DE10100289A1 - Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz - Google Patents
Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem TelekommunikationsnetzInfo
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Abstract
Um die Erreichbarkeit von Kommunikationsendteilnehmern eines Kommunikationsnetzes zu verbessern und flexibler zu gestalten, wird ein Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung, die von einem ersten Kommunikationsendteilnehmer an einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer in einem digitalen Telekommunikationsnetz abgesetzt wird, vorgeschlagen. Dabei wird im Ansprechen auf die Rufanforderung eine Textnachricht erstellt, die der Rufanforderung zugeordnete Informationen, beispielsweise die Rufnummer des Rufenden, umfasst und die Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse sendet, wobei der Ruf erfindungsgemäß von dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer nicht angenommen wird. DOLLAR A Somit können dem Angerufenen Informationen über den Anrufenden bereitgestellt werden, ohne dass dem anrufenden Kosten entstehen, da für das erfindungsgemäße Verfahren zwischen dem rufenden und dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer kein Sprech- oder Nutzdatenkanal geschaltet werden muss.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bearbeitung einer
Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz sowie ein
derartiges Telekommunikationsnetz und eine
Vermittlungseinrichtung zur Ausführung des Verfahrens.
In der heutigen Zeit ist die telefonische Erreichbarkeit
von elementarer Bedeutung. Hierzu werden häufig
Anrufbeantworter eingesetzt, welche einen Ruf bei Abwesenheit
des Gerufenen annehmen und dem Rufenden entweder eine
Nachricht zukommen lassen oder diesem die Möglichkeit bieten,
eine gesprochene Nachricht zu hinterlassen. Diese
Anrufbeantworter sind entweder direkt im Kommunikationsnetz
oder an einer Teilnehmeranschlusseinrichtung angeschaltet. Es
ist jedoch festzustellen, dass die meisten Anrufenden nach
dem Anschalten des Anrufbeantworters keine Nachricht
hinterlassen, sondern die bestehende Sprechverbindung durch
Auflegen des Hörers unterbrechen.
Ferner ist der Zusatzdienst einer Anrufweiterschaltung
bekannt, bei welcher in Abhängigkeit von voreingestellten
Parametern ein Anruf sofort, bei besetzt oder nach einer
vorgegebenen Zeit zu einer vorbestimmten Rufnummer umgeleitet
wird. Dieses Verfahren kann beispielsweise in den
Vermittlungsstellen des Kommunikationsnetzes oder in einer
Nebenstellenanlage des Gerufenen eingestellt sein. Mit einer
derartigen Anrufweiterschaltung wird zwar sichergestellt,
dass ein Ruf sein Ziel erreicht, unter Umständen ist jedoch
eine Rufannahme zu bestimmten Zeitpunkten nicht möglich oder
ungewünscht.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, die
Erreichbarkeit von Kommunikationsendteilnehmern eines
Kommunikationsnetzes zu verbessern und flexibler zu
gestalten.
Dieses Problem wird durch die Erfindung schon mit einen
Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. mit einem
Telekommunikationsnetz mit den Merkmalen des Anspruchs 11 und
einer Einrichtung mit Vermittlungsfunktionalität nach
Anspruch 19 gelöst.
Danach wird zur Bearbeitung einer, von einem ersten
Kommunikationsendteilnehmer abgesetzten Rufanforderung an
einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer in einem digitalen
Telekommunikationsnetz, in welchem den
Kommunikationsendteilnehmer jeweils zumindest eine
Vermittlungseinrichtung zugeordnet ist, die Rufanforderung
des ersten Kommunikationsendteilnehmers und eine diesem
zugeordnete und diesen identifizierende Information erfasst.
Diese erfasste Information kann beispielsweise die Rufnummer
des ersten Kommunikationsendteilnehmers sein. Um eine größere
Erreichbarkeit und Flexibilität bereitzustellen, ist
vorgesehen, dass im Ansprechen auf die Rufanforderung eine
Textnachricht erstellt wird, die der Rufanforderung
zugeordnete Informationen, beispielsweise die Rufnummer des
Rufenden, umfasst und die Textnachricht an eine vorbestimmte
Adresse gesendet wird, wobei der Ruf erfindungsgemäß von dem
gerufenen Kommunikationsendteilnehmer nicht angenommen wird.
