DE19513582C2 - Kontaktfeder - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kontaktfeder mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Solche Kontaktfedern sind allgemein bekannt und beispielsweise
in DE 92 02 365 U1 beschrieben. Derartige Kontaktfedern wer
den u. a. in großem Umfang als Steckverbinder in der KFZ-Technik
eingesetzt. Die Kontaktfeder besteht regelmäßig aus einer
Grundfeder und einer Federarmbasis, von der sich einstückig an
einem Ende zwei Federarme wegerstrecken, zwischen die ein
Kontaktstift einschiebbar ist. An dem anderen Ende der
Federarmbasis schließt sich ein Anschlußteil für einen
elektrischen Leiter an. Das Anschlußteil der in DE 92 02 365 U1
beschriebenen Kontaktfeder ist als Crimpanschluß mit
einer Leiterkralle und einer Isolationskralle ausgebildet, die
an einen elektrischen Leiter bzw. dessen Ummantelung angeklemmt
werden. Bei der in diesem Dokument beschriebenen Kontaktfeder
ist eine Überfeder, auch Rasthülse genannt, über die Grundfeder
gestülpt. Die Überfeder hat im wesentlichen die Funktion, die
Federkraft der Kontaktfeder zu erhöhen und durch Ausbildung mit
einer oder mehreren Rastzungen eine lösbare Verriegelung der
Kontaktfeder in einer Kontaktkammer eines Gehäuses aus
Isoliermaterial zu ermöglichen. Die Überfeder besteht in der
Regel aus einem Material mit guten Federeigenschaften, während
die Grundfeder aus einem Material mit guten elektrischen und
thermischen Eigenschaften hergestellt ist. Die Überfeder kann
beispielsweise als Stanz-Biegeteil aus Blech hergestellt sein.
Die Grundfeder ist vorzugsweise ebenfalls ein Stanz-Biegeteil,
besteht jedoch wegen der notwendig guten elektrischen
Eigenschaften vorzugsweise aus Zinnbronze oder sogenannter
Federbronze.
Bei der bekannten Kontaktfeder in DE 92 02 365 U1 fluchten
die Federarme in bezug auf die Leitungsanbindung der Kontakt
feder. Hierfür ist die im wesentlichen U-förmig ausgebildete
Federarmbasis, an deren Seitenwandungen sich in Richtung
Steckkontaktseite einstückig die beiden Federarme weger
strecken, bezüglich ihrer U-förmigen Gestaltung gleich ausge
richtet zum ebenfalls U-förmigen Anschlußteil angeordnet. Die
Wandungen der Federarme und damit die Seitenwandungen der
Federarmbasis der Grundfeder stehen bei dieser Lösung etwa
parallel zu den Seitenwänden des als Crimpanschluß ausgebilde
ten Anschlußteiles.
In dem genannten Dokument DE 92 02 365 U1 erstrecken sich von
der Rasthülse in Richtung Steckbereich der Kontaktfeder zwei
Schutzlappen nach vorne weg. Diese Schutzlappen ragen etwas
über das vordere Ende der beiden Federarme hinaus und sind
zueinander umgebogen. Die Schutzlappen dienen als Führung beim
Einstecken der Kontaktfeder in zugehörende Gehäuseöffnungen.
Aus DE 88 11 020 U1 ist ebenfalls eine Kontaktfeder mit
Rasthülse bekannt. In die dortige Federarmbasis der
Kontaktfeder ist ein sechseckiges Loch eingebracht, in welches
die Rasthülse mit einem schwalbenschwanzförmigen Lappen
eingreift und dort verhakt. Das Problem, wie die Kontaktfeder
vor einem seitenverkehrten Einschieben in eine zugehörende
Öffnung eines Gehäuses vermieden werden kann, ist in diesem
Dokument nicht erwähnt.
Aus DE 82 09 688 U1 ist ein Doppelflachfederkontakt bekannt,
der aufgrund seines im Wesentlichen symetrischen Aufbaus der
Steckseite in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines
Steckergehäuses auch um 180° verdreht eingesetzt werden kann.
