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DE10103767A1 - Verfahren und Vorrichtung zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung

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Abstract

Um Unfälle, insbesondere mit ungestützten Personen, zu verhindern, sind unterschiedlichste Verfahren und Vorrichtungen bekannt, die vorzüglich darauf ausgerichtet sind, Fußgänger schon vor Betreten der Fahrbahn zu erkennen und die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker zu wecken. Das neuartige Verfahren und die entsprechende Vorrichtung zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung nutzt die Information eines Sensorsystems, welches das Umfeld eines Fahrzeugs beobachtet. Diese Information wird in Abhängigkeit der Auswertung sowohl einem Fahrzeuginsassen als auch den Verkehrsteilnehmern, welche sich außerhalb des Fahrzeugs befinden, repräsentiert. Zum verbesserten Schutz der Verkehrsteilnehmer erfolgt dabei bereits zu der Zeit, zu welcher sich das Fahrzeug noch in einem normalen Fahrzustand befindet, die Auswertung der Information des Sensorsystems. Die Auswertung erfolgt in der Art, dass geprüft wird, ob durch die aktuelle Verkehrssituation ein signifikant hohes Gefährdungspotential für einen Verkehrsteilnehmer auftritt. In einem solchen Fall wird vom Fahrzeug eine Warnung in das Umfeld des Fahrzeugs gesandt, um diesen Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine zur Durchführung dieses Verfahrens geeignete Vorrichtung nach den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 7.
Ein auf die Straße rollender Ball oder ein plötzlich hinter einem Auto auftauchender Puppenwagen implizieren die akuten Gefahr, dass ein Mensch, insbesondere Kind, ohne auf die Straße zu schauen hinter diesem Objekt herläuft und es zu einem folgenschweren Zusammenprall kommen kann. Ebenfalls gehen Gefahren von plötzlich hinter Hindernissen auftauchende Fußgänger oder unachtsame Radfahrer aus. Auch in diesen Fällen ist nicht nur der Fahrzeuglenker und dessen Fahrzeug gefährdet, sondern im verstärkten Maße auch der potentielle Unfallverursacher selbst. Um Unfälle, insbesondere mit ungeschützten Personen zu verhindern, sind aus dem Stand der Technik unterschiedlichste Verfahren und Vorrichtungen bekannt, die vorzüglich darauf ausgerichtet sind, Fußgänger schon vor betreten der Fahrbahn zu erkennen und die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker zu wecken.
Die Schrift JP 11-039597 A1 beschreibt ein Verfahren zur Kollisionsverhinderung, bei welchem eine in Fahrtrichtung eines Vehikels blickende Kameraeinrichtung den Status des Bremslichts des vorausfahrenden Fahrzeugs auswertet und dem Fahrzeuglenker das Aufleuchten des Bremslichts signalisiert.
Aus DE 284 44 221 A1 ist eine Vorrichtung bekannt, bei welcher im Falle eines Fahrzeugdiebstahls oder dessen Versuch, bei Personen im Umfeld des Fahrzeugs durch akustische oder optische Signale Aufmerksamkeit erweckt wird. Die Aufmerksamkeitssteuerung von im Umfeld eines Fahrzeugs befindlichen Personen ist auch in DE 32 08 115 A1 beschrieben, bei welchem auf Grund von Einwirkungen, insbesondere unfallbedingter Erschütterungen, auf das Fahrzeug Warn- und Alarmanlagen ausgelöst werden. Ähnliche Vorrichtungen sind aus DE 37 21 813 A1 und DE 195 01 947 A1 bekannt, bei welchen akustische Signalgeber mit Notbremseinrichtungen gekoppelt sind, so daß bei deren Aktivierung Hupsignale erzeugt werden. Entsprechend beschreibt DE 298 07 301 U1 eine Einrichtung, welche gesteuert durch die Auslösung eines Airbags die Warnblinkanlage oder die Hupe eines Kraftfahrzeugs automatisch betätigt.
In JP 11-215487 A1 wird Verfahren zur Detektion von Fußgängern beschrieben, welches sich die Information zweier im sichtbaren bzw. infraroten Bereich arbeitenden Kameras zu nutze macht. Aus der Fusion der beiden Bildinformationen kann auf Grund der Wärmeausstrahlung der Haut der Fußgänger auf diese geschlossen werden. Wenn ein Fußgänger durch das System erkannt wurde, wird dies dem Fahrzeugführer durch ein Signal mitgeteilt.
