DE10049835A1 - Miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosenitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuchtungseinrichtung - Google Patents
Miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosenitiven CCD-Matrix und einer integrierten BeleuchtungseinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosensitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuchtungseinrichtung, insbesondere zum Einsatz oder zur Verwendung in einem zahnärztlichen Diagnoseinstrument. Im Kopfende des stabförmigen Gehäuses ist eine Aussparung vorgesehen, in die eine optische Platte eingesetzt ist. Die optische Platte weist mindestens eine im sichtbaren Spektralbereich undurchsichtige Beschichtung auf, wobei die Beschichtung für eine Blendenöffnung geringen Durchmessers sowie um die Blendenöffnung angeordnete größere Beleuchtungsöffnungen unterbrochen ist. Lichteintrittsseitig hinter der Blendenöffnung ist eine Linse, bevorzugt unmittelbar an der Platte befestigt vorgesehen und in einem Fokusabstand zur Linse die CCD-Matrix innerhalb des Kopfendes angeordnet. Unterhalb der Beleuchtungsöffnungen werden als Strahlungsquellen lichtemittierende Dioden, bevorzugt Weißlichtdioden befestigt, wobei durch die Beschichtung der optischen Platte eine unerwünschte unmittelbare Einkopplung von Strahlung der lichtemittierenden Dioden in die Optik, bestehend aus Blendenöffnung und Linse, verhinderbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine miniaturisierte Kamera mit einer in
einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosen
sitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuchtungsein
richtung, insbesondere zum Einsatz oder zur Verwendung in einem
zahnärztlichen Diagnoseinstrument, gemäß Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Aus der EP 0 123 548 A1 ist eine Vorrichtung zum Aufspüren von
Kavitäten im Zahnbereich bekannt, welche mit einer Halogen-
Lichtquelle arbeitet und wobei Strahlungsenergie im sichtbaren
Bereich über einen Lichtwellenleiter von der entfernt aufge
stellten externen Quelle in den Mundraum geführt wird. Über
einen weiteren Lichtleiter gelangt dann das aufgenommene Bild
zurück zu einem bei der Quelle angeordneten Projektions-Bild
schirm, auf dem das empfangene Bild darstellbar ist.
Eine derartige Anordnung hat den Nachteil, daß das von einer
externen Lichtquelle herangeführte Licht durch den Einsatz der
Lichtwellenleiter einer unerwünschten Dämpfung und damit einem
Intensitätsverlust unterliegt. Weiterhin ist die Bildauflösung
aufgrund der geringen Anzahl von Lichtleiterfasern des verwen
deten Glasfaserkabels gering.
Ein zahnärztliches Diagnoseinstrument zur bildgebenden Dar
stellung des Inneren von Zahn- bzw. daran anschließenden
Gewebebereichen unter Durchstrahlung mit optischem Licht ist in
der WO 94/20011 offenbart.
Dort ist ein manuell positionierbarer Aufnahmekopf vorhanden,
wobei der Aufnahmekopf mit einer bildgebenden Infrarot-
Empfangsoptik und einer Bildwandlereinrichtung versehen ist,
von der aus die aufgenommenen Signale einer nachgeschalteten
Anzeigeeinheit zugeführt werden. Ein Sendeteil weist eine
Sendeoptik auf, welche Infrarotstrahlung in einem an die
Empfangsoptik und die Bildwandlereinrichtung angepaßten
Wellenlängenbereich und ausreichender Energie abgibt, so daß
der zu diagnostizierende Zahn bzw. Zahnfleischbereich durch
strahlt werden kann. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen,
eine weitere Quelle für sichtbares Licht am Aufnahmekopf mit
einer bevorzugten Abstrahlungsrichtung anzuordnen. Die Infra
rotquelle und die Sendeoptik sollen jeweils in einem Griff-
oder Haltestab untergebracht werden, wobei Sende- bzw. Emp
fangsoptik im wesentlichen am freien Ende des Stabes befindlich
sind. Als Bildwandlereinrichtung findet eine flächenhafte
Anordnung miniaturisierter Photosensoren, insbesondere in Form
eines ladungsgekoppelten Bauelements (CCD) Anwendung.
Die in der WO 94/20011 gezeigte Ausbildung eines Diagnose
instruments ist nur mittelbar bildgebend, da dort auf eine
Durchstrahlung des Zahnes abgestellt wird. Ein weiterer
Nachteil besteht in der U-förmigen Ausbildung mit gegenüber
liegender Empfangsoptik und Lichtquelle.
