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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Küchenmodul mit mindestens einem
Kochblock, welcher vorzugsweise ein Kochfeld aufweist, und mindestens
einem sich an den Kochblock anschließenden Zusatztisch mit einer
Tischplatte, wobei der Zusatztisch mit dem Kochblock verbunden ist.
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Derartige
Küchenmodule
sind seit langem bekannt. Sie stellen gleichsam den Grundtyp einer
jeden Küchenausstattung
dar. Traditionell dient bei einem gattungsgemäßen Küchenmodul der mit dem Kochblock
verbundene Zusatztisch als Arbeitsfläche zum Vorbereiten von Speisen
in der Küche.
Zu diesem Zwecke ist es bislang zumindest im privaten Bereich ganz überwiegend üblich, das
gattungsgemäße Küchenmodul
an eine Küchenwand
zu stellen. Der Zugang zu dem Küchenmodul
ist bei solchen klassischen Küchenmodulen
stets nur längsseitig
an der der Wand abgewandten Seite möglich. Dies ist für traditionelle
Lebensformen, etwa als Familie mit Kindern und den entsprechenden
Wohnverhältnissen, angemessen,
da in diesem Falle eine separate, vom Wohn- bzw. Essbereich räumlich getrennte
Küche die
Regel ist.
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Mit
einer vorschreitenden Veränderung
der traditionellen Lebenssituationen sind jedoch in den letzten
Jahren immer mehr Singlehaushalte entstanden. Damit einhergegangen
ist eine Veränderung
der für
das Kochen und Zubereiten von Speisen zur Verfügung stehenden räumlichen
Verhältnisse.
So leben viele Singles in verhältnismäßig kleinen
Wohnungen, etwa Ein- oder Zweiraum-Appartements. Dort ist es jedoch
oft erforderlich, kurzfristig verschiedene Funktionen und Raumlösungen,
die viel Freiraum für Spontaneität und eigene
Gestaltungsideen zulassen, zu ermöglichen. Diesen Bedürfnissen
kann ein traditionelles Küchenmodul
der eingangs genannten Art mangels verschiedenartiger Nutzungsformen
nicht entsprechen, was als nachteilig empfunden wird.
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Ebenfalls
war es früher üblich, das
Zubereiten von Speisen in einer vom Essraum separaten Küche durch
den Gastgeber – etwa
die Hausfrau – durchzuführen und
den Gästen – oder der
Familie – das
fertig zubereitete Essen zu servieren. Das Essen und Vorbereiten
der Speisen erfolgte traditionell räumlich getrennt. Demgegenüber ist
es heutzutage vielfach erwünscht
und insoweit modern, im Team gemeinsam Speisen vorzubereiten, zu
kochen und anschließend
zu verzehren. Für
einen derartigen Einsatz ist jedoch das beschriebene traditionelle
Küchenmodul
kaum geeignet, schon allein weil es lediglich von einer Seite zugänglich ist.
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Den
heutigen Trend, Arbeitsplatz und Essplatz in der Küche zu vereinigen,
sodass das Zubereiten und der Verzehr zu einem gemeinsamen Erlebnis
für den
Hobbykoch und die Gäste
wird, greift das in der
DE
299 10 814 U1 offenbarte Küchenmodul auf. Bei dem bekannten
Küchenmodul
sind bei einem langgestreckten Tragegestell in Richtung des Arbeitsablaufes
hintereinander eine Arbeitsplatte, ein modules Küchengerät zum Zubereiten von Speisen und
ein Tischtablar angebracht. Das bekannte Küchenmodul ist besonders geeignet
und dafür
vorgesehen, frei im Raume zu stehen. Hierdurch ist es zwar möglich, um
das Küchenmodul
herum von verschiedenen Seiten zu stehen bzw. zu sitzen, um so in gewünschter
Weise gemeinsam Speisen zuzubereiten und zu verzehren. Nachteilig
an diesem vorbekannten Küchenmodul
ist jedoch, dass gerade im Falle von beengten räumlichen Verhältnissen,
wie sie besonders in Singlehaushalten häufig anzutreffen sind, ein
freistehendes Küchenmodul
der genannten Art häufig
kaum einsetzbar ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Küchenmodul
der eingangs genannten Art unter Vermeidung der geschilderten Nachteile
derart zu gestalten, dass es multifunktional und flexibel einsetzbar
ist und dabei besonders den Anforderungen eines modernen Singlehaushaltes gerecht
wird.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
daß bei
einem Küchenmodul
mit mindestens einem Kochblock, welcher vorzugsweise ein Kochfeld
aufweist und mindestens einen sich an den Kochblock anschießenden Zusatztisch
mit einer Tischplatte, wobei der Zusatztisch mit dem Kochblock verbunden
ist, der Zusatztisch horizontal verschiebbar mit dem Kochblock verbunden
ist. Hierdurch lässt
sich das erfindungsgemäße Küchenmodul
beispielsweise im rechten Winkel zu einer Küchenwand aufstellen, um so
die Zugänglichkeit
des Küchenmoduls
von verschiedenen Seiten zu gewährleisten.
