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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer elektronischen
Paketfachanlage gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 mit mehreren verschließbaren Fächern, bei dem wenigstens ein
Logistikdienstleister berechtigt ist, Sendungen in einer Paketfachanlage
zu deponieren oder aus dieser zu entnehmen, wobei das Verfahren
die Annahme einer Retourensendung eines Kunden (ursprünglichen Empfängers) zur Übermittlung
an einen Logistikdienstleister beinhaltet.
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Neben
der Verwendung von Schließfachanlagen
für die
Aufbewahrung beispielsweise von Gepäckstücken oder Bankdokumenten ist
die Verwendung spezifisch ausgestalteter Anlagen zur Zustellung
und Abholung von Waren- oder Postsendungen bekannt. Derartige elektronische
Paketfachanlagen ermöglichen
es, Sendungen durch einen Zusteller in einem verschließbaren Fach
der Anlage zu deponieren, woraufhin der Empfänger der Sendung üblicherweise über die
Einlieferung informiert wird. Der Empfänger kann die Sendung daraufhin
zu einem beliebigen Zeitpunkt aus der Anlage abholen, wozu ihm beispielsweise
ein individueller Zugangscode übermittelt
wird.
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Elektronische
Paketfachanlagen und zugehörige
Verfahren haben den Vorteil, dass ein Kunde zur Lieferung einer
Sendung nicht wie üblich
an seiner Heimatadresse anwesend sein muss, sondern die Sendung
direkt oder nach einem vergeblichen Zustellversuch in einer Paketfachanlage
deponiert werden kann. Dem Empfänger
muss somit bei einem vergeblichen Zustellversuch keine Benachrichtigung hinterlassen
werden, mit welcher er die Sendung zu festen Öffnungszeiten einer Postfiliale
abholen muss, sondern seine Flexibilität wird durch die Paketfachanlage
erheblich erhöht.
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Bei
der Zustellung von Sendungen ist es möglich, dass der ursprüngliche
Empfänger
die Rückadressierung
der Sendung zu einem Verkäufer oder
Logistikdienstleister wünscht.
Dies ist beispielsweise bei falschen, beschädigten oder anderweitig beanstandeten
Lieferungen der Fall. Auch für
derartige Retourensendungen ist es für einen Kunden vorteilhaft,
die Retoure zu einer beliebigen Tageszeit in einer Paketfachanlage
zur Abholung deponieren zu können,
anstatt sie in einer Postfiliale abgeben zu müssen.
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Ein
Verfahren zum Deponieren von zur Rückgabe durch einen Adressaten
an einen Zusteller bestimmten Gütern
ist aus der deutschen Patentschrift
DE 100 00 830 C2 bekannt. Das Verfahren sieht
die Identifizierung des Adressaten an der Paketfachanlage vor, woraufhin
er die Sendung in einem Fach der Anlage deponieren kann. Der Adressat
gibt ferner die Adressdaten eines zugangsberechtigten Zustellers
ein. Der Zusteller identifiziert sich daraufhin an der Anlage und
entnimmt die Sendung.
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Ferner
offenbart die internationale Patentanmeldung
WO 01/52199 A2 ein Verfahren
zum Deponieren von Gütern
in einer Schließfachanlage,
das auch ein Verfahren zum Rücksenden
von deponierten Gütern
umfasst. Bei der Rücksendung
eines Gutes gibt der Kunde beispielsweise seine Kundennummer ein
und der Zustelldienst wird über
die Einstellung einer Sendung informiert. Der Zusteller holt die Sendung
ab, wobei ihm der Zugang zur Schließfachanlage über eine
spezielle Abholnummer ermöglicht wird.
Ferner offen bart die Druckschrift, dass bei der Einlieferung einer
Sendung durch den Zusteller eine Paketnummer eingelesen werden kann.
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Die
deutsche Offenlegungsschrift
DE 102 46 650 A1 beschreibt ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Deponieren von Waren und/oder Paketen in
einer Schließfachanlage.
