständig ausgeschlossen. Ferner
macht die Vorrichtung die Bereitstellung von Reinraumbedingungen
überflüssig, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden können.
Die Vorrichtung kann prinzipiell auch mehrere Aufnahmebehältnisse
umfassen, die miteinander verbunden sind. Dadurch ist ein
Abzentrifugieren der für die Transplantation vorgesehenen Zellen
und eine Verringerung des Volumens möglich.
Vorzugsweise ist ein erstes Fluidelement mit dem
Aufnahmebehältnis und den Mitteln zur Bereitstellung der
Zusatzflüssigkeit verbunden. Ein zweites Fluidelement ist mit dem
ersten Fluidelement in Form einer Abzweigung und mit dem
Lagerbehältnis verbunden. Es ist somit möglich, durch das erste
Fluidelement dem Aufnahmebehältnis Zusatzlösung zuzuführen. Für
das zweite Fluidelement ist es in Verbindung mit dem Teilstück
des ersten Fluidelements, das zwischen dem Aufnahmebehältnis und
der Abzweigung angeordnet ist, möglich, Flüssigkeit aus dem
Aufnahmebehältnis dem Lagerbehältnis zuzuführen. Dies hat den
Vorteil, dass ein Teil des ersten Fluidelements für
unterschiedlichen Fluidtransport genutzt wird. Dies verringert
die Kosten der Vorrichtung.
Vorzugsweise ist an der Abzweigung eine Einrichtung zur
Festlegung der Fluidverbindung vorgesehen. Diese Einrichtung ist,
wie vorstehend beschrieben, steuerbar, so dass die
Fluidverbindung automatisch oder durch einen entsprechenden
Steuerbefehl festgelegt werden kann.
Vorzugsweise weist die Einrichtung zur Festlegung der
Fluidverbindung eine erste Schlauchklemme, die zwischen den
Mitteln zur Bereitstellung der Zusatzlösung und der Abzweigung
angeordnet ist, und eine zweite Schlauchklemme, die zwischen der
Abzweigung und dem Lagerbehältnis angeordnet ist, auf. Bei
geschlossener zweiter Schlauchklemme und geöffneter erster
Schlauchklemme besteht somit eine Fluidverbindung zwischen den
Mitteln zur Bereitstellung der Zusatzlösung und dem
Aufnahmebehältnis. Wenn die erste Schlauchklemme geschlossen und
die zweite Schlauchklemme geöffnet ist, besteht eine
Fluidverbindung zwischen dem Aufnahmebehältnis und dem
Lagerbehältnis.
Zur weiteren Automatisierung sind die Schlauchklemmen
vorzugsweise nicht manuell, sondern elektromagnetisch oder
pneumatisch betätigbar. Die Schlauchklemmen können über eine
entsprechende Steuereinrichtung betätigt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist zwischen dem
Zellbehältnis und der Abzweigung ein mit dem ersten Fluidelement
verbundenes Fördermittel angeordnet. Die Anordnung des
Fördermittels an dieser Stelle hat den Vorteil, dass in
Zusammenwirkung mit der Einrichtung zur Festlegung der
Fluidverbindung zur Fluidförderung im ersten und zweiten
Fluidelement nur eine einzige Pumpe erforderlich ist. Bei dieser
Ausführungsform ist die Überführung von Zusatzlösung in das
Aufnahmebehältnis einerseits und nach der Mischung die
Überführung von Zusatzlösung und Transplantat in das
Lagerbehältnis andererseits mit nur einem Fördermittel, wie einer
vorzugsweise volumetrischen Pumpe möglich, die in dem
Leitungsabschnitt der ersten Schlauchleitung zwischen dem
Aufnahmebehältnis und der Abzweigung des zweiten Fluidelements
angeordnet ist. Zum Fördern der Zusatzlösung bzw. der Mischung
wird die Förderrichtung der Pumpe jeweils umgekehrt. Dabei
gewährleisten vorzugsweise Schlauchklemmen an der ersten oder
zweiten Schlauchleitung, dass die Flüssigkeiten in die richtigen
Richtungen fließen. Anstelle von Schlauchklemmen können auch
Mehrwegventile oder dgl. vorgesehen sein.