Dadurch, dass der Zusatztisch gegenüber dem Kochfeld verschiebbar
ausgestaltet ist, kann jedoch mit großem Vorteil der Zusatztisch
nach Bedarf in eine beispielsweise für das gemeinsame Zubereiten
und anschließende
Verzehren von Speisen mit Gästen
geeignete Stellung gebracht werden und anschließend für den Alltagsbetrieb durch
Zusammenschieben mit dem Kochblock wieder in eine besonders raumsparende
Stellung gebracht werden. Hierdurch können die Vorteile, einerseits
besonders raumsparend zu sein, mit einer besonders guten Zugänglichkeit
optimiert sind, miteinander vereint.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist der Zusatztisch außerdem drehbar
mit dem Kochblock verbunden. Die Kombination der Verschiebbarkeit
mit der Drehbarkeit des Zusatztisches jeweils relativ zu dem Kochblock
vervielfacht die Verwendungsmöglichkeiten
und die Anpassungsfähigkeit
an verschiedene Raumlösungen.
Hiermit wird viel Freiraum für Spontaneität und Gestaltungsideen
des Benutzers zugelassen.
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Die
der Aufgabe zugrunde gelegte Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Küchenmodul
gemäß einer
Alternative der vorliegenden Erfindung gleichermaßen dadurch
gelöst,
dass der Zusatztisch drehbar mit dem Kochblock verbunden ist. Auch
bei dieser Alternative der Erfindung ist es mit Vorteil möglich, das
erfindungsgemäße Küchenmodul
flexibel einzusetzen. Wenn eine besonders platzsparende Verwendung
des Küchenmoduls
gewünscht
ist, kann der Zusatztisch durch Drehen in geeigneter Weise in eine
Stellung gebracht werden, welche möglichst wenig in den freistehenden
Raum hineinragt. Dies ist besonders bei den räumlich beengten Verhältnissen
in einem typischen Singleappartement von wesentlichem Vorteil. Andererseits
kann bei Gebrauch des erfindungsgemäßen Küchenmoduls zur gemeinsamen
Vorbreitung, Zubereitung und Verzehr von Speisen der Zusatztisch
von dem Kochblock etwa im rechten Winkel abgehend gedreht werden, um
so die Zugänglichkeit
des Zusatztisches von verschiedenen Seiten zu gewährleisten.
Der Zusatztisch kann dann vorteilhaft als Esstisch oder als Vorbereitungstisch
verwendet werden. Ferner ist es auch denkbar, den Zusatztisch in
dieser Stellung beispielsweise als Schreibtisch zu verwenden. Letzteres
ist besonders in einem Ein-Zimmer-Appartement, bei dem es auf Multifunktionalität der Einrichtungsgegenstände besonders
ankommt, von Vorteil.
