DE10107541C1 - Vorrichtung zum Trennen von textilen Belägen in Faser- und Nichtfaseranteile - Google Patents
Vorrichtung zum Trennen von textilen Belägen in Faser- und NichtfaseranteileInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen von textilen Belägen in Faser- und Nichtfaseranteile mit einem ein umlaufendes, für zerkleinertes Material durchlässiges Förderband (2) aufweisenden Bandförderer (1) entlang einer Trennstrecke und mit einem Wasserstrahlwerkzeug (6) zur Abgabe von auf den Teppichboden gerichteten Hochdruckwasserstrahlen, wobei vor dem Bandförderer (1) eine Zerkleinerungseinrichtung für Teppichböden angeordnet ist, wobei hierdurch erzeugte Schnipsel oder Streifen dem Bandförderer (1) zuführbar sind und über dem Bandförderer (1) ein umlaufendes, für Hochdruckwasserstrahlen durchgängiges Fixierband (12) angeordnet ist, das im Bereich der auftreffenden Hochdruckwasserstrahlen über Anpreßwalzen (13, 14) gegen das Förderband (2) des Bandförderers (1) drückbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen von textilen Belägen,
insbesondere Teppichböden, in Faser- und Nichtfaseranteile nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Teppichböden bestehen allgemein aus einer textilen Oberschicht und einer
Unterschicht, der Rückenbeschichtung. Hauptsächlich handelt es sich bei den
Teppichböden um Nadelvlies- oder Tuftingteppiche. Erstere bestehen aus einem
Wirrfaservlies aus Einzelfasern einer mittleren Länge von beispielsweise 80 mm.
Tuftingteppiche bestehen dagegen aus Endlosfäden, die in eine Trägerschicht
eingetuftet sind. Die Trägerschicht besteht entweder aus einer Gewebeschicht aus
Endlosfäden oder aus einem Nadelvlies, d. h., einem Wirrfaservlies aus Einzelfäden.
Werden die Schlaufen von Tuftingteppichen aufgeschnitten, erhält man einen
Tufting-Veloursteppich mit Einzelfäden unter 20 mm Länge. Die
Rückenbeschichtung kann aus Binder- und Schaumrückenschichten auf Latexbasis
bestehen.
Es ist bekannt, Teppichböden, seien es Teppichbodenabfälle oder
Altteppichböden, mittels Hochdruckwasserstrahlen in ihren Faser- und
Nichtfaseranteil aufzutrennen, indem der Teppichboden mittels eines Förderbandes
transportiert von Hochdruckwasserstrahlen beaufschlagt wird, die eine
Desintegration von Faser- und Nichtfaseranteilen vornehmen. Allerdings fallen
Altteppichböden, die mengenmäßig den bei weitem größten Anteil ausmachen,
häufig in sehr großer Breite an, so daß mehrere Wasserstrahlwerkzeuge
nebeneinander verwendet werden müssen, die eine entsprechend große Menge an
Hochdruckwasser erfordern, so daß eine derartige Vorrichtung insofern sehr
aufwendig ist, abgesehen davon, daß eine Faltenbildung beim Einziehen des
Teppichbodens zu vermeiden ist, da sich sonst unbearbeitete Stellen ergeben.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 zu schaffen, die es ermöglicht, den Faseranteil von textilen Belägen
von Nichtfaseranteilen wirksam und mit geringem apparativem Aufwand durch
Hochdruckwasserstrahlen zu trennen.
Diese Aufgabe wird entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 gelöst.
Auf diese Weise werden textile Beläge wie Teppichböden zu etwa
handtellergroßen Schnipseln oder entsprechend schmalen Streifen verarbeitet, die
kontinuierlich gefördert und desintegriert werden, indem sie mittels eines für Wasser
und Partikel durchlässigen Förderbandes und eines für Wasserstrahlen
durchlässigen Fixierbandes unter einem Wasserstrahlwerkzeug hindurch geführt
und desintegriert werden. Durch auftreffende Hochdruckwasserstrahlen und ihrer
sehr hohen Strahldruckkraft fliegen die Nichtfaseranteile weg bzw. werden mit dem
ablaufenden Wasser ausgetragen, wohingegen die Faseranteile auf dem
Förderband zurückbleiben, so daß sie getrennt von den Nichtfaseranteilen
abgeführt werden können.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden
Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der beigefügten Abbildung
schematisch und ausschnittweise dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
Textile Beläge wie Teppichbodenabfälle oder Altteppichböden werden
zunächst einer (nicht dargestellten) Zerkleinerungseinrichtung zum Herstellen von
etwa handtellergroßen Schnipseln zugeführt. Die erzeugten Schnipsel werden über
eine (ebenfalls nicht dargestellte) Fördereinrichtung einer Trenneinrichtung
vereinzelt zugeführt. Bei der Fördereinrichtung kann es sich beispielsweise um eine
pneumatische Fördereinrichtung oder um eine Vibrationsrinne handeln.
