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Anordnung bei Lastenseilbahnen Es ist bei Lastenseilbahnen bekannt,
die Wagenkästen durch Anordnung entsprechend ausgebildeter Führungsschienen zwangläufig
um eine in Fahrtrichtung liegende Achse zu kippen und nach dem Entleeren ebenso
zwangläufig wiederaufzurichten. Solche Wagenkästen müssen sich während des Kippvorganges
immer genau senkrecht unter ihrem Laufwerk befinden.
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Es ist ferner bekannt, pendelnd aufgehängte, durch Lösen einer Verriegelung
sich ohne weiteres Einwirken selbsttätig entleerende Wagenkästen nach dem Entleeren
gegen Anschläge fahren zu lassen, durch welche ein Schließen ihrer Bodenklappen
oder ein Wiederaufrichten der ganzen kippbar angeordneten Wagenkästen erfolgen soll.
Dabei besteht allerdings bisher die Möglichkeit, daß der ladebereite Zustand der
entleerten Wagenkästen nicht immer durch eine derartige kraftschlüssige Einwirkung
erreicht wird, weil die Wagenkästen infolge ihrer gelenkigen Aufhängung dem auf
sie ausgeübten Druck nachgeben können.
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Die Erfindung geht nun von der zuletzt erwähnten Anordnung aus, wobei
in sonst an sich bekannter Weise zum Entleeren und nach dem Entleeren Bewegungen
um eine quer zur Fahrtrichtung liegende Achse erfolgen sollen. Um in diesem Zusammenhang
die bestebenden Mängel zu beseitigen und insoweit eine größere Betriebssicherheit
zu erreichen, besteht die Erfindung zur Hauptsache darin, daß zum Schließen oder
Wiederaufrichten der entleerten Wagenkästen an jedem Wagenkasten eine in Fahrtrichtung
schräg ansteigende untere Begrenzungsfläche vorgesehen ist, durch welche im Zusammenwirken
mit einem ortsfesten Anschlag die rückdrehende Bewegung bis etwas über die normale
Hängelage des ladebereiten Wagenkastens hinaus erfolgt und unter Ausnutzung des
durch diese Störung des Gleichgewichtszustandes verursachten Gegendrehmomentes der
Verriegelungszustand wiederhergestellt wird.
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Die Bodenfläche kann durch eine an dem in Fahrtrichtung vorderen
Ende mit dem Wagenkasten gelenkig verbundene und am gegenüberliegenden Ende in ihrer
Schließlage mittels eines Hebels od. dgl. verriegelbare Klappe gebildet werden.
Dabei befindet sich vor der für die Entleerung der Wagenkästen vorgesehenen Stelle
des Transportweges ein Anschlag, der zum Entriegeln der Bodenklappe, z. B. durch
Ausschwenken des betreffenden Hebels, dient.
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Die Wagenkästen können aber auch eine feste Bodenfläche, eine vorzugsweise
schräg ausladende rückseitige Stirnwand und eine in der Aufrechtlage vor ihrem Schwerpunkt
liegende Kippachse haben.
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Dabei befindet sich über der für die Entleerung der Wagenkästen vorgesehenen
Stelle des Transport-
weges ein Anschlag, der etwa aus einer nach unten durchgebogenen
Schiene besteht und zum Entriegeln eines in seiner Sperrlage das Umkippen des Wagenkastens
verhindernden Hebels od. dgl. dient. Der zum Wiederaufrichten der Wagenkästen dienende
ortsfeste Anschlag kann zweckmäßig zweistufig und federnd nachgiebig ausgebildet
sein. Außerdem empfiehlt es sich, die Kippbewegungen der Wagenkästen durch Anschlagzapfen
od. dgl. zu begrenzen.
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Alle vorstehend erwähnten ergänzenden Einzelmerkmale, die sich auf
die eine oder andere praktische Konstruktion im Rahmen des Erfindungsgedankens beziehen,
sind in den verschiedenen Unteransprüchen nur im Zusammenhang mit den Merkmalen
des übergeordneten Hauptanspruches unter Schutz gestellt.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung in zwei Ausführungsformen
beispielsweise veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine Lastenseilbahn mit durch Entriegeln
einer Bodenklappe entleerbaren Wagenkästen und Fig. 2 eine Lastenseilbahn mit durch
Umkippen entl eerbaren Wagenkästen.
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Bei der Ausführung nach Fig. 1 haben die Wagenkästen 1 deren starr
mit ihnen verbundenes Gehänge 2 an einem auf einer Schiene 3 fahrbaren und durch
ein Zugseil 4 in der Pfeilrichtung bewegten Laufwerk 5 angelenkt ist, eine schwenkbare
Bodenklappe 6. Diese am unteren Ende der in der Fahrtrichtung vorderen Kastenwand
angelenkte Klappe, die mittels eines an der gegenüberliegenden Kastenwand angelenkten,
mit einer Nase 7 versehenen Hebels 8 in ihrer Schließlage verriegelbar ist, bildet
in
geschlossenem Zustande und normaler Hängelage des Kastens (ganz links und ganz rechts)
entsprechend dem Verlauf seiner unteren Seitenwandkanten eine in Fahrtrichtung schräg
ansteigende Bodenfläche.
