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Die
Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit zwei schwenkbar
miteinander verbundenen Branchen, die im Bereich ihrer Schwenkverbindung ebene,
beim Verschwenken der Branchen in ihrem Arbeitsbereich aneinander
anliegende Anlageflächen aufweisen.
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Zweiteilige
chirurgische Instrumente dieser Art, beispielsweise Klemmen, Scheren,
Nadelhalter etc. werden üblicherweise
so aufgebaut, daß die
beiden Branchen im Bereich ihrer Schwenkverbindung flächig aneinander
anliegende Anlageflächen
aufweisen, so daß sich
die beiden Branchen gut aneinander abstützen und eine saubere Führung der
beiden Branchen gegeneinander gewährleistet ist.
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Dies
gilt sowohl bei Instrumenten mit durchgestecktem Schluß als auch
bei Instrumenten mit einem aufgelegten Schraubschluß oder ähnlichen
Verbindungen.
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Während durch
die flächige
Anlage der Anlageflächen
eine gute Führung
der beiden Branchen gegeneinander gewährleistet ist, können sich
in diesem Bereich Probleme bei der Reinigung und Sterilisation ergeben,
da der Zwischenraum zwischen den beiden dicht aneinander anliegenden
Anlageflächen für Reinigungsflüssigkeit
unter Umständen
nicht optimal zugänglich
ist.
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Es
existieren Instrumente, die Durchbrüche im Bereich der Anlageflächen aufweisen,
beispielsweise zur Führung
von Lagerstiften (
DE
28 21 893 A1 ;
GB 1 279
003 ). Bei diesen Durchbrüchen besteht die Gefahr, daß Gewebeteile
und störende
Flüssigkeiten
in diesem Bereich eindringen, dies kann zu einer Verletzungsgefahr
führen
und erschwert auch die Reinigung.
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In
der
GB 371 283 A ist
eine Zange beschrieben, die in einer Branche Führungsvertiefungen aufweist,
in diese Führungsvertiefungen
greifen Führungsvorsprünge an der
anderen Branche ein, so daß dadurch
eine gegenseitige Führung
gewährleistet
wird. Die Vorsprünge
füllen
dabei Es ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes Instrument
so auszubilden, daß auch
bei optimaler Führung
der beiden Branchen durch aneinander anliegende Anlageflächen sichergestellt
ist, daß diese
auch im Bereich der Anlageflächen
vollständig
gereinigt und sterilisiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß in
einer oder in beiden Anlageflächen
Vertiefungen angeordnet sind, die bei einer relativen Verschiebung
der beiden Branchen aus ihrem Arbeitsbereich heraus die flächige Anlage
der Anlageflächen
bereichsweise aufheben und dadurch Zugänge in den Zwischenraum zwischen
den Anlageflächen
schaffen, durch welche Reinigungsflüssigkeit in diesen Zwischenraum
eintreten und dort Bereiche einer der Vertiefung gegenüberliegenden
Anlagefläche
der anderen Branche erreichen kann.
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Diese
Vertiefungen führen
dazu, daß die
Anlageflächen
zwar im Arbeitsbereich immer noch in den nicht mit Vertiefungen
versehenen Bereichen flächig
an einander anliegen und sich gegenseitig führen, bei einer Verschiebung
der Anlageflächen
gegeneinander, sei es durch vollständiges Öffnen der Branchen und dadurch
Verlassen des Arbeitsbereiches, sei es durch eine geeignete Verschiebung
quer zur Schwenkachse, kann erreicht werden, daß zwischen den einander gegenüberliegenden
Anlageflächen
durch die Vertiefungen Zugänge
in den Zwischenraum zwischen den Anlageflächen geschaffen werden, durch
welche Reinigungsflüssigkeit
in diesen Zwischenraum eintreten und dort Bereiche einer der Vertiefung
gegenüberliegenden
Anlagefläche
der anderen Branche erreichen kann, die auf diese Weise gereinigt
werden. Durch unterschiedliche Relativpositionen der Branchen können die
Vertiefungen so unterschiedlichen Bereichen der Anlagefläche der anderen
Branche gegenübergestellt
werden, so daß auf
diese Weise auch die ebenen Anlageflächen vollständig gereinigt werden.
