DE10060401A1 - Bodenbelag - Google Patents
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Abstract
Bodenbelag, insbesondere für Duschzellen und Badezimmer, wobei eine Matrix aus zumindest einem transparenten Kunstharz vorgesehen ist. In der Matrix sind Zuschlagteilchen eingebettet, und zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen weisen eine Längsausdehnung von zumindest 5 mm auf. Zwischen den obersten eingebetteten Zuschlagteilchen und der Matrixoberfläche ist ein zuschlagteilchenfreier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen.
Description
Die Erfindung betrifft einen Bodenbelag, insbesondere für
Duschzellen und Badezimmer. Die Erfindung betrifft ferner
hin eine Duschtasse mit einem erfindungsgemäßen Boden
belag. - Bodenbelag meint im Rahmen der Erfindung einen
begehbaren Bodenbelag bzw. einen Fußbodenbelag. Der erfin
dungsgemäße Bodenbelag kann als Fußbodenbelag von Innen
räumen, beispielsweise von Wohnräumen oder Büroräumen, ein
gesetzt werden.
Die aus der Praxis bekannten Bodenbeläge weisen in der
Regel mehrere Nachteile auf. Bodenbeläge, die ausreichend
resistent gegenüber mechanischen Beanspruchungen sind,
zeichnen sich häufig durch den unerwünschten Nachteil aus,
dass sie nur wenig schallabsorbierend wirken. Solche
bekannten Bodenbeläge sind auch oftmals bezüglich ihres
äußeren Erscheinungsbildes gleichsam neutral und lassen
daher in ästhetischer Hinsicht stark zu wünschen übrig. Die
meisten bekannten Bodenbeläge üben keinen Einfluss oder
zumindest keinen positiven Einfluss auf die Lichtverhält
nisse in dem zugeordneten Innenraum aus. - Bekannte Boden
beläge für Badezimmer, Duschzellen und insbesondere für
Duschtassen müssen feuchtigkeitsresistent sein. Wenn diese
bekannten Bodenbeläge mit Feuchtigkeit beaufschlagt werden,
bedingen sie aber oftmals eine sehr nachteilhafte Rutsch
gefahr für Personen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen
Bodenbelag der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem
die vorstehend beschriebenen Nachteile vermieden werden und
der neben einer hervorragenden Resistenz sowohl gegenüber
mechanischen Beanspruchungen als auch gegenüber Feuchtig
keit auch ein besonders vorteilhaftes ästhetisches Erschei
nungsbild aufweist.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung
einen Bodenbelag, insbesondere für Duschzellen und Bade
zimmer,
wobei eine Matrix aus zumindest einem transparenten Kunst harz vorgesehen ist,
wobei in die Matrix Zuschlagteilchen eingebettet sind und wobei zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen eine Längs ausdehnung von zumindest 5 mm aufweisen
und wobei zwischen den obersten eingebetteten Zuschlag teilchen und der Matrixoberfläche ein zuschlagteilchen freier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen ist.
wobei eine Matrix aus zumindest einem transparenten Kunst harz vorgesehen ist,
wobei in die Matrix Zuschlagteilchen eingebettet sind und wobei zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen eine Längs ausdehnung von zumindest 5 mm aufweisen
und wobei zwischen den obersten eingebetteten Zuschlag teilchen und der Matrixoberfläche ein zuschlagteilchen freier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen ist.
