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DE10056507A1 - Möbelstück, das um seine vertikale Mittelachse drehbar ist - Google Patents

Möbelstück, das um seine vertikale Mittelachse drehbar ist

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DE10056507A1
DE10056507A1 DE10056507A DE10056507A DE10056507A1 DE 10056507 A1 DE10056507 A1 DE 10056507A1 DE 10056507 A DE10056507 A DE 10056507A DE 10056507 A DE10056507 A DE 10056507A DE 10056507 A1 DE10056507 A1 DE 10056507A1
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furniture
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DE10056507A
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AVERBECK ALFRED
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AVERBECK ALFRED
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B49/00Revolving cabinets or racks; Cabinets or racks with revolving parts
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/08Built-in cupboards; Masks of niches; Covers of holes enabling access to installations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Möbelstück (1) in Form eines einzelnen freistehenden Körpers, das um seine vertikale Mittelachse (10') um mindestens 180 DEG drehbar ist und das einen runden oder ovalen oder vieleckigen oder rechteckigen oder quadratischen Außenumfang besitzt. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Möbelstück ist dadurch gekennzeichnet, daß es in seiner Umfangs- und/oder Vertikalrichtung in mindestens zwei Funktionsbereiche (2, 3, 4) unterteilt ist, wobei in jeden Funktionsbereich (2, 3, 4) dessen vorgesehener Funktion entsprechende und dienende Einbauteile eingebaut oder einbaubar sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Möbelstück in Form eines einzelnen freistehenden Körpers, das um seine vertikale Mittelachse um mindestens 180° drehbar ist und das einen runden oder ovalen oder vieleckigen oder recht­ eckigen oder quadratischen Außenumfang besitzt.
Bereits bekannt ist aus der DE 43 05 257 A1 eine Küche mit in einem begrenzten Winkelbereich drehbaren waage­ rechten Scheiben zur Aufnahme von Einrichtungen zur Spei­ senbereitung und Lagerung von Geschirr und Lebensmit­ teln, mit Zuleitungen für elektrische Energie und Zu- und Ableitungen für Wasser und mit einem zylinderförmi­ gen, mindestens einseitig offenen Mantel, der durch ei­ nen bewegbaren, zum Umfangsverlauf des Mantels korrespon­ dierend ausgebildeten Wandteil verschließbar ist, wobei die Küche in Form eines einzelnen stehenden Zylinders ausgebildet ist und wobei der Mantel die Scheiben um­ schließt und seine Höhe sich über die gesamte Höhe des Zylinders erstreckt. Mit diesem Möbelstück kann zwar eine Küche sehr platzsparend und zudem leicht transpor­ tabel ausgeführt werden, jedoch ist nachteilig die Funk­ tion auf die Funktion einer Küche beschränkt. Hierdurch ist der Anwendungsbereich des Möbelstücks entsprechend eng begrenzt.
Aus der Praxis ist weiterhin ein drehbarer Garderoben­ schrank bekannt, der einen quadratischen Außenumfang be­ sitzt und der z. B. an einer seiner Außenflächen einen Spiegel, an einer anderen Seite offene Fächer und/oder Schubladen und an den übrigen Seiten Garderobenhaken auf­ weist. Auch bei diesem Möbelstück ist nur eine einzige Funktion, nämlich die Funktion einer Garderobe, gegeben, so daß auch hier der Anwendungsbereich sehr begrenzt ist.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, ein Möbelstück der eingangs genannten Art zu schaffen, das vielfältigere Einsatz- und Nutzungsmöglich­ keiten bietet.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einem Möbelstück der eingangs genannten Art, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es in seiner Umfangs- und/oder Vertikalrichtung in mindestens zwei Funktionsbereiche un­ terteilt ist, wobei in jeden Funktionsbereich dessen vor­ gesehener Funktion entsprechende und dienende Einbautei­ le eingebaut oder einbaubar sind.
Durch die Unterteilung des Möbelstücks in mehrere Funkti­ onsbereiche ist eine Nutzung für verschiedene und unter­ schiedliche Zwecke möglich, wobei die Funktionen jeweils in den Funktionsbereichen räumlich zusammengefaßt sind, so daß eine eindeutige Zuordnung und Abgrenzung und so­ mit eine einfache Nutzung der jeweiligen verschiedenen Funktionen gewährleistet ist. Dabei besteht die Möglich­ keit, jeden Funktionsbereich bedarfsgerecht auszustat­ ten, wobei je nach den Bedürfnissen des Benutzers des Mö­ belstücks die Ausstattung unterschiedlich gewählt werden kann. Der gerade vom Benutzer benötigte Funktionsbereich kann durch die Drehbarkeit des Möbelstücks in eine ge­ wünschte und geeignete Ausrichtung gebracht werden, so daß eine einfache Bedienung beispielsweise von in den Funktionsbereichen vorgesehenen Geräten möglich ist.
