DE10114195A1 - Sanitäre Duscheinrichtung - Google Patents
Sanitäre DuscheinrichtungInfo
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Abstract
Bereitgestellt wird eine sanitäre Duscheinrichtung, insbesondere Duschkabine, mit mindestens einer seitlich angeordneten, im wesentlichen vertikal verlaufenden wasserführenden Säule (2, 2'), die mit einem Dusch- oder Brausenkopf (7) versehen ist, in ihrem Inneren einen Kanal (19) aufweist, in dem zumindest die Wasserzuleitungen sowie gegebenenfalls weitere Versorgungsleitungen verlegt sind, und die mit den gewünschten Armaturen und Steuereinrichtungen versehen sein kann. Diese Duscheinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Säule (2, 2') aus mindestens zwei Schalen (15, 16) aufgebaut ist, von denen mindestens eine (15) feststehend ist und von denen mindestens eine andere (16) beweglich und an einer feststehenden Schale (15) derart befestigt oder befestigbar ist, dass die bewegliche Schale (16) nach innen und somit zum Duschraum hin wegbewegt werden kann und dabei einen Zugang zum Kanal (19) der Säule (2, 2') freigibt. Diese Duscheinrichtung ist modular aufgebaut und kann den Anforderungen und Kundenwünschen optimal angepasst werden und ist leicht wartbar.
Description
Die Erfindung betrifft eine sanitäre Duscheinrichtung, insbesondere eine
Duschkabine, mit mindestens einer seitlich angeordneten, im
wesentlichen vertikal verlaufenden wasserführenden Säule, die mit
einem Dusch- oder Brausenkopf versehen ist, in ihrem Inneren einen
Kanal aufweist, in dem zumindest die Wasserzuleitungen und ggf.
weitere Versorgungsleitungen verlegt sind, und die mit den gewünschten
Armaturen und Steuereinrichtung versehen sein kann.
Duscheinrichtungen mit wasserführenden Rohren als tragende Stützen
sind aus den US-A 439 793 und 585 439 bekannt. Die Stützen sind
dabei im oberen Bereich über Verbindungsstücke miteinander
verbunden, wobei sich im Verbindungsbereich jeweils eine Kopfbrause
befindet.
Eine weitere Duscheinrichtung mit mehreren vertikal verlaufenden
Säulen ist aus der EP-A 0 379 035 bekannt. Die Säule ist dabei
insbesondere im wesentlich als hohle Stütze gefertigt und dient somit
als Verkleidung bzw. Gehäuse für die Leitungen und die sonstigen
Armaturen. Die Säulen dieser bekannten Duscheinrichtung können
entweder direkt auf einen Raumboden oder auf den Rand einer
Duschwanne bzw. Duschtasse montiert werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte
Duscheinrichtung bereitzustellen, die modular aufgebaut ist und den
Anforderungen bzw. Kundenwünschen optimal angepasst werden kann
sowie leicht wartbar ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Duscheinrichtung gemäß der
Lehre des Anspruches 1.
Die erfindungsgemäß Duscheinrichtung weist somit mindestens eine
Säule auf, die aus mindestens zwei Schalen aufgebaut ist. Mindestens
eine dieser Schalen ist feststehend. Mindestens eine weitere Schale ist
beweglich und an einer feststehenden Schale derart befestigt oder
befestigbar, dass die bewegliche Schale nach innen und somit zum
Duschraum hin wegbewegt werden kann und dabei einen Zugang zum
Kanal in der Säule freigibt.
