DE10040047A1 - Temporäre Schutzvorrichtung - Google Patents
Temporäre SchutzvorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung soll keine optische Beeinflussung eines Naturschutzgebietes oder überhaupt eines Naturgebietes während solcher Zeiten bewirken, zu denen keine Schutzverbauungen benötigt werden, soll gleichzeitig Schutz zu Zeiten erreichen, in denen Stürme auftreten. Vorgeschlagen wird dazu eine Schutzvorrichtung zum Sperren der weiteren Ausbreitung von Volumenmengen, wie Wasser aus Flüssen, Bächen oder Meeren, welche Schutzvorrichtung geeignet ist, für eine Zeitspanne des Nichtgebrauchs in einen passiven, die Volumenmengen nicht sperrenden Zustand versetzt zu werden und ebenfalls geeignet ist, für eine andere Zeitspanne des aktiven Gebrauchs in einen schützenden, die Volumenmengen sperrenden Zustand versetzt zu werden. Ein bewegliches Flächengebilde (F) erstreckt sich zwischen einer ersten Linie (10) und einer zweiten Linie (20). Die erste Linie ist an einem Boden (S, S*) nahe der Volumenmenge fest angebracht oder fest anbringbar und die zweite Linie (20) ist zwischen der Zeitspanne des Nichtgebrauchs und der Zeitspanne des aktiven Gebrauchs in ihrer Höhe relativ zur Höhe der ersten langgestreckten Linie (10) veränderbar (30; 31a, 31b, 31c; 40, 50).
Description
Die Erfindung betrifft eine temporäre Schutzvorrichtung, die
eine weitere Ausbreitung von Volumenmengen (meist Wasser aus
Flüssen, Bächen oder Meeren) sperren soll. Bekannt sind fest
angeordnete Schutzvorrichtungen wie Dämme, Deiche. Bekannt sind
auch transportable Schutzvorrichtungen wie Sandsäcke, die in
einem Gefahrenfalle von Helfern am Ort der Flut- oder
Überschwemmungsgefahr eilig gestapelt werden, um das weitere
Ausbreiten der Volumenmengen zu sperren.
Es hat sich bei Sandsäcken im Katastrophenfall als nachteilig
erwiesen, daß sie ein relativ hohes Transportgewicht besitzen
und deshalb nur erschwert oder unter Inkaufnahme von starken
Verzögerungen an den gewünschten Ort gebracht werden können.
Auch liegen bestimmte Flutlinien oder Sperrlinien nicht
letztlich fest und müssen vom Hilfspersonal für den
Katastrophenfall selbst festgelegt werden. Nach einem
Katastrophenfall müssen die mit Sand gefüllten Säcke zunächst
trocknen, um dann abtransportiert werden zu können, wenn eine
optische Beeinflussung auf lange Frist wieder beseitigt werden
soll.
Die Problemstellung der Erfindung liegt darin, umweltverträglich
Schutz zu bieten, ohne optische Beeinflussung eines
Naturschutzgebietes oder überhaupt eines Naturgebietes. Der
Schutz soll insbesondere während solcher Zeiten, zu denen keine
Schutzverbauungen benötigt werden, nicht störend wirken. Die
Erfindung soll mobil oder temporär erleichtert einsetzbar sein.
Gelöst wird das mit einer Schutzvorrichtung, die zwei Zustände
besitzt, einen Zustand des Gebrauchs und einen Zustand des
Nichtgebrauchs. Diese zwei Zustände werden während zweier
Zeitspannen verwendet: Derjenigen des aktiven Gebrauchs, während
sich ausbreitende Volumenmengen erwartet werden, die zu sperren
sind (Schutzzustand); die Zeitspanne des Nichtgebrauchs ist
diejenige, zu dem diese Volumenmengen nicht erwartet werden, so
daß die Schutzverbauung insoweit nicht benötigt wird
(Schlafzustand) und die zweite Linie auf ein tieferes Niveau
abgesenkt ist oder die Schutzverbauung - bei temporärer
Realisierung - gänzlich demontiert wird (Anspruch 1).
