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DE10027749A1 - Vorrichtung zum Etikettieren von stapelbaren Behältern - Google Patents

Vorrichtung zum Etikettieren von stapelbaren Behältern

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DE10027749A1
DE10027749A1 DE10027749A DE10027749A DE10027749A1 DE 10027749 A1 DE10027749 A1 DE 10027749A1 DE 10027749 A DE10027749 A DE 10027749A DE 10027749 A DE10027749 A DE 10027749A DE 10027749 A1 DE10027749 A1 DE 10027749A1
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DE
Germany
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pot
container
rollers
roller
arms
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Withdrawn
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DE10027749A
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English (en)
Inventor
Hermann Roehle
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Individual
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C3/00Labelling other than flat surfaces
    • B65C3/06Affixing labels to short rigid containers
    • B65C3/08Affixing labels to short rigid containers to container bodies
    • B65C3/14Affixing labels to short rigid containers to container bodies the container being positioned for labelling with its centre-line vertical
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/02Devices for moving articles, e.g. containers, past labelling station

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zum Etikettieren von stapelbaren Behältern umfaßt eine Zuführeinrichtung (2) und einer Abführeinrichtung (3) sowie eine zwischen diesen angeordneten Etikettier- oder Druckstation (31). Es sind Mittel (4) zur temporären Trennung eines eine Vielzahl von Behältern umfassenden Stapels (5) vorgesehen, die im Bereich der Etikettier- oder Druckstation liegen. Zur Vereinfachung des Aufbaus und Verringerung des Bauvolumens sind als im wesentlichen diametral zum Rand (25**) des Behälters (5') angeordnete und seitlich bewegbare Stopper (8) sowie rotierende Elemente (9) ausgeführt, wobei die Elemente (9) an der Mantelfläche (25) des Behälters (5') angreifen und mittels Reibschluß den jeweils etikettierten Behälter (5') vom zugeführten Stapel (5) abziehen und dem abzuführenden Stapel (13) zuführen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren von stapelbaren Behältern der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Für verschiedene Produkte werden Behälter benötigt, die zur Kennzeichnung bezüglich des Inhalts, der Herkunft oder der­ gleichen mit einem Aufdruck oder Etikett versehen werden. Die Behälter, beispielsweise Becher, Schalen, Töpfe besit­ zen eine Form, die eine Stapelbarkeit ermöglicht, so daß die Behälter auch der Druck- bzw. Etikettiervorrichtung als Stapel zugeführt und gegebenenfalls anschließend auch wie­ der zu einem Stapel zusammengesetzt werden. Eine solche Vorrichtung ist in der US 3,598,043 beschrieben.
Aus DE 298 20 673 U1 ist eine Vorrichtung zum Etikettieren von Blumentöpfen bekannt. Diese Vorrichtung umfaßt eine Ma­ gaziniereinrichtung zur Führung eines Stapels zu etiket­ tierender Blumentöpfe, eine Etikettiereinrichtung zum Auf­ bringen von Etiketten, eine Entstapeleinrichtung zum zu­ mindest teilweisen Entstapeln der Blumentöpfe und eine Ab­ führeinrichtung zum Abführen der etikettierten Blumentöpfe. Dabei werden die Blumentöpfe durch ein vertikales Führungs­ element der Entstapeleinrichtung zugeführt und in der Ent­ stapeleinrichtung jeweils einzeln entnommen und mit Unter­ stützung von Druckluft der Abführeinrichtung zugeleitet. In der Abführeinrichtung werden die Blumentöpfe wieder gesta­ pelt und dort zum Zweck der Verpackung entnommen. Die Ent­ stapeleinrichtung umfaßt zwei Arme, die seitlich am Rand des Blumentopfes angreifen. Dabei ist einer der Arme derart ausgebildet, daß er den von oben kommenden Stapel hält, um ein Durchrutschen zu verhindern, und der andere Arm muß derart gesteuert werden, daß er den jeweils untersten Topf entnimmt und diesen dann zur Weiterleitung an die Ab­ führeinrichtung freigibt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung den Bauaufwand zu redu­ zieren.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie lediglich einen geringen Bauraum benötigt, da der Streckenabschnitt, in welchem die Behälter zwischen zuge­ führtem Stapel und abgeführtem Stapel vereinzelt sind, auf ein Minimum reduziert ist. Außerdem können durch die seit­ lich an der Mantelfläche des Behälters angreifenden rotie­ renden Elemente die Behälter in rascherer Folge abgezogen und damit die Taktfolge der Vereinzelung erhöht werden.