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Beispielsweise
können
die Vertiefungen einen bogenförmigen
Querschnitt aufweisen, insbesondere schließen sie sich stufenfrei an
die Anlagefläche
an.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
Vertiefungen die Form von in den Anlageflächen verlaufenden Nuten aufweisen,
diese können
beispielsweise im Bereich der Schwenklagerung derart angeordnet
sein, daß die
Schwenkachse durch die Vertiefung hindurchgeht.
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Es
ist auch möglich,
daß die
Vertiefung oder die Vertiefungen einem Bereich der Anlagefläche, durch
den die Schwenkachse der Branchen hindurchgeht, benachbart sind.
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Bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
Schwenkverbindung der beiden Branchen derart lösbar ist, daß die beiden Branchen
parallel zu ihren Anlageflächen
verschiebbar sind, bis die Durchstoßpunkte der Schwenkachse durch
die beiden Branchen gegeneinander versetzt sind.
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Bei
dieser Ausgestaltung können
die Anlageflächen
entweder vollständig
eben sein oder in der oben beschriebenen Weise Vertiefungen aufweisen, es
ist durch die Verschiebung der beiden Branchen parallel zu den Anlageflächen bei
dieser Ausgestaltung möglich,
unterschiedliche Bereiche der Anlageflächen so zu positionieren, daß sie über die
benachbarte Branche überstehen
und somit von einer Reinigungsflüssigkeit
erreicht werden können,
je nach Stellung der beiden Branchen können diese Bereiche unterschiedlich
sein, so daß auf
diese Weise die Anlageflächen
im wesentlichen vollständig
gereinigt werden können.
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Bei
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
ist beispielsweise vorgesehen, daß die Schwenklagerung mindestens
einen aus einer Lageröffnung entfernbaren
Lagerstift umfaßt.
Nach Entfernung des Lagerstiftes können die beiden Branchen parallel
zur Anlagefläche
gegeneinander verschoben werden, so daß auf diese Weise eine Freilegung
aller Bereiche der Anlageflächen
möglich
ist.
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Günstig ist
es dabei, wenn zwei derartige Lagerstifte vorgesehen sind, die über einen
Verbindungsbügel
derart miteinander verbunden sind, daß sie von gegenüberliegenden
Seiten her in eine durchgehende Lageröffnung der beiden Branchen
eintauchen.
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Der
Verbindungsbügel
kann beispielsweise federnd ausgebildet sein, so daß diese
Baueinheit aus zwei Lagerstiften und einem Verbindungsbügel unter
Verformung des Verbindungsbügels
aus ihrer Lagerstellung entfernt und wieder in die Lagerstellung
gebracht werden kann.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
kann dieses Bauteil als Wegwerfteil ausgebildet sein, beispielsweise
läßt sich
dann der Verbindungsbügel
aufbrechen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
beiden Branchen über
einen abgeflachten Lagerstift miteinander schwenkbar verbunden sind,
der in ein Langloch an einer Branche eingreift, dessen Breite zwischen
dem maximalen Durchmesser des Lagerstiftes und dessen Breite im
abgeflachten Teil liegt und das einen vergrößerten Lagerbereich mit einem
Durchmesser aufweist, der mindestens so groß ist, wie der maximale Durchmesser
des Lagerstiftes.
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In
dem vergrößerten Lagerbereich
kann der Lagerstift somit verdrehbar gelagert sein, während er in
dem weniger breiten Teil des Langloches nur in einer ganz bestimmten
Richtung aufgenommen werden kann, nämlich mit den Abflachungen
parallel zur Längsrichtung
des Langloches, und dann ist eine Verschiebung der beiden Branchen
längs des
Langloches möglich.
Durch diese Verschiebung können unterschiedliche
Bereiche der aneinander anliegenden Anlageflächen der beiden Branchen freigegeben und
von der Reinigungsflüssigkeit
erreicht werden.
