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DE10006885B4 - Reihenklemme mit trennbarer Kontaktvorrichtung - Google Patents

Reihenklemme mit trennbarer Kontaktvorrichtung Download PDF

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DE10006885B4
DE10006885B4 DE10006885A DE10006885A DE10006885B4 DE 10006885 B4 DE10006885 B4 DE 10006885B4 DE 10006885 A DE10006885 A DE 10006885A DE 10006885 A DE10006885 A DE 10006885A DE 10006885 B4 DE10006885 B4 DE 10006885B4
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terminal block
strip
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Pascal Pedrinelli
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ABB Schweiz AG
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  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Abstract

Reihenklemme, umfassend ein Isoliergehäuse (2), in dem eine Verbindungsleiste (4) sowie eine trennbare Kontaktvorrichtung (8) angeordnet sind, welche aus einem elektrisch leitfähigen Material gebildet ist und translatorisch verlagerbar ist zwischen einer Anschlußposition, in der sie in Kontakt mit einer Neutralleiterleiste (6) außerhalb der Reihenklemme und mit der Verbindungsleiste (4) ist, und einer Rückzugsposition, in der sie von der Neutralleiterleiste (6) und von den anderen leitenden Teilen der Reihenklemme isoliert ist, wobei die Kontaktvorrichtung (8) einen ersten Vorsprung (26; 62) aufweist, der sich zur Verbindungsleiste (4) hin erstreckt, wobei das Ende der Verbindungsleiste (4), welches sich an der Seite der Neutralleiterleiste (6) befindet, einen zweiten Vorsprung (30; 74) aufweist, der sich zur Kontaktvorrichtung (8) hin erstreckt und derart angeordnet ist, dass in der Anschlußposition der erste Vorsprung (26; 62) in Anlage gegen den zweiten Vorsprung (30; 74) gelangt, wobei die Kontaktvorrichtung (8) aus einem Streifen elektrisch leitfähigen Materials einstückig und durch...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit einer trennbaren Kontaktvorrichtung ausgestattete Reihenklemme. Eine solche Vorrichtung erlaubt es, eine Verbindungsleiste der elektrischen Reihenklemme mit einer Neutralleiterleiste zu verbinden. Im allgemeinen findet man eine Mehrzahl von Reihenklemmen nebeneinander auf einer Schiene montiert vor, sowie eine Metalleiste, die elektrisch mit dem Neutralleiter verbunden und im wesentlichen parallel zur Schiene ist. In bekannter Weise umfassen die Reihenklemmen eine Verbindungsleiste, die zwei oder mehr Anschlussklemmen verbindet, sowie eine Vorrichtung, die es ermöglicht, die Verbindungsleiste in trennbarer Weise mit der Neutralleiterleiste zu verbinden. Diese Vorrichtung weist die Gestalt eines Schiebers auf, der mit Hilfe eines Schraubenziehers betätigbar ist.
  • Das Dokument DE 40 34 204 A1 offenbart einen solchen Trennschieber, der in einer Reihenklemme angeordnet ist. Dieser Schieber ist aus einem leitenden Material gefertigt, und gleitet entlang einer Verbindungsleiste. In der Anschlußposition tritt er dank einer lyraförmigen Öffnung in Kontakt mit einer zur Reihenklemme orthogonalen Neutralleiterleiste. Dank einer Feder ist der Schieber in ständigem elektrischen Kontakt mit der Verbindungsleiste, und die lyraförmige Öffnung weist wenigstens einen elastisch vorgespannten Klemmarm auf, der den elektrischen Kontakt zwischen der Neutralleiterleiste und dem Schieber in der Anschlußposition sicherstellt.
  • Im Dokument EP-0 702 427 A2 ist eine Verbesserung dieses Schiebers beschrieben, bei der der Schieber durch zwei parallel zueinander angeordnete Leisten gebildet ist, die durch eine Omega-förmige Feder zusammengehalten werden.
  • Die in diesen Dokumenten vorgestellten Vorrichtungen führen zu Reihenklemmen mit einem gewissen Platzbedarf.
  • Eine Reihenklemme ist aus der EP 0 743 708 A1 bekannt. Bei dieser Reihenklemme ist eine Kontaktvorrichtung in einem Isoliergehäuse zwischen einer Anschlussposition, in welcher sie eine Verbindungsleiste mit einer Neutralleiter-Leiste verbindet, und einer Rückzugsposition, in welcher sie nicht in Kontakt mit der Neutralleiter-Leiste ist, translatorisch verlagerbar. Die bekannte Kontaktvorrichtung ist aus zwei parallel zur Verlagerungsrichtung angeordneten Kontaktleisten gebildet, welche mittels einer Feder gegeneinander gedrückt werden. Die Kontaktvorrichtung dieser Reihenklemme weist somit zumindest drei unterschiedliche Bauteile auf und ist daher relativ kompliziert und kostenaufwendig herzustellen bzw. zu montieren.