Damit wird einerseits erreicht, dass dem Angerufenen mit
Sicherheit Informationen über den Anrufenden bereitgestellt
werden können und weiterhin dem Anrufenden keine Kosten
entstehen, da für das erfindungsgemäße Verfahren zwischen dem
rufenden und dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer kein
Sprech- oder Nutzdatenkanal geschaltet werden muss.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Um das erfindungsgemäße Verfahren zu aktivieren, kann
vorgesehen sein, dass ein vorgegebener Aktivierungscode an
eine dem Kommunikationsendteilnehmer zugeordnete
Vermittlungseinrichtung signalisiert und ferner die Adresse,
an welche die Textnachricht gesendet werden soll, übermittelt
wird.
Zur Übertragung der Textnachricht kommen mehrere
Übertragungsarten in Frage, beispielsweise kann die
Textnachricht als eMail, als SMS (Short Message Service) oder
als Funkruf-Nachricht abgesendet werden. Hat der ursprünglich
angerufene zweite Kommunikationsendteilnehmer Zugriff auf die
eMail-Adresse, die SMS-Adresse bzw. die Pager-Adresse, an
welche die Textnachricht gesendet wurde, so kann er mittels
der Textnachricht über den angeforderten Ruf vom ersten
Kommunikationsendteilnehmer Kenntnis erlangen. Dem Fachmann
ist verständlich, dass eine SMS-Nachricht auch über eine
eMail im Internet zu einem SMS-Provider übermittelt werden
kann.
Wird die Textnachricht als eMail versandt, besteht
ferner die Möglichkeit, die der Rufanforderung zugeordneten
Informationen als Anlagendatei mit der eMail-Nachricht zu
übertragen, wodurch sich eine nachfolgende rechnergestützte
Verarbeitung der Informationen erleichtert.
Die erstellte Textnachricht kann eine Vielzahl von der
Rufanforderung zugeordneten Informationen umfassen,
beispielsweise den Zeitpunkt bzw. das Datum der
Rufanforderung, die Rufnummer des die Rufanforderung
absetzenden Kommunikationsendteilnehmers oder auch
persönlichen Daten wie den Namen, wenn in der
Vermittlungseinrichtung die entsprechenden Daten mit der
zugeordneten Rufnummer abgespeichert sind.
Um zu verhindern, dass bei jeder Rufanforderung eine
entsprechende Textnachricht erstellt und abgesandt wird, kann
vorgesehen sein, diesen Vorgang von weiteren Bedingungen
abhängig zu machen. Beispielsweise können die zugeordneten
Informationen von Rufanforderungen innerhalb eines
vorgegebenen Zeitraums abgespeichert und nach Ablauf des
Zeitraums in einer einzelnen Textnachricht zusammengefasst
und an die vorbestimmte Adresse gesendet werden. Weiterhin
kann auch vorgesehen sein, dass bei einer Rufanforderung von
einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer die
zugeordneten Informationen in einer Textnachricht sofort
weitergegeben werden oder nur die Informationen einer
Rufanforderung von einem bestimmten
Kommunikationsendteilnehmer in einer Textnachricht abgesendet
werden, während Rufanforderungen von anderen
Kommunikationsendteilnehmern an den gerufenen
Kommunikationsendteilnehmer direkt zur Rufannahme
weitergeschaltet werden. Der Gerufene erhält damit die
Möglichkeit, einerseits genau festzulegen, welche
Rufanforderung direkt zur Rufannahme an ihn herangetragen
wird bzw. welche Rufanforderung automatisch über die
erfindungsgemäße Textnachricht weitergeleitet wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Bearbeitung einer
Rufanforderung lässt sich vorteilhaft beispielsweise in einer
Vermittlungseinrichtung eines öffentlichen
Kommunikationsnetzes oder auch in einer privaten
