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DE10103187A1 - Schieberbetätigte Klemme - Google Patents

Schieberbetätigte Klemme

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DE10103187A1
DE10103187A1 DE10103187A DE10103187A DE10103187A1 DE 10103187 A1 DE10103187 A1 DE 10103187A1 DE 10103187 A DE10103187 A DE 10103187A DE 10103187 A DE10103187 A DE 10103187A DE 10103187 A1 DE10103187 A1 DE 10103187A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine schieberbetätigte elektrische Klemme mit einer oder zwei Federkraftklemmstellen, und es wird zur Miniaturisierung der Klemme, insbesondere zur Verringerung der Bauhöhe der Klemme, vorgeschlagen, den schieberbetätigten Klemmschenkel der Klemmfeder der Klemmstelle gegen eine Bezugsebene, die senkrecht zu den linearen Spurführungen des Schiebers verläuft, mit einer nach oben offenen V-förmigen Anstellung zu positionieren und in die Bewegungsbahn des Schiebers hineinragen zu lassen, wobei der Schieber als "Oberflächen-Flachschieber" ausgebildet ist und zugleich in den V-förmigen Freiraum abgesenkt angeordnet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Klemme mit einem Klemmengehäuse aus Isolierstoff und mit mindestens einer Klemmstelle zum Anschließen eines elektrischen Leiters. Die Klemmstelle ist durch eine Klemmfeder gebildet, die einen Klemm­ schenkel in Art einer Blattfeder besitzt, der zum Öffnen der Klemmstelle entgegen der Kraft seiner Federvorspannung niedergedrückt wird. Im geschlossenen Zustand der Klemmstelle ragt der Klemmschenkel der Klemmfeder mit einem Teil seines Rückens in die Bewegungsbahn eines Betätigungs­ schieber hinein, der in dem Klemmengehäuse linear verschiebbar geführt ist und der von der Außenseite des Klemmengehäuses in der Weise be­ wegbar ist, daß er zum Öffnen der Klemmstelle gegen den Rücken des Klemmschenkels der Klemm­ feder vorschiebbar ist.
Klemmen dieses Typs sind aus der DE 30 44 134 C2 bekannt. Der dort gezeigte Betätigungsschieber ist als ein in das Klemmengehäuse integriertes keilförmiges Spannorgan ausgebildet, das an der Decke des Gehäuseinnenraums geführt ist und das in seiner einen Verschiebeposition am Rücken des Klemmschenkels der Klemmfeder anliegt und diesen niedergedrückt hält, damit die Klemme vom Her­ steller mit geöffneter Klemmstelle ausgeliefert werden kann. Bei der Erstverdrahtung der Klemm­ stelle wird das Spannorgan manuell oder mittels eines Werkzeuges linear verschoben, d. h. der Rücken des Klemmschenkels wird freigegeben, so daß die Klemmstelle selbsttätig aufgrund der Federvorspannung des Klemmschenkels der Klemm­ feder schließen kann.
Bei einer ebenfalls schieberbetätigten Klemme nach der DE 198 23 648 C1 wird der in das Klemmengehäuse integrierte Betätigungsschieber schräg von oben gegen den Rücken des Klemm­ schenkels der Klemmfeder vorgeschoben und ist dabei in einem Gehäuse-Schubkanal geführt, der es zuläßt, den Schieber in zwei verschiedenen Verschiebepositionen (Klemmstelle geöffnet, Klemmstelle geschlossen) in dem Schubkanal zu fixieren.
Die genannten Ausführungsformen von Klemmen mit integrierten Betätigungsschiebern be­ nötigen für die Anordnung und Handhabung des Schiebers entweder eine größere Bauhöhe und/oder eine größere Baubreite des Klemmen­ gehäuses oder sie benötigen (in Einführungs­ richtung des elektrischen Leiters in die Klemme betrachtet) einen Freiraum vor der Klemme, um den Betätigungsschieber von dort bedienen zu können. Diese Ausführungsformen eignen sich somit nicht zur Miniaturisierung solcher Klemmen, wie sie z. B. für Leiter­ anschlußklemmen im Bereich der Elektronik gefordert werden.
