DE10025942A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel o. dgl. - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel o. dgl.Info
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Abstract
Beim Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen wird jeweils ein von Klammern (14) gehaltenes Wäschestück durch eine Spreizeinrichtung (10) ausgestreckt und danach auf einen Zuführförderer (10) übergeben. Diese Übergabe des Wäschestücks an den Zuführförderer erfolgt bislang so, dass mit Abstand über dem Zuführförderer (11) die Klammern (14) das Wäschestück freigeben und ein oberer Bereich desselben auf das Obertrum (32) eines Fördergurts (29) des Zuführförderers (11) fällt. Dabei kommt es zu einer unerwünschten Faltenbildung am Wäschestück, worunter die Mangelqualität leidet. DOLLAR A Gemäß der Erfindung legen die Klammern (14) das Wäschestück stufenlos bzw. absatzlos auf das Obertrum (32) des Zuführförderers (11) ab. Das Wäschestück wird von den Klammern (14) dabei sozusagen auf das Obertrum (32) des Zuführförderers (11) ohne herunterzufallen aufgezogen, wodurch eine Faltenbildung im Wäschestück vermieden wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Wäsche
stücken zu einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Vor
richtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
Das maschinelle Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder
einer sonstigen Wäschebehandlungseinrichtung erfolgt üblicher
weise unter Zuhilfenahme einer Spreizeinrichtung und mindestens
eines Zuführförderers. Es wird jeweils ein Wäschestück mit ge
genüberliegenden Ecken manuell in zwei Klammern der Spreizein
richtung eingehängt. Durch anschließendes quer zur Zuführrich
tung erfolgendes Auseinanderfahren der Klammern wird das Wä
schestück ausgestreckt und dabei ein zwischen den beiden an den
Klammern gehaltenen Ecken befindlicher oberer Rand des Wäsche
stücks gestrafft. Mit dem gestrafften oberen Rand wird das
Wäschestück dann von den Klammern auf einem Obertrum des
Zuführförderers abgelegt.
Das Ablegen des vorderen Randes eines Wäschestücks auf dem
Obertrum des Zuführförderers erfolgt bisher bei vom Obertrum
beabstandeten Klammern, so dass der am oberen Rand des Wäsche
stücks angrenzende Randbereich desselben auf das Obertrum
fällt. Dabei kommt es zu einem Zusammenziehen des zum Ablegen
von den Klammern gestreckten oberen Randes des Wäschestücks.
Die Folge ist, dass der vordere Bereich des Wäschestücks nach
dem Auftreffen auf den Zuführförderer mit Falten auf dem
Obertrum liegt. Mit diesen Falten wird die Vorderseite des
Wäschestücks in die Mangel eingegeben, wodurch das Wäschestück
mit Falten gemangelt wird. Darunter leidet die Mangelqualität
des Wäschestücks.
Ausgehend vom vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zu
grunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, womit
die Wäschestücke im wesentlichen faltenfrei der Mangel oder
einer sonstigen Wäschebehandlungseinrichtung zuführbar sind.
Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des
Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass das jeweilige Wäschestück von
den Klammern im wesentlichen stufenlos und/oder übergangslos
auf den Zuführförderer abgelegt wird, fällt der vordere Rand
des Wäschestücks nicht mehr auf das Obertrum des
Zuführförderers. Das ganze Wäschestück, und zwar auch der
vordere Rand desselben, wird im gespreizten Zustand beim
Ablegen auf das Obertrum des Zuführförderers aufgezogen, so
dass der obere Bereich des Wäschestücks mit dem oberen Rand
desselben auf dem Obertrum des Zuführförderers aufliegt, wenn
die Klammern das Wäschestück loslassen. Dadurch kommt es beim
Ablegen des Wäschestücks auf das Obertrum des Zuführförderers
zu keinem Zusammenziehen des zwischen den Klammern gestreckten
oberen Randes des Wäschestücks und die damit verbundene
Faltenbildung, weil dieses Zusammenziehen beim Aufliegen des
vorderen Randes des Wäschestücks auf dem Obertrum durch die
Reibung zwischen dem Obertrum und dem Wäschestück verhindert
wird. Noch zuverlässiger wird ein Zusammenziehen des zwischen
den Klammern gestreckten oberen Randes des Wäschestücks beim
stufenlosen, übergangslosen bzw. absatzlosen Auflegen desselben
auf das Obertrum des Zuführförderers vermieden, wenn das
Wäschestück mit Unterdruck auf dem Obertrum fixiert wird.
