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DE10112781B4 - Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze Download PDF

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DE10112781B4
DE10112781B4 DE2001112781 DE10112781A DE10112781B4 DE 10112781 B4 DE10112781 B4 DE 10112781B4 DE 2001112781 DE2001112781 DE 2001112781 DE 10112781 A DE10112781 A DE 10112781A DE 10112781 B4 DE10112781 B4 DE 10112781B4
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Denso Corp
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    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23QIGNITION; EXTINGUISHING-DEVICES
    • F23Q7/00Incandescent ignition; Igniters using electrically-produced heat, e.g. lighters for cigarettes; Electrically-heated glowing plugs
    • F23Q7/001Glowing plugs for internal-combustion engines
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze (100), das die folgenden Schritte aufweist:
Einfügen eines Stabspulenheizelements (30) in eine Heizröhre (20) mit einem Durchgangsloch (27), wobei das Stabspulenheizelement (30) eine Spitze mit einem Abschnitt (33) mit kleinem Durchmesser (∅1), einen der Spitze folgenden konischen Abschnitt (35) mit zunehmendem Durchmesser und einen Abschnitt (34) mit großem Durchmesser (∅2) aufweist;
Einfügen der Spitze in das Durchgangsloch (27), um so die Länge der in das Durchgangsloch eingefügten Spitze des Stabspulenheizelements (30) zu bestimmen derart, dass der konische Abschnitt (35) mit zunehmendem Durchmesser eine Kante der Heizröhre (20) um das Durchgangsloch (27) herum so berührt, dass ein Abstand (L2) zwischen den Querschnitten des Heizdrahtes des Spulenheizelements (30) des konischen Abschnitts (35) im Durchgangsloch (27) angeordnet wird, der in einer Ebene entlang der Spulenachse mehr als 0,1 mm beträgt,
wobei die Spitze einen äußeren Durchmesser (∅1) hat, der kleiner ist als der Durchmesser (∅T)...

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze.
  • Es sind Glühkerzen bekannt, die eine Spulenheizvorrichtung in einer Röhre aufweisen. Die JP 04-00119 A (bzw. US 51 18 921 A ) offenbart eine Glühkerze mit einer Spulenheizvorrichtung in einer Metallröhre, deren Spitze ein Durchgangsloch mit einem kleinen Durchmesser hat, in das ein Ende der Spulenheizvorrichtung eingefügt ist. Das Ende der Spulenheizvorrichtung ist an das Durchgangsloch mit kleinem Durchmesser geschweißt, um das Durchgangsloch mit kleinem Durchmesser zu schließen und um eine elektrische Verbindung vorzusehen.
  • Bei diesem Stand der Technik kann eine Länge des geschweißten Abschnittes der Spulenheizvorrichtung infolge einer Streuung beim Schweißen unregelmäßig sein. Somit kann eine Streuung des Heizverhaltens der Glühkerze auftreten.
  • Aus DE 10 81 720 B ist eine Glühkerze bekannt, wobei der Glühkerzenrohrheizkörper aus dem Rohrmantel, der am brennraumseitigen Ende abgeschlossen ist, und aus dem Heizleiter besteht, der an einem zentral eingesetzten Anschlussbolzen der Glühkerze befestigt und in einer Mittelbohrung am Rohrende verschweißt ist. Die Durchmesser und Abstände der Endwindungen 6 des gewendelten Heizleiters am Ende des Rohrmantels nehmen kontinuierlich ab und sind somit der Abrundung des Rohrmantelendes weitgehend angepasst. Der gewendelte Heizleiter vor der Verschweißung am Ende ist mit Windungen von kleinstem gleichbleibendem Durchmesser versehen, die genau in die Mittelbohrung am Ende des Rohrmantels passen. Damit werden eine günstige Zentrierung bei der Montage des Heizleiters und eine einwandfreie Verschweißung des Heizleiters mit dem Rohrende ermöglicht.
  • Dokument US 52 51 589 A offenbart eine Glühkerze, die durch eine Spule aus Kaltleitermaterial wie z. B. Nickel erhitzt wird. Eine Menge an Kaltleitermaterial ist an der Spitze der Schutzummantelung vorgesehen. Mehrere Windungen der Kaltleiterspule werden in der Öffnung der Schutzummantelung verschweißt, um die Öffnung zu schließen und um die Spitze der Glühkerze zuerst zu erhitzen.