In bevorzugter Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes sind als rotierende Elemente Walzen mit im wesentlichen vertikaler Rotationsachse vorgesehen. Da die Walzen eine entsprechende Länge besitzen, ist ein Anlegen an der Man­ telfläche des Behälters unabhängig von dessen Durchmesser gewährleistet, ohne daß die Walze in einer anderen Höhe eingestellt werden muß. Gemäß einer bevorzugten Ausgestal­ tung ist eine Walze derart gelagert, daß ihre Rotationsach­ se ortsfest ist, während die Rotationsachse der anderen Walze zur Seite bewegt werden kann, so daß diese Walze im wesentlichen quer zur Arbeitsrichtung der Behälter entspre­ chend dessen Kontur ausgelenkt werden kann. Der Abstand der Rotationsachsen zueinander paßt sich dadurch der Behälter­ form an, das heißt, die Walze kann auch einer konischen Er­ weiterung von Töpfen folgen. Alternativ dazu ist es auch möglich, beide Walzen an je einem horizontal schwenkbaren Arm anzuordnen. Auf diese Weise können Walzen, bezogen auf die Transportrichtung der Behälter, in Querrichtung auswei­ chen.
Damit die Walzen mit einer vorgegebenen Kraft gegen die Mantelfläche des Behälters gedrückt werden und ein ausrei­ chender Reibschluß zum raschen Abziehen des jeweiligen Be­ hälters von dem an den Stoppern gehaltenen Stapel gewähr­ leistet ist, ist es zweckmäßig, daß der schwenkbare Arm bzw. die schwenkbaren Arme in Richtung auf den Behälter federbelastet sind. Die Feder sorgt auch für die Rückstel­ lung des Armes bzw. der Arme nach passieren des Behälters. Die Kraft dieser Feder ist zweckmäßigerweise einstellbar, um eine Anpassung an die geänderten geometrischen Verhält­ nisse bei der Behandlung von Behältern mit unterschiedlich großen Durchmessern vorzunehmen. Sofern beide Arme schwenk­ bar sind, ist es zweckmäßig, daß zwischen den beiden Schwenkarmen eine gemeinsame Zugfeder vorgesehen ist, um die Andruckkraft beider Walzen an der Mantelfläche des Be­ hälters in der gleichen Größe aufzubringen. Zur Begrenzung des jeweiligen Schwenkwinkels des Armes ist vorzugsweise ein justierbarer Anschlag vorgesehen. Die Walzen sind mit einem Mantel aus einem weichen Material versehen, wobei hierfür Schaumstoff in Betracht zu ziehen ist oder aber ein Weichgummi, das als besonders geeignet angesehen wird.
Zum Antrieb der Walzen dient ein Elektromotor, wobei es sich vorzugsweise um einen Gleichstrommotor mit stufenlos einstellbarer Drehzahl handelt. Zweckmäßigerweise ist für jede Walze ein separater Elektromotor vorgesehen, wobei die Umdrehungsgeschwindigkeit beider Antriebe gleich groß sein soll. Zwischen Elektromotor und Walze kann ein Riementrieb zur Drehmomentübertragung vorgesehen sein. Die Walzen sind vorzugsweise mittels Kugellager an den schwenkbaren Armen gelagert.
