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DE10058838A1 - Verfahren und Einrichtung zur Extraktion von Zähnen - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur Extraktion von Zähnen

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DE10058838A1
DE10058838A1 DE10058838A DE10058838A DE10058838A1 DE 10058838 A1 DE10058838 A1 DE 10058838A1 DE 10058838 A DE10058838 A DE 10058838A DE 10058838 A DE10058838 A DE 10058838A DE 10058838 A1 DE10058838 A1 DE 10058838A1
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tooth
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tongs
handle
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DE10058838A
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Udo Franz
Bernd Helke
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C3/00Dental tools or instruments
    • A61C3/14Dentists' forceps or the like for extracting teeth

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  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Einrichtungen zur Extraktion von Zähnen zur Anwendung in der Human- und Veterinärmedizin. DOLLAR A So wurde ein Verfahren zur Extraktion von Zähnen geschaffen, welches sich dadurch auszeichnet, dass in einem gesteuerten Extraktionsprozess der jeweils zu extrahierende Zahn in zeitlicher Folge einer Luxation, einer Tordierung, im Bedarfsfall einer Intrusion und eines Hebe- oder Ziehvorganges in stufenweiser Folge unterzogen wird. DOLLAR A Die Einrichtungen zur Durchführung des Verfahrens sind als Halte- und Hebeeinrichtungen in Form von Halte- und Hebezangen ausgebildet, denen je eine Krafthalterungseinrichtung zugeordnet ist. Dabei werden die Halte- und Hebezangen derart zueinander positioniert, dass die Extraktion in Zahnlängsachse erfolgen kann. DOLLAR A In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Halte- und Hebeinstrumente zu einem Funktionselement ausgebildet, in dem alle für die Extraktion notwendigen Funktionselemente angeordnet sind.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Einrichtungen zur Extraktion von Zähnen zur Anwendung in der Human- und Veterinärmedizin.
Es ist allgemein bekannt, zum Extrahieren von Zähnen aus dem Kieferknochenbereich entsprechende zahnärztliche Instrumentarien, sogenannte Ziehzangen, zu verwenden. Mittels dieser Ziehzangen wird der zu extrahierende Zahn umgriffen, wobei über die Griffe der Ziehzangen der behandelnde Arzt die erforderliche Kraft auf die Greifelemente, den Branchen der Ziehzange, einleitet, wodurch der zu extrahierende Zahn kraftschlüssig umschlossen und gehalten wird. Im nächsten Verfahrensschritt erfolgt die Zahnextraktion durch große Kraftaufbringung über die Ziehzange, und es werden Zieh-, Biege, Dreh- und Reißbewegungen auf den zu extrahierenden Zahn mittels der Ziehzange ausgeübt, um diesen im Kiefernknochenbereich zu lösen und letztlich aus dem Zahnfach, der Alveole, herauszuziehen.
Zum Entfernen von Zahnprothesen, Kronen oder dergleichen ist mit der US PS 5,015,185, identisch der G 8 909 396.8 U1, eine Einrichtung der genannten Art bekannt geworden, die zwei Hebel umfasst, von denen jeder einen Handgriff und einen Backen aufweist, wobei die Hebel so schwenkbar miteinander verbunden sind, dass die Backen bei gegenseitiger Annäherung der Handgriffe auseinander bewegt werden. Diese Einrichtung ist weiterhin mit Stützelementen und zwei hakenartig ausgebildeten Greif­ elementen ausgerüstet, wobei die hakenartigen Greifelemente quer zur Schwenkachse hebelbeweglich gelagert sind, und beim Einsatz greifen diese hakenartigen Elemente über den Rand der zu entfernenden Prothese und ziehen diese bei weiterer Kraftaufwendung ab.
Diese Einrichtung mag durchaus anwendbar sein für das Entfernen von Prothesen oder auch von Kronen, jedoch ist Einsatz beim Extrahieren von Zähnen nicht geeignet bzw. auszuschließen, da die hakenartigen Elemente, welche bei Kronen unter deren Rand greifen, unmittelbar in die Oberfläche des zu extrahierenden Zahnes eingreifen würden, was zur Zerstörung des Zahnschmelzes und der Oberfläche des Zahnes bzw. des Zahnes insgesamt führt. Andererseits wird kein ausreichender Kraftschluss zum Zahn erreicht und damit ein Ziehen wesentlich erschwert oder sogar ausgeschlossen.
Mit der DE 196 46 097 A1 ist bereits eine Einrichtung zur Kraftaufbringung und Kraft­ einleitung auf zu extrahierende Zähne bekannt geworden, welche dadurch charakterisiert ist, dass der unmittelbare Prozess der Kraftaufbringung und der Krafteinleitung auf einen zu extrahierenden Zahn durch die entsprechende Handhabung von Halte- und Zuginstru­ menten erfolgt, die als Halte- und Hebeinstrumente ausgebildet sind und beim unmittelbaren Extraktionsvorgang in Wirkzusammenhang stehen.
Der Wirkzusammenhang ergibt sich daraus, dass über die Halteinstrumente die kraft­ schlüssige Verbindung zum zu extrahierenden Zahn hergestellt wird und diese zur Zahn­ führung beim Extrahieren dienen sollen, während die Hebeinstrumente die erforderlichen Zugkräfte zum Extrahieren aufbringen und dabei unmittelbar in Eingriff mit den Halte­ instrumenten gebracht werden. Dabei sind die Halte- und Hebeinstrumente so zueinander ausgebildet, dass sie unmittelbar im funktionellen Zusammenspiel auf die Kraftaufbringung, -einleitung und -übertragung im Extraktionsprozess einwirken. Mittels der Halteinstrumente, den Haltezangen, wird der zu extrahierende Zahn umfasst und somit ein Kraftschluss hergestellt. Der unmittelbare Extraktionsvorgang erfolgt über besonders ausgebildete Hebeeinrichtungen, die als Hebezangen ausgeführt sind und unmittelbar mit der jeweiligen Haltezange in Wirkzusammenhang gebracht werden. Dies in der Weise, dass die jeweilige Hebezange so zur Haltezange positioniert wird, dass bei Einbringung einer Kraft auf die Hebezange diese unmittelbar auf die Haltezange übertragen wird, dass diese Kraft in Längsrichtung des Zahnes wirkt, um beim Extraktionsvorgang den zu extrahierenden Zahn aus dem Zahnfach, der Alveole, zu entfernen. Dies bedeutet, dass der behandelnde Arzt in der Lage ist, mit der einen Hand die Haltezange auf den zu extrahierenden Zahn aufzusetzen und die entsprechende Kraft einwirken zu lassen, während er mit der zweiten Hand die Hebezange zur Haltezange positioniert und bei Krafteinwirkung auf die Hebezange diese auf die Haltezange wirkt und bei weiterer Kraftaufbringung der Zahn extrahiert wird.