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Günstig ist
es, wenn die Abflachung des Lagerstiftes so orientiert ist, daß ein Eintreten
des Lagerstiftes aus dem vergrößerten Lagerbereich
in den übrigen
Teil des Langloches nur möglich
ist, wenn die beiden Branchen aus dem Arbeitsbereich herausgeschwenkt
sind, insbesondere wenn die beiden Branchen quer zueinander verlaufen.
Damit ist sichergestellt, daß eine
Aufhebung der Schwenklagerung nur außerhalb des Arbeitsbereiches
erfolgt, und nur außerhalb
des Arbeitsbereiches ist somit ein Freigeben der Anlageflächen zu
Reinigungszwecken möglich, während im
Arbeitsbereich der Lagerstift in dem vergrößerten Lagerbereich verschwenkbar
und längs des
Langloches unverschiebbar geführt
ist.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Schwenkverbindung durch eine einschnappbare und wieder lösbare Verriegelung
gebildet. Beispielsweise kann die Verschwenklagerung ballige Vorsprünge an einer
Branche umfassen, die in eine Lageröffnung an der anderen Branche
eintauchen. Durch eine kräftige
seitliche Verschiebung lassen sich diese Vorsprünge aus der Lageröffnung herausziehen,
so daß dann
eine Verschiebung der beiden Branchen relativ zueinander parallel
zu ihren Anlageflächen
möglich
ist.
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Auch
bei dieser Ausführungsform
kann vorgesehen sein, daß sich
an die Lageröffnung
eine Führungsbahn
für die
Vorsprünge
anschließt,
in der die Vorsprünge
bei einer Verschiebung der beiden Branchen gegeneinander geführt werden.
Damit erhält
man ähnlich
wie bei einer Verschwenklagerung mit einem abgeflachten Lagerstift
die Möglichkeit,
die beiden Branchen im Arbeitsbereich verschwenkbar um eine bestimmte
Achse miteinander zu verbinden, sie aber beim Herausschwenken aus
dem Arbeitsbereich relativ zueinander parallel zu deren Anlagefläche so zu
verschieben, daß Teile
der Anlagefläche
für Reinigungsflüssigkeit
freigegeben werden.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
Schwenklagerung konzentrisch zur Schwenkachse angeordnete, zusammenwirkende
Führungsflächen aufweist,
die die beiden Branchen im Arbeitsbereich relativ zueinander schwenkbar
führen
und außerhalb
des Arbeitsbereiches die Schwenkverbindung freigeben, so daß die beiden
Branchen gegeneinander verschiebbar sind.
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Insbesondere
können
diese Führungsflächen durch
Stufen an den Branchen gebildet werden.
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Bei
diesen Ausführungsformen
ist also keinerlei Lagerstift oder dergleichen vorgesehen, sondern
die schwenkbare Lagerung wird allein durch die konzentrischen Füh rungsflächen gewährleistet,
die aber nur über
einen Teil des Schwenkwinkels der beiden Branchen wirksam sind,
nämlich
im Arbeitsbereich, während
sie außerhalb
dieses Schwenkbereichs keine Relativführung der beiden Branchen mehr
erzeugen, so daß diese
gegeneinander verschiebbar sind, auch in diesem Fall wird dadurch
ein Zugang für
die Reinigungsflüssigkeit
zu sonst abgedeckten Bereichen der Anlagefläche möglich.
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Alle
beschriebenen Ausführungsformen
sind sowohl bei Instrumenten mit Durchsteckschluß als auch bei Instrumenten
mit Schraubschluß oder ähnlichen
Verbindungen einsetzbar.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1:
ein klammerartiges chirurgisches Instrument mit zwei verschwenkbaren
Branchen, die im Arbeitsbereich eine feste Drehachse aufweisen, außerhalb
des Arbeitsbereiches jedoch parallel zu den benachbarten Anlageflächen relativ
zueinander verschiebbar sind,
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2:
eine Ansicht des Schlußbereiches des
Instruments der 1 bei quer zueinander stehenden
Branchen und bei einer Querverschiebung der Branchen zueinander;
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3:
eine Schnittansicht längs
Linie 3-3 in 2;
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4:
die Ansicht des Schlußbereiches
eines anderen chirurgischen Instrumentes, bei dem die Branchen über zwei
Lagerstifte miteinander verbunden sind;
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5:
eine Schnittansicht längs
Linie 5-5 in 4;
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6:
eine Ansicht ähnlich 4 bei
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
eines Instrumentes mit einer einschnappbaren Verschwenklagerung;
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7:
eine Schnittansicht längs
Linie 7-7 in 6;
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8:
eine Ansicht ähnlich 4 bei
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
eines Instrumentes mit zwei durch konzentrisch zur Schwenkachse
angeordnete Führungsflächen gelagerten
Branchen;
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9:
eine Schnittansicht längs
Linie 9-9 in 8;
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10:
eine Ansicht ähnlich 4 bei
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
eines Instrumentes mit zwei schwenkbar miteinander verbundenen Branchen;
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11:
eine Seitenansicht des Instruments der 10 in
Richtung des Pfeiles A in 10 mit Vertiefungen
in der Anlagefläche
einer Branche im Bereich der Schwenkachse;
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12:
eine Ansicht ähnlich 11 bei
einem abgewandelten Ausführungsbeispiel
eines Instrumentes mit Vertiefungen in einem der Schwenkachse benachbarten
Bereich der Anlagefläche
einer Branche;
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13:
eine Ansicht ähnlich 4 bei
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
eines Instrumentes mit zwei durch eine Verschraubung verschwenkbar
miteinander verbundenen Branchen und
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14:
eine Schnittansicht längs
Linie 14-14 in 13.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand einer Klemme beschrieben, kann
aber in gleicher Weise Anwendung finden auf allen Instrumenten,
bei denen zwei Branchen schwenkbar miteinander verbunden sind, beispielsweise
Nadelhalter, Zangen, Scheren, Klemmen, etc.
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Das
in der Zeichnung dargestellte chirurgische Instrument 1 weist
zwei Branchen 2 auf, die jeweils mit einer Klemmfläche 3 und
am gegenüberliegenden
Ende mit einer Fingeröffnung 4 versehen sind.
Zwischen den Klemmflächen 3 und
den Fingeröffnungen 4 sind
die beiden Branchen im Bereich eines sogenannten Kastenschlusses 5 schwenkbar miteinander
verbunden. In diesem Bereich weist eine Branche einen sie quer durchsetzenden
Schlitz 6 auf, der von einem oberen Steg 7 und
einem unteren Steg 8 begrenzt wird, und durch diesen Schlitz 6 greift
die andere Branche mit einem Lagerabschnitt 9 mit reduzierter
Dicke hindurch. In diesem Lagerabschnitt 9 ist ein diesen
durchsetzendes Langloch 10 angeordnet, das in seiner Mitte
eine Lageröffnung 11 aufweist,
deren Durchmesser größer ist
als die Breite des übrigen Teils
des Langloches 10. Die Lageröffnung 10 hat einen
kreisförmigen
Querschnitt, und dieser kreisförmige
Querschnitt entspricht dem Durchmesser eines Lagerstiftes 12,
der den Schlitz 6 vom oberen Steg 7 zum unteren
Steg 8 durchsetzt und durch das Langloch 10 hindurch
ragt. Der Lagerstift 12 weist einen kreisförmigen Querschnitt
auf und ist an gegenüberliegenden
Seiten so abgeflacht, daß die
Breite des Lagerstiftes 12 im abgeflachten Bereich der
Breite des Langloches 10 außerhalb der Lageröffnung 11 entspricht.
Dadurch läßt sich
der Lagerstift 12 im Langloch 10 in dessen Längsrichtung
verschieben, wenn das Langloch 10 parallel zu Richtung
der Abflachungen am Lagerstift 12 orientiert ist, wenn
dagegen der Lagerstift 12 die Lageröffnung 11 durchsetzt, bildet
er eine Schwenklagerung für
die beiden Branchen aus, die diese also um die durch den Lagerstift gebildete
Drehachse relativ verschwenkbar aneinander lagert, wobei diese Schwenkverbindung
nur ge löst
werden kann, wenn die beiden Branchen relativ zueinander in eine
Winkelstellung verschwenkt werden, in der der Lagerstift 12 in
die außenliegenden Bereiche
des Langloches 10 gelangen kann (2).