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Die
Verbindung zwischen dem Kochblock und dem Zusatztisch wird gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Küchenmoduls
dadurch realisiert, dass der Kochblock ein Fach zur Aufnahme zum
Abschließen
des Tisches aufweist. Hierdurch wird es insbesondere mit Vorteil möglich, den
Zusatztisch zumindest zum Teil in das Fach im Kochblock einzuschieben.
Der raumsparende Effekt vergrößert sich
hierdurch beträchtlich.
Anstelle der Summe der Flächen
des Kochblockes und des Zusatztisches kann in dem zusammengeschobenen
Zustand des erfindungsgemäßen Küchenmoduls dessen
Gesamtfläche
somit geringer als die genannte Summe eingestellt werden, indem
Kochblock und Zusatztisch zum Teil überlappen. Ein weiterer Vorteil dieser
Ausgestaltungsform der Erfindung ist, dass die Tischplatte des Zusatztisches
kochblockseitig durch Auflage auf dem Fach bzw. Eingreifen in das Fach
gestützt
ist. Zumindest an diesem Ende sind somit Tischbeine am Zusatztisch
entbehrlich. Bei ausreichender Torsionsstabilität der Tischplatte und bei geeigneter
Tragfähigkeit
des Kochblockes bzw. Fixierung des Kochblockes ist hier im Rahmen
der Erfindung auch denkbar, dass der Zusatztisch ausschließlich aus
einer Tischplatte besteht, welche gänzlich ohne Tischbeine auskommt.
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Um
sicherzustellen, dass die Relativbewegung des Zusatztisches relativ
zum Kochblock durch Verschieben und/oder Drehen besonders reibungsarm
erfolgt, ist in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung mindestens
eine der zur Tischplatte parallelen Flächen des Faches mit mindestens
einem Gleitelement zur Herstellung einer Gleitverbindung mit der
Tischplatte versehen. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn
sowohl die obere als auch die untere Fläche des Faches jeweils ein
Gleitelement aufweist. Im Falle der Anbringung eines Gleitelementes
zwischen der unteren Fläche
des Faches und der unteren Fläche
der Tischplatte lässt
sich hierdurch die Reibung aufgrund der durch die Schwere der Tischplatte
erzeugte Normalkraft minimieren. Im Falle des Gleitelementes zwischen
der oberen Fläche
des Faches und der oberen Fläche
der Tischplatte geht es vor allem um die Minimierung der Reibung,
welche die von der Schwere des Kochfeldes oberhalb des Faches des
Kochblocks auf die obere Fläche
der Tischplatte erzeugte Normalkraft hervorruft.
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Die
Drehbarkeit des erfindungsgemäßen Küchenmoduls
wird in vorteilhafter Ausgestaltung besonders präzise und leichtgängig gestaltet,
wenn die Tischplatte mindestens eine Bohrung zur Aufnahme des Achselementes
aufweist und der Kochblock mit mindestens einem vertikal ausgerichteten
Achselement zum Eingreifen in die Bohrung versehen ist.
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Hierdurch
ist eine sichere achsgelagerte Führung
der Tischplatte relativ zum Kochblock im Falle von Drehungen um
die vertikale Achse mit Vorteil sichergestellt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Küchenmoduls ist die Bohrung
als zwei konzentrisch zueinander angeordnete, die Tischplatte nicht
vollständig
durchbringende Teilbohrungen ausgestaltet, wobei eine obere Teilbohrung
in einer oberen Fläche
der Tischplatte und eine untere Teilbohrung in einer unteren Fläche der
Tischplatte ausgeformt ist. An dieser Ausgestaltung ist besonders
vorteilhaft, dass die Durchmesser der Teilbohrungen unterschiedlich
gewählt
werden können. Beispielsweise
kann die untere Teilbohrung einen größeren Durchmesser haben als
die obere Teilbohrung, wenn bedingt durch den Gesamtaufbau größere Kräfte auf
die untere vertikale Achse wirken. Außerdem ist es für die Stabilität der Tischplatte
des Zusatztisches vorteilhaft, dass bei dieser Ausgestaltung die
Tischplatte nicht vollständig
durchbohrt wird.
