DE10115585A1 - Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Sendungen - Google Patents
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Abstract
Das Übermitteln von Informationen über vorgesehene Sendungen einschließlich der Empfängerangaben durch den Versandkunden an den Versanddienst mit der Auslösung eines Vorganges zur Gebührenentrichtung, das Generieren einer Frankiernummer für jede angekündigte Sendung nach Akzeptierung des Vorganges zur Gebührenentrichtung durch den Versanddienst, wobei die Frankiernummer nur für einen vereinbarten Zeitraum gültig sein muss und daher auch nur eine begrenzte Stellenanzahl benötigt, das Abspeichern der Frankiernummer mit den Empfängerangaben in einer recherchierbaren Frankierdatenbasis, das Übermitteln der Frankiernummern an den Versandkunden, das Aufbringen dieser Nummern auf die jeweiligen Sendungen durch den Versandkunden, das Lesen der Empfängerangaben und der Frankiernummern der aufgegebenen Sendungen und das Suchen in der Frankierdatenbasis, wobei nach Auffinden eines entsprechenden Eintrages die Weiterverarbeitung der Sendung und das Ungültigmachen des Eintrages erfolgt, stellt ein Verfahren mit ausreichender Sicherheit dar, das nur geringe Anforderungen hinsichtlich des Aufbringens und Lesens der Frankiernummern sowie des Ablaufes bei der Frankierung stellt und damit auch besonders aufwandsarm ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Frankieren und Bear
beiten von Sendungen. Insbesondere für Großkunden von Ver
sanddiensten sind elektronische Verfahren zur Frankierung von
Sendungen bekannt geworden. Dabei erhalten die Sendungen spe
zielle zweidimensionale Wertzeichen-Aufdrucke (zweidimensio
naler Barkode) mit hohen Anforderungen hinsichtlich der Auf
lösung. Dies erfordert hochwertige Druck- und Lesetechnik.
Zum Drucken und Lesen dieser Zeichen wird eine umfangreiche
Software benötigt, da im starken Maße Sicherheitsaspekte zur
Vermeidung von Fehlern und Fälschungen (u. a. unerlaubtes Ko
pieren der Zeichen) implementiert werden müssen.
So können z. B. in den Zeichen neben dem Frankierwert die
Empfängeradresse oder Teile davon, eine digitale Signatur,
eine Wertzeichenlizenznummer, eine fortlaufende Sendungsnum
mer, eine Fehlerkorrektur kodiert enthalten sein. Der Daten-
und Programmtransfer muss dabei sicher unter Verwendung von
Verschlüsselungsverfahren erfolgen (WO 00/19382, US 5801944).
Diese bekannten Verfahren sind sehr aufwändig und erfordern
zusätzlich bei der Verwendung von Fensterumschlägen eine ge
naue Zuordnung des jeweiligen Umschlages mit dem Frankierauf
druck zu dem Inhalt mit der Empfängeradresse.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Frankieren von Sendungen durch die Versandkunden zu
schaffen, das den notwendigen Softwareaufwand und Anforderun
gen an die Druck- und Lesetechnik reduziert.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des An
spruches 1 gelöst.
Das Übermitteln von Informationen über vorgesehene Sendungen
einschließlich der Empfängerangaben durch den Versandkunden
an den Versanddienst mit der Auslösung eines Vorganges zur
Gebührenentrichtung, das Generieren einer Frankiernummer für
jede angekündigte Sendung nach Akzeptierung des Vorganges zur
Gebührentrichtung durch den Versanddienst, wobei die Fran
kiernummer nur für einen vereinbarten Zeitraum gültig sein
muss und daher auch nur eine begrenzte Stellenanzahl benö
tigt, das Abspeichern der Frankiernummer mit den Empfängeran
gaben in einer recherchierbaren Frankierdatenbasis, das Über
mitteln der Frankiernummern an den Versandkunden, das Auf
bringen dieser Nummern auf die jeweiligen Sendungen durch den
Versandkunden, das Lesen der Empfängerangaben und der Fran
kiernummern der aufgegebenen Sendungen und das Suchen in der
Frankierdatenbasis, wobei nach Auffinden eines entsprechenden
Eintrages die Weiterverarbeitung der Sendung und das Ungül
tigmachen des Eintrages erfolgt, stellt ein Verfahren mit
ausreichender Sicherheit dar, das nur geringe Anforderungen
hinsichtlich des Aufbringens und Lesens der Frankiernummern
sowie des Ablaufes bei der Frankierung stellt und damit auch
besonders aufwandsarm ist.