  • Aus der DE 197 48 640 C1 ist weiterhin eine Reihenklemme zum Anschluss eines Betriebsamperemeters an die Sekundärseite eines Stromwandlers bekannt. Die bekannte Reihenklemme umfasst eine Kontaktvorrichtung, welche zwischen einer ersten Stellung, in welcher sie die Sekundärseite des Stromwandlers mit dem Betriebsamperemeter verbindet, und einer Kurzschlussstellung, in welcher sie die Sekundärseite des Stromwandlers kurzschließt, verschiebbar ist. Um Beschädigungen des Stromwandlers zu vermeiden, darf dieser sekundärseitig niemals geöffnet werden, sodass zwischen mindestens einem Kontakt der Sekundärseite des Stromwandlers und der Kontaktvorrichtung in jeder der Positionen elektrischer Kontakt besteht.
  • Eine Reihenklemme mit einer zwischen einer Anschlussposition und einer Rückzugsposition verschiebbaren Kontaktvorrichtung ist auch aus der DE 93 15 474 U1 bekannt. Die verschiebbare Kontaktvorrichtung ist dabei so gestaltet, dass sie eine plattenförmige Neutralleiste bzw. Verbindungsleiste zwischen zwei Platten sandwichartig aufnehmen kann, wobei eine zwischen den Platten angeordnete Blattfeder je nach Position der Kontaktvorrichtung die Verbindungsleiste und die Neutralleiter-Leiste bzw. nur die Verbindungsleiste elektrisch kontaktiert.
  • Um das Verschieben einer Kontaktvorrichtung einer Reihenklemme zu erleichtern, ist es ferner aus der DE 31 46 914 C1 bekannt, an der verschiebbaren Kontaktvorrichtung ein Führungsteil zu befestigen, welches mit einer Führungsfläche ausgebildet ist, die in einem Gehäuse der Reihenklemme ohne Gefahr der Verkantung leicht verschiebbar ist. Die Kontaktvorrichtung dieser Reihenklemme umfasst zwei Klemmbacken, welche mittels einer Klemmschraube 8 gegeneinander geschraubt werden können, um die Kontaktvorrichtung in einer Rückzugsposition bzw. einer Anschlussposition zu fixieren. Auch die Kontaktvorrichtung dieser bekannten Reihenklemme weist somit einen relativ komplexen und mehrteiligen Aufbau auf und ist somit in der Herstellung relativ kostspielig und zudem nur mit relativ hohem Arbeitsaufwand montierbar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine neue trennbare Kontaktvorrichtung mit geringem Platzbedarf bereitzustellen, welche einfach herstellbar und montierbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe stellt die vorliegende Erfindung eine Reihenklemme mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bereit.
  • Die Kontaktvorrichtung weist also einen ersten Vorsprung auf, der sich zur Verbindungsleiste hin erstreckt, und das Ende der Verbindungsleiste, welches sich an der Seite der Neutralleiterleiste befindet, weist einen zweiten Vorsprung auf, der sich zur Kontaktvorrichtung hin erstreckt und derart angeordnet ist, daß in der Anschlußposition der erste Vorsprung in Anlage gegen den zweiten Vorsprung gelangt, wohingegen erfindungsgemäß in der Rückzugsposition kein Kontakt zwischen der trennbaren Kontaktvorrichtung und der Verbindungsleiste besteht.
  • Auf diese Weise ist die trennbare Kontaktvorrichtung in der Rückzugsposition weder in Kontakt mit der Neutralleiterleiste noch mit der Verbindungsleiste. Daher ist der Isolationsabstand die Summe der Abstände zwischen der Neutralleiterleiste und der trennbaren Kontaktvorrichtung und zwischen dieser Vorrichtung und der Verbindungsleiste. Bei gleicher Isolation kann man daher eine kompaktere Reihenklemme bilden.
  • In einer ersten Ausführungsform ist die Kontaktvorrichtung in Gestalt eines Schiebers gebildet und weist an der Seite der Neutralleiterleiste zwei elastische Arme auf, die eine Lyra bilden und zwischen die die Neutralleiterleiste in der Anschlußposition der Kontaktvorrichtung gelangt. Vorteilhafterweise ist in diesem Fall ein elastischer Arm der Lyra durch einen elastischen Arm verlängert, der den den Kontakt mit der Verbindungsleiste sicherstellenden ersten Vorsprung trägt.
