DE10104345A1 - Köderstation für Nagetiere und dergleichen - Google Patents
Köderstation für Nagetiere und dergleichenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Köderstation für Nagetiere und dergleichen. Um einen sicheren und möglichst wenig störenden Einsatz in der Öffentlichkeit zu ermöglichen, weist die Köderstation ein käfigartiges, unterirdisch und bodengleich einbaubares, eine begehbare obere Abdeckung (2) aufweisendes Gehäuse (1) und einen im Inneren des Gehäuses (1) angeordneten Köderhalter (4) für einen Fraßköder (5) auf, wobei in der oberen Abdeckung (2) wenigstens ein Einschlupfloch (11, 12, 13, 14) für die Nagetiere angeordnet ist und wobei die obere Abdeckung (2) wenigstens ein abnehmbares Teil (3) aufweist und Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) vorgesehen sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Köderstation für Nagetiere,
beispielsweise Mäuse, Ratten und andere schädliche Nager.
Zum Fangen von Nagetieren wie Mäusen oder Ratten sind zum
einen einfache Schnappfallen bekannt, welche einen auf einem
Brett befindlichen Schnappbügel aufweisen, der bei Kontakt
des Nagetiers mit einem in einem Köderbereich angeordneten
Auslöselement zuschnappt.
Des weiteren sind auch sogenannte Käfigfallen bekannt, die
ein käfigartiges Gehäuse aufweisen. Durch ausgestreute oder
an einem Haken im Käfig aufgehängte Köder wird z. B. eine Maus
in den Käfig hineingelockt, wo sie einen Schließmechanismus
auslöst, der die Käfigtüre zuschlagen lässt, so dass die Maus
gefangen ist.
Aus DE 196 39 652 A1 ist eine solche Käfigfalle bekannt, bei
der z. B. die Maus gegen eine senkrecht im Käfig aufgehängte
Platte drücken muss, um an die im hinteren Bereich des Käfigs
ausgestreuten Köderkörner zu gelangen. Daraufhin wird über
eine Federkraft das Zuklappen der Käfigtüre ausgelöst.
Derartige Fallen haben jedoch den Nachteil, dass sie bei
Aufstellung in der Öffentlichkeit, wie z. B. in
Fußgängerzonen, Parkanlagen, Sportstadien, Krankenhäusern,
etc. für jedermann mehr oder weniger frei zugänglich sind.
Demzufolge sind sie auch versehentlichen oder mutwilligen
Beschädigungen ausgesetzt und wirken zudem häufig störend, da
sie in der Regel ästhetisch wenig ansprechend gestaltet sind.
Aus DE 196 12 883 A1 ist eine Köder-Kammer für den Einbau in
Nagetierbaue bekannt, die für unterirdisch fressende
schädliche Nagetiere, insbesondere Schermäuse, geeignet ist
und einen in den Erdboden einzusenkenden Hohlkörper mit
seitlichen Öffnungen zum Anschluss an ein unterirdisches
Gangsystem der Nagetiere umfasst.
Derartige Fallen sind jedoch nur für unterirdisch fressende
Nagetiere ausgelegt und daher ebenfalls zur Aufstellung in
der Öffentlichkeit und zum Fang von Ratten oder überirdisch
fressenden Mäusen ungeeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine
Köderstation für Nagetiere und dergleichen nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, welche ohne die o. g.
Probleme für den Einsatz in der Öffentlichkeit geeignet ist.
Diese Aufgabe wird entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Hierzu umfasst eine Köderstation für Nagetiere und
dergleichen ein käfigartiges, unterirdisch und bodengleich
einbaubares, eine begehbare obere Abdeckung aufweisendes
Gehäuse und einen im Inneren des Gehäuses angeordneten
Köderhalter für einen Fraßköder, wobei in der oberen
Abdeckung wenigstens ein Einschlupfloch für die Nagetiere
angeordnet ist und wobei die obere Abdeckung wenigstens ein
abnehmbares Teil aufweist und Mittel zum Verriegeln des
abnehmbaren Teils mit dem Gehäuse vorgesehen sind.
Auf diese Weise kann die Köderstation beispielsweise bei
vorzunehmenden Neubaumaßnahmen direkt in den Boden mit
eingebaut werden, wobei es insbesondere vorteilhaft ist, das
Gehäuse direkt anstelle von ohnehin in den Boden
einzusetzender Einbaudrainagen, also am Übergang zwischen
verschiedenen Bodenbelägen einzusetzen. Die Oberseite des
Gehäuses ist bei entsprechender Ausgestaltung von der übrigen
Bodenoberfläche kaum mehr merklich zu unterscheiden, so dass
die genannten störenden Einflüsse vermieden werden.
Gleichzeitig wird infolge der Verriegelung ein Zugreifen
unbefugter Personen auf das Gehäuseinnere zuverlässig
verhindert, so dass insbesondere die bei Aufstellen in der
Öffentlichkeit notwendige Kindersicherung gewährleistet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Köderhalter etwa in der Mitte der oberen Abdeckung lösbar
befestigt. So ist er weitgehend gegen etwaige im Käfiginneren
befindliche Verunreinigungen geschützt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der
Köderhalter an dem abnehmbaren Teil der oberen Abdeckung
lösbar befestigt, so dass beim Lösen des abnehmbaren Teils
zugleich auch der Köderhalter aus dem Käfig herausgenommen
wird, was die Handhabung bei der Bestückung der Köderstation
mit einem neuen Fraßköder vereinfacht.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die
obere Abdeckung bzw. der abnehmbare Teil eine
Durchführöffnung für den Köderhalter. Auf diese Weise kann
der Köderhalter zur Bestückung mit einem neuen Köder auch
unabhängig von dem abnehmbaren Teil aus der Köderstation
herausgenommen werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind Mittel
zum Verriegeln des Köderhalters mit dem Gehäuse vorgesehen,
wodurch ein Zugriff unbefugter Personen, etwa in Form eines
Herausnehmens des Köderhalters, zuverlässig vermieden wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der
Köderhalter an einer Seitenwand des Gehäuses lösbar
befestigt, wodurch sich ebenfalls ein weitgehender Schutz
eines von dem Köderhalter gehaltenen Fraßköders vor
Verunreinigungen am Käfigboden erreichen lässt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der
Köderhalter in Form eines weitmaschigen Korbes oder eines
anderen Behältnisses, z. B. einer Schale, ausgebildet, er kann
jedoch beispielsweise auch die Form eines Hakens haben, an
dem ein Fraßköder aufgehängt werden kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst der
Köderhalter eine von einem an der oberen Abdeckung
befestigten Träger gehaltene, abnehmbare Platte. Auf diese
Weise kann eine Bestückung der Köderstation mit einem neuen
Fraßköder in einfacher Weise durch Herausnahme der
abnehmbaren Platte erfolgen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind Mittel
zum Verriegeln des abnehmbaren Teils mit dem Gehäuse nach Art
eines Schlosses ausgebildet. So kann der Zugriff auf das
Gehäuseinnere für einen ausgewählten, im Besitz des passenden
Schlüssels befindlichen Personenkreis ermöglicht und
gleichzeitig Unbefugte von einem Zugriff ausgeschlossen
werden, was insbesondere etwa bei Verwendung giftigen
Ködermaterials im Hinblick auf Passanten, spielende Kinder,
etc. von großer Bedeutung ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfassen die
Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils mit dem Gehäuse
an dem abnehmbaren Teil umfangsseitig angeordnete Widerlager
zur Bildung eines Schnappverschlusses mit dem Gehäuse. Der
abnehmbare Teil kann insbesondere an der oberen Abdeckung
über ein Scharnier schwenkbar festgelegt sein, so dass er zum
Zugreifen auf das Käfiginnere einfach nur zurückgeklappt
werden muss.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die
obere Abdeckung im Bereich des Köders im Gehäuse gegen Wasser
und dergleichen abgedichtet, um schädlichen Auswirkungen
solcher Kontaminationen auf den Fraßkörper entgegenzuwirken.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung hat das
Gehäuse eine im wesentlichen quaderförmige Form. Es kann
jedoch auch beispielsweise im wesentlichen zylindrisch
ausgebildet sein, wodurch das Ansammeln von Verunreinigungen
in Eckbereichen vermieden wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die
obere Abdeckung wenigstens eine Aufnahmefläche auf, die mit
einem Bodenoberflächenbelag, insbesondere Fliesen, Asphalt,
Pflaster oder dergleichen bestückbar ist, so dass die
Köderstation je nach Einsatzort an unterschiedliche
Bodenbeläge angepasst werden kann, so dass auch eine
hinreichend akzeptable ästhetische Wirkung sichergestellt
ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die
oberen Einschlupflöcher in wenigstens einer zum abnehmbaren
Teil der oberen Abdeckung benachbarten Abdeckplatte
angeordnet. Diese kann beispielsweise aus verzinktem
Stahlblech oder Edelstahl hergestellt sein, um eine möglichst
gute Resistenz der Köderstation gegenüber Umwelteinflüssen
z. B. durch Rost sowie durch die Nagetiere selbst zu
erreichen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das
Gehäuse bodenseitig wenigstens eine Ablauföffnung auf, durch
die in das Gehäuseinnere beispielsweise durch die
Einschlupflöcher eindringendes Regenwasser abfließen kann, so
dass das Käfiginnere von derartigen Kontaminationen
freigehalten wird.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der Beschreibung
und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den
beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Köderstation
für Nagetiere gemäß einer bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 2 eine Querschnitts-Seitenansicht der Köderstation aus
Fig. 1 mit einem darin befindlichen Nagetier;
Fig. 3 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Köderstation
in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 4 eine Partial-Querschnitts-Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Köderstation in einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform; und
Fig. 5 eine Querschnitts-Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Köderstation in einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform.
Gemäß Fig. 1 und 2 umfasst eine erfindungsgemäße Köderstation
für Nagetiere wie beispielsweise Ratten oder Mäuse ein
käfigartiges Gehäuse 1. Das dargestellte Gehäuse 1 ist
quaderförmig, es kann jedoch auch beispielsweise eine
zylindrische Form haben. Das Gehäuse 1 weist eine obere
Abdeckung 2 auf, welche in ihrem Mittelbereich ein
abnehmbares Teil 3 besitzt. Im Inneren des Gehäuses 1
befindet sich ein von einem Köderhalter 4 gehaltener
Fraßköder 5, wobei der Köderhalter in einer eine
Durchführöffnung 6 aufweisenden Vertiefung 7 im Zentrum des
abnehmbaren Teils 3 der oberen Abdeckung 2 mittels eines
Drehverschlusses 8 lösbar befestigt ist. Der Köderhalter 4
ist hier in Form eines weitmaschigen, den Fraßköder 5
aufnehmenden Korbes ausgebildet. Er kann jedoch
beispielsweise auch in Form einer Schale oder einer
beliebigen anderen geometrischen Form oder auch in Form eines
Hakens ausgebildet sein, an dem der Fraßköder 5 aufgehängt
wird. Als Fraßköder 5 kann wahlweise und je nach Einsatzzweck
ein giftiger oder auch ein ungiftiger Köder verwendet werden.
Die obere Abdeckung 2 des Gehäuses 1 weist ferner benachbart
zu den Längsenden des abnehmbaren Teils einander gegenüber
liegend angeordnete Abdeckplatten 9, 10 auf, welche mit einer
Mehrzahl von Einschlupflöchern 11, 12, 13, 14 versehen sind.
Hierbei kann es sich beispielsweise um ein gelochtes Zink-
Abdeckblech handeln, wobei Anzahl und Form der
Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 beliebig und je nach Größe
der zu fangenden Nagetiere wählbar sind. Die Abdeckplatten 9,
10 können jedoch auch beispielsweise aus rostfreiem Stahl
gefertigt sein, so dass sie beständig gegen Beschädigungen
durch Rost, aber auch gegen Beschädigungen durch die
Nagetiere selbst sind. Dabei sind die Dicken der
Abdeckplatten ebenso wie die Gesamtkonstruktion der
Köderstation entsprechend den statischen Anforderungen und
Belastungen ausgebildet, so dass die Köderstation bei
unterirdischem und bodengleichem Einbau begehbar bzw.
befahrbar ist. Insbesondere ist die Dicke der Abdeckplatte so
zu wählen, dass sie je nach Einsatzort begehbar oder
befahrbar ist, sobald die Köderstation unterirdisch eingebaut
worden ist.
Über die Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 in den Abdeckplatten
9, 10 ist das Gehäuse 1, sobald es im Erdboden versenkt am
Einsatzort platziert ist, von außen für die Nagetiere
zugänglich. Um den Einstieg eines Nagetieres in das Gehäuse
zu erleichtern, sind vorzugsweise unmittelbar unterhalb der
Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 zum Boden des Gehäuses 1
führende Abstiege 15, 16 im Gehäuse 1 angebracht. Die
Abstiege 15, 16 haben vorzugsweise Treppenform oder
Rampenform als Einstiegshilfe, können jedoch je nach Form des
Gehäuses 1 auch eine beliebige andere Form aufweisen.
Vorzugsweise sind zwischen dem abnehmbaren Teil 3 und dem
verbleibenden Teil der oberen Abdeckung 2 Dichtungen (nicht
dargestellt) vorgesehen, die das Gehäuse im Bereich des
Köders weitgehend gegen Wasser und dergleichen abdichten, so
dass der Innenraum des Gehäuses 1 im Bereich des darin
befindlichen Fraßköders 5 vor Verunreinigungen etc. geschützt
wird.
Die obere Abdeckung 2 weist ferner Aufnahmeflächen 17, 18,
auf, die sich über einen Großteil der zwischen den
Abdeckplatten 9, 10 verbleibenden Fläche der oberen Abdeckung
2 erstrecken, und die mit einem Bodenoberflächenbelag,
beispielsweise mit Fliesen, Asphalt, Pflaster oder
dergleichen, je nach Einsatzort der Köderstation bestückbar
sind.
Das Gehäuse 1 weist ferner bodenseitig Ablauföffnungen 19 und
20 auf, über die z. B. Regenwasser, welches durch die
Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 in das Käfiginnere gelangt,
abfließen kann, so dass einem Anstau von Regenwasser im
Gehäuse 1 vorgebeugt wird.
Gemäß Fig. 3 ist eine erfindungsgemäße Köderstation in einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform dargestellt, bei welcher
der abnehmbare Teil 21 an der oberen Abdeckung 22 über
Scharniere 23, 24 schwenkbar festgelegt ist.
Wie in Fig. 4 dargestellt ist, ist das abnehmbare Teil 21 an
dem übrigen Teil der oberen Abdeckung 22 ferner über an dem
abnehmbaren Teil 21 umfangseitig angeordnete Widerlager 25
unter Bildung jeweils eines Schnappverschlusses verriegelbar,
wobei die obere Abdeckung 22 einen zu den Widerlagern 25
korrespondierenden Absatz 26 aufweist. Ferner sind in dem
abnehmbaren Teil 21 benachbart zu den Widerlagern 25
angeordnete Durchstecköffnungen 27 z. B. für einen
Steckschlüssel 28 angeordnet, so dass mittels
Hindurchsteckens des Steckschlüssels 28 durch die
Durchstecköffnungen 27 die den Absatz 26 hintergreifenden
Widerlager 25 aus der den Absatz 26 hintergreifenden Position
wegbewegt werden können, so dass die Verriegelung des
abnehmbaren Teils 21 mit dem Gehäuse 1 gelöst und der
abnehmbare Teil 21 über die Scharniere 23, 24 weggeschwenkt
werden kann.
Auf diese Weise können im Besitz des zugehörigen
Steckschlüssels befindliche Personen bequem auf das
Käfiginnere zugreifen, um etwa den Fraßköder auszuwechseln
oder im Käfig gefangene Nagetiere herauszunehmen.
Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Unbefugte und nicht in
Besitz des passenden Schlüssels befindliche Personen nicht
auf das Käfiginnere zugreifen können, so dass die
Köderstation vor mutmaßlichen Beschädigungen Dritter
geschützt ist. Ferner wird durch die beschriebene
Verriegelung auch die wichtige Funktion der Kindersicherung
gewährleistet, was insbesondere bei Installation der
Köderstation in der Öffentlichkeit, etwa an öffentlichen
Plätzen, in Fußgängerzonen, Parkanlagen, Sportstadien,
Kindergärten, Krankenhäusern oder Einkaufszentren von
Bedeutung ist.
Gemäß Fig. 5 kann der Köderhalter 29 der erfindungsgemäßen
Köderstation auch eine von einem an dem abnehmbaren Teil 30
der oberen Abdeckung 31 befestigten Träger 32 gehaltene,
abnehmbare Platte 33 umfassen. Auf der Platte 31 kann
wiederum der Fraßköder 5 platziert werden. Hierbei kann die
abnehmbare Platte 30 so ausgestattet sein, dass sie
entsprechend der in Fig. 1, 2 dargestellten Ausführungsform
komplett zur Bestückung mit einem neuen Fraßköder 5 oder zum
Entfernen eines in der Köderstation gefangenen Nagetiers
emporgehoben werden kann, oder entsprechend der in Fig. 3 und
4 gezeigten Ausführungsform bei Festlegung durch Scharniere
einfach zurückgeschwenkt wird.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die
Köderstation beispielsweise bei vorzunehmenden
Neubaumaßnahmen direkt in den Erdboden mit eingebaut werden.
Hierbei ist es insbesondere vorteilhaft, das Gehäuse direkt
anstelle von ohnehin in den Boden einzusetzender
Einbaudrainagen, also am Übergang zwischen verschiedenen
Bodenbelägen einzusetzen. Die Oberseite des Gehäuses ist bei
entsprechender Ausgestaltung von der übrigen Bodenoberfläche
kaum mehr merklich zu unterscheiden, so dass die genannten
störenden Einflüsse vermieden werden. Gleichzeitig wird
infolge der Verriegelung ein Zugreifen unbefugter Personen
auf das Gehäuseinnere zuverlässig verhindert. Hierdurch wird
insbesondere die bei einem Einsatz in der Öffentlichkeit
notwendige Kindersicherung gewährleistet.
Claims (18)
1. Köderstation für Nagetiere u. dgl., mit einem
käfigartigen, unterirdisch und bodengleich einbaubaren,
eine begehbare obere Abdeckung (2) aufweisenden Gehäuse
(1) und einem im Inneren des Gehäuses (1) angeordneten
Köderhalter (4) für einen Fraßköder (5), wobei in der
oberen Abdeckung (2) wenigstens ein Einschlupfloch (11,
12, 13, 14) für die Nagetiere angeordnet ist und wobei
die obere Abdeckung (2) wenigstens ein abnehmbares Teil
(3) aufweist und Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren
Teils (3) mit dem Gehäuse (1) vorgesehen sind.
2. Köderstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Köderhalter (4) etwa in der Mitte der oberen
Abdeckung (2) lösbar befestigt ist.
3. Köderstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) an dem
abnehmbaren Teil (3) der oberen Abdeckung (2) lösbar
befestigt ist.
4. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (2) bzw. der
abnehmbare Teil (3) eine Durchführöffnung (6) für den
Köderhalter (4) umfasst.
5. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass Mittel zum Verriegeln des
Köderhalters (4) mit dem Gehäuse (1) vorgesehen sind.
6. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) an einer
Seitenwand des Gehäuses (1) lösbar befestigt ist.
7. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) in Form eines
weitmaschigen Korbes ausgebildet ist.
8. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) in Form eines
Hakens ausgebildet ist.
9. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) eine von einem
an der oberen Abdeckung (2) befestigten Träger (32)
gehaltene, abnehmbare Platte (33) umfasst.
10. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verriegeln des
abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) nach Art
eines Schlosses ausgebildet sind.
11. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verriegeln
des abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) an dem
abnehmbaren Teil (3) umfangsseitig angeordnete
Widerlager (25) zur Bildung eines Schnappverschlusses
mit dem Gehäuse (1) umfassen.
12. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass der abnehmbare Teil (3) an
der oberen Abdeckung (2) über wenigstens ein Scharnier
(23, 24) schwenkbar festgelegt ist.
13. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (2) im
Bereich des Köders im Gehäuse (1) gegen Wasser u. dgl.
abgedichtet sind.
14. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) eine im
wesentlichen zylindrische Form hat.
15. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) im
wesentlichen quaderförmig ist.
16. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (2)
wenigstens eine Aufnahmefläche (17, 18) aufweist, die
mit einem Bodenoberflächenbelag, insbesondere Fliesen,
Asphalt, Pflaster o. dgl. bestückbar ist.
17. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass die oberen
Einschlupflöcher (11, 12, 13, 14) in wenigstens einer
zum abnehmbaren Teil (3) der oberen Abdeckung (2)
benachbarten Abdeckplatte (9, 10) angeordnet sind.
18. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1)
bodenseitig wenigstens eine Ablauföffnung (19, 20)
aufweist.
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|---|---|
| DE10104345A1 true DE10104345A1 (de) | 2002-09-19 |
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| DE (1) | DE10104345C2 (de) |
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| US7987629B2 (en) * | 2007-09-28 | 2011-08-02 | Technicide, Inc. | Rodent bait station |
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2001
- 2001-02-01 DE DE2001104345 patent/DE10104345C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Publication date |
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| DE10104345C2 (de) | 2003-08-28 |
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