Die Säule kann somit aus einer feststehenden und einer beweglichen
Schale aufgebaut sein. Bei der beweglichen Schale kann es sich
beispielsweise um eine Art Deckel handeln, der zum Kanal der
Duscheinrichtung bzw. zu der duschenden Person hin zeigt und von der
feststehenden Schale abgenommen werden kann, so dass eine Öffnung
in den Kanal bzw. Innenraum der Säule freigegeben wird, und auch
wieder mit der feststehenden Schale verbunden werden kann, so dass
die Öffnung geschlossen ist. Die Art der Verbindung kann dabei beliebig
sein. Durch die freigegebene Öffnung können dann innerhalb der Säule
bzw. in deren Kanal Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Auch die
Installationsarbeiten gestalten sich dadurch einfacher. Die gewünschten
Steuereinrichtungen und Armaturen, worauf später noch näher
eingegangen wird, können ohne weiteres installiert werden. Die
entsprechenden Einrichtungen können dabei entweder an der
feststehenden Schale und/oder auch an der beweglichen Schale
angebracht werden, je nach dem wie dies gewünscht ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die bewegliche Schale an
einer festen Schale angelenkt und vorzugsweise ist diese Anlenkung
dabei derart, dass die bewegliche Schale um eine im wesentlichen
senkrechte Achse weggeschwenkt werden kann und vorzugsweise auch
abgenommen werden kann. Die bewegliche Schale kann dabei eine Art
Tür darstellen.
Nach einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform ist die Säule aus
einer durchgehenden rückwärtigen, feststehenden Schale und einer oder
mehreren daran angelenkten vorderen Schale bzw. Schalen aufgebaut.
Die nach innen hin zeigende Seite der Säule kann dabei aus zwei
derartigen übereinander angeordneten Schalen bestehen, die als eine
Art Tür angesehen werden können. Insbesondere ist jedoch die gesamte
nach innen hin zeigende Seite der Säule als eine durchgehende
integrale Schale ausgestaltet. Die Armaturen, Steuereinrichtungen etc.
können dann an dieser beweglichen Schale angebracht werden. Die sich
im Innenraum bzw. im Kanal befindenden technischen Einrichtungen
dieser Säule können je nach Kundenwunsch ausgelegt werden. Es ist
daher möglich, Armaturen unterschiedlicher Hersteller problemlos
einzubauen. Sowohl zur Installation als auch zur Wartung muss lediglich
die vordere Schale aufgeschwenkt bzw. weggeschwenkt und/oder
abgenommen werden, dann können von der Rückseite der Schale her
die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden. Die bewegliche Schale
kann für diesen Zweck Öffnungen, Halterungen, Durchlässe etc.
besitzen, in welche die Armaturen, Brauseköpfe, Steuerelemente usw.
eingesetzt werden. Die Armaturen können mit mechanischen und/oder
elektronischen Um- und Einschaltelementen ausgerüstet sein. Es ist
auch möglich eine elektronische Steuerungseinheit in die bewegliche
Schale einzubauen, so dass sie von außen von der duschenden Person
betätigt werden kann. Mit dieser Steuerungseinheit können die
verschiedensten Funktionen individuell gesteuert werden, beispielsweise
der Wasserdurchlass, die Wassertemperatur, die Beleuchtung mit
insbesondere verschiedenen Farben, die Zuführung von Düften, die
musikalische Untermalung etc.
Die Versorgungsleitungen für die eingesetzten verschiedenen
Einrichtungen werden "von hinten" herangeführt und verlaufen im
Innenraum bzw. im Kanal. Dazu zählen z. B. die Wasserzuleitungen, die
elektrischen Kabel, TV- und Audio-Leitungen, Lichtleiter und
Vorrichtungen für die Durchführung einer Aromatherapie. Durch die
Schalenbauweise wird im Innern der Säulen der Kanal gebildet, in dem
die Versorgungsleitungen verlaufen und weitere
Versorgungsvorrichtungen, z. B. Behälter, angebracht sein können.
Nach einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform besitzt die Säule in
etwa einen rechteckigen Querschnitt. Im Rahmen der vorliegenden
Unterlagen wird mit der Bezeichnung "rechteckig" insbesondere ein
Rechteck mit zwei unterschiedlichen Seitenlängen bezeichnet. Diese
Querschnittsform ist weiterhin bevorzugt in zwei in etwa gleiche Schalen
mit in etwa rechtwinkligem Querschnitt unterteilt. Die Trennungslinie
verläuft somit in etwa entlang der Diagonale des Rechtecks. Mit anderen
Worten, die Säule besteht aus einer feststehenden Schale, die aus einer
breiteren Seitenwand des Rechtecks und einer sich in etwa senkrechten
dazu erstreckenden, schmäleren Seitenwand des Rechtecks gebildet
wird. Die bewegliche Schale besteht aus der vorderen breiteren
Seitenwand des Rechtecks und einer schmäleren Seitenwand.
