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DE10100289A1 - Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz - Google Patents

Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz

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DE10100289A1
DE10100289A1 DE10100289A DE10100289A DE10100289A1 DE 10100289 A1 DE10100289 A1 DE 10100289A1 DE 10100289 A DE10100289 A DE 10100289A DE 10100289 A DE10100289 A DE 10100289A DE 10100289 A1 DE10100289 A1 DE 10100289A1
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text message
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call
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Marion Wasenitz
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MWE MULTIMEDIA KOMMUNIKATIONST
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Abstract

Um die Erreichbarkeit von Kommunikationsendteilnehmern eines Kommunikationsnetzes zu verbessern und flexibler zu gestalten, wird ein Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung, die von einem ersten Kommunikationsendteilnehmer an einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer in einem digitalen Telekommunikationsnetz abgesetzt wird, vorgeschlagen. Dabei wird im Ansprechen auf die Rufanforderung eine Textnachricht erstellt, die der Rufanforderung zugeordnete Informationen, beispielsweise die Rufnummer des Rufenden, umfasst und die Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse sendet, wobei der Ruf erfindungsgemäß von dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer nicht angenommen wird. DOLLAR A Somit können dem Angerufenen Informationen über den Anrufenden bereitgestellt werden, ohne dass dem anrufenden Kosten entstehen, da für das erfindungsgemäße Verfahren zwischen dem rufenden und dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer kein Sprech- oder Nutzdatenkanal geschaltet werden muss.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung in einem Telekommunikationsnetz sowie ein derartiges Telekommunikationsnetz und eine Vermittlungseinrichtung zur Ausführung des Verfahrens.
In der heutigen Zeit ist die telefonische Erreichbarkeit von elementarer Bedeutung. Hierzu werden häufig Anrufbeantworter eingesetzt, welche einen Ruf bei Abwesenheit des Gerufenen annehmen und dem Rufenden entweder eine Nachricht zukommen lassen oder diesem die Möglichkeit bieten, eine gesprochene Nachricht zu hinterlassen. Diese Anrufbeantworter sind entweder direkt im Kommunikationsnetz oder an einer Teilnehmeranschlusseinrichtung angeschaltet. Es ist jedoch festzustellen, dass die meisten Anrufenden nach dem Anschalten des Anrufbeantworters keine Nachricht hinterlassen, sondern die bestehende Sprechverbindung durch Auflegen des Hörers unterbrechen.
Ferner ist der Zusatzdienst einer Anrufweiterschaltung bekannt, bei welcher in Abhängigkeit von voreingestellten Parametern ein Anruf sofort, bei besetzt oder nach einer vorgegebenen Zeit zu einer vorbestimmten Rufnummer umgeleitet wird. Dieses Verfahren kann beispielsweise in den Vermittlungsstellen des Kommunikationsnetzes oder in einer Nebenstellenanlage des Gerufenen eingestellt sein. Mit einer derartigen Anrufweiterschaltung wird zwar sichergestellt, dass ein Ruf sein Ziel erreicht, unter Umständen ist jedoch eine Rufannahme zu bestimmten Zeitpunkten nicht möglich oder ungewünscht.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, die Erreichbarkeit von Kommunikationsendteilnehmern eines Kommunikationsnetzes zu verbessern und flexibler zu gestalten.
Dieses Problem wird durch die Erfindung schon mit einen Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. mit einem Telekommunikationsnetz mit den Merkmalen des Anspruchs 11 und einer Einrichtung mit Vermittlungsfunktionalität nach Anspruch 19 gelöst.