Dies ist insbesondere bei mehrpoligen Steckverbindern von
Nachteil. Werden bei diesen mehrpoligen Steckverbindungen die
Vielzahl von Kontaktfedern samt Rasthülse teilweise auch um
180° verkehrt in die Öffnung des Gehäuses eingesetzt, so sind
bei Verwendung von Crimp-Anschlussteilen die an das
Anschlussteil gelöteten und geklemmten Zuleitungen zueinander
versetzt angeordnet. Machen diese Leitungen unmittelbar nach
dem Anschlussteil eine Biegung, so kann es vorkommen, dass
aufgrund der seitenverkehrten Einführung der Kontaktfeder in
die zugehörende Gehäuseöffnung die Anschlussteile abbiegen bzw.
abbrechen. Bei seitenrichtiger Einführung der Kontaktfeder in
die zugehörenden Gehäuseöffnungen könnte dieses Problem jedoch
vermieden werden.
Aus US 5,269,700 ist ebenfalls eine Kontaktfeder bekannt, die
keine Lösung bereitstellt, ein seitenverkehrtes Einführen der
Kontaktfedern in zugehörende Gehäuseöffnungen zu vermeiden.
Dort ist vielmehr eine besondere Art von Doppelschneidklemmen
beschrieben, die mit Vorsprüngen versehen sind, um ein
Anschlagen der Doppelschneidklemme an zugehörenden
Gehäusekanten zu ermöglichen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin,
die eingangs genannte Kontaktfeder mit Rasthülse so
weiterzubilden, dass ein verdrehsicheres Einstecken der
Kontaktfeder samt Rasthülse in zugehörende Gehäuseöffnungen von
Steckergehäusen möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Kontaktfeder mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die Erfindung besteht also im Wesentlichen darin, dass
mindestens eine der beiden erwähnten Schutzlappen mit einer
Codierung versehen ist, die ein seitenrichtiges Einführen der
Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Gehäuses
der Kontaktfeder gewährleistet.
Erfindungsgemäß ist die Rasthülse im Bereich der Federarme als
mit zwei sich über die Enden der Federarme hinaus erstreckenden
Schutzlappen ausgebildet. Die an diesen Schutzlappen
angeordneten Codierungen sorgen dafür, dass die Kontaktfeder
nur in entsprechend codierte Öffnungen von Gegengehäusen
einfügbar ist. Hierfür ist mindestens einer der beiden
Schutzlappen mit einer Codierung, die zum Beispiel eine Nase,
eine Nut oder ähnliches sein kann, ausgestattet. Ein
seitenfalsches Einführen der Kontaktfeder in ein Gegengehäuse
ist damit ausgeschlossen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist das Anschlußteil im
Querschnitt mindestens annähernd U-förmig ausgebildet und mit
einer Bodenwand und zwei sich von der Bodenwand wegerstrecken
den Seitenwänden versehen. Die Bodenwand des Anschlußteils ist
als mindestens annähernd in der gleichen Ebene liegender ver
längerter Wandabschnitt einer der Seitenwandungen der Feder
armbasis der Grundfeder und eine Seitenwand des Anschlußteiles
als mindestens annähernd in der gleichen Ebene liegender ver
längerter Wandabschnitt der Bodenwandung der Federarmbasis
ausgebildet. Hierdurch ergibt sich eine L-förmige Anbindung des
Anschlußteiles an der Federarmbasis der Grundfeder, wodurch
ebenfalls eine gute elektrische Verbindung zwischen Kontaktteil
der Grundfeder und Anschlußteil sichergestellt ist. Eine
derartige Ausbildung des Anschlußteiles ist besonders für einen
Crimpanschluß geeignet. Zweckmäßigerweise wird bei diesem
Crimpanschluß die Bodenwand des Anschlußteiles über die gesamte
Länge des Anschlußteiles vorgesehen, wobei das Ende des
Crimpanschlusses mit einer Leiterdrahtkralle und einer
Isolationskralle versehen ist.