Der Begriff "transparentes Kunstharz" meint, dass die in
die Matrix eingebetteten Zuschlagteilchen durch die
zuschlagteilchenfreie Abstandsschicht von zumindest 1 mm
sichtbar sind. - Der Begriff "Längsausdehnung" meint die
größte Ausdehnung eines Zuschlagteilchens in einer Rich
tung. - Vorzugsweise besteht der Bodenbelag lediglich aus
der Matrix aus dem zumindest einen transparenten Kunstharz
und den Zuschlagteilchen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass es sich bei dem
transparenten Kunstharz um ein ausgehärtetes Kunstharz han
delt. Zweckmäßigerweise werden die Zuschlagteilchen zu
nächst in eine flüssige Masse eingebettet, die dann zu dem
Kunstharz aushärtet. Die flüssige Masse ist in der Regel
mehr oder weniger viskos, während das ausgehärtete Kunst
harz fest ist. Zweckmäßigerweise handelt es sich bei dem
erfindungsgemäßen Kunstharz um ein Gießharz. Nach sehr
bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist das Kunstharz
ein Epoxydharz. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass in
dem erfindungsgemäß eingesetzten Kunstharz keine Füllstoffe
vorgesehen sind. Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfin
dung, dass das erfindungsgemäße Kunstharz pigmentfrei ist.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung wird für das
erfindungsgemäße Kunstharz ein lösungsmittelfreier, füll
stofffreier und pigmentfreier Zwei-Komponenten-Reaktions
kunststoff auf Epoxydharzbasis eingesetzt. Zweckmäßiger
wird zu dem zunächst flüssigen oder zähflüssigen Kunstharz
als erste Komponente ein Härter als zweite Komponente
gegeben und wird auf diese Weise das ausgehärtete Kunstharz
erhalten, in welches die Zuschlagteilchen eingebettet
sind. - Der Begriff "Kunstharz" umfasst im Rahmen der
Erfindung im Übrigen auch transparentes Polyurethan.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest 80 Gew.-%, bevorzugt
90 Gew.-%, der Zuschlagteilchen eine Längsausdehnung von
zumindest 5 mm, vorzugsweise von zumindest 8 mm, aufweisen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass zumindest 80 Gew.-%,
zweckmäßigerweise zumindest 90 Gew.-%, der Zuschlagteilchen
eine Längsausdehnung von zumindest 10 mm, bevorzugt von
zumindest 12 mm, aufweisen.
Nach sehr bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weisen
zumindest 50 Gew.-%, vorzugsweise zumindest 80 Gew.-%, der
Zuschlagteilchen eine Korngröße zwischen 8 mm und 30 mm,
bevorzugt zwischen 10 mm und 25 mm, auf. Es liegt im Rahmen
der Erfindung, dass zumindest 50 Gew.-%, vorzugsweise
zumindest 65 Gew.-%, bevorzugt zumindest 80 Gew.-%, der
Zuschlagteilchen eine Korngröße zwischen 10 mm und 20 mm
aufweisen. Der Begriff "Korngröße" meint im Rahmen der
Erfindung die Weite einer kreisrunden oder quadratischen
Öffnung, durch die ein Zuschlagteilchen gerade noch hin
durchgeht.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der erfindungsgemäße
Bodenbelag lediglich eine einzige Art von Zuschlagteilchen
aufweist. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im
Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, sind
die Zuschlagteilchen Natursteine, sehr bevorzugt Kiesel
steine. Diese Ausführungsform der Erfindung hat sich ganz
besonders bewährt. Grundsätzlich liegt es jedoch auch im
Rahmen der Erfindung, andere Zuschlagteilchen, wie bei
spielsweise Muscheln oder auch Kugeln in die Matrix aus dem
transparenten Kunstharz einzubetten.
Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung schließen
die Zuschlagteilchen an die unterseitige Oberfläche des
Bodenbelags unmittelbar an und sind mehrere Schichten der
Zuschlagteilchen in vertikaler Richtung übereinander ange
ordnet. Unterseitige Oberfläche meint die Unterseite des
Bodenbelages. Nach dieser Ausführungsform der Erfindung
bilden also vorzugsweise Zuschlagteilchen mit der Matrix
die unterseitige Oberfläche des Bodenbelages, während
zwischen den obersten eingebetteten Zuschlagteilchen bzw.
zwischen der obersten Schicht der eingebetteten Zuschlag
teilchen und der Matrixoberfläche der zuschlagteilchenfreie
Abstandsraum vorgesehen ist. Nach einer bevorzugten Ausfüh
rungsform der Erfindung ist zwischen den obersten einge
betteten Zuschlagteilchen und der Matrixoberfläche ein
zuschlagteilchenfreier Abstand von zumindest 1,5 mm, vor
zugsweise von zumindest 2 mm, vorgesehen.
