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DE10060401A1 - Bodenbelag - Google Patents

Bodenbelag

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Publication number
DE10060401A1
DE10060401A1 DE2000160401 DE10060401A DE10060401A1 DE 10060401 A1 DE10060401 A1 DE 10060401A1 DE 2000160401 DE2000160401 DE 2000160401 DE 10060401 A DE10060401 A DE 10060401A DE 10060401 A1 DE10060401 A1 DE 10060401A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
aggregate particles
floor covering
matrix
synthetic resin
floor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000160401
Other languages
English (en)
Inventor
Martina Drewes
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE2000160401 priority Critical patent/DE10060401A1/de
Publication of DE10060401A1 publication Critical patent/DE10060401A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/12Flooring or floor layers made of masses in situ, e.g. seamless magnesite floors, terrazzo gypsum floors
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/28Showers or bathing douches
    • A47K3/40Pans or trays
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/02177Floor elements for use at a specific location
    • E04F15/02188Floor elements for use at a specific location for use in wet rooms

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Abstract

Bodenbelag, insbesondere für Duschzellen und Badezimmer, wobei eine Matrix aus zumindest einem transparenten Kunstharz vorgesehen ist. In der Matrix sind Zuschlagteilchen eingebettet, und zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen weisen eine Längsausdehnung von zumindest 5 mm auf. Zwischen den obersten eingebetteten Zuschlagteilchen und der Matrixoberfläche ist ein zuschlagteilchenfreier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft einen Bodenbelag, insbesondere für Duschzellen und Badezimmer. Die Erfindung betrifft ferner­ hin eine Duschtasse mit einem erfindungsgemäßen Boden­ belag. - Bodenbelag meint im Rahmen der Erfindung einen begehbaren Bodenbelag bzw. einen Fußbodenbelag. Der erfin­ dungsgemäße Bodenbelag kann als Fußbodenbelag von Innen­ räumen, beispielsweise von Wohnräumen oder Büroräumen, ein­ gesetzt werden.
Die aus der Praxis bekannten Bodenbeläge weisen in der Regel mehrere Nachteile auf. Bodenbeläge, die ausreichend resistent gegenüber mechanischen Beanspruchungen sind, zeichnen sich häufig durch den unerwünschten Nachteil aus, dass sie nur wenig schallabsorbierend wirken. Solche bekannten Bodenbeläge sind auch oftmals bezüglich ihres äußeren Erscheinungsbildes gleichsam neutral und lassen daher in ästhetischer Hinsicht stark zu wünschen übrig. Die meisten bekannten Bodenbeläge üben keinen Einfluss oder zumindest keinen positiven Einfluss auf die Lichtverhält­ nisse in dem zugeordneten Innenraum aus. - Bekannte Boden­ beläge für Badezimmer, Duschzellen und insbesondere für Duschtassen müssen feuchtigkeitsresistent sein. Wenn diese bekannten Bodenbeläge mit Feuchtigkeit beaufschlagt werden, bedingen sie aber oftmals eine sehr nachteilhafte Rutsch­ gefahr für Personen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen Bodenbelag der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die vorstehend beschriebenen Nachteile vermieden werden und der neben einer hervorragenden Resistenz sowohl gegenüber mechanischen Beanspruchungen als auch gegenüber Feuchtig­ keit auch ein besonders vorteilhaftes ästhetisches Erschei­ nungsbild aufweist.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung einen Bodenbelag, insbesondere für Duschzellen und Bade­ zimmer,
wobei eine Matrix aus zumindest einem transparenten Kunst­ harz vorgesehen ist,
wobei in die Matrix Zuschlagteilchen eingebettet sind und wobei zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen eine Längs­ ausdehnung von zumindest 5 mm aufweisen
und wobei zwischen den obersten eingebetteten Zuschlag­ teilchen und der Matrixoberfläche ein zuschlagteilchen­ freier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen ist.
