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DE102004027721B4 - Verfahren zur Einstellung und Abholung von Retourensendungen an einer elektronischen Paketfachanlage - Google Patents

Verfahren zur Einstellung und Abholung von Retourensendungen an einer elektronischen Paketfachanlage Download PDF

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DE102004027721B4
DE102004027721B4 DE102004027721A DE102004027721A DE102004027721B4 DE 102004027721 B4 DE102004027721 B4 DE 102004027721B4 DE 102004027721 A DE102004027721 A DE 102004027721A DE 102004027721 A DE102004027721 A DE 102004027721A DE 102004027721 B4 DE102004027721 B4 DE 102004027721B4
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Deutsche Post AG
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Abstract

Verfahren zum Betreiben einer elektronischen Paketfachanlage (10) mit mehreren verschließbaren Fächern (20), bei dem wenigstens ein Logistikdienstleister (40) und ein Kunde (31) berechtigt sind, Sendungen in der Paketfachanlage zu deponieren und/oder aus dieser zu entnehmen, wobei das Verfahren das Einstellen und Abholen einer Retourensendung (30) des Kunden/ursprünglichen Empfängers (31) zur Übermittlung an den Logistikdienstleister (40) beinhaltet, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
– Erfassen von Kundendaten eines Kunden (31) an einem ersten Erfassungsmittel (50) der Paketfachanlage (10);
– Prüfen der Zugriffsrechte für Retourenfunktionen der Paketfachanlage (10) des Kunden (31) in einem Prüfmittel (60) in Verbindung mit der Paketfachanlage (10) durch Zuordnung der erfassten Kundendaten zu einem gespeicherten Kundenprofil;
– Abbrechen des Vorgangs bei Ausgabe eines negativen Ergebnisses der Prüfung durch das Prüfmittel (60), falls der Kunde (31) keine Zugriffsrechte für Retourenfunktionen der Paketfachanlage (10) hat;
– Freigeben des Zugriffs auf Bedienfunktionen der Paketfachanlage (10) für die Retoureneinstellung bei...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer elektronischen Paketfachanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit mehreren verschließbaren Fächern, bei dem wenigstens ein Logistikdienstleister berechtigt ist, Sendungen in einer Paketfachanlage zu deponieren oder aus dieser zu entnehmen, wobei das Verfahren die Annahme einer Retourensendung eines Kunden (ursprünglichen Empfängers) zur Übermittlung an einen Logistikdienstleister beinhaltet.
  • Neben der Verwendung von Schließfachanlagen für die Aufbewahrung beispielsweise von Gepäckstücken oder Bankdokumenten ist die Verwendung spezifisch ausgestalteter Anlagen zur Zustellung und Abholung von Waren- oder Postsendungen bekannt. Derartige elektronische Paketfachanlagen ermöglichen es, Sendungen durch einen Zusteller in einem verschließbaren Fach der Anlage zu deponieren, woraufhin der Empfänger der Sendung üblicherweise über die Einlieferung informiert wird. Der Empfänger kann die Sendung daraufhin zu einem beliebigen Zeitpunkt aus der Anlage abholen, wozu ihm beispielsweise ein individueller Zugangscode übermittelt wird.
  • Elektronische Paketfachanlagen und zugehörige Verfahren haben den Vorteil, dass ein Kunde zur Lieferung einer Sendung nicht wie üblich an seiner Heimatadresse anwesend sein muss, sondern die Sendung direkt oder nach einem vergeblichen Zustellversuch in einer Paketfachanlage deponiert werden kann. Dem Empfänger muss somit bei einem vergeblichen Zustellversuch keine Benachrichtigung hinterlassen werden, mit welcher er die Sendung zu festen Öffnungszeiten einer Postfiliale abholen muss, sondern seine Flexibilität wird durch die Paketfachanlage erheblich erhöht.
  • Bei der Zustellung von Sendungen ist es möglich, dass der ursprüngliche Empfänger die Rückadressierung der Sendung zu einem Verkäufer oder Logistikdienstleister wünscht. Dies ist beispielsweise bei falschen, beschädigten oder anderweitig beanstandeten Lieferungen der Fall. Auch für derartige Retourensendungen ist es für einen Kunden vorteilhaft, die Retoure zu einer beliebigen Tageszeit in einer Paketfachanlage zur Abholung deponieren zu können, anstatt sie in einer Postfiliale abgeben zu müssen.