Vorzugsweise liegt mindestens zum Zeitpunkt des Ablegens des
jeweiligen Wäschestücks auf dem Obertrum des Zuführförderers
wenigstens ein Teil einer Unterseite jeder unteren
Klammerhälfte der Klammern auf dem Obertrum des Zuführförderers
an. Dadurch lässt sich das Wäschestück nahezu stufenlos
und/oder übergangslos auf dem Obertrum des Zuführförderers
ablegen. Ein beim Stand der Technik übliches Herunterfallen des
vorderen Bereichs des Wäschestücks auf das Obertrum des
Zuführförderers findet dabei nicht statt.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens wird min
destens ein vorderer, unterer Teil der unteren Klammerhälfte
jeder Klammer zum Übergeben des Wäschestücks an den Zuführför
derer an das Obertrum desselben herangefahren. Dadurch wird das
Wäschestück allmählich auf das Obertrum des Zuführförderers
aufgezogen, bis es schließlich zum Zeitpunkt des Entfernens der
Klammern von der vorderen Kante mit einem vorderen Bereich auf
den Obertrum des Zuführförderers glatt aufliegt.
Des weiteren ist vorgesehen, dass zur Übergabe des Wäschestücks
an den Zuführförderer Transportgurte des Zuführförderers und
die Klammern gleich laufen, das heißt die Klammern und der
Zuführförderer werden mit gleicher Geschwindigkeit in
Zuführrichtung des Wäschestücks zur Mangel oder dergleichen,
angetrieben. Der dadurch gegebene Synchronlauf der Klammern zum
Obertrum des Zuführförderers gewährleistet ein schlupffreies,
allmähliches Aufliegen mindestens des vorderen Teils des
Wäschestücks auf das Obertrum des Zuführförderers, wodurch eine
Faltenbildung des von den Klammern zur Übergabe an den Zuführ
förderer gestreckten Wäschestücks vermieden wird.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Klammern vor
und/oder während des Ablegens des jeweiligen Wäschestücks auf
dem Obertrum des Zuführförderers zu verschwenken. Dieses ge
schieht zweckmäßigerweise derart, dass ein freies Ende der un
teren Klammerhälfte auf bzw. gegen das Obertrum des Zuführ
förderers abgesenkt wird. Dadurch kommt es zu einem
übergangslosen Anliegen der unteren Klammerhälfte am Obertrum
des Zuführförderers, was ein kontinuierliches, insbesondere
absatzloses bzw. stufenloses Ablegen mindestens des vorderen
Randes des jeweiligen Wäschestücks auf dem Obertrum des
Zuführförderers gewährleistet.
Vorzugsweise wird der Kontakt mindestens des vorderen freien
Endes der Unterseite der unteren Klammerhälften der Klammern
mit dem Obertrum des Zuführförderers wenigstens während des Ab
legens des Wäschestücks auf den Zuführförderer durch eine
selbsttätige Anpassung der Neigung bzw. des Schwenkwinkels der
Klammern an den Verlauf des Obertrums aufrechterhalten. Es
erfolgt ein selbsttätiges Verschwenken der Klammer gegenüber
dem Obertrum des Zuführförderers, zum Beispiel derart, dass die
vorderen, freien Enden der unteren Klammerhälften auf dem
Obertrum des Zuführförderers quasi spaltfrei anliegen, was ein
faltenfreies, übergangsloses Ablegen mindestens des vorderen
Randes des jeweiligen Wäschestücks auf dem Obertrum des
Zuführförderers gewährleistet.
Schließlich ist verfahrensmäßig vorgesehen, die Klammern nach
dem Ablegen des vorderen Endes des Wäschestücks auf dem Unter
trum des Zuführförderers auseinanderzufahren und dabei außer
Kontakt zu dem vorderen Rand des Wäschestücks zu bringen. Hier
bei behalten vorzugsweise mindestens die vorderen Enden der un
teren Klammerhälften ihren Kontakt zum Obertrum des Zuführ
förderers bei. Dadurch und durch das seitliche Auseinanderfah
ren der Klammern zum Lösen der Ecken des Wäschestücks wird ein
Zusammenziehen des von den Klammern gestreckten oberen Randes
des Wäschestücks vermieden und gegebenenfalls der obere Rand
des Wäschestücks beim Lösen der Klammern von den Ecken nochmals
gestreckt.
Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgaben
weist die Merkmale des Anspruchs 9 auf. Dadurch, dass die Klam
mern relativbeweglich zum Zuführförderer sind, und zwar derart,
dass dabei mindestens ein unterer Teil der Klammern zum Ablegen
des Wäschestücks auf den Zuführförderer zur Anlage mit dem
Obertrum desselben gelangt, ist das jeweilige Wäschestück
absatzlos bzw. stufenlos, nämlich sozusagen gleitend, auf dem
Obertrum ablegbar. Dadurch wird beim Ablegen des Wäschestücks
ein Zustand vermieden, in dem ein vorderer Rand des
Wäschestücks unkontrolliert auf den Zuführförderer fällt.
Zumindest die unteren Klammerhälften der Klammern sind als
dünne Zungen ausgebildet. Dadurch lassen sich von den Klammern
auch die in denselben gehaltenen Eckbereiche des Wäschestücks
bis nahe an das Obertrum des Zuführförderers herbewegen, weil
die Eckbereiche nur durch die dünnen Zungen der unteren Klam
merhälften vom Untertrum getrennt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung sind die
Klammern verschwenkbar an quer vor dem Zuführförderer verfahr
baren Schlitten angeordnet. Vorzugsweise sind die Klammern um
eine quer zur Zuführrichtung verlaufende horizontale Achse ver
schwenkbar, und zwar vorzugsweise gegenüber den Schlitten.
Dadurch lässt sich der Verlauf der Unterseiten der unteren
Klammerhälften der Klammern gegenüber dem Obertrum der
Zuführförderers verändern. Insbesondere lässt die Verschwenk
barkeit der Klammern eine Anpassung der Unterseiten der unteren
Klammerhälften an den Verlauf des Obertrums des Zuführförderers
während des Ablegens des Wäschestücks auf demselben zu.
Es ist weiterhin vorgesehen, den Klammern Verschwenkmittel zu
zuordnen, die die Klammern verschwenken. Durch die
Verschwenkmittel ist es beispielsweise möglich, das manuelle
Eingeben der Ecken des Wäschestücks in die Klammern zu
erleichtern, indem die Klammern zu diesem Zweck in eine
ergonomische günstige, insbesondere geneigte, Position gebracht
werden. Danach werden die Klammern wieder so verschwenkt, dass
sie in eine günstige Position zur Übergabe gelangen und
schließlich können sie durch die Verschwenkmittel so
verschwenkt werden, dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe min
destens mit einem vorderen freien Ende der unteren Klammerhälf
ten auf dem Obertrum anliegen. Vorzugsweise sind die
Verschwenkmittel so ausgebildet, dass sie noch eine freie Ver
schwenkbarkeit der Klammern zulassen, wobei die Verschwenkmit
tel dieser freien Verschwenkbarkeit lediglich federnd entgegen
wirken. Dadurch können sich die Klammern selbsttätig an den
Verlauf des Obertrums des Zuführförderers anpassen sich also
hieran zum Ablegen des Wäschestücks anlegen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorge
sehen, einen vornliegenden Bereich des Zuführförderers in Zu
führrichtung schräg ansteigend auszubilden. Im schräg anstei
genden Bereich des Zuführförderers erfolgt ein Ablegen des vor
deren Randes des Wäschestücks auf dem Zuführförderer. Die Klam
mern sind auf Bewegungsbahnen in Zuführrichtung verfahrbar, die
gezielt mit dem schrägen Verlauf des vorderen Bereichs des Zu
führförderers korrespondiert, nämlich derart, das die Bewe
gungsbahn der Klammern in Zuführrichtung sich dem Obertrum nä
hert. Dadurch sind auf einfache Weise zumindestens die Unter
seiten der Klammern an das Obertrum des Zuführförderers heran
fahrbar, wodurch die Voraussetzung für die erfindungsgemäße
kontinuierliche und/oder übergangslose Ablage von Wäschestücken
auf dem Obertrum des Zuführförderers gegeben ist.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nach
folgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Darstellung der
Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer
Mangel oder dergleichen,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung mit einer
Klammer in einer Stellung zum Einhängen einer Ecke
eines Wäschestücks,
Fig. 3 die Vorrichtung in einer Darstellung analog zu den
Fig. 2 in einer Zwischenstellung mit hochge
schwenkter Klammer, und
Fig. 4 einen Querschnitt durch die Vorrichtung analog zur
Fig. 2 und 3 mit einer sich in Ablagestellung
befindlichen Klammer.
Die hier gezeigte Vorrichtung dient zum Zuführen von aus
gestreckten Wäschestücken 12 zu einer in den Figuren nicht dar
gestellten Mangel oder einer anderen Wäschebehandlungsmaschine.
Die Vorrichtung verfügt im wesentlichen über eine Spreizein
richtung 10 und einen dieser zugeordneten Zuführförderer 11.
