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Die
Erfindung betrifft eine Tischanordnung mit wenigstens zwei Tischplatten,
die mittels jeweils eines Tischfußes und einer Koppeleinrichtung
synchronisiert zueinander drehbeweglich angeordnet sind.
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Eine
solche Tischanordnung ist aus der
DE 297 00 300 U1 bekannt. Die bekannte Tischanordnung
weist zwei Tischplatten auf, die getrennt voneinander auf jeweils
einem säulenförmigen Tischfuß gehalten
sind. Beide Tischfüße sind
in einer gemeinsamen Sockelplatte drehbeweglich gelagert. Unterhalb
der Sockelplatte sind die beiden Tischfüße in ihrer Drehbeweglichkeit
durch eine Synchronisiereinrichtung miteinander gekoppelt. Die Synchronisiereinrichtung
wird durch einen Kurbeltrieb gebildet, der aus zwei an der Unterseite
des jeweiligen Tischfußes angeordneten
Ruderhörnern
einerseits und einer Koppelstange andererseits aufgebaut ist. Die Schwenkbeweglichkeit
der Tischplatten ist auf 90° be grenzt,
da die Kurbelstange bei größeren Schwenkwinkeln
an den Ruderhörnern
anschlagen würde.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Tischanordnung der eingangs genannten
Art zu schaffen, die gegenüber
dem Stand der Technik einen wesentlich flacheren Sockelaufbau und
eine verbesserte Beweglichkeit ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Tischanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 dadurch gelöst,
dass die Koppeleinrichtung durch einen als Plattenschichtanfirieb
gestalteten Kurbeltrieb gebildet ist, bei dem alle Glieder des Kurbeltriebs
aus flachen Plattenteilen aufgebaut sind, die derart in unterschiedlichen
Horizontalebenen geschichtet sind, dass die Tischfüße um 360° drehbeweglich
sind. Durch die erfindungsgemäße Lösung ist
es möglich, einen äußerst flachen
Kurbelantrieb zu schaffen, dessen Höhe auf wenige Millimeter begrenzt
ist. Dadurch ist es möglich,
den Tischsockel äußerst flach zu
gestalten. Durch die Schichtung der Plattenteile in unterschiedlichen
Horizontalebenen ist eine Drehung der Tischfüße und der Tischplatten um
360° ermöglicht.
Durch den Einsatz des Kurbeltriebes ist eine weitgehend geräuschfreie
Synchronisierung ermöglicht.
Der Aufbau der Koppeleinrichtung ist äußerst einfach und demzufolge
kostengünstig.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist eine Abdeckplatte vorgesehen, in
der die Säulenfüße drehbar
gelagert sind, unter der eine Steuerplatte positioniert ist, die
mit Hilfe von plattenförmigen
Ruderhörnern,
die radial zu der Drehachse der Tischfüße von deren unteren Stirnenden
horizontal abragen, drehgelenkig mit der Abdeckplatte verbunden
ist. Dadurch, dass die Koppelverbindung zwischen den Ruderhörnern als
Steuerplatte gestaltet ist, ergibt sich ein wesentlicher Vorteil
der erfindungsgemäßen Lösung, dass
entweder die Abdeckplatte oder die Steuerplatte stationär gehalten
werden können.
Falls die untenliegende Steuerplatte fest auf dem Untergrund aufsteht,
dreht sich die Abdeckplatte gemeinsam mit den Tischfüßen und
den Tischplatten entsprechend mit, wodurch sich eine äußerst verblüffende Beweglichkeit
der Tischanordnung ergibt. Falls die über der Steuerplatte liegende
Abdeckplatte stationär
positioniert ist, ist sie vorzugsweise auf kleinen Sockeln oder
einem flachen Rahmen abgestützt,
die oder der die Steuerplatte und die Ruderhörner berührungslos umgeben und auf dem
Untergrund aufstehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung greift an der Steuerplatte
in Abstand zu den Ruderhörnern
ein weiteres, plattenförmiges
Führungshorn drehgelenkig
an, das mit seinem anderen Gelenkpunkt drehgelenkig an der Abdeckplatte
gelagert ist. Durch dieses dritte Führungshorn ist eine Übertotpunktsteuerung
bei der Drehbewegung um 360° ermöglicht,
wodurch sich eine besonders einfache, gleichmäßige und leichtgängige, vollständige Drehbeweglichkeit
der Tischplatten ergibt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind alle Plattenteile aus
Blechplatten oder aus GFK-Platten hergestellt. Dadurch ist sowohl
für die
Ruderhörner
als auch für
die Steuerplatte als auch für
das weitere Führungshorn
ein äußerst einfacher
Aufbau gewährleistet.