Die Zuführeinrichtung und Abführeinrichtung sind im wesent­ lichen horizontal angeordnet und bezüglich der Transport­ richtung hintereinander liegend. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, ein gemeinsames Transportband für die Zu­ führeinrichtung und die Abführeinrichtung vorzusehen, so daß auch lediglich ein gemeinsamer Antriebsmotor für die Zuführeinrichtung und die Abführeinrichtung erforderlich ist. Auch hierbei ist zweckmäßigerweise ein Gleichstrommo­ tor mit stufenlos einstellbarer Drehzahl vorgesehen. Die Geschwindigkeit des Transportbandes und die Rotationsge­ schwindigkeit der Walzen werden zweckmäßigerweise aufeinan­ der abgestimmt, so daß die Vortriebskraft der Zuführein­ richtung auf die durch die rotierenden Walzen erzeugte Ab­ zugsgeschwindigkeit beim Vereinzeln der Behälter angepaßt ist.
Die Stopper sind in besonders einfacher Ausgestaltung als federnde Zungen ausgebildet, zwischen denen der Rand des vordersten Behälters vor der Vereinzelung reibschlüssig ge­ halten ist. Diese federnden Zungen weichen bei entsprechen­ der Zugkraft, die durch die Rotation der Walzen auf die Mantelfläche des Behälters wirkt, etwas nach außen aus, so daß der Rand zwischen den Zungen durchgezogen werden kann.
Der nächstfolgende Behälter wird dann von den nach innen zurückfedernden Zungen gehalten.
Zweckmäßigerweise ist nahe des Bereichs, in dem die Behäl­ ter vereinzelt werden, ein Etikettendrucker vorgesehen, von dem aus ein mit Etiketten bestücktes Etikettenträgerband zu einem Etikettenablöseblech geführt ist, an dem das Etiket­ tenträgerband extrem umgelenkt und von einer Aufwickelein­ heit aufgespult wird. Vorzugsweise ist ein Computer vorge­ sehen, mittels dem die Behälterabzugsgeschwindigkeit und die Druckergeschwindigkeit synchronisierbar sind. Ebenso kann die jeweils angepaßte Geschwindigkeit der elektromoto­ rischen Antriebe durch den Computer erfolgen. Um den Takt für den Drucker und die Aufwickeleinheit zu bestimmen, ist eine Lichtschranke vorgesehen, die sich in Transportrich­ tung der Behälter unmittelbar hinter den Stoppern befindet. Beim Abziehen eines Behälters tritt der Rand des Behälters durch die Lichtschranke und löst damit das entsprechende Signal zum Vorschub des Etikettenbandes aus.
Damit auf einfache Weise Behälter mit sehr unterschiedli­ chen Querschnitten und Durchmessern in der erfindungsgemä­ ßen Vorrichtung etikettiert werden können, ist neben der Zuführeinrichtung und der Abführeinrichtung eine Reling vorgesehen, die aus Längsstreben auf jeder Seite der Zu­ führeinrichtung und Abführeinrichtung besteht. Durch Ein­ stellen des Abstandes zwischen den parallel verlaufenden Längsstreben wird den unterschiedlichen Behältergrößen be­ züglich des Durchmessers an ihrem Rand Rechnung getragen, wobei sich entsprechend auch der Abstand der Stopper zuein­ ander einstellt, ohne daß hierfür zusätzliche Maßnahmen er­ forderlich sind. Da lediglich die dem Drucker abgewandte Seite der Reling verstellt werden braucht, bleibt der Ab­ stand des Etikettenablöseblechs zum Rand des Behälters un­ verändert.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf die Vorrichtung,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung eine Draufsicht auf die Mittel zur Vereinzelung von Töpfen eines Topfsta­ pels,
Fig. 3 einen schwenkbaren Arm mit hängend angeordneter Walze und deren Antrieb,
Fig. 4 eine Ausführungsvariante zu Fig. 2.