Aufgabe der Erfindung ist es ein Verfahren und eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung mit den Merkmalen der Oberbegriffe der Patentansprüche 1 und 7 zu finden.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine Vorrichtung mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 7 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den diesen untergeordneten Ansprüchen beschrieben.
In besonders vorteilhafter Weise löst das Verfahren zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung die Aufgabe der Erfindung, indem es sich der Information eines Sensorsystems bedient, welches das Umfeld eines Fahrzeugs beobachtet und das diese Information in Abhängigkeit dieser Auswertung einem Fahrzeuginsassen repräsentiert. Dabei wird in besonderer Weise bereits zu der Zeit, zu welcher sich das Fahrzeug in einem normalen Fahrzustand befindet, die Auswertung der Information des Sensorsystems, in der Art durchgeführt, dass geprüft wird, ob durch die aktuelle Verkehrssituation ein signifikant hohes Gefährdungspotential für einen Verkehrsteilnehmer auftritt. Für diesen Fall, sieht das erfindungsgemäße Verfahren vor eine Warnung in das Umfeld des Fahrzeugs zu senden, um diese Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen. Dadurch signalisiert das Verfahren beispielsweise plötzlich hinter Hindernissen auftauchenden Fußgängern oder unachtsamen Radfahrern die Gefahrensituation und erhöht deren Aufmerksamkeit.
Insbesondere ist das erfindungsgemäße Verfahren dann von Vorteil, wenn durch ein Sensorsystem eine Gefahrensituation bereits erkannt werden kann, ohne dass Personen optisch wahrgenommen werden können und diese aus diesem Grund die potentielle Gefahr durch das Herannahen eines Fahrzeugs ebenfalls visuell nicht erfassen. Dies ist zum Beispiel bei einem auf die Fahrbahn rollenden Ball oder einem auf die Fahrbahn rollenden Kinderwagen der Fall. In beiden Situationen ist mit dem Nachfolgen von Personen zu rechnen, welche noch möglichst vor dem Zeitpunkt, zu welchem sie visuell erfasst werden können, zu warnen sind. Auch ist das erfindungsgemäße Verfahren in der Lage entgegenkommende Fahrzeuglenker, welche beispielsweise durch Unachtsamkeit auf die eigene Fahrbahn zu steuern, zu warnen.
Ein weiterer Vorteil des hier aufgezeigten Verfahrens ist durch die Eigenschaft gegeben, dass gleichzeitig mit dem Verkehrsteilnehmern im Umfeld des Fahrzeugs, insbesondere durch das Aussenden eines akustischen Warnsignals auch die Aufmerksamkeit des Fahrzeuglenkers selbst erhöht wird. Da nun auf diese Weise alle potentiellen 'Kollisionspartner' in einen Zustand der Achtsamkeit versetzt werden und konzentriert auf die aktuelle Situation reagieren können, läßt sich eine Gefahr viel eher vermeiden, als dies bei aus dem Stand der Technik bekannten Systemen der Fall ist, bei welchem einzig der Fahrzeuglenker vor potentiellen Gefahren gewarnt wird (beispielsweise: JP 11-215487 A1 oder JP 11-039597 A1). Das erfindungsgemäße Vorgehen ist auf diese Weise in der Lage die natürliche Reaktion eines aufmerksamen Fahrers zu simulieren, welcher bei der Wahrnehmung einer Gefahrensituation versuchen wird, die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer zu erwecken.
Das in das Fahrzeugumfeld ausgesandte Warnsignal ist in bevorzugter Weise ein Hup- und/oder Lichtsignal. Dabei wird ein akustisches Hupsignal vor allem Personen im Fahrzeugumfeld wahrgenommen, während optische Warnsignale, wie Lichthupe oder Warnblinkanlage, vor allem von anderen Fahrzeugführern erkannt werden.
In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens, wird vorteilhaft die Warnung über eine Kommunikationsanlage in das Fahrzeugumfeld übermittelt. Auf diese Weise ist es zum einen möglich andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, zum anderen aber auch Verkehrszentralen, über den aktuellen Verkehrszustand zur Information und zu statistischen Zwecken, in Kenntnis zu setzen.
Es ist nun denkbar das erfindungsgemäße Verfahren so auszugestalten, dass die Art der Warnung in Abhängigkeit der Auswertung der Sensorinformation, beispielsweise entsprechend den oben beschriebenen Wirkweisen, gewählt wird.