  • Ein Verfahren zum Deponieren von zur Rückgabe durch einen Adressaten an einen Zusteller bestimmten Gütern ist aus der deutschen Patentschrift DE 100 00 830 C2 bekannt. Das Verfahren sieht die Identifizierung des Adressaten an der Paketfachanlage vor, woraufhin er die Sendung in einem Fach der Anlage deponieren kann. Der Adressat gibt ferner die Adressdaten eines zugangsberechtigten Zustellers ein. Der Zusteller identifiziert sich daraufhin an der Anlage und entnimmt die Sendung.
  • Ferner offenbart die internationale Patentanmeldung WO 01/52199 A2 ein Verfahren zum Deponieren von Gütern in einer Schließfachanlage, das auch ein Verfahren zum Rücksenden von deponierten Gütern umfasst. Bei der Rücksendung eines Gutes gibt der Kunde beispielsweise seine Kundennummer ein und der Zustelldienst wird über die Einstellung einer Sendung informiert. Der Zusteller holt die Sendung ab, wobei ihm der Zugang zur Schließfachanlage über eine spezielle Abholnummer ermöglicht wird. Ferner offen bart die Druckschrift, dass bei der Einlieferung einer Sendung durch den Zusteller eine Paketnummer eingelesen werden kann.
  • Die deutsche Offenlegungsschrift DE 102 46 650 A1 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Deponieren von Waren und/oder Paketen in einer Schließfachanlage. Die Erfindung eignet sich insbesondere für den Versandhandel über das Internet. Das Verfahren sieht vor, dass mindestens aus der Lieferadresse der Schließfachanlage und dem Namen des Bestellers unter Verwendung eines Sicherheitsverschlüsselungsalgorithmus eine Abholnummer errechnet und dem Besteller übermittelt wird. Das Paket oder die Ware wird mit der Abholnummer etikettiert, die bei der Einlieferung der Ware zusammen mit weiteren Sendungsinformationen durch den Zusteller erfasst wird. Die Ware kann daraufhin vom Besteller unter Eingabe der Abholnummer abgeholt werden. Bei der Rücksendung einer Ware gibt der Kunde ebenfalls die Abholnummer ein und stellt die Ware ein. Der Paketdienst, der die Sendung ursprünglich eingestellt hatte, bekommt dann bei der nächsten Anlieferung eine Meldung, dass eine Rücklieferung vorhanden ist. Nach der Identifizierung des Zustellers des betreffenden Paketdienstes und der Eingabe der Abholnummer durch den Zusteller scannt dieser die Ware noch mal sein und erzeugt so einen Beleg, dass eine Rücksendung erfolgt ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Einstellen und Abholen von Retourensendungen in einer elektronischen Paketfachanlage bereitzustellen, welches die Einbindung verschiedener Logistikdienstleister und/oder Kunden mit verschiedenen Nutzungsrechten ermöglicht, wobei die Absicherung gegen Missbrauch bei der Abwicklung von Retourensendungen erhöht werden soll.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteil hafte Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–7.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer elektronischen Paketfachanlage mit mehreren verschließbaren Fächern, bei dem wenigstens ein Logistikdienstleister und ein Kunde berechtigt ist, Sendungen in einer Paketfachanlage zu deponieren und/oder aus dieser zu entnehmen, beinhaltet das Einstellen und Abholen einer Retourensendung eines Kunden (ursprünglichen Empfängers) zur Übermittlung an einen Logistikdienstleister. Das Verfahren sieht das Erfassen von Kundendaten eines Kunden an einem ersten Erfassungsmittel der Paketfachanlage vor. Daraufhin erfolgt eine Prüfung der Zugriffsrechte des Kunden in einem Prüfmittel in Verbindung mit der Paketfachanlage durch Zuordnung der erfassten Kundendaten zu einem gespeicherten Kundenprofil.
  • Der Vorgang an der Paketfachanlage wird abgebrochen, falls ein negatives Ergebnis der Prüfung durch das Prüfmittel ausgegeben wird. Bei Ausgabe eines positiven Ergebnisses der Prüfung durch das Prüfmittel wird der Zugriff auf Bedienfunktionen der Paketfachanlage freigegeben. Dabei kann unterschieden werden zwischen allgemeinen Bedienfunktionen der Paketfachanlage und speziellen Bedienfunktionen für die Abwicklung von Retourensendungen. Beispielsweise können einem Kunden alle Funktionen außer der Retourenfunktion angezeigt und zur Verfügung gestellt werden, falls die Prüfung der Kundendaten ergab, dass der betreffende Kunde keine Retourenrechte hat.
