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DE10114384B4 - Kraftfahrzeugtür - Google Patents

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DE10114384B4
DE10114384B4 DE10114384A DE10114384A DE10114384B4 DE 10114384 B4 DE10114384 B4 DE 10114384B4 DE 10114384 A DE10114384 A DE 10114384A DE 10114384 A DE10114384 A DE 10114384A DE 10114384 B4 DE10114384 B4 DE 10114384B4
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DE
Germany
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door
area
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connection
motor vehicle
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DE10114384A
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Johann Dipl.-Ing. Halbritter
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Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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Publication date
Application filed by Audi AG filed Critical Audi AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Kraftfahrzeugtür,
mit wenigstens einer Ausschwenk-Scharnieranordnung, die jeweils ein türseitiges Scharnierteil aufweist und über die die Kraftfahrzeugtür im Bereich eines Türkastens um eine vertikale, erste Schwenkachse zur Fahrzeugaußenseite hin schwenkbar am Fahrzeugaufbau angelenkt ist, und
mit wenigstens einer im Türkasten angeordneten und sich im wesentlichen über die Türkastenlänge erstreckenden Türinnenverstärkung, die an eine Ausschwenk-Scharnieranordnung angebunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Türinnenverstärkung als Aufprallträger (8) ausgebildet ist, der über ein Zwischenelement (9; 21; 36) mittelbar mit dem türseitigen Scharnierteil (6) verbunden ist, und
dass das Zwischenelement (9; 21; 36) ein Einschwenk-Schwenkgelenk (19; 33; 38) mit einer senkrechten zweiten Schwenkachse umfasst, über das im Falle eines Aufpralls auf die Kraftfahrzeugtür (2) und einem dadurch bedingten Einknicken des Aufprallträgers (8) sowie daran angrenzender Fahrzeugtürbereiche dieser Aufprallträger (8) definiert unter Beibehaltung der Anbindung zum türseitigen Scharnierteil (6) nach innen in Richtung Fahrzeuginnenraum einschwenkbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtür, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Kraftfahrzeugtüren sind regelmäßig aus einem Türkasten sowie einem darin eingesteckten und befestigten Fensterrahmen aufgebaut. Der Türkasten besteht im wesentlichen aus einer Türkasteninnenwand und einer Türkastenaußenwand, zwischen denen z. B. ein Aggregateträger angeordnet sein kann, an dem unterschiedlichste Aggregate angeordnet werden können, so z. B. die Hebemechanik oder elektrische Einrichtungen. Die Fahrzeugtür ist über in der Regel zwei beabstandet übereinanderliegende Ausschwenk-Scharnieranordnungen zur Fahrzeugaußenseite hin ausschwenkbar am Fahrzeugaufbau angelenkt, wobei ein säulenseitiges Scharnierteil jeder Scharnieranordnung am Fahrzeugaufbau, z. B. im Säulenbereich eines Kraftfahrzeugs, und ein diesem entsprechend zugeordnetes türseitiges Scharnierteil jeder Scharnieranordnung an einer Türkastenwand angeordnet ist.
  • Um den Türkasten und damit die Fahrzeugtüre im Falle eines Aufpralls zu versteifen, ist es ferner allgemein bekannt, in den Türkasten im Bereich zwischen der Türkasteninnenwand und der Türkastenaußenwand einen Aufprallträger als Biegeträger zu integrieren, der sich von einem ersten Anbindungspunkt zwischen zwei übereinanderliegenden Scharnieranordnungen nach schräg unten zu einem gegenüberliegenden Türkastenende erstreckt. Ein derartiger Auf prallträger dient der erhöhten Sicherheit der Fahrgäste, da dieser bei einem Seitenaufprall eine Verformung der Fahrzeugtür verhindern soll.
  • Mit einem derartigen, allgemein bekannten Aufbau wird zwar die Fahrzeugtür für einen Seitenaufprall verstärkt, wobei sich jedoch Probleme bei einer Türabsenkung ergeben können, was z. B. der Fall ist, wenn sich ein Fahrzeugbenutzer bei offener Tür auf diese aufstützt, so dass die gesamte Kraft über die Scharnieranordnungen direkt in den Türrohbau eingeleitet wird. Ein ähnliches Problem stellt die sogenannte Türüberdrückung dar, wie dies z. B. bei einer vom Wind aufgerissenen Fahrzeugtür der Fall ist, da auch hier die gesamte Kraft direkt in den Türrohbau eingeleitet wird. Deshalb müssen bei einem derartigen Aufbau die kritischen Türrohbaubereiche mit entsprechenden dickwandigen Blechen ausgebildet werden, um diesen Bereich zu verstärken und um Beschädigungen der Fahrzeugtüre zu vermeiden. Dies ist insgesamt nur mit erheblichem Herstellaufwand sowie mit einem unerwünscht hohen Gewicht der Fahrzeugtüre möglich, so dass auch die Kosten insgesamt relativ hoch sind.
  • Aus der gattungsgemäßen DE 197 48 970 A1 ist bereits eine Kraftfahrzeugtür mit wenigstens einer Ausschwenk-Scharnieranordnung, die jeweils ein türseitiges Scharnierteil aufweist, bekannt, über die die Fahrzeugtüre im Bereich eines Türkastens um eine in etwa vertikale, erste Schwenkachse zur Fahrzeugaußenseite hin ausschwenkbar am Fahrzeugaufbau angelenkt ist. Ferner ist wenigstens eine im Türkasten angeordnete und sich im wesentlichen über die Türkastenlänge erstreckende Türinnenverstärkung vorgesehen, die an eine Ausschwenk-Scharnieranordnung angebunden ist.
  • Konkret ist die Türinnenverstärkung hier als längliches Blechprofil ausgebildet, das an einem Ende einen kastenförmigen sowie topfförmigen Abschnitt aufweist. Die Türinnenverstärkung ist über diesen topfförmigen Abschnitt direkt mit einer Scharnieranordnung verbunden, um zu erreichen, dass hierdurch die im Bereich der Scharnieranordnung wirkenden Kräfte nicht über den Türroh bau gehen, sondern zum Teil direkt in die Türinnenverstärkung als steife Struktur eingeleitet werden. Die Anbindung des Topfabschnitts an der Scharnieranordnung erfolgt hier über eine herkömmliche Schraubverbindung. Durch eine derartige biegesteife Anbindung der Türinnenverstärkung an einer Scharnieranordnung wird erreicht, dass im Falle einer Türabsenkung und/oder einer Türüberdrückung die gesamte Kraft nicht nur über den Türrohbau alleine sondern zusätzlich zu einem wesentlichen Teil auch über die Türinnenverstärkung abgeleitet wird, so dass insgesamt geringere Kräfte über den Türrohbau direkt gehen. Damit können diese Bereiche mit entsprechend dünneren Wandstärken ausgebildet werden, was den Herstellaufwand reduziert und zudem zu einem gewichtsgünstigen Aufbau der Fahrzeugtüre führt.
