DE10057112A1 - Zähler und Verfahren zum Betreiben eines Zählers - Google Patents
Zähler und Verfahren zum Betreiben eines ZählersInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Zähler für den Verbrauch von Flüssigkeiten, Gasen oder Energie, dem Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs zugeordnet sind. Sie betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben eines Zählers für den Verbrauch von Flüssigkeiten, Gasen oder Energie. DOLLAR A Um eine Vorrichtung zu schaffen, bei dem mit geringem personellen Aufwand eine möglichst johe Sicherheit der Bezahlung von entnommener Flüssigkeit, Gas oder Energie erreichbar ist, wird im Rahmen der Erfindung vorgeschlagen, daß ein Server vorgesehen ist, über den eine bestimmte Menge Flüssigkeit, Gas oder Energie durch einen Kunden anforderbar ist, und daß durch den Server bei Erfüllung vorgegebener Kriterien die Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs für den Durchlaß der angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie freigebbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Zähler für den Verbrauch von Flüssigkeiten, Gasen oder Energie,
dem Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs zugeordnet sind. Sie
betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben eines Zählers für den Verbrauch von
Flüssigkeiten, Gasen oder Energie.
Derartige Zähler sind bekannt, beispielsweise als Wasser- oder Stromzähler auf
Campingplätzen oder Sportanlagen, die nach Einwurf eines Geldbetrages die Entnahme einer
bestimmten Menge an Wasser bzw. Strom zulassen und dann wieder in Sperrstellung
zurückspringen. Allerdings erfordern diese Zähler eine regelmäßige Geldentnahme und sind
daher personalintensiv. Als Hauswasserzähler oder -stromzähler eignen sich diese Zähler
aufgrund des hohen personellen Aufwandes nur in Ausnahmefällen.
Es sind auch Chipkartensysteme bekannt, bei denen eine Chipkarte an einer Ladestation
gegen Bezahlung geladen wird und die dann in den Kartenleser des Zählers eingeführt eine
Flüssigkeits-, Gas- oder Energieentnahme ermöglicht. Allerdings erfordert dies für den
Verbraucher das Aufsuchen einer entsprechenden Ladestation, welche auch hohe
Anschaffungskosten für den Betreiber mit sich bringt.
Das Ablesen von Hauswasserzählern durch Ablesepersonal bringt einen hohen personellen
Aufwand sowie Ablese- und Übertragungsfehler mit sich. Bei Übermittlung des von dem
Kunden ermittelten Ableseergebnisses besteht ebenfalls die Gefahr von Ablesefehlern, zudem
kann der Kunde das Ableseergebnis verfälschen.
Die Abrechnung des Verbrauches an Flüssigkeit, Gas oder Energie in einem längeren Zyklus
vermindert zwar den damit verbundenen Aufwand, kann jedoch dazu führen, daß ein Kunde
zum Abrechnungszeitpunkt nicht mehr auffindbar oder zahlungsunfähig ist und somit die
entnommene Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie nicht bezahlt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren zu schaffen, bei dem
mit geringem personellen Aufwand eine möglichst hohe Sicherheit der Bezahlung von
entnommener Flüssigkeit, Gas oder Energie erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch gelöst, daß ein Server
vorgesehen ist, über den eine bestimmte Menge Flüssigkeit, Gas oder Energie durch einen
Kunden anforderbar ist, und daß durch den Server bei Erfüllung vorgegebener Kriterien die
Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs für den Durchlaß der
angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie freigebbar sind.
Mit dieser Vorrichtung kann ein sogenanntes Prepay-Verfahren durchgeführt werden, bei der
der Kunde eine bestimmte Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie vorbezahlt, die dann zur
Entnahme freigegeben ist. Der Vorteil gegenüber Chipkarten liegt darin, daß keine
aufwendigen Verkaufs- bzw. Ladestellen erforderlich sind. Zudem muß der Zähler keinen
Chipkartenleser aufweisen und kann daher geschlossen ausgebildet sein, wodurch er
gegebenenfalls überflutungssicher ist. Ein automatisierter Zahlungsverkehr ohne Personal
wird somit möglich.
Eine Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß die Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-,
Gas- bzw. Energiedurchgangs als ein schaltbares Ventil bzw. als Schalter ausgebildet sind.
Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw.
Energiedurchgangs vor, in oder hinter dem Zähler angeordnet sind.
Die Anordnung im Zähler ist insbesondere bei neuen Zählern vorteilhaft, da sie eine
geschlossene Bauform ermöglicht, die Anordnung vor oder hinter dem Zähler ermöglicht in
einfacher Weise das Nachrüsten bestehender Zähler.
Vorteilhaft ist, daß für das Anfordern der angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder
Energie der Kunde mit dem Server über Telefon-, Funk- oder Datennetze verbunden ist.