Darüber hinaus ist es auch möglich, das Anschlußteil als
Schneidklemmenanschluß oder Doppelschneidklemmenanschluß auszu
bilden. Solche Schneidklemmenanschlüsse bzw. Doppelschneid
klemmenanschlüsse haben den Vorteil, daß der bei einem Crimp
anschluß notwendige Umbiegevorgang des Anschlußteiles der Kon
taktfeder vermieden wird und eine Abisolierung des
anschließenden elektrischen Leiters nicht mehr notwendig ist.
Bei einem Schneidklemmenanschluß braucht nämlich die
elektrische Leitung, die angeschlossen werden soll, lediglich
zwischen die Schneidklemmen gedrückt werden. Beim Hineindrücken
der elektrischen Leitung samt isolierender Ummantelung in diese
Schneidklemme schneidet die Schneidklemme die isolierende
Ummantelung durch, so daß der elektrische Leiter in dieser
Zuleitung an den aus elektrisch leitendem Material
ausgebildeten Schneidklemmen zu liegen kommt.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, als
Rasteinrichtung eine über die Federarmbasis der Grundfeder ge
stülpte Rasthülse bzw. Überfeder einzusetzen, die mit minde
stens einer Rastzunge an einer ihrer Wandungen ausgestattet
ist.
Da bei den Kontakten oft sehr hohe Kontaktdrücke realisiert
werden müssen, also die Federarme mit einer bestimmten Kraft
auf den eingeschobenen Kontaktstift drücken müssen, kann die
Rasthülse vorzugsweise mit mindestens einem Lappen versehen
sein, der zur Kraftunterstützung auf einen oder beide Federarme
der Grundfeder drückt.
Die erfindungsgemäße Kontaktfeder wird nachfolgend anhand von
zwei Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit Figuren näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Kontaktfeder mit
Crimpanschluß und übergestülpter Rasthülse mit Blick
auf die Bodenwand des Crimpanschlusses,
Fig. 2 die Kontaktfeder nach Fig. 1 mit Blick auf eine
Seitenwand des Crimpanschlusses,
Fig. 3 die Kontaktfedern nach den Fig. 1 und 2 mit Blick
zwischen die beiden Seitenwandungen des Crimp
anschlusses,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Kontaktfeder
mit einem Doppelschneidklemmenanschluß und überge
stülpter Rasthülse mit Blick auf die Bodenwand des
Doppelschneidklemmenanschlusses,
Fig. 5 die Kontaktfeder nach Fig. 4 mit Blick auf eine
Seitenwand der Kontaktfeder und
Fig. 6 die Kontaktfeder nach den Fig. 4 bzw. 5 mit Blick
zwischen die beiden Seitenwände des Doppelschneid
klemmenanschlusses.
In den nachfolgenden Figuren bezeichnen, sofern nicht anders
angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher
Bedeutung.
Die in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellte Kontaktfeder weist
eine Grundfeder 1 auf, welche, entlang ihrer Längsachse X ge
sehen, in etwa mittig eine sogenannte Federarmbasis 2 aufweist.
Am vorderen Ende der Federarmbasis 2 sind zwei Federarme 3, 4
einstückig angebunden, während am hinteren Ende der
Federarmbasis 2 ein Anschlußteil 20 in Form eines sogenannten
Crimpanschlusses einstückig angebunden ist. Die in diesem Aus
führungsbeispiel mindestens annähernd U-förmig gebogene
Federarmbasis 2 verfügt über eine Bodenwandung 5, von der sich
Seitenwandungen 6, 7 wegerstrecken. Die Seitenwandungen 6, 7
der Federarmbasis 2 gehen im Steckbereich der Grundfeder 1 in
die beiden Federarme 3, 4 über. Die beiden Federarme 3, 4
laufen zunächst in Richtung Kontaktzone 9 aufeinander zu, um
sich dort wieder trichterförmig zu erweitern, so daß ein zu
gehörender Kontaktstift gut in der Kontaktzone 9 der beiden
Federarme 3, 4 einrasten kann.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der Federarm 4 im Bereich der
Kontaktzone 9 mit einem in Richtung auf den anderen Federarm 3
ausgerissenen Lappen 10 als Federvoröffnungskontur versehen.