Bevorzugt ist weiter vorgesehen, daß jeweils die Einbau­ teile eines Funktionsbereichs zu einem oder mehreren Mo­ dulen zusammengefaßt sind, wobei diese Module jeweils komplett ein- und ausbaubar sind. Durch die Modulbauwei­ se wird das Einbauen und Ausbauen der Einbauteile verein­ facht und beschleunigt, was einerseits für niedrige Her­ stellungskosten sorgt und andererseits spätere Änderun­ gen oder Umbauten des Möbelstücks wesentlich erleich­ tert.
Weiter schlägt die Erfindung vor, daß das Möbelstück einen tragenden, funktionsunabhängigen Grundkörper auf­ weist, der durch die funktionsbezogenen Einbauteile er­ gänzbar oder ergänzt ist. Auch dies trägt zu einer ko­ stengünstigen Herstellbarkeit des Möbelstück her, da der Grundkörper unabhängig von der späteren Ausstattung mit Einbauteilen gleichbleibend vorgefertigt werden kann. Außerdem kann ein einmal vorhandener Grundkörper des Mö­ belstücks später weiterverwendet werden, auch wenn ein­ zelne oder alle Einbauteile geändert werden sollten.
Eine weitere Ausgestaltung des Möbelstücks sieht vor, daß der Grundkörper integrierte Trennelemente zur Unter­ teilung in die verschiedenen Funktionsbereiche aufweist. Die Trennelemente bilden dabei einen Teil des Grundkör­ pers, wobei die Trennelemente gleichzeitig zu einer be­ sonders stabilen Ausführung des Grundkörpers genutzt wer­ den können.
In einer alternativen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Grundkörper durch separate Trennelemente zur Unter­ teilung in die verschiedenen Funktionsbereiche ergänzbar oder ergänzt ist. Auf diese Weise wird eine größere Va­ riabilität des Grundkörpers und des Möbelstücks insge­ samt erreicht.
Vorzugsweise sind die Trennelemente vertikale und/oder horizontale Trennwände, die sich, je nach Zahl und Anord­ nung der gewünschten Funktionsbereiche, über die Gesamt­ heit oder einen Teil der Höhe oder des Umfangs des Möbel­ stücks erstrecken können.
In der Praxis ist die Anordnung des erfindungsgemäßen Möbelstücks frei in einem Raum oder in einer Raumecke üblich. Abweichend davon besteht aber auch die Möglich­ keit, daß das Möbelstück in einem Durchbruch in einer Wand angeordnet oder anbringbar ist, wobei die Breite des Wanddurchbruchs dem maximalen Außendurchmessers des Möbelstücks zuzüglich eines für für dessen Drehung nöti­ gen Bewegungsspiels entspricht und wobei von den beiden Seiten der Wand her verschiedene Funktionsbereiche des Möbelstücks zugänglich und nutzbar sind. Dabei ist sogar eine gleichzeitige Nutzung zweier verschiedener Funktio­ nen durch zwei Benutzer möglich.
Um dem Möbelstück neben seiner Drehbarkeit um seine ver­ tikale Mittelachse eine zusätzliche Bewegungsfreiheit zu verleihen, sieht eine weitere Ausführung vor, daß das Mö­ belstück an einem Träger gehaltert ist, der um eine pa­ rallel zur vertikalen Mittelachse des Möbelstücks außer­ halb von dessen Außenumfang verlaufende Schwenkachse ver­ schwenkbar ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der zuletzt beschriebe­ nen Ausführung des Möbelstücks ist vorgesehen, daß es mittels des Trägers durch einen Durchbruch in einer Wand wahlweise in eine hinter der Wand vorgesehene Nische in eine Parkposition oder in einen vor der Wand liegenden Raum in eine Nutzposition schwenkbar ist. Auf diese Wei­ se kann das Möbelstück bei Nichtgebrauch in die Nische verschwenkt werden, sodaß es dann innerhalb des Raumes keinen Platz mehr beansprucht.