Die Aufgabe der Erfindung bestand darin, eine schieberbetätigte Klemme des einleitend definierten Typs zu entwickeln, die sich sowohl hinsichtlich ihrer Bauhöhe als auch hinsichtlich ihrer Baubreite miniaturisieren läßt und dabei dennoch bedienungsfreundlich bleibt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch ge­ löst, daß das Klemmengehäuse an seiner oberen Seite eine sich linear erstreckende Gehäuse­ öffnung besitzt und daß parallel dazu in dem Gehäuse eine lineare Spurführung für den von oben frei zugänglichen Betätigungsschieber aus­ gebildet ist, daß weiterhin die Klemme zwei Klemmstellen mit jeweils einer Klemmfeder auf­ weist, deren Klemmschenkel (in der Seitenansicht betrachtet) spiegelsymmetrisch zu einer Mitten­ ebene ausgebildet sind derart, daß die Klemm­ schenkel relativ zueinander mit einer nach oben offenen V-förmigen Anstellung in die Bewegungs­ bahn des Betätigungsschiebers hineinragen und daß in dem dadurch gebildeten V-förmigen Freiraum nur ein Betätigungsschieber positioniert ist, der wahlweise durch seine Linearverschiebung in die eine oder andere Richtung die eine oder andere Klemmstelle öffnet.
Klemmen der erfindungsgemäßen Art mit zwei Klemmstellen und nur einem Betätigungsschieber können als Anschlußklemmen oder als Verbindungs­ klemmen hergestellt werden, z. B. als Anschluß­ klemmen für Leiterplatten, bei denen die beiden Klemmstellen elektrisch voneinander getrennt sind und jede Klemmstelle mit einer bestimmten Leiter­ bahn der Leiterplatte elektrisch verbunden ist, oder sie können auch als Doppelanschlußklemmen gebaut werden, bei denen beide Klemmstellen mit demselben Kontakt eines elektrischen Gerätes, einer Leiterplatte o. dergl. verbunden sind, oder sie können als elektrische Durchverbindungsklemmen (Durchgangsklemmen) hergestellt werden, bei denen beide Klemmstellen innerhalb des Klemmengehäuses elektrisch miteinander verbunden sind. Auch die Konfiguration und Montage der neuen klemmen ist frei wählbar, z. B. in Form von Reihenklemmen, die auf einer Tragschiene aufrastbar sind, oder in Form von aneinanderreihbaren Klemmen z. B. für modular aufgebaute Klemmenleisten oder in Form von Klemmenleisten oder Klemmenblocks, die ein einstückiges Gehäuse aufweisen.
Alle vorgenannten Bauarten sind nur als Beispiele benannt. Generell kann die neue Klemme in ver­ schiedenen Modifikationen hergestellt werden. Immer ergibt sich der erfindungsgemäße Vorteil, daß bei der neuen Klemme die hohe Bedienungs­ freundlichkeit eines Betätigungsschiebers für das Öffnen und Schließen der Klemmstellen kombiniert ist mit der Möglichkeit, die äußeren Abmessungen der Klemme extrem zu miniaturisieren, so daß die neue Klemme z. B. auch als extrem flach-bauende Anschlußklemme für die Verdrahtung innerhalb eines sehr flachen Gehäuses eines Steckers oder Steckverbinders, wie sie in der Elektronik üblich sind, verwendet werden kann.
Diese Kombination der Bedienungsfreundlichkeit einerseits und der Miniaturisierung der Ab­ messungen der Klemme andererseits wird dadurch erreicht, daß der Betätigungsschieber in einer linear sich erstreckenden Gehäuseöffnung an der oberen Seite des Klemmengehäuses positioniert ist, d. h. er nimmt die äußerste obere Position direkt in oder unmittelbar an der im wesentlichen flach ausgebildeten Oberseite des Klemmengehäuses ein (siehe hierzu auch Anspruch 5), und daß der Hauptkörper des Betätigungsschiebers zugleich abgesenkt angeordnet ist in einen konstruktiven Freiraum, der sich durch die schräge Anordnung der Haupterstreckungsrichtung des Klemmschenkels der Klemmfeder ergibt. Beides, nämlich die Aus­ bildung eines "Oberseiten-Flachschiebers" und dessen "abgesenkte" Anordnung in den gebildeten konstruktiven Freiraum, bewirkt eine sehr geringe Bauhöhe der Klemme, wie sie bis dato bei schieber­ betätigten Klemmen noch nicht erreicht worden ist.