Weitere bekannte intraorale Kameras, z. B. die unter dem
Markennamen Dentview der E. Hahnenkratt GmbH vertriebene Kamera
besitzt ein Handstück mit einem auswechselbaren Kopfteil,
welches eine 90°-Fixfokus-Optik aufweist. Der eigentliche
Photoempfänger bzw. Bildwandler ist von der Eingangsoptik
entfernt angeordnet und es sind zusätzlich strahlumlenkende
Mittel erforderlich.
Die Beleuchtung erfolgt über eine externe Lichtquelle mittels
eines Lichtleitfaserbündels, das zum auswechselbaren Teil des
Handstücks führt.
Eine derartige Lichtquelle, in der Regel ein Halogenstrahler,
entwickelt erhebliche Wärme und muß bereits aus diesem Grund
möglichst weit von der Lichtaustrittsoptik bzw. dem Bildwandler
angeordnet werden.
Es besteht nun prinzipiell die Möglichkeit, für die zusätzliche
Lichtquelle auf lichtemittierende Dioden, insbesondere Weiß
licht-LEDs, zurückzugreifen. Der Vorteil eines solchen kalten
Strahlers ist die wesentlich geringere Wärmeentwicklung. Jedoch
ist die maximal erreichbare Beleuchtungsstärke im Vergleich zu
herkömmlichen Lichtquellen um den Faktor 10 bis 40 reduziert.
Eine solche geringere Lichtstärke schränkt jedoch das nutzbare
Verhältnis zwischen Objektabstand zu Tiefenschärfe ein. Dies
ist insbesondere dann von Nachteil, wenn nicht nur intraorale,
sondern auch extraorale Aufnahmen, d. h. Aufnahmen im Fernbe
reich mit ein und derselben Kamera gefertigt werden sollen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine miniaturisierte Kamera
mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten
photosensitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuch
tungseinrichtung anzugeben, die nicht nur kostengünstig her
stellbar ist, sondern welche zusätzlich die Möglichkeit bietet,
Strahlungsquelle, Eingangsoptik und photosensitive CCD-Matrix,
d. h. den Bildwandler in unmittelbarer Nähe anzuordnen, ohne daß
ein optisches Übersprechen eintritt. Weiterhin soll mittels der
zu schaffenden Kamera die Möglichkeit gegeben sein, eine
Fokusänderung und damit eine Tiefenschärfenvarianz zu
erreichen, ohne daß in aufwendiger Weise Eingangsoptik und
Bildwandler zueinander neu positioniert werden müssen.
Letztendlich soll die miniaturisierte Kamera allen Anforde
rungen insbesondere in ergonomischer und hygienischer Hinsicht
genügen, die an ein zahnärztliches Diagnoseinstrument gestellt
werden.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einer Kamera
anordnung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1, wobei die
Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und
Weiterbildungen umfassen.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht zunächst darin, daß im
Kopfbereich des stabförmigen Gehäuses eine Aussparung vorge
sehen ist, in die eine optische Platte eingesetzt wird.
Diese optische Platte besitzt eine mindestens im sichtbaren
Spektralbereich undurchlässige Beschichtung, bevorzugt eine
Rückseitenbeschichtung, wobei diese Beschichtung für eine
Blendenöffnung geringen Durchmessers sowie um die Blenden
öffnung angeordnete größere Beleuchtungsöffnungen unterbrochen
ist.
Die Beschichtung kann eine Schwarzchrom-Schicht umfassen,
welche über eine geeignete Maske durch Ätzen strukturiert
wurde, d. h. die über die gewünschte Blendenöffnung sowie die
Beleuchtungsöffnungen verfügt.
Lichteintrittsseitig ist hinter der Blendenöffnung eine Linse
bevorzugt unmittelbar an der optischen Platte befestigt. In
einem Fokusabstand zur Linse befindet sich die CCD-Matrix. Alle
vorgenannten Komponenten sind innerhalb des Kopfendes des
stabförmigen Gehäuses angeordnet.
Unterhalb der Beleuchtungsöffnung sind als Strahlungsquellen
lichtemittierende Dioden, bevorzugt Weißlichtdioden befestigt,
wobei durch die Beschichtung der optischen Platte eine uner
wünschte unmittelbare Einkopplung von Strahlung der licht
emittierenden Dioden in die Optik, bestehend aus Blendenöffnung
und Linse, verhinderbar ist, so daß ein optisches Übersprechen
vermieden werden kann.