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Der
obere Steg 7 weist an seiner dem Schlitz 6 zugewandten
Seite eine ebene Anlagefläche 13 auf,
ebenso weist der untere Steg 8 an seiner dem Schlitz 6 zugewandten
Seite eine ebene Anlagefläche 14 auf,
diese Anlageflächen 13 und 14 liegen
flächig
an der ebenen Oberseite 15 beziehungsweise der ebenfalls
ebenen Unterseite 16 des Lagerabschnittes 9 an
und führen
somit die durch den Schlitz 6 hindurchgesteckte Branche
im Schlitz, so daß beim Öffnen und
Schließen
des Instrumentes 1 durch Verschwenken der beiden Branchen 2 diese
in einer definierten Weise um die durch den Lagerstift 12 definierte
Schwenkachse verdrehbar sind.
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Obwohl
die Anlageflächen 13 und 14 an
der Oberseite 15 beziehungsweise an der Unterseite 16 flächig anliegen,
können
diese Flächenbereiche
von einer Reinigungsflüssigkeit
dann erreicht werden, wenn die beiden Branchen 2 in der
speziellen Winkelstellung stehen, in der der Lagerstift 12 in
die außenliegenden
Bereiche des Langloches 10 eintreten kann, dann ist es
nämlich
möglich,
die das Langloch 10 tragende Branche relativ zu der anderen
Branche in Richtung des Langloches 10 zu verschieben und dadurch
Teile der Oberseite 15 und der Unterseite 16 freizugeben,
die sonst von Anlageflächen 13 beziehungsweise 14 bedeckt
sind. Durch das Langloch 10 hindurch können außerdem wesentliche Teile der
Anlage fläche 13 und 14 von
der Reinigungsflüssigkeit erreicht
werden, und dies gilt auch dann, wenn unterschiedliche Winkelstellungen
eingenommen werden, wenn also der Lagerstift 12 die Lageröffnung 11 durchsetzt.
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Auf
diese Weise ist es bei dieser Konstruktion eines Instrumentes möglich, durch
Verschwenken und Verschieben der beiden Branchen gegeneinander im
wesentlichen alle Teile der Anlageflächen, der Oberseite und der
Unterseite mit Reinigungsflüssigkeit
zu erreichen, die sonst im normalen Betrieb dicht aneinander anliegen
und dadurch für
die Reinigungsflüssigkeit
nicht ohne weiteres erreichbar wären.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 4 ist ein ähnlicher
Aufbau eines Instrumentes gewählt, einander
entsprechende Teile tragen daher dieselben Bezugszeichen. Es fehlen
jedoch ein Langloch und ein den Schlitz 6 durchsetzender
Lagerstift. Stattdessen ist im Lagerabschnitt 9 eine im
Querschnitt kreisförmige
Lageröffnung 17 angeordnet, und
auch im oberen Steg 7 und im unteren Steg 8 befinden
sich Öffnungen 18 beziehungsweise 19,
die mit der Lageröffnung 17 ausgerichtet
sind. An einem U-förmigen
Bügel 20 sind
zwei koaxiale, jeweils zueinander weisende Wellenstummel 21 beziehungsweise 22 angeordnet,
der eine Wellenstummel ragt durch die obere Öffnung 18 in die Lageröffnung 17 hinein,
der andere Wellenstummel durch die untere Öffnung ebenfalls in die Lageröffnung 17,
so daß dadurch
eine einwandfreie Schwenklagerung der beiden Branchen 2 erreicht
wird. Die beiden Wellenstummel 21 und 22 können aus
dieser Position entfernt werden, beispielsweise durch elastisches
Aufbiegen des Bügels 20 oder
durch Zerstörung
des Bügels 20,
dieser kann beispielsweise als Einmal-Kunststoffartikel ausgebildet
werden. Dadurch ist es möglich,
die Schwenklagerung der beiden Branchen 2 so zu lösen, daß die beiden
Branchen 2 relativ zueinander verschiebbar sind, das heißt der Lagerabschnitt 9 kann
dann in dem Schlitz 6 in verschiedenen Richtungen verschoben
werden, so daß dadurch
alle Bereiche der Anlageflächen 13 und 14 und
auch der Oberseite 15 und der Unterseite 16 für eine Reinigungsflüssigkeit
frei erreichbar sind. Nach Abschluß der Reinigung wird der Bügel mit
den beiden Wellenstummel 21 und 22 wieder eingesetzt,
so daß dann
eine einwandfreie Lagerung erreicht ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 6 ist wieder ein ähnlicher Aufbau gewählt, auch
hier sind einander entsprechende Teile mit denselben Bezugszeichen
bezeichnet.