Vom Zuführförderer 11 ist jeweils ein einzelnes, ausgebreitetes
Wäschestück 12 der Mangel oder dergleichen zuführbar. Es ist
auch denkbar, zwischen dem Zuführförderer 11 und der Mangel
einen in den Figuren nicht gezeigten Streckförderer vorzusehen.
Jeweils ein ausgebreitetes Wäschestück 12 wird dann vom
Zuführförderer 11 an den Streckförderer übergeben und von
diesem in eine durch einen Pfeil 13 angedeutete Zuführrichtung
an die Mangel übergeben. Die Spreizeinrichtung 10 und der
Zuführförderer 11 sind an einem gemeinsamen Maschinengestell
gelagert, das in der Fig. 1 nur andeutungsweise dargestellt
ist.
Die Spreizeinrichtung 10 befindet sich in Bezug auf die Zuführ
richtung 13 vor dem Zuführförderer 11. Die hier gezeigte
Spreizeinrichtung 10 verfügt über ein Klammerpaar aus zwei
gleich ausgebildeten Klammern 14. Die Klammern 14 sind quer zur
Zuführrichtung 13 vor dem Zuführförderer 11 zusammen- und aus
einanderfahrbar. Jede Klammer 14 ist an einem Schlitten 15 be
festigt, der mit Laufrollen an einer quer zur Zuführrichtung 13
horizontal verlaufend vor den Zuführförderer 11 (am
Maschinengestell) befestigten Schiene 16 verfahrbar ist. Bei
zusammengefahrenen Klammern 14 (Fig. 1) werden manuell einen
oberen Rand 17 des Wäschestücks 12 begrenzende,
gegenüberliegende Ecken 18 in jeweils eine Klammer 14
eingeschoben. Durch Auseinanderfahren der Klammern 14 wird das
Wäschestück 12 ausgebreitet bzw. gespreizt und dabei der obere
Rand 17 des Wäschestücks 12 gestreckt. Das Wäschestück 12 wird
mit gestrecktem oberen Rand 17 von den Klammern 14 der
Spreizeinrichtung 10 in Zuführrichtung 13 zum Zuführförderer 11
bewegt, und zwar entlang sich in Zuführrichtung 13
erstreckenden, horizontalen Bahnen 19. Anschließend wird das
Wäschestück 12 von den Klammern 14 an den Zuführförderer 11
übergeben.
Jede der gleich ausgebildeten Klammern 14, von denen in den
Fig. 2 bis 4 nur eine der hintereinanderliegenden Klammern 14
erkennbar ist, verfügt über eine obere Klammerhälfte 20 und
eine untere Klammerhälfte 21. Die beiden Klammerhälften 20 und
21 sind relativ zueinander fest angeordnet. Zwischen den Klam
merhälften 20 und 21 befindet sich ein Klammermaul 22 zur Auf
nahme jeweils einer Ecke des Wäschestücks 12. Das Klammermaul
22 ist an einer von der Mangel weggerichteten Seite 23
(entgegen der Zuführrichtung 13) offen. Der oberen Klammer
hälfte 20 ist jeweils ein in den Figuren nicht gezeigtes
Klemmmittel zugeordnet, das gegen die untere Klammerhälfte 21
drückt und dadurch eine Ecke 18 am oberen Rand 17 des
Wäschestücks 12 festklemmt. Durch Hochbewegen des jeweiligen
Klemmmittels kann die entsprechende Ecke 18 von der ihr
zugeordneten Klammer 14 gelöst werden. In besonderer Weise ist
die untere Klammerhälfte 21 ausgebildet. Sie besteht aus einer
flachen, länglichen Zunge 24 aus einem dünnen Blech.
Jede Klammer 14 ist gegenüber dem Schlitten 15 verschwenkbar,
und zwar in einer vertikalen Ebene, die sich in Zuführrichtung
13 erstreckt. Dazu ist ein oberer in Zuführrichtung 13 vornlie
gender Eckbereich der Klammer 14 mit einer Achse 25 drehbar un
ter dem ihr zugeordneten Schlitten 15 gelagert. Die Achse 25
verläuft horizontal gerichtet quer zur Zuführrichtung 13 (Fig.
