DE10106997A1 - Verfahren zum Auffinden von Objekten und Steuern von Computern mittels Digitalkameras und optischer Kennzeichnungen - Google Patents
Verfahren zum Auffinden von Objekten und Steuern von Computern mittels Digitalkameras und optischer KennzeichnungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Auffinden von Objekten in einem abgegrenzten Bereich und Steuern von Computern mittels Digitalkamaras und optischer Kennzeichnungen. DOLLAR A Die Objekte werden außen mit optischen Markern versehen, deren Code im Computer der Objektsbezeichnung zugeordnet wird. Der Code kann durch die Anordnung von Quadraten dargestellt werden. Alle Ablagebereiche werden so mit Digitalkameras versehen, dass sie vollständig erfasst werden. DOLLAR A Die Digitalkamera nehmen von den Ablagebereichen Bilder auf. Eine im Computer installierte Software filtert aus diesen alle optischen Marker heraus, identifiziert sie anhand der dargestellten Codes und errechnet ihre Koordinaten und damit die der Objekte. Die somit festgestellten Lageorte werden im Computer gespeichert. DOLLAR A Nach Aufforderung eines Benutzers wird der Lageort eines Objektes angezeigt, z. B. durch Lageplan am Bildschirm oder Markierung des Objektes mittels Laserstrahls. Mittels der optischen Marker können auch Befehle im Computer ausgelöst werden, z. B. das Aufrufen einer dem Marker zugeordneten Datei, indem der Marker vor eine bestimmte Digitalkamera gehalten wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Auffinden von
Objekten, die an einem beliebigen Platz in einem räum
lich abgegrenzten Bereich abgelegt oder abgestellt
wurden, und Steuern elektronischer Datenverarbeitungs
anlagen mittels elektronischer Mittel und optischer
Kennzeichnungen.
Die Objekte können z. B. Fahrzeuge auf dem Werksgelände
eines Fahrzeugherstellers sein. Eine Lokalisation ei
nes ganz bestimmten Fahrzeugs unter mehreren hundert
oder tausend ähnlich aussehenden Fahrzeugen ist oft
nur mühsam möglich. Auch Stellkarteien o. ä. Systeme
stellen hier keine befriedigende Lösung dar, da der
Ort des abgestellten Fahrzeugs manuell notiert oder in
die Datenbank einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage
(Computer) eingegeben werden muss. Insofern
fehlt es an der Sicherheit, dass immer der aktuelle
Standort notiert ist, da dies die Disziplin des
Abstellers voraussetzt.
Objekte können ferner z. B. Akten oder Bücher innerhalb
eines Büros oder eines Archivs sein. Deren Suche er
fordert häufig einen ganz erheblichen Zeitaufwand. Zur
Erleichterung gibt es bereits Erfassungssysteme auf
elektronischer Basis mit optischen Kennzeichnungen,
bei denen auf jedes Objekt ein Aufkleber mir Strichco
de aufgebracht wird. Wird ein Objekt von einem Platz
zu einem anderen transportiert, muss der Benutzer am
Zielort mit einem Lesegerät (Barcodescanner) den
Strichcode des Objektes einlesen, damit der neue
Standort vom Computer registriert werden kann.
Dieses Erfassungssystem ist mit erheblichem Zeitauf
wand und Disziplin verbunden, da der Benutzer bei je
dem Transport des Objektes mit dem Handlesegerät den
Strichcode erfassen muss, was bei großem Aufkommen,
z. B. großem Aktenaufkommen, Minuten dauern kann. Zwi
schen Strichcode und Lesegerät muss eine maximale Dis
tanz von wenigen Zentimetern eingehalten werden. Wird
der Vorgang der Registration bei einem Transport ein
mal vergessen, ist das System bereits nutzlos gewor
den, da der Computer dann den alten, nicht mehr aktu
ellen Standort ausgibt.
Darüber hinaus kann ein Standort nie exakt angegeben
werden. Es ist lediglich möglich, festzustellen, an
welcher Lesestation ein Objekt zuletzt registriert
worden ist. Eine Lesestation ist stets einem bestimm
ten räumlich abgegrenzten Bereich zugeordnet, so dass
der Benutzer lediglich weiß, dass sich das gesuchte
Objekt irgendwo innerhalb dieses mehr oder weniger
großen Bereiches befinden solle.
Weitere Probleme ergeben sich bei der Bearbeitung der
zum Objekt gehörenden Dateien im Computer. Bisher er
fordert es - vor allem bei einer Vielzahl von Dateien
im Computer - entweder ein absolut stringentes System
zur Verwaltung der Dateien oder einen oft hohen Zeit
aufwand, um zum Objekt gehörende Dateien im Computer
wiederzufinden und mittels Tastatur oder Maus aufzuru
fen, um sie dann bearbeiten zu können.
Der Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde,
ein technisches Verfahren zu schaffen, durch welches
mit geringem Zeitaufwand der tatsächliche, exakte La
geort jedes Objektes zuverlässig bestimmt werden kann
und durch welches zum Objekt gehörende Dateien im Com
puter schnell und zuverlässig aufgerufen und weiter
verwertet werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den kenn
zeichnenden Merkmalen des Anspruches 1.
Mit dem Verfahren nach der Erfindung ist eine exakte
und zuverlässige Ortung/Lokalisation von Objekten mit
einer Genauigkeit von bis zu ca. 1 cm innerhalb eines
örtlich begrenzten Bereiches gewährleistet. Hierzu
werden die Objekte mittels optischer Kennzeichnungen
oder sogenannter optischer Marker gekennzeichnet, wel
che einen aufgedruckten Code abbilden. Die optischen
Marker werden durch Digitalkameras erfasst, durch eine
Software im Computer, welche die durch die Kamera auf
genommenen Bilder auswertet, identifiziert und ihre
Koordinaten werden aus dem Bild oder den Bildern sowie
der der Software vorbekannten Position der Kameras er
rechnet.
Die Digitalkameras sind über eine Schnittstelle, z. B.
RS232 (serieller Anschluss) oder USB (Universal Serial
Bus), mit dem Computer verbunden. Alternativ kann
statt einer Digitalkamera auch eine Videokamera einge
setzt werden, deren analoge Signale im Computer in di
gitale Signale umgewandelt werden. Im Folgenden ist
mit Digitalkamera stets auch die hier genannte Alter
native gemeint.
Das Verfahren nach der Erfindung macht auch die exakte
Markierung des gefundenen Objektes mit einem Licht
strahl (Laserstrahl) möglich, der mittels einer Vor
richtung durch die Software gesteuert wird. Ein ent
sprechender Lichtzeiger ist aus der Gebrauchsmusteran
meldung DE 298 24 512.4 bekannt.
Bisher werden optische Marker, z. B. in der Form eines
Strichcodes, ausschließlich zur Identifikation und Re
gistration von Objekten eingesetzt, nicht jedoch zur
exakten Lokalisation.
Eine kostengünstige Ausgestaltung des Verfahrens nach
der Erfindung ist, Ablagebereiche nicht komplett mit
Digitalkameras zu erfassen, sondern Digitalkameras nur
als Registrierstationen zu verwenden, ähnlich wie dies
bei den mit Strichcodes arbeitenden Systemen der Fall
ist. Hierzu werden Digitalkameras jeweils bestimmten
Ablagebereichen, z. B. Tischen oder Regalen, zugeord
net. Wird ein Objekt mit seinem ihm eigenen Marker,
der den individuellen Code enthält, durch eine solche
"Registrierungs-Kamera" erfasst, wird in einer Daten
bank eines Computers zu dem Objekt der der "Registrierungs-Kamera"
zugeordnete Bereich als Ablagebereich
gespeichert und kann später abgerufen werden. Nach
dieser Ausgestaltung des Verfahrens nach der Erfindung
ist es jedoch lediglich möglich, Objekte mit der Ge
nauigkeit eines Strichcodesystems, also nur sehr grob,
zu lokalisieren. Gegenüber den mit Strichcodes arbei
tenden Verfahren ergibt sich bei dem Verfahren nach
der Erfindung jedoch der Vorteil, dass eine Vielzahl
von Objekten gleichzeitig mittels optischer Marker re
gistriert werden kann, da nicht jedes Objekt mit sei
nem ihm eigenen Marker einzeln erfasst werden muss. Es
können von einer Kamera so viele Marker gleichzeitig
erfasst werden wie in den von ihr erfassten Bildbe
reich (Erfassungsbereich) passen.
Mittels des Verfahrens nach der Erfindung kann auch
der Transport von Objekten zu weit entfernt liegenden
Orten verfolgt werden, z. B. zu anderen Büros oder zu
anderen Stellplätzen auf einem großen Werksgelände, so
dass z. B. in überörtlich tätigen Firmen jederzeit von
allen Standorten aus der Lageort eines Objektes in an
deren Orten festgestellt werden kann. Eine Vorausset
zung bildet dabei die Vernetzung der Computer und Di
gitalkameras in einem Netzwerk wie z. B. einem Local
Area Network (LAN), einem Intranet oder das Internet.
Weiterhin macht es das Verfahren nach der Erfindung
möglich, einzelne Objekte, die jeweils mit einem indi
viduellen Code gekennzeichnet sind, einander so zuzu
ordnen, dass später am Lageort eines dieser Objekte
auch die anderen vermutet werden. Es ist somit z. B.
möglich, ein Schreiben auf einem Blatt Papier, welches
mit einem Marker gekennzeichnet ist, einem bestimmten
Aktenordner, welcher ebenfalls mit einem Marker ge
kennzeichnet ist, zuzuordnen, um damit zu kennzeichnen,
dass sich das Blatt Papier mit dem darauf abge
druckten Schreiben in dem bestimmten Aktenordner be
findet. Die Zuordnung kann über das Erfassen der Mar
ker durch eine Digitalkamera erfolgen und wird dann in
einer Datenbank des Computers gespeichert. Wird später
nach dem speziellen Schreiben gesucht, wird der Lage
ort des Aktenordners, dem das Schreiben zugeordnet
ist, ausgegeben.
Mit dem Verfahren nach der Erfindung ist außerdem das
Auslösen bestimmter Befehle im Computer möglich, ohne
die üblichen zum Computer gehörenden Eingabegeräte wie
z. B. Tastatur oder Maus zu benutzen. Hierzu werden die
optischen Marker verwendet, die - wie oben beschrieben
- die Objekte kennzeichnen. Eine oder mehrere Digital
kameras sind für die Befehlsauslösung vorbestimmt,
z. B. eine bestimmte Digitalkamera an einem Arbeits
platz. Eine Befehlsauslösung erfolgt z. B. folgenderma
ßen:
Erfasst die vorbestimmte Digitalkamera optische Mar ker, indem ein Objekt mit seinem Marker z. B. vom Be nutzer in den Erfassungsbereich der Kamera gehalten wird, wird der optische Marker als ein solcher von der im Computer installierten Software erkannt und die Software löst einen vordefinierten Befehl im Computer aus. Es ist auch möglich, dass das Objekt anhand des auf dem optischen Marker dargestellten Codes von der Software identifiziert wird und speziell zu diesem Ob jekt ein vorbestimmter, individueller Befehl ausgelöst wird. Ein solcher Befehl kann z. B. das Öffnen einer im Computer diesem Objekt zugeordneten Datei oder eines solchen Datensatzes sein, wodurch ein zeitaufwendiges Durchsuchen von Dateiordnern im Computer entfällt. Der Befehl kann auch durch Eingabe in den Computer ausgelöst werden, nachdem das Objekt mittels des Markers durch Digitalkamera und Software im Computer identifi ziert worden ist, z. B. durch bestimmte Spracheingabe über ein angeschlossenes Mikrofon, so dass zwischen mehreren Befehlen gewählt werden kann. Möglich ist es weiterhin, dass optisch auffällige Verhaltensweisen der Benutzer in Bezug auf optische Marker definiert werden, die von einer oder mehreren Digitalkameras er fasst werden und damit die Auslösung vorbestimmter Be fehle im Computer verursachen. Die Verhaltensweisen müssen als bestimmte Verhaltensweisen erkennbar sein. Eine solche Verhaltensweise kann z. B. das kurzzeitige Abdecken und wieder Freigeben von optischen Markern auf einem Objekt, z. B. durch eine Hand oder einen Fin ger eines Benutzers, sein. Es ist auch möglich, dass auf einem Objekt, z. B. einem Brief, eine Reihe unter schiedlicher Marker aufgedruckt sind, die dem Auslösen unterschiedlicher Befehle dienen, indem z. B. ein be stimmter oder mehrere bestimmte der unterschiedlichen Marker durch eine Hand eines Benutzers kurzzeitig ab gedeckt werden.
Erfasst die vorbestimmte Digitalkamera optische Mar ker, indem ein Objekt mit seinem Marker z. B. vom Be nutzer in den Erfassungsbereich der Kamera gehalten wird, wird der optische Marker als ein solcher von der im Computer installierten Software erkannt und die Software löst einen vordefinierten Befehl im Computer aus. Es ist auch möglich, dass das Objekt anhand des auf dem optischen Marker dargestellten Codes von der Software identifiziert wird und speziell zu diesem Ob jekt ein vorbestimmter, individueller Befehl ausgelöst wird. Ein solcher Befehl kann z. B. das Öffnen einer im Computer diesem Objekt zugeordneten Datei oder eines solchen Datensatzes sein, wodurch ein zeitaufwendiges Durchsuchen von Dateiordnern im Computer entfällt. Der Befehl kann auch durch Eingabe in den Computer ausgelöst werden, nachdem das Objekt mittels des Markers durch Digitalkamera und Software im Computer identifi ziert worden ist, z. B. durch bestimmte Spracheingabe über ein angeschlossenes Mikrofon, so dass zwischen mehreren Befehlen gewählt werden kann. Möglich ist es weiterhin, dass optisch auffällige Verhaltensweisen der Benutzer in Bezug auf optische Marker definiert werden, die von einer oder mehreren Digitalkameras er fasst werden und damit die Auslösung vorbestimmter Be fehle im Computer verursachen. Die Verhaltensweisen müssen als bestimmte Verhaltensweisen erkennbar sein. Eine solche Verhaltensweise kann z. B. das kurzzeitige Abdecken und wieder Freigeben von optischen Markern auf einem Objekt, z. B. durch eine Hand oder einen Fin ger eines Benutzers, sein. Es ist auch möglich, dass auf einem Objekt, z. B. einem Brief, eine Reihe unter schiedlicher Marker aufgedruckt sind, die dem Auslösen unterschiedlicher Befehle dienen, indem z. B. ein be stimmter oder mehrere bestimmte der unterschiedlichen Marker durch eine Hand eines Benutzers kurzzeitig ab gedeckt werden.
Das Verfahren nach der Erfindung ermöglicht es, mit
minimalem Aufwand, nämlich mit optischen Markern/
Kennzeichnungen, einer preiswerten Digitalkamera sowie
einer entsprechenden Software, Objekte - auch mehrere
gleichzeitig - zweifelsfrei zu identifizieren, deren
exakten Lageort zu bestimmen und vordefinierte Befehle
im Computer auszulösen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung er
geben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines Ausfüh
rungsbeispieles zur Anwendung des Verfahrens für Akten
und Schriftgut innerhalb eines Büros näher erläutert.
Das Verfahren lässt sich jedoch auch für andere Objek
te und in anderen Umgebungen einsetzen. In der dazuge
hörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 das Schema eines möglichen op
tischen Markers als Identifi
zierungsmittel, dargestellt an
zwei Beispielen,
Fig. 2 die räumliche Ansicht des Ak
tensuchsystems,
Fig. 3 die räumliche Ansicht der Be
fehlsauslösung und
Fig. 4 die schematische Darstellung
der Aktenablagen in einem Büro
(Raumplan Draufsicht).
Die verwendeten optischen Marker (3) als Identifizie
rungsmittel sind mit optischen Codes bedrucktes Mate
rial, z. B. Papier. In den in Fig. 1 abgebildeten Bei
spielen ergibt sich der Code aus der unterschiedlichen
Anordnung schwarzer und weißer Quadrate. Die Anordnung
der Quadrate wird über eine Software im Computer (5
oder 8) errechnet, um einen ganz bestimmten Code, z. B.
eine bestimmte Zahl, darzustellen. Es sind jedoch auch
optische Marker anderer Gestalt und anderen Schemas
denkbar, z. B. ein Marker, der sich über die schmale
Rückenseite einer Hängeakte zieht. Die Möglichkeiten
sind hier fast unbegrenzt. Die optischen Marker (3)
können - auch vom Benutzer selbst - auf einem normalen
Drucker eines Computers (5 oder 8) ausgedruckt werden.
Der Ausdruck kann auch direkt auf Dokumente, z. B.
Briefe (4), erfolgen, sofern diese identifiziert wer
den sollen.
Der optische Marker (3) wird auf der Außenseite der
Akte (2) befestigt, am besten aufgeklebt. Werden meh
rere optische Marker (3) mit dem identischen Code an
mehreren Stellen der Akte (2) angebracht, z. B. auf
beiden Seiten der Akte (2) oder bei Aktenordnern (2)
auch auf dem Ordnerrücken, wird das Verfahren in der
Anwendung komfortabler und sicherer.
Die Identifizierungseinrichtung ist mindestens eine
computeranschlussfähige Digitalkamera (9 oder 10) im
Zusammenwirken mit einer entsprechenden Software in
mindestens einem Computer (5 oder 8). Die Digitalkame
ras (9 oder 10) nehmen von ihrer Umgebung Bilder auf,
die an den bzw. die Computer (5 oder 8) weitergegeben
werden. Die im Computer (5 oder 8) installierte Soft
ware filtert aus den Bildern die optischen Marker (3)
- sofern vorhanden - heraus, identifiziert sie, indem
sie deren Code liest, und stellt die Koordinaten und
somit den Lageort des optischen Markers (3) fest, wo
bei der Software die Standorte und Ausrichtungen der
Kameras (9 oder 10) bekannt sein müssen. Da ein opti
scher Marker (3) einer bestimmten Akte (2) zugeordnet
und auf dieser angebracht ist, ist somit der Lageort
dieser Akte (2) festgestellt.
Falls schwenkbare oder verfahrbare Digitalkameras (9
oder 10) eingesetzt werden, bezieht die Software im
Computer (5 oder 8) in die Berechnung der Koordinaten
eines optischen Markers (3) im Raum die aktuellen Aus
richtungen der Digitalkameras (9 oder 10) mit ein. Die
Koordinate für die dritte Dimension wird entweder über
die Größe des optischen Markers (3) im Bild errechnet,
wobei der Software die Originalgröße des Markers (3)
vorbekannt sein muss, oder dadurch, dass für einen zu
erfassenden Bereich mindestens zwei Digitalkameras (9
oder 10) installiert werden, die den selben Bereich
aus anderen Perspektiven erfassen, und die Software
durch den Abgleich der Bilder der verschiedenen Kame
ras (9 oder 10) die Koordinaten errechnet.
Bei der Installation des Verfahrens kann mit der Soft
ware ein Raumplan des Büros - z. B. ein Büro nach Fig.
4, bestehend aus vier Räumen, die durch Wände (16) ge
trennt sind - erstellt werden. Der Lageort einer Akte
(2) kann dann anhand dieses Raumplans graphisch darge
stellt werden. Es kann auch in den Räumen selbst ein
Lichtzeiger (Laserpointer) (12) montiert werden - am
besten an der Raumdecke, siehe Fig. 2 -, der mit ei
nem Computer (5 oder 8) verbunden ist, über die Soft
ware gesteuert wird und das gefundene Objekt (2 oder
4) mit einem Lichtstrahl (Laserstrahl) (13) markiert.
Es ist auch möglich, dass Digitalkamera (9 oder 10)
und Lichtzeiger (12) eine Einheit sind, indem z. B. der
Lichtzeiger (12) in das Gehäuse der Kamera (9 oder 10)
eingebaut ist. Nach bisherigen Verfahren war es nur
möglich, die Lesestation zu markieren, an der ein Ob
jekt zuletzt registriert worden ist, da eine Lesesta
tion, z. B. ein Barcodescanner, als Registrierstation
für einen bestimmten räumlich abgegrenzten Bereich
verwendet wurde. Der Benutzer wusste dann lediglich,
dass sich das gesuchte Objekt irgendwo im Umfeld der
Lesestation befinden sollte. Mit dem Verfahren nach
der Erfindung ist es hingegen möglich, den markieren
den Lichtstrahl (13) exakt auf das gesuchte Objekt (2
oder 4) zu richten.
Bei der Anwendung des Verfahrens nach der Erfindung
wird jede Akte (2) bei ihrer Anlage auf der - siehe Bei
spiele in Fig. 1 - versehen, der z. B. aufgeklebt
wird. Eine Akte (2) wird mit einem einzigartigen Code
gekennzeichnet, so dass jede Akte (2) einen unter
schiedlichen Code hat. Die optischen Marker (3) soll
ten so auf der Akte (2) angebracht werden, dass sie
möglichst sicher von den Digitalkameras (9 oder 10)
erfasst werden können. Bei Aktenordnern (2), die übli
cherweise in einem Regal (1) abgestellt werden wie in
Fig. 2 dargestellt, sollte also ein Marker (3) auf
dem Ordnerrücken angebracht werden.
Mit dem Anbringen des optischen Markers (3) auf der
Akte (2) wird gleichzeitig der auf dem Marker (3) dar
gestellte Code im Computer (5 oder 8) der anzulegenden
Akte (2) zugeordnet. Dies erfolgt z. B. durch das Er
fassen des optischen Markers (3) durch eine am Ar
beitsplatz angebrachte Digitalkamera (10) und das an
schließende Erkennen des Codes des optischen Markers
(3) durch die im Computer (5 oder 8) installierte
Software. Alternativ kann z. B. beim Anlegen einer neu
en Akte (2) ein optischer Marker (3) mit dem neuen Co
de auf einem Drucker ausgedruckt werden, welcher dann
auf die Akte (2) geklebt wird, oder der Aktendeckel
oder ein Blatt Papier (4) mit einem darauf dargestell
ten Schreiben wird direkt bedruckt. Jede Akte (2) wird
also bei ihrer Anlage erfasst und neben einem büroin
ternen Aktenzeichen mit dem Code eines optischen Mar
kers (3) versehen, wobei beide einander zugeordnet
werden.
Es werden entsprechend der Darstellung in den Fig.
2, 3 und 4 alle Räume mit computeranschlussfähigen Digitalkameras
(9 oder 10) versehen, die alle Aktenabla
geplätze erfassen, z. B. Regale (1), Tische (17) und
sonstige Bearbeitungsplätze. Die Digitalkameras (9 o
der 10) werden am besten an der Raumdecke oder am Ar
beitsplatz (17) montiert. Je nach Schärfe sowie Auflö
sung der Bilder der Digitalkameras (9 oder 10) - z. B.
800 × 600 Pixel oder 1024 × 768 Pixel -, nach Größe der
optischen Marker (3) sowie nach dem maximalen Abstand
zwischen optischen Markern (3) und einer Digitalkamera
(9 oder 10) müssen in einem Raum mehr oder weniger Ka
meras (9 oder 10) installiert werden, um eine Erken
nung der optischen Marker (3) durch die Software si
cherzustellen.
Zwischen den optischen Markern (3) und einer Digital
kamera (9 oder 10) muss zumindest kurzfristig (ca. 0,5
Sekunden) Sichtkontakt bestehen, um die Erfassung zu
gewährleisten. Insofern ist sicherzustellen, dass der
Sichtkontakt zwischen dem optischen Marker (3) und der
Kamera (9 oder 10) nicht durch Hindernisse oder Licht
mangel beeinträchtigt wird.
Alle Digitalkameras (9 oder 10) werden über eine
Schnittstelle (15) mit einem Computer (5 oder 8) ver
bunden. Es ist möglich, mehrere Digitalkameras (9 oder
10) mit einem Computer (5 oder 8) zu verbinden. Um von
mehreren Arbeitsplätzen (17) im Büro aus nach Akten
(2) in allen Räumen des Büros suchen zu können, müssen
alle gewünschten Computer (5 oder 8) im Büro über ein
Netzwerk miteinander verbunden sein. Es ist vorteil
haft, alle Lageorte von Akten (2) in einem Zentralcom
puter (8), einem sogenannten Server, zu speichern, an
statt die Lageorte in verschiedenen Computern (5 oder
8) zu speichern.
Wird nun eine Akte (2) oder ein Aktenstapel von einem
Platz zu einem anderen getragen, werden die auf den
Akten (2) angebrachten optischen Marker (3) an dem
neuen Platz von der Digitalkamera (9 oder 10) erfasst.
Der Benutzer hat darauf zu achten, dass die auf den
Akten (2) befindlichen optischen Marker (3) am neuen
Lageort zumindest einmal kurzzeitig von einer Digital
kamera (9 oder 10) erfasst werden können. Im Arbeits
alltag stellt dies jedoch keine große Anforderung an
den Benutzer dar, da die Akten (2) durch Bewegung der
selben fast immer zumindest kurzzeitig einen Blick auf
die Marker (3) freigeben. Es kann sogar ausreichen,
dass nur ein Teil des optischen Markers (3) erfasst
wird, der dennoch im Ausschlussverfahren eindeutig i
dentifiziert werden kann. Werden Aktenordner (2) im
Regal (1) abgestellt wie in Fig. 2 dargestellt, und
sind auf den Ordnerrücken Marker (3) angebracht, kön
nen die optischen Marker (3) gut erfasst werden.
Die von den Digitalkameras (9 oder 10) aufgenommenen
Bilder werden an den Computer (5 oder 8) gesendet und
dort von einer Software in Hinsicht auf optische Mar
ker (3) analysiert. Sind im Bild optische Marker (3)
vorhanden, werden diese von der Software als solche
erkannt und der Code derselben wird gelesen. Die Soft
ware kann so viele optische Marker (3) gleichzeitig
erkennen und lesen wie von den Digitalkameras (9 oder
10) erfasst werden. Die Software errechnet aus dem o
der den Bildern die Koordinaten des Markers (3) im
Raum, ordnet diese der zum Marker (3) gehörenden Akte
(2) zu und speichert den neuen Lageort der Akte (2) im
Computer (5 oder 8). Damit ist der Lageort der Akte
(2) innerhalb des Erfassungsbereichs der Digitalkame
ras (9 oder 10) registriert.
Alternativ kann eine Digitalkamera (10) auch lediglich
als Registrierstation verwendet werden, die einem be
stimmten Ablagebereich zugeordnet ist, z. B. einem
Tisch (17), wie in Fig. 3 dargestellt. D. h. die Abla
gebereiche (17) müssen nicht komplett von Digitalkame
ras (9 oder 10) erfasst werden. Wird eine Akte (2) mit
ihrem ihr eigenen Marker (3), der den individuellen
Code enthält, durch eine solche "Registrierungs-
Kamera" (10) erfasst, wird in einer Datenbank eines
Computers (5 oder 8) zu der Akte der der "Registrie
rungs-Kamera" (10) zugeordnete Bereich als Ablagebe
reich gespeichert und kann später abgerufen werden.
Nach dieser Ausgestaltung des Verfahrens nach der Er
findung ist es jedoch lediglich möglich, Akten (2) mit
der Genauigkeit eines Strichcodesystems, also nur sehr
grob, zu lokalisieren. Es ist jedoch möglich, eine
Vielzahl von Akten (2) gleichzeitig zu registrieren,
da nicht jede Akte (2) mit ihrem ihr eigenen Marker
(3) einzeln erfasst werden muss.
Die Digitalkameras (9 oder 10) sollten ununterbrochen
in Betrieb sein, um Veränderungen sofort zu registrie
ren, aber sie können auch in bestimmten Intervallen
oder auf Anforderung des Benutzers aktiviert werden,
um dann in den von ihnen erfassten Bereichen alle dort
befindlichen Akten (2) mittels des beschriebenen Vor
gangs zu erfassen. Das Einschalten der Kameras (9 oder
10) kann aber auch z. B. auf das Durchbrechen einer
Lichtschranke durch einen Benutzer oder auf das Signal
eines Bewegungsmelders hin automatisch erfolgen. Ein
Analysieren der Bilder in Hinsicht auf optische Marker
(3) muss jedoch nur bei Veränderungen im Bild erfol
gen, da ohne eine Veränderung kein neuer optischer
Marker (3) in den erfassten Bereich gelangt sein kann.
Insofern sollte vor der Analyse des Bildes in Hinsicht
auf optische Marker (3) durch die Software ein Ab
gleich von neuen und alten durch die Digitalkamera (9
oder 10) aufgenommenen Bildern erfolgen, da die Tatsa
che der Veränderung im Bild leichter und schneller
festzustellen ist, als einen optischen Marker (3) aus
dem Bild herauszufiltern. Nur wenn der Abgleich der
beiden Bilder eine Veränderung zu Tage fördert, er
folgt das Herausfiltern der optischen Marker (3) aus
dem Bilde.
Sucht nun ein Benutzer eine bestimmte Akte (2), gibt
er in den Computer (5 oder 8) das Aktenzeichen bzw.
den Aktennamen ein. Mittels der eingesetzten Software
wird aus der Datenbank der entsprechende Ablageort
herausgesucht und am Monitor (6) auf einem Raumplan
oder einem durch die Digitalkamera (9 oder 10) aufge
nommenen Bilde markiert, z. B. farbig oder durch Blink
zeichen. Des weiteren kann die reale gefundene Akte
(2) mit einem Lichtstrahl (Laserstrahl) (13) eines
Lichtzeigers (Laserpointers) (12) markiert werden. Es
ist auch möglich, sich zu einem Ablagebereich, z. B.
einem Schreibtisch (17) oder Regal (1), alle dort be
findlichen Akten (2) auflisten zu lassen.
Weiterhin macht es das Verfahren nach der Erfindung
möglich, Schreiben (4), die mit einem Marker (3) ge
kennzeichnet sind, einem Aktenordner (2) zuzuordnen,
um damit zu kennzeichnen, dass sich das Schreiben (4)
in dem bestimmten Aktenordner (2) befindet. Die Zuord
nung kann über das Erfassen der Marker (3) durch eine
Digitalkamera (10) erfolgen und wird dann in einer Da
tenbank des Computers (5 oder 8) gespeichert. Wird
später nach dem speziellen Schreiben (4) gesucht, wird
der Lageort des Aktenordners (2), dem das Schreiben
(4) zugeordnet ist, ausgegeben.
Mit dem Verfahren nach der Erfindung ist außerdem das
Auslösen bestimmter Befehle im Computer (5 oder 8)
möglich, ohne die üblichen zum Computer (5 oder 8) ge
hörenden Eingabegeräte wie z. B. Tastatur (7) oder Maus
zu benutzen. Hierzu werden die optischen Marker (3)
verwendet, die - wie oben beschrieben - die Akten (2)
oder Schriftstücke (4) kennzeichnen. Eine oder mehrere
Digitalkameras (9 oder 10) sind für die Befehlsauslö
sung vorbestimmt, z. B. eine bestimmte Digitalkamera
(10) an einem Arbeitsplatz (17 und Fig. 3). Für eine
Befehlsauslösung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- 1. Erfasst die vorbestimmte Digitalkamera (10) optische Marker (3), indem z. B. ein Schreiben auf einem Blatt Papier (4) mit seinem Marker (3) vom Benutzer in den Erfassungsbereich der Kamera (10) gehalten wird, wird der optische Marker (3) als ein solcher von der im Computer (5 oder 8) installierten Software er kannt und die Software löst einen vordefinierten Be fehl aus.
- 2. Es ist auch möglich, dass das Schreiben (4) anhand des auf dem optischen Marker (3) dargestellten Codes von der Software identifiziert wird und speziell zu diesem Schreiben (4) ein vorbestimmter individueller Befehl ausgelöst wird, z. B. das Öffnen einer im Com puter (5 oder 8) diesem Schreiben (4) zugeordneten Datei oder eines solchen Datensatzes. Werden Schrei ben (4), die sowohl ausgedruckt als auch im Computer (5 oder 8) gespeichert werden, mit den optischen Markern (3) gekennzeichnet, können die Schreiben später allein dadurch wieder am Bildschirm (6) des Computers (5) aufgerufen werden, indem der auf dem ausgedruckten Schreiben (4) dargestellte optische Marker (3) vor die vorbestimmte Digitalkamera (10) gehalten wird.