Die Säule kann an einer Seite oder an beiden Seiten mindestens eine
Aufnahme bzw. Halterung für eine Duschwand besitzen, bei der es sich
insbesondere um eine Glaswand handelt. Diese Duschwand kann
gerade, gewinkelt und insbesondere gebogen sein. Bei einem
rechteckigen Querschnitt der Säule befinden sich diese Aufnahmen bzw.
Halterungen vorzugsweise an den schmäleren Seitenwänden und dort in
der Nähe der Ecken.
Eine derartige Duscheinrichtung mit nur einer Säule kann beispielsweise
an einer geraden Wand oder in einer Ecke eines Raumes angebracht
sein. Sie kann auch freistehend sein. In diesem Fall weist die Säule
vorzugsweise zumindest auf einer Seite eine insbesondere gebogene
Duschwand auf, die als kurzer Flügel ausgestaltet ist. Die Anbringung
dieses Flügels erfolgt dabei vorzugsweise im vorderen bzw. in dem zu
der duschenden Person zeigenden Bereich. Besitzt die Säule
beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt und ist sie mit einer der
breiten Seitenwände des Rechtecks an der Wand bzw. diagonal in der
Ecke angebracht, dann befindet sich der Flügel bzw. die Flügel
vorzugsweise an den inneren Eckpunkten der Rechteckform. Durch
diese insbesondere gebogenen Flügel wird die Rundung einer
Duschkabine quasi vorweggenommen und aufgenommen. Es ergibt sich
eine Anspielung auf eine Kabine, so dass bereits hier ein Raum definiert
wird. Ist die Säule dann mit einer Handbrause ausgestattet, dann kann
diese mitsamt der Schubstange hinter dem Flügel angebracht werden.
Dennoch bleibt die flächige Gestaltung der Frontblende erhalten und der
Brauseschlauch ist dem direkten Blickfeld entzogen und "aufgeräumt".
Nach einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform weist die
erfindungsgemäße Duscheinrichtung eine weitere Säule auf. Die
Duscheinrichtung besteht dann aus zwei derartigen Säulen bzw.
Säulenmodulen. Diese beiden Säulen können dann im Eckbereich eines
Raumes jeweils an einer Wand angebracht sein und so eine Art
Duschraum definieren. Ferner können die Säulen auch in einer Reihe
angeordnet sein.
Die weitere Säule kann ebenfalls wie die erste Säule wasserführend sein
bzw. Armaturen und Steuereinrichtungen aufweisen sowie ebenfalls mit
einem Dusch- oder Brausenkopf verbunden sein. So ist es
beispielsweise möglich, die erste Säule mit einer Handbrause und einem
dazugehörigen Schlauch und die andere Säule lediglich mit seitlich
angebrachten Duschköpfen zu versehen, die zudem auch zusätzlich in
der ersten Säule vorhanden sind. Die erste Säule kann dann mit der
Armatur oder den Armaturen und auch anderen Steuereinrichtungen für
die Handbrause und die dort untergebrachten seitlichen Brausen
ausgestattet sein, währen die andere Säule die Armaturen für die dort
untergebrachten seitlichen Brausenköpfe aufweist. Dieser Aufbau kann
beliebig gestaltet und je nach Erfordernis konzipiert sein.
Vorzugsweise sind diese Säulen derart angeordnet, dass sie zwischen
sich eine Duschwand und insbesondere eine gebogene Duschwand
einfassen. Die Ausnahmen bzw. Halterungen für diese Duschwand
befinden sich dabei vorzugsweise im hinteren Bereich der Säulen.