2 bis 4). Des weiteren ist jeder Klammer 14 ein Verstellmittel
26 zugeordnet. Das Verstellmittel 26 greift mit einem unteren
Ende 27 an einem unterhalb der Achse 25 liegenden Eckbereich
der Klammer 14 und mit einem oberen Ende 28 an einem unteren
Bereich des Schlittens 15 an. Die Anlenkpunkte des
Verstellmittels 26 am Schlitten 15 und einem der Klammern 14
sind so positioniert, dass sich das Verstellmittel 26 schräg in
einer in Zuführrichtung 13 verlaufenden, vertikalen Ebene
erstreckt (Fig. 2 bis 4). Das Verstellmittel 26 ist
vorzugsweise als ein doppeltwirkender Pneumatikzylinder
ausgebildet. Der Pneumatikzylinder kann die jeweilige Klammer
14 um die Achse 25 in entgegengesetzte Richtung automatisch
verschwenken. Der Pneumatikzylinder lässt aber auch eine freie
Verschwenkbarkeit der Klammer 14 in der vertikalen, längs der
Zuführrichtung 13 verlaufenden Ebene zu durch Kompression der
Luft im Pneumatikzylinder, wodurch dieser federnd, insbesondere
rückfedernd wirkt.
Der Zuführförderer 11 verfügt über einen umlaufenden Fördergurt
29, der so breit ist, dass er sich über die gesamte Breite auch
großerer Wäschestücke 12 erstreckt. Der Fördergurt 29 kann als
einzelner vollflächiger Gurt ausgebildet sein, aber auch aus
einer Mehrzahl mit geringen Abständen nebeneinanderliegenden
schmalen Gurtstreifen bestehen. Der Fördergurt 29 ist umlaufend
zwischen zwei quer zur Zuführrichtung 13 sich erstreckenden Um
lenktrommeln 30 und 31 geführt. Eine Umlenktrommel 30 bzw. 31
ist antreibbar. In besonderer Weise ist ein Obertrum 32 des
Fördergurts 29 ausgebildet bzw. geführt. Dazu ist ein in Zu
führrichtung 13 vorderer Bereich des Obertrums 32 als ein
schräger Bereich 33 ausgebildet. Dieser schräge Bereich 33 ver
läuft in Zuführrichtung 13 ansteigend. Die Neigung des schrägen
Bereichs 33 beträgt 5° bis 20°, vorzugsweise etwa 10°. An den
schrägen Bereich 13 schließt in Zuführrichtung 13 ein im
wesentlichen horizontaler Bereich 34 des Obertrums 32 an. Einer
Unterseite des Obertrums 32 ist ein Saugkasten 35 zugeordnet,
der sich über einen größten Teil des schrägen Bereichs 33 er
streckt und mit Saugluft beaufschlagbar ist. Dadurch kann das
jeweilige Wäschestück 12 auf dem Löcher aufweisenden Obertrum
33 des Fördergurts 29 durch Unterdruck gehalten, nämlich
angesaugt werden.
Der schräge Bereich 33 des Obertrums 32 des Zuführförderers 11
und die horizontalen Bahnen 19 zum Verfahren der Spreizeinrich
tung 10 verlaufen in Zuführrichtung 13 konvergierend
zueinander, das heißt der Abstand zwischen dem schrägen Bereich
33 des Zuführförderers 13 und den horizontalen Bahnen 19 der
Spreizeinrichtung 10 verringert sich in Zuführrichtung 13. Im
übrigen weisen die Bahnen 19 einen solchen Abstand vom Obertrum
32 des Zuführförderers 11 auf, dass zum Ablegen des an den
oberen Rand 17 angrenzenden oberen Bereichs des Wäschestücks 12
auf den schrägen Bereich 33 des Obertrums 22 eine Unterseite 37
der Zunge 24 der unteren Klammerhälfte 21 jeder Klammer 14
mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig zur Anlage auf
dem schrägen Bereich 33 des Obertrums 32 gelangt (Fig. 4). Es
kann aber auch ausreichen, dass nur die zur offenen Seite 23
der jeweiligen Klammer 14 weisende freie Querkante 36 der
jeweiligen Zunge 24 zum Ablegen des Wäschestücks 12 auf dem
Zuführförderer 11 auf dem schrägen Bereich 33 des Obertrums 22
anliegt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend unter Bezug
nahme auf die zuvor beschriebene Vorrichtung - ohne dass das
Verfahren hierauf beschränkt ist - beschrieben:
Ein Wäschestück 12 wird manuell in die beiden zusammengefah renen Klammern 14 mit seinen den oberen Rand 17 begrenzenden, gegenüberliegenden Ecken 18 eingehängt. Dabei ist die die Klammern 14 und Schlitten 15 tragende quergerichtete Schiene 16 nach außen entgegen der Zuführrichtung 13 gegenüber dem Zuführförderer 11 vorgefahren (Fig. 2). Die Klammermäuler 22 der Klammern 14 sind geöffnet und die Klammern 14 sind heruntergeschwenkt, so dass die Klammermäuler 22 zu den offenen Seiten 23 hin abwärts geneigt verlaufen. Bei dieser schräggestellten Position (Fig. 2) der Klammern 14 lassen sich die Ecken 18 des Wäschestücks 12 in ergonomisch besonders günstiger Weise von einer Bedienungsperson in die Klammermäuler 22 der Klammern 14 einschieben. Nachdem manuell gegenüberlie gende Ecken 18 des jeweiligen Wäschestücks 12 in die Klammer mäuler 22 beider Klammern 14 eingeschoben sind, werden sie hierin durch Absenken der den oberen Klammerhälften 20 zugeordneten Klemmmitteln festgeklemmt, nämlich gegen die Innenseiten der Zungen 24 der unteren Klammerhälften 21 gedrückt.
