DE19719827A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Wäsche
stücken zu einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Vor
richtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder
dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Das Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder einer ande
ren Wäschebehandlungseinrichtung erfolgt üblicherweise unter
Zuhilfenahme einer Eingabemaschine. Die Eingabemaschine wird
von Hand bestückt, indem einzelne Wäschestücke in Transport
klammern der Eingabemaschine eingeklemmt werden. Von den
Transportklammern wird das jeweilige Wäschestück an die Einga
bemaschine übergeben, die es dann zur darauffolgenden Mangel
transportiert, also das Wäschestück in die Mangel oder derglei
chen eingibt.
Es ist bekannt, an der Transportklammer das Wäschestück mit
einem von einer Ecke ausgehenden, kurzen Randbereich gestreckt
zu halten. Dadurch bildet sich unterhalb der Transportklammer
ein mit einer vertikalen Kante frei herunterhängender Teil des
Wäschestücks aus. Von der Transportklammer wird das daran hän
gende Wäschestück quer zur Mangel- bzw. Eingaberichtung auf
einen Zuführförderer der Eingabemaschine aufgezogen und an
schließend in Eingaberichtung zur Mangel oder dergleichen
transportiert. Diese Art der Übergabe der Wäschestücke an die
Eingabeeinrichtung hat den Nachteil, daß es schwierig ist, die
Wäschestücke ausreichend auszustrecken, bevor sie in die Mangel
oder dergleichen gelangen. Gelingt es nicht, die Wäschestücke
vor dem Einlaufen in die Mangel oder dergleichen ausreichend
auszustrecken, entstehen beim Mangeln falten, die die Qualität
der gemangelten oder in einer sonstigen Weise behandelten
Wäschestücke beeinträchtigen.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken
zu einer Mangel oder dergleichen zu schaffen, womit ein zuver
lässiges Ausstrecken der Wäschestücke vor dem Erreichen bei
spielsweise der Mangel gewährleistet ist.
Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des
Anspruchs 1 auf. Dadurch, daß bei der Übergabe die Wäschestücke
über ein ein Rückhalteorgan aufweisendes Abstreiforgan bewegt
werden, erfolgt bereits zu Anfang des Zuführvorgangs der
Wäschestücke zur Mangel oder dergleichen ein Ausstreifen und
Strecken derselben, weil die Rückhalteorgan bestrebt sind, min
destens Teile des jeweiligen Wäschestücks gegen die Zuführbewe
gung zurückzuhalten. Dadurch wird einerseits eine Faltenbildung
bei der Übergabe vermieden. Andererseits werden von der vorher
gehenden Wäschereibehandlung der Wäschestücke stammende Falten
im wesentlichen beseitigt.
Gemäß einem bevorzugten Verfahren handelt es sich bei den Rück
haltemitteln um mit Unterdruck beaufschlagte Öffnungen in bzw.
am Ausstreiforgan. Diese Unterdruckbeaufschlagung läßt sich
leicht realisieren und gewährleistet darüber hinaus eine größt
mögliche Schonung der Wäschestücke.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens ist vor
gesehen, nicht nur die Auflagefläche der Wäschestücke auf dem
Ausstreiforgan mit mindestens einer mit Unterdruck beauf
schlagbaren Öffnung zu versehen; vielmehr auch mindestens Kan
tenbereiche des Ausstreiforgans mit Unterdruck zu beaufschla
gen. Seitlich vom Ausstreiforgan herunterhängende Randbereiche
der Wäschestücke werden so straff gezogen. Es erfolgt dadurch
nicht nur eine Straffung der Wäschestücke in Transportrichtung,
nämlich in Aufziehrichtung auf den Zuführförderer, sondern auch
quer hierzu. Es wird so eine Faltenbildung in jeder Hinsicht
vermieden und in den Wäschestücken vorhandene Falten durch
Glattziehen beseitigt.
