DE10027503A1 - Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen - Google Patents
Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher SchutzrechtsanmeldungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen, mit den Schritten Sammeln und Speichern von Gebühren und Honoraren, Sammeln der Anmeldungserfordernisse und Sammeln von Informationen über Schutzmöglichkeiten in einem Bestimmungsstaat. DOLLAR A Dieses bisher weitgehend manuell durchgeführte Verfahren hat den Nachteil, das es für den Laien oft unüberschaubar ist. Um dies zu vermeiden weist das neue Verfahren die Schritte auf, dass an zumindest einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer eine Eingabemaske zur Auswahl der Schutzrechtsart und der gewünschten Staaten angezeigt wird, dass eine Software bei Auswahl eines Bestimmungsstaates die Kosten anzeigt, wobei die Software nationale oder regionale Schutzrechte berücksichtigt und dass der Benutzer nach Überprüfung und eventueller manueller Anpassung den Vorschlag durch Übermittlung eines Einverständnisses an die Software bestätigt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher
Schutzrechtsanmeldungen über ein Datenverarbeitungsnetzwerk, insbesondere über
das Internet, wobei die Schutzrechtsanmeldungen in einem oder mehreren Be
stimmungsstaaten als nationale oder regionale Anmeldung bei einem hierfür zu
ständigen Anmeldeamt eingereicht werden, mit den Verfahrensschritten
- - Sammeln und Speichern von Gebühren und Honoraren, die für die Einrei chung der Schutzrechtsanmeldung mit Schutzwirkung für einen Bestimmungsstaat oder eine Mehrzahl von Bestimmungsstaaten anfallen,
- - Sammeln der für jeden Bestimmungsstaat spezifischen Anmeldeerfordernis se und
- - Sammeln von Informationen, ob ein Schutz in einem potentiellen Bestimmungsstaat auch im Rahmen einer oder mehrerer regionaler Anmeldungen mit Wirkung für eine Mehrzahl von Staaten erzielt werden kann, wobei die Daten der bisherigen Verfahrensschritte in einer abfragbaren Datenbank zusammengefasst sind.
Ein solches Verfahren ist allgemein bekannt und wird derzeit beinahe von jedem
gewerblichen Vertreter manuell durchgeführt. Dabei werden die Möglichkeiten und
Kosten für Anmeldungen im Ausland gesammelt und den Inhabern eines Schutz
rechtes im Bedarfsfall ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet. Hierzu muss
dieser zunächst angeben, in welchen Staaten ein Schutzrecht gewünscht wird, dann
berechnet der Vertreter anhand der ihm von seinen Vertragspartnern überlassenen
Gebührenübersichten und sonstiger Unterlagen die Kosten für die erforderlichen
Anmeldungen und stimmt dann mit dem Rechtsinhaber ab, welche Anmeldungen
eingereicht werden sollen.
Dann wird in den jeweiligen Staaten ein Kollege beauftragt, der die Vertretung des
Rechtsinhabers übernimmt und die Anmeldungen bei den nationalen Anmeldeäm
tern einreicht. Hierzu wird er häufig die benötigten Formulare ausfüllen, dem Anmel
der über den ihn beauftragenden Anwalt dem Anmelder zur Unterzeichnung zusen
den, der sie dann nach Unterzeichnung, eventuell Beglaubigung und Legalisierung
wieder über seinen vermittelnden Anwalt dem Inlandsvertreter vor Ort zusendet.
Insbesondere bei Anmeldungen von Schutzrechten in mehreren Staaten führt die
ses Verfahren neben dem Nachteil eines hohen Aufwandes für die Erstellung der
Kostenvoranschläge und die Vorbereitung der Formulare zu einer großen zeitlichen
Belastung des Rechtsinhabers und zu Schwierigkeiten bei der Auswahl des ge
wünschten Rechtes, da der Entscheidungsträger in der Regel die Kosten der
regionalen Erweiterung des Schutzes nicht abschätzen kann.
