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DE19513582C2 - Kontaktfeder - Google Patents

Kontaktfeder

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DE19513582C2
DE19513582C2 DE1995113582 DE19513582A DE19513582C2 DE 19513582 C2 DE19513582 C2 DE 19513582C2 DE 1995113582 DE1995113582 DE 1995113582 DE 19513582 A DE19513582 A DE 19513582A DE 19513582 C2 DE19513582 C2 DE 19513582C2
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Germany
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spring
connecting part
contact spring
contact
base
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DE1995113582
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Roland Birnbaum
Artur Wohlfart
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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Priority to PCT/DE1996/000583 priority patent/WO1996032758A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Kontaktfeder mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Solche Kontaktfedern sind allgemein bekannt und beispielsweise in DE 92 02 365 U1 beschrieben. Derartige Kontaktfedern wer­ den u. a. in großem Umfang als Steckverbinder in der KFZ-Technik eingesetzt. Die Kontaktfeder besteht regelmäßig aus einer Grundfeder und einer Federarmbasis, von der sich einstückig an einem Ende zwei Federarme wegerstrecken, zwischen die ein Kontaktstift einschiebbar ist. An dem anderen Ende der Federarmbasis schließt sich ein Anschlußteil für einen elektrischen Leiter an. Das Anschlußteil der in DE 92 02 365 U1 beschriebenen Kontaktfeder ist als Crimpanschluß mit einer Leiterkralle und einer Isolationskralle ausgebildet, die an einen elektrischen Leiter bzw. dessen Ummantelung angeklemmt werden. Bei der in diesem Dokument beschriebenen Kontaktfeder ist eine Überfeder, auch Rasthülse genannt, über die Grundfeder gestülpt. Die Überfeder hat im wesentlichen die Funktion, die Federkraft der Kontaktfeder zu erhöhen und durch Ausbildung mit einer oder mehreren Rastzungen eine lösbare Verriegelung der Kontaktfeder in einer Kontaktkammer eines Gehäuses aus Isoliermaterial zu ermöglichen. Die Überfeder besteht in der Regel aus einem Material mit guten Federeigenschaften, während die Grundfeder aus einem Material mit guten elektrischen und thermischen Eigenschaften hergestellt ist. Die Überfeder kann beispielsweise als Stanz-Biegeteil aus Blech hergestellt sein. Die Grundfeder ist vorzugsweise ebenfalls ein Stanz-Biegeteil, besteht jedoch wegen der notwendig guten elektrischen Eigenschaften vorzugsweise aus Zinnbronze oder sogenannter Federbronze.
Bei der bekannten Kontaktfeder in DE 92 02 365 U1 fluchten die Federarme in bezug auf die Leitungsanbindung der Kontakt­ feder. Hierfür ist die im wesentlichen U-förmig ausgebildete Federarmbasis, an deren Seitenwandungen sich in Richtung Steckkontaktseite einstückig die beiden Federarme weger­ strecken, bezüglich ihrer U-förmigen Gestaltung gleich ausge­ richtet zum ebenfalls U-förmigen Anschlußteil angeordnet. Die Wandungen der Federarme und damit die Seitenwandungen der Federarmbasis der Grundfeder stehen bei dieser Lösung etwa parallel zu den Seitenwänden des als Crimpanschluß ausgebilde­ ten Anschlußteiles.
In dem genannten Dokument DE 92 02 365 U1 erstrecken sich von der Rasthülse in Richtung Steckbereich der Kontaktfeder zwei Schutzlappen nach vorne weg. Diese Schutzlappen ragen etwas über das vordere Ende der beiden Federarme hinaus und sind zueinander umgebogen. Die Schutzlappen dienen als Führung beim Einstecken der Kontaktfeder in zugehörende Gehäuseöffnungen.
