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DE10104345A1 - Köderstation für Nagetiere und dergleichen - Google Patents

Köderstation für Nagetiere und dergleichen

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DE10104345A1
DE10104345A1 DE2001104345 DE10104345A DE10104345A1 DE 10104345 A1 DE10104345 A1 DE 10104345A1 DE 2001104345 DE2001104345 DE 2001104345 DE 10104345 A DE10104345 A DE 10104345A DE 10104345 A1 DE10104345 A1 DE 10104345A1
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DE
Germany
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bait
housing
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upper cover
bait station
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DE2001104345
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Klaus Hoppe
Peter Oser-Veltins
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M25/00Devices for dispensing poison for animals
    • A01M25/002Bait holders, i.e. stationary devices for holding poisonous bait at the disposal of the animal
    • A01M25/004Bait stations, i.e. boxes completely enclosing the bait and provided with animal entrances

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Zoology (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Köderstation für Nagetiere und dergleichen. Um einen sicheren und möglichst wenig störenden Einsatz in der Öffentlichkeit zu ermöglichen, weist die Köderstation ein käfigartiges, unterirdisch und bodengleich einbaubares, eine begehbare obere Abdeckung (2) aufweisendes Gehäuse (1) und einen im Inneren des Gehäuses (1) angeordneten Köderhalter (4) für einen Fraßköder (5) auf, wobei in der oberen Abdeckung (2) wenigstens ein Einschlupfloch (11, 12, 13, 14) für die Nagetiere angeordnet ist und wobei die obere Abdeckung (2) wenigstens ein abnehmbares Teil (3) aufweist und Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) vorgesehen sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Köderstation für Nagetiere, beispielsweise Mäuse, Ratten und andere schädliche Nager.
Zum Fangen von Nagetieren wie Mäusen oder Ratten sind zum einen einfache Schnappfallen bekannt, welche einen auf einem Brett befindlichen Schnappbügel aufweisen, der bei Kontakt des Nagetiers mit einem in einem Köderbereich angeordneten Auslöselement zuschnappt.
Des weiteren sind auch sogenannte Käfigfallen bekannt, die ein käfigartiges Gehäuse aufweisen. Durch ausgestreute oder an einem Haken im Käfig aufgehängte Köder wird z. B. eine Maus in den Käfig hineingelockt, wo sie einen Schließmechanismus auslöst, der die Käfigtüre zuschlagen lässt, so dass die Maus gefangen ist.
Aus DE 196 39 652 A1 ist eine solche Käfigfalle bekannt, bei der z. B. die Maus gegen eine senkrecht im Käfig aufgehängte Platte drücken muss, um an die im hinteren Bereich des Käfigs ausgestreuten Köderkörner zu gelangen. Daraufhin wird über eine Federkraft das Zuklappen der Käfigtüre ausgelöst.
Derartige Fallen haben jedoch den Nachteil, dass sie bei Aufstellung in der Öffentlichkeit, wie z. B. in Fußgängerzonen, Parkanlagen, Sportstadien, Krankenhäusern, etc. für jedermann mehr oder weniger frei zugänglich sind. Demzufolge sind sie auch versehentlichen oder mutwilligen Beschädigungen ausgesetzt und wirken zudem häufig störend, da sie in der Regel ästhetisch wenig ansprechend gestaltet sind.
Aus DE 196 12 883 A1 ist eine Köder-Kammer für den Einbau in Nagetierbaue bekannt, die für unterirdisch fressende schädliche Nagetiere, insbesondere Schermäuse, geeignet ist und einen in den Erdboden einzusenkenden Hohlkörper mit seitlichen Öffnungen zum Anschluss an ein unterirdisches Gangsystem der Nagetiere umfasst.
Derartige Fallen sind jedoch nur für unterirdisch fressende Nagetiere ausgelegt und daher ebenfalls zur Aufstellung in der Öffentlichkeit und zum Fang von Ratten oder überirdisch fressenden Mäusen ungeeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Köderstation für Nagetiere und dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, welche ohne die o. g. Probleme für den Einsatz in der Öffentlichkeit geeignet ist.