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Zur
Sicherstellung einer kombinierten Schwenkbarkeit um die vertikale
Achse und einer horizontalen Verschiebbarkeit des Zusatztisches
ist gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Küchenmoduls
die Bohrung als Langloch ausgestaltet. Über das Langloch kann die Tischplatte
relativ zu dem in dem Kochblock fixierten Achselement mit Vorteil
horizontal verschoben werden.
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Wenn
in Optimierung der Erfindung eine Länge des Langloches dem Betrage
nach im Wesentlichem einer Breite des Kochblockes entspricht, ist
bei geeigneter Ausgestaltung des in dem Kochblock vorhandenen Fachs
zur Aufnahme der Tischplatte ein Einschieben der Tischplatte in
den Kochblock gleichsam „bis
zum Anschlag" möglich. Hierdurch
kann das erfindungsgemäße Küchenmodul
in eine besonders raumsparende Stellung verbracht werden.
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Zur
Minimierung der Reibung beim horizontalen Verschieben der Tischplatte
innerhalb des Langloches sieht eine günstige Ausgestaltung der Erfindung
vor, dass das Langloch mit einer Gleitschicht ausgekleidet ist.
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Die
Multifunktionalität
des erfindungsgemäßen Küchenmoduls
wird noch verbessert, wenn der Kochblock des erfindungsgemäßen Küchenmoduls mit
Schubkästen
versehen ist. Auf diese Weise kann es Platz für Kochwerkzeuge und Zubehör, Gewürze und
Zutaten, Töpfe
und Pfannen in griffbereiter Weise bieten. Dies kommt der Multifunktionalität entgegen
und verhindert eine Unterbrechung des Gemeinschaftsereignisses Kochen
dadurch, dass der Gastgeber häufig
das Küchenmodul
verlassen müsste, um
derartige Utensilien von einem anderen Ort zu holen. Mit Ausnahme
von einem Kühlschrank
und beispielsweise einem Backofen oder einer Mikrowellenkombination
sowie einer Spüle
ist das erfindungsgemäße Küchenmodul
mit den Schubkästen
somit mit Vorteil bereits als vollwertige Kleinküche verwendbar.
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Da
in Weiterbildung des erfindungsgemäßen Küchenmoduls an einer Arbeitsfläche des
Kochblockes eine Aufnahme für
eine Leuchte vorgesehen ist, kann dort eine beliebige Arbeitsleuchte
oder ein Arbeitslicht angebracht werden. Die Arbeitsleuchte oder
das Arbeitslicht dient dann mit Vorteil im Kochbereich oder beim
Essen, Arbeiten oder Lesen am Zusatztisch als Beleuchtungsmittel.
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Besonders
günstig
ist es gemäß dieser
Variante der Erfindung, wenn die Aufnahme konzentrisch zu den Achselementen
ausgerichtet ist. Die Ausleuchtung des Tisches kann auf diese Weise
in gleichbleibender Qualität
für alle
möglichen Schwenkpositionen
des Zusatztisches sichergestellt werden.
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Das
Schwenken des Zusatztisches erfolgt in einer anderen günstigen
Ausgestaltung der Erfindung bedienerfreundlich ohne Kollisionen
mit dem Kochblock, wenn der Zusatztisch im Wesentlichen eine Rechteckform
aufweist, wobei an einer dem Kochblock zugewandten Kante eine Rundung
ausgeformt ist.
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Dieser
Effekt wird gemäß einer
Weiterbildung der Variante des erfindungsgemäßen Küchenmoduls optimiert, wenn
die Rundung als Kreisbogenabschnitt ausgeformt ist, dessen Konstruktionsmittelpunkt
das dem Kochblock abgewandte horizontale Ende der Bohrung ist. Der
Zusatztisch lässt
sich dann unbehindert durch den Kochblock um einen Winkelbereich
von bis zu 180° verschwenken,
selbst wenn der Zusatztisch maximal in den Kochblock oder an diesen
heran geschoben ist.
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Die
Erfindung wird in einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme
auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten
den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind.