  • Problematisch bei einem derartigen Aufbau ist jedoch, dass es bei einem Seitenaufprall auf die Fahrzeugtüre zu einem Einknicken der Türinnenverstärkung kommt, wodurch sich diese Türinnenverstärkung mitsamt dem Türkasten von der Befestigungsstelle im Bereich der Scharnieranordnung aus gesehen nach innen in Richtung zum Fahrzeuginnenraum hin wegdreht. Da die Scharnierteile der Ausschwenk-Scharnieranordnung hier auf Block gehen und das weitere Einschwenken nach innen somit blockieren reißt die Türinnenverstärkung und damit der Türkasten an der Befestigungsstelle aus, wodurch die Fahrzeugtüre in unerwünschter Weise von der oder den Scharnieranordnungen abgetrennt wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Fahrzeugtüre vom Fahrzeug abfallen kann, was aufgrund von Gesetzesvorschriften möglichst vermieden werden sollte.
  • Um ein Herausfallen der Fahrzeugtüre zu vermeiden, ist es aus der DE 30 39 895 A1 bereits bekannt, eine Kraftfahrzeugtür am Fahrzeugaufbau mittels einer Scharnieranordnung, die ein verformbares türseitiges Scharnierteil aufweist, anzubinden. Dieses türseitige Scharnierteil weist einen expandierbaren Abschnitt auf, damit es sich im Falle einer darauf einwirkenden Aufprallkraft ausdehnen kann. Der expandierbare Abschnitt weist hier überlappende, gefaltete Abschnitte auf, die so angeordnet sind, dass sie sich in Türlängsrichtung entfalten, wenn sie Eindrückkräften ausgesetzt werden, die auf die Tür ausgeübt werden. Hierdurch wird zwar die Gefahr, dass sich die Tür von der Scharnieranordnung löst, ggf. reduziert, jedoch ist ein derartiger Aufbau, einer Scharnieranordnung deren türseitiges Scharnierteil verformbar ausgebildet ist, insgesamt wenig praktikabel, da eine derartige Türanbindung insbesondere nicht für die Anforderungen an eine Türabsenkung bzw. eine Türüberdrückung ausgelegt ist, so dass es hier bereits bei geringeren Belastungen zu unerwünschten Verformungen am türseitigen Scharnierteil und daher zu unerwünschten Türbeschädigungen kommen kann.
  • Weiter ist aus der EP 0 818 339 A1 eine Fahrzeugtür bekannt, bei der ein Fensterrahmen in eine innere Türschale einsetzbar ist und im Bereich zwischen einem Aggregateträger und der Türinnenschale ein Verformungselement eingesetzt ist, das im Falle eines Seitenaufpralls verformbar ist, um Kräfte aufzunehmen, die insbesondere im kritischen Anbindungsbereich zwischen dem Fensterrahmen und der Türinnenschale auftreten. Die Befestigung des Energieabsorptionselementes als Zwischenelement erfolgt hier im Bereich einer Ausschwenk-Scharnieranordnung über eine herkömmliche Schraubverbindung. Problematisch bei diesem Aufbau ist ebenfalls wiederum, dass es bei einem Seitenaufprall zu einem Ausreißen der Schraubverbindung im Bereich der Ausschwenk-Scharnieranordnung kommen kann, so dass die Gefahr besteht, dass sich die Fahrzeugtüre von der Scharnieranordnung in unerwünschter Weise abtrennt und abfallen kann.
  • Aus der DE 296 14 488 U1 zwar ein Aufbau bekannt, bei dem ein als Haltestange bezeichneter Aufprallträger vorgesehen ist, der jedoch endseitig extrem fest und unverschieblich festgelegt sein soll, um zu erreichen, dass sich die gebogene und in einer Vertikalebene liegende Haltestangen bei einem Seitenaufprall auf die Fahrzeugtür um 90° in eine Horizontalebene dreht.
  • Dadurch soll eine Torsion bzw. ein Verdrillen der Haltestange erzielt werden, um Seitenaufprallkräfte, die auf die Fahrzeugtür einwirken, aufzunehmen.
  • Ferner zeigt die DE 198 18 265 A1 einen Aufbau, bei dem das Türblech der Fahrzeugtür im Bereich der Scharnieranordnung mittels einer zusätzlichen Versteifungsplatte versteift ist, um eine Krafteinleitung in den Türrohbau, d. h. Türinnen- und -außenteil zu erzielen. Ein Aufprallträger ist hier nicht vorgesehen.
  • Schließlich ist aus der DE 196 12 019 A1 ein Aufbau bekannt, bei dem ein Aufprallschutzkörper innenseitig an einer Fahrzeugtüre mit Hilfe eines Scharniermittels angelenkt ist, um nach einer Crashsituation ein Öffnen der Fahrzeugtür zu ermöglichen, wobei ab einem bestimmten Öffnungswinkel der Fahrzeugtüre auch der Aufprallschutzkörper nach außen ausgeschwenkt wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Kraftfahrzeugtür, zu schaffen, mit der die Gefahr, dass sich die Fahrzeugtüre von einer Scharnieranordnung im Falle eines Seitenaufpralls trennt, erheblich reduziert ist, und die zudem auf einfache und preiswerte Weise die Anforderungen im Hinblick auf eine Türabsenkung und/oder Türüberdrückung erfüllt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Gemäß Anspruch 1 ist die Türinnenverstärkung als Aufprallträger ausgebildet, der über ein Zwischenelement mittelbar mit einer Scharnieranordnung verbunden ist. Das Zwischenelement umfasst ein Einschwenk-Schwenkgelenk mit einer in etwa senkrechten zweiten Schwenkachse, über das im Falle eines Aufpralls auf die Fahrzeugtüre und einem dadurch bedingten Einknicken des Aufprallträgers sowie angrenzender Fahrzeugtürbereiche dieser Aufprallträger definiert unter Beibehaltung der Anbindung zum türseitigen Scharnierteil nach innen in Richtung Fahrzeuginnenraum einschwenkbar ist.
