DE10049612A1 - Zustellbehälter mit Codeschloss - Google Patents
Zustellbehälter mit CodeschlossInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Warenzustellbehälter (10) mit elektronischem Codeschloß (11). Bei der Zustellung einer Warensendung (8) öffnet der Zusteller den Behälter (10), indem er einen Zustellcode (6) in das elektronische Codeschloß (11) eingibt. Nach der Deponierung der Warensendung (8) wird der Behälter (10) wieder verschlossen, so daß die Ware (8) darin diebstahlsicher aufbewahrt ist. Nach einer erfolgten Zustellung wird das Codeschloß (11) gesperrt, so daß eine erneute Öffnung des Zustellbehälters (10) mittels des Zustellcodes (6), mit dem der Zusteller den Behälter (10) für die Zustellung geöffnet hat, nicht mehr möglich ist. Der Empfänger kann die angelieferte Warensendung (8) dem Behälter (10) mittels eines Empfängerschlüssels entnehmen, über den nur er verfügt. Nach Entnahme der Ware (8) wird der Zustellbehälter für nachfolgende Zustellungen von Warensendungen wieder freigegeben.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren für den Betrieb eines Warenzustellbehälters
mit elektronischen Codeschloß, wobei ein Zugriff auf den Behälter für die Zu
stellung von Warensendungen mittels eines Zustellcodes erfolgt, durch den sich
ein Zusteller für den Zugriff autorisiert. Ferner betrifft die Erfindung einen Zu
stellbehälter mit elektronischem Codeschloß zur Durchführung des Verfahrens.
Unter der Bezeichnung "e-commerce" werden alle Arten von Versandgeschäften
zusammengefaßt, bei denen das Angebot von Waren über ein globales Daten
netz (Internet) erfolgt und bei denen die Bestellung durch den Käufer ebenfalls
online über das Datennetz durchgeführt wird. Ein wesentliches Akzeptanz-Pro
blem des e-commerce Versandhandels beruht auf der derzeitigen Praxis der
Heimzustellung der bestellten Waren. Oft ist der Empfänger zum Zeitpunkt der
Zustellung nicht an seinem Wohnsitz anwesend. Entweder erfolgt in diesem Fall
eine wiederholte Zustellung oder der Empfänger muß die Ware an einer zentra
len Ausgabestelle des Zustellerunternehmens persönlich abholen. Alternativ
wird die Ware in Abwesenheit des Empfängers vom Zusteller in der
Nachbarschaft abgegeben oder einfach vor der Haustür liegengelassen.
Letzteres ist im Falle von wertvollen Waren ausgeschlossen, bei denen eine
Quittierung des Empfangs benötigt wird.
Die beschriebene Praxis der Heimzustellung von Warensendungen wird vom
Kunden als unkomfortabel und unsicher empfunden. Insbesondere wenn die
Waren in Abwesenheit des Empfängers im Hausflur, auf dem Treppenabsatz
oder vor der Haustür abgelegt werden, besteht die nicht unerhebliche Gefahr
des Diebstahls. Sowohl von den Online-Anbietern als auch von den
Zustellunternehmen werden Zustellverfahren gewünscht, bei denen eine
Anlieferung der bestellten Waren zu jeder beliebigen Tageszeit unabhängig von
der persönlichen Anwesenheit des Empfängers erfolgen kann. Hierzu ist es
nötig, daß der Zusteller die Ware am Wohnsitz des Empfängers sicher gegen
Diebstahl geschützt deponieren kann.
Einen hierzu geeigneten Zustellbehälter schlägt die DE 297 12 361 vor. Es han
delt sich hierbei um eine großvolumige verschließbare Box, die wie ein her
kömmlicher Briefkasten für die Zustellung von Waren am Wohnsitz des Adres
saten verwendet wird. Die vorbekannte Box verfügt über ein elektronisches
Codeschloß, so daß ein Zusteller, der sich mittels eines entsprechenden
Zahlencodes autorisiert, die Box zur Deponierung der bestellten Ware öffnen
kann. Danach ist die Ware in dem Zustellbehälter sicher gegen Diebstahl
geschützt, bis sie vom Empfänger entnommen wird. Bei der vorbekannten
Zustellbox ist desweiteren vorgesehen, daß die angelieferte Ware mit einem
elektronischem Chip versehen wird, durch den die Ware mittels einer in der
Zustellbox integrierten Empfangselektronik identifiziert wird. Auf diese Weise
wird die Anlieferung und die Entnahme bestimmter Warensendungen durch die
Box automatisch registriert. Dies ermöglicht es, einen Empfangsbeleg für die
von der Box elektronisch identifizierte Ware auszustellen.