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Funktionsmäßig gleiche
Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die
Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
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1:
perspektivische Gesamtansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Küchenmoduls
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2:
Seitenansicht des Küchenmoduls
aus 1 in Richtung des Pfeils II in 1 in
drei beispielhaften Stellungen, wobei Teilfigur (b) teilweise im
Schnitt dargestellt ist
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3:
eine Schnittansicht des erfindungsgemäßen Küchenmoduls aus den 1 und 2 entlang
der Schnittlinie III-III in 2(a);
Detail b aus Figurenteil (a)
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4:
Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Küchenmoduls aus den 1 bis 3 und einer
Schnittdarstellung entlang der Linie IV-IV in 2
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5:
schematische Veranschaulichung sechs beispielhafter möglicher
Betriebsstellungen des erfindungsgemäßen Küchenmoduls aus den 1 bis 4,
die Darstellung ist jeweils eine Draufsicht Die 1 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Küchenmoduls 1,
bestehend aus einem Kochblock 2 und einem sich daran anschließenden Zusatztisch 3.
Der Kochblock 2 hat an seiner Oberseite eine Arbeitsfläche 4.
In die Arbeitsfläche 4 des
Kochblockes 2 ist an der Vorderseite ein Kochfeld 5 flächenbündig mit
der Arbeitsfläche 4 eingelassen.
Der Kochblock 2 ist mit oberen und unteren Schubkästen 6a bzw. 6b ausgestattet. Die
Schubkästen 6 sind
senkrecht zur Längsrichtung des
Kochfeldes 5 offenbar. In die Arbeitsfläche 4 des Kochblockes 2 ist
außerdem
eine Aufnahme 7 für eine
beliebige Arbeitsleuchte angeordnet. Die Arbeitsleuchte ist nicht
dargestellt.
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Zwischen
den oberen Schubkästen 6a und den
unteren Schubkästen 6b weist
der Kochblock 2 einen horizontal ausgebildeten Schlitz 8 auf.
Der Schlitz 8 ist nach drei Seiten geöffnet und lediglich an einer
Seite durch die Seitenwand 9 des Kochblockes 2 begrenzt.
Eine der Seitenwand 9 gegenüberliegende Seitenwand 10 ist
durch den Schlitz 8 in einen oberen Abschnitt 10a und
einen unteren Abschnitt 10b aufgeteilt.
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Der
Zusatztisch 3 besteht aus einer Tischplatte 11,
an deren einem Ende zwei Tischbeine 12 in üblicher
Weise angebracht sind. Die Tischplatte 9 ist mit einem
Langloch 13 versehen. Die Tischplatte 11 des Zusatztisches 3 ist
an einem Ende wie erwähnt von
den Tischbeinen 12 gestützt.
An dem anderen Ende ist sie durch Aufnahme in den Schlitz 8 des Kochblockes 2 gestützt.
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Die
Aufnahme 7 auf der Arbeitsfläche 4 des Kochblockes 2 kann
zur Aufnahme einer Arbeitsleuchte im Kochbereich verwendet werden.
Die Arbeitsleuchte kann daher beim Essen, Arbeiten oder Lesen an
dem Zusatztisch 3 verwendet werden. Die Aufnahme 7 für die Arbeitsleuchte,
welche in den Figuren nicht dargestellt ist, kann in der Verlängerung der
Gleitelemente 15, 16 angeordnet sein.
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Die 2 zeigt
das Küchenmodul 1 gemäß 1 in
den aus dem Kontinuum möglicher
Stellungen ausgewählten
Stellungen gemäß Teilfiguren
(a), (b) und (c). In Teilfigur (a) ist in der Seitenansicht entlang
des Pfeils II aus 1 das Küchenmodul 1 in einer
Stellung abgebildet, in welcher die Tischplatte 11 des
Zusatztisches 3 soweit in den Schlitz 8 des Kochblockes 2 eingeführt ist,
dass die Tischplatte 11 eine Seitenkante die Seitenwand 9 des
Kochblockes 2 nahezu berührt.