Der Begriff "transparentes Kunstharz" meint, dass die in die Matrix eingebetteten Zuschlagteilchen durch die zuschlagteilchenfreie Abstandsschicht von zumindest 1 mm sichtbar sind. - Der Begriff "Längsausdehnung" meint die größte Ausdehnung eines Zuschlagteilchens in einer Rich­ tung. - Vorzugsweise besteht der Bodenbelag lediglich aus der Matrix aus dem zumindest einen transparenten Kunstharz und den Zuschlagteilchen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass es sich bei dem transparenten Kunstharz um ein ausgehärtetes Kunstharz han­ delt. Zweckmäßigerweise werden die Zuschlagteilchen zu­ nächst in eine flüssige Masse eingebettet, die dann zu dem Kunstharz aushärtet. Die flüssige Masse ist in der Regel mehr oder weniger viskos, während das ausgehärtete Kunst­ harz fest ist. Zweckmäßigerweise handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Kunstharz um ein Gießharz. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist das Kunstharz ein Epoxydharz. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass in dem erfindungsgemäß eingesetzten Kunstharz keine Füllstoffe vorgesehen sind. Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfin­ dung, dass das erfindungsgemäße Kunstharz pigmentfrei ist. Nach einer Ausführungsform der Erfindung wird für das erfindungsgemäße Kunstharz ein lösungsmittelfreier, füll­ stofffreier und pigmentfreier Zwei-Komponenten-Reaktions­ kunststoff auf Epoxydharzbasis eingesetzt. Zweckmäßiger wird zu dem zunächst flüssigen oder zähflüssigen Kunstharz als erste Komponente ein Härter als zweite Komponente gegeben und wird auf diese Weise das ausgehärtete Kunstharz erhalten, in welches die Zuschlagteilchen eingebettet sind. - Der Begriff "Kunstharz" umfasst im Rahmen der Erfindung im Übrigen auch transparentes Polyurethan.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest 80 Gew.-%, bevorzugt 90 Gew.-%, der Zuschlagteilchen eine Längsausdehnung von zumindest 5 mm, vorzugsweise von zumindest 8 mm, aufweisen. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass zumindest 80 Gew.-%, zweckmäßigerweise zumindest 90 Gew.-%, der Zuschlagteilchen eine Längsausdehnung von zumindest 10 mm, bevorzugt von zumindest 12 mm, aufweisen.
Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weisen zumindest 50 Gew.-%, vorzugsweise zumindest 80 Gew.-%, der Zuschlagteilchen eine Korngröße zwischen 8 mm und 30 mm, bevorzugt zwischen 10 mm und 25 mm, auf. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass zumindest 50 Gew.-%, vorzugsweise zumindest 65 Gew.-%, bevorzugt zumindest 80 Gew.-%, der Zuschlagteilchen eine Korngröße zwischen 10 mm und 20 mm aufweisen. Der Begriff "Korngröße" meint im Rahmen der Erfindung die Weite einer kreisrunden oder quadratischen Öffnung, durch die ein Zuschlagteilchen gerade noch hin­ durchgeht.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der erfindungsgemäße Bodenbelag lediglich eine einzige Art von Zuschlagteilchen aufweist. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, sind die Zuschlagteilchen Natursteine, sehr bevorzugt Kiesel­ steine. Diese Ausführungsform der Erfindung hat sich ganz besonders bewährt. Grundsätzlich liegt es jedoch auch im Rahmen der Erfindung, andere Zuschlagteilchen, wie bei­ spielsweise Muscheln oder auch Kugeln in die Matrix aus dem transparenten Kunstharz einzubetten.
Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung schließen die Zuschlagteilchen an die unterseitige Oberfläche des Bodenbelags unmittelbar an und sind mehrere Schichten der Zuschlagteilchen in vertikaler Richtung übereinander ange­ ordnet. Unterseitige Oberfläche meint die Unterseite des Bodenbelages. Nach dieser Ausführungsform der Erfindung bilden also vorzugsweise Zuschlagteilchen mit der Matrix die unterseitige Oberfläche des Bodenbelages, während zwischen den obersten eingebetteten Zuschlagteilchen bzw. zwischen der obersten Schicht der eingebetteten Zuschlag­ teilchen und der Matrixoberfläche der zuschlagteilchenfreie Abstandsraum vorgesehen ist. Nach einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung ist zwischen den obersten einge­ betteten Zuschlagteilchen und der Matrixoberfläche ein zuschlagteilchenfreier Abstand von zumindest 1,5 mm, vor­ zugsweise von zumindest 2 mm, vorgesehen.