Bei der vorbekannten Zustellbox ist nachteilig, daß ein relativ großer schwer
überschaubarer Personenkreis von Zustellern für den Zugriff autorisiert werden
muß. Ein erheblicher Sicherheitsmangel besteht darin, daß es Dritten, die unbe
rechtigterweise im Besitz des Zahlencodes zum Zugriff auf die Zustellbox sind,
nach erfolgter Zustellung möglich ist, die in der Box deponierten Waren zu
stehlen. Nachteilig ist desweiteren, daß für das Verfahren zur Erstellung eines
Empfangsbelegs aufwendige elektronische Mittel nötig sind. Hierzu zählen die
elektronischen Chips, die auf den einzelnen Warensendungen angebracht wer
den müssen, sowie die zugehörige Empfangselektronik, die bei der vorbekann
ten Zustellbox unter anderem in einer im Inneren der Box angebrachten Rah
menantenne besteht. Durch diese aufwendige Elektronik entstehen nicht uner
hebliche Kosten, die weder der Versandhandel noch die potentielle Kundschaft
zu tragen bereit sind.
Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, unter
Vermeidung der zuvorgenannten Nachteile einen Warenzustellbehälter bereit
zustellen, der eine sichere, gegen Diebstahl geschützte Deponierung von be
stellten Waren beim Empfänger ermöglicht und der dabei einfach aufgebaut und
kostengünstig herzustellen ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren für den Betrieb eines Warenzustellbe
hälters mit elektronischem Codeschloß der eingangs genannten Art dadurch ge
löst, daß das Codeschloß nach einer erfolgten Zustellung für einen Zugriff mit
tels des Zustellcodes gesperrt wird, wobei der Behälter stets mittels eines
Empfängerschlüssels zu öffnen ist.
Beim Zustellvorgang öffnet der Zusteller das elektronische Codeschloß des Wa
renzustellbehälters mittels eines Zustellcodes, der ihn für den Zugriff autorisiert.
Danach legt er die Warensendung im Inneren des Behälters ab, worauf er den
Behälter wieder verschließt. Damit ist die im Inneren befindliche Ware sicher
gegen Diebstahl geschützt. Gemäß der Erfindung wird ein Zugriff durch Dritte,
die sich unberechtigterweise im Besitz des Codes zum Öffnen des elektroni
schen Codeschlosses befinden, dadurch verhindert, daß das Codeschloß nach
einer so erfolgten Zustellung für einen erneuten Zugriff mittels des Zustellcodes
gesperrt wird. Der Empfänger der Warensendung verfügt dagegen über einen
Empfängerschlüssel, der es ihm jederzeit ermöglicht, den ihm zugeordneten
Warenzustellbehälter beispielsweise zur Entnahme der angelieferten Waren zu
öffnen.
Das Verfahren gemäß der Erfindung beruht auf der Grundidee, den Zugriff auf
den Zustellbehälter auf zwei verschiedene unabhängige Arten möglich zu
machen. Zum einen wird hierzu ein Zustellcode verwendet, mit dem das
elektronische Codeschloß geöffnet werden kann. Mit dem Zustellcode können
beliebige Personen zum Zugriff auf den Warenzustellbehälter autorisiert werden,
wobei mit dem Zustellcode lediglich die Ablage von Waren in dem
Zustellbehälter möglich ist. Im Gegensatz zu der vorbekannten Zustellbox stellt
es bei dem Verfahren gemäß der Erfindung kein besonderes Sicherheitsrisiko
dar, einen beliebigen Personenkreis zum Zugriff auf den Zustellbehälter zu
autorisieren. Eine unberechtigte Entnahme von Warensendungen ist nämlich
gemäß der Erfindung ausgeschlossen, da daß Codeschloß mittels des
Zustellcodes nicht mehr geöffnet werden kann, sobald sich eine Ware in dem
Behälter befindet. Die Öffnung des Zustellbehälters ist zum anderen mittels des
Empfängerschlüssels möglich, über den jedoch ausschließlich der Empfänger
verfügt, dem der Warenzustellbehälter zugeordnet ist. Somit ist eine Entnahme
der in dem Behälter befindlichen Waren gemäß der Erfindung ausschließlich für
den Empfänger möglich. Der Empfängerschlüssel kann entweder in einem Code
für das elektronische Codeschloß bestehen, es kann sich dabei aber auch um
einen mechanischen Schlüssel handeln, der unabhängig von dem elektroni
schen Codeschloß funktioniert.
Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung ist es zweckmäßig, wenn das Code
schloß entsperrt wird, sobald ein Zugriff auf den Zustellbehälter mittels des
Empfängerschlüssels erfolgt, so daß der Behälter danach für die Zustellung von
Warensendungen mittels des Zustellcodes geöffnet werden kann. Auf diese
Weise wird der Zustellbehälter nach der Leerung mittels des Empfängerschlüs
sels für die nächste Zustellung, für die eine Öffnung des Behälters mittels eines
Zustellcodes möglich sein muß, vorbereitet. Nachdem auf den Zustellbehälter
mittels des Empfängerschlüssels zugegriffen worden ist, besteht keine Gefahr
mehr, daß der Behälter unberechtigterweise zum Zwecke des Diebstahls mittels
des Zustellcodes geöffnet wird, da sich nun keine Ware mehr in dem Zu
stellbehälter befindet.
Ein besonders hohes Sicherheitsniveau ergibt sich, wenn bei jedem Zugriff auf
den Zustellbehälter, der mittels des Empfängerschlüssels nach einer Zustellung
erfolgt, ein neuer, einmalig verwendbarer Zustellcode aktiviert wird. Nach er
folgter Zustellung wird der Zustellbehälter gemäß der Erfindung mittels des
Empfängerschlüssels entleert. Danach ist der Behälter für die nächste Zustel
lung bereit, wobei jedoch diesmal ein neuer jeweils nur einmalig verwendbarer
Zustellcode benötigt wird. Dies hat den weiteren Vorteil, daß der Zustellbehälter
auf diese Weise für eine bestimmte, vom Empfänger vorgebbare Warenlieferung
freigeschaltet werden kann, für die der Empfänger den Zusteller zum Zugriff auf
den Warenzustellbehälter jeweils autorisiert. Dadurch werden wirksam
Falschlieferungen oder sonstige unerwünschte Warenzustellungen verhindert.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ein Zustellbehälter mit
elektronischem Codeschloß geeignet, der mittels eines Zustellcodes und mittels
eines Empfängerschlüssels zu öffnen ist. Dabei weist das Codeschloß eine
Programmsteuerung auf, durch welche das Codeschloß nach einer Öffnung des
Behälters mittels des Zustellcodes gesperrt wird, so daß danach ein Zugriff mit
tels des Zustellcodes nicht mehr möglich ist, wobei eine Entsperrung des Code
schlosses erfolgt, wenn der Behälter mittels des Empfängerschlüssels geöffnet
wird. Es ist auf einfache Weise möglich, diebstahlsichere, abschließbare Behäl
ter mit programmgesteuerten elektronischen Codeschlössern zu versehen. Auch
eine Nachrüstung von herkömmlichen abschließbaren Briefkästen mittels eines
derartigen Codeschlosses ist ohne weiteres denkbar. Gegenüber der vorbe
kannten Zustellbox ergibt sich daraus der Vorteil, daß das erfindungsgemäße
Verfahren mit einfachen Mitteln bei geringem Kostenaufwand implementiert
werden kann.
Es ist zweckmäßig, wenn dem Codeschloß des Zustellbehälters eine elektroni
sche Speichereinheit zugeordnet ist, in welcher eine Mehrzahl von Zustellcodes
speicherbar ist. Damit besteht die Möglichkeit, den Zustellbehälter für mehrere
aufeinanderfolgende Warenzustellungen ohne zwischenzeitliche Entleerung
mittels des Empfängerschlüssels zu nutzen. Hierzu muß lediglich für jede
einzelne Bestellung ein unterschiedlicher Zustellcode vergeben werden. Gemäß
der Erfindung wird dann nach erfolgter Zustellung nur der Zustellcode dieser
Lieferung gesperrt, während die übrigen Zustellcodes aktiv bleiben. Ein hohes
Maß an Diebstahlsicherheit bleibt erhalten, da ein zweimaliger Zugriff mittels
desselben Codes zum Zwecke der unberechtigten Entnahme der deponierten
Ware auch bei dieser Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
ausgeschlossen ist.
