DE10040988A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Messen chemischer und/oder biologischer Proben - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Messen chemischer und/oder biologischer ProbenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Messen chemischer und/oder biologischer Proben mit Hilfe der Lumineszenz-Spektroskopie weist eine Strahlungseinheit (12), eine Probenaufnahme (10), mindestens eine Optikeinheit (30) und eine Detektoreinheit (40) auf. Von der Strahlungseinheit (12) wird elekromagnetische Strahlung unterschiedlicher Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen auf die Probe (10) geleitet. In der Probe (10), die mindestens einen Farbstoffmarker aufweist, werden die Farbstoffmarker zur Abgabe von Lumineszenz angeregt und geben Licht ab. Das abgegebene Licht wird über eine Optikeinheit in Richtung einer Detektoreinheit geleitet. In der Detektoreinheit wird das von den Farbstoffmarkern abgegebene Licht in Detektoren (42, 44, 46, 48) detektiert. Zur Verbesserung der Meßergebnisse erzeugt die Strahlungseinheit (12) gepulste Strahlung, die über eine Steuereinheit (18) derart angesteuert wird, dass die Strahlungsimpulse zueinander zeitlich versetzt auf die Probe (10) abgegeben werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Messen chemischer und/oder biologischer Proben mit Hilfe der
Lumineszenz-Spektroskopie.
Als Meßverfahren für derartige Proben ist das Screening der
Proben bekannt. Beim Screening wird die Wechselwirkung zwischen
zwei Biomolekülen in Gegenwart einer Testsubstanz untersucht.
Bei den Biomolekülen kann es sich beispielsweise um die Paare
Ligand-Rezeptor, Substrat-Enzym, Protein-Protein oder
Protein-DNA handeln. Dabei kann ein meßbares Signal entweder
von den Biomolekülen selbst erzeugt werden, oder es müssen, wie
in den meisten Fällen, Probenmarker an die Biomoleküle gebunden
werden. Als Marker werden Stoffe eingesetzt, die Signale auf
der Grundlage von Radioaktivität, Lumineszenz oder Absorption
erzeugen. Bei der Verwendung von Farbstoffmarkern, die eine
Lumineszenz erzeugen, werden die Farbstoffmarker durch
elektromagnetische Strahlung, z. B. geeignetes Laserlicht,
angeregt, so dass durch die elektromagnetische Strahlung ein
Elektron auf ein höheres Energieniveau gehoben wird und der
Farbstoffmarker durch Rückkehr des Elektrons auf das
ursprüngliche Energieniveau Licht abgibt, d. h. luminesziert.
Die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr des Elektrons in das
ursprüngliche Energieniveau und damit die Lumineszenzemission
ist zeitlich exponentiell verteilt. Die mittlere Lebensdauer
des angeregten Zustandes wird daher auch als
Lumineszenzlebensdauer bezeichnet. Da lumineszierende Marker in
den meisten Fällen nur geringfügigen Einfluß auf die
Wechselwirkungen der Biomoleküle haben und im Vergleich zu
anderen bekannten Markern äußerst empfindlich sind, ist der
Einsatz von lumineszierenden Farbstoffmarkern besonders
vorteilhaft. Die Informationen über eine Reaktion zwischen den
beiden Biomolekülen werden dadurch erhalten, dass die
Veränderung des von den Farbstoffmarkern emittierten Lichts in
Relation mit der Reaktion der Biomoleküle gesetzt wird.
In einem Beispiel eines Meßverfahrens wird ein Targetmolekül
zuerst einem fluoreszierenden Reagenz als lumineszierendem
Reagenz ausgesetzt, das die Fähigkeit hat, an das Targetmolekül
zu binden. Ändert sich bei der Bindung die
Fluoreszenzintensität, so kann sie zur Quantifizierung der
Bindung verwendet werden. In einem weiteren Experiment wird das
Target sowohl dem fluoreszenzmarkierten Reagenz als auch einer
einzelnen Substanz ausgesetzt. Wenn eine Bindung zwischen der
Substanz und dem Target entsteht, wird das fluoreszenzmarkierte
Reagenz durch die Substanz von dem Target getrennt. Hierdurch
ändert sich das Verhältnis von gebundenen zu freien markierten
Molekülen. Dies hat wiederum eine Veränderung der
Fluoreszenzemission der Probe zur Folge und es kann ermittelt
werden, ob und inwieweit sich eine Substanz an ein Target
bindet.
Zur Erhöhung der während einer Messung zu erhaltenden
Information können mehrere Marker, insbesondere zwei
Farbstoffmarker, verwendet werden. In Abhängigkeit von der
Anregungsenergie der zwei Farbstoffmarker werden zum Anregen
der Farbstoffmarker zwei elektromagnetische Strahlungsquellen,
z. B. Laser, unterschiedlicher Wellenlängen eingesetzt.
Beispielsweise wird ein roter und ein grüner Farbstoffmarker in
Kombination mit einem roten und einem grünen Laser eingesetzt.
Bei der Verwendung von roten und grünen Farbstoffmarkern wurde
festgestellt, dass die Intensität des von dem roten
Farbstoffmarker abgegebenen Lichts bei Verwendung eines roten
zusammen mit einem grünen Laser geringer ist als die Intensität
des roten Farbstoffmarkers, wenn dieser ausschließlich mit
rotem Laserlicht bestrahlt wird. Dieser Intensitätsverlust
bringt einen Informationsverlust mit sich und führt zu
verfälschten Ergebnissen.
Dieses Phänomen kann auch bei der Verwendung von
Farbstoffmarkern anderer Farben festgestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Messen chemischer und/oder biologischer Proben
mit Hilfe der Lumineszenz-Spektroskopie zu schaffen, mit dem
verbesserte Meßergebnisse erzielt werden können. Insbesondere
ist es Aufgabe der Erfindung, eine Verbesserung der
Meßergebnisse bei gemeinsam verwendeten roten und grünen
Farbstoffmarkern zu erreichen.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch das
Verfahren gemäß Patentanspruch 1 bzw. durch die Vorrichtung
gemäß Patentanspruch 12.
Die Erfindung beruht u. a. auf der Erkenntnis, dass ein roter
Farbstoffmarker, der durch rotes Laserlicht angeregt wurde, von
dem grünen Laserlicht zerstört werden kann. Die Zerstörung wird
dadurch hervorgerufen, dass ein Elektron des roten
Farbstoffmarkers durch das rote Laserlicht auf ein höheres
Energieniveau gehoben wird und von dem grünen Laser weiter
angeregt wird. Diese Anregung durch den grünen Laser führt zu
einer Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Zerstörung des roten
Farbstoffmarkers, z. B. durch Ionisierung. In den meisten Fällen
ist diese Zerstörung irreversibel, d. h. der Farbstoffmarker
kann nicht mehr zur Lumineszenzemission angeregt werden und ist
für die weitere Messung verloren. Somit kommt es zu einer
Verschlechterung des Meßsignals. Dies gilt entsprechend auch
für Farbstoffmarker anderer Farben.
Erfindungsgemäß kann eine Verbesserung des Meßsignals dadurch
erreicht werden, dass die zur Untersuchung von Proben
verwendete elektromagnetische Strahlung, wie beispielsweise
das Laserlicht, gepulst wird und die elektromagnetische
Strahlung mindestens zwei unterschiedliche Wellenlängenbereiche
und/oder Polarisationen aufweist, die zueinander zeitlich
versetzt abgegeben werden. Die elektromagnetische Strahlung
unterschiedlicher Wellenlängenbereiche und/oder
unterschiedlicher Polarisationen trifft somit nacheinander auf
der Probe auf. So ist z. B. die Gefahr der Zerstörung des
Farbstoffmarkers dadurch verringert, dass der Strahlungsimpuls,
der den Farbstoffmarker zerstören könnte, erst zu einem
Zeitpunkt auftrifft, zu dem das angeregte Elektron sich mit
hoher Wahrscheinlichkeit bereits wieder in seinem
Ausgangszustand befindet.
