DE10047193C2 - Verfahren zur Insassenklassifizierung in einem Fahrzeug - Google Patents
Verfahren zur Insassenklassifizierung in einem FahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur
Insassenklassifizierung in einem Fahrzeug nach der Gattung
des unabhängigen Patentanspruchs.
In K. Billen, L. Federspiel, P. Schockmehl, B. Serban und W.
Scherrel: Occupant Classification System for smart
restrained systems, SAE Paper, 1999, Seite 33 bis Seite 38
wird eine Sitzmatte mit einer Sensormatrix beschrieben,
wobei die Sensormatrix zur Erstellung eines Sitzprofils von
verschiedenen Personen und Gegenständen verwendet wird.
Darüber hinaus wird dieses Sitzprofil zeitkontinuierlich
untersucht. Aus dem Sitzprofil werden Merkmale bestimmt, die
zur Insassenklassifizierung verwendet werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Insassenklassifizierung
in einem Fahrzeug mit den Merkmalen des unabhängigen
Patentanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass für jedes
Merkmal, das aus dem Sitzprofil bestimmt wurde, eine eigene
Gewichtsschätzung durchgeführt wird, wobei die einzelnen
Gewichtsschätzungen dann zu einer Insassengewichtsbestimmung
und damit zu einer Insassenklassifizierung verwendet werden.
Damit ist es gewährleistet, dass ein einzelnes Merkmal die
Insassenklassifizierung nicht verzerrend bestimmen kann. Alle
Merkmale werden dabei gleich gewichtet. Das Verfahren ist
damit weiterhin leicht auf eine Mehrzahl von Merkmalen
erweiterbar, ohne die Komplexität des erfindungsgemäßen
Verfahrens zu erhöhen.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass ein Qualitätsmaß
verwendet wird, mit dem schlechte Sitzprofile verworfen
werden, so dass es zu keiner Fehlklassifizierung aufgrund
schlechter Sitzprofile kommt. Dies ist insbesondere in
Abhängigkeit von der Zeit zu sehen, denn ein Sitzprofil kann
aus verschiedenen Gründen zu verschiedenen Zeitpunkten eine
schlechte Qualität aufweisen, so dass es anzunehmen ist,
dass die sich aus dem Sitzprofil ergebende
Insassenklassifizierung fehlerhaft ist. Das erfindungsgemäße
Verfahren führt daher zu einer zuverlässigeren
Insassenklassifizierung und damit für angeschlossene Systeme
wie ein Rückhaltesystem zu einer besseren Funktionsfähigkeit
dieser Systeme.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte
Verbesserungen des im unabhängigen Patentanspruch
angegebenen Verfahrens zur Insassenklassifizierung in einem
Fahrzeug möglich.
Besonders vorteilhaft ist, dass die Gewichtsschätzung für
das jeweilige Merkmale mittels einer abgespeicherten
Funktion berechnet wird, die vorher experimentell bestimmt
wurde. Diese Funktion setzt damit den Merkmalswert mit einem
Gewichtswert in Beziehung. Damit ist auf einfache Weise eine
Gewichtsschätzung für einen jeweiligen Merkmalswert möglich.
Desweiteren ist es von Vorteil, dass die
Insassenklassifizierung für ein Rückhaltesystem verwendet
wird. Damit ist es insbesondere für einen mehrstufigen
Airbag als das Rückhaltesystem möglich, so gezündet zu
werden, dass es zu keiner Verletzung des zu schützenden
Passagiers kommt. Die Rückhaltekraft, die der Airbag auf die
Person oder das Objekt ausübt, wird in Abhängigkeit von der
bestimmten Insassenklasse vorgenommen. Jeder Stufe des
Airbags entspricht dabei ein bestimmter Kraftwert. Schwere
Personen werden mit größerer Rückhaltekraft als leichtere
Personen durch den Airbag beaufschlagt.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass als die Merkmale der
Sitzbeinhöckerabstand und/oder die Sitzprofilgröße verwendet
werden. Dies sind einfache Merkmale, die leicht aus dem
ermittelten Sitzprofil bestimmt werden können. Weitere
Merkmale sind hier jedoch auch möglich.