Aus DE 88 11 020 U1 ist ebenfalls eine Kontaktfeder mit Rasthülse bekannt. In die dortige Federarmbasis der Kontaktfeder ist ein sechseckiges Loch eingebracht, in welches die Rasthülse mit einem schwalbenschwanzförmigen Lappen eingreift und dort verhakt. Das Problem, wie die Kontaktfeder vor einem seitenverkehrten Einschieben in eine zugehörende Öffnung eines Gehäuses vermieden werden kann, ist in diesem Dokument nicht erwähnt.
Aus DE 82 09 688 U1 ist ein Doppelflachfederkontakt bekannt, der aufgrund seines im Wesentlichen symetrischen Aufbaus der Steckseite in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Steckergehäuses auch um 180° verdreht eingesetzt werden kann. Dies ist insbesondere bei mehrpoligen Steckverbindern von Nachteil. Werden bei diesen mehrpoligen Steckverbindungen die Vielzahl von Kontaktfedern samt Rasthülse teilweise auch um 180° verkehrt in die Öffnung des Gehäuses eingesetzt, so sind bei Verwendung von Crimp-Anschlussteilen die an das Anschlussteil gelöteten und geklemmten Zuleitungen zueinander versetzt angeordnet. Machen diese Leitungen unmittelbar nach dem Anschlussteil eine Biegung, so kann es vorkommen, dass aufgrund der seitenverkehrten Einführung der Kontaktfeder in die zugehörende Gehäuseöffnung die Anschlussteile abbiegen bzw. abbrechen. Bei seitenrichtiger Einführung der Kontaktfeder in die zugehörenden Gehäuseöffnungen könnte dieses Problem jedoch vermieden werden.
Aus US 5,269,700 ist ebenfalls eine Kontaktfeder bekannt, die keine Lösung bereitstellt, ein seitenverkehrtes Einführen der Kontaktfedern in zugehörende Gehäuseöffnungen zu vermeiden. Dort ist vielmehr eine besondere Art von Doppelschneidklemmen beschrieben, die mit Vorsprüngen versehen sind, um ein Anschlagen der Doppelschneidklemme an zugehörenden Gehäusekanten zu ermöglichen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, die eingangs genannte Kontaktfeder mit Rasthülse so weiterzubilden, dass ein verdrehsicheres Einstecken der Kontaktfeder samt Rasthülse in zugehörende Gehäuseöffnungen von Steckergehäusen möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Kontaktfeder mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung besteht also im Wesentlichen darin, dass mindestens eine der beiden erwähnten Schutzlappen mit einer Codierung versehen ist, die ein seitenrichtiges Einführen der Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Gehäuses der Kontaktfeder gewährleistet.
Erfindungsgemäß ist die Rasthülse im Bereich der Federarme als mit zwei sich über die Enden der Federarme hinaus erstreckenden Schutzlappen ausgebildet. Die an diesen Schutzlappen angeordneten Codierungen sorgen dafür, dass die Kontaktfeder nur in entsprechend codierte Öffnungen von Gegengehäusen einfügbar ist. Hierfür ist mindestens einer der beiden Schutzlappen mit einer Codierung, die zum Beispiel eine Nase, eine Nut oder ähnliches sein kann, ausgestattet. Ein seitenfalsches Einführen der Kontaktfeder in ein Gegengehäuse ist damit ausgeschlossen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist das Anschlußteil im Querschnitt mindestens annähernd U-förmig ausgebildet und mit einer Bodenwand und zwei sich von der Bodenwand wegerstrecken­ den Seitenwänden versehen. Die Bodenwand des Anschlußteils ist als mindestens annähernd in der gleichen Ebene liegender ver­ längerter Wandabschnitt einer der Seitenwandungen der Feder­ armbasis der Grundfeder und eine Seitenwand des Anschlußteiles als mindestens annähernd in der gleichen Ebene liegender ver­ längerter Wandabschnitt der Bodenwandung der Federarmbasis ausgebildet. Hierdurch ergibt sich eine L-förmige Anbindung des Anschlußteiles an der Federarmbasis der Grundfeder, wodurch ebenfalls eine gute elektrische Verbindung zwischen Kontaktteil der Grundfeder und Anschlußteil sichergestellt ist. Eine derartige Ausbildung des Anschlußteiles ist besonders für einen Crimpanschluß geeignet. Zweckmäßigerweise wird bei diesem Crimpanschluß die Bodenwand des Anschlußteiles über die gesamte Länge des Anschlußteiles vorgesehen, wobei das Ende des Crimpanschlusses mit einer Leiterdrahtkralle und einer Isolationskralle versehen ist.