Die zuvor beschriebene temporäre Schutzvorrichtung, die flexibel
auf Anforderungen reagieren kann, kann einem Schutzobjekt direkt
zugeordnet werden. Sie kann seitens der verantwortlichen Behörde
für Katastrophenfälle zentral gelagert und im Falle einer Gefahr
- anstelle von Sandsäcken oder ähnlichen konventionelle, mobilen
Bausteinen für eine Schutzvorrichtung - mit extrem geringen
Transportgewichten zum Ort des Einsatzes gebracht werden. Das
Transportgewicht des beweglichen Flächengebildes kann dabei mit
dem Gewicht der leeren Sandsäcke verglichen werden. Dabei ist
das Flächengebilde einerseits beweglich, weil es zwischen dem
ersten und dem zweiten beschriebenen Zustand (Schlafzustand und
Schutzzustand) hin- und herbewegt werden kann, also in seiner
Lage verändert werden kann, oder als transportables Gebilde erst
für den Katastrophenfall zum Ort des Einsatzes bewegt werden
kann.
Die so beschriebene Schutzvorrichtung kann einem Schutzobjekt
auch insoweit zugeordnet werden, als das Schutzobjekt nicht
selbst geschützt werden soll, sondern als ein Deich oder eine
Stützmauer selbst vergrößert, verbessert oder erweitert werden
soll (Anspruch 4). Dazu wird ein erweitertes Flächenstück, als
Fortsetzung des Flächengebildes gewählt, das tiefer liegt oder
näher an der zu sperrenden Volumenmenge, um dort fixiert werden
zu können. Der übrige Abschnitt, das zuvor als bewegliches
Flächengebilde bezeichnete erste Flächenstück kann in seiner
Höhe verändert werden. Die zweite langgestreckte Linie kann an
einem mechanischen Aufbau befestigt sein, von dem sie nach Ende
des Katastrophenfalls wieder abgenommen werden kann (Anspruch 4,
6). Sie kann dort auch fixiert bleiben, und nur die zweite Linie
wird abgesenkt (Ansprüche 10, 11).
Die Schutzvorrichtung kann sowohl horizontal, wie auch im Hang
verwendet werden. Beim Sichern von Flüssen, die nur ein
schwaches Gefälle haben, verläuft die Schutzvorrichtung entlang
der Ufer oder zumindest entlang derjenigen Räumlichkeiten im
Abstand vom Ufer, die vor dem Wasser zu schützen sind. Wird die
Schutzvorrichtung im Gelände eingesetzt, also bei stärkeren
Steigungen, wie Bächen oder stark reißenden Flüssen, so verläuft
sie in Richtung der Hangneigung, um die seitliche Ausdehnung der
Flüsse oder Bäche zu sperren, abhängig von ihrem oben
beschriebenen Zustand, die konkret in den Ansprüchen 7 und 8
jeweils einzeln identifiziert sind, um den Bezug der einzelnen
Ansprüche auf den jeweiligen Zustand der Schutzvorrichtung
vereinfacht vornehmen zu können.
Die Schutzvorrichtung soll in jedem Falle die weitere
Verbreiterung über einen entlang der zweiten Linie gebildeten
Grenzbereich hinaus sperren. Sobald die Volumenmenge die erste
Linie erreicht oder überschreitet, beginnt die Wirkung der
Schutzvorrichtung. Sie verläuft im wesentlich parallel zur (oder
entlang der) Front der sich erweiternden Volumenmenge.
Das zweite flächige, erweiterte Flächenstück kann von der
Volumenmenge unmittelbar überdeckt sein, es kann auch versenkt
sein, zur beispielsweise temporären Fixierung der ersten Linie
(Anspruch 3).
Der zusammengelegte Zustand, also derjenige Zustand, der im
Anspruch 7 beschrieben ist, kann durch Zusammenfalten,
Zusammenlegen oder Einrollen erfolgen (Anspruch 2).
Zum Sperren der Volumenmengen ist die Ausbildung des
Flächengebildes so gestaltet, daß es für die jeweils zu
sperrenden Volumenmengen undurchlässig ist. Dennoch kann das
Flächengebilde von einer Netzkonstruktion getragen sein, um z. B.
gitterförmige Basisstabilität in die flächige Ausgestaltung zu
bringen (Anspruch 5). Es kann auch eine flexible Gestaltung
vorgenommen werden, insbesondere membranförmig (Anspruch 5,
Anspruch 12), um eine gewisse Flexibilität gegenüber Druck und
Bewegung der Volumenmengen beim Anschlagen an die
Schutzvorrichtung im Zustand des Anspruchs 8 zu erhalten.