Besitzen die Säulen rechteckigen Querschnitt, dann sind diese
Aufnahmen bzw. Halterungen an der hinteren Ecke der zueinander
zeigenden schmäleren Seitenwänden der Rechteckform angebracht.
Diese Duschwand stellt dann das dritte Modul der erfindungsgemäßen
modularen Duscheinrichtung dar.
Die Säulen und auch die von diesen eingefasste Duschwand, die
nachstehend als hintere Duschwand bezeichnet wird, können auch auf
eine Duschtasse aufgesetzt sein, die zwar insbesondere kreisförmig ist,
jedoch jede beliebige Form besitzen kann. Zweckmäßigerweise weist
diese Duschtasse dann Sockel für die Säulen auf, auf welche diese
Säulen aufgesetzt und dort mit der Duschtasse verbunden werden. Die
Zuführungsleitungen etc. können dann von unten durch die Duschtasse
bzw. durch die Sockel in den Innenkanal der Säulen hineingeführt
werden. Allerdings ist es auch möglich, die Zuführungsleitungen von
hinter her in die Säulen einzuführen, wenn diese beispielsweise an einer
Wand angebracht sind.
Die erfindungsgemäßen Duscheinrichtung weist ferner vorzugsweise im
oberen Bereich der Säulen eine diese Säulen miteinander verbindende
Strebenkonstruktion auf. Diese Strebenkonstruktion kann beispielsweise
als Kreuz ausgestaltet sein, wobei die beiden Enden von zwei Streben
im oberen Bereich der Säulen befestigt sind, während die beiden
anderen Streben mit weiteren Duschwänden verbunden sind, die
nachstehend näher erläutert sind. Im Kreuzungsbereich dieser
kreuzförmigen Strebenkonstruktion kann dann auch der Brause- oder
Duschkopf angebracht sein, in dem vorzugsweise zusätzlich ein
Beleuchtungselement integriert ist, das den Wasserstrahl weiß oder
farbig beleuchtet. Vorzugsweise ist das Beleuchtungselement derart
ausgestaltet, dass es verschiedene Farben erzeugen kann, wobei sich
die Farbe im Laufe der Zeit ändert. Auf diese Weise kann eine Art
fließendes Licht geschaffen werden.
Sind zwei Säulen mit rechteckigem Querschnitt und einer von diesen
Säulen eingefassten, gebogenen hinteren Duschwand vorhanden, dann
entsteht zwischen diesen beiden Säulen eine zurückgesetzte Nische,
und zwar nicht nur für den oben beschriebenen Brauseschlauch sondern
auch Duschaccessoires und die Halterungen dafür. Die entsprechenden
Ablageflächen ragen dabei nicht in den Innenraum. Als gebogene
Duschwand dient insbesondere eine gebogene Glasscheibe, die einen
Milchglaseffekt aufweist, der z. B. durch Satinieren oder durch Siebdruck
erzielt wird, und die auch als Projektionsfläche für eine Lichttherapie
dienen kann. Wird eine derartige Duscheinheit bzw. ein derartiges
Duschmodul nicht in der Ecke eines Raumes, sondern in der Wandmitte
oder frei aufgestellt, ergibt sich in Verbindung mit dem Raumlicht ein
zusätzlicher Lichteffekt, durch den sich ein imaginärer Raum hinter den
Säulen öffnet.
Sind die Säulen und die davon eingefasste Duschwand auf den Rand
einer kreisförmigen Duschtasse aufgesetzt, kann sich der Abfluss
ebenfalls in dieser Nische in einer Vertiefung befinden, so dass die oben
geschilderten Eindrücke verstärkt werden.