In Fig. 1 ist die Draufsicht auf eine Vorrichtung 1 ge­ zeigt, die eine Zuführeinrichtung 2, eine Abführeinrichtung 3 und eine dazwischen befindliche Einrichtung 4 zur Ver­ einzelung von Töpfen eines zugeführten Stapels 5. Im Be­ reich der Vereinzelungseinrichtung 4 befindet sich eine Druck- oder Etikettierstation 31, um die Töpfe zu bedrucken oder mit Etiketten zu versehen. In Fig. 1 handelt es sich um eine Etikettierstation mit einem Drucker 6 zur Anferti­ gung des Aufdrucks von auf einem Etikettenträgerband 7 be­ findlichen Etiketten. Die Vereinzelungsvorrichtung 4 umfaßt zwei, bezogen auf den Rand eines Topfes, diametral gegen­ überliegende Stopper 8, die den Stapel 5 halten. Außerdem umfaßt die Vereinzelungsvorrichtung 4 seitlich an dem vor­ dersten Topf anliegende rotierende Elemente 9, die, wie später noch näher erläutert wird, vorzugsweise als rotie­ rende Walzen ausgebildet sind. Die rotierenden Elemente 9 sind an schwenkbaren Armen 10 gelagert, wobei die Arme 10 um ihr an einem Halter 11 angelenktes Ende schwenkbar sind.
Die Zuführeinrichtung 2 und Abführeinrichtung 3 sind in derselben Richtung verlaufend hintereinander angeordnet, so daß ein gemeinsames Transportband 12 ausreicht, um sowohl einen Topfstapel 5 zuzuführen wie einen nach dem Etiket­ tieren gebildeten Topfstapel 13 abzuführen. Das Transport­ band 12 wird von einem vorzugsweise als Elektromotor aus­ gebildeten Antrieb 14 angetrieben. Auf jeder Seite des Transportbandes 12 erstreckt sich entlang der Zuführein­ richtung 2 und der Abführeinrichtung 3 eine Reling 15, die aus Längsstreben 16, 16' gebildet ist. In dem in Trans­ portrichtung unmittelbar hinter den Stoppern 8 befindlichen Bereich ist ein Etikettenablöseblech 17, das sogenannte Etikettenschwert vorgesehen, das bis nahe an den Rand des Topfes ragt und an dem das Etikettenträgerband 7' extrem umgelenkt wird, so daß sich die Etiketten von dem Träger­ band lösen, sobald sie an das vordere Ende des Etikettenab­ lösebleches 17 gelangen. Eine Aufwickeleinheit 18, die ebenfalls von einem Elektromotor angetrieben wird, zieht das leere Etikettenträgerband 7' und wickelt dieses auf.
In Fig. 2 ist in vergrößerter Darstellung die Vorrichtung 4 zur Vereinzelung der Töpfe dargestellt. Mit dem Pfeil A ist die Arbeits- bzw. Bewegungsrichtung der zu etikettierenden Töpfe dargestellt. Der zugeführte Topfstapel 5 umfaßt in dem dargestellten Beispiel 4 Töpfe, wobei der vorderste Topf 5' mit seinem konisch verjüngten Ende am Boden 25* zwischen die beiden rotierenden Elemente 9 ragt. Diese ro­ tierenden Elemente 9 liegen an einer Mantelfläche 25 des vordersten Topfes 5' an und ein Rand 25** des Topfes 5' wird zwischen den Stoppern 8, die als federnde Zungen aus­ gebildet sind, gehalten. Aufgrund der Rotation der Elemente 9 mit der gemäß den Pfeilen B angegebenen Drehrichtung wird auf die Mantelfläche 25 des Topfes 5' eine Kraft in Ar­ beitsrichtung A erzeugt, so daß der vorderste Topf 5' von dem Stapel 5 abgezogen wird. Der Stapel 5 rückt etwas nach, so daß der nächstfolgende Topf mit seinem Rand von den Stoppern 8 gehalten wird.
Unmittelbar hinter den Stoppern 8 ist in Arbeitsrichtung A eine Lichtschranke 19 vorgesehen, die derart positioniert ist, daß sie ein Signal erzeugt, sobald der Rand 25** die Ebene der Lichtschranke passiert. Mit zunehmender Bewegung des Topfes 5' in Arbeitsrichtung A vergrößert sich der Ab­ stand der rotierenden Elemente 9 zueinander, die an der Mantelfläche 25 entlang laufen. Um ein Ausweichen der ro­ tierenden Elemente 9 nach außen zu ermöglichen, sind diese an den Enden der schwenkbaren Arme 10 gehalten, wobei die Schwenkachsen der Arme 10 mit dem Bezugszeichen 22 in Fig. 2 bezeichnet sind. Um eine entsprechende Rückstellkraft auf die Arme 10 auszuüben, ist eine Zugfeder 21 vorgesehen, deren Enden jeweils an den Armen 10 eingehängt ist.