  • Vorteilhaft werden hier insbesondere bei einem Seitenaufprall auf die Fahrzeugtüre, bei dem der Aufprallträger nach innen einknickt und die Scharnierteile der Aufschwenk-Scharnieranordnung auf Block gehen die auf die Anbindungsstelle zwischen Scharnieranordnung und Fahrzeugtüre einwirkenden Kräfte erheblich reduziert, da die beim Einknicken des Aufprallträgers auftretenden Kräfte hier vorteilhaft ausgenützt werden, um den Aufprallträger um das am Zwischenelement ausgebildete Einschwenk-Schwenkgelenk kontrolliert und definiert einzuschwenken. Dadurch kann die Gefahr, dass die Fahrzeugtüre von der Scharnieranordnung durch Ausreißen im Bereich der Anbindungsstelle abgetrennt wird, erheblich reduziert werden.
  • Das Zwischenelement kann dabei vorteilhaft so dimensioniert und ausgelegt sein, dass im Falle eines Aufpralls ein einfaches und funktionssicheres Einschwenken des Aufprallträgers um das Schwenkgelenk in definierter Weise ermöglicht wird. Zudem wird über das Zwischenelement eine vorteilhafte Entkopplung der Anbindung des Aufprallträgers an die Scharnieranordnung, insbesondere an das türseitige Scharnierteil, erzielt, so dass die auf die Befestigungsmittel wirkenden Ausreißkräfte und das Einschwenken des knickenden Aufprallträgers erheblich besser kontrollierbar sind als dies bei einer direkten Anbindung des Aufprallträgers im Bereich der Scharnieranordnung der Fall wäre. Ebenso ist hier über das Zwischenelement eine vorteilhafte Krafteinleitung in den Aufprallträger bei einer Türabsenkung und/oder Türüberdrückung möglich, so dass nicht die gesamten Kräfte über den Türrohbau abgeleitet werden müssen.
  • Das Zwischenelement weist gemäß Anspruch 2 ein Anlageelement auf, das im montierten Zustand in einer Anlageverbindung an einem der Scharnieranordnung zugeordneten Türkastenwandbereich anliegt und das mit dem türseitigen Scharnierteil an einer Anbindungsstelle über wenigstens ein entsprechend zugeordnetes Befestigungsmittel fest verbunden ist. Im Falle eines Aufpralls auf die Fahrzeugtüre knickt der Aufprallträger ein und ist um das am Anlageelement in einem weiter zum Fahrzeuginnenraum als die Anbindungsstelle hin liegenden Anlageelement-Randbereich ausgebildete Einschwenk-Schwenkgelenk definiert unter Beibehaltung der Anbindung zur Scharnieranordnung nach innen in Richtung Fahrzeuginnenraum wegschwenkbar.
  • Mit einem derartigen Aufbau kann der Aufprallträger vorteilhaft sowohl als Biegeträger für einen Seitenaufprall, als auch für eine gute, stabile und flächige Abstützung bei einer Türabsenkung und einer Türüberdrückung verwendet werden. Dadurch können die im Falle eines Aufpralls, insbesondere eines Seitenaufpralls, auftretenden Kräfte zum Teil über den Aufprallträger abgeleitet werden, so dass insgesamt geringere Kräfte über den Türrohbau gehen und ein Türrohbau mit dünneren Blechen und damit mit weniger Gewicht einfacher und kostengünstiger hergestellt werden kann. Besonders vorteilhaft wird mit einem derartigen erfindungsgemäßen Aufbau auch erreicht, dass durch das Schwenkgelenk sichergestellt ist, dass sich die Fahrzeugtüre nicht von der Scharnieranordnung trennen kann. Dies wird hier insbesondere dadurch erreicht, dass das Schwenkgelenk im Falle eines Aufpralls im weiter zum Fahrzeuginnenraum als die Anbindungsstelle, d. h. als das wenigstens eine Befestigungsmittel, liegenden Anlageelement-Randbereich ausgebildet ist, da die durch das Einknicken des Aufprallträgers in diesem Randbereich auftretenden Kräfte hier besonders vorteilhaft ausgenützt werden, um den Aufprallträger und damit die Fahrzeugtüre um das Schwenklager nach innen zu verschwenken, wodurch die auf die Anbindungsstelle und damit auf die Befestigungsmittel einwirkenden Kräfte erheblich reduziert werden, so dass die Gefahr einer Trennung der Fahrzeugtüre von der Scharnieranordnung weiter deutlich reduziert ist.
  • Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Zwischenelement an einer Fahrzeugtüre auszubilden. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung nach Anspruch 3 ist das Zwischenelement zweiteilig aus einer Anlageplatte als Anlageelement und einem Verstärkungselement ausgebildet, wobei das Verstärkungselement einerseits über wenigstens ein Befestigungsmittel mit dem Aufprallträger verbindbar ist und andererseits über ein an einem dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich der Anlageplatte ausgebildetes Schwenklager als Einschwenk-Schwenkgelenk schwenkbar an der Anlageplatte angelenkt ist. Dadurch ist das Verstärkungselement im Falle eines Aufpralls zusammen mit dem damit verbundenen Aufprallträger um das Schwenklager nach innen einschwenkbar. Ein derartiger Aufbau ist bei hoher Funktionssicherheit relativ einfach und preiswert herzustellen, wobei eine vorteilhafte, stabile und sichere Anbindung und damit Krafteinleitung über das Verstärkungselement in den Aufprallträger hinein erfolgen kann, wodurch insbesondere im Fall eines Seitenaufpralls die in diesem Bereich wirkenden Kraftspitzen abgebaut werden können. Dadurch werden die auf die Scharnieranordnungs-Befestigungsmittel wirkenden Ausreißkräfte insgesamt wesentlich beherrschbarer und kontrollierbarer. Das Schwenklager kann hier beispielhaft durch eine herkömmliche Scharnieranordnung gebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung ist die Anlageplatte nach Anspruch 4 mit dem türseitigen Scharnierteil über wenigstens eine Befestigungsschraube als Befestigungsmittel verbunden, die von der Türkastenwand-Außenseite her über eine Flanschplatte des türseitigen Scharnierteils, die an der Türkastenwand in einer Anlageverbindung anliegt, in die Anlageplatte einschraubbar ist. Eine derartige Befestigung ist bei hoher Funktionssicherheit ebenfalls sehr einfach und preiswert herstellbar.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform nach Anspruch 5 ist das Zwischenelement zweiteilig aus einem Anlagewinkel als Anlageelement und einem Verstärkungselement ausgebildet, wobei das Verstärkungselement über wenigstens ein Befestigungsmittel mit dem Aufprallträger verbindbar ist. Der Anlagewinkel liegt mit einem plattenförmigen Anlageteil an der Türkastenwand in einer Anlageverbindung an. Vom Anlageteil steht an einem dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich in Richtung zum Verstärkungselement hin ein Winkelfortsatz ab, der mit einem Fortsatzende in einem entsprechenden Gegenelement einrastbar und/oder einhakbar ist und der mit dem Anlageteil über einen Gelenkbereich als Einschwenk-Schwenkgelenk verbunden ist, so dass im Falle eines Aufpralls der Aufprallträger über das Verstärkungselement mitsamt damit verbundenem Winkelfortsatz um den Gelenkbereich nach innen einschwenkbar ist. Mit einem derartigen Aufbau wird ebenfalls ein sehr definiertes und kontrolliertes Wegschwenken des Aufprallträgers und damit der Fahrzeugtüre im Falle eines Seitenaufpralls unter Beibehaltung der Anbindung zur Scharnieranordnung erzielt. Auch hier ist wiederum über das Verstärkungselement eine besonders vorteilhafte Krafteinleitung in den Aufprallträger über die Scharnieranordnung möglich, wobei die auf die Scharnieranordnungs-Befestigungsmittel an der Türkastenwand wirkenden Kräfte so gering sind, dass diese Verbindung nicht ausreißt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung nach Anspruch 6 ist das Gegenelement durch eine Aussparung gebildet, in die das Fortsatzende einhakbar ist. Eine derartige Verhakung ist relativ einfach und preiswert herstellbar und weist zudem im Falle eines Aufpralls eine hohe Funktionssicherheit gegen die Abtrennung der Tür von der Scharnieranordnung auf.
