DE10029224A1 - Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in MobilfunknetzenInfo
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Abstract
Ein rufender Endteilnehmer baut über einen Mobilfunknetzbetreiber unter einer Wunschrufnummer ein Gespräch zu einem Diensteanbieter auf (10). Dieses Gespräch wird einem Vermittlungscomputer des Diensteanbieters zugeführt. Der Vermittlungscomputer baut zwischen dem Diensteanbieter und einem gerufenen Endteilnehmer eine zweite Verbindung auf. Diese zweite Verbindung erfolgt dabei über einen zweiten Netzbetreiber, insbesondere ein Festnetz eines Festnetzbetreibers. Der Ruf geht bei dem Diensteanbieter ein und dieser erfasst (11) die Rufnummer des rufenden Endgerätes und überprüft (12) danach, ob es sich um einen Vertragskunden handelt, der in diesem Fall versucht, die als Durchwahl eingegangene Zielrufnummer anzuwählen (14). Die Anwahl erfolgt über einen gebührengünstigen Call-by-Call-Anbieter oder ein Partnerunternehmen des Diensteanbieters zum günstigstmöglichen Tarif. Danach wird geprüft (15), ob eines solche Verbindung zustandegekommen ist. Nachdem auch diese zweite Verbindung zustandegekommen ist, schaltet (16) der Diensteanbieter die Gespräche zusammen. Kommt die zweite Verbindung im ersten Anlauf nicht zustande, erfolgt ein weiterer Anwahlversuch (14) dieses Anbieters. Kommt eine Verbindung auch nach m (mit m > = 2) Anwahlversuchen nicht zustande, wird über einen alternativen Anbieter angewählt (17).
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur
Errichtung bzw. Vermittlung einer Telekommunikationsverbindung zwischen
einem rufenden Endgerät, insbesondere einem mobilen Telefon, einem
mobilen Computer oder dergleichen, und einem über eine Zielrufnummer
gerufenen Endgerät mittels eines Telekommunikationsnetzes eines ersten
Diensteanbieters, insbesondere eines Mobilfunknetzes, wobei der erste
Diensteanbieter Telekommunikationsverbindungen unter einem ersten Ver
bindungstarif und wenigstens einem, gegenüber dem ersten Verbindungs
tarif gebührengünstigeren und an wenigstens eine Sonderrufnummer
gebundenen zweiten Verbindungstarif bereitstellt.
Der Mobilfunk-Markt zeichnet sich durch unterschiedlichste Tarifmodelle
aus. So gibt es einerseits Tarife mit relativ höher Grundgebühr, jedoch
relativ niedrigen Verbindungskosten. Andererseits existieren grundge
bührenfreie Tarife mit entsprechend hohen Verbindungsgebühren.
Daneben existieren Sondertarife, bei denen zu einzelnen festgelegten
Wunschrufnummern oder Wunschvorwahlen besonders günstige
Verbindungstarife angeboten werden.
Nachteil dieser existierenden Tariflandschaft ist, dass der Mobil
funk-Endteilnehmer, d. h. der Inhaber eines entsprechenden Endgerätes
wie eines Mobiltelefons, eines mobilen Computers, oder dergleichen, nicht
für jeden Verbindungsaufbau den jeweils günstigsten Tarif bekommt.
Zudem existiert derzeit noch kein Automatismus, der den rufenden
Endteilnehmer bei der Nutzung der verschiedenen Tarife unterstützt bzw.
die dabei erforderlichen unterschiedlichen Einwahlprozeduren möglichst
automatisch ausführt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein eingangs genanntes
Verfahren sowie eine Einrichtung anzugeben, die es einem Benutzer eines
mobilen Endgerätes ermöglichen, beim Verbindungsaufbau insbesondere in
einem Mobilfunknetz jederzeit den möglichst günstigsten Gebührentarif zu
realisieren.
Darüber hinaus soll ein solches Verfahren bzw. eine solche Einrichtung
möglichst automatisierbar, d. h. für den Benutzer transparent im Hintergrund
ausführbar sein.
Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der Hauptansprüche.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass eine Rufnummer eines
zweiten Diensteanbieters als die Sonderrufnummer eingerichtet wird, dass
auf Seiten des rufenden Endgerätes die Sonderrufnummer der Zielruf
nummer vorangestellt wird, dass über die Sonderrufnummer eine erste
Telekommunikationsverbindung mit dem zweiten Diensteanbieter hergestellt
wird, dass der zweite Diensteanbieter anhand der Zielrufnummer mit einem
gegenüber dem ersten Verbindungstarif gebührengünstigeren dritten
Verbindungstarif eine mindestens zweite Telekommunikationsverbindung
mit dem gerufenen Endgerät herstellt, und dass der zweite Diensteanbieter
die erste und die zweite Telekommunikationsverbindung nach erfolgreichem
Herstellen der zweiten Telekommunikationsverbindung zusammenschaltet.
Bevorzugt sieht die Erfindung vor, dass zwischen der Sonderrufnummer und
der Zielrufnummer eine oder mehrere Diensterkennungsziffern eingefügt
werden, anhand der(er) der erfindungsgemäß vorgeschlagene Dienst des
zweiten Diensteanbieters von gegebenenfalls weiteren Diensten des
zweiten Diensteanbieters unterschieden werden kann.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine Mobilfunkverbindung
zwischen Endgeräten in zwei Phasen aufzuteilen. In einer ersten Phase wird
eine möglichst gebührengünstige erste Verbindung mit einer
Vermittlungseinrichtung, z. B. einem Vermittlungscomputer, eines
erfindungsgemäßen zweiten Diensteanbieters aufgebaut. Das rufende
Endgerät wählt dabei bevorzugt eine Rufnummer des zweiten
Diensteanbieters, gefolgt von der eigentlichen Zielrufnummer des gerufenen
Endgerätes. Die Rufnummer des zweiten Diensteanbieters wird dabei
insbesondere als Sonderrufnummer mit einem gegenüber den üblichen
Mobilfunktarifen gebührengünstigeren Verbindungstarif eingerichtet. Die
Vermittlungseinrichtung baut dann, basierend auf der Zielrufnummer, eine
zweite Verbindung mit dem gerufenen Endgerät auf, jedoch über ein
gebührengünstigeres Festnetz eines Festnetzanbieters. Nach
Zustandekommen der zweiten Verbindung schaltet die Vermittlungs
einrichtung die erste und die zweite Verbindung zusammen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise und Vermittlungseinrichtung
ermöglichen daher erhebliche Gebühreneinsparungen beim Aufbau von
Mobilfunkverbindungen zwischen Endgeräten.
Zur weiteren Automatisierung des vorgeschlagenen Verfahrens kann
vorgesehen sein, dass die erfindungsgemäß vorgeschlagene Ziffernfolge
<Sonderrufnummer< <Zielrufnummer< oder <Sonderrufnummer<
<Diensterkennungsziffer(n)< <Zielrufnummer< bereits auf Seiten des
rufenden Endgerätes automatisch generiert wird, d. h. zu der vom rufenden
Endteilnehmer gewählten Zielrufnummer automatisch die Sonderrufnummer
und gegebenenfalls die Diensterkennungsziffer zu ergänzen. Dabei kann
vorgesehen sein, dass diese Ziffernfolge bei jedem auf Seiten des rufenden
Endgerätes getätigten Wählvorgang automatisch generiert wird und
gegebenenfalls durch eine besondere Ziffernfolge deaktivierbar ist. Auf
diese Weise wird der rufende Endteilnehmer von der Einwahlprozedur
erheblich entlastet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert, aus denen sich weitere Merkmale
und Vorteile der Erfindung ergeben.
Im Einzelnen zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens
anhand eines Flußdiagrammes;
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Einrichtung anhand eines Blockschaltbildes.
Das in Fig. 1 gezeigte Flußdiagramm dient zur Illustration typischer
Verfahrensabläufe bei der Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Ein rufender Endteilnehmer und Inhaber eines mobilen Endgerätes,
insbesondere eines Mobiltelefons, eines mobilen Computers oder
dergleichen, hat zunächst einen üblichen Tarifvertrag mit einem ersten
Netzbetreiber, z. B. einem Mobilfunknetzbetreiber, geschlossen. Der erste
Netzbetreiber bietet neben einem in üblicher Weise gebührenmäßig
gestaffelten Verbindungstarif zusätzlich einen Sonderverbindungstarif,
beispielsweise eine Wunschrufnummer oder einen gebührengünstigen
Ortstarif, für den Endteilnehmer an. Dieser Sonderverbindungstarif ist an
eine vorher festgelegte einzelne Rufnummer gebunden, wobei diese
Rufnummer jedoch durch den Endteilnehmer frei wählbar ist.