Vermittlungseinrichtung, beispielsweise in einer TK-
Nebenstellenanlage realisieren. Dies wird durch ein digital
aufgebautes öffentliches Telekommunikationsnetz ermöglicht,
bei welchem im Steuerkanal eines Zeichengabenetztes
üblicherweise insbesondere die Rufnummer des Rufanfordernden
übermittelt wird, welche erfindungsgemäß für die Erzeugung
der Textnachricht verwandt werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich auch in einem
intelligenten Netz (Intelligence Network) einsetzen, bei
welchem Vermittlungsstellen Informationen und Dienste von
anderen Stellen im Netz anfordern.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens müssen
die bestehenden Vermittlungseinrichtungen nur unwesentlich in
ihrer Funktionalität erweitert werden, da derartige
Einrichtungen heute schon zur Erfassung einer Rufanforderung
und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden
Kommunikationsendteilnehmers ausgebildet sind. Ferner müssen
sie zum Erstellen der Textnachricht unter Berücksichtigung
des jeweiligen Protokolles, beispielsweise zum Erstellen
einer eMail oder einer SMS eingerichtet sein. Zusätzlich ist
eine Schnittstelle in das Kommunikationsnetz notwendig, in
welches die Textnachricht übermittelt werden soll. Dies kann
beispielsweise eine Schnittstelle zu einem Funkrufnetz, einem
Mobilfunknetz (GSM, UMTS) oder eine Schnittstelle zum
Internet sein. Die erfindungsgemäß ausgebildeten
Vermittlungseinrichtungen können ferner Speichermittel
aufweisen, mit welchen die für das erfindungsgemäße Verfahren
relevanten Parameter und Daten, wie die eMail-, die SMS-, die
Pager-Adresse etc. abspeicherbar sind. Wie oben stehend
erwähnt, kann das Verfahren auch in einer TK-Nebenstellen
anlage ausgeführt werden, wenn diese die beschriebenen
Funktionalitäten aufweist. Beispielsweise kann eine derartige
TK-Nebenstellenanlage einen Router aufweisen, mit welchem die
als eMails erstellten Textnachrichten direkt ins Internet
gegeben werden können. Die notwendige
Vermittlungsfunktionalität kann beispielsweise an einem
Mehrgeräte-Anschluss schon durch ein digitales Telefon und
eine ISDN-Karte bereitgestellt werden, wobei die ISDN-Karte
als Schnittstelle zum Absenden einer eMail dient. Das
erfindungsgemäße Verfahren kann als ergänzender Dienst auch
im Rahmen der sogenannten "Computer Telefony Integration"
(CTI) ausgebildet sein.
Die Erfindung wird im Folgenden durch das Beschreiben
einiger Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Zeichnungen erläutert, wobei
Fig. 1 ein gemäß der Erfindung ausgebildetes
Telekommunikationsnetz zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Prinzipskizze,
Fig. 2 ein weiteres Telekommunikationsnetz zur Ausführung
des Verfahrens in einer Prinzipskizze und
Fig. 3 im Ausschnitt ein drittes Telekommunikationsnetz in
einer Prinzipskizze zeigt.
Das in Fig. 1 dargestellt Telekommunikationsnetz
besteht aus einem öffentlichen Festnetz 10 an das eine
Vielzahl von Kommunikationsendteilnehmer anschließbar sind,
wobei in Fig. 1 zur Klarheit der Darstellung nur ein erster
Teilnehmer A1 und ein zweiter Teilnehmer B1 dargestellt sind.
Beide Endteilnehmer seien als digitales Telefon ausgebildet,
wobei die hierzu notwendige S0-Schnittstelle durch einen
Netzabschluss NT bereitgestellt wird, der in herkömmlicher
Weise mittels einer U-Schnittstelle an eine digitale
Vermittlungsstelle des öffentlichen Netzes angeschlossen ist.
