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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk
versehenen Postsendung. Ferner betrifft die Erfindung ein System
zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk versehenen Postsendung,
welches zur Durchführung des
Verfahrens geeignet ist.
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Hintergrund der Erfindung
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Für die Frankierung
von Postsendungen werden oftmals Postwertmarken verwendet, die bei dem
für den
Transport der Postsendungen vorgesehenen Postunternehmen gekauft
werden und von den Kunden auf zu versendende Postsendungen aufgebracht
werden. Der Verkauf der Postwertmarken kann dabei beispielsweise
in Geschäften
erfolgen. Ein Nachteil des Verkaufs von Postwertmarken besteht darin,
dass diese in Geschäften
vorgehalten werden müssen,
und dass der Verlust eines vorgehaltenen Postwertzeichens, beispielsweise
aufgrund eines Diebstahls, mit einen wirtschaftlichen Nachteil des
Geschäfts
verbunden ist.
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Darstellung der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine möglichst
einfache und sichere Ausgabe von Frankiervermerken insbesondere
in Geschäften zu
ermöglichen.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 und durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 16 gelöst. Ausführungsformen
des Verfahrens und des Systems sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Versenden einer
mit einem Frankiervermerk versehenen Postsendung vorgeschlagen.
Bei dem Verfahren wird wenigstens ein dem Frankiervermerk zugeordnetes
Identifikationsmerkmal erzeugt. Das Identifikationsmerkmal wird aufgrund
eines mittels einer Verkaufseinrichtung durchgeführten Bezahlvorgangs bezüglich eines dem
Frankiervermerk zugeordneten Portowerts als gültiges Identifikationsmerkmal
ausgegeben und/oder gekennzeichnet. Das Identifikationsmerkmal wird
in einem Zentralsystem als gültig
gespeichert. Bei einer Prüfung
der Frankierung der Postsendung wird das Identifikationsmerkmal
auf der Postsendung erfasst, wobei eine gültige Frankierung festgestellt
wird, wenn das Identifikationsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem
gespeicherten Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein System zum Versenden einer
Postsendung bereitgestellt. Das System umfasst ein Zentralsystem,
in dem ein Identifikationsmerkmal speicherbar ist, das einem Frankiervermerk
zugeordnet ist. Weiterhin umfasst das System eine Verkaufseinrichtung,
die dazu ausgestaltet ist, das Identifikationsmerkmal aufgrund eines
mittels der Verkaufseinrichtung durchgeführten Bezahlvorgangs bezüglich eines
dem Frankiervermerk zugeordneten Portowerts als gültiges Identifikationsmerkmal
auszugeben und/oder an das Zentralsystem zu melden, wobei bei einer
Prüfung
der Frankierung der Postsendung das Identifikationsmerkmal auf der
Postsendung erfassbar ist und eine gültige Frankierung feststellbar
ist, wenn das Identifikationsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem
als gültig
gespeicherten Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
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Die
Erfindung beinhaltet die Idee, mittels einer Verkaufseinrichtung,
mit der auch ein Bezahlvorgang bezüglich des Portowerts durchgeführt wird, gültige Frankiervermerke
auszugeben und/oder Frankiervermerke als gültig zu kennzeichnen. Dies ist
mit dem Bezahlvorgang gekoppelt. Hierdurch wird erreicht, dass in
einem Geschäft
keine werthaltigen Postwertzeichen vorgehalten werden müssen, bei deren
Verlust dem Geschäft
ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Ein weiterer Vorteil der
Erfindung besteht darin, dass die Eigenschaften moderner Verkaufseinrichtung,
wie beispielsweise Computerkassen, benutzt werden können, um
in einfacher Weise Frankiervermerke auszugeben und/oder als gültig zu kennzeichnen.
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Die
vorgesehenen Speicherung des Identifikationsmerkmals als gültig kann
bereits vor der Durchführung
des Bezahlvorgangs vorgenommen werden oder aufgrund des Bezahlvorgangs.
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Bei
dem Identifikationsmerkmal kann es sich beispielsweise um einen
dem Frankiervermerk eindeutig zugeordneten Identifikationscode handeln,
der in den Frankiervermerk eingebracht wird. Gleichfalls kann es
beispielsweise vorgesehen sein, dass das Identifikationsmerkmal
eine Kennung der Verkaufseinrichtung umfasst. Diese kann durch einen
Zeitstempel ergänzt
werden.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems ist es vorgesehen,
dass dem Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem der Portowert des
Frankiervermerks zugeordnet ist, wobei bei der Prüfung der
Frankierung der Postsendung der dem Identifikationsmerkmal in dem
Zentralsystem zugeordnete Portowert mit dem für einen Versand der Postsendung
zu entrichtenden Portowert verglichen wird. Dieser kann sich beispielsweise
aufgrund von Sendungsmerkmalen, wie etwa dem Format der Postsendung,
dem Gewicht der Postsendung oder gewünschten Zusatzleistungen, ergeben,
die zur Prüfung
der Frankierung ermittelt werden. Ein Vorteil der Ausführungsform
besteht darin, dass der Portowert in Zuordnung zu dem Identifikationsmerkmal
in dem Zentralsystem gespeichert ist. Hierdurch wird verhindert,
dass durch eine Manipula tion des Frankiervermerks der dem Frankiervermerk
zugeordnete gültige
Portowert verändert
werden kann. Damit wird die Sicherheit der Frankierung erhöht.
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In
einer weiteren Ausgestaltung kann es auch vorgesehen sein, dass
der Portowert nicht in Zuordnung zu den Identifikationsmerkmal in
dem Zentralsystem gespeichert ist, sondern die Angabe des Portowerts
lediglich in dem Frankiervermerk selbst enthalten ist. Um in diesem
Fall die Integrität des
Portowerts sicherzustellen, kann es vorgesehen sein, dass dieser
verschlüsselt
in dem Frankiervermerk eingebracht wird.
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Eine
verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems sieht vor,
dass eine ungültige Frankierung
festgestellt wird, wenn der für
den Versand der Postsendung zu entrichtende Portowert den dem Identifikationsmerkmal
zugeordneten Portowert übersteigt.
In diesem Fall wurde die Postsendung mit einem zu geringen Portowert
frankiert, so dass eine ungültige
Frankierung ermittelt wird.
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Eine
Weiterbildung des Verfahrens und des Systems beinhaltet, dass mittels
der Verkaufseinrichtung aufgrund des durchgeführten Bezahlvorgangs ein gültiger Frankiervermerk
gedruckt wird, der das Identifikationsmerkmal enthält. Vorteilhaft
wird die Verkaufseinrichtung bei dieser Ausgestaltung dazu verwendet,
einen Frankiervermerk mit dem Identifikationsmerkmal zu drucken.
Der Druck kann beispielsweise mit einem üblicherweise an einer Verkaufseinrichtung
vorgesehenen Belegdrucker zum Ausdruck von Quittungen vorgenommen
werden, oder es kann eine separate Druckeinrichtung zum Drucken
von Frankiervermerken vorgesehen werden.