Auf der der Kontaktzone 9 gegenüberliegenden Seite der Feder
armbasis 2 ist ein Anschlußteil 20 einstückig angebunden. Im
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 ist als Anschlußteil 20
ein sogenannter Crimpanschluß angeformt. Dieser Crimpanschluß
ist über einen Steg 13 an die Federarmbasis 2 angebunden. In
Richtung Anschlußseite ist an diesen Steg 13 eine Lei
terdrahtkralle 28 zum Anschluß eines elektrischen Leiters und
eine Isolationskralle 29 angeformt, wobei letztere zum klem
menden Umgreifen der isolierenden Ummantelung des anzuschlies
senden elektrischen Leiters dient. Wie aus den Fig. 1 bis 3
ersichtlich, ist das gesamte Anschlußteil 20 in etwa U-förmig
in seinem Querschnitt gestaltet, so daß das Anschlußteil 20
eine Bodenwand 25 aufweist, von der sich, wie in Fig. 3 dar
gestellt, zwei Seitenwände 26, 27 in Richtung Betrachter
wegerstrecken.
Wesentlich bei der vorliegenden Erfindung ist, daß die Feder
arme 3, 4 in bezug auf die Anbindung des elektrischen Leiters
an das Anschlußteil 20 entlang der Längsachse X um 90° zuein
ander verdreht angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 bis 3 mit seinem Crimpanschluß bedeutet dies, daß die
Öffnung der U-förmigen Ausgestaltung des Anschlußteiles 20 und
die Öffnung der U-förmig gestalteten Federarmbasis zwei um 90°
zueinander versetzt sind.
Hierfür ist die Bodenwand 25 des Anschlußteiles 20 als verlän
gerter Wandabschnitt der Seitenwand 7 und die Seitenwand 27 als
verlängerter Wandabschnitt der Bodenwandung 5 der Federarmbasis
gestaltet. Wie aus den Fig. 1, 2 und 3 weiter ersichtlich,
erstreckt sich die Bodenwand 25 des Anschlußteiles 20 über die
gesamte Länge des Anschlußteiles 20. Die Seitenwände 26, 27
sind in an sich bekannter Weise wie die bisher bekannten Sei
tenwände solcher Crimpanschlüsse gestaltet und beispielsweise
mit zwei voneinander beabstandeten Einschnitten 34, 35 verse
hen.
Obwohl es prinzipiell möglich ist, in einer der beiden
Seitenwandungen 6, 7 oder in der Bodenwandung 5 der
Federarmbasis 2 Rastelemente, z. B. in Form von Rastzungen,
einzuarbeiten, um eine Rasteinrichtung zur Primärverrastung der
Kontaktfeder bereitzustellen, ist im Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 bis 3 eine Rasthülse 40 bzw. Überfeder vorgesehen,
die über die Federarmbasis 2 und die Federarme 3, 4 der
Kontaktfeder gestülpt ist. Die Rasthülse 40 weist einen im
wesentlichen viereckförmigen hohlen Querschnitt auf und ist als
Stanz-Biegeteil aus einem Blech kastenförmig umgebogen. Die
Rasthülse 40 verfügt über vier Außenwandungen 41, 42, 43, 44,
die jeweils rechteckförmig zusammengefügt sind und einstückig
aus einem geeigneten Blechteil herausgetrennt wurden und zu der
Kastenform umgebogen sind. An der Nahtstelle 50, die in Fig. 1
ersichtlich ist, kann die Rasthülse 40 miteinander verschweißt
oder mit geeigneten Rastelementen zur gegenseitigen Halterung
versehen sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die
Nahtstelle 50 durch das stirnseitige Ende des Seitenteiles 42
der Rasthülse 40 festgelegt, welches an dem Deckelteil 44 der
Rasthülse 40 anliegt. Darüber hinaus verfügt die Rasthülse 40
noch über ein weiteres Seitenteil 41 und ein Bodenteil 43. Vom
Deckenteil 44 und Bodenteil 43 erstrecken sich in Richtung
Kontaktzone 9 und damit in Richtung Steckbereich der Kontakt
feder zwei Schutzlappen 46, 47 nach vorn weg. Diese Schutzlap
pen 46, 47 ragen etwas über das vordere Ende der beiden
Federarme 3, 4 hinaus, wobei die Schutzlappen 46, 47 aufein
ander zu umgebogen sind. Das Umbiegen kann beispielsweise, wie
die Fig. 1 und 3 zeigen, im Winkel von etwa 45° erfolgen.