  • Bei dieser ersten Ausführungsform kann die Kontaktvorrichtung einerseits einen ersten elastischen Arm umfassen, der einen Arm der Lyra bildet, und andererseits, parallel zu diesem ersten elastischen Arm, den durch den elastischen Arm verlängerten zweiten elastischen Arm umfassen, wobei ein Seitenabschnitt diese beiden Abschnitte verbindet.
  • Bei einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Reihenklemme, bei der die Kontaktvorrichtung eine Schiebergestalt aufweist und auf der Seite der Neutralleiterleiste zwei elastische Arme umfaßt, die eine Lyra bilden, und zwischen die die Neutralleiterleiste in der Anschlußposition der Kontaktvorrichtung gelangt, kann der erste Vorsprung beispielsweise an einem der elastischen Arme ausgebildet sein, die die Lyra bilden. Diese Ausführungsform ermöglicht einen sehr kompakten Schieber. Er kann ausgehend von einem Metallblatt gefertigt sein, welches zum Bilden einer Lyra gefalzt ist, deren zwei Arme durch eine Basis verbunden sind, wobei einer der Arme einen zum Äußeren der Lyra vorstehenden Vorsprung aufweist.
  • Um einen guten Halt der Verbindungsleiste sicherzustellen, gelangt diese in der Nähe ihres freien Endes an der Seite der Kontaktvorrichtung an ihrer dem ersten Vorsprung entgegengesetzten Fläche in Anlage gegen einen im Isoliergehäuse vorgesehenen Ansatz gelangt.
  • Bei der erfindungsgemäßen Reihenklemme weist das Isoliergehäuse eine Öffnung auf, die den Zugang zur trennbaren Kontaktvorrichtung ermöglicht, und die trennbare Kontaktvorrichtung weist einen Schlitz gegenüber dieser Öffnung auf, wobei der Schlitz dazu ausgelegt ist, ein Ende eines Schraubenziehers aufzunehmen, um eine Verlagerung der trennbaren Kontaktvorrichtung zu ermöglichen.
  • Andere Ausführungsformen erlauben die Verlagerung der trennbaren Kontaktvorrichtung. So kann das Isoliergehäuse eine Öffnung aufweisen, die dazu ausgelegt ist, die Steuerung einer Verlagerung der trennbaren Kontaktvorrichtung zu ermöglichen, und die trennbare Kontaktvorrichtung trägt einen aus einem isolierenden Material gefertigten Zeiger, der an der trennbaren Kontaktvorrichtung befestigt ist und in die Öffnung des Isoliergehäuses vorsteht. In diesem Fall sieht eine vorteilhafte Ausführungsform vor, daß die trennbare Kontaktvorrichtung eine Öffnung aufweist, in die der Zeiger einrasten kann.
  • Der Zeiger umfaßt beispielsweise eine mit einem Schlitz versehene Basis, die einen Teil der trennbaren Kontaktvorrichtung sandwichförmig ergreift und gegenüber der im Isolierblock gebildeten Öffnung eine Ausnehmung aufweist, die dazu ausgelegt ist, das Ende eines Schraubenziehers aufzunehmen. Diese Ausführungsform des Zeigers ermöglicht eine einfache Montage an der trennbaren Kontaktvorrichtung und gewährleistet doch, daß der Zeiger fest mit der trennbaren Kontaktvorrichtung verbunden ist.
  • Um eine bessere Erkennung zu ermöglichen, sind der Zeiger und der Isolierblock vorzugsweise mit unterschiedlichen Farben versehen.
  • Auf jeden Fall wird die Erfindung mit Hilfe der folgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügten schematischen Zeichnungen gut verstanden werden, die als nicht einschränkende Beispiele zwei Ausführungsformen einer Kontaktvorrichtung für eine erfindungsgemäße Reihenklemme darstellen.
  • 1 zeigt in perspektivischer Explosionsansicht einen Teil einer erfindungsgemäßen Reihenklemme,
  • 2 zeigt im Längsschnitt die in der vorhergehenden Figur dargestellten Elemente, wobei die gezeigte Kontaktvorrichtung in der Rückzugsposition ist,
  • 3 ist eine Ansicht entsprechend jener der 2, wobei die Kontaktvorrichtung in der Anschlußposition ist,
  • 4 ist eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 3,
  • 5 ist eine Perspektivansicht einer Variante einer erfindungsgemäßen Kontaktvorrichtung,
  • 6 ist eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie VI-VI in 5,
  • 7 ist eine Ansicht entsprechend der 2 für eine dritte Ausführungsform,
  • 8 zeigt die Vorrichtung der 7, wobei die Kontaktvorrichtung in der Anschlußposition ist, und
  • 9 ist eine Perspektivansicht der Kontaktvorrichtung der 7 und 8 im vergrößerten Maßstab.
