DE10061352A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Auswertung von Blotstreifen - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Auswertung von BlotstreifenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung 1 und ein Verfahren zum Auswerten von Blotstreifen 21, wobei die Vorrichtung aus einem Plattenelement 3 besteht, in welchem mindestens zwei Schlitze 5 parallel angeordnet sind, wobei die schmalen Enden der Schlitze 5 den gleichen Abstand 13 zu einer Längskante 9 des Plattenelements 3 aufweisen und das Plattenelement 3 mit einer optischen Folie 31 beschichtet ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt eine korrekte Auswertung von Blotstreifen in kurzer Zeit und mit geringem Arbeitsaufwand. Gegenstand der Erfindung ist auch die Verwendung des Plattenelements 3 und der Vorrichtung 1 zur Auswertung von Blotstreifen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung 1 und
ein Verfahren zum Auswerten von Blotstreifen 21, wobei die
Vorrichtung aus einem Plattenelement 3 besteht, in welchem
mindestens zwei Schlitze 5 parallel angeordnet sind, wobei
die schmalen Enden der Schlitze 5 den gleichen Abstand 13
zu einer Längskante 9 des Plattenelements 3 aufweisen und
das Plattenelement 3 mit einer optischen Folie 31
beschichtet ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt
eine korrekte Auswertung von Blotstreifen in kurzer Zeit
und mit geringem Arbeitsaufwand. Gegenstand der Erfindung
sind auch die Verwendung des Plattenelements 3 und der
Vorrichtung 1 zur Auswertung von Blotstreifen.
Der Blot, beispielsweise in Form von Blotstreifen, ist
eines der vielseitigsten und effizientesten Werkzeuge in
der biologischen Forschung, insbesondere der
Molekularbiochemie. Auf dem Blot können Proteine
immobilisiert werden, um diese so mit anderen Substraten,
wie Liganden, interagieren zu lassen. Beispielsweise kann
das Protein angefärbt oder sequenziert werden, mit einem
Antikörper reagieren, mit einem Enzym umgesetzt oder die
Derivatisierung charakterisiert werden.
Im Vergleich zum Gel ist die Membran, auf die geblottet
wird, leicht zu handhaben und Reaktion und Waschvorgänge
laufen unbehindert durch Fusionsprobleme schnell und
effizient ab. Blotmembranen bestehen beispielsweise aus
Nitrocellulose, Polyvinylidendifluorid (PVDF), positiv
geladenem Nylon oder aus mit Polybren beschichtete
Glasfasern. Die Membranen binden die Proteine durch
hydrophobe oder hydrophobe und ionische Wechselwirkungen.
Die gute Handhabbarkeit von Proteinen, Antikörper,
Kohlenhydraten, Peptiden, Enzymen, Farbstoffen und anderen
auf Blotmembranen hat dazu geführt, dass Blotmembranen in
Industrie und Forschung sowie in klinischem und
pharmakologischem Bereich weit verbreitet sind.
Beispielsweise werden zahlreiche Testkits so angeboten,
dass Antikörper, Proteine, Peptide, Kohlenhydrate oder
andere biologische bzw. chemische Strukturen auf der
Membran des Blotstreifens gebunden werden, um mit Sekreten,
Atemluft, Urin, Stuhl, Serum oder Gewebe bzw.
Organsuspensionen von Patienten zu interagieren.