Der Einsatz einer volumetrischen Pumpe zum Fördern der
Flüssigkeiten hat den Vorteil, dass sich das Volumen der
Zusatzlösung auf einfache Weise aus der Anzahl der Umdrehungen
der Pumpe bestimmen bzw. mit der Anzahl der Umdrehungen vorgeben
lässt. Auch das Volumen der in das Lagerbehältnis abzufüllenden
Mischung aus Transplantat und Zusatzlösung kann mit der
volumetrischen Pumpe auf einfache Weise bestimmt bzw. vorgegeben
werden.
Das Volumen des Transplantats wird von dem Zellseparator
vorgegeben. Dieses kann in die Vorrichtung manuell eingegeben
oder direkt aus dem Zellseparator ausgelesen werden. Die
Bestimmung der Zellenzahl erfolgt vorzugsweise mittels einer
Probe. Hierzu ist vorzugsweise ein mit dem Aufnahmebehältnis
verbundenes Testbehältnis vorgesehen, in dem eine für die Probe
ausreichende Menge an Stammzellenkonzentrat gesammelt wird. Das
Testbehältnis ist vorzugsweise ein mit dem Aufnahmebehältnis
verbundener Folienbeutel, der zur Entnahme der Probe abgeschweißt
wird.
Die Zusatzlösung wird vorzugsweise in mehreren Behältnissen
bereitgestellt, die jeweils eine Flüssigkeit aufnehmen, aus denen
die Zusatzlösung gemischt wird. Die Zusatzlösung kann
beispielsweise eine aus DMSO und HES und autologem Plasma
gemischte Gefrierschutzlösung oder eine aus NaCl, RPMI, HA und
ACD gemischte Waschlösung sein. Das autologe Plasma zur Mischung
der Gefrierschutzlösung kann mit dem Zellseparator gewonnen und
der Vorrichtung wie das Zellentransplantat kontinuierlich oder in
Intervallen zugeführt werden.
Die Behältnisse zur Aufnahme von DMSO, HES und/oder NaCl, RPMI,
HA sowie ACD sind vorteilhafterweise mit den jeweiligen
Flüssigkeiten gefüllte Folienbeutel, die zur Bemessung der
Flüssigkeitsmengen Volumenangaben enthalten können. Anstelle von
Folienbeuteln sind auch großvolumige Spritzen oder
Glasbehältnisse denkbar, die manuell bedient oder in die
bekannten Perfusoren eingelegt werden. Auch das Aufnahme- und
Lagerbehältnis sind vorzugsweise Folienbeutel, die mit
Schlauchleitungen als Fluidelemente miteinander verbunden sind.
Damit können alle mit dem Transplantat in Verbindung kommenden
Teile der Vorrichtung als ein nur zur einmaligen Verwendung
bestimmtes Disposable bereitgestellt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist eine
Steuereinrichtung vorgesehen, die das Volumen an Zusatzlösung
vorgibt. Das Mischungsverhältnis von Zellentransplantat und
Zusatzlösung ist von der Zellenzahl und dem Volumen des
Transplantats abhängig. Die Steuereinrichtung weist vorzugsweise
eine Speichereinheit zum Speichern von Transplantatvolumen und
Zellenzahl sowie eine Recheneinheit auf, die aus diesen beiden
Größen, die zum Mischen mit dem Transplantat erforderliche Menge
an Zusatzlösung bestimmt.
Nach dem Abfüllen des Transplantats mit der Zusatzlösung muss das
Behältnis sorgfältig entlüftet werden, damit beim Auftauen
plötzliche Volumenschwankungen das Behältnis nicht zum Platzen
bringen. Daher weist das Lagerbehältnis vorzugsweise eine mit
einem hydrophoben Bakterienfilter/Virenfilter verschlossene
Entlüftungsöffnung auf. Wenn das Lagerbehältnis mit dem
Bakterienfilter nach oben zeigend in einen Plasmaextraktor
eingesetzt wird, lässt sich die Entlüftung problemlos
durchführen.
