DE10057869C1 - Steckverbinder für geschirmte Daten- und/oder Telekommunikations-Kabel - Google Patents
Steckverbinder für geschirmte Daten- und/oder Telekommunikations-KabelInfo
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Abstract
Es ist ein Steckverbinder für geschirmte Daten- und/oder Telekommunikationskabel (10) beschrieben, der ein abgeschirmtes Gehäuse (20, 48) aufweist, welches die Verbinderkontakte (60) für Steckverbindung und die Anschlusskontakte (62) für die Adern des Kabels (10) abschirmend umschließt. Die Schirmung des Kabels (10) wird mittels eines einstückigen Schirmbleches (64) an die Kontaktbügel (74) der Steckverbindung weitergegeben. Das Schirmblech (64) kommt mit federnden Schirmabnahmelaschen (80) mit der Schirmung des Kabels (10) in Kontakt.
Description
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder für geschirmte
Daten- und/oder Telekommunikations-Kabel gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Für Daten- und/oder Telekommunikations-Netze werden in der
Regel geschirmte Kabel verwendet, um das Abstrahlen von
Hochfrequenz-Signalen und das Auffangen von Hochfrequenz-
Störungen zu verhindern. Bei Steckverbindungen solcher Kabel
muss dementsprechend dafür gesorgt werden, dass eine
Abschirmung auch im Bereich des Steckverbinders gewährleistet
ist. Es werden daher für die Steckverbinder abgeschirmte
Gehäuse verwendet, die sowohl die Steckverbindungskontakte als
auch den Anschluss der Adern des Kabels abschirmen. Die
Schirmung des Kabels muss über das Gehäuse und die
Steckverbindung an die Schirmung eines anzuschließenden Kabels
weitergegeben werden. Hierzu ist es z. B. aus DE 197 52 030 A1,
DE 198 48 411 A1 oder DE 93 03 361 U1 bekannt, einen
Schirmkontakt, der mit der Schirmung des Kabels in leitende
Berührung kommt, und wenigstens einen Kontaktbügel der
Steckverbindung, einstückig als Stanz-Biege-Blechteil zu
fertigen.
Aus der US 6 142 828 A ist ein Steckverbinder mit einem
abschirmenden Gehäuse bekannt, welches mittels einer
Federlasche in den Ausschnitt einer Montageplatte einsetzbar
ist. Die Federlasche dient dazu, das Gehäuse in der
Montageplatte zu halten, stellt jedoch keinen elektrischen
Kontakt zwischen dem Steckverbinder-Gehäuse und der
Montageplatte her.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Steckverbinder
der eingangs genannten Gattung so zu verbessern, dass dieser
einerseits in Herstellung und Montage einfach ist und
andererseits eine zuverlässige Weitergabe der Schirmung
gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen
Steckverbinder mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß wird für die Weitergabe der Schirmung von dem
Kabel zu dem Kontakt der Steckverbindung ein einstückiges
Schirmblech verwendet, welches als Stanz-Biege-Teil
hergestellt wird. Dadurch ist zum einen eine kostengünstige
Herstellung und eine einfache Montage möglich und zum anderen
ist eine zuverlässige leitende Verbindung zwischen der
Schirmung des Kabels und dem Schirmkontakt der Steckverbindung
ohne Übergangswiderstände gewährleistet. Vorzugsweise ist das
Schirmblech aus einem Federmetall hergestellt. Der Schirm
kontakt ist als wenigstens eine federnde Schirmabnahmelasche
ausgebildet, die beim Zusammenfügen des Steckverbindergehäuses
unter ihrer Federelastizität zur Anlage an der Schirmung des
angeschlossenen Kabels kommt. Dadurch ist ein gut leitender
Kontakt zwischen dem Schirmblech und der Schirmung des Kabels
ohne zusätzlicher Montagemaßnahme sichergestellt. An dem
Schirmblech ist einstückig eine Kontaktfederlasche angeformt,
die aus dem Gehäuse des Steckverbinders nach außen geführt
ist. Dadurch eignet sich der Steckverbinder insbesondere zum
Einbau in eine Montageplatte, z. B. in die Montageplatte eines
Patch-Panels oder eines Gerätes. Beim Einbau des
Steckverbinders in eine solche Montageplatte kommt die außen
an dem Gehäuse angeordnete Kontaktfederlasche in federnden
Kontakt mit der Montageplatte, so dass ein zuverlässiger
Massekontakt der Schirmung mit der Montageplatte gewährleistet
ist.