Zur Begrenzung der Schwenkbewegung der Arme 10 zur Topf­ mitte hin kann ein justierbarer Anschlag vorgesehen sein. Außerdem ist eine Verstellvorrichtung 20 vorgesehen, durch die der Halter 11 quer zur Arbeitsrichtung A eingestellt werden kann, so daß bei Anpassung an andere Topfdurchmesser die Walzen eine entsprechende Position einnehmen. Je nach Tropfgröße bzw. Topfdurchmesser wird der Abstand D zwischen den die Reling 15 bildenden Längsstreben 16, 16' einge­ stellt. Die beschriebene Einrichtung kann beispielsweise Töpfe mit einem Randdurchmesser von 8 cm bis 30 cm mit Eti­ ketten versehen. Außerdem können sowohl runde als auch rechteckige Töpfe bearbeitet werden.
Die Fig. 3 zeigt eine Ansicht auf ein rotierendes Element 9 und den Topf 5' in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2. Aus dieser Darstellung wird deutlich, daß das rotierende Ele­ ment 9 als Walze 23 ausgeführt ist, deren Rotationsachse 24 vertikal ausgerichtet ist. Die Walze 23 ist an dem Arm 10 mittels eines - in Fig. 3 nicht dargestellten - Kugellagers gelagert. Zum Antrieb der Walze 23 dient ein Gleichstrommo­ tor 26, dessen Abtriebswelle 27 mit einem Zahnriemenrad 28 bestückt ist. Auch an der Walze 23 ist ein Zahnriemenrad 29 vorgesehen, wobei zur Kopplung des Elektromotors 26 mit der Walze 23 ein Zahnriemen 30 dient.
Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird wie folgt beschrieben:
Auf das Transportband 12 wird im Bereich der Zuführeinrich­ tung 2 ein aus einer Vielzahl von Töpfen bestehender Stapel aufgelegt, wobei die Töpfe mit ihrem jeweiligen Boden in Arbeitsrichtung A und der Rand entgegengesetzt ausgerichtet sind. Durch die Bewegung des Transportbandes 12 in Arbeits­ richtung A wird der Stapel zu der Vereinzelungseinrichtung bewegt, so daß der vorderste Topf 5' durch den zwischen den Stoppern 8 in Form der federnden Zungen gebildeten Abstand bis in den Zwischenraum zwischen den Walzen 23 bzw. der Elemente 9 ragt. In dieser Lage wird der Topf bedruckt oder mit einem Etikett versehen.
Der Rand 25** des vordersten Topfes 5' wird von den federn­ den Zungen 8 gehalten, so daß der Stapel 5 in der in Fig. 2 gezeigten Lage verbleibt. Durch die Rotation der Walzen 23 wird an der Mantelfläche 25 des vordersten Topfes 5' eine Kraft in Arbeitsrichtung A abgezogen. Die Geschwindigkeit, mit der der vorderste Topf 5' von dem übrigen Stapel 5 ge­ trennt wird, ist abhängig von der Umdrehungsgeschwindigkeit der Walzen 23. Mit zunehmendem Durchmesser des Topfes 5' an der Mantelfläche 25 schwenken die Arme 10 um ihre je­ weiligen Schwenkachsen 22 nach außen, da die Walzen 23 auf der Mantelfläche 25 abrollen. Sobald der Rand 25** die Lichtschranke 19 passiert hat, wird ein entsprechendes Si­ gnal an den Drucker gegeben, so daß durch entsprechenden Vorschub des Etikettierträgerbandes das nächste Etikett zu­ geführt und auf der Mantelfläche des nächsten Topfes ange­ bracht wird.
Die auf der Seite des Topfes, an der das Etikett angebracht wird, befindliche Walze 23 dient, da sie mit einer ent­ sprechenden Kraft gegen die Mantelfläche des Topfes ge­ drückt wird, zum vollständigen Anlegen des Etikettes, so daß keine Enden abstehen, durch die ein Lösen oder eine Be­ schädigung des Etikettes entstehen könnte. Sobald der Rand 25** zwischen den rotierenden Elementen 9 bzw. Walzen 23 durchbewegt wurde, werden aufgrund der Kraft der Zugfeder 21 die schwenkbaren Arme 10 in Richtung zur Topfmitte zu­ rückgeschwenkt, wobei jedoch ein Abstand zwischen den Wal­ zen 23 verbleibt, der so bemessen ist, daß der Boden 25* zwischen den Walzen 23 aufgenommen wird. Da die Walzen 23 ständig rotieren, wird umgehend der nächste Topf von dem Stapel abgezogen und auf die dadurch freigelegte Mantel­ fläche des folgenden Topfes das Etikett aufgebracht.
Die Fig. 4 zeigt eine Ausführungsvariante zu Fig. 2, wobei sich unter der Zuführeinrichtung 2 und der Abführeinrich­ tung 3 das Transportband 12 erstreckt. Zur Führung des Topfstapels 5 ist die aus Längsstreben 16, 16' gebildete Reling 15 vorgesehen. Der vorderste Topf 5' des Stapels 5 wird zunächst an seinem Rand 25** von den Stoppern 8 gehal­ ten, wobei die Mantelfläche 25 nahe dem Boden 25* zwischen zwei rotierenden Walzen 32, 33 ragt. Die Walzen 32, 33 be­ sitzen orthogonal zum Transportband 12 gerichtete Rotati­ onsachsen 32' und 33', so daß eine auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche 25 tangentiale Einwirkung der Wal­ zen 32, 33 gegeben ist. Die Walze 32 ist an einem Träger 36 gelagert, der unbeweglich an dem Halter 11 befestigt ist, während die Walze 33 an einem um die Schwenkachse 22 schwenkbaren Arm 34 gelagert ist. Auf diese Weise kann die Rotationsachse 33' der Walze 33, bezogen auf das Transport­ band 12, seitwärts bewegt werden, während die Walze 32 ihre Lage beibehält, weil deren Rotationsachse 32' ortsfest ist.
Am Halter 11 ist ein Abstützelement 37 befestigt, das sich etwa parallel zur Richtung des Transportbandes 12 er­ streckt. Zwischen dem Abstützelement 37 und dem beweglichen Arm 34 ist eine Druckfeder 35 vorgesehen, die den Arm 34 zur Mitte des Topfes hin belastet, wobei die Bewegung in dieser Richtung durch einen vorzugsweise justierbaren An­ schlag 38 begrenzt ist. Benachbart zur Walze 32 befindet sich das vordere Ende des Etikettenschwertes 17, über das das in Fig. 1 gezeigte Etikettenband läuft.
Da die Rotationsachse 32' der Walze 32 ortsfest ist, wird der abgezogene Topf 5' mit seiner Mantelfläche 25 entlang der Walze 32 bewegt, wodurch die Arbeitsrichtung A' einen dem Konuswinkel der Mantelfläche 25 entsprechenden Verlauf nimmt. Entsprechend der Seitwärtsbewegung des Topfes und dem zunehmenden Durchmesser zum Rand 25** hin wird die Ro­ tationsachse 33' der Walze 33 seitwärts bewegt, und zwar durch Verschwenken des Armes 34 gegen die Kraft der Druck­ feder 35, die nach Durchlaufen des Topfes den Arm 34 wieder gegen den Anschlag 38 zurückstellt. Nach dem Durchlaufen des Topfes entspricht die Arbeitsrichtung dem Pfeil A", das heißt, nach dem Etikettieren ist die Arbeitsrichtung A" seitlich versetzt zu der ursprünglichen Arbeitsrichtung A.