Vorzugsweise ist zwischen der Entlüftungsöffnung und dem
Lagerbehältnis ein mit Markierungen versehener Schlauch
angeordnet. Die Markierungen dienen zum Abtrennen bestimmter
Probenvolumina. Beispielsweise kann der Schlauch an den
Markierungen verschweißt werden. Hierdurch ist eine automatische
Probenentnahme möglich, durch die die Sterilität des Systems
nicht beeinflusst wird.
Da es sich bei der Mischung von Gefrierschutzlösung und
Transplantat um eine exotherme Reaktion handelt, deren
Wärmeentwicklung das Transplantat schädigen könnte, sind
vorzugsweise Mittel zur Kühlung des Aufnahmebehältnisses
vorgesehen. Zusätzlich können auch Mittel zum Kühlen der in das
Aufnahmebehältnis zu überführenden Zusatzlösung vorgesehen sein,
da auch die Mischung von z. B. DMSO und HES eine exotherme
Reaktion darstellt. Die Kühlmittel für das Aufnahmebehältnis
umfassen vorzugsweise eine das Behältnis in Bewegung versetzende
Schwenkeinrichtung, um die Flüssigkeit gleichmäßig zu kühlen,
wodurch gleichzeitig eine Durchmischung stattfindet.
Im folgenden werden zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte schematische Darstellung eines ersten
Ausführungsbeispiels der Vorrichtung zur Vorbereitung
von Stammzellen für die Kryokonservierung,
Fig. 2 das Kühlmittel für das Aufnahmebehältnis der Vorrichtung
von Fig. 1 in vereinfachter schematischer Darstellung,
und
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der Vorrichtung.
Die Vorrichtung zur Aufarbeitung peripherer Blutstammzellen für
die Kryokonservierung umfasst verschiedene Komponenenten zur
Steuerung des Verfahrensablaufs und ein als Disposable
ausgebildetes Schlauchleitungsset mit Folienbeuteln.
Das Schlauchleitungsset weist einen Folienbeutel 1 zur Aufnahme
des Zellentransplantats auf. Das Aufnahmebehältnis 1 weist eine
erste Öffnung 1a auf, an dem eine Schlauchleitung 2 angeschlossen
ist, die mit dem Auslass 3a des Zellseparators 3 für das
Stammzellenkonzentrat verbunden ist. Ein zweites Anschlussstück
1b des Aufnahmebehältnisses 1 ist über eine Schlauchleitung 4c
mit einem kleineren Testbeutel 4 verbunden, der einen mit einer
durchstechbaren Membran 4a verschlossenen Schlauchansatz 4b für
die Probenentnahme aufweist. Ein drittes Anschlussstück 1c des
Beutels 1 ist über eine Schlauchleitung 5 mit dem Anschlussstück
6c eines Folienbeutels 6 verbunden, der als Gefrierschutzlösung
z. B. mit DMSO und/oder einem anderen Kryoprotekivum HES befüllt
ist. DMSO ist in der Lage, in Zellen einzudringen und senkt die
Temperatur ab, bei der es zu einer Eisbildung kommt. HES gehört
zu den makromolekularen Kryoprotectiven.
Ein Folienbeutel 7 für autologes Plasma weist ein Anschlussstück
7a auf, das über eine Schlauchleitung 8 mit der Schlauchleitung 5
verbunden ist. Der Plasmabeutel 7 wird über eine Schlauchleitung
9 befüllt, die zu dem Auslass 3b des Zellseparators 3 für das
Plasma führt. Die Anschlussstücke 6c, 7a der beiden Beutel 6, 7
sind mit allgemein bekannten Abbrechteilen verschlossen. Zum
Fördern des Plasmas ist eine volumetrische Rollenpumpe 10 an der
Schlauchleitung 8 vorgesehen. Die beiden Beutel 6, 7 und die
Pumpe 10 bilden die Mittel 11 zur Bereitstellung einer aus dem
DMSO und HES sowie autologen Plasmas zu mischenden Zusatzlösung.