Aufgabe der Erfindung ist daher, ein Verfahren zur Konzeption und zum Erfassen
gewerblicher Schutzrechtsanmeldung zu schaffen, dass dem Benutzer auch ohne
professionelle Beratung oder eigene Fachkenntnisse eine Auswahl der möglichen
Schutzrechte oder der regionalen Erweiterung des Schutzbereiches ermöglicht.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch ein Verfahren mit drei weiteren
grundsätzlichen Verfahrensschritten gelöst, wobei diese Schritte dadurch gekenn
zeichnet sind, dass
- 1. an zumindest einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer eine von einer Software gesteuerte Eingabemaske angezeigt wird, die einem Benutzer nach Eingabe einer gewünschten Schutzrechtsart und weiterer, für die entstehenden Kosten relevanten Kerndaten, Gelegenheit gibt, aus einer Liste diejenigen Bestimmungsstaaten auszuwählen, in denen er eine Schutzwirkung wünscht, ferner
- 2. die Software bei Auswahl eines Bestimmungsstaates die Kosten für die spä tere Einreichung der Anmeldung ermittelt und diese dem Benutzer anzeigt, wobei die Software in den Fällen, in denen Schutzwirkung für einen Bestim mungsstaat über nationale oder regionale Schutzrechte erzielt werden kann, die Kosten für beide Schutzrechtsarten bestimmt, diese unter Berücksichti gung eventueller Kostenreduzierungen durch die Einreichung einer regiona len Schutzrechtsanmeldung für die bisher ausgewählten Bestimmungsstaa ten miteinander vergleicht und dem Benutzer zumindest die kostengünstigste Alternative anzeigt und zum anderen
- 3. der Benutzer nach Überprüfung und bei Bedarf nach manueller Anpassung über die Eingabemaske der von der Software vorgeschlagenen Lösung für die einzureichenden gewerblichen Schutzrechtsanmeldungen den Vorschlag durch Übermittlung eines Einverständnisses an die Software bestätigt.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann nun der Benutzer zunächst sein
Schutzrecht auswählen, für das er eine internationale Erweiterung des Schutzberei
ches wünscht. Ein solche Situation tritt regelmäßig auf, wenn ein Schutzrechtsinha
ber von seinem gewerblichen Vertreter einige Zeit vor Ablauf der sogenannten Prio
ritätsfrist eine Erinnerung erhält, dass eine regionale Ausdehnung des Schutzes
nach deren Ablauf nicht mehr möglich sei. Die Prioritätsfrist ist dabei die Frist, in
nerhalb derer ein Zeitrang einer ersten Hinterlegung für Nachanmeldungen, etwa
nach den Regelungen der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), beansprucht wer
den kann. Dies ist im Falle einer neuheitsbedürftiger Schutzrechtsanmeldung unab
dingbare Voraussetzung für eine wirksame Beanspruchung des Gegenstandes im
Rahmen einer Nachanmeldung.
In dieser Situation muss der in der Regel nicht mit den Verfahren in Sachen gewerb
licher Schutzrechte vertraute Anmelder, insbesondere zum Beispiel ein Geschäfts
führer eines mittelständischen Unternehmens, entscheiden, in welchen Staaten au
ßerhalb seines Heimatlandes eine Schutzrechtsanmeldung als Nachanmeldung
wirtschaftlich sinnvoll ist und in welchen Staaten hierauf verzichtet werden kann. Die
hat zunächst zur Folge, das er von seinem Vertreter eine umfangreiche Beratung
über die verschiedenen Möglichkeiten des Schutzes und die hiermit verbundenen
Kosten abrufen muss.
Da oft nicht nur die Möglichkeit einer nationalen Anmeldung in Drittstaaten besteht
sondern auch über sogenannte regionale Schutzrechtsanmeldungen ein Schutz er
zielt werden kann, ist die Entscheidung oft nicht sehr einfach und wird trotz einer
fundierten Beratung oft nicht nach optimalen Gesichtspunkten getroffen, da die ent
scheidungserheblichen Details oft zwischen der Beratung und der späteren Ent
scheidung wieder in Vergessenheit geraten. Zusätzlich besteht auch bei Fachleuten
die Gefahr, dass alle Vorzüge und Nachteile eines speziellen Weges zur Erzielung
des Schutzes nicht bekannt sind oder nicht beachtet werden.
So kann beispielsweise im Falle einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ei
nes Angehörigen eines PVÜ-Mitgliedstaates innerhalb eines Jahres nach der ersten
Hinterlegung im Ausland (oder meist auch im Inland) eine Nachanmeldung unter
Beanspruchung der Priorität der Voranmeldung hinterlegt werden. Es kommen dann
nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen oder auch regionale Anmel
dungen, wie beispielsweise eine Europäische oder Eurasische Patentanmeldung mit
Wirkung für die Vertragsstaaten des Europäischen oder Eurasischen Patentüber
einkommens oder auch eine internationale Patentanmeldung nach dem Patentzu
sammenarbeitsvertrag (PCT) in Betracht.