- 3. Möglich ist es weiterhin, dass das Schreiben (4) an hand des auf dem optischen Marker (3) dargestellten Codes von der Software identifiziert wird und spe ziell zu diesem Schreiben (4) durch Eingabe in den Computer (5 oder 8), z. B. durch bestimmte Sprachein gabe des Benutzers über ein mit dem Computer verbun denes Mikrofon, ein bestimmter individueller Befehl ausgelöst wird, z. B. das Öffnen einer im Computer (5 oder 8) diesem Schreiben (4) zugeordneten Datei oder eines solchen Datensatzes. Werden Schreiben (4), die sowohl ausgedruckt als auch im Computer (5 oder 8) gespeichert werden, mit den optischen Markern (3) gekennzeichnet, können die Schreiben später dadurch wieder am Bildschirm (6) des Computers (5) aufgeru fen werden, indem der auf dem ausgedruckten Schrei ben (4) dargestellte optische Marker (3) vor die vorbestimmte Digitalkamera (10) gehalten wird und vom Benutzer eine bestimmte Spracheingabe, bei spielsweise "Datei aufrufen", erfolgt.
- 4. Es werden optisch auffällige Verhaltensweisen der Benutzer in Bezug auf optische Marker (3) definiert, die von einer oder mehreren Digitalkameras (9 oder 10) erfasst werden und damit die Auslösung vorbe stimmter Befehle im Computer (5 oder 8) verursachen. Die Verhaltensweisen müssen als bestimmte Verhal tensweisen erkennbar sein. Eine solche Verhaltens weise kann z. B. das kurzzeitige Abdecken und wieder Freigeben von optischen Markern (3) auf einem Schreiben (4), z. B. durch eine Hand oder einen Fin ger eines Benutzers, sein. Der Marker (3) und die Verhaltensweise werden durch eine im Computer (5 oder 8) installierte Software identifiziert und ver arbeitet. Durch dieses Verfahren kann z. B. im Compu ter (5 oder 8) der Befehl zum Aufrufen und anschlie ßenden Drucken einer Datei, die dem von der Digital kamera (9 oder 10) erfassten Marker (3) im Computer (5 oder 8) zugeordnet ist, ausgelöst werden. Es ist auch möglich, dass auf einem Schreiben (4) eine Rei he unterschiedlicher Marker (3) aufgedruckt sind, die dem Auslösen unterschiedlicher Befehle dienen, indem z. B. ein bestimmter oder mehrere bestimmte der unterschiedlichen Marker (3) durch eine Hand eines Benutzers kurzzeitig abgedeckt werden.
Das Verfahren nach der Erfindung ermöglicht es, mit
geringem Aufwand, nämlich mit optischen Markern/
Kennzeichnungen, einer preiswerten Digitalkamera sowie
einer entsprechenden Software, Objekte zweifelsfrei zu
identifizieren, deren Lageort zu bestimmen und vorde
finierte Befehle im Computer auszulösen. Gegenüber den
mit Strichcodes arbeitenden Systemen ergibt sich der
Vorteil, dass von einer Kamera eine Vielzahl von opti
schen Markern gleichzeitig erfasst werden kann, dass
der Lageort von Objekten zentimetergenau festgestellt
werden kann und dass der Abstand zwischen einer Kamera
und optischen Markern, der eine Erfassung der opti
schen Marker zulässt, um ein Vielfaches größer sein
kann als dies bei dem Abstand zwischen Strichcode und
Barcodescanner möglich ist.
1
Regal
2
Akte oder Aktenordner
3
optischer Marker mit aufgedrucktem Code
4
Brief/Schreiben auf einem Blatt Papier
5
Computer
6
Bildschirm
7
Eingabetastatur
8
Server
9
Digitalkamera
10
Digitalkamera für Arbeitsplatz
11
Linse der Digitalkamera
12
Lichtzeiger (Laserpointer)
13
Lichtstrahl (Laserstrahl)
14
Befestigung/Halterung
15
Verbindung (z. B. RS232 oder USB)
16
Wand
17
Tisch/Ablagefläche/Arbeitsfläche
Claims (18)
1. Verfahren zum Auffinden von Objekten, die an einem
beliebigen Platz in einem räumlich abgegrenzten Be
reich abgelegt oder abgestellt wurden, und Steuern
elektronischer Datenverarbeitungsanlagen mittels
elektronischer Mittel und optischer Kennzeichnun
gen,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Objekte einen Code besitzen, der auf min destens einem auf der Außenseite des Objektes ange brachten optischen Marker dargestellt ist und der in einem Computer der Bezeichnung des Objektes zu geordnet und gespeichert wird,
dass alle voraussichtlichen Ablage-, Abstell- und Arbeitsbereiche mit so vielen computeranschlussfä higen Kameras versehen werden, dass die gesamten Bereiche mindestens von einer Kamera erfasst wer den,
dass durch das Zusammenwirken von Kamera und opti schem Marker über eine im Computer installierte Software der exakte Lageort lokalisiert und im Com puter gespeichert wird und dass nach Aufforderung
durch den Benutzer durch Eingabe der Objektsbe zeichnung, z. B. der Aktenbezeichnung, der Lageort des Objektes angezeigt wird, und
dass durch das Zusammenwirken von Kamera und opti schem Marker über eine im Computer installierte Software vordefinierte Befehle im Computer ausge löst werden.