Eine Verbesserung der Meßergebnisse kann durch vorstehendes
erfindungsgemäßes Verfahren auch dann erreicht werden, wenn nur
ein einzelner Farbstoffmarker in der Probe vorhanden ist.
Dieser Farbstoffmarker wird durch die elektromagnetische
Strahlung unterschiedlicher Wellenlängenbereiche und/oder
unterschiedlicher Polarisationen unterschiedlich angeregt.
Beispielsweise können unterschiedliche Polarisationen bei der
emittierten Strahlung detektiert werden und damit Rückschlüsse
auf die Rotationseigenschaften der Farbstoffmarker gezogen
werden.
Unter Farbstoffmarker ist im folgenden sowohl ein der Probe
zugeführter Marker als auch ein der Substanz inhärenter Marker
zu verstehen, d. h. Substanzen, die lumineszierende
Eigenschaften besitzen. Lumineszenz umfaßt insbesondere auch
Fluoreszenz und Phosphoreszenz.
Im folgenden wird die Erfindung zunächst anhand der Verwendung
elektromagnetischer Strahlung mit unterschiedlichen
Wellenlängenbereichen erläutert. Dies erfolgt zum besseren
Verständnis anhand des Beispiels eines roten und eines grünen
Farbstoffmarkers, die jeweils durch rotes bzw. grünes
Laserlicht angeregt werden.
Erfindungsgemäß wird das Laserlicht zur Anregung der
Farbstoffmarker, d. h. im erläuterten Beispiel das rote und das
grüne Laserlicht, gepulst. Zusätzlich werden die
Laserlichtimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche zueinander
zeitlich versetzt. Aufgrund des zeitlichen synchronisierten
Versatzes der Impulse zueinander trifft zu einem Zeitpunkt
stets nur entweder ein roter oder ein grüner Laserlichtimpuls
auf die Probe auf. Bereits bei einem äußerst geringen
zeitlichen Abstand des grünen Laserlichtimpulses von dem roten
Laserlichtimpuls werden erheblich weniger rote Farbstoffmarker
zerstört. Dies erhöht die Intensität bzw. die Zählrate des von
den Farbstoffmarkern abgegebenen Lichts. Hierdurch können die
Meßergebnisse deutlich verbessert werden.
Erfindungsgemäß wird daher bei der Verwendung von roten und
grünen Farbstoffmarkern zuerst einer oder mehrere Lichtimpulse
des roten Laserlichts und anschließend einer oder mehrere
Lichtimpulse des grünen Laserlichts auf die Probe gerichtet.
Zwischen dem letzten roten Lichtimpuls und dem ersten grünen
Lichtimpuls besteht ein zeitlicher Abstand. Die Zeitspanne ist
so gewählt, dass die Anregung der roten Farbstoffmarker im
wesentlichen wieder abgeklungen ist, so dass die Elektronen des
roten Farbstoffmarkers durch den grünen Laserlichtimpuls nicht
aus einem erhöhten Energieniveau weiter angeregt und die roten
Farbstoffmarker dabei zerstört werden können.
Vorzugsweise wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ein
Laserlichtimpuls erst erzeugt, nachdem die Anregung des durch
den vorherigen Laserlichtimpuls eines verschiedenen
Wellenlängenbereichs angeregten Farbstoffmarkers im
wesentlichen abgeklungen ist. Somit wird beispielsweise der
grüne Laserlichtimpuls erst auf die Probe geleitet, wenn die
Anregung der durch rote Laserlichtimpulse angeregten
Farbstoffmarker im wesentlichen abgeklungen ist. Vorzugsweise
wird der nächste Laserlichtimpuls erst dann auf die Probe
abgegeben, wenn die Anregung des zuvor angeregten
Farbstoffmarkers um mindestens 90%, vorzugsweise um mindestens
95%, besonders bevorzugt mindestens um 98%, abgeklungen ist.
Hierdurch werden die erzielbaren Meßergebnisse erheblich
verbessert.
Der notwendige zeitliche Versatz zweier aufeinanderfolgender
Lichtimpulse verschiedener Wellenlängenbereiche ist abhängig
von der Lumineszenzlebensdauer des verwendeten
Farbstoffmarkers. Für einen Farbstoffmarker mit der Lebensdauer
3 ns beträgt der notwendige zeitliche Versatz mindestens 2 ns,
vorzugsweise mindestens 7 ns. Bei der Lebensdauer 1 ns beträgt
er mindestens 0,7 ns, vorzugsweise mindestens 2,3 ns. Dabei
können Pulse mit unterschiedlichen Intensitäten eingesetzt
werden, dies gilt auch für nicht-lumineszente Anregungen. Bei
Verwendung eines roten und eines grünen Laserlichts ist der
Abstand eines auf einen roten Laserlichtimpuls folgenden grünen
Laserlichtimpulses maßgebend, da ein zu früh oder gleichzeitig
mit dem roten Laserlichtimpuls abgegebener grüner
Laserlichtimpuls zur Zerstörung der roten Farbstoffmarker
führen kann. Der Abstand eines auf einen grünen
Laserlichtimpuls folgenden roten Laserlichtimpulses ist
hingegen unerheblich, da der grüne Farbstoffmarker durch den
roten Laserlichtimpuls nicht zerstört wird. Es muß in diesem
Fall somit lediglich sichergestellt sein, dass die beiden
Impulse nicht gleichzeitig erfolgen.
Die Impulsfrequenz des Laserlichts beträgt für
Fluoreszenzanregung vorzugsweise 20-100 MHz, insbesondere
60-80 MHz. Die Impulsfrequenzen der einzelnen Laserlichtbereiche
sind hierbei vorzugsweise identisch, so dass die Abstände
zwischen aufeinanderfolgenden Laserlichtimpulsen verschiedener
Wellenlängenbereiche über die Zeit konstant bleiben.
Die Reihenfolge der auf die Probe abgegebenen Laserlichtimpulse
der einzelnen Wellenlängenbereiche ist vorzugsweise
repetierend. Bei der Verwendung von beispielsweise drei Lasern
mit unterschiedlichen Wellenlängenbereichen wird somit zuerst
von dem ersten, dann von dem zweiten, anschließend von dem
dritten und sodann wieder von dem ersten usw. Laser ein
Lichtimpuls auf die Probe abgegeben. Bei der Verwendung von
zwei Lasern, beispielsweise einem roten und einem grünen Laser,
werden die Laserlichtimpulse vorzugsweise abwechselnd erzeugt.
Entsprechend den vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausführungsformen der Erfindung anhand der Verwendung von
Laserlicht und der erfindungsgemäß erzeugten Laserlichtimpulse
wird der gleiche erfindungsgemäße Effekt bei Verwendung anderer
elektromagnetischer Strahlen, wie beispielsweise Licht im
sichtbaren oder nicht sichtbaren Wellenlängenbereich,
hervorgerufen. Entsprechende Strahlungsimpulse rufen denselben
erfinderischen Effekt wie Laserlichtimpulse hervor. Ebenso ist
es bei den vorstehend beschriebenen Ausführungen möglich, eine
Probe mit nur einem Farbstoffmarker zu verwenden. Dieser eine
Farbstoffmarker wird durch Strahlungsimpulse unterschiedlicher
Wellenlängenbereiche unterschiedlich angeregt, wobei die
emittierte Strahlung in Abhängigkeit des Wellenlängenbereichs
der anregenden Strahlung unterschiedlich ist oder sein kann.
