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DE10027503A1 - Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen - Google Patents

Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen

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Publication number
DE10027503A1
DE10027503A1 DE2000127503 DE10027503A DE10027503A1 DE 10027503 A1 DE10027503 A1 DE 10027503A1 DE 2000127503 DE2000127503 DE 2000127503 DE 10027503 A DE10027503 A DE 10027503A DE 10027503 A1 DE10027503 A1 DE 10027503A1
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DE
Germany
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software
user
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property right
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Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000127503
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English (en)
Inventor
Klaus Bungartz
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE10027503A1 publication Critical patent/DE10027503A1/de
Priority to PCT/DE2001/002104 priority patent/WO2001095168A2/de
Priority to AU77453/01A priority patent/AU7745301A/en
Priority to DE10192378T priority patent/DE10192378D2/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q10/00Administration; Management
    • G06Q10/10Office automation; Time management

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen, mit den Schritten Sammeln und Speichern von Gebühren und Honoraren, Sammeln der Anmeldungserfordernisse und Sammeln von Informationen über Schutzmöglichkeiten in einem Bestimmungsstaat. DOLLAR A Dieses bisher weitgehend manuell durchgeführte Verfahren hat den Nachteil, das es für den Laien oft unüberschaubar ist. Um dies zu vermeiden weist das neue Verfahren die Schritte auf, dass an zumindest einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer eine Eingabemaske zur Auswahl der Schutzrechtsart und der gewünschten Staaten angezeigt wird, dass eine Software bei Auswahl eines Bestimmungsstaates die Kosten anzeigt, wobei die Software nationale oder regionale Schutzrechte berücksichtigt und dass der Benutzer nach Überprüfung und eventueller manueller Anpassung den Vorschlag durch Übermittlung eines Einverständnisses an die Software bestätigt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen über ein Datenverarbeitungsnetzwerk, insbesondere über das Internet, wobei die Schutzrechtsanmeldungen in einem oder mehreren Be­ stimmungsstaaten als nationale oder regionale Anmeldung bei einem hierfür zu­ ständigen Anmeldeamt eingereicht werden, mit den Verfahrensschritten
  • - Sammeln und Speichern von Gebühren und Honoraren, die für die Einrei­ chung der Schutzrechtsanmeldung mit Schutzwirkung für einen Bestimmungsstaat oder eine Mehrzahl von Bestimmungsstaaten anfallen,
  • - Sammeln der für jeden Bestimmungsstaat spezifischen Anmeldeerfordernis­ se und
  • - Sammeln von Informationen, ob ein Schutz in einem potentiellen Bestimmungsstaat auch im Rahmen einer oder mehrerer regionaler Anmeldungen mit Wirkung für eine Mehrzahl von Staaten erzielt werden kann, wobei die Daten der bisherigen Verfahrensschritte in einer abfragbaren Datenbank zusammengefasst sind.
Ein solches Verfahren ist allgemein bekannt und wird derzeit beinahe von jedem gewerblichen Vertreter manuell durchgeführt. Dabei werden die Möglichkeiten und Kosten für Anmeldungen im Ausland gesammelt und den Inhabern eines Schutz­ rechtes im Bedarfsfall ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet. Hierzu muss dieser zunächst angeben, in welchen Staaten ein Schutzrecht gewünscht wird, dann berechnet der Vertreter anhand der ihm von seinen Vertragspartnern überlassenen Gebührenübersichten und sonstiger Unterlagen die Kosten für die erforderlichen Anmeldungen und stimmt dann mit dem Rechtsinhaber ab, welche Anmeldungen eingereicht werden sollen.
Dann wird in den jeweiligen Staaten ein Kollege beauftragt, der die Vertretung des Rechtsinhabers übernimmt und die Anmeldungen bei den nationalen Anmeldeäm­ tern einreicht. Hierzu wird er häufig die benötigten Formulare ausfüllen, dem Anmel­ der über den ihn beauftragenden Anwalt dem Anmelder zur Unterzeichnung zusen­ den, der sie dann nach Unterzeichnung, eventuell Beglaubigung und Legalisierung wieder über seinen vermittelnden Anwalt dem Inlandsvertreter vor Ort zusendet.
Insbesondere bei Anmeldungen von Schutzrechten in mehreren Staaten führt die­ ses Verfahren neben dem Nachteil eines hohen Aufwandes für die Erstellung der Kostenvoranschläge und die Vorbereitung der Formulare zu einer großen zeitlichen Belastung des Rechtsinhabers und zu Schwierigkeiten bei der Auswahl des ge­ wünschten Rechtes, da der Entscheidungsträger in der Regel die Kosten der regionalen Erweiterung des Schutzes nicht abschätzen kann.