Danach wird zur Bearbeitung einer, von einem ersten Kommunikationsendteilnehmer abgesetzten Rufanforderung an einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer in einem digitalen Telekommunikationsnetz, in welchem den Kommunikationsendteilnehmer jeweils zumindest eine Vermittlungseinrichtung zugeordnet ist, die Rufanforderung des ersten Kommunikationsendteilnehmers und eine diesem zugeordnete und diesen identifizierende Information erfasst. Diese erfasste Information kann beispielsweise die Rufnummer des ersten Kommunikationsendteilnehmers sein. Um eine größere Erreichbarkeit und Flexibilität bereitzustellen, ist vorgesehen, dass im Ansprechen auf die Rufanforderung eine Textnachricht erstellt wird, die der Rufanforderung zugeordnete Informationen, beispielsweise die Rufnummer des Rufenden, umfasst und die Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse gesendet wird, wobei der Ruf erfindungsgemäß von dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer nicht angenommen wird. Damit wird einerseits erreicht, dass dem Angerufenen mit Sicherheit Informationen über den Anrufenden bereitgestellt werden können und weiterhin dem Anrufenden keine Kosten entstehen, da für das erfindungsgemäße Verfahren zwischen dem rufenden und dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer kein Sprech- oder Nutzdatenkanal geschaltet werden muss.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Um das erfindungsgemäße Verfahren zu aktivieren, kann vorgesehen sein, dass ein vorgegebener Aktivierungscode an eine dem Kommunikationsendteilnehmer zugeordnete Vermittlungseinrichtung signalisiert und ferner die Adresse, an welche die Textnachricht gesendet werden soll, übermittelt wird.
Zur Übertragung der Textnachricht kommen mehrere Übertragungsarten in Frage, beispielsweise kann die Textnachricht als eMail, als SMS (Short Message Service) oder als Funkruf-Nachricht abgesendet werden. Hat der ursprünglich angerufene zweite Kommunikationsendteilnehmer Zugriff auf die eMail-Adresse, die SMS-Adresse bzw. die Pager-Adresse, an welche die Textnachricht gesendet wurde, so kann er mittels der Textnachricht über den angeforderten Ruf vom ersten Kommunikationsendteilnehmer Kenntnis erlangen. Dem Fachmann ist verständlich, dass eine SMS-Nachricht auch über eine eMail im Internet zu einem SMS-Provider übermittelt werden kann.
Wird die Textnachricht als eMail versandt, besteht ferner die Möglichkeit, die der Rufanforderung zugeordneten Informationen als Anlagendatei mit der eMail-Nachricht zu übertragen, wodurch sich eine nachfolgende rechnergestützte Verarbeitung der Informationen erleichtert.
Die erstellte Textnachricht kann eine Vielzahl von der Rufanforderung zugeordneten Informationen umfassen, beispielsweise den Zeitpunkt bzw. das Datum der Rufanforderung, die Rufnummer des die Rufanforderung absetzenden Kommunikationsendteilnehmers oder auch persönlichen Daten wie den Namen, wenn in der Vermittlungseinrichtung die entsprechenden Daten mit der zugeordneten Rufnummer abgespeichert sind.
Um zu verhindern, dass bei jeder Rufanforderung eine entsprechende Textnachricht erstellt und abgesandt wird, kann vorgesehen sein, diesen Vorgang von weiteren Bedingungen abhängig zu machen. Beispielsweise können die zugeordneten Informationen von Rufanforderungen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums abgespeichert und nach Ablauf des Zeitraums in einer einzelnen Textnachricht zusammengefasst und an die vorbestimmte Adresse gesendet werden. Weiterhin kann auch vorgesehen sein, dass bei einer Rufanforderung von einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer die zugeordneten Informationen in einer Textnachricht sofort weitergegeben werden oder nur die Informationen einer Rufanforderung von einem bestimmten Kommunikationsendteilnehmer in einer Textnachricht abgesendet werden, während Rufanforderungen von anderen Kommunikationsendteilnehmern an den gerufenen Kommunikationsendteilnehmer direkt zur Rufannahme weitergeschaltet werden. Der Gerufene erhält damit die Möglichkeit, einerseits genau festzulegen, welche Rufanforderung direkt zur Rufannahme an ihn herangetragen wird bzw. welche Rufanforderung automatisch über die erfindungsgemäße Textnachricht weitergeleitet wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung lässt sich vorteilhaft beispielsweise in einer Vermittlungseinrichtung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder auch in einer privaten Vermittlungseinrichtung, beispielsweise in einer TK- Nebenstellenanlage realisieren. Dies wird durch ein digital aufgebautes öffentliches Telekommunikationsnetz ermöglicht, bei welchem im Steuerkanal eines Zeichengabenetztes üblicherweise insbesondere die Rufnummer des Rufanfordernden übermittelt wird, welche erfindungsgemäß für die Erzeugung der Textnachricht verwandt werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich auch in einem intelligenten Netz (Intelligence Network) einsetzen, bei welchem Vermittlungsstellen Informationen und Dienste von anderen Stellen im Netz anfordern.