  • Die Reihenklemme umfaßt ein Isoliergehäuse 2, eine Verbindungsleiste 4 sowie eine Vorrichtung, die es ermöglicht, die Verbindungsleiste 4 in Kontakt mit einer Neutralleiterleiste 6 zu bringen. Derartige Reihenklemmen sind dem Fachmann bekannt. In der Zeichnung ist nur der von der Erfindung betroffene Teil dieser Reihenklemme dargestellt.
  • Es ist dem Fachmann bekannt, mehrere Reihenklemmen nebeneinander auf einer (nicht dargestellten) Schiene zu befestigen. Wie in der Zeichnung gezeigt, erstreckt sich in bestimmten Fällen eine Neutralleiterleiste 5 parallel zur die Reihenklemmen tragenden Schiene. Dann kann die Verbindungsleiste 4 mittels einer nachfolgend im Detail beschriebenen trennbaren Kontaktvorrichtung in elektrischen Kontakt mit der Neutralleiterleiste 6 gebracht werden.
  • In 1 erkennt man die Neutralleiterleiste 6, einen Teil des Isoliergehäuses 2, die Verbindungsleiste 4 sowie einen Schieber 8.
  • Der Schieber 8 ist aus einem geschnittenen und gefalzten Blech gebildet. Er weist einen oberen Rand 10, einen unteren Rand 12 und ein Seitenteil 14 auf, welches den oberen und den unteren Rand verbindet. Der obere Rand 10 weist an seinem auf der Seite der Neutralleiterleiste 6 befindlichen Ende einen elastischen Arm 16 auf. Auch der untere Rand weist auf der Seite der Neutralleiterleiste 6 einen elastischen Arm 18 auf. Diese beiden elastischen Arme 16 und 18 verlaufen parallel und sind bezüglich einer Mittelebene symmetrisch. Diese beiden elastischen Arme 16 und 18 bilden eine Lyra. Der Abstand zwischen den elastischen Armen 16 und 18 ist derart, daß bei Verlagerung des Schiebers 8 zur Neutralleiterleiste 6 hin die elastischen Arme 16 und 18 diese Neutralleiterleiste 6 sandwichförmig ergreifen und einen guten elektrischen Kontakt mit dieser Neutralleiterleiste 6 gewährleisten.
  • Der Rest des oberen Rands 10 ist ein fester Streifen, in dem ein Schlitz 20 gebildet ist, um das Ende eines Schraubenziehers 22 aufzunehmen (3 und 4). Der untere Rand 12 weist an der dem elastischen Arm 18 entgegengesetzten Seite einen elastischen Arm 24 auf. Letzterer weist an seinem freien Ende an der Seite des oberen Rands 10 einen abgerundeten Vorsprung 26 auf. Das Seitenteil 14 verbindet den oberen Rand 10 mit dem unteren Rand 12. An der Seite des oberen Rands 10 erstreckt es sich nahezu über die gesamte Länge des Schiebers, und läßt nur den oberen elastischen Arm 16 frei. An der Seite des unteren Rands 12 ist es nur mit einem Mittelbereich 28 verbunden, der zwischen dem unteren elastischen Arm 18 und dem elastischen Arm 24 liegt.
  • Bei der Gestalt der in der Zeichnung dargestellten Verbindungsleiste 4 ist für die Erfindung nur die Gestalt desjenigen Endes dieser Leiste 4 wichtig, das sich auf der Seite des Schiebers 8 befindet. Der Rest der Leiste 4 wirkt nämlich nicht mit diesem Schieber zusammen. Dieses Ende der Leiste 4, das sich an der Seite des Schiebers 8 befindet, liegt im wesentlichen zwischen dem oberen Rand 10 und dem unteren Rand 12 des Schiebers 8 (2 und 3). Das Ende der Verbindungsleiste 4 stellt sich in Gestalt eines Metallstreifens dar, an dem ein Vorsprung 30 gebildet ist. Unter Vorsprung ist zu verstehen, daß es einen Niveauunterschied zum Niveau des leitenden Streifens gibt, der das Ende der Leiste 4 bildet. In der Zeichnung könnte dieser Vorsprung 30 auch Versatz genannt werden, da er nur an einer Seite eine Schulter 32 aufweist. Der Vorsprung 30 liegt dem elastischen Arm 24 gegenüber. 2 zeigt gut die Relativpositionierung des elastischen Arms 24 und des Vorsprungs 30 in der Rückzugsposition des Schiebers 8. In dieser Position ist der Schieber weder in Kontakt mit der Neutralleiterleiste 6 noch mit der Verbindungsleiste 4. Man erkennt, daß sich das Ende des elastischen Arms 24 im wesentlichen auf gleicher Höhe wie der Vorsprung 30 befindet, daß es jedoch keinen Kontakt zwischen diesen Teilen gibt, da die sich auf gleicher Höhe befindenden Bereiche gegeneinander versetzt sind. Die Verbindungsleiste 4 ist fest im Isoliergehäuse 2 angebracht. An der dem elastischen Arm 24 gegenüberliegenden Seite gelangt das Ende der Verbindungsleiste 4 in Anlage gegen einen Ansatz 34 des Isoliergehäuses 2, der dort an die Gestalt des Endes der Leiste 4 angepaßt ist. Auch die Neutralleiterleiste 6 ist bezüglich des Isoliergehäuses 2 fest. Der Schieber 8 hingegen ist translatorisch beweglich angebracht. Er kann zwischen zwei Extrempositionen verlagert werden, der Rückzugsposition der 2 und der Anschlußposition der 3.
