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DE10029224A1 - Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen

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DE10029224A1
DE10029224A1 DE2000129224 DE10029224A DE10029224A1 DE 10029224 A1 DE10029224 A1 DE 10029224A1 DE 2000129224 DE2000129224 DE 2000129224 DE 10029224 A DE10029224 A DE 10029224A DE 10029224 A1 DE10029224 A1 DE 10029224A1
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tariff
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Carsten Gerdes
Carl-Friedrich Braun
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GERDES AG
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GERDES AG
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Publication date
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Abstract

Ein rufender Endteilnehmer baut über einen Mobilfunknetzbetreiber unter einer Wunschrufnummer ein Gespräch zu einem Diensteanbieter auf (10). Dieses Gespräch wird einem Vermittlungscomputer des Diensteanbieters zugeführt. Der Vermittlungscomputer baut zwischen dem Diensteanbieter und einem gerufenen Endteilnehmer eine zweite Verbindung auf. Diese zweite Verbindung erfolgt dabei über einen zweiten Netzbetreiber, insbesondere ein Festnetz eines Festnetzbetreibers. Der Ruf geht bei dem Diensteanbieter ein und dieser erfasst (11) die Rufnummer des rufenden Endgerätes und überprüft (12) danach, ob es sich um einen Vertragskunden handelt, der in diesem Fall versucht, die als Durchwahl eingegangene Zielrufnummer anzuwählen (14). Die Anwahl erfolgt über einen gebührengünstigen Call-by-Call-Anbieter oder ein Partnerunternehmen des Diensteanbieters zum günstigstmöglichen Tarif. Danach wird geprüft (15), ob eines solche Verbindung zustandegekommen ist. Nachdem auch diese zweite Verbindung zustandegekommen ist, schaltet (16) der Diensteanbieter die Gespräche zusammen. Kommt die zweite Verbindung im ersten Anlauf nicht zustande, erfolgt ein weiterer Anwahlversuch (14) dieses Anbieters. Kommt eine Verbindung auch nach m (mit m > = 2) Anwahlversuchen nicht zustande, wird über einen alternativen Anbieter angewählt (17).

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Errichtung bzw. Vermittlung einer Telekommunikationsverbindung zwischen einem rufenden Endgerät, insbesondere einem mobilen Telefon, einem mobilen Computer oder dergleichen, und einem über eine Zielrufnummer gerufenen Endgerät mittels eines Telekommunikationsnetzes eines ersten Diensteanbieters, insbesondere eines Mobilfunknetzes, wobei der erste Diensteanbieter Telekommunikationsverbindungen unter einem ersten Ver­ bindungstarif und wenigstens einem, gegenüber dem ersten Verbindungs­ tarif gebührengünstigeren und an wenigstens eine Sonderrufnummer gebundenen zweiten Verbindungstarif bereitstellt.
Der Mobilfunk-Markt zeichnet sich durch unterschiedlichste Tarifmodelle aus. So gibt es einerseits Tarife mit relativ höher Grundgebühr, jedoch relativ niedrigen Verbindungskosten. Andererseits existieren grundge­ bührenfreie Tarife mit entsprechend hohen Verbindungsgebühren.
Daneben existieren Sondertarife, bei denen zu einzelnen festgelegten Wunschrufnummern oder Wunschvorwahlen besonders günstige Verbindungstarife angeboten werden.
Nachteil dieser existierenden Tariflandschaft ist, dass der Mobil­ funk-Endteilnehmer, d. h. der Inhaber eines entsprechenden Endgerätes wie eines Mobiltelefons, eines mobilen Computers, oder dergleichen, nicht für jeden Verbindungsaufbau den jeweils günstigsten Tarif bekommt.
Zudem existiert derzeit noch kein Automatismus, der den rufenden Endteilnehmer bei der Nutzung der verschiedenen Tarife unterstützt bzw. die dabei erforderlichen unterschiedlichen Einwahlprozeduren möglichst automatisch ausführt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein eingangs genanntes Verfahren sowie eine Einrichtung anzugeben, die es einem Benutzer eines mobilen Endgerätes ermöglichen, beim Verbindungsaufbau insbesondere in einem Mobilfunknetz jederzeit den möglichst günstigsten Gebührentarif zu realisieren.
Darüber hinaus soll ein solches Verfahren bzw. eine solche Einrichtung möglichst automatisierbar, d. h. für den Benutzer transparent im Hintergrund ausführbar sein.
Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der Hauptansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass eine Rufnummer eines zweiten Diensteanbieters als die Sonderrufnummer eingerichtet wird, dass auf Seiten des rufenden Endgerätes die Sonderrufnummer der Zielruf­ nummer vorangestellt wird, dass über die Sonderrufnummer eine erste Telekommunikationsverbindung mit dem zweiten Diensteanbieter hergestellt wird, dass der zweite Diensteanbieter anhand der Zielrufnummer mit einem gegenüber dem ersten Verbindungstarif gebührengünstigeren dritten Verbindungstarif eine mindestens zweite Telekommunikationsverbindung mit dem gerufenen Endgerät herstellt, und dass der zweite Diensteanbieter die erste und die zweite Telekommunikationsverbindung nach erfolgreichem Herstellen der zweiten Telekommunikationsverbindung zusammenschaltet.
Bevorzugt sieht die Erfindung vor, dass zwischen der Sonderrufnummer und der Zielrufnummer eine oder mehrere Diensterkennungsziffern eingefügt werden, anhand der(er) der erfindungsgemäß vorgeschlagene Dienst des zweiten Diensteanbieters von gegebenenfalls weiteren Diensten des zweiten Diensteanbieters unterschieden werden kann.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine Mobilfunkverbindung zwischen Endgeräten in zwei Phasen aufzuteilen. In einer ersten Phase wird eine möglichst gebührengünstige erste Verbindung mit einer Vermittlungseinrichtung, z. B. einem Vermittlungscomputer, eines erfindungsgemäßen zweiten Diensteanbieters aufgebaut. Das rufende Endgerät wählt dabei bevorzugt eine Rufnummer des zweiten Diensteanbieters, gefolgt von der eigentlichen Zielrufnummer des gerufenen Endgerätes. Die Rufnummer des zweiten Diensteanbieters wird dabei insbesondere als Sonderrufnummer mit einem gegenüber den üblichen Mobilfunktarifen gebührengünstigeren Verbindungstarif eingerichtet. Die Vermittlungseinrichtung baut dann, basierend auf der Zielrufnummer, eine zweite Verbindung mit dem gerufenen Endgerät auf, jedoch über ein gebührengünstigeres Festnetz eines Festnetzanbieters. Nach Zustandekommen der zweiten Verbindung schaltet die Vermittlungs­ einrichtung die erste und die zweite Verbindung zusammen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise und Vermittlungseinrichtung ermöglichen daher erhebliche Gebühreneinsparungen beim Aufbau von Mobilfunkverbindungen zwischen Endgeräten.
Zur weiteren Automatisierung des vorgeschlagenen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass die erfindungsgemäß vorgeschlagene Ziffernfolge <Sonderrufnummer< <Zielrufnummer< oder <Sonderrufnummer< <Diensterkennungsziffer(n)< <Zielrufnummer< bereits auf Seiten des rufenden Endgerätes automatisch generiert wird, d. h. zu der vom rufenden Endteilnehmer gewählten Zielrufnummer automatisch die Sonderrufnummer und gegebenenfalls die Diensterkennungsziffer zu ergänzen. Dabei kann vorgesehen sein, dass diese Ziffernfolge bei jedem auf Seiten des rufenden Endgerätes getätigten Wählvorgang automatisch generiert wird und gegebenenfalls durch eine besondere Ziffernfolge deaktivierbar ist. Auf diese Weise wird der rufende Endteilnehmer von der Einwahlprozedur erheblich entlastet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert, aus denen sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben.
Im Einzelnen zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens anhand eines Flußdiagrammes;
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Einrichtung anhand eines Blockschaltbildes.
Das in Fig. 1 gezeigte Flußdiagramm dient zur Illustration typischer Verfahrensabläufe bei der Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ein rufender Endteilnehmer und Inhaber eines mobilen Endgerätes, insbesondere eines Mobiltelefons, eines mobilen Computers oder dergleichen, hat zunächst einen üblichen Tarifvertrag mit einem ersten Netzbetreiber, z. B. einem Mobilfunknetzbetreiber, geschlossen. Der erste Netzbetreiber bietet neben einem in üblicher Weise gebührenmäßig gestaffelten Verbindungstarif zusätzlich einen Sonderverbindungstarif, beispielsweise eine Wunschrufnummer oder einen gebührengünstigen Ortstarif, für den Endteilnehmer an. Dieser Sonderverbindungstarif ist an eine vorher festgelegte einzelne Rufnummer gebunden, wobei diese Rufnummer jedoch durch den Endteilnehmer frei wählbar ist.