Claims (27)

1. Vorrichtung zum Etikettieren von stapelbaren Behältern mit einer Zuführeinrichtung (2) und einer Abführein­ richtung (3) sowie einer zwischen diesen angeordneten Etikettier- oder Druckstation (31) und mit Mitteln (4) zur temporären Trennung eines eine Vielzahl von Behäl­ tern umfassenden Stapels (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Trennung zwei im wesentlichen diametral zum Rand (25**) des Be­ hälters (5') angeordnete und seitlich bewegbare Stopper (8) sowie an der Mantelfläche (25) des Behälters (5') angreifende rotierende Elemente (9) umfassen, die mit­ tels Reibschluß den jeweils etikettierten Behälters (5') vom zugeführten Stapel (5) abziehen und dem abzu­ führenden Stapel (13) zuführen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als rotierende Elemente (9) Walzen (23, 32, 33) mit im wesentlichen vertikaler Ro­ tationsachse (24) vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder Seite des Behäl­ ters (5') eine Walze (23, 32, 33) vorgesehen ist, die jeweils an einem Arm (10, 34, 36) hängend angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Arme (10, 34) derart gelagert ist, daß, bezogen auf die Längsrichtung der Zuführ- und Abführeinrichtung (2, 3), die Walze (22, 33) seitwärts beweglich ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsachse (32') einer Walze (32) ortsfest ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Arme (10) beweglich gelagert sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (10, 34) um eine Vertikalachse (22) schwenkbar gelagert sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Arme (10, 34) in Richtung auf den Behälter (5') federbelastet sind.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Armen (10) eine gemeinsame Zugfeder (21) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (34) von einer Druckfeder (35) beaufschlagt ist.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Federkraft einstellbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden beweglichen Arm (10, 34) ein justierbarer Anschlag vorgesehen ist, der die Seitwärtsbewegung in Richtung auf den Behälter (5') begrenzt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzen (23, 32, 33) mit einem Mantel aus einem weichen Material, vorzugsweise einem Weichgummi versehen sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß als Antrieb für die Walzen (23, 32, 33) ein Elektromotor (26), vorzugsweise ein Gleichstrommotor vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Walze (23, 32, 33) ein separater Elektromotor (26) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Elektromotor (26) und der Walze (23, 32, 34) ein Riementrieb (28, 29, 30) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzen (23, 32, 33) mittels Kugellager an den schwenkbaren Armen (10, 34) gelagert sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtung (2) und die Abführeinrichtung (3) im wesentlichen horizon­ tal und bezüglich der Transportrichtung (1) im wesent­ lichen in derselben Richtung hintereinander angeordnet sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß für die Zuführeinrichtung (2) und die Abführeinrichtung (3) ein gemeinsames Transportband (12) vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportband (12) mit­ tels eines Gleichstrommotors (14) angetrieben ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschwindigkeit des Transportbandes (12) und die Rotationsgeschwindigkeit der Walzen (23, 32, 33) aufeinander abgestimmt sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Stopper (8) als federn­ de Zungen ausgebildet sind, zwischen denen der Rand (25**) des Behälters (5') reibschlüssig gehalten ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß ein Etikettendrucker (6) sowie eine mittels einem Elektromotor angetriebene Auf­ wickeleinheit (18) für ein Etikettenträgerband (7') vorgesehen sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikettentträgerband (7) aus dem Etikettendrucker (6) kommend über ein Eti­ kettenablöseblech (17) geführt und von dort der Auf­ wickeleinheit (18) zugeleitet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Computer vorgesehen ist, mittels dem die Behälterabzugsgeschwindigkeit und die Druckergeschwindigkeit synchronisierbar sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtschranke (19) vorgesehen ist, die sich in Transportrichtung (A) der Behälter (5) gesehen unmittelbar hinter dem Stopper (8) befindet.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß längs der Zuführeinrichtung (2) und Abführeinrichtung (3) auf jeder Seite eine aus Längsstreben (16, 16') bestehende Reling (15) vorgese­ hen und vorzugsweise der Abstand (D) zwischen den parallel verlaufenden Längsstreben (16, 16') einstell­ bar ist.
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