Dies ermöglicht ein Fernanfordern von Flüssigkeiten, Gas oder Energie beispielsweise mittels
(Mobil- oder Festnetz-)Telefon, Computer oder Funk.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß für das Freigeben der angeforderten Menge an
Flüssigkeit, Gas oder Energie der Server mit dem Kunden bzw. direkt mit dem Zähler des
Kunden über Telefon-, Funk- oder Datennetze verbunden ist.
Somit kann auch die Freigabe der angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie
mittels (Mobil- oder Festnetz-)Telefon, Computer oder Funk erfolgen. Sie kann entweder dem
Kunden zur Eingabe in den Zähler (gegebenenfalls über eine Zwischenspeicherung z. B. in
einem Computer oder Telefon und anschließende Weitergabe) übermittelt werden oder aber
direkt an den Zähler erfolgen.
Zweckmäßig ist auch, daß bei dem Anfordern der gewünschten Menge an Flüssigkeit, Gas
oder Energie neben der Menge auch eine Kunden- und/oder Zähleridentifikation übertragbar
ist.
Dies ermöglicht das Zuordnen der angeforderten Menge zu einem Verbraucher bzw. Zähler.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Erfüllung vorgegebener Kriterien insbesondere die
Bezahlung der angeforderten Flüssigkeits-, Gas- oder Energiemenge durch den Kunden
umfaßt.
Auf diese Weise wird die Möglichkeit einer Vorauszahlung des Verbrauches geschaffen, die
nicht nur Zinsverluste bei dem Versorgungsunternehmen, sondern auch Zahlungsausfälle
vermeidet. Die Abfrage kann automatisch per Datenaustausch mit dem Kreditinstitut des
Verbrauchers erfolgen, bzw. kann der Verbraucher bei der Anforderung seine Einwilligung in
eine Abbuchung von einem seiner Konten erteilen, so daß der Server nur noch eine
automatische Kontrollabfrage bei dem Kreditinstitut bezüglich der Kreditwürdigkeit
vornehmen muß.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die Freigabe der Mittel zum Sperren des
Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs zum Durchlaß der angeforderten Menge an
Flüssigkeit, Gas oder Energie durch die Übermittlung eines Codes erfolgt.
Ein derartiger Code verhindert die Manipulation seitens des Kunden. Hierbei ist es aus
Gründen der Vereinfachung sinnvoll, daß der Zähler jeweils für eine feste Menge an
Flüssigkeit, Gas oder Energie freigeschaltet wird, z. B. bei Wasserzählern für 1 m3, 10 m3 oder
100 m3. Diesen festen Mengen entsprechende Codezahlen können in dem Zähler gespeichert
sein und bei Eingabe einer entsprechenden Codezahl aktiviert werden, was dann zur Freigabe
der Menge führt.
Weiterhin ist es sinnvoll, daß der Code neben der freigegebenen Menge an Flüssigkeit, Gas
oder Energie auch eine Zähler- und/oder Kundenidentifikation enthält.
Durch diese kundenbezogenen Daten wird verhindert, daß Dritte, die an den Code gelangen,
diesen in ihren eigenen Zähler eingeben und die vorbezahlten Einheiten des Kunden
verbrauchen. Hierfür ist allerdings erforderlich, daß die kundenspezifischen Daten z. B. bei der
Eingabe in den Zähler nochmals überprüft und nur bei Übereinstimmung zugelassen werden.
Zweckmäßig ist auch, daß die Anzahl der Schaltungen und/oder der Schaltzustand der Mittel
zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs an den Server übermittelbar ist.
Über diesen Schaltwert kann eine Kontrolle der abgenommenen Menge an Flüssigkeit, Gas
oder Energie beispielsweise in Vergleich mit der angeforderten Menge erfolgen. Bei
Übermittlung des jeweiligen Schaltzustandes ist es möglich, bei Permanentfluß den
Flüssigkeits-, Gas- oder Energiefluß zu stoppen, was eine zusätzliche Betriebssicherheit mit
sich bringt.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch ein Verfahren zum Betreiben eines Zählers für den
Verbrauch von Flüssigkeiten, Gasen oder Energie, das durch durch folgende
Verfahrensschritte gekennzeichnet ist:
- - über einen Server wird durch einen Kunden eine bestimmte Menge Flüssigkeit, Gas oder Energie angefordert,
- - der Server überprüft die Erfüllung vorgegebener Kriterien, insbesondere die Bezahlung der angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie,
- - bei Erfüllung der vorgegebenen Kriterien werden durch den Server Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs, die dem Zähler zugeordnet sind, für den Durchlaß der angegebenen Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie freigegeben.
Hierbei ist es zweckmäßig, daß der Server die Bezahlung der angeforderten Menge an
Flüssigkeit, Gas oder Energie per Datenaustausch mit einer Bank abfragt.