Der Endteilnehmer A1 ist über seine zugeordnete U-
Schnittstelle 11 an die ihm zugeordnete digitale
Vermittlungsstelle 20 und der Endteilnehmer B1 über die ihm
zugeordnete U-Schnittstelle 17 an seine digitale
Vermittlungsstelle 30 angeschlossen. Das gesamte öffentliche
Festnetz 10 umfasst neben den genannten Teilnehmerver
mittlungsstellen 20, 30 auch weitere Vermittlungsstellen 14,
16, die bei Bedarf zum Herstellen einer Verbindung zwischen
vorgegebenen Kommunikationsendteilnehmern des Netzes
zusammengeschaltet werden können. Signalisierungen,
insbesondere zum Aufbau und Unterhalt einer angeforderten
Sprechkanal- oder Nutzdatenkanalverbindung werden über ein
dem Nutzwegenetz zugeordnetes Zeichengabenetz geführt, wobei
Instanzen der Signalisierungen (insbesondere
Vermittlungsstellen) zusammen mit den Zeichengabekanälen ein
Signalisierungsnetz bilden und die Verbindungen im
Nutzwegenetz, z. B. einem Sprachnetz, durch Signalisierungen
im Signalisierungsnetz gesteuert werden. Das in Fig. 1
dargestellte Kommunikationsnetz soll vereinfacht sowohl das
Nutzwegenetz als auch das Signalisierungsnetz darstellen,
wobei für das erfindungsgemäße Verfahren das Nutzwegenetz mit
Ausnahme bei der Versendung der Textnachricht nicht
geschaltet wird.
Bei einer herkömmlichen Rufanforderung, beispielsweise
durch den Endteilnehmer A1, welcher mit dem Endteilnehmer B2
verbunden werden möchte, wird die von A1 abgegebene
Rufanforderung von der Vermittlungsstelle 20 erfasst. Das
Netz stellt über die Vermittlungseinrichtung 30 fest, ob der
Endteilnehmer B1 am Netz angeschlossen und frei ist und
sendet seinerseits die Rufanforderung über die U-
Schnittstelle 17 an B1. Erst wenn dieser die Verbindung
akzeptiert, d. h. den Hörer abhebt, schaltet das Netz den
Sprachkanal durch und setzt einen Gebührenzähler in Gang. Ein
derartiger Verbindungsablauf ist beispielsweise auch
realisiert, wenn der Endteilnehmer B1 einen Anrufbeantworter
eingeschaltet hat.
Dazu im Unterschied wird beim erfindungsgemäßen
Verfahren keine Nutzwegeverbindung zwischen den beiden
Kommunikationsendteilnehmern aufgebaut, was im Folgenden an
einem Beispiel erläutert wird.
Es sei angenommen, dass der Kommunikationsendteilnehmer
B1 seiner Vermittlungsstelle 30 den vorgegebenen
Aktivierungscode "#55*77*" zur Aktivierung des
erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung einer
Rufanforderung signalisiert hat. Nachfolgend zum
Aktivierungscode hat der Endteilnehmer B1 die eMail-Adresse
"B1@B-Adresse.de" zur Vermittlungstelle 30 übermittelt, an
welche die von der Vermittlungsstelle 30 erzeugte
Textnachrichten gesendet werden sollen. Hierzu ist die
Vermittlungsstelle 30 über eine Schnittstelle 33 an das
Internet 40 angeschlossen, welches einen eMail-Server 41
aufweist, der vom Benutzer des Kommunikationsendteilnehmers
B1 abgefragt werden kann.
Wird nun durch den Kommunikationsendteilnehmer A1 eine
Rufanforderung zum Herstellen einer Sprechverbindung zum
zweiten Kommunikationsendteilnehmer B1 abgegeben, so verläuft
die Signalisierung im Zeichengabenetz bis zur
Vermittlungsstelle 30 in gleicher Weise wie in dem Fall, bei
welchem der Ruf von einem Anrufbeantworter als
Kommunikationsendteilnehmer B1 angenommen wird. Die
Vermittlungsstelle 30 gibt die Rufanforderung erfindungsgemäß
jedoch nicht an den Kommunikationsendteilnehmer B1 weiter,
sondern startet das erfindungsgemäße Verfahren zur
Bearbeitung der Rufanforderung, das wie beschrieben im
Vorfeld aktiviert wurde. Die Vermittlungsstelle erfasst die
Rufnummer des rufenden Teilnehmers A1 und bildet daraus
zusammen mit dem Zeitpunkt und dem Datum der Rufanforderung
eine Zeichenfolge, und daraus eine Textnachricht, wobei die
Zeichenfolge den wesentlichen Bestandteil der erstellten
Textnachricht darstellt. Die Vermittlungsstelle 30 bildet aus
der Textnachricht eine eMail, die als Empfangsadresse die in
der Vermittlungsstelle 30 gespeicherte und dem Endteilnehmer
B1 zugeordnete eMail-Adresse "B1@B-Adresse.de' aufweist. Die
eMail wird daraufhin über die Schnittstelle 33 über ein
Gateway 42 ins Internet übertragen und gelangt auf
herkömmliche Weise zu dem der eMail-Adresse zugeordneten
eMail-Server 41, welcher die eMail zum Abruf bereithält oder
falls der Kommunikationsendteilnehmers B1 eine Standleitung
ins Internet besitzt, die eMail direkt an die eMail-Adresse
weitergibt. Demgemäß wird die U-Schnittstelle 17 des
Endteilnehmers B1 nicht benutzt, weshalb sie in Fig. 1
gestrichelt dargestellt ist.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der
Erfindung fordert die Vermittlungsstelle 30 für die
Bereitstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur
Bearbeitung einer Rufanforderung Dienste von einem externen
Dienststeuerungs-Rechner 15 (third party control) an. Ferner
weist die Vermittlungsstelle 30 auch eine Schnittstelle 35 in
ein Mobilfunknetz auf, so dass bei entsprechender
Voreinstellung durch den Benutzer die Textnachricht nicht per
eMail, sondern per SMS in ein Mobilfunknetz 50 über eine
Schnittstelleneinrichtung 51 übermittelt wird. Die SMS-
Adresse entspricht der Rufnummer des
Mobilfunknetzendteilnehmers 52, an den die SMS gesendet wird.
Ein anderes Telekommunikationsnetz zur Ausführung des
Verfahrens zur erfindungsgemäße Bearbeitung einer
Rufanforderung ist in Fig. 2 dargestellt. Im Unterschied zu
dem in Fig. 1 gezeigten System ist der dem Teilnehmer B1
zugeordnete Netzabschluss NT, der mit der schon erwähnten U-
Schnittstelle 17 an der Vermittlungsstelle 30 angeschlossen
ist, mit einer TK-Nebenstellenanlage 70 verbunden, an die
mehrere Kommunikationsendteilnehmer B1, B2 und B3
angeschlossen sind. Die Vermittlungsstelle 30 weist ein
Schnittstelle 36 auf, mit welcher diese Pager-Nachrichten in
ein Funkrufnetz 60 übermitteln kann. Im Unterschied zu dem in
Fig. 1 dargestellten Beispiel wird das Verfahren zur
Bearbeitung der Anforderung im Wesentlichen in der TK-
Nebenstellenanlage abgearbeitet. Hierzu wird der vom
Kommunikationsendteilnehmer A1 kommende Ruf von der
Vermittlungsstelle 30 über die U-Schnittstelle 17 an die TK-
Nebenstellenanlage 70 weitergeleitet. In dieser sei im
Vorfeld das erfindungsgemäße Verfahren für den
Kommunikationsendteilnehmer B1 aktiviert worden. Auf Grund
dieser Aktivierung wird der ankommende Ruf nicht zum
Kommunikationsendteilnehmer B1 weitergeleitet, sondern von
der TK-Nebenstellenanlage 70 die Rufnummer des rufenden
Kommunikationsendteilnehmers A1 erfasst, eine Pager-Nachricht
erstellt und an die Vermittlungsstelle 30 übermittelt, welche
die Nachricht in das Pager-Netz 60 weiterführt. Die gesamte
Kommunikation von Endteilnehmer A1 bis zur TK-Anlage 70 wird
vollkommen über Signalisierungen realisiert, ohne das ein
Nutzwegekanal geschaltet ist. Bei der Übermittlung der