Hinsichtlich der Baubreite einer solchen Klemme wird nach einem weiteren erfinderischen Merkmal eine Minimierung gemäß Anspruch 3 dadurch erreicht, daß das Klemmengehäuse in an sich bekannter Weise als schmales, scheibenförmiges und aneinander­ reihbares Klemmengehäuse ausgebildet ist und daß der Betätigungsschieber an jeder seiner Längs­ seiten je eine lineare Spurführung besitzt, von denen eine durch das Klemmengehäuse der benach­ bart angereihten Klemme gebildet ist.
Solche anreihbaren Klemmen mit der vorgenannten "benachbarten" Spurführung des Betätigungs­ schiebers gewährleisten zum einen eine sichere Auflagerung und Spurführung des Betätigungs­ schiebers an seinen beiden Längsseiten und zum anderen kann dennoch die Baubreite des Klemmen­ gehäuses der anreihbaren Klemmen sehr gering bemessen werden.
Grundsätzlich gilt, daß es bei der Verwendung des genannten "Oberflächen-Flachschiebers", der für Betätigungszwecke von oben frei zugäng­ lich ist, einen sehr wesentlichen Vorteil dar­ stellt, wenn der Betätigungsschieber an seinen beiden Längsseiten stabil und sicher aufgelagert und geführt ist. Dies deshalb, da miniaturisierte Betätigungsschieber, die von Hand bedient werden, oftmals ungewollt durch eine zu hohe Handkraft überlastet werden können, woraus sich Probleme bei der Schieberbetätigung ergeben. Dem wirkt der erfindungsgemäße Vorschlag der "benachbarten" Spurführung entgegen, wodurch die beidseitige Lagerung und Führung des Schiebers gewährleistet werden kann, ohne daß dies hinsichtlich der gewünschten Miniaturisierung der Baubreite der Klemme Nachteile hat.
Die Lehre und die Vorteile der Erfindung gelten in analoger Weise auch für solche schieber­ betätigten Klemmen, die im Vergleich zu den spiegelsymmetrisch aufgebauten Klemmen "halbiert" sind, d. h. nur die eine Hälfte des spiegel­ symmetrischen Aufbaus nutzen. Sie haben dann nur eine Klemmstelle, die mit dem sogenannten "Oberflächen-Flachschieber" kombiniert ist (siehe hierzu Anspruch 2).
Bei schieberbetätigten Klemmen, die eine nur geringe Baubreite haben, ergibt sich ein weiteres Problem daraus, daß die Betätigungs­ schieber entsprechend schmal gebaut sind und deshalb wenig Platz für das Ansetzen eines Betätigungswerkzeuges (z. B. eines Schrauben­ drehers) an dem Betätigungsschieber vorhanden ist.
Nach Anspruch 4 ist dieses Platzproblem auf besondere Weise dadurch gelöst, daß der Betätigungsschieber eine formangepaßte Tasche für das Einstecken der Klinge eines Schrauben­ drehers aufweist und daß die Haupterstreckungs­ richtung dieser Schraubendreher-Einstecktasche parallel zur linearen Spurführung des Betätigungs­ schiebers verläuft.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist nach Anspruch 5 dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Betätigungsschieber mit seinem Hauptkörper bündig in die Außenkontur des Klemmengehäuses eingebaut ist und daß der Betätigungsschieber einen oberen Quersteg auf­ weist, der über die Außenkontur des Klemmen­ gehäuses vorsteht.
Der bündige Einbau des Hauptkörpers des Be­ tätigungsschiebers direkt an der Linie der Außenkontur des Klemmengehäuses ist die beste Voraussetzung dafür, daß nur der genannte Quersteg des Schiebers über die Linie der Außenkontur vorsteht.
Dieser Quersteg dient in erster Linie dafür, den Betätigungsschieber aus seiner Endposition, in der er die Klemmstelle geöffnet hält, ein stückweit bis in eine Position zurückzuziehen, in der die Klemmstelle selbsttätig schließt, und der Betätigungsschieber dementsprechend selbsttätig in seine andere Endposition zurück­ fährt. Dieses anfängliche Zurückziehen des Betätigungsschiebers erfolgt in einfachster Weise per Hand (ohne Werkzeug) durch das Ansetzen eines Fingernagels oder einer Fingerkuppe hinter die Querleiste und durch das Zurückschieben des Betätigungsschiebers bis in die gewünschte Position, in der die Klemmstelle selbsttätig schließt.