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Am Anfang einer zur Aufnahme des mit der Seilbahn transportierten
Schüttgutes im Erdboden oder in einem Sammelbehälter vorgesehenen, vorzugsweise
trichterförmigen Mulde bzw. Oeffnung 9 befindet sich ein Anschlag 10. Durch diesen
Anschlag wird, wie an dem zweiten Kasten von links erkennbar, der Hebel 8 ausgeschwenkt,
so daß auch die nunmehr entriegelte Bodenklappe 6 in ihre das Entleeren des Kastens
bewirkende Lage ausschwenkt.
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Am Ende der Mulde bzw. Offnung 9 befindet sich ein zweiter Anschlag
in Form einer in Fahrtrichtung der Wagenkästen bogenförmig verlaufenden Schiene
11 od. dgl. Durch diesen Anschlag wird, wie an dem zweiten Kasten von rechts erkennbar,
die herabhängende Bodenklappe 6 bis in ihre Schließlage zuriickgeschwenkt, in der
sie dann mittels der Nase 7 des Fallhebels 8 wieder selbsttätig verriegelt wird.
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Da der jeweils die betreffende Stelle durchfahrende Wagenkasten, wie
ebenfalls aus der Darstellung ersichtlich, durch den Druck der Anschlagschiene gegen
die Bodenklappe mit dem Gehänge etwas entgegen der Fahrtrichtung aus der normalen
Gleichgewichtslage herausgeschwenkt wird, entsteht eine Gegenkraft, durch welche
ein sicheres Schließen der Bodenklappe gewährleistet ist.
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Nach dem Freikommen von der Anschlagschiene sind die entleerten und
wieder geschlossenen Wagenkästen dann zur erneuten Aufnahme von Material bereit.
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Bei der Ausführung nach Fig. 2 haben die Wagenkästen 12, die um eine
quer zur Fahrtrichtung liegende Achse 13 kippbar in einem Gehänge 14 gelagert sind,
das seinerseits wieder an einem auf einer Schiene 15 fahrbaren und durch ein Zugseil
16 in der Pfeilrichtung bewegten Laufwerk 17 angelenkt ist, einen festen Boden.
Dieser Boden verläuft bei normaler Aufrechtlage des Kastens (ganz links und ganz
rechts), entsprechend den Bodenklappen bei der ersten Ausführung, in Fahrtrichtung
schräg ansteigend. Ebenfalls schräg, aber steiler und nach rückwärts geneigt, verläuft
die in Fahrtrichtung hintere Stirnwand der Wagenkästen.
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Jeder Wagenkasten ist in seiner Aufrechilage durch einen an dem Gehänge
14 schwenkbar gelagerten doppelarmigen Hebel 18 verriegelt. Zum selbsttätigen Entriegeln
ist über einer zur Aufnahme des Transportgutes dienenden Mulde bzw. oeffnung 19
eine nach unten durchgebogene Schiene 20 angeordnet, durch welche der Hebel 18,
welcher zu dem jeweils diese Stelle der Bahn durchfahrenden Wagenkasten gehört,
aus seiner Eingriffslage mit demselben gebracht wird, so daß der betreffende Wagenkasten
infolge der gegenüber seinem Schwerpunkt versetzten Lage der Achse 13 nach rückwärts
umkippt. Durch einen hinter der Mulde bzw. Öffnung angeordneten, zweistufig abgesetzten
und vorzugsweise federnd nachgiebigen Anschlag 21 wird dann der leere Wagenkasten
wieder bis in die ursprüngliche Lage (ganz links) aufgerichtet und gleichzeitig
mittels des Hebels 18 verriegelt. Während dieses Vorganges liegt der Wagenkasten
infolge seines auch in leerem Zustande entgegengesetzt wirkenden Kippmomentes und
der durch das Ausschwenken des Gehänges entstehenden Gegenkraft zunächst mit seinem
Öffnungsrand und dann mit der von dem Boden und der hinteren Stirnwand gebildeten
Kante kraftschlüssig gegen die erste
bzw. zweite Stufe des Anschlages 21 an (vgl.
den dritten und vierten Kasten von links). Zur Begrenzung der Kippbewegungen im
einen bzw. anderen Sinne sind an einer oder beiden Seitenwänden jedes Wagenkastens
zwei entsprechend angeordnete Zapfen 22, 23 vorgesehen, die von oben bzw. unten
her gegen den unteren Teil des Gehänges 14 zur Anlage kommen.
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An Stelle der Schiene 3 bzw. 15 kann auch ein Tragseil vorgesehen
sein; desgleichen sind sonstige Abweichungen gegenüber den vorstehend beschriebenen
Ausführungsformen möglich, soweit dadurch die besonderen Merkmale der Erfindung
nicht berührt werden.
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Wenn bei solchen Wagenkästen eine genau oder annähernd horizontale
Bodenfläche erwünscht ist, läßt sich die beabsichtigte Wirkung schließlich auch
mittels eines unterhalb der Bodenklappe bzw. des Kastenbodens angeordneten Konstruktionsteiles,
z. B. einer in Seitenansicht etwa dreieckförmigen Platte oder Strebenverbindung,
erreichen, die ihrerseits eine im Sinne der Erfindung schräg verlaufende Unterkante
oder -fläche hat.