  • Dokument DE 199 07 229 A1 offenbart eine Stabglühkerze, wobei die Stabglühkerze durch Verschweißung der Glühspitze mit der Heizwendel mit dem Stabilisatorstab geringere Materialanhäufung aufweist als bei der herkömmlicher Verschweißung. Darüber hinaus ermöglicht der Stabilisatorstab der Stabglühkerze kleinräumige lokalisierte Schweißtechniken wie beispielsweise die Laserschweißtechnik. So ergeben sich bei Verschweißung der Heizwendel der Stabglühkerze mit Stabilisatorstab genauere Widerstandswerte als bei der herkömmlichen Verschweißung mit resultierender undefinierter Schweißlinse. Bei der Montage der Stabglühkerze mit Stabilisatorstab wird die Heizwendel ruhig gehalten und genau zentriert. Die Verwendung des Stabilisatorstabes in der Stabglühkerze führt wegen der geringeren Materialanhäufung an der Glührohrspitze bei Verschweißung und wegen der exakten Zentrierung der Heizwendel im Glührohr zu der erwünschten gleichmäßigen Wärmeabfuhr.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze vorzusehen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung sieht ein Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze gemäß Anspruch 1 vor.
  • Die Aufgabe und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung zusammen mit den beigefügten Zeichnungen klarer verständlich.
  • 1 zeigt eine Querschnittansicht der Glühkerze gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 2A zeigt eine ausschnittartige vergrößerte Querschnittansicht der Glühkerze gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 2B zeigt eine weitere ausschnittartige vergrößerte Querschnittansicht der Glühkerze gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 3A zeigt einen Querschnitt der Heizröhre gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 3B zeigt eine vergrößerte Querschnittansicht der Heizröhre gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 3C zeigt eine Querschnittansicht der ersten Spule gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 4 zeigt eine vergrößerte Querschnittansicht der Heizröhre gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 5 zeigt eine Tabelle von experimentellen Ergebnissen gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel; und
  • 6 zeigt eine Querschnittansicht einer ersten Spule gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Die gleichen oder entsprechenden Bauteile sind durchgängig mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • Eine Glühkerze und ein Verfahren zum Herstellen derselben gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 beschrieben.
  • Die 1 zeigt eine Querschnittansicht der Glühkerze gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Die 2A zeigt eine ausschnittartige vergrößerte Querschnittansicht der Glühkerze 100 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Die 2B zeigt eine weitere ausschnittartige vergrößerte Querschnittansicht der in der 2A gezeigten Glühkerze 100.
  • Die Glühkerzen 100 sind an Motorzylinderköpfen (nicht gezeigt) eines Dieselmotors zum Zünden des Kraftstoffes und zum Beschleunigen der Verbrennung angebracht.
  • Die Glühkerze 100 hat ein (röhrenartiges) Gehäuse 10, das aus Stahl (Kohlenstoffstahl oder dergleichen) geschaffen ist.
  • Das Gehäuse 10 hat einen Gewindeabschnitt 13 zum Anbringen oder zum Abmontieren der Glühkerze 100 zu oder von dem Zylinderkopf. Eine Heizröhre 20 hat ein geschlossenes Ende und ist in ein Loch des Gehäuses 10 an dessen einem Ende 11 durch einen Lötvorgang oder einen Presspassvorgang eingepasst.
  • Die Heizröhre (d. h. die Hülle) 20 ist aus einem leitenden Material mit einer guten Wärmebeständigkeit und einer guten Oxidationsbeständigkeit wie zum Beispiel ein rostfreier Stahl SUS310S oder ein Nickelmetall geschaffen und hat einen Röhrenabschnitt 22 mit kleinem Durchmesser an der Seite des einen geschlossenen Endes der Heizröhre 20 und einen Röhrenabschnitt 24 mit großen Durchmesser an der Seite eines Öffnungsabschnittes 23.
  • Der Röhrenabschnitt 24 mit großem Durchmesser ist in das Loch des Gehäuses 10 eingepasst, und der Röhrenabschnitt 22 mit kleinem Durchmesser steht von dem Röhrenabschnitt 24 mit großem Durchmesser ab. Zwischen dem Röhrenabschnitt 22 mit kleinem Durchmesser und dem Röhrenabschnitt 24 mit großem Durchmesser ist ein konischer Röhrenabschnitt 25 (mit zunehmenden Durchmesser) vorgesehen.