Ein Vorrichtung zur Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden
Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 7 auf. Dadurch, daß
dem Aufziehförderer mindestens ein ein Rückhaltemittel für die
Wäschestücke aufweisendes Ausstreiforgan zugeordnet ist, werden
die Wäschestücke beim Aufziehen auf einen Zuförderer des Zu
führförderers glattgezogen bzw. gestreckt. Nach dem Aufziehen
der Wäschestücke liegen sie bereits größtenteils faltenfrei auf
dem Zuförderer. Es brauchen deshalb während des Weitertrans
ports der Wäschestücke zur Mangel oder dergleichen nur noch
verhältnismäßig wenige, übriggebliebene Falten beseitigt zu
werden. Dadurch kann die Zufuhr der Wäschestücke vom Zuförderer
zur Mangel rascher erfolgen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Vorrichtung weist
das insbesondere als Ausstreifplatte ausgebildete Ausstreifor
gan vorzugsweise eine einzige Öffnung auf, der eine Unter
druckquelle zugeordnet ist. Anstelle dieser einzigen Öffnung
können aber auch mehrere im Vergleich hierzu kleinere Öffnungen
vorgesehen sein.
Die Unterdruckquelle ist der Ausstreifplatte derart zugeordnet,
daß ihre Saugöffnung mit Abstand unter der Ausstreifplatte,
insbesondere der Öffnung derselben, sich befindet. Auf diese
Weise entsteht an der Unterseite der Ausstreifplatte mindestens
eine seitliche Öffnung, insbesondere wenigstens ein ebenfalls
mit Unterdruck (Saugluft) beaufschlagter Schlitz. Durch diese
Öffnung bzw. den Schlitz ist es möglich, insbesondere seitlich
von der Ausstreifplatte herunterhängende Randbereiche des
Wäschestücks von Rändern bzw. Randbereichen der Ausstreifplatte
her anzusaugen und dadurch die Wäschestücke auch quer zur
Aufziehrichtung zu strecken.
Gemäß einer Weiterbildung der Vorrichtung ist vorgesehen, der
Ausstreifplatte eine Führung zuzuordnen. Diese Führung befindet
sich vorzugsweise in Aufziehrichtung hinter der Ausstreif
platte, und zwar an einer Seite derselben. Dadurch gewähr
leistet die Führung beim Aufziehen des Wäschestücks auf den
Zuförderer einen gezielten Verlauf eines Teils des Wäsche
stücks.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand der ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung darstellenden
Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer länglichen Transportklammer mit
einem daran hängenden Wäschestücke,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Vorrichtung in Aufziehrich
tung gesehen,
Fig. 3 eine schematische Vorderansicht der Vorrichtung in
Zuführrichtung gesehen,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung der
Fig. 2 und 3,
Fig. 5 eine vergrößert dargestellte Draufsicht auf eine Aus
streifplatte, und
Fig. 6 einen teilweisen Schnitt VI-VI durch die Ausstreif
platte der Fig. 5.
Die in den Figuren gezeigte Vorrichtung betrifft einen Teil
einer Eingabemaschine zur automatischen Eingabe ausgestreckter
Wäschestücke 10 in eine nicht gezeigte Mangel. Die Wäschestücke
10 werden vereinzelt nacheinander vom hier nur gezeigten
Zuführförderer 11 der Eingabemaschine zur Mangel transportiert.
Der Transport der Wäschestücke 10 vom Zuführförderer 11 zur
darauffolgenden Mangel erfolgt in der durch einen Pfeil in den
Fig. 2 und 4 dargestellten Zuführrichtung 12. In der gleichen
Richtung durchlaufen die Wäschestücke 10 die Mangel, so daß die
Zuführrichtung 12 der Mangelrichtung entspricht.
Dem Zuführförderer 11 werden die Wäschestücke 10 einzeln zuge
führt, und zwar derart, daß sie nacheinander in einer quer zur
Zuführrichtung 12 verlaufenden Richtung, nämlich in Aufzieh
richtung 13, zum Zuführförderer 11 gelangen.