Mit dieser Lösung ist bereits eine Möglichkeit geschaffen worden, dass, je nach handwerklichem Geschick des behandelnden Arztes, eine Extraktion des jeweils zu entfernenden Zahnes möglichst in seiner Zahnlängsachse erfolgen kann.
Nachteilig dabei ist jedoch, dass während des gesamten Vorganges sowohl die Kraft für den Kraftschluss und für den Zieh-/Hebevorgang aufgebracht und gehalten bzw. erhöht werden muss, was zu einer Belastung des behandelnden Arztes führt.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Einrichtung zur Extraktion von Zähnen zu entwickeln, mit der die Extraktion von defekten Zähnen in Zahnlängs­ richtung, in der Längsachse des zu extrahierenden Zahnes, bei optimaler Gewebe- und Zahnschonung, d. h. eine atraumatische Extraktion für das Zahnfach, der Alveole, sowie eine minimaltraumatische Extraktion für die Wurzelhaut möglich sind, der manuelle Kraft­ aufwand um ein Wesentliches minimiert und der gesamte Extraktionsvorgang steuerbar abläuft.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 5 und 15 gelöst.
Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind Gegenstand von Unter­ ansprüchen.
So wurde ein Verfahren zur Extraktion von Zähnen geschaffen, welches sich dadurch auszeichnet, dass in einem gesteuerten Extraktionsprozess der jeweils zu extrahierende Zahn in zeitlicher Folge einer Luxation, einer Tordierung und eines Hebevorganges in stufenweiser Folge unterzogen wird.
Dies läuft derart ab, dass der zu extrahierende Zahn mittels einer Halteeinrichtung umfasst und über die Halteeinrichtung eine Kraft auf den Zahn eingeleitet wird, die denselben kraftschlüssig mit der Halteeinrichtung verbindet, wobei diese Halteeinrichtung mit einer Krafthaltungseinrichtung ausgebildet ist, die sichert, dass die jeweils eingeleitete Kraft in ihrer Wertgröße und Wirkung ohne weitere Krafteintragung gehalten wird. Danach schließen sich in wechselnder Folge Tordier- und Luxations- und Hebevorgänge an, deren Amplituden in einem eng begrenzten Bewegungsbereich liegen. Dies bedeutet, dass sowohl das Tordieren als auch das Luxieren und der Hebevorgang, ob als Hebe- oder auch als Ziehvorgang bezeichnet, welches abhängig ist von der Position des zu ziehenden Zahnes, ob dieser im Unter- bzw. im Oberkiefer sich befindet, stufenweise nach einem bestimmten Regime erfolgt, welches so gewählt ist, dass beim Extraktionsvorgang die Alveole des Zahnes nicht zerstört wird, sondern hier schonend auf das Gewebe und die den Zahn "festhaltenden" Fasern eingewirkt wird, sich die Fasern den jeweiligen Verfahrensstufen anpassen und ausrichten können.
Das bedeutet also, das Verfahren zur Extraktion von Zähnen ist so gestaltet, dass die natürlichen Fasern, die den Zahn in der Alveole halten, schonend und stufenweise in ihrer Bindung zum Zahn gelöst werden, so dass sich diese Fasern der jeweiligen neuen Extraktionsposition des Zahnes anpassen können und in nachfolgenden Tordier-, Luxier- und Hebe-/Ziehvorgängen gelöst bzw. zerstört werden.
Ferner kann auf einen Extraktionsvorgang dahingehend positiv Einfluss genommen werden, dass das Tordieren und Luxieren durch einen Vorgang der Intrusion ersetzt wird. Dies ist immer dann anzwenden, wenn beispielsweise Wurzeln von abgebrochenen Zähnen aus der Alveole zu entfernen sind, so dass dann in Längsrichtung der Zahnwurzel stufenweise und in wechselnder Folge intrudiert und gehoben/gezogen wird und so auf das Lösen der Zahnwurzel in der Alveole Einfluss genommen wird. Zur Realisierung der einzelnen Verfahrensschritte werden Halte- und Hebeeinrichtungen in Form von Halte- und Hebeinstrumenten miteinander kombiniert, die als Halte- und Hebezangen ausgebildet sind und je eine Krafthaltungseinrichtung aufweisen.
Die jeweils zum Einsatz kommende Hebezange wird dabei über ihre Auflage, die flächenhaft ausgebildet ist, als Widerlager wirkend und beidseitig zur Stützbranche anordbar, zu der gleichfalls zum Einsatz kommenden Haltezange derart positioniert, dass die Hebezange mit ihrer oberen Branche in die Öffnung zwischen den Branchen der Haltezange eingreift, und ein auf der Oberseite der oberen Branche der Hebezange vorgesehener Arretierungsnocken greift in eine in der Haltezange vorgesehene Aussparung ein, wodurch zusätzlich ein Formschluss zwischen der Halte- und Hebezange gegeben und eine sichere Lage und Positionierung von Halte- und Hebezange gewährleistet ist.
Der Kraftschluss zwischen dem zu extrahierenden Zahn und der Haltezange wird hergestellt, wenn die Haltezange betätigt wird, und die vorgesehene Krafthaltungs­ einrichtung gewährleistet, dass die aufgebrachte Kraft zur Herstellung des Kraftschlusses ständig erhalten bleibt, ohne dass der behandelnde Arzt hier eine Kraft aufbringen muss. Dadurch ist dem Zahnarzt die Möglichkeit gegeben, über die Haltezange die notwendigen Luxier- und Tordiervorgänge gesteuert auf den Zahn einzuleiten oder aber, wenn es sich notwendig macht, zu intrudieren.