Die Erfindung eignet sich insbesondere für den Versandhandel über das
Internet. Das Verfahren sieht vor, dass mindestens aus der Lieferadresse
der Schließfachanlage
und dem Namen des Bestellers unter Verwendung eines Sicherheitsverschlüsselungsalgorithmus
eine Abholnummer errechnet und dem Besteller übermittelt wird. Das Paket
oder die Ware wird mit der Abholnummer etikettiert, die bei der
Einlieferung der Ware zusammen mit weiteren Sendungsinformationen
durch den Zusteller erfasst wird. Die Ware kann daraufhin vom Besteller
unter Eingabe der Abholnummer abgeholt werden. Bei der Rücksendung
einer Ware gibt der Kunde ebenfalls die Abholnummer ein und stellt
die Ware ein. Der Paketdienst, der die Sendung ursprünglich eingestellt
hatte, bekommt dann bei der nächsten
Anlieferung eine Meldung, dass eine Rücklieferung vorhanden ist.
Nach der Identifizierung des Zustellers des betreffenden Paketdienstes
und der Eingabe der Abholnummer durch den Zusteller scannt dieser
die Ware noch mal sein und erzeugt so einen Beleg, dass eine Rücksendung
erfolgt ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Einstellen und Abholen von
Retourensendungen in einer elektronischen Paketfachanlage bereitzustellen,
welches die Einbindung verschiedener Logistikdienstleister und/oder
Kunden mit verschiedenen Nutzungsrechten ermöglicht, wobei die Absicherung
gegen Missbrauch bei der Abwicklung von Retourensendungen erhöht werden
soll.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs
1 gelöst.
Weitere vorteil hafte Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich
aus den Unteransprüchen
2–7.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Betreiben einer elektronischen Paketfachanlage mit mehreren
verschließbaren
Fächern,
bei dem wenigstens ein Logistikdienstleister und ein Kunde berechtigt
ist, Sendungen in einer Paketfachanlage zu deponieren und/oder aus
dieser zu entnehmen, beinhaltet das Einstellen und Abholen einer
Retourensendung eines Kunden (ursprünglichen Empfängers) zur Übermittlung
an einen Logistikdienstleister. Das Verfahren sieht das Erfassen
von Kundendaten eines Kunden an einem ersten Erfassungsmittel der
Paketfachanlage vor. Daraufhin erfolgt eine Prüfung der Zugriffsrechte des
Kunden in einem Prüfmittel
in Verbindung mit der Paketfachanlage durch Zuordnung der erfassten
Kundendaten zu einem gespeicherten Kundenprofil.
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Der
Vorgang an der Paketfachanlage wird abgebrochen, falls ein negatives
Ergebnis der Prüfung
durch das Prüfmittel
ausgegeben wird. Bei Ausgabe eines positiven Ergebnisses der Prüfung durch das
Prüfmittel
wird der Zugriff auf Bedienfunktionen der Paketfachanlage freigegeben.
Dabei kann unterschieden werden zwischen allgemeinen Bedienfunktionen
der Paketfachanlage und speziellen Bedienfunktionen für die Abwicklung
von Retourensendungen. Beispielsweise können einem Kunden alle Funktionen
außer
der Retourenfunktion angezeigt und zur Verfügung gestellt werden, falls
die Prüfung der
Kundendaten ergab, dass der betreffende Kunde keine Retourenrechte
hat.
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Das
Verfahren sieht ferner das Erfassen von zu einer Retourensendung
gehörenden
Sendungsinformationen durch ein zweites Erfassungsmittel vor. Die
Sendungsinformationen befinden sich vorzugsweise als Aufschrift
oder Aufkleber auf der Retourensendung. Die Gültigkeit der erfassten Sendungsinformationen
wird in einem Prüfmittel
in Verbindung mit der Paketfachanlage durch Vergleich der erfassten Sendungsinformationen
mit gespeicherten Daten geprüft.
Ferner werden die Sendungsinformationen einem Logistikdienstleister
zugeordnet.