Die zahlreiche Einsatzmöglichkeiten von Blots haben dazu
geführt, dass Blotmembranen in Form von Testkits zunehmend
in der klinischen und medizinischen Routine - und für
Paralleluntersuchungen - verwendet werden. Für die
Auswertung in der klinischen Routine und für
Paralleluntersuchungen ist es jedoch notwendig, die Blots
standardisiert auszuwerten, beispielsweise zu
digitalisieren. Weiterhin ist es erforderlich, dass mehrere
Blots, beispielsweise in Form von Blotstreifen, parallel
bzw. simultan ausgewertet werden. Nach bisherigen Methoden
geschieht das dadurch, dass mehrere Blotstreifen mit Hilfe
eines Klebers oder einer Klammer auf einem Träger befestigt
werden. Hierbei ist es erforderlich, dass die Streifen in
gleichem Abstand zueinander ausgerichtet sind und in einer
Linie fluchten, also in einer gleichen Höhe angebracht
werden. In Standardtests werden beispielsweise 10 bis 15
oder mehr Blotstreifen parallel verwandt. Das Aufbringen
von 10-15 Streifen auf einen Träger erfordert ungefähr
einen Zeitraum von 30 bis 45 Minuten. Auch sind die
bisherigen Softwareprogramme zum Digitalisieren der
Informationen auf den Blots nur in begrenztem Maße in der
Lage, unterschiedliche bzw. fehlerhafte Ausrichtungen der
Blots zu kompensieren.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, die ein
korrektes Auswerten von Blotstreifen in kurzer Zeit und mit
geringerem Arbeitsaufwand sowie eine Digitalisierung
ermöglichen.
Die vorliegende Erfindung löst dieses technische Problem
durch die Bereitstellung einer Vorrichtung 1 und eines
Verfahrens zum Ausrichten von Blotstreifen 21, wobei die
Vorrichtung aus einem Plattenelement 3 besteht, in welchem
mindestens zwei Schlitze 5 parallel angeordnet sind, wobei
die schmalen Enden der Schlitze 5 den gleichen Abstand 13
einer Längskante 9 des Plattenelements 3 aufweisen und das
Plattenelement 3 mit einer optischen Folie 31 beschichtet
ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt eine korrekte
Auswertung von Blotstreifen in kurzer Zeit und mit geringem
Arbeitsaufwand. Gegenstand der Erfindung sind auch die
Verwendung des Plattenelements 3 und der Vorrichtung 1 zur
Auswertung von Blotstreifen.
In einer Ausführungsvariante der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Plattenelement 3 eine rechteckige Grundfläche
aufweist. Mit Vorteil kann so das Plattenelement, bei
entsprechender Dimensionierung, in verschiedenen
Laborroutinen, in klinischen und diagnostischen Bereichen
eingesetzt werden. Zahlreiche Untersuchungsgeräte, wie
beispielsweise Mikrotiterplatten, weisen eine rechteckige
Grundstruktur auf. Für solche Geräte gibt es zahlreiche
Mess- und Diagnoseapparate bzw. Inkubationshilfen.
Vorteilhafterweise verfügt das Plattenelement über eine
derartige Länge, Breite und Höhe, dass es in die bereits
bestehenden Laborroutinen eingefügt werden kann.
In einer weiteren Ausführungsvariante umfasst das
Plattenelement 3 zwei aneinander gegenüberliegende
Längskanten 9, 11. Die Ausrichtung der aneinander
gegenüberliegenden Längskanten 9, 11 entspricht
vorteilhafterweise der von bereits verwendeten
Laborgeräten. Die Integration des Plattenelementes 3 in
bestehender Träger- und Halterungsgeräte und
Messinstrumente wird hierdurch vorteilhafterweise
vereinfacht.
In einer Ausführungsform der Erfindung kann das
Plattenelement 3 aus Metall bestehen. Metalle weisen mit
Vorteil eine große Festigkeit auf und sind durch die
Zusammensetzung aus einzelnen Metalle und/oder Legierungen
in ihren Eigenschaften nahezu frei variierbar.
Plattenelemente 3 aus Metall sind vorteilhafterweise über
einen sehr langen Zeitraum wiederverwendungsfähig,
insbesondere, da sie durch Laborsubstanzen, wie
Lösungsmittel oder Säuren, nur in geringem Maße angegriffen
und modifiziert werden. Vorzugsweise können als Metalle
Eisen, Nickel, Magnesium, Titan, Chrom, Mangan, Kupfer,
Zink, Zinn und/oder deren Legionen eingesetzt werden.
In einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung ist
vorgesehen, dass das Plattenelement aus Kunststoff besteht,
gegebenenfalls auch aus Metall und Kunststoff bzw.
Kunststoffe umfasst. Mit Vorteil können als Kunststoffe
abgewandelte Naturstoffe, Duroplaste und/oder Thermoplaste
verwendet werden bzw. synthetische Kunststoffe wie
Polykondensate, Polymerisate und/oder Polyaddukte.