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens müssen die bestehenden Vermittlungseinrichtungen nur unwesentlich in ihrer Funktionalität erweitert werden, da derartige Einrichtungen heute schon zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikationsendteilnehmers ausgebildet sind. Ferner müssen sie zum Erstellen der Textnachricht unter Berücksichtigung des jeweiligen Protokolles, beispielsweise zum Erstellen einer eMail oder einer SMS eingerichtet sein. Zusätzlich ist eine Schnittstelle in das Kommunikationsnetz notwendig, in welches die Textnachricht übermittelt werden soll. Dies kann beispielsweise eine Schnittstelle zu einem Funkrufnetz, einem Mobilfunknetz (GSM, UMTS) oder eine Schnittstelle zum Internet sein. Die erfindungsgemäß ausgebildeten Vermittlungseinrichtungen können ferner Speichermittel aufweisen, mit welchen die für das erfindungsgemäße Verfahren relevanten Parameter und Daten, wie die eMail-, die SMS-, die Pager-Adresse etc. abspeicherbar sind. Wie oben stehend erwähnt, kann das Verfahren auch in einer TK-Nebenstellen­ anlage ausgeführt werden, wenn diese die beschriebenen Funktionalitäten aufweist. Beispielsweise kann eine derartige TK-Nebenstellenanlage einen Router aufweisen, mit welchem die als eMails erstellten Textnachrichten direkt ins Internet gegeben werden können. Die notwendige Vermittlungsfunktionalität kann beispielsweise an einem Mehrgeräte-Anschluss schon durch ein digitales Telefon und eine ISDN-Karte bereitgestellt werden, wobei die ISDN-Karte als Schnittstelle zum Absenden einer eMail dient. Das erfindungsgemäße Verfahren kann als ergänzender Dienst auch im Rahmen der sogenannten "Computer Telefony Integration" (CTI) ausgebildet sein.
Die Erfindung wird im Folgenden durch das Beschreiben einiger Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert, wobei
Fig. 1 ein gemäß der Erfindung ausgebildetes Telekommunikationsnetz zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Prinzipskizze,
Fig. 2 ein weiteres Telekommunikationsnetz zur Ausführung des Verfahrens in einer Prinzipskizze und
Fig. 3 im Ausschnitt ein drittes Telekommunikationsnetz in einer Prinzipskizze zeigt.
Das in Fig. 1 dargestellt Telekommunikationsnetz besteht aus einem öffentlichen Festnetz 10 an das eine Vielzahl von Kommunikationsendteilnehmer anschließbar sind, wobei in Fig. 1 zur Klarheit der Darstellung nur ein erster Teilnehmer A1 und ein zweiter Teilnehmer B1 dargestellt sind. Beide Endteilnehmer seien als digitales Telefon ausgebildet, wobei die hierzu notwendige S0-Schnittstelle durch einen Netzabschluss NT bereitgestellt wird, der in herkömmlicher Weise mittels einer U-Schnittstelle an eine digitale Vermittlungsstelle des öffentlichen Netzes angeschlossen ist. Der Endteilnehmer A1 ist über seine zugeordnete U- Schnittstelle 11 an die ihm zugeordnete digitale Vermittlungsstelle 20 und der Endteilnehmer B1 über die ihm zugeordnete U-Schnittstelle 17 an seine digitale Vermittlungsstelle 30 angeschlossen. Das gesamte öffentliche Festnetz 10 umfasst neben den genannten Teilnehmerver­ mittlungsstellen 20, 30 auch weitere Vermittlungsstellen 14, 16, die bei Bedarf zum Herstellen einer Verbindung zwischen vorgegebenen Kommunikationsendteilnehmern des Netzes zusammengeschaltet werden können. Signalisierungen, insbesondere zum Aufbau und Unterhalt einer angeforderten Sprechkanal- oder Nutzdatenkanalverbindung werden über ein dem Nutzwegenetz zugeordnetes Zeichengabenetz geführt, wobei Instanzen der Signalisierungen (insbesondere Vermittlungsstellen) zusammen mit den Zeichengabekanälen ein Signalisierungsnetz bilden und die Verbindungen im Nutzwegenetz, z. B. einem Sprachnetz, durch Signalisierungen im Signalisierungsnetz gesteuert werden. Das in Fig. 1 dargestellte Kommunikationsnetz soll vereinfacht sowohl das Nutzwegenetz als auch das Signalisierungsnetz darstellen, wobei für das erfindungsgemäße Verfahren das Nutzwegenetz mit Ausnahme bei der Versendung der Textnachricht nicht geschaltet wird.
Bei einer herkömmlichen Rufanforderung, beispielsweise durch den Endteilnehmer A1, welcher mit dem Endteilnehmer B2 verbunden werden möchte, wird die von A1 abgegebene Rufanforderung von der Vermittlungsstelle 20 erfasst. Das Netz stellt über die Vermittlungseinrichtung 30 fest, ob der Endteilnehmer B1 am Netz angeschlossen und frei ist und sendet seinerseits die Rufanforderung über die U- Schnittstelle 17 an B1. Erst wenn dieser die Verbindung akzeptiert, d. h. den Hörer abhebt, schaltet das Netz den Sprachkanal durch und setzt einen Gebührenzähler in Gang. Ein derartiger Verbindungsablauf ist beispielsweise auch realisiert, wenn der Endteilnehmer B1 einen Anrufbeantworter eingeschaltet hat.
Dazu im Unterschied wird beim erfindungsgemäßen Verfahren keine Nutzwegeverbindung zwischen den beiden Kommunikationsendteilnehmern aufgebaut, was im Folgenden an einem Beispiel erläutert wird.
Es sei angenommen, dass der Kommunikationsendteilnehmer B1 seiner Vermittlungsstelle 30 den vorgegebenen Aktivierungscode "#55*77*" zur Aktivierung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung einer Rufanforderung signalisiert hat. Nachfolgend zum Aktivierungscode hat der Endteilnehmer B1 die eMail-Adresse "B1@B-Adresse.de" zur Vermittlungstelle 30 übermittelt, an welche die von der Vermittlungsstelle 30 erzeugte Textnachrichten gesendet werden sollen. Hierzu ist die Vermittlungsstelle 30 über eine Schnittstelle 33 an das Internet 40 angeschlossen, welches einen eMail-Server 41 aufweist, der vom Benutzer des Kommunikationsendteilnehmers B1 abgefragt werden kann.
Wird nun durch den Kommunikationsendteilnehmer A1 eine Rufanforderung zum Herstellen einer Sprechverbindung zum zweiten Kommunikationsendteilnehmer B1 abgegeben, so verläuft die Signalisierung im Zeichengabenetz bis zur Vermittlungsstelle 30 in gleicher Weise wie in dem Fall, bei welchem der Ruf von einem Anrufbeantworter als Kommunikationsendteilnehmer B1 angenommen wird. Die Vermittlungsstelle 30 gibt die Rufanforderung erfindungsgemäß jedoch nicht an den Kommunikationsendteilnehmer B1 weiter, sondern startet das erfindungsgemäße Verfahren zur Bearbeitung der Rufanforderung, das wie beschrieben im Vorfeld aktiviert wurde. Die Vermittlungsstelle erfasst die Rufnummer des rufenden Teilnehmers A1 und bildet daraus zusammen mit dem Zeitpunkt und dem Datum der Rufanforderung eine Zeichenfolge, und daraus eine Textnachricht, wobei die Zeichenfolge den wesentlichen Bestandteil der erstellten Textnachricht darstellt. Die Vermittlungsstelle 30 bildet aus der Textnachricht eine eMail, die als Empfangsadresse die in der Vermittlungsstelle 30 gespeicherte und dem Endteilnehmer B1 zugeordnete eMail-Adresse "B1@B-Adresse.de' aufweist. Die eMail wird daraufhin über die Schnittstelle 33 über ein Gateway 42 ins Internet übertragen und gelangt auf herkömmliche Weise zu dem der eMail-Adresse zugeordneten eMail-Server 41, welcher die eMail zum Abruf bereithält oder falls der Kommunikationsendteilnehmers B1 eine Standleitung ins Internet besitzt, die eMail direkt an die eMail-Adresse weitergibt. Demgemäß wird die U-Schnittstelle 17 des Endteilnehmers B1 nicht benutzt, weshalb sie in Fig. 1 gestrichelt dargestellt ist.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung fordert die Vermittlungsstelle 30 für die Bereitstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung einer Rufanforderung Dienste von einem externen Dienststeuerungs-Rechner 15 (third party control) an. Ferner weist die Vermittlungsstelle 30 auch eine Schnittstelle 35 in ein Mobilfunknetz auf, so dass bei entsprechender Voreinstellung durch den Benutzer die Textnachricht nicht per eMail, sondern per SMS in ein Mobilfunknetz 50 über eine Schnittstelleneinrichtung 51 übermittelt wird. Die SMS- Adresse entspricht der Rufnummer des Mobilfunknetzendteilnehmers 52, an den die SMS gesendet wird.
Ein anderes Telekommunikationsnetz zur Ausführung des Verfahrens zur erfindungsgemäße Bearbeitung einer Rufanforderung ist in Fig. 2 dargestellt. Im Unterschied zu dem in Fig. 1 gezeigten System ist der dem Teilnehmer B1 zugeordnete Netzabschluss NT, der mit der schon erwähnten U- Schnittstelle 17 an der Vermittlungsstelle 30 angeschlossen ist, mit einer TK-Nebenstellenanlage 70 verbunden, an die mehrere Kommunikationsendteilnehmer B1, B2 und B3 angeschlossen sind. Die Vermittlungsstelle 30 weist ein Schnittstelle 36 auf, mit welcher diese Pager-Nachrichten in ein Funkrufnetz 60 übermitteln kann. Im Unterschied zu dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel wird das Verfahren zur Bearbeitung der Anforderung im Wesentlichen in der TK- Nebenstellenanlage abgearbeitet. Hierzu wird der vom Kommunikationsendteilnehmer A1 kommende Ruf von der Vermittlungsstelle 30 über die U-Schnittstelle 17 an die TK- Nebenstellenanlage 70 weitergeleitet. In dieser sei im Vorfeld das erfindungsgemäße Verfahren für den Kommunikationsendteilnehmer B1 aktiviert worden. Auf Grund dieser Aktivierung wird der ankommende Ruf nicht zum Kommunikationsendteilnehmer B1 weitergeleitet, sondern von der TK-Nebenstellenanlage 70 die Rufnummer des rufenden Kommunikationsendteilnehmers A1 erfasst, eine Pager-Nachricht erstellt und an die Vermittlungsstelle 30 übermittelt, welche die Nachricht in das Pager-Netz 60 weiterführt. Die gesamte Kommunikation von Endteilnehmer A1 bis zur TK-Anlage 70 wird vollkommen über Signalisierungen realisiert, ohne das ein Nutzwegekanal geschaltet ist. Bei der Übermittlung der Textnachricht zur Vermittlungsstelle 30 und von dort zur Schnittstelleneinrichtung 61 des Funkrufnetzes und weiter zum Pager 62 wird dagegen wie im vorherigen Beispiel ein Nutzwegekanal geschaltet.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung hat der Benutzer bei der Aktivierung des erfindungsgemäßen Verfahrens an einer Vermittlungsstelle zusätzlich die Möglichkeit, eine Zeitdauer anzugeben, innerhalb der ankommende Rufanforderungen erfasst und der jeweiligen Rufanforderung zugeordnete Informationen abgespeichert werden, wobei erst nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums eine einzelne Textnachricht erstellt wird, welche die gesamten, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums gespeicherten Informationen über alle aufgetretenen Rufanforderungen umfasst, so dass beispielsweise nur alle vier Stunden eine entsprechende Textnachricht abgesandt wird. Ferner ist es auch mit der Aktivierung des Verfahrens möglich, in der Vermittlungsstelle 30 oder in der TK-Nebenstellenanlage 70 eine bestimmte Rufnummer zu speichern. Wird von dieser vorbestimmten und gespeicherten Rufnummer eine Rufanforderung abgegeben, so erkennt dies die Vermittlungsstelle bzw. die TK-Nebenstellenanlage und veranlasst die sofortige Erzeugung und Absendung der zugehörigen Textnachricht. Weiterhin kann auch vorgesehen sein, dass beim Anfordern eines Rufes von einer vorgegebenen, abgespeicherten Rufnummer gerade keine Textnachricht erzeugt und abgesendet wird. Damit kann beispielsweise eine für den Benutzer wichtige Rufanforderung weitergeleitet oder eine unerwünschte Rufanforderung unterdrückt werden.
Wird die Textnachricht als eMail versandt, kann auch vorgesehen sein, dass eine Anlagendatei an die eMail angehängt wird, in welche der Rufzeitpunkt und die Rufnummer eingeschrieben ist, um die Daten nachfolgend automatisch weiter zu verarbeiten.
Ein weiteres Telekommunikationsnetz zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt Fig. 3. Wieder ist eine TK-Nebenstellenanlage 70 an die ihr zugeordnete Vermittlungsstelle 30 angeschlossen. Die TK- Nebenstellenanlage 70 weist eine Schnittstelle 73 zum direkten Einführen einer SMS in ein GSM-Mobilfunknetz 50 auf. Wird die Rufanforderung von der Vermittlungsstelle 30 an die TK-Nebenstellenanlage 70 geführt, erzeugt diese gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung der Rufanforderung auf die schon beschriebene Art eine der Rufanforderung zugeordnete Textnachricht und leitet diese über die Schnittstelle 73 sofort als SMS-Nachricht in das Mobilfunknetz 50, wenn dieser Zusatzdienst in der Nebenstellenanlage aktiviert ist. In dieser letztbeschriebenen Ausführungsform der Erfindung wird demnach die Textnachricht nicht über die dem gerufenen Kommunikationsendteilnehmer zugeordnete Vermittlungsstelle 30 des öffentlichen Netzes 10, sondern über die TK- Nebenstellenanlage 70 direkt in das Mobilfunknetz 50 abgesandt.

Claims (20)

1. Verfahren zur Bearbeitung einer Rufanforderung von einem ersten Kommunikationsendteilnehmer an einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer in einem digitalen Kommunikationsnetz, wobei den Kommunikationsendteilnehmern jeweils zumindest eine Vermittlungseinrichtung zugeordnet ist, und die Rufanforderung des ersten Kommunikationsteilnehmers sowie eine diesem zugeordnete und diesen identifizierende Information erfassbar ist, gekennzeichnet durch die Schritte, ohne dass der Ruf von dem gerufenen zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1) angenommen wird:
Erstellen einer Textnachricht, die der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst, und
Absenden der Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse.
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Signalisieren eines vorgegebenen Aktivierungscodes an eine dem zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1) zugeordnete Vermittlungseinrichtung,
  • - Übermitteln der Adresse, an welche eine erzeugte Textnachricht gesendet wird, an die Vermittlungsstelleneinrichtung.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Textnachricht als eMail (Electronic Mail)-Nachricht, als SMS (Short Message Service)-Nachricht oder als Pager (Funkruf)-Nachricht ausgeführt wird und die vorbestimmte Adresse eine der Textnachricht zugeordnete eMail-Adresse, eine SMS- Adresse beziehungsweise eine Pager-Adresse ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch den Schritt:
Erstellen einer eMail-Nachricht, die eine Anlagendatei aufweist, welche der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Textnachricht die Rufnummer, der Zeitpunkt und/oder das Datum der Rufanforderung an die vorbestimmte Adresse abgesendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass über einen vorgegebenen Zeitraum die Rufanforderungen an den zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1) erfasst und jeweils der Rufanforderung zugeordnete Informationen abgespeichert werden und nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums eine einzelne Textnachricht mit den innerhalb des vorgegebenen Zeitraums gespeicherten Informationen über die aufgetretenen Rufanforderungen an die vorbestimmte Adresse gesendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekenn­ zeichnet durch den Schritt:
Überprüfung, ob der die Rufanforderung abgebende Kommunikationsendteilnehmer (A1) identisch mit einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle der Identität des rufenden Kommunikationsendteilnehmer (A1) mit einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer eine der Rufanforderung zugeordnete Textnachricht ohne Verzögerung abgesendet wird.