  • Das Verfahren sieht ferner das Erfassen von zu einer Retourensendung gehörenden Sendungsinformationen durch ein zweites Erfassungsmittel vor. Die Sendungsinformationen befinden sich vorzugsweise als Aufschrift oder Aufkleber auf der Retourensendung. Die Gültigkeit der erfassten Sendungsinformationen wird in einem Prüfmittel in Verbindung mit der Paketfachanlage durch Vergleich der erfassten Sendungsinformationen mit gespeicherten Daten geprüft. Ferner werden die Sendungsinformationen einem Logistikdienstleister zugeordnet.
  • Der Vorgang wird bei negativem Vergleich der erfassten Sendungsinformationen mit gespeicherten Daten abgebrochen, während bei einem positivem Vergleich der erfassten Sendungsinformationen mit gespeicherten Daten ein Fach der Paketfachanlage zum Einstellen der Retourensendung freigegeben und die erfassten Sendungsinformationen in einem Speichermittel gespeichert werden. Nach Einstellen einer Retourensendung wird das Fach verschlossen und eine Benachrichtigung, dass eine Retourensendung deponiert wurde, mittels einer Benachrichtigungskomponente in Verbindung mit der Paketfachanlage an den Logistikdienstleister, welcher den erfassten Sendungsinformationen zugeordnet wurde, übermittelt.
  • Vorzugsweise wird eine deponierte Retourensendung beim Einloggen des Logistikdienstleisters an der Paketfachanlage angezeigt. Bei oder nach der Entnahme einer Retourensendung aus einem Fach der Paketfachanlage durch einen Zusteller werden die Sendungsinformationen nochmals durch das zweite Erfassungsmittel erfasst und durch ein Prüfmittel mit den im Speichermittel gespeicherten Sendungsinformationen verglichen, wobei der Vorgang bei Übereinstimmung der Daten fortgesetzt wird, während er bei Nichtübereinstimmung abgebrochen wird und dem Zusteller eine Bedienfunktion zur Verfügung gestellt wird, über welche die Retourensendung an den Kunden rückadressierbar ist. Diese Bedienfunktion beinhaltet vorzugsweise die Eingabe von Gründen für die Rückadressierung der Retourensendung. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung übermittelt die Benachrichtigungskomponente dem Kunden daraufhin eine Benachrichtigung, dass eine Retourensendung an ihn rückadressiert wurde.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei den Sendungsinformationen um einen mehrstelligen Zifferncode. Die Sendungsinformationen können anhand der Anzahl der Ziffern und/oder anhand einer im Prüfmittel gespeicherten Prüfsummenlogik auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Vorzugsweise ist jedem Logistikdienstleister ein fester Nummernkreis zugeordnet, so dass sich der betreffende Logistikdienstleister aus den erfassten Sendungsinformationen zu einer Retoure zuordnen lässt.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Benachrichtigungskomponente dem Logistikdienstleister eine Benachrichtigung übermittelt, welche Informationen zu mehreren für ihn deponierten Retourensendungen umfasst. Diese Mitteilungen können beispielsweise in festen Intervallen wie Tagen oder Wochen stattfinden, so dass der Logistikdienstleister ein Avis erhält, wieviele und welche Arten von Sendungen beim nächsten Login in eine Paketfachanlage zu entnehmen sind.
  • Vorteilhaft ist es ferner, dass die Kundendaten in dem ersten Erfassungsmittel von einer Kundenkarte eingelesen werden. Die Daten können auch vom Kunden über ein Erfassungsmittel eingegeben werden. Das zweite Erfassungsmittel ist vorzugsweise so ausgebildet, dass es die Sendungsinformationen einscannt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren weist mehrere Vorteile auf. Zum Einen ermöglicht es die Überpüfung von Kundenprofilen vor der Einstellung einer Retourensendung, was die Absicherung des Betreibers der Paketfachanlage gegen Missbrauch erhöht. Ist ein Kunde nicht zum Einstellen von Retourensendungen berechtigt, wird ihm die entsprechende Bedienfunktion nicht angeboten.