In vorteilhafter Weise läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren dahingehend ausgestalten, dass vor Aussenden eines akustischen Warnsignals in das Umfeld des Fahrzeugs der Führer des Fahrzeugs intern im Fahrzeug durch eine geeignete Signalisation auf dieses Aussenden vorbereitet wird. Dies ist insbesondere dann angebracht, wenn ein akustisches Warnsignal in das Umfeld des Fahrzeugs gesandt werden soll. Dies könnte einen unvorbereiteten Fahrzeugführer erschrecken und somit zu Fehlreaktionen verleiten. Insbesondere aus diesem Grund bietet es sich an, den Fahrzeugführer durch ein separates Signal über das Aussenden einer Warnung in Kenntnis zu setzen, vorzugsweise noch vor der Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Zur Durchführung des vorab beschriebenen neuartigen Verfahrens, bietet sich eine Vorrichtung zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung an, bei welcher ein Mittel zur Auswertung der Information eines Sensorsystems, welches das Umfeld eines Fahrzeugs beobachtet, vorhanden ist. Ebenso sollte diese Vorrichtung mit einer Einheit zur Informationsverarbeitung in Verbindung stehen, welche über einen zugehörigen Signalgeber verfügt, um die ausgewertete Information einem Fahrzeuginsassen zu repräsentieren. In besonders erfinderischer Weise ist nun eine solche Vorrichtung dahingehend auszugestalten, dass die Einheit zur Informationsverarbeitung bereits bei normalen Betriebszustand des Fahrzeugs mit einer Anlage zum Aussenden einer Warnung in das Umfeld des Fahrzeugs in Verbindung steht. Bei dieser Anlage kann es sich nun um eine akustische oder optische Signalanlage oder aber um eine Kommunikationsanlage handeln.
Vorteilhafter Weise, steht die Vorrichtung auch noch mit einer Einheit zur Information des Fahrzeugführers in Verbindung, mittels welcher dieser bezüglich des Aussendens einer Warnung informiert werden kann.
In besonders gewinnbringender Weise beinhaltet die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Mittel zu Auswahl mindestens einer Anlage zur Aussendung einer Warnung. Wobei sehr wohl im allgemeinen zur Steigerung des Warneffekts immer mehrere Anlagen gleichzeitig betrieben werden.

Claims (10)

1. Verfahren zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung,
wobei die Information eines Sensorsystems, welches das Umfeld eines Fahrzeugs beobachtet, bereits zu der Zeit ausgewertet wird, zu welcher sich das Fahrzeug in einem normalen Fahrzustand befindet,
und wobei in Abhängigkeit dieser Auswertung diese Information einem Fahrzeuginsassen repräsentiert wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswertung der Information des Sensorsystems, in der Art erfolgt, dass geprüft wird ob durch die aktuelle Verkehrssituation ein signifikant hohes Gefährdungspotential für am Verkehr beteiligte auftritt,
und dass beim Auftreten einer solchen Gefährdung, vom Fahrzeug eine Warnung, in das Umfeld des Fahrzeugs gesandt wird, um diese Verkehrsteilnehmer zu warnen oder zu informieren.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnung in Form der Aussendung eines Warnsignal erfolgt, vorzugsweise einem akustischen Hupsignal und/oder einem Lichtsignal.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnung in Form der Übertragung einer Warninformation mittels einer Kommunikationsanlage erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Art der Warnung in Abhängigkeit der Auswertung der Sensorinformation gewählt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Führer des Fahrzeugs durch eine geeignete Signalisation über das Aussenden der Warnung informiert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Führer des Fahrzeugs bereits vor Aussenden der Warnung informiert wird.
7. Vorrichtung zur vorausschauenden Kollisionserkennung und -vermeidung,
bei welcher ein Mittel zur Auswertung der Information eines Sensorsystems, welches das Umfeld eines Fahrzeugs beobachtet, vorhanden ist,
und mit einer Einheit zur Informationsverarbeitung verbunden ist, welche über einen zugehörigen Signalgeber verfügt, um die ausgewertete Information einem Fahrzeuginsassen zu repräsentieren,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Einheit zur Informationsverarbeitung bereits bei normalen Betriebszustand des Fahrzeugs mit einer Anlage zum Aussenden einer Warnung in das Umfeld des Fahrzeugs in Verbindung steht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage zum Aussenden der Warnung eine akustische und/oder eine akustische Signalanlage ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage zum Aussenden der Warnung eine Kommunikationsanlage, vorzugsweise eine Funkkommunikationsanlage, ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mittel zur Auswahl mindestens einer Anlage zum Aussenden einer Warnung vorgesehen ist.
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