Je nach der Anzahl und Lage der gewünschten Staaten und anderer Kriterien, ins
besondere der Kenntnis des Standes der Technik zum Entscheidungszeitpunkt,
kann nun ein Bündel nationaler Anmeldungen, die Einreichung regionaler Anmel
dungen oder einer internationalen Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges
Eigentum in Genf oder eine Kombination dieser Möglichkeit die empfehlenswerteste
Lösung sein. Hierbei werden Kosten in nicht unbeachtlicher Höhe verursacht, die
gerade der fachlich nicht versierte Anmelder meist nicht übersehen oder abschätzen
kann.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann der Benutzer im Datenverarbeitungs
netzwerk nun sein Schutzrecht auswählen und dann nacheinander die Staaten
auswählen, in denen er möglicherweise an einem Schutz interessiert ist. Interaktiv
zeigt die Software bei Auswahl eines Staates die voraussichtlichen Kosten dieser
Wahl an. Dabei vergleicht sie bevorzugt direkt, ob ein Schutz dieses Staates durch
nationale Anmeldung oder eventuell zusätzlich auch eine oder mehrere Möglichkei
ten einer regionalen Anmeldung erzielt werden kann. Die jeweils kostengünstigste
Möglichkeit wird dabei angezeigt. Alternativ kann die Software, die bevorzugt dem
Benutzer bei Auswahl eines Landes dessen Zugehörigkeit zu den möglichen Ab
kommen anzeigt, auch vom Benutzer zur Wahl eines weniger kostengünstigen
Schutzrechtes gezwungen werden, etwa wenn später andere Länder des internatio
nalen oder regionalen Abkommens hinzutreten sollen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens zeigt die Software
dem Benutzer neben den möglichen Bestimmungsstaaten die alternativen Schutz
rechtsarten an und entweder unaufgefordert oder auf Anforderung Kommentare mit
den jeweiligen Vor- und Nachteilen an. Der Benutzer kann dann in aller Ruhe die
Vor- und Nachteile abwägen und die Kosten in Betracht ziehen. Dann kann er seine
Wahl treffen und weitere Länder auswählen. Die Software summiert dabei die Ge
samtkosten des gewählten Paketes auf, wobei der Benutzer jeweils durch Korrektur
der bisher getätigten Auswahl die Kosten modifizieren kann. Überschreitet also nach
Auswahl der ersten Staaten das gewählte Paket der Schutzrechtsanmeldungen das
veranschlagte Budget, kann er selektiv einzelne Staaten wieder abwählen und so
selektiv das gewünschte Paket ohne Hemmungen, eine falsche Sparsamkeit zeigen
zu müssen, zusammenstellen. Auch die oft vernachlässigte Möglichkeit ein alterna
tives Schutzrecht anzumelden, beispielsweise anstelle einer amtlicherseits auf Neu
heit und Erfindungshöhe geprüften Patentanmeldung eine in dieser Hinsicht nicht
geprüfte Gebrauchsmusteranmeldung, kann durch das Verfahren vorgeschlagen
und berücksichtigt werden.
Damit die Software die Kosten möglichst genau wiedergeben kann, muss die Da
tenbank möglichst aktuell sein und die Berechnung der Kosten für den speziellen
Fall durch die Software erlauben. Daher wird bevorzugt die Datenbank dezentral
aufgebaut und von einzelnen Teildatenbanken gebildet. Diese Teildatenbanken
können dann von einzelnen Fachleuten gepflegt und aktualisiert werden. So kann
beispielsweise für jedes Land eine Datenbank vorhanden sein, die die Gebühren
des jeweiligen Anmeldeamtes und die Honorare des später mit der ausgewählten
Anmeldung zu beauftragenden Paten- oder Rechtsanwaltes enthält.
Es können auch mehrere Teildatenbanken für jedes Land vorhanden sein, etwa
mehrere Teildatenbanken verschiedener Vertreter, so dass die Software das jeweils
günstigste Angebot heraussuchen kann. Ein ohnehin vorhandene Datenbank oder
eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorausgesetzt, können auch Teildatenbanken
der Anmeldeämter, die zum Beispiel die Gebühren und die Mitgliedschaft des jewei
ligen Landes in den internationalen Abkommen und Verbünden enthält ist, in die Da
tenbank eingebunden werden. Bevorzugt wird für dem Datenaustausch das Internet
und das im Internet übliche Protokoll "HTML" verwendet.
Eine mögliche Umsetzung des Verfahrens wird von einem Netzwerk verschiedener
Vertreter in verschiedenen Staaten eingesetzt. Jeder der Vertreter stellt einen mit
dem Internet verbundenen Rechner als lokalen Server zur Verfügung, der die Teil
datenbank mit den Gebühren und eine Internet-Seite enthält, die von dem Benutzer
aufgerufen werden kann. Diese Internet-Seite enthält die Software, beispielsweise
als JAVA-Applet, die die Kommunikation mit dem Benutzer und die Koordination der
Datenbank organisiert. Alternativ kann die Internet-Seite auch eine externe Software
auf diesem oder einem anderen Server aufrufen. Bevorzugt loggt sich der Benutzer
mit einem persönlichen Idendifikations-Code ein, so dass die Datensicherheit ge
währleistet ist. Auch der Datenverkehr zwischen den einzelnen Servern wird bevor
zugt verschlüsselt.
Die Eingabemaske kann über den Internetbrowser auf dem Clientrechner des Be
nutzers angezeigt werden. Zusätzliche Daten des Schutzrechtes können von dem
Server bzw. dem mit dem Internet verbundenen Clientrechner des gewerblichen
Vertreters des Benutzers abgefragt werden. So kann im Falle einer Patentanmel
dung die Anzahl der Schutzansprüche, der Umfang der Beschreibung, die Anzahl
der Figuren oder sonstige Detail abgerufen werden, die für die Bestimmung der
Kosten der späteren Auslandsanmeldung maßgeblich sind. So können beispiels
weise mit der Information über die Anzahl der Wörter des Anmeldetextes bei Kennt
nis der "pro-Wort-Kosten" aus der Teildatenbank des Auslandsvertreters die Kosten
der notwendigen Übersetzungen fast genau errechnet werden. Auch Folgekosten,
wie Jahresgebühren oder Erteilungskosten können abgeschätzt werden.