Ein Wäschestück 12 wird manuell in die beiden zusammengefah renen Klammern 14 mit seinen den oberen Rand 17 begrenzenden, gegenüberliegenden Ecken 18 eingehängt. Dabei ist die die Klammern 14 und Schlitten 15 tragende quergerichtete Schiene 16 nach außen entgegen der Zuführrichtung 13 gegenüber dem Zuführförderer 11 vorgefahren (Fig. 2). Die Klammermäuler 22 der Klammern 14 sind geöffnet und die Klammern 14 sind heruntergeschwenkt, so dass die Klammermäuler 22 zu den offenen Seiten 23 hin abwärts geneigt verlaufen. Bei dieser schräggestellten Position (Fig. 2) der Klammern 14 lassen sich die Ecken 18 des Wäschestücks 12 in ergonomisch besonders günstiger Weise von einer Bedienungsperson in die Klammermäuler 22 der Klammern 14 einschieben. Nachdem manuell gegenüberlie gende Ecken 18 des jeweiligen Wäschestücks 12 in die Klammer mäuler 22 beider Klammern 14 eingeschoben sind, werden sie hierin durch Absenken der den oberen Klammerhälften 20 zugeordneten Klemmmitteln festgeklemmt, nämlich gegen die Innenseiten der Zungen 24 der unteren Klammerhälften 21 gedrückt.
Nachdem die Klammern 14 mit den Ecken 18 des Wäschestücks 12
beschickt sind, fahren die Klammern 14 auseinander zum Aus
strecken des Wäschestücks 12 und Spannen des oberen Randes 17
desselben. Hierbei bzw. nach dem Ausstrecken des Wäschestücks
12 werden die Klammern 14 wieder zurückgeschwenkt, so dass die
flachen Zungen 24 der unteren Klammerhälften 21 etwa horizontal
gerichtet sind (Fig. 3). Dabei erfolgt ein leichtes Anheben des
Wäschestücks 12.
Die Übergabe des mit gespreiztem oberen Rand 17 ausgestreckt an
den Klammern 14 gehaltenen Wäschestücks 12 an den Zuführför
derer 11 erfolgt durch Verfahren der Spreizeinrichtung 10
entlang der horizontalen Bahnen 19 in Zuführrichtung 13. Dabei
werden die Klammern 14 wieder verschwenkt, so dass die
Unterseiten der Zungen 24 der unteren Klammerhälften 21
gegenüber der Horizontalen leicht geneigt sind, und zwar in
Zuführrichtung 13 gesehen ansteigend. Diese Neigung entspricht
vorzugsweise der Neigung des schrägen Bereichs 33 des Obertrums
32 des Zuführförderers 11.
Aufgrund der horizontal verlaufenden Bahnen 19, deren Abstand
zu dem schrägen Bereich 33 des Obertrums 32 des Zuführförderers
11 in Zuführrichtung 13 sich verringert, gelangen die schrägge
stellten Klammern 14 beim Verfahren der Spreizeinrichtung 10
auf den horizontalen Bahnen 19 in Zuführrichtung 13 mit der Un
terseite 37 der die unteren Klammerhälften 21 bildenden Zungen
24 zur Anlage auf dem schrägen Bereich 33 des Obertrums 32 des
Zuführförderers 11 (Fig. 4). Dabei wird der vom oberen Rand 17
ausgehende obere Bereich des Wäschestücks 12 stufenlos und/oder
übergangslos bzw. gleitend auf dem schrägen Bereich 33 des
Obertrums 32 des Zuführförderers 11 abgelegt. Dieses erfolgt
vorzugsweise während einer synchronen Bewegungsphase der
Spreizeinrichtung 10 mit den Klammern 14 gegenüber dem
Zuführförderer 11 in Zuführrichtung 13. Dabei wird mindestens
der obere Bereich des Wäschestücks 12 bei ständiger Anlage der
Unterseiten 37 der Zungen 24 der Klammern 14 auf dem schrägen
Bereich 33 des Obertrums 32 auf den Zuführförderer 11
aufgezogen, und zwar wegen der gleichen (synchronen)
Geschwindigkeit der Klammern 14 und des Obertrums 32 des
Zuführförderers 11 in Zuführrichtung 13 ohne einen
nennenswerten Schlupf des Wäschestücks 12 auf bzw. gegenüber
dem Obertrum 32.