Darüber hinaus ist es auch möglich, das Anschlußteil als Schneidklemmenanschluß oder Doppelschneidklemmenanschluß auszu­ bilden. Solche Schneidklemmenanschlüsse bzw. Doppelschneid­ klemmenanschlüsse haben den Vorteil, daß der bei einem Crimp­ anschluß notwendige Umbiegevorgang des Anschlußteiles der Kon­ taktfeder vermieden wird und eine Abisolierung des anschließenden elektrischen Leiters nicht mehr notwendig ist. Bei einem Schneidklemmenanschluß braucht nämlich die elektrische Leitung, die angeschlossen werden soll, lediglich zwischen die Schneidklemmen gedrückt werden. Beim Hineindrücken der elektrischen Leitung samt isolierender Ummantelung in diese Schneidklemme schneidet die Schneidklemme die isolierende Ummantelung durch, so daß der elektrische Leiter in dieser Zuleitung an den aus elektrisch leitendem Material ausgebildeten Schneidklemmen zu liegen kommt.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, als Rasteinrichtung eine über die Federarmbasis der Grundfeder ge­ stülpte Rasthülse bzw. Überfeder einzusetzen, die mit minde­ stens einer Rastzunge an einer ihrer Wandungen ausgestattet ist.
Da bei den Kontakten oft sehr hohe Kontaktdrücke realisiert werden müssen, also die Federarme mit einer bestimmten Kraft auf den eingeschobenen Kontaktstift drücken müssen, kann die Rasthülse vorzugsweise mit mindestens einem Lappen versehen sein, der zur Kraftunterstützung auf einen oder beide Federarme der Grundfeder drückt.
Die erfindungsgemäße Kontaktfeder wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Kontaktfeder mit Crimpanschluß und übergestülpter Rasthülse mit Blick auf die Bodenwand des Crimpanschlusses,
Fig. 2 die Kontaktfeder nach Fig. 1 mit Blick auf eine Seitenwand des Crimpanschlusses,
Fig. 3 die Kontaktfedern nach den Fig. 1 und 2 mit Blick zwischen die beiden Seitenwandungen des Crimp­ anschlusses,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Kontaktfeder mit einem Doppelschneidklemmenanschluß und überge­ stülpter Rasthülse mit Blick auf die Bodenwand des Doppelschneidklemmenanschlusses,
Fig. 5 die Kontaktfeder nach Fig. 4 mit Blick auf eine Seitenwand der Kontaktfeder und
Fig. 6 die Kontaktfeder nach den Fig. 4 bzw. 5 mit Blick zwischen die beiden Seitenwände des Doppelschneid­ klemmenanschlusses.
In den nachfolgenden Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung.
Die in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellte Kontaktfeder weist eine Grundfeder 1 auf, welche, entlang ihrer Längsachse X ge­ sehen, in etwa mittig eine sogenannte Federarmbasis 2 aufweist. Am vorderen Ende der Federarmbasis 2 sind zwei Federarme 3, 4 einstückig angebunden, während am hinteren Ende der Federarmbasis 2 ein Anschlußteil 20 in Form eines sogenannten Crimpanschlusses einstückig angebunden ist. Die in diesem Aus­ führungsbeispiel mindestens annähernd U-förmig gebogene Federarmbasis 2 verfügt über eine Bodenwandung 5, von der sich Seitenwandungen 6, 7 wegerstrecken. Die Seitenwandungen 6, 7 der Federarmbasis 2 gehen im Steckbereich der Grundfeder 1 in die beiden Federarme 3, 4 über. Die beiden Federarme 3, 4 laufen zunächst in Richtung Kontaktzone 9 aufeinander zu, um sich dort wieder trichterförmig zu erweitern, so daß ein zu­ gehörender Kontaktstift gut in der Kontaktzone 9 der beiden Federarme 3, 4 einrasten kann.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der Federarm 4 im Bereich der Kontaktzone 9 mit einem in Richtung auf den anderen Federarm 3 ausgerissenen Lappen 10 als Federvoröffnungskontur versehen.