Ist die Hebezange zur Haltezange positioniert, erfolgt über die Griffhebel der Hebezange die notwendige Einleitung der Hebe- oder Ziehkraft, wobei die jeweils eingeleitete Kraft in ihrer Wertgröße und in ihrer Wirkung erhalten bleibt, da die vorgesehene Krafthaltungseinrichtung die Griffhebel der Hebezange zueinander positioniert. Bei einer nachfolgenden weiteren Krafteinleitung vergrößert sich der Abstand der Branchen der Hebezange, wodurch ein weiterer Hebe- oder Ziehvorgang eingeleitet wird. Diese neue Position der Branchen wird über die Griffhebel der Hebezange und der Krafthaltungseinrichtung positioniert, somit die eingeleitete Kraft in ihrer Wirkung in der Hebe- oder Ziehrichtung erhalten bleibt und dies ohne weiteres Zutun des behandelnden Arztes. Dieser kann seine gesamte Aufmerksamkeit unmittelbar auf die nachfolgenden nacheinander ablaufenden Verfahrensschritte des Tordierens und des Luxierens richten und die Halte- und Hebezangen so miteinander führen, dass die jeweilige Extraktionskraft in Längsrichtung des zu extrahierenden Zahnes wirkt und dieser ohne Schädigungen der Alveole aus dieser entfernt werden kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Einrichtung zur Zahnextraktion als ein in sich geschlossenes Funktionselement ausgebildet, in dem die für das Tordieren, Luxieren sowie Intrudieren und Heben/Ziehen erforderlichen Funktionselemente angeordnet sind.
So umfasst diese Einrichtung einen Spannmechanismus in Form verstellbarer Branchen, einen Luxations- und Tordiermechanismus zur Einleitung einer gezielten Zahnbewegung auf den zu extrahierenden Zahn in Form des Luxierens und Tordierens/Intrudierens, und ferner besitzt diese Einrichtung einen Hebemechanismus zur Aufbringung der erforderlichen Hebespannung bzw. Zugspannung, welche notwendig ist, den Zahn aus seiner Alveole zu entfernen.
Diese Einrichtung realisiert sowohl Haltefunktionen als auch Hebefunktionen, indem die Haltebranchen der Einrichtung mit einem Mechanismus versehen sind, der ein Spannen des zu extrahierenden Zahnes bewirken, als auch einen Luxations- und Tordiermecha­ nismus, mit denen wiederum die Möglichkeit gegeben ist, auf den zu extrahierenden Zahn Luxations- und Tordierbewegungen und bei Bedarf Intrudierbewegungen einzuleiten. Der Hebemechanismus wiederum ist mit Widerlagern ausgerüstet, die in ihrer Größe und Wirkung variabel gestaltet und dem Zahnaufbau und der Zahnlage angepasst bzw. anpassbar sind.
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
In der dazugehörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 ein Hebeinstrument in Form einer Hebezange im geschlossenen Zustand,
Fig. 2 eine Hebezange im geöffneten Zustand,
Fig. 3 ein Halteinstrument in Form einer Haltezange im geschlossenen Zustand,
Fig. 4 eine Haltezange im geöffneten Zustand,
Fig. 5 eine Teilansicht einer Haltezange,
Fig. 6 eine Schnittdarstellung A-A nach Fig. 5,
Fig. 7 weitere Schnittdarstellungen A-A nach Fig. 5 mit unterschiedlichen Querschnittsformen der Aussparungen,
Fig. 8 eine Funktionseinheit mit Luxations- und Tordierungsmechanismus sowie Hebemechanismus,
Fig. 9 eine Seitenansicht nach Fig. 8.
Die Ausbildung der Hebezange 1 mit der zugeordneten Krafthaltungseinrichtung 12 ergibt sich aus den beiden Darstellungen der Fig. 1 und 2, welche die Hebezange 1 im geöffneten und geschlossenen Zustand zeigen.
So besteht die Hebezange 1 aus Griffhebeln 2; 3, die über einen Gelenkpunkt beweglich miteinander verbunden sind. Im vorderen Bereich der Hebezange 1 sind die Griffhebel 2; 3 besonders ausgeformt und gehen über in eine Stützbranche 4 und eine Hebebranche 5. Die Stützbranche 4 dient dabei als Auflage und Stütze der Hebezange 1 und ist auf ihrer Unterseite, mit der die Hebezange 1 auf die entsprechende Zahnreihe aufgesetzt wird, flächenhaft ausgebildet, welches als Auflageelement 6 in den Darstellungen nach Fig. 1 und 2 gekennzeichnet ist. Dieses Auflageelement 6 wird unmittelbar bei der Herstellung der Hebezange 1 herausgebildet, dies in der Art und Weise, dass der vordere Bereich der Stützbranche 4 verbreitert ausgeführt ist, wobei dieses Auflageelement 6 sowohl ein- als auch beidseitig der Stützbranche 4 ausbildbar ist. Ferner sind im Auflageelement 6 Aussparungen vorgesehen, die unmittelbar der Form der Zähne angepasst sind.
Durch die Ausbildung des flächenhaften Auflageelementes 6 in einseitiger oder auch beid­ seitiger Anordnung ist die Möglichkeit gegeben, diese Hebezange 1 in jeder notwendigen und gewünschten Position zu der jeweiligen Zahnreihe zu positionieren und aufzulegen. Denkbar ist auch, dass dieses Auflageelement 6 als ein gesondertes Bauelement ausgeführt und dann auswechselbar zur Unterseite der Stützbranche 4 befestigt wird.
Zur Schonung der Zahnreihen sind die Unterseiten von Stützbranche 4 und Auflage­ element 6 mit einem Dämpfungselement 19 ausgebildet. Dieses Dämpfungselement 19 besteht vorzugsweise aus einem Gummi, welches von seiner Struktur und Beschaffenheit so ausgebildet ist, dass es seiner Aufgabe gerecht wird. Ferner ist dieses Dämpfungselement 19 einseitig mit einer selbstklebenden Schicht versehen, über die das Dämpfungselement 19 zur Unterseite der Stützbranche 4 befestigt werden kann und gleichfalls gesichert ist, dass das Dämpfungselement 19 nach jeder Benutzung ohne größere Aufwendungen von der Hebezange 1 entfernt und entsorgt werden kann.
Die Hebebranche 5 der Hebezange 1 ist ferner so gestaltet, dass sie über die Stütz­ branche 4 hinausragt und im oberen Bereich mit einem Arretiernocken 7 ausgebildet ist. Im Bereich des Aufeinandertreffens von Stütz- und Hebebranche 4; 5 ist die Stütz­ branche 4 mit einer Aussparung versehen, in der die Hebebranche 5 im geschlossenen Zustand der Hebezange 1 eingreift und aufliegt. Dies ist insbesondere dahingehend von Vorteil, dass die Hebezange 1 in diesem Bereich sehr schlank ausgebildet ist und die Gewähr gegeben ist, dass die Hebezange 1 über ihren Arretierungsnocken 7 zur Haltezange 20 positioniert werden kann.
Neben der Möglichkeit, die Stützbranche 4 mit einer Aussparung auszubilden, in der die Hebebranche 5 eingreift und aufliegt, um das Höhenmaß in diesem Bereich möglichst klein zu halten, kann die Hebebranche 5, zur Spitze hin verlaufend, abgewinkelt ausgeführt sein. Somit können die gleichen Effekte erreicht und der gewünschte Vorteil erzielt werden.
Im Griffbereich 11 der Hebezange 1 ist zwischen den Griffhebeln 2; 3 die Kraft­ haltungseinrichtung 12 vorgesehen, die über ihre Federbügel 13 und 14 zu den Griffhebeln 2; 3 befestigt ist.
Die Federbügel 13, 14 sind in einer Verbindungsstelle 15 miteinander verbunden, wobei diese Verbindungsstelle 15 vorzugsweise als eine formschlüssige Verbindung ausgeführt und damit gesichert ist, dass bei der Benutzung der Hebezange 1 sich ergebende Weg- und Lageänderungen der Federbügel 13, 14 ausgeglichen werden können. Der untere Federbügel 14 endet unmittelbar hinter der Befestigung 16, während der obere Feder­ bügel 13 über die Befestigung 16 hinaus verläuft und mit seinem Endstück 18 das Ansatzstück 17 durchgreift und auf den im Ansatzstück 17 gelagerten Arretierhebel 8 federnd einwirkt.
Der Arretierhebel 8 der Krafthaltungseinrichtung 12 ist dabei einseitig im Ansatzstück 15 befestigt und schwenkbar sowie federnd gelagert und auf einer Seite, in Richtung des Griffhebels 2, mit einer Zahnleiste 10 versehen, über die der Arretierhebel 8 in die Schräge 9 des Griffhebels 2 eingreift.
Die Zahnleiste 10 des Arretierhebels 8 ist dabei so ausgebildet, dass beim Betätigen der Griffhebel 3, 2 der Griffhebel 2 über seine Schräge 9 auf der Schräge der Zähne der Zahnleiste 10 gleiten kann und andererseits gesichert wird, dass in der jeweils gewünschten Halteposition die Hebezange 1 über die Halteschräge 9 des Griffhebels 2 gehalten und arretiert ist. Zu diesem Zweck ist die Verzahnung der Zahnleiste 10 vom Arretierhebel 8 sägeformartig ausgebildet, sie weist somit eine Gleitschräge und eine Stützfläche auf.
Zur sicheren Handhabung der Hebezange 1 durch den behandelnden Arzt kann diese im Griffbereich 11 mit einer Profilierung in Form einer gerändelten Oberfläche oder in Form einer Riffelung ausgebildet sein.
Die Ausbildung der Hebezange 1 im geöffneten Zustand ist in der Fig. 2 gezeigt, aus der ersichtlich ist, dass bei der Öffnung der Hebezange 1 der Griffhebel 2 mit seiner Schräge 9 im oberen Bereich der Zahnleiste 10 des Arretierungshebels 8 eingreift, wodurch der eingestellte Abstand zwischen der Stütz- und Hebebranche 4; 5 erhalten bleibt, da der Griffhebel 2 in dieser Position arretiert ist.
Infolge der federnden Lagerung und des Aufliegens des Endstückes 18 des oberen Federbügels 13 auf dem Arretierhebel 8 liegt dieser ständig an der Schräge 9 des Griffhebels 2 an, und die Schräge 9 greift dabei in die jeweilige Verzahnlücke der Zahn­ leiste 10 ein.
Zwischen der Zahnteilung der Zahnleiste 10 des Arretierhebels 8 und der Raststellung des Griffhebels 2 zum Arretierhebel 8 besteht ein bestimmtes Verhältnis, was bewirkt, dass die jeweilige Raststellung des Griffhebels 2 einem bestimmten Öffnungsmaß der Stütz- und Hebebranchen 4; 5 entspricht.
Wie bereits oben ausgeführt, besteht das Dämpfungselement 19, welches auf die Unter­ seite der Stützbranche 4 aufklebbar ist, aus einem elastischen Werkstoff, vorzugsweise einem Gummi, der in seiner Struktur und Beschaffenheit so ausgebildet ist, dass er sich bei Auflage der Hebezange 1 der jeweiligen Zahnkontur, der morphosen Struktur des Zahnes, anpasst, ohne dass Durchbrüche auftreten.
Hierfür sind vorzugsweise Werkstoffe in Form von Gummi oder Elastomere zu verwenden, die auch eine Faserverstärkung aufweisen können und deren Härten im Bereich von 50 bis 100 ShA liegen. Der Druckbereich dieser Materialien sollte im Bereich von 1 bis 5 N/mm2 liegen, so dass gewährleistet ist, dass beim bestimmungsgemäßen Einsatz der Hebezange 1 Kräfte bis zu 400 bis 500 N flächig übertragen werden können. Vorteilhaft ist ferner die Auflagefläche des Dämpfungselementes 19 mit einer bestimmten Oberflächenstruktur, einer Riffelung oder mit Noppen zu versehen, wodurch ein zusätz­ licher sicherer Sitz gewährleistet wird.
Die Abmaße dieser Dämpfungselemente 19 entsprechen dem Bereich der Zahnleisten und sind mit Breitenmaßen von 12 bis 15 mm und Längenmaßen von 10 mm bis max. 30 mm ausgebildet. Die Dicken dieser Dämpfungselemente liegen in Abhängigkeit der verwendeten Materialien im Bereich von 1 mm bis max. 6 mm.
Eine Haltezange 20, die mit einer Hebezange 1 in Funktions- und Wirkzusammenhang bringbar ist, ist in den Fig. 3 und 4 im geschlossenen und geöffneten Zustand dargestellt. Wie gleichfalls aus den Darstellungen der Fig. 3 und 4 ersichtlich, ist auch die Haltezange 20 mit einer Krafthaltungseinrichtung 12 ausgebildet, die in ihrer Wirkungsweise der Krafthaltungseinrichtung 12 der Hebezange 1 entspricht. Das heißt, die Krafthaltungseinrichtung 12 gewährleistet, dass eine über die Haltezange 20 auf den zu extrahierenden Zahn eingeleitete Kraft in ihrer Wirkung erhalten bleibt, indem die Krafthaltungseinrichtung 12 die Griffhebel 21 der Haltezange 20 in der jeweiligen Positition sichert, dies auch ohne weitere Einwirkung und Karfthaltung durch den behandelnden Arzt.
Dabei kann die Krafthaltungseinrichtung 12 für eine Haltezange 20 analog der Krafthaltungseinrichtung 12 für eine Hebezange 1 ausgebildet sein, wobei funktionsbedingt die Krafthaltungseinrichtung 12, wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt, aus einem Ansatzstück 17 besteht, einem Arretierhebel 8, der in Richtung des unteren Griffhebels 21 mit einer Zahnleiste ausgebildet ist. Über den Federbügel 13 ist die gesamte Krafthaltungseinrichtung 12 zur Haltezange 20 am oberen Griffhebel 21 befestigt, und der untere Griffhebel 21 ist über seine Schräge 9 in der Zahnleiste 10 des Arretierhebels 8 einrastbar und arretierbar.
Bezüglich weiterer Ausführungen zur Krafthaltungseinrichtung 12 und deren Wirkungs­ weise wird auf obige Ausführungen verwiesen, wobei eine derart ausgebildete Halte­ zange 20 auch als eine sogenannte Präparationszange verwendbar ist, welche dem Zahnart als Instrument zur Aufnahme eines extrahierten Zahnes dient, um diesen außerhalb der Alveole zu behandeln und gegebenfalls wieder zu replantieren.
Die Haltezange 20 ist in ihrem oberen Bereich ihrer Branchen 24 mit Aussparungen 25 ausgebildet, wie in der Fig. 3 und in einer Teilansicht nach Fig. 5 gezeigt. Diese Aussparungen 25 können verschiedenartige Formen besitzen. So können diese Aussparungen, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt, sowohl kreisförmig, halbkreisförmig, zylindrisch, elliptisch oder auch trapezförmig bzw. rhombenförmig ausgebildet sein.
Die Ausbildung und Ausführung der Aussparungen 25 sind selbstverständlich nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen begrenzt, da diese vielgestaltig ausgebildet sein können und weitere Formen einschließen.
In bevorzugter Weise sollten diese Aussparungen 25 jedoch rhombenförmige bzw. kreis- oder halbkreisförmige Querschnittsformen besitzen. Sinn dieser Anordnung und Ausbildung der Aussparungen 25 in dem oberen Bereich der Öffnungen zwischen den Branchen 24 von Haltezangen 20 ist es, dass die für den Hebe-/Ziehprozess notwendige Hebezange 1 funktionssicher zur Haltezange 1 positioniert und mit dieser in Wirk­ zusammenhang gebracht werden kann, damit beim Betätigen der Hebezange 20 der zu extrahierende Zahn in seiner zahnaxialen Längsrichtung aus der Alveole entfernt werden kann.
Die Hebezange 1 greift dabei mit ihren auf der Hebebranche 5 vorgesehenen Arretierungsnocken 7 in diese Aussparungen 25 ein, und infolge der Ausbildung der Arretierungsnocken 7 und der Aussparungen 25 wird die Hebezange 1 genau und exakt zur Haltezange 20 positioniert.
Ferner sind die Innenseiten der Branchen 24 der Haltezange 20 mit einer Beschichtung 26 ausgebildet, die vorzugsweise aus einem Kunststoff oder Elastomeren besteht, wodurch zusätzlich der Reibwiderstand zwischen der Haltezange 20 und dem zu extrahierenden Zahn erhöht wird und ein sicherer Sitz gewährleistet ist.
Diese Beschichtungen 26 bewirken ferner eine Senkung der Flächenpressung zwischen den Branchen 24 und dem Zahn, gleichfalls wird eine gute Anpassung zum Zahn erreicht und Beschädigungen des Zahnschmelzes werden weitestgehend ausgeschlossen.
Zur Funktionsweise
Zur Längsextraktion eines Zahnes aus seiner Alveole wird auf den zu extrahierenden Zahn eine Haltezange 20 aufgesetzt, die vom zu behandelnden Zahnarzt geführt und gehalten wird und über die die erforderliche Anpresskraft auf den zu extrahierenden Zahn ausgeübt wird, somit ein Kraftschluss zum zu extrahierenden Zahn erzielt wird.
Der Extraktionsvorgang selbst erfolgt über den Einsatz und das Betätigen der Hebe­ zange 1, welche so zu der Haltezange 20 positioniert wird, dass diese über ihre Stützbranche 4 und das Dämpfungselement 19 auf die Zahnleiste aufgelegt wird und dabei der Arretiernocken 7 der Hebebranche 5 in die Aussparungen 25 der Haltezange 20 eingreift. Ist die Hebezange 1 entsprechend positioniert, erfolgt deren Betätigung, indem die Griffhebel 2; 3 zueinander bewegt werden, wodurch gleichfalls die Hebebranche 5 nach oben bewegt wird.