Die Matrixoberfläche ist bevorzugt glatt ausgebildet und weist zweckmäßigerweise keine Unebenheiten auf. Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist eine horizontale Matrix­ oberfläche vorgesehen. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, eine Neigung bzw. ein Gefälle der Matrix­ oberfläche vorzusehen. Diese letztgenannte Ausführungsform kann insbesondere beim Einsatz des erfindungsgemäßen Boden­ belages in Duschzellen und Badezimmern zweckmäßig sein.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Zuschlagteilchen über die gesamte Fläche des Bodenbelages verteilt sind, vorzugsweise gleichmäßig verteilt sind. - Die Gesamtdicke des Bodenbelages beträgt zweckmäßigerweise zumindest 20 mm, bevorzugt 25 mm bis 50 mm, sehr bevorzugt 25 mm bis 45 mm. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass im Bereich der Matrixoberfläche eine zuschlagteilchenfreie Abstandsschicht mit einer Dicke von 1 mm bis 15 mm, vorzugsweise 1 mm bis 10 mm, vorgesehen ist.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Bodenbelages findet zweckmäßigerweise so statt, dass zunächst die Zuschlag­ teilchen auf einem Untergrund aufgeschüttet werden und dann mit einer flüssigen Masse übergossen werden, die zu dem Kunstharz aushärtet. Die flüssige, in der Regel mehr oder weniger viskose Masse dringt dabei in die Zwischenräume zwischen den Zuschlagteilchen ein und bildet eine die Zuschlagteilchen umschließende bzw. einbettende Matrix. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der erfindungsgemäße Bodenbelag unmittelbar an Ort und Stelle hergestellt wird. So können beispielsweise die Zuschlagteilchen auf dem Untergrund eines Raumes aufgeschüttet werden und an­ schließend in der beschriebenen Weise mit der flüssigen Masse übergossen werden. - Nach einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung kann der Bodenbelag auch mittels mehrerer Bodenplatten verwirklicht werden, welche Boden­ platten die erfindungsgemäße Matrix mit den eingebetteten Zuschlagteilchen aufweisen. Vorzugsweise lehrt die Erfin­ dung hierzu einen Bodenbelag, der dadurch gekennzeichnet ist, dass mehrere in horizontaler Richtung aneinander angrenzende Bodenplatten vorgesehen sind und dass zumindest ein Teil dieser Bodenplatten eine Matrix aus Kunstharz und darin eingebettete Zuschlagteilchen aufweist. Vorzugsweise ist bei allen Bodenplatten des Bodenbelages die erfindungs­ gemäße Matrix aus Kunstharz mit den eingebetteten Zuschlag­ teilchen verwirklicht. Bei den Bodenplatten handelt es sich vorzugsweise um rechteckige Bodenplatten. Die Bodenplatten können grundsätzlich aber auch andere Formen aufweisen.
Die Erfindung lehrt weiterhin eine Duschtasse mit einem erfindungsgemäßen Bodenbelag. Dieser erfindungsgemäßen Aus­ führung kommt ganz besondere Bedeutung zu. Vorzugsweise schließen an den Seiten des Bodenbelages vertikale Seiten­ wandungen der Duschtasse an. Die Duschtasse mag in der Draufsicht verschiedene Formen aufweisen, sie kann bei­ spielsweise rechteckig oder achteckig ausgebildet sein. - Nach einer Ausführungsform der Erfindung bestehen die Seitenwandungen der Duschtasse aus zuschlagteilchenfreiem Kunstharz. Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass die Matrixoberfläche des in einer Duschtasse verwirklichten Bodenbelages zur Mitte der Duschtasse hin ein Gefälle auf­ weist. Zweckmäßigerweise ist gemäß dieser Ausführungsform in der Mitte der Duschtasse ein Abfluss bzw. ein Gully vor­ gesehen, und das Gefälle ermöglicht somit ein funktions­ sicheres Abfließen des Wassers.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich der erfindungsgemäße Bodenbelag gemäß Patentanspruch 1 durch ganz besondere Vorteile auszeichnet. Der Bodenbelag eignet sich insbesondere für Duschzellen und Badezimmer und vor­ zugsweise für eine Duschtasse. Zunächst ist der erfindungs­ gemäße Bodenbelag überraschend resistent gegenüber mechani­ schen Beanspruchungen und zugleich resistent gegenüber Feuchtigkeit, insbesondere gegenüber Wasser. Der Bodenbelag zeichnet sich weiterhin in vorteilhafter Weise durch eine relativ hohe Schallabsorption aus. Zusätzlich weist der erfindungsgemäße Bodenbelag ein sehr vorteilhaftes ästheti­ sches Erscheinungsbild auf. Mit dem Bodenbelag lassen sich in dem zugeordneten Raum auch ganz besondere Lichteffekte erreichen, beispielsweise durch Wahl und Anordnung der Zuschlagteilchen. Wenn der Bodenbelag durch Feuchtigkeit beaufschlagt wurde, ist eine hervorragende Rutschfestigkeit gewährleistet. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Bodenbelag nach bevorzugter Ausführungsform der Erfin­ dung in Duschzellen und Badezimmern sowie insbesondere in Duschtassen eingesetzt wird. Der erfindungsgemäße Boden­ belag zeichnet sich weiterhin durch eine angenehme Begeh­ barkeit, insbesondere beim barfüßigen Begehen, aus.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu­ tert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Bodenbelag und
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Schnittes durch eine erfindungsgemäße Duschtasse.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Bodenbelag 1, der vor allem für Duschzellen und Badezimmer geeignet ist. Der Bodenbelag weist eine Matrix 2 aus einem transparenten Kunstharz auf. In die Matrix 2 sind Zuschlagteilchen 3 ein­ gebettet, und im Ausführungsbeispiel weisen zumindest 90 Gew.-% der Zuschlagteilchen eine Längsausdehnung von zumindest 7 mm auf. Bei den Zuschlagteilchen 3 handelt es sich vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel um Kiesel­ steine.