  • In der Heizröhre 20 sind eine erste Spule (erster Widerstand) 30 und eine zweite Spule (zweiter Widerstand) 40 entlang der Schraubenachse der Heizröhre 20 vorgesehen. Die erste Spule 30 ist in dem Röhrenabschnitt 22 mit kleinem Durchmesser eingebaut, und die zweite Spule 40 ist an der Seite des Öffnungsabschnittes 23 eingebaut, wobei ein Abschnitt der zweiten Spule 40 in dem konischen Abschnitt 25 und dem Röhrenabschnitt 24 mit großem Durchmesser eingebaut ist.
  • Ein Ende 31 der ersten Spule 30 ist an dem Bodenabschnitt (mit dem einen geschlossenen Ende) 21 der Heizröhre 20 geschweißt, um so mit der Heizröhre 20 elektrisch verbunden zu sein. Das andere Ende 32 der ersten Spule 30 ist mit einem Ende 41 der zweiten Spule 40 elektrisch verbunden. Das andere Ende 42 der zweiten Spule 40 ist durch einen Schweißvorgang mit einem Ende 51 einer Mittelelektrode 50 elektrisch verbunden, die in dem Gehäuse 10 eingefügt und befestigt ist.
  • Hierbei beträgt ein in der 2B gezeigter Abstand L2' zwischen dem Querschnitt des geschweißten Abschnittes der Spule 30 an dem Boden 21 und dem Querschnitt des nächsten Abschnittes der Spule 30 außerhalb des Bodens 21 an einer Ebene entlang der Achse der Heizröhre 20 (Schraubenachse der ersten Spule 30) mehr als 0,11 mm.
  • Die Verbindung von beiden Spulen 30 und 40 wird folgendermaßen geschaffen:
    Das andere Ende 32 der ersten Spule 30 und das eine Ende 41 der zweiten Spule 40 werden überlagert, und die überlagerten Abschnitte werden verschweißt, um so einen Schweißabschnitt 45 auszubilden.
  • Das Innere der Heizröhre 20 ist mit einem Isolationspulver gefüllt, das aus einem wärmebeständigen elektrischen Isolationsmaterial (zum Beispiel Magnesiumoxid) geschaffen ist, d. h., dass die Mittelelektrode 50 an der Seite des einen Endes 51 sowie die erste und die zweite Spule 30, 40 in dem Magnesiumoxid eingebettet sind.
  • Das Isolationspulver 26 ist hierbei mit einer hohen Dichte in die Heizröhre 20 gepackt, die einem Schmiedeprozess ausgesetzt wird. So werden die Mittelelektrode 50 sowie die erste und die zweite Spule 30, 40 steif in dem Isolationspulver 26 in der Heizröhre 20 fixiert. Somit sind die Mittelelektrode 50 an der Seite des einen Endes 51 sowie die erste Spule 30 (außer dem einen Ende 31) und die zweite Spule 40 von der Heizröhre 20 elektrisch isoliert.
  • Die erste Spule 30 hat ein erstes leitendes Material (zum Beispiel Chromnickelstahl) mit einer Widerstandsänderungsrate von ungefähr 1 zwischen Raumtemperatur (20°C) und 1000°C (der Temperatur der ersten Spule 30 bei dem Vorheizvorgang). Die zweite Spule 40 hat eine Kobalt-Eisen-Legierung mit einer relativ großen Widerstandsänderungsrate von zum Beispiel 5 bis 14.
  • Das eine Ende 51 der Mittelelektrode 50 ist in dem Öffnungsabschnitt 23 der Heizröhre 20 eingefügt. Das andere Ende 52 der Mittelelektrode 50 wird an dem anderen Ende 12 des Gehäuses 10 durch einen Befestigungsvorgang einer Mutter 62 an das Gehäuse so befestigt, dass eine Dichtung 60 wie zum Beispiel ein O-Ring mit einem Isolationsmaterial wie zum Beispiel ein fluorhaltiges Gummi und eine Plastikisolationsbuchse 61 zwischen der Mutter 62 und dem anderen Ende 12 der Heizröhre 20 gedrückt werden.
  • An dem anderen Ende 52 der Mittelelektrode 50 ist ein Gewindeabschnitt 53 vorgesehen, um ein Verbindungsmaterial (zum Beispiel ein Verbindungskabel) mit einer (nicht gezeigten) Stromversorgungsquelle zu verbinden.
  • Wie dies vorstehend erwähnt ist, erzeugt die Glühkerze 100 Wärme zum Vorheizen des Motors durch ein Aufbringen einer Nennspannung zwischen der Mittelelektrode 50 und dem Gehäuse 10, das mit der Körpermasse verbunden ist.
  • Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die 3A bis 3C sowie 4A und 4B ein Verfahren zum Herstellen der Glühkerze 100 näher beschrieben.
  • Die 3A zeigt einen Querschnitt eines Abschnittes der Heizröhre 20. Die 3B zeigt eine vergrößerte Querschnittansicht der Heizröhre 20. Die Heizröhre 20 hat eine Dicke t und einen Außendurchmesser D1, der über die Längsrichtung außer an deren Spitze konstant ist. Die Spitze der Heizröhre 20 ist im Wesentlichen geschlossen, aber sie hat ein Durchgangsloch 27, dessen Achse AX1 mit einer Schraubenachse AX2 der Heizröhre 20 zusammenfällt.
  • D1 beträgt zum Beispiel 4 bis 7 mm, und t beträgt zum Beispiel 0,6 bis 1,5 mm. Die Länge (Tiefe) y des Durchgangslochs 27 beträgt 0,4 mm bis 1,5 mm, und der Innendurchmesser ∅T des Durchgangslochs 27 beträgt ungefähr 1,4 mm.
  • Die 3C zeigt eine Querschnittansicht der ersten Spule 30. Das Heizelement hat die erste Spule 30 und die zweite Spule 40, und sie hat die Gestalt einer Stabseule. Die erste Spule 30 hat einen Abschnitt 34 mit großem Durchmesser, einen konischen Abschnitt 35 und einen Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser. Der Durchmesser (Schraubendurchmesser des Abschnitts 34 mit großem Durchmesser) D2 ist größer als der Innendurchmesser ∅T des Durchgangslochs 27. Der Durchmesser D2 beträgt zum Beispiel 2,1 mm. Der Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser hat einen Durchmesser ∅1, der kleiner ist als ∅T (1,4 mm). Zum Beispiel beträgt der Durchmesser ∅1 ungefähr 1,3 mm. Die Länge L1 des konischen Abschnittes 35 beträgt ungefähr 1,2 mm.
  • Vorzugsweise ist der Durchmesser ∅1 mehr als fünfmal so groß wie der Durchmesser des Heizdrahtes der ersten Spule 30, um einen konstanten Durchmesser ∅1 vorzusehen. Der Durchmesser ∅2 beträgt zum Beispiel ungefähr 1,7 mm, und er ist ein kleinster Durchmesser des Heizelements, bei dem Wärme erzeugt wird.
  • Das mit der Mittelelektrode 50 verbundene Heizelement wird in die Heizröhre 20 eingefügt, wobei die Spitze der ersten Spule 30, d. h. der Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser in das Durchgangsloch 27 eingefügt wird. Bei diesem Vorgang berührt der Heizdraht an dem konischen Abschnitt 35 eine Kante der Heizröhre 20 um das Durchgangsloch 27 herum. Dies verhindert, dass eine übermäßige Länge, d. h. eine übermäßige Anzahl von Windungen des Heizdrahtes in das Durchgangsloch 27 eingefügt wird. Somit wird eine vorbestimmte Länge, das heißt eine vorbestimmte Anzahl von Windungen des Heizdrahts in das Durchgangsloch 27 eingefügt.
  • Somit ist der Innendurchmesser ∅T zwar größer als der Außendurchmesser ∅1 des Abschnittes 33 mit kleinem Durchmesser, aber er ist kleiner als der Durchmesser ∅2.
  • Der Durchmesser des Heizdrahtes der ersten Spule 30 beträgt ungefähr 0,26 mm, und der Abstand der Querschnitte des Heizdrahtes beträgt zum Beispiel 0,1 mm.
  • Als nächstes wird ein Schweißabschnitt K durch einen Plasmaschweißvorgang bei einem Zustand ausgebildet, bei dem der Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser in dem Durchgangsloch 27 eingefügt ist. Somit wird die erste Spule 30 mit der Heizröhre 20 elektrisch verbunden, und das eine Ende der Heizröhre 20 wird geschlossen.