Im Zustand des Anspruchs 7 ist das Flächengebilde abgesenkt
(Anspruch 9). Es kann dabei auch gänzlich entfernt werden
(Anspruch 15). Die mechanische Haltekonstruktion (Anspruch 16)
kann aus Stäben oder einer durchgehenden Reling mit quer
verlaufenden Streben oder Seilen ausgestaltet sein
(Anspruch 17). Dabei kann die Stützvorrichtung herausnehmbar in
Bodenabschnitten (Anspruch 18) oder in gesondert dafür
vorgesehenen, im Boden fest angeordneten Sockeln (Anspruch 21)
gehalten sein.
Eine aufgebaute mechanische Stützvorrichtung kann zusätzlich mit
Seilen verspannt sein (Anspruch 16), um ihre
Widerstandsfähigkeit gegenüber Druck durch elastisches Nachgeben
zu erhöhen.
Wird eine selbsttätige, z. B. elektrische Steuerung verwendet, so
kann der Wechsel zwischen den beiden Zuständen der Ansprüche 7
und 8 ferngesteuert erfolgen. Es sind Zugvorrichtungen nach Art
von Ketten, umgelenkten Seilzügen oder eine automatische
Aufrichtung von knickförmig ausgebildeten Haltern (Knick-
Pylonen) einsetzbar, ebenso wie teleskopisch arbeitende Stützen,
die aus dem Boden aus einem abgesenkten Zustand in einen
aufgerichtet, vertikal sich erstreckenden Haltezustand überführt
werden und dabei das Flächengebilde in den Zustand nach
Anspruch 8 versetzen.
Ausführungsbeispiele veranschaulichen, erläutern und ergänzen
die Erfindung.
Fig. 1 ist ein Deich oder eine Stützmauer S, auf der eine
Schutzverbauung im passiven Zustand (Ruhezustand oder
Schlafzustand) gezeigt ist.
Fig. 2 veranschaulicht dieselbe Konstruktion im aufgerichteten,
aktiven Zustand (Schutzzustand).
Fig. 3 zeigt den Übergang zwischen den beiden Zuständen, wobei
das Flächengebilde von dem Ruhezustand abschnittsweise
in den Schutzzustand versetzt wird und dabei an einer
Reling 30 angeordnet wird.
Fig. 3a zeigt einen Querschnitt in vereinfachter Darstellung,
bei der die zusammengefaltete Lage des Flächengebildes F
zu sehen ist.
Fig. 4a, Fig. 4b, Fig. 4c zeigen drei Zustände einer alternativen
Schutzvorrichtung, bei der ein im wesentlichen vertikal
ausgerichtetes Flächengebilde als Sperre dient.
Fig. 5a, Fig. 5b, Fig. 5c veranschaulichen das Entstehen einer weiteren
Schutzvorrichtung, bei der eine leicht geneigte
flächenhafte Sperre entsteht, die in einem Graben 49
entlang einer ersten Linie 10 gehalten ist und sich an
Säulen 50 lösbar abstützt.
Fig. 6a, Fig. 6b, Fig. 6c zeigen eine weitere Alternative, bei der das untere Ende
des Flächengebildes an plattenförmigen Einschlagstücken
angebracht ist.
Fig. 7 zeigt den aufgerichteten Zustand einer
Schutzvorrichtung, bei der die mechanische
Stützeinrichtung aus abknickenden Tragsäulen (Knick-
Pylonen) gestaltete sind, zur Stützung und zur
Aufrechterhaltung der vertikalen oberen Linie 20, wobei
weitere Seilverspannungen zur Stabilisierung vorgesehen
sind.
Fig. 1 ist der nicht aktive Zustand eines Flächengebildes F,
das am oberen Abschnitt eines Deiches oder einer Stützmauer S
angeordnet ist. Direkt hinter dem gefalteten, sich im gefalteten
Zustand längs einer langen Linie erstreckenden, aber quer nur
schmal ausgebildeten Flächengebildes F ist eine Reling 30
vorgesehen, die einzelne Haltepunkte 31a, 31b, 31c besitzt. An
diesen Haltepunkten kann ein inneres Ende 20 des hier gefaltet
dargestellten Flächengebildes F abschnittsweise eingehängt
werden, um in den in Fig. 2 gezeigten Zustand überführt zu
werden. Die weiterhin ruhende Linie 10 an dem der Linie 20
gegenüberliegenden Ende des zusammengelegten Pakets mündet in
einen weiteren Flächenabschnitt F*, der auf dem Deich abwärts
geneigt verlegt ist und unterhalb der Wasseroberfläche liegt.
