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DE10023403A1 - Befestigungsvorrichtung für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume - Google Patents

Befestigungsvorrichtung für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume

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DE10023403A1
DE10023403A1 DE2000123403 DE10023403A DE10023403A1 DE 10023403 A1 DE10023403 A1 DE 10023403A1 DE 2000123403 DE2000123403 DE 2000123403 DE 10023403 A DE10023403 A DE 10023403A DE 10023403 A1 DE10023403 A1 DE 10023403A1
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flap
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DE2000123403
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Alexander Riedel
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Audi AG
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Audi AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/06Safety nets, transparent sheets, curtains, or the like, e.g. between occupants and glass

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (1) für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume, vorzugsweise für die Befestigung eines Trennnetzes an einem Träger der Fahrzeugkarosserie, wobei die Befestigungsvorrichtung (1) ein flaches Federelement (9, 10) und eine Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) für ein Verbindungselement (6) umfasst und das flache Federelement (9, 10) an der der Zuführseite für das Verbindungselement (6) abgekehrten Seite der Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) angeordnet ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Trenneinrich­ tungen für Fahrzeuginnenräume.
Bei Personenkraftwagen, die eine Ladefläche aufweisen, ist diese in der Regel ledig­ lich durch die Rückenlehnen der hinteren Sitzplätze von dem Fahrgastraum getrennt. Zu transportierendes Material, das über die Rückenlehnen hinausragt, kann daher beim Abbremsen des Fahrzeuges leicht in den Fahrgastraum rutschen oder fallen. Weiterhin besteht bei dem Transport von Tieren, z. B. Hunden, auf der Ladefläche die Gefahr, dass diese in den Fahrgastraum springen. Es ist daher bekannt, den Lade­ raum vom Fahrgastraum abzutrennen. Hierzu werden vorzugsweise Trennnetze ver­ wendet, um weiterhin eine relativ ungestörte Sicht über den Laderaum hinweg auf die Rückscheibe zu erlauben. Aufgrund der mangelnden Steifigkeit der Trennnetze müssen diese mit geeigneten Mitteln befestigt werden. Um die Verbindung zwischen Laderaum und dem Fahrgastraum möglichst vollständig abzudecken, wird das Netz vorzugsweise möglichst hoch in der Nähe des Daches bzw. des Himmels befestigt. Als Befestigungsstelle bieten sich die Dachlängsträger, die entlang der oberen Kante des Fahrzeuginnenraums oberhalb der C-Säule verlaufen einschließlich deren Ver­ kleidung an.
Zur Befestigung der oben beschriebenen Trenneinrichtungen, wie z. B. Trennnetzen, werden geeignete Befestigungsmittel benötigt, in die die Trenneinrichtung einge­ hängt oder eingeschoben werden kann. Da auf die Trenneinrichtung, z. B. durch Ver­ schieben der Fracht, beträchtliche Kräfte ausgeübt werden können, müssen die Be­ festigungsmittel eine hinreichende Stabilität aufweisen. Zugleich sollen die Befesti­ gungsmittel nicht zu weit aus dem Dachlängsträger und dessen Verkleidung heraus­ ragen, da dadurch zum einen die Optik des Fahrgastraumes gestört wird und zum anderen eine Verletzungsgefahr bestehen kann. Andererseits stellt das Einbringen des Befestigungsmittels in die Karosserie, insbesondere in den Dachlängsträger, ein Problem dar. Die Dachlängsträger und deren Verkleidung weisen üblicherweise ei­ nen Hohlraum auf. Dieser Hohlraum könnte zur Aufnahme eines Befestigungsmittels verwendet werden. Dieser Raum wird aber in der Regel auch für weitere Bauteile benötigt. In den meisten Fahrzeugen, die mit Airbags ausgestattet sind liegt beispielsweise das Airbag-Modul für den Kopfairbag in diesem Träger bzw. seiner Ver­ kleidung. Überdies soll das Befestigungsmittel ohne und mit befestigter Trennein­ richtung einen ästhetisch ansprechenden Eindruck vermitteln.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Befestigungsvorrichtung für Trenneinrich­ tungen zu schaffen, die die notwendige Stabilität aufweist, minimal in den Fahr­ gastraum hinausragt, den Durchgang in den Dachlängsträger und seiner Verkleidung für Bauteile, wie z. B. für ein Airbag-Modul nicht behindert und sowohl ohne als auch mit befestigter Trenneinrichtung ästhetisch ansprechend aussieht.