9. Verfahren nach Anspruche 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle der Identität des rufenden Kommunikationsendteilnehmer (A1) mit einem vorbestimmten Kommunikationsendteilnehmer keine der Rufanforderung zugeordnete Textnachricht erstellt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine digitale Vermittlungseinrichtung (30) Informationen von zumindest einer weiteren digitalen Vermittlungsstelle (15) abruft.
11. Telekommunikationsnetz, an das eine Vielzahl von Kommunikationsendteilnehmer anschließbar sind, wobei jedem Kommunikationsendteilnehmer jeweils zumindest eine Vermittlungseinrichtung zugeordnet ist, und eine von einem ersten Kommunikationsendteilnehmer abgegebene Rufanforderung sowie dessen Rufnummer erfassbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer vom ersten (A1) an einen zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1) abgegebene Rufanforderung ohne Annahme der Rufes durch den gerufenen zweiten Kommunikationsendteilnehmer (B1) eine Textnachricht erstellbar ist, welche der Rufanforderung zugeordnete Informationen umfasst und die erstellte Textnachricht an eine vorbestimmte Adresse absendbar ist.
12. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch ein öffentliches Netz (10), an das jeder Kommunikationsendteilnehmer (A1, B1, B2, B3) über eine diesem zugeordnete, dem öffentliche Netz zugehörige digitale Vermittlungseinrichtung (20; 30) angeschlossen ist.
13. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die öffentliche Vermittlungseinrichtung (30) umfasst:
ein Mittel zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikations­ endteilnehmer;
ein Mittel zum Erstellen der Textnachricht,
eine Schnittstelleeinrichtung (33, 35) zum Absenden der Textnachricht in ein vorgegebenes Kommunikationsnetz (40, 50, 60).
14. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zweite Kommunikationsendteilnehmer (B1) und der diesem zugeordneten Vermittlungseinrichtung (30) des öffentlichen Netzes (10) eine Einrichtung (70) mit Vermittlungsfunktionalität angeordnet ist, welche umfasst:
ein Mittel zur Erfassung einer Rufanforderung und zur Erfassung der Rufnummer des rufenden Kommunikations­ endteilnehmer;
ein Mittel zum Erstellen der Textnachricht,
eine Schnittstelleeinrichtung (NT, 73) zum Absenden der Textnachricht in ein vorgegebenes Kommunikationsnetz (60, 50).
15. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Zugang zu einem Funkrufnetz, einem Mobilfunknetz und/oder zum Internet bereitstellt.
16. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die digitale Vermittlungseinrichtung (30) und/oder die Einrichtung (70) mit Vermittlungsfunktionalität ferner umfassen:
Speichermittel zum Speichern von zumindest einer vorbestimmten eMail-Adresse, einer vorbestimmten SMS- Adresse, einer vorbestimmten Funkruf-Adresse und/oder einer vorgegebenen Rufnummer.
17. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die digitale Vermittlungseinrichtung (30) und/oder die Einrichtung (70) mit Vermittlungsfunktionalität ferner umfassen:
Speichermittel zum Speichern von Informationen, die in einem vorgegebenen Zeitraum auftretenden Rufanforderungen zugeordnet sind.
18. Telekommunikationsnetz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die digitale Vermittlungseinrichtung (30) und/oder die Einrichtung (70) mit Vermittlungsfunktionalität ferner umfassen: Mittel zum Vergleichen der Rufnummer des die Rufanforderung abgebenden Kommunikationsendteilnehmers mit zumindest einer gespeicherten Rufnummer.
19. Einrichtung mit Vermittlungsfunktionalität (70), insbesondere eine TK-Nebenstellenanlage (B1, B2, B3), an die zumindest ein Kommunikationsendteilnehmer anschließbar ist, zum Betrieb an einem Telekommunikationsnetz nach einem der Ansprüche 11 bis 18.
20. Einrichtung mit Vermittlungsfunktionalität (70) nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch einen Router zum Absenden von eMails ins Internet.
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