Schließlich ist es auch von Vorteil, dass eine Vorrichtung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorliegt,
die eine Sitzmatte mit der Sensormatrix und einen Prozessor
zur Merkmalsbestimmung und Insassenklassifizierung aufweist.
Der Prozessor ist dabei vorteilhafterweise mit dem
Steuergerät für das Rückhaltesystem verbunden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 ein Blockschaltbild der
erfindungsgemäßen Vorrichtung und Fig. 2 ein Flußdiagramm
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Das Ziel einer Insassenklassifizierung ist eine zuverlässige
Information über den Gegenstand oder die Person, die auf dem
jeweiligen Fahrzeugsitz sitzt. Dies ist notwendig, um zu
erkennen, ob ein Airbag ausgelöst werden soll oder nicht.
Weiterhin kann damit bestimmt werden, wie ein Airbag
auszulösen ist. Dies ist insbesondere bei mehrstufigen
Airbags notwendig, die eine Mehrzahl von
Zündungsmöglichkeiten anbieten. Das Ziel von solchen
mehrstufigen Airbags ist das Risiko und die Schwere von
Verletzungen durch den Airbag oder die Airbags zu
reduzieren.
Erfindungsgemäß wird daher ein Verfahren zur
Insassenklassifizierung in einem Fahrzeug verwendet, bei dem
aus einem Sitzprofil für die Person oder den Gegenstand, die
oder der den Fahrzeugsitz besetzt hat, Merkmale bestimmt
werden und dass für diese Merkmale jeweils eine
Gewichtsschätzung erfolgt. Aus den verschiedenen
Gewichtsschätzungen wird dann ein Insassengewicht bestimmt.
Weiterhin wird ein Qualitätsmaß für dieses Insassengewicht,
das die Insassenklassifizierung darstellt, ermittelt, wobei
das Qualitätsmaß mit einem vorgegebenen Qualitätsmaß, also
einem Schwellwert verglichen wird. Damit wird festgestellt,
ob das Sitzprofil eine geeignete Qualität aufweist, so dass
abgeschätzt werden kann, dass die Insassenklassifizierung
mit hoher Sicherheit richtig ist. Solch eine verbesserte
Insassenklassifizierung kann beispielsweise für ein
Rückhaltesystem verwendet werden, wobei die Zuordnung von
Merkmalen und Gewichtsschätzung mittels abgespeicherter
Funktionen für die jeweiligen Merkmale erfolgt. Als die
Merkmale können beispielsweise der Sitzbeinhöckerabstand und
die Sitzprofilgröße verwendet werden.
In Fig. 1 ist das Blockschaltbild der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt. Eine Sitzmatte 1 mit einer
Sensormatrix ist über einen Datenein-/-ausgang an einen
Prozessor 2 angeschlossen. Der Prozessor 2 ist über einen
Datenausgang an ein Steuergerät 3 für Rückhaltesysteme
angeschlossen. Das Rückhaltesystem 3 ist über einen
Datenein-/-ausgang mit dem Rückhaltesystem 4 verbunden. Der
Prozessor 2 weist einen Analog-Digital-Wandler auf, der die
Meßwerte von der Sensormatrix digitalisiert. Der Prozessor 2
mit Analog-Digital-Wandler ist in einem Gehäuse
untergebracht und bildet eine Steuereinheit.
Die Sensormatrix in der Sitzmatte 1 liefert sequentiell
Meßwerte der einzelnen Sensoren in der Sensormatrix, mittels
derer der Prozessor 2 das Sitzprofil eines Gegenstands oder
einer Person, die auf dem Fahrzeugsitz, in dem sich die
Sitzmatte 1 befindet, sitzt, ermittelt. Die einzelnen
Sensoren sind druckabhängige Widerstände, deren Widerstand
sich bei erhöhtem Druck erniedrigt. Die Sensormatrix weist
Zeilen und Spalten auf, wobei die Widerstände der Zeilen und
Spalten indirekt gemessen werden, so dass damit das
Sitzprofil erkennbar wird und die einzelnen Sensoren in der
Sensormatrix identifizierbar werden. An die Zeilen und
Spalten werden Spannungen von dem Prozessor 2 angelegt, die
nach dem Prinzip der abgeglichen Brücke so gewählt sind,
dass keine Ströme durch die Sensoren fließen. Soll nun ein
Sensor vermessen werden, werden die angelegten Spannungen so
verändert, dass ein Strom durch den jeweiligen Sensor
fließt. Die Sensoren werden nacheinander vermessen, so dass
ein sequentieller Meßwertestrom entsteht, der von dem
Analog-Digital-Wandler digitalisiert wird und von dem
Prozessor 2 dann zur Widerstandsberechnung verwendet wird.