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Der
Vorgang wird bei negativem Vergleich der erfassten Sendungsinformationen
mit gespeicherten Daten abgebrochen, während bei einem positivem Vergleich
der erfassten Sendungsinformationen mit gespeicherten Daten ein
Fach der Paketfachanlage zum Einstellen der Retourensendung freigegeben
und die erfassten Sendungsinformationen in einem Speichermittel
gespeichert werden. Nach Einstellen einer Retourensendung wird das
Fach verschlossen und eine Benachrichtigung, dass eine Retourensendung
deponiert wurde, mittels einer Benachrichtigungskomponente in Verbindung
mit der Paketfachanlage an den Logistikdienstleister, welcher den
erfassten Sendungsinformationen zugeordnet wurde, übermittelt.
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Vorzugsweise
wird eine deponierte Retourensendung beim Einloggen des Logistikdienstleisters
an der Paketfachanlage angezeigt. Bei oder nach der Entnahme einer
Retourensendung aus einem Fach der Paketfachanlage durch einen Zusteller werden
die Sendungsinformationen nochmals durch das zweite Erfassungsmittel
erfasst und durch ein Prüfmittel
mit den im Speichermittel gespeicherten Sendungsinformationen verglichen,
wobei der Vorgang bei Übereinstimmung
der Daten fortgesetzt wird, während
er bei Nichtübereinstimmung
abgebrochen wird und dem Zusteller eine Bedienfunktion zur Verfügung gestellt
wird, über
welche die Retourensendung an den Kunden rückadressierbar ist. Diese Bedienfunktion
beinhaltet vorzugsweise die Eingabe von Gründen für die Rückadressierung der Retourensendung.
In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung übermittelt
die Benachrichtigungskomponente dem Kunden daraufhin eine Benachrichtigung,
dass eine Retourensendung an ihn rückadressiert wurde.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung handelt es sich bei den Sendungsinformationen um einen
mehrstelligen Zifferncode. Die Sendungsinformationen können anhand
der Anzahl der Ziffern und/oder anhand einer im Prüfmittel
gespeicherten Prüfsummenlogik
auf ihre Gültigkeit
hin überprüft werden.
Vorzugsweise ist jedem Logistikdienstleister ein fester Nummernkreis zugeordnet,
so dass sich der betreffende Logistikdienstleister aus den erfassten
Sendungsinformationen zu einer Retoure zuordnen lässt.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Benachrichtigungskomponente
dem Logistikdienstleister eine Benachrichtigung übermittelt, welche Informationen
zu mehreren für
ihn deponierten Retourensendungen umfasst. Diese Mitteilungen können beispielsweise
in festen Intervallen wie Tagen oder Wochen stattfinden, so dass
der Logistikdienstleister ein Avis erhält, wieviele und welche Arten
von Sendungen beim nächsten
Login in eine Paketfachanlage zu entnehmen sind.
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Vorteilhaft
ist es ferner, dass die Kundendaten in dem ersten Erfassungsmittel
von einer Kundenkarte eingelesen werden. Die Daten können auch vom
Kunden über
ein Erfassungsmittel eingegeben werden. Das zweite Erfassungsmittel
ist vorzugsweise so ausgebildet, dass es die Sendungsinformationen
einscannt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
weist mehrere Vorteile auf. Zum Einen ermöglicht es die Überpüfung von
Kundenprofilen vor der Einstellung einer Retourensendung, was die
Absicherung des Betreibers der Paketfachanlage gegen Missbrauch erhöht. Ist
ein Kunde nicht zum Einstellen von Retourensendungen berechtigt,
wird ihm die entsprechende Bedienfunktion nicht angeboten.
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Die
Sicherheit der Abwicklung von Retouren wird zum Anderen dadurch
erhöht,
dass Sendungsinformationen sowohl bei der Einstellung durch den Kunden
als auch bei der Abholung durch den Zusteller eines Logistikdienstleisters
erfasst und ausgewertet werden. Ein Kunde darf so nur Sendungen
einstellen, welche mit einem zulässigen
Sendungscode eines Logistikdienstleisters versehen sind. Der Sendungscode
wird bei der Abholung erneut erfasst, so dass vermieden werden kann,
dass ein Kunde zuvor einen falschen Sendungscode erfasst hat. Da
die Daten erneut abgeglichen werden, wird so der Missbrauchsfall
verhindert, dass ein Kunde bei der Einstellung Sendungsinformationen
erfasst, welche sich nicht auf der eingestellten Sendung befinden.