Hier ist die Dichtmembran eingedichtet, während sie entlang der
gefalteten Erstreckung nach Fig. 2 aufrichtbar ist.
Links in Fig. 1 ist der Schutzbereich und rechts der Bereich
gezeigt, aus dem die Volumenmengen, hier als Wasser dargestellt,
gegen die Schutzverbauung drücken.
Im aufgerichteten Zustand, bei dem die innere Linie 20 leicht
wellenförmig ausgebildet ist, sind die einzelnen
Fixierpunkte 31a, 31b an beispielsweise Ösen des
Flächengebildes F angebracht. Es ergibt sich eine
Deicherhöhung h, die oberhalb des Scheitels S* des Deiches liegt
und temporär ist. Sie kann wieder rückgängig gemacht werden,
wenn der Katastrophenfall oder die eingezeichnete temporäre
Wassererhöhung W vorüber ist.
Die eingezeichnete permanente Haltekonstruktion 30 als ein
Geländer mit Vertikalstreben und zumindest einer horizontalen
Leiste, die ebenfalls als Seilzug oder aus Seilzügen gestaltet
sein kann. Sie kann ebenfalls herausnehmbar gestaltet werden,
was die weiteren Bilder zeigen.
Zunächst soll das Funktionsprinzip der Fig. 3 erläutert werden.
Hier ist ein Übergangszustand zwischen den Fig. 1 und 2
veranschaulicht. Zunächst soll aber Fig. 3a erläutern, daß ein
gefaltet gelegtes Flächengebilde F, beispielsweise eine Membran
oder ein netzförmiges Gebilde mit einem Abdichtbelag, zumindest
zwei Knicklinien 11, 12 besitzt, die sich aus seiner Faltung
ergeben. Das innere Ende als Linie 20 wird aufgerichtet und an
der Haltekonstruktion 30 so angeordnet, daß es dort auch wieder
abnehmbar ist. Die äußere Linie 10 ist das andere Ende des
Faltbereiches und geht über in ein weiteres Flächenstück F*, der
den Volumenmengen näher ist und abgedichtet oder eingedichtet
mit dem Boden verbunden ist (der Deich oder die Stützmauer wird
im folgenden vereinfachend auch als Boden S bezeichnet). Aus der
Fig. 3a wird der innere Rand 20 einzeln angehoben und an der
Reling 30 an Fixpunkten befestigt. Die Fixpunkte sind
vorbereitet, und der Aufrichtvorgang geht schnell vonstatten und
kann von mehreren Helfern an mehreren Stellen gleichzeitig
eingeleitet werden. Die Reling ist dabei in ein Fundament 15
eingelassen, das am oberen Ende des Deiches S in Abständen
wiederholend vorgesehen ist. Dieses Fundament kann auch - wie
später erläutert wird - aus Aufnahmen bestehen, in die eine
Stützvorrichtung temporär eingesetzt werden kann.
Die alternativen Ausführungsformen der Erfindung zeigen
Varianten, wie die erste Linie 10 anders realisiert werden kann,
als in den Fig. 1 bis 3, 3a veranschaulicht. So zeigen die
Fig. 4a, 4b und 4c einen fest eingefügten Sockel 42, der am
unteren Rand eine Eindichtung 43 zeigt, die das untere Ende
einer Membrane (als Flächengebilde) hält. Die Membran F
erstreckt sich im Bereich F* als zusätzliches Flächenstück
vertikal entlang des Sockels 42 und ist oberhalb des Sockels im
nicht aktiven Zustand (Ruhezustand) hier eingerollt dargestellt,
kann aber ebenso gefaltet gelegt sein. Werden in vorgesehene
Aufnahmerichtungen 45, hier als Öffnungen in dem Sockel 42
dargestellt, Stützen 40 eingesteckt, wie sie in den
Fig. 4b, 4c ersichtlich sind, entsteht eine mechanische
Haltekonstuktion, an deren oberem Ende an Fixpunkten 40a die
ausgerollte oder ausgefaltete Membran F von Fig. 4a eingehängt
werden kann, wie der Übergangszustand der Fig. 4b zeigt. In
Seitenansicht der Fig. 4c ist die Membran F im wesentlichen
vertikal orientiert und kann das hier eingezeichnete Hochwasser
ohne weiteres sperren.