Die Wäschestücke 10 werden vor dem Aufziehen von jeweils einer
Bedienungsperson manuell in eine längliche Transportklammer 14
eingehängt. Die längliche Transportklammer 14 verfügt dazu über
zwei mit Abstand nebeneinanderliegenden Klammern 15. In die
Transportklammer 14 wird ein Teil eines Randes 16 des
Wäschestücks 10 ausgehend von einer Ecke 17 desselben einge
klemmt. Die Transportklammer 14 hält dann einen von der Ecke 17
ausgehenden Randabschnitt 18 des Wäschestücks 10 in einer im
wesentlichen horizontal verlaufenden, ausgestreckten Position.
Dabei erstreckt sich der Randabschnitt 18 quer zur Aufzieh
richtung 13, wobei die den Randabschnitt 18 begrenzende Ecke 17
von der auf den Zuführförderer 11 folgenden (nicht gezeigten)
Mangel weggerichtet ist, das heißt in Zuführrichtung 12 hinten
liegt (Fig. 1). Von der Transportklammer 14, und zwar der in
Zuführrichtung 12 hinten liegenden Klammer 15 derselben, hängt
ein an die Ecke 17 angrenzender Rand 19 des Wäschestücks 10
geradlinig herunter. Dadurch bildet sich unter der Trans
portklammer 14 ein ausgestreckter Randbereich 20 des Wäsche
stücks 10. An der dem geraden Rand 19 gegenüberliegenden Seite
der Transportklammer 14 hängt ein unausgestreckter Teil 21 des
Wäschestücks 10 frei herunter (Fig. 1).
In der in der Fig. 1 gezeigten Position wird das Wäschestück 10
von der Transportklammer 14 in quer zur Zuführrichtung 12 ver
laufenden Aufziehrichtung 13 transportiert.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen den einen Teil der Eingabemaschine dar
stellenden Zuführförderer 11, der sich im wesentlichen aus zwei
Förderern zusammensetzt, nämlich einen Aufziehförderer 22 und
einen Zuförderer 23 aufweist. Der Aufziehförderer 22 verläuft
quer über ein in Zuführrichtung 12 gesehen hinteres Ende des
Zuförderers 23. Vom Aufziehförderer 22 wird die Transportklam
mer 14 mit dem jeweils daran hängenden Wäschestück 10 in Auf
ziehrichtung 13, also quer zur Zuführrichtung 12, über den
Zuförderer 23 gezogen. Dazu ist die Transportklammer 14 vom
Aufziehförderer 22 in bzw. gegen die Aufziehrichtung 13 über
die gesamte Breite des Zuförderers 23 verfahrbar. Der Zuförde
rer 23 ist als umlaufender Gurtförderer mit vorzugsweise mehre
ren mit geringem Abstand nebeneinanderliegenden schmalen För
dergurten ausgebildet. Der Zuführförderer 23 ist zum Aufzieh
förderer 22 so ausgerichtet, daß er das jeweilige Wäschestück
in senkrecht zur Aufziehrichtung 13 verlaufender Zuführrichtung
12 zur Mangel oder einen anderen davor angeordneten Förderer
transportiert.
Der Aufziehförderer 22 wird an einem Ende, das ist im gezeigten
Ausführungsbeispiel das linke Ende (Fig. 3), manuell mit je
weils einem Wäschestück 10 beladen. Diese Ende des Aufziehför
derers 22 bildet ein Beladeende 24, dem ein erfindungsgemäßes
Ausstreiforgan, bei dem es sich im gezeigten Ausführungsbei
spiel um eine Ausstreifplatte 25 handelt, zugeordnet.
Die hier eben ausgebildete Ausstreifplatte 25 verfügt über eine
etwa dreieckförmige Grundfläche. Vorzugsweise bildet die Aus
streifplatte 25 die Form eines gleichschenkligen Dreiecks. Die
Ausstreifplatte 25 ist gegenüber der Horizontalen leicht ge
neigt, derart, daß sie in Aufziehrichtung 13 aufwärts verläuft.