Aus diesen Zeilen- und Spalten-Widerstandswerten berechnet
der Prozessor 2 das Sitzprofil. Die Sensoren weisen für
einen zunehmenden Druck auf die Sitzmatte 1 einen
abnehmenden Widerstandswert auf.
Aus dem Sitzprofil oder direkt aus den berechneten
Widerstandswerten bestimmt der Prozessor 2 dann
charakteristische Merkmale wie den Sitzbeinhöckerabstand und
die Sitzprofilgröße der Sitzmatte 1, die Aufschluß über das
Gewicht der Person geben oder die einen Hinweis geben, ob es
sich um einen Gegenstand handelt.
Dem Prozessor 2 ist weiterhin ein Speicher zugeordnet, aus
dem der Prozessor 2 für jedes Merkmal Funktionen abruft, die
den Merkmalswert, wie den Sitzbeinhöckerabstand oder die
Sitzprofilgröße, einem Gewicht zuordnen. Diese Funktionen
wurden experimentell bestimmt. Damit liegen dann für die
einzelnen Merkmale wie der Sitzbeinhöckerabstand und die
Sitzprofilgröße unterschiedliche Gewichtsschätzungen vor.
Der Prozessor 2 berechnet nun aus den Gewichtsschätzungen
für den Sitzbeinhöckerabstand und die Sitzprofilgröße das
Insassengewicht. Dafür verwendet der Prozessor 2 eine
Mittelwertbildung. Die folgende Gleichung kann für die
Insassengewichtsschätzung verwendet werden:
A ist dabei das Insassengewicht, B die Gewichtsschätzung,
die sich aus der Sitzprofilgröße ergibt, und C die
Gewichtsschätzung, die sich aus dem Sitzbeinhöckerabstand
ergeben hat. Alternativ ist es möglich, andere Mittelwerte
zu verwenden. Auch andere Funktionen, mit denen das
Insassengewicht bestimmbar ist, sind hier verwendbar.
Mit dem Insassengewicht liegt dann eine
Insassenklassifizierung vor, die für das Steuergerät 3 für
das Rückhaltesystem 4 verwendbar ist. Als ein Qualitätsmaß
berechnet der Prozessor 2 die Profilqualität aus den
ermittelten Gewichtsschätzungen und dem berechneten
Insassengewicht. Die folgende Gleichung wird hierfür
verwendet:
Q = (1 - [max(B, C) - min(B, C)]/A)
Dabei ist Q der Wert für die Profilqualität, der mit dem
vorgegebenen Schwellwert verglichen wird, um festzustellen,
ob das Sitzprofil eine ausreichende Qualität aufweist.
Alternativ sind auch andere Berechnungsmöglichkeiten
möglich. Die hier angegebene Gleichung hat sich als
praktikabel erwiesen. Insbesondere sind die hier angegebenen
Gleichungen für die Einbeziehung weiterer Merkmale und deren
Gewichtsschätzungen erweiterbar.
In Fig. 2 ist als Flußdiagramm das erfindungsgemäße
Verfahren zur Insassenklassifizierung dargestellt. In
Verfahrensschritt 5 werden mit der Sensormatrix in der
Sitzmatte 1 die Strommeßwerte erfasst, wobei der Prozessor 2
sequentiell die Spannungen ändert, um die einzelnen Sensoren
abzufragen. In Verfahrensschritt 6 erfolgt die Übertragung
der Strommeßwerte der Sensormatrix an den Prozessor 2.