Der Sockel 42 von Fig. 4 muß nicht zwingend fest sein. Das
veranschaulichen die Fig. 5a, 5b und 5c. Hier ist ein
ausgehobener Graben 49 vorgesehen, in den das Flächenstück F*
eingelegt wird, um es mit dem Aushubmaterial des Grabens zu
fixieren. Die untere Linie 10 liegt dabei unterhalb an der
Erdoberfläche und wird von dem Aushub gehalten. Die Membran F
ist oberhalb des Grabens 49 eingerollt, kann aber ebenso
gefaltet gelegt sein. Ein Entrollen oder Entfalten und ein
Anbringen an Fixpunkten 50a an vorgesehenen Stützträgern 50
erbringt eine leicht geneigte Schutzvorrichtung, die das in
Fig. 5c eingezeichnete Wasser ebenso sperren kann, wie in
Fig. 4c. Zusätzliche Seile 51a sind an Stützpflöcken 51b
vorgesehen, um die Stützen 50 gerade zu halten, Kräfte
aufzunehmen und eine elastische Verformung des Schutzverbaus zu
erlauben.
Sowohl die Anordnung nach Fig. 4c wie auch diejenige von
Fig. 5c kann nach dem Katastrophenfall, der hier als Hochwasser
dargestellt ist, wieder demontiert werden, so daß
Umweltbeschädigungen, Umweltbeeinflussungen und nachteilige
Wirkungen nach einem Katastrophenfall nicht zu befürchten sind.
Eine weitere Realisierung zeigt Fig. 6a, Fig. 6b und Fig. 6c.
Hier ist die Stützvorrichtung 50 ähnlich derjenigen von Fig. 5c
gewählt. Das Flächengebilde F ist aufgespannt zwischen den
oberen Enden der Pfosten 50 und einer Reihe von in den
Erdboden E eingeschlagenen Rammschildern 18a, 18b, 18c, die an
ihrem oberen Ende eine leichte Einrollung haben, in die - nach
dem Einschlagen - die Membran F entlang der unteren Linie 10
befestigt werden kann. Es kann hierbei ein Klemmvorgang oder ein
Schraubvorgang gewählt werden, jedenfalls so, daß eine im
wesentlichen dichte Verbindung geschaffen wird. Die
Rammschilder 18a, 18b, 18c können nach dem Katastrophenfall wieder
entfernt werden. Ebenso können auch die Stützpflöcke 50 entfernt
werden, wie die Fig. 4a für einen Sockel mit Aufnahmen 45
zeigt.
Eine Darstellung in Fig. 7 zeigt eine Veränderbarkeit der
mechanischen Halteanordnungen, die hier durch mehrere
aufgereihte Knick-Pylonen 60 vorgesehen ist. Das
Flächengebilde F wird von diesen in ihrer Höhe veränderbaren
Stützen entlang der Linie 20 gehalten, wobei die Linie auch hier
wellenförmig verläuft und zusätzliche Stützseile vorgesehen
sind, um zwischen den Pylonen ein Abspannen und ein Fixieren zu
erreichen. Die knickförmig aufgebildeten mechanischen Halter
können für den Fall des Nichtgebrauches in die Knicklage
zurückversetzt werden, so daß das obere Ende 20 als Linie etwa
auf der Höhe der Linie 10 liegt, die zuvor in Fig. 1
beschrieben wurde. Der gesamte Aufbau der Fig. 7 erfolgt auf
dem Rist S* eines Dammes oder Deiches oder einer Stützmauer, um
eine zusätzliche Erhöhung einer ohnehin vorgesehenen
Schutzvorrichtung temporär zu ermöglichen.
Die Linie 10, die vom beweglichen Abschnitt F* in den fixierten
Abschnitt F* des Flächengebildes überleitet, ist in Fig. 7 als
Doppellinie 10, 10' ausgebildet, wobei der Abschnitt F* zwischen
den Linien 10, 10' auch fixiert und abgedichtet ist, bei einer
Erhöhung der Linie 20 aber nicht mit erhöht wird.
Die Steuerung der knickförmig ausgebildeten Pylonen kann über
eine elektrische Steuerung geschehen, die eine Änderung aus der
Ruheposition in den Funktionszustand abhängig von einem
Steuersignal ermöglichen. Die Signalisierung kann mechanisch,
elektrisch, elektronisch oder visuell erfolgen, und mit einer
Datenübertragung, wobei hier sowohl eine feste
Übertragungsleitung, wie auch der drahtlose Weg möglich ist.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele eigenen sich allesamt für
zunehmende Überschwemmung, für extreme Wetterbedingungen, für
die Summe aller Fluß- und Deichlängen mit Hochwasser- und
Überschwemmungsgefahr. Es wird ein kostengünstiges Prinzip für
eine Deicherhöhung bzw. ein Objektschutz, z. B. für einzeln
stehende Häuser oder Ansiedlungen, einseitig (bei Hanglage) oder
allseitig um das zu schützende Objekt, bis hin zu einem Vertrieb
eines Selbstbausatzes über den Baustoffhandel geschaffen.
Eine Baugenehmigung ist unabhängig vom Umwelt- und
Denkmalschutz, nachdem die Schutzvorrichtung nur im
Gefahrenfalle sichtbar ist. Im ruhenden Zustand ist sie
praktisch nicht wahrnehmbar, so daß Umweltbeeinträchtigungen
nicht zu befürchten sind.
Claims (25)
1. Schutzvorrichtung zum Sperren der weiteren Ausbreitung von
Volumenmengen, wie Wasser aus Flüssen, Bächen oder Meeren,
welche Schutzvorrichtung geeignet ist, für eine Zeitspanne
des Nichtgebrauchs in einen passiven, die Volumenmengen nicht
sperrenden Zustand versetzt zu werden und ebenfalls geeignet
ist, für eine andere Zeitspanne des aktiven Gebrauchs in
einen schützenden, die Volumenmengen sperrenden Zustand
versetzt zu werden, wobei
- a) ein bewegliches Flächengebilde (F) sich zwischen einer ersten Linie (10) und einer zweiten Linie (20) erstreckt;
- b) die erste Linie an einem Boden (S, S*) nahe der Volumenmenge fest angebracht oder fest anbringbar ist und die zweite Linie (20) zwischen der Zeitspanne des Nichtgebrauchs und der Zeitspanne des aktiven Gebrauchs in ihrer Höhe relativ zur Höhe der ersten langgestreckten Linie (10) veränderbar ist (30; 31a, 31b, 31c; 40, 50).
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei der das
Flächengebilde (F, F*) textiler oder Kunststoff-folienartiger
Natur ist, insbesondere faltbar, zusammenlegbar oder
einrollbar.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei der das
Flächengebilde (F, F*) über die erste Linie (10) hinaus,
weiter entfernt von der zweiten Linie (20), ein sich
ebenfalls flächig erstreckendes, erweitertes
Flächenstück (F*) besitzt, das näher zu den Volumenmengen
liegt, insbesondere darunter.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, die an dem oberen Bereich
eines Dammes, Deiches oder einer erhöhten dauerhaften
Schutzverbauung (S, S*) zum Sperren von Volumenmengen
angeordnet ist, insbesondere nach Anspruch 3, wobei das
erweiterte Flächenstück (F*) des Flächengebildes (F, F*)
tiefer liegt, als das Flächengebilde (F) zwischen der ersten
Linie und der zweiten Linie (10, 20), sowohl im Zustand des
Nichtgebrauchs als auch im Zustand des aktiven Gebrauchs.
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Flächengebilde
flexibel und im wesentlichen unelastisch ausgebildet ist,
insbesondere von einer Netzkonstruktion gestützt, jedenfalls
aber für die Volumenmengen undurchlässig, insbesondere durch
eine geschlossene, beschichtete Netzkonstruktion.
6. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei der eine Erhöhung der
zweiten Linie (20) des Flächengebildes (F) über eine
Reling (30) erfolgt, an der Anordnungsstellen (31a, 31b;
40a, 50a) zum Anbringen der zweiten Linie (20) vorgesehen
sind, wobei die Anbringung als lösbare Verbindung ausgebildet
ist, die nach Einhängen die Zeitspanne des aktiven Gebrauchs
und nach Abnehmen die Zeitspanne des Nichtgebrauchs
begründet.
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, sich befindend im Zustand
des Nichtgebrauchs.
8. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, sich befindend im Zustand
des aktiven Gebrauchs.
9. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, bei dem das
Flächengebilde (F) im Zustand des Nichtgebrauchs mit seiner
zweiten Linie (20) abgesenkt ist, insbesondere auf eine Höhe
im wesentlichen der ersten Linie (10).
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 und 7, wobei das
Flächengebilde (F) mehrere Knick- oder Faltlinien (10, 11, 12)
aufweist, die beabstandet sind, um das Flächengebilde (F)
zusammengelegt im wesentlich flach auszubilden.
11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7, wobei das
Flächengebilde (F) aufgerollt ist, um eine wesentlich
geringere Höhe als im Zustand nach Anspruch 8 einzunehmen.
12. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das
Flächengebilde (F) zumindest im Abschnitt zwischen den beiden
Linien (10, 20) als Membran ausgebildet ist.
13. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Veränderung der
Höhe der zweiten langgestreckten Linie (20) eine relative
Erhöhung gegenüber der ersten langgestreckten Linie (10) ist.
14. Schutzvorrichtung nach Anspruch 13, wobei die langgestreckte
zweite Linie (20) einen wellenförmigen Verlauf im Zustand
nach Anspruch 8 besitzt.
15. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Flächengebilde
im Zustand nach Anspruch 7 entlang der ersten langgestreckten
Linie (10) vom Boden (E, S, S*) lösbar ist, um transportabel zu
sein.
16. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, welche zumindest im
Zustand nach Anspruch 8 mit Zugseilen (51a, 51) abgestützt ist
oder verspannt ist.
17. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Reling (30) eine
mechanische Stützvorrichtung ist, die zumindest
Vertikalkräfte aufzunehmen vermag, bevorzugt aber auch schräg
verlaufende Kräfte.
18. Schutzvorrichtung nach Anspruch 17, wobei die
Stützvorrichtung (30, 40, 50) demontierbar ist bzw.
herausnehmbar in einem Bodenabschnitt (E) gehalten ist.
19. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, wobei vom Zustand nach
Anspruch 7 zum Zustand nach Anspruch 8 oder umgekehrt eine
selbsttätig gesteuerte Veränderung der Höhe der zweiten
Linie (20) gegenüber der ersten Linie (10) erfolgt.
20. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 15, wobei die erste
Linie (10) in einem Boden (E, S) eingelegt ist und
eingedichtet ist (43), insbesondere an einem fest
vorgesehenen Sockel (42), der nicht wesentlich aus dem
Boden (E, S) hervorsteht.
21. Schutzvorrichtung nach Anspruch 20, wobei am Sockel
Aufnahmen (45) vorgesehen sind, zur lösbaren Aufnahme einer
sich zumindest vertikal erstreckenden Stützkonstruktion (40),
an der die zweite Linie (20) für den Zustand nach Anspruch 8
lösbar angebracht werden kann.
22. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 15, wobei die
Lösbarkeit von einem Boden (E) durch Herausnehmen aus einem
zugeschütteten Graben (49) erfolgt.
23. Schutzvorrichtung nach Anspruch 15, wobei die erste
Linie (10) entlang mehrerer aneinandergereihter
Platten (18a, 18b, 18c) vorgesehen ist, die in den Boden (E, S)
eingeschlagen sind oder - um vom Zustand nach Anspruch 7 zum
Zustand nach Anspruch 8 zu gelangen - einschlagbar sind.
24. Schutzvorrichtung nach Anspruch 23, wobei die Platten am
oberen Ende gekrümmt - insbesondere eingerollt - verlaufen,
um einen unteren Abschnitt des Flächengebildes (F)
linienförmig (10) aufzunehmen.
25. Verwendung einer Schutzvorrichtung zum Sperren der weiteren
Ausbreitung von Volumenmengen, wie Wasser aus Flüssen, Bächen
oder Meeren, für eine Zeitspanne des Nichtgebrauchs in einem
passiven, die Volumenmengen nicht sperrenden Zustand oder/und
für eine andere Zeitspanne des aktiven Gebrauchs in einem
schützenden, die Volumenmengen sperrenden Zustand, wobei
- a) ein Flächengebilde (F) sich zwischen einer ersten langgestreckten Linie (10) und einer zweiten langgestreckten Linie (20) erstreckt;
- b) die erste Linie an einem Boden (E, S, S*), gerichtet zur
Volumenmenge vorgesehen ist und
- 1. die zweite Linie (20) zur Zeitspanne des Nichtgebrauchs gegenüber der Zeitspanne des aktiven Gebrauchs in ihrer Lage relativ zur Höhe der ersten Linie (10) reduziert wird (30; 31a, 31b, 31c; 40, 50); oder
- 2. die zweite Linie (20) zur Zeitspanne des aktiven Gebrauchs gegenüber der Zeitspanne des Nichtgebrauchs in ihrer Lage relativ zur Höhe der ersten Linie (10) erhöht wird (30; 31a, 31b, 31c; 40, 50).