Kunststoffe, wie beispielsweise Polystyrol, Acrylnitril,
Polyethylen, Polybuten, Polyvinylacetat, Polypropylen,
Polycarbonat, Polyamid, Polyimid, Methyl-Methacrylat,
Celluloseacetat, Nylon, Teflon, PVC, Vinylchlorid,
Cellulosenitrat und/oder Polyesterfolien können als
thermoplastische Kunststoffe eingesetzt werden. Die
eingesetzten Kunststoffe sind vorteilhafterweise nur sehr
langsam brennbar bzw. flammhemmend. Kunststoffe, wie
beispielsweise PVC, besitzen eine hohe chemische
Widerstandsfähigkeit oder weisen wie Methylen-Methacrylate
gute optische Eigenschaften auf. Kunststoffe, wie
Polyethylen, Polypropylen, Silicon sind vorteilhafterweise
biologisch inert und interagieren daher mit Substanzen aus
den Laboratorien nur in geringem Umfang. Kunststoffe wie
Nylon und Teflon sind vorteilhafter Weise gegenüber
organischen Lebensmitteln sehr widerstandsfähig. Mit
Vorteil kann somit ein Plattenelement 3 aus oder mit
Kunststoff umfasst, in nahezu allen Bereichen der
Laborroutine eingesetzt werden und auch zum Ausrichten von
Blotstreifen 21 verwendet werden, die mit aggressivem
Lösungsmittel behandelt werden.
In einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung ist
vorgesehen, dass die parallel angeordneten Schlitze 5 eine
gleiche Länge, vorzugsweise eine gleiche Länge und Breite,
aufweisen. Mit Vorteil können solche Plattenelemente 3 zur
Diagnose- und Klinikroutine verwendet werden. Im
Routinebetrieb von Kliniken können beispielsweise mehrere
hundert verschiedene Blotstreifen 21 zur Auswertung
anfallen. Die Blotstreifen 21 haben insbesondere in der
Klinik- und Laborroutine jeweils nahezu gleiche Länge und
Breite. Vorteilhafterweise kann deshalb das Plattenelement
3, das Schlitze 5 mit identischer Dimension umfasst, dazu
dienen, entsprechende Blotstreifen 21 schnell und
gleichmäßig auszurichten.
Erfindungsgemäß sind die Schlitze 5 in einer Ebene
fluchtend angeordnet und zu mindestens einer der
Längskanten haben sie die gleiche oder nahezu gleiche
Entfernung. Vorteilhafterweise ist es so möglich, die
Blotstreifen so auszurichten, dass die unterschiedlich
transferierten Proteine, Lipide oder Kohlenhydrate auf den
einzelnen Blotstreifen in einer gedachten Linie befindlich
sind.
Erfindungsgemäß ist das Plattenelement 3 mit einer
optischen Folie 31 beschichtet. Die optische Folie
modifiziert beispielsweise das Licht, mit dem die
Blotstreifen 21 zur Auswertung beaufschlagt werden und/oder
eingescannt werden. Die Auswertung der Blotstreifen 21 kann
beispielsweise durch ein Erfassen der Verfärbungen oder der
Intensitäten der Blots auf den Blotstreifen 21 erfolgen.
Mit Vorteil ist es möglich, das Erfassen der Verfärbungen
in digitalisierter Form vorzunehmen. Hierzu können die
einzelnen Blotstreifen 21 beispielsweise auf einem Scanner
so positioniert werden, dass es möglich ist, diskrete
Verfärbungen der Blots 23, 25, 27 im Vergleich zur
Hintergrundfärbung der Blotstreifen 21 zu erfassen. Um
störende Effekte beispielsweise während des Einscannens zu
minimieren, kann es vorteilhafterweise vorgesehen sein,
dass die optische Folie 31 so auf das Plattenelement 3
aufgebracht ist, dass Störstrahlungen und/oder Ablenkungen
weitestgehend eliminiert werden. Mit Hilfe der optischen
Folie 31 ist es mit Vorteil möglich, das Auftreten von
Newton'schen Ringen zu verhindern.
Bei der optischen Folie 31 handelt es sich vorzugsweise um
einen Fotofilter und/oder einen Spektralfilter. Zahlreiche
Entwicklungsmethoden zum Sichtbarmachen der Reaktion auf
den Blotstreifen 21 sind mit dem einfachen Auge nur schwer
zu detektieren. Auch das Einscannen kann dazu führen, dass
bestimmte Spots auf den Blotstreifen 21 überblendet werden,
d. h. optisch nicht erfasst werden. Durch das Aufbringen
der optischen Folie 31 in Form eines Fotofilters und/oder
Spektralfilters ist es möglich, bestimmte Wellenlängen so
abzuändern, dass die optische Erfassung der Blotstreifen 21
optimiert ist.
In einer Ausführungsvariante der Erfindung ist es
vorgesehen, dass die Vorrichtung 1 Abstandhalter 3
aufweist, die das Aufliegen der optischen Folie 31 auf dem
Scanner oder einer anderen Oberfläche verhindern sollen.
Insbesonders störende Interferenzerscheinungen werden durch
die Abstandhalter 33 auf der optischen Folie 31
vorteilhafterweise vermieden.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es, dass
die Blotstreifen in einem sehr kurzen Zeitraum mit geringem
Arbeitsaufwand parallel und fluchtend, also in einer Linie,
angeordnet werden können. So können beispielsweise die
gleichen definierten Areale auf den Blotstreifen als
Messbereiche digitalisiert bzw. analysiert werden.
Beispielsweise können in definierten Arealen auf den
Blotstreifen Extrakte von pathogenen Mikroorganismen
immobilisiert vorliegen. Die so behandelten Blotstreifen
können z. B. mit Serum von Patienten inkubiert werden, um
festzustellen, ob in dem Serum Antikörper gegen die
Mikroorganismen vorliegen, deren Extrakte auf dem
Blotstreifen immobilisiert wurden. Hierdurch sind
insbesondere Aussagen darüber möglich, ob der Patient mit
den entsprechenden Organismen in Kontakt gekommen ist.
Durch das exakte und definierte Ausrichten der Blotstreifen
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es weiterhin
möglich, auch auf verhältnismäßig kurzen Blotstreifen eine
Vielzahl von separaten und diskreten Extrakten von
verschiedenen Mikroorganismen aufzubringen. Mit Vorteil
können z. B. auf einem Blotstreifen, der eine Dicke von
vorzugsweise 5 mm und eine Länge von vorzugsweise 3 cm
aufweist, bis zu 20 verschiedene Mikroorganismenextrakte
separat und diskret aufgebracht und folgend ausgewertet
werden. Die Blotstreifen können vorteilhafterweise so
dimensioniert werden, dass sie nahezu passgenau in die
einzelnen Schlitze eingefügt werden. So wird verhindert,
dass sich während eines Scanvorgangs auf einer Glasplatte
zum Digitalisieren der Blotstreifen Newton'sche Ringe
bilden.
Die Erfindung betrifft auch die Verwendung eines
Plattenelementes 3, in welchem mindestens zwei Schlitze 5
parallel angeordnet sind, wobei die schmalen Enden der
Schlitze 5 den gleichen Abstand 13 einer Längskante 9 des
Plattenelements 3 aufweisen oder einer Vorrichtung 1, die
aus dem beschriebenen Plattenelement und der optischen
Folie 31 besteht zur Auswertung von Blotstreifen 21. Durch
die Verwendung des beschriebenen Plattenelementes 3 mit
parallel angeordneten Schlitzstreifen ist es vorteilhaft
möglich, einzelne Blots 23, 25, 27 schnell und mit geringem
Arbeitsaufwand zu quantifizieren. Insbesondere bei
Paralleluntersuchungen ist es erforderlich, dass die
Blotstreifen 21 so angeordnet werden, dass ein direkter
Vergleich zwischen gleichen Blots 23, 25, 27 auf den
einzelnen Blotstreifen 21 möglich ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung
ist es vorgesehen, dass die Auswertung der Blotstreifen 21
eine Digitalisierung umfasst. Nicht alle Farb- und/oder
Intensitätsveränderungen der Blots 23, 25, 27 auf den
Blotstreifen 21 sind für das menschliche Auge nur
zweifelsfrei erfassbar. Mit Vorteil ist daher vorgesehen,
dass die chemischen und/oder biologischen Reaktionen, die
auf dem Blotstreifen 21 stattgefunden haben, mit Hilfe von
Systemen und/oder Instrumenten digitalisiert und
ausgewertet werden.