  • Wie bereits oben erwähnt, ist in der in 2 gezeigten Position der Schieber von den anderen leitenden Teilen der Reihenklemme und von der Neutralleiterleiste 6 isoliert. Um von der in 2 dargestellten Position zu der in 3 dargestellten Position zu gelangen, wird der Schraubenzieher 22 in eine Öffnung 36 eingeführt, die zu diesem Zweck im Isoliergehäuse 2 vorgesehen ist. Das Ende des Schraubenziehers 22 gelangt in den Schlitz 20. Mittels des Schraubenziehers kann der Benutzer dann den Schieber 8 verlagern, indem er ihn zur Neutralleiterleiste 6 hin schiebt. Hierdurch kommt es zum Kontakt einerseits zwischen dem Schieber 8 und der Neutralleiterleiste 6 und andererseits zwischen dem elastischen Arm 24 und dem Vorsprung 30. Man gelangt daher zu der in 3 gezeigten Situation. Die Neutralleiterleiste 6 ist sandwichförmig zwischen den beiden eine Lyra bildenden elastischen Armen 16 und 18 ergriffen. Aufgrund der Verschiebung ist der elastische Arm 24 in Kontakt mit dem Vorsprung 30 der Verbindungsleiste 4 gelangt. Die Gestalt des Endes der Verbindungsleiste 4, die Gestalt des elastischen Arms 24 und die Relativposition dieser beiden Elemente sind derart, daß der elastische Arm 24 in der in 3 dargestellten Position so verformt ist, daß er einen Druck auf den Vorsprung 30 ausübt, was einen guten elektrischen Kontakt zwischen dem Schieber 8 und der Verbindungsleiste 4 gewährleistet. In dieser Position erlaubt es der Schieber 8, einen Kontakt zwischen der Neutralleiterleiste 6 und der Verbindungsleiste 4 herzustellen.
  • Im Gegensatz zu Lösungen des Stands der Technik ist der Schieber 8 nicht in ständigem Kontakt mit der Verbindungsleiste 4. Die Verschiebung des Schiebers 8 erlaubt gleichzeitig die Herstellung des Kontakts mit der Neutralleiterleiste 6 und mit der Leiste 4. Somit ist der Isolierabstand die Summe der Abstände zwischen der Neutralleiterleiste 6 und dem Schieber 8 und zwischen dem Schieber 8 und der Leiste 4. Man erhält somit entweder eine bessere Isolation bei gegebenem Weg des Schiebers oder eine größere Kompaktheit bei gegebener Isolation als bei den Lösungen des Stands der Technik.
  • Die 5 und 6 zeigen eine Variante, bei der der Schieber 8 mit einem Zeiger 38 ausgestattet ist. Letzterer hat die Aufgabe, die Position des Schiebers besser anzuzeigen. Wie man nämlich in den 1 bis 3 feststellen kann, ist der Schieber 8 von außerhalb des Isolierblocks 2 kaum sichtbar. Der Zeiger 38 ist dazu ausgelegt, in die Öffnung 36 des Isoliergehäuses 2 vorzustehen, um einem Benutzer die Erkennung der Position des Schiebers 8 zu erlauben. Für eine bessere Erkennung ist der Zeiger 38 vorzugsweise aus einem Material mit einer anderen Farbe als der des Isoliergehäuses 2 gefertigt. Der Zeiger 38 umfaßt eine Basis 40 und einen Finger 42.