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|---|---|---|---|
| DE2000140047 DE10040047A1 (de) | 2000-08-11 | 2000-08-11 | Temporäre Schutzvorrichtung |
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005021918A1 (de) | 2003-08-26 | 2005-03-10 | Wolfgang Saworra | Hochwasserschutzelement zum verschliessen von gebäudeöffnungen und zur temporären erhöhung von deichen |
| DE102006017191A1 (de) * | 2006-04-12 | 2007-11-15 | Semen Sladkov | Hochwasserschutzanlage und Verfahren für ihr Ausführen |
| DE102007040744A1 (de) * | 2007-08-28 | 2009-03-05 | Stev Bringmann | Temporäres Hochwasserschutzsystem |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US9453314B2 (en) * | 2014-09-18 | 2016-09-27 | Ilc Dover Lp | Deployable flexible flood mitigation wall |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2842353C2 (de) * | 1977-09-28 | 1989-11-23 | Leigh Flexible Structures Ltd., Hockley, Birmingham, Gb | |
| DE3844641A1 (de) * | 1988-07-12 | 1990-05-03 | Joachim Dipl Ing Gillsch | Schutzvorrichtung gegen hochwasser und/oder rueckhaltesicherung fuer umweltschaedigende fluessige medien |
| DE19754340A1 (de) * | 1997-11-25 | 1998-07-23 | Walter Verbuecheln | Temporäre Hochwasserschutzeinrichtung |
| WO1999011868A1 (de) * | 1997-09-02 | 1999-03-11 | Reinhard Schneider | Deichmodul |
Family Cites Families (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2056356A1 (de) * | 1970-11-17 | 1972-06-22 | Thess W | Stauwand mit einer flexiblen Haut |
| IT1188785B (it) * | 1979-04-05 | 1988-01-28 | Pirelli Furlanis | Dispositivo per abbassare e sollevare dighe collassibili |
| SE505394C2 (sv) * | 1995-11-14 | 1997-08-18 | Sahbi Belarbi | Översvämningsskydd |
| AU7133696A (en) * | 1996-09-18 | 1998-04-14 | Francois Marc | Dam for preserving river bank routes, dwellings and premises in general or the like and water reservoirs from being flooded with detergents and pollutants |
-
2000
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-
2001
- 2001-08-10 EP EP01119372A patent/EP1179641A3/de not_active Withdrawn
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2842353C2 (de) * | 1977-09-28 | 1989-11-23 | Leigh Flexible Structures Ltd., Hockley, Birmingham, Gb | |
| DE3844641A1 (de) * | 1988-07-12 | 1990-05-03 | Joachim Dipl Ing Gillsch | Schutzvorrichtung gegen hochwasser und/oder rueckhaltesicherung fuer umweltschaedigende fluessige medien |
| WO1999011868A1 (de) * | 1997-09-02 | 1999-03-11 | Reinhard Schneider | Deichmodul |
| DE19754340A1 (de) * | 1997-11-25 | 1998-07-23 | Walter Verbuecheln | Temporäre Hochwasserschutzeinrichtung |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005021918A1 (de) | 2003-08-26 | 2005-03-10 | Wolfgang Saworra | Hochwasserschutzelement zum verschliessen von gebäudeöffnungen und zur temporären erhöhung von deichen |
| DE102006017191A1 (de) * | 2006-04-12 | 2007-11-15 | Semen Sladkov | Hochwasserschutzanlage und Verfahren für ihr Ausführen |
| DE102006017191B4 (de) * | 2006-04-12 | 2009-10-01 | Semen Sladkov | Hochwasserschutzanlage und Verfahren für ihr Ausführen |
| DE102007040744A1 (de) * | 2007-08-28 | 2009-03-05 | Stev Bringmann | Temporäres Hochwasserschutzsystem |
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|---|---|
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