  • Die Sicherheit der Abwicklung von Retouren wird zum Anderen dadurch erhöht, dass Sendungsinformationen sowohl bei der Einstellung durch den Kunden als auch bei der Abholung durch den Zusteller eines Logistikdienstleisters erfasst und ausgewertet werden. Ein Kunde darf so nur Sendungen einstellen, welche mit einem zulässigen Sendungscode eines Logistikdienstleisters versehen sind. Der Sendungscode wird bei der Abholung erneut erfasst, so dass vermieden werden kann, dass ein Kunde zuvor einen falschen Sendungscode erfasst hat. Da die Daten erneut abgeglichen werden, wird so der Missbrauchsfall verhindert, dass ein Kunde bei der Einstellung Sendungsinformationen erfasst, welche sich nicht auf der eingestellten Sendung befinden.
  • Durch die Zuordnung von Sendungsinformationen zu jeweiligen Logistikdienstleistern ist es möglich, mehrere Zusteller am Betrieb einer Paketfachanlage teilhaben zu lassen, ohne dass sich die Sicherheit des Betreibers gegen Missbrauch der Anlage erhöht. Auch mehrere Kunden mit unterschiedlichen Zugriffsrechten können eingebunden werden.
  • Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Abbildung 1.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer elektronischen Paketfachanlage 10 mit in Verbindung stehenden Komponenten und Nutzern. Die Paketfachanlage 10 kann insbesondere von mehreren Kunden 31 und einem oder mehreren Logistikdienstleistern 40 genutzt werden. In dem dargestellten Verfahren handelt es sich bei dem Kunden 31 um den ursprünglichen Empfänger einer Retourensendung 30, welche er über einen Logistikdienstleister 40 den Versender zurücksenden möchte. Dies kann beispielsweise bei einer falschen, beschädigten, anderweitig beanstandeten Warenlieferung, Umtausch oder schlicht bei Nicht-Gefallen der Fall sein. Der Kunde/Empfänger 31 kann die Sendung ursprünglich bereits über die Abholung in einer Paketfachanlage 10 oder durch eine übliche Zustellung an seine Heimatadresse erhalten haben. Eine derartige Sendung wird in diesem Zusammenhang als Retourensendung 30 bezeichnet.
  • Für den Zugriff des Kunden 31 auf Bedienfunktionen der Paketfachanlage 10 muss er sich üblicherweise an Bedienmitteln der Anlage identifizieren. Dies kann durch Eingabe einer PIN oder sonstiger Zugangscodes erfolgen. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Eingabe von Zugangsdaten durch das Einführen einer Kundenkarte ergänzt oder ersetzt.
  • Die Erfassung der Kundendaten erfolgt in einem ersten Erfassungsmittel 50, bei dem es sich in Abhängigkeit von der Art der Datenerfassung beispielsweise um einen Kartenleser, eine Tastatur und/oder einen Touchscreen und/oder Scanner handeln kann. Die erfassten Kundendaten werden einem Kundenprofil zugeordnet und die zugeordneten Zugriffsrechte des Kunden 31 in einem Prüfmittel 60 in Verbindung mit der Paketfachanlage 10 überprüft. Das Prüfmittel 60 kann sich dabei innerhalb der Paketfachanlage 10 befinden oder beispielsweise online mit ihr verbunden werden. Die Online-Verbindung kann permanent oder nur bei Vorgängen an der Paketfachanlage 10 bestehen.
  • In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich das Prüfmittel 60 in einer zentralen Datenverarbeitungseinheit 110, welche vorzugsweise Informationen für mehrere Paketfachanlagen 10 verwaltet. Die Informationen werden zweckmäßigerweise in einer Datenbank 90 gespeichert und verwaltet. Zu den verwalteten Informationen können neben Kundenprofilen auch auf Logistikdienstleister bezogene Daten und Statusdaten der Paketfachanlagen 10 gehören.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die zentrale Datenverarbeitungseinheit 110 ferner eine Benachrichtigungskomponente 100 auf, welche zur Übermittlung von Nachrichten zwischen Paketfachanlage 10, zentraler Datenverarbeitungseinheit 110, Kunden 31 und/oder Logistikdienstleistern 40 dient. Die Benachrichtigungskomponente 100 übermittelt Kunden 31 und Logistikdienstleistern 40 beispielsweise automatisiert Mitteilungen über eingestellte Sendungen per SMS oder E-Mail.