Um die Montage des Steckverbinders zu vereinfachen, wird in
einer Ausführung das Schirmblech durch Ausbildung geeigneter
Haltelaschen gleichzeitig dazu verwendet, den Kontaktträger in
dem Steckverbinder-Gehäuse zu halten und zu positionieren.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 perspektivisch das Oberteil des
Steckverbinders,
Fig. 2 einen Längsschnitt des Oberteils gemäß
der Schnittlinie A-A in Fig. 3,
Fig. 3 eine Stirnansicht des Oberteils,
Fig. 4 bis 7 in aufeinanderfolgenden Schritten die
Montage des Unterteils des
Steckverbinders,
Fig. 8 in perspektivischer Ansicht den
montierten Steckverbinder,
Fig. 9 das Schirmblech des Steckverbinders
als Stanzteil,
Fig. 10 das Schirmblech des Steckverbinders im
gebogenen Zustand,
Fig. 11 den in eine Montageplatte eingesetzten
Steckverbinder in Vorderansicht und
Fig. 12 den in die Montage eingesetzten
Steckverbinder in Rückansicht.
In dem Ausführungsbeispiel ist der Steckverbinder in Form
einer Western-Steckverbinder-Buchse dargestellt. Es ist
offensichtlich, daß die Erfindung in entsprechender Weise auch
bei Steckverbinder-Steckern und bei anderen Typen von
Steckverbindungen realisiert werden kann.
Der Steckverbinder dient zum Anschließen eines mehradrigen
Daten- oder Telekommunikationskabels 10, im dargestellten
Ausführungsbeispiel eines Kabels 10 mit acht Adern 12. Das
Kabel 10 ist geschirmt, wozu insbesondere das Kabel 10 durch
ein leitendes Schirmgeflecht 14 umschlossen ist.
Der Steckverbinder besteht aus einem Oberteil 16 und einem
Unterteil 18, die in der nachfolgend beschriebenen Weise
aufgebaut sind und montiert werden. Aufbau und Montage des
Oberteils 16 ist insbesondere in den Fig. 1 bis 3 gezeigt,
während Aufbau und Montage des Unterteils 18 insbesondere aus
den Fig. 4 bis 7 hervorgehen.
Das Oberteil 16 weist eine obere Gehäuseschale 20 auf, die aus
einem elektrisch leitenden Werkstoff besteht und insbesondere
als metallisches Druckgußteil, z. B. als Zink-Druckgußteil
hergestellt ist. Die obere Gehäuseschale 20 besteht aus einer
oberen Deckplatte 22, an welche rechtwinklig Seitenwangen 24
angeformt sind, so dass sich ein U-förmiges Kastenprofil
ergibt. In dieses Kastenprofil der oberen Gehäuseschale 20
wird ein Ladestück 26 aus Kunststoff eingeschoben, wozu
Führungsstege 28 innen an den Seitenwangen 24 ausgebildet
sind, die in entsprechende Führungsnuten des Ladestückes 26
eingreifen. Im eingeschobenen Zustand rastet das Ladestück 26
mit seitlichen Rastfedern 29 in Aussparungen der Seitenwangen
24 ein.
Das Ladestück 26 weist im Querschnitt dasselbe rechteckige
Profil auf wie der Innenprofilquerschnitt der oberen
Gehäuseschale 20, wie in Fig. 3 zu erkennen ist. Im
Längsschnitt ist das Ladestück 26 stufenförmig ausgebildet.