Von der Schlauchleitung 5 zweigt eine Schlauchleitung 12 ab, die
zu einem Dreiwege-Ventil 12c führt, von dem zwei Leitungszweige
12a, 12b abgehen, die mit jeweils einem Lagerbehältnis 13, 14
verbunden sind. Jedes Lagerbehältnis 13, 14 ist ein mit den
Schlauchleitungszweigen 12a, 12b verschweißter Folienbeutel, der
eine Entlüftungsöffnung 13a, 14a aufweist. An der
Entlüftungsöffnung jedes Lagerbeutels ist ein
Schlauchleitungsstück 13b, 14b angeschlossen, das mit einem
hydrophoben Bakterienfilter 11c, 14c verschlossen ist, der für
Luft durchlässig, aber für Flüssigkeiten undurchlässig ist. Damit
Kontaminationen ausgeschlossen sind, muss der Filter eine hohe
Dichtigkeit gegenüber Bakterien und Viren haben. Das
Schlauchleitungsstück 13b, 14b enthält Markierungen, die die
Gewinnung von Referenzproben bestimmter Volumina durch
Abschweißen gewährleisten.
Zum Fördern von Zusatzlösung in das Aufnahmebehältnis 1
einerseits und der Mischung aus Zusatzlösung und
Stammzellenkonzentrat andererseits in einen der beiden
Lagerbeutel 13, 14 ist eine volumetrische Rollenpumpe 15
vorgesehen. An dem Leitungsabschnitt zwischen den Mitteln 11 zur
Bereitstellung der Zusatzlösung und der Abzweigung der
Schlauchleitung 12 ist eine erste Schlauchklemme 16 und an der zu
den Lagerbeuteln 13, 14 führenden Schlauchleitung 12 eine zweite
Schlauchklemme 17 vorgesehen. Die beiden Schlauchklemmen 16, 17
bilden zusammen mit der Abzweigung eine Einrichtung 160 zur
Festlegung der Fluidverbindung. Ferner weist die Vorrichtung eine
erste Kühleinrichtung 18 zum Kühlen der in dem Aufnahmebehältnis
1 befindlichen Suspension und eine zweite Kühleinrichtung 20 zum
Kühlen der in das Aufnahmebehältnis 1 zu überführenden
Zusatzlösung auf.
Sämtliche Schlauchleitungen sind mit den Folienbeuteln fest
verbunden, vorzugsweise verschweißt, so dass die Vorrichtung ein
steriles in sich geschlossenes Schlauchset bildet. Ferner ist die
Schlauchleitung 2, die den Zellseparator mit dem
Aufnahmebehältnis verbindet, mit dem Aufnahmebehältnis 1 fest
verbunden.
Erfindungsgemäß handelt es sich hierbei um ein in sich
geschlossenes steriles System aus Fluidverbindungen und
Aufnahmebehältnissen. Alternativ ist es auch möglich, das
geschlossene sterile System aus Fluidverbindungen und
Aufbewahrungsbehältern vor Ort herzustellen, indem die
Fluidelemente und/oder Behältnisse unter sterilen Bedingungen
miteinander verbunden werden.
Fig. 2 zeigt eine vereinfachte schematische Darstellung der
ersten Kühleinrichtung 18 für das Aufnahmebehältnis 1 in der
Seitenansicht. Die Kühleinrichtung 18 weist eine
Schwenkeinrichtung 19 mit einer pendelnd gelagerten Metallplatte
19a auf, die von einem nicht dargestellten Antrieb kontinuierlich
geschwenkt wird. In der Platte 19a befinden sich nicht
dargestellte Kühlmittelschleifen, die von Kühlmittel durchströmt
werden. Das Aufnahmebehältnis 1 liegt flach auf der Kühlplatte
auf und wird zur gleichmäßigen Kühlung der Flüssigkeit
kontinuierlich bewegt. Hierdurch wird die Erwärmung von
Zusatzlösung und Zelltransplantat, die durch die exotherme
Reaktion hervorgerufen wird, verringert, so dass ein Beschädigen
der Zellen vermieden wird. Die Bewegung des Aufnahmebehältnisses
dient gleichzeitig der besseren Durchmischung von
Zellentransplantat und Zusatzlösung. Neben der Schwenkbewegung
kann daher auch eine Schüttel- oder Rotationsbewegung vorteilhaft
sein.