Der Erfindung liegt die Kenntnis zugrunde, dass die Aufgabe durch eine Befesti­ gungsvorrichtung geschaffen werden kann, bei der die Rasteinrichtung für ein Ver­ bindungselement in einer flachen Ausgestaltung verwirklicht wird und ein federndes Element zum Verschließen der Aufnahmeöffnung verwendet wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsvorrichtung für Trenn­ einrichtungen für Fahrzeuginnenräume gelöst, bei der die Befestigungsvorrichtung mindestens ein flaches Federelement und mindestens eine Aufnahmeöffnung für ein Verbindungselement umfasst und das flache Federelement an der der Zuführseite für das Verbindungselement abgekehrten Seite der Aufnahmeöffnung angeordnet ist.
Bei einer solchen Vorrichtung kann das Verbindungselement durch die Aufnahme­ öffnung geführt werden. Durch das flache Federelement wird zum einen ein weiteres Eindringen des Verbindungselementes in den gegebenenfalls hinter der Aufnahme­ öffnung befindlichen Raum verhindert und zum anderen wird ein Herausrutschen oder Herausspringen des Verbindungselementes aus der Aufnahmeöffnung verhin­ dert. Überdies kann das flache Federelement eine Klappe zum Verschließen der Auf­ nahmeöffnung beaufschlagen oder die Klappe selbst als flaches Federelement reali­ siert sein.
Das Verbindungselement kann z. B. ein Ende einer Stange darstellen, die die Trenn­ einrichtung, z. B. ein Trennnetz trägt. Es können aber auch Haken oder Hülsen als Verbindungselemente Verwendung finden, die an den oberen Ecken der Trennein­ richtung befestigt sind. Solche Stangenenden oder Hülsen sind vorzugsweise so aus­ gebildet, dass sie entweder einen Kopf aufweisen, dessen Durchmesser im Vergleich zu den Durchmesser der Stange oder der Hülse größer ist, oder in einem geringen Abstand vom Ende der Stange bzw. der Hülse eine Nut aufweisen, die ein Einrasten in eine Aufnahmeöffnung entsprechender Größe ermöglicht.
Wird das Verbindungselement in die Aufnahmeöffnung der erfindungsgemäßen Be­ festigungsvorrichtung geführt, so wirkt das dahinter angeordnete Federelement auf das Verbindungselement ein und hält dieses in Position.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Abdeckung auf. Diese Abdeckung, die beispielsweise aus Kunststoff gefertigt sein kann, dient im wesentlichen dem optischen Abschluss der Befestigungsvorrichtung und verhindert das Eintreten von Verunreinigungen. Sie kann aber auch das Verbindungselement aufnehmen, das dann durch ein Federelement fixiert wird. Bei dieser Ausführungs­ form ist die Abdeckung vorzugsweise durch eine Metallplatte gebildet, um die nötige Stabilität zu erhalten und ein Ausbrechen der Abdeckung bei Auftreten von Zug­ spannungen auf das Verbindungselement und damit auf die Abdeckung zu vermei­ den. Zur optischen Verbesserung kann diese Abdeckung mit einer Kunststoffschicht bedeckt sein kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform stellt die Abdeckung aber eine Kunst­ stoffblende dar, die eine Aufnahmeöffnung für das Verbindungselement und eine Klappe zum Verschließen der Aufnahmeöffnung aufweist. Die Klappe der Abde­ ckung ist hinter der Aufnahmeöffnung angeordnet. Die Klappe kann entweder mit der Abdeckung verschweißt sein oder über ein Filmscharnier mit dieser verbunden sein.
