DE10104047A1 - Vorrichtung zur Trockenbeleimung von Teilchen in Form von Fasern und Spänen - Google Patents
Vorrichtung zur Trockenbeleimung von Teilchen in Form von Fasern und SpänenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Trockenbeleimung von Teilchen in Form von Fasern und/oder Spänen, aufweisend einen sich horizontal erstreckenden Hohlkörper (1), einen Einlassschacht (13) zur pneumatischen Zuführung der Teilchen in den Hohlkörper in einem Teilchenstrom mit einer zum Hohlkörper rechtwinkligen Komponente, eine sich über die gesamte Länge des Hohlkörpers erstreckende, Mischwerkzeuge aufweisende Welle (7), eine Transportluftzuführung an einer rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers, mindestens eine erste Beleimungsdüse (15) an der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers und einen Auslass (14). Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass benachbart zu dem Einlassschacht (13) an dessen der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers abgewandter Seite ein Beleimungsschacht (35) angeordnet ist, der zu einer Zufuhr weiterer Luft in den Hohlkörper (1) ausgebildet ist und mindestens eine zweite Beleimungsdüse (43) im Bereich der Einmündung in den Hohlkörper aufweist. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung kann eine sehr gleichmäßige Beleimung von Teilchen auch bei einem hohen Durchsatz erreicht werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Trockenbeleimung von Teilchen in
Form von Fasern und/oder Spänen aus vorzugsweise lignozellulose- und/oder
zellulosehaltigen Materialien oder aus Kunststoff, Glasfaser oder dgl., nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Beleimung von Fasern, die zur Herstellung von MDF- oder HDF-Platten
oder anderen plattenähnlichen Werkstoffen verwendet werden, kann sowohl im
nassen Zustand der Fasern als auch nach dem Trocknungsprozess der Fasern
erfolgen. Vorteile der Beleimung der Fasern im trockenen Zustand bestehen
darin, dass der Verbrauch an Leim im Vergleich zu der Beleimung im Nasszu
stand geringer ist und dass der Leim in seiner Reaktionszeit aggressiver einge
stellt werden kann, weil eine thermische Belastung im Trockner nicht auftritt.
Bei einer kürzeren Reaktionszeit des Leims können auch die Presszeiten im
nachgeschalteten Pressformensystem verkürzt und damit die Produktions
kapazitäten erheblich erhöht werden. Ein weiterer Vorteil der Trockenbeleimung
besteht in der möglichen Reduzierung der Pufferchemikalien in der Leimflotte,
wodurch die Umwelt weniger belastet wird. Mit der Trocknung von beleimten
Fasern ist eine erhöhte Emission von aus dem Leim herrührendem Formal
dehyd verbunden.
Bei einer aus der Praxis bekannten gattungsgemäßen Vorrichtung werden die
Teilchen dem Hohlkörper von oben in einem Teilchenstrom zugeführt, der im
Wesentlichen in einem rechten Winkel in den Hohlkörper mündet. Durch die an
der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers zugeführte Transportluft wird der
Teilchenstrom in Förderrichtung der Welle umgelenkt. Durch eine Reihe von
ringförmig an der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers angeordneten Beleimungsdüsen
wird auf den Teilchenstrom in dessen Umlenkbereich Leim aufge
sprüht.
Nachteilig dabei ist, dass der Teilchenstrom nicht gleichmäßig beleimt wird, da
die sich in dem von den Beleimungsdüsen abgewandten Abschnitt des Teil
chenstroms befindenden Teilchen weniger Leim bekommen als die Teilchen,
die sich in dem den Beleimungsdüsen zugewandten Abschnitt befinden. Dieses
Problem tritt insbesondere dann auf, wenn die Vorrichtung mit einem relativ
hohen Teilchendurchsatz betrieben wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vor
richtung zur Verfügung zu stellen, die eine möglichst gleichmäßige Beleimung
der Teilchen erlaubt.
Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Benachbart zu
dem Einlassschacht für die Teilchen ist ein Beleimungsschacht so angeordnet,
dass er von der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers aus gesehen hinter
dem Einlassschacht in den Hohlkörper mündet, d. h. im Umlenkbereich des
Teilchenstroms. Der Beleimungsschacht weist im Bereich der Einmündung in
den Hohlkörper mindestens eine zweite Beleimungsdüse auf und ist so ausge
bildet, dass durch ihn hindurch zusätzlich zu der Transportluft weitere Luft in
den Hohlkörper geführt werden kann. Diese im Folgenden als Beleimungsluft
bezeichnete weitere Luft ist vorzugsweise erwärmt und sorgt dafür, dass die
Teilchen, die durch die Mischwerkzeuge der Welle verwirbelt werden, nicht in
den Beleimungsschacht gelangen. Vielmehr kann der Teilchenstrom in seiner
Form durch die Beleimungsluft im Umlenkbereich kontrolliert werden, was die
Effektivität der Beleimung insgesamt bzw. der Beleimung durch die zweiten
Beleimungsdüsen erhöht. Im Folgenden werden die ersten Beleimungsdüsen
als äußere Beleimungsdüsen und die zweiten Beleimungsdüsen als innere
Beleimungsdüsen bezeichnet.
Der Beleimungsschacht kann eine zum Einlassschacht benachbarte Wandung
aufweisen, die höhenverstellbar ist. Auf diese Weise kann ebenfalls der Verlauf
des Teilchenstroms in dem Umlenkbereich beeinflusst werden. Durch eine Ver
schiebung der Wandung des Beleimungsschachts zu der Welle hin, wird er
reicht, dass die Teilchen in einem geringeren Abstand zu der Welle umgelenkt
werden. Dies bedeutet, dass die Teilchen, wenn sie die inneren Beleimungsdü
sen passieren, einen größeren Abstand zu diesen aufweisen als bei einer
Wandung, die in einem größeren Abstand zu der Welle endet und somit den
Teilchen eine Umlenkung in die horizontale Richtung in einem größeren Ab
stand von der Welle, aber in einem geringeren Abstand von den inneren Be
leimungsdüsen ermöglicht.
Vorzugsweise ist die dem Einlassschacht benachbarte Wandung des Belei
mungsschachts eine gemeinsame Trennwand der beiden Schächte. Dabei ist
vorzugsweise vorgesehen, dass ein Abschnitt der Trennwand, der die Einmün
dung des Beleimungsschachts in den Hohlkörper begrenzt, parallel verschieb
bar ist. Durch eine Verschiebung des Abschnitts in Richtung der rückwärtigen
Stirnseite des Hohlkörpers wird ein unterer Abschnitt des Einlassschachts in
seinem Querschnitt verengt, wodurch die Strömungsgeschwindigkeit der Teil
chen in diesem verengten Bereich zunimmt. Dies hat wiederum zur Folge, dass
die Teilchen eine höhere Energie aufweisen, wenn sie in den Hohlkörper ein
treten. Aufgrund der höheren Energie werden sie in einem geringeren Abstand
zu der Welle umgelenkt. Somit können die Teilchen also durch eine Verschie
bung des Wandungsabschnitts ähnlich beeinflusst werden wie durch eine Hö
henverstellung der Wandung.
Die inneren Beleimungsdüsen sind vorzugsweise ringförmig um einen Teilbe
reich des Hohlkörperumfangs angeordnet. Die inneren Beleimungsdüsen kön
nen vorzugsweise sowohl in der Längs- als auch in der Querebene in ihrem
Winkel zum Hohlkörper einstellbar sein. Vorzugsweise sind sowohl die äußeren
als auch die inneren Beleimungsdüsen druckluftbetrieben. In diesem Fall
können die inneren Beleimungsdüsen auf einer Druckluftringleitung angeordnet
sein, deren Abstand von dem Hohlkörperumfang einstellbar ist. Möglich ist
auch eine individuelle Einstellbarkeit der Beleimungsdüsen.