Sämtliche Ventile 12c, 16, 17 der Vorrichtung sind
elektromagnetisch betätigbar. Die Steuerung der Vorrichtung
übernimmt eine Steuereinrichtung 21, die eine Recheneinheit 21a
und eine Speichereinheit 21b sowie eine Eingabeeinheit 21c
umfasst. Von der Steuereinrichtung 21 führen Steuerleitungen 13a,
16a, 17a zu den Ventilen 12c, 16, 17 und Steuerleitungen 10a, 15a
zu den Pumpen 10, 15. Eine Datenleitung 22 verbindet den
Datenausgang des Zellseparators 3 mit der Steuereinrichtung 21.
Die Vorrichtung zur Aufarbeitung von Stammzellen arbeitet wir
folgt:
Der Zellseparator 3 wird mit dem Apheresensystem bestückt, das mit den Schlauchleitungen 2 und 9 verbunden ist. Die Steuerleitung 22 ist an dem Zellseparator 3 angeschlossen. Anschließend wird der Zellseparator 3 in Betrieb gesetzt. Das Aufnahmebehältnis 1 füllt sich nun mit Transplantat, dessen Volumen von dem Zellseparator 3 bestimmt wird. Die Steuereinrichtung liest diesen Wert, der in der Speichereinheit 21b gespeichert wird.
Der Zellseparator 3 wird mit dem Apheresensystem bestückt, das mit den Schlauchleitungen 2 und 9 verbunden ist. Die Steuerleitung 22 ist an dem Zellseparator 3 angeschlossen. Anschließend wird der Zellseparator 3 in Betrieb gesetzt. Das Aufnahmebehältnis 1 füllt sich nun mit Transplantat, dessen Volumen von dem Zellseparator 3 bestimmt wird. Die Steuereinrichtung liest diesen Wert, der in der Speichereinheit 21b gespeichert wird.
Nach Beendigung der Stammzellenapherese und nach Durchmischung
des Transplantats wird der Testbeutel 4 manuell gefüllt, um ein
kleines Volumen mit repräsentativer Zellenzahl abzutrennen.
Anschließend wird der Testbeutel 4 abgeschweißt, indem die
Schlauchleitung 4c gleichzeitig durchtrennt und verschweißt wird.
Entsprechende Werkzeuge hierfür gehören zum Stand der Technik.
Alternativ kann die Leitung aber auch mit einer Schlauchklemme
abgeklemmt werden. Dem Testbeutel 4 wird nun eine Probe zur
Bestimmung der Anzahl der Zellen und der Anzahl der Stammzellen
in dem Transplantat entnommen. Die Anzahl der Zellen und der
Stammzellen wird in die Eingabeeinheit 21c der Steuereinrichtung
21 eingegeben und ebenfalls in der Speichereinheit 21b
gespeichert. Aus dem Transplantatvolumen und der Anzahl der
Zellen berechnet die Recheneinheit 21a der Steuereinrichtung 21
dann das Mischungsverhältnis von Zusatzlösung und
Zellentransplantat.
Daraufhin werden die Abbrechteile der Anschlussstücke 6a, 7a der
Beutel 6, 7 abgebrochen. Die Steuereinrichtung 21 setzt nun die
volumetrische Rollenpumpe 15 in Gang, die Zusatzlösung wird aus
den Beuteln 6, 7 über die Schlauchleitung 5 in das
Aufnahmebehältnis 1 befördert. Die Zusatzlösung ist eine Mischung
aus DMSO und HES sowie autologem Plasma. Es kann aber auch eine
Gefrierschutzlösung ohne die Zugabe autologen Plasmas zugeführt
werden, so dass der Plasmabeutel 7 entfallen kann. Zum Fördern
des Plasmas setzt die Steuereinrichtung 21 gleichzeitig die
Rollenpumpe 10 in Gang. Die Umdrehungen der Pumpen stellt die
Steuereinrichtung in Abhängigkeit von dem berechneten
Mischungsverhältnis ein. Die Zugabe der Zusatzlösung erfolgt
zeitgesteuert mit einer Rate von vorzugsweise 10 ml/Min, da die
Gefrierschutzlösung osmotisch aktiv ist und eine zu schnelle
Infusion daher eine Zellschädigung zur Folge haben könnte.