Ein an der Deckplatte 22 anliegender oberer Abschnitt 30 des
Ladestückes 26 erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte
Länge des U-förmigen Innenprofils der oberen Gehäuseschale 20.
Ein unterer Abschnitt 32 ist in axialer Richtung kürzer
ausgebildet, wobei die Stirnfläche dieses unteren Abschnittes
32 stufenförmig gegenüber der Stirnfläche des oberen
Abschnittes 30 zurückgesetzt ist. Die hintere Rückfläche des
Ladestückes 26 ist über dessen gesamten Höhe durchgehend. Die
Höhe der Abschnitte 30 und 32 beträgt jeweils etwa die halbe
Höhe des gesamten Ladestückes 26.
Das Ladestück 26 dient zur Aufnahme der Adern 12 des Kabels
10. Hierzu weist das Ladestück 26 in seinem oberen Abschnitt
30 vier in einer Ebene beabstandete nebeneinander angeordnete
axial durchgehende Bohrungen 34 auf, in welchen vier der acht
Adern 12 des Kabels 10 von der Rückseite des Ladestückes 26
eingeführt werden, wie dies am besten in Fig. 2 zu sehen ist.
Der untere Abschnitt 32 weist vier in Axialrichtung
durchgehende Rinnen 36 auf, die gegen die untere Fläche des
unteren Abschnittes 32 hin offen sind. Die Rinnen 36 weisen
denselben gegenseitigen Abstand auf wie die Bohrungen 34 und
sind in einer entsprechenden Position angeordnet. Die Rinnen
36 dienen zum Einlegen der anderen vier Adern 12, wie dies in
den Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist. Das Ladestück 26 weist in
seinem oberen Abschnitt 30 Eintrittsschlitze 38 auf, die von
der freiliegenden unteren Fläche des oberen Abschnittes 30 vor
dem unteren Abschnitt 32 ausgehen und in den oberen Abschnitt
30 hineinführen und jeweils die Bohrungen 34 durchqueren.
Entsprechend weist der untere Abschnitt 32 Eintrittsschlitze
40 auf, die von dessen unterer Seite ausgehen und jeweils die
Rinnen 36 queren. Die Eintrittsschlitze 38 und 40 dienen in
später beschriebener Weise zum Einführen von
Schneidklemmkontakten.
Hinter dem U-förmigen Innenprofil der oberen Gehäuseschale 20,
welches zur Aufnahme des Ladestückes 26 dient, ist die obere
Deckplatte 22 dieser Gehäuseschale 20 verstärkt und mit einer
in Längsrichtung verlaufenden mittigen Mulde 42 ausgebildet,
in welche das Kabel 10 eingelegt wird. An dem rückwärtigen
Ende ist oberhalb der Mulde 42 in axialer Verlängerung der
Gehäuseschale 20 ein T-förmiger Ansatz 44 angeformt.
Die Montage des Oberteil 16 des Steckverbinders geschieht in
folgender Weise:
Zunächst werden die Adern 12 des Kabels 10 freigelegt. Weiter wird im Anschluß an die freigelegten Adern 12 die äußere Isolation des Kabels 10 entfernt, so dass über eine gewisse Länge das Schirmgeflecht 14 freigelegt ist. Nun werden vier der Adern 12 in die Bohrungen 34 des Ladestücks 26 eingeführt und anschließend die restlichen vier Adern 12 in die Rinnen 36 eingelegt, wobei innen vorspringende Rippen 37 dieser Rinnen 36 die Adern 12 geklemmt halten. Anschließend wird das auf diese Weise mit dem Kabel 10 verbundene Ladestück 26 von der vorderen Stirnseite her mittels der Führungsstege 28 in die obere Gehäuseschale 20 eingeschoben und mittels der Rastfedern 29 verrastet. Das Kabel 10 mit seinem freigelegten Schirmgeflecht 14 kommt dabei in der Mulde 42 zu liegen. Anschließend wird ein Kabelbinder 46 um das Kabel 10 und den T-förmigen Ansatz 44 gelegt und festgezogen, so dass das Kabel 10 mit dem Ladestück 26 in der oberen Gehäuseschale 20 fest montiert und zugentlastet ist. Das Schirmgeflecht 14 liegt dabei im Bereich der Mulde 42 in leitender Berührung mit der metallischen oberen Gehäuseschale 20. Anschließend werden die vorderen aus den Bohrungen 34 bzw. den Rinnen 36 herausstehenden Enden der Adern 12 abgeschnitten, so dass das Oberteil 16 des Steckverbinders vollständig montiert ist, wie dies die Fig. 1 bis 3 zeigen.