Aufgabe der Erfindung ist daher, ein Verfahren zur Konzeption und zum Erfassen gewerblicher Schutzrechtsanmeldung zu schaffen, dass dem Benutzer auch ohne professionelle Beratung oder eigene Fachkenntnisse eine Auswahl der möglichen Schutzrechte oder der regionalen Erweiterung des Schutzbereiches ermöglicht.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch ein Verfahren mit drei weiteren grundsätzlichen Verfahrensschritten gelöst, wobei diese Schritte dadurch gekenn­ zeichnet sind, dass
  • 1. an zumindest einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer eine von einer Software gesteuerte Eingabemaske angezeigt wird, die einem Benutzer nach Eingabe einer gewünschten Schutzrechtsart und weiterer, für die entstehenden Kosten relevanten Kerndaten, Gelegenheit gibt, aus einer Liste diejenigen Bestimmungsstaaten auszuwählen, in denen er eine Schutzwirkung wünscht, ferner
  • 2. die Software bei Auswahl eines Bestimmungsstaates die Kosten für die spä­ tere Einreichung der Anmeldung ermittelt und diese dem Benutzer anzeigt, wobei die Software in den Fällen, in denen Schutzwirkung für einen Bestim­ mungsstaat über nationale oder regionale Schutzrechte erzielt werden kann, die Kosten für beide Schutzrechtsarten bestimmt, diese unter Berücksichti­ gung eventueller Kostenreduzierungen durch die Einreichung einer regiona­ len Schutzrechtsanmeldung für die bisher ausgewählten Bestimmungsstaa­ ten miteinander vergleicht und dem Benutzer zumindest die kostengünstigste Alternative anzeigt und zum anderen
  • 3. der Benutzer nach Überprüfung und bei Bedarf nach manueller Anpassung über die Eingabemaske der von der Software vorgeschlagenen Lösung für die einzureichenden gewerblichen Schutzrechtsanmeldungen den Vorschlag durch Übermittlung eines Einverständnisses an die Software bestätigt.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann nun der Benutzer zunächst sein Schutzrecht auswählen, für das er eine internationale Erweiterung des Schutzberei­ ches wünscht. Ein solche Situation tritt regelmäßig auf, wenn ein Schutzrechtsinha­ ber von seinem gewerblichen Vertreter einige Zeit vor Ablauf der sogenannten Prio­ ritätsfrist eine Erinnerung erhält, dass eine regionale Ausdehnung des Schutzes nach deren Ablauf nicht mehr möglich sei. Die Prioritätsfrist ist dabei die Frist, in­ nerhalb derer ein Zeitrang einer ersten Hinterlegung für Nachanmeldungen, etwa nach den Regelungen der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), beansprucht wer­ den kann. Dies ist im Falle einer neuheitsbedürftiger Schutzrechtsanmeldung unab­ dingbare Voraussetzung für eine wirksame Beanspruchung des Gegenstandes im Rahmen einer Nachanmeldung.
In dieser Situation muss der in der Regel nicht mit den Verfahren in Sachen gewerb­ licher Schutzrechte vertraute Anmelder, insbesondere zum Beispiel ein Geschäfts­ führer eines mittelständischen Unternehmens, entscheiden, in welchen Staaten au­ ßerhalb seines Heimatlandes eine Schutzrechtsanmeldung als Nachanmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist und in welchen Staaten hierauf verzichtet werden kann. Die hat zunächst zur Folge, das er von seinem Vertreter eine umfangreiche Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten des Schutzes und die hiermit verbundenen Kosten abrufen muss.
Da oft nicht nur die Möglichkeit einer nationalen Anmeldung in Drittstaaten besteht sondern auch über sogenannte regionale Schutzrechtsanmeldungen ein Schutz er­ zielt werden kann, ist die Entscheidung oft nicht sehr einfach und wird trotz einer fundierten Beratung oft nicht nach optimalen Gesichtspunkten getroffen, da die ent­ scheidungserheblichen Details oft zwischen der Beratung und der späteren Ent­ scheidung wieder in Vergessenheit geraten. Zusätzlich besteht auch bei Fachleuten die Gefahr, dass alle Vorzüge und Nachteile eines speziellen Weges zur Erzielung des Schutzes nicht bekannt sind oder nicht beachtet werden.
So kann beispielsweise im Falle einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ei­ nes Angehörigen eines PVÜ-Mitgliedstaates innerhalb eines Jahres nach der ersten Hinterlegung im Ausland (oder meist auch im Inland) eine Nachanmeldung unter Beanspruchung der Priorität der Voranmeldung hinterlegt werden. Es kommen dann nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen oder auch regionale Anmel­ dungen, wie beispielsweise eine Europäische oder Eurasische Patentanmeldung mit Wirkung für die Vertragsstaaten des Europäischen oder Eurasischen Patentüber­ einkommens oder auch eine internationale Patentanmeldung nach dem Patentzu­ sammenarbeitsvertrag (PCT) in Betracht.