Textnachricht zur Vermittlungsstelle 30 und von dort zur
Schnittstelleneinrichtung 61 des Funkrufnetzes und weiter zum
Pager 62 wird dagegen wie im vorherigen Beispiel ein
Nutzwegekanal geschaltet.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung hat
der Benutzer bei der Aktivierung des erfindungsgemäßen
Verfahrens an einer Vermittlungsstelle zusätzlich die
Möglichkeit, eine Zeitdauer anzugeben, innerhalb der
ankommende Rufanforderungen erfasst und der jeweiligen
Rufanforderung zugeordnete Informationen abgespeichert
werden, wobei erst nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums
eine einzelne Textnachricht erstellt wird, welche die
gesamten, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums gespeicherten
Informationen über alle aufgetretenen Rufanforderungen
umfasst, so dass beispielsweise nur alle vier Stunden eine
entsprechende Textnachricht abgesandt wird. Ferner ist es
auch mit der Aktivierung des Verfahrens möglich, in der
Vermittlungsstelle 30 oder in der TK-Nebenstellenanlage 70
eine bestimmte Rufnummer zu speichern. Wird von dieser
vorbestimmten und gespeicherten Rufnummer eine Rufanforderung
abgegeben, so erkennt dies die Vermittlungsstelle bzw. die
TK-Nebenstellenanlage und veranlasst die sofortige Erzeugung
und Absendung der zugehörigen Textnachricht. Weiterhin kann
auch vorgesehen sein, dass beim Anfordern eines Rufes von
einer vorgegebenen, abgespeicherten Rufnummer gerade keine
Textnachricht erzeugt und abgesendet wird. Damit kann
beispielsweise eine für den Benutzer wichtige Rufanforderung
weitergeleitet oder eine unerwünschte Rufanforderung
unterdrückt werden.
Wird die Textnachricht als eMail versandt, kann auch
vorgesehen sein, dass eine Anlagendatei an die eMail
angehängt wird, in welche der Rufzeitpunkt und die Rufnummer
eingeschrieben ist, um die Daten nachfolgend automatisch
weiter zu verarbeiten.
Ein weiteres Telekommunikationsnetz zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt Fig. 3. Wieder ist eine
TK-Nebenstellenanlage 70 an die ihr zugeordnete
Vermittlungsstelle 30 angeschlossen. Die TK-
Nebenstellenanlage 70 weist eine Schnittstelle 73 zum
direkten Einführen einer SMS in ein GSM-Mobilfunknetz 50 auf.
Wird die Rufanforderung von der Vermittlungsstelle 30 an die
TK-Nebenstellenanlage 70 geführt, erzeugt diese gemäß des
erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung der
Rufanforderung auf die schon beschriebene Art eine der
Rufanforderung zugeordnete Textnachricht und leitet diese
über die Schnittstelle 73 sofort als SMS-Nachricht in das
Mobilfunknetz 50, wenn dieser Zusatzdienst in der
Nebenstellenanlage aktiviert ist. In dieser
letztbeschriebenen Ausführungsform der Erfindung wird demnach
die Textnachricht nicht über die dem gerufenen
Kommunikationsendteilnehmer zugeordnete Vermittlungsstelle 30
des öffentlichen Netzes 10, sondern über die TK-
Nebenstellenanlage 70 direkt in das Mobilfunknetz 50
abgesandt.
Claims (20)
1. Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung von einem
ersten Kommunikationsendteilnehmer an einen zweiten
Kommunikationsendteilnehmer in einem digitalen
Kommunikationsnetz, wobei den
Kommunikationsendteilnehmern jeweils zumindest eine
Vermittlungseinrichtung zugeordnet ist, und die
Rufanforderung des ersten Kommunikationsteilnehmers
sowie eine diesem zugeordnete und diesen
identifizierende Information erfassbar ist,
gekennzeichnet durch die Schritte, ohne dass der Ruf von
dem gerufenen zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1)
angenommen wird:
Erstellen einer Textnachricht, die der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst, und
Absenden der Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse.
Erstellen einer Textnachricht, die der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst, und
Absenden der Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse.