  • Bei diesem Vorgang berührt der konische Abschnitt 35 die Kante um das Durchgangsloch 27 herum, so dass die Länge des Heizdrahtes, das heißt eine vorbestimmte Anzahl von Windungen des Heizdrahtes mit dem Schweißabschnitt K verschweißt oder in diesem eingebettet wird. Somit ist die Anzahl von Windungen des Heizdrahtes außerhalb des Schweißabschnittes K, d. h. der eigentliche Heizabschnitt gleichbleibend. Außerdem beträgt der Abstand L2 zwischen den Querschnitten des Heizelements an dem konischen Abschnitt 35 mehr als 0,1 mm. Falls eine Länge L3 eine Streuung aufweist, dann ist die Anzahl von Windungen des Heizdrahtes oder die Länge des Heizdrahtes in dem Schweißabschnitt K nicht so sehr gestreut, da ein Winkel α zwischen der Fläche des Schweißabschnittes K und dem Heizdraht an dem konischen Abschnitt 35 groß ist.
  • Der Erfinder hat diesen Zusammenhang experimentell untersucht. Die 5 zeigt eine Tabelle von experimentellen Ergebnissen gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei die in der 4A gezeigte erste Spule 30 verwendet wird.
  • Gemäß der 5 ändert sich der Abstand L2 von 0 mm (kein Spalt), 0,04 mm, 0,08 mm, 0,1 mm, 0,12 mm, 0,15 mm zu 0,20 mm. Die Länge L3 schwankt von 0,5 mm bis 1,0 mm, falls der Sollwert 0,7 mm beträgt. Das Kreiszeichen stellt einen gut verschweißten (geschmolzenen) Zustand dar, das Dreieckzeichen stellt einen unzureichenden Schweißzustand dar und das Kreuzzeichen stellt einen übermäßigen Schweißzustand dar.
  • Falls der Abstand L2 Null beträgt, führt die Streuung der Länge L3 gemäß der 5 direkt zu einem unzureichenden bzw. übermäßigen Schweißzustand der Länge des geschweißten oder geschmolzenen Heizdrahtes. Wenn andererseits der Abstand L2 mehr als 0,1 mm beträgt, kompensiert der Abschnitt des Heizdrahtes mit dem Abstand L2 die Streuung, die durch die Streuung der Länge L3 des geschweißten Abschnittes K erzeugt wird, so dass es stets möglich ist, die vorbestimmte Anzahl von Windungen (ein vorbestimmtes Maß) der ersten Spule 30 zu schmelzen (zu schweißen). Anders gesagt, ist der Winkel α zwischen der ersten Spule 30 und der Fläche 60 des geschweißten Abschnittes K ausreichend groß, so dass die Streuung der Länge L3 das Maß der in dem geschweißten Abschnitt K geschmolzenen ersten Spule 30 nicht sehr beeinflusst.
  • Als nächstes wird das Isolationspulver in die Heizröhre 20 bei dem Zustand gefüllt, bei dem die Mittelachse 50, die erste Spule 30, die zweite Spule 40 und die Heizröhre 20 kombiniert sind. Als nächstes wird die Heizröhre 20 einem Schmiedevorgang ausgesetzt, um die erste und die zweite Spule 30, 40 sowie die Mittelelektrode 50 starr zu fixieren. Dann ist die in der 2 gezeigte Heizröhre 20 fertiggestellt.
  • Als nächstes werden der Abschnitt 24 mit großem Durchmesser der Heizröhre 20 und die Mittelelektrode 50 in das Gehäuse 10 durch dessen Ende 11 eingefügt. Der Abschnitt 24 mit großem Durchmesser wird in das Gehäuse eingepasst oder an das Gehäuse 10 gelötet, um ihn so zu befestigen. Als nächstes werden das Dichtmaterial 60 und die Isolationsbuchse 61 an dem Gehäuse 10 über das andere Ende 52 der Mittelelektrode 50 angeordnet. Als nächstes wird die Mutter 62 an dem Gewindeabschnitt 53 befestigt. Dann ist die Glühkerze 100 fertiggestellt, wie sie in der 1 gezeigt ist.
  • Die Glühkerze 100 wird an den Motorzylinderkopf angebracht, und das Verbindungskabel von der (nicht gezeigten) Stromversorgung wird mit dem Gewindeabschnitt 53 an der Mittelelektrode 50 verbunden. Wenn eine Nennspannung zwischen der Mittelelektrode 50 und dem mit dem Körper geerdeten Gehäuse aufgebracht wird, werden die erste und die zweite Spule 30, 40 von einem Strom durchflossen und erzeugen Wärme, um den Motor vorzuheizen.