Je nach der Anzahl und Lage der gewünschten Staaten und anderer Kriterien, ins­ besondere der Kenntnis des Standes der Technik zum Entscheidungszeitpunkt, kann nun ein Bündel nationaler Anmeldungen, die Einreichung regionaler Anmel­ dungen oder einer internationalen Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf oder eine Kombination dieser Möglichkeit die empfehlenswerteste Lösung sein. Hierbei werden Kosten in nicht unbeachtlicher Höhe verursacht, die gerade der fachlich nicht versierte Anmelder meist nicht übersehen oder abschätzen kann.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann der Benutzer im Datenverarbeitungs­ netzwerk nun sein Schutzrecht auswählen und dann nacheinander die Staaten auswählen, in denen er möglicherweise an einem Schutz interessiert ist. Interaktiv zeigt die Software bei Auswahl eines Staates die voraussichtlichen Kosten dieser Wahl an. Dabei vergleicht sie bevorzugt direkt, ob ein Schutz dieses Staates durch nationale Anmeldung oder eventuell zusätzlich auch eine oder mehrere Möglichkei­ ten einer regionalen Anmeldung erzielt werden kann. Die jeweils kostengünstigste Möglichkeit wird dabei angezeigt. Alternativ kann die Software, die bevorzugt dem Benutzer bei Auswahl eines Landes dessen Zugehörigkeit zu den möglichen Ab­ kommen anzeigt, auch vom Benutzer zur Wahl eines weniger kostengünstigen Schutzrechtes gezwungen werden, etwa wenn später andere Länder des internatio­ nalen oder regionalen Abkommens hinzutreten sollen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens zeigt die Software dem Benutzer neben den möglichen Bestimmungsstaaten die alternativen Schutz­ rechtsarten an und entweder unaufgefordert oder auf Anforderung Kommentare mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen an. Der Benutzer kann dann in aller Ruhe die Vor- und Nachteile abwägen und die Kosten in Betracht ziehen. Dann kann er seine Wahl treffen und weitere Länder auswählen. Die Software summiert dabei die Ge­ samtkosten des gewählten Paketes auf, wobei der Benutzer jeweils durch Korrektur der bisher getätigten Auswahl die Kosten modifizieren kann. Überschreitet also nach Auswahl der ersten Staaten das gewählte Paket der Schutzrechtsanmeldungen das veranschlagte Budget, kann er selektiv einzelne Staaten wieder abwählen und so selektiv das gewünschte Paket ohne Hemmungen, eine falsche Sparsamkeit zeigen zu müssen, zusammenstellen. Auch die oft vernachlässigte Möglichkeit ein alterna­ tives Schutzrecht anzumelden, beispielsweise anstelle einer amtlicherseits auf Neu­ heit und Erfindungshöhe geprüften Patentanmeldung eine in dieser Hinsicht nicht geprüfte Gebrauchsmusteranmeldung, kann durch das Verfahren vorgeschlagen und berücksichtigt werden.
Damit die Software die Kosten möglichst genau wiedergeben kann, muss die Da­ tenbank möglichst aktuell sein und die Berechnung der Kosten für den speziellen Fall durch die Software erlauben. Daher wird bevorzugt die Datenbank dezentral aufgebaut und von einzelnen Teildatenbanken gebildet. Diese Teildatenbanken können dann von einzelnen Fachleuten gepflegt und aktualisiert werden. So kann beispielsweise für jedes Land eine Datenbank vorhanden sein, die die Gebühren des jeweiligen Anmeldeamtes und die Honorare des später mit der ausgewählten Anmeldung zu beauftragenden Paten- oder Rechtsanwaltes enthält.
Es können auch mehrere Teildatenbanken für jedes Land vorhanden sein, etwa mehrere Teildatenbanken verschiedener Vertreter, so dass die Software das jeweils günstigste Angebot heraussuchen kann. Ein ohnehin vorhandene Datenbank oder eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorausgesetzt, können auch Teildatenbanken der Anmeldeämter, die zum Beispiel die Gebühren und die Mitgliedschaft des jewei­ ligen Landes in den internationalen Abkommen und Verbünden enthält ist, in die Da­ tenbank eingebunden werden. Bevorzugt wird für dem Datenaustausch das Internet und das im Internet übliche Protokoll "HTML" verwendet.
Eine mögliche Umsetzung des Verfahrens wird von einem Netzwerk verschiedener Vertreter in verschiedenen Staaten eingesetzt. Jeder der Vertreter stellt einen mit dem Internet verbundenen Rechner als lokalen Server zur Verfügung, der die Teil­ datenbank mit den Gebühren und eine Internet-Seite enthält, die von dem Benutzer aufgerufen werden kann. Diese Internet-Seite enthält die Software, beispielsweise als JAVA-Applet, die die Kommunikation mit dem Benutzer und die Koordination der Datenbank organisiert. Alternativ kann die Internet-Seite auch eine externe Software auf diesem oder einem anderen Server aufrufen. Bevorzugt loggt sich der Benutzer mit einem persönlichen Idendifikations-Code ein, so dass die Datensicherheit ge­ währleistet ist. Auch der Datenverkehr zwischen den einzelnen Servern wird bevor­ zugt verschlüsselt.
Die Eingabemaske kann über den Internetbrowser auf dem Clientrechner des Be­ nutzers angezeigt werden. Zusätzliche Daten des Schutzrechtes können von dem Server bzw. dem mit dem Internet verbundenen Clientrechner des gewerblichen Vertreters des Benutzers abgefragt werden. So kann im Falle einer Patentanmel­ dung die Anzahl der Schutzansprüche, der Umfang der Beschreibung, die Anzahl der Figuren oder sonstige Detail abgerufen werden, die für die Bestimmung der Kosten der späteren Auslandsanmeldung maßgeblich sind. So können beispiels­ weise mit der Information über die Anzahl der Wörter des Anmeldetextes bei Kennt­ nis der "pro-Wort-Kosten" aus der Teildatenbank des Auslandsvertreters die Kosten der notwendigen Übersetzungen fast genau errechnet werden. Auch Folgekosten, wie Jahresgebühren oder Erteilungskosten können abgeschätzt werden.
Das Verfahren wird besonders bevorzugt auch zur weiteren Automatisierung des Anmeldeverfahrens eingesetzt. So kann die Datenbank zusätzlich Formulare, ins­ besondere Vollmachtsformulare für zu beauftragende Vertreter des Benutzers, ent­ halten. Eine endgültige Bestätigung der Auswahl kann dann bereits die Auswahl der Vertreter vor Ort bedingen, wobei die Software so ausgestaltet sein kann, dass dem Benutzer die vorgesehenen Vertreter angezeigt werden und er bei Bedarf eine Al­ ternative anfordern kann oder einen eigenen Vertreter eingeben kann. Im letzten Fall müsste dieser entweder eine eigene Teildatenbank zur Verfügung stellen, die von der Software abgerufen werden kann, oder der Benutzer müsste die Gebühren selbst auf Nachfrage eingeben. Alternativ kann dem Benutzer zur Vereinfachung in diesem Fall auch ein Durchschnittswert für die Kosten zusammen mit einem Hin­ weis angegeben werden, dass die Kosten aufgrund der individuellen Auswahl nur geschätzt sein können. Sind die Vertreter ausgewählt und hat der Benutzer seine Auswahl bestätigt, kann die Software die erforderlichen Formulare und Erklärungen, beispielsweise Vollmachtsformulare, Erklärungen über den Small-Entity-Status oder ein Affidavit über den Geschäftsbetrieb des Benutzers, zusammenstellen und an­ hand der zur Verfügung stehenden Daten, die insbesondere von dem Rechner des gewerblichen Vertreters heruntergeladen werden können, weitgehend vorausfülfen. Nach der Auswahl der Länder und Zusammenstellung der Formulare kann das Sys­ tem diese Dokumente zusammen mit einer Arbeitsanweisung dem Benutzer zur Verfügung steilen. Bevorzugt bietet die Software dem Benutzer unmittelbar nach der Bestätigung der Länderauswahl die Formulare und die Arbeitsanweisung als Doku­ ment zum Herunterladen über das Internet an. Dies kann beispielsweise ein Adobe Acrobat-Dokument (PDF-Dokument) sein, dass leicht von allen Computersystemen verarbeitet werden kann. So kann sich der Benutzer sofort nach der Wahl das Do­ kument herunterladen, dieses unabhängig von seinem System über die kostenlos verfügbare Software lesen und ausdrucken. Die vom Benutzer oder sonstigen Per­ sonen, etwa eine Notar, auszufüllenden Formularfelder können ebenso wie die Sei­ ten des Dokumentes durchnummeriert sein, so dass das AusfüNen wesentlich ver­ einfacht wird.
Ein beispielhaftes Dokument dieser Art enthält zum Beispiel auf Seite 1 eine Voll­ macht für die Beauftragung des US-Anwaltes. Da in den USA Formulare nur im ausgefüllten Zustand und nur dann vom Anmelder unterzeichnet werden dürfen, wenn dieser entweder der englischen Sprache mächtig ist oder das Dokument zweisprachig ausgeführt ist, kann die Software bei Auswahl der USA die Sprach­ kenntnisse des späteren Unterzeichners ebenso wie die Größe seines Unterneh­ mens abfragen und abhängig von den Antworten auch die Anmeldeformulare und die Small-Entity-Declaration vorbereitet zur Verfügung stellen. Alle Felder, die der Anmelder noch selbst ausfüllen oder unterschreiben muss, können dann durch­ nummeriert sein, so dass anhand der kochrezeptartigen Arbeitsanweisung mit Be­ zugnahme auf die nummerierten Felder das Ausfüllen denkbar einfach ist. Notwen­ dige Beglaubigungen werden auf den Dokumenten und bzw. oder in der Arbeitsan­ weisung vermerkt.