Ein erfindungsgemäß vorgeschlagener Diensteanbieter schaltet für seine
Vertragskunden, in dem vorliegenden Fall also auch für den genannten
Endteilnehmer, in einer eigenen Vermittlungseinrichtung, z. B. einem
proprietären Vermittlungscomputer, zunächst eine oder mehrere möglichst
kurze Rufnummern mit DDI(Direct Dial In)-Fähigkeit frei. Die Freischaltung
erfolgt üblicherweise durch Anmieten einer Anzahl von Telefonanschlüssen
bei einem Netzbetreiber, insbesondere einem Festnetzbetreiber. Bevorzugt
handelt es sich bei diesen Anschlüssen um Primärmultiplexanschlüsse zu
beispielsweise je 30 Amtsleitungen. Alle Anschlüsse weisen bevorzugt
dieselbe Kernrufnummer auf.
Alternativ oder zusätzlich zur DDI-Übermittlung kann insbesondere im Falle
der Nicht-Verfügbarkeit kurzer Rufnummern vorgesehen sein, dass die
Übermittlung der Zielrufnummer mittels nach einem Mehrfrequenzverfahren
generierter Tonfolgen (MFV-Töne) erfolgt, wobei die Vermittlungs
einrichtung eine Dekodierung dieser Tonfolgen durchzuführen hat.
In der Vermittlungseinrichtung liegen Informationen darüber vor, welche
Kunden einen Zugang zu dem erfindungsgemäßen Dienst des Dienste
anbieters haben dürfen und über welchen Tarif die Kunden telefonieren. Die
Identifikation erfolgt über die den Ruf absendende Rufnummer.
Der Endteilnehmer richtet zunächst die Rufnummer des Diensteanbieters
beim ersten Netzbetreiber als Sonderrufnummer bzw. Sondervorwahl mit
einem besonders günstigen Verbindungstarif ein. Alternativ kann
vorgesehen sein, dass in einem rufenden mobilen Endgerät, z. B. einem
Mobiltelefon oder einem portablen Computer, bereits eine Chipkarte, ein
Computerprogramm oder dergleichen vorgesehen sein kann, welche die
Einrichtung der Sonderrufnummer autonom vornimmt.
Es ist hier anzumerken, dass die Vermittlungseinrichtung(en) alternativ auch
bei einem Netzbetreiber selbst angeordnet sein kann. Dies ermöglicht
verringerte Ableitungskosten, da keine Verbindungsgebühren für die
Zuleitung und Quellableitung an den Diensteanbieter abzuführen sind.
Auch kann bei dem ersten Netzbetreiber eine "virtuelle Vermittlung"
vorgesehen sein, die Gespräche - für den Diensteanbieter gebühren
pflichtig - zu der bzw. den genannten Rufnummern des Diensteanbieters
automatisch umleitet. In diesem Ausführungsbeispiel stehen verschiedene
Vermittlungscomputer an unterschiedlichen Standorten und werden
beispielsweise ferngewartet. Diese Ausführungsform eignet sich
insbesondere zur Telekommunikationsversorgung von Ballungszentren,
Großstädten oder dergleichen.
Hinsichtlich des eigentlichen Verfahrensablaufes baut der rufende
Endteilnehmer zunächst über den ersten Netzbetreiber (hier einen
Mobilfunknetzbetreiber) unter der Wunschrufnummer ein Gespräch auf 10.
Dieses Gespräch wird daher dem Vermittlungscomputer bzw. dem örtlich
jeweils zuständigen Vermittlungscomputer des Diensteanbieters zugeführt.
