DE10041418C1 - Ausgusseinrichtung eines Schmelzegefäßes - Google Patents
Ausgusseinrichtung eines SchmelzegefäßesInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ausgusseinrichtung eines Gefäßes für die Aufnahme von Schmelze, insbesondere Metallschmelze, z. B. eines Lichtbogen-Elektroofens, mit einem z. B. hülsen- oder rohrförmigen, einen Abstichkanal bildenden, insbesondere monolithischen Ausgusskörper aus einem an das elektromagnetische Wechselfeld eines Induktors zur Aufheizung ankoppelbaren feuerfesten Material, wobei der Ausgusskörper in seiner Wandung zumindest über einen wesentlichen Teil seiner Länge achsparallele Kanäle für die Aufnahme entsprechender sich in Axialrichtung erstreckender Schenkel des Induktors aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ausgusseinrichtung eines Gefäßes für die
Aufnahme von Schmelze, insbesondere Metallschmelze, z. B. eines Lichtbogen-
Elektroofens, mit einem z. B. hülsen- oder rohrförmigen einen Abstichkanal bil
denden, insbesondere monolitischen Ausgusskörper aus einem an das elektro
magnetische Wechselfeld eines Induktors zur Aufheizung ankoppelbaren feuer
festen Material.
Eine derartige Ausgusseinrichtung ist bspw. aus der DE 196 44 345 A1 bekannt.
Hierbei ist in dem Boden eines Schmelzengefäßes ein Lochstein eingebaut, in
dem eine Ausgusshülse aus feuerfestem keramischem Material sitzt. Im Bereich
des Auslaufes ist die Ausgusshülse von einer Induktorspule umschlossen. Zwi
schen dem Induktor und der Ausgusshülse und ggf. dem Lochstein besteht eine
Isolierung. Der Induktor steht mit dem Rahmen eines ausgussseitigen Schieber
verschlusses bzw. mit dem Bodenmantel des Schmelzengefäßes in wärmelei
tender Verbindung. Bei derartigen zylindrisch gewickelten Außeninduktorspulen,
welche die den Aufstichkanal begrenzenden Steine umfangen, ist das Feuer
festmaterial anfällig gegen Rissbildung. Laufen versinterungsbedingt Stahlzun
gen zwischen Spule und Ausgusskörper, werden diese aufgeheizt und frieren
nicht mehr ein, was massive Sicherheitsrisiken in sich birgt (Stahldurchbrüche).
Darüber hinaus können zylindrische Induktorspulen den besonders kritischen
unteren Bereich des Abstichkanals nicht induktiv beheizen, so dass aufwendige
und
technologisch eventuell nicht beherrschbare Änderungen der
bestehenden mechanischen Verschlusssysteme, wie Schieber,
erforderlich sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Ausgussein
richtung zur Verfügung zu stellen, bei welcher der den
Abstichkanal bildende Ausgusskörper mit hohem elektrischen
Wirkungsgrad induktiv aufheizbar ist, welche einfach und von
unkomplizierter Bauart ist, und bei welcher die zuvor
geschilderten Nachteile des Standes der Technik vermieden
sind.
Diese Aufgabe wird bei einer Ausgussvorrichtung der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, dass der Ausgusskörper in seiner
Wandung zumindest über einen wesentlichen Teil seiner Länge
achsparallele Kanäle für die Aufnahme entsprechender sich in
Axialrichtung erstreckender Schenkel des Induktors aufweist.
Auf diese Weise werden die zuvor genannten Ziele auf einfache
Weise erreicht. Darüber hinaus treten wegen der weitgehenden
Umschließung der Endbereiche des Induktors durch den Ausguss
körper bei hohem Wirkungsgrad keine oder nur schwache
elektromagnetische Streufelder in den Bereichen oberhalb und
unterhalb des Induktors auf, so dass parasitäre Ankopplungen
von externen Metallteilen, z. B. der Schieberkonstruktion,
vermieden werden. Grenzbereiche zu einem den Ausgusskörper mit
Induktor stützenden Lochstein oder Umrandungsstein sind im
Vergleich zu der Anwendung einer wendelförmig gewickelten
Induktorspule verhältnismäßig kalt. Während eine wendelförmig
gewickelte Induktorspule einen Lochstein oder Umrandungsstein
umschließt, bildet die erfindungsgemäße Anordnung eine Kühlung
in diesem Bereich. Gleichzeitig ist eine leichte Auswechsel
barkeit des Ausgusses und seiner Verschließteile gewähr
leistet. Der induktiv ankoppelnde Ausgusskörper ist außerdem
wiederverwendbar.