  • Nach Anspruch 7 ist zur Ausbildung eines Befestigungsmittels am der Scharnieranordnung zugewandten Ende des Verstärkungselementes eine ein Gewinde aufweisende Lochausnehmung ausgebildet, der ein entsprechendes Durchgangsloch im Anlageteil und in einer an der Türkastenwand von außen her in einer Anlageverbindung anliegenden Flanschplatte des türseitigen Scharnierteils zugeordnet ist. Von der Seite der Scharnieranordnung her ist eine Befestigungsschraube in eine in die Lochausnehmung eingeschraubte Gewindebuchse einschraubbar. Bei einem Aufprall und einem dadurch bedingten Verschwenken des Verstärkungselementes mitsamt Winkelfortsatz um den Gelenkbereich reißt das Außengewinde der Gewindebuchse aus der Lochausnehmung und damit dem Verstärkungselement aus. Mit einem derartigen Aufbau wird ein vorteilhafter Abbau von Kraftspitzen unmittelbar zu Beginn des Einknickens des Aufprallträgers durch das Ausreißen des Außengewindes erzielt, so dass das weitere Einschwenken insgesamt relativ gezielt und kontrolliert ablaufen kann. Ein derartiges Befestigungsmittel dient somit in einer vorteilhaften Doppelfunktion einerseits zum eben erwähnten Abbau der Kraftspitzen unmittelbar zu Beginn des Einknickens des Aufprallträgers und andererseits auch zur klapperfreien, guten und funktionssicheren Befestigung des Anlagewinkels an der Scharnieranordnung, insbesondere am türseitigen Scharnierteil.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Verstärkungselement nach Anspruch 8 im montierten Grundzustand mit einem Verstärkungselement-Abstützteil in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung am Anlageelement anliegend ausgebildet, dergestalt, dass die Türkastenwand, das Anlageelement, das Verstärkungselement-Abstützteil und eine in einer Anlageverbindung von der Seite der Scharnieranordnung her gesehen an der Türkastenwand anliegende Flanschplatte des türseitigen Scharnierteils in diesem Bereich einen mehrlagigen, stabilen Abstützbereich ausbilden. Mit einem derart ausgebildeten, mehrlagigen, stabilen Abstützbereich ist eine vorteilhafte Abstützung bei einer Türüberdrückung sowie auch bei einer Türabsenkung mög lich, ohne, dass die entsprechenden Blechbereiche der Türkasteninnenwand herstellungstechnisch ungünstig mit dickerer Materialstärke ausgelegt werden müssen.
  • Insbesondere für einen klapperfreien Aufbau kann nach Anspruch 9 vorgesehen sein, dass das Verstärkungselement-Abstützteil mit dem Anlageelement über eine beim Verschwenken ausreißbare Ausreißverbindung verbunden ist. Diese Ausreißverbindung kann beispielsweise eine Schraub- und/oder Niet- und/oder Schweißverbindung sein.
  • Um die Türkasteninnenwand mit dem Verstärkungselement zu verbinden, ist gemäß Anspruch 10 vorgesehen, dass das Verstärkungselement beabstandet vom Anlageelement ein an einem Anlagebereich einer Türkasteninnenwand in einer Anlageverbindung anliegendes Flanschteil aufweist. Die Anbindung erfolgt hier über herkömmliche Befestigungsmittel, z. B. Schraubverbindungen. Damit wird ein insgesamt stabiler und kompakter Aufbau erreicht.
  • Gemäß Anspruch 11 weist das Verstärkungselement einen am Aufprallträger in einer Anlageverbindung anliegenden Verbindungsteil auf, der mit dem Aufprallträger über z. B. Schraubverbindungen als herkömmliche Befestigungsmittel verbindbar ist. Mit einem derartigen Verbindungsteil ergibt sich eine besonders vorteilhafte Anbindung an den Aufprallträger, mit dem zudem eine vorteilhafte Krafteinleitung in den Aufprallträger bei einem Unfall erfolgt.
  • Gemäß einer weiteren, bevorzugten, alternativen Ausgestaltung weist das Zwischenelement nach Anspruch 12 einen ersten plattenförmigen Türkastenwand-Anlagebereich als Anlageelement auf, der über einen am dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich ausgebildeten Gelenkbereich als Einschwenk-Schwenkgelenk mit einem von dem Türkastenwand-Anlagebereich wegragenden Verbindungsbereich verbunden ist. Der Verbindungsbereich ist wiederum mit einem zum Türkastenwand-Anlagebereich hingeführten Aufprall träger-Anbindungsbereich verbunden, der in einer Anlageverbindung am Aufprallträger anliegt und über wenigstens ein Befestigungsmittel mit dem Aufprallträger verbunden ist. Der Aufprallträger-Anbindungsbereich weist vorzugsweise endseitig einen zweiten Anlagebereich auf, der in einer Anlageverbindung am Türkastenwand-Anlagebereich als erstem Anlagebereich anliegt, dergestalt, dass bei einem Aufprall der Aufprallträger und damit die Fahrzeugtüre zusammen mit dem Aufprallträger-Anbindungsbereich und dem Verbindungsbereich um den Gelenkbereich als Schwenkgelenk nach innen einschwenkbar ist.