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Des
Weiteren ist eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems dadurch
gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Identifikationsmerkmalen
in der Verkaufseinrichtung gespeichert wird, wobei die Verkaufseinrichtung
die Identifikationsmerkmale jeweils aufgrund der Bezahlung des Portowerts ausgibt.
Vorteil haft werden die Identifikationsmerkmale in dieser Ausgestaltung
bereits vor der Ausgabe bzw. der Erzeugung eines Frankiervermerks
bereitgestellt, so dass im Bedarfsfall bereits ein Identifikationscode
zur Verfügung
steht. Die Identifikationscodes können von einem Postunternehmen
bereitgestellt werden, dem somit bereits Frankiervermerke bekannt
sind, die erst zukünftig
mithilfe der Verkaufseinrichtung erzeugt bzw. gedruckt werden.
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Gleichfalls
kann die Mehrzahl der Identifikationscodes jedoch auch anderweitig,
insbesondere in der Verkaufseinrichtung selbst, erzeugt werden.
Daher sieht eine Ausführungsform
des Verfahrens und des Systems vor, dass das Identifikationsmerkmal
in der Verkaufseinrichtung erzeugt und von der Verkaufseinrichtung
an das Zentralsystem gemeldet wird. Die Meldung kann aufgrund der
Ausgabe eines Frankiervermerks erfolgen oder bereits im Voraus, beispielsweise
nach der Erzeugung des Identifikationsmerkmals. Gleichfalls kann
auch eine bedarfsgesteuerte Erzeugung des Identifikationsmerkmals
vorgesehen werden, bei der das Identifikationsmerkmal aufgrund der
Ausgabe eines Frankiervermerks erzeugt wird.
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Eine
verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems umfasst,
dass das Identifikationsmerkmal zusammen mit einem zugeordneten Portowert
an das Zentralsystem gemeldet wird. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn
die Zuordnung des Portowerts zu dem Identifikationsmerkmal im Bereich
der Verkaufseinrichtung vorgenommen wird. Dies kann sowohl in Bezug
auf Identifikationscodes erfolgen, die von einem Postunternehmen
bereitgestellt werden, als auch in Bezug auf Identifikationscodes,
die in der Verkaufseinrichtung erzeugt werden.
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Eine
weitere verbundene Ausführungsform des
Verfahrens und des Systems ist dadurch gekennzeichnet, dass das
Identifikationsmerkmal und der zugeordnete Portowert aufgrund der
Durchführung des
Bezahlvorgangs an das Zentralsystem gemeldet werden. Dies ist vor
allem dann vorteilhaft, wenn der Portowert bei der Durchführung des
Bezahlvorgangs festgelegt und dem Frankiervermerk zugeordnet wird.
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Darüber hinaus
zeichnet sich eine Weiterbildung des Verfahrens und des Systems
dadurch aus, dass wenigstens einem vorgefertigten Frankiervermerk
ein Aktivierungscode zugeordnet ist, wobei der Aktivierungscode
aufgrund eines Bezahlvorgangs bezüglich des dem Frankiervermerk
zugeordneten Portowerts mittels der Verkaufseinrichtung erfasst und
an das Zentralsystem gemeldet wird, wobei das dem Frankiervermerk
zugeordnete Identifikationsmerkmal aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes
in dem Zentralsystem als gültig
gekennzeichnet wird. Vorteilhaft können bei dieser Ausgestaltung in
einem Geschäft
vorgefertigte Frankiervermerke zum Verkauf angeboten werden, die
jedoch vor ihrer Bezahlung ungültig
sind. Hierdurch ist der Verlust eines vorgefertigten Frankiervermerks
nicht mit dem Verlust des zugeordneten Portobetrags verbunden, und
die vorgefertigten Frankiervermerke müssen nicht in dem Geschäft inventarisiert
werden, da ihnen kein Portowert zugeordnet ist. Gültigkeit
erlangen die Frankiervermerke erst durch eine Aktivierung, die aufgrund
des Bezahlvorgangs durchgeführt
wird. Die Aktivierung umfasst vorteilhaft, dass das dem Frankiervermerk
zugeordnete Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem als gültig gekennzeichnet
wird.
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In
einer verbundenen Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems ist
vorgesehen, dass mehreren vorgefertigten Frankiervermerken ein Aktivierungscode
zugeordnet wird, wobei die den Frankiervermerken zugeordneten Identifikationsmerkmale
aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes in dem Zentralsystem
als gültig
gekennzeichnet werden. Dies ermöglicht
es insbesondere, Frankiervermerke bündelweise zu verkaufen, wobei
die Aktivierung der in dem Bündel
enthaltenen Frankiervermerke in besonders einfacher Weise gemeinsam
unter Verwendung eines einzigen Aktivierungscodes vorgenommen werden
kann.
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Eine
weitere verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems
sieht vor, dass eine ungültige
Frankierung der Postsendung festgestellt wird, wenn das aufgebrachte
Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem nicht als gültig markiert
ist.
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Ferner
ist bei einer Ausführungsform
des Verfahrens und des Systems vorgesehen, dass einem Frankiervermerk
ein in der Verkaufseinrichtung hinterlegter Produktcode zugeordnet
ist, wobei der Bezahlvorgang bezüglich
des dem Frankiervermerk zugeordneten Portowerts aufgrund der Erfassung des
Produktcodes in der Verkaufseinrichtung gestartet wird. Vorteilhaft
ermöglicht
in dieser Ausgestaltung die Verwendung von Produktcodes, wie sie
im Zusammenhang mit Computerkassen oftmals beim Warenverkauf eingesetzt
werden, für
den Verkauf von Frankiervermerken. Der Produktcode kann in maschinenlesbarer
Form, insbesondere in Form eines Barcodes, bereitgestellt werden,
welcher mittels einer Leseeinrichtung der Verkaufseinrichtung erfasst
werden kann. Hierdurch kann der Bezahlvorgang in besonders einfacher
Weise gestartet werden. Entsprechende Leseeinrichtungen zur Erfassung
von Produktcodes sind an Verkaufseinrichtungen, wie Computerkassen,
in der Regel bereits vorhanden.
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Insbesondere
in Bezug auf einen bündelweisen
Verkauf von vorgefertigten Frankiervermerken sieht eine Ausgestaltung
des Verfahrens und des Systems vor, dass den vorgefertigten Frankiervermerken
ein in der Verkaufseinrichtung hinterlegter Produktcode zugeordnet
ist, wobei der Bezahlvorgang bezüglich
des den Frankiervermerken zugeordneten Gesamtportowerts aufgrund
der Erfassung des Produktcodes in der Verkaufseinrichtung gestartet wird.
Hierdurch kann in besonders einfacher Weise der Bezahlvorgang für ein Bündel von
Frankiervermerken mit einem bestimmten Gesamtportowert gestartet
werden.
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Ferner
zeichnet sich eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems
dadurch aus, dass der Produktcode dem Aktivierungscode entspricht.
Ein Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, dass lediglich ein
Code erfasst werden muss, um sowohl den Bezahlvorgang als auch den
Aktivierungsvorgang zu starten.