Die Matrixoberfläche ist bevorzugt glatt ausgebildet und
weist zweckmäßigerweise keine Unebenheiten auf. Nach einer
Ausführungsform der Erfindung ist eine horizontale Matrix
oberfläche vorgesehen. Es liegt jedoch auch im Rahmen der
Erfindung, eine Neigung bzw. ein Gefälle der Matrix
oberfläche vorzusehen. Diese letztgenannte Ausführungsform
kann insbesondere beim Einsatz des erfindungsgemäßen Boden
belages in Duschzellen und Badezimmern zweckmäßig sein.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Zuschlagteilchen
über die gesamte Fläche des Bodenbelages verteilt sind,
vorzugsweise gleichmäßig verteilt sind. - Die Gesamtdicke
des Bodenbelages beträgt zweckmäßigerweise zumindest 20 mm,
bevorzugt 25 mm bis 50 mm, sehr bevorzugt 25 mm bis 45 mm.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass im Bereich der
Matrixoberfläche eine zuschlagteilchenfreie Abstandsschicht
mit einer Dicke von 1 mm bis 15 mm, vorzugsweise 1 mm bis
10 mm, vorgesehen ist.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Bodenbelages findet
zweckmäßigerweise so statt, dass zunächst die Zuschlag
teilchen auf einem Untergrund aufgeschüttet werden und dann
mit einer flüssigen Masse übergossen werden, die zu dem
Kunstharz aushärtet. Die flüssige, in der Regel mehr oder
weniger viskose Masse dringt dabei in die Zwischenräume
zwischen den Zuschlagteilchen ein und bildet eine die
Zuschlagteilchen umschließende bzw. einbettende Matrix. Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass der erfindungsgemäße
Bodenbelag unmittelbar an Ort und Stelle hergestellt wird.
So können beispielsweise die Zuschlagteilchen auf dem
Untergrund eines Raumes aufgeschüttet werden und an
schließend in der beschriebenen Weise mit der flüssigen
Masse übergossen werden. - Nach einer bevorzugten Ausfüh
rungsform der Erfindung kann der Bodenbelag auch mittels
mehrerer Bodenplatten verwirklicht werden, welche Boden
platten die erfindungsgemäße Matrix mit den eingebetteten
Zuschlagteilchen aufweisen. Vorzugsweise lehrt die Erfin
dung hierzu einen Bodenbelag, der dadurch gekennzeichnet
ist, dass mehrere in horizontaler Richtung aneinander
angrenzende Bodenplatten vorgesehen sind und dass zumindest
ein Teil dieser Bodenplatten eine Matrix aus Kunstharz und
darin eingebettete Zuschlagteilchen aufweist. Vorzugsweise
ist bei allen Bodenplatten des Bodenbelages die erfindungs
gemäße Matrix aus Kunstharz mit den eingebetteten Zuschlag
teilchen verwirklicht. Bei den Bodenplatten handelt es sich
vorzugsweise um rechteckige Bodenplatten. Die Bodenplatten
können grundsätzlich aber auch andere Formen aufweisen.