Die achsparallelen Kanäle können in der Wandung des Ausguss
körpers vollständig eingeschlossen oder zu der Mantelaußen
fläche des Ausgusskörpers offen sein. Im letzteren Fall ist
der Ausgusskörper auf seiner Außenseite mit einer Art Rippung
versehen. Dabei kann der Induktor aus mehreren Teilsegmenten
bestehen, welche in formschlüssig den Ausgusskörper umgebende
Wärmeisolationssegmente eingeschlossen sind. Auf diese Weise
kann die Rissanfälligkeit, welche bei der Verwendung herkömm
licher Ringinduktoren auftritt, beseitigt werden, da Soll
dehnungsfugen bereits vorliegen. Bei offenen Kanälen ist
außerdem die Montage erleichtert.
Die achsparallelen Kanäle für die Aufnahme der Schenkel des
Induktors sind vorzugsweise im Bereich der beiden Enden des
Ausgusskörpers über umlaufende Verbindungskanäle miteinander
verbunden und in den Verbindungskanälen die axialen Schenkel
des Induktors verbindende z. B. U-förmige Induktorabschnitte
angeordnet. Auf diese Weise bestehen günstige Verhältnisse
bezüglich etwaiger Streufelder, die weitgehend vermieden
werden können.
Der Induktor kann aus von einem Kühlmedium, insbesondere Luft,
durchströmbaren Rohrabschnitten bestehen.
Mittels zusätzlicher ringförmiger Kühlrohre im Bereich des
Ausgusskörpers können zur Erhöhung der Betriebssicherheit
bewusst Einfrierzonen gebildet sein.
Etwa vorhandene elektromagnetische Restfelder des Induktors
können einfach mittels Abschirmblechen nach außen abgeschirmt
sein; letztere können z. B. in die Wärmeisolationssegmente
integriert sein.
Die achsparallelen Schenkel des Induktors sind bei einer
besonderen Ausgestaltung der Erfindung bis nahe einer an dem
Auslaufende des Ausgusskörpers vorgesehenen Verschlussein
richtung, z. B. eines Schieberverschluss, geführt, so dass die
vorhandene fest stehende Schieberplatte mit beheizt werden
kann.
Bei einer weiteren besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist
einlaufseitig ein Bereich des Ausgusskörpers kanalfrei, so
dass die bis dorthin reichenden Kanäle kappenartig überdeckt
sind.
Der Ausgusskörper kann ferner mit einem z. B. auswechselbaren
verschleißfesten Innenrohr ausgerüstet sein, um die Standzeit
des Ausgusskörpers insgesamt zu erhöhen.
Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Dabei bilden
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale
für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der
Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in ein
zelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 im Zeichnungsteil Fig. 1A eine die Erfindung
aufweisende Ausgusseinrichtung, teilweise ge
schnitten und weggebrochen, im Bereich des Aus
laufende des Ausgusskörpers, und im Zeichnungsteil
Fig. 1B den Ausgusskörper ähnlich im Bereich seines
oberen Einlaufendes, und
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch eine Ausgussein
richtung ähnlich der von Fig. 1.
Die dargestellte Ausgusseinrichtung ist für ein Gefäß zur
Aufnahme von Schmelze, insbesondere Metallschmelze, wie einen
Lichtbogen-Elektroofen bestimmt. Ein hülsen- oder rohrförmiger
Ausgusskörper 2, welcher in der bodenseitigen (zeichnerisch
bis auf den Stahlboden 18 weggelassenen) Gefäßwand 14
untergebracht ist, umschließt einen Abstichkanal 1. Der
Ausgusskörper 2 besteht aus einem feuerfesten Material,
welches von einem einen elektrischen Anschluss 21 aufweisenden
Induktor 3 durch Ankopplung dessen elektromagnetischen
Wechselfeldes aufgeheizt werden kann. Der Induktor 3 besteht
aus von einem Kühlmittel, wie Luft, durchströmten Rohr
abschnitten. Wie in Fig. 1A angedeutet, kann der Ausgusskörper
2 ein auswechselbares verschleißfestes Innenrohr 12 aufweisen.
In der Wandung 4 des Ausgusskörpers 2 sind über einen
wesentlichen Teil seiner Länge achsparallele Kanäle 5
vorgesehen. In dem dargestellten Fall sind die Kanäle 5 zu der
Mantelaußenfläche 7 des Ausgusskörpers 2 hin offen, so dass
der Ausgusskörper 2 dort eine Art Rippung 16 erhält. In den
nach radial außen offenen achsparallelen Kanälen 5 sind in
entsprechender Anzahl sich in Axialrichtung erstreckende
Schenkel 6 des Induktors 3 angeordnet. Am Einlaufende 10 sind
die Kanäle 5 kappenartige abgedeckt. Die achsparallelen Kanäle
5 sind ferner im Bereich des Einlaufendes 10 und des Aus
laufendes 11 des Ausgusskörpers 2 über umlaufende Verbindungs
kanäle 8 miteinander verbunden. In den Verbindungskanälen 8
befinden sich U-förmige Induktorabschnitte 9, welche die
achsparallelen Schenkel 6 des Induktors 3 miteinander
verbinden. Der geringe oder verschwindende Abstand zwischen
Induktor 3 und dem Feuerfestmaterial des Ausgusskörpers 2
führt zu einem hohen Wirkungsgrad.
Aus Fig. 1B ist zu ersehen, dass im Bereich des oberen
Einlaufendes 10 des Ausgusskörpers 2 ein ringförmiges Kühlrohr
13, welches in eine Wärmeisolation 15 eingeschlossen ist, den Ausgusskörper 2
zur Schaffung einer Einfrierzone umgibt.
Elektromagnetische Restfelder des Induktors 2 können mittels nicht dargestell
ter Abschirmbleche, die ggf. in eine den Ausgusskörper 2 umschließende Wär
meisolation 22 integriert sind, nach außen abgeschirmt sein.
Aus Fig. 1A ist ferner ersichtlich, dass die axialen Schenkel 6 des Induktors 2
bis nahe an eine an dem Auslaufende 11 des Ausgusskörpers 2 vorgesehene
Verschlusseinrichtung geführt sind. Die Verschlusseinrichtung weist in diesem
Falle eine an dem Stahlboden 18 des Gefäßes festliegende Verschlussplatte 17,
eine beweglichen Schieberplatte 19 und eine schematisch dargestellte Schie
berkonstruktion 20 auf. Es ist dort auch zu erkennen, dass der Ausgusskörper 2
mit einer unteren konischen Erweiterung 24 in der in diesem Bereich komple
mentär konischen Wärmeisolation 22 aufgenommen ist, welche sich an einem
entsprechenden Widerlager 23 des Stahlbodens 18 abstützt.
Die Wärmeisolation 22, welche in Fig. 1A nur in ihrem unteren Bereich und in
Fig. 1B gar nicht zeichnerisch dargestellt ist, umschließt gemäß Fig. 2, welche
auch den ovalen Verlauf der Magnetfeldlinien MFL veranschaulicht, den Aus
gusskörper 2; in ihm können die Schenkel 6 des Induktors 3 eingebettet sein.
Die Wärmeisolation 22 ist gemäß Fig. 2 an Trennfugen 25 in einzelne leicht
montierbare Segmente unterteilt.