Entsprechende Ergebnisse wie bei der Verwendung von
unterschiedlichen Wellenlängenbereichen können auch durch
unterschiedliche Polarisationen der elektromagnetischen
Strahlen erreicht werden. So können beispielsweise anstelle
eines roten und grünen Lasers entsprechende Meßergebnisse mit
senkrecht und parallel polarisiertem Licht erreicht werden, mit
denen ebenfalls Aussagen über den untersuchten Stoff getroffen
werden können.
Der Wellenlängenbereich eines verwendeten grünen Laserlichts
beträgt vorzugsweise 480-550 nm, besonders bevorzugt
485-535 nm. Der Wellenlängenbereich eines roten Lasers beträgt
vorzugsweise 630-690 nm, besonders bevorzugt 635-655 nm.
Als mögliche grüne Laserlichtquellen kommen bevorzugt
hochwertige Argonionenlaser mit monochromatischer Anregung bei
488 nm, 496 nm, 502 nm, 515 nm, 528 nm oder Nd:YAG-Laser mit
monochromatischer Anregung bei 492 nm oder 532 nm in Frage.
Rote Laserlichtquellen sind bevorzugt Kryptonlaser mit
monochromomatischer Anregung bei 647 nm, sowie rote
Laserdioden, die für verschiedene Anregungswellenlängen
erhältlich sind.
Häufig angewendete Methoden unter Benutzung von zwei
Farbstoffmarkern mit zwei Lasern unterschiedlicher Farbe sind
Koinzidenzanalysen, die hier anhand der Fluoreszenz vorgestellt
werden. Dabei kann festgestellt werden, inwieweit die
Farbstoffmarker gleichzeitig oder getrennt vorkommen, d. h.
inwieweit sie an einem gemeinsamen Reagenz oder an zwei
getrennten Reagenzien gebunden sind. Dabei wird ausgenutzt,
dass im Fall des gleichzeitigen Vorkommens das Fluoreszenzlicht
beider Farben immer zur gleichen Zeit detektiert wird, während
im Fall des getrennten Vorkommens die Detektion des
Fluoreszenzlichts von beiden Farben zeitlich willkürlich
verteilt ist. Dies sei wiederum am Beispiel von rot und grün
erläutert. Ein spezieller Fall der Koinzidenzanalyse ist die
Kreuzkorrelationsanalyse. Hierbei werden die zeitlichen
Fluktuationen des Fluoreszenzlichts des einen Farbstoffmarkers,
Fgrün(t), auf einem, die des anderen Farbstoffmarkers, Frot(t),
auf einem zweiten Detektor registriert. Die
Kreuzkorrelationsfunktion, G(tc), wird über diese
Fluktuationsspuren berechnet.
Zu einer Kreuzkorrelationsfunktion ungleich Null kommt es nur,
wenn die Fluoreszenzlichter der beiden Farbstoffmarker zeitlich
verknüpft ("korreliert") sind. Dies ist nur der Fall, wenn sie
an einem gemeinsamen Reagenz gebunden sind. Die Amplitude der
Kreuzkorrelationsfunktion, G(tc = 0), läßt eine direkte Aussage
über die Konzentration, cgrün+rot, dieses zweifach farbmarkierten
Reagenzes im Vergleich zu den Konzentrationen, cgrün und crot,
der einfach markierten Reagenzien zu (cgrün und crot können dabei
durch andere Analyseverfahren bestimmt werden).
Durch die bereits erwähnte Zerstörung des roten
Farbstoffmarkers kommt es zu einer ungewollten Verringerung der
Konzentrationen, cgrün+rot, des zweifach farbmarkierten Reagenzes
(und crot, des rot markierten Reagenzes) und damit zu einer
Abnahme der Kreuzkorrelationsamplitude, G(tc = 0). Eine
Analysemethode eines biologischen Systems dieser Art durch die
Kreuzkorrelation würde in diesem Fall zu verfälschten
Ergebnissen führen und die tatsächliche biologische
Konzentration des zweifach farbmarkierten Reagenzes, cgrün+rot,
unterschätzen. Daher werden erfindungsgemäß der rote und grüne
Laserlichtimpuls zueinander zeitlich verschoben. Durch das
Verhindern der Zerstörung des roten Farbstoffmarkers wird
dieser nachteilige Einfluß auf die Korrelationsamplitude
unterbunden und eine unverfälschte Kreuzkorrelations- oder
Koinzidenzanalyse erzielt.
Ein weiteres Problem bei Meßmethoden unter Verwendung von zwei
Farbstoffmarkern mit zwei Lasern unterschiedlicher Farbe ist
das Übersprechen der Lumineszenzsignale der beiden
Farbstoffmarker. Dies soll am Beispiel der Fluoreszenz
erläutert werden. Die Absorptions- und Emissionsspektren von
Fluoreszenzfarbstoffen sind relativ breit, d. h. sie erstrecken
sich über einen relativ großen Wellenlängenbereich, und können
sich überlappen. Dadurch kann es zu folgenden Problemen kommen,
die keine eindeutige Zuordnung des Fluoreszenzlichts zu einem
bestimmten Farbstoffmarker oder Anregungslaser zulassen - z. B.
können sie zu Verfälschungen in der Kreuzkorrelationsfunktion
führen. Sie seien wiederum an dem Beispiel von rot und grün
erläutert:
- a) das Fluoreszenzlicht ödes roten Farbstoffmarkers läßt sich auch (vermindert) durch den grünen Laser anregen - es kommt zu einer Überlagerung zwischen vom grünen und roten Laser angeregten roten Fluoreszenzlicht;
- b) ein (geringer) Teil des Fluoreszenzlichts des grünen Farbstoffmarkers überlappt mit dem roten Fluoreszenzlicht ("crosstalk") - es kommt zu einer Überlagerung zwischen vom grünen und roten Farbstoffmarker emittierten Fluoreszenzlicht auf dem Detektor für die rote Strahlung;
- c) das Fluoreszenzlicht des roten Farbstoffmarkers kann nicht nur von dem roten Laser, sondern auch noch über (Resonanz-Energietransfer) von dem von dem grünen Laser angeregten grünen Farbstoffmarker erzeugt werden - ähnlich wie im Fall i) kommt es zu einer Überlagerung zwischen vom roten und indirekt über Energietransfer vom grünen Laser angeregten roten Fluoreszenzlicht.
Es ist Sinn dieser Erfindung, durch die zeitliche Verschiebung
der roten und grünen Laserlichtimpulse zueinander dieses
Übersprechen der Fluoreszenzsignale zu unterbinden. Das vom
grünen und roten Laser angeregte Fluoreszenzlicht läßt sich
dann zeitlich trennen und erlaubt eine eindeutige Zuordnung,
wie an den drei Problemfällen erläutert werden kann: Nach dem
grünen Laserlichtimpuls erfolgt nur die Detektion des Anteils
vom grünen Farbstoffmarker ("crosstalk") oder vom direkt oder
indirekt über Energietransfer angeregten roten Farbstoffmarker
im roten Fluoreszenzlicht. Folgt nach dem Abklingen dieser
Fluoreszenz der rote Laserlichtimpuls, so enthält das rote
Fluoreszenzlicht nur Anteile von dem direkt durch den roten
Laser angeregten roten Farbstoffmarker. Ist wiederum der grüne
Laser auf das Abklingen dieser Fluoreszenz zeitlich abgestimmt,
so kann das Fluoreszenzlicht eindeutig den Farbstoffmarkern
bzw. anregenden Lasern zugeordnet werden. Hierdurch ist z. B.
eine unbeeinflußte Kreuzkorrelationsanalyse möglich.