Natürlich kann die Querleiste auch für das Vorschieben des Betätigungsschiebers zum Öffnen der Klemmstelle benutzt werden, wobei jedoch der für das Öffnen benötigte höhere Kraftaufwand die Verwendung eines Werkzeuges sinnvoll erscheinen läßt. Auch kann es zweck­ mäßig sein, bei aneinandergereihten Klemmen die über die Außenkontur der Klemmen vorstehenden Querleisten insgesamt mit einer gemeinsamen, die benachbarten Querleisten übergreifenden Kappe zu versehen, so daß das öffnen und Schließen der Klemmstellen benachbarter Klemmen gruppenweise durchgeführt werden kann.
Eine weitere Verbesserung der erfindungsgemäßen Klemme ist nach Anspruch 6 in der Weise zu empfehlen, daß die konstruktive Länge der linearen Spurführungen des Betätigungsschiebers die Position des Klemmschenkels der Klemmfeder, wie sie bei geöffneter Klemmstelle gegeben ist, über­ greift derart, daß der Betätigungsschieber bei geöffneter Klemmstelle über den Klemmschenkel der Klemmfeder gefahren ist und nunmehr die gesamte Rückstellkraft des Klemmschenkels im wesentlichen senkrecht auf die linearen Spur­ führungen des Betätigungsschiebers wirkt.
Auch kann es nach Anspruch 7 zweckmäßig sein, daß der Betätigungsschieber in der geöffneten Position der Klemmstelle mit seiner vorlaufenden Schieberkante unter eine Haltekante des Klemmen­ gehäuses gefahren ist.
Mit diesen Maßnahmen ist der Betätigungsschieber in der geöffneten Position der Klemmstelle selbsthaltend. Die Klemme kann somit vom Klemmen­ hersteller auch mit bereits geöffneter Klemm­ stelle an den jeweiligen Anwender ausgeliefert werden.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher be­ schrieben. Es zeigen:
Fig. 1 + 2 ein erstes Auführungsbeispiel der Erfindung mit zwei Klemm­ stellen, jeweils in einer perspektivischen Darstellung (Fig. 1) und in einer Seitenansicht (Fig. 2);
Fig. 3 bis 5 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einer Klemm­ stelle, jeweils in einer perspektivischen Darstellung (Fig. 3) und in einer Seitenansicht (Fig. 4) sowie in einer Querschnittsdarstellung (Fig. 5) durch die Ebene V-V in Fig. 4;
Fig. 6 + 7 das zweite Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß den Fig. 3 bis 5, jedoch mit geöffneter Klemmstelle jeweils in einer perspektivischen Darstellung (Fig. 6) und in einer Seitenansicht (Fig. 7).
Die konstruktive Ausbildung der Klemmstellen sowie die Funktionsweise der Klemmen ist bei beiden Ausführungsbeispielen weitgehend gleich, so daß die wesentlichen Details nachfolgend anhand der Fig. 3 bis 7 beschrieben werden, jedoch gleicher­ maßen für beide dargestellten Ausführungsbeispiele gelten sollen.
Jede Klemmstelle zum Anschluß eines elektrischen Leiters (nicht dargestellt) ist durch eine Klemmfeder gebildet, die einen Klemmschenkel 10 mit einem vorderen Zugteil 11 sowie einen Anlage­ schenkel 12 aufweist. Der Anlageschenkel liegt auf der gehäuse-internen Stromschiene 13 auf, und der Zugteil 11 der Klemmfeder besitzt in bekannter Weise eine Fensterausnehmung 14 (siehe hierzu Fig. 3), die das freie Ende 15 der Stromschiene übergreift und einen in die Leitereinführungsöffnung 16 eingesteckten elektrischen Leiter mit der Unterkante der Fensterausnehmung 14 gegen die Unterseite des Stromschienenendes 15 zieht, wie dies allgemein bekannt ist und hier nicht weiter beschrieben werden muß.
Wird der Klemmschenkel 10 der Klemmfeder nieder­ gedrückt, dann ist die Klemmstelle geöffnet (siehe hierzu Fig. 7). Wird der Klemmschenkel nicht niedergedrückt, dann schließt sich die Klemmstelle selbsttätig infolge der Federvor­ spannung des Klemmschenkels 10 (siehe hierzu Fig. 4).