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In 2b ist in derselben Perspektive wie in 2a, jedoch teilweise in Schnittdarstellung,
wobei die Schnittebene durch das Langloch 13 verläuft, eine
Zwischenstellung des Küchenmoduls 1 veranschaulicht.
In der dargestellten Zwischenstellung befindet sich die Tischplatte 11 des
Zusatztisches 3 im Unterschied zu Teilfigur (a) nur noch
etwa zur Hälfte in
dem Schlitz 8 des Kochblockes 2. Weiterhin ist
zu erkennen, dass die Tischplatte 11 insgesamt mit zwei Langlöchern 13a, 13b versehen
ist. Das Langloch 13a ist dabei an der Oberseite der Tischplatte 11 angebracht,
das Langloch 13b hingegen an der Unterseite der Tischplatte 11.
Weder das obere Langloch 13a noch das untere Langloch 13b durchdringen
die Tischplatte 11 vollständig. Schließlich zeigt 2c eine Stellung des Küchenmoduls 1, bei
welcher der Zusatztisch 3 bis zu einem durch die Ausdehnung
der Langlöcher 13a, 13b bestimmten
Anschlag von dem Kochblock 2 ausgezogen ist.
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Zur
besseren Veranschaulichung der sowohl um eine vertikale Achse schwenkbaren
als auch in der Horizontalen verschiebbaren Befestigung des Zusatztisches 3 an
dem Kochblock 2 dient die 3. 3 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie III-III in 2a.
Dabei zeigt 3b das Detail (b) aus
Figurenteil (a). Zu erkennen ist zunächst zusätzlich zu den bereits in den
zuvor beschriebenen Figuren bezeichneten Bauelementen eine senkrecht
orientierte Stützwand 14.
Die Stützwand 14 ist
zwischen den unteren Schubkästen 6b angeordnet
und dient zur Stabilisierung des Kochblockes 2. Wie besonders
in Teilfigur (b) der 3 zu erkennen, ist das untere
Langloch 13b in der unteren Fläche der Tischplatte 11 konzentrisch
zu dem oberen Langloch 13a in der oberen Fläche der
Tischplatte 11. Ferner ist das untere Langloch 13b etwa
dreimal so breit, d. h. zur Aufnahme eines etwa dreimal so großen Durchmessers geeignet,
wie das obere Langloch 13a. Sowohl das obere als auch das
untere Langloch 13a bzw. 13b sind mit einem gleitenden
Kunststoffmaterial ausgekleidet. In die obere Horizontalfläche des
Schlitzes 8 ist ein oberer Kunststoffgleiter 15 eingebracht.
In die untere Horizontalfläche
des Schlitzes 8 des Kochblocks 2 ist ein unterer
Kunststoffgleiter 16 konzentrisch mit dem oberen Kunststoffgleiter 15 eingebracht.
Der aus der Fläche
des Schlitzes 8 austretende Abschnitt des oberen Kunststoffgleiters 15 ist
kuppelförmig,
so dass in Verbindung mit dem zylindrischen Abschnitt, welcher sich
in der oberen Wand des Schlitzes 8 befindet, der obere
Kunststoffgleiter 15 insgesamt die Form einer Rundkopfschraube
annimmt. Entsprechend hat der untere Kunststoffgleiter 16 in
etwa die Form einer Zylinderkopfschraube, wobei auf den Zylinderkopf 17 ein
kegelstumpfförmiger Abschnitt 18 aufgesetzt
ist. Der Zylinderkopf 17 und der kegelstumpfförmige Abschnitt 18 des
unteren Kunststoffgleiters 18 greifen in die Kunststoffauskleidung
des unteren Langloches 13b formschlüssig ein. Ebenso greift der
Rundkopf des oberen Kunststoffgleiters 15 formschlüssig in
die Kunststoffauskleidung des oberen Langloches 13a ein.
Auf diese Weise wird die Tischplatte 11 des Zusatztisches 3 sowohl horizontal
verschiebbar als auch um eine vertikale Achse schwenkbar mit dem
Kochblock 2 verbunden.