Ein erfindungsgemäß vorgeschlagener Diensteanbieter schaltet für seine Vertragskunden, in dem vorliegenden Fall also auch für den genannten Endteilnehmer, in einer eigenen Vermittlungseinrichtung, z. B. einem proprietären Vermittlungscomputer, zunächst eine oder mehrere möglichst kurze Rufnummern mit DDI(Direct Dial In)-Fähigkeit frei. Die Freischaltung erfolgt üblicherweise durch Anmieten einer Anzahl von Telefonanschlüssen bei einem Netzbetreiber, insbesondere einem Festnetzbetreiber. Bevorzugt handelt es sich bei diesen Anschlüssen um Primärmultiplexanschlüsse zu beispielsweise je 30 Amtsleitungen. Alle Anschlüsse weisen bevorzugt dieselbe Kernrufnummer auf.
Alternativ oder zusätzlich zur DDI-Übermittlung kann insbesondere im Falle der Nicht-Verfügbarkeit kurzer Rufnummern vorgesehen sein, dass die Übermittlung der Zielrufnummer mittels nach einem Mehrfrequenzverfahren generierter Tonfolgen (MFV-Töne) erfolgt, wobei die Vermittlungs­ einrichtung eine Dekodierung dieser Tonfolgen durchzuführen hat.
In der Vermittlungseinrichtung liegen Informationen darüber vor, welche Kunden einen Zugang zu dem erfindungsgemäßen Dienst des Dienste­ anbieters haben dürfen und über welchen Tarif die Kunden telefonieren. Die Identifikation erfolgt über die den Ruf absendende Rufnummer.
Der Endteilnehmer richtet zunächst die Rufnummer des Diensteanbieters beim ersten Netzbetreiber als Sonderrufnummer bzw. Sondervorwahl mit einem besonders günstigen Verbindungstarif ein. Alternativ kann vorgesehen sein, dass in einem rufenden mobilen Endgerät, z. B. einem Mobiltelefon oder einem portablen Computer, bereits eine Chipkarte, ein Computerprogramm oder dergleichen vorgesehen sein kann, welche die Einrichtung der Sonderrufnummer autonom vornimmt.
Es ist hier anzumerken, dass die Vermittlungseinrichtung(en) alternativ auch bei einem Netzbetreiber selbst angeordnet sein kann. Dies ermöglicht verringerte Ableitungskosten, da keine Verbindungsgebühren für die Zuleitung und Quellableitung an den Diensteanbieter abzuführen sind.
Auch kann bei dem ersten Netzbetreiber eine "virtuelle Vermittlung" vorgesehen sein, die Gespräche - für den Diensteanbieter gebühren­ pflichtig - zu der bzw. den genannten Rufnummern des Diensteanbieters automatisch umleitet. In diesem Ausführungsbeispiel stehen verschiedene Vermittlungscomputer an unterschiedlichen Standorten und werden beispielsweise ferngewartet. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere zur Telekommunikationsversorgung von Ballungszentren, Großstädten oder dergleichen.
Hinsichtlich des eigentlichen Verfahrensablaufes baut der rufende Endteilnehmer zunächst über den ersten Netzbetreiber (hier einen Mobilfunknetzbetreiber) unter der Wunschrufnummer ein Gespräch auf 10. Dieses Gespräch wird daher dem Vermittlungscomputer bzw. dem örtlich jeweils zuständigen Vermittlungscomputer des Diensteanbieters zugeführt. Dabei gilt somit der dabei günstigste Tarif des ersten Netzbetreibers. Das jeweils erforderliche zweite Gespräch zwischen dem Diensteanbieter und dem eigentlichen Zielrufteilnehmer (gerufener Endteilnehmer) baut der bzw. bauen die Vermittlungscomputer des Diensteanbieters auf.
Diese zweite Verbindung erfolgt dabei über einen zweiten Netzbetreiber, insbesondere ein Festnetz eines Festnetzbetreibers, oder einen Netzdienste­ anbieter ohne eigenes proprietäres Telekommunikationsnetz. Mit anderen Worten erfolgt die zweite Verbindung unabhängig von der bereits vorliegenden ersten Verbindung zwischen dem ersten Netzbetreiber und dem Diensteanbieter.
Es ist weiter anzumerken, dass in dem vorliegenden Zusammenhang insbesondere keine Rufweiterleitung stattfindet. Auch ist hervorzuheben, dass der zweite Netzbetreiber im Einzelfall identisch sein kann mit dem ersten Netzbetreiber, sofern der erste Netzbetreiber auch Anbieter eines Festnetzes ist.