  • Ergibt die Prüfung eines Kundenprofils, dass der Kunde 31 zugriffsberechtigt ist und Funktionen zur Retourenannahme benutzen darf, werden ihm die entsprechenden Bedienfunktionen freigegeben. Dies geschieht beispielsweise über Anweisungen auf einem Anzeigemittel wie einem Bildschirm. Ergibt die Prüfung, dass der Kunde 31 nicht zugangsberechtigt ist oder die Retourenfunktion nicht nutzen darf, wird der Vorgang abgebrochen und dem Kunden 31 vorzugsweise eine Meldung angezeigt. Alternativ können dem Kunden 31 ohne eine erklärende Meldung lediglich die Funktionen angezeigt werden, auf welche er Zugriffsrechte hat.
  • Erfindungsgemäß ist für die Einstellung einer Retourensendung 30 die vorherige Erfassung der zugehörigen Sendungsinformationen 70 erforderlich. Diese befinden sich in Form eines Aufdrucks, eines Aufklebers oder eines Transponders (RFID) auf der Retourensendung 30. Die Sendungsinformationen 70 können beispielsweise durch eine Ziffernfolge oder einen Barcode gebildet werden. Die Erfassung erfolgt durch ein zweites Erfassungmittel 80, bei dem es sich beispielsweise um einen Scanner handeln kann. Werden die Sendungsinformationen durch eine Ziffernfolge gebildet, kann diese Ziffernfolge auch von dem Kunden 31 über ein Eingabemittel wie eine Tastatur oder einen Touchscreen eingegeben werden.
  • Die Gültigkeit der erfassten Sendungsinformationen wird durch einen Abgleich mit gespeicherten Informationen überprüft. Die Daten und auch das zugehörige Prüfmittel 60 können innerhalb der Paketfachanlage 10 oder in der zentralen Datenverarbeitungseinheit 110 angeordnet sein. Die Prüfung kann beispielsweise anhand der Anzahl von Ziffern und/oder anhand einer Prüfsummenlogik erfolgen. Ergibt die Prüfung, dass die Sendungsinformationen 70 ungültig sind, wird der Vorgang abgebrochen und dem Kunden 31 eine entsprechende Meldung angezeigt. Ungültige Sendungsinformationen 30 liegen beispielsweise vor, wenn falsche Datenformate erfasst wurden, was für einen versuchten Missbrauch der Retourenfunktion spricht. Tritt ein Logistikdienstleister 40 aus dem Paketfachanlagensystem aus, kann es sich ferner um veraltete Sendungsinformationen handeln, welche keine Retoure der ursprünglichen Sendung mehr erlauben.
  • Ergibt die Prüfung, dass erfasste Sendungsinformationen 70 gültig sind und einem Logistikdienstleister 40 zugeordnet werden können, wird zur Einstellung der Retourensendung 30 ein Fach 20 der Anlage freigegeben und dieses nach der Einstellung verschlossen. Die Auswahl eines Faches 20 kann beispielsweise in Abhängigkeit von der Größe der Sendung erfolgen. Falls für die Einstellung der Retoure die Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts erforderlich ist, kann vor Öffnung eines Faches eine Entgeltüberprüfung erfolgen. Dies ist beispielsweise durch Einlesen von Entgeltinformationen wie Brief- oder Wertmarken auf der Sendung möglich. Für eine erforderliche Entgeltentrichtung können an der Paketfachanlage Bezahlfunktionen wie ein Geldeinwurf, Lesemittel für Geld-, Kredit-, ec-Karten oder Lesemittel über Mobiltelefon vorgesehen sein.
  • Die erfassten Sendungsinformationen 70 werden in einem Speichermittel 81 gespeichert. Das Speichermittel 81 kann sich ebenfalls innerhalb der Paketfachanlage 10 oder im Bereich der zentralen Datenverarbeitungseinheit 110 befinden. Befindet sich das Speichermittel in der zentralen Datenverarbeitungseinheit 110, wie es in 1 dargestellt ist, werden die Sendungsinformationen 70 der betreffenden Paketfachanlage 10 zugeordnet. Ferner werden die Informationen einem Logistikdienstleister 40 zugeordnet. Dies ist für eine Benachrichtigung des Logistikdienstleisters 40 und/oder der Anzeige einer Retoure bei Einloggen eines Zustellers des Logistikdienstleisters 40 erforderlich.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird einem Logistikdienstleister 40 von der Benachrichtigungskomponente 100 eine Mitteilung übermittelt, dass von einem Kunden 31 eine Retourensendung für ihn zur Abholung eingestellt wurde. Diese Mitteilung kann neben Informationen zu der Sendung und zum Kunden 31 beispielsweise auch Informationen bezüglich der Einstellzeit und/oder der Größe der Sendung enthalten. Vorzugsweise werden mehrere Mitteilungen über eingestellte Retouren gebündelt in einer Sammelmitteilung übermittelt. Dies kann beispielsweise in festen Intervallen wie Tagen oder Wochen erfolgen.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung erhält der Logistikdienstleister 40 keine Mitteilung über eingestellte Retouren, sondern einem Zusteller wird beim Einloggen in der Paketfachanlage 10 angezeigt, ob sich Retourensendungen 30 für ihn in Fächern 20 der Anlage befinden.