Die Trenneinrichtung umfaßt einen Bandförderer 1 mit einem Förderband 2,
das um Umlenkrollen 3, 4 geführt ist, von denen eine durch einen Antrieb 5
antreibbar ist.
Über dem Obertrum des Förderbandes 2 befindet sich ein
Wasserstrahlwerkzeug 6 mit einem in einem vorbestimmten Muster beweglichen,
insbesondere rotierenden Düsenkopf 7 mit einer Düsenanordnung, deren eine oder
mehrere Düsen (Rundstrahl- oder Flachstrahldüsen) axial zum Düsenkopf 7 oder in
einem leicht hierzu nach außen geneigten Winkel von bis zu etwa 10°
Hochdruckwasserstrahlen in Richtung auf das Förderband 2 abgeben. Die
Hochdruckwasserstrahlen können unter einem Druck von beispielsweise etwa 200 bar
austreten.
Auf der dem Wasserstrahlwerkzeug 6 gegenüberliegenden Seite des
Förderbandes 2 befindet sich ein Auffangtrichter 8 mit einem Ablauf 9, während
unterhalb des Förderbandes 2 eine Auffangwanne 10 angeordnet ist.
Bei ausreichend hohem Flächendruck der Hochdruckwasserstrahlen auf die
Teppichbodenschnipsel werden deren Binder- und Rückenschicht zerkleinert. Ein
Tel des Gemisches aus Nichtfaseranteilen und Wasser fliegt nach oben hin weg
und wird vorzugsweise durch einen Ansaugstutzen 11, der über dem Förderband 2
angeordnet ist, abgesaugt. Ein anderer Teil wird durch die Teppichschnipsel
hindurch ausgetragen. Hierzu muß das Förderband 2 derart wasserdurchlässig sein,
daß auch noch feinere Partikel hindurch gelangen können, Fasern aber
zurückgehalten werden. Hierzu kann als Förderband beispielsweise ein Gitter (etwa
in Form eines Gewebes o. dgl.) mit Öffnungen einer Öffnungsweite von 0,5 bis 15 mm
etwa aus Edelstahl oder Kunststoff verwendet werden. Stattdessen läßt sich
auch ein Förderband 2 aus einer Vielzahl von Lochblechabschnitten mit
vorzugsweise runden Löchern einer Lochweite von etwa 1 bis 15 mm und mit
schmalen Stegen zwischen den Löchern verwenden. Auch kann das Förderband 2
eine wabenartige Struktur aufweisen.
Die Teppichbodenschnipsel werden in dem Bereich, in dem sie mittels
Hochdruckwasserstrahlen beaufschlagt werden, über ein Fixierband 12 in ihrer Lage
auf dem Förderband 2 fixiert. Das Fixierband 12 ist für die Hochdruckwasserstrahlen
durchlässig. Das Fixierband 12 läuft synchron mit dem Förderband 2 um, wird von
Anpreßwalzen 13, 14 gegen das Förderband 2 gedrückt und ist ansonsten um
entsprechende Umlenkrollen 15, 16 geführt. Die Anpreßwalzen 13, 14 können
feder- und/oder gewichtsbelastet oder in anderer Weise, etwa elektrisch oder
hydraulisch, gegen das Förderband 2 gedrückt sein.
Das Fixierband 12 muß genügend Elastizität aufweisen, um Unebenheiten in
den Schnipseln ausgleichen zu können, und soll den oder die Wasserstrahlen
möglichst wenig abbremsen. Dementsprechend wird ein Drahtgewebe oder -netz
bevorzugt, wobei bei einem Metallgewebe eine Öffnungsweite bei starr in dem
Gewebe befestigten Fäden von etwa 2 bis 20 mm zweckmäßig ist, während eine
Drahtdicke - abhängig von Öffnungsweite, Material und Anlagendimension - etwa
zwischen 0,2 und 1,5 mm liegen kann.