Die beiden Schutzlappen 46, 47, die auch als Führung beim Ein
stecken der Kontaktfeder in zugehörende Gehäuseöffnungen die
nen, haben eine Außenkontur, die sich, wie Fig. 2 zeigt, über
die äußeren Randabmessungen der Federarme 3, 4 hinaus
erstrecken. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weisen die
Schutzlappen 46, 47 eine orthogonal zur Längsachse X verlau
fende Außenkante auf, die an ihren Enden etwa halbkreisförmig
abschließen und in das Deckenteil 44 bzw. Bodenteil 43 überge
hen.
Mindestens einer der beiden Schutzlappen 46, 47 kann mit einer
Kodierung versehen sein, die ein seitenrichtiges Einführen der
Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Gehäuses
der Kontaktfeder gewährleistet und ein seitenverkehrtes
Einführen auschließt. Als geeignete Kodierung können
beispielsweise Einschnitte, Nasen oder dgl. an den Schutzlappen
46, 47 vorgesehen werden, die in entsprechende Nasen oder
Einschnitte des zugehörenden Gehäuses eingreifen.
Die Rasthülse 40 sitzt verschiebsicher auf der Grundfeder 1 der
Kontaktfeder auf. Hierfür ist beispielsweise die Seitenwand 7
der Federarmbasis 2 mit einem an ihrem freien Ende angeformten
Schutzlappen 10 versehen, der sich orthogonal von der
Seitenwandung 7 in Richtung Seitenwandung 6 wegerstreckt.
Dieser Lappen 10 ist im Ausführungsbeispiel von Fig. 2
strichliniert gezeichnet, da er unter dem Deckenteil 44 der
Rasthülse 40 liegt. Der Lappen 10 ist beispielsweise recht
eckförmig ausgestaltet und an der Seitenwandung 7 nahe zum
Anschlußteil 20 angeformt. Zur klemmenden Verbindung zwischen
Rasthülse 40 und Federarmbasis 2 der Grundfeder 1 ist in das
Deckenteil 44 der Rasthülse 40 eine Sicke 11 eingedrückt, die
unmittelbar vor dem Lappen 10 sitzt, d. h. an der Anschlagkante
10a des Lappens 10 zu liegen kommt, die durch die dem An
schlußteil 20 abgewandte Kante des Lappens 10 gebildet ist.
Durch das Hintergreifen des Lappens 10 hinter die Sicke 11 wird
gewährleistet, daß die Rasthülse 40 nicht in Richtung An
schlußteil 20 rutschen kann.
Zur Primärverrastung der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten
Kontaktfeder in einem zugehörenden Gehäuse der Kontaktfeder ist
die Rasthülse 40 auf ihrem Seitenteil 41 mit einer Rastzunge 45
versehen. Die Längsachse dieser Rastzunge 45 erstreckt sich
parallel zur Längsachse X, wobei, wie Fig. 2 zeigt, die
Rastzunge 45 in Richtung Anschlußteil 20 nach außen gebogen
ist.