Durch die Gestaltung der Teile der Koppeleinrichtung, d.h. des Kurbeltriebes,
als Plattenteile, müssen
die entsprechenden Drehgelenkpunkte mit großen Durchmessern versehen sein,
um auftretende Flächenpressungen
nicht zu hoch werden zu lassen. Die Herstellung aus glasfaserverstärkten Kunststoffplatten
ermöglicht
eine Gewichtsreduzierung des Kurbelantriebs.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie
aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
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1 zeigt in perspektivischer
Darstellung eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Tischanordnung,
wobei Tischplatten sowie eine Abdeckplatte eines Sockelbereiches
transparent dargestellt sind und
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2 eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Tischanordnung,
bei der ebenfalls Tischplatten und Abdeckplatte transparent dargestellt
sind.
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Eine
Tischanordnung nach 1 steht
auf einem Untergrund 1 auf und weist zwei ovale Tischplatten 2 auf,
die aus Glas hergestellt sind. Beide Tischplatten 2 sind
exzentrisch zu ihrem Schwerpunkt auf jeweils einem säulenförmigen Tischfuß 3 befestigt,
der in einer Abdeckplatte 13 in einem Sockelbereich der
Tischanordnung mittels einer Lagerbuchse 4 um eine vertikale
Drehachse drehbeweglich gelagert ist. Die beiden Tischfüße 3 und
damit auch die beiden Tischplatten 2 sind durch einen Kurbeltrieb
synchron miteinander gekoppelt, der im Sockelbereich der Tischanordnung
unterhalb der Abdeckplatte 13 angeordnet ist.
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Der
Kurbeltrieb ist als Plattenschichtantrieb gestaltet, indem er aus
flachen Plattenteilen besteht, die in verschiedenen Horizontalebenen
geschichtet angeordnet sind. Die Gesamthöhe des Kurbeltriebs beträgt somit
lediglich 4mm bis 5mm. Die Abdeckplatte 13 ist auf kleinen
Sockeln 12 umlaufend auf dem Untergrund 1 abgestützt, wobei
die Höhe
der Sockel 12 etwas größer ist
als die Gesamthöhe
des Kurbeltriebes, so dass der Kurbeltrieb unterhalb der Abdeckplatte 13 frei
beweglich ist.
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Am
unteren Stirnende jedes Tischfußes 3 ist ein
plattenförmiges
Ruderhorn 5 drehfest mit dem jeweiligen Tischfuß 3 verbunden.
Hierzu ist ein Verbindungsbereich 6 vorgesehen. Das Ruderhorn 5 kann am
jeweiligen Stirnende des Tischfußes 3 im Verbindungsbereich 6 flächig mit
dem Stirnende des Tischfußes 3 verbunden
sein. Die Ruderhörner 5 sind
parallel zueinander gleichgerichtet und durch eine Steuerplatte 8 drehbeweglich
miteinander verbunden. Die Steuerplatte 8 ist in einer
Horizontalebene angeordnet, die unmittelbar unterhalb der gemeinsamen
Horizontalebene der beiden Ruderhörner 5 verläuft. Die Steuerplatte 8 liegt
mit ihren entsprechenden flächigen
Gelenkabschnitten daher von unten an dem jeweiligen Ru derhorn 5 an
und ist über
jeweils ein Drehgelenk 7 mit großem Durchmesser gelenkig mit dem
jeweiligen Ruderhorn 5 verbunden. Die Steuerplatte 8 ist
beim dargestellten Ausführungsbeispiel nach
Art eines Bumerangs geformt. In Abstand zu den Drehgelenkbereichen 7 ist
die Steuerplatte 8 im Bereich ihrer konvexen Scheitelkrümmung mit
einem weiteren Drehgelenkpunkt 10 versehen, an dem ein ebenfalls
plattenförmig
gestaltetes Führungshorn 9 drehbeweglich
angreift. Das Führungshorn 9 ist
in derselben Horizontalebene angeordnet wie die Ruderhörner 5 und
ist an seinem anderen Ende über
einen großflächigen Drehgelenkbereich 11 mit
der Unterseite der Abdeckplatte 13 um einen zur Abdeckplatte 13 fixen
Drehpunkt drehbeweglich gelagert. Dieses dritte Führungshorn 9 dient
als Übertotpunktsteuerung,
um gleichmäßige volle
Umdrehungen der Tischplatten 2 und der Tischfüße 3 zu
erzielen.
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Bei
einer Verdrehung der einen Tischplatte 2 dreht sich somit
der zugeordnete Tischfuß und
damit auch das drehfest verbundene Ruderhorn 5, das die Drehbewegung über die
Steuerplatte 8 auf das gegenüberliegende Ruderhorn 5 und
damit auch auf die gegenüberliegenden
Tischplatte 2 über
den Tischfuß 3 überträgt. Da weder
der Drehgelenkbereich 11 des Führungshornes 9 noch
die Verbindungsbereiche 6 im Bereich der Ruderhörner 5 über die
Unterseite der Ruderhörner 5 und
des Führungshornes 9 nach
unten abragen, ist in einfacher Weise eine vollständige horizontale
Verlagerung der Steuerplatte 8 über eine gesamte 360°-Drehung
der Tischplatten 2 erzielbar, ohne dass die Steuerplatte 8 an
einem nach unten abragenden Fortsatz anschlägt. Falls die Abdeckplatte 13 nicht
transparent gestaltet ist, ist die Synchronisierung der Tischplatten 2 mittels
des Kurbeltriebes nicht erkennbar.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 2 sind lediglich
geringfügige
Unterschiede zum Ausführungsbeispiel
nach 1 vorgesehen, die
jedoch eine erheblich unterschiedliche Wirkung erzielen. Wesentlicher
Unterschied der Tischanordnung nach 2 ist
es, dass dort die Steuerplatte 8a stationär auf dem
Untergrund 1 aufsteht und somit alle in darüberliegenden
Horizontalebenen angeordneten Teile der Tischanordnung trägt. Demzufolge
stellen die Drehgelenkbereiche 7a und 10a der
Ruderhörner 5a bzw.
des Führungshornes 9a raumfixierte
Drehpunkte dar, wohingegen die Verbindungsbereiche 6a wie auch
der Drehgelenkbereich 11a, der an der Abdeckplatte 13a festgelegt
ist, sich gemeinsam mit der Abdeckplatte 13a im Raum horizontal
mitbewegen. Vom technischen Aufbau ergibt sich im übrigen kein
Unterschied, so dass auf die anhand der 1 beschriebenen Ausführungen verwiesen werden kann.
Gestützt
wird diese Parallelität
der technischen Ausführung
durch die Wahl von identischen Bezugszeichen, die beim Ausführungsbeispiel
nach 2 lediglich noch
durch teilweise ergänzte
Buchstaben a erweitert wurden.
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Falls
bei der Tischanordnung nach 2 eine
der beiden Tischplatten 2 in Drehung versetzt wird, werden
entsprechende Drehmomente über
den Tischfuß auf
das Ruderhorn 5a übertragen,
wodurch das Ruderhorn 5a sich um den festgelegten Drehgelenkbereich 7a der
Steuerplatte 8a verdreht. Dadurch wird aufgrund der drehbeweglichen
Lagerung des Tischfußes 3 in
der Abdeckplatte 13a die Abdeckplatte 13a bewegt,
die wiederum die entsprechende Bewegung auf das gegenüberliegende
Ruderhorn 5a und auf das Führungshorn 9a überträgt. Im Gegensatz
zu dieser Anordnung nach 1 bleibt
die Abdeckplatte 13a somit nicht stationär, sondern
verlagert sich entsprechend mit.