  • Ein derartiger Aufbau ist besonders einfach und preiswert bei hoher Funktionssicherheit mit einer geringen Anzahl von Bauteilen sowie sehr kompakt herstellbar. Das nach innen Wegschwenken des Aufprallträgers und damit der Fahrzeugtüre kann hier auf besonders kontrollierte und definierte Weise ablaufen, so dass die Gefahr, dass sich die Tür von der Scharnieranordnung löst, mit einem derartigen Aufbau erheblich reduziert ist. Zudem ist eine vorteilhafte Krafteinleitung in den Aufprallträger möglich.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung hierzu ist nach Anspruch 13 vorgesehen, dass der Türkastenwand-Anlagebereich als erster Anlagebereich mit dem zweiten Anlagebereich mittels wenigstens einer im Fall eines Aufpralls ausreißbaren Ausreißverbindung, vorzugsweise einer Nietverbindung, verbunden ist. Alternativ dazu kann diese Verbindung jedoch auch als Schraubverbindung oder Schweißverbindung ausgestaltet sein. Dadurch wird eine klapperfreie Anlage des zweiten Anlagebereichs am Türkastenwand-Anlagebereich als erster Anlagebereich erzielt.
  • Nach Anspruch 14 sind ein dem Gelenkbereich zugewandter erster Teil des Türkastenwand-Anlagebereichs, der Verbindungsbereich und der Aufprallträger-Anbindungsbereich in der Draufsicht in etwa dreieckförmig, vorzugsweise in der Art eines rechtwinkligen Dreiecks, ausgebildet. An den Dreiecksbereich erstrecken sich in Richtung zur Türaußenwand hin der weitere Teil des Türkastenwand-Anlagebereichs in geradliniger Verlängerung des ersten Teils der Türkastenwand-Anlagebereichs sowie der abgewinkelte zweite Anlagebereich. Mit einem derartigen dreieckförmigen Aufbau wird ein besonders kompakter und stabiler Aufbau des Zwischenelements erzielt, mit dem die erfindungsgemäße, gezielte Verschwenkung des Aufprallträgers im Falle von dessem Einknicken bei einem Seitenaufprall sehr kontrolliert und definiert ablaufen kann.
  • Das Zwischenelement kann ferner einen an einem Anlagebereich einer Türkasteninnenwand in einer Anlageverbindung anliegenden Flanschbereich aufweisen, über den die Türkasteninnenwand mit dem Zwischenelement durch wenigstens ein Befestigungsmittel befestigbar ist. Dadurch wird eine vorteilhafte und kompakte Anbindung in diesem Bereich erzielt.
  • Gemäß Anspruch 15 ist der Türkastenwand-Anlagebereich mittels wenigstens einer Befestigungsschraube mit einer Flanschplatte des türseitigen Scharnierteils verbindbar. Eine derartige, herkömmliche Befestigungsanordnung ist relativ einfach und preiswert herstellbar und garantiert gleichzeitig eine hohe Funktionssicherheit.
  • In einer bevorzugten konkreten Ausbildung der Fahrzeugtüre nach Anspruch 16 ist diese über zwei beabstandete übereinanderliegende Scharnieranordnungen am Fahrzeugaufbau angelenkt, wobei der Aufprallträger im Türkasten in etwa waagrecht verläuft und an einem einer unteren Scharnieranordnung zugeordneten türseitigen Scharnierteil angebunden ist. Dadurch wird eine vorteilhafte Aussteifung im insbesondere bei einer Türabsenkung besonders belasteten Bereich der unteren Scharnieranordnung erreicht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsdarstellung durch einen Türkasten einer Fahrzeugtüre im Bereich einer Scharnieranordnung mit einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine schematische Querschnittsdarstellung durch einen Türkasten einer Fahrzeugtüre im Bereich einer Scharnieranordnung mit einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
  • 3 eine schematische Querschnittsdarstellung durch einen Türkasten einer Fahrzeugtüre im Bereich einer Scharnieranordnung mit einer dritten Ausführungsform der Erfindung, und
  • 4 eine schematische Prinzipdarstellung einer Fahrzeugtüre.
  • In der 1 ist schematisch und beispielhaft ein Querschnitt durch einen Türkasten 1 einer Fahrzeugtüre 2 gezeigt, die eine Türkasteninnenwand 3 und eine Türkastenaußenwand 4 umfasst.
  • Ferner ist eine Scharnieranordnung 5, z. B. eine untere Scharnieranordnung 5, gezeigt, die ein türkastenseitiges Scharnierteil 6 und ein säulenseitiges Scharnierteil 7 aufweist, das an einer hier nicht dargestellten Fahrzeugsäule angeschlagen ist.
  • Wie dies aus der schematischen Prinzipdarstellung der 4 ersichtlich ist, sind vorzugsweise im Bereich des Türkastens 1 zwei derartiger Scharnieranordnungen 5 vorgesehen. Wie dies aus der 4 in Verbindung mit der 1 weiter ersichtlich ist, ist hier im Türkasten als Türinnenverstärkung ein Aufprallträger 8 vorgesehen, der sich im Bereich der unteren Scharnieranordnung 5 im wesentlichen waagrecht über die Türkastenlänge erstreckt und über ein Zwischenelement 9 mittelbar mit der Scharnieranordnung 5 verbunden ist. Alterna tiv dazu kann der Aufprallträger 8 aber auch im Bereich der oberen Scharnieranordnung 5 angebunden sein bzw. jeweils ein Aufprallträger für die obere und untere Scharnieranordnung 5 vorgesehen sein, was hier jedoch nicht dargestellt ist.
  • Wie dies der 1 weiter zu entnehmen ist, ist das Zwischenelement 9 hier zweiteilig aus einer Anlageplatte 10 als Anlageelement und einem Verstärkungselement 11 ausgebildet. Die Anlageplatte 10 liegt in einer Anlageverbindung an einem der Scharnieranordnung 5 zugeordneten Türkasteninnenwandbereich an und ist mit der Scharnieranordnung 5 über eine herkömmliche Befestigungsschraube 12 verbunden, die von der Türkasteninnenwand-Außenseite her über eine Flanschplatte 13 des türkastenseitigen Scharnierteils 6, die an der Türkasteninnenwand 3 ebenfalls in einer Anlageverbindung anliegt, in die Anlageplatte 10 eingeschraubt ist. Die Anlageplatte 10 kann derart flächig ausgebildet sein, dass ferner wenigstens eine weitere Befestigungsschraube 12 in der Bildebene oberhalb oder unterhalb der Befestigungsschraube 12 liegt, was hier allerdings nicht dargestellt ist.