Dabei können folgende Vorteile genannt werden:
- 1. Es können übliche Standard-Drucker eingesetzt werden.
- 2. Das Verfahren ist auch bei Fensterumschlägen einsetzbar.
- 3. Das Verfahren kann problemlos in die vorhandene OCR-/ Videokodiertechnik sowie die bestehenden Automatisierungs lösungen eingebunden werden.
- 4. Auch bei handgeschriebenen Adressen ist das Verfahren ein setzbar.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unter
ansprüchen dargestellt.
Vorteilhaft ist es, nach Ermittlung eines gültigen Eintrages
in der Frankierdatenbasis vom Versanddienst einen maschinen
lesbaren Kode auf die Sendung aufzubringen, der dann die
Grundlage für die automatischen Sortier- und Verteilprozesse
ist. Dieser Kode ist vorteilhaft ein die gültige Empfängerad
resse kennzeichnender Barkode, wobei die gültige Adresse auch
eine Nachsendeadresse, die in einer Nachsendedatenbank für
Nachsendeverfügungen gespeichert ist, sein kann.
In einer weiteren vorteilhaften Ausprägung teilt der Versand
dienst dem Versandkunden mit, ob und wie die übermittelte
Empfängeradresse vor dem Aufbringen auf die Sendung neu for
matiert werden muss, damit der OCR-Leseprozess möglichst feh
lerarm abläuft. Damit kann die Leserate erhöht werden.
Vorteilhaft ist es auch, wenn der Versanddienst den Versand
kunden über eine wegen einer Nachsendeverfügung geänderte,
auf die Sendung aufzubringende Empfängeradresse informiert.
Damit die Frankiernummer auf der Sendung leicht zu finden
ist, kann sie durch eine oder mehrere zusätzliche, leicht zu
identifizierende Zeichen gekennzeichnet werden.
Eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung der Frankiernummer
besteht darin, diese stets an einer definierten Lage auf der
Sendung aufzubringen.
Zur Kennzeichnung dieser Frankierungsart ist es auch vorteil
haft an der für Briefmarken vorgesehenen Stelle ein weiteres
Zeichen aufzubringen.
Vorteilhaft ist es auch zur Überprüfung, ob der Versandkunde
die Versandgebühr in der richtigen Höhe entrichtet hat, dass
der Versanddienst die die Gebühren beeinflussenden Eigen
schaften der Sendungen ermittelt und anhand einer Gebührenta
belle überprüft, ob der geforderte Betrag entrichtet wurde.
Bei zu gering entrichteten Gebühren erfolgen entsprechende
Nachforderungen an die Versandkunden oder Empfänger.
Die Frankiernummer allein oder zusammen mit der kodierten
gültigen Adresse kann auch zum Identifizieren der jeweiligen
Sendung im Rahmen einer Transportverfolgung und Verteilüber
wachung (Track and Trace) verwendet werden.
Anschließend wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
anhand der Zeichnung näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1-7 schematische Darstellungen des Verfahrensablaufes
in verschiedenen Phasen.
Der Versandkunde kündigt als erstes Sendungen beim Versand
dienst an und übermittelt über eine sichere Datenübertragung
oder auch telefonisch die entsprechenden Empfängerangaben
(Fig. 1).