Obwohl die als Lochblende wirkende Blendenöffnung nach Art
einer Lochkamera in unmittelbarer Nähe zu den Beleuchtungs
öffnungen und den Strahlungsquellen befindlich ist, wird eine
Überstrahlung durch die strukturierte Beschichtung wirksam
verhindert. Andererseits befinden sich die Strahlungsquellen in
unmittelbarer Nähe zum zu beleuchtenden Objekt, ohne daß eine
Dämpfung herbeiführende Mittel, wie z. B. Lichtleitfasern,
notwendig sind.
In Weiterbildung der Erfindung besteht die Möglichkeit, zur
Fokusveränderung im Raum zwischen Linse und CCD-Matrix ein oder
mehrere optisch dichte Medien anzuordnen. Beispielsweise kann
ein Saphirglas über einen beweglichen Schieber in den Zwi
schenraum verbracht werden. Auf diese Weise kann der Fokus
stufenweise verändert werden.
Eine nachgeschaltete Signalvorverarbeitungs- bzw. -verarbei
tungseinheit bzw. ein Mikrocontroller zur Kamerasteuerung kann
derart programmiert sein, daß mit Veränderung des Fokus eine
Optimierung der Bildauswertung je nach gegebener Fokuslage
erfolgt. Aufwendige Einstell- und manuelle Abgleicharbeiten
beim Arbeiten mit einer solchen Kamera können daher entfallen.
Der erwähnte bewegliche Schieber zum Lageverändern des im
stabförmigen Gehäuse befindlichen optisch dichten Mediums, z. B.
eines Saphirglases, kann mit einem elektromagnetischen,
hydraulischen, pneumatischen, aber auch einem manuellen Hand
antrieb in Verbindung stehen.
Bevorzugt sind sämtliche mechanische Komponenten im Inneren
eines geschlossenen Gehäuses befindlich, so daß dieses
geschlossen und dicht ausführbar ist, mit den sich hieraus
ergebenden Vorteilen hinsichtlich leichter Desinfizier- bzw.
Sterilisierbarkeit. Die notwendigen Steuerungsbefehle können
softwareseitig von einer übergeordneten Bedieneinheit über eine
geeignete Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.
Zur weiteren Verringerung des Bauraums besteht bevorzugt die
Möglichkeit, eine Nacktchip-CCD-Matrix oder einen Sensor in
sogenannter Tape-Bauform einzusetzen.
Ziel der angestrebten Miniaturisierung ist es, insbesondere den
Kamerakopf in seiner Dickenausdehnung so zu gestalten, daß
dieser im wesentlichen Abmessungen annimmt, die denjenigen
üblicher zahnärztlicher Instrumente, z. B. einem Winkelspiegel,
entsprechen, so daß alle möglicherweise kritischen Stellen im
Mundraum eines Patienten in einfacher Weise betrachtet und
damit diagnostiziert werden können.
Die als Strahlungsquellen bevorzugt verwendeten lichtemittie
renden Dioden sind von einer steuerbaren Konstantstromquelle
getrieben, wobei die Leuchtstärke in Abhängigkeit vom Umge
bungslicht regelbar ist.
Für den Fall notwendiger extraoraler Aufnahmen besteht die
Möglichkeit, die internen Strahlungsquellen abzuschalten.
Zusätzlich kann beim Übergang auf Fremdlichtbetrieb die
Signalvorverarbeitungs-Elektronik der Kamera auf die nun
geänderte Farbtemperatur umschalten.
Die optische Platte kann in einer Ausführungsform der Erfindung
mehrschichtig ausgebildet sein. Insbesondere besteht die
Möglichkeit, die Platte aus Quarzglas oder Saphirglas auszu
bilden, wobei mindestens zwei Glasschichten miteinander
stabilitätserhöhend verkittet werden, so daß ein unerwünschtes
Zersplittern beim Anwenden der Kamera im Mundraum eines
Patienten ausgeschlossen wird.
Zur Verbesserung der Detaildarstellung besteht weiterhin die
Möglichkeit, daß das Deckglas in Kombination aus niedrig- und
hochbrechendem Glas für eine wirksame Komakorrektur optimiert
wird. Damit wird der Nachteil der unter Bauraumaspekt an sich
vorteilhaften, nur einzigen korrigierenden Linse im Zusammen
hang mit der Lochblendenöffnung ausgeräumt.
Im Sinne der vorerwähnten Sicherheit gegen Zersplittern oder
Zerstören der optischen Platte kann die zur CCD-Matrix
gerichtete Seite mindestens abschnittsweise im Bereich der
Beschichtung mit einem zähelastischen Kunststoff oder einem
Silikonkautschuk versehen werden.