Die Auswertung der Blotstreifen 21 wird vorgenommen, indem
die Blotstreifen 21 in den Schlitzen 5 des beschriebenen
Plattenelements 3 oder der beschriebenen Vorrichtung 1
ausgerichtet werden und die Auswertung der Intensität oder
Farbe der Blots 23, 25, 27 visuell oder mittelsentsprechend
Messgeräte vorgenommen wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsvarianten der Erfindung
ergeben sich aus der Beschreibung.
Die Erfindung soll im folgenden anhand eines Beispiels
veranschaulicht werden, ohne dass die Erfindung auf dieses
Beispiel zu beschränken ist.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird anhand der
beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung 1 mit
rechteckigem Plattenelement 3 mit sechs pa
rallelen Schlitzen 5 gleicher Länge und
Breite;
Fig. 2 eine geschnittene Seitenansicht der Vorrich
tung 1 mit Folie 31 und Abstandhalter 33.
Die erfindungsgemäß bevorzugte Vorrichtung 1 besteht aus
einem Plattenelement 3, welches mindestens zwei parallel
angeordnete Schlitze 5 aufweist. Die Schlitze 5 sind
durchgehend und die schmalen Enden der Schlitze 5 weisen
jeweils einen gleichen Abstand 13 oder 15 zur
nächstliegenden Längskante 9 auf. Das Plattenelement 3
weist eine rechteckige Grundfläche 7 auf. Das
Plattenelement 3 ist durch zwei einander gegenüberliegende
Längskanten 9 und zwei diesen gegenüberliegenden
Längskanten 11 begrenzt. Der Abstand 13 der schmalen Seite
der Schlitze 5 zur einen Längskante 9 ist bei allen
Schlitzen 5 gleich, wie auch der Abstand 15 der Schlitze 5
zur anderen Längskante 9 bei allen Schlitzen 5 nahezu
identisch ist. Die Schlitze 5 sind in dem Plattenelement 3
so angeordnet, dass die Entfernung 19 der Schlitze 5
untereinander gleich ist. Durch die parallele und in einer
Ebene fluchtende Anordnung der Schlitzstreifen 5 können
Blotstreifen 21 parallel und in einer gedachten Linie
ausgerichtet werden. Chemische Reaktionen auf den
Blotstreifen, die durch eine Verfärbung des Blots 23
angezeigt werden, können so direkt zwischen den einzelnen
Blotstreifen 21 verglichen werden. Durch die exakte und
parallele Ausrichtung ist es beispielsweise problemlos
möglich, die Blots 25, 27 und 29 als verschiedene positive
Reaktionen zu identifizieren.
Fig. 2 zeigt eine geschnittene Seitenansicht der
Vorrichtung 1 mit Folie 31 und Abstandhalter 33. Durch die
Folie 31 werden die Schlitze 5 nach einer Seite hin
abgeschlossen. Die Blotstreifen 21 lagern in den Schlitzen
5 direkt auf der Folie 31. Beim Beleuchten oder Scannen der
Blotstreifen 21 können durch die optische Folie 31 die
Blots 23 auf den Blotstreifen 21 effizient bestimmt werden.
Das Beleuchten oder Einscannen kann von der Unterseite 35
des Plattenelements 3 her erfolgen. Die Vorrichtung 1 wird
hierzu mit der Unterseite 35 auf eine Glasplatte
positioniert und eingescannt oder beleuchtet. Durch
Interferenzerscheinungen können hierbei z. B. Newton'sche
Ringe auftreten. Durch die Abstandhalter 33 werden diese
Interferenzerscheinungen so abgeschwächt, dass sie den
Vorgang der Auswertung nicht negativ beeinflussen.