Zum Niederdrücken des Klemmschenkels 110 be­ sitzt die Klemme einen integrierten Betätigungs­ schieber 17. Dieser hat eine obere Abschluß­ fläche 18, die bündig in der oberen Außenkontur des Klemmengehäuses angeordnet ist, wobei die obere Außenkontur des Klemmengehäuses durch die Gehäusefläche 19 an der oberen Seite des Klemmen­ gehäuses definiert ist.
Das Klemmengehäuse ist an seiner oberen Seite mit einer linear sich erstreckenden Gehäuse­ öffnung 20 versehen. An der einen Längsseite dieser Gehäuseöffnung ist eine lineare Spur­ führung 21 für den Betätigungsschieber 17 vorhanden. Die zweite lineare Spurführung 22 für den Betätigungsschieber ist durch die benachbart angereihte Klemme gebildet, wie dies am besten aus der Querschnittsdarstellung in Fig. 5 zu ersehen ist.
Die linearen Spurführungen 21 und 22 des Betätigungsschiebers sind so lang ausgeführt, daß der Schieber in seiner Position gemäß Fig. 7 (die Klemmstelle ist dann geöffnet) den höchsten Punkt des Rückens des Klemm­ schenkels 10 überfahren hat, so daß nunmehr die gesamte Rückstellkraft des Klemmschenkels im wesentlichen senkrecht auf die linearen Spurführungen 21 und 22 wirkt. Zusätzlich ist die vorlaufende Schieberkante 23 unter die Haltekante 24 des Klemmengehäuses gefahren (siehe hierzu Fig. 7), so daß die Rückstell­ kraft des Klemmschenkels auch in diese Halte­ kante des Klemmengehäuses eingeleitet wird. Im Ergebnis ist daher der Betätigungsschieber in seiner Position gemäß Fig. 7 sicher fixiert (es wirken auf ihn keine Horizontalkräfte in Richtung der linearen Spurführungen), und es wirken auf den Schieber auch keine Kippmomente aus der Rückstellkraft des Klemmschenkels der Klemmfeder, so daß eine Klemme mit dem Be­ tätigungsschieber in seiner Endposition gemäß Fig. 7 (die Klemmstelle ist dann geöffnet) auch lagerfähig ist, und als Klemme mitge­ öffneter Klemmstelle an den Anwender ausge­ liefert werden kann.
Wesentlich ist auch, daß der Betätigungsschieber in seiner Endposition gemäß Fig. 7 großflächig mittels der beidseitigen Linearführungen 21 und 22 und mittels der Haltefläche 24 des Klemmengehäuses gelagert ist, so daß sich in den Lagerflächen nur eine kleine spezifische Flächenpressung auf­ baut. Diese begünstigt das Zurückziehen des Betätigungsschiebers in seine Position gemäß Fig. 4 (die Klemmstelle ist dann geschlossen). Für das bedienungsfreundliche Zurückziehen des Schiebers besitzt dieser einen oberen Quersteg 25, der über die Außenkontur des Klemmengehäuses vorsteht und sehr leicht mit einem Fingernagel oder mit einer Fingerkuppe bedient werden kann, wie dies in Fig. 6 angedeutet ist.
Für ein kraftvolleres Betätigen des Schiebers 17 besitzt dieser eine formangepaßte Tasche 26 für das Einstecken der Klinge eines Schrauben­ drehers (vergleiche Fig. 3), wobei es ein wesentlicher Vorteil für die Miniaturisierung solcher Klemmen ist, daß die Haupterstreckungs­ richtung der Schraubendreher-Einstecktasche 26 parallel zu den linearen Spurführungen 21 und 22 verläuft.
Ein weiterer Beitrag zur Miniaturisierung der in den Zeichnungen als Ausführungsbeispiele dargestellten Klemmen ergibt sich daraus, daß deren Konstruktion einen Prüfanschluß (Prüf­ kontakt) mit einschließt, ohne daß - wie sonst üblich - ein zusätzlicher Platz im Klemmenge­ häuse für eine solche Prüfanschlußöffnung vorgesehen sein muß. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen bietet der höchste Punkt des Rückens des Klemmschenkels 10 der Klemm­ feder den gewünschten Prüfkontakt, sobald der Betätigungsschieber in seine Endposition gemäß Fig. 4 (siehe hierzu auch Fig. 3) zurückgefahren ist und die Klemmstelle geschlossen ist (nur dann ist eine Prüf-Messung sinnvoll).