Dabei gilt somit der dabei günstigste Tarif des ersten Netzbetreibers. Das
jeweils erforderliche zweite Gespräch zwischen dem Diensteanbieter und
dem eigentlichen Zielrufteilnehmer (gerufener Endteilnehmer) baut der bzw.
bauen die Vermittlungscomputer des Diensteanbieters auf.
Diese zweite Verbindung erfolgt dabei über einen zweiten Netzbetreiber,
insbesondere ein Festnetz eines Festnetzbetreibers, oder einen Netzdienste
anbieter ohne eigenes proprietäres Telekommunikationsnetz. Mit anderen
Worten erfolgt die zweite Verbindung unabhängig von der bereits
vorliegenden ersten Verbindung zwischen dem ersten Netzbetreiber und
dem Diensteanbieter.
Es ist weiter anzumerken, dass in dem vorliegenden Zusammenhang
insbesondere keine Rufweiterleitung stattfindet. Auch ist hervorzuheben,
dass der zweite Netzbetreiber im Einzelfall identisch sein kann mit dem
ersten Netzbetreiber, sofern der erste Netzbetreiber auch Anbieter eines
Festnetzes ist.
In noch größerem Detail beschrieben, wählt der Endteilnehmer die mit dem
ersten Netzbetreiber vereinbarte Sonderrufnummer, gefolgt von einer
Diensterkennung 'x' und der gewünschten Zielrufnummer, und zwar in
Form einer Durchwahl. Die Diensterkennung 'x' dient dazu, den
erfindungsgemäß vorgeschlagenen Dienst von anderen Diensten des
Diensteanbieters, z. B. eine Gebührenkontoabfrage, zu unterscheiden.
Typische Ziffernfolgen lauten somit
02225 999 (x) 123456
für den Fall einer nationalen Telefonverbindung oder im Falle einer
internationalen Verbindung
+ 49 2225 999 (x) 040 123456.
Wenn die Länge der gesamten Ziffernfolge seitens des Mobilfunknetz
betreibers, seitens des Mobiltelefons des Kunden und seitens des
Diensteanbieters zugelassen werden, wird die Zielrufnummer als Teil der
angerufenen Rufnummer, also als Teil der Durchwahl erkannt.
Wenn die Rufnummer nicht als Blockwahl, sondern in Form von Nachwahl
ziffern gesendet wird, wählt die Vermittlungseinrichtung jede gesendete
Ziffer direkt als Zielrufnummer, d. h. Rufnummer des Zielgespräches, aus.
Wenn das Ende der Nummer erkannt wird, beispielsweise anhand eines
'Frei'-Zeichens oder 'Besetzt'-Zeichens, wird das entsprechende Signal
ebenfalls an das gerufene Endgerät übermittelt.
Der Ruf geht bei dem Diensteanbieter ein und dieser erfasst 11 zunächst
die Rufnummer des rufenden Endgerätes und überprüft 12 danach, ob es
sich tatsächlich um einen Vertragskunden handelt. Im Falle eines Nicht-
Vertragskunden wird eine Werbeansage eingespielt 13. Im Falle eines
Vertragskunden wird dagegen versucht, die als Durchwahl eingegangene
Zielrufnummer anzuwählen 14. Die Anwahl erfolgt über den zweiten
Netzbetreiber, beispielsweise einen gebührengünstigen Call-by-Call-Anbieter
oder ein Partnerunternehmen des Diensteanbieters zum günstigstmöglichen
Tarif. Danach wird geprüft 15, ob eine solche Verbindung zustandege
kommen ist. Nachdem auch diese zweite Verbindung zustandegekommen
ist, schaltet 16 der Diensteanbieter die Gespräche zusammen. Kommt die
zweite Verbindung im ersten Anlauf nicht zustande, erfolgt ein weiterer
Anwählversuch 14 dieses Anbieters. Kommt eine Verbindung auch nach m
(mit m < = 2) Anwählversuchen nicht zustande, wird über einen
alternativen Anbieter angewählt 17.
Wenn der Endteilnehmer des rufenden Endgerätes auflegt, werden beide
Verbindungen durch die Vermittlungseinrichtung getrennt. Wenn der
Endteilnehmer des gerufenen Endgerätes allerdings zuerst auflegt,
übermittelt die Vermittlungseinrichtung an das rufende Endgerät noch die
Verbindungsdaten, z. B. die Gesprächsdauer, die angefallenen Gebühren,
und/oder die Gebührenersparnis durch Inanspruchnahme des erfindungs
gemäßen Diensteanbieters. Danach werden die beiden Verbindungen
spätestens getrennt.
Der Diensteanbieter protokolliert während des Ablaufs der genannten
Prozedur die Verbindungsdaten und berechnet für die ausgehende
Verbindung seine aktuellen Gebühren. Der Endteilnehmer zahlt für den
Anruf beim Dienstanbieter in jedem Fall einen besonders günstigen
Verbindungstarif. Zudem berechnet der Diensteanbieter die (zweite)
Verbindung zwischen ihm und dem Zielrufteilnehmer ebenfalls möglichst
kostengünstig. Insgesamt liegt demnach die Gebührenersparnis für den
Endteilnehmer typischerweise zwischen 50 und 60% der Verbindungs
kosten, die bei einer üblichen Verbindung allein über das Mobilfunknetz des
ersten Netzbetreibers anfallen würden.
Fig. 2 zeigt in Übersichtsdarstellung ein Telekommunikationsnetz mit einer
erfindungsgemäßen Einrichtung. Ein rufendes Endgerät 20, beispielsweise
ein Mobiltelefon oder ein portabler Computer, weist einen in einem Speicher
21, z. B. einem EPROM, EEPROM oder dergleichen, abgelegten Programm
code 22 auf. Bevorzugt ist der Speicher Teil einer mit dem Endgerät lösbar
verbundenen Chipkarte (Smart Card). Dieser Programmcode sorgt dafür,
dass eine vom rufenden Endteilnehmer angewählte Zielrufnummer auto
matisch um die vorgenannte Ziffernfolge ergänzt wird. Insbesondere ist
dabei die Rufnummer des Diensteanbieters bereits fest einprogrammiert.
Gegebenenfalls kann dabei auch die Einrichtung der Rufnummer des
Diensteanbieters als Wunschrufnummer automatisiert sein, d. h. die
Einrichtung der Wunschrufnummer ohne Dazutun des rufenden Endteil
nehmers ablaufen.
Das rufende Endgerät 20 ist an ein Mobilfunknetz 23 eines Mobilfunknetz
betreibers vertraglich bzw. tariflich gebunden. Innerhalb des Mobilfunk
netzes 23 ist eine Vermittlungseinrichtung 24 des Diensteanbieters, z. B. ein
Vermittlungscomputer, angeordnet. Die Vermittlungseinrichtung 24 weist
ein DDI-Modul 25 sowie mehrere Primärmultiplexanschlüsse 26 auf.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird das in der Vermittlungs
einrichtung 24 eingehende Signal, parallel zum DDI-Modul 25, auch einem
MFV-Dekoder 30 zugeführt. Mittels dieses Dekoders 30 lassen sich
Tonfolgen dekodieren, die von dem rufenden Endgerät 20 gegebenenfalls
anstelle eines DDI-Signals übermittelt werden. So ist es beispielsweise bei
Mobiltelefonen üblich, dass nach wirksam erfolgtem Verbindungsaufbau -
hier nach einer bereits erfolgten Verbindung mit einer erfindungsgemäßen
Vermittlungseinrichtung anhand der Sonderrufnummer - automatisch in
einen MFV-Modus umgeschaltet wird. Demnach werden im vorliegenden
Fall die im Anschluss an die Sonderrufnummer über die Telefontastatur
eingegebenen Ziffernfolgen dann (automatisch) in MFV-Töne umgewandelt.
Daher muss in einem solchen Fall zumindest die Zielrufnummer dekodiert
werden, um das oben beschriebene Vermittlungsverfahren überhaupt
ausführen zu können.
Ein in der Vermittlungseinrichtung 24 gespeicherter Programmcode 27 führt
die anhand der Fig. 1 beschriebenen Funktionen automatisch aus. Ein
gerufenes Endgerät 28 ist mit der Vermittlungseinrichtung 24 über ein
Festnetz 29 eines zweiten Netzbetreibers verbunden. In Ausnahmefällen
kann der Mobilfunknetzbetreiber mit dem zweiten Netzbetreiber identisch
sein.