Wenn das Möbelstück zusätzlich unsichtbar gemacht werden soll, wenn es sich in seiner Parkposition in der Nische befindet, kann ergänzend eine die Nische wahlweise ver­ schließende oder freigebende, verschieb- oder verschwenk­ bare Tür vorgesehen sein, die zweckmäßig in der Ebene der Wand liegt, wenn sie geschlossen ist.
Weiterhin ist für das Möbelstück bevorzugt vorgesehen, daß es an seinem unteren Ende einen Standsockel auf­ weist, auf dem das übrige Möbelstück mittels eines Dreh­ lagers stehend gehaltert ist. Auf diese Weise benötigt das Möbelstück gebäudeseitig keinerlei Halterungen oder Stützen, was eine beliebige Aufstellung und auch einen leichten Wechsel des Aufstellungsplatzes ermöglicht.
Eine dazu alternative Ausgestaltung des Möbelstücks schlägt vor, daß es an seinem oberen Ende mittels eines Drehlagers hängend an einem Träger oder an einer Gebäude­ decke gehaltert ist.
Eine dritte Ausführung hinsichtlich der Lagerung des Mö­ belstücks sieht vor, daß es sowohl an seinem unteren als auch an seinem oberen Ende mittels je eines Drehlagers gehaltert ist. Diese Ausführung ist insbesondere für re­ lativ große und schwere Ausführungen des Möbelstücks ge­ eignet, um jedes Risiko eines Umstürzens des Möbelstücks während seiner Benutzung auszuschließen.
Um dem Benutzer des Möbelstücks den Zugang zu unter­ schiedlich hoch angeordneten Einbauteilen des Möbel­ stücks zu erleichtern oder um das Möbelstück sogar in verschiedenen Etagen eines Gebäudes nutzen zu können, ist vorgesehen, daß es insgesamt in Vertikalrichtung verfahrbar gehaltert ist.
In konkreter Ausgestaltung ist dazu bevorzugt vorgese­ hen, daß das Möbelstück mit einer zentralen, höhenfest angeordneten, vertikal ausgerichteten Trag- und Führungs­ säule ausgestattet ist, entlang der das übrige Möbel­ stück nach oben und unten verfahrbar ist. Für das verti­ kale Verfahren können an sich bekannte Mittel eingesetzt werden, die beispielsweise elektromotorisch, pneumatisch oder hydraulisch antreibbar sind.
Anstatt das Möbelstück insgesamt zu drehen oder vertikal zu verfahren, besteht die Möglichkeit, daß jeder Funk­ tionsbereich mit seinen Einbauteilen für sich innerhalb des Möbelstücks um dessen vertikale Mittelachse drehbar und/oder in Vertikalrichtung verfahrbar ist.
Um bei Bedarf die Einbauteile der Funktionsbereiche ver­ decken zu können, insbesondere während einer Nichtbenut­ zung, ist vorgesehen, daß das Möbelstück durch zwei oder mehr in seiner Umfangs- oder Vertikalrichtung verstellba­ re Mantelwände wahlweise in einen geschlossenen oder ge­ öffneten Zustand bringbar ist.
Eine diesbezügliche Weiterbildung schlägt vor, daß jedem Funktionsbereich jeweils mindestens eine eigene Mantel­ wand zugeordnet ist. Auf diese Weise besteht für jeden einzelnen Funktionsbereich die Möglichkeit, diesen zu verdecken oder freizugeben.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele des erfindungs­ gemäßen Möbelstücks anhand einer Zeichnung erläutert.
Die Figuren der Zeichnung zeigen
Fig. 1 ein Möbelstück in Seitenansicht und
Fig. 2 bis Fig. 4 drei verschiedene Einbaumöglichkei­ ten des Möbelstücks, jeweils in Draufsicht.
Fig. 1 der Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel ei­ nes Möbelstücks 1, das die Form eines aufrecht stehenden Zylinders hat. Das Möbelstück 1 umfaßt einen in der Höhe zweigeteilten Sockel 11, eine von diesen vertikal nach oben verlaufende Mittelsäule 10 und einen oben angeordne­ ten Deckel 12.