Nachdem der gestreckte obere Rand 17 des Wäschestücks 12 seine
vorgesehene Position auf dem schrägen Bereich 33 des Obertrums
32 des Zuführförderers 11 erreicht hat, werden die Klammern 14
durch Hochbewegen der Klemmmittel in den oberen Klammerhälften
20 geöffnet und soweit auseinandergefahren, dass sie die Ecken
18 des oberen Randes 17 des Wäschestücks 12 freigeben. Die Ek
ken 18 des Wäschestücks 12 gleiten dabei seitlich aus den
Klammermäulern 22 der Klammern 14 heraus, und zwar ggf. unter
leichter weiterer Streckung des oberen Randes 17 des
Wäschestücks 12. Die Klammern 14 werden von der
Spreizeinrichtung 10 dann wieder entgegen der Zuführrichtung 13
vorgefahren und zusammenbewegt. Es kann dann manuell ein
nächstes Wäschestück 12 mit gegenüberliegenden Ecken 18 in die
Klammern 14 eingehängt werden.
Beim Ablegen des sich an den oberen Rand 17 anschließenden vor
deren Bereichs des Wäschestücks 12 auf den schrägen Bereich 33
des Obertrums 32 des Zuführförderers 11 wird der obere Bereich
des Wäschestücks 12 im schrägen Bereich 33 auf dem Obertrum 32
fixiert durch eine Unterdruckbeaufschlagung des Saugkastens 35,
wobei durch die Löcher im Fördergurt 29 hindurch der vordere
Bereich des Wäschestücks 12 im schrägen Bereich 33 des
Obertrums 32 auf dem Fördergurt 29 des Zuführförderers 11
festgesaugt wird, wobei eine Faltenbildung beim Ablegen,
insbesondere beim Lösen und Wegbewegen der Klammern 14 von den
Ecken 18 des Wäschestücks 12, wirksam vermieden wird.
10
Spreizeinrichtung
11
Zuführförderer
12
Wäschestück
13
Zuführrichtung
14
Klammer
15
Schlitten
16
Schiene
17
oberer Rand
18
Ecke
19
Bahn
20
obere Klammerhälfte
21
untere Klammerhälfte
22
Klammermaul
23
offene Seite
24
Zunge
25
Achse
26
Verstellmittel
27
unteres Ende
28
oberes Ende
29
Fördergurt
30
Umlenktrommel
31
Umlenktrommel
32
Obertrum
33
schräger Bereich
34
horizontaler Bereich
35
Saugkasten
36
freie Querkante
37
Unterseite
Claims (17)
1. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel
oder dergleichen, wobei jeweils ein Wäschestück mit benachbar
ten Ecken in zwei Klammern einer Spreizeinrichtung eingehängt,
von der Klammern des Wäschestücks gestreckt und an einen das
Wäschestück zu Mangel oder dergleichen transportierenden Zu
führförderer übergeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass das
Wäschestück (12) von den Klammern (14) im wesentlichen stufen
los und/oder übergangslos auf dem Zuführförderer (11) abgelegt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Wäschestück (12) im wesentlichen stufenlos und/oder über
gangslos auf ein Obertrum (32) eines umlaufend antreibbaren
Fördergurts (29) des Zuführförderers (11) abgelegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Wäschestück (12) unter Anlage mindestens eines Teils
der das Wäschestück (12) von unten haltenden (unteren) Klammer
hälften (21) der Klammern (14) auf dem Obertrum (32) des Zu
führförderers (11) abgelegt wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass mindestens ein vorderer Teil der un
teren Klammerhälften (21) der Klammern (14) zum
kontinuierlichen Ablegen des Wäschestücks (12) auf dem
Zuführförderer (11) an das Obertrum (32) des Zuführförderers
(11) herangefahren wird, vorzugsweise mit zumindest teilweiser
Anlage der Unterseite (37) der unteren Klammerhälfte (21) am
Obertrum (32) des Zuführförderers (11).