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die
Schritte:
- - Signalisieren eines vorgegebenen Aktivierungscodes an eine dem zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1) zugeordnete Vermittlungseinrichtung,
- - Übermitteln der Adresse, an welche eine erzeugte Textnachricht gesendet wird, an die Vermittlungsstelleneinrichtung.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Textnachricht als eMail
(Electronic Mail)-Nachricht, als SMS (Short Message
Service)-Nachricht oder als Pager (Funkruf)-Nachricht
ausgeführt wird und die vorbestimmte Adresse eine der
Textnachricht zugeordnete eMail-Adresse, eine SMS-
Adresse beziehungsweise eine Pager-Adresse ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch den
Schritt:
Erstellen einer eMail-Nachricht, die eine Anlagendatei aufweist, welche der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst.
Erstellen einer eMail-Nachricht, die eine Anlagendatei aufweist, welche der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass mit der Textnachricht die
Rufnummer, der Zeitpunkt und/oder das Datum der
Rufanforderung an die vorbestimmte Adresse abgesendet
wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass über einen vorgegebenen Zeitraum
die Rufanforderungen an den zweiten
Kommunikationsendteilnehmer (B1) erfasst und jeweils der
Rufanforderung zugeordnete Informationen abgespeichert
werden und nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums eine
einzelne Textnachricht mit den innerhalb des
vorgegebenen Zeitraums gespeicherten Informationen über
die aufgetretenen Rufanforderungen an die vorbestimmte
Adresse gesendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekenn
zeichnet durch den Schritt:
Überprüfung, ob der die Rufanforderung abgebende Kommunikationsendteilnehmer (A1) identisch mit einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer ist.
Überprüfung, ob der die Rufanforderung abgebende Kommunikationsendteilnehmer (A1) identisch mit einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
im Falle der Identität des rufenden
Kommunikationsendteilnehmer (A1) mit einem vorbestimmten
Kommunikationsendteilnehmer eine der Rufanforderung
zugeordnete Textnachricht ohne Verzögerung abgesendet
wird.
9. Verfahren nach Anspruche 7, dadurch gekennzeichnet, dass
im Falle der Identität des rufenden
Kommunikationsendteilnehmer (A1) mit einem vorbestimmten
Kommunikationsendteilnehmer keine der Rufanforderung
zugeordnete Textnachricht erstellt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass eine digitale
Vermittlungseinrichtung (30) Informationen von zumindest
einer weiteren digitalen Vermittlungsstelle (15) abruft.
11. Telekommunikationsnetz, an das eine Vielzahl von
Kommunikationsendteilnehmer anschließbar sind, wobei
jedem Kommunikationsendteilnehmer jeweils zumindest eine
Vermittlungseinrichtung zugeordnet ist, und eine von
einem ersten Kommunikationsendteilnehmer abgegebene
Rufanforderung sowie dessen Rufnummer erfassbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass bei einer vom ersten (A1)
an einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1)
abgegebene Rufanforderung ohne Annahme der Rufes durch
den gerufenen zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1)
eine Textnachricht erstellbar ist, welche der
Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst und die
erstellte Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse
absendbar ist.
12. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 11, gekennzeichnet
durch ein öffentliches Netz (10), an das jeder
Kommunikationsendteilnehmer (A1, B1, B2, B3) über eine
diesem zugeordnete, dem öffentliche Netz zugehörige
digitale Vermittlungseinrichtung (20; 30) angeschlossen
ist.
13. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die öffentliche
Vermittlungseinrichtung (30) umfasst:
ein Mittel zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikations endteilnehmer;
ein Mittel zum Erstellen der Textnachricht,
eine Schnittstelleeinrichtung (33, 35) zum Absenden der Textnachricht in ein vorgegebenes Kommunikationsnetz (40, 50, 60).
ein Mittel zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikations endteilnehmer;
ein Mittel zum Erstellen der Textnachricht,
eine Schnittstelleeinrichtung (33, 35) zum Absenden der Textnachricht in ein vorgegebenes Kommunikationsnetz (40, 50, 60).
14. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen dem zweite
Kommunikationsendteilnehmer (B1) und der diesem
zugeordneten Vermittlungseinrichtung (30) des
öffentlichen Netzes (10) eine Einrichtung (70) mit
Vermittlungsfunktionalität angeordnet ist, welche
umfasst:
ein Mittel zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikations endteilnehmer;
ein Mittel zum Erstellen der Textnachricht,
eine Schnittstelleeinrichtung (NT, 73) zum Absenden der Textnachricht in ein vorgegebenes Kommunikationsnetz (60, 50).
ein Mittel zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikations endteilnehmer;
ein Mittel zum Erstellen der Textnachricht,
eine Schnittstelleeinrichtung (NT, 73) zum Absenden der Textnachricht in ein vorgegebenes Kommunikationsnetz (60, 50).
15. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schnittstelleneinrichtung einen
Zugang zu einem Funkrufnetz, einem Mobilfunknetz
und/oder zum Internet bereitstellt.
16. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die digitale
Vermittlungseinrichtung (30) und/oder die Einrichtung
(70) mit Vermittlungsfunktionalität ferner umfassen:
Speichermittel zum Speichern von zumindest einer vorbestimmten eMail-Adresse, einer vorbestimmten SMS- Adresse, einer vorbestimmten Funkruf-Adresse und/oder einer vorgegebenen Rufnummer.
Speichermittel zum Speichern von zumindest einer vorbestimmten eMail-Adresse, einer vorbestimmten SMS- Adresse, einer vorbestimmten Funkruf-Adresse und/oder einer vorgegebenen Rufnummer.
17. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die digitale
Vermittlungseinrichtung (30) und/oder die Einrichtung
(70) mit Vermittlungsfunktionalität ferner umfassen:
Speichermittel zum Speichern von Informationen, die in einem vorgegebenen Zeitraum auftretenden Rufanforderungen zugeordnet sind.
Speichermittel zum Speichern von Informationen, die in einem vorgegebenen Zeitraum auftretenden Rufanforderungen zugeordnet sind.
18. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die digitale
Vermittlungseinrichtung (30) und/oder die Einrichtung
(70) mit Vermittlungsfunktionalität ferner umfassen:
Mittel zum Vergleichen der Rufnummer des die
Rufanforderung abgebenden Kommunikationsendteilnehmers
mit zumindest einer gespeicherten Rufnummer.
19. Einrichtung mit Vermittlungsfunktionalität (70),
insbesondere eine TK-Nebenstellenanlage (B1, B2, B3), an
die zumindest ein Kommunikationsendteilnehmer
anschließbar ist, zum Betrieb an einem
Telekommunikationsnetz nach einem der Ansprüche 11 bis
18.
20. Einrichtung mit Vermittlungsfunktionalität (70) nach
Anspruch 19, gekennzeichnet durch einen Router zum
Absenden von eMails ins Internet.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20101979U DE20101979U1 (de) | 2001-01-04 | 2001-01-04 | Telekommunikationsnetz und Vermittlungseinrichtung zur Bearbeitung einer Rufanforderung |
| DE10100289A DE10100289A1 (de) | 2001-01-04 | 2001-01-04 | Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10100289A DE10100289A1 (de) | 2001-01-04 | 2001-01-04 | Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10100289A1 true DE10100289A1 (de) | 2002-07-11 |
Family
ID=7669810
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10100289A Withdrawn DE10100289A1 (de) | 2001-01-04 | 2001-01-04 | Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10100289A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10309578A1 (de) * | 2003-03-05 | 2004-09-23 | Living Byte Software Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Bereitstellung von Telefoniefunktionalität |
| DE10329183A1 (de) * | 2003-06-27 | 2005-01-20 | Vodafone Holding Gmbh | Verfahren zum Übermitteln einer Nachricht bei Nichterreichbarkeit eines Mobilfunkteilnehmers |
-
2001
- 2001-01-04 DE DE10100289A patent/DE10100289A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10309578A1 (de) * | 2003-03-05 | 2004-09-23 | Living Byte Software Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Bereitstellung von Telefoniefunktionalität |
| DE10309578B4 (de) * | 2003-03-05 | 2006-08-31 | Living Byte Software Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Bereitstellung von Telefoniefunktionalität |
| DE10329183A1 (de) * | 2003-06-27 | 2005-01-20 | Vodafone Holding Gmbh | Verfahren zum Übermitteln einer Nachricht bei Nichterreichbarkeit eines Mobilfunkteilnehmers |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |