DE20015445U1 - Vorrichtung zur hygienischen Entsorgung von Hygieneartikeln - Google Patents
Vorrichtung zur hygienischen Entsorgung von HygieneartikelnInfo
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Description
hlbnOOOI
D16/D519
KL/co
Vorrichtung zur hygienischen Entsorgung von
Hvaieneartikeln
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur hygienischen Entsorgung von gebrauchten Hygieneartikeln, wie Damenbinden, Slipeinlagen oder dergleichen.
Hygieneartikel sind derart ausgestaltet, daß sie auf der nicht saugfähigen Seite Klebestellen aufweisen, so daß sie durch unmittelbare Haftung an dem Stoff der &iacgr;&ogr; getragenen Unterwäsche ein ungewünschtes Verrutschen verhindern. Bei der Entsorgung dieser Hygieneartikel durch Zusammenrollen oder -falten ist die klebende Eigenschaft jedoch nur teilweise oder gar nicht mehr vorhanden.
Eine sichere Entsorgung kann somit nicht mehr gewährleistet werden, so daß die Gefahr besteht, daß der verschmutzte Hygieneartikel sich öffnet und die Verschmutzung austreten kann. Die Entsorgung von Hygieneartikeln ist somit fast immer mit hygienischen Problemen behaftet.
Gemäß dem Stand der Technik sind Lösungsvorschläge bekannt.
Ein Lösungsvorschlag ist das Aufkleben von Entsorgungsfalttüten an den Hygieneartikeln, die gleichzeitig als Schutzfolie verwendet werden. Eine andere Ausführung ist das Verwenden von Verpackungshüllen aus Kunststoffolie mit einer selbstklebenden Fläche, wobei diese sowohl zur Aufbewahrung als auch zur Entsorgung der Hygieneartikel benutzt werden.
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Nachteilig an diesen bekannten Entsorgungsvorrichtungen ist einerseits der hohe Materialverbrauch (Kunststoffolie o. ä.) und der daraus resultierende Abfall, andererseits sind diese Hygieneartikel viel zu teuer. Preisgünstigere Hygieneartikel werden mit solch einer Entsorgungsfalttüte oder einer Verpackungshülle nicht versehen.
Ausgehend vom Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte, besonders kostengünstige sowie abfallreduzierende Vorrichtung zum einmaligen Gebrauch bereitzustellen, mit der eine sichere Entsorgung von gebrauchten Hygieneartikeln, insbesondere von Hygieneartikeln ohne beigefügte Entsorgungsverpackung, möglich ist und ein ungewolltes Öffnen des zusammengerollten oder -gefalteten Artikels verhindert wird.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs genannten Art gelöst durch einen Klebestreifen, der den mit der gebrauchten Seite nach innen aufgerollten Hygieneartikel umschlingt und in der aufgerollten Form fixiert.
is Vorzugsweise bestehen die Klebestreifen aus stabilem, reißfestem Material und sind auf einer Seite mit einer Schicht mit selbstklebender Eigenschaft versehen, welche wiederum von einem leimabweisenden, abnehmbaren Schutzstreifen abgedeckt wird. Mit dieser Ausführung wird sichergestellt, daß ein ungewolltes Öffnen des zusammengerollten oder - gefalteten Hygieneartikels weitgehend verhindert wird.
Zweckmäßigerweise weisen die Klebestreifen eine Länge von 21 cm und eine Breite von 2 cm auf, damit ein mehrmaliges Umkleben des Hygieneartikels ermöglicht wird und somit die Fixierung des Hygieneartikels in seiner aufgerollten oder gefalteten Form verbessert wird.
5 Vorzugsweise werden sechs Klebestreifen zu einem Bogen mittels Perforation zusammengefaßt und fünf solche Bogen in die vorgesehene Verpackungshülle eingebracht. Somit können sie als Einheit aufbewahrt werden und jederzeit griffbereit zur Verfügung stehen.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Verpackungshülle als Kuvert mit einer Ausmessung von 11 cm &khgr; 6,5 cm ausgebildet. Dieses kleine Kuvert ermöglicht der Benutzerin, es platzsparend zu Hause anzubringen oder aber bei sich mitzuführen.
Vorzugsweise ist auf der Rückseite des Kuverts eine kleine Klebestelle vorgesehen, so daß dieses Kuvert samt Inhalt an Toilettenfliesen oder ähnliches angeklebt werden kann. Die Klebestelle des Kuverts ist mit einer leimabweisenden, abnehmbaren Folie abgedeckt, damit sie beim Mitführen des Kuvert in Handtaschen oder dgl. abgedeckt ist und ein Verkleben mit anderen &iacgr;&ogr; mitgeführten Utensilien verhindert wird.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1 Vorderseite der zusammengefaßten
Klebestreifen;
is Figur 2 Seitenansicht des Klebestreifens;
Figur 3 Rückseite des Kuverts.
In Figur 1 ist ein Bogen 1 dargestellt, der aus sechs Klebestreifen 2 durch Perforation 3 zusammengefaßt ist.
Die Seitenansicht eines Klebestreifens 2 ist in Figur 2 dargestellt. Der Klebe-0 streifen 2 ist auf der einen Seite mit einem leimabweisenden, abnehmbaren Schutzstreifen 4, sowie mit einer selbstklebenden Schicht 5 darunter versehen.
Figur 3 zeigt die Rückseite eines Kuverts 6, das mit einer Klebestelle 7 versehen ist, die von einer leimabweisenden, abnehmbaren Schutzfolie 8 abgedeckt ist.
Für den Gebrauch wird zunächst ein Klebestreifen 2 vom Bogen 1 abgetrennt. 5 Die restlichen Klebestreifen 2 werden in dem Kuvert 6 aufbewahrt. Sodann wird der Schutzstreifen vom Klebestreifen entfernt und mit diesem den aufgerollten
Hygieneartikel umwickelt und verklebt. Der so zusammengerollte und fixierte Hygieneartikel wird in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt.
- Schutzansprüche -
Claims (6)
1. Vorrichtung zur einmaligen hygienischen Entsorgung von gebrauchten Hygieneartikeln, wie Damenbinden, Slipeinlagen oder dergleichen, gekennzeichnet durch mindestens einen Klebestreifen (2), der den mit der gebrauchten Seite nach innen aufgerollten Hygieneartikel umschlingt und in der aufgerollten Form fixiert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebestreifen (2) aus stabilem, reißfestem Material bestehen und auf einer Seite eine Schicht (5) mit selbstklebender Eigenschaft aufweisen, welche durch einen leimabweisenden, abnehmbaren Schutzstreifen (4) abgedeckt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebestreifen(2) eine Länge von 21 cm und eine Breite von 2 cm aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sechs Klebestreifen (2) zu einem Bogen (1) mittels Perforation (3) zusammengefaßt werden, und daß fünf solche Bogen (1) zweimal in der Mitte gefaltet in die dafür vorgesehene Verpackungshülle (6) passen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungshülle (6) als Kuvert mit einer Abmessung von 11 cm × 6,5 cm ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des Kuverts eine kleine Klebestelle (7) vorgesehen ist, die von einer leimabweisenden, abnehmbaren Schutzfolie (8) abgedeckt ist.
Priority Applications (1)
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| DE20015445U DE20015445U1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Vorrichtung zur hygienischen Entsorgung von Hygieneartikeln |
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Country Status (1)
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2000
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