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Durch
die Zuordnung von Sendungsinformationen zu jeweiligen Logistikdienstleistern
ist es möglich,
mehrere Zusteller am Betrieb einer Paketfachanlage teilhaben zu
lassen, ohne dass sich die Sicherheit des Betreibers gegen Missbrauch
der Anlage erhöht.
Auch mehrere Kunden mit unterschiedlichen Zugriffsrechten können eingebunden
werden.
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Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
anhand der Abbildung 1.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer elektronischen Paketfachanlage 10 mit
in Verbindung stehenden Komponenten und Nutzern. Die Paketfachanlage 10 kann insbesondere
von mehreren Kunden 31 und einem oder mehreren Logistikdienstleistern 40 genutzt
werden. In dem dargestellten Verfahren handelt es sich bei dem Kunden 31 um den
ursprünglichen
Empfänger
einer Retourensendung 30, welche er über einen Logistikdienstleister 40 den
Versender zurücksenden
möchte.
Dies kann beispielsweise bei einer falschen, beschädigten,
anderweitig beanstandeten Warenlieferung, Umtausch oder schlicht
bei Nicht-Gefallen der Fall sein. Der Kunde/Empfänger 31 kann die Sendung
ursprünglich bereits über die
Abholung in einer Paketfachanlage 10 oder durch eine übliche Zustellung
an seine Heimatadresse erhalten haben. Eine derartige Sendung wird
in diesem Zusammenhang als Retourensendung 30 bezeichnet.
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Für den Zugriff
des Kunden 31 auf Bedienfunktionen der Paketfachanlage 10 muss
er sich üblicherweise
an Bedienmitteln der Anlage identifizieren. Dies kann durch Eingabe
einer PIN oder sonstiger Zugangscodes erfolgen. In einem besonders
bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird die Eingabe von Zugangsdaten durch das Einführen einer Kundenkarte ergänzt oder
ersetzt.
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Die
Erfassung der Kundendaten erfolgt in einem ersten Erfassungsmittel 50,
bei dem es sich in Abhängigkeit
von der Art der Datenerfassung beispielsweise um einen Kartenleser,
eine Tastatur und/oder einen Touchscreen und/oder Scanner handeln
kann. Die erfassten Kundendaten werden einem Kundenprofil zugeordnet
und die zugeordneten Zugriffsrechte des Kunden 31 in einem
Prüfmittel 60 in Verbindung
mit der Paketfachanlage 10 überprüft. Das Prüfmittel 60 kann sich
dabei innerhalb der Paketfachanlage 10 befinden oder beispielsweise
online mit ihr verbunden werden. Die Online-Verbindung kann permanent
oder nur bei Vorgängen
an der Paketfachanlage 10 bestehen.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich
das Prüfmittel 60 in
einer zentralen Datenverarbeitungseinheit 110, welche vorzugsweise
Informationen für
mehrere Paketfachanlagen 10 verwaltet. Die Informationen
werden zweckmäßigerweise
in einer Datenbank 90 gespeichert und verwaltet. Zu den
verwalteten Informationen können
neben Kundenprofilen auch auf Logistikdienstleister bezogene Daten
und Statusdaten der Paketfachanlagen 10 gehören.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die zentrale Datenverarbeitungseinheit 110 ferner
eine Benachrichtigungskomponente 100 auf, welche zur Übermittlung
von Nachrichten zwischen Paketfachanlage 10, zentraler
Datenverarbeitungseinheit 110, Kunden 31 und/oder
Logistikdienstleistern 40 dient. Die Benachrichtigungskomponente 100 übermittelt
Kunden 31 und Logistikdienstleistern 40 beispielsweise
automatisiert Mitteilungen über
eingestellte Sendungen per SMS oder E-Mail.