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass mindestens bis zur erfolgten Ablage
des Wäschestücks (12) auf dem Obertrum (32) des Zuführförderers
(11) die Klammern (14) gleichlaufend mit insbesondere gleicher
Geschwindigkeit zum Obertrum (32) des Zuführförderers (11) an
getrieben werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) vor dem Ablegen
des jeweiligen Wäschestücks (12) auf dem Zuführförderer (11)
verschwenkt werden, vorzugsweise derart, dass mindestens eine
freie Querkante (36) der jeweiligen Klammerhälfte (21),
vorzugsweise die gesamte Unterseite (37) desselben, abgesenkt
wird auf bzw. gegen das Obertrum (32) des Zuführförderers (11).
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass der Kontakt mindestens der freien
Querkante (36) jeder unteren Klammerhälfte (21) der Klammern
(14) mit dem Obertrum (32) des Zuführförderers (11) wenigstens
während des Ablegens des Wäschestücks (12) auf dem Zuführför
derer (11) durch ein selbsttätiges Anpassen der Neigung der
mindestens unteren Klammerhälften (21) der Klammern (14) an den
Verlauf des Obertrums (32) aufrechterhalten wird, vorzugsweise
durch ein selbsttätiges Verschwenken mindestens der unteren
Klammerhälften (21) der Klammern (14) gegenüber dem Obertrum
(32) des Zuführförderers (11).
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) durch Auseinander
fahren außer Kontakt zum Wäschestück (12) gebracht werden, wo
bei während des Auseinanderfahrens der Klammern (14) die unte
ren Klammerhälften (21) mindestens teilweise ihre Anlage auf
dem Obertrum (32) des Zuführförderers (11) beibehalten.
9. Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Man
gel oder dergleichen, mit einem zur Mangel oder dergleichen
führenden Zuführförderer und eine Spreizeinrichtung, die min
destens zwei Klammern zum Halten gegenüberliegender Ecken des
Wäschestücks aufweist, wobei die Klammern das Wäschestück aus
strecken und an den Zuführförderer übergeben, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Klammern (14) derart zum Zuführförderer (11)
relativbeweglich sind, dass sie mit mindestens einem Teil ihrer
unteren Klammerhälften (21) zum Ablegen des Wäschestücks (12)
auf dem Zuführförderer (11) zur Anlage auf einem Obertrum (32)
des Zuführförderers (11) gelangen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die unteren Klammerhälften (21) der Klammern (14) als dünne
Zungen (24) ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) verschwenkbar
sind, vorzugsweise verschwenkbar an Schlitten (15) zum
Verfahren der Klammern (14) quer vor dem Zuführförderer (11)
angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) um quer zur Zu
führrichtung (13) verlaufende, horizontale Achsen (25) ver
schwenkbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) durch Verstellmit
tel (26) automatisch verschwenkbar sind, vorzugsweise in entge
gengesetzten Richtungen.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) frei verschwenkbar
sind, wobei die Verstellmittel (26) der freien Verschwenkbar
keit federnd, insbesondere rückfedernd, entgegenwirken.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das obere Trum (32) des Zuführför
derers (11) in einem in Zuführrichtung (13) des Wäschestücks
(12) vornliegenden Bereich (schräger Bereich 33), auf dem das
jeweilige Wäschestück (12) von den Klammern (14) aufgelegt
wird, schräg bzw. geneigt zur Horizontalen verlaufend ausgebil
det ist, vorzugsweise der schräge Bereich (33) in Zuführrich
tung (13) ansteigt.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) in eine solche
Stellung schwenkbar sind, in der Unterseiten (37) der unteren
Klammerhälften (21) mindestens zum Teil, vorzugsweise vollstän
dig, parallel zum schrägen Bereich (33) des Obertrums (32) des
Zuführförderers (11) verlaufen.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Klammern (14) auf mindestens
einer Bewegungsbahn (Bahn 19) verfahrbar sind, die in
Zuführrichtung (13) der Wäschestücke in die Mangel oder
dergleichen konvergierend zum (vorderen) schrägen Bereich (33)
der Obertrums (32) des Zuführförderers (11) verläuft.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000125942 DE10025942A1 (de) | 2000-05-26 | 2000-05-26 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel o. dgl. |
| EP20010109827 EP1160370B1 (de) | 2000-05-26 | 2001-04-21 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
| DE50112583T DE50112583D1 (de) | 2000-05-26 | 2001-04-21 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
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2001
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- 2001-04-21 EP EP20010109827 patent/EP1160370B1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: HERBERT KANNEGIESSER GMBH, 32602 VLOTHO, DE |
|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |