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DE102008063009A1 - Verfahren und System zum Versenden einer Postsendung - Google Patents

Verfahren und System zum Versenden einer Postsendung Download PDF

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DE102008063009A1
DE102008063009A1 DE200810063009 DE102008063009A DE102008063009A1 DE 102008063009 A1 DE102008063009 A1 DE 102008063009A1 DE 200810063009 DE200810063009 DE 200810063009 DE 102008063009 A DE102008063009 A DE 102008063009A DE 102008063009 A1 DE102008063009 A1 DE 102008063009A1
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DE
Germany
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postage
franking
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valid
identification
Prior art date
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Application number
DE200810063009
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English (en)
Inventor
Jürgen Dr. Lang
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Post AG
Original Assignee
Deutsche Post AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Post AG filed Critical Deutsche Post AG
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Priority to EP09177018A priority patent/EP2202692A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
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    • G07B17/00185Details internally of apparatus in a franking system, e.g. franking machine at customer or apparatus at post office
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
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    • G07B17/00Franking apparatus
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Abstract

Die Erfindung betrifft Verfahren zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk (108) versehenen Postsendung (107), bei dem
- wenigstens ein Identifikationsmerkmal eines Frankiervermerks (108) erzeugt wird;
- das Identifikationsmerkmal aufgrund eines mittels einer Verkaufseinrichtung (101) durchgeführten Bezahlvorgangs bezüglich eines dem Frankiervermerk (108) zugeordneten Portowerts als gültiges Identifikationsmerkmal ausgegeben und/oder erfasst wird;
- das Identifikationsmerkmal in einem Zentralsystem als gültig gespeichert wird;
- bei der Prüfung der Frankierung der Postsendung (107) das Identifikationsmerkmal auf der Postsendung (107) erfasst wird, wobei eine gültige Frankierung festgestellt wird, wenn das Identifikationsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem (103) gespeicherten gültigen Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
Ferner betrifft die Erfindung ein zur Durchführung des Verfahrens geeignetes System.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk versehenen Postsendung. Ferner betrifft die Erfindung ein System zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk versehenen Postsendung, welches zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Für die Frankierung von Postsendungen werden oftmals Postwertmarken verwendet, die bei dem für den Transport der Postsendungen vorgesehenen Postunternehmen gekauft werden und von den Kunden auf zu versendende Postsendungen aufgebracht werden. Der Verkauf der Postwertmarken kann dabei beispielsweise in Geschäften erfolgen. Ein Nachteil des Verkaufs von Postwertmarken besteht darin, dass diese in Geschäften vorgehalten werden müssen, und dass der Verlust eines vorgehaltenen Postwertzeichens, beispielsweise aufgrund eines Diebstahls, mit einen wirtschaftlichen Nachteil des Geschäfts verbunden ist.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine möglichst einfache und sichere Ausgabe von Frankiervermerken insbesondere in Geschäften zu ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 16 gelöst. Ausführungsformen des Verfahrens und des Systems sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk versehenen Postsendung vorgeschlagen. Bei dem Verfahren wird wenigstens ein dem Frankiervermerk zugeordnetes Identifikationsmerkmal erzeugt. Das Identifikationsmerkmal wird aufgrund eines mittels einer Verkaufseinrichtung durchgeführten Bezahlvorgangs bezüglich eines dem Frankiervermerk zugeordneten Portowerts als gültiges Identifikationsmerkmal ausgegeben und/oder gekennzeichnet. Das Identifikationsmerkmal wird in einem Zentralsystem als gültig gespeichert. Bei einer Prüfung der Frankierung der Postsendung wird das Identifikationsmerkmal auf der Postsendung erfasst, wobei eine gültige Frankierung festgestellt wird, wenn das Identifikationsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem gespeicherten Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein System zum Versenden einer Postsendung bereitgestellt. Das System umfasst ein Zentralsystem, in dem ein Identifikationsmerkmal speicherbar ist, das einem Frankiervermerk zugeordnet ist. Weiterhin umfasst das System eine Verkaufseinrichtung, die dazu ausgestaltet ist, das Identifikationsmerkmal aufgrund eines mittels der Verkaufseinrichtung durchgeführten Bezahlvorgangs bezüglich eines dem Frankiervermerk zugeordneten Portowerts als gültiges Identifikationsmerkmal auszugeben und/oder an das Zentralsystem zu melden, wobei bei einer Prüfung der Frankierung der Postsendung das Identifikationsmerkmal auf der Postsendung erfassbar ist und eine gültige Frankierung feststellbar ist, wenn das Identifikationsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem als gültig gespeicherten Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
  • Die Erfindung beinhaltet die Idee, mittels einer Verkaufseinrichtung, mit der auch ein Bezahlvorgang bezüglich des Portowerts durchgeführt wird, gültige Frankiervermerke auszugeben und/oder Frankiervermerke als gültig zu kennzeichnen. Dies ist mit dem Bezahlvorgang gekoppelt. Hierdurch wird erreicht, dass in einem Geschäft keine werthaltigen Postwertzeichen vorgehalten werden müssen, bei deren Verlust dem Geschäft ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Eigenschaften moderner Verkaufseinrichtung, wie beispielsweise Computerkassen, benutzt werden können, um in einfacher Weise Frankiervermerke auszugeben und/oder als gültig zu kennzeichnen.
  • Die vorgesehenen Speicherung des Identifikationsmerkmals als gültig kann bereits vor der Durchführung des Bezahlvorgangs vorgenommen werden oder aufgrund des Bezahlvorgangs.
  • Bei dem Identifikationsmerkmal kann es sich beispielsweise um einen dem Frankiervermerk eindeutig zugeordneten Identifikationscode handeln, der in den Frankiervermerk eingebracht wird. Gleichfalls kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass das Identifikationsmerkmal eine Kennung der Verkaufseinrichtung umfasst. Diese kann durch einen Zeitstempel ergänzt werden.
  • In einer Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems ist es vorgesehen, dass dem Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem der Portowert des Frankiervermerks zugeordnet ist, wobei bei der Prüfung der Frankierung der Postsendung der dem Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem zugeordnete Portowert mit dem für einen Versand der Postsendung zu entrichtenden Portowert verglichen wird. Dieser kann sich beispielsweise aufgrund von Sendungsmerkmalen, wie etwa dem Format der Postsendung, dem Gewicht der Postsendung oder gewünschten Zusatzleistungen, ergeben, die zur Prüfung der Frankierung ermittelt werden. Ein Vorteil der Ausführungsform besteht darin, dass der Portowert in Zuordnung zu dem Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem gespeichert ist. Hierdurch wird verhindert, dass durch eine Manipula tion des Frankiervermerks der dem Frankiervermerk zugeordnete gültige Portowert verändert werden kann. Damit wird die Sicherheit der Frankierung erhöht.
  • In einer weiteren Ausgestaltung kann es auch vorgesehen sein, dass der Portowert nicht in Zuordnung zu den Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem gespeichert ist, sondern die Angabe des Portowerts lediglich in dem Frankiervermerk selbst enthalten ist. Um in diesem Fall die Integrität des Portowerts sicherzustellen, kann es vorgesehen sein, dass dieser verschlüsselt in dem Frankiervermerk eingebracht wird.
  • Eine verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems sieht vor, dass eine ungültige Frankierung festgestellt wird, wenn der für den Versand der Postsendung zu entrichtende Portowert den dem Identifikationsmerkmal zugeordneten Portowert übersteigt. In diesem Fall wurde die Postsendung mit einem zu geringen Portowert frankiert, so dass eine ungültige Frankierung ermittelt wird.
  • Eine Weiterbildung des Verfahrens und des Systems beinhaltet, dass mittels der Verkaufseinrichtung aufgrund des durchgeführten Bezahlvorgangs ein gültiger Frankiervermerk gedruckt wird, der das Identifikationsmerkmal enthält. Vorteilhaft wird die Verkaufseinrichtung bei dieser Ausgestaltung dazu verwendet, einen Frankiervermerk mit dem Identifikationsmerkmal zu drucken. Der Druck kann beispielsweise mit einem üblicherweise an einer Verkaufseinrichtung vorgesehenen Belegdrucker zum Ausdruck von Quittungen vorgenommen werden, oder es kann eine separate Druckeinrichtung zum Drucken von Frankiervermerken vorgesehen werden.
  • Des Weiteren ist eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Identifikationsmerkmalen in der Verkaufseinrichtung gespeichert wird, wobei die Verkaufseinrichtung die Identifikationsmerkmale jeweils aufgrund der Bezahlung des Portowerts ausgibt. Vorteil haft werden die Identifikationsmerkmale in dieser Ausgestaltung bereits vor der Ausgabe bzw. der Erzeugung eines Frankiervermerks bereitgestellt, so dass im Bedarfsfall bereits ein Identifikationscode zur Verfügung steht. Die Identifikationscodes können von einem Postunternehmen bereitgestellt werden, dem somit bereits Frankiervermerke bekannt sind, die erst zukünftig mithilfe der Verkaufseinrichtung erzeugt bzw. gedruckt werden.
  • Gleichfalls kann die Mehrzahl der Identifikationscodes jedoch auch anderweitig, insbesondere in der Verkaufseinrichtung selbst, erzeugt werden. Daher sieht eine Ausführungsform des Verfahrens und des Systems vor, dass das Identifikationsmerkmal in der Verkaufseinrichtung erzeugt und von der Verkaufseinrichtung an das Zentralsystem gemeldet wird. Die Meldung kann aufgrund der Ausgabe eines Frankiervermerks erfolgen oder bereits im Voraus, beispielsweise nach der Erzeugung des Identifikationsmerkmals. Gleichfalls kann auch eine bedarfsgesteuerte Erzeugung des Identifikationsmerkmals vorgesehen werden, bei der das Identifikationsmerkmal aufgrund der Ausgabe eines Frankiervermerks erzeugt wird.
  • Eine verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems umfasst, dass das Identifikationsmerkmal zusammen mit einem zugeordneten Portowert an das Zentralsystem gemeldet wird. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn die Zuordnung des Portowerts zu dem Identifikationsmerkmal im Bereich der Verkaufseinrichtung vorgenommen wird. Dies kann sowohl in Bezug auf Identifikationscodes erfolgen, die von einem Postunternehmen bereitgestellt werden, als auch in Bezug auf Identifikationscodes, die in der Verkaufseinrichtung erzeugt werden.
  • Eine weitere verbundene Ausführungsform des Verfahrens und des Systems ist dadurch gekennzeichnet, dass das Identifikationsmerkmal und der zugeordnete Portowert aufgrund der Durchführung des Bezahlvorgangs an das Zentralsystem gemeldet werden. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn der Portowert bei der Durchführung des Bezahlvorgangs festgelegt und dem Frankiervermerk zugeordnet wird.
  • Darüber hinaus zeichnet sich eine Weiterbildung des Verfahrens und des Systems dadurch aus, dass wenigstens einem vorgefertigten Frankiervermerk ein Aktivierungscode zugeordnet ist, wobei der Aktivierungscode aufgrund eines Bezahlvorgangs bezüglich des dem Frankiervermerk zugeordneten Portowerts mittels der Verkaufseinrichtung erfasst und an das Zentralsystem gemeldet wird, wobei das dem Frankiervermerk zugeordnete Identifikationsmerkmal aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes in dem Zentralsystem als gültig gekennzeichnet wird. Vorteilhaft können bei dieser Ausgestaltung in einem Geschäft vorgefertigte Frankiervermerke zum Verkauf angeboten werden, die jedoch vor ihrer Bezahlung ungültig sind. Hierdurch ist der Verlust eines vorgefertigten Frankiervermerks nicht mit dem Verlust des zugeordneten Portobetrags verbunden, und die vorgefertigten Frankiervermerke müssen nicht in dem Geschäft inventarisiert werden, da ihnen kein Portowert zugeordnet ist. Gültigkeit erlangen die Frankiervermerke erst durch eine Aktivierung, die aufgrund des Bezahlvorgangs durchgeführt wird. Die Aktivierung umfasst vorteilhaft, dass das dem Frankiervermerk zugeordnete Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem als gültig gekennzeichnet wird.
  • In einer verbundenen Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems ist vorgesehen, dass mehreren vorgefertigten Frankiervermerken ein Aktivierungscode zugeordnet wird, wobei die den Frankiervermerken zugeordneten Identifikationsmerkmale aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes in dem Zentralsystem als gültig gekennzeichnet werden. Dies ermöglicht es insbesondere, Frankiervermerke bündelweise zu verkaufen, wobei die Aktivierung der in dem Bündel enthaltenen Frankiervermerke in besonders einfacher Weise gemeinsam unter Verwendung eines einzigen Aktivierungscodes vorgenommen werden kann.
  • Eine weitere verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems sieht vor, dass eine ungültige Frankierung der Postsendung festgestellt wird, wenn das aufgebrachte Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem nicht als gültig markiert ist.
  • Ferner ist bei einer Ausführungsform des Verfahrens und des Systems vorgesehen, dass einem Frankiervermerk ein in der Verkaufseinrichtung hinterlegter Produktcode zugeordnet ist, wobei der Bezahlvorgang bezüglich des dem Frankiervermerk zugeordneten Portowerts aufgrund der Erfassung des Produktcodes in der Verkaufseinrichtung gestartet wird. Vorteilhaft ermöglicht in dieser Ausgestaltung die Verwendung von Produktcodes, wie sie im Zusammenhang mit Computerkassen oftmals beim Warenverkauf eingesetzt werden, für den Verkauf von Frankiervermerken. Der Produktcode kann in maschinenlesbarer Form, insbesondere in Form eines Barcodes, bereitgestellt werden, welcher mittels einer Leseeinrichtung der Verkaufseinrichtung erfasst werden kann. Hierdurch kann der Bezahlvorgang in besonders einfacher Weise gestartet werden. Entsprechende Leseeinrichtungen zur Erfassung von Produktcodes sind an Verkaufseinrichtungen, wie Computerkassen, in der Regel bereits vorhanden.
  • Insbesondere in Bezug auf einen bündelweisen Verkauf von vorgefertigten Frankiervermerken sieht eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems vor, dass den vorgefertigten Frankiervermerken ein in der Verkaufseinrichtung hinterlegter Produktcode zugeordnet ist, wobei der Bezahlvorgang bezüglich des den Frankiervermerken zugeordneten Gesamtportowerts aufgrund der Erfassung des Produktcodes in der Verkaufseinrichtung gestartet wird. Hierdurch kann in besonders einfacher Weise der Bezahlvorgang für ein Bündel von Frankiervermerken mit einem bestimmten Gesamtportowert gestartet werden.
  • Ferner zeichnet sich eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems dadurch aus, dass der Produktcode dem Aktivierungscode entspricht. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, dass lediglich ein Code erfasst werden muss, um sowohl den Bezahlvorgang als auch den Aktivierungsvorgang zu starten.