Das Verfahren wird besonders bevorzugt auch zur weiteren Automatisierung des
Anmeldeverfahrens eingesetzt. So kann die Datenbank zusätzlich Formulare, ins
besondere Vollmachtsformulare für zu beauftragende Vertreter des Benutzers, ent
halten. Eine endgültige Bestätigung der Auswahl kann dann bereits die Auswahl der
Vertreter vor Ort bedingen, wobei die Software so ausgestaltet sein kann, dass dem
Benutzer die vorgesehenen Vertreter angezeigt werden und er bei Bedarf eine Al
ternative anfordern kann oder einen eigenen Vertreter eingeben kann. Im letzten
Fall müsste dieser entweder eine eigene Teildatenbank zur Verfügung stellen, die
von der Software abgerufen werden kann, oder der Benutzer müsste die Gebühren
selbst auf Nachfrage eingeben. Alternativ kann dem Benutzer zur Vereinfachung in
diesem Fall auch ein Durchschnittswert für die Kosten zusammen mit einem Hin
weis angegeben werden, dass die Kosten aufgrund der individuellen Auswahl nur
geschätzt sein können. Sind die Vertreter ausgewählt und hat der Benutzer seine
Auswahl bestätigt, kann die Software die erforderlichen Formulare und Erklärungen,
beispielsweise Vollmachtsformulare, Erklärungen über den Small-Entity-Status oder
ein Affidavit über den Geschäftsbetrieb des Benutzers, zusammenstellen und an
hand der zur Verfügung stehenden Daten, die insbesondere von dem Rechner des
gewerblichen Vertreters heruntergeladen werden können, weitgehend vorausfülfen.
Nach der Auswahl der Länder und Zusammenstellung der Formulare kann das Sys
tem diese Dokumente zusammen mit einer Arbeitsanweisung dem Benutzer zur
Verfügung steilen. Bevorzugt bietet die Software dem Benutzer unmittelbar nach der
Bestätigung der Länderauswahl die Formulare und die Arbeitsanweisung als Doku
ment zum Herunterladen über das Internet an. Dies kann beispielsweise ein Adobe
Acrobat-Dokument (PDF-Dokument) sein, dass leicht von allen Computersystemen
verarbeitet werden kann. So kann sich der Benutzer sofort nach der Wahl das Do
kument herunterladen, dieses unabhängig von seinem System über die kostenlos
verfügbare Software lesen und ausdrucken. Die vom Benutzer oder sonstigen Per
sonen, etwa eine Notar, auszufüllenden Formularfelder können ebenso wie die Sei
ten des Dokumentes durchnummeriert sein, so dass das AusfüNen wesentlich ver
einfacht wird.
Ein beispielhaftes Dokument dieser Art enthält zum Beispiel auf Seite 1 eine Voll
macht für die Beauftragung des US-Anwaltes. Da in den USA Formulare nur im
ausgefüllten Zustand und nur dann vom Anmelder unterzeichnet werden dürfen,
wenn dieser entweder der englischen Sprache mächtig ist oder das Dokument
zweisprachig ausgeführt ist, kann die Software bei Auswahl der USA die Sprach
kenntnisse des späteren Unterzeichners ebenso wie die Größe seines Unterneh
mens abfragen und abhängig von den Antworten auch die Anmeldeformulare und
die Small-Entity-Declaration vorbereitet zur Verfügung stellen. Alle Felder, die der
Anmelder noch selbst ausfüllen oder unterschreiben muss, können dann durch
nummeriert sein, so dass anhand der kochrezeptartigen Arbeitsanweisung mit Be
zugnahme auf die nummerierten Felder das Ausfüllen denkbar einfach ist. Notwen
dige Beglaubigungen werden auf den Dokumenten und bzw. oder in der Arbeitsan
weisung vermerkt.
Zusätzlich kann eine zweite Anweisung für den Vertreter des Benutzers erstellt wer
den, die entweder als Teil der oben genannten Arbeitsanweisung zur Verfügung ge
stellt wird oder dem Vertreter als separates Dokument übermittelt wird. Diese weite
re Arbeitsanweisung kann die Namen und Anschriften der Vertreter enthalten, die
Notwendigkeit und die erforderliche Art einer Legalisierung der zur Verfügung ge
stellten Urkunden oder sonstige Angaben enthalten. Auf diese Art wird dem Benut
zer und dem gewerblichen Vertreter eine Serie internationaler Anmeldungen we
sentlich erleichtert werden. Diese Anmeldungen können Patent-, Gebrauchsmuster-,
Design-Schutz- oder Markenanmeldungen sein.