  • Die Basis 40 erlaubt die Befestigung des Zeigers 38 am Schieber 8. Im Schieber 8 ist eine Öffnung 44 zum Zusammenwirken mit der Basis 40 vorgesehen. Diese Öffnung 44 befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem oberen Rand 10 des Schiebers 8 und dem Seitenteil 14 dieses Schiebers. Die Basis 40 weist einen Schlitz 44 zum Einhaken am oberen Rand 10 auf. Ein Teil der Basis 40 verläuft dann durch die im Schieber gebildete Öffnung 44, um unter den oberen Rand 10 zu gelangen. Die Basis 40 sitzt dann auf diesem oberen Rand 10 auf. Kleine Vorsprünge 48 sind an der Basis 40 auf beiden Seiten derselben vorgesehen, um ein Einrasten des Zeigers 38 in der Öffnung 44 zu ermöglichen.
  • Bei dieser Ausführungsvariante erfolgt die Verlagerung des Schiebers mit Hilfe des Zeigers 38. Zu diesem Zweck ist eine Ausnehmung 50 in der Basis 40 gebildet, um das Ende des Schraubenziehers 22 aufzunehmen. Die Bewegung dieses Schraubenziehers 22 wird also auf den Schieber 8 mittels des Zeigers 38 übertragen, welcher mit dem Schieber 8 in montierter Position im Isoliergehäuse 2 verbunden ist.
  • Der Finger 42 ist neben der Ausnehmung 50 angeordnet. Man kann entweder vorsehen, daß dieser Finger aus dem Isoliergehäuse 2 vorsteht, oder daß er im Inneren der in diesem Gehäuse 2 gebildeten Öffnung 36 bleibt. Der in der Zeichnung dargestellte Finger 42 weist an seinem freien Ende eine Spitze auf. Die obere Fläche des Gehäuses 2 kann dann mit einer (nicht gezeigten) Markierung versehen sein, die der Position der Spitze dieses Fingers 42 entspricht, wenn der Schieber in der Rückzugsposition der 2 sowie in der Anschlußposition der 3 ist.
  • Bei der in den 7 bis 9 dargestellten Ausführungsform ist der Schieber ausgehend von einem gefalzten Metallblatt gebildet.
  • Es weist die allgemeine Gestalt einer Lyra auf und umfaßt einen oberen elastischen Arm 52, einen unteren elastischen Arm 54 und eine Basis 56, die den oberen elastischen Arm 52 mit dem unteren elastischen Arm 54 verbindet. Die zwei elastischen Arme 52 und 54 verlaufen im wesentlichen parallel und bilden eine Lyra. Der Abstand zwischen den elastischen Armen 52 und 54 ist derart, daß bei Verlagerung des Schiebers zur Neutralleiterleiste 6 hin diese Arme diese Neutralleiterleiste 6 sandwichförmig ergreifen und einen guten elektrischen Kontakt mit ihr gewährleisten.
  • Der obere elastische Arm 52 weist einen flachen Abschnitt 58 auf, der dazu ausgelegt ist, entlang einer im Gehäuse 2 vorgesehenen geraden Rippe 60 zu gleiten. Die Rippe 60 dient als Führungsrippe für den Schieber.
  • Der untere elastische Arm 54 weist einen ersten Vorsprung 62 auf, der zum Äußeren des Schiebers hin vorsteht. Daher ist das Schiebermetallteil nicht symmetrisch.
  • Ebenso wie in der Ausführungsform der 5 und 6 ist der Schieber auch hier mit einem Zeiger 64 ausgestattet, der eine bessere Betrachtung der Schieberposition ermöglicht. Dieser Zeiger 64 steht in die Öffnung 36 des Isoliergehäuses 2 vor, um dem Bediener das Erkennen der Schieberposition zu ermöglichen. Für eine bessere Erkennung ist der Zeiger 64 vorzugsweise aus einem Material gefertigt, das eine andere Farbe als jenes des Isoliergehäuses 2 hat. Der Zeiger 64 umfaßt eine Basis 66 und einen oberen Abschnitt 68. Die Basis 66 ist dazu ausgelegt, das Schiebermetallteil zu tragen. Es ergreift dessen Basis 56 sandwichförmig. Zwischen der Basis 66 und dem oberen Abschnitt 68 befindet sich eine Rille 70, die dazu ausgelegt ist, den flachen Abschnitt 58 und die Rippe 60 aufzunehmen. Bei im Gehäuse 2 angebrachter Position ist das Schiebermetallteil somit perfekt durch den Zeiger 64 und die Rippe 60 gehalten.
  • Der obere Abschnitt 68 des Zeigers 64 umfaßt einen Schlitz 72 zur Aufnahme des Endes des Schraubenziehers 22.