Zur Erzielung einer möglichst großen Kontaktkraft ist im vor
liegenden Ausführungsbeispiel die Rasthülse 40 mit Lappen 48,
49 zur Kraftunterstützung ausgestattet. Diese Lappen 48, 49
sind auf den parallel zu den Seitenarmen 3, 4 der Grundfeder 1
parallel verlaufenden Seitenteile 41, 42 der Rasthülse 40 an
geordnet, und zwar in deren vorderen und damit in Richtung
Steckbereich der Kontaktfeder liegenden Abschnitten. Die Lappen
48, 49 befinden sich ungefähr an der Stelle, an der die
Federarme 3, 4 am engsten beieinanderliegen. Die Lappen 48, 49
sind durch entsprechende Einschnitte 51, 52 in die Seitenteile
41, 42 gebildet. Diese Einschnitte 51, 52 beginnen an den
Seitenteilen 41, 42 zunächst jeweils an der dem Bodenteil 44
zugewandten Rand des Seitenteiles 41 bzw. 42 und verlaufen bis
etwa zur Hälfte des jeweiligen Seitenteiles 41, 42 orthogonal
zur Längsachse X, um dann in einem Bogen umzukehren und schräg
nach unten in Richtung Anschlußteil 20 wieder zum dem Bodenteil
44 zugewandten Rand des entsprechenden Seitenteiles 41, 42
zurückzulaufen. Der auf diese Weise etwa U-förmig bzw. V-förmig
herausgeschnittene Lappen 48, 49 wird bei auf die Grundfeder 1
aufgestülpter Rasthülse 40 auf die jeweils darunterliegenden
Federarme 3, 4 zur Kraftunterstützung gedrückt. Hierdurch wird
eine höhere Kontaktkraft bereitgestellt und dadurch ein
besserer Kontakt erreicht, da die Federarme 3, 4 mit größerem
Druck auf einen eingeschobenen Kontaktstift drücken.
Die Erfindung ist jedoch nicht nur auf Kontaktfedern mit als
Crimpanschluß ausgebildeten Anschlußteilen 20 beschränkt. Es
können vielmehr auch andere Realisierungen des Anschlußteiles
20 vorgesehen werden. Sicherzustellen ist lediglich, daß die
Federarme in bezug auf die Anbindung der elektrischen Leiter an
das Anschlußteil 20 entlang der Längsachse X um 90° zueinander
verdreht sind. Anstelle des in den Fig. 1 bis 3
beschriebenen Crimpanschlusses kann das Anschlußteil 20 auch
als Schneidklemmenanschluß oder Doppelschneidklemmenanschluß
realisiert sein, bei dem die Schneidklemmen in einer Ebene
angeordnet sind, die orthogonal auf den Kontaktflächen der
Federarme 3, 4 der Kontaktfeder liegen. Im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Fig. 4, 5 und 6 wird deshalb ein weiteres
Ausführungsbeispiel vorgestellt, bei dem das Anschlußteil 20
allerdings als Doppelschneidklemmenanschluß ausgebildet ist.
Die in den Fig. 4 bis 6 verwendeten und bereits aus den
Fig. 1 bis 3 bekannten Bezugszeichen stehen wieder für
gleiche Teile und haben die gleiche Bedeutung, sofern nichts
anderes angegeben ist.
Das einstückig an die Federarmbasis 2 angebundene Anschlußteil
20 ist in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls U-förmig aus
gestaltet. Das Anschlußteil 20 ist in bezug auf seine U-förmige
Gestalt jedoch entlang der Längsachse X um 90° zur Feder
armbasis 2 gedreht. Das Anschlußteil 20 weist wieder eine Bo
denwand 25 auf, die sich als verlängerter Wandabschnitt bündig
zur Seitenwandung 6 der Federarmbasis 2 forterstreckt. Von
dieser Bodenwand 25 des Anschlußteiles 20 erstrecken sich zwei
parallele Seitenwände 26, 27 weg. Eine der beiden Seitenwände
26, 27, hier die Seitenwand 26, schließt sich als verlängerter
Wandabschnitt bündig an die Bodenwandung 5 der Federarmbasis 2
an. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 4 bis 6 sind die Sei
tenwände 26, 27 deutlich länger als die Bodenwand 25 ausge
staltet und enden stirnseitig jeweils als Schneidklemmen 21,
22. Die Schneidklemmen 21, 22 weisen jeweils zwei durch einen
Schlitz 24 voneinander getrennte Schneidklemmenteile auf.