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Bei
der Verkaufseinrichtung handelt es sich in einer Ausgestaltung des
Verfahrens und des Systems, wie zuvor bereits beschrieben, um eine
Computerkasse. Die Computerkasse kann insbesondere in einem Geschäft angeordnet
sein, in dem ein Kunde Frankiervermerke erwerben kann. Oftmals stellen Computerkassen
eine Sicherheitsarchitektur mit einer gesicherten Hardware und/oder
Software bereit, um Bezahlvorgänge
manipulationssicher durchführen
zu können.
Diese Sicherheitsarchitektur wird vorzugsweise auch zur Erzeugung
und für
den Druck von Frankiervermerken bzw. für eine sichere Aktivierung
von Frankiervermerken verwendet, wodurch die Sicherheit weiter erhöht wird.
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Die
zuvor genannten und weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der
Erfindung werden auch anhand der Ausführungsbeispiele deutlich, die
nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben werden.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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Von
den Figuren zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung eines System zur Ausgabe von gültigen Frankiervermerken und
zur Prüfung
der Frankiervermerke.
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Darstellung von Ausführungsbeispielen
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1 zeigt
in einer schematischen Darstellung ausgewählte Komponenten eines Systems
zum Erzeugen gültiger
Frankierungen und zum Überprüfen von
Frankierungen während
des Versands einer Postsendung. Beispielhaft ist in 1 eine
Postsendung 107 mit einem Frankiervermerk 108 dargestellt.
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Das
beispielhaft dargestellte System umfasst eine Verkaufseinrichtung 101,
die in einem Geschäft,
wie beispielsweise einem Supermarkt oder einem Kaufhaus angeordnet
ist. Die Verkaufseinrichtung 101, bei der es sich beispielsweise
um eine Computerkasse handelt, ist in einer dem Fachmann an sich
bekannten Art ausgeführt
und ermöglicht
die Abwicklung von Zahlungsvorgängen
mit Bargeld, Geldkarte, Kreditkarte und/oder weiteren Zahlungsmitteln.
In dem dargestellten System ist die Computerkasse 101 mit
einem Zentralsystem 103 des Postunternehmens verbunden.
Die Verbindung wird vorzugsweise über ein Datennetzwerk 102 hergestellt, bei
dem es sich beispielsweise um das Internet handeln kann. Das Zentralsystem 103 umfasst
einen mit der Computerkasse 101 kommunizierenden Frankierserver 104 sowie
eine mit dem Frankierserver 104 verbundene Datenbank 105.
Auf die Datenbank 105 können
Postverteilzentren 106 zugreifen, um die Frankierungen
von Postsendungen 107 zu prüfen, die in den Postverteilzentren 106 bearbeitet
werden. In 1 ist beispielhaft ein Postverteilzentrum 106 dargestellt.
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Die
Computerkasse 101 wird in dem dargestellten System dazu
verwendet, Zahlungsvorgänge für Frankiervermerke 108 durchzuführen, die
von einem Kunden in dem Geschäft
erworben werden können.
In einer Ausgestaltung ist die Computerkasse 101 zudem
auch dazu vorgesehen, Frankiervermerke 108 zu erzeugen
und auszudrucken, die von dem Kunden auf Postsendungen 107 aufgebracht
werden können,
um diese zu frankieren. Für
den Druck der Frankiervermerke 108 wird eine der Computerkasse 101 zugeordnete
Druckeinrichtung verwendet. Hierbei kann es sich um einen Belegdrucker
handeln, der in einer Computerkasse 101 in der zuvor beschriebenen
Art üblicherweise
enthalten ist, um Quittungen für
die durchgeführten
Zahlungsvorgänge
drucken zu können.
Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die Computerkasse 101 eine
weitere Druckeinrichtung umfasst, die für den Ausdruck von Frankiervermerken 108 verwendet
wird. Hierbei kann es sich insbesondere um einen Labeldrucker handeln,
mit dem Label bedruckt werden können,
die von dem Kunden auf eine Postsendung 107 aufgeklebt werden
können.
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Die
mittels der Computerkasse 101 druckbaren Frankiervermerke 108 umfassen
Frankierinformationen, die eindeutige Identifikationscodes der Frankiervermerke 108 enthalten.
Die Identifikationscodes werden auch zur Prüfung der Frankiervermerke 108 in
den Postverteilzentren 106 herangezogen. Darüber hinaus
können
die Frankierinformationen weitere Daten enthalten, wie beispielsweise
eine Kennung der Computerkasse 101, eine Angabe des die
Computerkasse 101 betreibenden Unternehmens sowie den Portowert
und den Zeitpunkt des Drucks. Die Frankierinformationen können in
einer maschinenlesbaren Form, insbesondere als ein Barcode, in dem
gedruckten Frankiervermerk 108 enthalten sein. Bei dem
Barcode kann es sich um einen zweidimensionalen Barcode, insbesondere
um einen Data-Matrix-Code handeln. Zusätzlich können einzelne in dem Barcode
enthaltene Angaben, wie beispielsweise der Portowert, auch in Klarschrift
in dem Frankiervermerk 108 enthalten sein. Zur Erzeugung
von Frankiervermerken 108 enthält die Computerkasse 101 vorzugsweise
eine Software, die dazu ausgestaltet ist, unter Verwendung der in
die Frankiervermerke 108 einzubringenden Informationen,
insbesondere unter Verwendung der Identifikationscodes, graphische
Darstellungen der Frankiervermerke 108 zu erzeugen. Die
mittels der Software erzeugten graphischen Darstellungen der Frankiervermerke 108 werden
dann von der Computerkasse 101 in der zuvor beschriebenen
Weise gedruckt.
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In
einer Ausgestaltung wird eine Mehrzahl von Identifikationscodes
in dem Frankierserver 104 des Zentralsystems 103 erzeugt.
Die erzeugten Identifikationscodes werden in der Datenbank 105 als
gültige
Identifikationscodes gespeichert und an die Computerkasse 101 übertragen.