1
Abstichkanal
2
Ausgusskörper
3
Induktor
4
Wandung
5
Kanäle
6
Schenkel
7
Mantelaußenfläche
8
Verbindungskanäle
9
Induktorabschnitte
10
Einlaufende
11
Auslaufende
12
Innenrohr
13
Kühlrohre
14
Gefäßwand
15
Wärmeisolation
16
Rippung
17
Verschlussplatte
18
Stahlboden
19
Schieberplatte
20
Schieberkonstruktion
21
elektrischer Anschluss
22
Wärmeisolation
23
Widerlager
24
Erweiterung
25
Trennfugen
MFL Magnetfeldlinie
MFL Magnetfeldlinie
Claims (10)
1. Ausgusseinrichtung eines Gefäßes für die Aufnahme von
Schmelze, insbesondere Metallschmelze, z. B. eines Lichtbogen-
Elektroofens, mit einem z. B. hülsen- oder rohrförmigen, einen
Abstichkanal (1) bildenden, insbesondere monolitischen
Ausgusskörper (2) aus einem an das elektromagnetische
Wechselfeld eines Induktors (3) zur Aufheizung ankoppelbaren
feuerfesten Material, dadurch gekennzeichnet, dass der
Ausgusskörper (2) in seiner Wandung (4) zumindest über einen
wesentlichen Teil seiner Länge achsparallele Kanäle (5) für
die Aufnahme entsprechender sich in Axialrichtung erstrecken
der Schenkel (6) des Induktors (3) aufweist.
2. Ausgusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Kanäle (5) in der Wandung (4) des Ausguss
körpers (2) vollständig eingelassen oder zu der Mantelaus
senfläche (7) des Ausgusskörpers (2) hin offen sind.
3. Ausgusseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Ausgusskörper (2) mit dem Induk
tor (3), insbesondere mit den achsparallelen Schenkeln (6) des
Induktors (3), in eine ggf. nach Maßgabe der Schenkel (6) des
Induktors (3) längs unterteilte Wärmeisolierung (22) einge
schlossen bzw. eingebettet ist.
4. Ausgusseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die achsparallelen Kanäle (5) im
Bereich der beiden Enden (10, 11) des Ausgusskörpers (2) über
Verbindungskanäle (8) miteinander verbunden und in den
Verbindungskanälen (8) die achsparallelen Schenkel (6) des
Induktors (3) verbindende z. B. U-förmige Induktor-Abschnitte
(9) angeordnet sind.
5. Ausgusseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass der Induktor (3) aus von einem
Kühlmedium, insbesondere Luft, durchströmbaren Rohrabschnitten
besteht.
6. Ausgusseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass mittels zusätzlicher ringförmiger
Kühlrohre (13) im Bereich des Ausgusskörpers (2) eine
Einfrierzone gebildet ist.
7. Ausgusseinrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass elektromagnetische
Restfelder des Induktors (3) mittels Abschirmblechen nach
außen abgeschirmt sind.
8. Ausgusseinrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die axialen Schenkel (6)
des Induktors (3) bis nahe einer an dem Auslaufende (11) des
Ausgusskörpers (2) vorgesehenen Verschlusseinrichtung, z. B.
eines Schieberverschlusses (19, 20), geführt sind.
9. Ausgusseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einlaufseitig ein
Bereich des Ausgusskörpers (2) kanalfrei ist und die bis
dorthin reichenden Kanäle (5) kappenartig überdeckt sind.
10. Ausgusseinrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgusskörper (2)
ein, z. B. auswechselbares verschleißfestes Innenrohr (12)
aufweist.
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Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19644345A1 (de) * | 1996-10-25 | 1998-04-30 | Didier Werke Ag | Verfahren, Vorrichtung und Verschlußglied zum Angießen von flüssigen Schmelzen |
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2000
- 2000-08-23 DE DE2000141418 patent/DE10041418C1/de not_active Expired - Fee Related
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| DE19644345A1 (de) * | 1996-10-25 | 1998-04-30 | Didier Werke Ag | Verfahren, Vorrichtung und Verschlußglied zum Angießen von flüssigen Schmelzen |
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