Es ist schließlich anzumerken, dass der allgemeine Erfindungsgedanke nicht
nur bei Mobilfunknetzen, sondern überall dort, wo eine vorbeschriebene
Tarifsituation gegeben ist, vorteilhaft einsetzbar ist. Die Erfindung ist
demzufolge auch bei einer reinen Festnetzverbindung zwischen einem
rufenden und einem gerufenen Endgerät anwendbar.
Claims (12)
1. Verfahren zur Errichtung einer Telekommunikationsverbindung
zwischen einem rufenden Endgerät, insbesondere einem mobilen
Telefon, einem mobilen Computer oder dergleichen, und einem über
eine Zielrufnummer gerufenen Endgerät mittels eines ersten
Diensteanbieters, wobei der erste Diensteanbieter
Telekommunikationsverbindungen unter einem ersten
Verbindungstarif und wenigstens einem, gegenüber dem ersten
Verbindungstarif gebührengünstigeren und an wenigstens eine
Sonderrufnummer gebundenen zweiten Verbindungstarif
bereitstellt,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Rufnummer eines zweiten Diensteanbieters als die
Sonderrufnummer eingerichtet wird, dass auf Seiten des rufenden
Endgerätes die Sonderrufnummer der Zielrufnummer vorangestellt
wird, dass über die Sonderrufnummer eine erste Telekommuni
kationsverbindung mit dem zweiten Diensteanbieter hergestellt
wird, dass der zweite Diensteanbieter anhand der Zielrufnummer
mit einem gegenüber dem ersten Verbindungstarif gebühren
günstigeren dritten Verbindungstarif eine mindestens zweite
Telekommunikationsverbindung mit dem gerufenen Endgerät
herstellt, und dass der zweite Diensteanbieter die erste und die
zweite Telekommunikationsverbindung nach erfolgreichem
Herstellen der zweiten Telekommunikationsverbindung
zusammenschaltet.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen der Sonderrufnummer und der Zielrufnummer
mindestens eine Diensterkennungsziffer eingefügt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die am rufenden Endgerät eingegebene Zielrufnummer
automatisch auf die Ziffernfolge
<Sonderrufnummer< <Diensterkennungsziffer(n)<
<Zielrufnummer< erweitert wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass der erste und der zweite Verbindungstarif Mobilnetztarife und
der dritte Verbindungstarif einen Festnetztarif darstellen.
5. Vermittlungseinrichtung zur Errichtung einer Telekommunikations
verbindung zwischen einem rufenden Endgerät (20), insbesondere
einem mobilen Telefon, einem mobilen Computer oder dergleichen,
und einem über eine Ziffernfolge
<Sonderrufnummer< <Zielrufnummer< gerufenen Endgerät (28)
mittels eines ersten Diensteanbieters über eine erste
Telekommunikationsverbindung (23), wobei der erste
Diensteanbieter Telekommunikationsverbindungen unter einem
ersten Verbindungstarif und wenigstens einem, gegenüber dem
ersten Verbindungstarif gebührengünstigeren und an die
Sonderrufnummer gebundenen zweiten Verbindungstarif
bereitstellt,
gekennzeichnet durch
Mittel (27) zum Trennen der Ziffernfolge <Sonderrufnummer< von
der Ziffernfolge <Zielrufnummer< des gerufenen Endgerätes (28);
zum Erfassen der Ziffernfolge <Zielrufnummer< des gerufenen
Endgerätes (28) und zum Errichten einer zweiten
Telekommunikationsverbindung (29) mit dem gerufenen Endgerät
(28); Mittel (26) zum Zusammenschalten der ersten und der
zweiten Telekommunikationsverbindung (23, 29), sobald die zweite
Telekommunikationsverbindung (29) errichtet ist.
6. Vermittlungseinrichtung nach Anspruch 5, wobei das gerufene
Endgerät über eine Ziffernfolge
<Sonderrufnummer< <Diensterkennungsziffer(n)<
<Zielrufnummer< gerufen wird,
gekennzeichnet durch
Mittel (27) zum Trennen der Ziffernfolge <Sonderrufnummer< von
der Ziffernfolge <Diensterkennungsziffer(n)< sowie von der
Ziffernfolge <Zielrufnummer< und Mittel zum Auswerten der
Ziffernfolge <Diensterkennungsziffer(n)<.
7. Vermittlungseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
gekennzeichnet durch
Mittel zum automatischen Anmelden einer Rufnummer des zweiten
Diensteanbieters als Sonderrufnummer beim ersten Diensteanbieter.
8. Vermittlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
gekennzeichnet durch
Primärmultiplexmittel (26) zum Bereitstellen einer einheitlichen
Kernnummer und Mittel (25) zum Bereitstellen einer Direct-Dial-In-
Funktionalität.
9. Vermittlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
gekennzeichnet durch,
Dekodiermittel (30) zum Dekodieren von eingehenden MFV-
Signalen.
10. Endgerät, insbesondere mobiles Endgerät, zur Verwendung bei einer
Vermittlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
insbesondere arbeitend nach einem Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, mit Eingabemitteln zur Eingabe von
Ziffernfolgen und/oder erste Speichermittel zur Speicherung einer
Kurzwahl,
gekennzeichnet durch
zweite Speichermittel zum dauerhaften Speichern der Rufnummer
des zweiten Diensteanbieters; dritte Speichermittel zum
vorübergehenden Speichern der Zielrufnummer; und Mittel zum
automatischen Generieren einer Ziffernfolge <Rufnummer des
zweiten Diensteanbieters< mittels der Eingabemittel oder der
ersten Speichermittel bereitgestellte Zielrufnummer< oder
<Rufnummer des zweiten Dienstanbieters<
<Diensterkennungsziffer(n)< <mittels der Eingabemittel oder der
ersten Speichermittel generierte Zielrufnummer<.
11. Endgerät nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten, zweiten und dritten oder die zweiten und dritten
Speichermittel unterschiedliche Adressbereiche eines
Speichermoduls darstellen.
12. Endgerät nach Anspruch 10 oder 11,
gekennzeichnet durch
Mittel zum automatischen Anmelden einer Rufnummer des zweiten
Diensteanbieters als Sonderrufnummer beim ersten Diensteanbieter.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000129224 DE10029224A1 (de) | 2000-06-14 | 2000-06-14 | Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000129224 DE10029224A1 (de) | 2000-06-14 | 2000-06-14 | Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10029224A1 true DE10029224A1 (de) | 2001-12-20 |
Family
ID=7645651
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000129224 Withdrawn DE10029224A1 (de) | 2000-06-14 | 2000-06-14 | Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10029224A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10157089A1 (de) * | 2001-11-21 | 2003-06-05 | Technik & Marketing Service Gm | System zur Herstellung von Telefonverbindungen |
| DE10306454A1 (de) * | 2003-02-17 | 2004-09-30 | Deutsche Telekom Ag | Verfahren zum Bereitstellen des Dienstes "Wahl eines Netzbetreibers" innerhalb eines Telekommunikationsnetzes |
| DE10341737B4 (de) * | 2003-09-08 | 2007-03-01 | Vierling Communications Gmbh | Verfahren und System zum automatischen und benutzerindividuellen Least-Cost-Routing in einem Telekommunikationssystem mit Mobilfunk- und Festnetzen |
-
2000
- 2000-06-14 DE DE2000129224 patent/DE10029224A1/de not_active Withdrawn
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10157089A1 (de) * | 2001-11-21 | 2003-06-05 | Technik & Marketing Service Gm | System zur Herstellung von Telefonverbindungen |
| DE10157089B4 (de) * | 2001-11-21 | 2006-04-13 | Technik & Marketing Service Gmbh | System zur Herstellung von Telefonverbindungen |
| DE10306454A1 (de) * | 2003-02-17 | 2004-09-30 | Deutsche Telekom Ag | Verfahren zum Bereitstellen des Dienstes "Wahl eines Netzbetreibers" innerhalb eines Telekommunikationsnetzes |
| DE10341737B4 (de) * | 2003-09-08 | 2007-03-01 | Vierling Communications Gmbh | Verfahren und System zum automatischen und benutzerindividuellen Least-Cost-Routing in einem Telekommunikationssystem mit Mobilfunk- und Festnetzen |
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