Entsprechendes gilt für die äußeren Beleimungsdüsen. Diese können insbe
sondere vor der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers entlang des gesamten
Hohlkörperumfangs oder entlang eines Teilbereichs des Hohlkörperumfangs
auf einer horizontal verschiebbaren Druckluftringleitung angeordnet sein.
Vorzugsweise sind die äußeren und die inneren Beleimungsdüsen jeweils als
Gesamtheit in ihrem Leimausstoss regelbar. Hierzu können getrennte Belei
mungssysteme für die Beleimung mit den äußeren Beleimungsdüsen und für
die Beleimung mit den inneren Beleimungsdüsen vorgesehen sein. Je nach
Beleimungszustand der Teilchen kann durch eine entsprechende Regelung des
Leimausstosses der äußeren und der inneren Beleimungsdüsen der Belei
mungszustand der Teilchen beeinflusst werden.
Im Bereich des Auslasses des Hohlkörpers kann eine tangential zum Innen
umfang des Hohlkörpers ausgerichtete Luftzuführung so angeordnet sein, dass
durch sie hindurchgeführte Luft den Teilchenaustritt durch den Hohlkör
perauslass, der in einem rechten Winkel zu der Welle angeordnet ist, unter
stützt.
Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Hohlkörper einen mittleren
Grundkörper aufweist, an den ein Einfallabschnitt der Vorrichtung mit dem Ein
lassschacht, dem Beleimungsschacht sowie der Transportluftzuführung an
geflanscht ist. Entsprechend kann ein den Auslass aufweisender Ausfallab
schnitt der Vorrichtung an den Grundkörper angeflanscht sein. Auf diese Weise
ist die Herstellung der Vorrichtung gegenüber einer einstückigen Herstellung
vereinfacht und daher kostengünstig möglich. Der Grundkörper weist vorzugs
weise einen gekühlten Mantel auf. Auf diese Weise kann eine Kondensat
bildung an der Innenwandung des Hohlkörpers bewirkt werden. Durch einen
Kondensatfilm auf der Innenwandung wird ein Ansetzen von Teilchen an der
Wandung verhindert.
Vorzugsweise ist die Transportluftzuführung so ausgebildet, dass die Trans
portluft tangential in Drehrichtung der Welle in den Hohlkörper geleitet wird. Die
Transportluft kann aber auch in Längsrichtung des Hohlkörpers zugeführt wer
den.
Ferner sind vorzugsweise Mittel vorgesehen, um dem Hohlkörper derartig als
Sperrluft bezeichnete Luft zuzuführen, dass diese sich im Wesentlichen parallel
an der Innenwandung des Hohlkörpers entlang mit vorzugsweise höherer Ge
schwindigkeit als die Transportluft oder mit der gleichen Geschwindigkeit wie
die Transportluft bewegt. Diese Sperrluft kann an einem Teil oder der gesamten
Fläche der Innenwandung des Hohlkörpers, insbesondere in der gesamten
unteren Hälfte der Innenwandungsfläche, vorgesehen sein. Sie dient dazu, eine
Luftpolsterschicht an der Innenwandung zu schaffen, die ein Anbacken von
Teilchen an der Innenwandung verhindert. Somit ist eine Reinigung des Hohl
körpers nur in größeren Abständen erforderlich.
Durch die Merkmale des Anspruchs 16 sind besonders geeignete Mittel zur
Erzeugung der Sperrluft in der unteren Hälfte des Hohlkörpers gegeben, wobei
die von oben in den jeweiligen Ringkanal eingeleitete Sperrluft sich je nach
Breite des Ringspalts beispielsweise über ca. 5 mm von der Innenwandung
zum Inneren des Hohlkörpers hin erstreckt. Durch die gemäß Anspruch 17 vor
gesehene Verjüngung der Ringkanäle zu einem tiefsten Punkt des Querschnitts
des Hohlkörpers ist gewährleistet, dass die Sperrluft über die gesamte Er
streckung des jeweiligen Ringspalts mit gleichem Druck ausgestoßen wird.
Vorzugsweise weist der Grundkörper des Hohlkörpers eine Klappe auf, über
die ein Zugang zum Inneren des Hohlkörpers zur Reinigung und zur Wartung
leicht möglich ist.
Bei der Transportluft, der Luft zur pneumatischen Teilchenzuführung, der
Sperrluft und der Beleimungsluft kann es sich um erwärmte Luft von 20°C bis
zu einer leimabhängigen Obergrenze handeln. Die Obergrenze ist definiert
durch die Temperatur, bei der eine unerwünschte Härtung des auf die Teilchen
aufgetragenen Leims stattfindet. Die erwärmte Transportluft, die Luft zur
pneumatischen Teilchenzuführung und die Beleimungsluft können zumindest
teilweise direkt rückgeführte Abluft eines Zyklons sein, dem die Teilchen nach
Austritt aus der Trockenbeleimungsvorrichtung zugeführt werden, beispiels
weise gemäß dem in der deutschen Patentanmeldung 100 32 592.0 beschrie
benen Verfahren.
m Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert, wobei auf die Zeichnungen Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zur Trockenbelei
mung von Fasern und Spänen,
Fig. 2 eine schematische Schnittdarstellung im Wesentlichen des Teilbereichs
A gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie A-A gemäß Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie B-B gemäß Fig. 1,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie C-C gemäß Fig. 1 und
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie D-D der Vorrichtung gemäß Fig. 5.
Die Trockenbeleimungsvorrichtung weist gemäß Fig. 1 einen im Wesentlichen
zylinderförmigen Hohlkörper 1 mit einem mittleren Grundkörper 2 sowie einen
Einfallabschnitt 3 und einen Ausfallabschnitt 4 auf. Der Einfallabschnitt 3 und
der Ausfallabschnitt 4, die jeweils mit einem Teilbereich Endabschnitte des
Hohlkörpers 1 bilden, sind jeweils über Flansche 5 und 6 mit dem Grundkörper
2 verschraubt.
In dem Hohlkörper 1 ist eine Welle 7 mit einer Vielzahl von Mischwerkzeugen 8
(siehe Fig. 2) angeordnet. Die Welle 7, die mit Wasser gekühlt wird, weist zwei
Lager 9 und 10 und einen Antrieb 11 auf.
Der Hohlkörper 1 weist eine Doppelwandung 12 (siehe Fig. 3) auf, über die er
ebenfalls mit Wasser gekühlt werden kann, wozu Flanschüberbrückungs
schläuche 16 und 17 vorgesehen sind. An dem Hohlkörper 1 ist ein Einlass
schacht 13 zur pneumatischen Zuführung der Fasern bzw. Späne in den Hohl
körper 1 sowie ein Auslass 14 angeordnet.
An der rückwärtigen Hohlkörper-Stirnseite, die dem Einlassschacht 13 benach
bart ist, ist eine Reihe von Beleimungsdüsen 15 angeordnet, die als äußere
Beleimungsdüsen bezeichnet werden. Bei den äußeren Beleimungsdüsen 15
handelt es sich um druckluftbetriebene Düsen, die auf einer Druckluftringleitung
19 angeordnet sind und über eine Leimzufuhr 20 flüssigen Leim aus einem
nicht gezeigten Leimreservoir erhalten (siehe Fig. 2). Die Druckluftringleitung
19 ist in Längsrichtung der Welle 7 verschiebbar, wie durch Pfeil 18 bzw. 18'
angedeutet ist. Darüber hinaus sind die einzelnen äußeren Beleimungsdüsen
15, wie durch den Pfeil 21 in Fig. 2 angedeutet, in ihrem Winkel zu der rück
wärtigen Stirnseite des Hohlkörpers 1 in der Schnittebene einstellbar und ferner
auch in der Querebene.
An der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers 1 ist eine Transportluftzufüh
rung 22 angeordnet. Die Transportluftzuführung 22 begrenzt eine Öffnung, in
der die äußeren Beleimungsdüsen 15 und teilweise das Wellenlager 9 ange
ordnet sind, und weist ferner zwei seitlich sich gegenüberliegende Öffnungen
23 und 23' auf zur Zufuhr von Transportluft gemäß den Pfeilen 24 bzw. 24' in
einem rechten Winkel zur Welle 7 in den Hohlkörper 1, wie in Fig. 5 dargestellt
ist. Bei dieser Transportluft handelt es sich vorzugsweise um erwärmte Luft mit
einer Temperatur von mehr als 20°C. Die Öffnungen 23 und 23' sind jeweils mit
einem Flansch 25 und 25' versehen.
Ferner weist der Einfallabschnitt 3 zwei gegenüberliegende Ringkanäle 26 und
26' auf, die sich von einem Einlass 27 bzw. 27' bis zu einem tiefsten Punkt 28
des Hohlkörpers 1 erstrecken. Soweit die Ringkanäle 26, 26' sich über die un
tere Hälfte des Hohlkörpers 1 erstrecken, weisen sie jeweils einen Ringspalt 29
(siehe Fig. 6; nur einer ist gezeigt) auf. Durch die Ringspalte 29 tritt die Sperr
luft gemäß Pfeil 30 in den Hohlkörper 1 ein und bewegt sich aufgrund relativ
hoher Geschwindigkeit entlang dessen Innenwandung. Damit der Druck der
Sperrluft über die gesamte Erstreckung der Ringspalte 29 gleichmäßig ist, ver
jüngen sich die Ringkanäle 26, 26' über den den Ringspalt 29 aufweisenden
Abschnitt bis zu dem tiefsten Punkt 28 des Hohlkörpers 1. Die Ringspalte 29
weisen etwa eine Ausdehnung von 4 bis 5 mm auf. Wie in Fig. 6 dargestellt ist,
wird die Transportluft über ein Gitter 31 dem Bereich an der rückwärtigen Stirn
seite des Hohlkörpers 1 zugeführt.
Benachbart zu der der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers 1 abgewandten
Seite des Einlassschachts 13 ist ein Beleimungsschacht 35 zu einer Zufuhr
weiterer Luft in den Hohlkörper 1 angeordnet. Wie in Fig. 2 detailliert dargestellt
ist, weisen der Beleimungsschacht 35 und der Einlassschacht 13 eine gemein
same Trennwand 36 auf. Diese Trennwand 36 ist mittels zweier Gelenke 37
und 37' und einer Verstellspindel 38 über den größeren Teil ihrer Länge parallel
verschiebbar.
Ferner weist die Trennwand 36 einen unteren Abschnitt 39 auf, der höhenver
stellbar ist, wodurch das untere Ende der Trennwand 36 in seiner Höhe bzw. in
seinem Abstand zu der Welle 7 einstellbar ist, wie durch Pfeil 40 angedeutet ist.
In dem Beleimungsschacht 35 ist eine Reihe von weiteren Beleimungsdüsen
43 angeordnet, die als innere Beleimungsdüsen bezeichnet werden. Die inne
ren Beleimungsdüsen 43 sind ebenfalls druckluftbetrieben und auf einer
Druckluftringleitung 44 angeordnet, die sich entlang eines Teilbereichs des
Hohlkörperumfangs erstreckt. Die Druckluftringleitung 44 ist in ihrem Abstand
zu dem Hohlkörperumfang, wie durch die Pfeile 45 bzw. 45' angedeutet ist, ein
stellbar. Darüber hinaus sind die einzelnen inneren Beleimungsdüsen 43 in der
Schnittebene in ihrem Winkel zum Hohlkörper 1, wie durch die Pfeile 46 und 46'
angedeutet, einstellbar und ferner auch in der Querebene. Über eine Leimzu
fuhr 47 wird den inneren Beleimungsdüsen 43 flüssiger Leim zugeführt.