Mit einer quer zur Aufziehrichtung 13 verlaufenden Kante 26 ist
die Ausstreifplatte an der zum Beladeende 24 weisenden Seite
eines Gestells 28 des Zuförderers 23 befestigt. Dabei schließt
die horizontale Kante 26 der Ausstreifplatte 25 etwa bündig mit
einer oberseitigen Förderebene 29 des Zuförderers 23 ab
(Fig. 6).
Die beiden von der am Zuförderer 23 befestigten Kante 26 der
Ausstreifplatte 25 ausgehenden schrägen Kanten 30 verfügen im
gezeigten Ausführungsbeispiel über einen ungeradlinigen Ver
lauf, sind nämlich in Richtung zur Mitte der Ausstreifplatte 25
hin eingeknickt (Fig. 5). Die gleichermaßen gestalteten, spie
gelbildlich zur in Aufziehrichtung 13 verlaufenden Mittellinie
der Ausstreifplatte 25 sich erstreckenden schrägen Kanten 30,
laufen an einer vom Zuförderer 23 weggerichteten Spitze 31 zu
sammen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel mit einer Abrun
dung versehen. Hinter dieser Spitze weist die Ausstreifplatte
25 in ihrer Fläche eine Öffnung 32 auf. Diese Öffnung verfügt
über eine etwa dreieckförmige Grundfläche. Im gezeigten Aus
führungsbeispiel handelt es sich um ein gleichseitiges Dreieck
mit abgerundeten Kanten. Die Begrenzungsseiten der Öffnung 32
verlaufen parallel zu den schrägen Kanten 30 bzw. zur Kante 26
der Ausstreifplatte 25. Zu den schrägen Kanten 30 verfügen die
entsprechenden Kanten der Öffnung 32 über ein relativ geringen
Abstand, so daß die Ausstreifplatte 25 im Bereich der Spitze 31
nur schmale Randstreifen 33 aufweist, die die entsprechenden
schrägen Kanten der Öffnung 32 begrenzen. Die Größe der Öffnung
32 ist so bemessen, daß sie sich etwa über ein Drittel bis zur
Hälfte der Höhe der dreieckförmigen Fläche der Ausstreifplatte
25 erstreckt.
Unterhalb der Ausstreifplatte 25 ist eine Bodenplatte 34 ange
ordnet. Diese Bodenplatte 34 verfügt über eine kleinere Grund
fläche als die Ausstreifplatte 25. Des weiteren ist die Boden
platte 34 mit parallelem Abstand unter der Ausstreifplatte 25
angeordnet, so daß zwischen einer Unterseite 35 der Ausstreif
platte 25 und der dieser zugerichteten Oberseite 36 der Boden
platte 34 ein Spaltraum 37 mit kontinuierlicher Breite entsteht
(Fig. 6). Die Bodenplatte 34 verfügt eine runde Öffnung 38, die
etwa der Fläche der dreieckförmigen Öffnung 32 in der Aus
streifplatte 25 entspricht. Die Mitte der runden Öffnung 38 in
der Bodenplatte 34 ist gegenüber der Mitte der dreieckförmigen
Öffnung 32 in der Ausstreifplatte 25 in Aufziehrichtung 13 zum
Zuförderer 23 hin versetzt (Fig. 6). Dieser Versatz beträgt im
gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 2/3 bis 3/4 des Durchmessers
der runden Öffnung 38 in der Bodenplatte 34.
Der Spaltraum 37 zwischen der Bodenplatte und der Ausstreif
platte 25 ist seitlich teilweise geschlossen, und zwar an der
zum Gestell 28 des Zuförderers 23 weisenden Rückseite 39 der
Bodenplatte 34 und daran anschließenden kurzen Seitenbereichen
40. Im übrigen ist der Spaltraum 37 zwischen der Bodenplatte 34
und der Ausstreifplatte 25 seitlich offen zur Bildung eines um
den vorderen Teil der Bodenplatte 34 umlaufenden, durchgehenden
Schlitzes 41.
Der Öffnung 38 in der Bodenplatte 34 ist ein Saugschlauch 42
zugeordnet. Ein zur Bodenplatte 34 weisendes Ende 43 des Saug
schlauchs 42 ist an einem die Öffnung 38 umgebenden und gegen
über der Unterseite 45 der Bodenplatte vorstehenden Verbin
dungsstutzen 44 befestigt. Dadurch bildet die Öffnung 38 in der
Bodenplatte 34 eine Saugöffnung, an der Unterdruck anliegt, so
daß durch die von der Öffnung 38 in der Bodenplatte 34
gebildete Saugöffnung Luft sowohl durch den Schlitz 41 als auch
durch die dreieckförmige Öffnung 32 in der Ausstreifplatte 25
angesaugt wird. Zur Erzeugung des Unterdrucks ist ein nicht
gezeigtes rückseitiges Ende des vorzugsweise flexiblen Saug
schlauchs mit einem Unterdruckerzeuger, beispielsweise der
Saugseite eines Gebläses, verbunden.
Der Ausstreifplatte 25 ist bei der hier gezeigten Vorrichtung
eine Führung 46 zugeordnet. Die Führung 46 befindet sich in
Aufziehrichtung 13 hinter der Ausstreifplatte, und zwar an
einer zur nicht gezeigten Mangel weisenden Seite derselben
(Fig. 5 und 6). Es handelt sich bei der Führung 46 um ein nach
oben abgewinkeltes, längliches Blech, das gegenüber der Trans
portebene des Zuförderers 13 hochsteht.
Das erfindungsgemäße Verfahren läuft wie folgt ab:
An einer Beladestation 47 neben dem Zuförderer 23 und vor dem Beladeende 24 des Aufziehförderers 22 sowie der Ausstreifplatte 25 wird von einer Bedienungsperson jeweils ein einzelnes Wäschestück 10 in die beiden Kammern 15 der länglichen Trans portklammer 14 eingehängt, so daß das Wäschestück 10 von der Transportklammer 14 gemäß der Darstellung in der Fig. 1 herun terhängt. Bei diesem Beladevorgang befindet sich die Transport klammer 14 stillstehend am Beladeende 24 des Aufziehförderers 22. Nach Abschluß des Beladevorgangs wird vom Aufziehförderer 22 die Transportklammer 14 mit dem daran hängenden Wäschestück 10 in Aufziehrichtung 13, also senkrecht zur Zuführrichtung 12, quer über den Zuförderer 23 gezogen. Dabei gleitet das Wäsche stück 10 über die schräge Ausstreifplatte 25 hinweg. Gegenüber liegende seitliche Randbereiche des Wäschestücks 10 hängen von den schrägen Kanten 30 der Ausstreifplatte 25 herunter, wobei infolge der Divergenz der schrägen Kanten 30 in Aufziehrichtung 13 beim Passieren der Ausstreifplatte 25 die von gegen überliegenden Seiten der schrägen Kanten 30 der Ausstreifplatte 25 herunterhängende Randbereiche des Wäschestücks 10 sich stetig verkürzen.
An einer Beladestation 47 neben dem Zuförderer 23 und vor dem Beladeende 24 des Aufziehförderers 22 sowie der Ausstreifplatte 25 wird von einer Bedienungsperson jeweils ein einzelnes Wäschestück 10 in die beiden Kammern 15 der länglichen Trans portklammer 14 eingehängt, so daß das Wäschestück 10 von der Transportklammer 14 gemäß der Darstellung in der Fig. 1 herun terhängt. Bei diesem Beladevorgang befindet sich die Transport klammer 14 stillstehend am Beladeende 24 des Aufziehförderers 22. Nach Abschluß des Beladevorgangs wird vom Aufziehförderer 22 die Transportklammer 14 mit dem daran hängenden Wäschestück 10 in Aufziehrichtung 13, also senkrecht zur Zuführrichtung 12, quer über den Zuförderer 23 gezogen. Dabei gleitet das Wäsche stück 10 über die schräge Ausstreifplatte 25 hinweg. Gegenüber liegende seitliche Randbereiche des Wäschestücks 10 hängen von den schrägen Kanten 30 der Ausstreifplatte 25 herunter, wobei infolge der Divergenz der schrägen Kanten 30 in Aufziehrichtung 13 beim Passieren der Ausstreifplatte 25 die von gegen überliegenden Seiten der schrägen Kanten 30 der Ausstreifplatte 25 herunterhängende Randbereiche des Wäschestücks 10 sich stetig verkürzen.
Während des Aufziehvorgangs wird die Ausstreifplatte 25 mit Un
terdruck beaufschlagt. Dadurch wird das Wäschestück 10 von der
Ausstreifplatte 25 angesaugt.
Die Unterdruckbeaufschlagung des jeweiligen Wäschestücks 10 er
folgt zum einen senkrecht zur Ebene der Ausstreifplatte 25
durch die dreieckförmige Öffnung 32 hinter der Spitze 31. Da
durch wird die Reibung des Wäschestücks 10 beim Herüberziehen
über die Ausstreifplatte 25 erhöht und damit das Wäschestück in
Aufziehrichtung 13 gestreckt und damit glatt gezogen. Zum ande
ren wird auch der die Bodenplatte 34 teilweise umgebende
Schlitz 41 an der Unterseite 35 der Ausstreifplatte 25 mit Un
terdruck beaufschlagt. Das führt dazu, daß die seitlich von den
schrägen Kanten 30 herunterhängenden Bereiche des jeweiligen
Wäschestücks 10 quer zur Ebene der Ausstreifplatte 25 in Rich
tung des Schlitzes 41 angesogen werden. Dadurch wird das
Wäschestück 10 auch quer zur Aufziehrichtung 13, und zwar von
gegenüberliegenden Seiten der Ausstreifplatte 25, gestreckt,
wodurch auch in diese Richtung verlaufende Falten beseitigt
werden. Außerdem wird diese Streckung unterstützt durch die in
Aufziehrichtung 13 hin auseinanderlaufenden schrägen Kanten 30
der Ausstreifplatte 25 und die nach innen gerichtete Ein
knickung der schrägen Kanten 30.
Nach dem Aufziehen 13 des Wäschestücks 13 auf den Zuförderer 23
wird die Saugluftbeaufschlagung der Öffnung 32 und des Schlit
zes 41 durch den Saugschlauch 42 unterbrochen. Es kann dann die
wieder in die Ausgangslage am Beladeende 24 des Aufziehförde
rers 22 zurückkehrende Transportklammer 14 mit einem neuen
Wäschestück 10 beschickt werden. Auch hierbei findet keine
Saugluftbeaufschlagung der Öffnung 32 und des Schlitzes 41
statt, was grundsätzlich aber denkbar wäre.
Das beschriebene Verfahren eignet sich auch für Eingabemaschi
nen mit mehreren Beladestationen oder einer mehrbahnigen Ein
gabe. Ebenso eignet sich das Verfahren für Eingabemaschinen,
denen die Wäschestücke ausschließlich in Zuführrichtung zuge
führt werden, also kein quer zur Zuführrichtung erfolgendes
Aufziehen der Wäschestücke in Aufziehrichtung erfolgt.