Diese Aufgabe wird entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Hierzu umfasst eine Köderstation für Nagetiere und dergleichen ein käfigartiges, unterirdisch und bodengleich einbaubares, eine begehbare obere Abdeckung aufweisendes Gehäuse und einen im Inneren des Gehäuses angeordneten Köderhalter für einen Fraßköder, wobei in der oberen Abdeckung wenigstens ein Einschlupfloch für die Nagetiere angeordnet ist und wobei die obere Abdeckung wenigstens ein abnehmbares Teil aufweist und Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils mit dem Gehäuse vorgesehen sind.
Auf diese Weise kann die Köderstation beispielsweise bei vorzunehmenden Neubaumaßnahmen direkt in den Boden mit eingebaut werden, wobei es insbesondere vorteilhaft ist, das Gehäuse direkt anstelle von ohnehin in den Boden einzusetzender Einbaudrainagen, also am Übergang zwischen verschiedenen Bodenbelägen einzusetzen. Die Oberseite des Gehäuses ist bei entsprechender Ausgestaltung von der übrigen Bodenoberfläche kaum mehr merklich zu unterscheiden, so dass die genannten störenden Einflüsse vermieden werden. Gleichzeitig wird infolge der Verriegelung ein Zugreifen unbefugter Personen auf das Gehäuseinnere zuverlässig verhindert, so dass insbesondere die bei Aufstellen in der Öffentlichkeit notwendige Kindersicherung gewährleistet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Köderhalter etwa in der Mitte der oberen Abdeckung lösbar befestigt. So ist er weitgehend gegen etwaige im Käfiginneren befindliche Verunreinigungen geschützt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Köderhalter an dem abnehmbaren Teil der oberen Abdeckung lösbar befestigt, so dass beim Lösen des abnehmbaren Teils zugleich auch der Köderhalter aus dem Käfig herausgenommen wird, was die Handhabung bei der Bestückung der Köderstation mit einem neuen Fraßköder vereinfacht.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die obere Abdeckung bzw. der abnehmbare Teil eine Durchführöffnung für den Köderhalter. Auf diese Weise kann der Köderhalter zur Bestückung mit einem neuen Köder auch unabhängig von dem abnehmbaren Teil aus der Köderstation herausgenommen werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind Mittel zum Verriegeln des Köderhalters mit dem Gehäuse vorgesehen, wodurch ein Zugriff unbefugter Personen, etwa in Form eines Herausnehmens des Köderhalters, zuverlässig vermieden wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Köderhalter an einer Seitenwand des Gehäuses lösbar befestigt, wodurch sich ebenfalls ein weitgehender Schutz eines von dem Köderhalter gehaltenen Fraßköders vor Verunreinigungen am Käfigboden erreichen lässt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Köderhalter in Form eines weitmaschigen Korbes oder eines anderen Behältnisses, z. B. einer Schale, ausgebildet, er kann jedoch beispielsweise auch die Form eines Hakens haben, an dem ein Fraßköder aufgehängt werden kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst der Köderhalter eine von einem an der oberen Abdeckung befestigten Träger gehaltene, abnehmbare Platte. Auf diese Weise kann eine Bestückung der Köderstation mit einem neuen Fraßköder in einfacher Weise durch Herausnahme der abnehmbaren Platte erfolgen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils mit dem Gehäuse nach Art eines Schlosses ausgebildet. So kann der Zugriff auf das Gehäuseinnere für einen ausgewählten, im Besitz des passenden Schlüssels befindlichen Personenkreis ermöglicht und gleichzeitig Unbefugte von einem Zugriff ausgeschlossen werden, was insbesondere etwa bei Verwendung giftigen Ködermaterials im Hinblick auf Passanten, spielende Kinder, etc. von großer Bedeutung ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfassen die Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils mit dem Gehäuse an dem abnehmbaren Teil umfangsseitig angeordnete Widerlager zur Bildung eines Schnappverschlusses mit dem Gehäuse. Der abnehmbare Teil kann insbesondere an der oberen Abdeckung über ein Scharnier schwenkbar festgelegt sein, so dass er zum Zugreifen auf das Käfiginnere einfach nur zurückgeklappt werden muss.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die obere Abdeckung im Bereich des Köders im Gehäuse gegen Wasser und dergleichen abgedichtet, um schädlichen Auswirkungen solcher Kontaminationen auf den Fraßkörper entgegenzuwirken.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung hat das Gehäuse eine im wesentlichen quaderförmige Form. Es kann jedoch auch beispielsweise im wesentlichen zylindrisch ausgebildet sein, wodurch das Ansammeln von Verunreinigungen in Eckbereichen vermieden wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die obere Abdeckung wenigstens eine Aufnahmefläche auf, die mit einem Bodenoberflächenbelag, insbesondere Fliesen, Asphalt, Pflaster oder dergleichen bestückbar ist, so dass die Köderstation je nach Einsatzort an unterschiedliche Bodenbeläge angepasst werden kann, so dass auch eine hinreichend akzeptable ästhetische Wirkung sichergestellt ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die oberen Einschlupflöcher in wenigstens einer zum abnehmbaren Teil der oberen Abdeckung benachbarten Abdeckplatte angeordnet. Diese kann beispielsweise aus verzinktem Stahlblech oder Edelstahl hergestellt sein, um eine möglichst gute Resistenz der Köderstation gegenüber Umwelteinflüssen z. B. durch Rost sowie durch die Nagetiere selbst zu erreichen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das Gehäuse bodenseitig wenigstens eine Ablauföffnung auf, durch die in das Gehäuseinnere beispielsweise durch die Einschlupflöcher eindringendes Regenwasser abfließen kann, so dass das Käfiginnere von derartigen Kontaminationen freigehalten wird.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Köderstation für Nagetiere gemäß einer bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 2 eine Querschnitts-Seitenansicht der Köderstation aus Fig. 1 mit einem darin befindlichen Nagetier;
Fig. 3 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Köderstation in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 4 eine Partial-Querschnitts-Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Köderstation in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform; und
Fig. 5 eine Querschnitts-Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Köderstation in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform.
Gemäß Fig. 1 und 2 umfasst eine erfindungsgemäße Köderstation für Nagetiere wie beispielsweise Ratten oder Mäuse ein käfigartiges Gehäuse 1. Das dargestellte Gehäuse 1 ist quaderförmig, es kann jedoch auch beispielsweise eine zylindrische Form haben. Das Gehäuse 1 weist eine obere Abdeckung 2 auf, welche in ihrem Mittelbereich ein abnehmbares Teil 3 besitzt. Im Inneren des Gehäuses 1 befindet sich ein von einem Köderhalter 4 gehaltener Fraßköder 5, wobei der Köderhalter in einer eine Durchführöffnung 6 aufweisenden Vertiefung 7 im Zentrum des abnehmbaren Teils 3 der oberen Abdeckung 2 mittels eines Drehverschlusses 8 lösbar befestigt ist. Der Köderhalter 4 ist hier in Form eines weitmaschigen, den Fraßköder 5 aufnehmenden Korbes ausgebildet. Er kann jedoch beispielsweise auch in Form einer Schale oder einer beliebigen anderen geometrischen Form oder auch in Form eines Hakens ausgebildet sein, an dem der Fraßköder 5 aufgehängt wird. Als Fraßköder 5 kann wahlweise und je nach Einsatzzweck ein giftiger oder auch ein ungiftiger Köder verwendet werden.
Die obere Abdeckung 2 des Gehäuses 1 weist ferner benachbart zu den Längsenden des abnehmbaren Teils einander gegenüber liegend angeordnete Abdeckplatten 9, 10 auf, welche mit einer Mehrzahl von Einschlupflöchern 11, 12, 13, 14 versehen sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein gelochtes Zink- Abdeckblech handeln, wobei Anzahl und Form der Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 beliebig und je nach Größe der zu fangenden Nagetiere wählbar sind. Die Abdeckplatten 9, 10 können jedoch auch beispielsweise aus rostfreiem Stahl gefertigt sein, so dass sie beständig gegen Beschädigungen durch Rost, aber auch gegen Beschädigungen durch die Nagetiere selbst sind. Dabei sind die Dicken der Abdeckplatten ebenso wie die Gesamtkonstruktion der Köderstation entsprechend den statischen Anforderungen und Belastungen ausgebildet, so dass die Köderstation bei unterirdischem und bodengleichem Einbau begehbar bzw. befahrbar ist. Insbesondere ist die Dicke der Abdeckplatte so zu wählen, dass sie je nach Einsatzort begehbar oder befahrbar ist, sobald die Köderstation unterirdisch eingebaut worden ist.
Über die Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 in den Abdeckplatten 9, 10 ist das Gehäuse 1, sobald es im Erdboden versenkt am Einsatzort platziert ist, von außen für die Nagetiere zugänglich. Um den Einstieg eines Nagetieres in das Gehäuse zu erleichtern, sind vorzugsweise unmittelbar unterhalb der Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 zum Boden des Gehäuses 1 führende Abstiege 15, 16 im Gehäuse 1 angebracht. Die Abstiege 15, 16 haben vorzugsweise Treppenform oder Rampenform als Einstiegshilfe, können jedoch je nach Form des Gehäuses 1 auch eine beliebige andere Form aufweisen.
Vorzugsweise sind zwischen dem abnehmbaren Teil 3 und dem verbleibenden Teil der oberen Abdeckung 2 Dichtungen (nicht dargestellt) vorgesehen, die das Gehäuse im Bereich des Köders weitgehend gegen Wasser und dergleichen abdichten, so dass der Innenraum des Gehäuses 1 im Bereich des darin befindlichen Fraßköders 5 vor Verunreinigungen etc. geschützt wird.
Die obere Abdeckung 2 weist ferner Aufnahmeflächen 17, 18, auf, die sich über einen Großteil der zwischen den Abdeckplatten 9, 10 verbleibenden Fläche der oberen Abdeckung 2 erstrecken, und die mit einem Bodenoberflächenbelag, beispielsweise mit Fliesen, Asphalt, Pflaster oder dergleichen, je nach Einsatzort der Köderstation bestückbar sind.
Das Gehäuse 1 weist ferner bodenseitig Ablauföffnungen 19 und 20 auf, über die z. B. Regenwasser, welches durch die Einschlupflöcher 11, 12, 13, 14 in das Käfiginnere gelangt, abfließen kann, so dass einem Anstau von Regenwasser im Gehäuse 1 vorgebeugt wird.
Gemäß Fig. 3 ist eine erfindungsgemäße Köderstation in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform dargestellt, bei welcher der abnehmbare Teil 21 an der oberen Abdeckung 22 über Scharniere 23, 24 schwenkbar festgelegt ist.
Wie in Fig. 4 dargestellt ist, ist das abnehmbare Teil 21 an dem übrigen Teil der oberen Abdeckung 22 ferner über an dem abnehmbaren Teil 21 umfangseitig angeordnete Widerlager 25 unter Bildung jeweils eines Schnappverschlusses verriegelbar, wobei die obere Abdeckung 22 einen zu den Widerlagern 25 korrespondierenden Absatz 26 aufweist. Ferner sind in dem abnehmbaren Teil 21 benachbart zu den Widerlagern 25 angeordnete Durchstecköffnungen 27 z. B. für einen Steckschlüssel 28 angeordnet, so dass mittels Hindurchsteckens des Steckschlüssels 28 durch die Durchstecköffnungen 27 die den Absatz 26 hintergreifenden Widerlager 25 aus der den Absatz 26 hintergreifenden Position wegbewegt werden können, so dass die Verriegelung des abnehmbaren Teils 21 mit dem Gehäuse 1 gelöst und der abnehmbare Teil 21 über die Scharniere 23, 24 weggeschwenkt werden kann.
Auf diese Weise können im Besitz des zugehörigen Steckschlüssels befindliche Personen bequem auf das Käfiginnere zugreifen, um etwa den Fraßköder auszuwechseln oder im Käfig gefangene Nagetiere herauszunehmen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Unbefugte und nicht in Besitz des passenden Schlüssels befindliche Personen nicht auf das Käfiginnere zugreifen können, so dass die Köderstation vor mutmaßlichen Beschädigungen Dritter geschützt ist. Ferner wird durch die beschriebene Verriegelung auch die wichtige Funktion der Kindersicherung gewährleistet, was insbesondere bei Installation der Köderstation in der Öffentlichkeit, etwa an öffentlichen Plätzen, in Fußgängerzonen, Parkanlagen, Sportstadien, Kindergärten, Krankenhäusern oder Einkaufszentren von Bedeutung ist.
Gemäß Fig. 5 kann der Köderhalter 29 der erfindungsgemäßen Köderstation auch eine von einem an dem abnehmbaren Teil 30 der oberen Abdeckung 31 befestigten Träger 32 gehaltene, abnehmbare Platte 33 umfassen. Auf der Platte 31 kann wiederum der Fraßköder 5 platziert werden. Hierbei kann die abnehmbare Platte 30 so ausgestattet sein, dass sie entsprechend der in Fig. 1, 2 dargestellten Ausführungsform komplett zur Bestückung mit einem neuen Fraßköder 5 oder zum Entfernen eines in der Köderstation gefangenen Nagetiers emporgehoben werden kann, oder entsprechend der in Fig. 3 und 4 gezeigten Ausführungsform bei Festlegung durch Scharniere einfach zurückgeschwenkt wird.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Köderstation beispielsweise bei vorzunehmenden Neubaumaßnahmen direkt in den Erdboden mit eingebaut werden. Hierbei ist es insbesondere vorteilhaft, das Gehäuse direkt anstelle von ohnehin in den Boden einzusetzender Einbaudrainagen, also am Übergang zwischen verschiedenen Bodenbelägen einzusetzen. Die Oberseite des Gehäuses ist bei entsprechender Ausgestaltung von der übrigen Bodenoberfläche kaum mehr merklich zu unterscheiden, so dass die genannten störenden Einflüsse vermieden werden. Gleichzeitig wird infolge der Verriegelung ein Zugreifen unbefugter Personen auf das Gehäuseinnere zuverlässig verhindert. Hierdurch wird insbesondere die bei einem Einsatz in der Öffentlichkeit notwendige Kindersicherung gewährleistet.

Claims (18)

1. Köderstation für Nagetiere u. dgl., mit einem käfigartigen, unterirdisch und bodengleich einbaubaren, eine begehbare obere Abdeckung (2) aufweisenden Gehäuse (1) und einem im Inneren des Gehäuses (1) angeordneten Köderhalter (4) für einen Fraßköder (5), wobei in der oberen Abdeckung (2) wenigstens ein Einschlupfloch (11, 12, 13, 14) für die Nagetiere angeordnet ist und wobei die obere Abdeckung (2) wenigstens ein abnehmbares Teil (3) aufweist und Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) vorgesehen sind.
2. Köderstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) etwa in der Mitte der oberen Abdeckung (2) lösbar befestigt ist.
3. Köderstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) an dem abnehmbaren Teil (3) der oberen Abdeckung (2) lösbar befestigt ist.
4. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (2) bzw. der abnehmbare Teil (3) eine Durchführöffnung (6) für den Köderhalter (4) umfasst.
5. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Verriegeln des Köderhalters (4) mit dem Gehäuse (1) vorgesehen sind.
6. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) an einer Seitenwand des Gehäuses (1) lösbar befestigt ist.
7. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) in Form eines weitmaschigen Korbes ausgebildet ist.
8. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) in Form eines Hakens ausgebildet ist.
9. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Köderhalter (4) eine von einem an der oberen Abdeckung (2) befestigten Träger (32) gehaltene, abnehmbare Platte (33) umfasst.
10. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) nach Art eines Schlosses ausgebildet sind.
11. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verriegeln des abnehmbaren Teils (3) mit dem Gehäuse (1) an dem abnehmbaren Teil (3) umfangsseitig angeordnete Widerlager (25) zur Bildung eines Schnappverschlusses mit dem Gehäuse (1) umfassen.
12. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der abnehmbare Teil (3) an der oberen Abdeckung (2) über wenigstens ein Scharnier (23, 24) schwenkbar festgelegt ist.
13. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (2) im Bereich des Köders im Gehäuse (1) gegen Wasser u. dgl. abgedichtet sind.
14. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) eine im wesentlichen zylindrische Form hat.
15. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) im wesentlichen quaderförmig ist.
16. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Abdeckung (2) wenigstens eine Aufnahmefläche (17, 18) aufweist, die mit einem Bodenoberflächenbelag, insbesondere Fliesen, Asphalt, Pflaster o. dgl. bestückbar ist.
17. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Einschlupflöcher (11, 12, 13, 14) in wenigstens einer zum abnehmbaren Teil (3) der oberen Abdeckung (2) benachbarten Abdeckplatte (9, 10) angeordnet sind.
18. Köderstation nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) bodenseitig wenigstens eine Ablauföffnung (19, 20) aufweist.
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