  • Bei der Verkaufseinrichtung handelt es sich in einer Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems, wie zuvor bereits beschrieben, um eine Computerkasse. Die Computerkasse kann insbesondere in einem Geschäft angeordnet sein, in dem ein Kunde Frankiervermerke erwerben kann. Oftmals stellen Computerkassen eine Sicherheitsarchitektur mit einer gesicherten Hardware und/oder Software bereit, um Bezahlvorgänge manipulationssicher durchführen zu können. Diese Sicherheitsarchitektur wird vorzugsweise auch zur Erzeugung und für den Druck von Frankiervermerken bzw. für eine sichere Aktivierung von Frankiervermerken verwendet, wodurch die Sicherheit weiter erhöht wird.
  • Die zuvor genannten und weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung werden auch anhand der Ausführungsbeispiele deutlich, die nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben werden.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Von den Figuren zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines System zur Ausgabe von gültigen Frankiervermerken und zur Prüfung der Frankiervermerke.
  • Darstellung von Ausführungsbeispielen
  • 1 zeigt in einer schematischen Darstellung ausgewählte Komponenten eines Systems zum Erzeugen gültiger Frankierungen und zum Überprüfen von Frankierungen während des Versands einer Postsendung. Beispielhaft ist in 1 eine Postsendung 107 mit einem Frankiervermerk 108 dargestellt.
  • Das beispielhaft dargestellte System umfasst eine Verkaufseinrichtung 101, die in einem Geschäft, wie beispielsweise einem Supermarkt oder einem Kaufhaus angeordnet ist. Die Verkaufseinrichtung 101, bei der es sich beispielsweise um eine Computerkasse handelt, ist in einer dem Fachmann an sich bekannten Art ausgeführt und ermöglicht die Abwicklung von Zahlungsvorgängen mit Bargeld, Geldkarte, Kreditkarte und/oder weiteren Zahlungsmitteln. In dem dargestellten System ist die Computerkasse 101 mit einem Zentralsystem 103 des Postunternehmens verbunden. Die Verbindung wird vorzugsweise über ein Datennetzwerk 102 hergestellt, bei dem es sich beispielsweise um das Internet handeln kann. Das Zentralsystem 103 umfasst einen mit der Computerkasse 101 kommunizierenden Frankierserver 104 sowie eine mit dem Frankierserver 104 verbundene Datenbank 105. Auf die Datenbank 105 können Postverteilzentren 106 zugreifen, um die Frankierungen von Postsendungen 107 zu prüfen, die in den Postverteilzentren 106 bearbeitet werden. In 1 ist beispielhaft ein Postverteilzentrum 106 dargestellt.
  • Die Computerkasse 101 wird in dem dargestellten System dazu verwendet, Zahlungsvorgänge für Frankiervermerke 108 durchzuführen, die von einem Kunden in dem Geschäft erworben werden können. In einer Ausgestaltung ist die Computerkasse 101 zudem auch dazu vorgesehen, Frankiervermerke 108 zu erzeugen und auszudrucken, die von dem Kunden auf Postsendungen 107 aufgebracht werden können, um diese zu frankieren. Für den Druck der Frankiervermerke 108 wird eine der Computerkasse 101 zugeordnete Druckeinrichtung verwendet. Hierbei kann es sich um einen Belegdrucker handeln, der in einer Computerkasse 101 in der zuvor beschriebenen Art üblicherweise enthalten ist, um Quittungen für die durchgeführten Zahlungsvorgänge drucken zu können. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die Computerkasse 101 eine weitere Druckeinrichtung umfasst, die für den Ausdruck von Frankiervermerken 108 verwendet wird. Hierbei kann es sich insbesondere um einen Labeldrucker handeln, mit dem Label bedruckt werden können, die von dem Kunden auf eine Postsendung 107 aufgeklebt werden können.
  • Die mittels der Computerkasse 101 druckbaren Frankiervermerke 108 umfassen Frankierinformationen, die eindeutige Identifikationscodes der Frankiervermerke 108 enthalten. Die Identifikationscodes werden auch zur Prüfung der Frankiervermerke 108 in den Postverteilzentren 106 herangezogen. Darüber hinaus können die Frankierinformationen weitere Daten enthalten, wie beispielsweise eine Kennung der Computerkasse 101, eine Angabe des die Computerkasse 101 betreibenden Unternehmens sowie den Portowert und den Zeitpunkt des Drucks. Die Frankierinformationen können in einer maschinenlesbaren Form, insbesondere als ein Barcode, in dem gedruckten Frankiervermerk 108 enthalten sein. Bei dem Barcode kann es sich um einen zweidimensionalen Barcode, insbesondere um einen Data-Matrix-Code handeln. Zusätzlich können einzelne in dem Barcode enthaltene Angaben, wie beispielsweise der Portowert, auch in Klarschrift in dem Frankiervermerk 108 enthalten sein. Zur Erzeugung von Frankiervermerken 108 enthält die Computerkasse 101 vorzugsweise eine Software, die dazu ausgestaltet ist, unter Verwendung der in die Frankiervermerke 108 einzubringenden Informationen, insbesondere unter Verwendung der Identifikationscodes, graphische Darstellungen der Frankiervermerke 108 zu erzeugen. Die mittels der Software erzeugten graphischen Darstellungen der Frankiervermerke 108 werden dann von der Computerkasse 101 in der zuvor beschriebenen Weise gedruckt.
  • In einer Ausgestaltung wird eine Mehrzahl von Identifikationscodes in dem Frankierserver 104 des Zentralsystems 103 erzeugt. Die erzeugten Identifikationscodes werden in der Datenbank 105 als gültige Identifikationscodes gespeichert und an die Computerkasse 101 übertragen. In der Computerkasse 101 werden die empfangenen Identifikationscodes gespeichert, um Frankiervermerke 108 unter Verwendung der Identifikationscodes drucken zu können. Die Erzeugung der Identifikationscodes und ihre Bereitstellung an der Computerkasse 101 erfolgt in einer Ausgestaltung in regelmäßigen Zeitabständen, so dass in der Computerkasse 101 stets Identifikationscodes verfügbar sind, um Frankiervermerke 108 zu erzeugen. Alternativ werden Identifikationscodes aufgrund einer Anforderung der Computerkasse 101 von dem Frankierserver 104 bereit gestellt. Die Anforderung kann von der Computerkasse 101 beispielsweise dann an den Frankierserver 104 gesendet werden, wenn die Computerkasse 101 feststellt, dass nicht ausreichend viele Identifikationscodes in der Computerkasse 101 zu Verfügung stehen. Üblicherweise stellen Computerkassen 101 dabei eine durch eine geeignete Hardware oder Software gesicherte Speichereinrichtung zur Verfügung, die es ermöglicht, Identifikationscodes sicher zu speichern, so dass sie vor einem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind. Darüber hinaus kann es auch vorgesehen sein, dass einzelne Identifikationscodes im Bedarfsfall, das heißt, wenn ein Frankiervermerk 108 zu erzeugen ist, auf eine entsprechende Anforderung der Computerkasse 101 den Frankierserver 104 in die Computerkasse 101 übermittelt werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die Identifikationscodes in der Computerkasse 101 erzeugt werden. Vorzugsweise wird dabei eine Mehrzahl von Identifikationscodes in regelmäßigen Zeitabständen oder im Bedarfsfall erzeugt. Die Identifikationscodes werden dann für die zukünftige Verwendung in der Computerkasse 101 gespeichert. Für die Speicherung der Identifikationscodes kann wiederum eine von der Computerkasse 101 bereitgestellte gesicherte Speichereinrichtung verwendet werden. Ferner werden die erzeugten Identifikationscodes an den Frankierserver 104 gemeldet, der die Identifikationscodes nach dem Empfang als gültige Identifikationscodes in der Datenbank 105 speichert. Dabei können die erzeugten Identifikationscodes nach ihrer Erzeugung gemeinsam an den Frankierserver 104 gesendet werden. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Identifikationscodes jeweils nach ihrer Verwendung, das heißt, nach der Erzeugung eines Frankiervermerks 108, an den Frankierserver 104 übermittelt werden. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die Computerkasse 101 einzelne Identifikationscodes im Bedarfsfall erzeugt, wenn ein Frankiervermerk 108 erzeugt und gedruckt werden soll. In diesem Fall wird ein erzeugter Identifikationscode aufgrund des Drucks eines Frankiervermerks 108 an den Frankierserver 104 übermittelt.
  • Sofern die Identifikationscodes im Vorfeld der Erzeugung von Frankiervermerken 108 generiert werden, können den Identifikationscodes bei ihrer Erzeugung vorgegebene Portowerte zugeordnet werden, so dass ein Identifikationscode nur für die Erzeugung und den Druck eines Frankiervermerks 108 mit dem Portowert verwendet werden kann, der dem Identifikationscode zugeordnet ist. Die Portowerte werden sowohl in der Computerkasse 101 als auch in der Datenbank 105 in Zuordnung zu den Identifikationscodes hinterlegt. Hierfür werden die den Identifikationscodes zugeordneten Portowerte zusammen mit den Identifikationscodes von dem Frankierserver 104 an die Computerkasse 101 übermittelt, wenn die Identifikationscodes in dem Frankierserver 104 erzeugt werden. Werden die Identifikationscodes in der Computerkasse 101 erzeugt, dann übermittelt diese die zugeordneten Portowerte zusammen mit dem Identifikationscodes an den Frankierserver 104. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass den Identifikationscodes keine festen Portowerte zugeordnet sind, sondern die Portowerte bei der Erzeugung von Frankiervermerken 108 festgelegt werden.
  • In einer Ausgestaltung können somit in der Computerkasse 101 Frankiervermerke 108 mit vorgegebenen Portowerten erzeugt werden. Die Portowerte können beispielsweise den Portowerten für häufig verwendete Produkte eines Postunternehmens, wie beispielsweise Postsendungen 107 mit einem üblichen Format und Gewicht, entsprechen. Jedem verfügbaren Portowert ist vorzugsweise ein in der Computerkasse 101 registrierter Produktcode zugeordnet, der an der Computerkasse 101 eingegeben wird, um einen Zahlungsvorgang für den Portobetrag und die Erzeugung sowie den Druck eines entsprechenden Frankiervermerks 108 zu starten. Aufgrund der Eingabe eines Produktcodes erkennt die Computerkasse 101 dabei, dass ein Frankiervermerk 108 zu erzeugen ist, und welchen Portowert er haben soll. In einer weiteren Ausgestaltung können Frankiervermerke 108 mit frei wählbaren Portowerten mittels der Computerkasse 101 erzeugt und gedruckt werden. In diesem Fall wird den Frankiervermerken 108 vorzugsweise ein gemeinsamer Produktcode zugeordnet und der gewünschte Portowert wird zusätzlich an der Computerkasse 101 eingege ben. Die verwendeten Produktcodes können beispielsweise als dem Fachmann an sich bekannte EANs (EAN: International Article Number) ausgestaltet sein oder als vergleichbare Produktcodes. Die Eingabe eines Produktcodes kann manuell erfolgen. Vorzugsweise ist es jedoch vorgesehen, dass der Produktcode in maschinenlesbarer Form, insbesondere als ein Barcode, bereitgestellt wird, der mittels eines Barcodescanners der Computerkasse 101 erfasst wird. Derartige Scanner sind bei einer Vielzahl von Computerkassen 101 der zuvor beschriebenen Art bereits vorhanden.
  • Die Erzeugung und der Druck eines Frankiervermerks 108 mittels der Computerkasse 101 sind vorzugsweise mit einem Bezahlvorgang bezüglich des dem Frankiervermerk 108 zugeordneten Portowerts verbunden. Der Zahlungsvorgang wird im Wesentlichen in der gleichen Weise gestartet und durchgeführt, wie bei der Bezahlung eines anderen in dem Geschäft von einem Kunden zu erwerbenden Produkts. Um einen Frankiervermerk 108 zu erwerben, gibt ein Kunden an der Computerkasse 101 seinen Wunsch bekannt, woraufhin der entsprechende Produktcode in die Computerkasse 101 eingegeben wird. Hierbei handelt es sich, wie zuvor beschrieben, entweder um den Produktcode der dem gewünschten Portowert zugeordnet ist, oder um den allgemeinen Produktcode für Frankiervermerke 108. Im letzteren Fall fordert die Computerkasse 101 zudem zur Eingabe des gewünschten Portowerts auf, der dann beispielsweise manuell über eine Tastatur eingegeben werden kann und in der Computerkasse 101 zumindest temporär gespeichert wird. Zusätzlich zu dem Frankiervermerk 108 können von dem Kunden weitere Produkte erworben werden, die beispielsweise ebenfalls in dem Fachmann bekannter Weise mit Produktcodes versehen sind, die an der Computerkasse 101 erfasst werden.
  • Nach der Eingabe des Produktcodes und ggf. des gewünschten Portowerts startet die Computerkasse 101 zunächst einen Zahlungsvorgang für den Portowert. Sofern weitere in der Computerkasse 101 erfasste Produkte zu bezahlen sind, werden deren Preise bei dem Zahlungsvorgang berücksichtigt. Insbesondere bildet die Computerkasse 101 dabei in üblicher Weise die von dem Kun den zu bezahlende Gesamtsumme des Portowerts und der Preise der übrigen Produkte. Nach dem Start des Zahlungsvorgangs bezahlt der Kunde den ermittelten Betrag. Die Bezahlung erfolgt in einer an sich bekannten Art und Weise unter Verwendung eines an der Computerkasse 101 nutzbaren Zahlungsmittels. Wie zuvor bereits erwähnt, kann es sich hierbei beispielsweise um Bargeld, eine Kreditkarte oder eine Geldkarte handeln.
  • Nachdem der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, wird mithilfe des Belegdruckers der Computerkasse 101 eine Quittung beziehungsweise ein Beleg über den von dem Kunden gezahlten Betrag ausgedruckt. Ferner initiiert die Computerkasse 101 die Erzeugung und den Druck eines Frankiervermerks 108 unter Verwendung eines Identifikationscodes.
  • Sofern in der Computerkasse 101 gespeicherte Identifikationscodes vorliegen, die zuvor in dem Frankierserver 104 oder in der Computerkasse 101 erzeugt worden sind und denen vorgegebenen Portowerte zugeordnet sind, ermittelt die Computerkasse 101 für die Erzeugung eines Frankiervermerks 108 zunächst einen Identifikationscode, dem der gewünschte Portowert zugeordnet ist. Dieser wird dann für die Erzeugung des Frankiervermerks 108 verwendet. Aufgrund seiner Verwendung wird der Identifikationscode zudem in dem Speicher der Computerkasse 101 gelöscht oder als bereits verwendet markiert. Als bereits verwendet markierte Frankiervermerke 108 können dabei nicht noch einmal für die Erzeugung eines Frankiervermerks 108 herangezogen werden. Ferner wird der verwendete Identifikationscode zusammen mit dem Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet, falls der Identifikationscode nicht zuvor bereits an den Frankierserver 104 übertragen oder in dem Frankierserver 104 erzeugt worden ist. Aufgrund des Empfangs des Identifikationscode speichert der Frankierserver 104 den Identifikationscode in Zuordnung zu dem Portowert in der Datenbank 105.
  • Wenn Identifikationscodes zwar im Vorfeld der Erzeugung eines Frankiervermerks 108 in der Computerkasse 101 gespeichert werden, diesen jedoch kein fester Portowert zugeordnet ist, ermittelt die Computerkasse 101 aufgrund der erfolgten Bezahlung des Frankiervermerks 108 einen Identifikationscode und verwendet diesen zur Erzeugung des Frankiervermerks 108. Ferner wird der Identifikationscode in dem Speicher der Computerkasse 101 gelöscht oder in der zuvor beschrieben Weise als bereits verwendet markiert. Zudem wird der Identifikationscode zusammen mit dem Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet. Sofern der Identifikationscode in der Computerkasse 101 erzeugt worden ist, speichert der Frankierserver 104 den empfangenen Identifikationscode in Zuordnung zu dem Portowert in der Datenbank 105. Falls der Frankierserver 104 den Identifikationscode erzeugt hat und dieser bereits in der Datenbank 105 hinterlegt ist, ermittelt der Frankierserver 104 den erhaltenen Identifikationscode in der Datenbank 105 und ordnet ihm den gemeldeten Portowert zu.
  • In der Ausgestaltung, in der Identifikationscodes bedarfsweise in der Computerkasse 101 erzeugt werden, erzeugt die Computerkasse 101 nach erfolgter Bezahlung des Frankiervermerks 108 einen Identifikationscodes und verwendet diesen zur Erzeugung des Frankiervermerks 108. Ferner wird der Identifikationscode zusammen mit dem zugehörigen Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet, welcher den Identifikationscode in Zuordnung zu dem Portowert in der Datenbank 105 speichert.
  • Wenn es vorgesehen ist, dass die Computerkasse 101 Identifikationscodes bedarfsweise von dem Frankierserver 104 anfordert, dann sendet die Computerkasse 101 nach erfolgter Bezahlung des Frankiervermerks 108 eine Anforderung des Identifikationscodes unter Angabe des Portowerts an den Frankierserver 104. Der Frankierserver 104 erzeugt oder ermittelt aufgrund der Anforderung einen Identifikationscode und speichert ihn unter Zuordnung des gemeldeten Portowerts in der Datenbank 105. Darüber hinaus sendet der Frankierserver 104 den Identifikationscode an die Computerkasse 101. Die Computerkasse 101 erzeugt dann einen Frankiervermerk 108 unter Verwendung des von dem Frankierserver 104 erhaltenen Identifikationscodes.
  • Nachdem in der Computerkasse 101 unter Verwendung eines Identifikationscodes einen Frankiervermerk 108 erzeugt worden ist, wird dieser mittels der hierfür vorgesehenen Druckeinrichtung der Computerkasse 101 ausgedruckt. Falls der Belegdrucker der Computerkasse 101 für den Ausdruck des Frankiervermerks 108 verwendet wird, erfolgt der Ausdruck des Frankiervermerks 108 vorzugsweise separat zu dem Ausdruck des Belegs. Auf diese Weise erhält der Kunde einen separaten Frankiervermerk 108, den er auf eine Postsendung 107 aufbringen kann. Der mittels der Computerkasse 101 erzeugt Frankiervermerk 108 wird nach dem Druck dem Kunden übergeben, der den Frankiervermerk 108 dann für die Frankierung von Postsendungen 107 verwenden kann.
  • Um eine Postsendung 107 mit dem Frankiervermerk 108 zu frankieren, wird der Frankiervermerk 108 an der Postsendung 107 angebracht. Hierzu kann der Frankiervermerk 108 beispielsweise auf die Postsendung 107 aufgeklebt. Nach erfolgter Frankierung der Postsendung 107 liefert der Kunde die Postsendung 107 bei dem Postunternehmen ein. Die Postsendung 107 wird dann zu einem Postverteilzentrum 106 transportiert, in dem die ordnungsgemäße Frankierung der Postsendung 107 geprüft wird. Hierbei handelt es sich üblicherweise um das Postverteilzentrum 106 des Postunternehmens, welches dem Abgangsort der Postsendung 107 zugeordnet ist.
  • Zur Prüfung der Frankierung wird in dem Postverteilzentrum 106 der in dem Frankiervermerk 108 enthaltene Identifikationscode erfasst. Der erfasste Identifikationscode wird dann mit den Identifikationscodes verglichen, die in der Datenbank 105 als gültige Identifikationscodes hinterlegt sind. Sofern der erfasste Identifikationscode nicht mit einem gültigen Identifikationscode in der Datenbank 105 übereinstimmt, wird eine ungültige Frankierung der Postsendung 107 festgestellt. In der Folge wird die Postsendung 107 üblicherweise aus dem normalen Beförderungslauf ausgeschleust.
  • Wenn der erfasste Identifikationscode mit einem in der Datenbank 105 hinterlegten gültigen Identifikationscode übereinstimmt, wird vorzugsweise geprüft, ob der Portowert, der dem Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet ist, mit dem für den Transport der Postsendung 107 anfallenden Portowert übereinstimmt oder ob das Produkt, das dem Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet ist, der Postsendung 107 entspricht. Hierzu werden in dem Postverteilzentrum 106 die für die Portobestimmung maßgeblichen Sendungsmerkmale, wie beispielsweise Format, Gewicht sowie gewünschte Zusatzleistungen, bestimmt. Aus den ermittelten Sendungsmerkmalen wird dann der anfallende Portobetrag berechnet und mit dem Portowert verglichen, der dem Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet ist. Ist dieser gleich oder größer als der berechnete Portobetrag, wird eine gültige Frankierung festgestellt, und die Postsendung 107 wird in normaler Weise an den vorgesehenen Empfänger zugestellt. Der Identifikationscode wird nach der Feststellung, dass es sich um eine gültige Frankierung handelt, in der Datenbank 105 als ungültig markiert oder aus der Datenbank 105 gelöscht, so dass für diesen Identifikationscode nicht noch einmal eine gültige Frankierung ermittelt werden kann. Sofern der Portowert, der dem Identifikationscode in der Datenbank 105 zugeordnet ist, kleiner als der in dem Postverteilzentrum 106 berechnete Portobetrag für die Postsendung 107 ist, wird festgestellt, dass die Frankierung ungültig ist, und die Postsendung 107 wird in einer vorgegebenen Weise behandelt. Der Identifikationscode kann auch in diesem Fall in der Datenbank 105 als ungültig markiert oder gelöscht werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Ausgestaltungen darin, dass den Frankiervermerken 108 keine eindeutigen Identifikationscodes zugeordnet sind. Stattdessen verwendet die Computerkasse 101 eine der Computerkasse 101 zugeordnete Kennung zur Erzeugung der Frankiervermerke 108. Ferner werden die Frankiervermerke 108 mit einem Zeitstempel versehen, der über einen bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise eine Sekunde oder eine Minute, einen festen Wert hat, der nach Ablauf des Zeitraums inkrementiert wird. Aufgrund der Erzeugung eines Fran kiervermerks 108 sendet die Computerkasse 101 in dieser Ausgestaltung eine entsprechende Nachricht an den Frankierserver 104. Die Nachricht enthält vorzugsweise den Zeitstempel, den die Computerkasse 101 in dem Frankiervermerk 108 eingebracht hat. In dem Frankierserver 104 wird anhand der von der Computerkasse 101 empfangenen Nachricht ermittelt, über welchen Gesamtportobetrag ein oder mehrere Frankiervermerke 108 die Computerkasse 101 mit einem bestimmten Zeitstempel erzeugt hat. Der ermittelte Portobetrag wird dann in Zuordnung zu dem Zeitstempel und in Zuordnung zu der Kennung der Computerkasse 101 als gültiger Portobetrag in der Datenbank 105 gespeichert. Bei der Prüfung eines Frankiervermerks 108 in dem Postverteilzentrum 106 werden aus dem Frankiervermerk 108 der Portowert, die Kennung der Computerkasse 101 sowie der enthaltene Zeitstempel ausgelesen. Dann wird der in Zuordnung zu der Kennung und dem Zeitstempel in der Datenbank 105 gespeicherte gültige Portobetrag ermittelt. Ist dieser kleiner als der aus dem Frankiervermerk 108 ausgelesene Portowert, wird eine ungültige Frankierung erkannt. Wenn der ermittelte gültige Portobetrag größer als der aus dem Frankiervermerk 108 ausgelesene Portowert oder gleichen diesem Portowert ist, wird eine gültige Frankierung festgestellt und der in der Datenbank 105 in Zuordnung zu der Kennung dem Zeitstempel gespeicherte gültige Portobetrag wird um den ausgelesenen Portowert verringert.
  • Gleichfalls kann es bei einer Abwandlung vorgesehen sein, dass der einem Frankiervermerk zugeordnete Portowert nicht in Zuordnung zu dem Identifikationscode des Frankiervermerks in der Datenbank 105 gespeichert wird, sondern lediglich in dem Frankiervermerk enthalten ist. Hierbei kann die Angabe des Portowerts verschlüsselt von der Computerkasse 101 in diesem Falle in dem die Prüfung vornehmenden Postverteilzentrum 106 entschlüsselt werden. Der entschlüsselte Portowert wird dann mit dem für die Postsendung 107 zu entrichtenden Portowert verglichen, um die Gültigkeit der Frankierung der Postsendung 107 zu prüfen. Bei dieser Abwandlung kann die in zuvor beschriebenen Ausgestaltungen vorgesehene Übermittelung des Portobetrags von der Computerkasse 101 an den Frankierserver 104 entfallen. Gleichfalls entfällt die Spei cherung des Portowerts in der Datenbank 105. Im Übrigen kann die Ausgabe des Frankiervermerks bei dieser Abwandlung in der gleichen Weise vorgenommen werden, wie zuvor beschrieben.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung unterscheidet sich von den zuvor dargestellten Ausgestaltungen insbesondere dadurch, dass Frankiervermerke 108 nicht von der Computerkasse 101 gedruckt werden, sondern vorgefertigte Frankiervermerke 108 in dem Geschäft bereitgestellt werden, in dem sich die Computerkasse 101 befindet. Die vorgefertigten Frankiervermerke 108 sind zunächst nicht gültig, d. h., werden bei der Prüfung in dem Postverteilzentrum 106 als ungültig erkannt. Gültigkeit erlangen die Frankiervermerke 108 erst nach einer Aktivierung, die in einer noch zu beschreibenden Weise durchgeführt werden kann. Aufgrund der Aktivierung werden die Frankiervermerke 108 in der Datenbank 105 als gültig gekennzeichnet. Da die noch nicht aktivierten Frankiervermerke 108 somit keinen Wert haben, ergibt sich der Vorteil, dass sie in dem Geschäft nicht inventarisiert werden müssen und dass im Falle eines Diebstahls kein Verlust entsteht.
  • Es können vorgefertigte Frankiervermerke 108 als solche einzeln oder in Bündeln bereitgestellt werden, so dass sie von Kunden auf selbst erstellte Postsendungen 107 aufgebracht werden können. In dieser Ausgestaltung können beispielsweise Aufkleber mit den Frankiervermerken 108 bereitgestellt werden, die an die Postsendungen 107 angebracht werden können. Die Frankiervermerke 108 können ebenfalls auf vorgefertigte Postsendungen 107, wie etwa vorgefertigte Postkarten, aufgebracht sein. In einer weiteren Ausgestaltung werden die Frankiervermerke 108 auf Umhüllungen von Postsendungen 107, wie beispielsweise Briefumschlägen oder vorgefertigten Kartons zum Versenden von Postpaketen, aufgebracht, die an Kunden des Postunternehmens ausgegeben werden.
  • Jedem vorgefertigten Frankiervermerk 108 ist vorzugsweise ein eindeutiger Identifikationscode zugeordnet. Die Identifikationscodes sind in den Frankier vermerken 108 vorzugsweise in einer maschinenlesbaren Form enthalten, beispielsweise in Form von Barcodes. Darüber hinaus werden die Identifikationscodes vorzugsweise auch in dem Zentralsystem 103 des Postunternehmens gespeichert. Die Identifikationscodes können dabei in dem Frankierserver 104 oder in der Datenbank 105 hinterlegt sein. Dabei sind die Identifikationscodes jedoch zunächst als ungültig markiert, so dass die zugehörigen Frankiervermerke 108 zunächst nicht für den Versand von Postsendungen 107 verwendet werden können.
  • Den vorgefertigten Frankiervermerken 108 kann jeweils ein fester Portowert zugeordnet sein. In diesem Fall wird der Portowert in Zuordnung zu dem Identifikationscode eines Frankiervermerks 108 in dem Zentralsystem 103 gespeichert oder der Portowert ist in verschlüsselter Form in dem Frankiervermerk 108 enthalten. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass der Portowert der Frankiervermerke 108 variabel ist und bei ihrer Aktivierung in einer noch zu beschreibenden Weise festgelegt wird.
  • Darüber hinaus ist jedem Frankiervermerk 108 ein Aktivierungscode zugeordnet. Der einem Frankiervermerk 108 zugeordnete Aktivierungscode ist ebenfalls in dem Zentralsystem 103 gespeichert. In einer Ausgestaltung besteht eine eindeutige Zuordnung zwischen den Frankiervermerken 108 und den Aktivierungscodes. Dies bedeutet, dass einem Frankiervermerk 108 genau ein Aktivierungscode zugeordnet ist und umgekehrt. In diesem Fall kann der Aktivierungscode dem Identifikationscode des Frankiervermerks 108 entsprechen. Gleichfalls kann einem Frankiervermerk 108 jedoch auch ein von dem Identifikationscode verschiedener Aktivierungscode zugeordnet werden, der in Zuordnung zu dem Identifikationscode in dem Zentralsystem 103 gespeichert ist. Gleichfalls kann es vorgesehen sein, dass mehrere Frankiervermerke 108 einem Aktivierungscode zugeordnet sind. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn mehrere Frankiervermerke 108 gemeinsam in einem Bündel ausgegeben werden. Den in dem Bündel enthaltenen Frankiervermerken 108 kann in diesem Fall ein gemeinsamer Aktivierungscode zugeordnet werden. Der einem Frankierver merk 108 zugeordnete Aktivierungscode kann in dem Frankiervermerk 101 enthalten sein, vorzugsweise in maschinenlesbarer Form, beispielsweise als Barcode. In weiteren Ausgestaltungen kann der Aktivierungscode separat bereitgestellt werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Aktivierungscode mehrere Frankiervermerke 108 zugeordnet sind. Dabei kann der Aktivierungscode beispielsweise in einer maschinenlesbaren Form an einer Verpackung angebracht sein, in der die Frankiervermerke 108 enthalten sind.
  • Wenn einzelne vorgefertigte Frankiervermerke 108 mit vorgegebenen Portowerten vorgesehen sind, dann ist jedem Portowert vorzugsweise ein Produktcode zugeordnet, der in der Computerkasse 101 in Zuordnung zu dem Portowert hinterlegt ist. Der Produktcode ist dabei beispielsweise als ein Barcode in den Frankiervermerken 108 enthalten. Wenn Frankiervermerke 108 mit vorgegebenen Frankierwerten in einem Bündel bereitgestellt werden, ist dem Bündel vorzugsweise eine Produktcode zugeordnet. Dieser ist in der Computerkasse 101 unter Zuordnung des Gesamtportowerts der in dem Bündel enthaltenen Frankiervermerke 108 hinterlegt. Wenn einzelne Frankiervermerke 108 mit einem variablen Portowert bereitgestellt werden, dann wird den Frankiervermerken 108 vorzugsweise ein allgemeiner Produktcode zugeordnet und der gewünschte Portowert wird zusätzlich an der Computerkasse 101 eingegeben.
  • Wenn ein Kunde des Geschäfts einen Frankiervermerk 108 oder ein Bündel von Frankiervermerken 108 erwerben möchte, dann bezahlt er den Frankiervermerk 108 oder das Bündel von Frankiervermerken 108 an der Computerkasse 101 wie ein weiteres in dem Geschäft erhältliches Produkt. Zur Durchführung des Bezahlvorgangs wird der an dem Frankiervermerk 108 oder dem Bündel angebrachte Produktcode in die Computerkasse 101 eingegeben. Dies geschieht vorzugsweise durch Scannen des Produktcodes mittels des Barcodelesers der Computerkasse 101. Bei dem Produktcode handelt es sich, wie zuvor beschrieben, entweder um den Produktcode der dem vorgegebenen Portowert des Frankiervermerks 108 oder dem Gesamtporto des Bündels zugeordnet ist oder um einen allgemeinen Produktcode für Frankiervermerke 108. Im letzteren Fall fordert die Computerkasse 101 nach dem Scannen des Produktcodes zur Eingabe des gewünschten Portowerts, der dann beispielsweise manuell über eine Tastatur eingegeben werden kann und in der Computerkasse 101 zumindest temporär gespeichert wird. In den übrigen Fällen ermittelt die Computerkasse 101 den Portowert bzw. das Gesamtporto anhand des Produktcodes. Zusätzlich zu dem Frankiervermerk 108 können von dem Kunden weitere Produkte erworben werden, die beispielsweise ebenfalls in dem Fachmann bekannter Weise mit Produktcodes versehen sind, die an der Computerkasse 101 erfasst werden.
  • Nach der Eingabe des Produktcodes und ggf. des gewünschten Portowerts, startet die Computerkasse 101 zunächst einen Zahlungsvorgang für den Portowert. Sofern weitere in der Computerkasse 101 erfasste Produkte zu bezahlen sind, werden deren Preise bei dem Zahlungsvorgang berücksichtigt. Insbesondere bildet die Computerkasse 101 dabei in üblicher Weise die von dem Kunden zu bezahlende Gesamtsumme des Portowerts und der Preise der übrigen Produkte. Nach dem Start des Zahlungsvorgangs bezahlt der Kunde den ermittelten Betrag. Die Bezahlung erfolgt in einer an sich bekannten Art und Weise unter Verwendung eines an der Computerkasse 101 nutzbaren Zahlungsmittels. Wie zuvor bereits erwähnt, kann es sich hierbei beispielsweise um Bargeld, eine Kreditkarte oder eine Geldkarte handeln. Nachdem der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, wird mithilfe des Belegdruckers der Computerkasse 101 eine Quittung beziehungsweise ein Beleg über den von dem Kunden gezahlten Betrag ausgedruckt.
  • Darüber hinaus wird im Rahmen des Bezahlvorgangs, vorzugsweise nach der Bezahlung, der Aktivierungscode erfasst, der dem Frankiervermerk 108 bzw. dem Bündel von Frankiervermerken 108 zugeordnet ist. Hierzu kann beispielsweise wiederum der Barcodescanner der Computerkasse 101 verwendet werden. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass der Aktivierungscode manuell an der Computerkasse 101 eingegeben wird. Der erfasste Aktivierungscode wird dann von der Computerkasse 101 an den Frankierserver 104 gesendet. Sofern der Portowert des Frankiervermerks 108 bei dem Bezahlvorgang festgelegt worden ist, wird neben dem Aktivierungscode zudem der Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet.
  • In einer alternativen Ausgestaltung wird auf einen zusätzlichen Produktcode verzichtet. In dieser Ausgestaltung sind die Aktivierungscodes der in dem Geschäft ausliegenden Frankiervermerke 108 oder der Bündel von Frankiervermerken 108 in der Computerkasse 101 gespeichert. In Zuordnungen zu einzelnen Frankiervermerken 108 sind zudem die Portowerte der Frankiervermerke 108 in der der Computerkasse 101 gespeichert. In Zuordnung zu den Bündeln der Frankiervermerke 108 sind in der Computerkasse 101 die Gesamtportowerte der jeweils in den Bündeln enthaltenen Frankiervermerke 108 gespeichert. Bei einem variablen Portowert wird in der Computerkasse 101 hinterlegt, dass ein Portowert einzugeben ist. Zur Durchführung der Bezahlung eines Frankiervermerks 108 oder eines Bündels von Frankiervermerken 108 wird in dieser Ausgestaltung an der Computerkasse 101 der zugehörige Aktivierungscode erfasst. Anhand des Aktivierungscodes bestimmt die Computerkasse 101 dann den zu bezahlenden Portowert unter Verwendung der in der Computerkasse 101 hinterlegten Zuordnung. Sofern der Portowert variabel ist, fordert die Computerkasse 101 zur Eingabe des Portowerts auf und übernimmt die daraufhin erfolgende Eingabe. Bezüglich des Portowerts wird der Bezahlvorgang nachfolgend in der gleichen Weise durchgeführt wie zuvor bereits beschrieben. Der erfasste Aktivierungscode wird dann von der Computerkasse 101 an den Frankierserver 104 gesendet. Sofern der Portowert des Frankiervermerks 108 bei dem Bezahlvorgang festgelegt worden ist, wird neben dem Aktivierungscode zudem der Portowert an den Frankierserver 104 gemeldet. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, dass lediglich ein Code bei Bezahlung und Aktivierung eines Frankiervermerks 108 einzugeben ist.
  • Aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes ermittelt der Frankierserver 104 den dem Aktivierungscode zugeordneten Identifikationscode oder die dem Aktivierungscode zugeordneten Identifikationscodes. Der Identifikationscode oder die Identifikationscodes werden dann von der Aktivierungseinrichtung 104 in die Datenbank 105 als gültige Identifikationscodes eingetragen. Zusätzlich werden in der Datenbank 105 die den Identifikationscodes zugeordneten Portowerte der Frankiervermerke 108 in Zuordnung zu den Identifikationscodes hinterlegt, sofern diese nicht lediglich in verschlüsselter Form in den Frankiervermerken 108 enthalten sind. Die Portowerte werden dabei anhand des empfangenen Aktivierungscodes bestimmt, oder es wird der Portowert verwendet, der von der Computerkasse 101 gemeldet worden ist. In einer alternativen Ausgestaltung werden die Identifikationscodes bereits nach ihrer Erzeugung in der Datenbank 105 gespeichert, zunächst jedoch als ungültig markiert. Ist dies der Fall, werden die betreffenden Identifikationscodes von dem Frankierserver 104 in der Datenbank 105 als gültig markiert, nachdem Aktivierungscode empfangen worden ist. Sofern die zugehörigen Portowerte nicht bereits zuvor in der Datenbank 105 gespeichert worden sind, können diese ggf. ebenfalls von der Aktivierungseinrichtung 104 in Zuordnung zu den Identifikationscodes in der Datenbank 105 gespeichert werden.
  • Nach der Aktivierung eines Frankiervermerks 108, das heißt, nachdem in der dem Frankiervermerk 108 zugeordnete Identifikationscode in Zuordnung zu dem Portowert des Frankiervermerks 108 in der Datenbank 105 als gültig hinterlegten ist, kann der Frankiervermerk 108 von einem Kunden zum Frankieren einer Postsendung 107 verwendet werden. Hierzu wird der Frankiervermerk 108 auf eine von dem Kunden erstellte Postsendung 107 aufgebracht, wenn nicht eine bereits vorgefertigte Postsendung 107 mit Frankiervermerk 108 verwendet wird. Die mit dem Frankiervermerk 108 versehene Postsendung 107 kann dann von dem Kunden bei dem Postunternehmen den Versand aufgegeben werden. Nach der Einlieferung der Postsendung 107 wird eine Prüfung des Frankiervermerks 108 in dem Postverteilzentrum 106 vorgenommen. Dies geschieht in der zuvor bereits beschriebenen Weise.
  • Obwohl die Erfindung in den Zeichnungen und der vorausgegangenen Darstellung im Detail beschrieben wurde, sind die Darstellungen illustrativ bzw. bei spielhaft und nicht einschränkend zu verstehen; insbesondere ist die Erfindung nicht auf die erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Varianten der Erfindung und ihre Ausführung ergeben sich für den Fachmann aus der vorangegangenen Offenbarung, den Figuren und den Patentansprüchen.
  • Insbesondere erkennt der Fachmann, dass anstelle der Computerkasse 101 auch weitere Verkaufseinrichtungen, wie beispielsweise Verkaufsautomaten, zur Durchführung der Erfindung eingesetzt werden können.
  • In den Patentansprüchen verwendete Begriffe wie ”umfassen”, ”aufweisen”, ”beinhalten”, ”enthalten” und dergleichen schließen weitere Elemente oder Schritte nicht aus. Die Verwendung des unbestimmten Artikels schließt eine Mehrzahl nicht aus. Eine einzelne Einrichtung kann die Funktionen mehrerer in den Patentansprüchen genannten Einheiten beziehungsweise Einrichtungen ausführen.
  • In den Patentansprüchen angegebene Bezugszeichen sind nicht als Beschränkungen der eingesetzten Mittel und Schritte anzusehen.

Claims (16)

  1. Verfahren zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk (108) versehenen Postsendung (107), bei dem – wenigstens ein Identifikationsmerkmal eines Frankiervermerks (108) erzeugt wird, – das Identifikationsmerkmal aufgrund eines mittels einer Verkaufseinrichtung (101) durchgeführten Bezahlvorgangs bezügliches eines dem Frankiervermerk (108) zugeordneten Portowerts ausgegebenen und/oder erfasst wird; – das Identifikationsmerkmal in einem Zentralsystem als gültig gespeichert wird, und – bei einer Prüfung der Frankierung der Postsendung (107) das Identifikationsmerkmal auf der Postsendung (107) erfasst wird, wobei eine gültige Frankierung festgestellt wird, wenn das Identifikationsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem (103) gespeicherten gültigen Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei dem Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem (103) der Portowert des Frankiervermerks (108) zugeordnet ist, wobei bei der Prüfung der Frankierung der Postsendung (107) der dem Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem (103) zugeordnete Portowert mit dem für einen Versand der Postsendung (107) zu entrichtenden Portowert verglichen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem eine ungültige Frankierung festgestellt wird, wenn der für den Versand der Postsendung (107) zu entrichtende Portowert den dem Identifikationsmerkmal zugeordneten Portowert übersteigt.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem mittels der Verkaufseinrichtung (101) aufgrund des durchgeführten Bezahlvorgangs ein gültiger Frankiervermerk (108) gedruckt wird, der das Identifikationsmerkmal enthält.
  5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem eine Mehrzahl von Identifikationsmerkmalen in der Verkaufseinrichtung (101) gespeichert wird, wobei die Verkaufseinrichtung (101) die Identifikationsmerkmale jeweils aufgrund der Bezahlung des Portowerts ausgibt.
  6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem das Identifikationsmerkmal in der Verkaufseinrichtung (101) erzeugt wird und von der Verkaufseinrichtung (101) an das Zentralsystem (103) gemeldet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem das Identifikationsmerkmal zusammen mit einem zugeordneten Portowert an das Zentralsystem (103) gemeldet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, bei dem das Identifikationsmerkmal und der zugeordnete Portowert aufgrund der Durchführung des Bezahlvorgangs an das Zentralsystem (103) gemeldet werden.
  9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei wenigstens einem vorgefertigten Frankiervermerk (108) ein Aktivierungscode zugeordnet ist, wobei der Aktivierungscode aufgrund eines Bezahlvorgangs bezüglich des dem Frankiervermerk (108) zugeordneten Portowerts mittels der Verkaufseinrichtung (101) erfasst und an das Zentralsystem (103) gemeldet wird, wobei das dem Frankiervermerk (108) zugeordnete Identifikationsmerkmal aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes in dem Zentralsystem (103) als gültig gekennzeichnet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem mehreren vorgefertigten Frankiervermerken (108) ein Aktivierungscode zugeordnet wird, wobei die den Frankiervermerken (108) zugeordneten Identifikationsmerkmale aufgrund des Empfangs des Aktivierungscodes in dem Zentralsystem (103) als gültig gekennzeichnet werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 der 10, bei dem eine ungültige Frankierung der Postsendung (107) festgestellt wird, wenn das aufgebrachte Identifikationsmerkmal in dem Zentralsystem (103) nicht als gültig markiert ist.
  12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem einem Frankiervermerk (108) ein in der Verkaufseinrichtung (101) hinterlegter Produktcode zugeordnet ist, wobei der Bezahlvorgang bezüglich des dem Frankiervermerk (108) zugeordneten Portowerts aufgrund der Erfassung des Produktcodes in der Verkaufseinrichtung (101) gestartet wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem den vorgefertigten Frankiervermerken (108) ein in der Verkaufseinrichtung (101) hinterlegter Produktcode zugeordnet ist, wobei der Bezahlvorgang bezüglich des den Frankiervermerken (108) zugeordneten Gesamtportowerts aufgrund der Erfassung des Produktcodes in der Verkaufseinrichtung (101) gestartet wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, wobei der Produktcode dem Aktivierungscode entspricht.
  15. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Verkaufseinrichtung (101) eine Computerkasse umfasst.
  16. System zum Versenden einer mit einem Frankiervermerk versehenen Postsendung (107), umfassend ein Zentralsystem (103), in dem ein gültiges Identifikationsmerkmal speicherbar ist, das dem Frankiervermerk (108) zugeordnet ist, und umfassend eine Verkaufseinrichtung (101), die dazu ausgestaltet ist, das Identifikationsmerkmal aufgrund eines mittels der Verkaufseinrichtung (101) durchgeführten Bezahlvorgangs bezügliches eines dem Frankiervermerk (108) zugeordneten Portowerts als gültiges Identifikationsmerkmal auszugeben und/oder an das Zentralsystem zu melden, wobei bei einer Prüfung der Frankierung der Postsendung (107) das Identifikationsmerkmal auf der Postsendung (107) erfassbar ist und eine gültige Frankierung feststellbar ist, wenn das Identifikati onsmerkmal mit dem in dem Zentralsystem (103) gespeicherten gültigen Identifikationsmerkmal übereinstimmt.
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