Danach werden gemäß Fig. 2 vom Versanddienst für jede Sendung
folgende Schritte durchgeführt:
- 1. Überprüfung im Adresswörterbuch, ob die Adresse existiert. Wenn nein, erfolgt eine Mitteilung an den beauftragenden Versandkunden.
- 2. Überprüfung in einer Nachsendedatenbasis, ob der Empfänger einen Nachsendeauftrag ausgelöst hat. Wenn ja, wird die neue Nachsendeadresse als nunmehr gültige Adresse regist riert.
- 3. Überprüfung, ob die vom Versandkunden mitgeteilte Adresse entsprechend der Konvention formatiert wurde, damit ein OCR-Leser einen erfolgreichen Leseprozess durchführen kann. Ist dies nicht der Fall, wird die Adresse gemäß den Anforderungen umformatiert.
- 4. Generieren einer vierstelligen Frankiernummer. Auf der Ba sis vorliegender statistischer Auswertungen über den Sendungsanfall und die Laufzeiten der Sendungen wurde eine vierstellige Frankiernummer festgelegt, die gewährleistet, dass während der Laufzeit der Sendungen keine Doppelverga be einer Frankiernummer für eine bestimmte Adresse er folgt. Vor diese Frankiernummer wird zur besseren Identi fizierung ein spezielles Zeichen - π gesetzt.
- 5. Generieren eines Datensatzes, bestehend aus der gültigen Empfängeradresse und der Frankiernummer und Abspeicherung in einer Frankierdatenbasis.
Entsprechend Fig. 3 teilt der Versanddienst anschließend dem
Versandkunden über eine sichere Datenverbindung, z. B. Inter
netverbindung, E-Mail oder Telefonverbindung zu jeder Sendung
die Frankiernummer und gegebenenfalls die neu formatierte Ad
resse oder Nachsendeadresse mit.
In diesem Beispiel wurde die Empfängeradresse
umformatiert.
Es erfolgt dann auch die Entrichtung der Gebühren durch den
Versandkunden. Dies kann durch unterschiedliche, aber an sich
bekannte Modalitäten erfolgen, z. B. durch eine Überweisung
oder auch über ein Abbuchungsverfahren mit Kreditrahmen.
Zur besseren Erkennung dieses Gebührenverfahrens auf der Sen
dung wird an der für Briefmarken vorgesehenen Stelle durch
den Kunden eine zusätzliche Kennzeichnung "EP" (für Electro
nic Postage) aufgebracht. Unterhalb der reformierten Empfän
geradresse wird die Frankiernummer "π5381" aufgebracht. Dies
kann aufgedruckt, aber auch mit der Hand geschrieben werden.
Werden Fensterumschläge eingesetzt, wird die Frankiernummer
in das Adressgebiet der Einlage geschrieben.
Danach werden die Sendungen beim Versanddienst aufgegeben und
es erfolgt ein Suchen der Aufschriften mittels entsprechender
Lesetechnik (OCR). Dabei wird die elektronische Frankierung
anhand der identifizierten Zeichen EP und/oder π erkannt
(Fig. 4).
Nun wird die Adresse mit dem OCR-Leser und wenn notwendig zu
sätzlich an einem Videokodierplatz gelesen. Aufgrund der
richtig formatierten Adressen ist eine geringere Rückwei
sungsrate zu verzeichnen. Auch die Frankiernummer wird gele
sen (Fig. 5) und es wird dann die Frankierdatenbasis durch
sucht, ob ein Datensatz mit dieser Adresse und Frankiernummer
vorhanden ist. Wenn ja, wird auf die Sendung ein maschinen
lesbarer Barkode aufgebracht, mit dessen Hilfe die Sendung
automatisch verteilt werden kann. Anschließend oder spätes
tens nach Durchlaufen der letzten Bearbeitungsstation des
Versanddienstes wird die Frankiernummer ungültig gemacht
(Fig. 6).