Weiterhin besitzt das Möbelstück 1 mehrere Trennelemente 13, 14, die den Innenraum des Möbelstücks 1 in verschie­ dene Funktionsbereiche 2, 3, 4 unterteilen. Das Trennele­ ment 13 hat hier die Form einer vertikalen, in Radial­ richtung verlaufenden Trennwand. Eine gleiche Trennwand ist spiegelbildlich auf der anderen Seite der Mittelsäu­ le 10 angeordnet, so daß der erste Funktionsbereich 2, der in der Fig. 1 die linke Hälfte des Möbelstücks 1 bildet, von den anderen Funktionsbereichen 3, 4 räumlich abgegrenzt ist. Das Trennelement 14 ist eine horizontale Trennplatte, die etwa in der halben Höhe der rechten Hälfte des Möbelstücks 1 angeordnet und an der Mittel­ säule 10 sowie an der vertikalen Trennwand 13 gehaltert ist. Unterhalb des Trennelements 14 befindet sich der zweite Funktionsbereich 3; oberhalb der Trennplatte 14 liegt der dritte Funktionsbereich 4.
Radial außen sind an dem Möbelstück 1 zwei jeweils die Form eines halben Zylindermantels bildende Mantelwände 15 vorgesehen, die unterseitig im oberen Teil des Soc­ kels 11 und oberseitig im Deckel 12 auf zwei konzentri­ schen Kreisbahnen verfahrbar geführt sind. Durch ver­ schieben dieser Mantelwände 15 läßt sich das Möbelstück 1 wahlweise über einen Winkel von bis zu 180° freigeben oder gänzlich verschließen.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Möbelstück 1 bei die­ sem Ausführungsbeispiel als Einheit um seine vertikale Mittelachse 10' verdrehbar ist, wie dies durch den Dreh­ pfeil oberhalb des Deckels 12 angedeutet ist. Dadurch kann sich der Benutzer des Möbelstücks 1 jeweils den ge­ wünschten Funktionsbereich 2, 3, 4 in die Richtung drehen, die für die Benutzung optimal ist. Durch die Zwei­ teilung des Sockels 11 kann dessen unterer Teil fest auf einem Fußboden 6 aufgestellt werden; der obere Teil des Sockels 11 und das übrige Möbelstück 1 sind dann relativ zu dem unteren Teil des Sockels 11 verdrehbar.
Jeder Funktionsbereich 2, 3, 4 enthält Einbauteile oder -geräte, die der vorgesehenen Funktion des jeweiligen Funktionsbereichs 2, 3, 4 entsprechen. Im vorliegenden Beispiel handelt es sich bei dem Funktionsbereich 2 um einen Küchenbereich, der hier nur beispielhaft eine Ar­ beitsplatte 21, eine Spüle 22, einen Wasserhahn 23, ei­ nen Oberschrank 24 mit einer Leuchte 25 sowie einen Un­ terschrank 26 umfaßt. Weitere Einbauteile können inner­ halb des ersten Funktionsbereichs 2 zusätzlich vorhanden sein, beispielsweise ein Kühlschrank, ein Mikrowellen- oder Elektroherd, eine Dunstabzugshaube oder dergleichen bekannte Küchengeräte. Die Zu- und Abführung von Wasser bzw. Abwasser und elektrische Verbindungen erfolgen zweckmäßig in flexibler Ausführung durch die zentrale Mittelsäule 10, so daß sie nach außen hin unsichtbar bleiben.
Der zweite Funktionsbereich 3 enthält beim dargestellten Ausführungsbeispiel ein Fernsehgerät 31 sowie eine Audio­ anlage 32.
Bei dem dritten Funktionsbereich 4 schließlich handelt es sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel des Möbelstücks 1 um einen Aufbewahrungsbereich, der zwei Ablageböden 41 besitzt, die übereinander angeordnet und an der Mittelsäule 10 und an der vertikalen Trennwand 13 gehaltert sind. Weiterhin umfaßt hier der dritte Funkti­ onsbereich eine Leuchte 45, die an der Unterseite des Deckels 12 angeordnet ist.
Selbstverständlich ist es möglich, durch entsprechend geänderte Trennelemente 13, 14 eine Unterteilung in weni­ ger oder mehr als drei Funktionsbereiche vorzunehmen. Außer den dargestellten Funktionsbereichen 2, 3, 4 ist es möglich, andere Funktionsbereiche vorzusehen, bei­ spielsweise einen Barbereich, einen Make-up-Bereich, einen Bücherwandbereich oder einen PC-Bereich. Außerdem ist das Möbelstück 1 gut als transportables Möbelstück zur Verwendung auf Messeständen geeignet. Für diese An­ wendung umfaßt das Möbelstück 1 beispielsweise einen kleinen Küchenbereich, einen Werbematerialbereich und einen Ausstellungsbereich.