Zum Ableiten der im Vergleich zu herkömmlichen Lichtquellen
allerdings geringeren Wärmeenergie sind die eingesetzten
Strahlungsquellen, nämlich die lichtemittierenden Dioden auf
einem wärmeleitenden Träger größerer Fläche befestigt, wobei
sich ein Teil dieses Trägers in das kopfferne Ende, beispiels
weise hin zu einem Griffstück erstreckt.
Ebenso wie der Einsatz eines CCD-Nacktchips vorgeschlagen
wurde, besteht die Möglichkeit, die lichtemittierenden Dioden
als SMD-Bauelemente oder aber auch als Nacktchip unmittelbar
auf einem Träger zu befestigen, wobei der Träger wärmeleitende
Eigenschaften aufweist oder mit einem wärmeabführenden Material
verbunden ist.
Wie bereits erwähnt, werden die LEDs unmittelbar unterhalb der
Beleuchtungsöffnungen befestigt, wobei zwischen einem Leucht
dioden-Verdrahtungsträger und der Unterseite der optischen
Platte, die Leuchtdiode gegen seitlichen Lichtaustritt
abschirmend, eine Reflexionsfläche angeordnet ist.
Diese Reflexionsfläche kann aus einem Tubus bestehen, in dessen
Inneren die jeweilige lichtemittierende Diode oder eine solche
Diodengruppe angeordnet ist.
Das Kameragehäuse besitzt bevorzugt eine dort aufgenommene
digitale Signalvorverarbeitungs-Schaltung sowie einen Bild
speicher. Mit Hilfe des integrierten Bildspeichers kann in
einfacher Weise ohne kostenaufwendige nachgeschaltete Elek
tronik eine Vorher/Nachher-Beurteilung einer durchgeführten
Behandlung erfolgen.
Ebenso kann im Gehäuse ein Mikrocontroller mit Programmspeicher
zur Kamerasteuerung angeordnet werden, wobei weiterhin über die
genannte digitale Schnittstelle eine externe Programmaktuali
sierung durch Eingabe entsprechender neuer Parameter möglich
wird. Damit gelingt es, trotz eines an sich hermetisch
geschlossenen Gehäuses dann, wenn erforderlich, ein software
seitiges Updating der entsprechenden Firmware vorzunehmen bzw.
die Kamera entsprechend der jeweiligen Einsatzbedingungen zu
konfigurieren. Die Schnittstelle kann weiterhin als USB-
Schnittstelle (Universal Serieller Bus) ausgeführt werden, so
daß die Möglichkeit besteht, komprimierte Videobilder direkt zu
übertragen, ohne daß ein zusätzlicher Framegrabber erforderlich
ist.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbei
spiels sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert
werden.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch das Kopfende des stab
förmigen Kameragehäuses;
Fig. 2 eine Ansicht der Unterseite der im Kopfbereich
befestigten optischen Platte mit Linse und einer als
Ringleuchte ausgebildeten Diodenanordnung; und
Fig. 3 eine Draufsicht sowie eine Seitenansicht der als
Deckglas verwendeten optischen Platte.
Bei der miniaturisierten Kamera gemäß Fig. 1 wird von einem
stabförmigen Gehäuse 1 mit einem Kopfende 2 ausgegangen, wobei
in einer Aussparung des Kopfendes 2 eine optische Platte 3 bzw.
ein Deckglas eingesetzt ist.
Die optische Platte 3 ist mit einer strukturierten Beschichtung
aus z. B. Schwarzchrom (siehe Fig. 3) versehen und besitzt
nahezu im Mittelpunkt eine Blendenöffnung 4. Diese Blendenöff
nung 4 ergibt sich lediglich durch Ätzentfernen eines Teils der
Beschichtung.
Beim Ausführungsbeispiel liegt der Durchmesser der Blenden
öffnung 4 im Bereich von 0,8 mm bis maximal 1 mm. Unterhalb
dieser Blendenöffnung 4 ist eine Linse 5 mit Halterung 6
befestigt.
Blendenöffnung 4 und Linse 5 wirken nach Art einer Camera
obscura bzw. Lochkamera und bilden ein umgekehrtes, seitenver
tauschtes Abbild auf dem photosensitiven Bereich der CCD-Matrix
7 ab. Diese CCD-Matrix 7 befindet sich der Linse 5 bzw. der
optischen Platte 3 gegenüberliegend.
Wie aus Fig. 2 deutlich wird, sind den ebenfalls durch Ätzen
geschaffenen Beleuchtungsöffnungen 8 jeweils lichtemittierende
Dioden 9 zugeordnet.