10
Wäschestück
11
Zuführförderer
12
Zuführrichtung
13
Aufziehrichtung
14
Transportklammer
15
Klammer
16
Rand
17
Ecke
18
Randabschnitt
19
Rand
20
Randbereich
21
unausgestreckter Teil
22
Aufziehförderer
23
Zuförderer
24
Beladeende
25
Ausstreifplatte
26
Kante
27
Seitenrand
28
Gestell
29
Förderebene
30
schräge Kante
31
Spitze
32
Öffnung
33
Randstreifen
34
Bodenplatte
35
Unterseite
36
Oberseite
37
Spaltraum
38
Öffnung
39
Rückseite
40
Seitenbereich
41
Schlitz
42
Saugschlauch
43
Ende
44
Verbindungsstutzen
46
Führung
47
Beladestation
Claims (20)
1. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel
oder dergleichen, wobei die Wäschestücke vorzugsweise quer zur
Zuführrichtung der Mangel an einen Zuführförderer übergeben
werden, dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Übergabe die Wäschestücke (10) über ein ein Rückhalte
mittel aufweisendes Ausstreiforgan bewegt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wäschestücke auf dem Ausstreiforgan mit Unterdruck zurückge
halten werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wäschestücke (10) mit Unterdruck auf und/oder an dem Ausstreif
organ gehalten, insbesondere angesaugt werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ausstreiforgan während eines Teils der
Übergabe mit Unterdruck beaufschlagt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterdruckbeaufschlagung des Ausstreif
organs nach dem Beladen der jeweiligen Transportklammern (14)
mit einem Wäschestück (10) während des Aufziehens des Wäsche
stücks (10) auf den Zuführförderer (11) erfolgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Randbereiche bzw. Ränder des Ausstreif
organs wenigstens indirekt mit Unterdruck beaufschlagt werden.
7. Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel
oder dergleichen, mit einem einen Aufziehförderer aufweisenden
Zuführförderer, dadurch gekennzeichnet, daß dem Aufziehförderer
(22) mindestens ein ein Rückhaltemittel für die Wäschestücke
(10) aufweisendes Ausstreiforgan zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Ausstreiforgan dem Aufziehförderer (22) vorgeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Ausstreiforgan am Anfang einer
Förderstrecke des Aufziehförderers (22) angeordnet ist, vor
zugsweise Bestandteil der Förderstrecke des Aufziehförderers
(22) ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Ausstreiforgan als eine vorzugs
weise ebene Ausstreifplatte (25) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,daß
die Ausstreifplatte (25) sich in Aufziehrichtung (13) verbrei
tert.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Rückhaltemittel gebildet ist
durch eine Beaufschlagung der Ausstreifplatte (25) mit Unter
druck bzw. Saugluft.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Ausstreifplatte (25) mindestens
eine Öffnung (32) aufweist, der direkt oder indirekt eine
Unterdruckquelle zugeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Öffnung (32) der Ausstreif-platte
(25) großflächig ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Öffnung (32) der Ausstreif-platte
(25) ein Saugschlauch (42) bzw. Saugschacht zugeordnet ist, der
mit der Unterdruckquelle in Verbindung steht.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß eine Saugöffnung des Saugschlauchs
(42) bzw. Saugschachts einer Unterseite (35) der Ausstreif
platte (25) indirekt zugeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Saugöffnung des Saugschlauchs
(42) bzw. Saugschachts mit (geringem) Abstand unter der Aus
streifplatte (25) befestigt ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Saugöffnung des Saugschlauchs
(42) bzw. Saugschachts zur Öffnung (32) in der Ausstreifplatte
(25) versetzt ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Unterseite (35) der Ausstreif
platte (25) mindestens ein mit Unterdruck beaufschlagbarer
seitlicher Schlitz (41) zugeordnet ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß in Aufziehrichtung (13) auf die
Ausstreifplatte (25) folgend eine einer Seite derselben zuge
ordnete aufrechte Führung (46) für einen Teil der Wäschestücke
(10) vorgesehen ist.
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| DE19719827A DE19719827A1 (de) | 1997-05-13 | 1997-05-13 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
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Patent Citations (8)
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Non-Patent Citations (1)
| Title |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Also Published As
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| EP0879914A1 (de) | 1998-11-25 |
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| DE1760450C (de) | Zufuhrvorrichtung zum Zufuhren von Wäschestücken zu einer Mangel |
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