Auf der der Kontaktzone 9 gegenüberliegenden Seite der Feder­ armbasis 2 ist ein Anschlußteil 20 einstückig angebunden. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 ist als Anschlußteil 20 ein sogenannter Crimpanschluß angeformt. Dieser Crimpanschluß ist über einen Steg 13 an die Federarmbasis 2 angebunden. In Richtung Anschlußseite ist an diesen Steg 13 eine Lei­ terdrahtkralle 28 zum Anschluß eines elektrischen Leiters und eine Isolationskralle 29 angeformt, wobei letztere zum klem­ menden Umgreifen der isolierenden Ummantelung des anzuschlies­ senden elektrischen Leiters dient. Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich, ist das gesamte Anschlußteil 20 in etwa U-förmig in seinem Querschnitt gestaltet, so daß das Anschlußteil 20 eine Bodenwand 25 aufweist, von der sich, wie in Fig. 3 dar­ gestellt, zwei Seitenwände 26, 27 in Richtung Betrachter wegerstrecken.
Wesentlich bei der vorliegenden Erfindung ist, daß die Feder­ arme 3, 4 in bezug auf die Anbindung des elektrischen Leiters an das Anschlußteil 20 entlang der Längsachse X um 90° zuein­ ander verdreht angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 mit seinem Crimpanschluß bedeutet dies, daß die Öffnung der U-förmigen Ausgestaltung des Anschlußteiles 20 und die Öffnung der U-förmig gestalteten Federarmbasis zwei um 90° zueinander versetzt sind.
Hierfür ist die Bodenwand 25 des Anschlußteiles 20 als verlän­ gerter Wandabschnitt der Seitenwand 7 und die Seitenwand 27 als verlängerter Wandabschnitt der Bodenwandung 5 der Federarmbasis gestaltet. Wie aus den Fig. 1, 2 und 3 weiter ersichtlich, erstreckt sich die Bodenwand 25 des Anschlußteiles 20 über die gesamte Länge des Anschlußteiles 20. Die Seitenwände 26, 27 sind in an sich bekannter Weise wie die bisher bekannten Sei­ tenwände solcher Crimpanschlüsse gestaltet und beispielsweise mit zwei voneinander beabstandeten Einschnitten 34, 35 verse­ hen.