In der Computerkasse 101 werden die empfangenen Identifikationscodes
gespeichert, um Frankiervermerke 108 unter Verwendung der
Identifikationscodes drucken zu können. Die Erzeugung der Identifikationscodes
und ihre Bereitstellung an der Computerkasse 101 erfolgt in
einer Ausgestaltung in regelmäßigen Zeitabständen, so
dass in der Computerkasse 101 stets Identifikationscodes
verfügbar
sind, um Frankiervermerke 108 zu erzeugen. Alternativ werden
Identifikationscodes aufgrund einer Anforderung der Computerkasse 101 von
dem Frankierserver 104 bereit gestellt. Die Anforderung
kann von der Computerkasse 101 beispielsweise dann an den
Frankierserver 104 gesendet werden, wenn die Computerkasse 101 feststellt,
dass nicht ausreichend viele Identifikationscodes in der Computerkasse 101 zu
Verfügung
stehen. Üblicherweise
stellen Computerkassen 101 dabei eine durch eine geeignete
Hardware oder Software gesicherte Speichereinrichtung zur Verfügung, die es
ermöglicht,
Identifikationscodes sicher zu speichern, so dass sie vor einem
Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind. Darüber hinaus
kann es auch vorgesehen sein, dass einzelne Identifikationscodes im
Bedarfsfall, das heißt,
wenn ein Frankiervermerk 108 zu erzeugen ist, auf eine
entsprechende Anforderung der Computerkasse 101 den Frankierserver 104 in
die Computerkasse 101 übermittelt
werden.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die Identifikationscodes in
der Computerkasse 101 erzeugt werden. Vorzugsweise wird
dabei eine Mehrzahl von Identifikationscodes in regelmäßigen Zeitabständen oder
im Bedarfsfall erzeugt. Die Identifikationscodes werden dann für die zukünftige Verwendung
in der Computerkasse 101 gespeichert. Für die Speicherung der Identifikationscodes
kann wiederum eine von der Computerkasse 101 bereitgestellte
gesicherte Speichereinrichtung verwendet werden. Ferner werden die
erzeugten Identifikationscodes an den Frankierserver 104 gemeldet,
der die Identifikationscodes nach dem Empfang als gültige Identifikationscodes
in der Datenbank 105 speichert. Dabei können die erzeugten Identifikationscodes
nach ihrer Erzeugung gemeinsam an den Frankierserver 104 gesendet
werden. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Identifikationscodes
jeweils nach ihrer Verwendung, das heißt, nach der Erzeugung eines Frankiervermerks 108,
an den Frankierserver 104 übermittelt werden. Gleichfalls
kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die Computerkasse 101 einzelne
Identifikationscodes im Bedarfsfall erzeugt, wenn ein Frankiervermerk 108 erzeugt
und gedruckt werden soll. In diesem Fall wird ein erzeugter Identifikationscode
aufgrund des Drucks eines Frankiervermerks 108 an den Frankierserver 104 übermittelt.
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Sofern
die Identifikationscodes im Vorfeld der Erzeugung von Frankiervermerken 108 generiert werden,
können
den Identifikationscodes bei ihrer Erzeugung vorgegebene Portowerte
zugeordnet werden, so dass ein Identifikationscode nur für die Erzeugung
und den Druck eines Frankiervermerks 108 mit dem Portowert
verwendet werden kann, der dem Identifikationscode zugeordnet ist.
Die Portowerte werden sowohl in der Computerkasse 101 als
auch in der Datenbank 105 in Zuordnung zu den Identifikationscodes
hinterlegt. Hierfür
werden die den Identifikationscodes zugeordneten Portowerte zusammen mit
den Identifikationscodes von dem Frankierserver 104 an
die Computerkasse 101 übermittelt,
wenn die Identifikationscodes in dem Frankierserver 104 erzeugt
werden. Werden die Identifikationscodes in der Computerkasse 101 erzeugt,
dann übermittelt
diese die zugeordneten Portowerte zusammen mit dem Identifikationscodes
an den Frankierserver 104. Gleichfalls kann es jedoch auch
vorgesehen sein, dass den Identifikationscodes keine festen Portowerte
zugeordnet sind, sondern die Portowerte bei der Erzeugung von Frankiervermerken 108 festgelegt werden.
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In
einer Ausgestaltung können
somit in der Computerkasse 101 Frankiervermerke 108 mit
vorgegebenen Portowerten erzeugt werden. Die Portowerte können beispielsweise
den Portowerten für häufig verwendete
Produkte eines Postunternehmens, wie beispielsweise Postsendungen 107 mit
einem üblichen
Format und Gewicht, entsprechen. Jedem verfügbaren Portowert ist vorzugsweise
ein in der Computerkasse 101 registrierter Produktcode
zugeordnet, der an der Computerkasse 101 eingegeben wird,
um einen Zahlungsvorgang für
den Portobetrag und die Erzeugung sowie den Druck eines entsprechenden
Frankiervermerks 108 zu starten. Aufgrund der Eingabe eines
Produktcodes erkennt die Computerkasse 101 dabei, dass
ein Frankiervermerk 108 zu erzeugen ist, und welchen Portowert
er haben soll. In einer weiteren Ausgestaltung können Frankiervermerke 108 mit
frei wählbaren
Portowerten mittels der Computerkasse 101 erzeugt und gedruckt
werden. In diesem Fall wird den Frankiervermerken 108 vorzugsweise
ein gemeinsamer Produktcode zugeordnet und der gewünschte Portowert wird
zusätzlich
an der Computerkasse 101 eingege ben. Die verwendeten Produktcodes
können
beispielsweise als dem Fachmann an sich bekannte EANs (EAN: International
Article Number) ausgestaltet sein oder als vergleichbare Produktcodes.
Die Eingabe eines Produktcodes kann manuell erfolgen. Vorzugsweise
ist es jedoch vorgesehen, dass der Produktcode in maschinenlesbarer
Form, insbesondere als ein Barcode, bereitgestellt wird, der mittels eines
Barcodescanners der Computerkasse 101 erfasst wird. Derartige
Scanner sind bei einer Vielzahl von Computerkassen 101 der
zuvor beschriebenen Art bereits vorhanden.
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Die
Erzeugung und der Druck eines Frankiervermerks 108 mittels
der Computerkasse 101 sind vorzugsweise mit einem Bezahlvorgang
bezüglich
des dem Frankiervermerk 108 zugeordneten Portowerts verbunden.
Der Zahlungsvorgang wird im Wesentlichen in der gleichen Weise gestartet
und durchgeführt,
wie bei der Bezahlung eines anderen in dem Geschäft von einem Kunden zu erwerbenden Produkts.
Um einen Frankiervermerk 108 zu erwerben, gibt ein Kunden
an der Computerkasse 101 seinen Wunsch bekannt, woraufhin
der entsprechende Produktcode in die Computerkasse 101 eingegeben wird.
Hierbei handelt es sich, wie zuvor beschrieben, entweder um den
Produktcode der dem gewünschten
Portowert zugeordnet ist, oder um den allgemeinen Produktcode für Frankiervermerke 108.
Im letzteren Fall fordert die Computerkasse 101 zudem zur Eingabe
des gewünschten
Portowerts auf, der dann beispielsweise manuell über eine Tastatur eingegeben
werden kann und in der Computerkasse 101 zumindest temporär gespeichert
wird. Zusätzlich
zu dem Frankiervermerk 108 können von dem Kunden weitere
Produkte erworben werden, die beispielsweise ebenfalls in dem Fachmann
bekannter Weise mit Produktcodes versehen sind, die an der Computerkasse 101 erfasst
werden.
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Nach
der Eingabe des Produktcodes und ggf. des gewünschten Portowerts startet
die Computerkasse 101 zunächst einen Zahlungsvorgang
für den
Portowert. Sofern weitere in der Computerkasse 101 erfasste
Produkte zu bezahlen sind, werden deren Preise bei dem Zahlungsvorgang
berücksichtigt. Insbesondere
bildet die Computerkasse 101 dabei in üblicher Weise die von dem Kun den
zu bezahlende Gesamtsumme des Portowerts und der Preise der übrigen Produkte.