Eine weitere erfindungsgemäße Anwendung der zeitlichen
Verschiebung von zwei Laserlichtimpulsen ist die Detektion
unterschiedlicher Polarisationen des Lumineszenzlichts - im
folgenden nur auf Fluoreszenzlicht bezogen - eines
Farbstoffmarkers, mit nur einem Detektor. In üblichen
Meßmethoden zur Aufnahme verschiedener Polarisationen des
Fluoreszenzlichts wird der Farbstoffmarker mit einem in einer
bestimmten Ebene X polarisierten Laser angeregt und der zu X
parallele und senkrechte Polarisationsanteil des
Fluoreszenzlichts entweder durch den Einsatz eines
Polarisations-Strahlteilers gleichzeitig auf zwei verschiedenen
Detektoren oder durch den zeitlichen Wechsel der
Transmissionsrichtung eines Polarisationsfilters zeitlich
getrennt (mehrere Sekunden) auf einem Detektor registriert.
Dadurch können Rückschlüsse auf die Rotationseigenschaften der
untersuchten Farbstoffmarker gezogen werden. Sinn dieser
Erfindung ist es nun, zeitlich getrennte Fluoreszenzsignalpulse
(-abklingpulse) unterschiedlicher Polarisation durch zwei
zeitlich getrennte, in der Ebene X und in der dazu senkrechten
Ebene Y polarisierten Laserpulse, zu erzeugen (dies ist sogar
mit nur einem Laser unter Aufspaltung erreichbar). Erfolgt die
Detektion auf einem einzigen Detektor mit einem
Polarisationsfilter mit konstanter Transmissionsrichtung, so
kann eine vergleichbare Detektion der zu der Polarisationsebene
des Lasers parallelen und senkrechten Komponente des
Fluoreszenzlichts erfolgen: die Transmissionsrichtung des
Polarisationsfilters sei dabei die Ebene X; erfolgt der erste
Laserlichtimpuls mit einer Polarisation ebenfalls in der Ebene
X, so wird darauffolgend der zu der Polarisationsebene des
Lasers parallel polarisierte Anteil des Fluoreszenzlichts
detektiert; nach Abklingen dieser Fluoreszenz erfolgt der
zweite Laserlichtimpuls mit einer Polarisation in der zur Ebene
X senkrechten Ebene Y; darauffolgend wird nur der zu der
Polarisationsebene des Lasers senkrecht polarisierte Anteil des
Fluoreszenzlichtes detektiert; nach dessen Abklingen wird
wieder ein Laserlichtimpuls mit Polarisation in der Ebene X
eingestrahlt; usw. Diese Detektion der beiden
Polarisationsanteile erfolgt dabei nahezu zeitgleich, da die
zeitliche Verzögerung der beiden Laserlichtpulse nur auf das
Abklingen des Fluoreszenzlichts, welche im Bereich der
Fluoreszenzlebensdauer der Farbstoffmarker, üblicherweise
zwischen 1-4 ns liegt, begrenzt ist. Diese "zeitgleiche"
Detektion der beiden Polarisationen ist damit unter geringem
Materialaufwand mit nur einem Detektor und einem Laser
erreichbar und so in jeglichen Anwendungen für Fluoreszenz-
Anisotropie und -Polarisationsmessungen von großem Interesse.
In ähnlicher Art und Weise kann durch den zeitlichen Versatz
von rotem und grünem Laser eine nur um ns zeitversetzte,
"zeitgleiche" Detektion von rotem und grünem Lumineszenzsignal
auf nur einem Detektor ermöglicht werden.
Durch daß erfindungsgemäße Verfahren ist es somit möglich, eine
Zwei-Farben-Kreuzkorrelationsanalyse mit nur einem Detektor
durchzuführen.
Zur Erzielung besonders guter Meßergebnisse bei der Verwendung
unterschiedlicher Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen
wird vorzugsweise ein hochempfindliches konfokales Mikroskop
eingesetzt.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird gepulste
elektromagnetische Strahlung erzeugt, wobei die
Strahlungsimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche und/oder
Polarisationen zueinander zeitlich versetzt sind. Eine
derartige Vorrichtung weist eine Strahlungseinheit, eine
Probenaufnahme, eine Detektoreinheit und mindestens eine
Optikeinheit auf.
Die Probenaufnahme dient zur Aufnahme einer chemischen und/oder
biologischen Probe, die zur Durchführung von Lumineszenz-
Spektroskopie mindestens einen Farbstoffmarker aufweist.
Die Detektoreinheit dient zum Detektieren der von der Probe
abgegebenen Strahlung. Mit Hilfe der Optikeinheiten wird die
Strahlung von der Strahlungseinheit zur Probenaufnahme und/oder
die von der Probe abgegebene Strahlung zur Detektoreinheit
geleitet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann so ausgestaltet sein,
dass das Licht von der Strahlungseinheit zur Probenaufnahme und
die von der Probe abgegebene Strahlung unter Verwendung
derselben Optikeinheit zur Detektoreinheit geleitet wird, wobei
sich diese ober- oder unterhalb der Probenaufnahme befinden
kann. Es ist ferner möglich, dass die Vorrichtung so
ausgestaltet ist, dass das Licht von der Strahlungseinheit
durch eine Optikeinheit zur Probenaufnahme geleitet wird, die
sich oberhalb der Probenaufnahme befindet und die von der Probe
abgegebene Strahlung unter Verwendung einer weiteren
Optikeinheit zur Detektoreinheit geleitet wird, die sich
unterhalb der Probenaufnahme befindet.
Die erfindungsgemäß ausgestaltete Strahlungseinheit erzeugt
Strahlung in mindestens zwei verschiedenen
Wellenlängenbereichen und/oder zwei verschiedenen
Polarisationen. Vorzugsweise wird eine Lasereinheit als
Strahlungseinheit verwendet. Dabei werden zwei oder mehr Laser
eingesetzt, die jeweils Laserlicht eines anderen
Wellenlängenbereichs und/oder einer anderen Polarisation
erzeugen und gepulst sind. Die Laserlichtimpulse der einzelnen
Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen sind zueinander
zeitlich versetzt. Hierdurch wird, wie vorstehend anhand des
erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben, ein erheblich
besseres Meßergebnis erzielt.
Vorzugsweise weist die Lasereinheit eine Steuereinheit auf, die
mit dem einen bzw. mit sämtlichen Lasern verbunden ist. Hierbei
kann für jeden einzelnen Laser eine separate Steuereinheit
vorgesehen sein, wobei die einzelnen Steuereinheiten über eine
gemeinsame Steuerung miteinander verknüpft werden müssen.
Vorzugsweise ist eine einzige Steuereinheit wie ein erster
Modenkoppler für sämtliche in der Lasereinheit angeordneten
Laser vorgesehen. Mit Hilfe dieser einen Steuereinheit wird ein
erster Laser gesteuert. Der zweite und jeder weitere Laser ist
vorzugsweise mit der einzigen Steuereinheit über ein
Triggerkabel verbunden. Aufgrund der Signallaufzeiten, die von
der Länge des Triggerkabels abhängig sind, können die
Laserlichtimpulse des zweiten und jedes weiteren Lasers
automatisch zu denjenigen des ersten Lasers zeitlich versetzt
werden. Andere praktische Möglichkeiten, um den zeitlichen
Versatz der Laser zu erreichen, sind Weglängenunterschiede der
verschiedenen Strahlengänge oder andere elektrische Bauteile
zur Veränderung der Signallaufzeiten.
