DE10023403A1 - Befestigungsvorrichtung für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume - Google Patents
Befestigungsvorrichtung für Trenneinrichtungen für FahrzeuginnenräumeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (1) für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume, vorzugsweise für die Befestigung eines Trennnetzes an einem Träger der Fahrzeugkarosserie, wobei die Befestigungsvorrichtung (1) ein flaches Federelement (9, 10) und eine Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) für ein Verbindungselement (6) umfasst und das flache Federelement (9, 10) an der der Zuführseite für das Verbindungselement (6) abgekehrten Seite der Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) angeordnet ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Trenneinrich
tungen für Fahrzeuginnenräume.
Bei Personenkraftwagen, die eine Ladefläche aufweisen, ist diese in der Regel ledig
lich durch die Rückenlehnen der hinteren Sitzplätze von dem Fahrgastraum getrennt.
Zu transportierendes Material, das über die Rückenlehnen hinausragt, kann daher
beim Abbremsen des Fahrzeuges leicht in den Fahrgastraum rutschen oder fallen.
Weiterhin besteht bei dem Transport von Tieren, z. B. Hunden, auf der Ladefläche
die Gefahr, dass diese in den Fahrgastraum springen. Es ist daher bekannt, den Lade
raum vom Fahrgastraum abzutrennen. Hierzu werden vorzugsweise Trennnetze ver
wendet, um weiterhin eine relativ ungestörte Sicht über den Laderaum hinweg auf
die Rückscheibe zu erlauben. Aufgrund der mangelnden Steifigkeit der Trennnetze
müssen diese mit geeigneten Mitteln befestigt werden. Um die Verbindung zwischen
Laderaum und dem Fahrgastraum möglichst vollständig abzudecken, wird das Netz
vorzugsweise möglichst hoch in der Nähe des Daches bzw. des Himmels befestigt.
Als Befestigungsstelle bieten sich die Dachlängsträger, die entlang der oberen Kante
des Fahrzeuginnenraums oberhalb der C-Säule verlaufen einschließlich deren Ver
kleidung an.
Zur Befestigung der oben beschriebenen Trenneinrichtungen, wie z. B. Trennnetzen,
werden geeignete Befestigungsmittel benötigt, in die die Trenneinrichtung einge
hängt oder eingeschoben werden kann. Da auf die Trenneinrichtung, z. B. durch Ver
schieben der Fracht, beträchtliche Kräfte ausgeübt werden können, müssen die Be
festigungsmittel eine hinreichende Stabilität aufweisen. Zugleich sollen die Befesti
gungsmittel nicht zu weit aus dem Dachlängsträger und dessen Verkleidung heraus
ragen, da dadurch zum einen die Optik des Fahrgastraumes gestört wird und zum
anderen eine Verletzungsgefahr bestehen kann. Andererseits stellt das Einbringen
des Befestigungsmittels in die Karosserie, insbesondere in den Dachlängsträger, ein
Problem dar. Die Dachlängsträger und deren Verkleidung weisen üblicherweise ei
nen Hohlraum auf. Dieser Hohlraum könnte zur Aufnahme eines Befestigungsmittels
verwendet werden. Dieser Raum wird aber in der Regel auch für weitere Bauteile
benötigt. In den meisten Fahrzeugen, die mit Airbags ausgestattet sind liegt beispielsweise
das Airbag-Modul für den Kopfairbag in diesem Träger bzw. seiner Ver
kleidung. Überdies soll das Befestigungsmittel ohne und mit befestigter Trennein
richtung einen ästhetisch ansprechenden Eindruck vermitteln.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Befestigungsvorrichtung für Trenneinrich
tungen zu schaffen, die die notwendige Stabilität aufweist, minimal in den Fahr
gastraum hinausragt, den Durchgang in den Dachlängsträger und seiner Verkleidung
für Bauteile, wie z. B. für ein Airbag-Modul nicht behindert und sowohl ohne als
auch mit befestigter Trenneinrichtung ästhetisch ansprechend aussieht.