Während beide Pumpen 10, 15 in Betrieb sind, ist die erste
Schlauchklemme 16 geöffnet und die zweite Schlauchklemme 17
geschlossen. Da bei dem Mischvorgang von DMSO und HES sowie
autologen Plasmas Wärme entsteht, wird die zufließende
Zusatzlösung mit der zweiten Kühleinrichtung 20 gekühlt. Die
Mischung aus Transplantat und Zusatzlösung wird mit der ersten
Kühleinrichtung 18 fortlaufend gekühlt, wobei gleichzeitig eine
Durchmischung mittels der Schwenkeinrichtung 19 (Fig. 2)
stattfindet.
Anschließend hält die Steuereinrichtung 21 die Pumpen 10 und 15
an und kehrt die Förderrichtung der Pumpe 15 um, wobei die erste
Schlauchklemme 16 geschlossen und die zweite Schlauchklemme 17
geöffnet wird. Die zu konservierende Mischung strömt nun über die
Schlauchleitung 12 in den ersten Lagerbeutel 13. Nachdem der
Beutel 13 gefüllt ist, schaltet die Steuereinrichtung 21 das
Dreiwege-Ventil um, so dass der zweite Beutel 14 befüllt wird. Es
können noch weitere Beutel vorgesehen sein, die nacheinander
befüllt werden. Danach schaltet die Steuereinrichtung sämtliche
Aggregate ab.
Die Lagerbeutel werden nacheinander abgeschweißt, indem die
Leitungsabschnitte 12a, 12b durchtrennt und verschweißt werden.
Zur Entlüftung werden die Beutel in einen Plasmaextraktor so
eingelegt, dass die Bakterienfilter nach oben zeigen. Für die
mikrobiologische Diagnostik und die Transplantatanalyse können
durch Abtrennen und Verschweißen der Schlauchleitungsstücke 13b,
14b der Beutel 13, 14 an dafür vorgesehenen Markierungen mehrere
Proben entnommen werden. Zum Schluss werden die Beutel
tiefgefroren.
Anstelle eines Aufnahmebehältnisses können auch mehrere über
Schlauchleitungen miteinander verbundene Aufnahmebehältnisse
vorgesehen sein. Dadurch ist insbesondere bei großvolumigen
Apheresen ein Abzentrifugieren der Zellen und eine Verringerung
des Volumens möglich. Wenn bei der Zentrifugation nicht auch die
anderen Beutel mitzentrifugiert werden, müssen entsprechende
Führungen für die Schlauchleitungen vorgesehen werden, die es
ermöglichen, die anderen Beutel außerhalb der Zentrifuge zu
lagern.
Fig. 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zur
Aufarbeitung von Stammzellen, die sich von der unter Bezugnahme
auf die Fig. 1 und 2 beschriebenen Ausführungsform nur durch
die Mittel 11' zur Bereitstellung von Zusatzlösung unterscheide.
In Fig. 3 ist daher nur der variierende Bereich der Vorrichtung,
d. h., das Mittel 11' dargestellt.
Die Mittel 11' zur Bereitstellung von Zusatzlösung umfassen bei
dieser Ausführungsform vier weitere Folienbeutel 23 bis 26, die
mit NaCl, RPMI-Medium, HA und ACD zur Herstellung einer
Waschlösung gefüllt sind. NaCl als elektrolythaltige Trägerlösung
kann zur Verdünnung der Lösungen oder zum Erreichen bestimmter
Endkonzentrationen von z. B. Proteinlösungen eingesetzt werden.
RPMI ist eine elektrolyt- und kohlenhydrathaltige Lösung mit
balanciertem pH-Wert und Zusatz von Aminosäuren/Proteinen.
Humanalbumin (HA) kann das autologene Plasma ersetzen. Durch die
Zugabe von Natriumzitrat (ACD) oder Heparin wird eine Gerinnung
des Zellentransplantats und die Bildung von Koageln verhindert.
Die Folienbeutel sind über Schlauchleitungen 27 bis 31 mit der zu
dem Aufnahmebehältnis 1 führenden Schlauchleitung 5 verbunden.