Durch die vorgesehene Krafthaltungseinrichtung 12 ist nun die Möglichkeit gegeben, dass die Aufwärtsbewegung der Hebebranche 5 und damit das Einwirken der Hebezange 1 auf die Haltezange 20 zeitlich und höhenmäßig beeinflussbar ist, indem je nach Betätigung der Hebezange 1 der Griffhebel 2 über seine Schräge 9 in eine Zahnlücke der Zahnleiste 10 des Arretierhebels 8 einrastet, dort verweilt und bei Bedarf aus dieser Position in eine andere verbracht werden kann.
Praktisch bedeutet dies, dass die Längsextraktion des zu extrahierenden Zahnes stufen­ weise erfolgt, indem das Abstandsmaß zwischen den Stütz- und Hebebranchen 4; 5 durch die Raststellungen des Griffhebels 2 bestimmbar und einstellbar ist, deren Maße im Milli­ meterbereich liegen.
Dies bedeutet auch, dass der unmittelbare Vorgang der Längsextraktion eines Zahnes nicht in einer Einmalbewegung erfolgt, sondern stufenförmig und in bestimmten Zeitabständen im zehntel Millimeterbereich bei gleichzeitiger tordierenden/luxierender Bewegungseinleitung über die Haltezange 20, was sich positiv auf das Lösen/Heben des zu extrahierenden Zahnes auswirkt und zur Schonung der Alveole beiträgt.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel sind die für einen Extraktionsvorgang notwendigen Einrichtungen für das Tordieren, Luxieren und Heben/Ziehen sowie für ein eventuell notwendig werdendes Intrudieren zu einer Baugruppe in Form eines Funktionselementes ausgebildet, welches in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist.
So besteht diese Funktionseinheit aus einem äußeren Gehäuse 31, welches als Hebe­ einrichtung dient, in dem die als Widerlager fungierenden Auflagen 40 vertikal beweglich gelagert sind. Ferner dient dieses äußere Gehäuse 31 als Kraftübertrager, einer Extraktionskraft, auf das Aufnahmegehäuse 32, in dem der Spannmechanismus 34 zur Zahnfassung und Zahnführung mit festen und beweglichen Branchen 28, 29 ausgebildet ist.
Wird es notwendig, eine Kraft zur Intrusion einzuleiten, erfolgt dies gleichfalls über das äußere Gehäuse 31, dem Aufnahmegehäuse 32 und von dort auf den zwischen den Branchen 28, 29 fixierten Zahn 27, wobei funktionsbedingt dann die als Widerlager wirkenden verstellbaren Auflagen 40 außer Betrieb sind.
Die Antriebe 44 für die Verstellung der Auflagen 40 sind dabei getrennt steuerbar, so dass gesichert ist, dass durch das unterschiedliche Ausfahren der Auflagen 40 die gesamte Funktionseinheit zum zu extrahierenden Zahn 27 positionierbar ist, somit die nachfolgenden Vorgänge für die Extraktion in Richtung der Zahnlängsachse auf den Zahn 27 einwirken. Somit ist gleichfalls gewährleistet, dass auch geneigt und schräg sitzende Zähne 27 in ihrer fiktiven Zahnlängsachse extrahiert werden können.
Die Verbindung des äußeren Gehäuses 31 zum Aufnahmegehäuse 32 erfolgt über eine Verbindung 39, die in bevorzugter Weise als Zapfen/Bolzenverbindung ausgeführt ist, somit das Aufnahmegehäuse 32 im äußeren Gehäuse 31 beweglich gelagert ist. Gleichfalls erfolgt über die Verbindung 39 die Aufnahme des Spannmechanismus 34, der zur Zahnfassung und Zahnführung dient, wodurch das Aufnahmegehäuse 32, bezogen auf das äußere Gehäuse 31, tordierbar, d. h. beweglich in diesem gelagert, ist. Dabei minimieren die zwischen der Innenwandung des äußeren Gehäuses 31 und der Oberseite des Aufnahmegehäuses 32 vorgesehenen Zwischenlagen 43 eventuell auftretende Reibkräfte. Am äußeren Gehäuse 31 sind Aufnahmen vorzusehen, in denen Griffeinheiten 41 einsetzbar sind, wie in der Fig. 9 gezeigt. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass je nach Position der Funktionseinheit zum zu extrahierenden Zahn 27 im Oberkieferbereich bzw. im Unterkieferbereich und, ob links oder rechts auf der jeweiligen Zahnleiste aufgesetzt, in die Aufnahmen Griffeinheiten 41 einsetzbar sind, somit über die Griffeinheiten 41 das äußere Gehäuse 31 und somit die Funktionseinheit geführt werden kann.
Dies bedeutet, dass beim bestimmungsgemäßen Einsatz der Funktionseinheit diese über das Griffelement 30 zum zu extrahierenden Zahn 27 verbracht bzw. aufgesetzt und entsprechend ausgerichtet wird und nachfolgend über die eingesetzte Griffeinheit 41 die übrigen Funktionselemente gleichfalls positioniert werden können.
Diese beiden Vorgänge werden durch den behandelnden Arzt beidhändig ausgeführt.
Um diese Vorgänge im Ein-Hand-Betrieb ablaufen lassen zu können, ist in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die dann nur noch eine Griffeinheit 41 so zum Griffelement 30 angeordnet, dass diese das Griffelement 30 umspannt und selbstverständlich am äußeren Gehäuse 31 befestigt ist.
Diese Anordnung ist in der Fig. 1 in gestrichelter Weise dargestellt und mit der Bezugszahl 45 gekennzeichnet. Durch diese Anordnung der Griffeinheit 45 besteht nun die Möglichkeit, die gesamte Funktionseinheit mit einer Hand zu handhaben und zu betätigen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass unmittelbar in dieser Griffeinheit 45 die Antriebe für die einzelnen Funktionselemente untergebracht werden können.
Dies betrifft den Antrieb 33, den Luxationsantrieb 35, den Tordierantrieb 36 und den Antrieb 44 zum Betätigen der Auflagen 40, die einzeln ansteuerbar sind.