In noch größerem Detail beschrieben, wählt der Endteilnehmer die mit dem ersten Netzbetreiber vereinbarte Sonderrufnummer, gefolgt von einer Diensterkennung 'x' und der gewünschten Zielrufnummer, und zwar in Form einer Durchwahl. Die Diensterkennung 'x' dient dazu, den erfindungsgemäß vorgeschlagenen Dienst von anderen Diensten des Diensteanbieters, z. B. eine Gebührenkontoabfrage, zu unterscheiden. Typische Ziffernfolgen lauten somit
02225 999 (x) 123456
für den Fall einer nationalen Telefonverbindung oder im Falle einer internationalen Verbindung
+ 49 2225 999 (x) 040 123456.
Wenn die Länge der gesamten Ziffernfolge seitens des Mobilfunknetz­ betreibers, seitens des Mobiltelefons des Kunden und seitens des Diensteanbieters zugelassen werden, wird die Zielrufnummer als Teil der angerufenen Rufnummer, also als Teil der Durchwahl erkannt.
Wenn die Rufnummer nicht als Blockwahl, sondern in Form von Nachwahl­ ziffern gesendet wird, wählt die Vermittlungseinrichtung jede gesendete Ziffer direkt als Zielrufnummer, d. h. Rufnummer des Zielgespräches, aus. Wenn das Ende der Nummer erkannt wird, beispielsweise anhand eines 'Frei'-Zeichens oder 'Besetzt'-Zeichens, wird das entsprechende Signal ebenfalls an das gerufene Endgerät übermittelt.
Der Ruf geht bei dem Diensteanbieter ein und dieser erfasst 11 zunächst die Rufnummer des rufenden Endgerätes und überprüft 12 danach, ob es sich tatsächlich um einen Vertragskunden handelt. Im Falle eines Nicht- Vertragskunden wird eine Werbeansage eingespielt 13. Im Falle eines Vertragskunden wird dagegen versucht, die als Durchwahl eingegangene Zielrufnummer anzuwählen 14. Die Anwahl erfolgt über den zweiten Netzbetreiber, beispielsweise einen gebührengünstigen Call-by-Call-Anbieter oder ein Partnerunternehmen des Diensteanbieters zum günstigstmöglichen Tarif. Danach wird geprüft 15, ob eine solche Verbindung zustandege­ kommen ist. Nachdem auch diese zweite Verbindung zustandegekommen ist, schaltet 16 der Diensteanbieter die Gespräche zusammen. Kommt die zweite Verbindung im ersten Anlauf nicht zustande, erfolgt ein weiterer Anwählversuch 14 dieses Anbieters. Kommt eine Verbindung auch nach m (mit m < = 2) Anwählversuchen nicht zustande, wird über einen alternativen Anbieter angewählt 17.
Wenn der Endteilnehmer des rufenden Endgerätes auflegt, werden beide Verbindungen durch die Vermittlungseinrichtung getrennt. Wenn der Endteilnehmer des gerufenen Endgerätes allerdings zuerst auflegt, übermittelt die Vermittlungseinrichtung an das rufende Endgerät noch die Verbindungsdaten, z. B. die Gesprächsdauer, die angefallenen Gebühren, und/oder die Gebührenersparnis durch Inanspruchnahme des erfindungs­ gemäßen Diensteanbieters. Danach werden die beiden Verbindungen spätestens getrennt.
Der Diensteanbieter protokolliert während des Ablaufs der genannten Prozedur die Verbindungsdaten und berechnet für die ausgehende Verbindung seine aktuellen Gebühren. Der Endteilnehmer zahlt für den Anruf beim Dienstanbieter in jedem Fall einen besonders günstigen Verbindungstarif. Zudem berechnet der Diensteanbieter die (zweite) Verbindung zwischen ihm und dem Zielrufteilnehmer ebenfalls möglichst kostengünstig. Insgesamt liegt demnach die Gebührenersparnis für den Endteilnehmer typischerweise zwischen 50 und 60% der Verbindungs­ kosten, die bei einer üblichen Verbindung allein über das Mobilfunknetz des ersten Netzbetreibers anfallen würden.