Der Beleimungsschacht 35 weist eine Klappe 48 in der der Trennwand 36 ge
genüberliegenden Wand auf, um einen einfachen Zugang zu dem Beleimungs
schacht 35 für Reinigungs- und Wartungsarbeiten zur Verfügung zu haben.
Ebenfalls für Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist in dem Grundkörper 2 eine
Klappe 49 vorgesehen.
In dem Ausfallabschnitt 4 der Vorrichtung ist eine Luftzuführung 53 so ange
ordnet, dass Luft tangential zum Innenumfang des Hohlkörpers 1 in diesen ein
geführt werden kann, wie in Fig. 4 durch Pfeil 54 angedeutet ist. Durch die so
eingeführte Luft werden der Austritt der beleimten Fasern bzw. Späne aus dem
Hohlkörper 1 über den Auslass 14 unterstützt, Faseranbackungen und Leim
klumpenbildungen verhindert.
Bei der durch den Beleimungsschacht 35 eingeführten Luft handelt es sich
ebenfalls vorzugsweise um erwärmte Luft mit einer Temperatur von mehr als
20°C. Durch diese Luft wird verhindert, dass Fasern bzw. Späne in den Belei
mungsschacht 35 gelangen.
Wie in Fig. 2 durch den Pfeil 55 angedeutet ist, wird der Bewegungsverlauf der
Fasern bzw. Späne entscheidend durch die Position des unteren Endes der
Trennwand 36 bestimmt. Diese Position kann sowohl durch eine parallele Ver
schiebung der Trennwand 36 als auch durch eine Höhenverstellung des unte
ren Abschnitts 39 der Trennwand 36 bestimmt werden. Die inneren Belei
mungsdüsen 43 sorgen effektiv für eine Beleimung der Fasern bzw. Späne, die
in einem Bereich des Stroms der Fasern bzw. Späne liegen, der von den äuße
ren Beleimungsdüsen 15 abgewandt ist. Durch das Zusammenwirken der äu
ßeren und der inneren Beleimungsdüsen 15 bzw. 43 kann eine gleichmäßige
Beleimung der Fasern bzw. Späne erreicht werden. Die äußeren und die inne
ren Beleimungsdüsen 15 bzw. 43 sind jeweils als Gesamtheit in Bezug auf
ihren Leimausstoss regelbar, indem für sie getrennte Beleimungssysteme vor
gesehen sind. Je nach Beleimungszustand der Fasern bzw. Späne kann durch
eine entsprechende Regelung des Leimausstosses der äußeren und der inne
ren Beleimungsdüsen 15 bzw. 43 der Beleimungszustand der Teilchen beein
flusst werden.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Trockenbeleimung von Teilchen in Form von Fasern
und/oder Spänen aus vorzugsweise lignozellulose- und/oder zellulose
haltigen Materialien oder aus Kunststoff, Glasfaser oder dgl., aufweisend
einen sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Hohlkörper (1),
einen Einlassschacht (13) zur pneumatischen Zuführung der Teilchen in den Hohlkörper (1) in einem Teilchenstrom mit einer zum Hohlkörper (1) recht winkligen Komponente,
eine sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Hohlkörpers (1) er streckende, Mischwerkzeuge (8) aufweisende Welle (7),
eine Zuführung (22) für Transportluft an einer rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers (1),
mindestens eine erste Beleimungsdüse (15) an der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers (1) und
einen Auslass (14),
dadurch gekennzeichnet, dass
benachbart zu dem Einlassschacht (13) an dessen der rückwärtigen Stirn seite des Hohlkörpers (1) abgewandter Seite ein Beleimungsschacht (35) angeordnet ist, der zu einer Zufuhr weiterer Luft in den Hohlkörper (1) aus gebildet ist und mindestens eine zweite Beleimungsdüse (43) im Bereich der Einmündung in den Hohlkörper (1) aufweist.
einen sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Hohlkörper (1),
einen Einlassschacht (13) zur pneumatischen Zuführung der Teilchen in den Hohlkörper (1) in einem Teilchenstrom mit einer zum Hohlkörper (1) recht winkligen Komponente,
eine sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Hohlkörpers (1) er streckende, Mischwerkzeuge (8) aufweisende Welle (7),
eine Zuführung (22) für Transportluft an einer rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers (1),
mindestens eine erste Beleimungsdüse (15) an der rückwärtigen Stirnseite des Hohlkörpers (1) und
einen Auslass (14),
dadurch gekennzeichnet, dass
benachbart zu dem Einlassschacht (13) an dessen der rückwärtigen Stirn seite des Hohlkörpers (1) abgewandter Seite ein Beleimungsschacht (35) angeordnet ist, der zu einer Zufuhr weiterer Luft in den Hohlkörper (1) aus gebildet ist und mindestens eine zweite Beleimungsdüse (43) im Bereich der Einmündung in den Hohlkörper (1) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Beleimungsschacht (35) eine zum Ein
lassschacht (13) benachbarte Wandung (39) aufweist, die höhenverstellbar
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung (39) eine gemeinsame Trenn
wand des Einlassschachts (13) und des Beleimungsschachts (35) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt der Trennwand, der die Ein
mündung in den Hohlkörper (35) begrenzt, parallel verschiebbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Beleimungsdüsen (43) ringförmig
um einen Teilbereich des Hohlkörperumfangs angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Beleimungsdüsen (43) in dem
Winkel zum Hohlkörper (1) in der Längs- und/oder Querschnittsebene
einstellbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Beleimungsdüsen (15, 43)
um mit Druckluft betriebene Düsen handelt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Beleimungsdüsen (43) auf einer
Druckluftringleitung (44) angeordnet sind, deren Abstand von dem Hohl
körperumfang einstellbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Beleimungsdüsen (15) entlang
zumindest eines Teilbereichs des Hohlkörperumfangs auf einer horizontal
verschiebbaren Druckluftringleitung (19) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Beleimungsdüsen
(15, 43) jeweils als Gesamtheit in ihrem Leimausstoß regelbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Auslasses (14) eine tangen
tial zum Innenumfang des Hohlkörpers (1) ausgerichtete Luftzuführung (53)
so angeordnet ist, dass hindurchgeführte Luft den Teilchenaustritt durch den
Auslass (14), der in einem rechten Winkel zu der Welle (7) angeordnet ist,
unterstützt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1) einen mittleren Grund
körper (2) aufweist, an den ein Einfallabschnitt (3) mit dem Einlassschacht
(13), dem Beleimungsschacht (35) sowie der Transportluftzuführung (22)
und/oder ein Ausfallabschnitt (4) mit dem Auslass (14) angeflanscht ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1) eine gekühlte Doppel
wandung (12) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Transportluftzuführung (22) so ausgebil
det ist, dass die Transportluft seitlich in einem rechten Winkel zur Welle (7)
in den Hohlkörper (1) geleitet wird.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorhanden sind, um dem Hohlkörper
(1) Sperrluft so zuführen zu können, dass diese sich im Wesentlichen
parallel entlang einer Innenwandung des Hohlkörpers (1) mit der gleichen
Geschwindigkeit wie die Transportluft oder mit höherer Geschwindigkeit als
die Transportluft über zumindest einen Teil des Hohlkörperumfangs bewegt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zwei an der rückwärtigen Stirnseite
des Hohlkörpers (1) angeordnete Ringkanäle (26, 26') aufweisen, die sich
symmetrisch zueinander über jeweils ein unteres Viertel des Hohlkörper
umfangs mit einem Ringspalt (29) erstrecken, durch den die Sperrluft in den
Hohlkörper (1) geleitet wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ringkanäle (26, 26') von einer Ein
trittsöffnung (27, 27') für die Sperrluft bis zu einem tiefsten Punkt (28) hin
verjüngen.
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