  • Das Verstärkungselement 11 liegt mit einem Verstärkungselement-Abstützteil 14 in einer flächigen Anlageverbindung an der Anlageplatte 10 an, dergestalt, dass die Türkasteninnenwand 3, die Anlageplatte 10, das Verstärkungselement-Abstützteil 14 und die Flanschplatte 13 der Scharnieranordnung 5 in diesem Bereich einen mehrlagigen, stabilen Abstützbereich, insbesondere für eine Türüberdrückung und/oder Türabsenkung ausbilden.
  • Das Verstärkungselement 11 weist ferner beabstandet von der Anlageplatte 10 ein an einem Anlagebereich 15 der Türkasteninnenwand 3 in einer Anlageverbindung anliegendes Flanschteil 16 auf, über das die Türkasteninnenwand mit dem Verstärkungselement durch wenigstens ein Befestigungselement, z. B. eine oder zwei Befestigungsschrauben, befestigt werden kann.
  • Das Verstärkungselement 11 weist ferner ein am Aufprallträger 8 in einer Anlageverbindung anliegendes Verbindungsteil 17 auf, das mit dem Aufprallträger 8 über zwei Befestigungsschrauben 18 verbunden ist.
  • Das Verstärkungselement 11 ist weiter über ein Schwenklager 19 schwenkbar an der Anlageplatte 10 angelenkt, so dass im Falle eines Aufpralls, wie dies in der Darstellung der 1 strichliert eingezeichnet ist, das Verstärkungselement 11 zusammen mit dem damit verbundenen und einknickenden Aufprallträger 8 um das Schwenklager 19 definiert nach innen weggeschwenkt wird, wie dies in der Darstellung der 1 durch den Pfeil 20 schematisch gezeigt ist.
  • In der 2 ist eine alternative Ausführungsform gezeigt, wobei gleiche Teile der Einfachheit halber mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. Im Unterschied zur Ausführungsform der 1 ist hier ein alternatives Zwischenelement 21 gezeigt, das zweiteilig aus einem Anlagewinkel 22 als Anlageelement und einem Verstärkungselement 23 ausgebildet ist. Das Verstärkungselement 23 ist hier über ein Verbindungsteil 25 mittels zweier Befestigungsschrauben 24 mit dem Aufprallträger 8 verbunden, wie dies bereits in Verbindung mit der 1 näher erläutert worden ist.
  • Der Anlagewinkel 22 liegt mit einem plattenförmigen Anlageteil 26 an der Türkasteninnenwand 3 in einer Anlageverbindung an. Von diesem Anlageteil 26 steht an einem dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich in Richtung zum Verstärkungselement 23 hin ein Winkelfortsatz 27 ab, der mit einem hakenförmigen Fortsatzende 28 in eine entsprechend zugeordnete Aussparung 29 des Verstärkungselements 23 einhakbar ist. Der Winkelfortsatz 27 ist mit dem Anlageteil 26 über einen Gelenkbereich 33 verbunden.
  • Wie dies der 2 weiter entnommen werden kann, ist am der Scharnieranordnung 5 zugewandten Ende des Verstärkungselementes 23 eine wenigstens bereichsweise ein Gewinde aufweisende Lochausnehmung 30 ausgebildet, der jeweils ein hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestelltes Durchgangsloch im Anlageteil 26 und in der Flanschplatte 13 zugeordnet ist. Von der Seite der Scharnieranordnung 5 her ist eine Befestigungsschraube 31 in eine in die Lochausnehmung 30 eingeschraubte Gewindebuchse 32 eingeschraubt.
  • Im Falle eines Aufpralls ist der Aufprallträger 8 über das Verstärkungselement 23 mitsamt damit verbundenem Winkelfortsatz 27 um den Gelenkbereich 33 als Schwenkgelenk nach innen in Richtung Fahrzeuginnenraum wegschwenkbar, wie dies in der 2 strichliert und mittels des Pfeils 34 schematisch gezeigt ist. Dabei wird das Außengewinde der Gewindebuchse 33 aus der Lochausnehmung 30 und damit dem Verstärkungselement 23 ausgerissen, wodurch ein vorteilhafter Abbau der Kraftspitzen gleich zu Beginn des Einknickens des Aufprallträgers 8 erfolgt.
  • Bei einer Türüberdrückung oder einer Türabsenkung wird auch hier wieder über das Verstärkungselement-Abstützteil 14 in Verbindung mit dem Anlageteil 26 eine vorteilhafte Abstützung erzielt, wie dies durch den Pfeil 35 dargestellt ist.
  • In der 3 ist schließlich eine weitere alternative Ausführungsform eines Zwischenelements 36 gezeigt, wobei auch hier wieder gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. Das Zwischenelement 36 weist hier einen ersten plattenförmigen Türkastenwand-Anlagebereich 37 als Anlageelement auf, der über einen im dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich ausgebildeten Gelenkbereich 38 mit einem von dem Türkastenwand-Anlagebereich 37 wegragenden Verbindungsbereich 39 verbunden ist.
  • Wie dies aus der 3 weiter ersichtlich ist, ist der Verbindungsbereich 39 wiederum mit einem zum Türkastenwand-Anlagebereich 37 hingeführten Aufprallträger-Anbindungsbereich 40 verbunden, der in einer Anlageverbindung am Aufprallträger 8 aufliegt und über wenigstens eine Befestigungsschraube 41 mit diesem verbunden ist. Für eine Zugänglichkeit zur Anbindungsstelle kann hier im Verbindungsbereich 39 eine Ausnehmung 50 vorgesehen sein.
  • Der Aufprallträger-Anbindungsbereich 40 weist endseitig einen abgewinkelten zweiten Anlagebereich 42 auf, der in einer Anlageverbindung am in der Bildebene der 3 unteren Bereich des Türkastenwand-Anlagebereichs 37 anliegt. Der Türkastenwand-Anlagebereich 37 als erster Anlagebereich ist mit dem zweiten Anlagebereich 42 über eine ausreißbare Nietverbindung 43 verbunden.