Zum Fördern der Reagenzien sind Pumpen 32 bis 35 vorgesehen, die
von der Steuereinrichtung 21 entsprechend angesteuert werden.
Die Steuereinrichtung 21 steuert die Pumpen derart an, dass
zunächst eine Waschlösung hergestellt und als erste Zusatzlösung
in das Aufnahmebehältnis 1 gefördert wird. Anschließend wird als
zweite Zusatzlösung die Gefrierschutzlösung hergestellt und in
den Beutel 1 gefördert. Die Mischung aus Stammzellenkonzentrat,
Gefrierschutz- und Waschlösung wird dann in die einzelnen
Lagerbeutel überführt. Das Mischungsverhältnis der beiden
Zusatzlösungen und des Stammzellenkonzentrats wird wieder von der
Steuereinrichtung berechnet und über die Umdrehungen der
volumetrischen Pumpen eingestellt. Durch Vorgabe der Volumina der
einzelnen Lösungen kann die Steuereinrichtung eine bestimmte
Zellenzahl in jedem Lagerbeutel einstellen und die Konzentrate
auf die Lagerbeutel verteilen.
Claims (25)
1. Vorrichtung zur Vorbereitung von Zellen, insbesondere
Stammzellen für die Kryokonservierung, mit
einem Aufnahmebehältnis (1) zur Aufnahme von Zelltransplantat,
Mitteln (11, 11') zur Bereitstellung mindestens einer mit dem Zelltransplantat zu mischenden Zusatzlösung,
mindestens einem Lagerbehältnis (13, 14) zur Aufnahme der zu konservierenden Mischung von Zelltransplantat und Zusatzlösung und
Fluidelementen (5, 12, 12a, 12b) zur Flüssigkeitsverbindung zwischen dem Aufnahmebehältnis (1), den Mitteln (11, 11') zur Bereitstellung von Zusatzlösung und dem Lagerbehältnis (13, 14), so dass ein in sich geschlossenes steriles, an einen Zellseparator anschließbares System ausgebildet ist.
einem Aufnahmebehältnis (1) zur Aufnahme von Zelltransplantat,
Mitteln (11, 11') zur Bereitstellung mindestens einer mit dem Zelltransplantat zu mischenden Zusatzlösung,
mindestens einem Lagerbehältnis (13, 14) zur Aufnahme der zu konservierenden Mischung von Zelltransplantat und Zusatzlösung und
Fluidelementen (5, 12, 12a, 12b) zur Flüssigkeitsverbindung zwischen dem Aufnahmebehältnis (1), den Mitteln (11, 11') zur Bereitstellung von Zusatzlösung und dem Lagerbehältnis (13, 14), so dass ein in sich geschlossenes steriles, an einen Zellseparator anschließbares System ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein
erstes Fluidelement (5) mit dem Aufnahmebehältnis (1) und den
Mitteln (11, 11') zur Bereitstellung von Zusatzlösung verbunden
ist und ein zweites Fluidelement (12) mit dem ersten
Fluidelement (5) in Form einer Abzweigung und mit dem
Lagerbehältnis (13, 14) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an
der Abzweigung eine Einrichtung (160) zur Festlegung der
Fluidverbindung vorgesehen ist, die derart steuerbar ist, dass
entweder eine Fluidverbindung zwischen den Mitteln (11, 11')
zur Bereitstellung von Zusatzlösung und dem Zellbehältnis (1)
oder eine Fluidverbindung zwischen dem Zellbehältnis (1) und
dem Lagerbehälter (13, 14) besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einrichtung (160) zur Festlegung der Fluidverbindung eine
erste Schlauchklemme (16), die zwischen den Mitteln (11, 11')
zur Bereitstellung der Zusatzlösung und der Abzweigung
angeordnet ist, und eine zweite Schlauchklemme (17), die
zwischen der Abzweigung und dem Lagerbehältnis (13, 14)
angeordnet ist, aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schlauchklemmen elektromagnetisch oder pneumatisch betätigbare
Schlauchklemmen (16, 17) sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen dem Zellbehältnis (1) und der
Abzweigung eine mit dem ersten Fluidelement (5) verbundenes
Fördermittel (15) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Förderrichtung des Fördermittels (15) umkehrbar ist, so dass
von dem Fördermittel (15) sowohl Flüssigkeit in das
Zellbehältnis (1) als auch aus dem Zellbehältnis (1) förderbar
ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
dass das Fördermittel (15) eine volumetrische Pumpe ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens zwei Lagerbehältnisse (13, 14)
vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fluidelemente als Schlauchleitungen
(5, 12) und/oder die Behältnisse als mit den Fluidelementen
(5, 12) verbundene Folienbeutel (6, 7, 13, 14) ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel (11, 11') zur Bereitstellung
der Zusatzlösung mehrere Behältnisse (6, 7, 23-26) jeweils zur
Aufnahme einer Flüssigkeit umfassen, aus denen die
Zusatzlösung gemischt wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Behältnisse mit den jeweiligen Flüssigkeiten gefüllte
Folienbeutel (6, 7, 23-26) und/oder Glasbehältnisse sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass den Behältnissen (6, 7, 23-26) je eine Pumpe (10, 27-30)
zugeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, dass mit dem Zellbehältnis (1) ein
Testbehältnis (4) zur Aufnahme von Zelltransplantat verbunden
ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch
gekennzeichnet, dass eine das Fördermittel (15) steuernde
Steuereinrichtung (21) vorgesehen ist, die derart ausgebildet
ist, dass ein vorgegebenes Volumen an Zusatzlösung in das
Zellbehältnis (1) überführbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (21) eine Speichereinheit (21b) zum
Speichern des Volumens und der Zellenzahl des
Zelltransplantats und eine Steuereinrichtung (21b) aufweist,
die derart ausgebildet ist, dass aus dem Transplantatvolumen
und der Zellenzahl die zum Mischen mit dem Zelltransplantat
erforderliche Menge an Zusatzlösung bestimmbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuereinrichtung (21) mit der Einrichtung (160) zur
Festlegung der Fluidverbindung verbunden ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (21) in einem ersten Takt nach dem Öffnen
der ersten und Schließen der zweiten Schlauchklemme (16, 17)
das Fördermittel (15) zum Fördern von Zusatzlösung in das
Zellbehältnis (1) und in einem zweiten Takt nach Schließen der
ersten und Öffnen der zweiten Schlauchklemme sowie Umkehren
der Förderrichtung des Fördermittels (15) zum Fördern der
Mischung aus Zellkonzentrat und Zusatzlösung in das
Lagerbehältnis (13, 14) ansteuert.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das
Lagerbehältnis (13, 14) eine mit einem kleinstporigen Filter
(13c, 14c) zur Verhinderung von bakterieller/viraler
Kontamination, vorzugsweise einem hydrophoben Bakterienfilter
(13c, 14c) verschlossene Entlüftungsöffnung (13a, 14a) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen der Entlüftungsöffnung (13a, 14a) und dem
Lagerbehältnis (13, 14) ein mit Markierungen versehener
Schlauch zum Abtrennen von Proben vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass
Mittel zur Kühlung des Zellenbehältnisses (1) vorgesehen sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das
Kühlmittel (18) für das Zellenbehältnis (1) eine das
Zellenbehältnis (1) in Bewegung versetzende
Bewegungseinrichtung (19) aufweist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch
gekennzeichnet, dass Mittel (20) zur Kühlung der in das
Zellbehältnis (1) zu überführenden Zusatzlösung vorgesehen
sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-23, dadurch
gekennzeichnet, dass sterile Verbindungen zwischen
Fluidelementen (5, 12, 12a, 12b) und/oder Behältnissen (1, 13, 14)
vor Ort hergestellt werden.
25. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-24 zur
Vorbereitung von Zellen, insbesondere Stammzellen für die
Kryokonservierung.
Priority Applications (2)
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| DE10117205A DE10117205A1 (de) | 2001-04-06 | 2001-04-06 | Vorrichtung zur Vorbereitung von Zellen für die Kryokonservierung |
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|---|---|---|---|
| DE10117205A DE10117205A1 (de) | 2001-04-06 | 2001-04-06 | Vorrichtung zur Vorbereitung von Zellen für die Kryokonservierung |
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