Die Erfindung lehrt weiterhin eine Duschtasse mit einem
erfindungsgemäßen Bodenbelag. Dieser erfindungsgemäßen Aus
führung kommt ganz besondere Bedeutung zu. Vorzugsweise
schließen an den Seiten des Bodenbelages vertikale Seiten
wandungen der Duschtasse an. Die Duschtasse mag in der
Draufsicht verschiedene Formen aufweisen, sie kann bei
spielsweise rechteckig oder achteckig ausgebildet sein. -
Nach einer Ausführungsform der Erfindung bestehen die
Seitenwandungen der Duschtasse aus zuschlagteilchenfreiem
Kunstharz. Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass
die Matrixoberfläche des in einer Duschtasse verwirklichten
Bodenbelages zur Mitte der Duschtasse hin ein Gefälle auf
weist. Zweckmäßigerweise ist gemäß dieser Ausführungsform
in der Mitte der Duschtasse ein Abfluss bzw. ein Gully vor
gesehen, und das Gefälle ermöglicht somit ein funktions
sicheres Abfließen des Wassers.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich der
erfindungsgemäße Bodenbelag gemäß Patentanspruch 1 durch
ganz besondere Vorteile auszeichnet. Der Bodenbelag eignet
sich insbesondere für Duschzellen und Badezimmer und vor
zugsweise für eine Duschtasse. Zunächst ist der erfindungs
gemäße Bodenbelag überraschend resistent gegenüber mechani
schen Beanspruchungen und zugleich resistent gegenüber
Feuchtigkeit, insbesondere gegenüber Wasser. Der Bodenbelag
zeichnet sich weiterhin in vorteilhafter Weise durch eine
relativ hohe Schallabsorption aus. Zusätzlich weist der
erfindungsgemäße Bodenbelag ein sehr vorteilhaftes ästheti
sches Erscheinungsbild auf. Mit dem Bodenbelag lassen sich
in dem zugeordneten Raum auch ganz besondere Lichteffekte
erreichen, beispielsweise durch Wahl und Anordnung der
Zuschlagteilchen. Wenn der Bodenbelag durch Feuchtigkeit
beaufschlagt wurde, ist eine hervorragende Rutschfestigkeit
gewährleistet. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn
der Bodenbelag nach bevorzugter Ausführungsform der Erfin
dung in Duschzellen und Badezimmern sowie insbesondere in
Duschtassen eingesetzt wird. Der erfindungsgemäße Boden
belag zeichnet sich weiterhin durch eine angenehme Begeh
barkeit, insbesondere beim barfüßigen Begehen, aus.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu
tert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen
Bodenbelag und
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Schnittes durch eine
erfindungsgemäße Duschtasse.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Bodenbelag 1, der vor
allem für Duschzellen und Badezimmer geeignet ist. Der
Bodenbelag weist eine Matrix 2 aus einem transparenten
Kunstharz auf. In die Matrix 2 sind Zuschlagteilchen 3 ein
gebettet, und im Ausführungsbeispiel weisen zumindest
90 Gew.-% der Zuschlagteilchen eine Längsausdehnung von
zumindest 7 mm auf. Bei den Zuschlagteilchen 3 handelt es
sich vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel um Kiesel
steine.
Nach bevorzugter Ausführungsform und im Ausführungsbeispiel
schließen die Zuschlagteilchen 3 unmittelbar an die unter
seitige Oberfläche 4 des Bodenbelages 1 an. Darüber sind
mehrere Schichten der Zuschlagteilchen 3 in vertikaler
Richtung übereinander angeordnet. Vorzugsweise und im Aus
führungsbeispiel ist zwischen den obersten eingebetteten
Zuschlagteilchen 3a und der Matrixoberfläche 5 ein
zuschlagteilchenfreier Abstand a von zumindest 1,5 mm vor
gesehen.