Um eine elektrische Leitung an dieses Anschlußteil 20 der
Grundfeder 1 anzuschließen, wird die mit einer Isolierung ver
sehene elektrische Leitung in den Schlitz 24 eingedrückt. Die
beiden sich gegenüberliegenden Schneidklemmenteile 21, 22
schneiden beim Eindrücken der elektrischen Leitung die iso
lierende Ummantelung so weit auf, daß die darunterliegende
metallische Leitung mit den Schneidklemmenteilen 21, 22 in
Berührung kommt.
Beim Eindrücken dieser elektrischen Leitung in die Schneid
klemme 21, 22 treten verhältnismäßig hohe Kräfte auf, die axial
in Richtung Steckkontakt wirken. Diese Kräfte können durch an
den Seitenwandungen 26, 27 des Anschlußteiles 20 ausgebildeten
Anschlagkanten 33 abgefangen werden. Hierfür sind die Seiten
wände 26, 27 des Anschlußteiles 20 auf ihrer halben Höhe ent
lang der Längsachse X mit zueinander umgebogenen, jeweils vor
zugsweise orthogonal zu den jeweiligen Seitenwänden 26, 27
stehenden Laschen 31, 32 versehen. Wie die Darstellung in Fig.
5 deutlich zeigt, ragen die Laschen 31, 32 über den übrigen
Teil der Kontaktfeder hervor. Beim Einstecken der Kontaktfeder
in ein zugehörendes Gehäuse können die Anschlagkanten 33 an
entsprechenden Stützflächen des Gehäuses angreifen und beim
Eindrücken der elektrischen Leitungen in die Schneidklemmen 21,
22 des Anschlußteiles 20 an diesen Stützflächen anschlagen,
wodurch die auftretenden Anschlagkräfte sicher aufgefangen
werden.
Wie aus der Darstellung von Fig. 5 weiter ersichtlich ist, ist
der Schutzlappen 47 an der Steckseite der Kontaktfeder in bezug
zur Längsachse X asymmetrisch ausgebildet, indem der
Schutzlappen 47 eine halbkreisförmige und über die äußeren
Abmessungen der Rasthülse 40 hinausragende Nase 47a aufweist.
Diese Nase 47a dient als Kodierung, um ein seitenrichtiges
Einführen der Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung
eines Gehäuses der Kontaktfeder zu gewährleisten. Als Kodie
rungselemente können jedoch nicht nur Nasen oder andere Vor
sprünge an den Schutzlappen 46, 47 vorgesehen werden, sondern
auch Einschnitte, Aussparungen, Nuten oder dgl. Es muß
lediglich gewährleistet werden, daß in der zugehörenden Gehäu
seöffnung einer solchen kodierten Kontaktfeder entsprechende
Nasen oder Ausnehmungen vorhanden sind, die ein paßrichtiges
Einführen der Kontaktfeder in diese Öffnung erlauben.
1
Grundfeder
2
Federarmbasis
3
Federarm
4
Federarm
5
Bodenwandung
6
Seitenwandung
7
Seitenwandung
9
Kontaktzone
10
Lappen
11
Sicke
13
Steg
20
Anschlußteil
21
Schneidklemme
22
Schneidklemme
24
Schlitz
25
Bodenwand
26
Seitenwand
27
Seitenwand
28
Leiterdrahtkralle
29
Isolationskralle
31
Lappen
32
Lappen
33
Anschlagkante
34
Einschnitt
35
Einschnitt
40
Rasthülse
41
Seitenteil
42
Seitenteil
43
Bodenteil
44
Deckenteil
45
Rastzunge
46
Schutzlappen
47
Schutzlappen
48
Lappen
49
Lappen
50
Nahtstelle
51
Einschnitt
52
Einschnitt
XLängsachse
XLängsachse
10
aAnschlagkante
47
aNase
Claims (10)
1. Kontaktfeder mit einer sich entlang einer Längsachse (X) der
Kontaktfeder erstreckenden Grundfeder (1), die eine im Quer
schnitt mindestens annähernd U-förmige Federarmbasis (2) mit
einer Bodenwandung (5) und zwei Seitenwandungen (6, 7)
aufweist, wobei sich einstückig an einem Ende der Federarmbasis
(2) ein Anschlußteil (20) für einen elektrischen Leiter und an
dem anderen Ende in Verlängerung der Seitenwandung (6, 7)
Federarme (3, 4) wegerstrecken, und mit einer Rasteinrichtung
zur Primärverrastung der Kontaktfeder innerhalb eines Gehäuses,
und einer als Rasteinrichtung dienenden und über die
Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) gestülpten Rasthülse (40),
die stirnseitig im Bereich der Federarme (3, 4) mit zwei sich
über die Enden der Federarme (3, 4) hinauserstreckenden
Schutzlappen (46, 47) versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens einer der beiden Schutzlappen (46, 47) mit
einer Kodierung versehen ist, die ein seitenrichtiges Einführen
der Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines
Gehäuses der Kontaktfeder gewährleistet.