Diese lichtemittierenden Dioden 9 können unmittelbar mit der
Unterseite der optischen Platte 3 in Verbindung stehen oder
aber auf einem separaten Verdrahtungsträger (nicht gezeigt)
angeordnet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht
gezeigte Schirmflächen bzw. Reflexionsflächen so anzuordnen,
daß ein seitliches Austreten von Strahlung und damit ein
Übersprechen hin zur CCD-Matrix 7 verhinderbar ist. Beispiels
weise kann für jede der lichtemittierenden Dioden 9 der Anord
nung ein Tubus (nicht gezeigt) vorgesehen sein.
Zur Fokusveränderung besteht die Möglichkeit, über einen nicht
gezeigten Antrieb ein optisch bezogen auf Luft dichteres Medium
in den Raum zwischen Linse 5 und CCD-Matrix 7 einzuschieben.
Dieses optisch dichtere Medium kann beispielsweise eine
Saphirplatte 10 sein. Eine derartige Nachfokussierung kann
automatisch, z. B. durch Auswertung hochfrequenter Anteile im
momentanen Bild erfolgen.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die
Möglichkeit, mehrere, jeweils eine unterschiedliche optische
Dichte aufweisende Platten oder Scheiben in den genannten
Zwischenraum einzubringen, so daß eine entsprechende stufige
Veränderung der Fokuslage erfolgen kann. Die Signalvorverar
beitung kann dann auf die jeweilige Fokuslage optimiert, d. h.
durch Vorgabe konkreter Steuerungsparameter eingestellt werden.
Im intraoralen Bereich überwiegt bei einer Beleuchtung mit
bevorzugt eingesetzten Weißlicht-LEDs die Farbtemperatur von
ca. 12000 Kelvin. Im extraoralen Bereich bei üblicher Fremd
lichtbeleuchtung liegt die Farbtemperatur bei etwa 3000 Kelvin.
Um die hierdurch entstandenen Farbunterschiede auszugleichen
oder zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bei Umschaltung auf
extraoralen Betrieb entweder den Weißlichtanteil der Dioden
kurzzeitig zu erhöhen, d. h. die Lichtstärke zu optimieren, oder
aber alternativ die lichtemittierenden Dioden vollständig
abzuschalten und die Kamera bezüglich ihrer Parameter auf die
dann gegebene Farbtemperatur einzustellen. Eine Ansteuerschal
tung ist bei gewünschter kurzzeitiger Erhöhung des LED-Stroms
zur Optimierung der Beleuchtungsstärke in der Lage, thermische
Überlastungen zu erkennen und über eine geeignete Zeitsteuerung
oder Strombegrenzung eine Überlastung zu verhindern.
Es hat sich weiterhin gezeigt, daß bei dem genutzten Prinzip
einer Lochkamera mit nur einer korrigierenden Linse in
Verbindung mit der geringen Blendengröße ein verstärktes Koma
als Abbildungsfehler auftritt. Aufgrund des angestrebten
geringen Bauraums sowie der dann möglicherweise höheren Kosten
wird der Einsatz eines mehrlinsigen Objektivs nicht in Betracht
gezogen.
Zur Verringerung des Komas wird erfindungsgemäß ein Deckglas
verwendet, das aus einer Kombination aus einem niedrig- und
hochbrechenden Material besteht.
Mit Blick auf die Fig. 3 sei nochmals deutlich gemacht, daß die
Schwarzchrom-Beschichtung 11 unerwünschte Reflexe oder Streu
licht, das aufgrund der Materialstärke der optischen Platte
nicht zu vermeiden ist, wirkungsvoll dämpft, so daß ein Ein
dringen von Licht, welches nicht vom Objekt herrührt, im
Bereich der Blendenöffnung verhinderbar ist. Auf diese Weise
kann wirksam die Abbildungsqualität der Kamera verbessert
werden.
Bei einer angestrebten Verwendung der Kamera als zahnärztliches
Diagnoseinstrument und der vorgesehenen Frontabdeckung als
Glasteil besteht die Gefahr, daß bei einem versehentlichen Biß
auf die Glas-Abdeckung diese splittert und Teile in den Mund
raum gelangen.
Um diese Gefahr zu verringern, wird ein Frontdeckglas mit dem
Saphirglas, d. h. der eigentlichen optischen Platte 3, ver
kittet, so daß eine sicherheitsglasähnliche Struktur entsteht.
Alternativ kann die Rückseite der Glasplatte mit einem zäh
elastischen Silikonkautschuk oder einem ähnlichen zähelasti
schen Material versehen werden.