Bei letzterer Ausführungsform, bei der die Säulen auf den Rand einer
Duschtasse aufgesetzt sind, können auf der der eingefassten, hinteren
Duschwand gegenüberliegenden Seite der Säulen jeweils eine weitere,
insbesondere gebogene Duschwand und vorzugsweise eine Glaswand
aufweisen, die an einer ihrer senkrechten Ränder seitlich an der
jeweiligen Säule befestigt ist. Der gegenüberliegende, freie, senkrechte
Rand kann dabei frei münden und beispielsweise am oberen Rand mit
den freien Enden der Streben der oben beschriebenen kreuzartigen
Strebenkonstruktion verbunden sein. Diese Dusch- bzw. Glaswände
sitzen dabei insbesondere nicht auf dem Rand der Duschtasse auf,
sondern sind nach innen versetzt und ragen nach unten in die
Duschtasse hinein. Jede Duschwand wird lediglich an einem an der
Duschtasse befestigten Halteelement aufgenommen. Dadurch scheinen
die Duschwände bzw. Glasscheiben frei zu schweben, wodurch der
erfindungsgemäßen Duscheinrichtung ein optisch leichter Charakter
verliehen wird.
Die Schalen, aus welchen die Säulen aufgebaut sind, ergeben
zweckmäßigerweise einen oben und unten offenen Kanal mit beliebigem
Querschnitt, beispielsweise rund-, vier- bzw. rechteckig oder auch
polygonal. Das untere offene Ende dieses so gebildeten Kanals bzw. der
Säule kann auf einem Sockel oder ähnliches auf den Boden oder einer
Duschtasse aufgesetzt werden. Das obere Ende dieser kanalförmigen
Säule wird durch einen Deckel oder ähnliches verschlossen, aus dem
die Halterungen für den Brausekopf herausgeführt oder an dem diese
befestigt sein können. Dieser Deckel kann auch als Schwallbrause
ausgebildet sein. In diesem Fall muss die Wasserzuleitung natürlich
durch die gewählte Konstruktion bis zum Brausekopf geführt sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnung näher erläutert,
die bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsformen schematisch und
teilweise skizzenhaft darstellen. Von den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erste, an einer Wand befestigte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Duscheinrichtung mit einer
Säule,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer weiteren
erfindungsgemäßen Ausführungsform einer von schräg
oben betrachteten Duscheinrichtung in Form einer
kompletten Duschkabine mit zwei Säulen,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die in der Fig. 2 gezeigten,
linken Säule,
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine komplette Duschkabine, die
in etwa der in der Fig. 2 gezeigten Duschkabine
entspricht,
Fig. 5 eine Aufsicht auf eine an einer Säule seitlich befestigten
Ablage,
Fig. 6 eine Längsschnittansicht durch den Rand einer
Duschtasse mit einer Halterung für eine Duschwand,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechenden Ansicht für eine
Halterung für eine Duschwand, an der ein Türflügel
angelenkt ist, und
Fig. 8 eine der Fig. 3 analoge Ansicht, bei der die bewegliche
Schale abgenommen ist.
Die in der Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße Duscheinrichtung besitzt
eine Säule 2 mit rechteckigem Querschnitt mit unterschiedlicher
Seitenlänge, die mit einer ihrer breiteren Flächen, nämlich mit der
hinteren Wand 3 an einer Raumwand 4 angebracht ist.
Die Säule 2 stellt eine Art Kanal dar, dessen oberes freies Ende durch
einen Deckel 5 verschlossen ist, an dem zwei Streben 6, 6' an einem
ihrem Ende befestigt sind, während die anderen Enden dieser Streben
6, 6' einen Duschkopf 7 haltern. Die Wasserzuleitung für den
Duschkopf 7 befindet sich dabei im Inneren mindestens einer dieser
Streben 6, 6'. Dort kann auch eine Lichtleitung verlegt sein, falls im
Duschkopf 7 ein Beleuchtungselement integriert ist.
Seitlich an der Säule 2 (bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel an der
linken Seite) ist eine gebogene Duschwand 8 gehaltert, bei der es sich
um eine gebogene Glaswand handelt. Diese Glaswand 8 ist in der Nähe
ihres freien senkrechten Randes 9 an ihrem unteren Rand 10 durch
einen Fuß 11 auf dem Boden abgestützt.
An der gegenüberliegenden Seite besitzt die Säule 2 eine Duschwand in
Form eines Flügels 12.