Die Anpreßwalzen 13, 14 können entweder segmentiert oder mit einer
elastischen Auflage etwa in Form eines Weichgummis versehen sein. Sie können
sich zumindest über ihre Aufhängung unterschiedlichen Teppichdicken angleichen.
Eine zusätzliche Straffung des Fixierbandes 12 kann durch eine entsprechende
Federung der Umlenkrolle 15 oder 16 erreicht werden.
Der oder die Hochdruckwasserstrahlen aus dem Wasserstrahlwerkzeug 6
durchsetzen das Fixierband 12 und zerkleinern die Nichtfaseranteile der
Teppichbodenschnipsel, die zum Teil nach oben hin wegspritzen und zum Teil nach
unten durch den Teppichbodenschnipsel hindurch transportiert werden, um von dem
Auffangtrichter 8 aufgenommen zu werden. Auf dem Teppichbodenschnipsel
liegende Partikel werden beim Weitertransport durch den benachbart zur
austrittsseitigen Anpreßwalze 14 angeordneten Ansaugstutzen 11 abgezogen. Eine
Spritzschutzhaube 17, die den Bereich des Fixierbandes 12 teilweise umgreift und
eine Spritzschutzscheibe 18, die zwischen der eintrittsseitigen Anpreßwalze 13 und
der hierzu benachbarten Umlenkrolle 15 angeordnet ist, verhindern den Austritt von
Spritzwasser in die Umgebung. Darauf niedergeschlagenes Gemisch aus Wasser
und Partikeln kann in die Auffangwanne 10 abtropfen.
Fasern werden mit dem Förderband 2 zum Abführende hiervon transportiert,
wo ein Abstreifer 19 angeordnet ist, um am Förderband 2 haftende Fasern
abzustreifen.
Der Ansaugstutzen kann auch innerhalb der als durchsaugte Walze
ausgebildeten Anpreßwalze 14 angeordnet sein, wobei Wasser und abgelöste
Partikel, aber möglichst keine Fasern durch die Anpreßwalze 14 hindurch
absaugbar sind. Dies ist insbesondere bei Teppichböden mit Einzelfäden einer
Länge ≦ 20 mm (aufgeschnittene Tuftingteppiche) zweckmäßig.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Trennen von textilen Belägen, insbesondere
Teppichböden, in Faser- und Nichtfaseranteile mit einem ein umlaufendes, für
zerkleinertes Material durchlässiges Förderband (2) aufweisenden Bandförderer (1)
entlang einer Trennstrecke und mit einem Wasserstrahlwerkzeug (6) zur Abgabe
von auf den Teppichboden gerichteten Hochdruckwasserstrahlen, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Bandförderer (1) eine Zerkleinerungseinrichtung für
die textilen Beläge angeordnet ist, wobei hierdurch erzeugte Schnipsel oder Streifen
dem Bandförderer (1) zuführbar sind und über dem Bandförderer (1) ein
umlaufendes, für Hochdruckwasserstrahlen durchgängiges Fixierband (12)
angeordnet ist, das im Bereich der auftreffenden Hochdruckwasserstrahlen über
Anpreßwalzen (13, 14) gegen das Förderband (2) des Bandförderers (1) drückbar
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fixierband (12) über die Anpreßwalzen (13, 14) durch das Förderband (2)
angetrieben ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anpreßwalzen (13, 14) einen elastischen Belag aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in Förderrichtung vor der austrittsseitigen Anpreßwalze (14) ein Ansaugstutzen
(11) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Absaugeinrichtung in Förderrichtung des Förderbandes (2) hinter dem
durch Hochdruckwasserstrahlen beaufschlagten Bereich zum Absaugen von
abgelösten Partikeln vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die in
Förderrichtung austrittsseitige Anpreßwalze (14) als durchsaugte Walze ausgebildet
ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem
Wasserstrahlwerkzeug (6) abgewandten Seite des Förderbandes (2) ein
Auffangtrichter (8) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wasserstrahlwerkzeug (6) einen rotierenden Düsenkopf (7) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wasserstrahlwerkzeug (6) eine oder mehrere Rund- oder Flachstrahldüsen
aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Förderband (2) ein engmaschiges, Fasern zurückhaltendes Lochmuster
aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fixierband (12) ein großmaschiges Lochmuster aufweist.
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