Obwohl es prinzipiell möglich ist, in einer der beiden Seitenwandungen 6, 7 oder in der Bodenwandung 5 der Federarmbasis 2 Rastelemente, z. B. in Form von Rastzungen, einzuarbeiten, um eine Rasteinrichtung zur Primärverrastung der Kontaktfeder bereitzustellen, ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 eine Rasthülse 40 bzw. Überfeder vorgesehen, die über die Federarmbasis 2 und die Federarme 3, 4 der Kontaktfeder gestülpt ist. Die Rasthülse 40 weist einen im wesentlichen viereckförmigen hohlen Querschnitt auf und ist als Stanz-Biegeteil aus einem Blech kastenförmig umgebogen. Die Rasthülse 40 verfügt über vier Außenwandungen 41, 42, 43, 44, die jeweils rechteckförmig zusammengefügt sind und einstückig aus einem geeigneten Blechteil herausgetrennt wurden und zu der Kastenform umgebogen sind. An der Nahtstelle 50, die in Fig. 1 ersichtlich ist, kann die Rasthülse 40 miteinander verschweißt oder mit geeigneten Rastelementen zur gegenseitigen Halterung versehen sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Nahtstelle 50 durch das stirnseitige Ende des Seitenteiles 42 der Rasthülse 40 festgelegt, welches an dem Deckelteil 44 der Rasthülse 40 anliegt. Darüber hinaus verfügt die Rasthülse 40 noch über ein weiteres Seitenteil 41 und ein Bodenteil 43. Vom Deckenteil 44 und Bodenteil 43 erstrecken sich in Richtung Kontaktzone 9 und damit in Richtung Steckbereich der Kontakt­ feder zwei Schutzlappen 46, 47 nach vorn weg. Diese Schutzlap­ pen 46, 47 ragen etwas über das vordere Ende der beiden Federarme 3, 4 hinaus, wobei die Schutzlappen 46, 47 aufein­ ander zu umgebogen sind. Das Umbiegen kann beispielsweise, wie die Fig. 1 und 3 zeigen, im Winkel von etwa 45° erfolgen. Die beiden Schutzlappen 46, 47, die auch als Führung beim Ein­ stecken der Kontaktfeder in zugehörende Gehäuseöffnungen die­ nen, haben eine Außenkontur, die sich, wie Fig. 2 zeigt, über die äußeren Randabmessungen der Federarme 3, 4 hinaus­ erstrecken. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weisen die Schutzlappen 46, 47 eine orthogonal zur Längsachse X verlau­ fende Außenkante auf, die an ihren Enden etwa halbkreisförmig abschließen und in das Deckenteil 44 bzw. Bodenteil 43 überge­ hen.
Mindestens einer der beiden Schutzlappen 46, 47 kann mit einer Kodierung versehen sein, die ein seitenrichtiges Einführen der Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Gehäuses der Kontaktfeder gewährleistet und ein seitenverkehrtes Einführen auschließt. Als geeignete Kodierung können beispielsweise Einschnitte, Nasen oder dgl. an den Schutzlappen 46, 47 vorgesehen werden, die in entsprechende Nasen oder Einschnitte des zugehörenden Gehäuses eingreifen.
Die Rasthülse 40 sitzt verschiebsicher auf der Grundfeder 1 der Kontaktfeder auf. Hierfür ist beispielsweise die Seitenwand 7 der Federarmbasis 2 mit einem an ihrem freien Ende angeformten Schutzlappen 10 versehen, der sich orthogonal von der Seitenwandung 7 in Richtung Seitenwandung 6 wegerstreckt. Dieser Lappen 10 ist im Ausführungsbeispiel von Fig. 2 strichliniert gezeichnet, da er unter dem Deckenteil 44 der Rasthülse 40 liegt. Der Lappen 10 ist beispielsweise recht­ eckförmig ausgestaltet und an der Seitenwandung 7 nahe zum Anschlußteil 20 angeformt. Zur klemmenden Verbindung zwischen Rasthülse 40 und Federarmbasis 2 der Grundfeder 1 ist in das Deckenteil 44 der Rasthülse 40 eine Sicke 11 eingedrückt, die unmittelbar vor dem Lappen 10 sitzt, d. h. an der Anschlagkante 10a des Lappens 10 zu liegen kommt, die durch die dem An­ schlußteil 20 abgewandte Kante des Lappens 10 gebildet ist. Durch das Hintergreifen des Lappens 10 hinter die Sicke 11 wird gewährleistet, daß die Rasthülse 40 nicht in Richtung An­ schlußteil 20 rutschen kann.
Zur Primärverrastung der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Kontaktfeder in einem zugehörenden Gehäuse der Kontaktfeder ist die Rasthülse 40 auf ihrem Seitenteil 41 mit einer Rastzunge 45 versehen. Die Längsachse dieser Rastzunge 45 erstreckt sich parallel zur Längsachse X, wobei, wie Fig. 2 zeigt, die Rastzunge 45 in Richtung Anschlußteil 20 nach außen gebogen ist.
