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DE10105304A1 - Deckfolie - Google Patents

Deckfolie

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Publication number
DE10105304A1
DE10105304A1 DE2001105304 DE10105304A DE10105304A1 DE 10105304 A1 DE10105304 A1 DE 10105304A1 DE 2001105304 DE2001105304 DE 2001105304 DE 10105304 A DE10105304 A DE 10105304A DE 10105304 A1 DE10105304 A1 DE 10105304A1
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DE
Germany
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cover
film according
cover film
unit
container
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Withdrawn
Application number
DE2001105304
Other languages
English (en)
Inventor
Konstantinia Kefala
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE10105304A1 publication Critical patent/DE10105304A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42CBOOKBINDING
    • B42C5/00Preparing the edges or backs of leaves or signatures for binding

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Es wird eine Deckfolie für insbesondere hygienische Zwecke vorgeschlagen, wobei Deckfolien bestimmter Größe zu einem Paket gestapelt sind, eine einseitige Klebefunktion aufweisen und eine praktische Flächenausdehnung aufweisen.

Description

Stand der Technik Die Erfindung und ihre Vorteile
Die Erfindung geht aus von einer Deckfolie für insbesondere hygienische Gegenstände des täglichen Gebrauchs durch verschiedene Personen nach der Gattung des Hauptanspruchs. Derartige Deckfolien sind im Handel erhältlich als dünne Kunststofffolie, die auf Rollen gespeichert, von diesen Rollen abziehbar und um irgendwelche Gegenstände legbar sind. Ein praktischer Nachteil dieser Folien besteht darin, dass sie vor der Benutzung von der Rolle abgerollt oder abzogen werden müssen, um danach auf die gewünschte Gebrauchslänge abgetrennt zu werden. Hierbei verwickeln sich die Folien häufig, wobei aufgrund der Adhäsion und dem absolut dichten Kunststoff der Verpackungsvorgang wiederholt werden muss, da es nahezu unmöglich ist, eine einmal in sich verfaltete Folie wieder zu strammen.
Eine andere Deckfolie ist bekannt aus Papier und dient zum Abdecken von Klodeckeln, um aus hygienischen Gründen mit den Oberschenkeln nicht mit einem Klodeckel in Berührung zu kommen, der vorher durch eine andere Person benutzt wurde. Das eigentliche hygienische Problem ist aber damit nicht gelöst, nämlich das Anfassen und Betätigen der Klospülung bis hin zum Klotürgriff.
Eine andere bekannte Deckfolie dient zum Abdecken von Telefon- oder Kopfhörern, insbesondere von Gemeinschaftsanlagen (DEGM 79 13 231), wobei dieser Hygieneschutz aus einer kreisrunden Schale besteht mit aufgewölbtem Rand, dessen offener Durchmesser geringer ist als der Durchmesser im Bodenbereich der Krümmung des Telefonhörers. Abgesehen davon, dass moderne Telefone völlig unterschiedlich gestaltet sind, so dass ein solcher Gegenstand nur sehr begrenzt anwendbar wäre, ist er auch äußerst aufwendig in der Herstellung, jedenfalls im Verhältnis zu dem ihm zugedachten Zweck.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
Die erfindungsgemäße Deckfolie mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat dem gegenüber den Vorteil, dass sie äußerst praktisch verfügbar oder transportierbar ist, beispielsweise an jeder Wand, in jeder Handtasche, in jeder Brieftasche usw., und außerdem äußerst vielseitig anwendbar ist. Die Klebefunktion von Folien ist zwar an sich bekannt, in der erfinderischen Kombination aber neu und äußerst praktisch. Die maximale Flächenausdehnung pro Stück wird normalerweise DIN A4 nicht überschreiten, wobei eine praktische Transportgröße bei maximal DIN A5 liegt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Paket aus Deckfolien in einem Behälter mit Einzelentnahmeöffnung angeordnet. Hierbei kann es sich um eine einfache praktische Schachtel handeln ähnlich wie es bei Schminktüchern oder Zigarettenpapier bereits bekannt ist.
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Behälter eine Tragevorrichtung für eine Wandmontage auf. Eine solche Tragevorrichtung kann an eine Wand schraubbar oder klebbar sein und entsprechend geeignet den Behälter möglicherweise auch verschliessbar aufzunehmen. Wobei in weiterer Ausgestaltung der Erfindung der Behälter und/oder die Tragevorrichtung eine Einrichtung gegen ungewünschtes Entnehmen der Deckfolien aufweisen kann.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht die Deckfolie aus einem willkürlich beschreibbarem Material, das heisst, dass die Oberfläche nicht zu glatt, fettig oder dergleichen sein darf.
Nach einer zusätzlichen Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens eine der Oberflächen der Deckfolie oder auch des Behälters mit einem Werbedruck versehen. Hierdurch kann auch der technische Zweck der Deckfolie erweitert werden.
Nach einer zusätzlichen Ausgestaltung der Erfindung sind die einzelnen gestapelten und/oder gefalteten Stücke über Perforationen miteinander verbunden. Hierdurch kann besonders das Entnehmen der Deckfolien aus dem Behälter vereinfacht werden in dem diese über die Perforationen nachgezogen werden.
Nach einer zusätzlichen Ausgestaltung der Erfindung ist die Folie in ihrer Oberfläche hygroskopisch ausgebildet, um auch auf Gegenständen mit glatten Oberflächen, wie beispielsweise Türgriffen oder Metallteilen, weitgehend selbständig zu haften.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Folie einseitig, streifenförmig aufgeteilt, unterteilt, punktförmig oder ganzflächig mit einem Haftklebstoff versehen. Maßgebend ist, dass die Deckfolie für den vorgesehenen Zweck an dem Gebrauchsgegenstand haften kann.
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Material der Deckfolie besonders geräuschdurchlässig. Dies ist besonders dann erforderlich, wenn die Deckfolie zur Abdeckung von Telefonmuscheln oder dergleichen dient.
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Folie leicht faltbar und gegebenenfalls elastisch, um auch über unterschiedlich gestaltete Teile der Gebrauchsgegenstände ziehbar zu sein.
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Deckfolie mit Duftstoffen versehen, um durch diese Parfümierung, insbesondere im Toilettenbereich, aber auch im Telefonbereich, eine angenehme Atmosphäre zu erzeugen.
Nach einer zusätzlichen Ausgestaltung der Erfindung ist die Deckfolie antiseptisch behandelt, um mögliche Bakterien unverzüglich zu vernichten.
Nach einer zusätzlichen Ausgestaltung der Erfindung enthält die Deckfolie etwas Feuchtigkeit, um erforderlichenfalls auch eine leichte Reinigung vornehmen zu können.
Nach einer zusätzlichen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind mehrere derartige Folienpakete innerhalb einer Verpackung zu Normgrößen unterbringbar. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn es sich um den öffentlichen Einsalz solcher Deckfolien handelt, wobei die maximale Flächenausdehnung erfindungsgemäß nicht größer als DIN A4 sein sollte.
Im Unterschied zu den bekannten, sehr speziell eingesetzten Deckfolien wird mit der Erfindung eine Deckfolie verwirklicht, die äußerst vielseitig einsetzbar ist, ohne deshalb kompliziert ausgebildet zu sein, und die den vielen und zunehmenden Forderungen in der Hygiene gerecht wird.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind außerdem den Ansprüchen entnehmbar.

Claims (17)

1. Deckfolie zum Berühren von insbesondere hygienischen Gegenständen des täglichen Gebrauchs durch Personen, welche vor Benutzung des Gegenstandes diesen mit der Deckfolie abdecken, um eine unmittelbare Berührung des Gegenstandes zu vermeiden und um gewünschtenfalls danach die Deckfolie zu entfernen und möglicherweise zu vernichten, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Anzahl von Deckfolien zu einem Paket gestapelt ist
dass die Deckfolien eine mindestens einseitige Klebefunktion sowohl untereinander als auch zum Gebrauchsgegenstand hin aufweisen und
dass die Deckfolie eine durch ihre Flächenausdehnung gegebene oder durch Faltung erreichte praktische Transportgröße aufweist, welche die Grundfläche des Pakets bildet.
2. Deckfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Paket aus Deckfolien in einem Behälter mit Einzelentnahmeöffnung angeordnet ist.
3. Deckfolien nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Tragevorrichtung für eine Wandmontage oder dergleichen aufweist.
4. Deckfolie nach einem der Ansprüche 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter und/oder die Tragevorrichtung eine Einrichtung gegen ungewünschtes Entnehmen aufweist.
5. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus willkürlich beschreibbarem Material besteht.
6. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer ihrer Oberflächen oder des Behälters mit einem Werbedruck versehen ist.
7. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen gestapelten und/oder gefalteten Stücke über Perforationen miteinander verbunden sind.
8. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche hygroskopisch oder dergleichen ausgebildet ist um eine Adhäsionswirkung zum Gegenstand zu entwickeln.
9. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Folie einseitig, streifenförmig aufgeteilt, unterteilt, punktförmig oder ganzflächig mit einem Haftklebstoff versehen ist.
10. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefunktion durch Klebekügelchen erzielt wird.
11. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienmaterial besonders geräuschdurchlässig ist.
12. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienmaterial leicht faltbar oder elastisch ist.
13. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Duftstoffen versehen ist.
14. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Oberfläche antiseptisch ist.
15. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienmaterial leicht feucht ist.
16. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Folienpakete innerhalb einer Verpackung zu Normgrößen unterbringbar sind.
17. Deckfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihre maximale Flächenausdehnung DIN A4 ist.
DE2001105304 2001-02-02 2001-02-02 Deckfolie Withdrawn DE10105304A1 (de)

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