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Es
fehlen auch hier ein Langloch und ein Lagerstift wie bei dem Ausführungsbeispiel
der 1 bis 3, statt dessen trägt der Lagerabschnitt 9 eine
Lagerverdickung 23 in Form von auf gegenüberliegenden
Seiten des Lagerabschnittes 9 ballig hervortretenden Lagervorsprüngen 24, 25,
und diese greifen in pfannenförmige
Lagervertiefungen 26 beziehungsweise 27 in der
oberen Anlagefläche 13 beziehungsweise
der unteren Anlagefläche 14 ein,
so daß dadurch
eine Schwenklagerung der beiden Branchen erreicht wird. Die Lagervorsprünge 24 und 25 haben
nur eine sehr geringe Höhe,
und dasselbe gilt für die
Tiefe der Lagervertiefungen 26 und 27, so daß die Lagervorsprünge 24 und 25 durch
eine kräftige
Verschiebung der beiden Branchen 2 gegeneinander aus den
Lagervertiefungen 26 und 27 herausgezogen werden
können,
dabei können
sich die beiden Stege 7 und 8 geringfügig elastisch
aufweiten. Umgekehrt wird die Lagerverbindung wieder hergestellt,
wenn die Lagervorsprünge 24 und 25 in
die Lagervertiefungen 26 beziehungsweise 27 geschoben werden
und in diese einschnappen. Auch auf diese Weise ist die Schwenklagerung
lösbar,
so daß die beiden
Branchen gegeneinander verschiebbar sind, und dies ermöglicht eine
Reinigung der Anlageflächen 13 und 14 sowie
der Oberseite 15 und der Unterseite 16 auch in
den Bereichen, die sonst gegenseitig abgedeckt werden.
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In 8 ist
ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, das wieder weitgehend dem der 1 bis 3 entspricht,
auch hier tragen einander entsprechende Teile dieselben Bezugszeichen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
fehlen wieder Langloch und Lagerstift, die Anlageflächen 13 und 14 liegen
im wesentlichen über
ihre gesamte Ausdehnung flächig
an der Oberseite 15 und an der Unterseite 16 an,
die beiden Branchen 2 werden dadurch schwenkbar miteinander
verbunden, daß beide
Branchen die Drehachse konzentrisch umgebende Lagerflächen 28, 29 tragen,
die durch Stufen gebildet werden, die sich an den Kastenschluß 5 in
Branchenlängsrichtung
anschließen
und die sich nur über
einen relativ geringen Umfangsbereich der Schwenkbewegung erstrecken, so
daß sie
nur aneinander anliegen, wenn die Branchen im wesentlichen parallel
zueinander verlaufen oder geringfügig gegeneinander verschwenkt
sind. Sobald die Branchen in die Offenstellung verschwenkt werden,
also beispielsweise quer zueinander stehen, endet der Kontakt der
zusammenwirkenden Lagerflächen 28 und 29,
und dann sind die beiden Branchen 2 gegeneinander frei
verschieblich, so daß auch
dann eine Reinigung der Anlageflächen 13 und 14 sowie
der Oberseite 15 und der Unterseite 16 in praktisch
allen Bereichen möglich
ist.
