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DE10049612A1 - Zustellbehälter mit Codeschloss - Google Patents

Zustellbehälter mit Codeschloss

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Publication number
DE10049612A1
DE10049612A1 DE10049612A DE10049612A DE10049612A1 DE 10049612 A1 DE10049612 A1 DE 10049612A1 DE 10049612 A DE10049612 A DE 10049612A DE 10049612 A DE10049612 A DE 10049612A DE 10049612 A1 DE10049612 A1 DE 10049612A1
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DE
Germany
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delivery
code
container
code lock
access
Prior art date
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Withdrawn
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DE10049612A
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English (en)
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Joerg Fasbender
Gerald Weber
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE10049612A priority patent/DE10049612A1/de
Priority to EP01907444A priority patent/EP1296583B1/de
Priority to DE50109443T priority patent/DE50109443D1/de
Priority to US10/181,131 priority patent/US7268666B2/en
Priority to PCT/EP2001/000326 priority patent/WO2001051744A2/de
Priority to AU2001235415A priority patent/AU2001235415A1/en
Priority to AT01907444T priority patent/ATE322206T1/de
Priority to ES01907444T priority patent/ES2265413T3/es
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Warenzustellbehälter (10) mit elektronischem Codeschloß (11). Bei der Zustellung einer Warensendung (8) öffnet der Zusteller den Behälter (10), indem er einen Zustellcode (6) in das elektronische Codeschloß (11) eingibt. Nach der Deponierung der Warensendung (8) wird der Behälter (10) wieder verschlossen, so daß die Ware (8) darin diebstahlsicher aufbewahrt ist. Nach einer erfolgten Zustellung wird das Codeschloß (11) gesperrt, so daß eine erneute Öffnung des Zustellbehälters (10) mittels des Zustellcodes (6), mit dem der Zusteller den Behälter (10) für die Zustellung geöffnet hat, nicht mehr möglich ist. Der Empfänger kann die angelieferte Warensendung (8) dem Behälter (10) mittels eines Empfängerschlüssels entnehmen, über den nur er verfügt. Nach Entnahme der Ware (8) wird der Zustellbehälter für nachfolgende Zustellungen von Warensendungen wieder freigegeben.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren für den Betrieb eines Warenzustellbehälters mit elektronischen Codeschloß, wobei ein Zugriff auf den Behälter für die Zu­ stellung von Warensendungen mittels eines Zustellcodes erfolgt, durch den sich ein Zusteller für den Zugriff autorisiert. Ferner betrifft die Erfindung einen Zu­ stellbehälter mit elektronischem Codeschloß zur Durchführung des Verfahrens.
Unter der Bezeichnung "e-commerce" werden alle Arten von Versandgeschäften zusammengefaßt, bei denen das Angebot von Waren über ein globales Daten­ netz (Internet) erfolgt und bei denen die Bestellung durch den Käufer ebenfalls online über das Datennetz durchgeführt wird. Ein wesentliches Akzeptanz-Pro­ blem des e-commerce Versandhandels beruht auf der derzeitigen Praxis der Heimzustellung der bestellten Waren. Oft ist der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht an seinem Wohnsitz anwesend. Entweder erfolgt in diesem Fall eine wiederholte Zustellung oder der Empfänger muß die Ware an einer zentra­ len Ausgabestelle des Zustellerunternehmens persönlich abholen. Alternativ wird die Ware in Abwesenheit des Empfängers vom Zusteller in der Nachbarschaft abgegeben oder einfach vor der Haustür liegengelassen. Letzteres ist im Falle von wertvollen Waren ausgeschlossen, bei denen eine Quittierung des Empfangs benötigt wird.
Die beschriebene Praxis der Heimzustellung von Warensendungen wird vom Kunden als unkomfortabel und unsicher empfunden. Insbesondere wenn die Waren in Abwesenheit des Empfängers im Hausflur, auf dem Treppenabsatz oder vor der Haustür abgelegt werden, besteht die nicht unerhebliche Gefahr des Diebstahls. Sowohl von den Online-Anbietern als auch von den Zustellunternehmen werden Zustellverfahren gewünscht, bei denen eine Anlieferung der bestellten Waren zu jeder beliebigen Tageszeit unabhängig von der persönlichen Anwesenheit des Empfängers erfolgen kann. Hierzu ist es nötig, daß der Zusteller die Ware am Wohnsitz des Empfängers sicher gegen Diebstahl geschützt deponieren kann.
Einen hierzu geeigneten Zustellbehälter schlägt die DE 297 12 361 vor. Es han­ delt sich hierbei um eine großvolumige verschließbare Box, die wie ein her­ kömmlicher Briefkasten für die Zustellung von Waren am Wohnsitz des Adres­ saten verwendet wird. Die vorbekannte Box verfügt über ein elektronisches Codeschloß, so daß ein Zusteller, der sich mittels eines entsprechenden Zahlencodes autorisiert, die Box zur Deponierung der bestellten Ware öffnen kann. Danach ist die Ware in dem Zustellbehälter sicher gegen Diebstahl geschützt, bis sie vom Empfänger entnommen wird. Bei der vorbekannten Zustellbox ist desweiteren vorgesehen, daß die angelieferte Ware mit einem elektronischem Chip versehen wird, durch den die Ware mittels einer in der Zustellbox integrierten Empfangselektronik identifiziert wird. Auf diese Weise wird die Anlieferung und die Entnahme bestimmter Warensendungen durch die Box automatisch registriert. Dies ermöglicht es, einen Empfangsbeleg für die von der Box elektronisch identifizierte Ware auszustellen.
Bei der vorbekannten Zustellbox ist nachteilig, daß ein relativ großer schwer überschaubarer Personenkreis von Zustellern für den Zugriff autorisiert werden muß. Ein erheblicher Sicherheitsmangel besteht darin, daß es Dritten, die unbe­ rechtigterweise im Besitz des Zahlencodes zum Zugriff auf die Zustellbox sind, nach erfolgter Zustellung möglich ist, die in der Box deponierten Waren zu stehlen. Nachteilig ist desweiteren, daß für das Verfahren zur Erstellung eines Empfangsbelegs aufwendige elektronische Mittel nötig sind. Hierzu zählen die elektronischen Chips, die auf den einzelnen Warensendungen angebracht wer­ den müssen, sowie die zugehörige Empfangselektronik, die bei der vorbekann­ ten Zustellbox unter anderem in einer im Inneren der Box angebrachten Rah­ menantenne besteht. Durch diese aufwendige Elektronik entstehen nicht uner­ hebliche Kosten, die weder der Versandhandel noch die potentielle Kundschaft zu tragen bereit sind.
Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der zuvorgenannten Nachteile einen Warenzustellbehälter bereit­ zustellen, der eine sichere, gegen Diebstahl geschützte Deponierung von be­ stellten Waren beim Empfänger ermöglicht und der dabei einfach aufgebaut und kostengünstig herzustellen ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren für den Betrieb eines Warenzustellbe­ hälters mit elektronischem Codeschloß der eingangs genannten Art dadurch ge­ löst, daß das Codeschloß nach einer erfolgten Zustellung für einen Zugriff mit­ tels des Zustellcodes gesperrt wird, wobei der Behälter stets mittels eines Empfängerschlüssels zu öffnen ist.
Beim Zustellvorgang öffnet der Zusteller das elektronische Codeschloß des Wa­ renzustellbehälters mittels eines Zustellcodes, der ihn für den Zugriff autorisiert. Danach legt er die Warensendung im Inneren des Behälters ab, worauf er den Behälter wieder verschließt. Damit ist die im Inneren befindliche Ware sicher gegen Diebstahl geschützt. Gemäß der Erfindung wird ein Zugriff durch Dritte, die sich unberechtigterweise im Besitz des Codes zum Öffnen des elektroni­ schen Codeschlosses befinden, dadurch verhindert, daß das Codeschloß nach einer so erfolgten Zustellung für einen erneuten Zugriff mittels des Zustellcodes gesperrt wird. Der Empfänger der Warensendung verfügt dagegen über einen Empfängerschlüssel, der es ihm jederzeit ermöglicht, den ihm zugeordneten Warenzustellbehälter beispielsweise zur Entnahme der angelieferten Waren zu öffnen.
Das Verfahren gemäß der Erfindung beruht auf der Grundidee, den Zugriff auf den Zustellbehälter auf zwei verschiedene unabhängige Arten möglich zu machen. Zum einen wird hierzu ein Zustellcode verwendet, mit dem das elektronische Codeschloß geöffnet werden kann. Mit dem Zustellcode können beliebige Personen zum Zugriff auf den Warenzustellbehälter autorisiert werden, wobei mit dem Zustellcode lediglich die Ablage von Waren in dem Zustellbehälter möglich ist. Im Gegensatz zu der vorbekannten Zustellbox stellt es bei dem Verfahren gemäß der Erfindung kein besonderes Sicherheitsrisiko dar, einen beliebigen Personenkreis zum Zugriff auf den Zustellbehälter zu autorisieren. Eine unberechtigte Entnahme von Warensendungen ist nämlich gemäß der Erfindung ausgeschlossen, da daß Codeschloß mittels des Zustellcodes nicht mehr geöffnet werden kann, sobald sich eine Ware in dem Behälter befindet. Die Öffnung des Zustellbehälters ist zum anderen mittels des Empfängerschlüssels möglich, über den jedoch ausschließlich der Empfänger verfügt, dem der Warenzustellbehälter zugeordnet ist. Somit ist eine Entnahme der in dem Behälter befindlichen Waren gemäß der Erfindung ausschließlich für den Empfänger möglich. Der Empfängerschlüssel kann entweder in einem Code für das elektronische Codeschloß bestehen, es kann sich dabei aber auch um einen mechanischen Schlüssel handeln, der unabhängig von dem elektroni­ schen Codeschloß funktioniert.
Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung ist es zweckmäßig, wenn das Code­ schloß entsperrt wird, sobald ein Zugriff auf den Zustellbehälter mittels des Empfängerschlüssels erfolgt, so daß der Behälter danach für die Zustellung von Warensendungen mittels des Zustellcodes geöffnet werden kann. Auf diese Weise wird der Zustellbehälter nach der Leerung mittels des Empfängerschlüs­ sels für die nächste Zustellung, für die eine Öffnung des Behälters mittels eines Zustellcodes möglich sein muß, vorbereitet. Nachdem auf den Zustellbehälter mittels des Empfängerschlüssels zugegriffen worden ist, besteht keine Gefahr mehr, daß der Behälter unberechtigterweise zum Zwecke des Diebstahls mittels des Zustellcodes geöffnet wird, da sich nun keine Ware mehr in dem Zu­ stellbehälter befindet.
Ein besonders hohes Sicherheitsniveau ergibt sich, wenn bei jedem Zugriff auf den Zustellbehälter, der mittels des Empfängerschlüssels nach einer Zustellung erfolgt, ein neuer, einmalig verwendbarer Zustellcode aktiviert wird. Nach er­ folgter Zustellung wird der Zustellbehälter gemäß der Erfindung mittels des Empfängerschlüssels entleert. Danach ist der Behälter für die nächste Zustel­ lung bereit, wobei jedoch diesmal ein neuer jeweils nur einmalig verwendbarer Zustellcode benötigt wird. Dies hat den weiteren Vorteil, daß der Zustellbehälter auf diese Weise für eine bestimmte, vom Empfänger vorgebbare Warenlieferung freigeschaltet werden kann, für die der Empfänger den Zusteller zum Zugriff auf den Warenzustellbehälter jeweils autorisiert. Dadurch werden wirksam Falschlieferungen oder sonstige unerwünschte Warenzustellungen verhindert.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ein Zustellbehälter mit elektronischem Codeschloß geeignet, der mittels eines Zustellcodes und mittels eines Empfängerschlüssels zu öffnen ist. Dabei weist das Codeschloß eine Programmsteuerung auf, durch welche das Codeschloß nach einer Öffnung des Behälters mittels des Zustellcodes gesperrt wird, so daß danach ein Zugriff mit­ tels des Zustellcodes nicht mehr möglich ist, wobei eine Entsperrung des Code­ schlosses erfolgt, wenn der Behälter mittels des Empfängerschlüssels geöffnet wird. Es ist auf einfache Weise möglich, diebstahlsichere, abschließbare Behäl­ ter mit programmgesteuerten elektronischen Codeschlössern zu versehen. Auch eine Nachrüstung von herkömmlichen abschließbaren Briefkästen mittels eines derartigen Codeschlosses ist ohne weiteres denkbar. Gegenüber der vorbe­ kannten Zustellbox ergibt sich daraus der Vorteil, daß das erfindungsgemäße Verfahren mit einfachen Mitteln bei geringem Kostenaufwand implementiert werden kann.
Es ist zweckmäßig, wenn dem Codeschloß des Zustellbehälters eine elektroni­ sche Speichereinheit zugeordnet ist, in welcher eine Mehrzahl von Zustellcodes speicherbar ist. Damit besteht die Möglichkeit, den Zustellbehälter für mehrere aufeinanderfolgende Warenzustellungen ohne zwischenzeitliche Entleerung mittels des Empfängerschlüssels zu nutzen. Hierzu muß lediglich für jede einzelne Bestellung ein unterschiedlicher Zustellcode vergeben werden. Gemäß der Erfindung wird dann nach erfolgter Zustellung nur der Zustellcode dieser Lieferung gesperrt, während die übrigen Zustellcodes aktiv bleiben. Ein hohes Maß an Diebstahlsicherheit bleibt erhalten, da ein zweimaliger Zugriff mittels desselben Codes zum Zwecke der unberechtigten Entnahme der deponierten Ware auch bei dieser Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgeschlossen ist.
Zweckmäßig ist es weiter, den Zustellbehälter gemäß der Erfindung mit einer Ausgabeeinheit zu versehen, durch welche nach erfolgter Zustellung die Aus­ gabe eines Quittungsbelegs erfolgt. Insbesondere bei wertvolleren Warensen­ dungen wird eine Bestätigung des Empfangs der Ware etwa in Form eines schriftlichen Belegs verlangt. Der Nachweis der Lieferung kann bei dem Zustell­ behälter gemäß der Erfindung dadurch erfolgen, daß die Ausgabeeinheit einen Quittungsbeleg generiert, auf dem der Empfänger, dem der Zustellbehälter zugeordnet ist, eindeutig identifiziert wird und auf dem der für die Öffnung des Zu­ stellbehälters verwendete Zustellcode angegeben wird. Anhand des Zu­ stellcodes ist es ohne weiteres möglich, den Zusteller sowie die zugestellte Ware eindeutig zuzuordnen. Uhrzeit und Datum können als weitere Angaben auf dem Quittungsbeleg enthalten sein, um die erfolgte Zustellung zu dokumen­ tieren.
Es ist des weiteren vorteilhaft, an dem Zustellbehälter eine Statusanzeige vor­ zusehen, durch welche der aktuelle Zustand des Behälters angezeigt wird, näm­ lich ob das Codeschloß nach erfolgter Zustellung gesperrt ist, oder ob der Be­ hälter für die Zustellung einer Warensendung bereit ist. Damit ist es für den Empfänger leicht erkennbar, ob nach erfolgter Zustellung eine Leerung des Zustellbehälters nötig ist. Gleichzeitig erhält der Empfänger damit die Infor­ mation, daß ein Zugriff auf den Zustellbehälter mittels eines bestimmten Zu­ stellcodes stattgefunden hat, daß sich also eine bestimmte Warenlieferung in dem Behälter befinden müßte. Im Zusammenhang damit ist es weiter vorteilhaft, den Zustellbehälter mit einem Sichtfenster auszustatten, durch das eine Sicht­ prüfung des Behälterinhaltes stattfinden kann. Gemäß der Erfindung kann eine Entsperrung des Codeschlosses erfolgen, sobald ein Zugriff auf den Zustellbe­ hälter mittels des Empfängerschlüssel erfolgt. Zeigt die Statusanzeige an, daß das Codeschloß nach erfolgter Zustellung gesperrt ist, so ist dem also gleichzeitig zu entnehmen, daß ein Zugriff mittels des Empfängerschlüssels noch nicht stattgefunden hat. Da gleichzeitig durch das Sichtfenster der Inhalt des Zustellbehälters inspiziert werden kann, ist es für den Empfänger leicht möglich, eine fehlerhafte oder eine vorgetäuschte Zustellung nachzuweisen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeich­ nungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Schematische Darstellung eines Bestell- und Zustellvorgangs gemäß der Erfindung;
Fig. 2 erfindungsgemäßer Zustellbehälter.
Die Fig. 1 zeigt einen Empfänger 1, der mittels seines PCs 2 über ein globales Datennetz 3, wie zum Beispiel das Internet, eine Warenbestellung 4 an einen Online-Anbieter 5 überträgt. Zusammen mit der Bestellung 4 wird gleichzeitig ein Zustellcode 6 an einen Server 7 des Online-Anbieters 5 übertragen. Der On­ line-Anbieter 5 übergibt ein die bestellte Ware enthaltendes Paket 8 sowie den Zustellcode 6 an ein Zustellunternehmen 9. Dieses liefert die Ware 8 bei dem Empfänger 1 an, indem der Zusteller 9 das Paket 8 in einem Zustellbehälter 10 deponiert. Auf den Zustellbehälter 10 erhält der Zusteller 9 mittels des Zustellcodes 6 Zugriff, indem er den Zustellcode 6 in ein elektronisches Codeschloß 11 des Zustellbehälters 10 eingibt. Nach der Eingabe des Zustellcodes 6 wird das Codeschloß 11 gemäß der Erfindung gesperrt, so daß das Paket 8 nicht unberechtigterweise mittels des Codes 6 aus dem Behälter 10 entnommen werden kann. Nach erfolgter Zustellung entnimmt der Empfänger 1 die Ware 8 aus dem Zustellbehälter 10, indem er ihn mittels eines nur ihm zu Verfügung stehenden Empfängerschlüssels 12 öffnet.
Die Fig. 2 zeigt den Zustellbehälter 10 mit dem elektronischen Codeschloß 11. Der Zustellbehälter 10 weist eine vordere Klappe 13 auf, die durch das Code­ schloß 11 gesichert ist. Die Figur zeigt desweiteren das Paket 8, auf dem vom Online-Anbieter ein Adreßaufkleber 13 angebracht ist. Der Adreßaufkleber 13 enthält neben der Adresse des Empfängers den Zustellcode 6, durch den der Zusteller zum Zugriff auf den Zustellbehälter 10 autorisiert wird. Der Zustellcode 6 kann beispielsweise, wie zuvor beschrieben, beim Bestellvorgang vom Emp­ fänger an den Online-Anbieter übermittelt werden. Der Zusteller gibt den Zu­ stellcode 6 in das elektronische Codeschloß 11 ein, worauf sich die vordere Klappe 13 des Zustellbehälters 10 öffnen läßt. Der Zustellvorgang ist abge­ schlossen, wenn nach Einlegen des Paketes 8 in den Behälter 10 die Klappe 13 wieder verschlossen wird. Gemäß der Programmierung des Codeschlosses 11 erfolgt dann eine Sperrung, so daß eine erneute Öffnung des Zustellbehälters 10 mittels des Zustellcodes 6 nicht mehr möglich ist. Lediglich der Empfänger kann erfindungsgemäß zur Entnahme des zugestellten Paketes 8 mittels seines Empfängerschlüssels für ein mechanisches Schloß 15 den Zustellbehälter 10 öffnen, wonach das Codeschloß 11 für eine nachfolgende Warenzustellung freigeschaltet wird.

Claims (8)

1. Verfahren für den Betrieb eines Warenzustellbehälters (10) mit elektronischem Codeschloß (11), wobei ein Zugriff auf den Behälter (10) für die Zustellung von Warensendungen (8) mittels eines Zustellcodes (6) erfolgt, durch den sich ein Zusteller (9) für den Zugriff autorisiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Codeschloß (11) nach einer erfolgten Zustellung für einen Zugriff mit­ tels des Zustellcodes (6) gesperrt wird, wobei der Behälter (10) stets mittels eines Empfängerschlüssels (12) zu öffnen ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Codeschloß (11) entsperrt wird, sobald ein Zugriff auf den Zustellbehälter (10) mittels des Empfängerschlüssel (12) erfolgt, so daß der Behälter (10) danach für die Zustellung von Warensendungen (8) mittels des Zustellcodes (6) geöffnet werden kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Zugriff auf den Zustellbehälter (10), der mittels des Empfängerschlüs­ sel (12) nach einer Zustellung erfolgt, ein neuer, einmalig verwendbarer Zu­ stellcode aktiviert wird.
4. Zustellbehälter (10) mit elektronischem Codeschloß (11), der ge­ mäß dem Verfahren nach Anspruch 1 mittels eines Zustellcodes (6) und mittels eines Empfängerschlüssels (12) zu öffnen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Codeschloß (11) eine Programmsteuerung aufweist, durch welche das Code­ schloß (11) nach einer Öffnung des Behälters (10) mittels des Zustellcodes (6) gesperrt wird, so daß danach ein Zugriff mittels des Zustellcodes (6) nicht mehr möglich ist, wobei eine Entsperrung des Codeschlosses (11) erfolgt, wenn der Behälter (10) mittels des Empfängerschlüssels (12) geöffnet wird.
5. Zustellbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Codeschloß (11) eine elektronische Speichereinheit zugeordnet ist, in welcher eine Mehrzahl von Zustellcodes speicherbar ist.
6. Zustellbehälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Aus­ gabeeinheit, durch welche nach erfolgter Zustellung die Ausgabe eines Quit­ tungsbelegs erfolgt.
7. Zustellbehälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Sta­ tusanzeige, durch welche der aktuelle Zustand des Behälters (10) angezeigt wird, nämlich ob das Codeschloß (11) nach erfolgter Zustellung gesperrt ist oder ob der Behälter (10) für die Zustellung einer Warensendung (8) bereit ist.
8. Zustellbehälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ein Sicht­ fenster für eine Sichtprüfung des Behälterinhaltes.
DE10049612A 2000-01-14 2000-10-05 Zustellbehälter mit Codeschloss Withdrawn DE10049612A1 (de)

Priority Applications (9)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP2628418A1 (de) 2012-02-17 2013-08-21 Erwin Renz Metallwarenfabrik GmbH & Co. KG System und ein Verfahren zur Dokumentation der Übergabe eines zuzustellenden Gegenstandes an einen Empfänger
IT201600070797A1 (it) * 2016-07-07 2018-01-07 Angiolini Gilberto Dispositivo per il conferimento a domicilio di pacchi postali

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