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In
der 4 ist schließlich
in Draufsicht der Schnitt entlang der Linie IV-IV in 2a dargestellt. Zusätzlich zu
den bereits im Zusammenhang mit den 1 bis 3 beschriebenen
Merkmalen ist in 4 besonders gut zu erkennen,
dass die Tischplatte 11 des Zusatztisches 3 im
Wesentlichen eine Rechteckform aufweist. 4 zeigt
jedoch, dass an der dem Kochblock 2 zugewandten Kante in
der Nähe
des kochblockseitigen Endes des oberen Langloches 13a eine
gerundete Kante 19 aufweist. Dabei ist die Kante 19 der
Tischplatte 11 des Zusatztisches 3 ein Kreisbogenabschnitt,
dessen Konstruktionsmittelpunkt das dem Kochblock 2 abgewandte horizontale
Ende 20 der Bohrung ist. Durch diese Ausformung der Kante 19 der
Tischplatte 11 ist ein Schwenken um eine vertikale Achse
der Tischplatte 11 auch dann möglich, wenn die Platte 11 geführt durch
den oberen Kunststoffgleiter 15 und den unteren Kunststoffgleiter 16 durch
das obere Langloch 13a das untere Langloch 13b soweit
in Richtung des Kochblockes 2 in den Schlitz 8 hineingeschoben
ist, dass die Kunststoffplatte 15, 16 mit dem
Ende der Bohrung 20 in Anschlag kommen. Die erfindungsgemäße Rundform
der Kante 19 stellt hierbei sicher, dass die Kanten 19 nicht
durch die Seitenwand 9 des Kochblockes 2 in der
Schwenkbewegung behindert wird.
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Das
Küchenmodul 1,
welches anhand der 1 bis 4 beschrieben
worden ist, wird wie folgt verwendet:
Wenn gewünscht ist,
dass das Küchenmodul 1 möglichst
wenig Raum beansprucht, wird es in die in 2a bzw. 5a skizzierte Grundstellung gebracht.
In dieser Stellung ist der Zusatztisch 3 bei dem hier beschriebenen
Ausführungsbeispiel
so weit wie möglich,
also begrenzt durch die Seitenwand 9, in den Schlitz 8 des
Kochblockes 2 eingeschoben. In diesem Zustand ist etwa
die Hälfte
der Tischplatte 11 des Zusatztisches 3 in den
Schlitz 8, also unterhalb der Arbeitsfläche 4 des Kochblockes 2,
untergebracht. Der Gesamtflächenbedarf
des Küchenmoduls 1 ist
hierdurch minimal.
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Ist
nun gewünscht,
beispielsweise zur gemeinsamen Zubereitung von Speisen zusammen
mit Gästen,
das Kochmodul 1 zu verwenden, ist eine maximale freie Fläche der
Tischplatte 11 erforderlich. Diese lässt sich dadurch erzeugen,
dass das erfindungsgemäße Küchenmodul 1 in
die in 5b gezeigte Stellung verbracht
wird. Dies erfolgt, indem man den Zusatztisch 3 in der
in 5b gezeigten Teilrichtung aus dem
Kochmodul 2 hinauszieht. Beim Ziehen wird der Zusatztisch 3 durch
den oberen Kunststoffgleiter 15, welcher in das obere Langloch 13a in
der Tischplatte 11 eingreift, sowie durch den unteren Kunststoffgleiter 16,
welcher in das untere Langloch 13b in der Tischplatte 11 eingreift,
geführt. Der
Ausziehvorgang wird begrenzt durch das kochblockseitige Ende 21 des
Langloches, an welchem der obere Kunststoffgleiter 15 und
der untere Kunststoffgleiter 16 zum Anschlag kommen.