Zur Erzielung einer möglichst großen Kontaktkraft ist im vor­ liegenden Ausführungsbeispiel die Rasthülse 40 mit Lappen 48, 49 zur Kraftunterstützung ausgestattet. Diese Lappen 48, 49 sind auf den parallel zu den Seitenarmen 3, 4 der Grundfeder 1 parallel verlaufenden Seitenteile 41, 42 der Rasthülse 40 an­ geordnet, und zwar in deren vorderen und damit in Richtung Steckbereich der Kontaktfeder liegenden Abschnitten. Die Lappen 48, 49 befinden sich ungefähr an der Stelle, an der die Federarme 3, 4 am engsten beieinanderliegen. Die Lappen 48, 49 sind durch entsprechende Einschnitte 51, 52 in die Seitenteile 41, 42 gebildet. Diese Einschnitte 51, 52 beginnen an den Seitenteilen 41, 42 zunächst jeweils an der dem Bodenteil 44 zugewandten Rand des Seitenteiles 41 bzw. 42 und verlaufen bis etwa zur Hälfte des jeweiligen Seitenteiles 41, 42 orthogonal zur Längsachse X, um dann in einem Bogen umzukehren und schräg nach unten in Richtung Anschlußteil 20 wieder zum dem Bodenteil 44 zugewandten Rand des entsprechenden Seitenteiles 41, 42 zurückzulaufen. Der auf diese Weise etwa U-förmig bzw. V-förmig herausgeschnittene Lappen 48, 49 wird bei auf die Grundfeder 1 aufgestülpter Rasthülse 40 auf die jeweils darunterliegenden Federarme 3, 4 zur Kraftunterstützung gedrückt. Hierdurch wird eine höhere Kontaktkraft bereitgestellt und dadurch ein besserer Kontakt erreicht, da die Federarme 3, 4 mit größerem Druck auf einen eingeschobenen Kontaktstift drücken.
Die Erfindung ist jedoch nicht nur auf Kontaktfedern mit als Crimpanschluß ausgebildeten Anschlußteilen 20 beschränkt. Es können vielmehr auch andere Realisierungen des Anschlußteiles 20 vorgesehen werden. Sicherzustellen ist lediglich, daß die Federarme in bezug auf die Anbindung der elektrischen Leiter an das Anschlußteil 20 entlang der Längsachse X um 90° zueinander verdreht sind. Anstelle des in den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Crimpanschlusses kann das Anschlußteil 20 auch als Schneidklemmenanschluß oder Doppelschneidklemmenanschluß realisiert sein, bei dem die Schneidklemmen in einer Ebene angeordnet sind, die orthogonal auf den Kontaktflächen der Federarme 3, 4 der Kontaktfeder liegen. Im Zusammenhang mit den nachfolgenden Fig. 4, 5 und 6 wird deshalb ein weiteres Ausführungsbeispiel vorgestellt, bei dem das Anschlußteil 20 allerdings als Doppelschneidklemmenanschluß ausgebildet ist.
Die in den Fig. 4 bis 6 verwendeten und bereits aus den Fig. 1 bis 3 bekannten Bezugszeichen stehen wieder für gleiche Teile und haben die gleiche Bedeutung, sofern nichts anderes angegeben ist.
Das einstückig an die Federarmbasis 2 angebundene Anschlußteil 20 ist in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls U-förmig aus­ gestaltet. Das Anschlußteil 20 ist in bezug auf seine U-förmige Gestalt jedoch entlang der Längsachse X um 90° zur Feder­ armbasis 2 gedreht. Das Anschlußteil 20 weist wieder eine Bo­ denwand 25 auf, die sich als verlängerter Wandabschnitt bündig zur Seitenwandung 6 der Federarmbasis 2 forterstreckt. Von dieser Bodenwand 25 des Anschlußteiles 20 erstrecken sich zwei parallele Seitenwände 26, 27 weg. Eine der beiden Seitenwände 26, 27, hier die Seitenwand 26, schließt sich als verlängerter Wandabschnitt bündig an die Bodenwandung 5 der Federarmbasis 2 an. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 4 bis 6 sind die Sei­ tenwände 26, 27 deutlich länger als die Bodenwand 25 ausge­ staltet und enden stirnseitig jeweils als Schneidklemmen 21, 22. Die Schneidklemmen 21, 22 weisen jeweils zwei durch einen Schlitz 24 voneinander getrennte Schneidklemmenteile auf.