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Ergibt
die Prüfung
eines Kundenprofils, dass der Kunde 31 zugriffsberechtigt
ist und Funktionen zur Retourenannahme benutzen darf, werden ihm die
entsprechenden Bedienfunktionen freigegeben. Dies geschieht beispielsweise über Anweisungen
auf einem Anzeigemittel wie einem Bildschirm. Ergibt die Prüfung, dass
der Kunde 31 nicht zugangsberechtigt ist oder die Retourenfunktion
nicht nutzen darf, wird der Vorgang abgebrochen und dem Kunden 31 vorzugsweise
eine Meldung angezeigt. Alternativ können dem Kunden 31 ohne
eine erklärende
Meldung lediglich die Funktionen angezeigt werden, auf welche er
Zugriffsrechte hat.
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Erfindungsgemäß ist für die Einstellung
einer Retourensendung 30 die vorherige Erfassung der zugehörigen Sendungsinformationen 70 erforderlich. Diese
befinden sich in Form eines Aufdrucks, eines Aufklebers oder eines
Transponders (RFID) auf der Retourensendung 30. Die Sendungsinformationen 70 können beispielsweise
durch eine Ziffernfolge oder einen Barcode gebildet werden. Die
Erfassung erfolgt durch ein zweites Erfassungmittel 80,
bei dem es sich beispielsweise um einen Scanner handeln kann. Werden
die Sendungsinformationen durch eine Ziffernfolge gebildet, kann
diese Ziffernfolge auch von dem Kunden 31 über ein
Eingabemittel wie eine Tastatur oder einen Touchscreen eingegeben werden.
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Die
Gültigkeit
der erfassten Sendungsinformationen wird durch einen Abgleich mit
gespeicherten Informationen überprüft. Die
Daten und auch das zugehörige
Prüfmittel 60 können innerhalb
der Paketfachanlage 10 oder in der zentralen Datenverarbeitungseinheit 110 angeordnet
sein. Die Prüfung kann
beispielsweise anhand der Anzahl von Ziffern und/oder anhand einer
Prüfsummenlogik
erfolgen. Ergibt die Prüfung,
dass die Sendungsinformationen 70 ungültig sind, wird der Vorgang
abgebrochen und dem Kunden 31 eine entsprechende Meldung
angezeigt. Ungültige
Sendungsinformationen 30 liegen beispielsweise vor, wenn
falsche Datenformate erfasst wurden, was für einen versuchten Missbrauch der
Retourenfunktion spricht. Tritt ein Logistikdienstleister 40 aus
dem Paketfachanlagensystem aus, kann es sich ferner um veraltete
Sendungsinformationen handeln, welche keine Retoure der ursprünglichen
Sendung mehr erlauben.
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Ergibt
die Prüfung,
dass erfasste Sendungsinformationen 70 gültig sind
und einem Logistikdienstleister 40 zugeordnet werden können, wird
zur Einstellung der Retourensendung 30 ein Fach 20 der Anlage
freigegeben und dieses nach der Einstellung verschlossen. Die Auswahl
eines Faches 20 kann beispielsweise in Abhängigkeit
von der Größe der Sendung
erfolgen. Falls für
die Einstellung der Retoure die Entrichtung eines zusätzlichen
Entgelts erforderlich ist, kann vor Öffnung eines Faches eine Entgeltüberprüfung erfolgen.
Dies ist beispielsweise durch Einlesen von Entgeltinformationen
wie Brief- oder Wertmarken auf der Sendung möglich. Für eine erforderliche Entgeltentrichtung
können
an der Paketfachanlage Bezahlfunktionen wie ein Geldeinwurf, Lesemittel
für Geld-,
Kredit-, ec-Karten oder Lesemittel über Mobiltelefon vorgesehen
sein.
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Die
erfassten Sendungsinformationen 70 werden in einem Speichermittel 81 gespeichert.
Das Speichermittel 81 kann sich ebenfalls innerhalb der Paketfachanlage 10 oder
im Bereich der zentralen Datenverarbeitungseinheit 110 befinden.
Befindet sich das Speichermittel in der zentralen Datenverarbeitungseinheit 110,
wie es in 1 dargestellt ist, werden die
Sendungsinformationen 70 der betreffenden Paketfachanlage 10 zugeordnet.
Ferner werden die Informationen einem Logistikdienstleister 40 zugeordnet.