Die Software kann je nach der vorgenommenen Auswahl weitere Informationen vom
Benutzer abfragen. So kann beispielsweise bei Auswahl eines Landes, in dem so
wohl ein geprüftes Patentrecht als auch ein auf Neuheit oder Erfindungshöhe unge
prüftes Gebrauchsmusterzertifikat erworben werden kann, auf dem Rechner des
Benutzers selbsttätig ein Informationsfenster geöffnet werden, das auf die Alternati
ve aufmerksam macht, die Vor- und Nachteile erläutert und eine Auswahl abfragt.
Anstelle der Entscheidung kann auch ein Joker gesetzt werden, der eine weitere
Beratung durch den gewerblichen Vertreter anfordert, wobei die Zusammenstellung
der Unterlagen (Formulare und Arbeitsanweisung) durch die Software dann entwe
der bis zum Abschluss der Beratung verzögert oder für dieses Land entweder For
mulare für beide Möglichkeiten oder keine der beiden Möglichkeiten mit anschlie
ßender Notwendigkeit einer Nachbearbeitung zur Verfügung stellt.
Falls ein Schutz in einem Land auch durch regionale Anmeldungen bewirkt werden
kann, kann die Software bei Auswahl dieses Landes ein Infomationsfenster zur Ver
fügung stellen, das über die Vor- und Nachteile der regionalen Anmeldung im Ver
gleich zur nationalen Anmeldung informiert. Dieses Fenster kann abfragen, ob
Schutz in weiteren Staaten des regionalen Abkommens gewünscht wird. Stellt sich
dann durch Beantwortung dieser Frage heraus, dass die regionale Anmeldung kos
tengünstiger ist, zeigt die Software dies an und empfiehlt, die regionale Anmeldung
auszuwählen. Falls der Benutzer dieser Empfehlung dann folgen sollte, wird dies
und die einzelnen, mit der Auswahl der regionalen Anmeldung ausgewählten Staa
tert bevorzugt in der Eingabemaske angezeigt. Die Tatsache, das die Auswahl als
regionale Anmeldung erfolgt ist, kann farblich oder auf andere Weise dargestellt
werden, wobei der Benutzer darauf hingewiesen werden kann, dass eventuell zu
sätzlich eine Auswahl als nationale Anmeldung in Betracht kommen kann.
Die persönlichen Daten des Benutzers und weitere Daten, etwa die Namen der Er
finder im Falle eines technischen Schutzrechtes, können entweder von dem Rech
ner des gewerblichen Vertreters abgefragt werden oder von über die Software von
dem Benutzer abgefragt bzw. zusätzlich verifiziert werden. Die Teildatenbanken mit
den Formularen, Gebühren und Honoraren werden bevorzugt von den jeweiligen
Betreuern vor Ort aktualisiert und gepflegt. Hierzu wird insbesondere ein Netzwerk
zuverlässiger Betreuer und Vertreter gebildet, die einer ständigen Qualitätskontrolle
unterzogen werden, um dem System weiter angehören zu dürfen.
So entsteht nicht nur ein besonders einfaches und transparentes Verfahren zur Be
auftragung eines gewerblichen Vertreters mit einer internationalen Anmeldeserie
sondern auch ein fortwährend kontrolliertes Netzwerk von gewerblichen, sich ge
genseitig vertrauenden Vertretern in den verschiedenen Staaten. Da diese sich un
tereinander ohne zentralen Auftraggeber beauftragen, wird auch in den für einen der
Vertreter exotischen Staaten eine ständige Kontrolle durch diejenigen Kollegen
stattfinden, die in diesen Staaten häufiger Anmeldungen in Auftrag geben. In einem
zweiten Schritt kann das System mit einem System zur elektronischen Einreichung
von Schutzrechtsanmeldungen gekoppelt werden, so das die Software gewisse
Mindesttätigkeiten, wie beispielsweise fristwahrende Einreichung der Anmeldung
unmittelbar dem Auftraggeber bzw. Benutzer quittieren kann. Auch eine Kopplung
an ein System zur automatischen Zahlung von Jahres- oder Verlängerungsgebüh
ren ist möglich.
Bevorzugt wird jedoch zunächst der Benutzer die Formulare und die Arbeitsanwei
sung ausdrucken, die Formulare und Erklärungen gemäß der Anweisungen ausfül
len und gegebenenfalls beglaubigen lassen und die gesammelten Urkunden dann
zusammen mit seinem Auftrag dem lokalen Vertreter zur Verfügung stellen. Die
Software kann zusammen mit der Arbeitsanweisung bei endgültiger Bestätigung des
Auftrages eine Auftragsbestätigung an den lokalen Vertreter senden. Dieser kann
sich dann bereits auf den Auftrag vorbereiten, die entsprechenden Fristen überwa
chen und den Benutzer gegebenenfalls an die Abgabe der unterzeichneten Doku
mente erinnern. Gleichzeitig kann er oder die Software selbsttätig bereits die Auf
tragsschreiben verschiedenen Auslandsvertreter vorbereiten. Selbstverständlich
können diese auch unmittelbar von der Software nach der Bestätigung und dem Ab
senden des Auftrages erzeugt und an die verschiedenen lokalen Vertreter vor Ort
versendet werden.