  • Wie dies vorstehend erwähnt ist, hat das erfindungsgemäße Verfahren die folgende Besonderheit:
    Die erste Spule 30 ist mit dem konischen Abschnitt 35 ausgebildet, der dem Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser folgt, der in das Durchgangsloch 27 so eingefügt ist, dass der konische Abschnitt 35 die Kante des Loches 27 berührt, um so die Länge der in das Durchgangsloch 27 eingefügten ersten Spule 30 eindeutig festzulegen. Somit ist nicht mehr als eine vorbestimmte Anzahl von Windungen der ersten Spule 30 in das Durchgangsloch 27 eingefügt, so dass eine vorbestimmte Anzahl von Windungen oder ein vorbestimmtes Maß der ersten Spule geschmolzen werden kann.
  • Bei dem ersten Ausführungsbeispiel ist der Abstand L2 größer als 0,1 mm. Dies ermöglicht eine vorbestimmte Anzahl von Windungen oder ein vorbestimmtes Maß der ersten Spule 30 zu schmelzen, auch wenn der Schweißvorgang eine Streuung aufweist. Somit unterdrückt dies eine Streuung des Heizverhaltens.
  • Zweites Ausführungsbeispiel
  • Bei dem vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiel beträgt die Anzahl von Windungen der ersten Spule 30 an dem Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser 2, wie dies in der 4 gezeigt ist. Es ist jedoch aus Kostengründen wünschenswert, dass die Anzahl von Windungen einer ersten Spule 30c an dem Abschnitt 33 mit kleinem Durchmesser gleich oder kleiner als 1 ist.
  • Der Schweißvorgang wird in der gleichen Art und Weise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel ausgeführt. Bei diesem Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand L2 auch mehr als 0,1 mm, so dass die Streuung beim Schweißen das Heizverhalten nicht wesentlich beeinflusst.
  • Außerdem beträgt die Länge (Tiefe) des Durchgangsloches 27 bei dem ersten Ausführungsbeispiel y, die mit der Wanddicke der Heizröhre 20 übereinstimmt. Es ist jedoch auch möglich, dass eine verwendete Heizröhre 20 eine Buchse mit einer Länge y aufweist, die sich von der Heizröhre 20 erstreckt.
  • Eine Glühkerze weist dann Folgendes auf: die Röhre; das Stabspulenheizelement in der Röhre, wobei das Ende des Stabspulenheizelements in das Schweißmaterial eingebettet ist, wobei der Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Querschnitten des Stabspulenheizelements mehr als 0,1 mm beträgt. Der äußere Schraubendurchmesser der Stabseule an ihrer Spitze ist kleiner als das Durchgangsloch. Der äußere Schraubendurchmesser der Stabseule an dem der Spitze folgenden Abschnitt ist größer als der Durchmesser des Durchgangslochs. Die Spitze des Stabspulenheizelements ist in das Durchgangsloch derart eingefügt, dass der Abschnitt die Kante der an einem Ende geschlossenen Röhre um das Durchgangsloch herum berührt. Die Spitze des Heizelements kann sich geradlinig erstrecken.

Claims (1)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Glühkerze (100), das die folgenden Schritte aufweist: Einfügen eines Stabspulenheizelements (30) in eine Heizröhre (20) mit einem Durchgangsloch (27), wobei das Stabspulenheizelement (30) eine Spitze mit einem Abschnitt (33) mit kleinem Durchmesser (∅1), einen der Spitze folgenden konischen Abschnitt (35) mit zunehmendem Durchmesser und einen Abschnitt (34) mit großem Durchmesser (∅2) aufweist; Einfügen der Spitze in das Durchgangsloch (27), um so die Länge der in das Durchgangsloch eingefügten Spitze des Stabspulenheizelements (30) zu bestimmen derart, dass der konische Abschnitt (35) mit zunehmendem Durchmesser eine Kante der Heizröhre (20) um das Durchgangsloch (27) herum so berührt, dass ein Abstand (L2) zwischen den Querschnitten des Heizdrahtes des Spulenheizelements (30) des konischen Abschnitts (35) im Durchgangsloch (27) angeordnet wird, der in einer Ebene entlang der Spulenachse mehr als 0,1 mm beträgt, wobei die Spitze einen äußeren Durchmesser (∅1) hat, der kleiner ist als der Durchmesser (∅T) des Durchgangslochs (27); Schweißen des Spulenheizelements (30) an die Heizröhre (20) an dem Durchgangsloch (27), um eine elektrische Verbindung zwischen dem Stabspulenheizelement und der Heizröhre (20) vorzusehen.
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