Der oder die erwähnten Verdrahtungsträger für die lichtemit
tierenden Dioden 9 können aus einem wärmeleitenden Material
bestehen oder mit einem wärmeleitenden Mittel in Verbindung
gebracht werden, so daß beim Betrieb der lichtemittierenden
Dioden 9 entstehende Wärmeenergie vom photosensitiven, d. h. vom
Kopfbereich hin zu einem ferneren Ende, z. B. zum erwähnten
Handstück geleitet werden kann. Auf diese Weise gelingt es, den
Wirkungsgrad der lichtemittierenden Dioden zu erhalten.
Die in Fig. 3 gezeigte optische Platte, welche in die Aus
sparung des Kopfendes des stabförmigen Gehäuses (siehe Fig. 1)
eingesetzt wird, besitzt beispielsweise die Form eines regel
mäßigen Vielecks und besteht aus Quarzglas einer Dicke von im
wesentlichen 0,5 mm.
Die Rückseite der optischen Platte 3 ist mit der erwähnten
beispielsweise Schwarzchrom-Beschichtung 11 versehen. Die
Vorderseite weist eine Antireflexionsschicht 12 auf.
Bei der optischen Platte nach Fig. 3 befindet sich im Zentrum
die Blendenöffnung 4.
Sechs Beleuchtungsöffnungen 8 sind regelmäßig verteilt im
Außenbereich der optischen Platte 3 durch Freiätzen eines
entsprechenden Teils der Schwarzchrom-Beschichtung 11 erzeugt.
Die Beleuchtungsöffnungen 8 besitzen einen Durchmesser im
Bereich von 2 mm bis im wesentlichen 3 mm. Der Mittelpunkt
jeder der Beleuchtungsöffnungen 8 liegt auf einem um die
Blendenöffnung 4 geschlagenen Kreis mit einem Durchmesser von
im wesentlichen 9 mm bis 10 mm. Aus den maßlichen Angaben des
Ausführungsbeispiels wird deutlich, wie kleinbauend der
optische Teil der Kamera gestaltet wurde.
Beim zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
lichtemittierenden Dioden 9 als diskrete Bauelemente ausge
führt.
Es kann jedoch auch ein Träger vorgesehen sein, der unverkappte
LED-Chips aufnimmt, wobei eine aufgebrachte Strahlungstrans
formationsmasse Licht einer Wellenlänge im blauen Bereich in
Weißlicht ändert. Eine derartige Ausführungsform entspricht
einer unmittelbar integrierten Strahlungsquelle.
Durch den gewonnenen Bauraum im stabförmigen Gehäuse bei der
vorgestellten Kamera, die ohne strahlumlenkende Mittel aus
kommt, kann das Gehäuse nunmehr mindestens Teile der Signal
vorverarbeitungs-Elektronik und/oder einen Mikrocontroller mit
Programmspeicher zur Kamerasteuerung aufnehmen, so daß die
periphere Elektronik wesentlich einfacher gestaltbar ist. Der
vorgesehene Programmspeicher ist dann in der Lage, mit Hilfe
des im Gehäuse integrierten Mikrocontrollers entsprechende
Firmware aufzunehmen, wobei über eine entsprechende Schnitt
stelle eine Änderung der Daten bzw. Programmparameter je nach
Applikation möglich ist.
Für das Gehäuse der Kamera kann bevorzugt auf nachstehende
Technologie zurückgegriffen werden. So erfolgt nach Einbau der
Elektronik- und Optikkomponenten ein Verkleben eines zwei- oder
mehrteiligen Kunststoffgehäuses. Im Anschluß hieran werden
vorhandene Klebereste z. B. durch Überschleifen entfernt und es
wird das komplette Gehäuse mit einem geschlossenen metallischen
Überzug versehen. Dieser Überzug kann z. B. aus Titan, aber auch
eloxiertem Aluminium bestehen. Hieraus ergibt sich der Vorteil
einer absolut glatten und geschlossenen Oberfläche und es ver
bessert sich die Schmutz- und Kratzunempfindlichkeit im Ver
gleich zu einem unbeschichteten Kunststoffmaterial.
Um Einzelaufnahmen abspeichern zu können, wird bei bekannten
Lösungen auf einen Fußtaster oder Fußschalter zurückgegriffen,
um unscharfe Speicherbilder zu vermeiden, die dann entstehen,
wenn zum Auslösen eines Grabbing auf eine Schalteinrichtung
zurückgegriffen wird, die sich am oder im Handstück selbst
befindet. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist hingegen
im Gehäuse bzw. Handstück der Kamera ein Bewegungssensor vor
gesehen, der erst dann einen abzuspeichernden Bildinhalt frei
gibt, wenn sich die Kamera bzw. die Kameraoptik bezogen auf den
Abbildungsbereich in relativer Ruhe befindet. Alternativ oder
ergänzend kann durch Auswertung des Schärfecharakteristikums
über hochfrequente Anteile im Bild erst dann abgespeichert
werden, wenn ein Maximal- oder ein vorgegebener Schärfegrad
erreicht wurde.
Eine weitere Verbesserung beim Abspeichern von Einzelaufnahmen
oder Bildsequenzen ist dann gegeben, wenn hierfür, d. h. zur
Speicherung nur Halbbilder verwendet werden. Damit wird im
Gegensatz zur Aufnahme und Übertragung von Vollbildern, die
sich normgemäß aus zwei Halbbildern zusammensetzen, eine
mögliche Unschärfe vermieden, die sich in der gegebenen Zeit
lücke zwischen den Halbbildern besonders deutlich einstellt,
wenn hier eine Bewegung der Kamera erfolgt.
Bei einer beabsichtigten Speicherung von Vollbildern kann durch
die Verwendung des oben erwähnten Bewegungssensors oder durch
Auswertung des Bildinhalts selbst das zweite Halbbild, welches
gegebenenfalls zum ersten Halbbild verschoben ist, in die
korrekte Position überführt werden.
Eine weitere effektive Möglichkeit zur Nutzung des Bewegungs
sensors besteht in folgendem Sachverhalt. Üblicherweise wird
die Beleuchtung bzw. die Kamera oder Videoelektronik dann
abgeschaltet, wenn die Kamera in eine hierfür vorgesehene
Ablage überführt oder von einer Halteeinrichtung aufgenommen
wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß es hierbei zu
Fehlfunktionen kommt und ein fortdauernder Betrieb der
Beleuchtung und der Elektronik eine unnötige Erwärmung des
Handstücks und einen damit verbundenen Verschleiß der licht
emittierenden Dioden nach sich zieht. Wenn der Bewegungssensor
über eine bestimmte Zeitspanne eine Bewegungsinaktivität
detektiert, kann hier ein Abschalten und ein Übergang des
Systems in einen Sleep-Modus realisiert werden. Bei einer
erneuten Bewegung wird wiederum die Kamera in den aktiven Modus
überführt.
1
stabförmiges Gehäuse
2
Kopfende
3
optische Platte
4
Blendenöffnung
5
Linse
6
Linsenhalterung
7
CCD-Matrix
8
Beleuchtungsöffnung
9
LED
10
Saphirplatte
11
Schwarzchrom-Beschichtung
12
Antireflexionsschicht
Claims (17)
1. Miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder
rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosensitiven CCD-Matrix
und einer integrierten Beleuchtungseinrichtung, insbesondere
zum Einsatz oder zur Verwendung in einem zahnärztlichen
Diagnoseinstrument,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Kopfende des stabförmigen Gehäuses eine Aussparung vorge sehen wird, in die eine optische Platte eingesetzt ist;
die optische Platte eine mindestens im sichtbaren Spektral bereich undurchlässige Beschichtung aufweist, wobei die Beschichtung für eine Blendenöffnung geringen Durchmessers sowie um die Blendenöffnung gruppierte größere Beleuchtungs öffnungen unterbrochen ist;
lichteintrittsseitig hinter der Blendenöffnung eine Linse, bevorzugt unmittelbar an der optischen Platte befestigt, vorgesehen und in einem Fokusabstand zur Linse die CCD-Matrix innerhalb des Kopfendes angeordnet ist;
unterhalb der Beleuchtungsöffnungen als Strahlungsquellen lichtemittierende Dioden, bevorzugt Weißlichtdioden, befestigt sind, wobei durch die Beschichtung der optischen Platte eine unerwünschte unmittelbare Einkopplung von Strahlung der licht emittierenden Dioden in die Optik, bestehend aus Blendenöffnung und Linse, verhinderbar ist.
im Kopfende des stabförmigen Gehäuses eine Aussparung vorge sehen wird, in die eine optische Platte eingesetzt ist;
die optische Platte eine mindestens im sichtbaren Spektral bereich undurchlässige Beschichtung aufweist, wobei die Beschichtung für eine Blendenöffnung geringen Durchmessers sowie um die Blendenöffnung gruppierte größere Beleuchtungs öffnungen unterbrochen ist;
lichteintrittsseitig hinter der Blendenöffnung eine Linse, bevorzugt unmittelbar an der optischen Platte befestigt, vorgesehen und in einem Fokusabstand zur Linse die CCD-Matrix innerhalb des Kopfendes angeordnet ist;
unterhalb der Beleuchtungsöffnungen als Strahlungsquellen lichtemittierende Dioden, bevorzugt Weißlichtdioden, befestigt sind, wobei durch die Beschichtung der optischen Platte eine unerwünschte unmittelbare Einkopplung von Strahlung der licht emittierenden Dioden in die Optik, bestehend aus Blendenöffnung und Linse, verhinderbar ist.
2. Kamera nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Fokusveränderung in den Abstand zwischen Linse und CCD-
Matrix ein optisch dichteres Medium anordenbar ist.
3. Kamera nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das optisch dichtere Medium auf einem beweglichen Schieber
befestigt ist.
4. Kamera nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der bewegliche Schieber mit einem elektromagnetischen,
hydraulischen, pneumatischen oder manuellen Handantrieb in
Verbindung steht.
5. Kamera nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
als CCD-Matrix zur Verringerung des Bauraums ein Nacktchip oder
ein Sensor in TAPE-Bauform eingesetzt ist.
6. Kamera nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die lichtemittierenden Dioden mit einer steuerbaren Konstant
stromquelle verbunden sind, wobei die Leuchtstärke in
Abhängigkeit von den Umgebungslicht-Verhältnissen regelbar ist.
7. Kamera nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Beschichtung der optischen Platte rückseitig aufgebracht
ist und vorzugsweise aus durch Ätzen strukturiertem Schwarz
chrom besteht.
8. Kamera nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die optische Platte mehrschichtig ausgebildet ist.
9. Kamera nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die optische Platte aus einer Schichtenfolge von niedrig- und
hochbrechendem Glas besteht.
10. Kamera nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die optische Platte aus Quarzglas oder Saphirglas besteht,
wobei mindestens zwei Glasschichten miteinander stabilitäts
erhöhend verkittet sind.
11. Kamera nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zur CCD-Matrix gerichtete Seite der optischen Platte
mindestens abschnittsweise im Bereich der Beschichtung mit
einem zähelastischen Kunststoff oder Silikonkautschuk
beschichtet ist.
12. Kamera nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Strahlungsquellen auf einem wärmeleitenden Träger großer
Fläche befestigt sind, wobei sich ein Teil des Trägers in das
kopfferne Ende des stabförmigen Gehäuses erstreckt.
13. Kamera nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die lichtemittierenden Dioden als Nacktchips oder SMD-Bau
elemente unmittelbar auf einem Träger befestigt sind, wobei der
Träger wärmeleitende Eigenschaften aufweist oder mit einem
wärmeabführenden Material verbunden ist.
14. Kamera nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die lichtemittierenden Dioden unmittelbar unterhalb der
Beleuchtungsöffnungen befestigt sind, wobei zwischen einem
Verdrahtungsträger für die lichtemittierenden Dioden und der
Unterseite der optischen Platte, die lichtemittierenden Dioden
gegen seitlichen Lichtaustritt abschirmend, eine Reflexions
fläche angeordnet ist.
15. Kamera nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Reflexionsfläche aus einem Tubus besteht, in dessen Inneren
eine oder eine Gruppe von lichtemittierenden Dioden angeordnet
ist.
16. Kamera nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Gehäuse eine digitale Signalvorverarbeitungs-Schaltung
sowie ein Bildspeicher angeordnet ist.
17. Kamera nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Gehäuse ein Mikrocontroller mit einem Programmspeicher zur
Kamerasteuerung angeordnet ist, wobei weiterhin über eine
digitale Schnittstelle eine externe Programmaktualisierung
durch Eingabe neuer Parameter erfolgt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10049835A DE10049835C2 (de) | 2000-07-27 | 2000-10-09 | Miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosenitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuchtungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10036731 | 2000-07-27 | ||
| DE10049835A DE10049835C2 (de) | 2000-07-27 | 2000-10-09 | Miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosenitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuchtungseinrichtung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10049835A1 true DE10049835A1 (de) | 2002-02-07 |
| DE10049835C2 DE10049835C2 (de) | 2003-04-03 |
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ID=7650482
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10049835A Expired - Fee Related DE10049835C2 (de) | 2000-07-27 | 2000-10-09 | Miniaturisierte Kamera mit einer in einem stab- oder rohrförmigen Gehäuse angeordneten photosenitiven CCD-Matrix und einer integrierten Beleuchtungseinrichtung |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE10049835C2 (de) |
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