Wie schon beschrieben, ist im Aufnahmegehäuse 32 der Spannmechanismus 34 zur Zahnfassung und Zahnführung gelagert, der aus einer festen Branche 28 und einer beweglichen Branche 29 besteht, wobei die bewegliche Branche 29 über einen Antrieb 33 verstellbar ist. Die Anordnung des Antriebes 33 ist so gewählt, dass immer eine Relativbewegung zwischen dem Aufnahmegehäuse 32 und dem Spannmechanismus 34 realisiert werden kann. Die seitliche Führung des Spannmechanismus 34 wird durch das Spiel zwischen den Wandungen des Aufnahmegehäuses 32 und des Spannmechanis­ mus 34 selbst ermöglicht.
Die Verbindung vom Aufnahmegehäuse 32 zum Spannmechanismus 34 erfolgt mittels Übertragungselemente 37, beispielsweise Zapfen, die in Aussparungen 38 vom Grundkörper des Mechanismus 34 eingreifen und somit die Beweglichkeit des Spann­ mechanismus 34 gewährleistet wird.
Die Führungen 38 sind dabei leicht gekrümmt verlaufend ausgebildet, wodurch eine weitere Möglichkeit der Anpassung des Spannmechanismus 34 mit den Branchen 28; 29 zum zu extrahierenden Zahn 27 und zu dessen Lage in der Alveole und somit zum Paradonthalspalt gegeben ist.
Der Luxationsantrieb 35 ist im unmittelbaren Bereich zwischen dem Aufnahmegehäuse 32 und dem Spannmechanismus 34 angeordnet, während der Tordierantrieb 35 zwischen der äußeren Wandung des Aufnahmegehäuses 32 und der Innenwandung des äußeren Gehäuses 31 vorgesehen ist.
Neben der beschriebenen Anordnung der festen und beweglichen Branche 28; 29 besteht die Möglichkeit, diese Branchen 28; 29 auswechselbar in der Zahnfassung vom Spann­ mechanismus 34 einzusetzen, was über Schraub-, Steck- bzw. Bajonettverschlüsse realisiert werden kann. Dies begründet die Vielfältigkeit der vorgestellten Funktions­ einheit, da diese nicht nur zu jeder Zahnleiste positioniert und eingesetzt werden kann, sondern auch Anwendung findet, wenn extrem große Zähne 27 zu extrahieren sind. Dies kann sowohl für den Humanmedizinbereich zutreffen, aber insbesondere im Bereich der Veterinärmedizin.
Dieses begründet einen weiteren Vorteil bezüglich der Anschaffungskosten zur Instrumen­ talisierung einer Zahnarztpraxis, da im weitesten Sinne lediglich nur noch diese Funktions­ einheit erforderlich wird. Ihre breite Anwendungs-/Verwendungsmöglichkeit wird dadurch gesichert, dass je nach Bedarfsfall die entsprechenden Branchen 28; 29 in der Funktions­ einheit angeordnet werden müssen.
Die zum Einsatz kommenden Antriebe für die einzelnen Funktionselemente der Funktions­ einheit können sowohl als mechanische, als elektrische, als hydraulische bzw. pneumatische oder auch als magnetische Antriebe ausgebildet sein, deren Zuleitungen bzw. Steuerleitungen über das Griffelement 30 zu den einzelnen Antrieben geführt werden, wodurch die Funktionsfähigkeit und das Handling der gesamten Funktionseinheit nicht beeinträchtigt wird.
Zur Funktionsweise wird ausgeführt, dass nach dem Verbringen der Funktionseinheit zum zu extrahierenden Zahn 27 die notwendig werdenden Krafteinleitungen für das Spannen, des Hebens oder Ziehens, des Luxierens und Tordierens sowie eines Intrudierens über die Ansteuerung der jeweiligen Antriebe erfolgt. Dabei liegen die Amplituden für das Tordieren/Luxieren und eventuelles Intrudieren in Größenbereichen von zehntel Milli­ meter, und die Hebevorgänge laufen stufenweise im Millimeterbereich ab. Speziell beim Hebe- bzw. Ziehvorgang kommt vorteilhaft zum Tragen, dass die Auflagen 40, welche auf ihrer Auflagefläche mit einer Polsterung 42 versehen sind, einzeln über den Antrieb 44 angesteuert werden können, so dass wiederum gewährleistet ist, dass je nach Lage des zu extrahierenden Zahnes 27 einmal ein exaktes Ausrichten der gesamten Funktionseinheit durch die unterschiedliche Ansteuerung der Auflagen 40 möglich ist, aber insbesondere die Hebe- bzw. Ziehvorgänge steuerbar sind und ferner die Möglichkeit gegeben ist, über diesen Antrieb 44 sowohl im statischen als auch im Impulsbetrieb arbeiten zu können. Während der Hebe- bzw. Ziehvorgänge sind der Luxationsantrieb 35 und der Tordier­ antrieb 36 außer Betrieb gesetzt, wodurch gleichfalls gewährleistet ist, dass die zugeord­ neten Funktionselemente festgesetzt und arretiert sind.

Claims (21)

1. Verfahren zur Extraktion von Zähnen aus der Alveole, bei dem der zu extrahierende Zahn mittels Halte- und Hebeinstrumenten erfasst, gehalten und gezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass auf den zu extrahierenden Zahn in wechsender Folge und nacheinander Hebe-/ Ziehvorgänge, Luxier- und Tordiervorgänge sowie Intrusionsvorgänge eingeleitet werden, wobei der zu extrahierende Zahn mittels eines Halteinstrumentes kraftschlüssig umschlossen sowie geführt wird, über das Halteinstrument das Luxieren und Tordieren und über ein Hebeinstrument das Heben/Ziehen erfolgt, wobei die Amplitudenbereiche der Krafteinwirkungen beim Luxieren und Tordieren im Zehntel-Millimeter-Bereich und beim Heben/Ziehen im Millimeter- Bereich liegen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Intrusionsvorgang als ein Lockerungsvorgang bei schwer zugänglich und zu fassenden Zähnen angewendet wird, deren Amplituden bei Krafteinleitung gleich­ falls im Zehntel-Millimeter-Bereich liegen.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zeitliche Folge der Einleitung von Luxier-, Tordier- und Hebe-/Ziehvorgängen auf den zu extrahierenden Zahn in Beziehung zum desmodontalen Faseraufbau stehen, ein Lösen/Zerstören der desmodontalen Fasern schrittweise, getaktet und fraktioniert abläuft, wobei die einwirkenden Kräfte statischer und/oder impuls­ förmiger Natur sind.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der extrahierte Zahn nach einer Behandlung wieder in seine Alveole replantiert werden kann.
5. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Halte- und Hebeinstrumente speziell ausgebildete Haltezangen (20) und Hebe­ zangen (1) funktionell in Wirkzusammenhang gebracht werden, wobei die Halte­ zangen (20) und die Hebezangen (1) mit Krafterhaltungseinrichtungen (12) ausge­ bildet sind, die an den Enden der Griffhebel (2; 3) einer Hebezange (1) und dem Griffhebel (21) einer Haltezange (20) angeordnet sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Griffhebeln (2; 3) der Hebezange (1) eine Krafthaltungs­ einrichtung (12) vorgesehen ist, die über Federbügel (13; 14) an den Innenseiten der Griffhebel (2; 3) befestigt ist, wobei der Federbügel (13) mit einem End­ stück (18) ein an dem Griffhebel (3) vorgesehenes Ansatzstück (17) durchgreift und auf einem Arretierhebel (8) aufliegt, der im Ansatzstück (17) federbelastet angeordnet ist und die Hebebranche (5) der Hebezange (1) mit einem Arretiernocken (7) ausgebildet ist, während die Stützbranche (4) der Hebe­ zange (1) auf ihrer Unterseite mit einer flächenhaften Ausbildung in Form eines Auflageelementes (6) ausgebildet und diesem ein Dämpfungselement (19) zugeordnet ist.
7. Einrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass im geschlossenen Zustand der Hebezange (1) die Hebebranche (5) in einer Aussparung der Stützbranche (4) aufliegt und die Hebebranche (5) mit dem Arretiernochen (7) über die Stützbranche (4) hinausragt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebebranche (5) im vorderen Bereich abgewinkelt ausgebildet ist, deren Abwinkelung vorzugsweise Z-förmig gestaltet ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (19) mit einer selbstklebenden Schicht ausgebildet und auswechselbar auf der Unterseite der Stützbranche (4) angeordnet, aus einem plastischen Material, vorzugsweise aus einem Gummi, besteht, das auflageseits mit einer Profilierung ausgebildet ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Federbügel (13; 14) in einer Verbindungsstelle (15) formschlüssig verbunden sind.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierhebel (8) einseitig, mit der Schräge (9) des Griffhebels (2) in Wirkzusammenhang stehend, eine Verzahnung in Form einer Zahnleiste (10) aufweist, die sägezahnförmig ausgebildet ist.
12. Einrichtung nach Anspruch 5. dadurch gekennzeichnet, dass die Krafterhaltungseinrichtung (12) über ihr Ansatzstück (17) und dem Federbügel (13) am oberen Griffhebel (21) der Haltezange (20) angeordnet ist, wobei der untere Griffhebel (21) gleichfalls mit einer Schräge (9) ausgebildet ist und der Arretierhebel (8) einseitig eine Zahnleiste (10) aufweist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich der Öffnung zwischen den Branchen (24) der Haltezange (20) Aussparungen (25) vorgesehen sind, die verschiedenartig gestaltete Querschnitts­ formen aufweisen, die kreisförmig, halbkreisförmig, zylindrisch, trapezförmig, rhombenförmig oder in anderen Querschnittsformen ausgebildet sind.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseiten der Branchen (24) mit einer Beschichtung (26) versehen sind, die aus einem plastisch verformbaren Material, vorzugsweise Kunststoff/Elastomere, bestehen und auswechselbar auf den Innenseiten der Branchen (24) angeordnet sind.
15. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung als eine in sich geschlossene Funktionseinheit ausgebildet ist, aus einem äußeren Gehäuse mit vertikal beweglich gelagerten Auflagen besteht, in dem ein Aufnahmegehäuse (32) mit einem Spannmechanismus (34) zur Zahn­ fassung und Zahnführung vorgesehen ist, das Aufnahmegehäuse (32) über eine Verbindung (39), vorzugsweise ein bewegliches Verbindungselement, mit dem äußeren Gehäuse (31) verbunden ist und in der Funktionseinheit ein Antrieb (33), ein Luxationsantrieb (35), ein Tordierantrieb (36) und ein Antrieb (44) angeordnet sind.
16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannmechanismus (34) mit einer Zahnfassung und Zahnführung, bestehend aus einer fest angeordneten Branche (28) sowie einer beweglich angeordneten Branche (29) ausgebildet ist, wobei die bewegliche Branche (29) über den Antrieb (33) verstellbar ist.
17. Einrichtung nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit über ein Griffelement (30) mit dem Spannmechanismus (34) verbunden, zu handhaben ist und das äußere Gehäuse (31) mit umfänglich vorgesehenen Aufnahmen ausgebildet ist, in denen Griffeinheiten (41) einsetzbar sind.
18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannmechanismus (34) über Trag- und Befestigungselemente in Form von Zapfen (37), die in Führungen (38) eingreifen, schwenkbar zum Aufnahmegehäuse (32) gelagert ist.
19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagen (40) auf ihren Unterseiten Polsterungen (42) aufweisen und die Auflagen (40) einzeln über den Antrieb (44) vertikal verstellbar sowie ansteuerbar sind.
20. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass Antriebe (33; 35; 36; 44) arretier- und festsetzbar sind und als elektrisch, mechanisch, hydraulisch bzw. pneumatisch oder magnetisch wirkende Antriebe ausgebildet und deren Zuleitungen bzw. Steuerleitungen durch das Innere des Griffelementes (30) geführt sind.
21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinheit eine Griffeinheit (45) derart zugeordnet ist, dass diese im Bereich des Griffelementes (30) dieses umspannend am äußeren Gehäuse (31) befestigt und so gestaltet ist, dass im Inneren der Griffeinheit (45) die Antriebe (33; 35; 36; 44) anordbar sind.
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