Dies ist für
eine Benachrichtigung des Logistikdienstleisters 40 und/oder
der Anzeige einer Retoure bei Einloggen eines Zustellers des Logistikdienstleisters 40 erforderlich.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird einem Logistikdienstleister 40 von der
Benachrichtigungskomponente 100 eine Mitteilung übermittelt,
dass von einem Kunden 31 eine Retourensendung für ihn zur
Abholung eingestellt wurde. Diese Mitteilung kann neben Informationen
zu der Sendung und zum Kunden 31 beispielsweise auch Informationen
bezüglich
der Einstellzeit und/oder der Größe der Sendung
enthalten. Vorzugsweise werden mehrere Mitteilungen über eingestellte
Retouren gebündelt
in einer Sammelmitteilung übermittelt.
Dies kann beispielsweise in festen Intervallen wie Tagen oder Wochen
erfolgen.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung erhält
der Logistikdienstleister 40 keine Mitteilung über eingestellte
Retouren, sondern einem Zusteller wird beim Einloggen in der Paketfachanlage 10 angezeigt,
ob sich Retourensendungen 30 für ihn in Fächern 20 der Anlage
befinden.
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Diese
beiden Ausführungsformen
können auch
kombiniert werden, so dass der Logistikdienstleister 40 zusätzlich zu
einer vorab gesendeten Mitteilung eine Anzeige an der Paketfachanlage 10 erhält.
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Zum
Entnehmen einer Retourensendung 30 aus einem Fach 20 muss
sich ein Zusteller üblicherweise
an der Paketfachanlage 10 identifizieren. Bei oder nach
Entnahme einer Sendung werden die auf der Sendung befindlichen Sendungsinformationen 70 vorzugsweise
nochmals erfasst und mit den im Speichermittel 81 gespeicherten
Informationen verglichen. Handelt es sich um kein gültiges Sendungscodeformat
oder stimmt die erfasste Sendungsinformation 70 nicht mit
einer zu der betreffenden Paketfachanlage 10 gespeicherten
Sendungsinformation 70 überein,
deutet dies darauf hin, dass ein Kunde 31 bei der Einstellung
Sendungsinformationen 70 erfasst hat, welche sich nicht
auf der betreffenden Sendung befanden. Um einen derartigen Missbrauch
zu verhindern, wird der Vorgang abgebrochen und dem Zusteller eine
Bedienfunktion angezeigt, welche ihm die Rückadressierung der Sendung
an den Kunden 31 ermöglicht.
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Vorzugsweise
wird ihm dabei die Möglichkeit geboten,
den Grund für
die Rückadressierung
auszuwählen
oder selbst einzugeben.
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Bei
einem negativen Vergleich der Sendungsinformationen 70 stellt
der Zusteller die Sendung zurück
in das Fach 20 und der Kunde 31 wird vorzugsweise
von der Benachrichtigungskomponente 100 benachrichtigt,
die Sendung wieder zu entnehmen. Möglich ist auch eine direkte
Benachrichtigung (z. B. via email oder SMS) des Kunden 31 durch
den Logistikdienstleister 40. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen,
Funktionen vorzusehen, durch, die ein Kunde 31 keine weiteren
Sendungen in der Paketfachanlage 10 einstellen oder aus
dieser entnehmen kann, solange er eine an ihn rückadressierte Sendung nicht
entnommen hat. Ferner kann eine Rückadressierung zur Folge haben,
dass das Kundenprofil des Kunden 31 in der Datenverarbeitungseinheit 110 dahingehend
geändert
wird, dass dem Kunden 31 das Recht zum Einstellen von Retourensendungen 30 entzogen
wird.
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- 10
- Paketfachanlage
- 20
- Fach
- 30
- Retourensendung
- 31
- Kunde/ursprünglicher
Empfänger
- 40
- Logistikdienstleister
- 50
- Erstes
Erfassungsmittel
- 60
- Prüfmittel
- 70
- Sendungsinformationen
- 80
- Zweites
Erfassungsmittel
- 81
- Speichermittel
- 90
- Datenbank
- 100
- Benachrichtigungskomponente
- 110
- Zentrale
Datenverarbeitungseinheit