Nach dem Start des Zahlungsvorgangs bezahlt der Kunde den ermittelten
Betrag. Die Bezahlung erfolgt in einer an sich bekannten Art und Weise
unter Verwendung eines an der Computerkasse 101 nutzbaren
Zahlungsmittels. Wie zuvor bereits erwähnt, kann es sich hierbei beispielsweise
um Bargeld, eine Kreditkarte oder eine Geldkarte handeln.
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Nachdem
der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, wird mithilfe des Belegdruckers
der Computerkasse 101 eine Quittung beziehungsweise ein
Beleg über
den von dem Kunden gezahlten Betrag ausgedruckt. Ferner initiiert
die Computerkasse 101 die Erzeugung und den Druck eines
Frankiervermerks 108 unter Verwendung eines Identifikationscodes.
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Sofern
in der Computerkasse 101 gespeicherte Identifikationscodes
vorliegen, die zuvor in dem Frankierserver 104 oder in
der Computerkasse 101 erzeugt worden sind und denen vorgegebenen Portowerte
zugeordnet sind, ermittelt die Computerkasse 101 für die Erzeugung
eines Frankiervermerks 108 zunächst einen Identifikationscode,
dem der gewünschte
Portowert zugeordnet ist. Dieser wird dann für die Erzeugung des Frankiervermerks 108 verwendet.
Aufgrund seiner Verwendung wird der Identifikationscode zudem in
dem Speicher der Computerkasse 101 gelöscht oder als bereits verwendet
markiert. Als bereits verwendet markierte Frankiervermerke 108 können dabei
nicht noch einmal für
die Erzeugung eines Frankiervermerks 108 herangezogen werden.
Ferner wird der verwendete Identifikationscode zusammen mit dem
Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet, falls der
Identifikationscode nicht zuvor bereits an den Frankierserver 104 übertragen
oder in dem Frankierserver 104 erzeugt worden ist. Aufgrund
des Empfangs des Identifikationscode speichert der Frankierserver 104 den
Identifikationscode in Zuordnung zu dem Portowert in der Datenbank 105.
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Wenn
Identifikationscodes zwar im Vorfeld der Erzeugung eines Frankiervermerks 108 in
der Computerkasse 101 gespeichert werden, diesen jedoch
kein fester Portowert zugeordnet ist, ermittelt die Computerkasse 101 aufgrund
der erfolgten Bezahlung des Frankiervermerks 108 einen
Identifikationscode und verwendet diesen zur Erzeugung des Frankiervermerks 108.
Ferner wird der Identifikationscode in dem Speicher der Computerkasse 101 gelöscht oder
in der zuvor beschrieben Weise als bereits verwendet markiert. Zudem
wird der Identifikationscode zusammen mit dem Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet.
Sofern der Identifikationscode in der Computerkasse 101 erzeugt
worden ist, speichert der Frankierserver 104 den empfangenen Identifikationscode
in Zuordnung zu dem Portowert in der Datenbank 105. Falls
der Frankierserver 104 den Identifikationscode erzeugt
hat und dieser bereits in der Datenbank 105 hinterlegt
ist, ermittelt der Frankierserver 104 den erhaltenen Identifikationscode
in der Datenbank 105 und ordnet ihm den gemeldeten Portowert
zu.
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In
der Ausgestaltung, in der Identifikationscodes bedarfsweise in der
Computerkasse 101 erzeugt werden, erzeugt die Computerkasse 101 nach erfolgter
Bezahlung des Frankiervermerks 108 einen Identifikationscodes
und verwendet diesen zur Erzeugung des Frankiervermerks 108.
Ferner wird der Identifikationscode zusammen mit dem zugehörigen Portowert
an den Frankierserver 104 gemeldet, welcher den Identifikationscode
in Zuordnung zu dem Portowert in der Datenbank 105 speichert.
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Wenn
es vorgesehen ist, dass die Computerkasse 101 Identifikationscodes
bedarfsweise von dem Frankierserver 104 anfordert, dann
sendet die Computerkasse 101 nach erfolgter Bezahlung des Frankiervermerks 108 eine
Anforderung des Identifikationscodes unter Angabe des Portowerts
an den Frankierserver 104. Der Frankierserver 104 erzeugt oder
ermittelt aufgrund der Anforderung einen Identifikationscode und
speichert ihn unter Zuordnung des gemeldeten Portowerts in der Datenbank 105.
Darüber
hinaus sendet der Frankierserver 104 den Identifikationscode
an die Computerkasse 101. Die Computerkasse 101 erzeugt
dann einen Frankiervermerk 108 unter Verwendung des von
dem Frankierserver 104 erhaltenen Identifikationscodes.
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Nachdem
in der Computerkasse 101 unter Verwendung eines Identifikationscodes
einen Frankiervermerk 108 erzeugt worden ist, wird dieser
mittels der hierfür
vorgesehenen Druckeinrichtung der Computerkasse 101 ausgedruckt.
Falls der Belegdrucker der Computerkasse 101 für den Ausdruck des
Frankiervermerks 108 verwendet wird, erfolgt der Ausdruck
des Frankiervermerks 108 vorzugsweise separat zu dem Ausdruck
des Belegs. Auf diese Weise erhält
der Kunde einen separaten Frankiervermerk 108, den er auf
eine Postsendung 107 aufbringen kann. Der mittels der Computerkasse 101 erzeugt
Frankiervermerk 108 wird nach dem Druck dem Kunden übergeben,
der den Frankiervermerk 108 dann für die Frankierung von Postsendungen 107 verwenden
kann.
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Um
eine Postsendung 107 mit dem Frankiervermerk 108 zu
frankieren, wird der Frankiervermerk 108 an der Postsendung 107 angebracht.
Hierzu kann der Frankiervermerk 108 beispielsweise auf
die Postsendung 107 aufgeklebt. Nach erfolgter Frankierung
der Postsendung 107 liefert der Kunde die Postsendung 107 bei
dem Postunternehmen ein. Die Postsendung 107 wird dann
zu einem Postverteilzentrum 106 transportiert, in dem die
ordnungsgemäße Frankierung
der Postsendung 107 geprüft wird. Hierbei handelt es
sich üblicherweise
um das Postverteilzentrum 106 des Postunternehmens, welches
dem Abgangsort der Postsendung 107 zugeordnet ist.
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Zur
Prüfung
der Frankierung wird in dem Postverteilzentrum 106 der
in dem Frankiervermerk 108 enthaltene Identifikationscode
erfasst. Der erfasste Identifikationscode wird dann mit den Identifikationscodes
verglichen, die in der Datenbank 105 als gültige Identifikationscodes
hinterlegt sind. Sofern der erfasste Identifikationscode nicht mit
einem gültigen
Identifikationscode in der Datenbank 105 übereinstimmt,
wird eine ungültige
Frankierung der Postsendung 107 festgestellt. In der Folge
wird die Postsendung 107 üblicherweise aus dem normalen
Beförderungslauf
ausgeschleust.