Vorstehend wurde die konstruktive Ausbildung der Klemmstellen sowie die Funktionsweise der neuen Klemmen anhand des zweiten Ausführungs­ beispiels der Erfindung (gemäß den Fig. 3 bis 7) beschrieben. Diese Beschreibung gilt auch für das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung (gemäß den Fig. 1 + 2), da bei beiden Aus­ führungsbeispielen eine weitgehende Baugleich­ heit gegeben ist.
Jedoch, das erste Ausführungsbeispiel unter­ scheidet sich vom zweiten Ausführungsbeispiel dadurch, daß beim ersten Ausführungsbeispiel zwei Klemmstellen von nur einem Betätigungs­ schieber 27 betätigt werden, der aus seiner in Fig. 2 dargestellten mittleren Position wahlweise nach rechts oder links verschoben werden kann, um die in Fig. 2 rechts oder links dargestellte Klemmstelle zu öffnen.
Fig. 2 zeigt, daß beide Klemmstellen jeweils eine Klemmfeder aufweisen, deren Klemmschenkel 10 (in der Seitenansicht gemäß Fig. 2 betrachtet) spiegelsymmetrisch zu der Mittenebene 28 aus­ gebildet sind derart, daß die Klemmschenkel relativ zueinander mit einer nach oben offenen V-förmigen Anstellung in die Bewegungsbahn des Betätigungsschiebers 27 hineinragen, wobei hier wesentlich ist, daß der Betätigungsschieber 27 in den dadurch gebildeten V-förmigen Freiraum positioniert ist, so daß sich eine sehr geringe Bauhöhe der Klemme ergibt. Diese Bauhöhenver­ ringerung wird bei der dargestellten Klemme nicht nur durch die Absenkung des Betätigungs­ schiebers 27 in den genannten Freiraum erreicht, sondern auch durch die spezielle Ausbildung des "Oberflächen-Flachschiebers", d. h. einer Schieberanordnung an oder in der oberen Außen­ kontur der Klemme mit einer linear und flach sich erstreckenden Gehäuseöffnung, die zudem eine bedienungsfreundliche Betätigung des Schiebers direkt von oben ermöglicht.
Das gilt in analoger Weise auch für das zweite Ausführungsbeispiel der Erfindung, wie dies in den Fig. 2, 4 und 7 durch die synoptische Gegenüberstellung der Ausführungsbeispiele entlang der Mittenebene 28 erkennbar ist.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Klemme zeigt eine elektrische Durchverbindungs­ klemme (Durchgangsklemme), bei der beide Klemm­ stellen gehäuse-intern durch die Stromschiene 29 elektrisch miteinander verbunden sind.
Das in den Fig. 3 bis 7 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Klemme zeigt eine Anschlußklemme für leiterplatten, gedruckte Schaltungen oder für eine sonstige Montagekontaktfläche eines elektrischen Gerätes, in die die dargestellte Anschlußklemme mit ihren unterseitigen Lötstiften 30 eingelötet wird.

Claims (7)

1. Elektrische Klemme
mit einem Klemmengehäuse aus Isolierstoff und mit mindestens einer Klemmstelle zum Anschließen eines elektrischen Leiters,
die Klemmstelle ist durch eine Klemmfeder gebildet, die einen Klemmschenkel in Art einer Blattfeder besitzt, der zum Öffnen der Klemmstelle entgegen der Kraft seiner Feder­ vorspannung niedergedrückt wird,
im geschlossenen Zustand der Klemmstelle ragt der Klemmschenkel der Klemmfeder mit einem Teil seines Rückens in die Bewegungsbahn eines Betätigungsschiebers hinein, der in dem Klemmengehäuse linear verschiebbar geführt ist und der von der Außenseite des Klemmen­ gehäuses in der Weise bewegbar ist, daß er zum Öffnen der Klemmstelle gegen den Rücken des Klemmschenkels der Klemmfeder vorschieb­ bar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmengehäuse an seiner oberen Seite eine sich linear erstreckende Gehäuse­ öffnung (20) besitzt und daß parallel dazu in dem Gehäuse eine lineare Spurführung (21) für den von oben frei zugänglichen Betätigungs­ schieber (27) ausgebildet ist,
daß die Klemme zwei Klemmstellen mit jeweils einer Klemmfeder aufweist, deren Klemm­ schenkel (in der Seitenansicht betrachtet) spiegelsymmetrisch zu einer Mittenebene (28) ausgebildet sind derart, daß die Klemm­ schenkel (10) relativ zueinander mit einer nach oben offenen V-förmigen Anstellung in die Bewegungsbahn des Betätigungsschieber hineinragen,
und daß in den dadurch gebildeten V-förmigen Freiraum nur ein Betätigungsschieber (27) positioniert ist, der wahlweise durch seine Linearverschiebung in die eine oder andere Richtung die eine oder andere Klemmstelle öffnet.