Im folgenden wird ein beispielhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer
Zeichnung erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Der Kunde öffnet (mittels seines Computers oder eines internetfähigen (Mobil-)Telefons die
Internetseite des Servers des zuständigen Versorgungsunternehmens und fordert eine
bestimmte Menge (z. B. 100 m3) Wasser an. Hierzu gibt er neben der Mengenangabe auch
eine Kunden- bzw. Zähleridentifikation ein und erteilt dem Versorgungsunternehmen eine
Einzugsermächtigung für den entsprechenden Betrag. Die Übermittlung dieser Daten,
insbesondere der Einzugsermächtigung erfolgt zweckmäßigerweise in kodierter Form (Schritt
1).
Der Server wickelt automatisch per Datenaustausch die Zahlung mit dem Kreditinstitut
(Bank) des Kunden ab (Schritt 2).
Anschließend übermittelt der Server dem Kunden einen Code, der die nunmehr vorbezahlte
Menge an Flüssigkeit sowie eine Zähleridentifikation (Wasserzähler, Zählernummer) und ggf.
zusätzlich eine Kundenidentifikation umfaßt (Schritt 3A). Durch Weitergabe des Codes an
den Zähler durch den Kunden, die beispielsweise durch ein Tastenfeld oder auch durch
Datenübermittlung (z. B. per Draht, Funk oder per Infrarotübertragung) erfolgen kann, wird
ein schaltbares Ventil des Zählers freigegeben und die bezahlte Menge an Wasser kann
entnommen werden.
Alternativ ist auch möglich (Schritt 3B statt der Schritte 3A und 4), daß der Server den Code
direkt an den Zähler übermittelt, so daß der Kunde zu der Freigabe nichts weiter veranlassen
muß als Schritt 1 vorzunehmen.
Selbstverständlich kann die Zahlung auch in jeder anderen Weise erfolgen als durch
Einzugsermächtigung, z. B. durch Überweisung, Lastschriftverfahren etc.
Dadurch, daß ein schließbares Ventil dem Zähler zugeordnet ist, können
Sicherheitsfunktionen, wie das Schließen des Ventils bei ununterbrochener Entnahme großer
Mengen (z. B. 100 m3) vorgesehen werden.
Claims (12)
1. Zähler für den Verbrauch von Flüssigkeiten, Gasen oder Energie, dem Mittel zum
Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs zugeordnet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Server vorgesehen ist, über den eine bestimmte Menge
Flüssigkeit, Gas oder Energie durch einen Kunden anforderbar ist, und daß durch den
Server bei Erfüllung vorgegebener Kriterien die Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-,
Gas- bzw. Energiedurchgangs für den Durchlaß der angeforderten Menge an
Flüssigkeit, Gas oder Energie freigebbar sind.
2. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Sperren des
Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs als ein schaltbares Ventil bzw. als
Schalter ausgebildet sind.
3. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Sperren des
Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs vor, in oder hinter dem Zähler angeordnet
sind.
4. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für das Anfordern der
angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie der Kunde mit dem Server über
Telefon-, Funk- oder Datennetze verbunden ist.
5. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für das Freigeben der
angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie der Server mit dem Kunden
bzw. direkt mit dem Zähler des Kunden über Telefon-, Funk- oder Datennetze
verbunden ist.
6. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Anfordern der
gewünschten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie neben der Menge auch eine
Kunden- und/oder Zähleridentifikation übertragbar ist.
7. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfüllung vorgegebener
Kriterien insbesondere die Bezahlung der angeforderten Flüssigkeits-, Gas- oder
Energiemenge durch den Kunden umfaßt.
8. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Freigabe der Mittel zum
Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs zum Durchlaß der
angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie durch die Übermittlung eines
Codes erfolgt.
9. Zähler gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Code neben der
freigegebenen Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie auch eine Zähler- und/oder
Kundenidentifikation enthält.
10. Zähler gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Schaltungen
und/oder der Schaltzustand der Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw.
Energiedurchgangs an den Server übermittelbar ist.
11. Verfahren zum Betreiben eines Zählers für den Verbrauch von Flüssigkeiten, Gasen
oder Energie, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- - über einen Server wird durch einen Kunden eine bestimmte Menge Flüssigkeit, Gas oder Energie angefordert,
- - der Server überprüft die Erfüllung vorgegebener Kriterien, insbesondere die Bezahlung der angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie,
- - bei Erfüllung der vorgegebenen Kriterien werden durch den Server Mittel zum Sperren des Flüssigkeits-, Gas- bzw. Energiedurchgangs, die dem Zähler zugeordnet sind, für den Durchlaß der angegebenen Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie freigegeben.
12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Server die
Bezahlung der angeforderten Menge an Flüssigkeit, Gas oder Energie per
Datenaustausch mit einer Bank abfragt.
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