dass die Objekte einen Code besitzen, der auf min destens einem auf der Außenseite des Objektes ange brachten optischen Marker dargestellt ist und der in einem Computer der Bezeichnung des Objektes zu geordnet und gespeichert wird,
dass alle voraussichtlichen Ablage-, Abstell- und Arbeitsbereiche mit so vielen computeranschlussfä higen Kameras versehen werden, dass die gesamten Bereiche mindestens von einer Kamera erfasst wer den,
dass durch das Zusammenwirken von Kamera und opti schem Marker über eine im Computer installierte Software der exakte Lageort lokalisiert und im Com puter gespeichert wird und dass nach Aufforderung
durch den Benutzer durch Eingabe der Objektsbe zeichnung, z. B. der Aktenbezeichnung, der Lageort des Objektes angezeigt wird, und
dass durch das Zusammenwirken von Kamera und opti schem Marker über eine im Computer installierte Software vordefinierte Befehle im Computer ausge löst werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Objekt einen einzigartigen Identifikati
onscode hat.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Kameras Bilder von den Lage
orten von Objekten aufnehmen und eine Software im
Computer in den Bildern den gesuchten optischen
Marker erkennt und unter Miteinbeziehung der Stand
orte und Ausrichtungen der Kameras die Koordinaten
des Markers im Raum feststellt.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Software im Computer die Ko
ordinate für die dritte Dimension entweder über die
Größe des optischen Markers im Bild errechnet, wo
bei der Software zuvor die Originalgröße des Mar
kers bekannt sein muss, oder dass für einen zu er
fassenden Bereich mindestens zwei Kameras instal
liert werden, die den selben Bereich aus einer an
deren Perspektive erfassen, und die Software durch
den Abgleich der Bilder der verschiedenen Kameras
die Koordinaten errechnet.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, dass Kameras auch nur als Registrierstationen
verwendet werden können, ohne dass sie
die gesamten Ablage- oder Abstellbereiche erfassen,
und eine Kamera einem bestimmten abgegrenzten Be
reich zugeordnet ist.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, dass die durch die Kameras aufgenom
menen Bilder in digitaler Form vorliegen müssen.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 3, 4 und 5, da
durch gekennzeichnet, dass ein Raumplan der Lageor
te von Objekten erstellt und in den Computer einge
geben wird und eine grafische Darstellung des
Lageortes eines gesuchten Objektes auf dem
Bildschirm des Computers erfolgt.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 3, 4 und 5, da
durch gekennzeichnet, dass eine Kamera ein Bild des
Lageortes eines gesuchten Objektes aufnimmt und das
Bild auf dem Bildschirm des Computers angezeigt und
darin das lokalisierte Objekt markiert wird.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 3, und 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das gefundene Objekt mit einem
Lichtstrahl (Laserstrahl) eines Lichtzeigers (La
serpointers) markiert wird.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 3, 4 und 8, da
durch gekennzeichnet, dass die Kameras über vom
Computer gesteuerte Motoren und Systeme schwenkbar
und verfahrbar sein können.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 3, 4 und 5, da
durch gekennzeichnet, dass der Lageort von Objekten
wahlweise entweder ständig aktualisiert oder in definierten
Intervallen oder bei Eintritt eines be
stimmten Ereignisses festgestellt wird, z. B. auf
Aufforderung eines Benutzers, bei Durchbrechen ei
ner Lichtschranke durch einen Benutzer, auf das
Signal eines Bewegungsmelders hin oder bei opti
schen Veränderungen im Erfassungsbereich einer Ka
mera.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass eine oder mehrere Kameras Bilder von den Ob
jekten aufnehmen und eine Software im Computer in
den Bildern optische Marker als solche erkennt und
daraufhin einen vordefinierten Befehl im Computer
auslöst.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 12, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Software die optischen Mar
ker und somit die Objekte identifiziert und zu den
identifizierten Objekten spezielle vordefinierte
Befehle ausgelöst werden, z. B. das Öffnen einer im
Computer diesem Objekt zugeordneten Datei.
14. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, dass der Befehl durch bestimmte
Eingabe in den Computer, z. B. durch bestimmte
Spracheingabe über ein angeschlossenes Mikrofon,
ausgelöst wird und dass der Benutzer durch unter
schiedliche Eingaben zwischen verschiedenen vorde
finierten Befehlen wählen kann.
15. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, dass der Befehl durch vordefinierte
optisch auffällige Verhaltenswesen des Benutzers
in Bezug auf optische Marker, welche von einer oder
mehreren Kameras erfasst und durch die Software im
Computer ausgewertet werden, ausgelöst wird, z. B.
durch kurzzeitiges Abdecken und wieder Freigeben
von optischen Markern z. B. durch eine Hand des Be
nutzers.
16. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 12, 13 und 15, da
durch gekennzeichnet, dass auf einem Objekt eine
Reihe unterschiedlicher Marker abgebildet sein kön
nen, die dem Auslösen unterschiedlicher vordefi
nierter Befehle dienen, indem ein bestimmter oder
mehrere bestimmte der unterschiedlichen Marker z. B.
durch eine Hand des Benutzers kurzzeitig abgedeckt
werden.
17. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch ge
kennzeichnet, dass optische Marker mit schwarzen
und weißen oder farbigen Markierungen nach dem in
Fig. 1 dargestellten Schema verwendet werden kön
nen, wobei dies optische Marker anderen Schemas für
das Verfahren nicht ausschließt.
18. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch ge
kennzeichnet, dass optische Marker eingesetzt wer
den können, die mittels einer anderen Technik er
kannt werden, z. B. optische Marker, die als Markie
rungen eine ultraviolette Strahlung reflektierende
Beschichtung haben, und bei denen die Reflexionen
mittels spezieller, hierfür geeigneter Kameras auf
genommen werden.
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|---|---|---|---|
| DE2001106997 DE10106997B4 (de) | 2001-02-15 | 2001-02-15 | Verfahren zum Auffinden von Objekten mittels Digitalkameras und optischer Kennzeichnungen |
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