2. Elektrische Klemme
mit einem Klemmengehäuse aus Isolierstoff und mit mindestens einer Klemmstelle zum Anschließen eines elektrischen Leiters,
die Klemmstelle ist durch eine Klemmfeder gebildet, die einen Klemmschenkel in Art einer Blattfeder besitzt, der zum Öffnen der Klemmstelle entgegen der Kraft seiner Feder­ vorspannung niedergedrückt wird,
im geschlossenen Zustand der Klemmstelle ragt der Klemmschenkel der Klemmfeder mit einem Teil seines Rückens in die Bewegungsbahn eines Betätigungsschiebers hinein, der in dem Klemmengehäuse linear verschiebbar geführt ist und der von der Außenseite des Klemmen­ gehäuses in der Weise bewegbar ist, daß er zum Öffnen der Klemmstelle gegen den Rücken des Klemmschenkels der Klemmfeder vorschieb­ bar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmengehäuse an seiner oberen Seite eine sich linear erstreckende Gehäuse­ öffnung (20) besitzt und daß parallel dazu in dem Gehäuse eine lineare Spurführung (21) für den von oben frei zugänglichen Betätigungs­ schieber (17) ausgebildet ist,
daß der Klemmschenkel (10) der Klemmfeder (in der Seitenansicht betrachtet) relativ zu einer Bezugsebene (28), die senkrecht zu der linearen Spurführung (21) des Betätigungs­ schiebers verläuft, derart ausgebildet ist, daß der Klemmschenkel (10) gegen die Bezugs­ ebene (28) eine nach oben offene V-förmige Anstellung hat und in die Bewegungsbahn des Betätigungsschiebers hineinragt,
und daß in den dadurch gebildeten V-förmigen Freiraum der Betätigungsschieber (17) positioniert ist.
3. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmengehäuse in an sich bekannter Weise als schmales, scheibenförmiges und aneinanderreihbares Klemmengehäuse ausgebildet ist
und daß der Betätigungsschieber (17, 27) an jeder seiner Längsseiten je eine lineare Spurführung (21, 22) besitzt, von denen eine durch das Klemmengehäuse der benachbart ange­ reihten Klemme gebildet ist.
4. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Betätigungsschieber (17, 27) seine formangepaßte Tasche (26) für das Einstecken der Klinge eines Schraubendrehers aufweist
und daß die Haupterstreckungsrichtung dieser Schraubendreher-Einstecktasche (26) parallel zur linearen Spurführung des Betätigungs­ schiebers verläuft.
5. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Betätigungsschieber (17, 27) mit seinem Hauptkörper bündig in die Außenkontur des Klemmengehäuses eingebaut ist
und daß der Betätigungsschieber einen oberen Quersteg (25) aufweist, der über die Außen­ kontur des Klemmengehäuses vorsteht.
6. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die konstruktive Länge der linearen Spurführungen (21, 22) des Betätigungs­ schiebers die Position des Klemmschenkels (10) der Klemmfeder, wie sie bei geöffneter Klemm­ stelle gegeben ist, übergreift
derart, daß der Betätigungsschieber (17, 27) bei geöffneter Klemmstelle über den Klemm­ schenkel (10) der Klemmfeder gefahren ist und nunmehr die gesamte Rückstellkraft des Klemmschenkels im wesentlichen senkrecht auf die linearen Spurführungen des Betätigungs­ schiebers wirkt.
7. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsschieber (17, 27) in der geöffneten Position der Klemmstelle mit seiner vorlaufenden Schieberkante (23) unter eine Haltekante (24) des Klemmengehäuses gefahren ist.
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