Der Erfindung liegt die Kenntnis zugrunde, dass die Aufgabe durch eine Befesti
gungsvorrichtung geschaffen werden kann, bei der die Rasteinrichtung für ein Ver
bindungselement in einer flachen Ausgestaltung verwirklicht wird und ein federndes
Element zum Verschließen der Aufnahmeöffnung verwendet wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsvorrichtung für Trenn
einrichtungen für Fahrzeuginnenräume gelöst, bei der die Befestigungsvorrichtung
mindestens ein flaches Federelement und mindestens eine Aufnahmeöffnung für ein
Verbindungselement umfasst und das flache Federelement an der der Zuführseite für
das Verbindungselement abgekehrten Seite der Aufnahmeöffnung angeordnet ist.
Bei einer solchen Vorrichtung kann das Verbindungselement durch die Aufnahme
öffnung geführt werden. Durch das flache Federelement wird zum einen ein weiteres
Eindringen des Verbindungselementes in den gegebenenfalls hinter der Aufnahme
öffnung befindlichen Raum verhindert und zum anderen wird ein Herausrutschen
oder Herausspringen des Verbindungselementes aus der Aufnahmeöffnung verhin
dert. Überdies kann das flache Federelement eine Klappe zum Verschließen der Auf
nahmeöffnung beaufschlagen oder die Klappe selbst als flaches Federelement reali
siert sein.
Das Verbindungselement kann z. B. ein Ende einer Stange darstellen, die die Trenn
einrichtung, z. B. ein Trennnetz trägt. Es können aber auch Haken oder Hülsen als
Verbindungselemente Verwendung finden, die an den oberen Ecken der Trennein
richtung befestigt sind. Solche Stangenenden oder Hülsen sind vorzugsweise so aus
gebildet, dass sie entweder einen Kopf aufweisen, dessen Durchmesser im Vergleich
zu den Durchmesser der Stange oder der Hülse größer ist, oder in einem geringen
Abstand vom Ende der Stange bzw. der Hülse eine Nut aufweisen, die ein Einrasten
in eine Aufnahmeöffnung entsprechender Größe ermöglicht.
Wird das Verbindungselement in die Aufnahmeöffnung der erfindungsgemäßen Be
festigungsvorrichtung geführt, so wirkt das dahinter angeordnete Federelement auf
das Verbindungselement ein und hält dieses in Position.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Abdeckung auf.
Diese Abdeckung, die beispielsweise aus Kunststoff gefertigt sein kann, dient im
wesentlichen dem optischen Abschluss der Befestigungsvorrichtung und verhindert
das Eintreten von Verunreinigungen. Sie kann aber auch das Verbindungselement
aufnehmen, das dann durch ein Federelement fixiert wird. Bei dieser Ausführungs
form ist die Abdeckung vorzugsweise durch eine Metallplatte gebildet, um die nötige
Stabilität zu erhalten und ein Ausbrechen der Abdeckung bei Auftreten von Zug
spannungen auf das Verbindungselement und damit auf die Abdeckung zu vermei
den. Zur optischen Verbesserung kann diese Abdeckung mit einer Kunststoffschicht
bedeckt sein kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform stellt die Abdeckung aber eine Kunst
stoffblende dar, die eine Aufnahmeöffnung für das Verbindungselement und eine
Klappe zum Verschließen der Aufnahmeöffnung aufweist. Die Klappe der Abde
ckung ist hinter der Aufnahmeöffnung angeordnet. Die Klappe kann entweder mit
der Abdeckung verschweißt sein oder über ein Filmscharnier mit dieser verbunden
sein.
Im letzteren Fall ist das Filmscharnier in der Nähe der Öffnung, vorzugsweise in der
Nähe des Bereiches der Öffnung, in die das Verbindungselement eingeführt wird, mit
der Abdeckung verschraubt und an seinem anderen Ende mit der Rückseite der
Klappe entweder verschweißt oder verklebt. Beim Einführen des Verbindungsele
mentes in die Öffnung drückt das Verbindungselement gegen die Klappe, die da
durch über das Scharnier geschwenkt wird. Die Klappe führt also bei dieser Ausfüh
rungsform eine annähernd tangentiale Bewegung bezüglich des Fixierungspunktes
des Filmscharniers an der Abdeckung aus. Durch das flache Federelement, das hinter
der Aufnahmeöffnung und hinter der Klappe angeordnet ist, wird die Klappe in Po
sition gehalten, d. h. das Federelement wirkt der durch das Verbindungselement auf
die Klappe aufgebrachten Kraft entgegen und verschließt die Öffnung mittels der
Klappe, sobald das Verbindungselement aus der Öffnung entfernt wird. Zudem dient
das Federelement der Fixierung des Verbindungselementes in der eingerasteten Po
sition.
Wird die Klappe durch Verschweißen mit der Abdeckung verbunden, kann die Ver
schweißung durch eine Schweißnaht, vorzugsweise aber durch Punktschweißen er
zeugt werden. Besonders bevorzugt ist es, dass Vorsprünge der Abdeckung die Ab
deckklappe durchdringen und an den austretenden Enden mit dieser verschweißt
werden. Die Vorsprünge weisen vorzugsweise eine Stiftform auf. Hierbei ist die
Klappe vorzugsweise flexibel ausgestaltet. Die Flexibilität der Klappe kann zum ei
nen durch geeignete Materialwahl, z. B. Kunststoff, und zum anderen durch geeignete
Dimensionierung, d. h. Wahl einer geringen Dicke der Klappe, erzielt werden. Dar
über hinaus kann der Klappe zusätzliche Flexibilität durch Einfügen von Kerben in
der Nähe des Verschweißungspunktes verliehen werden. Diese Ausgestaltung weist
den Vorteil auf, dass die Klappe beim Einführen des Verbindungselementes nicht nur
aufschwenkt, sondern sich zusätzlich auch noch durchbiegt. Durch diese Durchbie
gung schmiegt sich die Klappe an die Form des Verbindungselementes an und hält
dieses somit zusätzlich in Position. Die Klappe übernimmt bei dieser Ausgestaltung
die Funktion des Filmscharniers. Auch bei dieser Ausführungsform ist ein flaches
Federelement vorgesehen, das hinter der Klappe angeordnet ist und diese in die ge
schlossene Position, d. h. in Richtung der Aufnahmeöffnung drückt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung einen Bügel, vor
zugsweise einen Metallbügel, auf, der in einen Träger der Fahrzeugkarosserie oder
dessen Verkleidung eingesetzt wird. Durch das Vorsehen dieses Bügels kann eine
stabiler Halt für die Befestigungsvorrichtung geschaffen werden. Weiterhin kann die
Aufnahmeöffnung in dem Bügel vorgesehen sein. Durch diese Anordnung der Auf
nahmeöffnung ist sichergestellt, dass das Verbindungselement in ein stabiles metalli
sches Bauteil eingreift und somit auch bei Auftreten von Zugbelastung auf das Ver
bindungselement, z. B. durch in das Trennnetz fallende Gepäckstücke, ein Ausbre
chen eines Teiles der Befestigungsvorrichtung nicht zu befürchten ist. Weiterhin
kann durch das Vorsehen eines gesonderten Metallbügels der Einbau erleichtert wer
den. Der Metallbügel kann neben der Aufnahmeöffnung auch das Federelement tra
gen und mit der Abdeckung verbunden sein, so dass die Befestigungsvorrichtung
eine bauliche Einheit darstellt, die einfach in den Träger eingesetzt werden kann.
Das flache Federelement kann erfindungsgemäß an dem Teil der Befestigungsvor
richtung, in dem die Aufnahmeöffnung vorgesehen ist, befestigt sein.
So kann in dem Fall, in dem die Abdeckung die Aufnahmeöffnung trägt, das Feder
element an der dem Fahrgastraum abgewandten Seite der Abdeckung befestigt sein.
Bei dieser Ausführungsform wird die Befestigungsvorrichtung ausschließlich durch
die Abdeckung gebildet. Diese Abdeckung, die bei dieser Ausgestaltung vorzugswei
se aus Metall hergestellt ist, trägt sämtliche Teile der Befestigungsvorrichtung und
kann unter minimalen Aufwand auf den Träger der Karosserie aufgesetzt werden.
Ist in der Befestigungsvorrichtung ein Metallbügel vorgesehen und weist dieser die
Aufnahmeöffnung auf, kann das Federelement unmittelbar an dem Metallbügel befestigt
sein. Bei dieser Ausgestaltung wird der Metallbügel in den Träger eingesetzt
und anschließend die Abdeckung aufgeschraubt oder aufgesteckt.
Im Rahmen der Erfindung ist es aber auch möglich, das flache Federelement an ei
nem Teil der Befestigungsvorrichtung zu befestigen, der keine Aufnahmeöffnung
aufweist. So kann beispielsweise ein Metallbügel mit einem daran befestigten Feder
element hinter den in dem Träger der Karosserie und in der Abdeckung vorgesehe
nen Aufnahmeöffnungen angebracht sein. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf,
dass der Metallbügel ein einfacher U-förmiger Bügel sein kann, an dem das Feder
element im gebogenen Bereich angesetzt werden kann. Diese Form des Bügels ist
aus fertigungstechnischen Gründen vorteilhaft gegenüber der Form des Bügels, bei
der dieser sowohl das Federelement trägt als auch eine Aufnahmeöffnung aufweist.
Im letzteren Fall muss der Bügel nämlich eine zusätzliche Biegung aufweisen, um
dem Erfordernis entsprechen zu können, dass das Federelement hinter der Aufnah
meöffnung angeordnet ist, oder das Federelement muss im Inneren des Bügels ange
bracht werden.
Gemäß einer Ausführungsform umfasst das flache Federelement zumindest eine
Stahlfeder. Diese Ausführungsform hat aufgrund der Verschleißbeständigkeit von
Stahlfedern den Vorteil, das das Federelement auch nach mehrmaliger Benutzung
nicht an Federkraft verliert und sowohl die Positionierung bzw. Fixierung des Ver
bindungselementes als auch das Schließen einer eventuell an der Abdeckung vorge
sehenen Klappe gewährleistet bleibt.
Abhängig von der Befestigungsart, mit der die Klappe mit der Abdeckung verbunden
ist, kann die Klappe einen Teil des Federelementes darstellen. Ist an der Klappe ein
Filmscharnier vorgesehen und weist dieses eine ausreichende Steifigkeit auf, so kann
das Anbringen einer Stahlfeder entbehrlich sein. In diesem Fall wir die zum Schlie
ßen der Klappe und zum Fixieren des Verbindungselementes benötigte Kraft durch
die auf die Klappe wirkende Kraft des Filmscharniers erzeugt.
Weiterhin kann die Befestigungsvorrichtung sowohl eine Stahlfeder als auch eine
Klappe aufweisen, die gemeinsam als Federelement dienen und aneinander befestigt
sind. Die Stahlfeder kann mit der Klappe verbunden, beispielsweise verschweißt
oder verklebt sein. In diesem Fall kann die Abdeckung erst nach der Rohbaumontage
aufgesetzt werden. Die Klappe wird bei dieser Ausführungsform nicht an der Abde
ckung befestigt, sondern wird durch die von der Feder ausgeübten Kraft gegen die
Abdeckung gedrückt und verschließt so die Aufnahmeöffnung in der Abdeckung.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Figuren, die Ausfüh
rungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung darstellen, beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1: eine schematische Schnittansicht einer ersten Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung mit einem Metallbügel,
Fig. 2: eine Explosionsansicht der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3: eine schematische Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung mit einem Metallbügel, der keine Aufnah
meöffnung aufweißt,
Fig. 4: eine schematische Schnittansicht einer dritten Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung mit einer Abdeckung, die eine Klappe und
ein Federelement trägt,
Fig. 5: eine schematische Ansicht einer Abdeckung, bei dem die Abdeckklappe
durch ein Filmscharnier mit der Abdeckung verbunden ist.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrich
tung 1 im eingebauten Zustand gezeigt. Die Befestigungsvorrichtung 1 ist in dem
Dachlängsträger 2 angeordnet. Der Dachlängsträger 2 weist eine Öffnung 3 auf, die
von einer Abdeckung 4 verschlossen wird. Die Abdeckung 4 besitzt im mittleren
Bereich eine Aufnahmeöffnung 41. Im oberen Teil der Abdeckung 4 ist eine Ab
deckklappe 43 an einer Position 42 in der Nähe der Aufnahmeöffnung 41 der Abde
ckung 4 befestigt. Der in Fig. 1 dargestellte Befestigungsmechanismus der Abdeck
klappe 43 mit der Abdeckung 4 stellt eine Verschweißung dar. Die Abdeckklappe 43
ist an der dem Fahrgastraum 5 abgewandten Seite der Abdeckung 4 mit dieser ver
schweißt. Unterhalb des Verbindungspunktes an der Position 42 weist die Abdeck
klappe 43 eine Kerbe 431 auf, die sich vorzugsweise über die gesamte Breite der
Abdeckklappe 43 erstreckt. Durch diese Kerbe 431 wird der Abdeckklappe eine Fle
xibilität verliehen, die ein Aufschwenken der Abdeckklappe 43 beim Einführen eines
Verbindungselementes 6 in die Aufnahmeöffnung 41 erlaubt.
Wie sich aus Fig. 2 erkennen lässt, weist die Aufnahmeöffnung 41 die Form eines
Rundloches mit einer sich an einer Stelle an das Rundloch anschließenden schlitzar
tigen Öffnung auf.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform dient ein Pilzkopf 6, der das Ende
einer Tragestange eines Trennnetzes darstellen kann, als Verbindungselement 6. Der
Pilzkopf 6, der eine zylindrische Hülse mit an seinem Ende vergrößertem Durchmes
ser aufweist wird in das Rundloch, das einen Durchmesser aufweist, der geringfügig
größer ist als der größte Durchmesser des Pilzkopfes, eingeführt. Bei diesem Vor
gang wird die Abdeckklappe 41 in Richtung des Metallbügels 7 bewegt. Anschlie
ßend wird der Pilzkopf 6 in die sich an das Rundloch anschließende schlitzartige
Öffnung, deren Breite in etwa dem kleinsten Durchmesser des Pilzkopfes 6 ent
spricht, herunter gezogen. Hierdurch gelangt der Pilzkopf 6 in eine eingerasteten
Position (wie dargestellt), in der der Kopf 61 mit größerem Durchmesser gegen den
Rand der Aufnahmeöffnung 41 anliegt bzw. wird gegen diesen Rand gedrückt.
Auf der der Abdeckung 4 abgewandten Seite des Trägers 2 ist ein Metallbügel 7 vor
gesehen. Dieser Metallbügel 7 besitzt zwei Schenkel 71 und 72, wobei der der Abde
ckung 4 zugewandte Schenkel 72 eine Aufnahmeöffnung 721 aufweist. Diese Auf
nahmeöffnung 721 entspricht entlang des senkrechten Teils des Schenkels 72 im
wesentlichen der Größe und Form der Aufnahmeöffnung 41 in der Abdeckung 4.
Darüberhinaus erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform die Aufnahme
öffnung 721 bis in den gebogenen oberen Teil 73 des Metallbügels 7. Durch diesen
Teil der Aufnahmeöffnung 721 ist in der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
ein Anschlagblech 8 geführt. Das Anschlagblech 8 ist an seiner oberen Kante mit
dem Metallbügel 7 verbunden und erstreckt sich zumindest über die Länge der Auf
nahmeöffnung 721.
An der oberen Kante des Anschlagbleches 8 ist weiterhin eine Stahlfeder 9 vorgese
hen. Diese ist so vorgespannt, dass die Federkraft im wesentlichen in die Richtung
der Aufnahmeöffnung 41 der Abdeckung 4 wirkt. Die Länge der Stahlfeder 9 ist vor
zugsweise so bemessen, dass diese geringer ist als die Länge der Aufnahmeöffnung
41. Dadurch wird erzielt, dass das Ende der Feder 9 oberhalb der unteren Kante der
Aufnahmeöffnung 41 liegt und somit sichergestellt ist, dass der Angriffspunkt der
Federkraft auf die Abdeckklappe 43 oberhalb des eingerasteten Verbindungsele
mentes 6 liegt und so ein Verschieben des Verbindungselementes 6 nach oben ver
hindert werden kann.
Hierdurch erhält der Pilzkopf 6 zum einen durch das Anliegen mit dem Bereich des
größeren Durchmessers und zum anderen durch den durch die Stahlfeder 9 auf die
Abdeckklappe 43 aufgebrachten Druck einen sicheren Halt.
In Fig. 2 ist eine Explosionsansicht der Befestigungsvorrichtung aus Fig. 1 im
nicht eingebauten Zustand und ohne Verbindungselement 6 gezeigt. In dieser An
sicht ist die Form des Metallbügels 7, insbesondere des der Abdeckung 4 zugewandten
Schenkels 72 deutlich zu erkennen. An die U-förmige Biegung 73 des Metallbü
gels 7 schließt sich in Richtung des Schenkels 72 eine weitere Biegung an. In dieser
weiteren Biegung ist der Beginn der Aufnahmeöffnung 721 angeordnet. Durch diese
Aufnahmeöffnung 721 wird sowohl das Anschlagblech 8 als auch die Stahlfeder 9
geführt. Das Anschlagblech 8 gelangt so in eine Position, die einem Schenkel eines
einfachen U-förmigen Bügels entsprechen würde und liegt von der Abdeckung 4 aus
gesehen hinter der Aufnahmeöffnung 721 des Schenkels 72. Die Stahlfeder 9 befin
det sich ebenfalls hinter der Aufnahmeöffnung 721. Ihr Federweg wird durch das
Anschlagblech 8 begrenzt. Der Schenkel 72 ist zu der Position des Anschlagbleches
8 durch die zusätzliche Biegung im oberen Bereich des Metallbügels 7 in Richtung
der Abdeckung 4 verschoben.
Weiterhin sind im oberen gebogenen Bereich des Metallbügels 7 Befestigungsöff
nungen 74 für das Anschlagblech 8 vorgesehen. Die Stahlfeder 9 kann unmittelbar an
dem Anschlagblech befestigt werden, so dass keine weiteren Öffnungen im Metall
bügel 7 notwendig sind.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrich
tung gezeigt, bei der der Metallbügel 7 zwei durchgehende Schenkel 71 und 72 auf
weist, d. h.. in dem Schenkel 72 ist keine Aufnahmeöffnung, wie dies in Fig. 1 dar
gestellt ist, vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform wird der Pilzkopf 6 nach dem
Einführen in die schlitzartige Öffnung zwischen Abdeckklappe 43 und dem Träger 2
gehalten, wobei die Abdeckklappe 43 durch die Feder 9 in Richtung der Aufnahme
öffnung 41 der Abdeckung 4 gedrückt wird. Die Feder 9 ist in dieser Ausführungs
form unmittelbar an der oberen Seite des Metallbügels 7 befestigt und die Strecke um
die die Abdeckklappe ausschwenken kann wird, anstatt durch ein gesondertes An
schlagblech 8 durch den Schenkel 72, der der Aufnahmeöffnung zugewandt ist, be
grenzt.
In Fig. 4 ist eine auf den Träger 2 von außen aufgebrachte Befestigungsvorrichtung
gezeigt. Die Abdeckung 4 besteht vorzugsweise aus Metall und ist unmittelbar mit
dem Träger 2 verbunden, z. B. mit diesem verschraubt. Die Abdeckung 4 weist, wie
in den in Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausführungsformen eine Aufnahmeöffnung 41,
eine Abdeckklappe 43 und einen Befestigungsmechanismus für die Abdeckklappe 43
auf. Die Tiefe der Abdeckung 4 entspricht dem zum Einführen des Verbindungsele
mentes 6 notwendigen Abstand. An dem Träger 2 ist im Bereich der Abdeckung eine
Stahlfeder 9 angebracht, die gegen die Abdeckklappe 43 drückt. Die Bewegung der
Abdeckklappe 43 wird durch den Träger 2 beschränkt.
Es ist auch möglich die Feder 9 in der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform an
der Abdeckung 4, beispielsweise im Bereich des Befestigungsmechanismus der Abdeckklappe
43 zu befestigen. In dem Fall wird die Feder so geformt, dass deren Kraft
gegen die Abdeckklappe 43 wirkt und so das Verbindungselement 6 zwischen der
Aufnahmeöffnung 41 und der Abdeckklappe 43 gehalten werden kann.
In den in Fig. 1, 3 und 4 gezeigten Ausführungsformen ist die Abdeckklappe 43
mit der Abdeckung durch Verschweißen verbunden.
In Fig. 5 ist eine Ansicht eines weiteren Befestigungsmechanismus der Abdeck
klappe 43 gezeigt. Die Klappe 43 ist mit einem Filmscharnier 10 verbunden, das an
der Abdeckung 4 vorgesehen ist. Das Filmscharnier 10 zwei ebene Bereiche 101 und
102 und einen diese verbindenden, quer zwischen den beiden eben Bereichen 101
und 102 verlaufenden Übergangsbereich 103 auf. Das Filmscharnier ist an einem der
beide ebenen Bereiche 101 mit der Abdeckklappe 43, z. B. durch Einlassen in die
Klappe 43, Verkleben oder Verschweißen verbunden. An dem anderen ebenen Be
reich 102 ist das Filmscharnier 10 mit der Abdeckung 4 verbunden, vorzugsweise
verschraubt.
Neben der oben beschriebenen Form der Aufnahmeöffnung kann diese im Rahmen
der Erfindung auch andere Formen aufweisen, sofern diese Formen das Einbringen
des Verbindungselementes zum einen und das Einrasten bzw. Fixieren des Verbin
dungselementes zum anderen erlauben.
Die Art in der die Befestigungsvorrichtung mit der Karosserie verbunden wird kann
verschieden sein. Bei einigen Ausführungsformen kann sich das Aufstecken der Vor
richtung mit Einrastnasen anbieten. Vorzugsweise wird die Befestigungsvorrichtung
aber mit der Karosserie, insbesondere dem Dachlängsträger, bzw. seiner Verkleidung
verschraubt.
In allen beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Befestigungsvor
richtung ist der Raumbedarf innerhalb der Verkleidung bzw. der Karosserie gering,
so dass Bauteile, wie ein Airbag-Modul oder andere in dem Dachlängsträger geführ
ten Elemente nicht behindert oder beschädigt werden.
Claims (11)
1. Befestigungsvorrichtung (1) für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnen
räume, wobei die Befestigungsvorrichtung (1) mindestens ein flaches Fe
derelement (9, 10) und mindestens eine Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) für
ein Verbindungselement (6) umfasst und das flache Federelement (9, 10)
an der der Zuführseite für das Verbindungselement (6) abgekehrten Seite
der Aufnahmeöffnung (41, 3, 721) angeordnet ist.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung eine Abdeckung (4) aufweist.
3. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Abdeckung (4) eine Kunststoffblende darstellt, die
eine Aufnahmeöffnung (41) für das Verbindungselement (6) und eine
Klappe (43) zum Verschließen der Aufnahmeöffnung (41) aufweist.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Klappe (43) mit der Abdeckung (4) verschweißt ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Klappe (43) über ein Filmscharnier (10) mit der Abdeckung (4) ver
bunden ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Bügel (7), vorzugswei
se einen Metallbügel aufweist, der in einen Träger (2) der Fahrzeugkaros
serie eingesetzt wird.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) an dem Teil
der Befestigungsvorrichtung (1), in dem die Aufnahmeöffnung (41, 3,
721) vorgesehen ist, befestigt ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) an einem Teil
der Befestigungsvorrichtung (1) befestigt ist, der keine Aufnahmeöffnung
(41, 3, 721) aufweist.
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) zumindest ei
ne Stahlfeder umfasst.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) die Klappe (43) der
Kunststoffabdeckung (4) umfasst, insbesondere von dieser gebildet wird.
11. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, dass das flache Federelement (9, 10) derart zur Klappe (43)
angeordnet ist, daß das flache Federelement (9, 10) ein Verschließen der
Aufnahmeöffnung (41) durch die Klappe (43) bewirkt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000123403 DE10023403C2 (de) | 2000-05-12 | 2000-05-12 | Befestigungsvorrichtung für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000123403 DE10023403C2 (de) | 2000-05-12 | 2000-05-12 | Befestigungsvorrichtung für Trenneinrichtungen für Fahrzeuginnenräume |
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|---|---|
| DE10023403A1 true DE10023403A1 (de) | 2001-11-22 |
| DE10023403C2 DE10023403C2 (de) | 2003-08-28 |
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ID=7641864
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Also Published As
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