Die in der Fig. 1 gezeigte Säule stellt eine Art Grundmodul oder
Basismodul dar, das zu einer kompletten Duschkabine ergänzt werden
kann, wie sie beispielsweise in der Fig. 2 gezeigt ist.
Die Duschkabine gemäß Fig. 2 besitzt zwei Säulen 2, 2' mit
rechteckigen Querschnitt. Die Säulen 2, 2' sind dabei auf eine
kreisförmige Duschtasse 13 aufgesetzt und spannen zwischen sich eine
hintere Duschwand 14 ein.
Der Querschnitt der Säule 2 ist in der Fig. 3 gezeigt. Diese Säule 2 ist
aus einer hinteren, feststehenden Schale 15 und einer vorderen
beweglichen Schale 16 aufgebaut. Die vordere Schale 16 bildet eine
große Seitenfläche und eine kleine Seitenfläche des Rechtecks. Mit
anderen Worten, die bewegliche Schale stellt die vordere, zum
Duschraum hin zeigende Frontwand 17 und eine Seitenwand 18 der
Säule 2 dar, wobei Frontwand 17 und Seitenwand 18 in etwa senkrecht
zueinander verlaufen.
Die feststehende Schale 15 ist aus der hinteren Wand 3 und der
Seitenwand 18 gebildet, die ebenfalls senkrecht zueinander verlaufen.
Zusammen bilden die beiden Schalen 15 und 16 eine Art Kanal 19 im
Inneren der Säule 2.
Die vordere, bewegliche Schale 16 ist an der feststehenden Schale 15
mittels eines Scharnieres 20 derart angelenkt, dass die vordere Schale 16
um eine im wesentliche senkrechte Achse nach innen und somit zum
Duschraum hin weggeschwenkt werden kann; dies ist in der Fig. 3 mit
gestrichelten Linien angedeutet. Zudem kann die Schale im
aufgeschwenkten Zustand abgenommen werden, wie dies in der Fig. 8
gezeigt ist. Dazu ist die Schale 15 an ihrer senkrechten Seitenkante mit
einer Aufnahme 35 versehen, in die die Schale 16 mit ihrer senkrechten
Seitenkante der Seitenwand 18 eingeklippt werden kann, jedoch danach
drehbar ist, wodurch das Scharnier 20 gebildet wird. Dadurch wird der
Kanal 19 vom Duschraum her zugänglich, so dass die erforderlichen
Installations- und Wartungsarbeiten im Kanal 19 durchgeführt werden
können, der alle erforderlichen Zu- und Ableitungen, elektrischen
Leitungen usw. je nach Erfordernis enthält bzw. aufnimmt.
Die beiden Schalen 15 und 16 stellen somit zwei beweglich aneinander
angelenkte Halbschalen dar, die sich über die gesamte Höhe der Säule
2 erstrecken können, jedoch auch unterteilt sein können. Bei diesen
Schalen 15 und 16 handelt es sich im wesentlichen um Flächengebilde,
die durch Verstärkungsrippen 21 oder ähnliches verstärkt sein können.
Die beweglich Schale 16 besitzt an derjenigen Kante 22, an der die
Frontwand 17 und die Seitenwand 18 aneinander stoßen, eine Halterung
24 für eine Duschwand in Form eines Flügels 12, der mit einem seiner
senkrechten Seitenränder in diese Halterung 24 eingesetzt ist und
dadurch gehaltert wird.
Auf dieser Seite der Säule 2 befindet sich noch eine zweite Halterung 25
für eine gebogene hintere Duschwand 14, in die deren einer senkrechter
Rand eingesetzt ist und dadurch gehaltert wird. Auf der anderen Seite
dieser hinteren Duschwand 14 (in Fig. 3 nicht gezeigt) befindet sich die
zweite Säule 2' mit einer entsprechenden Halterung, in welche der
andere senkrechter Rand der hinteren Duschwand 14 eingesetzt ist und
dadurch ebenfalls gehaltert wird. Auf diese Weise spannen die beiden
Säulen 2, 2' diese hintere Duschwand 14 zwischen sich ein. Auch die
zweite Säule 2' (man vergleiche Fig. 4) besitzt dem Flügel 12 der Säule
2 gegenüberliegend ebenfalls einen Flügel 12'. Durch die hintere
Duschwand 14, die beiden Säulen 2, 2' und die beiden Flügel 12, 12'
wird eine Art zurückgesetzte Nische 26 gebildet, in der sich
beispielsweise eine Handbrause mit Schubstange (nicht gezeigt) und
auch Ablagen etc. befinden können. Eine derartige Ablage 27 ist in der
Fig. 5 gezeigt.