Um eine elektrische Leitung an dieses Anschlußteil 20 der Grundfeder 1 anzuschließen, wird die mit einer Isolierung ver­ sehene elektrische Leitung in den Schlitz 24 eingedrückt. Die beiden sich gegenüberliegenden Schneidklemmenteile 21, 22 schneiden beim Eindrücken der elektrischen Leitung die iso­ lierende Ummantelung so weit auf, daß die darunterliegende metallische Leitung mit den Schneidklemmenteilen 21, 22 in Berührung kommt.
Beim Eindrücken dieser elektrischen Leitung in die Schneid­ klemme 21, 22 treten verhältnismäßig hohe Kräfte auf, die axial in Richtung Steckkontakt wirken. Diese Kräfte können durch an den Seitenwandungen 26, 27 des Anschlußteiles 20 ausgebildeten Anschlagkanten 33 abgefangen werden. Hierfür sind die Seiten­ wände 26, 27 des Anschlußteiles 20 auf ihrer halben Höhe ent­ lang der Längsachse X mit zueinander umgebogenen, jeweils vor­ zugsweise orthogonal zu den jeweiligen Seitenwänden 26, 27 stehenden Laschen 31, 32 versehen. Wie die Darstellung in Fig. 5 deutlich zeigt, ragen die Laschen 31, 32 über den übrigen Teil der Kontaktfeder hervor. Beim Einstecken der Kontaktfeder in ein zugehörendes Gehäuse können die Anschlagkanten 33 an entsprechenden Stützflächen des Gehäuses angreifen und beim Eindrücken der elektrischen Leitungen in die Schneidklemmen 21, 22 des Anschlußteiles 20 an diesen Stützflächen anschlagen, wodurch die auftretenden Anschlagkräfte sicher aufgefangen werden.
Wie aus der Darstellung von Fig. 5 weiter ersichtlich ist, ist der Schutzlappen 47 an der Steckseite der Kontaktfeder in bezug zur Längsachse X asymmetrisch ausgebildet, indem der Schutzlappen 47 eine halbkreisförmige und über die äußeren Abmessungen der Rasthülse 40 hinausragende Nase 47a aufweist. Diese Nase 47a dient als Kodierung, um ein seitenrichtiges Einführen der Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Gehäuses der Kontaktfeder zu gewährleisten. Als Kodie­ rungselemente können jedoch nicht nur Nasen oder andere Vor­ sprünge an den Schutzlappen 46, 47 vorgesehen werden, sondern auch Einschnitte, Aussparungen, Nuten oder dgl. Es muß lediglich gewährleistet werden, daß in der zugehörenden Gehäu­ seöffnung einer solchen kodierten Kontaktfeder entsprechende Nasen oder Ausnehmungen vorhanden sind, die ein paßrichtiges Einführen der Kontaktfeder in diese Öffnung erlauben.