Bevorzugt wird jedoch jeder Auftrag von einem zuständigen Systemadministrator
auf Plausibilität und Bonität des Auftraggebers überprüft. Die Bonitätsprüfung kann
jedoch auch durch Datenbankeinträge erfolgen, in der die Feststellung der Zah
lungsfähigkeit im Rahmen früherer Aufträge festgehalten wird. Auch eine
Schnittstelle zu kommerziellen oder staatlichen Verzeichnisses bezüglich der
Bonität, wie die deutsche Schuldnerliste, der kommerzielle deutsche Dienst
"Creditreform" oder die Schutzgemeinschaft der deutschen Banken "Schufa", ist
möglich, so dass eine automatische Prüfung zumindest vorgeschaltet werden kann.
Anstelle einer Bonitätsprüfung kann auch ein System zur Vorauszahlung per
Kreditkarte oder Online-Scheck eingesetzt werden.
Bei regelmäßigen Aufträgen eines einzelnen Anmelders kann die Software so aus
gebildet sein, dass der Benutzer auf einem der Computer des Datenverarbeitungs
netzwerkes benutzerabhängige Voreinstellungen hinterlegen kann, die bei Bestim
mung der vorgeschlagenen Schutzrechtsanmeldungen durch die Software abgefragt
und berücksichtigt werden. Bevorzugt wird die Teildatenbank der lokalen gewerbli
chen Vertreter an die Branchensoftware zur Aktenverwaltung angekoppelt, die auch
die erforderlichen Daten zu jedem Schutzrecht in einem vorbestimmten Format zur
Verfügung stellen kann und die erforderliche Datensicherheit bei Abfrage der Daten
über das Internet gewährleisten sollte.
Weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahren, der erfindungs
gemäßen Software oder des erfindungsgemäßen Datenverarbeitungsnetzwerkes
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Claims (23)
1. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen über ein Datenverarbeitungsnetzwerk, insbesondere über das Internet, wo
bei die Schutzrechtsanmeldungen in einem oder mehreren Bestimmungsstaa
ten als nationale oder regionale Anmeldung bei einem hierfür zuständigen An
meldeamt eingereicht werden, mit den Verfahrensschritten
- - Sammeln und Speichern von Gebühren und Honoraren, die für die Einrei chung der Schutzrechtsanmeldung mit Schutzwirkung für einen Bestim mungsstaat oder eine Mehrzahl von Bestimmungsstaaten anfallen,
- - Sammeln der für jeden Bestimmungsstaat spezifischen Anmeldungserfor dernisse und
- - Sammeln von Informationen, ob ein Schutz in einem potentiellen Bestim mungsstaat auch im Rahmen einer oder mehrerer regionaler Anmeldungen mit Wirkung für eine Mehrzahl von Staaten erzielt werden kann, wobei
- - die Daten der bisherigen Verfahrensschritte in einer abfragbaren Daten bank zusammengefasst sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
- - an zumindest einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer eine von einer Software gesteuerte Eingabemaske angezeigt wird, die einem Benutzer nach Eingabe einer gewünschten Schutzrechtsart und weiterer, für die entstehenden Kosten relevanten Kerndaten, Gelegen heit gibt, aus einer Liste diejenigen Bestimmungsstaaten auszuwählen, in denen er eine Schutzwirkung wünscht, dass
- - die Software bei Auswahl eines Bestimmungsstaates die Kosten für die spätere Einreichung der Anmeldung ermittelt und diese dem Benutzer an zeigt, wobei die Software in den Fällen, in denen Schutzwirkung für einen Bestimmungsstaat über nationale oder regionale Schutzrechte erzielt wer den kann, die Kosten für beide Schutzrechtsarten bestimmt, diese unter Berücksichtigung eventueller Kostenreduzierungen durch die Einreichung einer regionalen Schutzrechtsanmeldung für die bisher ausgewählten Be stimmungsstaaten miteinander vergleicht und dem Benutzer zumindest die kostengünstigste Alternative anzeigt und dass
- - der Benutzer nach Überprüfung und bei Bedarf nach manueller Anpassung über die Eingabemaske der von der Software vorgeschlagenen Lösung für die einzureichenden gewerblichen Schutzrechtsanmeldungen den Vor schlag durch Übermittlung eines Einverständnisses an die Software bestä tigt.
2. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Software dem Benut
zer neben den möglichen Bestimmungsstaaten alternative Schutzrechtsarten
vorschlägt und der Benutzer diesen Vorschlag übernimmt oder ablehnt.
3. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank von
einzelnen Teildatenbanken gebildet ist, die auf mehrere Computer des Daten
verarbeitungsnetzwerkes verteilt sind und von der Software bei Bedarf abge
fragt werden können.
4. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Benutzer ü
ber das Datenverarbeitungsnetzwerk von einem der angeschlossenen Compu
ter die Software aufrufen kann, die dann die Daten zur Anzeige der Eingabe
maske, der Meldungen durch die Software und zur Abfrage der notwenigen Da
ten auf den Computer des Benutzers überträgt, wo sie von einer Standardsoft
ware, insbesondere einem Internetbrowser angezeigt werden.
5. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Datenbank zusätzlich Formulare, insbesondere Vollmachtsformulare
für zu beauftragende Vertreter des Benutzers, enthält, die bei oder nach Aus
wahl eines Bestimmungsstaates ausgewählt werden und gesammelt ausgege
ben werden.
6. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass dem Benutzer nach Beendigung seiner Auswahl der gewünschten Benen
nungsstaaten die für die Anmeldungen der erforderlichen Schutzrechte notwen
digen Formulare zu Herunterladen von einem Computer des Datenverarbei
tungsnetzes angeboten wird.
7. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Datenbank die landesspezifischen Anforderungen jedes Bestim
mungsstaates für die Unterzeichung, Beglaubigung und/oder Legalisierung der
Formulare enthält und die Software dem Benutzer zusätzlich zu den Formula
ren eine Arbeitsanweisung zum Ausfüllen der Formulare entsprechend der lan
desspezifischen Anforderungen zum Download anbietet.
8. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die
Software alle benötigten Formulare zu einem mehrseitigen computerlesbaren
Dokument zusammenfasst, dass zum Herunterladen angeboten wird und in
dem die vom Benutzer auszufüllenden Formularfelder fortlaufend nummeriert
sind, wobei das Dokument die Arbeitsanweisung zum Ausfüllen der Formulare
entsprechend der landesspezifischen Anforderungen enthält und in den Anwei
sungen Bezug auf die nummerierten Formularfelder genommen wird.
9. Verfähren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Software bei Auswählen eines oder mehrerer Bestimmungsstaaten ei
ne zusätzliche Eingabemaske öffnet, über die der Anwender weitere Angaben
für die jeweilige nationale oder regionale Schutzrechtsanmeldung machen
kann.
10. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die
Datenbank rechtliche Vor- und Nachteile nationaler Schutzrechtsanmeldungen
im Vergleich zu einer oder mehrerer regionalen Schutzrechtsanmeldungen, die
jeweils für die Erzielung eines Schutzes in einem speziellen Bestimmungsstaat
in Betracht kommen, enthält und die Software im Bedarfsfall bei Auswahl des
Bestimmungsstaates zunächst diese Vor- und Nachteile dem Benutzer anzeigt,
ihm dann die kostengünstigste Möglichkeit vorschlägt und der Benutzer entwe
der den Vorschlag bestätigt oder eine andere Wahl trifft.
11. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Datenbank für jedes Bestimmungsland oder jeden regionalen Verbund
zumindest einen gewerbsmäßigen Vertreter enthält, die Software persönliche
Daten des Benutzers, Daten des späteren Anmelders oder sonstige mit dem
gewerblichen Schutzrecht im Zusammenhang stehende Angaben vom Benutzer
über die Eingabemaske abfragt dann die zu beauftragenden Vertreter auswählt
und den Vertretern den Auftrag zusammen mit den Daten übermittelt.
12. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der
Auftrag und die Daten des Benutzers auf dem Server des Datenverarbeitungs
netzes gesammelt werden und anschließend, vor Weiterleitung an die ge
werbsmäßigen Vertreter in den jeweiligen Bestimmungsstaaten von einem Sys
temadministrator auf Plausibilität und Bonität des Auftraggebers überprüft wer
den.
13. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass die Anmeldeformulare mit den von dem Benutzer eingegebenen Da
ten soweit wie möglich vorausgefüllt werden.
14. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen als eine den Schutzbereich räumlich erweiternde Nachanmeldung zu einer
von einem gewerblichen Vertreter bereits betreuten Erstanmeldung nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Datenbestand zur Erstanmeldung
auf einem mit dem Datenverarbeitungsnetzwerk verbundenen Computer abge
legt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Software zunächst eine Identifikation
des Benutzers vornimmt, dann nach Eingabe einer die Erstanmeldung identifi
zierenden Angabe des Benutzers die Daten für die Durchführung des Verfah
rens so weit möglich aus dem Datenbestand des Vertreters entnimmt.
15. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass der Benutzer auf einem der Computer des Datenverarbeitungsnetz
werkes benutzerabhängige Voreinstellungen hinterlegt, die bei Bestimmung der
vorgeschlagenen Schutzrechtsanmeldungen durch die Software abgefragt und
berücksichtigt werden.
16. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die gewerbliche Schutzrechtsanmeldung eine Markenanmeldung ist und
der Benutzer über die Eingabemaske die Klassen der Waren und Dienstleistun
gen gemäß der Nizzaer Klassifikation eingibt, für die die Marke geschützt wer
den soll.
17. Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldun
gen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
gewerbliche Schutzrechtsanmeldung eine Patentanmeldung ist.
18. Computerprogramm mit Programmcode-Mitteln, um alle Schritte gemäß der
Ansprüche 1 bis 15 durchzuführen, wenn das Programm auf einem Computer,
insbesondere auf einem Server des Internets, oder mehreren, miteinander ver
netzten Computern ausgeführt wird.