Nach bevorzugter Ausführungsform und im Ausführungsbeispiel schließen die Zuschlagteilchen 3 unmittelbar an die unter­ seitige Oberfläche 4 des Bodenbelages 1 an. Darüber sind mehrere Schichten der Zuschlagteilchen 3 in vertikaler Richtung übereinander angeordnet. Vorzugsweise und im Aus­ führungsbeispiel ist zwischen den obersten eingebetteten Zuschlagteilchen 3a und der Matrixoberfläche 5 ein zuschlagteilchenfreier Abstand a von zumindest 1,5 mm vor­ gesehen.
Fig. 2 zeigt eine Duschtasse 6 im Schnitt, die mit dem erfindungsgemäßen Bodenbelag 1 ausgerüstet ist. Der Boden­ belag 1 ist dabei auf einem Untergrund 7 angeordnet, der beispielsweise aus Beton oder auch aus Gießharz bestehen kann. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weist die Dusch­ tasse 6 Seitenwandungen 8 auf, die aus zuschlagteilchen­ freiem Kunstharz bestehen. Vorzugsweise und im Ausführungs­ beispiel weist die Matrixoberfläche 5 zur Mitte der Dusch­ tasse 6 hin ein Gefälle auf. Dieses Gefälle erleichtert das Abfließen von Wasser. Zweckmäßigerweise und im Ausführungs­ beispiel ist in der Mitte der Duschtasse 6 ein Gully 9 für das abfließende Wasser vorgesehen. Der Gully 9 ist vorzugs­ weise und im Ausführungsbeispiel in die Matrix 2 aus Kunst­ harz des Bodenbelages 1 eingegossen worden.

Claims (10)

1. Bodenbelag (1), insbesondere für Duschzellen und Bade­ zimmer, wobei eine Matrix (2) aus zumindest einem transpa­ renten Kunstharz vorgesehen ist,
wobei in die Matrix (2) Zuschlagteilchen (3) eingebettet sind und wobei zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen (3) eine Längsausdehnung von zumindest 5 mm aufweisen
und wobei zwischen den obersten eingebetteten Zuschlag­ teilchen (3) und der Matrixoberfläche (5) ein zuschlag­ teilchenfreier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen ist.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, wobei das Kunstharz ein Epoxydharz ist.
3. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei zu­ mindest 80 Gew.-% der Zuschlagteilchen (3) eine Längs­ ausdehnung von zumindest 5 mm, vorzugsweise von zumindest 8 mm aufweisen.
4. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei zumindest 50 Gew.-%, vorzugsweise zumindest 80 Gew.-% der Zuschlagteilchen (3) eine Korngröße zwischen 8 mm und 30 mm, bevorzugt zwischen 10 mm und 25 mm, aufweisen.
5. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Zuschlagteilchen (3) Natursteine, vorzugsweise Kiesel­ steine, sind.
6. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Zuschlagteilchen (3) an die unterseitige Oberfläche (4) des Bodenbelags (1) unmittelbar anschließen und wobei mehrere Schichten der Zuschlagteilchen (3) in vertikaler Richtung übereinander angeordnet sind.
7. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei meh­ rere in horizontaler Richtung aneinander angrenzende Boden­ platten vorgesehen sind und wobei zumindest ein Teil dieser Bodenplatten eine Matrix (2) aus Kunstharz und in die Matrix (2) eingebettete Zuschlagteilchen (3) aufweist.
8. Duschtasse (6) mit einem Bodenbelag (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei an den Seiten des Bodenbelages (1) vertikale Seitenwandungen (8) anschließen.
9. Duschtasse nach Anspruch 8, wobei die Seitenwandungen (8) aus zuschlagteilchenfreiem Kunstharz bestehen.
10. Duschtasse nach einem der Ansprüche 8 oder 9, wobei die Matrixoberfläche (5) zur Mitte der Duschtasse (6) hin ein Gefälle aufweist.
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