  • Diese beiden Ausführungsformen können auch kombiniert werden, so dass der Logistikdienstleister 40 zusätzlich zu einer vorab gesendeten Mitteilung eine Anzeige an der Paketfachanlage 10 erhält.
  • Zum Entnehmen einer Retourensendung 30 aus einem Fach 20 muss sich ein Zusteller üblicherweise an der Paketfachanlage 10 identifizieren. Bei oder nach Entnahme einer Sendung werden die auf der Sendung befindlichen Sendungsinformationen 70 vorzugsweise nochmals erfasst und mit den im Speichermittel 81 gespeicherten Informationen verglichen. Handelt es sich um kein gültiges Sendungscodeformat oder stimmt die erfasste Sendungsinformation 70 nicht mit einer zu der betreffenden Paketfachanlage 10 gespeicherten Sendungsinformation 70 überein, deutet dies darauf hin, dass ein Kunde 31 bei der Einstellung Sendungsinformationen 70 erfasst hat, welche sich nicht auf der betreffenden Sendung befanden. Um einen derartigen Missbrauch zu verhindern, wird der Vorgang abgebrochen und dem Zusteller eine Bedienfunktion angezeigt, welche ihm die Rückadressierung der Sendung an den Kunden 31 ermöglicht.
  • Vorzugsweise wird ihm dabei die Möglichkeit geboten, den Grund für die Rückadressierung auszuwählen oder selbst einzugeben.
  • Bei einem negativen Vergleich der Sendungsinformationen 70 stellt der Zusteller die Sendung zurück in das Fach 20 und der Kunde 31 wird vorzugsweise von der Benachrichtigungskomponente 100 benachrichtigt, die Sendung wieder zu entnehmen. Möglich ist auch eine direkte Benachrichtigung (z. B. via email oder SMS) des Kunden 31 durch den Logistikdienstleister 40. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, Funktionen vorzusehen, durch, die ein Kunde 31 keine weiteren Sendungen in der Paketfachanlage 10 einstellen oder aus dieser entnehmen kann, solange er eine an ihn rückadressierte Sendung nicht entnommen hat. Ferner kann eine Rückadressierung zur Folge haben, dass das Kundenprofil des Kunden 31 in der Datenverarbeitungseinheit 110 dahingehend geändert wird, dass dem Kunden 31 das Recht zum Einstellen von Retourensendungen 30 entzogen wird.
  • 10
    Paketfachanlage
    20
    Fach
    30
    Retourensendung
    31
    Kunde/ursprünglicher Empfänger
    40
    Logistikdienstleister
    50
    Erstes Erfassungsmittel
    60
    Prüfmittel
    70
    Sendungsinformationen
    80
    Zweites Erfassungsmittel
    81
    Speichermittel
    90
    Datenbank
    100
    Benachrichtigungskomponente
    110
    Zentrale Datenverarbeitungseinheit

Claims (7)

  1. Verfahren zum Betreiben einer elektronischen Paketfachanlage (10) mit mehreren verschließbaren Fächern (20), bei dem wenigstens ein Logistikdienstleister (40) und ein Kunde (31) berechtigt sind, Sendungen in der Paketfachanlage zu deponieren und/oder aus dieser zu entnehmen, wobei das Verfahren das Einstellen und Abholen einer Retourensendung (30) des Kunden/ursprünglichen Empfängers (31) zur Übermittlung an den Logistikdienstleister (40) beinhaltet, gekennzeichnet durch folgende Schritte: – Erfassen von Kundendaten eines Kunden (31) an einem ersten Erfassungsmittel (50) der Paketfachanlage (10); – Prüfen der Zugriffsrechte für Retourenfunktionen der Paketfachanlage (10) des Kunden (31) in einem Prüfmittel (60) in Verbindung mit der Paketfachanlage (10) durch Zuordnung der erfassten Kundendaten zu einem gespeicherten Kundenprofil; – Abbrechen des Vorgangs bei Ausgabe eines negativen Ergebnisses der Prüfung durch das Prüfmittel (60), falls der Kunde (31) keine Zugriffsrechte für Retourenfunktionen der Paketfachanlage (10) hat; – Freigeben des Zugriffs auf Bedienfunktionen der Paketfachanlage (10) für die Retoureneinstellung bei Ausgabe eines positiven Ergebnisses der Prüfung durch das Prüfmittel (60); – Erfassen von