2. Kontaktfeder nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Anschlußteil im Querschnitt ebenfalls
mindestens annähernd U-förmig ausgebildet ist und eine
Bodenwand (25) und zwei sich von der Bodenwand (25)
wegerstreckende Seitenwände (26, 27) aufweist, und daß die
Federarmbasis (2) und das Anschlußteil (20) um die Längsachse
(X) der Kontaktfeder um mindestens annähernd 90° versetzt
zueinander angordnet sind, derart, daß die Bodenwand (25) des
Anschlußteiles (20) als Verlängerung einer Seitenwand (6) der
Federarmbasis (2) und eine der beiden Seitenwände (26) des
Anschlußteiles (20) als Verlängerung der Bodenwandung (5) der
Federarmbasis (2) ausgebildet ist.
3. Kontaktfeder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß sich die Bodenwand (25) des An
schlußteiles (20) über die gesamte Länge des Anschlußteiles
(20) erstreckt.
4. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (20) als
Crimpanschluß ausgebildet ist.
5. Kontaktfeder nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das als Crimpanschluß
ausgebildete Anschlußteil (20) eine Leiterdrahtkralle (28) und
eine Isolationskralle (29) aufweist.
6. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (20) als
Schneidklemmenanschluß ausgebildet ist.
7. Kontaktfeder nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (20) als
Einfachschneidklemmanschluß ausgebildet ist, indem das
Anschlußteil eine endseitig mit einer Schneidklemme (21)
versehene Wandung aufweist, welche um 90° verdreht zu den
Seitenwandungen (6, 7) der Federarmbasis (2) der Grundfeder (1)
angeordnet ist.
8. Kontaktfeder nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Anschlußteil (20) als Doppelschneid
klemmenanschluß ausgebildet ist, mit einer Bodenwand (25) und
zwei Seitenwänden (26, 27), wobei die Bodenwand (25) des
Doppelschneidklemmenanschlusses als Verlängerung einer
Seitenwandung (6) der Federarmbasis (2) und eine der beiden
Seitenwände (26) des Doppelschneidklemmenanschlusses als
Verlängerung der Bodenwandung (5) der Federarmbasis (2) der
Grundfeder (1) ausgebildet ist.
9. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß eine als Rasteinrichtung die
nende und über die Federarmbasis (2) der Grundfeder (1)
gestülpte Rasthülse (40) vorgesehen ist, die mit mindestens
einer Rastzunge (45) an einer ihrer Wandabschnitte (41, 42, 43,
44) versehen ist.
10. Kontaktfeder nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rasthülse (40) einen
rechteckförmigen Querschnitt aufweist und mit mindestens einem
Lappen (48, 49) versehen ist, der zur Kraftunterstützung auf
mindestens einen der beiden Federarme (3, 4) der Grundfeder
(1) drückt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995113582 DE19513582C2 (de) | 1995-04-10 | 1995-04-10 | Kontaktfeder |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995113582 DE19513582C2 (de) | 1995-04-10 | 1995-04-10 | Kontaktfeder |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19513582A1 DE19513582A1 (de) | 1996-10-24 |
| DE19513582C2 true DE19513582C2 (de) | 1999-02-18 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995113582 Expired - Fee Related DE19513582C2 (de) | 1995-04-10 | 1995-04-10 | Kontaktfeder |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19513582C2 (de) |
| WO (1) | WO1996032758A1 (de) |
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