Im letzteren Fall ist das Filmscharnier in der Nähe der Öffnung, vorzugsweise in der Nähe des Bereiches der Öffnung, in die das Verbindungselement eingeführt wird, mit der Abdeckung verschraubt und an seinem anderen Ende mit der Rückseite der Klappe entweder verschweißt oder verklebt. Beim Einführen des Verbindungsele­ mentes in die Öffnung drückt das Verbindungselement gegen die Klappe, die da­ durch über das Scharnier geschwenkt wird. Die Klappe führt also bei dieser Ausfüh­ rungsform eine annähernd tangentiale Bewegung bezüglich des Fixierungspunktes des Filmscharniers an der Abdeckung aus. Durch das flache Federelement, das hinter der Aufnahmeöffnung und hinter der Klappe angeordnet ist, wird die Klappe in Po­ sition gehalten, d. h. das Federelement wirkt der durch das Verbindungselement auf die Klappe aufgebrachten Kraft entgegen und verschließt die Öffnung mittels der Klappe, sobald das Verbindungselement aus der Öffnung entfernt wird. Zudem dient das Federelement der Fixierung des Verbindungselementes in der eingerasteten Po­ sition.
Wird die Klappe durch Verschweißen mit der Abdeckung verbunden, kann die Ver­ schweißung durch eine Schweißnaht, vorzugsweise aber durch Punktschweißen er­ zeugt werden. Besonders bevorzugt ist es, dass Vorsprünge der Abdeckung die Ab­ deckklappe durchdringen und an den austretenden Enden mit dieser verschweißt werden. Die Vorsprünge weisen vorzugsweise eine Stiftform auf. Hierbei ist die Klappe vorzugsweise flexibel ausgestaltet. Die Flexibilität der Klappe kann zum ei­ nen durch geeignete Materialwahl, z. B. Kunststoff, und zum anderen durch geeignete Dimensionierung, d. h. Wahl einer geringen Dicke der Klappe, erzielt werden. Dar­ über hinaus kann der Klappe zusätzliche Flexibilität durch Einfügen von Kerben in der Nähe des Verschweißungspunktes verliehen werden. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass die Klappe beim Einführen des Verbindungselementes nicht nur aufschwenkt, sondern sich zusätzlich auch noch durchbiegt. Durch diese Durchbie­ gung schmiegt sich die Klappe an die Form des Verbindungselementes an und hält dieses somit zusätzlich in Position. Die Klappe übernimmt bei dieser Ausgestaltung die Funktion des Filmscharniers. Auch bei dieser Ausführungsform ist ein flaches Federelement vorgesehen, das hinter der Klappe angeordnet ist und diese in die ge­ schlossene Position, d. h. in Richtung der Aufnahmeöffnung drückt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung einen Bügel, vor­ zugsweise einen Metallbügel, auf, der in einen Träger der Fahrzeugkarosserie oder dessen Verkleidung eingesetzt wird. Durch das Vorsehen dieses Bügels kann eine stabiler Halt für die Befestigungsvorrichtung geschaffen werden. Weiterhin kann die Aufnahmeöffnung in dem Bügel vorgesehen sein. Durch diese Anordnung der Auf­ nahmeöffnung ist sichergestellt, dass das Verbindungselement in ein stabiles metalli­ sches Bauteil eingreift und somit auch bei Auftreten von Zugbelastung auf das Ver­ bindungselement, z. B. durch in das Trennnetz fallende Gepäckstücke, ein Ausbre­ chen eines Teiles der Befestigungsvorrichtung nicht zu befürchten ist. Weiterhin kann durch das Vorsehen eines gesonderten Metallbügels der Einbau erleichtert wer­ den. Der Metallbügel kann neben der Aufnahmeöffnung auch das Federelement tra­ gen und mit der Abdeckung verbunden sein, so dass die Befestigungsvorrichtung eine bauliche Einheit darstellt, die einfach in den Träger eingesetzt werden kann.
Das flache Federelement kann erfindungsgemäß an dem Teil der Befestigungsvor­ richtung, in dem die Aufnahmeöffnung vorgesehen ist, befestigt sein.
So kann in dem Fall, in dem die Abdeckung die Aufnahmeöffnung trägt, das Feder­ element an der dem Fahrgastraum abgewandten Seite der Abdeckung befestigt sein. Bei dieser Ausführungsform wird die Befestigungsvorrichtung ausschließlich durch die Abdeckung gebildet. Diese Abdeckung, die bei dieser Ausgestaltung vorzugswei­ se aus Metall hergestellt ist, trägt sämtliche Teile der Befestigungsvorrichtung und kann unter minimalen Aufwand auf den Träger der Karosserie aufgesetzt werden.
Ist in der Befestigungsvorrichtung ein Metallbügel vorgesehen und weist dieser die Aufnahmeöffnung auf, kann das Federelement unmittelbar an dem Metallbügel befestigt sein. Bei dieser Ausgestaltung wird der Metallbügel in den Träger eingesetzt und anschließend die Abdeckung aufgeschraubt oder aufgesteckt.
Im Rahmen der Erfindung ist es aber auch möglich, das flache Federelement an ei­ nem Teil der Befestigungsvorrichtung zu befestigen, der keine Aufnahmeöffnung aufweist. So kann beispielsweise ein Metallbügel mit einem daran befestigten Feder­ element hinter den in dem Träger der Karosserie und in der Abdeckung vorgesehe­ nen Aufnahmeöffnungen angebracht sein. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass der Metallbügel ein einfacher U-förmiger Bügel sein kann, an dem das Feder­ element im gebogenen Bereich angesetzt werden kann. Diese Form des Bügels ist aus fertigungstechnischen Gründen vorteilhaft gegenüber der Form des Bügels, bei der dieser sowohl das Federelement trägt als auch eine Aufnahmeöffnung aufweist. Im letzteren Fall muss der Bügel nämlich eine zusätzliche Biegung aufweisen, um dem Erfordernis entsprechen zu können, dass das Federelement hinter der Aufnah­ meöffnung angeordnet ist, oder das Federelement muss im Inneren des Bügels ange­ bracht werden.
Gemäß einer Ausführungsform umfasst das flache Federelement zumindest eine Stahlfeder. Diese Ausführungsform hat aufgrund der Verschleißbeständigkeit von Stahlfedern den Vorteil, das das Federelement auch nach mehrmaliger Benutzung nicht an Federkraft verliert und sowohl die Positionierung bzw. Fixierung des Ver­ bindungselementes als auch das Schließen einer eventuell an der Abdeckung vorge­ sehenen Klappe gewährleistet bleibt.
Abhängig von der Befestigungsart, mit der die Klappe mit der Abdeckung verbunden ist, kann die Klappe einen Teil des Federelementes darstellen. Ist an der Klappe ein Filmscharnier vorgesehen und weist dieses eine ausreichende Steifigkeit auf, so kann das Anbringen einer Stahlfeder entbehrlich sein. In diesem Fall wir die zum Schlie­ ßen der Klappe und zum Fixieren des Verbindungselementes benötigte Kraft durch die auf die Klappe wirkende Kraft des Filmscharniers erzeugt.
Weiterhin kann die Befestigungsvorrichtung sowohl eine Stahlfeder als auch eine Klappe aufweisen, die gemeinsam als Federelement dienen und aneinander befestigt sind. Die Stahlfeder kann mit der Klappe verbunden, beispielsweise verschweißt oder verklebt sein. In diesem Fall kann die Abdeckung erst nach der Rohbaumontage aufgesetzt werden. Die Klappe wird bei dieser Ausführungsform nicht an der Abde­ ckung befestigt, sondern wird durch die von der Feder ausgeübten Kraft gegen die Abdeckung gedrückt und verschließt so die Aufnahmeöffnung in der Abdeckung.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Figuren, die Ausfüh­ rungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung darstellen, beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1: eine schematische Schnittansicht einer ersten Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung mit einem Metallbügel,
Fig. 2: eine Explosionsansicht der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3: eine schematische Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung mit einem Metallbügel, der keine Aufnah­ meöffnung aufweißt,
Fig. 4: eine schematische Schnittansicht einer dritten Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung mit einer Abdeckung, die eine Klappe und ein Federelement trägt,
Fig. 5: eine schematische Ansicht einer Abdeckung, bei dem die Abdeckklappe durch ein Filmscharnier mit der Abdeckung verbunden ist.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrich­ tung 1 im eingebauten Zustand gezeigt. Die Befestigungsvorrichtung 1 ist in dem Dachlängsträger 2 angeordnet. Der Dachlängsträger 2 weist eine Öffnung 3 auf, die von einer Abdeckung 4 verschlossen wird. Die Abdeckung 4 besitzt im mittleren Bereich eine Aufnahmeöffnung 41. Im oberen Teil der Abdeckung 4 ist eine Ab­ deckklappe 43 an einer Position 42 in der Nähe der Aufnahmeöffnung 41 der Abde­ ckung 4 befestigt. Der in Fig. 1 dargestellte Befestigungsmechanismus der Abdeck­ klappe 43 mit der Abdeckung 4 stellt eine Verschweißung dar. Die Abdeckklappe 43 ist an der dem Fahrgastraum 5 abgewandten Seite der Abdeckung 4 mit dieser ver­ schweißt. Unterhalb des Verbindungspunktes an der Position 42 weist die Abdeck­ klappe 43 eine Kerbe 431 auf, die sich vorzugsweise über die gesamte Breite der Abdeckklappe 43 erstreckt. Durch diese Kerbe 431 wird der Abdeckklappe eine Fle­ xibilität verliehen, die ein Aufschwenken der Abdeckklappe 43 beim Einführen eines Verbindungselementes 6 in die Aufnahmeöffnung 41 erlaubt.
Wie sich aus Fig. 2 erkennen lässt, weist die Aufnahmeöffnung 41 die Form eines Rundloches mit einer sich an einer Stelle an das Rundloch anschließenden schlitzar­ tigen Öffnung auf.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform dient ein Pilzkopf 6, der das Ende einer Tragestange eines Trennnetzes darstellen kann, als Verbindungselement 6. Der Pilzkopf 6, der eine zylindrische Hülse mit an seinem Ende vergrößertem Durchmes­ ser aufweist wird in das Rundloch, das einen Durchmesser aufweist, der geringfügig größer ist als der größte Durchmesser des Pilzkopfes, eingeführt. Bei diesem Vor­ gang wird die Abdeckklappe 41 in Richtung des Metallbügels 7 bewegt. Anschlie­ ßend wird der Pilzkopf 6 in die sich an das Rundloch anschließende schlitzartige Öffnung, deren Breite in etwa dem kleinsten Durchmesser des Pilzkopfes 6 ent­ spricht, herunter gezogen. Hierdurch gelangt der Pilzkopf 6 in eine eingerasteten Position (wie dargestellt), in der der Kopf 61 mit größerem Durchmesser gegen den Rand der Aufnahmeöffnung 41 anliegt bzw. wird gegen diesen Rand gedrückt.
Auf der der Abdeckung 4 abgewandten Seite des Trägers 2 ist ein Metallbügel 7 vor­ gesehen. Dieser Metallbügel 7 besitzt zwei Schenkel 71 und 72, wobei der der Abde­ ckung 4 zugewandte Schenkel 72 eine Aufnahmeöffnung 721 aufweist. Diese Auf­ nahmeöffnung 721 entspricht entlang des senkrechten Teils des Schenkels 72 im wesentlichen der Größe und Form der Aufnahmeöffnung 41 in der Abdeckung 4. Darüberhinaus erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform die Aufnahme­ öffnung 721 bis in den gebogenen oberen Teil 73 des Metallbügels 7. Durch diesen Teil der Aufnahmeöffnung 721 ist in der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ein Anschlagblech 8 geführt. Das Anschlagblech 8 ist an seiner oberen Kante mit dem Metallbügel 7 verbunden und erstreckt sich zumindest über die Länge der Auf­ nahmeöffnung 721.
An der oberen Kante des Anschlagbleches 8 ist weiterhin eine Stahlfeder 9 vorgese­ hen. Diese ist so vorgespannt, dass die Federkraft im wesentlichen in die Richtung der Aufnahmeöffnung 41 der Abdeckung 4 wirkt. Die Länge der Stahlfeder 9 ist vor­ zugsweise so bemessen, dass diese geringer ist als die Länge der Aufnahmeöffnung 41. Dadurch wird erzielt, dass das Ende der Feder 9 oberhalb der unteren Kante der Aufnahmeöffnung 41 liegt und somit sichergestellt ist, dass der Angriffspunkt der Federkraft auf die Abdeckklappe 43 oberhalb des eingerasteten Verbindungsele­ mentes 6 liegt und so ein Verschieben des Verbindungselementes 6 nach oben ver­ hindert werden kann.
Hierdurch erhält der Pilzkopf 6 zum einen durch das Anliegen mit dem Bereich des größeren Durchmessers und zum anderen durch den durch die Stahlfeder 9 auf die Abdeckklappe 43 aufgebrachten Druck einen sicheren Halt.
In Fig. 2 ist eine Explosionsansicht der Befestigungsvorrichtung aus Fig. 1 im nicht eingebauten Zustand und ohne Verbindungselement 6 gezeigt. In dieser An­ sicht ist die Form des Metallbügels 7, insbesondere des der Abdeckung 4 zugewandten Schenkels 72 deutlich zu erkennen. An die U-förmige Biegung 73 des Metallbü­ gels 7 schließt sich in Richtung des Schenkels 72 eine weitere Biegung an. In dieser weiteren Biegung ist der Beginn der Aufnahmeöffnung 721 angeordnet. Durch diese Aufnahmeöffnung 721 wird sowohl das Anschlagblech 8 als auch die Stahlfeder 9 geführt. Das Anschlagblech 8 gelangt so in eine Position, die einem Schenkel eines einfachen U-förmigen Bügels entsprechen würde und liegt von der Abdeckung 4 aus gesehen hinter der Aufnahmeöffnung 721 des Schenkels 72. Die Stahlfeder 9 befin­ det sich ebenfalls hinter der Aufnahmeöffnung 721. Ihr Federweg wird durch das Anschlagblech 8 begrenzt. Der Schenkel 72 ist zu der Position des Anschlagbleches 8 durch die zusätzliche Biegung im oberen Bereich des Metallbügels 7 in Richtung der Abdeckung 4 verschoben.
Weiterhin sind im oberen gebogenen Bereich des Metallbügels 7 Befestigungsöff­ nungen 74 für das Anschlagblech 8 vorgesehen. Die Stahlfeder 9 kann unmittelbar an dem Anschlagblech befestigt werden, so dass keine weiteren Öffnungen im Metall­ bügel 7 notwendig sind.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrich­ tung gezeigt, bei der der Metallbügel 7 zwei durchgehende Schenkel 71 und 72 auf­ weist, d. h.. in dem Schenkel 72 ist keine Aufnahmeöffnung, wie dies in Fig. 1 dar­ gestellt ist, vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform wird der Pilzkopf 6 nach dem Einführen in die schlitzartige Öffnung zwischen Abdeckklappe 43 und dem Träger 2 gehalten, wobei die Abdeckklappe 43 durch die Feder 9 in Richtung der Aufnahme­ öffnung 41 der Abdeckung 4 gedrückt wird. Die Feder 9 ist in dieser Ausführungs­ form unmittelbar an der oberen Seite des Metallbügels 7 befestigt und die Strecke um die die Abdeckklappe ausschwenken kann wird, anstatt durch ein gesondertes An­ schlagblech 8 durch den Schenkel 72, der der Aufnahmeöffnung zugewandt ist, be­ grenzt.
In Fig. 4 ist eine auf den Träger 2 von außen aufgebrachte Befestigungsvorrichtung gezeigt. Die Abdeckung 4 besteht vorzugsweise aus Metall und ist unmittelbar mit dem Träger 2 verbunden, z. B. mit diesem verschraubt. Die Abdeckung 4 weist, wie in den in Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausführungsformen eine Aufnahmeöffnung 41, eine Abdeckklappe 43 und einen Befestigungsmechanismus für die Abdeckklappe 43 auf. Die Tiefe der Abdeckung 4 entspricht dem zum Einführen des Verbindungsele­ mentes 6 notwendigen Abstand. An dem Träger 2 ist im Bereich der Abdeckung eine Stahlfeder 9 angebracht, die gegen die Abdeckklappe 43 drückt. Die Bewegung der Abdeckklappe 43 wird durch den Träger 2 beschränkt.
Es ist auch möglich die Feder 9 in der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform an der Abdeckung 4, beispielsweise im Bereich des Befestigungsmechanismus der Abdeckklappe 43 zu befestigen. In dem Fall wird die Feder so geformt, dass deren Kraft gegen die Abdeckklappe 43 wirkt und so das Verbindungselement 6 zwischen der Aufnahmeöffnung 41 und der Abdeckklappe 43 gehalten werden kann.
In den in Fig. 1, 3 und 4 gezeigten Ausführungsformen ist die Abdeckklappe 43 mit der Abdeckung durch Verschweißen verbunden.
In Fig. 5 ist eine Ansicht eines weiteren Befestigungsmechanismus der Abdeck­ klappe 43 gezeigt. Die Klappe 43 ist mit einem Filmscharnier 10 verbunden, das an der Abdeckung 4 vorgesehen ist. Das Filmscharnier 10 zwei ebene Bereiche 101 und 102 und einen diese verbindenden, quer zwischen den beiden eben Bereichen 101 und 102 verlaufenden Übergangsbereich 103 auf. Das Filmscharnier ist an einem der beide ebenen Bereiche 101 mit der Abdeckklappe 43, z. B. durch Einlassen in die Klappe 43, Verkleben oder Verschweißen verbunden. An dem anderen ebenen Be­ reich 102 ist das Filmscharnier 10 mit der Abdeckung 4 verbunden, vorzugsweise verschraubt.
Neben der oben beschriebenen Form der Aufnahmeöffnung kann diese im Rahmen der Erfindung auch andere Formen aufweisen, sofern diese Formen das Einbringen des Verbindungselementes zum einen und das Einrasten bzw. Fixieren des Verbin­ dungselementes zum anderen erlauben.
Die Art in der die Befestigungsvorrichtung mit der Karosserie verbunden wird kann verschieden sein. Bei einigen Ausführungsformen kann sich das Aufstecken der Vor­ richtung mit Einrastnasen anbieten. Vorzugsweise wird die Befestigungsvorrichtung aber mit der Karosserie, insbesondere dem Dachlängsträger, bzw. seiner Verkleidung verschraubt.
In allen beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Befestigungsvor­ richtung ist der Raumbedarf innerhalb der Verkleidung bzw. der Karosserie gering, so dass Bauteile, wie ein Airbag-Modul oder andere in dem Dachlängsträger geführ­ ten Elemente nicht behindert oder beschädigt werden.

Claims (11)

1. Befestigungsvorrichtung (1) für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnen­ räume, wobei die Befestigungsvorrichtung (1) mindestens ein flaches Fe­ derelement (9, 10) und mindestens eine Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) für ein Verbindungselement (6) umfasst und das flache Federelement (9, 10) an der der Zuführseite für das Verbindungselement (6) abgekehrten Seite der Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) angeordnet ist.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Abdeckung (4) aufweist.
3. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Abdeckung (4) eine Kunststoffblende darstellt, die eine Aufnahmeöffnung (41) für das Verbindungselement (6) und eine Klappe (43) zum Verschließen der Aufnahmeöffnung (41) aufweist.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (43) mit der Abdeckung (4) verschweißt ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (43) über ein Filmscharnier (10) mit der Abdeckung (4) ver­ bunden ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Bügel (7), vorzugswei­ se einen Metallbügel aufweist, der in einen Träger (2) der Fahrzeugkaros­ serie eingesetzt wird.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) an dem Teil der Befestigungsvorrichtung (1), in dem die Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) vorgesehen ist, befestigt ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) an einem Teil der Befestigungsvorrichtung (1) befestigt ist, der keine Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) aufweist.
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) zumindest ei­ ne Stahlfeder umfasst.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) die Klappe (43) der Kunststoffabdeckung (4) umfasst, insbesondere von dieser gebildet wird.
11. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) derart zur Klappe (43) angeordnet ist, daß das flache Federelement (9, 10) ein Verschließen der Aufnahmeöffnung (41) durch die Klappe (43) bewirkt.
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