Fig. 2 zeigt in Übersichtsdarstellung ein Telekommunikationsnetz mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung. Ein rufendes Endgerät 20, beispielsweise ein Mobiltelefon oder ein portabler Computer, weist einen in einem Speicher 21, z. B. einem EPROM, EEPROM oder dergleichen, abgelegten Programm­ code 22 auf. Bevorzugt ist der Speicher Teil einer mit dem Endgerät lösbar verbundenen Chipkarte (Smart Card). Dieser Programmcode sorgt dafür, dass eine vom rufenden Endteilnehmer angewählte Zielrufnummer auto­ matisch um die vorgenannte Ziffernfolge ergänzt wird. Insbesondere ist dabei die Rufnummer des Diensteanbieters bereits fest einprogrammiert. Gegebenenfalls kann dabei auch die Einrichtung der Rufnummer des Diensteanbieters als Wunschrufnummer automatisiert sein, d. h. die Einrichtung der Wunschrufnummer ohne Dazutun des rufenden Endteil­ nehmers ablaufen.
Das rufende Endgerät 20 ist an ein Mobilfunknetz 23 eines Mobilfunknetz­ betreibers vertraglich bzw. tariflich gebunden. Innerhalb des Mobilfunk­ netzes 23 ist eine Vermittlungseinrichtung 24 des Diensteanbieters, z. B. ein Vermittlungscomputer, angeordnet. Die Vermittlungseinrichtung 24 weist ein DDI-Modul 25 sowie mehrere Primärmultiplexanschlüsse 26 auf.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird das in der Vermittlungs­ einrichtung 24 eingehende Signal, parallel zum DDI-Modul 25, auch einem MFV-Dekoder 30 zugeführt. Mittels dieses Dekoders 30 lassen sich Tonfolgen dekodieren, die von dem rufenden Endgerät 20 gegebenenfalls anstelle eines DDI-Signals übermittelt werden. So ist es beispielsweise bei Mobiltelefonen üblich, dass nach wirksam erfolgtem Verbindungsaufbau - hier nach einer bereits erfolgten Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Vermittlungseinrichtung anhand der Sonderrufnummer - automatisch in einen MFV-Modus umgeschaltet wird. Demnach werden im vorliegenden Fall die im Anschluss an die Sonderrufnummer über die Telefontastatur eingegebenen Ziffernfolgen dann (automatisch) in MFV-Töne umgewandelt. Daher muss in einem solchen Fall zumindest die Zielrufnummer dekodiert werden, um das oben beschriebene Vermittlungsverfahren überhaupt ausführen zu können.
Ein in der Vermittlungseinrichtung 24 gespeicherter Programmcode 27 führt die anhand der Fig. 1 beschriebenen Funktionen automatisch aus. Ein gerufenes Endgerät 28 ist mit der Vermittlungseinrichtung 24 über ein Festnetz 29 eines zweiten Netzbetreibers verbunden. In Ausnahmefällen kann der Mobilfunknetzbetreiber mit dem zweiten Netzbetreiber identisch sein.
Es ist schließlich anzumerken, dass der allgemeine Erfindungsgedanke nicht nur bei Mobilfunknetzen, sondern überall dort, wo eine vorbeschriebene Tarifsituation gegeben ist, vorteilhaft einsetzbar ist. Die Erfindung ist demzufolge auch bei einer reinen Festnetzverbindung zwischen einem rufenden und einem gerufenen Endgerät anwendbar.

Claims (12)

1. Verfahren zur Errichtung einer Telekommunikationsverbindung zwischen einem rufenden Endgerät, insbesondere einem mobilen Telefon, einem mobilen Computer oder dergleichen, und einem über eine Zielrufnummer gerufenen Endgerät mittels eines ersten Diensteanbieters, wobei der erste Diensteanbieter Telekommunikationsverbindungen unter einem ersten Verbindungstarif und wenigstens einem, gegenüber dem ersten Verbindungstarif gebührengünstigeren und an wenigstens eine Sonderrufnummer gebundenen zweiten Verbindungstarif bereitstellt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rufnummer eines zweiten Diensteanbieters als die Sonderrufnummer eingerichtet wird, dass auf Seiten des rufenden Endgerätes die Sonderrufnummer der Zielrufnummer vorangestellt wird, dass über die Sonderrufnummer eine erste Telekommuni­ kationsverbindung mit dem zweiten Diensteanbieter hergestellt wird, dass der zweite Diensteanbieter anhand der Zielrufnummer mit einem gegenüber dem ersten Verbindungstarif gebühren­ günstigeren dritten Verbindungstarif eine mindestens zweite Telekommunikationsverbindung mit dem gerufenen Endgerät herstellt, und dass der zweite Diensteanbieter die erste und die zweite Telekommunikationsverbindung nach erfolgreichem Herstellen der zweiten Telekommunikationsverbindung zusammenschaltet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Sonderrufnummer und der Zielrufnummer mindestens eine Diensterkennungsziffer eingefügt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die am rufenden Endgerät eingegebene Zielrufnummer automatisch auf die Ziffernfolge <Sonderrufnummer< <Diensterkennungsziffer(n)< <Zielrufnummer< erweitert wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Verbindungstarif Mobilnetztarife und der dritte Verbindungstarif einen Festnetztarif darstellen.