Zunächst werden die Adern 12 des Kabels 10 freigelegt. Weiter wird im Anschluß an die freigelegten Adern 12 die äußere Isolation des Kabels 10 entfernt, so dass über eine gewisse Länge das Schirmgeflecht 14 freigelegt ist. Nun werden vier der Adern 12 in die Bohrungen 34 des Ladestücks 26 eingeführt und anschließend die restlichen vier Adern 12 in die Rinnen 36 eingelegt, wobei innen vorspringende Rippen 37 dieser Rinnen 36 die Adern 12 geklemmt halten. Anschließend wird das auf diese Weise mit dem Kabel 10 verbundene Ladestück 26 von der vorderen Stirnseite her mittels der Führungsstege 28 in die obere Gehäuseschale 20 eingeschoben und mittels der Rastfedern 29 verrastet. Das Kabel 10 mit seinem freigelegten Schirmgeflecht 14 kommt dabei in der Mulde 42 zu liegen. Anschließend wird ein Kabelbinder 46 um das Kabel 10 und den T-förmigen Ansatz 44 gelegt und festgezogen, so dass das Kabel 10 mit dem Ladestück 26 in der oberen Gehäuseschale 20 fest montiert und zugentlastet ist. Das Schirmgeflecht 14 liegt dabei im Bereich der Mulde 42 in leitender Berührung mit der metallischen oberen Gehäuseschale 20. Anschließend werden die vorderen aus den Bohrungen 34 bzw. den Rinnen 36 herausstehenden Enden der Adern 12 abgeschnitten, so dass das Oberteil 16 des Steckverbinders vollständig montiert ist, wie dies die Fig. 1 bis 3 zeigen.
Aufbau und Montage des Unterteils 18 wird nachfolgend anhand
der Fig. 4 bis 7 erläutert.
Das Unterteil 18 weist eine untere Gehäuseschale 48 auf, die
in gleicher Weise wie die obere Gehäuseschale 20 metallisch
leitend ist und vorzugsweise als Metall-Druckgußteil,
insbesondere als Zink-Druckgußteil, gefertigt wird. Die untere
Gehäuseschale 48 ist kastenförmig in der Weise ausgebildet,
daß sie durch die obere Gehäuseschale 20 zu einem
geschlossenen abschirmenden Gehäuse ergänzt wird. Die Form der
unteren Gehäuseschale 48 ist am deutlichsten in Fig. 4 zu
erkennen. Die untere Gehäuseschale 48 weist eine untere
Bodenplatte 50 auf, an welcher rechtwinklig nach oben führende
Seitenwangen 52 angeformt sind. In den Seitenwangen 52 sind
Ausschnitte 54 vorgesehen, die in der Form den Seitenwangen 24
der oberen Gehäuseschale 20 entsprechen. Im vorderen Bereich
ist die untere Gehäuseschale 48 auch an der Oberseite
geschlossen. In der vorderen Stirnfläche der unteren
Gehäuseschale 48 ist eine Einstecköffnung 56 ausgespart, die
zum Einstecken eines Western-Steckers dient.
In die untere Gehäuseschale 48 wird von der Hinterseite axial
ein Kontaktträger 58 aus Kunststoff eingeschoben. Die Breite
des Kontaktträgers 58 entspricht der Breite des
Innenquerschnitts der Gehäuseschale 48. In seinem vorderen
Bereich weist der Kontaktträger 58 acht nebeneinander
angeordnete Verbinderkontakte 60 auf. Ist der Kontaktträger 58
vollständig in die untere Gehäuseschale 48 eingeschoben, wie
dies in Fig. 6 gezeigt ist, so liegen die Verbinderkontakte
60 in herkömmlicher Weise hinter der Einstecköffnung 56, um
einen in diese Einstecköffnung 56 eingesteckten Western-
Stecker zu kontaktieren. Im hinteren Bereich ist der
Kontaktträger 58 in einer der stufenförmigen Ausbildung des
Ladestückes 26 korrespondierenden Form stufenförmig
ausgebildet. In diesem Bereich trägt der Kontaktträger 58 an
seiner Oberseite zwei Reihen von nebeneinander angeordneten
Schneidklemmkontakten 62. Jeder dieser Schneidklemmkontakte 62
ist leitend mit einem der Verbinderkontakte 60 verbunden. Die
Schneidklemmkontakte 62 sind auf der abgestuften Oberseite des
Kontaktträgers 58 so angeordnet, daß sie beim Aufsetzen des
Ladestückes 26 auf den Kontaktträger 58 in die
Eintrittsschlitze 38 bzw. 40 des Ladestückes 26 eindringen.
Der Kontaktkörper 58 aus isolierendem Kunststoff ist in ein
Schirmblech 64 eingesetzt und wird zusammen mit diesem
Schirmblech 64 in die untere Gehäuseschale 48 eingeschoben.
Die Form und die Herstellung des Schirmbleches 64 ist in den
Fig. 9 und 10 gezeigt.
Das Schirmblech 64 ist ein einstückiges Stanz-Biege-Teil aus
einem leitenden Federmetall. Zunächst wird das Schirmblech 64
in der in Fig. 9 gezeigten Form ausgestanzt. Aus diesem
Stanzteil wird das Schirmblech 64 an den in Fig. 9
eingezeichneten Biegelinien in die in Fig. 10 gezeigte Form
gebogen.
Das Schirmblech 64 weist eine Grundplatte 66 auf, auf die der
Kontaktträger 58 aufgesetzt wird. Aus der Grundplatte 66 ist
in deren mittleren hinterem Bereich eine hintere Haltelasche
68 ausgestanzt und hochgebogen. Im mittleren Bereich der
Längserstreckung des in Fig. 9 gezeigten Stanzteils ragen
beiderseits rechtwinklig Seitenarme 70 ab, die von der
Grundplatte 66 rechtwinklig nach oben hochgebogen werden. Von
diesen Seitenarmen 70 ragt jeweils eine vordere Haltelasche 72
ab, die von dem Seitenarm 70 nach hinten absteht und in dem in
Fig. 10 gezeigten gebogenen Zustand an ihrem Ende nach innen
abgewinkelt ist. Der Kontaktträger 58 wird auf die Grundplatte
66 aufgesetzt, wobei die hintere Haltelasche 68 mit ihrem
oberen parallel zur Grundplatte 66 abgewinkelten Ende den
Kontaktträger 58 nach hinten abstützt und auf der Grundplatte
66 hält. Seitlich wird der Kontaktträger 58 zwischen den
Seitenarmen 70 geführt und durch die nach innen abgewinkelten
vorderen Haltelaschen 72 gegen eine Verschiebung nach vorn
fixiert, wie dies aus Fig. 4 ersichtlich ist.
An den Enden der Seitenarme 70 sind rechtwinklig nach vorne
weisende Kontaktbügel 74 ausgebildet. Das nach vorne weisende
Ende der Grundplatte 66 wird nach unten abgebogen und bildet
eine an der Unterseite der Grundplatte 66 nach rückwärts
gerichtete Kontaktfederlasche 76. Im hinteren Bereich des in
Fig. 9 gezeigten Stanzteils ragen von der Grundplatte 66
beiderseitig rechtwinklig Schirmabnahmearme 78 ab, die von der
Grundplatte 66 rechtwinklig nach oben gebogen werden. Die
oberen Enden der Schirmabnahmearme 78 werden nach innen
gebogen und bilden muldenförmige, sich überlappende
Schirmabnahmelaschen 80. Schließlich wird das hintere Ende der
Grundplatte 66 rechtwinklig nach oben gebogen und bildet eine
mit einem kreisbogenförmigen Ausschnitt versehene Schirmplatte
82.
Die Montage des Unterteils 18 wird nachfolgend anhand der
Fig. 4 bis 8 erläutert. Zunächst wird in der beschriebenen
Weise der Kontaktträger 58 auf die Grundplatte 66 aufgesetzt
und zwischen der hinteren Haltelasche 68, den Seitenarmen 70
und den vorderen Haltelaschen 72 positioniert und an dem
Schirmblech 64 fixiert. Die Kontaktfederlasche 76 ist dabei
noch nicht abgebogen. Diese Situation ist in Fig. 4
dargestellt. Dann wird das Schirmblech 64 mit dem
Kontaktträger 58 von hinten axial in die untere Gehäuseschale
48 eingeschoben, wie dies Fig. 5 zeigt. Dabei tritt die noch
nicht abgebogene Kontaktfederlasche 76 durch einen Schlitz 84
der unteren Gehäuseschale 48 aus, der in der vorderen
Stirnseite der unteren Gehäuseschale 48 oberhalb der
Bodenplatte 50 vorgesehen ist. Ist das Schirmblech 64 mit dem
Kontaktträger 58 vollständig axial in die untere Gehäuseschale
48 geschoben, so ergibt sich die in Fig. 6 gezeigte
Situation. Die Verbinderkontakte 60 des Kontaktträgers 58
befinden sich in der Steckeraufnahme der unteren Gehäuseschale
48 hinter der Einstecköffnung 56. Die nach vorn gerichteten
Kontaktbügel 74 befinden sich beiderseits in der
Steckeraufnahme hinter der Einstecköffnung 56, um die
seitlichen Schirmkontakte eines eingesteckten Steckers zu
kontaktieren. Die Schneidklemmkontakte 62 befinden sich in dem
oben offenen Bereich der unteren Gehäuseschale 48. Die nach
innen gebogenen Schirmabnahmelaschen 80 befinden sich hinter
den Ausschnitten 54 im hinteren Endbereich der unteren
Gehäuseschale 48. Die Schirmplatte 82 schließt die untere
Gehäuseschale 48 abschirmend unterhalb der
Schirmabnahmelaschen 80 ab. In dieser Position wird der
Kontaktträger 58 mit der unteren Gehäuseschale 48 verrastet,
wozu beiderseits an dem Kontaktträger 58 angeformte
Rastvorsprünge 86 in Rastaussparungen 88 der Seitenwangen 52
der unteren Gehäuseschale 48 einrasten.
Nach dem Verrasten des Kontaktträgers 58 und damit des
Schirmbleches 64 in der unteren Gehäuseschale 48 wird die
Kontaktfederlasche 76 an der vorderen Stirnseite der
Gehäuseschale 48 nach unten und nach hinten abgebogen, wie
dies Fig. 7 zeigt. Die Kontaktfederlasche 76 weist in der
gebogenen Form die Gestalt eines Dreiecks auf, welches sich
einerseits an dem Schlitz 84 und mit dem freien Ende der
Kontaktfederlasche 76 an der Bodenplatte 50 abstützt. Der
Scheitel der dreieckförmig gebogenen Kontaktfederlasche 76 ist
auf diese Weise gegen die Bodenplatte 50 hin federnd
ausgebildet.
In der in Fig. 7 gezeigten Darstellung sind somit sowohl das
Oberteil 16 als auch das Unterteil 18 vollständig montiert. Es
wird nun das Oberteil 16 in das Unterteil 18 eingesetzt, wobei
die Seitenwangen 24 der oberen Gehäuseschale 20 in die
Ausschnitte 54 der Seitenwangen 52 der unteren Gehäuseschale
48 eingesetzt werden. Die Seitenwangen 24 und 52 sind dabei an
ihrer Umfangslinie abgestuft, so dass zwischen den
Seitenwangen 24 und 52 keine von innen nach außen durchgehende
Stoßfuge entsteht. In dem zusammengefügten Zustand werden die
obere Gehäuseschale 20 und die untere Gehäuseschale 48
miteinander verrastet, wozu im hinteren Bereich seitlich an
der oberen Gehäuseschale 20 Rastvorsprünge 90 angeformt sind,
die in Rastaussparungen 92 im hinteren Bereich der
Seitenwangen 52 der unteren Gehäuseschale 48 einrasten. Beim
Aufsetzen des Oberteils 16 auf das Unterteil 18 dringen die
Schneidklemmkontakte 62 des Kontaktträgers 58 in die
Eintrittsschlitze 38 und 40 des Ladestückes 26 und
kontaktieren dabei die Adern 12, die in den Bohrungen 34 und
den Rinnen 36 des Ladestückes 26 angeordnet sind. Dadurch wird
die leitende Verbindung zwischen den Adern über die
Schneidklemmkontakte 62 zu den Verbinderkontakten 60
hergestellt.
Beim Aufsetzen des Oberteils 16 auf das Unterteil 18 wird
außerdem das Kabel 10 mit seinem freigelegten Schirmgeflecht
14 auf die Schirmabnahmelaschen 80 gedrückt. Dabei ist das
Kabel 10 mit seinem Schirmgeflecht 14 einerseits durch die
Mulde 42 der oberen Gehäuseschale 20 abgestützt und wird
andererseits gegen die federnden Schirmabnahmelaschen 80
gedrückt. Dadurch wird ein guter leitender elektrischer
Kontakt einerseits mit der oberen Gehäuseschale 20 und
andererseits über die Schirmabnahmelaschen 80 mit dem
Schirmblech 64 hergestellt. Über das einstückige Schirmblech
64 wird die Schirmung einerseits an die Kontaktbügel 74
weitergegeben, die mit der Schirmung eines eingesteckten
Steckers in Kontakt kommen. Zum Anderen wird die Schirmung
einstückig an die Kontaktfederlasche 76 weitergegeben.
In den Fig. 11 und 12 ist gezeigt, wie der Steckverbinder
in eine Montageplatte 94 eingesetzt wird, die aus einem
elektrisch leitenden Material besteht und auf Massepotential
liegt. Die Montageplatte 94 kann beispielsweise die
Frontplatte eines Patch-Panels oder die Montageplatte eines
Gerätes sein.
Die Montageplatte 94 weist einen Ausschnitt auf, welcher im
Querschnitt dem Querschnitt des Steckverbinders und
insbesondere der Frontseite der unteren Gehäuseschale 48
entspricht. An der Oberseite der unteren Gehäuseschale 48 sind
angrenzend an deren stirnseitige Vorderkante zwei äußere
Anlagevorsprünge 96 angeformt. In einem der Materialstärke der
Montageplatte 94 entsprechenden Abstand nach hinten versetzt
ist ein Gegenvorsprung 98 auf der Oberseite der unteren
Gehäuseschale 48 angeformt. Weiter sind an der Unterseite der
Bodenplatte 50 in einem dem Gegenvorsprung 98 entsprechenden
Abstand von der stirnseitigen Vorderkante der unteren
Gehäuseschale 48 Anlagevorsprünge 100 angeformt. Der fertig
montierte Steckverbinder wird in den Ausschnitt der
Montageplatte 94 in folgender Weise eingesetzt. Zunächst wird
die obere stirnseitige Kante der unteren Gehäuseschale 48 in
den Ausschnitt eingeschoben und so nach oben geführt, daß sich
die Anlagevorsprünge 96 an der Vorderseite der Montageplatte
94 und der Gegenvorsprung 98 an der Hinterseite der
Montageplatte 94 befinden. Dann wird die untere stirnseitige
Kante der Gehäuseschale 48 von hinten in den Ausschnitt der
Montageplatte 94 eingedrückt, bis die unteren Anlagevorsprünge
100 an der Rückseite der Montageplatte 94 anliegen. Dabei
greift die Kontaktfederlasche 76 in einen Randausschnitt 104
des Ausschnittes der Montageplatte 94 und wird durch die
Unterkante dieses Randausschnittes 104 gegen die Bodenplatte
50 gedrückt. Die Kontaktfederlasche 76 rastet dann mit
beiderseits an der Kontaktfederlasche 76 ausgebildeten Stufen
102 vor der Montageplatte 94 ein, wodurch der Steckverbinder
vollständig in dem Ausschnitt der Montageplatte 94 eingerastet
und gehalten ist. Soll der Steckverbinder aus der
Montageplatte 94 wieder gelöst werden, so muß lediglich auf
der Rückseite der Montageplatte 94 die Kontaktfederlasche 76
von Hand gegen die Bodenplatte 50 gedrückt werden, so dass die
Stufen 102 der Kontaktfederlasche 76 aus dem diese
Kontaktfederlasche 76 aufnehmenden Randausschnitt 104
herausgehoben werden.
Im montierten Zustand drückt die Kontaktfederlasche 76 des
Schirmbleches 64 federnd gegen die Unterkante des Ausschnittes
der Montageplatte 94 und stellt somit einen guten Massekontakt
des Schirmbleches 64 her, wodurch auch der Massekontakt mit
dem Schirmgeflecht 14 des Kabels 10 und einem eingesteckten
Stecker hergestellt wird.
Claims (4)
1. Steckverbinder für geschirmte Daten- und/oder
Telekommunikations-Kabel, mit einem abgeschirmten Gehäuse,
mit einem in dem Gehäuse aufgenommenen Kontaktträger, der
Verbinderkontakte für die Steckverbindung und
Anschlusskontakte für die Adern des Kabel aufweist, mit
einem die Schirmung des Kabels kontaktierenden
Schirmkontakt und mit wenigstens einem Kontaktbügel der
Steckverbindung, wobei der Schirmkontakt und der
wenigstens eine Kontaktbügel einstückig an einem als
Stanz-Biege-Blechteil gefertigten Schirmblech ausgebildet
sind, dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse aus zwei Gehäuseschalen (20, 48)
zusammengefügt ist, dass der Schirmkontakt als wenigstens
eine federnde Schirmabnahmelasche (80) des in einer
Gehäuseschale (48) angeordneten Schirmblechs (64)
ausgebildet ist und beim Zusammenfügen der Gehäuseschalen
(20, 48) federnd gegen die Schirmung (14) des in der
anderen Gehäuseschale (20) festgelegten Kabels (10)
gedrückt wird, dass an dem Schirmblech (64) einstückig
eine Schirmplatte (82) ausgebildet ist, die das Gehäuse
(20, 48) des Steckverbinders an dessen Kabeleintrittseiten
abschirmend verschließt, und dass an dem Schirmblech (64)
einstückig eine Kontaktfederlasche (76) ausgebildet ist,
die aus dem Gehäuse (20, 48) des Steckverbinders an dessen
Stirnseite herausgeführt und an einer Aussenseite des
Gehäuses (20, 48) von der Stirnseite nach hinten gebogen
ist und beim Einbau des Steckverbinders in eine
Montageplatte (94) diese Montageplatte (94) federnd
kontaktiert.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Schirmblech (64) aus
einem Federmetall besteht.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Kabel (10) mit seiner
freigelegten Schirmung (14) in einer Mulde (42) der einen
Gehäuseschale (20) angeordnet ist und dass die
Schirmabnahmelaschen (80) sich bogenförmig an der der
Mulde (42) gegenüber liegenden Seite des Kabels (10)
anlegen und das Kabel (10) in die Mulde (42) drücken.
4. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an
dem Schirmblech (64) einstückig Haltelaschen (68, 72)
ausgebildet sind, die den Kontaktträger (58) halten und
positionieren.
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