In der Zeit, in der sich eine Sendung mit "elektronischer"
Frankierung im Bereich des Versanddienstes befindet, ist es
möglich, dass weitere Sendungen mit der gleichen Empfängerad
resse oder Sendungen mit der gleichen Frankiernummer im Ver
teilprozess sind.
Erst wenn beide sich auf einer Sendung befinden und nur beim
ersten Finden dieser Kombination in der Frankierdatenbasis
erfolgt die Bestätigung der Gebührenentrichtung.
Um eine missbräuchliche Verwendung dieser Frankiernummer zu
verhindern, wird danach diese Frankiernummer als ungültig
markiert, d. h. wird eine zweite Sendung mit dieser Empfänger
adresse und dieser Frankiernummer identifiziert, so wird sie
zurückgewiesen. Hat die Sendung das Netz des Versanddienstes
verlassen oder nach einer festgelegten Zeitspanne, wird diese
Frankiernummer wieder freigegeben.
Mit der Bestätigung erfolgt auch das Aufbringen des die Emp
fängeradresse kennzeichnenden Barkodes, wodurch die automati
sche Weiterverarbeitung auf der Basis von Barkodelesern mög
lich wird. Dieser Barkode kann die Empfängeradresse direkt
oder auch indirekt (über eine Identifikationsnummer, mit der
in einer Datenbank die Adresse ermittelt wird) kennzeichnen.
Konnten die Adressangaben und die Frankiernummer der gelese
nen Sendung als Datensatz nicht in der Frankierdatenbasis ge
funden werden, so kann optional die Frankiernummer videoko
diert und der Prozess wiederholt werden, oder die Sendung
wird aus dem Sortierprozess ausgesondert (Fig. 7).
Das Lesen kann mindestens teilweise auch durch den Zusteller
erfolgen, der über ein mobiles Gerät einen Zugang zur Fran
kierdatenbasis besitzt und der sozusagen in letzter Instanz
die Gebührenentrichtung bestätigt und die Frankiernummer un
gültig macht.
Folgende zusätzliche Ausgestaltungen bringen weitere
Vorteile:
Um zu überprüfen, ob die Gebühr in voller Höhe entrichtet wurde, werden beim Versanddienst die die Gebühren beeinflus senden Eigenschaften der Sendungen (Abmessungen, Gewicht, Sendungsart) und daraus die Sollgebühren ermittelt und mit in der Frankierdatenbasis zu jeder Sendung zusätzliche eingetra genen, entrichteten Gebühren verglichen. Sind die entrichte ten Gebühren zu gering, werden Nachzahlungsforderungen ausge löst, die dann dem Absender oder gegebenenfalls dem Empfänger zugestellt werden.
Um zu überprüfen, ob die Gebühr in voller Höhe entrichtet wurde, werden beim Versanddienst die die Gebühren beeinflus senden Eigenschaften der Sendungen (Abmessungen, Gewicht, Sendungsart) und daraus die Sollgebühren ermittelt und mit in der Frankierdatenbasis zu jeder Sendung zusätzliche eingetra genen, entrichteten Gebühren verglichen. Sind die entrichte ten Gebühren zu gering, werden Nachzahlungsforderungen ausge löst, die dann dem Absender oder gegebenenfalls dem Empfänger zugestellt werden.
Es ist auch möglich, die Frankiernummer allein oder zusammen
mit dem Barkode zum Überwachen des Transportprozesses (Track
and Trace) einzusetzen.