  • Wie dies der Darstellung der 3 weiter zu entnehmen ist, bilden ein dem Gelenkbereich 38 zugewandter erster Teil des Türkasten-Anlagebereichs 37, der Verbindungsbereich 39 und der Aufprallträger-Anbindungsbereich 40 in der Draufsicht ein in etwa rechtwinkliges Dreieck aus, wobei sich an den Dreiecksbereich in Richtung zur Türkastenaußenwand 4 hin der weitere Teil des Türkastenwand-Anlagebereichs sowie der zweite Anlagebereich 42 erstrecken.
  • Aus 3 ist zudem weiter ersichtlich ist, dass das Zwischenelement 36 ferner einen an einem Anlagebereich 44 der Türkasteninnenwand 3 in einer Anlageverbindung anliegenden Flanschbereich 45 aufweist, über den die Türkasteninnenwand 3 mit dem Zwischenelement 36 durch ein Befestigungsmittel befestigbar ist, z. B. zwei Befestigungsschrauben.
  • Ferner ist der Türkastenwand-Anlagebereich 37 mittels wenigstens einer Befestigungsschraube 46 mit der Flanschplatte 13 der Scharnieranordnung 5 verbunden.
  • Bei einem Aufprall, insbesondere einem Seitenaufprall, knickt auch hier wiederum der Aufprallträger 8 ein und wird zusammen mit dem Aufprallträger-Anbindungsbereich 40 und dem Verbindungsbereich 39 um den Gelenkbereich 38 als Schwenkgelenk nach innen weggeschwenkt, wie dies in der Darstellung der 3 lediglich schematisch und beispielhaft strichliert eingezeichnet ist. Dabei reißt die Nietverbindung 43 zwischen dem Türkastenwand-Anlagebereich 37 und dem zweiten Anlagebereich 42.
  • Dieses Verschwenken des Aufprallträgers 8 und damit der Fahrzeugtüre 2 nach innen ist mittels der Pfeile 47 und 48 schematisch dargestellt.
  • Wie dies durch den Pfeil 49 ferner schematisch dargestellt ist, kann auch hier über die mehrlagige Anordnung im in der Bildebene der 3 unteren Bereich des Türkastenwand-Anlagebereichs 37 in Verbindung mit dem zweiten Anlagebereich 42 eine stabile Abstützung, insbesondere bei der Türüberdrückung und/oder Türabsenkung, erzielt werden.
  • All den in Verbindung mit den 1 bis 3 beschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, dass im Falle eines Aufpralls, insbesondere eines Seitenaufpralls auf die Fahrzeugtüre 2, der Aufprallträger 8 einknickt und zusammen mit der Fahrzeugtüre 2 in diesem Bereich um ein am Anlageelement im weiter zur Türkasteninnenwand 3 als das wenigstens eine Befestigungsmittel liegenden Anlageelement-Randbereich ausgebildetes Schwenkgelenk definiert unter Beibehaltung der Anbindung der Fahrzeugtüre 2 an der Scharnieranordnung 5 nach innen wegschwenkbar ist.

Claims (16)

  1. Kraftfahrzeugtür, mit wenigstens einer Ausschwenk-Scharnieranordnung, die jeweils ein türseitiges Scharnierteil aufweist und über die die Kraftfahrzeugtür im Bereich eines Türkastens um eine vertikale, erste Schwenkachse zur Fahrzeugaußenseite hin schwenkbar am Fahrzeugaufbau angelenkt ist, und mit wenigstens einer im Türkasten angeordneten und sich im wesentlichen über die Türkastenlänge erstreckenden Türinnenverstärkung, die an eine Ausschwenk-Scharnieranordnung angebunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Türinnenverstärkung als Aufprallträger (8) ausgebildet ist, der über ein Zwischenelement (9; 21; 36) mittelbar mit dem türseitigen Scharnierteil (6) verbunden ist, und dass das Zwischenelement (9; 21; 36) ein Einschwenk-Schwenkgelenk (19; 33; 38) mit einer senkrechten zweiten Schwenkachse umfasst, über das im Falle eines Aufpralls auf die Kraftfahrzeugtür (2) und einem dadurch bedingten Einknicken des Aufprallträgers (8) sowie daran angrenzender Fahrzeugtürbereiche dieser Aufprallträger (8) definiert unter Beibehaltung der Anbindung zum türseitigen Scharnierteil (6) nach innen in Richtung Fahrzeuginnenraum einschwenkbar ist.
  2. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (9; 21; 36) ein Anlageelement (10; 22; 37) aufweist, das im montierten Zustand in einer Anlageverbindung an einem der Scharnieranordnung (5) zugeordneten Türkastenwandbereich anliegt und das mit dem türseitigen Scharnierteil (6) an einer Anbindungsstelle über wenigstens ein entsprechend zugeordnetes Befestigungsmittel (12; 31; 46) fest verbunden ist, und dass der Aufprallträger (8) beim Einknicken um das am Anlageelement (10; 22; 37) in einem weiter zum Fahrzeuginnenraum als die Anbindungsstelle hin liegenden Anlageelement-Randbereich ausgebildete Einschwenk-Schwenkgelenk (19; 33; 38) nach innen in Richtung Fahrzeuginnenraum einschwenkbar ist.
  3. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (9) zweiteilig aus einer Anlageplatte (10) als Anlageelement und einem Verstärkungselement (11) ausgebildet ist, dass das Verstärkungselement (11) einerseits über wenigstens ein Befestigungsmittel (18) mit dem Aufprallträger (8) verbindbar ist und andererseits über ein an einem dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich der Anlageplatte (10) ausgebildetes Schwenklager (19) als Einschwenk-Schwenkgelenk schwenkbar an der Anlageplatte (10) angelenkt ist dergestalt, dass im Falle eines Aufpralls das Verstärkungselement (11) zusammen mit dem damit verbundenen Aufprallträger (8) um das Schwenklager (19) nach innen einschwenkbar ist.
  4. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlageplatte (10) mit dem türseitigen Scharnierteil (6) über wenigstens eine Befestigungsschraube (12) als Befestigungsmittel verbunden ist, die von der Türkastenwand-Außenseite her über eine Flanschplatte (13) des türseitigen Scharnierteils (6), die an der Türkastenwand (3) in einer Anlageverbindung anliegt, in die Anlageplatte (10) einschraubbar ist.