Zusätzlich kann eine zweite Anweisung für den Vertreter des Benutzers erstellt wer­ den, die entweder als Teil der oben genannten Arbeitsanweisung zur Verfügung ge­ stellt wird oder dem Vertreter als separates Dokument übermittelt wird. Diese weite­ re Arbeitsanweisung kann die Namen und Anschriften der Vertreter enthalten, die Notwendigkeit und die erforderliche Art einer Legalisierung der zur Verfügung ge­ stellten Urkunden oder sonstige Angaben enthalten. Auf diese Art wird dem Benut­ zer und dem gewerblichen Vertreter eine Serie internationaler Anmeldungen we­ sentlich erleichtert werden. Diese Anmeldungen können Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-Schutz- oder Markenanmeldungen sein.
Die Software kann je nach der vorgenommenen Auswahl weitere Informationen vom Benutzer abfragen. So kann beispielsweise bei Auswahl eines Landes, in dem so­ wohl ein geprüftes Patentrecht als auch ein auf Neuheit oder Erfindungshöhe unge­ prüftes Gebrauchsmusterzertifikat erworben werden kann, auf dem Rechner des Benutzers selbsttätig ein Informationsfenster geöffnet werden, das auf die Alternati­ ve aufmerksam macht, die Vor- und Nachteile erläutert und eine Auswahl abfragt. Anstelle der Entscheidung kann auch ein Joker gesetzt werden, der eine weitere Beratung durch den gewerblichen Vertreter anfordert, wobei die Zusammenstellung der Unterlagen (Formulare und Arbeitsanweisung) durch die Software dann entwe­ der bis zum Abschluss der Beratung verzögert oder für dieses Land entweder For­ mulare für beide Möglichkeiten oder keine der beiden Möglichkeiten mit anschlie­ ßender Notwendigkeit einer Nachbearbeitung zur Verfügung stellt.
Falls ein Schutz in einem Land auch durch regionale Anmeldungen bewirkt werden kann, kann die Software bei Auswahl dieses Landes ein Infomationsfenster zur Ver­ fügung stellen, das über die Vor- und Nachteile der regionalen Anmeldung im Ver­ gleich zur nationalen Anmeldung informiert. Dieses Fenster kann abfragen, ob Schutz in weiteren Staaten des regionalen Abkommens gewünscht wird. Stellt sich dann durch Beantwortung dieser Frage heraus, dass die regionale Anmeldung kos­ tengünstiger ist, zeigt die Software dies an und empfiehlt, die regionale Anmeldung auszuwählen. Falls der Benutzer dieser Empfehlung dann folgen sollte, wird dies und die einzelnen, mit der Auswahl der regionalen Anmeldung ausgewählten Staa­ tert bevorzugt in der Eingabemaske angezeigt. Die Tatsache, das die Auswahl als regionale Anmeldung erfolgt ist, kann farblich oder auf andere Weise dargestellt werden, wobei der Benutzer darauf hingewiesen werden kann, dass eventuell zu­ sätzlich eine Auswahl als nationale Anmeldung in Betracht kommen kann.
Die persönlichen Daten des Benutzers und weitere Daten, etwa die Namen der Er­ finder im Falle eines technischen Schutzrechtes, können entweder von dem Rech­ ner des gewerblichen Vertreters abgefragt werden oder von über die Software von dem Benutzer abgefragt bzw. zusätzlich verifiziert werden. Die Teildatenbanken mit den Formularen, Gebühren und Honoraren werden bevorzugt von den jeweiligen Betreuern vor Ort aktualisiert und gepflegt. Hierzu wird insbesondere ein Netzwerk zuverlässiger Betreuer und Vertreter gebildet, die einer ständigen Qualitätskontrolle unterzogen werden, um dem System weiter angehören zu dürfen.
So entsteht nicht nur ein besonders einfaches und transparentes Verfahren zur Be­ auftragung eines gewerblichen Vertreters mit einer internationalen Anmeldeserie sondern auch ein fortwährend kontrolliertes Netzwerk von gewerblichen, sich ge­ genseitig vertrauenden Vertretern in den verschiedenen Staaten. Da diese sich un­ tereinander ohne zentralen Auftraggeber beauftragen, wird auch in den für einen der Vertreter exotischen Staaten eine ständige Kontrolle durch diejenigen Kollegen stattfinden, die in diesen Staaten häufiger Anmeldungen in Auftrag geben. In einem zweiten Schritt kann das System mit einem System zur elektronischen Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen gekoppelt werden, so das die Software gewisse Mindesttätigkeiten, wie beispielsweise fristwahrende Einreichung der Anmeldung unmittelbar dem Auftraggeber bzw. Benutzer quittieren kann. Auch eine Kopplung an ein System zur automatischen Zahlung von Jahres- oder Verlängerungsgebüh­ ren ist möglich.