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Wenn
der erfasste Identifikationscode mit einem in der Datenbank 105 hinterlegten
gültigen
Identifikationscode übereinstimmt,
wird vorzugsweise geprüft,
ob der Portowert, der dem Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet
ist, mit dem für
den Transport der Postsendung 107 anfallenden Portowert übereinstimmt
oder ob das Produkt, das dem Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet ist,
der Postsendung 107 entspricht. Hierzu werden in dem Postverteilzentrum 106 die
für die
Portobestimmung maßgeblichen
Sendungsmerkmale, wie beispielsweise Format, Gewicht sowie gewünschte Zusatzleistungen,
bestimmt. Aus den ermittelten Sendungsmerkmalen wird dann der anfallende
Portobetrag berechnet und mit dem Portowert verglichen, der dem
Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet ist.
Ist dieser gleich oder größer als
der berechnete Portobetrag, wird eine gültige Frankierung festgestellt,
und die Postsendung 107 wird in normaler Weise an den vorgesehenen
Empfänger
zugestellt. Der Identifikationscode wird nach der Feststellung,
dass es sich um eine gültige
Frankierung handelt, in der Datenbank 105 als ungültig markiert
oder aus der Datenbank 105 gelöscht, so dass für diesen Identifikationscode
nicht noch einmal eine gültige Frankierung
ermittelt werden kann. Sofern der Portowert, der dem Identifikationscode
in der Datenbank 105 zugeordnet ist, kleiner als der in
dem Postverteilzentrum 106 berechnete Portobetrag für die Postsendung 107 ist,
wird festgestellt, dass die Frankierung ungültig ist, und die Postsendung 107 wird
in einer vorgegebenen Weise behandelt. Der Identifikationscode kann
auch in diesem Fall in der Datenbank 105 als ungültig markiert
oder gelöscht
werden.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung unterscheidet sich von den zuvor
beschriebenen Ausgestaltungen darin, dass den Frankiervermerken 108 keine
eindeutigen Identifikationscodes zugeordnet sind. Stattdessen verwendet
die Computerkasse 101 eine der Computerkasse 101 zugeordnete
Kennung zur Erzeugung der Frankiervermerke 108. Ferner
werden die Frankiervermerke 108 mit einem Zeitstempel versehen,
der über
einen bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise eine Sekunde oder
eine Minute, einen festen Wert hat, der nach Ablauf des Zeitraums
inkrementiert wird. Aufgrund der Erzeugung eines Fran kiervermerks 108 sendet
die Computerkasse 101 in dieser Ausgestaltung eine entsprechende
Nachricht an den Frankierserver 104. Die Nachricht enthält vorzugsweise
den Zeitstempel, den die Computerkasse 101 in dem Frankiervermerk 108 eingebracht
hat. In dem Frankierserver 104 wird anhand der von der
Computerkasse 101 empfangenen Nachricht ermittelt, über welchen
Gesamtportobetrag ein oder mehrere Frankiervermerke 108 die
Computerkasse 101 mit einem bestimmten Zeitstempel erzeugt
hat. Der ermittelte Portobetrag wird dann in Zuordnung zu dem Zeitstempel
und in Zuordnung zu der Kennung der Computerkasse 101 als
gültiger Portobetrag
in der Datenbank 105 gespeichert. Bei der Prüfung eines
Frankiervermerks 108 in dem Postverteilzentrum 106 werden
aus dem Frankiervermerk 108 der Portowert, die Kennung
der Computerkasse 101 sowie der enthaltene Zeitstempel
ausgelesen. Dann wird der in Zuordnung zu der Kennung und dem Zeitstempel
in der Datenbank 105 gespeicherte gültige Portobetrag ermittelt.
Ist dieser kleiner als der aus dem Frankiervermerk 108 ausgelesene
Portowert, wird eine ungültige
Frankierung erkannt. Wenn der ermittelte gültige Portobetrag größer als
der aus dem Frankiervermerk 108 ausgelesene Portowert oder
gleichen diesem Portowert ist, wird eine gültige Frankierung festgestellt
und der in der Datenbank 105 in Zuordnung zu der Kennung
dem Zeitstempel gespeicherte gültige
Portobetrag wird um den ausgelesenen Portowert verringert.
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Gleichfalls
kann es bei einer Abwandlung vorgesehen sein, dass der einem Frankiervermerk zugeordnete
Portowert nicht in Zuordnung zu dem Identifikationscode des Frankiervermerks
in der Datenbank 105 gespeichert wird, sondern lediglich
in dem Frankiervermerk enthalten ist. Hierbei kann die Angabe des
Portowerts verschlüsselt
von der Computerkasse 101 in diesem Falle in dem die Prüfung vornehmenden
Postverteilzentrum 106 entschlüsselt werden. Der entschlüsselte Portowert
wird dann mit dem für
die Postsendung 107 zu entrichtenden Portowert verglichen,
um die Gültigkeit
der Frankierung der Postsendung 107 zu prüfen. Bei
dieser Abwandlung kann die in zuvor beschriebenen Ausgestaltungen
vorgesehene Übermittelung
des Portobetrags von der Computerkasse 101 an den Frankierserver 104 entfallen.
Gleichfalls entfällt
die Spei cherung des Portowerts in der Datenbank 105. Im Übrigen kann die
Ausgabe des Frankiervermerks bei dieser Abwandlung in der gleichen
Weise vorgenommen werden, wie zuvor beschrieben.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung unterscheidet sich von den zuvor
dargestellten Ausgestaltungen insbesondere dadurch, dass Frankiervermerke 108 nicht
von der Computerkasse 101 gedruckt werden, sondern vorgefertigte
Frankiervermerke 108 in dem Geschäft bereitgestellt werden, in dem
sich die Computerkasse 101 befindet. Die vorgefertigten
Frankiervermerke 108 sind zunächst nicht gültig, d.
h., werden bei der Prüfung
in dem Postverteilzentrum 106 als ungültig erkannt. Gültigkeit
erlangen die Frankiervermerke 108 erst nach einer Aktivierung,
die in einer noch zu beschreibenden Weise durchgeführt werden
kann. Aufgrund der Aktivierung werden die Frankiervermerke 108 in
der Datenbank 105 als gültig
gekennzeichnet. Da die noch nicht aktivierten Frankiervermerke 108 somit
keinen Wert haben, ergibt sich der Vorteil, dass sie in dem Geschäft nicht
inventarisiert werden müssen
und dass im Falle eines Diebstahls kein Verlust entsteht.
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Es
können
vorgefertigte Frankiervermerke 108 als solche einzeln oder
in Bündeln
bereitgestellt werden, so dass sie von Kunden auf selbst erstellte Postsendungen 107 aufgebracht
werden können.
In dieser Ausgestaltung können
beispielsweise Aufkleber mit den Frankiervermerken 108 bereitgestellt werden,
die an die Postsendungen 107 angebracht werden können. Die
Frankiervermerke 108 können ebenfalls
auf vorgefertigte Postsendungen 107, wie etwa vorgefertigte
Postkarten, aufgebracht sein. In einer weiteren Ausgestaltung werden
die Frankiervermerke 108 auf Umhüllungen von Postsendungen 107,
wie beispielsweise Briefumschlägen
oder vorgefertigten Kartons zum Versenden von Postpaketen, aufgebracht,
die an Kunden des Postunternehmens ausgegeben werden.
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Jedem
vorgefertigten Frankiervermerk 108 ist vorzugsweise ein
eindeutiger Identifikationscode zugeordnet. Die Identifikationscodes
sind in den Frankier vermerken 108 vorzugsweise in einer
maschinenlesbaren Form enthalten, beispielsweise in Form von Barcodes.
Darüber
hinaus werden die Identifikationscodes vorzugsweise auch in dem
Zentralsystem 103 des Postunternehmens gespeichert. Die
Identifikationscodes können
dabei in dem Frankierserver 104 oder in der Datenbank 105 hinterlegt sein.
Dabei sind die Identifikationscodes jedoch zunächst als ungültig markiert,
so dass die zugehörigen Frankiervermerke 108 zunächst nicht
für den
Versand von Postsendungen 107 verwendet werden können.
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Den
vorgefertigten Frankiervermerken 108 kann jeweils ein fester
Portowert zugeordnet sein. In diesem Fall wird der Portowert in
Zuordnung zu dem Identifikationscode eines Frankiervermerks 108 in dem
Zentralsystem 103 gespeichert oder der Portowert ist in
verschlüsselter
Form in dem Frankiervermerk 108 enthalten. Gleichfalls
kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass der Portowert der Frankiervermerke 108 variabel
ist und bei ihrer Aktivierung in einer noch zu beschreibenden Weise
festgelegt wird.
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Darüber hinaus
ist jedem Frankiervermerk 108 ein Aktivierungscode zugeordnet.
Der einem Frankiervermerk 108 zugeordnete Aktivierungscode ist
ebenfalls in dem Zentralsystem 103 gespeichert. In einer
Ausgestaltung besteht eine eindeutige Zuordnung zwischen den Frankiervermerken 108 und den
Aktivierungscodes. Dies bedeutet, dass einem Frankiervermerk 108 genau
ein Aktivierungscode zugeordnet ist und umgekehrt. In diesem Fall
kann der Aktivierungscode dem Identifikationscode des Frankiervermerks 108 entsprechen.
Gleichfalls kann einem Frankiervermerk 108 jedoch auch
ein von dem Identifikationscode verschiedener Aktivierungscode zugeordnet
werden, der in Zuordnung zu dem Identifikationscode in dem Zentralsystem 103 gespeichert ist.
Gleichfalls kann es vorgesehen sein, dass mehrere Frankiervermerke 108 einem
Aktivierungscode zugeordnet sind. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn
mehrere Frankiervermerke 108 gemeinsam in einem Bündel ausgegeben
werden. Den in dem Bündel
enthaltenen Frankiervermerken 108 kann in diesem Fall ein
gemeinsamer Aktivierungscode zugeordnet werden. Der einem Frankierver merk 108 zugeordnete
Aktivierungscode kann in dem Frankiervermerk 101 enthalten
sein, vorzugsweise in maschinenlesbarer Form, beispielsweise als
Barcode. In weiteren Ausgestaltungen kann der Aktivierungscode separat
bereitgestellt werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein,
wenn dem Aktivierungscode mehrere Frankiervermerke 108 zugeordnet sind.
Dabei kann der Aktivierungscode beispielsweise in einer maschinenlesbaren
Form an einer Verpackung angebracht sein, in der die Frankiervermerke 108 enthalten
sind.
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Wenn
einzelne vorgefertigte Frankiervermerke 108 mit vorgegebenen
Portowerten vorgesehen sind, dann ist jedem Portowert vorzugsweise
ein Produktcode zugeordnet, der in der Computerkasse 101 in
Zuordnung zu dem Portowert hinterlegt ist. Der Produktcode ist dabei
beispielsweise als ein Barcode in den Frankiervermerken 108 enthalten.
Wenn Frankiervermerke 108 mit vorgegebenen Frankierwerten in
einem Bündel
bereitgestellt werden, ist dem Bündel
vorzugsweise eine Produktcode zugeordnet. Dieser ist in der Computerkasse 101 unter
Zuordnung des Gesamtportowerts der in dem Bündel enthaltenen Frankiervermerke 108 hinterlegt.
Wenn einzelne Frankiervermerke 108 mit einem variablen
Portowert bereitgestellt werden, dann wird den Frankiervermerken 108 vorzugsweise
ein allgemeiner Produktcode zugeordnet und der gewünschte Portowert
wird zusätzlich
an der Computerkasse 101 eingegeben.
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Wenn
ein Kunde des Geschäfts
einen Frankiervermerk 108 oder ein Bündel von Frankiervermerken 108 erwerben
möchte,
dann bezahlt er den Frankiervermerk 108 oder das Bündel von
Frankiervermerken 108 an der Computerkasse 101 wie
ein weiteres in dem Geschäft
erhältliches
Produkt. Zur Durchführung
des Bezahlvorgangs wird der an dem Frankiervermerk 108 oder
dem Bündel
angebrachte Produktcode in die Computerkasse 101 eingegeben. Dies
geschieht vorzugsweise durch Scannen des Produktcodes mittels des
Barcodelesers der Computerkasse 101. Bei dem Produktcode
handelt es sich, wie zuvor beschrieben, entweder um den Produktcode
der dem vorgegebenen Portowert des Frankiervermerks 108 oder
dem Gesamtporto des Bündels zugeordnet
ist oder um einen allgemeinen Produktcode für Frankiervermerke 108.
Im letzteren Fall fordert die Computerkasse 101 nach dem
Scannen des Produktcodes zur Eingabe des gewünschten Portowerts, der dann
beispielsweise manuell über
eine Tastatur eingegeben werden kann und in der Computerkasse 101 zumindest
temporär
gespeichert wird. In den übrigen
Fällen
ermittelt die Computerkasse 101 den Portowert bzw. das
Gesamtporto anhand des Produktcodes. Zusätzlich zu dem Frankiervermerk 108 können von
dem Kunden weitere Produkte erworben werden, die beispielsweise
ebenfalls in dem Fachmann bekannter Weise mit Produktcodes versehen
sind, die an der Computerkasse 101 erfasst werden.
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Nach
der Eingabe des Produktcodes und ggf. des gewünschten Portowerts, startet
die Computerkasse 101 zunächst einen Zahlungsvorgang
für den
Portowert. Sofern weitere in der Computerkasse 101 erfasste
Produkte zu bezahlen sind, werden deren Preise bei dem Zahlungsvorgang
berücksichtigt. Insbesondere
bildet die Computerkasse 101 dabei in üblicher Weise die von dem Kunden
zu bezahlende Gesamtsumme des Portowerts und der Preise der übrigen Produkte.
Nach dem Start des Zahlungsvorgangs bezahlt der Kunde den ermittelten
Betrag. Die Bezahlung erfolgt in einer an sich bekannten Art und Weise
unter Verwendung eines an der Computerkasse 101 nutzbaren
Zahlungsmittels. Wie zuvor bereits erwähnt, kann es sich hierbei beispielsweise
um Bargeld, eine Kreditkarte oder eine Geldkarte handeln. Nachdem
der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, wird mithilfe des Belegdruckers
der Computerkasse 101 eine Quittung beziehungsweise ein
Beleg über den
von dem Kunden gezahlten Betrag ausgedruckt.