zu einer Retourensendung (30) gehörenden Sendungsinformationen (70) durch ein zweites Erfassungsmittel (80); – Prüfen der Gültigkeit der erfassten Sendungsinformationen (70) in einem Prüfmittel (60) in Verbindung mit der Paketfachanlage (10) durch Vergleich der erfassten Sendungsinformationen (70) mit gespeicherten Daten; – Zuordnen der Sendungsinformationen (70) zu einem Logistikdienstleister (40); – Abbrechen des Vorgangs bei negativem Vergleich der erfassten Sendungsinformationen (70) mit gespeicherten Daten; – Freigeben eines Faches (20) der Paketfachanlage (10) zum Einstellen der Retourensendung (30) bei einem positiven Vergleich der erfassten Sendungsinformationen (70) mit gespeicherten Daten und Speichern der erfassten Sendungsinformationen (70) in einem Speichermittel (81); – Verschließen des Faches (20) nach Einstellen einer Retourensendung (30); und – Übermitteln einer Benachrichtigung, dass eine Retourensendung (30) deponiert wurde, mittels einer Benachrichtigungskomponente (100) an den Logistikdienstleister (40), welcher den erfassten Sendungsinformationen (70) zugeordnet wurde; – Erfassen der Sendungsinformationen (70) bei oder nach der Entnahme einer Retourensendung (30) aus einem Fach (20) der Paketfachanlage (10) durch einen Zusteller eines Logistikdienstleisters (40) durch das zweite Erfassungsmittel (80) und Vergleich mit den im Speichermittel (81) gespeicherten Sendungsinformationen 70 durch ein Prüfmittel (60), wobei der Vorgang bei Übereinstimmung der Daten fortgesetzt wird, während er bei Nichtübereinstimmung abgebrochen wird und dem Zusteller eine Bedienfunktion zur Verfügung gestellt wird, über welche die Retourensendung (30) an den Kunden (31) rückadressierbar ist; und – Änderung des Kundenprofils dahingehend, dass dem Kunden 31 das Recht zum Einstellen von Retourensendungen entzogen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die deponierte Retourensendung (30) dem Logistikdienstleister (40) an der Paketfachanlage (10) angezeigt wird.
  3. Verfahren nach einem oder beiden der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Sendungsinformationen (70) um einen mehrstelligen Zifferncode handelt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendungsinformationen (70) anhand der Anzahl der Ziffern und/oder anhand einer im Prüfmittel (60) gespeicherten Prüfsummenlogik auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.
  5. Verfahren nach einem oder beiden der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Logistikdienstleister (40) ein fester Nummernkreis zugeordnet ist.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Benachrichtigungskomponente (100) dem Logistikdienstleister (40) eine Benachrichtigung übermittelt, welche Informationen zu mehreren deponierten Retourensendungen 30 umfasst.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Benachrichtigungskomponente (100) dem Kunden (31) eine Benachrichtigung übermittelt, dass eine Retourensendung (30) an ihn rückadressiert wurde.
DE102004027721A 2004-06-07 2004-06-07 Verfahren zur Einstellung und Abholung von Retourensendungen an einer elektronischen Paketfachanlage Expired - Lifetime DE102004027721B4 (de)

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PCT/EP2005/003539 WO2005122101A1 (de) 2004-06-07 2005-04-04 Verfahren zur einstellung und abholung von retourensendungen an einer elektronischen paketfachanlage
EP05716530A EP1759361A1 (de) 2004-06-07 2005-04-04 Verfahren zur einstellung und abholung von retourensendungen an einer elektronischen paketfachanlage
US11/628,817 US8589310B2 (en) 2004-06-07 2005-04-04 Method for delivering and retrieving return deliveries to and from an electronic parcel deposit box facility

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