  5. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (21) zweiteilig aus einem Anlagewinkel (22) als Anlageelement und einem Verstärkungselement (23) ausgebildet ist, dass das Verstärkungselement (23) über wenigstens ein Befestigungsmittel (24) mit dem Aufprallträger (8) verbindbar ist, dass der Anlagewinkel (22) mit einem plattenförmigen Anlageteil (26) an der Türkastenwand (3) in einer Anlageverbindung anliegt, dass vom Anlageteil (26) an einem dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich in Richtung zum Verstärkungselement (23) hin ein Winkelfortsatz (27) absteht, der mit einem Fortsatzende (28) in einem entsprechenden Gegenelement (29) einrastbar und/oder einhakbar ist und der mit dem Anlageteil (26) über einen Gelenkbereich (33) als Einschwenk-Schwenkgelenk verbunden ist dergestalt, dass im Falle eines Aufpralls der Aufprallträger (8) über das Verstärkungselement (23) mitsamt damit verbundenem Winkelfortsatz (27) um den Gelenkbereich (33) nach innen einschwenkbar ist.
  6. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenelement durch eine Aussparung (29) gebildet ist, in die das Fortsetzende (28) einhakbar ist.
  7. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung eines Befestigungsmittels am der Scharnieranordnung (5) zugewandten Ende des Verstärkungselements (23) eine ein Gewinde aufweisende Lochausnehmung (30) ausgebildet ist, der ein entsprechendes Durchgangsloch im Anlageteil (26) und in einer an der Türkastenwand (3) von außen her in einer Anlageverbindung anliegenden Flanschplatte (13) des türseitigen Scharnierteils (6) zugeordnet ist, dass von der Seite der Scharnieranordnung (5) her eine Befestigungsschraube (31) in eine in die Lochausnehmung (30) eingeschraubte Gewindebuchse (32) einschraubbar ist dergestalt, dass bei einem Aufprall und einem Verschwenken des Verstärkungselements (23) mitsamt Winkelfortsatz (27) um den Gelenkbereich (33) das Außengewinde der Gewindebuchse (32) aus der Lochausnehmung (30) und damit dem Verstärkungselement (23) ausreißt.
  8. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11; 23) im montierten Grundzustand mit einem Verstärkungselement-Abstützteil (14) in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an einem Teilbereich des Anlageelements (10; 26) anliegt dergestalt, dass die Türkastenwand (3), das Anlageelement (10; 26), das Verstär kungselement-Abstützteil (14) und eine in einer Anlageverbindung von Seite der Scharnieranordnung (5) her gesehen an der Türkastenwand (3) anliegende Flanschplatte (13) des türseitigen Scharnierteils (6) in diesem Bereich einen mehrlagigen stabilen Abstützbereich ausbilden.
  9. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement-Abstützteil (14) mit dem Anlageelement (10; 22) über eine beim Verschwenken ausreißbare Ausreißverbindung verbunden ist.
  10. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11; 23) beabstandet vom Anlageelement (10; 22) ein an einem Anlagebereich (15) einer Türkasteninnenwand (3) in einer Anlageverbindung anliegendes Flanschteil (16) aufweist, über das die Türkasteninnenwand (3) mit dem Verstärkungselement (11; 23) durch wenigstens ein Befestigungsmittel befestigbar ist.
  11. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement (11; 23) ein am Aufprallträger (8) in einer Anlageverbindung anliegendes Verbindungsteil (17, 25) aufweist, das mit dem Aufprallträger (8) über wenigstens ein Befestigungsmittel (18; 24) verbindbar ist.
  12. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (36) einen ersten plattenförmigen Türkastenwand-Anlagebereich (37) als Anlageelement aufweist, der über einen am dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Randbereich des Türkastenwand-Anlagebereichs (37) ausgebildeten Gelenkbereich (38) als Einschwenk-Schwenkgelenk mit einem von dem Türkastenwand-Anlagebereich (37) wegragenden Verbindungsbereich (39) verbunden ist, dass der Verbindungsbereich (39) wiederum mit einem zum Türkastenwand-Anlagebereich (37) hingeführten Aufprallträger-Anbindungsbereich (40) verbunden ist, der in einer Anlageverbindung am Aufprallträger (8) anliegt und über wenigstens ein Befestigungsmittel (41) mit dem Aufprallträger (8) verbunden ist, dass der Aufprallträger-Anbindungsbereich (40) einen zweiten Anlagebereich (42) aufweist, der in einer Anlageverbindung am Türkastenwand-Anlagebereich (37) anliegt dergestalt, dass bei einem Aufprall der Aufprallträger (8) und damit die Fahrzeugtüre (2) zusammen mit dem Aufprallträger-Anbindungsbereich (40) und dem Verbindungsbereich (39) um den Gelenkbereich (38) nach innen einschwenkbar ist.
  13. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Türkastenwand-Anlagebereich (37) als erster Anlagebereich mit dem zweiten Anlagebereich (42) mittels wenigstens einer im Falle eines Aufpralls ausreißbaren Ausreißverbindung verbunden ist.
  14. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Gelenkbereich (38) zugewandter erster Teil des Türkastenwand-Anlagebereichs (37), der Verbindungsbereich (39) und der Aufprallträger-Anbindungsbereich (40) in der Draufsicht dreieckförmig, ausgebildet sind, dass sich an den Dreiecksbereich in Richtung vom Fahrzeuginnenraum weg und damit zur Türaußenwand (4) hin der weitere, zweite Teil des Türkastenwand-Anlagebereichs (37) in geradliniger Verlängerung des ersten Teils des Türkastenwand-Anlagebereichs (37) sowie der abgewinkelte zweite Anlagebereich (42) erstrecken, und dass das Zwischenelement (36) ferner einen an einem Anlagebereich (44) einer Türkasteninnenwand in einer Anlageverbindung anliegenden Flanschbereich (45) aufweist, über den die Türkasteninnenwand (3) mit dem Zwischenelement (36) durch wenigstens ein Befestigungsmittel befestigbar ist.
  15. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Türkastenwand-Anlagebereich (37) mittels wenigstens einer Befestigungsschraube (46) mit einer von der Türkastenwand-Außenseite her an der Türkastenwand (3) anliegenden Flanschplatte (13) des türseitigen Scharnierteils (6) verbindbar ist.
  16. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftfahrzeugtür (2) über zwei beabstandet übereinanderliegende Scharnieranordnungen (5) am Fahrzeugaufbau angelenkt ist, und dass der Aufprallträger (8) im Türkasten (1) waagrecht verläuft und an einem einer unteren der beiden Scharnieranordnungen (5) zugeordneten türseitigen Scharnierteil (6) über ein Zwischenelement (9; 21; 36) angebunden ist.
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