Zweckmäßig ist es weiter, den Zustellbehälter gemäß der Erfindung mit einer
Ausgabeeinheit zu versehen, durch welche nach erfolgter Zustellung die Aus
gabe eines Quittungsbelegs erfolgt. Insbesondere bei wertvolleren Warensen
dungen wird eine Bestätigung des Empfangs der Ware etwa in Form eines
schriftlichen Belegs verlangt. Der Nachweis der Lieferung kann bei dem Zustell
behälter gemäß der Erfindung dadurch erfolgen, daß die Ausgabeeinheit einen
Quittungsbeleg generiert, auf dem der Empfänger, dem der Zustellbehälter zugeordnet
ist, eindeutig identifiziert wird und auf dem der für die Öffnung des Zu
stellbehälters verwendete Zustellcode angegeben wird. Anhand des Zu
stellcodes ist es ohne weiteres möglich, den Zusteller sowie die zugestellte
Ware eindeutig zuzuordnen. Uhrzeit und Datum können als weitere Angaben
auf dem Quittungsbeleg enthalten sein, um die erfolgte Zustellung zu dokumen
tieren.
Es ist des weiteren vorteilhaft, an dem Zustellbehälter eine Statusanzeige vor
zusehen, durch welche der aktuelle Zustand des Behälters angezeigt wird, näm
lich ob das Codeschloß nach erfolgter Zustellung gesperrt ist, oder ob der Be
hälter für die Zustellung einer Warensendung bereit ist. Damit ist es für den
Empfänger leicht erkennbar, ob nach erfolgter Zustellung eine Leerung des
Zustellbehälters nötig ist. Gleichzeitig erhält der Empfänger damit die Infor
mation, daß ein Zugriff auf den Zustellbehälter mittels eines bestimmten Zu
stellcodes stattgefunden hat, daß sich also eine bestimmte Warenlieferung in
dem Behälter befinden müßte. Im Zusammenhang damit ist es weiter vorteilhaft,
den Zustellbehälter mit einem Sichtfenster auszustatten, durch das eine Sicht
prüfung des Behälterinhaltes stattfinden kann. Gemäß der Erfindung kann eine
Entsperrung des Codeschlosses erfolgen, sobald ein Zugriff auf den Zustellbe
hälter mittels des Empfängerschlüssel erfolgt. Zeigt die Statusanzeige an, daß
das Codeschloß nach erfolgter Zustellung gesperrt ist, so ist dem also
gleichzeitig zu entnehmen, daß ein Zugriff mittels des Empfängerschlüssels
noch nicht stattgefunden hat. Da gleichzeitig durch das Sichtfenster der Inhalt
des Zustellbehälters inspiziert werden kann, ist es für den Empfänger leicht
möglich, eine fehlerhafte oder eine vorgetäuschte Zustellung nachzuweisen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeich
nungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Schematische Darstellung eines Bestell-
und Zustellvorgangs gemäß der Erfindung;
Fig. 2 erfindungsgemäßer Zustellbehälter.
Die Fig. 1 zeigt einen Empfänger 1, der mittels seines PCs 2 über ein globales
Datennetz 3, wie zum Beispiel das Internet, eine Warenbestellung 4 an einen
Online-Anbieter 5 überträgt. Zusammen mit der Bestellung 4 wird gleichzeitig
ein Zustellcode 6 an einen Server 7 des Online-Anbieters 5 übertragen. Der On
line-Anbieter 5 übergibt ein die bestellte Ware enthaltendes Paket 8 sowie den
Zustellcode 6 an ein Zustellunternehmen 9. Dieses liefert die Ware 8 bei dem
Empfänger 1 an, indem der Zusteller 9 das Paket 8 in einem Zustellbehälter 10
deponiert. Auf den Zustellbehälter 10 erhält der Zusteller 9 mittels des
Zustellcodes 6 Zugriff, indem er den Zustellcode 6 in ein elektronisches
Codeschloß 11 des Zustellbehälters 10 eingibt. Nach der Eingabe des
Zustellcodes 6 wird das Codeschloß 11 gemäß der Erfindung gesperrt, so daß
das Paket 8 nicht unberechtigterweise mittels des Codes 6 aus dem Behälter 10
entnommen werden kann. Nach erfolgter Zustellung entnimmt der Empfänger 1
die Ware 8 aus dem Zustellbehälter 10, indem er ihn mittels eines nur ihm zu
Verfügung stehenden Empfängerschlüssels 12 öffnet.
Die Fig. 2 zeigt den Zustellbehälter 10 mit dem elektronischen Codeschloß 11.
Der Zustellbehälter 10 weist eine vordere Klappe 13 auf, die durch das Code
schloß 11 gesichert ist. Die Figur zeigt desweiteren das Paket 8, auf dem vom
Online-Anbieter ein Adreßaufkleber 13 angebracht ist. Der Adreßaufkleber 13
enthält neben der Adresse des Empfängers den Zustellcode 6, durch den der
Zusteller zum Zugriff auf den Zustellbehälter 10 autorisiert wird. Der Zustellcode
6 kann beispielsweise, wie zuvor beschrieben, beim Bestellvorgang vom Emp
fänger an den Online-Anbieter übermittelt werden. Der Zusteller gibt den Zu
stellcode 6 in das elektronische Codeschloß 11 ein, worauf sich die vordere
Klappe 13 des Zustellbehälters 10 öffnen läßt. Der Zustellvorgang ist abge
schlossen, wenn nach Einlegen des Paketes 8 in den Behälter 10 die Klappe 13
wieder verschlossen wird. Gemäß der Programmierung des Codeschlosses 11
erfolgt dann eine Sperrung, so daß eine erneute Öffnung des
Zustellbehälters 10 mittels des Zustellcodes 6 nicht mehr möglich ist. Lediglich
der Empfänger kann erfindungsgemäß zur Entnahme des zugestellten Paketes
8 mittels seines Empfängerschlüssels für ein mechanisches Schloß 15 den
Zustellbehälter 10 öffnen, wonach das Codeschloß 11 für eine nachfolgende
Warenzustellung freigeschaltet wird.
Claims (8)
1. Verfahren für den Betrieb eines Warenzustellbehälters (10) mit
elektronischem Codeschloß (11), wobei ein Zugriff auf den Behälter (10) für die
Zustellung von Warensendungen (8) mittels eines Zustellcodes (6) erfolgt, durch
den sich ein Zusteller (9) für den Zugriff autorisiert,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Codeschloß (11) nach einer erfolgten Zustellung für einen Zugriff mit
tels des Zustellcodes (6) gesperrt wird, wobei der Behälter (10) stets mittels
eines Empfängerschlüssels (12) zu öffnen ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Codeschloß (11) entsperrt wird, sobald ein Zugriff auf den Zustellbehälter (10)
mittels des Empfängerschlüssel (12) erfolgt, so daß der Behälter (10) danach für
die Zustellung von Warensendungen (8) mittels des Zustellcodes (6) geöffnet
werden kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei
jedem Zugriff auf den Zustellbehälter (10), der mittels des Empfängerschlüs
sel (12) nach einer Zustellung erfolgt, ein neuer, einmalig verwendbarer Zu
stellcode aktiviert wird.
4. Zustellbehälter (10) mit elektronischem Codeschloß (11), der ge
mäß dem Verfahren nach Anspruch 1 mittels eines Zustellcodes (6) und mittels
eines Empfängerschlüssels (12) zu öffnen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Codeschloß (11) eine Programmsteuerung aufweist, durch welche das Code
schloß (11) nach einer Öffnung des Behälters (10) mittels des Zustellcodes (6)
gesperrt wird, so daß danach ein Zugriff mittels des Zustellcodes (6) nicht mehr
möglich ist, wobei eine Entsperrung des Codeschlosses (11) erfolgt, wenn der
Behälter (10) mittels des Empfängerschlüssels (12) geöffnet wird.
5. Zustellbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Codeschloß (11) eine elektronische Speichereinheit zugeordnet ist, in
welcher eine Mehrzahl von Zustellcodes speicherbar ist.
6. Zustellbehälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Aus
gabeeinheit, durch welche nach erfolgter Zustellung die Ausgabe eines Quit
tungsbelegs erfolgt.
7. Zustellbehälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Sta
tusanzeige, durch welche der aktuelle Zustand des Behälters (10) angezeigt
wird, nämlich ob das Codeschloß (11) nach erfolgter Zustellung gesperrt ist oder
ob der Behälter (10) für die Zustellung einer Warensendung (8) bereit ist.
8. Zustellbehälter nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ein Sicht
fenster für eine Sichtprüfung des Behälterinhaltes.
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