Die Steuereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
vorzugsweise wie vorstehend anhand des erfindungsgemäßen
Verfahrens beschrieben ausgebildet sein, so dass beispielsweise
ein Laserlichtimpuls erst dann die Probe erreicht, wenn die
Anregung des durch den vorherigen Laserlichtimpuls eines
verschiedenen Wellenlängenbereichs und/oder einer anderen
Polarisation angeregten Farbstoffmarkers im wesentlichen
abgeklungen ist. Ferner können durch die Steuereinheit die
Reihenfolge der einzelnen Laser sowie die zeitlichen Abstände
zwischen den Laserlichtimpulsen gesteuert werden.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Detektoreinheit weist
die Detektoreinheit nur einen mit einer Auswerteeinheit
verbundenen Kombinationsdetektor auf. Dieser einzelne Detektor
nimmt sämtliche von den einzelnen in der Probe enthaltenen
Farbstoffmarkern abgegebenen. Lumineszenz-Lichtimpulse auf. Da
die Lumineszenz-Lichtimpulse aufgrund des zeitlichen Versatzes
der die Farbstoffmarker anregenden Strahlungsimpulse auch
zeitlich versetzt am Detektor ankommen, können die einzelnen
detektierten Werte mittels der Auswerteeinheit den
entsprechenden Farbstoffmarkern und/oder Polarisationen, von
denen sie stammen, zugeordnet werden. Durch die Kombination der
Informationen über die Abfolge der Strahlungsimpulse und die
Abfolge der Detektorsignale in der Auswerteeinheit ist eine
Sortierung in rote und grüne Signale bzw. in parallel und
senkrecht polarisierte Signale möglich.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die
Detektoreinheit zwei Detektoren auf, wobei ein Detektor zum
Detektieren des von den roten Farbstoffmarkern abgegebenen
Lichts und der andere zum Detektieren des von den grünen
Farbstoffmarkern abgegebenen Lichts vorgesehen ist. Hierdurch
ist sichergestellt, dass keine Verfälschung der Ergebnisse
aufgrund von Fehlern der Auswerteeinheit stattfindet. Ferner
kann die Auswerteeinheit einfacher aufgebaut sein. Bei Vorsehen
von drei oder mehr Farbstoffmarkern kann dementsprechend die
entsprechende Anzahl von Detektoren vorgesehen werden.
Um zusätzliche Informationen zu erhalten, kann den Detektoren
ein polarisierender Strahlteiler vorgeschaltet sein. Ein von
einem bestimmten Farbstoffmarker kommender Lichtstrahl wird
somit in zwei Strahlen unterschiedlicher Polarisation
aufgeteilt. Diesen beiden Strahlen können zusätzliche
Informationen, z. B. Rotationseigenschaften, über die Probe
entnommen werden. Insbesondere kann jeder dieser Detektoren
nach dem o. g. Verfahren verschiedene Farben nacheinander
messen. So ist es möglich, mit zwei Detektoren mehr als eine
Farbe in beiden Polarisationen zu messen.
Die Vorrichtung ist vorzugsweise als hochgenaues konfokales
Mikroskop ausgestaltet. Die Detektionseinheit weist
vorzugsweise eine Elektronik auf, mit der z. B. eine
Kreuzkorrelationsmessung durchgeführt werden kann.
Beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
unterschiedlich polarisierter Strahlung und nur einem Detektor
wird die Strahlungseinheit vorzugsweise wie folgt modifiziert:
- 1. Die Strahlung aus einer einzigen unpolarisierten Strahlungsquelle, wie einem unpolarisierten Laser, wird durch einen Strahlteiler in zwei Strahlen geteilt, die jeweils durch einen Polarisationsfilter unterschiedlich polarisiert und später wieder vereinigt werden. Der zeitliche Versatz der beiden unterschiedlich polarisierten Strahlen wird durch Weglängenunterschiede in den beiden Strahlengängen realisiert.
- 2. Die Strahlung einer einzigen unpolarisierten Strahlungsquelle, wie einem unpolarisierten Laser, wird durch einen Polarisations-Strahlteiler in zwei Strahlen unterschiedlicher Polarisation getrennt und später wieder vereinigt. Der zeitliche Versatz der beiden unterschiedlich polarisierten Strahlen wird durch Weglängenunterschiede in den beiden Strahlengängen realisiert.
- 3. Die Erzeugung zweier Strahlungsimpulse unterschiedlicher Polarisation unter dem Einsatz einer einzigen unpolarisierten Strahlungsquelle ist auch durch einen schnellrotierenden Polarisationsfilter in einem ungeteilten Strahlengang erreichbar. Hierbei muß die Rotationsgeschwindigkeit des Polarisationsfilters auf die Impulsfrequenz der Strahlungsquelle abgestimmt sein, so dass die einzelnen Strahlungsimpulse abwechselnd eine unterschiedliche Polarisationsrichtung aufweisen.
- 4. Zwei polarisierte gepulste Strahlungsquellen gleicher Wellenlängenbereiche aber entgegengesetzter Polarisation werden, wie bereits vorher im Zwei-Farben-Ansatz, so aufeinander abgestimmt bzw. getriggert, dass ihre Pulse zeitversetzt nacheinander die Probe erreichen.
Während alle Ausführungsformen der Vorrichtung den Vorteil
haben, dass nur ein einzelner Detektor erforderlich ist, um die
unterschiedlich polarisierten Lumineszenzlichtanteile zu
registrieren, ist in den Ausführungsformen (1)-(3) sogar eine
einzige gepulste Strahlungsquelle ausreichend.
Durch das Einkoppeln zweier zeitlich versetzter
Strahlungsimpulse unterschiedlicher Wellenlängenbereiche, z. B.
rot und grün, und der Verwendung geeigneter optischer Filter
kann Lumineszenzlicht unterschiedlicher Wellenlängenbereiche,
z. B. rot und grün, mit nur einem Detektor, wie vorher
ausgeführt, nahezu "zeitgleich" separat detektiert werden. Es
können somit Verfahren, wie die Koinzidenzanalyse oder die
Zwei-Farben-Kreuzkorrelationsmessung, mit einem einzigen
Detektor durchgeführt werden. Dies ist nach dem Stand der
Technik nicht möglich.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sowie der erfindungsgemäßen
Vorrichtung können insbesondere folgende Meßverfahren
durchgeführt werden: Spektrometrie, Mehrphotonenanregung (z. B.
im Zwei-Photonen-Betrieb), Laser-Scanning-Anregung,
Nahfeldspektroskopie, Raman- und Rayleigh-Streulicht-
Anwendungen, FIDA- (fluorescence intensity distribution
analysis) Anwendungen, zweidimensionale FIDA-Anwendungen,
Koinzidenzanalyse und Fluoreszenz-Lebensdauer-Messungen. Es
können auch parallele konfokale Systeme, wie Nipkow-Disks,
Line-Scanner oder PMA-Anordnungen verwendet werden. Dabei
werden vorzugsweise gated CCDs, CIDs, CMOSs oder mehrere CCDs,
CIDs oder CMOSs verwendet, die über Farbteiler oder
Polarisatoren unterschiedliche Signalanteile messen.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die erfindungsgemäße
Vorrichtung sind insbesondere zur pharmazeutischen
Wirkstoffsuche (Screening), zur Identifizierung und
Charakterisierung von pharmazeutisch relevanten Stoffen und
Molekülen, zur Identifizierung von Analyten in diagnostischen
Anwendungen, zur Genom-Analyse oder zur Reinigung und
Konzentrierung von Substraten geeignet.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Versuchsergebnissen
sowie anhand einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2-4 Diagramme der Fluoreszenzintensitäten einer reinen
roten Farbstofflösung, die mit unterschiedlichem
Lichtimpulsversatz eines roten und eines grünen Lasers
bestrahlt wurde,
Fig. 5-7 Diagramme des Fluoreszenzabfalles in einem roten und
einem grünen Detektionskanal bei den anhand der Fig.
2-4 beschriebenen Versuchen und
Fig. 8 ein Diagramm, in dem der Kurvenverlauf bei
Kreuzkorrelationsmessungen dargestellt ist.
Die in Fig. 1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung weist eine Probenaufnahme 10 auf.
Als Probenaufnahme 10 ist schematisch ein einziger Behälter
dargestellt, in dem sich die zu untersuchende Probe befindet.
Bei der Probenaufnahme handelt es sich beispielsweise um Mikro-
oder Nanotiterplatten. Eine als Strahlungseinheit dienende
Lasereinheit 12 weist im dargestellten Beispiel einen Argon-
Laser 14 auf, der grünes Laserlicht mit einer Wellenlänge von
496 nm erzeugt. Bei einem zweiten Laser 16 handelt es sich um
eine rote Laserdiode, die Laserlicht mit einer Wellenlänge von
635 nm erzeugt. Beide Laser 14, 16 werden in einem schnellen
gepulsten Modus betrieben. Bei Einsatz der in Fig. 1
dargestellten Vorrichtung zur Durchführung der anhand der Fig.
2-8 beschriebenen Experimente betrug die Impulsfrequenz 73 MHz.
Der Argon-Laser 14 ist über einen Modenkoppler 18 gesteuert,
der über ein Kabel 20 mit dem Argon-Laser 14 verbunden ist.
Durch den Modenkoppler wird eine exakte Impulsfrequenz erzeugt.
Der Modenkoppler 18 ist ferner über ein Triggerkabel 22 mit der
roten Laserdiode 16 verbunden. Durch das Vorsehen des
Modenkopplers als gemeinsame Triggereinheit ist die
Impulsfrequenz der beiden Laser 14, 16 identisch. Aufgrund der
Länge des Triggerkabels 22 sind die von den beiden Lasern 14, 16
erzeugten Impulse zueinander zeitlich versetzt. Der zeitliche
Versatz tritt aufgrund der Signallaufzeit der Steuersignale von
dem Modenkoppler 18 zu dem Laser 16 auf.
Die von den beiden Lasern 14, 16 abgegebenen Lichtstrahlen
werden über einen dichroitischen Strahlteiler 24
zusammengeführt, so dass sie einen identischen Strahlengang
durchlaufen. Da die Impulse der Laser jedoch zueinander
zeitlich versetzt sind, tritt keine Überschneidung der
einzelnen Impulse auf. Das von dem dichroitischen Strahlteiler
24 zusammengefaßte Laserlicht wird von einem dichroitischen
Spiegel 26 in Richtung der Probenaufnahme 10 gelenkt und durch
ein Objektiv 28 in die in der Probenaufnahme 10 befindliche
Probe fokussiert.
Das Objektiv 28 sowie der dichroitische Spiegel 26 sind bereits
Bestandteile einer Optikeinheit 30. Die Optikeinheit 30 umfaßt
ferner eine Tubuslinse 34 sowie eine Lochblende 36. Das von den
in der Probe enthaltenen Farbstoffmarkern abgegebene Licht
gelangt durch das Objektiv 28, den dichroitischen Spiegel 26
und anschließend durch die Tubuslinse 34, durch die es auf die
Lochblende 36 fokussiert wird. Hierbei handelt es sich um einen
typischen Aufbau eines konfokalen Mikroskops, bei dem durch die
Lochblende 36 Anteile des Lichts ausgeblendet werden.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung umfaßt
eine Detektoreinheit 40 vier optische Filter 32, vier
Detektoren 42, 44, 46, 48 sowie einen polarisierenden Strahlteiler
50 und eine Auswerteeinheit 52. Die durch die Lochblende 36
gelangenden Strahlen werden von dem polarisierenden
Strahlteiler 50 in einen Strahl 54 mit parallel polarisiertem
Licht und einen Strahl 56 mit senkrecht polarisiertem Licht
unterteilt. Der Strahl 54 wird von einem dichroitischen
Strahlteiler 58 in zwei Strahlen 60, 62 geteilt, wobei einer der
Strahlen das von dem roten Farbstoffmarker abgegebene Licht und
der andere Strahl das von dem grünen Farbstoffmarker abgegebene
Licht enthält.
Entsprechend wird der anders polarisierte Strahl 56 von einem
zweiten dichroitischen Strahlteiler 64 in einen roten und einen
grünen Strahl 66, 68 geteilt, die von dem Detektoren 46 bzw. 48
detektiert werden. Durch die optischen Filter 32 werden
beispielsweise Randbereiche des abgegebenen Lichts
ausgefiltert, die nicht von den Farbstoffmarkern selbst,
sondern beispielsweise vom Material der Probenaufnahme 10
herrühren. Die von den Detektoren 42, 44, 46, 48 registrierten
Strahlen 60, 62, 66, 68 werden in elektrische Signale umgewandelt
und über Leitungen 70, 72, 74, 76 zu der Auswerteeinheit 52, bei
der es sich üblicherweise um einen entsprechend an die
Vorrichtung angepaßten PC handelt, geleitet. Mittels der
Auswerteeinheit erfolgt eine Bestimmung der Art der Reaktion,
die in der Probe stattgefunden hat.
Anstatt mit einer Optikeinheit sowohl das Laserlicht auf die
Probe zu lenken und das von der Probe abgegebene Licht zur
Detektoreinheit zu lenken, können auch zwei Optikeinheiten
verwendet werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann so
ausgestaltet sein, dass das Licht von der Strahlungseinheit zur
Probenaufnahme und die von der Probe abgegebene Strahlung unter
Verwendung derselben Optikeinheit zur Detektoreinheit geleitet
wird, wobei sich diese ober- oder unterhalb der Probenaufnahme
befinden kann. Es ist ferner möglich, dass die Vorrichtung so
ausgestaltet ist, dass das Licht von der Strahlungseinheit
durch eine Optikeinheit zur Probenaufnahme geleitet wird, die
sich oberhalb der Probenaufnahme befindet und die von der Probe
abgegebene Strahlung unter Verwendung einer weiteren
Optikeinheit zur Detektoreinheit geleitet wird, die sich
unterhalb der Probenaufnahme befindet.
Bei den in den Fig. 2-7 dargestellten Messungen wurde stets
eine reine rote Farbstofflösung untersucht. Es handelt sich
hierbei um den Farbstoff Cyanin 5 (Cy5), der in Wasser mit
einer Konzentration von 5 nM gelöst wurde. Die
Fluoreszenzlebensdauer von Cy5 in Wasser beträgt 0,7 ns.
In den Fig. 2-4 ist jeweils die Zählrate des Detektors über
die Zeit aufgetragen. In allen drei Versuchen wurde die Probe
innerhalb der ersten 5 s ausschließlich mit dem roten Laser, im
Zeitabschnitt von 5-15 s mit dem roten und dem grünen Laser
und zwischen 15-20 s wiederum ausschließlich nur mit dem
roten Laser bestrahlt. Die Frequenz der beiden gepulsten Laser
betrug in allen drei Messungen 73 MHz.
In der in Fig. 2 dargestellten Messung wurden im Bereich von
5-15 s, in denen sowohl der rote als auch der grüne Laser
eingeschaltet waren, kein Impulsversatz der beiden Laser
vorgenommen. Die roten und grünen Laserlichtimpulse trafen
somit gleichzeitig auf die Probe und auf den roten
Farbstoffmarker auf. Aus dem Diagramm (Fig. 2) ist deutlich
ersichtlich, dass die Zählrate in dem Bereich von 5-15 s
stark zurückgeht. In den Bereichen, in denen der grüne Laser
nicht eingeschaltet ist, d. h. in dem Bereich von 0-5 s sowie
in dem Bereich von 15-20 s, ist die Zählrate deutlich höher.
Hieraus wird der zerstörerische Einfluß des grünen Lasers auf
die roten Farbstoffmarker ersichtlich.
Bei der Messung, die anhand von Fig. 3 dargestellt ist, wurde
in dem Zeitabschnitt von 5-15 s ein Pulsversatz von 2 ns
zwischen dem roten und dem grünen Laser eingestellt. Die
Impulse des grünen Lasers erfolgten stets 2 ns nach denen des
roten Lasers, wobei die beiden Laserlichtimpulse abwechselnd
auf die Probe auftrafen. Wie aus dem Diagramm (Fig. 3) deutlich
ersichtlich ist, ist die Zählrate in dem Bereich von 5-15 s
deutlich höher als in dem Diagramm der zuerst durchgeführten
Messung (Fig. 2). Es hat somit bereits innerhalb eines
Zeitversatzes von 2 ns eine gewisse Abklingung der Erregung der
roten Farbstoffmarker stattgefunden (bei Cy5 um 94%), so dass
eine erheblich geringere Anzahl von roten Farbstoffmarkern
durch den grünen Laser zerstört wurde.
Besonders deutlich ist der Effekt des erfindungsgemäßen
Verfahrens anhand von Fig. 4. Bei dieser Messung wurde ein
Impulsversatz von 10 ns in dem Bereich von 5-15 s
eingestellt. Es ist hierbei aus dem Diagramm keine Abweichung
der Zählrate in den einzelnen Bereichen mehr ersichtlich. Es
kann somit davon ausgegangen werden, dass bereits nach 10 ns
annähernd sämtliche zuvor angeregten roten Farbstoffmarker
wieder in ihren Grundzustand zurückgefallen sind.
In den Fig. 5-7 ist die Zählrate eines roten und eines grünen
Detektionskanals über eine Zeit abgebildet. Bei den
Detektionskanälen handelt es sich um die entsprechenden
Detektoren in Verbindung mit der Auswerteeinheit. Fig. 5
entspricht der in Fig. 2, Fig. 6 der in Fig. 3 und Fig. 7 der
in Fig. 4 dargestellten Messung. Die durchgezogene Linie zeigt
jeweils die durch den roten Laser hervorgerufene Fluoreszenz
und die gestrichelte Linie die durch den grünen Laser
hervorgerufene Fluoreszenz. Die in den Fig. 5-7 dargestellten
Messungen wurden jeweils in dem Zeitraum von 5-15 s (Fig. 2-4)
durchgeführt, d. h. in dem Zeitraum, in dem beide Laser
angeschaltet waren. Bei Fig. 5 ist zwischen den roten und
grünen Laserlichtimpulsen kein Versatz, bei Fig. 6 beträgt der
Zeitversatz entsprechend Fig. 3 2 ns und bei Fig. 7 beträgt der
Zeitversatz entsprechend Fig. 4 10 ns.
Aus den Fig. 5-7 ergibt sich deutlich die Verschiebung der
maximalen Fluoreszenzsignale des roten und des grünen
Detektionskanals zueinander aufgrund des Impulsversatzes. Bei
einem Impulsversatz von 10 ns können die beiden
Detektionskanäle deutlich voneinander getrennt werden. Dies
ermöglicht beispielsweise den Einsatz eines einzigen Detektors
für beide Farbstoffmarker, da bekannt ist, zu welchem Zeitpunkt
Lichtsignale von welchem Farbstoffmarker zu dem Detektor
gelangen.
Bei dem anhand von Fig. 8 dargestellten Versuch handelt es sich
um eine Messung eines mit Cy5 und Rhodamin-Green markierten
doppelsträngigen Oligonukleotids, das bei einer Konzentration
von ca. 1 nM in Wasser gelöst ist. Das Oligonukleotid ist 66
Basenpaare lang und macht aufgrund der Entfernung zwischen
beiden Farbstoffmarkern einen Energietransfer unmöglich. Es
wurde eine Kreuzkorrelationsmessung des roten und grünen
Fluoreszenzlichts durchgeführt. Der rote und grüne Laser waren
wiederum gepulst und zeitlich verschiebbar. Bei der unteren
Kurve handelt es sich um den Verlauf der Kreuzkorrelation bei
überlagerten Laserlichtimpulsen, d. h. bei Laserlichtimpulsen
ohne zeitlichen Versatz. Bei der oberen Kurve waren die
Laserlichtimpulse zueinander zeitlich versetzt. Nach Gl. 2
ergibt die obere Kurve eine Konzentation, cgrün+rot = 1 nM, an
doppelt markierten Oligonukleotiden, während die verringerte
Amplitude der unteren Kurve zu einer geringeren Konzentration,
cgrün+rot = 0,6 nM, führt. Es tritt somit aufgrund des
Impulsversatzes keine Photozerstörung auf und die
Kreuzkorrelationsanalyse führt zu unverfälschteren Ergebnissen.
Claims (27)
1. Verfahren zum Messen chemischer und/oder biologischer
Proben mit Hilfe der Lumineszenz-Spektroskopie, bei welchem
die mindestens einen Farbstoffmarker aufweisende Probe mit elektromagnetischer Strahlung mit mindestens zwei unterschiedlichen Wellenlängenbereichen und/oder Polarisationen bestrahlt wird,
der angeregte Farbstoffmarker Strahlung in einem signifikanten Wellenlängenbereich abgibt und
die abgegebene Strahlung von mindestens einem Detektor detektiert wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zur Anregung des Farbstoffmarkers verwendete elektromagnetische Strahlung gepulst wird, und
dass die Strahlungsimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen zueinander zeitlich versetzt auf die Probe treffen.
die mindestens einen Farbstoffmarker aufweisende Probe mit elektromagnetischer Strahlung mit mindestens zwei unterschiedlichen Wellenlängenbereichen und/oder Polarisationen bestrahlt wird,
der angeregte Farbstoffmarker Strahlung in einem signifikanten Wellenlängenbereich abgibt und
die abgegebene Strahlung von mindestens einem Detektor detektiert wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zur Anregung des Farbstoffmarkers verwendete elektromagnetische Strahlung gepulst wird, und
dass die Strahlungsimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen zueinander zeitlich versetzt auf die Probe treffen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Strahlungsimpuls erst erzeugt wird, nachdem die Anregung
des durch den vorherigen Strahlungsimpuls eines
verschiedenen Wellenlängenbereichs und/oder einer
verschiedenen Polarisation angeregten Farbstoffmarkers im
wesentlichen abgeklungen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
nächste Strahlungsimpuls erst abgegeben wird, wenn die
Anregung des zuvor angeregten Farbstoffmarkers um
mindestens 90%, vorzugsweise um mindestens 95%, besonders
bevorzugt um mindestens 98%, abgeklungen ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahlung der einzelnen
Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen in
repetierender Reihenfolge abgegeben wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, dass der zeitliche Abstand zweier
aufeinanderfolgender Strahlungsimpulse verschiedener
Wellenlängenbereiche mindestens 2 ns, vorzugsweise
mindestens 10 ns und höchstens 20 ns, beträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Probe zwei Farbstoffmarker
aufweist, wobei jeder Farbstoffmarker jeweils von einem
Wellenlängenbereich und/oder einer Polarisation angeregt
wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch
gekennzeichnet, dass als elektromagnetische Strahlung
Laserlicht verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein
roter und/oder ein grüner Farbstoffmarker zusammen mit
rotem und/oder grünem Laserlicht verwendet wird, wobei das
grüne Laserlicht vorzugsweise einen Wellenlängenbereich von
480 bis 550 nm, besonders bevorzugt von 485 bis 535 nm, und
das rote Laserlicht einen Wellenlängenbereich von
vorzugsweise 630 bis 690 nm, besonders bevorzugt von 635
bis 645 nm, aufweist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, dass bei Verwendung unterschiedlicher
Polarisationen der zeitliche Abstand zweier
aufeinanderfolgender Strahlungsimpulse höchstens 20 ns,
insbesondere höchstens 10 ns, beträgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Messung mittels Kreuzkorrelation
durchgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Messung unter Verwendung eines
konfokalen Mikroskops durchgeführt wird.
12. Vorrichtung zum Messen chemischer und/oder biologischer
Proben mit Hilfe der Lumineszenz-Spektroskopie, mit
einer Strahlungseinheit (12) zur Erzeugung von elektromagnetischer Strahlung in mindestens zwei verschiedenen Wellenlängenbereichen und/oder Polarisationen,
einer Probenaufnahme (10) zur Aufnahme der mindestens einen Farbstoffmarker aufweisenden Probe,
einer mindestens einen Detektor (42-48) aufweisenden Detektoreinheit (40) zum Detektieren der von der Probe abgegebenen Strahlung und
mindestens einer Optikeinheit (30), die die Strahlung von der Strahlungseinheit (12) zur Probenaufnahme (10) und/oder die von der Probe abgegebene Strahlung zur Detektoreinheit (40) leitet,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Strahlungseinheit (12) gepulste Strahlung erzeugt, und
dass die Strahlungsimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen zueinander zeitlich versetzt sind.
einer Strahlungseinheit (12) zur Erzeugung von elektromagnetischer Strahlung in mindestens zwei verschiedenen Wellenlängenbereichen und/oder Polarisationen,
einer Probenaufnahme (10) zur Aufnahme der mindestens einen Farbstoffmarker aufweisenden Probe,
einer mindestens einen Detektor (42-48) aufweisenden Detektoreinheit (40) zum Detektieren der von der Probe abgegebenen Strahlung und
mindestens einer Optikeinheit (30), die die Strahlung von der Strahlungseinheit (12) zur Probenaufnahme (10) und/oder die von der Probe abgegebene Strahlung zur Detektoreinheit (40) leitet,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Strahlungseinheit (12) gepulste Strahlung erzeugt, und
dass die Strahlungsimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche und/oder Polarisationen zueinander zeitlich versetzt sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
die Strahlungseinheit zur Erzeugung der Strahlungsimpulse
mit einer Steuereinheit (18), vorzugsweise einem
Modenkoppler, verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuereinheit (18) die Strahlungsimpulse derart
steuert, dass ein Strahlungsimpuls erst erzeugt wird,
nachdem die Anregung des durch den vorherigen
Strahlungsimpuls eines verschiedenen Wellenlängenbereichs
und/oder einer verschiedenen Polarisation angeregten
Farbstoffmarkers im wesentlichen abgeklungen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuereinheit (18) die Strahlungseinheit (12) derart
steuert, dass der nächste Strahlungsimpuls erst abgegeben
wird, wenn die Anregung des zuvor angeregten
Farbstoffmarkers um mindestens 90%, vorzugsweise um
mindestens 95%, besonders bevorzugt um mindestens 98%;
abgeklungen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (18) die
Strahlungsimpulse derart steuert, dass die
Strahlungsimpulse der einzelnen Wellenlängenbereiche
und/oder Polarisationen in repetierender Reihenfolge
abgegeben werden.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (18) die
Strahlungsimpulse derart steuert, dass der zeitliche
Abstand zweier aufeinanderfolgender Strahlungsimpulse
verschiedener Wellenlängenbereiche mindestens 2 ns,
vorzugsweise mindestens 10 ns und höchstens 20 ns beträgt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahlungseinheit (12) mindestens
zwei Laser (14, 16) zur Erzeugung verschiedener
Wellenlängenbereiche aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Strahlungseinheit (12) für sämtliche Laser (14, 16) eine
gemeinsame Steuereinheit (18) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuereinheit (18) mit den Lasern (14, 16) jeweils über
ein Triggerkabel (20, 22) verbunden ist, wobei der zeitliche
Versatz der Laserlichtimpulse durch die Länge der
Triggerkabel (20, 22) bestimmt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18-20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahlungseinheit (12) zwei Laser
(14, 16) umfaßt, wobei ein Laser (14) rotes und der andere
(16) grünes Laserlicht erzeugt und das grüne Laserlicht
vorzugsweise in einem Wellenlängenbereich von 480 bis 550 nm,
besonders bevorzugt von 485 bis 535 nm, und das rote
Laserlicht vorzugsweise in einem Wellenlängenbereich von
630 bis 690 nm, besonders bevorzugt von 635 bis 655 nm,
liegt.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahlungseinheit (12) nur eine
einzige unpolarisierte gepulste Strahlungsquelle (14)
umfaßt, wobei die Strahlungseinheit (12) zusätzlich
- a) einen Strahlteiler und in jedem erzeugten Strahlengang einen Polarisationsfilter sowie ein Bauteil zur Vereinigung der Strahlengänge aufweist, oder
- b) einen Polarisations-Strahlteiler zur Erzeugung von zwei Strahlengängen unterschiedlicher Polarisation sowie ein Bauteil zur Vereinigung der Strahlengänge aufweist, oder
- c) einen schnellrotierenden Polarisationsfilter in einem ungeteilten Strahlengang aufweist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strahlungseinheit (12) zwei
polarisierte gepulste Strahlungsquellen (14, 16) gleicher
Wellenlängenbereiche aber entgegengesetzter Polarisation
aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-23, dadurch
gekennzeichnet, dass die Detektoreinheit (40) nur einen mit
einer Auswerteeinheit (52) verbundenen Kombinationsdetektor
aufweist, wobei die Auswerteeinheit (52) die von dem
mindestens einen Farbstoffmarker abgegebene Strahlung
aufgrund des zeitlichen Versatzes getrennt voneinander
auswertet.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-24, dadurch
gekennzeichnet, dass die Detektoreinheit (40) zwei
Detektoren (42, 44), einen zum Detektieren des von roten
Farbstoffmarkern und einen zum Detektieren des von grünen
Farbstoffmarkern abgegebenen Lichts aufweist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-25, dadurch
gekennzeichnet, dass die Detektoreinheit (40) einen den
Detektoren (42-48) vorgeschalteten polarisierenden
Strahlteiler (50) zur Erzeugung von zwei Strahlen (54, 56)
unterschiedlicher Polarisation aufweist und jeder Strahl
(54, 56) von mindestens einem Detektor (42, 44; 46, 48)
detektiert wird.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-26, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als konfokales
Mikroskop ausgestaltet ist.
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