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Ist
hingegen gewünscht,
etwa aus ästhetischen
Gründen,
oder um eine Sitzrunde um die Arbeitsfläche 4 des Kochblockes 2 herum
entstehen zu lassen, die in 5c gezeigte
Stellung des Küchenmoduls 1 einzustellen,
wird ausgehend von der in 5a gezeigten
Stellung der Zusatztisch 3 in der in 5d gezeigten
Pfeilrichtung in Uhrzeigersinn gedreht, bis die Tischplatte 11 des
Zusatztisches 3 senkrecht zu der in 5a gezeigten
Ausgangsstellung orientiert ist. Diese Schwenkbewegung ist dabei geführt durch
das Ineinandergreifen des Zylinderkopfes 17 mit dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 18 des
unteren Kunststoffgleiters 16 in das mit Kunststoff ausgekleidete
untere Langloch 13b sowie analog durch das Eingreifen des
rotationssymmetrischen oberen Kunststoffgleiters 15 in
das mit Kunststoff ausgekleidete obere Langloch 13a. Da
sowohl der Zylinderkopf 17 des unteren Kunststoffgleiters 16 als auch
der obere Kunststoffgleiter 15 mit dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 18 rotationssymmetrisch ist,
ist eine Schwenkbewegung der Tischplatte 11 innerhalb der
Langlöcher 13a, 13b an
der Ober- bzw. Unterseite Tischplatte 11 möglich.
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Ebenso
lassen sich die in den 5e und f gezeigten
Stellungen des Kochblockes 2 relativ zu dem Zusatztisch 3 erhalten.
Dazu müssen
in geeigneter Weise analog zu den oben im Zusammenhang mit der 5 erläuterten
translatorischen oder rotatorischen Bewegungen Lageveränderungen
des Zusatztisches 3 relativ zu dem Kochblock 2 bewirkt
werden. Dabei ist sowohl die translatorische Verschiebebewegung
entlang der Langlöcher 13a, 13b als
auch die Schwenkbewegung um eine vertikale Achse, welche durch den
oberen Kunststoffgleiter 15 und den unteren Kunststoffgleiter 16 definiert
ist, stufenlos möglich.
Die Translationsbewegung des in 5b gezeigten
Pfeils ist dabei durch das kochblockseitige Ende 21 der
Bohrung 13a, 13b bzw. durch das dem Kochblock 2 abgewandte
Ende 20 der Bohrung 13a, 13b bestimmt.
Die Schwenkbewegung ist begrenzt durch den Anschlag der Längskante 22 der
Tischplatte 11 an die Seitenwand 9 des Kochblockes 2.
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Auf
diese Weise ist gemäß der Erfindung
ein Küchenmodul 1 vorgeschlagen,
welches sich spontan umbauen lässt,
dabei multifunktional ist und auf flexible Weise an Räume und
Lebenssituationen, die viel Freiraum für Spontaneität und eigene
Gestaltungsideen erfahren, anzupassen sind. Das erfindungsgemäße Küchenmodul
dient in diesem Sinne als Hauptbestandteil einer kompakten Küche, welche lediglich
durch einen Kühlschrank,
eine Spüle
und eine Backofen-/Mikrowellenkombination
ergänzt
werden muss. Durch die vorgesehenen Schubladen ergeben sich besonders
kurze Wege im Sinne einer Ergonomie.
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- 1
- Küchenmodul
- 2
- Kochblock
- 3
- Zusatztisch
- 4
- Arbeitsfläche
- 5
- Kochfeld
- 6a
- obere
Schubkästen
- 6b
- untere
Schubkästen
- 7
- Aufnahme
- 8
- Schlitz
- 9
- Seitenwand
- 10
- Seitenwand
(unterbrochen)
- 10a
- oberer
Abschnitt
- 10b
- unterer
Abschnitt
- 11
- Tischplatte
- 12
- Tischbein
- 13a
- oberes
Langloch
- 13b
- unteres
Langloch
- 14
- Stützwand
- 15
- oberer
Kunststoffgleiter
- 16
- unterer
Kunststoffgleiter
- 17
- Zylinderkopf
- 18
- kegelstumpfförmiger Abschnitt
- 19
- gerundete
Kante
- 20
- Ende
der Bohrung
- 21
- kochblockseitiges
Ende der Bohrung
- 22
- Längskante