5. Vermittlungseinrichtung zur Errichtung einer Telekommunikations­ verbindung zwischen einem rufenden Endgerät (20), insbesondere einem mobilen Telefon, einem mobilen Computer oder dergleichen, und einem über eine Ziffernfolge <Sonderrufnummer< <Zielrufnummer< gerufenen Endgerät (28) mittels eines ersten Diensteanbieters über eine erste Telekommunikationsverbindung (23), wobei der erste Diensteanbieter Telekommunikationsverbindungen unter einem ersten Verbindungstarif und wenigstens einem, gegenüber dem ersten Verbindungstarif gebührengünstigeren und an die Sonderrufnummer gebundenen zweiten Verbindungstarif bereitstellt, gekennzeichnet durch Mittel (27) zum Trennen der Ziffernfolge <Sonderrufnummer< von der Ziffernfolge <Zielrufnummer< des gerufenen Endgerätes (28); zum Erfassen der Ziffernfolge <Zielrufnummer< des gerufenen Endgerätes (28) und zum Errichten einer zweiten Telekommunikationsverbindung (29) mit dem gerufenen Endgerät (28); Mittel (26) zum Zusammenschalten der ersten und der zweiten Telekommunikationsverbindung (23, 29), sobald die zweite Telekommunikationsverbindung (29) errichtet ist.
6. Vermittlungseinrichtung nach Anspruch 5, wobei das gerufene Endgerät über eine Ziffernfolge <Sonderrufnummer< <Diensterkennungsziffer(n)< <Zielrufnummer< gerufen wird, gekennzeichnet durch Mittel (27) zum Trennen der Ziffernfolge <Sonderrufnummer< von der Ziffernfolge <Diensterkennungsziffer(n)< sowie von der Ziffernfolge <Zielrufnummer< und Mittel zum Auswerten der Ziffernfolge <Diensterkennungsziffer(n)<.
7. Vermittlungseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch Mittel zum automatischen Anmelden einer Rufnummer des zweiten Diensteanbieters als Sonderrufnummer beim ersten Diensteanbieter.
8. Vermittlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch Primärmultiplexmittel (26) zum Bereitstellen einer einheitlichen Kernnummer und Mittel (25) zum Bereitstellen einer Direct-Dial-In- Funktionalität.
9. Vermittlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, gekennzeichnet durch, Dekodiermittel (30) zum Dekodieren von eingehenden MFV- Signalen.
10. Endgerät, insbesondere mobiles Endgerät, zur Verwendung bei einer Vermittlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, insbesondere arbeitend nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit Eingabemitteln zur Eingabe von Ziffernfolgen und/oder erste Speichermittel zur Speicherung einer Kurzwahl, gekennzeichnet durch zweite Speichermittel zum dauerhaften Speichern der Rufnummer des zweiten Diensteanbieters; dritte Speichermittel zum vorübergehenden Speichern der Zielrufnummer; und Mittel zum automatischen Generieren einer Ziffernfolge <Rufnummer des zweiten Diensteanbieters< mittels der Eingabemittel oder der ersten Speichermittel bereitgestellte Zielrufnummer< oder <Rufnummer des zweiten Dienstanbieters< <Diensterkennungsziffer(n)< <mittels der Eingabemittel oder der ersten Speichermittel generierte Zielrufnummer<.
11. Endgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten, zweiten und dritten oder die zweiten und dritten Speichermittel unterschiedliche Adressbereiche eines Speichermoduls darstellen.
12. Endgerät nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch Mittel zum automatischen Anmelden einer Rufnummer des zweiten Diensteanbieters als Sonderrufnummer beim ersten Diensteanbieter.
DE2000129224 2000-06-14 2000-06-14 Verfahren und Einrichtung zur kostengünstigen Vermittlung von Verbindungen in Mobilfunknetzen Withdrawn DE10029224A1 (de)

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