Bevorzugt wird jedoch zunächst der Benutzer die Formulare und die Arbeitsanwei­ sung ausdrucken, die Formulare und Erklärungen gemäß der Anweisungen ausfül­ len und gegebenenfalls beglaubigen lassen und die gesammelten Urkunden dann zusammen mit seinem Auftrag dem lokalen Vertreter zur Verfügung stellen. Die Software kann zusammen mit der Arbeitsanweisung bei endgültiger Bestätigung des Auftrages eine Auftragsbestätigung an den lokalen Vertreter senden. Dieser kann sich dann bereits auf den Auftrag vorbereiten, die entsprechenden Fristen überwa­ chen und den Benutzer gegebenenfalls an die Abgabe der unterzeichneten Doku­ mente erinnern. Gleichzeitig kann er oder die Software selbsttätig bereits die Auf­ tragsschreiben verschiedenen Auslandsvertreter vorbereiten. Selbstverständlich können diese auch unmittelbar von der Software nach der Bestätigung und dem Ab­ senden des Auftrages erzeugt und an die verschiedenen lokalen Vertreter vor Ort versendet werden.
Bevorzugt wird jedoch jeder Auftrag von einem zuständigen Systemadministrator auf Plausibilität und Bonität des Auftraggebers überprüft. Die Bonitätsprüfung kann jedoch auch durch Datenbankeinträge erfolgen, in der die Feststellung der Zah­ lungsfähigkeit im Rahmen früherer Aufträge festgehalten wird. Auch eine Schnittstelle zu kommerziellen oder staatlichen Verzeichnisses bezüglich der Bonität, wie die deutsche Schuldnerliste, der kommerzielle deutsche Dienst "Creditreform" oder die Schutzgemeinschaft der deutschen Banken "Schufa", ist möglich, so dass eine automatische Prüfung zumindest vorgeschaltet werden kann. Anstelle einer Bonitätsprüfung kann auch ein System zur Vorauszahlung per Kreditkarte oder Online-Scheck eingesetzt werden.
Bei regelmäßigen Aufträgen eines einzelnen Anmelders kann die Software so aus­ gebildet sein, dass der Benutzer auf einem der Computer des Datenverarbeitungs­ netzwerkes benutzerabhängige Voreinstellungen hinterlegen kann, die bei Bestim­ mung der vorgeschlagenen Schutzrechtsanmeldungen durch die Software abgefragt und berücksichtigt werden. Bevorzugt wird die Teildatenbank der lokalen gewerbli­ chen Vertreter an die Branchensoftware zur Aktenverwaltung angekoppelt, die auch die erforderlichen Daten zu jedem Schutzrecht in einem vorbestimmten Format zur Verfügung stellen kann und die erforderliche Datensicherheit bei Abfrage der Daten über das Internet gewährleisten sollte.
Weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahren, der erfindungs­ gemäßen Software oder des erfindungsgemäßen Datenverarbeitungsnetzwerkes ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Claims (23)

1. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen über ein Datenverarbeitungsnetzwerk, insbesondere über das Internet, wo­ bei die Schutzrechtsanmeldungen in einem oder mehreren Bestimmungsstaa­ ten als nationale oder regionale Anmeldung bei einem hierfür zuständigen An­ meldeamt eingereicht werden, mit den Verfahrensschritten
  • - Sammeln und Speichern von Gebühren und Honoraren, die für die Einrei­ chung der Schutzrechtsanmeldung mit Schutzwirkung für einen Bestim­ mungsstaat oder eine Mehrzahl von Bestimmungsstaaten anfallen,
  • - Sammeln der für jeden Bestimmungsstaat spezifischen Anmeldungserfor­ dernisse und
  • - Sammeln von Informationen, ob ein Schutz in einem potentiellen Bestim­ mungsstaat auch im Rahmen einer oder mehrerer regionaler Anmeldungen mit Wirkung für eine Mehrzahl von Staaten erzielt werden kann, wobei
  • - die Daten der bisherigen Verfahrensschritte in einer abfragbaren Daten­ bank zusammengefasst sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
  • - an zumindest einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer eine von einer Software gesteuerte Eingabemaske angezeigt wird, die einem Benutzer nach Eingabe einer gewünschten Schutzrechtsart und weiterer, für die entstehenden Kosten relevanten Kerndaten, Gelegen­ heit gibt, aus einer Liste diejenigen Bestimmungsstaaten auszuwählen, in denen er eine Schutzwirkung wünscht, dass
  • - die Software bei Auswahl eines Bestimmungsstaates die Kosten für die spätere Einreichung der Anmeldung ermittelt und diese dem Benutzer an­ zeigt, wobei die Software in den Fällen, in denen Schutzwirkung für einen Bestimmungsstaat über nationale oder regionale Schutzrechte erzielt wer­ den kann, die Kosten für beide Schutzrechtsarten bestimmt, diese unter Berücksichtigung eventueller Kostenreduzierungen durch die Einreichung einer regionalen Schutzrechtsanmeldung für die bisher ausgewählten Be­ stimmungsstaaten miteinander vergleicht und dem Benutzer zumindest die kostengünstigste Alternative anzeigt und dass
  • - der Benutzer nach Überprüfung und bei Bedarf nach manueller Anpassung über die Eingabemaske der von der Software vorgeschlagenen Lösung für die einzureichenden gewerblichen Schutzrechtsanmeldungen den Vor­ schlag durch Übermittlung eines Einverständnisses an die Software bestä­ tigt.
2. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Software dem Benut­ zer neben den möglichen Bestimmungsstaaten alternative Schutzrechtsarten vorschlägt und der Benutzer diesen Vorschlag übernimmt oder ablehnt.
3. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank von einzelnen Teildatenbanken gebildet ist, die auf mehrere Computer des Daten­ verarbeitungsnetzwerkes verteilt sind und von der Software bei Bedarf abge­ fragt werden können.
4. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Benutzer ü­ ber das Datenverarbeitungsnetzwerk von einem der angeschlossenen Compu­ ter die Software aufrufen kann, die dann die Daten zur Anzeige der Eingabe­ maske, der Meldungen durch die Software und zur Abfrage der notwenigen Da­ ten auf den Computer des Benutzers überträgt, wo sie von einer Standardsoft­ ware, insbesondere einem Internetbrowser angezeigt werden.
5. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank zusätzlich Formulare, insbesondere Vollmachtsformulare für zu beauftragende Vertreter des Benutzers, enthält, die bei oder nach Aus­ wahl eines Bestimmungsstaates ausgewählt werden und gesammelt ausgege­ ben werden.
6. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Benutzer nach Beendigung seiner Auswahl der gewünschten Benen­ nungsstaaten die für die Anmeldungen der erforderlichen Schutzrechte notwen­ digen Formulare zu Herunterladen von einem Computer des Datenverarbei­ tungsnetzes angeboten wird.
7. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank die landesspezifischen Anforderungen jedes Bestim­ mungsstaates für die Unterzeichung, Beglaubigung und/oder Legalisierung der Formulare enthält und die Software dem Benutzer zusätzlich zu den Formula­ ren eine Arbeitsanweisung zum Ausfüllen der Formulare entsprechend der lan­ desspezifischen Anforderungen zum Download anbietet.
8. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Software alle benötigten Formulare zu einem mehrseitigen computerlesbaren Dokument zusammenfasst, dass zum Herunterladen angeboten wird und in dem die vom Benutzer auszufüllenden Formularfelder fortlaufend nummeriert sind, wobei das Dokument die Arbeitsanweisung zum Ausfüllen der Formulare entsprechend der landesspezifischen Anforderungen enthält und in den Anwei­ sungen Bezug auf die nummerierten Formularfelder genommen wird.
9. Verfähren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Software bei Auswählen eines oder mehrerer Bestimmungsstaaten ei­ ne zusätzliche Eingabemaske öffnet, über die der Anwender weitere Angaben für die jeweilige nationale oder regionale Schutzrechtsanmeldung machen kann.
10. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank rechtliche Vor- und Nachteile nationaler Schutzrechtsanmeldungen im Vergleich zu einer oder mehrerer regionalen Schutzrechtsanmeldungen, die jeweils für die Erzielung eines Schutzes in einem speziellen Bestimmungsstaat in Betracht kommen, enthält und die Software im Bedarfsfall bei Auswahl des Bestimmungsstaates zunächst diese Vor- und Nachteile dem Benutzer anzeigt, ihm dann die kostengünstigste Möglichkeit vorschlägt und der Benutzer entwe­ der den Vorschlag bestätigt oder eine andere Wahl trifft.
11. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank für jedes Bestimmungsland oder jeden regionalen Verbund zumindest einen gewerbsmäßigen Vertreter enthält, die Software persönliche Daten des Benutzers, Daten des späteren Anmelders oder sonstige mit dem gewerblichen Schutzrecht im Zusammenhang stehende Angaben vom Benutzer über die Eingabemaske abfragt dann die zu beauftragenden Vertreter auswählt und den Vertretern den Auftrag zusammen mit den Daten übermittelt.
12. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftrag und die Daten des Benutzers auf dem Server des Datenverarbeitungs­ netzes gesammelt werden und anschließend, vor Weiterleitung an die ge­ werbsmäßigen Vertreter in den jeweiligen Bestimmungsstaaten von einem Sys­ temadministrator auf Plausibilität und Bonität des Auftraggebers überprüft wer­ den.
13. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass die Anmeldeformulare mit den von dem Benutzer eingegebenen Da­ ten soweit wie möglich vorausgefüllt werden.
14. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen als eine den Schutzbereich räumlich erweiternde Nachanmeldung zu einer von einem gewerblichen Vertreter bereits betreuten Erstanmeldung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Datenbestand zur Erstanmeldung auf einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer abge­ legt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Software zunächst eine Identifikation des Benutzers vornimmt, dann nach Eingabe einer die Erstanmeldung identifi­ zierenden Angabe des Benutzers die Daten für die Durchführung des Verfah­ rens so weit möglich aus dem Datenbestand des Vertreters entnimmt.
15. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass der Benutzer auf einem der Computer des Datenverarbeitungsnetz­ werkes benutzerabhängige Voreinstellungen hinterlegt, die bei Bestimmung der vorgeschlagenen Schutzrechtsanmeldungen durch die Software abgefragt und berücksichtigt werden.
16. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gewerbliche Schutzrechtsanmeldung eine Markenanmeldung ist und der Benutzer über die Eingabemaske die Klassen der Waren und Dienstleistun­ gen gemäß der Nizzaer Klassifikation eingibt, für die die Marke geschützt wer­ den soll.
17. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun­ gen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die gewerbliche Schutzrechtsanmeldung eine Patentanmeldung ist.
18. Computerprogramm mit Programmcode-Mitteln, um alle Schritte gemäß der Ansprüche 1 bis 15 durchzuführen, wenn das Programm auf einem Computer, insbesondere auf einem Server des Internets, oder mehreren, miteinander ver­ netzten Computern ausgeführt wird.
19. Datenverarbeitungsnetzwerk mit zumindest einem Server und mit diesem ver­ bundenen Clientrechnern, auf denen eine Browsersoftware zum Anzeigen von Dokumenten installiert ist, die nach einem standardisierten Protokoll von dem Server übertragen werden, mit einer auf dem Server installierten und von den Clientrechnern aufrufbaren Software, und mit einem Datenbanksystem, das von der Software abfragbar ist, wobei die Software über die Browsersoftware auf dem Clientrechner die Eingabemaske anzuzeigen vermag und der Clientrech­ ner die von dem Benutzer eingegebenen Daten an den Server oder andere Clientrechner übermittelt, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Datenbanksys­ tem Gebühren, Honorare, Formulare und/oder Namen von potentiellen Vertre­ tern eines Schutzrechtsanmelders zusammen mit nationalen oder regionalen Erfordernissen für eine gewerbliche Schutzrechtsanmeldung abgelegt sind, dass die von dem Benutzer abgefragten Daten diejenigen Bestimmungsstaaten beinhalten, in denen eine gewerbliche Schutzrechtsanmeldung eingereicht wer­ den soll, und dass die Software selbsttätig bis zum Abschluss der Eingabe des Benutzers die Kosten der gewünschten Schutzrechtsanmeldungen zu bestim­ men vermag, den Auftrag zur Einreichung der Anmeldung oder der Anmeldun­ gen über den Server an einen Systemadministrator übermittelt und dem Benut­ zer die für die Durchführung notwendigen und so weit als anhand der eingege­ benen Daten notwendig vorausgefüllten Formulare zu übermitteln vermag.
20. Datenverarbeitungsnetzwerk nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Software anhand der Anmeldeerfordernisse eine Arbeitsanweisung zum weiteren Ausfüllen und Bearbeiten der übermittelten Formulare zu erstellen vermag, die dem Benutzer zusammen mit den Formularen zum Herunterladen vom Server angeboten wird.
21. Datenverarbeitungsnetzwerk nach Anspruch 17 oder Anspruch 18, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Software dem Clientrechner vor Übermittlung der Daten einen Sicherheitsschlüssel zum Verschlüsseln der im Laufe des Dialogs mit dem Benutzer zu übermittelnden Daten übermittelt.
22. Datenverarbeitungsnetzwerk nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Datenbanksystem von zumindest zwei Teildatenbanken gebildet ist, von denen wenigstens eine auf einem vom dem Server verschiede­ nen Computer abgelegt ist und die Software die Teildatenbanken im Bedarfsfall zur Erlangung der benötigten Informationen abzufragen vermag.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10123145A1 (de) * 2001-04-27 2002-11-07 Volker Spitz Verfahren und Kostenkalkulator zur Ermittlung von Schutzrechts- und/oder Recherchekosten

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