  • Wie im obigen Fall ist bei der Gestalt der in der Zeichnung dargestellten Verbindungsleiste 4 für die Erfindung nur die Gestalt des Endes dieser Leiste 4 wichtig, das sich auf der Seite des Schiebers befindet. Dieses Ende befindet sich unter dem Schieber und stellt sich in Gestalt eines Metallstreifens dar, an dem ein zweiter Vorsprung 74 vorgesehen ist. Wie bei dem Vorsprung 30 der 1 bis 4 ist hierunter zu verstehen, daß ein Niveauunterschied zum leitenden Streifen besteht, der das Ende der Leiste 4 bildet. Die 7 und 8 zeigen gut die Relativpositionierung des ersten Vorsprungs 62 und des zweiten Vorsprungs 74. In der Rückzugsposition des Schiebers ist letzterer weder in Kontakt mit der Neutralleiterleiste 6 noch mit der Verbindungsleiste 4. Die Vorsprünge 62 und 74 befinden sich im wesentlichen auf gleicher Höhe, aber es gibt keinen Kontakt zwischen ihnen, da sie in einer zur Rippe 60 parallelen Richtung versetzt sind. Auch hier ist die Verbindungsleiste 4 fest im Isoliergehäuse 2 angebracht. An der dem Schieber entgegengesetzten Seite gerät das Ende der Verbindungsleiste 4 in Anlage gegen einen Ansatz 76 des Isoliergehäuses 2.
  • Wenn der Schieber dann wegen der Einwirkung des Schraubenziehers 22 auf den Zeiger 64 in die in 8 dargestellte Position gelangt, bewegt sich der Schieber zur Neutralleiterleiste 6 hin, die dann sandwichförmig zwischen dem oberen elastischen Arm 52 und dem unteren elastischen Arm 54 ergriffen wird. In der Zeichnung ist festzustellen, daß bei dieser Ausführungsvariante der Isolierblock in der Nähe der Neutralleiterleiste eine mit einem Keil versehene Gestalt aufweist, die das Eingreifen des Schiebers an der Neutralleiterleiste erleichtert. Zum gleichen Zeitpunkt, an dem die Neutralleiterleiste 6 zwischen den oberen elastischen Arm 52 und den unteren elastischen Arm 54 eindringt, wird der zweite Vorsprung 74 sandwichförmig zwischen dem ersten Vorsprung 62 des Schiebers und dem Ansatz 76 ergriffen. Auf diese Weise stellt man gleichzeitig einen elektrischen Kontakt einerseits zwischen der Neutralleiterleiste 6 und dem Schiebermetallteil und andererseits zwischen diesem Schiebermetallteil und der Verbindungsleiste 4 her. Die Gestalt des unteren elastischen Arms 54 ist derart, daß er in dieser Position (8) leicht verformt wird, damit eine elastische Kraft einerseits auf die Neutralleiterleiste 6 und andererseits auf die Verbindungsleiste 4 ausgeübt wird, was somit auf beiden Seiten einen sehr guten elektrischen Kontakt sicherstellt.
  • Bei dieser Ausführungsform gibt es keinen ständigen Kontakt mit der Verbindungsleiste 4, ebenso wie bei den zwei vorstehenden Ausführungsformen. Auch hier hat man eine Lösung, die bei gegebener Isolierung eine große Kompaktheit ergibt.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die oben als nicht einschränkende Beispiele beschriebenen Ausführungsformen beschränkt; sie umfaßt vielmehr alle Varianten im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche.
  • So Weist beispielsweise der Schieber einen lyraförmigen Kontakt auf, um den Kontakt seitens der Neutralleiterleiste herzustellen. Ein einziger Arm könnte für diesen Kontakt ausreichend sein.
  • Der beschriebene Schieber ist ausgehend von einem geschnittenen und gefalzten Blech (oder einem Blatt) gefertigt.
  • In der Beschreibung ist zur Verlagerung des Schiebers ein Schraubenzieher vorgesehen. Man kann sich andere Mittel zur Verlagerung dieses Schiebers vorstellen. Ein Finger, beispielsweise der Finger des Zeigers; könnte aus dem Isoliergehäuse der Reihenklemme hervorstehen und mit Griffmitteln versehen sein, die es somit einem Benutzer erlauben, diesen Finger zur Verlagerung zu ergreifen, was somit eine Verlagerung des Schiebers bewirkt.