1
Vorrichtung
3
Plattenelement
5
Schlitze
7
Grundfläche des Plattenelements
9
,
11
Längskanten des Plattenelements
13
,
15
Abstand zu den Längskanten
19
Abstand zwischen den Schlitzen
21
Blotstreifen
23
,
25
,
27
,
29
Blots
31
optische Folie
33
Abstandhalter
35
Unterseite des Plattenelements
3
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Auswertung von Blotstreifen (21)
bestehend aus einem Plattenelement (3), in welchem
mindestens zwei Schlitze (5) parallel angeordnet sind,
wobei die schmalen Enden der Schlitze (5) den gleichen
Abstand (13) zu einer Längskante (9) des
Plattenelements (3) aufweisen und das Plattenelement
(3) mit einer optischen Folie (31) beschichtet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement (3)
eine rechteckige Grundfläche (7) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement (3)
aus Metall besteht, vorzugsweise aus Eisen, Nickel,
Magnesium, Titan, Chrom, Mangan, Kupfer, Zink, Zinn
und/oder deren Legierungen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement (3)
aus Kunststoff besteht, wobei der Kunststoff
vorzugsweise synthetisch hergestellt und/oder ein
abgewandelter Naturstoff ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (5) die
gleiche Länge besitzen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die optische Folie (31)
ein Fotofilter und/oder ein Spektralfilter ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1)
Abstandhalter (33) aufweist.
8. Verwendung eines Plattenelements (3), in welchem
mindestens zwei Schlitze (5) parallel angeordnet sind,
wobei die schmalen Enden der Schlitze (5) den gleichen
Abstand (13) einer Längskante (9) des Plattenelements
(3) aufweisen, zur Auswertung von Blotstreifen (21).
9. Verwendung einer Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 1 zur
Auswertung von Blotstreifen (21).
10. Verfahren zum Auswerten von Blotstreifen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Blotstreifen (21) in
den Schlitzen (5) eines Plattenelementes (3)
ausgerichtet werden, in welchem mindestens zwei
Schlitze (5) parallel angeordnet sind, wobei die
schmalen Enden der Schlitze (5) den gleichen Abstand
(13) einer Längskante (9) des Plattenelements (3)
aufweisen und die Auswertung der Intensität oder Farbe
der Blots (23, 25, 27) visuell oder mittels
entsprechender Messgeräte vorgenommen wird.
11. Verfahren zum Auswerten von Blotstreifen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Blotstreifen (21) in
einer Vorrichtung (1) gemäß Anspruch 1 ausgerichtet
werden und die Auswertung der Intensität oder Farbe
der Blots (23, 25, 27) visuell oder mittels
entsprechender Messgeräte vorgenommen wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000161352 DE10061352A1 (de) | 2000-12-06 | 2000-12-06 | Vorrichtung und Verfahren zur Auswertung von Blotstreifen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000161352 DE10061352A1 (de) | 2000-12-06 | 2000-12-06 | Vorrichtung und Verfahren zur Auswertung von Blotstreifen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10061352A1 true DE10061352A1 (de) | 2002-06-13 |
Family
ID=7666466
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000161352 Withdrawn DE10061352A1 (de) | 2000-12-06 | 2000-12-06 | Vorrichtung und Verfahren zur Auswertung von Blotstreifen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10061352A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2014118151A1 (de) | 2013-02-01 | 2014-08-07 | Euroimmun Medizinische Labordiagnostika Ag | Verfahren und vorrichtung zur diagnose eines nasopharynx-karzinoms |
| US11167283B2 (en) | 2018-05-04 | 2021-11-09 | University Of South Carolina | Dot blot box and use thereof |
-
2000
- 2000-12-06 DE DE2000161352 patent/DE10061352A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2014118151A1 (de) | 2013-02-01 | 2014-08-07 | Euroimmun Medizinische Labordiagnostika Ag | Verfahren und vorrichtung zur diagnose eines nasopharynx-karzinoms |
| DE102013001699A1 (de) | 2013-02-01 | 2014-08-07 | Euroimmun Medizinische Labordiagnostika Ag | Verfahren und Vorrichtung zur Diagnose eines Nasopharynx-Karzinoms |
| US11167283B2 (en) | 2018-05-04 | 2021-11-09 | University Of South Carolina | Dot blot box and use thereof |
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