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Darüber hinaus
wird im Rahmen des Bezahlvorgangs, vorzugsweise nach der Bezahlung,
der Aktivierungscode erfasst, der dem Frankiervermerk 108 bzw.
dem Bündel
von Frankiervermerken 108 zugeordnet ist. Hierzu kann beispielsweise
wiederum der Barcodescanner der Computerkasse 101 verwendet
werden. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass der
Aktivierungscode manuell an der Computerkasse 101 eingegeben
wird. Der erfasste Aktivierungscode wird dann von der Computerkasse 101 an
den Frankierserver 104 gesendet. Sofern der Portowert des
Frankiervermerks 108 bei dem Bezahlvorgang festgelegt worden
ist, wird neben dem Aktivierungscode zudem der Portowert an den
Frankierserver 104 gemeldet.
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In
einer alternativen Ausgestaltung wird auf einen zusätzlichen
Produktcode verzichtet. In dieser Ausgestaltung sind die Aktivierungscodes
der in dem Geschäft
ausliegenden Frankiervermerke 108 oder der Bündel von
Frankiervermerken 108 in der Computerkasse 101 gespeichert.
In Zuordnungen zu einzelnen Frankiervermerken 108 sind
zudem die Portowerte der Frankiervermerke 108 in der der
Computerkasse 101 gespeichert. In Zuordnung zu den Bündeln der
Frankiervermerke 108 sind in der Computerkasse 101 die
Gesamtportowerte der jeweils in den Bündeln enthaltenen Frankiervermerke 108 gespeichert. Bei
einem variablen Portowert wird in der Computerkasse 101 hinterlegt,
dass ein Portowert einzugeben ist. Zur Durchführung der Bezahlung eines Frankiervermerks 108 oder
eines Bündels
von Frankiervermerken 108 wird in dieser Ausgestaltung
an der Computerkasse 101 der zugehörige Aktivierungscode erfasst.
Anhand des Aktivierungscodes bestimmt die Computerkasse 101 dann
den zu bezahlenden Portowert unter Verwendung der in der Computerkasse 101 hinterlegten
Zuordnung. Sofern der Portowert variabel ist, fordert die Computerkasse 101 zur
Eingabe des Portowerts auf und übernimmt
die daraufhin erfolgende Eingabe. Bezüglich des Portowerts wird der
Bezahlvorgang nachfolgend in der gleichen Weise durchgeführt wie
zuvor bereits beschrieben. Der erfasste Aktivierungscode wird dann von
der Computerkasse 101 an den Frankierserver 104 gesendet.
Sofern der Portowert des Frankiervermerks 108 bei dem Bezahlvorgang
festgelegt worden ist, wird neben dem Aktivierungscode zudem der
Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet. Ein Vorteil
dieser Ausgestaltung besteht darin, dass lediglich ein Code bei
Bezahlung und Aktivierung eines Frankiervermerks 108 einzugeben
ist.
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Aufgrund
des Empfangs des Aktivierungscodes ermittelt der Frankierserver 104 den
dem Aktivierungscode zugeordneten Identifikationscode oder die dem
Aktivierungscode zugeordneten Identifikationscodes. Der Identifikationscode
oder die Identifikationscodes werden dann von der Aktivierungseinrichtung 104 in
die Datenbank 105 als gültige
Identifikationscodes eingetragen. Zusätzlich werden in der Datenbank 105 die
den Identifikationscodes zugeordneten Portowerte der Frankiervermerke 108 in
Zuordnung zu den Identifikationscodes hinterlegt, sofern diese nicht
lediglich in verschlüsselter
Form in den Frankiervermerken 108 enthalten sind. Die Portowerte
werden dabei anhand des empfangenen Aktivierungscodes bestimmt,
oder es wird der Portowert verwendet, der von der Computerkasse 101 gemeldet
worden ist. In einer alternativen Ausgestaltung werden die Identifikationscodes
bereits nach ihrer Erzeugung in der Datenbank 105 gespeichert,
zunächst
jedoch als ungültig
markiert. Ist dies der Fall, werden die betreffenden Identifikationscodes
von dem Frankierserver 104 in der Datenbank 105 als gültig markiert,
nachdem Aktivierungscode empfangen worden ist. Sofern die zugehörigen Portowerte nicht
bereits zuvor in der Datenbank 105 gespeichert worden sind,
können
diese ggf. ebenfalls von der Aktivierungseinrichtung 104 in
Zuordnung zu den Identifikationscodes in der Datenbank 105 gespeichert werden.
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Nach
der Aktivierung eines Frankiervermerks 108, das heißt, nachdem
in der dem Frankiervermerk 108 zugeordnete Identifikationscode
in Zuordnung zu dem Portowert des Frankiervermerks 108 in
der Datenbank 105 als gültig
hinterlegten ist, kann der Frankiervermerk 108 von einem
Kunden zum Frankieren einer Postsendung 107 verwendet werden.
Hierzu wird der Frankiervermerk 108 auf eine von dem Kunden
erstellte Postsendung 107 aufgebracht, wenn nicht eine
bereits vorgefertigte Postsendung 107 mit Frankiervermerk 108 verwendet wird.
Die mit dem Frankiervermerk 108 versehene Postsendung 107 kann
dann von dem Kunden bei dem Postunternehmen den Versand aufgegeben werden.
Nach der Einlieferung der Postsendung 107 wird eine Prüfung des
Frankiervermerks 108 in dem Postverteilzentrum 106 vorgenommen.
Dies geschieht in der zuvor bereits beschriebenen Weise.
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Obwohl
die Erfindung in den Zeichnungen und der vorausgegangenen Darstellung
im Detail beschrieben wurde, sind die Darstellungen illustrativ bzw.
bei spielhaft und nicht einschränkend
zu verstehen; insbesondere ist die Erfindung nicht auf die erläuterten
Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Weitere Varianten der Erfindung und ihre Ausführung ergeben sich für den Fachmann
aus der vorangegangenen Offenbarung, den Figuren und den Patentansprüchen.
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Insbesondere
erkennt der Fachmann, dass anstelle der Computerkasse 101 auch
weitere Verkaufseinrichtungen, wie beispielsweise Verkaufsautomaten,
zur Durchführung
der Erfindung eingesetzt werden können.
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In
den Patentansprüchen
verwendete Begriffe wie ”umfassen”, ”aufweisen”, ”beinhalten”, ”enthalten” und dergleichen
schließen
weitere Elemente oder Schritte nicht aus. Die Verwendung des unbestimmten
Artikels schließt
eine Mehrzahl nicht aus. Eine einzelne Einrichtung kann die Funktionen
mehrerer in den Patentansprüchen
genannten Einheiten beziehungsweise Einrichtungen ausführen.
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In
den Patentansprüchen
angegebene Bezugszeichen sind nicht als Beschränkungen der eingesetzten Mittel
und Schritte anzusehen.