Die zweite Halterung 25 ist im übrigen an der feststehenden Schale 15
befestigt, die der Halterung 24 an der beweglichen Schale 16
gegenüberliegend eine dritte Halterung 29 für eine gebogene
Duschwand 28 besitzt, die mit einem ihrer freien senkrechten Ränder in
diese Halterung 29 eingesetzt ist und in einem gewissen Bereich
entsprechend dem in der Fig. 3 gezeigten Doppelpfeil verschiebbar ist,
so dass Unebenheiten und Ungleichmäßigkeiten ausgeglichen werden
können. Wie man aus der Fig. 4 ersieht, kann nicht nur die Säule 2
sondern auch die Säule 2' mit einer derartigen gebogenen Duschwand
28' verbunden sein. Die freien senkrechten Ränder dieser Duschwände
28, 28' münden quasi frei. Diese Duschwände sind an ihrem unteren
Rand in der Nähe ihrer freien Ecke 30, 30' (man vergleiche Fig. 2)
gehaltert. Das entsprechende Halteelement 34 ist in der Fig. 6 näher
gezeigt. Wie man sieht, befindet sich der freie untere Rand der
Duschwand 38 nicht oberhalb des Randes 31 der Duschtasse 13.
Vielmehr ist die gebogene Duschwand 28 zum Innenraum hin versetzt.
Auf diese Weise kann die Duschwand 28 derart angeordnet werden,
dass sie in die Duschtasse 13 hineinragt. Die Duschwand 28 wird daher
an ihrem unteren Rand von dem Halteelement 34 umfangen, das an der
Duschtasse 13 an deren Rand 31 befestigt ist.
Wünscht man die in der Fig. 2 gezeigten Duschkabine mit einer Tür zu
versehen, wie dies in der Fig. 2 oder 4 dargestellt ist, dann kann man
das Halteelement 34, das entweder zur Halterung der Duschwand 28
oder der Duschwand 28' dient, mit einem Halteelement 34' gemäß der
Fig. 7 ausstatten. Dieses Halteelement 34' dient nicht nur zur
Halterung der Duschwand 28 bzw. 28', sondern ist als Scharnier
ausgebildet, das einen Türflügel 32 haltert. Der Türflügel 32 kann dabei
nach innen und somit in den Duschraum aufgeschwenkt werden.
Zweckmäßigerweise ist dieser Türflügel mit weiteren Scharnieren an der
Duschwand 28, 28' angelenkt, die sich z. B. in der Mitte oder im oberen
Bereich von Türflügel 32 und Duschwand 28, 28' befinden.
Man kann den Türflügel 32 auch derart ausgestalten, dass er nach
außen geschwenkt werden kann. In diesem Fall darf der Türflügel 32
jedoch nicht mit seinem unteren Rand in die Duschtasse 13 hineinragen.
Der Deckel 5 der in der Fig. 2 gezeigten Säule 2 ragt nach innen über
diese Säule 2 in den Innenraum hinaus und ist dort als Schwallbrause
36 ausgestaltet.
Bei der in der Fig. 2 gezeigten Ausführungsform bilden die Streben 6,
6' ein Kreuz, an dessen Kreuzungspunkt der Duschkopf 7 angebracht
ist.