Unabhängig von der Anwendung des Möbelstücks 1 können die Einbauteile einzeln montiert und demontiert werden; es besteht aber auch die Möglichkeit, jeweils mehrere Einbauteile zu Modulen zusammenzufassen, die als Ganzes ein- und ausbaubar sind.

Claims (17)

1. Möbelstück (1) in Form eines einzelnen freistehenden Körpers, das um seine vertikale Mittelachse (10') um mindestens 180° drehbar ist und das einen runden oder ovalen oder vieleckigen oder rechteckigen oder quadratischen Außenumfang besitzt, dadurch gekennzeichnet daß das Möbelstück (1) in seiner Umfangs- und/oder Vertikalrichtung in mindestens zwei Funktionsberei­ che (2, 3, 4) unterteilt ist, wobei in jeden Funk­ tionsbereich (2, 3, 4) dessen vorgesehener Funktion entsprechende und dienende Einbauteile eingebaut oder einbaubar sind.
2. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils die Einbauteile eines Funktionsbereichs (2, 3, 4) zu einem oder mehreren Modulen zusammenge­ faßt sind, wobei diese Module jeweils komplett ein- und ausbaubar sind.
3. Möbelstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es einen tragenden, funktionsunabhän­ gigen Grundkörper (10, 11, 12) aufweist, der durch die funktionsbezogenen Einbauteile ergänzbar oder ergänzt ist.
4. Möbelstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10, 11, 12) integrierte Trenn­ elemente (13, 14) zur Unterteilung in die verschiedenen Funktionsbereiche (2, 3, 4) aufweist.
5. Möbelstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10, 11, 12) durch separate Trennelemente (13, 14) zur Unterteilung in die ver­ schiedenen Funktionsbereiche ergänzbar oder ergänzt ist.
6. Möbelstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es in einem Durchbruch (50) in einer Wand (5) angeordnet oder anbringbar ist, wobei die Breite des Wanddurchbruchs (50) dem maximalen Außendurchmesser des Möbelstücks (1) zu­ züglich eines für dessen Drehung nötigen Bewegungs­ spiels entspricht und wobei von den beiden Seite der Wand (5) her verschiedene Funktionsbereiche (2; 3; 4) des Möbelstücks (1) zugänglich und nutzbar sind.
7. Möbelstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es an einem Träger (52) gehaltert ist, der um eine parallel zur vertikalen Mittelachse (10') des Möbelstücks (1) außerhalb von dessen Außenumfang verlaufende Schwenkachse (52') verschwenkbar ist.
8. Möbelstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß es mittels des Trägers (52) durch einen Durch­ bruch (50) in einer Wand (5) wahlweise in eine hin­ ter der Wand (5) vorgesehene Nische (51) in eine Parkposition oder in einen vor der Wand (5) liegen­ den Raum in eine Nutzposition schwenkbar ist.
9. Möbelstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es in seiner Parkposition in der Nische (51) durch eine die Nische (51) wahlweise verschließende oder freigebende, verschieb- oder verschwenkbare Tür (53) verdeckbar ist.
10. Möbelstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es an seinem unteren En­ de einen Standsockel (11) aufweist, auf dem das übri­ ge Möbelstück (1) mittels eines Drehlagers stehend gehaltert ist.
11. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es an seinem oberen Ende mittels eines Drehlagers hängend an einem Träger (52) oder an einer Gebäudedecke gehaltert ist.
12. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es sowohl an seinem unteren als auch an seinem oberen Ende mittels je eines Drehla­ gers gehaltert ist.
13. Möbelstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es insgesamt in Vertikal richtung verfahrbar gehaltert ist.
14. Möbelstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einer zentralen, höhenfest angeordneten, vertikal ausgerichteten Trag- und Führungssäule aus­ gestattet ist, entlang der das übrige Möbelstück (1) nach oben und unten verfahrbar ist.
15. Möbelstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Funktionsbereich (2, 3, 4) mit seinen Einbauteilen für sich innerhalb des Möbelstücks um dessen vertikale Mittelachse (10') drehbar und/oder in Vertikalrichtung verfahr­ bar ist.
16. Möbelstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es durch zwei oder mehr in seiner Umfangs- oder Vertikalrichtung verstellba­ re Mantelwände (15) wahlweise in einen geschlossener oder geöffneten Zustand bringbar ist.
17. Möbelstück nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Funktionsbereich (2, 3, 4) jeweils minde­ stens eine eigene Mantelwand (15) zugeordnet ist.
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