Claims (12)
1. Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Sendungen,
gekennzeichnet durch folgende Verfah
rensschritte:
- - ein Versandkunde übermittelt an einen Versanddienst In formationen über vorgesehene Sendungen einschließlich der jeweiligen Empfängerangaben und löst einen Vorgang für die Entrichtung der Postgebühren aus,
- - der Versanddienst generiert nach Akzeptierung des Vor ganges zur Gebührenentrichtung eine Frankiernummer für jede angekündigte Sendung und speichert sie mit den mitgeteilten Empfängerangaben in einer recherchierbaren Frankierdatenbasis ab, wobei die Anzahl der Stellen der Frankiernummer so gewählt wird, dass für einen bestimm ten Zeitraum pro Empfänger jede anfallende Sendung eine eigene Frankiernummer erhält,
- - der Versanddienst übermittelt für jede avisierte Sen dung die Frankiernummer an den Versandkunden,
- - der Versandkunde bringt die Frankiernummer als solche erkennbar, unkodiert und durch den Menschen lesbar auf die dazugehörende Sendung auf,
- - die Aufschriften der beim Versanddienst vom Versandkun den aufgegebenen Sendungen werden gelesen; nach Ermit teln und Lesen der Empfängeradresse und einer aufge brachten Frankiernummer wird in der Frankierdatenbasis gesucht, ob ein entsprechender Eintrag vorhanden ist,
- - nach Ermitteln eines entsprechenden gültigen Eintrages in der Frankierdatenbasis erfolgt die Weiterverarbei tung der Sendung und der Eintrag in der Frankierdaten basis wird sofort oder spätestens nach seiner Registrierung in der letzten Verteilstation als ungültig mar kiert; wird kein entsprechender Eintrag in der Fran kierdatenbasis gefunden, erfolgt die Zurückweisung der Sendung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass nach Ermittlung eines entspre
chenden gültigen Eintrages in der Frankierdatenbasis vom
Versanddienst ein die automatische Verteilung ermögli
chender maschinenlesbarer Kode auf die Sendung aufge
bracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass als maschinenlesbarer Kode ein
die gültige Empfängeradresse kennzeichnender Barkode auf
gebracht wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass zur Ermittlung der gültigen
Empfängeradresse vom Versanddienst überprüft wird, ob für
den Empfänger eine Nachsendeverfügung vorliegt und wenn
ja, die Nachsendeadresse als gültige Adresse kodiert
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Versanddienst den Versand
kunden über eine zum sicheren OCR-Lesen notwendige Neu
formatierung der auf die Sendung aufzubringenen Empfän
geradresse informiert.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Versanddienst den Versand
kunden über eine wegen einer Nachsendeverfügung des Emp
fängers geänderte, auf die Sendung aufzubringende Empfän
geradresse informiert.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Frankiernummer auf der
Sendung durch ein oder mehrere zusätzliche, leicht iden
tifizierbare Zeichen gekennzeichnet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Frankiernummer durch eine
definierte Lage auf der Sendung gekennzeichnet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass an der für Briefmarken vorge
sehenen Stelle der Sendung ein zusätzliches Zeichen zur
Kennzeichnung dieser Frankierung mit der Frankiernummer
aufgebracht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass in der Frankierdatenbasis zu
jeder Sendung die Höhe der entrichteten Gebühr eingetra
gen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, dass vom Versanddienst die Gebühren
beeinflussende Eigenschaften der Sendungen ermittelt wer
den und überprüft wird, ob die entrichteten Gebühren den
zu entrichtenden Gebühren entsprechen und bei zu gering
entrichteten Gebühren den Versandkunden oder den Empfän
gern Nachforderungen übermittelt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die kodierte gültige Empfän
geradresse und die Frankiernummer zusammen zum Identifi
zieren der jeweiligen Sendung im Rahmen einer Transport
verfolgung und Verteilüberwachung verwendet wird.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10115585A DE10115585B4 (de) | 2001-03-29 | 2001-03-29 | Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Postsendungen mit einer Datenübermittlung zwischen einer Zentrale und dem Versender |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE10115585A DE10115585B4 (de) | 2001-03-29 | 2001-03-29 | Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Postsendungen mit einer Datenübermittlung zwischen einer Zentrale und dem Versender |
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ID=7679560
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