Fig. 2 zeigt eine Duschtasse 6 im Schnitt, die mit dem
erfindungsgemäßen Bodenbelag 1 ausgerüstet ist. Der Boden
belag 1 ist dabei auf einem Untergrund 7 angeordnet, der
beispielsweise aus Beton oder auch aus Gießharz bestehen
kann. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weist die Dusch
tasse 6 Seitenwandungen 8 auf, die aus zuschlagteilchen
freiem Kunstharz bestehen. Vorzugsweise und im Ausführungs
beispiel weist die Matrixoberfläche 5 zur Mitte der Dusch
tasse 6 hin ein Gefälle auf. Dieses Gefälle erleichtert das
Abfließen von Wasser. Zweckmäßigerweise und im Ausführungs
beispiel ist in der Mitte der Duschtasse 6 ein Gully 9 für
das abfließende Wasser vorgesehen. Der Gully 9 ist vorzugs
weise und im Ausführungsbeispiel in die Matrix 2 aus Kunst
harz des Bodenbelages 1 eingegossen worden.
Claims (10)
1. Bodenbelag (1), insbesondere für Duschzellen und Bade
zimmer, wobei eine Matrix (2) aus zumindest einem transpa
renten Kunstharz vorgesehen ist,
wobei in die Matrix (2) Zuschlagteilchen (3) eingebettet sind und wobei zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen (3) eine Längsausdehnung von zumindest 5 mm aufweisen
und wobei zwischen den obersten eingebetteten Zuschlag teilchen (3) und der Matrixoberfläche (5) ein zuschlag teilchenfreier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen ist.
wobei in die Matrix (2) Zuschlagteilchen (3) eingebettet sind und wobei zumindest 50 Gew.-% der Zuschlagteilchen (3) eine Längsausdehnung von zumindest 5 mm aufweisen
und wobei zwischen den obersten eingebetteten Zuschlag teilchen (3) und der Matrixoberfläche (5) ein zuschlag teilchenfreier Abstand von zumindest 1 mm vorgesehen ist.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, wobei das Kunstharz ein
Epoxydharz ist.
3. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei zu
mindest 80 Gew.-% der Zuschlagteilchen (3) eine Längs
ausdehnung von zumindest 5 mm, vorzugsweise von zumindest 8 mm
aufweisen.
4. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei
zumindest 50 Gew.-%, vorzugsweise zumindest 80 Gew.-% der
Zuschlagteilchen (3) eine Korngröße zwischen 8 mm und
30 mm, bevorzugt zwischen 10 mm und 25 mm, aufweisen.
5. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die
Zuschlagteilchen (3) Natursteine, vorzugsweise Kiesel
steine, sind.
6. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die
Zuschlagteilchen (3) an die unterseitige Oberfläche (4) des
Bodenbelags (1) unmittelbar anschließen und wobei mehrere
Schichten der Zuschlagteilchen (3) in vertikaler Richtung
übereinander angeordnet sind.
7. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei meh
rere in horizontaler Richtung aneinander angrenzende Boden
platten vorgesehen sind und wobei zumindest ein Teil dieser
Bodenplatten eine Matrix (2) aus Kunstharz und in die
Matrix (2) eingebettete Zuschlagteilchen (3) aufweist.
8. Duschtasse (6) mit einem Bodenbelag (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, wobei an den Seiten des Bodenbelages (1)
vertikale Seitenwandungen (8) anschließen.
9. Duschtasse nach Anspruch 8, wobei die Seitenwandungen
(8) aus zuschlagteilchenfreiem Kunstharz bestehen.
10. Duschtasse nach einem der Ansprüche 8 oder 9, wobei die
Matrixoberfläche (5) zur Mitte der Duschtasse (6) hin ein
Gefälle aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000160401 DE10060401A1 (de) | 2000-12-05 | 2000-12-05 | Bodenbelag |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000160401 DE10060401A1 (de) | 2000-12-05 | 2000-12-05 | Bodenbelag |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10060401A1 true DE10060401A1 (de) | 2002-07-11 |
Family
ID=7665856
Family Applications (1)
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| DE2000160401 Withdrawn DE10060401A1 (de) | 2000-12-05 | 2000-12-05 | Bodenbelag |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10060401A1 (de) |
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- 2000-12-05 DE DE2000160401 patent/DE10060401A1/de not_active Withdrawn
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