19. Datenverarbeitungsnetzwerk mit zumindest einem Server und mit diesem ver
bundenen Clientrechnern, auf denen eine Browsersoftware zum Anzeigen von
Dokumenten installiert ist, die nach einem standardisierten Protokoll von dem
Server übertragen werden, mit einer auf dem Server installierten und von den
Clientrechnern aufrufbaren Software, und mit einem Datenbanksystem, das von
der Software abfragbar ist, wobei die Software über die Browsersoftware auf
dem Clientrechner die Eingabemaske anzuzeigen vermag und der Clientrech
ner die von dem Benutzer eingegebenen Daten an den Server oder andere
Clientrechner übermittelt, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Datenbanksys
tem Gebühren, Honorare, Formulare und/oder Namen von potentiellen Vertre
tern eines Schutzrechtsanmelders zusammen mit nationalen oder regionalen
Erfordernissen für eine gewerbliche Schutzrechtsanmeldung abgelegt sind,
dass die von dem Benutzer abgefragten Daten diejenigen Bestimmungsstaaten
beinhalten, in denen eine gewerbliche Schutzrechtsanmeldung eingereicht wer
den soll, und dass die Software selbsttätig bis zum Abschluss der Eingabe des
Benutzers die Kosten der gewünschten Schutzrechtsanmeldungen zu bestim
men vermag, den Auftrag zur Einreichung der Anmeldung oder der Anmeldun
gen über den Server an einen Systemadministrator übermittelt und dem Benut
zer die für die Durchführung notwendigen und so weit als anhand der eingege
benen Daten notwendig vorausgefüllten Formulare zu übermitteln vermag.
20. Datenverarbeitungsnetzwerk nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass
die Software anhand der Anmeldeerfordernisse eine Arbeitsanweisung zum
weiteren Ausfüllen und Bearbeiten der übermittelten Formulare zu erstellen
vermag, die dem Benutzer zusammen mit den Formularen zum Herunterladen
vom Server angeboten wird.
21. Datenverarbeitungsnetzwerk nach Anspruch 17 oder Anspruch 18, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Software dem Clientrechner vor Übermittlung der Daten
einen Sicherheitsschlüssel zum Verschlüsseln der im Laufe des Dialogs mit
dem Benutzer zu übermittelnden Daten übermittelt.
22. Datenverarbeitungsnetzwerk nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Datenbanksystem von zumindest zwei Teildatenbanken
gebildet ist, von denen wenigstens eine auf einem vom dem Server verschiede
nen Computer abgelegt ist und die Software die Teildatenbanken im Bedarfsfall
zur Erlangung der benötigten Informationen abzufragen vermag.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000127503 DE10027503A1 (de) | 2000-06-06 | 2000-06-06 | Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen |
| PCT/DE2001/002104 WO2001095168A2 (de) | 2000-06-06 | 2001-06-06 | Verfahren zur konzeption und erfassung gewerblicher schutzrechtsanmeldungen |
| AU77453/01A AU7745301A (en) | 2000-06-06 | 2001-06-06 | Method for the conception and registration of industrial property rights applications |
| DE10192378T DE10192378D2 (de) | 2000-06-06 | 2001-06-06 | Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000127503 DE10027503A1 (de) | 2000-06-06 | 2000-06-06 | Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10027503A1 true DE10027503A1 (de) | 2001-03-22 |
Family
ID=7644545
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000127503 Withdrawn DE10027503A1 (de) | 2000-06-06 | 2000-06-06 | Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen |
| DE10192378T Expired - Fee Related DE10192378D2 (de) | 2000-06-06 | 2001-06-06 | Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10192378T Expired - Fee Related DE10192378D2 (de) | 2000-06-06 | 2001-06-06 | Verfahren zur Konzeption und Erfassung gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen |
Country Status (3)
| Country | Link |
|---|---|
| AU (1) | AU7745301A (de) |
| DE (2) | DE10027503A1 (de) |
| WO (1) | WO2001095168A2 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10123145A1 (de) * | 2001-04-27 | 2002-11-07 | Volker Spitz | Verfahren und Kostenkalkulator zur Ermittlung von Schutzrechts- und/oder Recherchekosten |
-
2000
- 2000-06-06 DE DE2000127503 patent/DE10027503A1/de not_active Withdrawn
-
2001
- 2001-06-06 WO PCT/DE2001/002104 patent/WO2001095168A2/de not_active Ceased
- 2001-06-06 DE DE10192378T patent/DE10192378D2/de not_active Expired - Fee Related
- 2001-06-06 AU AU77453/01A patent/AU7745301A/en not_active Abandoned
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10123145A1 (de) * | 2001-04-27 | 2002-11-07 | Volker Spitz | Verfahren und Kostenkalkulator zur Ermittlung von Schutzrechts- und/oder Recherchekosten |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10192378D2 (de) | 2002-10-10 |
| AU7745301A (en) | 2001-12-17 |
| WO2001095168A2 (de) | 2001-12-13 |
| WO2001095168A8 (de) | 2002-03-21 |
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