Gleichzeitig werden diese Meßwerte der Sensormatrix
digitalisiert. Damit wird gewährleistet, dass der Prozessor
2 die Meßwerte als digitale Daten verarbeiten kann. In
Verfahrensschritt 7 bestimmt der Prozessor 2 aus den
Meßwerten der Sensormatrix die Widerstandwerte der Sensoren
und das Sitzprofil der Sitzmatte 1. In Verfahrensschritt 8
bestimmt der Prozessor 2 aus dem Sitzprofil die Merkmale
Sitzbeinhöckerabstand und Sitzprofilgröße. In
Verfahrensschritt 9 ermittelt der Prozessor 2 für die
Merkmale Sitzbeinhöckerabstand und Sitzprofilgröße mit den
abgespeicherten Funktionen Gewichtsschätzungen für diese
einzelnen Merkmale. Damit liegen dann zwei
Gewichtsschätzungen vor. Würden mehrere Merkmale bestimmt
werden, dann würden auch mehrere Gewichtsschätzungen
vorliegen.
In Verfahrensschritt 10 wird aus diesen Gewichtsschätzungen
das Insassengewicht über die oben beschriebene Gleichung zur
Mittelwertbildung bestimmt. Damit erfolgt dann die
Insassenklassifizierung. In Verfahrensschritt 11 wird aus
dem Insassengewicht und den einzelnen Gewichtsschätzungen
das Qualitätsmaß bestimmt. In Verfahrensschritt 12 wird
überprüft, ob dieses Qualitätsmaß über einem vorgegebenen
Schwellwert liegt. Ist das der Fall, dann wird in
Verfahrensschritt 13 die Insassenklassifizierung weiter
verwendet, um sie in Verfahrensschritt 15 dem Steuergerät 3
für das Rückhaltesystem 4 zu übertragen. Liegt das
Qualitätsmaß unterhalb des vorgegebenen Schwellwerts, dann
wird in Verfahrensschritt 14 die Insassenklassifizierung
verworfen. Die Insassenklassifizierung ist auch für weitere
Fahrzeugsysteme von Interesse und kann an diese übertragen
werden.
Die Insassenklassifizierung wird laufend als Funktion der
Zeit durchgeführt. Damit werden Sitzprofile, die durch
Bewegungen von Personen auf dem Fahrzeugsitz zum Teil zu
schlechten Gewichtsschätzungen führen, nicht für
Rückhaltesysteme oder andere Systeme zur Weiterverarbeitung
verwendet. Es ist in einer Weiterbildung möglich, dass der
Schwellwert für das Qualitätsmaß adaptierbar ist.
Claims (6)
1. Verfahren zur Insassenklassifizierung in einem Fahrzeug,
wobei zur Insassenklassifizierung eine Sitzmatte (1) jeweils
in einem Fahrzeugsitz verwendet wird, wobei ein Sitzprofil
mit einer Sensormatrix in der Sitzmatte (1) in Abhängigkeit
von der Zeit erstellt wird, wobei anhand des Sitzprofils we
nigstens zwei Merkmale bestimmt werden, dadurch gekennzeich
net, dass für jedes Merkmal eine Gewichtsschätzung durchge
führt wird, dass aus den jeweiligen Gewichtsschätzungen für
die jeweiligen Merkmale ein Insassengewicht zur Insassen
klassifizierung bestimmt wird, dass aus den Gewichtsschät
zungen und dem Insassengewicht ein Qualitätsmaß für die In
sassenklassifizierung bestimmt wird und dass nur die Insas
senklassifizierungen weiter verwendet wird, deren Qualitäts
maß über einem vorgegebenen Schwellenwert liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Gewichtsschätzung für das jeweilige Merkmal mittels ei
ner für das jeweilige Merkmal abgespeicherten Funktion be
rechnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Insassenklassifizierung für ein Rückhaltesystem (4)
verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, dass als die Merkmale der Sitzbeinhöckerabstand
und/oder die Sitzprofilgröße verwendet werden.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung die
Sitzmatte (1) mit der Sensormatrix und einen Prozessor (2)
zur Merkmalsbestimmung und Insassenklassifikation aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
der Prozessor (2) mit einem Steuergerät (3) für ein Rückhal
tesystem (4) verbindbar ist.
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