Bezugszeichenliste
1
Grundfeder
2
Federarmbasis
3
Federarm
4
Federarm
5
Bodenwandung
6
Seitenwandung
7
Seitenwandung
9
Kontaktzone
10
Lappen
11
Sicke
13
Steg
20
Anschlußteil
21
Schneidklemme
22
Schneidklemme
24
Schlitz
25
Bodenwand
26
Seitenwand
27
Seitenwand
28
Leiterdrahtkralle
29
Isolationskralle
31
Lappen
32
Lappen
33
Anschlagkante
34
Einschnitt
35
Einschnitt
40
Rasthülse
41
Seitenteil
42
Seitenteil
43
Bodenteil
44
Deckenteil
45
Rastzunge
46
Schutzlappen
47
Schutzlappen
48
Lappen
49
Lappen
50
Nahtstelle
51
Einschnitt
52
Einschnitt
XLängsachse
10
aAnschlagkante
47
aNase

Claims (10)

1. Kontaktfeder mit einer sich entlang einer Längsachse (X) der Kontaktfeder erstreckenden Grundfeder (1), die eine im Quer­ schnitt mindestens annähernd U-förmige Federarmbasis (2) mit einer Bodenwandung (5) und zwei Seitenwandungen (6, 7) aufweist, wobei sich einstückig an einem Ende der Federarmbasis (2) ein Anschlußteil (20) für einen elektrischen Leiter und an dem anderen Ende in Verlängerung der Seitenwandung (6, 7) Federarme (3, 4) wegerstrecken, und mit einer Rasteinrichtung zur Primärverrastung der Kontaktfeder innerhalb eines Gehäuses, und einer als Rasteinrichtung dienenden und über die Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) gestülpten Rasthülse (40), die stirnseitig im Bereich der Federarme (3, 4) mit zwei sich über die Enden der Federarme (3, 4) hinauserstreckenden Schutzlappen (46, 47) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der beiden Schutzlappen (46, 47) mit einer Kodierung versehen ist, die ein seitenrichtiges Einführen der Kontaktfeder in eine zugehörende Gehäuseöffnung eines Gehäuses der Kontaktfeder gewährleistet.
2. Kontaktfeder nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Anschlußteil im Querschnitt ebenfalls mindestens annähernd U-förmig ausgebildet ist und eine Bodenwand (25) und zwei sich von der Bodenwand (25) wegerstreckende Seitenwände (26, 27) aufweist, und daß die Federarmbasis (2) und das Anschlußteil (20) um die Längsachse (X) der Kontaktfeder um mindestens annähernd 90° versetzt zueinander angordnet sind, derart, daß die Bodenwand (25) des Anschlußteiles (20) als Verlängerung einer Seitenwand (6) der Federarmbasis (2) und eine der beiden Seitenwände (26) des Anschlußteiles (20) als Verlängerung der Bodenwandung (5) der Federarmbasis (2) ausgebildet ist.
3. Kontaktfeder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sich die Bodenwand (25) des An­ schlußteiles (20) über die gesamte Länge des Anschlußteiles (20) erstreckt.
4. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (20) als Crimpanschluß ausgebildet ist.
5. Kontaktfeder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das als Crimpanschluß ausgebildete Anschlußteil (20) eine Leiterdrahtkralle (28) und eine Isolationskralle (29) aufweist.
6. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (20) als Schneidklemmenanschluß ausgebildet ist.
7. Kontaktfeder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (20) als Einfachschneidklemmanschluß ausgebildet ist, indem das Anschlußteil eine endseitig mit einer Schneidklemme (21) versehene Wandung aufweist, welche um 90° verdreht zu den Seitenwandungen (6, 7) der Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) angeordnet ist.
8. Kontaktfeder nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Anschlußteil (20) als Doppelschneid­ klemmenanschluß ausgebildet ist, mit einer Bodenwand (25) und zwei Seitenwänden (26, 27), wobei die Bodenwand (25) des Doppelschneidklemmenanschlusses als Verlängerung einer Seitenwandung (6) der Federarmbasis (2) und eine der beiden Seitenwände (26) des Doppelschneidklemmenanschlusses als Verlängerung der Bodenwandung (5) der Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) ausgebildet ist.
9. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Rasteinrichtung die­ nende und über die Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) gestülpte Rasthülse (40) vorgesehen ist, die mit mindestens einer Rastzunge (45) an einer ihrer Wandabschnitte (41, 42, 43, 44) versehen ist.
10. Kontaktfeder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasthülse (40) einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist und mit mindestens einem Lappen (48, 49) versehen ist, der zur Kraftunterstützung auf mindestens einen der beiden Federarme (3, 4) der Grundfeder (1) drückt.
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