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Bei
dem in den 10 und 11 dargestellten
Ausführungsbeispiel
eines Instrumentes ist ein ähnlicher
Aufbau gewählt,
einander entsprechende Teile tragen daher dieselben Bezugszeichen.
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In
diesem Falle sind die beiden Branchen 2 in beliebiger Weise
verschwenkbar miteinander gelagert, beispielsweise durch einen den
Schlitz 6 durchsetzenden Lagerstift 30, der eine
Lageröffnung 31 im Lagerabschnitt 9 durchdringt.
Diese Schwenkverbindung kann eine dauerhafte Schwenkverbindung sein.
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Im
Bereich der Lageröffnung 31 sind
in die Oberseite 15 und in die Unterseite 16 die
Lageröffnung 31 umgebend
Vertiefungen 32 und 33 eingearbeitet, beispielsweise
in Form einer einen bogenförmigen
Querschnitt aufweisenden, quer zur Längserstreckung der Branche
verlaufenden flachen Nut, die stetig an die Oberseite 15 beziehungsweise
die Unterseite 16 anschließt und zwischen der Oberseite 15 und
der Anlagefläche 13 beziehungsweise
zwischen der Unterseite 16 und der Anlagefläche 14 im
Bereich der Lageröffnung 31 einen
geringen Zwischenraum ausbildet, in den Reinigungsflüssigkeit
eintreten kann. Die Führung
der beiden Branchen 2 gegeneinander wird durch die ebenen
Bereiche der Oberseite 15 und der Unterseite 16 relativ
zu den Anlageflächen 13 beziehungsweise 14 hergestellt.
Auf diese Weise ist es möglich,
im wesentlichen alle Teile dieser Flächen mit Reinigungsflüssigkeit
zu erreichen, teils über
die Vertiefungen 32 und 33, teils bei vollständigem Öffnen der
Branchen 2 dadurch, daß bei großen Schwenkwinkeln
die Anlageflächen 13 und 14 seitlich über die
Oberseite 15 und die Unterseite 16 hinaus geschwenkt
werden.
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Ein ähnlicher
Aufbau ist bei dem abgewandelten Aufbau der 12 gewählt, einander
entsprechende Teile tragen wieder dieselben Bezugszeichen.
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Hier
sind in die Oberseite 15 und in die Unterseite 16 zu
beiden Seiten der Lageröffnung 31 Vertiefungen 34 und 35 beziehungsweise 36 und 37 in Form
von flachen Quernuten mit bogenförmigem Querschnitt
eingearbeitet und auch diese Vertiefungen bilden Zwischenräume aus,
die von der Reinigungsflüssigkeit
erreicht werden können.
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Obwohl
bei den Ausführungsbeispielen
der 10 bis 12 eine
dauerhafte Schwenkverbindung vorgesehen ist, können die anhand dieser Ausführungsbeispiele
beschriebenen Merkmale auch bei den Instrumenten Verwendung finden,
die in den 1 bis 9 dargestellt
sind, das heißt
es ist ohne weiteres möglich,
unterschiedliche Vertiefungen zur Erzeugung von Spülzwischenräumen zu
kombinieren mit lösbaren
Schwenkverbindungen, die eine Relativverschiebung der Branchen gegeneinander
ermöglichen.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 13 und 14 ist
ein Instrument 1 nicht als Durchsteckinstrument ausgebildet,
sondern die beiden Branchen 2 liegen direkt mit Anlageflächen 38 und 39 aneinander
an, die Schwenkverbindung wird durch eine Lagerschraube 40 hergestellt,
die eine Branche durchsetzt und in die andere Branche eingeschraubt ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
tragen beide Anlageflächen 38 und 39 im
Bereich der Lagerschraube 40 einander zugewandte Vertiefungen 41 und 42 in Form
von quer verlaufenden, flachen Nuten mit bogenförmigem Querschnitt, und auch
dadurch werden Zwischenräume
erzeugt, die den Eintritt der Spülflüssigkeit
ermöglichen.
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Selbstverständlich wäre es hier
möglich, auch
nur eine der beiden Anlageflächen 38 oder 39 mit
einer entsprechenden Vertiefung zu versehen.