  • Die obigen Ausführungsbeispiele zeigen zwei Relativpositionierungen zwischen der Verbindungsleiste und dem Schieber. Andere Relativpositionierungen zwischen diesen zwei Elementen können jedoch vorgesehen sein, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (11)

  1. Reihenklemme, umfassend ein Isoliergehäuse (2), in dem eine Verbindungsleiste (4) sowie eine trennbare Kontaktvorrichtung (8) angeordnet sind, welche aus einem elektrisch leitfähigen Material gebildet ist und translatorisch verlagerbar ist zwischen einer Anschlußposition, in der sie in Kontakt mit einer Neutralleiterleiste (6) außerhalb der Reihenklemme und mit der Verbindungsleiste (4) ist, und einer Rückzugsposition, in der sie von der Neutralleiterleiste (6) und von den anderen leitenden Teilen der Reihenklemme isoliert ist, wobei die Kontaktvorrichtung (8) einen ersten Vorsprung (26; 62) aufweist, der sich zur Verbindungsleiste (4) hin erstreckt, wobei das Ende der Verbindungsleiste (4), welches sich an der Seite der Neutralleiterleiste (6) befindet, einen zweiten Vorsprung (30; 74) aufweist, der sich zur Kontaktvorrichtung (8) hin erstreckt und derart angeordnet ist, dass in der Anschlußposition der erste Vorsprung (26; 62) in Anlage gegen den zweiten Vorsprung (30; 74) gelangt, wobei die Kontaktvorrichtung (8) aus einem Streifen elektrisch leitfähigen Materials einstückig und durch Schneiden oder/und Falzen gebildet ist und wobei in der Rückzugsposition kein Kontakt zwischen der trennbaren Kontaktvorrichtung (8) und der Verbindungsleiste (4) besteht.
  2. Reihenklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktvorrichtung (8) in Gestalt eines Schiebers gebildet ist und an der Seite der Neutralleiterleiste zwei elastische Arme (16, 18; 52, 54) aufweist, die eine Lyra bilden und zwischen die die Neutralleiterleiste (6) in der Anschlußposition der Kontaktvorrichtung (8) gelangt.
  3. Reihenklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein elastischer Arm (18) der Lyra durch einen elastischen Arm (24) verlängert ist, der den den Kontakt mit der Verbindungsleiste (4) sicherstellenden ersten Vorsprung (26) trägt.
  4. Reihenklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktvorrichtung (8) einerseits einen ersten elastischen Arm (16) umfaßt, der einen Arm der Lyra bildet, und andererseits, parallel zu diesem ersten elastischen Arm (16), den durch den elastischen Arm (24) verlängerten zweiten elastischen Arm (18) umfaßt, wobei ein Seitenteil (14) diese beiden Teile (10, 12) verbindet.
  5. Reihenklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Vorsprung (62) an einem der die Lyra bildenden elastischen Arme (54) vorgesehen ist.
  6. Reihenklemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktvorrichtung ausgehend von einem Metallblatt gefertigt ist, welches zum Bilden einer Lyra gefalzt ist, deren zwei Arme (52; 54) durch eine Basis (56) verbunden sind, wobei einer der Arme (54) einen zum Äußeren der Lyra vorstehenden Vorsprung (62) aufweist.
  7. Reihenklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsleiste (4) in der Nähe ihres freien Endes an der Seite der Kontaktvorrichtung (8) an ihrer dem ersten Vorsprung (26; 62) entgegengesetzten Fläche in Anlage gegen einen im Isoliergehäuse (2) vorgesehenen Ansatz (34; 76) gelangt.
  8. Reihenklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Isoliergehäuse (2) eine Öffnung (36) aufweist, die den Zugang zur trennbaren Kontaktvorrichtung (8) ermöglicht, und daß die trennbare Kontaktvorrichtung (8) einen Schlitz (20) gegenüber dieser Öffnung aufweist, wobei der Schlitz (20; 72) dazu ausgelegt ist, ein Ende eines Schraubenziehers (22) aufzunehmen, um eine Verlagerung der trennbaren Kontaktvorrichtung (8) zu ermöglichen.
  9. Reihenklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Isoliergehäuse (2) eine Öffnung (36) aufweist, die dazu ausgelegt ist, die Steuerung einer Verlagerung der trennbaren Kontaktvorrichtung (8) zu ermöglichen, und daß die trennbare Kontaktvorrichtung (8) einen aus einem isolierenden Material gefertigten Zeiger (38; 64) trägt, der an der trennbaren Kontaktvorrichtung (8) befestigt ist und in die Öffnung (36) des Isoliergehäuses (2) vorsteht.
  10. Reihenklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die trennbare Kontaktvorrichtung (8) eine Öffnung (44) aufweist, in die der Zeiger (38) einrastbar ist.
  11. Reihenklemme nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeiger (38; 64) und das Isoliergehäuse (2) in unterschiedlichen Farben gefertigt sind.
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