2
Säule
3
hintere Wand
4
Raumwand
5
Deckel
6
,
6
' Streben
7
Duschkopf
8
Duschwand
9
Rand
10
unterer Rand
11
Fuß
12
Flügel
13
Duschtasse
14
Duschwand, hintere
15
feststehende Schafe
16
bewegliche Schale
17
Frontwand
18
Seitenwand, beweglich
19
Kanal
20
Gelenk
21
Verstärkungsrippe
22
Kante
23
Seitenwand, fest
24
Halterung
25
zweite Halterung
26
Nische
27
Ablage
28
,
28
' Duschwand
29
dritte Halterung
30
,
30
' Ecke
31
Rand
32
Türflügel
33
Abfluss
34
,
34
' Halteelement
35
Aufnahme
36
Schwallbrause
Claims (14)
1. Sanitäre Duscheinrichtung, insbesondere Duschkabine, mit
mindestens einer seitlich angeordneten, im wesentlichen vertikal
verlaufenden wasserführenden Säule (2, 2'), die mit einem Dusch-
oder Brausenkopf (7) versehen ist, in ihrem Inneren einen Kanal
(19) aufweist, in dem zumindest die Wasserzuleitungen sowie
gegebenenfalls weitere Versorgungsleitungen verlegt sind, und die
mit den gewünschten Armaturen und Steuereinrichtungen versehen
sein kann,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säule (2, 2') aus mindestens zwei Schalen (15, 16)
aufgebaut ist, von denen mindestens eine (15) feststehend ist und
von denen mindestens eine andere (16) beweglich und an einer
feststehenden Schale (15) derart befestigt oder befestigbar ist, dass
die bewegliche Schale (16) nach innen und somit zum Duschraum
hin wegbewegt werden kann und dabei einen Zugang zum Kanal
(19) der Säule (2, 2') freigibt.
2. Duscheinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die bewegliche Schale (16) an einer festen Schale (15)
angelenkt ist und insbesondere um eine im wesentlichen senkrechte
Achse weggeschwenkt werden kann.
3. Duscheinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säule (2, 2') aus einer durchgehenden rückwärtigen,
feststehenden Schale (15) und einer oder mehreren daran
angelenkten vorderen Schale(n) (16) aufgebaut ist.
4. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die bewegliche Schale (16) von der festen Schale (15)
abnehmbar ist.
5. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säule (2, 2') an einer Seite oder an beiden Seiten
mindestens eine Aufnahme bzw. Halterung (24, 25, 29) für eine
Duschwand (14), insbesondere eine Glaswand besitzt.
6. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass in den Brause- oder Duschkopf (7) eine Beleuchtungselement
integriert ist.
7. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Beleuchtungselement den Wasserstrahl farbig beleuchtet,
wobei sich die Farben auch verändern können.
8. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine weitere Säule (2') vorhanden ist, die wasserführend,
Armaturen und Steuereinrichtungen aufweisend sowie ebenfalls mit
dem Dusch- oder Brausenkopf (7) verbunden sein kann, jedoch
nicht muß, und die mit einem oder mehreren weiteren Dusch- und
Brauseköpfen ausgestattet sein kann.
9. Duscheinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Säulen (2, 2') eine durchgehende Duschwand (14)
zwischen sich einfassen.
10. Duscheinrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säulen (2, 2') in etwa eine rechteckige Querschnittsform
besitzen und aus zwei in etwa gleichen Schalen (15, 16) mit in etwa
rechtwinkligem Querschnitt aufgebaut sind.
11. Duscheinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säulen (2, 2') im oberen Bereich durch eine
Strebenkonstruktion miteinander verbunden sind.
12. Duscheinrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Dusch- oder Brausekopf (7) an der Strebenkonstruktion
angebracht ist und mindestens eine der Streben (6, 6')
wasserführend ist.
13. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säule (2) oder die Säulen (2, 2') auf den Rand (31) einer
insbesondere kreisförmigen Duschtasse (13) aufgesetzt sind.
14. Duscheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Säule (2) oder die Säulen (2, 2') an ihrem oberen Ende
durch einen Deckel (5) verschlossen sind, der nach innen überragt
und dort als Schwallbrause ausgestaltet ist.
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| DE2001114195 DE10114195B4 (de) | 2001-03-23 | 2001-03-23 | Sanitäre Duscheinrichtung |
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